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DE102005038728B3 - Verfahren und Einrichtung zur Zufuhr eines Zusatzstoffes auf eine Filtermaterialbahn - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur Zufuhr eines Zusatzstoffes auf eine Filtermaterialbahn Download PDF

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DE102005038728B3
DE102005038728B3 DE102005038728A DE102005038728A DE102005038728B3 DE 102005038728 B3 DE102005038728 B3 DE 102005038728B3 DE 102005038728 A DE102005038728 A DE 102005038728A DE 102005038728 A DE102005038728 A DE 102005038728A DE 102005038728 B3 DE102005038728 B3 DE 102005038728B3
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Stephan Wolff
Franz-Peter Koch
Sönke Horn
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Koerber Technologies GmbH
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Hauni Maschinenbau GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn (2) aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels wenigstens eines Auftragorgans (3).
Die Erfindung betrifft ferner eine Einrichtung (1) zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn (2) aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels eines Auftragorgans (3).
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Menge des auf die Bahn (2) zugeführten Zusatzstoffes in Abhängigkeit der Breite (B) der Bahn (2) gesteuert wird.
Die erfindungsgemäße Einrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Bahnbreitenmessvorrichtung (20) und eine Steuervorrichtung (12) vorgesehen sind, wobei die Menge des auf die Bahn (2) zugeführten Zusatzstoffes in Abhängigkeit der mit der Bahnbreitenmessvorrichtung (20) bestimmbaren Breite (B) der Bahn (2) durch die Steuervorrichtung (22) steuerbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels wenigstens eines Auftragorgans. Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Herstellung von Filterstäben für stabförmige Artikel der Tabak verarbeitenden Industrie.
  • Bei der Herstellung von Filterstäben für die Tabak verarbeitende Industrie wird Filtertow, das meist aus Zelluloseacetat besteht, als endloser Streifen von einem Vorrat abgezogen und behandelt. Der Vorrat ist hierbei üblicherweise ein Filtermaterialballen bzw. Zelluloseacetatballen mit einem Gewicht zwischen 400 und 1000 kg, üblicherweise 600 kg.
  • Das Filtertow besteht aus einem Gewebe aus locker aneinander haftenden Fäden, die zur Bildung einer breiten und meist ebenen Bahn auseinander gezogen werden, so dass die Fäden nebeneinander und im Wesentlichen parallel bewegt werden. Die Ausbreitung der Bahn erfolgt in einer Ausbreiterdüse. Die Vereinzelung der Fäden erfolgt in einer Reckzone, die von zwei mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten umlaufenden Walzenpaaren gebildet wird, von denen mindestens eine Walze an ihrer Oberfläche gerillt ist.
  • Nach der Vereinzelung der Fäden wird der Bahn ein Zusatzstoff, der meist flüssig ist und zum Beispiel aus Triacetin-Tröpfchen besteht, in fein verteilter Form zugeführt. Das Triacetin löst die Fäden an, so dass die Fäden nach ihrer Zusammenraffung zu einem runden Strang und Umhüllung mit einem Filterpapierstreifen in einer Filterstrangmaschine dauerhaft aneinander haften, d. h. vernetzt werden. Anstelle eines flüssigen Zusatzstoffes kann auch ein aus einer fein verteilten pulverförmigen Substanz bestehender Zusatzstoff verwendet werden. Aufbereitungsgeräte der vorgeschriebenen Art sind in den Patentschriften US 5 060 664 und US 4 511 420 beschrieben.
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 199 59 034 A1 ist bekannt, Filtertow mit einer quer zur Bewegungsrichtung des Filtertows angeordneten Reihe von Düsen mit Weichmacher zu besprühen. Hierbei werden die einzelnen Düsen mittels vorgeordneten, die Dichte des Filtertows in den betreffenden Abschnitten erfassenden Sensoren gesteuert.
