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DE102005037868A1 - Verfahren und Anordnung zur Vergebührung und Zugangskontrolle in einem Kommunikationsnetzwerk - Google Patents

Verfahren und Anordnung zur Vergebührung und Zugangskontrolle in einem Kommunikationsnetzwerk Download PDF

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DE102005037868A1
DE102005037868A1 DE200510037868 DE102005037868A DE102005037868A1 DE 102005037868 A1 DE102005037868 A1 DE 102005037868A1 DE 200510037868 DE200510037868 DE 200510037868 DE 102005037868 A DE102005037868 A DE 102005037868A DE 102005037868 A1 DE102005037868 A1 DE 102005037868A1
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DE
Germany
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DE200510037868
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Inventor
Wolfgang Hahn
Mirko Schramm
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Publication date
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Abstract

Erfindungsgemäß werden die Kontrolle und die Vergebührung von Diensten (D) in einem Kommunikationsnetzwerk dadurch erreicht, dass Dienst-spezifische Daten durch einen Dienstanbieter (PSP) von einem Service-Serversystem (PS) zu einem Endgerät (UE) eines Teilnehmers (T) im Kommunikationsnetzwerk gesendet werden. DOLLAR A Dabei wird eine Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion (CRF), die eine Schnittstelle (Rx) zum Service-Serversystem (PS) aufweist, zur Vergebührung und Kontrolle der gesendeten Dienst-spezifischen Daten verwendet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Vergebührung und Zugangskontrolle in einem Kommunikationsnetzwerk gemäß den unabhängigen Patentansprüchen 1 und 14.
  • Kommunikationsnetzwerke bieten eine Vielzahl von Diensten an. Das Dienstspektrum in Kommunikationsnetzwerken lässt sich in vier Gruppen unterteilen:
    • • Trägerdienste
    • • Telekommunikationsdienste
    • • Zusatzdienste
    • • Mehrwertdienste
  • Aufgabe der Trägerdienste ist der gesicherte Nachrichtentransport. Telekommunikationsdienste setzen auf den Trägerdiensten auf. Sie dienen der Kommunikation zwischen den Teilnehmern im Kommunikationsnetzwerk oder können als intelligente Dienste auch Leistungen für einzelne Teilnehmer erbringen. Telekommunikationsdienste lassen sich weiter unterteilen in Sprachdienste (Voice-Services) und Nicht-Sprachdienste (Non-Voice-Services). Die Sprachdienste hatten lange Zeit den höchsten Anteil an der Kommunikation, insbesondere in mobilen Kommunikationsnetzwerken. Zu den Nicht-Sprachdiensten gehören zum Beispiel Telefax, Short Message Service (SMS) oder allgemeine Datenübertragung, bei der über das Kommunikationsnetzwerk eine Verbindung zwischen zwei Endgeräten hergestellt wird.
  • Zusatzdienste sind an einen Telekommunikationsdienst gebunden und konzentrieren sich auf das Fernsprechen. Häufig benutzte Zusatzdienste sind beispielsweise Rufnummer-Identifizierung, Anrufweiterschaltung, Anrufumleitung, Gebührenanzeige, (selektives) Sperren oder Konferenzgespräche.
  • Mehrwertdienste sind Dienstleistungen eines Netzwerkbetreibers (Anbieter von Telekommunikationsdiensten) oder eines Dienstanbieters, die über die Standardfunktionen der Telekommunikation hinausgehen. Sie können kostenpflichtig oder auch kostenfrei sein. Beispiele sind Übernahme von Flug- und Hotelreservierungen, Stauvorhersagen, Börsennachrichten, Pannenservice, Sekretariatsdienste oder Push-Dienste. Als Push-Dienst bezeichnet man den Versand von Daten, wenn die Daten nicht auf Anfrage des Empfängers versandt werden (so genanntes Pollen), sondern die sendende Stelle von sich aus die Daten an den Empfänger verschickt. Dazu bedarf es eines Endgerätes, das nicht nur selbst aktiv Anfragen stellen kann, sondern auch passiv auf Anfragen wartet. Dies setzt eine ständige Verbindung mit dem Kommunikationsnetz voraus. Ein Beispiel für einen Push-Dienst ist ein abonnierbarer WAP-Dienst, der bedarfsorientiert WAP-Seiten direkt auf das Endgerät, zum Beispiel ein Mobiltelefon, sendet und so den Teilnehmer automatisch mit den gewünschten Informationen versorgt. Für Netzwerkbetreiber und Dienstanbieter ist die Qualität der Mehrwertdienste ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.