  • Aus der EP 1 389 433 A1 sind ein Verfahren und eine Einrichtung zur Zuführung eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels wenigstens eines Auftragorgans bekannt, wobei der Zusatzstoff über eine Auftragfläche bzw. eine Öffnung in einer Auftragvorrichtung zugeführt wird, wobei die Größe der Auftragfläche bzw. -öffnung eingestellt wird. Hierdurch geschieht schon ein gleichmäßiges Auftragen von Zusatzstoff auf das Filtermaterial, beispielsweise wird die auf das Filtermaterial zugeführte Zusatzstoffmenge pro Zeiteinheit und/oder pro Auftragfläche konstant gehalten.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Einrichtung zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels wenigstens eines Auftragorgans derart weiterzubilden, dass die aus diesem Filtermaterial hergestellten Filter eine gleichmäßige Filterhärte aufweisen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass ein Verfahren zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels wenigstens eines Auftragorgans dadurch weitergebildet ist, dass die Menge des auf die Bahn pro Flächeneinheit zugeführten Zusatzstoffes in Abhängigkeit der Breite der Bahn gesteuert wird.
  • Es ist nämlich erfindungsgemäß festgestellt worden, dass Filtermaterial, das in Form von Filtermaterialballen, beispielsweise Zelluloseacetat-Towballen, die üblicherweise so aufbereitet werden, dass sie vor dem Besprühen mit einem Zusatzstoff nach einer entsprechenden Reckung und Ausbreitung eine für einen Ballen bzw. die Charge typische Breite und Dicke aufweist, die entsprechend von Charge zu Charge variieren kann. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, wenn mehr Zusatzstoff auf die Bahn pro Flächeneinheit aufgebracht wird, sofern sich die Breite verringert oder weniger Zu satzstoff aufgebracht wird, wenn die Breite sich vergrößert. Mehr Zusatzstoff wird auf die Bahn pro Flächeneinheit aufgebracht, wenn die Auftragsfläche in Längsrichtung der Faserbahn vergrößert wird. Weniger Zusatzstoff wird auf die Bahn pro Flächeneinheit aufgebracht, wenn die Auftragsfläche in Längsrichtung der Faserbahn verkleinert wird. Die Menge des Zusatzstoffes, vorzugsweise die Masse, die zugeführt wird, soll allerdings im Verhältnis zur Menge des Filtermaterials, vorzugsweise zur Masse, möglichst konstant sein. Es ist zweckmäßig, eine aufgebrachte Basismenge des Zusatzstoffes für jede Charge aus Filtermaterial im Wesentlichen konstant zu halten. Die Basismenge kann zu Beginn jeder Charge anhand der Breite bestimmt werden und dann konstant gehalten werden. Zweckmäßiger Weise ist eine konstante Menge pro Zeiteinheit und/oder pro Gewichtseinheit des Filtermaterials vorgesehen. Es ist insbesondere zweckmäßig eine Langzeitsteuerung vorzusehen, so dass für jede Charge bzw. für jeden Filtermaterialballen im Wesentlichen ein für die Charge bestimmter Wert sich für die Menge oder Basismenge des zugeführten Zusatzstoffes ergibt. Für diesen Fall kann es ausreichend sein, nur zu Beginn der Verwendung einer Charge bzw. eines Filtermaterialballens die Breite zu messen und entsprechend hiermit die Menge des zugeführten Zusatzstoffes zu steuern.
  • Vorzugsweise ist eine zusätzliche Steuerung der Zufuhr des Zusatzstoffes über die Dichte der Filtermaterialbahn vorgesehen. Hierdurch können kurzzeitige Schwankungen der Dichte der Filtermaterialbahn bei der zugeführten Menge berücksichtigt werden, wobei in diesem Fall vorzugsweise ein Verfahren und eine Vorrichtung gemäß der DE 199 59 034 A1 Verwendung findet. Hierdurch wird dann die Basismenge je nach Dichte der Bahn zusätzlich um eine, insbesondere kleine, weitere Menge Zusatzstoff erhöht oder verringert.
  • Eine besonders einfache Steuerung ist dann möglich, wenn der Zusatzstoff über eine Auftragfläche zugeführt wird, wobei die Größe der Auftragfläche eingestellt wird. Die Auftragfläche, die im Rahmen der Erfindung auch als Durchtrittsfläche oder Durchtrittsöffnung bezeichnet werden kann, hat eine konstante Breite, die quer zur Förderrichtung der Filtermaterialbahn angeordnet ist. Diese Breite ist zweckmäßig größer als die Breite der Filtermaterialbahn. Die Auftragfläche hat eine variable Länge längsaxial zur Förderrichtung der Filtermaterialbahn. Durch die variable Länge bei konstanter Breite kann die Auftragfläche eingestellt werden. Wenn derart gesteuert wird, dass die Größe der Auftragfläche derart eingestellt wird, dass die mit Zusatzstoff beaufschlagte Bahnfläche konstant ist, und zwar insbesondere zu einem oder entsprechend mehreren Zeitpunkten, kann eine entsprechend einfache und effiziente Steuerung der Menge des auf die Bahn zugeführten Zusatzstoffes in Abhängigkeit der Breite der Bahn geschehen. Vorzugsweise wird die Auftragfläche mittels wenigstens eines Abdeckelements verändert. Besonders einfach ist die Breite der Filtermaterialbahn über einen Scanner, eine Kamerazeile, einen Lasersensor und/oder über Lichtschranken verstellbar. Hierdurch ist auch die Genauigkeit der Breitenbestimmung der Bahn erhöht.
  • Vorzugsweise wird die Breite der Filtermaterialbahn vor dem Einlauf in einen Zusatzstoffauftragbereich gemessen. Unter Zusatzstoffauftragbereich werden im Rahmen der Erfindung insbesondere eine Zusatzstoffauftragvorrichtung oder eine Zusatzstoffauftragkammer verstanden.
  • Die Aufgabe wird ferner erfindungsgemäß durch eine Einrichtung zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels eines Auftragorgans gelöst, wobei eine Bahnbreitenmessvorrichtung und eine Steuervorrichtung vorgesehen sind, wobei die Menge des auf die Bahn pro Flächeneinheit zugeführten Zusatzstoffes in Abhängigkeit der mit der Bahnbreitenmessvorrichtung bestimmbaren Breite der Bahn durch die Steuervorrichtung steuerbar ist.
  • Vorzugsweise umfasst die Bahnbreitenmessvorrichtung einen auf elektromagnetische Strahlung empfindlichen Sensor. Der Sensor ist vorzugsweise auf Licht empfindlich. Ferner vorzugsweise umfasst die Bahnbreitenmessvorrichtung eine elektromagnetische Strahlungsquelle. Hierbei handelt es sich insbesondere um eine Lichtquelle. Zweckmäßigerweise umfasst die Bahnbreitenmessvorrichtung einen Scanner, eine Kamera, einen Lasersensor und/oder wenigstens eine Lichtschranke. Unter einem Scanner ist insbesondere eine Vorrichtung zu verstehen, die in einem üblichen Kopierer beispielsweise Verwendung findet. Hierbei handelt es sich um eine Vorrichtung, die zum einen über eine Lichtzeile verfügt und über einen Sensor, der auch über eine lichtempfindliche Zeile Helligkeitsunterschiede feststellt. Die Zeile ist hierbei vorzugsweise quer, insbesondere im Wesentlichen senkrecht zur Förderrichtung der Filtermaterialbahn.
  • Vorzugsweise ist ferner eine Bahndichtenmessvorrichtung vorgesehen.
  • Eine sehr einfache Steuerung ist dann möglich, wenn der Zusatzstoff über eine Auftragfläche zuführbar ist und die Größe der Auftragfläche einstellbar ist. Eine konstruktiv einfache Vorrichtung ist dann gegeben, wenn die Auftragfläche mittels eines Abdeckelements veränderbar ist.