  • Hinsichtlich mobiler Kommunikationsnetzwerke wachsen die technischen Möglichkeiten für solche Dienste in dem Maße, wie Breitband-Übertragungstechniken verfügbar werden (UMTS bzw. GPRS). Durch die hohen Übertragungsraten wird auch die Übertragung von umfangreicheren Datenmengen wie zum Beispiel Digitalfotos oder Videoclips möglich. Dadurch steigt die Attraktivität der Mehrwertdienste sowohl für Teilnehmer im Kommunikationsnetzwerk als auch für Netzwerkbetreiber und Dienstanbieter.
  • Für den Fall von Internet Protocol (IP)-basierten Mehrwertdiensten wie zum Beispiel multimedialen Informationsdiensten (Ergebnisse von Sportereignissen, Nachrichten, Wetterinformationen etc.) oder Unterstützung von Spielen mit mehreren Teilnehmer über das Kommunikationsnetzwerk hinweg müssen sei tens des Netzwerkbetreibers und/oder des Dienstanbieters folgende grundlegenden Funktionalitäten gewährleistet sein:
    • x) Teilnehmer, die einen bestimmten Mehrwertdienst nutzen wollen, müssen sich für diesen Dienst anmelden. Dabei soll es möglich sein, dass die Identität des Teilnehmers vor dem Dienstanbieter verborgen bleibt.
    • y) Trotz Anonymität der Teilnehmer gegenüber dem Dienstanbieter soll es möglich sein, die Diensterbringung zu vergebühren. Zu diesem Zweck müssen Dienstanbieter und Netzwerkbetreiber kooperieren.
  • Für den Fall von IP-basierten Push-Diensten wie zum Beispiel oben genannten multimedialen Informationsdiensten ist darüber hinaus folgende Funktionalität sicherzustellen:
    • a) Der Dienstanbieter muss trotz der Anonymität der Teilnehmer Kenntnis der Adressdaten der betreffenden Endgeräte haben, um die Informationen des jeweiligen Mehrwertdienstes an die Endgeräte der Teilnehmer zustellen zu können.
    • b) Ein zukünftiger Teilnehmer eines Mehrwertdienstes muss sein Einverständnis zu dem Empfang von Informationen geben, indem er den jeweiligen Mehrwertdienst subskribiert. Dies kann dazu beitragen, dass keine unerwünschten Informationen an Teilnehmer übertragen werden.
    • c) Optional muss die Vergebührung der erbrachten Mehrwertdienste Teilnehmer-spezifisch möglich sein.
    • d) Zur Vermeidung unerwünschter Kosten sowie zur Schonung der Systembandbreite, insbesondere in mobilen Kommunikationsnetzwerken, müssen unerwünschte Nachrichten vermieden werden (Spam-Vermeidung).
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein Verfahren sowie eine Anordnung zur Lösung der in den Punkten x), y) sowie a) bis d) dargestellten Probleme auszugestalten.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 hinsichtlich des Verfahrens und durch die Merkmale des Patentanspruchs 14 hinsichtlich einer Anordnung gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Erfindungsgemäß werden die Kontrolle und Vergebührung von Diensten in einem Kommunikationsnetzwerk dadurch erreicht, dass Dienst-spezifische Daten durch einen Dienstanbieter von einem Service-Serversystem zu einem Endgerät eines Teilnehmers im Kommunikationsnetzwerk gesendet werden.