  • Vorzugsweise ist die Größe der Auftragfläche derart einstellbar, dass die mit dem Zusatzstoff beaufschlagte Bahnfläche konstant ist. Es ist beispielsweise möglich, dass die Bereitstellungsbedingungen für den Zusatzstoff konstant sind. Beispielsweise bei Verwendung von Düsen können die Düsenparameter für eine konstante Tröpfchengröße, einen konstant aufrechterhaltenen Tröpfchennebel, eine gleiche kinetische Energie der Tröpfchen sowie einen konstanten Sprühwinkel derart gegeben sein, dass aus der Düse die gleiche Menge bei gleicher Temperatur und bei gleichem Druck abgegeben wird. Durch Veränderung der Größe des Auftragelements mittels eines Abdeckelements können diese Parameter konstant gehalten werden, so dass eine verlässliche und gute Auftragung des Zusatzstoffes auf das Filtermaterial gegeben ist.
  • Vorzugsweise ist die Größe der Auftragfläche derart einstellbar, dass die mit dem Zusatzstoff beaufschlagte Bahnfläche konstant ist.
  • Vorzugsweise ist die Bahnbreitenmessvorrichtung stromaufwärts, insbesondere unmittelbar anschließend zu einem Zusatzstoffauftragbereich angeordnet. Der Zusatzstoffauftragbereich ist vorzugsweise eine Zusatzstoffauftragkammer bzw. ist von einer derartigen Kammer umfasst bzw. in dieser angeordnet.
  • Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zur Herstellung von Filterstäben für stabförmige Artikel der Tabak verarbeitenden Industrie mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung, die vorstehend beschrieben wurde, versehen.
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, auf die im Übrigen bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung,
  • 2a, 2b schematische perspektivische Schnittansichten der Einrichtung aus 1,
  • 3 eine schematische Draufsicht auf eine weitere erfindungsgemäße Einrichtung und
  • 4 eine schematische Seitenansicht eines Teils der Einrichtung der 3.
  • In den folgenden Figuren sind gleiche Elemente durch dieselben Bezugsziffern gekennzeichnet, so dass von einer erneuten Vorstellung der jeweiligen Elemente in diesen Fällen abgesehen wird.
  • In 1 ist eine Einrichtung zum Aufbringen eines Weichmachers, z. B. Triacetin, auf ein ausgebreitetes Filtertow 2 bzw. auf einen Filtermaterialstreifen gezeigt. Das Filtertow 2 wird gemäß der Förderrichtung F von rechts nach links transportiert.
  • Im unteren Bereich der Einrichtung 1 sind Sprühdüsen 3 in einem vorbestimmten Abstand zueinander angeordnet. Die Sprühdüsen 3 erzeugen jeweils einen Sprühkegel 4. Die Sprühdüsen sind zur Erzeugung eines gleichmäßigen und konstanten Sprühbildes, vorzugsweise äquidistant und flächig angeordnet. Mittels der Sprühdüsen 3 wird eine feine nebelartige Hohlkegelzerstäubung eines Weichmachers erreicht.
  • Die Sprühdüsen 3 werden mit einem gleich bleibenden Systemdruck von einer oder mehreren Förderquellen versorgt, um eine optimale Tröpfchengröße und -geschwindigkeit sicherzustellen. Für das entstehende Sprühbild können sich die Sprühkegel 4 überdecken. Die Sprühdüsen 3 sind unterhalb des Filtertows 2 angeordnet und besprühen das vorbei transportierte Filtertow 2 von unten. Zwischen den Sprühdüsen 3 und dem Filtertow 2 ist ein verfahrbares, insbesondere motorangetriebenes, Abdeckblech 7 angeordnet, so dass die Sprühfläche der Sprühkegel 4 begrenzt wird und der Auftritt des Weichmachers über eine Auftragfläche 12 erfolgt. Die Auftragfläche 12 ist variabel in ihrer Größe und hat beispielsweise bei einer Trockenfilterentnahme eine Fläche von 0. Hierbei ist der Sprühnebel 4 vollständig von einem Auftrag auf das Filtertow 2 abgeschottet. Die Größe der Auftragfläche 12 ist je nach Anwendungsfall und Filtertowsorte bzw. Filtertowmenge vergrößerbar oder verkleinerbar, wobei die Sprühdüsen 3 nach wie vor mit einem konstanten Förderdruck beaufschlagt sind. Dies erzeugt ein insgesamt konstantes Sprühbild.