  • Dabei wird eine Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion, die eine Schnittstelle zum Service-Serversystem aufweist, zu einer Vergebührung und Kontrolle der gesendeten Dienstspezifischen Daten verwendet.
  • Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass keine Identifizierung des Teilnehmers beim Dienstanbieter erfolgt; der Teilnehmer bleibt anonym. Dadurch entfällt seitens des Dienstanbieters die Notwendigkeit, aufwendige Teilnehmermanagementfunktionen zu implementieren (AAA-Funktionen). Dies führt insgesamt zu einer Vereinfachung der technischen und administrativen Dienstimplementierung (CAPEX-Einsparung). Die Vergebührung erfolgt summarisch gegenüber dem Dienstanbieter und/oder dem Netzwerkbetreiber, was gegenüber anderen Verfahren vorteilhafter zu implementieren ist.
  • Insbesondere hat sich als Vorteil erwiesen, dass der Teilnehmer sich jederzeit anonym für den Dienst an- und abmelden kann. Weiterhin ist es von Vorteil, dass beim Beenden der Kommunikationsverbindung seitens des Teilnehmers automatisch die Subskription des Teilnehmers für diesen Dienst aufgehoben wird. Die Anmeldung zum Dienst erfolgt vorteilhaft auf sehr einfache Weise, zum Beispiel per „Click to buy"-Verfahren.
  • Der für den Teilnehmer einfache und transparente Anmeldevorgang kann insbesondere die Hemmschwelle für die Nutzung von Diensten herabsetzen und insgesamt zur Generierung neuen Kom munikationsverkehrs für Dienstanbieter und Netzwerkbetreiber führen.
  • Netzwerkbetreiber und Dienstanbieter können auch vorteilhaft zusammenfallen.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil, dass Netzwerkbetreiber und Dienstanbieter die Möglichkeit haben, für Teilnehmer Dienste durch Selbstadministration freizuschalten und zu vergebühren, ohne selbst Administrierungsaufwand zu haben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich vorteilhaft im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Diensten anwenden.
  • Aufgrund der einfachen Dienstimplementierung wird vermieden, dass schon alleine durch die Kosten der Servicebereitstellung und der Vergebührung selbst so hohe Kosten entstünden, dass Netzwerkbetreiber und Dienstanbieter gezwungen wären, Servicegebühren zu erheben.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
  • Im Einzelnen zeigen:
  • 1: Architektur des Kommunikationsnetzwerkes
  • 2: Ablaufdiagramm
  • 1 zeigt die erfindungsgemäße Architektur des Kommunikationsnetzwerks für das Beispiel eines 3GPP-Mobilfunkkommunikationsnetzwerkes. Die Erfindung ist jedoch auch auf andere Arten von Kommunikationsnetzen anwendbar, zum Beispiel auf ein Festnetz.
  • In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich im Zugangsknoten GGSN (englische Abkürzung für Gateway GPRS Support Node) die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF: Sobald zwischen einem Endgerät UE eines Teilnehmers T und dem Service-Serversystem PS, vorzugsweise einem Push Service-Server, eine IP-Verbindung über das Interface Gi aufgebaut wurde, kann die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF innerhalb dieser IP-Verbindung unterschiedliche Servicedatenströme auf der Basis von Paketfiltern unterscheiden. Die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF kann zum Beispiel bestimmten IP-Verkehr zulassen oder gezielt IP-Pakete verwerfen. Weiterhin kann die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF eingesetzt werden, um das Datenvolumen oder die Zeit einer IP-Verbindung zu zählen, um diese Informationen zum Beispiel über bestimmte Schnittstellen Ga, Gz einem Offline charging-System OffCS zukommen zu lassen. Bei einem Online charging-System OnCS kann die TPF das berechnete Volumen oder die berechnete Zeit durch Kommunikation mit dem Online charging-System OnCS über die Schnittstelle Gy von einem für eine bestimmte Gruppe von Servicedatenströmen geltenden Zeit- und/oder Daten-Volumen abziehen.
  • Im Ausführungsbeispiel ist der Zugangsknoten GGSN als Beispiel für einen Zugangsknoten eines 3GPP-Mobilfunknetzes angegeben. In anderen Zugangsnetzen sind analoge Zugangsknoten denkbar, zum Beispiel Access Gateways oder Access Server.
  • Die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF kann als so genannter Policy Enforcement Point angesehen werden, der neben der Tätigkeit der Vergebührung auch die Entscheidungen des im folgenden noch zu erläuternden Kontrollelementes Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF durch Öffnen oder Schließen der Nutzkanaldatenströme ausführt.
  • 1 stellt weiterhin die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF dar: In der Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF werden insbesondere die Vergebührungsregeln gespeichert. Vergebührungsregeln legen fest, wie die unter schiedlichen Servicedatenströme von der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF behandelt werden. Wesentlicher Bestandteil einer Vergebührungsregel ist dabei der oben erwähnte Paketfilter, der Parameter zur Beschreibung und Identifizierung von Servicedatenströmen, im vorliegenden Fall IP-Datenströmen, enthält. Die Parameter betreffen erfindungsgemäß IP-Adressen sowie Portnummern. Andere Parameter sind denkbar. Vergebührungsregeln legen auf Basis dieser Parameter fest, in welcher Form die betreffenden IP-Datenströme zu vergebühren sind. Mögliche Vergebührungsformen sind beispielsweise (siehe oben) Online charging mit Hilfe eines Online charging-Systems OnCS oder Offline charging mit Hilfe eines Offline charging-Systems OffCS sowie volumen- und/oder zeitabhängige Vergebührung. Will ein Teilnehmer T mit seinem Endgerät UE in einem bestimmten Zugangsknoten GGSN Zugang zum Beispiel zu einem Mehrwertdienst D erhalten, lädt die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF entsprechende Dienstspezifische Vergebührungsregeln über die Schnittstelle Gx in die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF. Nachdem die Dienstspezifischen Vergebührungsregeln in die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF des Zugangsknotens GGSN geladen wurde, können die Dienst-spezifischen Servicedatenströme, die bezüglich des Endgeräts UE verursacht werden, vergebührt und kontrolliert werden.
  • Weiterhin zeigt 1 eine Datenbank DB, die die Teilnehmer-Datenbasis des Netzwerkbetreibers darstellt. Die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF kann über eine Schnittstelle Dx zu der Datenbank DB Subskriptionsinformationen zu den Teilnehmern T des Kommunikationsnetzwerkes abrufen.
  • Im Ausführungsbeispiel, wie es 1 darstellt, ist der vom Dienstanbieter angebotene Dienst D in ein Zugangsportal WAP integriert. Vorzugsweise handelt es sich dabei um ein Wireless Application Protocol-Portal, abgekürzt WAP-Portal. Die Verwendung eines Zugangsportals WAP ist optional. Andere Mechanismen sind denkbar.
  • Die Schnittstelle Gi zwischen dem Endgerät UE, der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF im Zugangsknoten GGSN sowie dem Service-Serversystem PS besteht aus zwei Komponenten: Eine Komponente betrifft den Signalverkehr (Signalling traffic), die zweite Komponente den Nutzverkehr (User traffic). Nutzverkehr ist in diesem Ausführungsbeispiel durch die Daten repräsentiert, die das Service-Serversystem PS im Rahmen des Push-Dienstes D an das Endgerät UE sendet. Der Signalverkehr läuft in diesem Ausführungsbeispiel über den Zugangsknoten GGSN und das WAP-Portal WAP, während der Nutzverkehr zwischen dem Endgerät UE und dem Service-Serversystem PS nur über den Zugangsknoten GGSN läuft. Andere Varianten sind denkbar.
  • Alle in 1 dargestellten Komponenten mit Ausnahme des Endgerätes UE und des Service-Serversystems PS bilden zusammen ein mobiles Access-System AS.