  • Um ein besseres Anhaften der Weichmacherpartikel des Sprühnebels 4 auf dem Filtertow 2 zu erreichen, ist ferner eine Spannungsquelle 10, insbesondere Hochspannungsquelle, vorgesehen, so dass die Sprühpartikel mit einer Ladung versehen werden. Die Beaufschlagung des Filtertows 2 mit elektrischen Ladungen ist beispielsweise in der DE 42 09 606 A1 offenbart. Die Regulierung der Auftragsmenge des Weichmachers auf das Filtertow 2 erfolgt durch das verfahrbare Abdeckblech 7, die je nach Anforderung mehr oder weniger Sprühfläche der Sprühkegel 4 überdeckt. Das Abdeckblech 7 ist beispielsweise als biegsames Federblech ausgebildet und wird per Motor und/oder Spindel in Towrichtung bzw. Förderrichtung F oder entgegen der Towrichtung bzw. der Förderrichtung F bewegt. Zum Verfahren des Abdeckbleches 7 ist eine Antriebsvorrichtung 23 vorgesehen, die von einer Steuervorrichtung 22 über ein Kabel 24' gesteuert wird. Die Steuervorrichtung 22 erhält ein Breitensignal über ein Kabel 24 von einer Breitenmessvorrichtung 20. Die Breitenmessvorrichtung 20 sendet einen Lichtkegel 21 aus und empfängt das reflektierte Licht, insbesondere an den Kanten des Filtertows. Entsprechend der aufgenommenen Breite der Breitenmessvorrichtung 20, die über das Kabel 24 der Steuervorrichtung 22 zugeführt wird, wird die Antriebsvorrichtung 23 angesteuert und das Abdeckblech 7 derart verfahren, dass die Auftragfläche 12 kleiner oder größer wird bzw. konstant bleibt. Hierbei geschieht die Steuerung derartig, dass bei kleinerer Breite des Filtertows 2 die Auftragfläche vergrößert wird und bei größerer Breite des Filtertows 2 die Auftragfläche verkleinert wird.
  • Oberhalb des Filtertows 2 ist ein umlaufendes Band 5 über die gesamte Länge der Einrichtung 1 ausgebildet, das über die Rolle 9 umläuft. Das Band 5 nimmt an seiner dem Filtertow 2 zugewandten Oberfläche den vom Filtertow 2 nicht aufgenommenen Weichmacher auf. Das Band 5 wird nach einer Umlenkung unter einer Abstreifkante 6 entlang geführt, um das überflüssige Triacetin auf dem Band 5 abzuführen. Die Geschwindigkeit des Bandes liegt dabei vorzugsweise unterhalb der Grenze, bei der sich ein Tropfen des Weichmachers bei der Umlenkung lösen würde. Außerdem sind parallel zueinander angeordnete Sprühnebelbarrieren 8 ausgebildet, die bewirken, dass möglichst wenig Weichmacher aus der Einrichtung 1 austritt. Die Einrichtung 1 bzw. Zufuhreinrichtung 1 ist vorzugsweise mit einem Gehäuse versehen bzw., wie in dem Ausführungsbeispiel der 1, wenigstens teilweise mit einem Gehäuse versehen. Das Gehäuse umfasst insbesondere die Sprühkammer 25. Über einen Rücklauf 11 wird die überschüssige Auftragmenge abgeführt und in den Vorratsbehälter, aus dem die Sprühdüsen gespeist werden, zurückgeleitet.