  • In 2 ist für ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäße Ablauf des vorgestellten Verfahrens dargestellt. Andere Ausführungsbeispiele insbesondere hinsichtlich der Reihenfolge der dargestellten Verfahrensschritte sind denkbar.
  • Im Folgenden wird der in 2 dargestellte Ablauf des Verfahrens genauer erläutert:
    Vorbereitende Schritte (zur Vereinfachung in der 2 nicht dargestellt):
    Der Dienstanbieter PSP, vorzugsweise ein Push-Serviceprovider, bietet seinen Dienst D öffentlich, vorzugsweise im Internet an. Der Zugriff erfolgt vorzugsweise über ein WAP-Portal WAP und/oder ein WWW-Interface. Der Teilnehmer T greift mit Hilfe einer auf seinem Endgerät UE installierten Anwendung, vorzugsweise ein HTML-fähiger Internet-Browser, auf den Dienst D des Dienstanbieters PSP zu. Durch die Integration des Dienstes D in das WRP-Portal WAP kann eine Vorselektion der für einen Teilnehmer T sichtbaren und auswählbaren Dienste D vorgenommen werden. Andere Varianten sind denkbar: Das teilnehmerabhängige Zulassen von Diensten D kann zum Beispiel auch direkt über die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF erfolgen. Die Vergebührung und Kontrolle des Teilnehmerverkehrs findet jedoch erfindungsgemäß jeweils in der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF statt.
  • Schritt 1:
  • Hat der Teilnehmer T eine Verbindung zum WAP-Portal WAP aufgebaut, erfolgt die Subskription des Dienstes D seitens des Teilnehmers T im dargestellten Ausführungsbeispiel durch Anklicken eines Hyperlinks, der auf den gewünschten Dienst D eines Dienstanbieters PSP verweist, im dargestellten Beispiel ein Push-Dienst. Mit diesem Schritt gibt der Teilnehmer T sein Einverständnis für den Empfang des gewählten Push-Dienstes D. Das WAP-Portal WAP ermöglicht dem Teilnehmer T weiterhin, Dienst-bezogene Informationen zum Beispiel zur Vergebührung des Dienstes D zu beziehen.
  • Schritt 2:
  • Der Dienstanbieter PSP ermittelt die IP-Adresse des Endgerätes UE des Teilnehmers T. Zusätzlich kann der Teilnehmer den IP-Port, auf dem er mit seinem Endgerät UE den Dienst D des Dienstanbieters PSP empfangen möchte, bekannt geben. Alternativ ist auch möglich, dass ein entsprechend vorkonfigurierter Empfangsclient auf dem Endgerät UE bereitgestellt wird oder dass der Dienstanbieter PSP dem Teilnehmer T einen entsprechenden Empfangsclient zum Herunterladen bereitstellt, aus dem der Empfangs-Port bestimmbar ist. Der Dienstanbieter PSP kennt somit außer der (im Ausführungsbeispiel dynamischen) IP-Adresse des Endgeräts UE keine weiteren Daten hinsichtlich der Identität des Teilnehmers T, wodurch die Anonymität des Teilnehmers T gegenüber dem Dienstanbieter PSP gewährleistet ist.
  • Schritt 3:
  • Der Dienstanbieter PSP übermittelt die IP-Adresse des Endgerätes UE des Teilnehmers T sowie die Portnummer des Empfangsclients an die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF und wartet eine Bestätigung der Aktivierung der entsprechenden Vergebührungs- und Kontrollregel ab. Die Adresse der Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF, an die der Dienstanbieter PSP die IP-Adresse und die Portnummer übermittelt, wird standardgemäß aus der IP-Adresse des Teilnehmers T bestimmt. Ergänzend zu IP-Adresse des Endgeräts UE und der Portnummer übermittelt der Dienstanbieter PSP der Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF weiterhin eine Applikations-ID, die die Zuordnung des zu erbringenden Dienstes D zu einer Dienst-Kategorie und somit die Auswahl einer betreffenden Vergebührungs- und Kontrollregel ermöglicht. Auf diese Weise kann eine vorteilhafte Dienst- und Teilnehmerspezifische Vergebührung vorgenommen werden, ohne dass die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF und damit der Netzwerkbetreiber genaue Kenntnis des tatsächlich genutzten Dienstes D durch den Teilnehmer T erhalten. Der Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF und damit dem Netzwerkbetreiber liegt lediglich die Information über eine Vergebührungskategorie vor. Damit ist die Anonymität der Dienstnutzung gegenüber dem Netzwerkbetreiber für den Teilnehmer T vorteilhaft gewährleistet.