  • In den 2a und 2b sind schematische perspektivische Ansichten der Zufuhreinrichtung 1 dargestellt, wobei zum besseren Verständnis und zur besseren Veranschaulichung entsprechende Teile weggelassen wurden. Die Sprühdüsen 3 sind in regelmäßigen Abständen unterhalb des Filtertows 2 angeordnet und erzeugen eine zweidimensionale Sprühfläche bzw. Auftragfläche 12. Durch den konstanten Förderdruck des Weichmachers wird mittels der Sprühdüsen 3 eine gleichmäßige Aufbringung des Weichmachers auf das Filtertow 2 erreicht. Die Abstreifkante 6 auf der Oberseite des Bandes 5 ist quer zur Laufrichtung des Bandes 5 angeordnet, so dass die vom Band 5 aufgenommene Flüssigkeit zu mindestens einer Seite des Bandes 5 geleitet wird und an diesem herunter läuft und in einem Auffangbecken oder einer Auffangwanne aufgefangen wird. Wie in 2b angedeutet ist, ist das Abdeckblech 7 verfahrbar, so dass die Auftragfläche 12 vergrößert oder verkleinert werden kann. Das Filtertow 2 hat üblicherweise eine Breite, die kleiner ist als die Breite der Auftragfläche 12. Die Breitenmessvorrichtung 20 ist quer zur Förderrichtung F des Filtertows 2 angeordnet und kann auch im Wesentlichen senkrecht hierzu angeordnet sein.
  • 3 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform einer Zufuhreinrichtung 1, wobei die Breitenmessvorrichtung 20 zwei Lasersensoren 26, 26' umfasst, die im Bereich der Seiten des Filtertows 2 und stromaufwärts unmittelbar vor der Sprühkammer 25 angeordnet sind. Das Filtertow 2 gelangt über ein Walzenpaar 28 in den Bereich einer Ausbreiterdüse 27 und anschließend in den Bereich der Lasersensoren 26, 26', wodurch die Positionen der Ränder des Filtertows 2 ermittelt werden und hieraus die Breite berechnet werden kann. Zur besseren Veranschaulichung ist in 3 auch die Auftragfläche 12 dargestellt und eine beaufschlagte Bahnfläche 31. Die beaufschlagte Bahnflä che 31 ist durch die Begrenzungen der Auftragfläche 12, die quer zur Förderrichtung F des Filtertows 2 angeordnet sind und durch die Ränder des Filtertows 2, die an dieser Stelle gestrichelt dargestellt sind, begrenzt. Nach Besprühen mit Triacetin gelangt das Filtertow 2 zu einem Walzenpaar 29, um anschließend in einen Einlauftrichter 29 einer in der Zigarettenindustrie bekannten Filterstrangmaschine, z. B. vom Typ KDF der Anmelderin, zugeführt zu werden.
  • In 4 ist schematisch in einer Seitenansicht ein Teil der Ausführungsform der 3 dargestellt. Insbesondere gut zu erkennen ist die Breitenmessvorrichtung 20 mit zwei Lasersensoren 26, 26' sowie das Filtertow 2 über die gesamte Breite B. Die Förderrichtung F ist aus der Ebene des Zeichnungsblattes heraus zum Betrachter. Es sind schematisch einige Laserstrahlen 3030''' dargestellt, wodurch gezeigt werden soll, wie die Lasersensoren 26, 26' grundsätzlich funktionieren. Aus einer Schar Laserstrahlen bzw. einem Laserstrahlenfächer oder einer Laserstrahlenlinie sind jeweils nur die äußeren Laserstrahlen dargestellt, nämlich für den Lasersensor 26 die Laserstrahlen 30 und 30' und für den Lasersensor 26' die Laserstrahlen 30'', 30'''. Es werden die Reflektionen des Laserstrahls durch das Filtertow 2 im Lasersensor 26, 26' aufgefangen. Sobald ein Laserstrahl aus der Laserstrahllinie auf das Filtermaterial 2 trifft, wird der entsprechende Laserstrahl, wie beim Laserstrahl 30, 30''' angedeutet ist, reflektiert. Hierdurch kann sehr genau die Kante des Filtertows 2 festgestellt werden und über bekannte Abstände der beiden Lasersensoren 26, 26' die Breite B berechnet werden. Anstelle der Lasersensoren 26, 26' kann auch ein Kamerasystem Verwendung finden, ein Scanner, der lichtreflektionsempfindlich die Towbreite feststellt, oder eine Abtastung der Breite mittels Lichtschranken.
  • 1
    Zufuhreinrichtung
    2
    Filtertow
    3
    Sprühdüse
    4
    Sprühkegel
    5
    Band
    6
    Abstreifkante
    7
    Adeckblech
    8
    Barrieren
    9
    Rolle
    10
    Spannungsquelle
    11
    Rücklauf
    12
    Auftragfläche
    20
    Breitenmessvorrichtung
    21
    Lichtkegel
    22
    Steuervorrichtung
    23
    Antriebsvorrichtung
    24, 24'
    Kabel
    25
    Sprühkammer
    26, 26'
    Lasersensor
    27
    Ausbreiterdüse
    28
    Walzenpaar
    29
    Walzenpaar
    30, 30', 30'', 30'''
    Laserstrahl
    31
    beaufschlagte Bahnfläche
    F
    Förderrichtung
    B
    Breite

Claims (19)

  1. Verfahren zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn (2) aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels wenigstens eines Auftragorgans (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des auf die Bahn (2) pro Flächeneinheit zugeführten Zusatzstoffes in Abhängigkeit der Breite (B) der Bahn (2) gesteuert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehr Zusatzstoff auf die Bahn (2) pro Flächeneinheit aufgebracht wird, wenn die Breite (B) sich verringert oder weniger aufgebracht wird, wenn die Breite (B) sich vergrößert.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich net, dass eine aufgebrachte Basismenge des Zusatzstoffes für jede Charge aus Filtermaterial (2) im Wesentlichen konstant ist.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Steuerung der Zufuhr des Zusatzstoffes über die Dichte der Filtermaterialbahn geschieht.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatzstoff über eine Auftragfläche zugeführt wird und dass die Größe der Auftragfläche eingestellt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass derart gesteuert wird, dass die Größe der Auftragfläche (12) derart eingestellt wird, dass die mit Zusatzstoff beaufschlagte Bahnfläche (31) konstant ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (12) mittels wenigstens eines Abdeckelements (7) verändert wird.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B) der Filtermaterialbahn (2) über einen Scanner, eine Kamerazeile, einen Lasersensor (26, 26') und/oder über Lichtschranken festgestellt wird.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B) der Filtermaterialbahn (2) vor dem Einlauf in einen Zusatzstoffauf tragbereich (25) gemessen wird.
  10. Einrichtung (1) zur Zufuhr eines, vorzugsweise flüssigen, Zusatzstoffes auf eine bewegte, ausgebreitete Bahn (2) aus Filtermaterial der Tabak verarbeitenden Industrie mittels eines Auftragorgans (3), dadurch gekennzeichnet, dass eine Bahnbreitenmessvorrichtung (20) und eine Steuervorrichtung (12) vorgesehen sind, wobei die Menge des auf die Bahn (2) pro Flächeneinheit zugeführten Zusatzstoffes in Abhängigkeit der mit der Bahnbreitenmessvorrichtung (20) bestimmbaren Breite (B) der Bahn (2) durch die Steuervorrichtung (22) steuerbar ist.
  11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnbreitenmessvorrichtung (20) einen auf elektromagnetische Strahlung empfindlichen Sensor (26, 26') umfasst.
  12. Einrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnbreitenmessvorrichtung (20) eine elektromagnetische Strahlungsquelle (26, 26') umfasst.
  13. Einrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnbreitenmessvorrichtung (20) einen Scanner, eine Kamerazeile, einen Lasersensor (26, 26') und/oder wenigstens eine Lichtschranke umfasst.
  14. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bahndichtemessvorrichtung vorgesehen ist.
  15. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatzstoff über eine Auftragfläche (12) zuführbar ist und dass die Größe der Auftragfläche (12) einstellbar ist.
  16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (12) mittels eines Abdeckelements (7) veränderbar ist.
  17. Einrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Auftragfläche (12) derart einstellbar ist, dass die mit dem Zusatzstoff beaufschlagte Bahnfläche (31) konstant ist.
  18. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnbreitenmessvorrichtung (20) stromaufwärts, insbesondere unmittelbar anschließend, zu einem Zusatzstoffauftragbereich (25) angeordnet ist.
  19. Vorrichtung zur Herstellung von Filterstäben für stabförmige Artikel der Tabak verarbeitenden Industrie mit einer Einrichtung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 18.
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