  • Schritt 4:
  • Die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF prüft, ob die vom Dienstanbieter PSP übermittelte IP-Adresse des Teilnehmers T bereits bekannt ist, das heißt ob die IP-Adresse des Teilnehmers T schon zuvor von der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF an die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF übermittelt wurde. Ist dies der Fall, so dienen die der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF bekannten Teilnehmerinformationen (z.B. MSISDN) zur Teilnehmeridentifizierung.
  • Schritt 5:
  • Die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF generiert die notwendige Vergebührungs- und Kontrollregel anhand der in Schritt 3 vom Dienstanbieter PSP übermittelten Teilnehmerspezifischen Daten. Dabei verwendet die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF optional weitere ihr bekannte Teilnehmerspezifische Daten (z.B. in welcher Tarifoption der Teilnehmer T beim Netzwerkbetreiber angemeldet ist, ob es sich um einen Prepaid- oder einen Postpaid-Teilnehmer handelt, ob der Teilnehmer T eine Dienstabonnierung generell für alle Push-Dienste hat, ob die angegebene Dienstkategorie für den Teilnehmer erlaubt ist etc.). Unterschiedliche Informationen der Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF können dabei zur Auswahl unterschiedlicher Vergebührungs- und Kontrollregeln und damit zu einer differenzierten Vergebührung führen. Auf diese Art und Weise kann die Vergebührung von dem Inhalt und/oder der Qualität des jeweiligen Dienstes D abhängig gemacht werden. Zum Beispiel kann so zwischen wichtigen und/oder zeitkritischen Informationen (beispielsweise Börsenkurse) und weniger wichtigen Informationen (beispielsweise Ergebnisse bei Sportwettkämpfen) unterschieden werden. Zur Kategorisierung des Inhalts und/oder der Qualität eines Dienstes D dienen die zuvor erwähnten Applikations-IDs.
  • Im Anschluss an die Generierung der Vergebührungs- und Kontrollregel sendet die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF die generierte Vergebührungs- und Kontrollregel an die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF im Access-Knoten GGSN.
  • Durch das Laden der Vergebührungs- und Kontrollregel in die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF wird für die aktuelle dynamische IP-Adresse des Teilnehmers T der IP-Verkehr zum Dienstanbieter PSP entsprechend dieser Vergebührungs- und Kontrollregel behandelt, also zum Beispiel für den betreffenden Dienst D freigeschaltet. Eine weitere Möglichkeit ist zum Beispiel die Ermittlung des Volumens des Dienst- und Teilnehmerspezifischen IP-Verkehrs.
  • Alternativ zur Generierung einer vollständig neuen Vergebührungs- und Kontrollregel kann die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF auch eine oder mehrere in der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF vorkonfigurierte Vergebührungs- und Kontrollregeln für die dynamische IP-Adresse des Teilnehmers T aktivieren. Diese vorkonfigurierten Vergebührungs- und Kontrollregeln können über die IP-Parameter hinausgehende Parameter des IP-Verkehrs prüfen und somit zum Beispiel Dienst-spezifische Ereignisse und/oder Messwerte ermitteln. Ein Anwendungsszenario für derartige Dienstspezifische Ereignisse und/oder Messwerte ist das Feststellen einer irrtümlich mehrfach vorgenommenen Übertragung derselben Information an einen Teilnehmer T. Auf diese Weise kann zum Beispiel sichergestellt werden, dass die irrtümlich mehrfach vorgenommene Übertragung derselben Information an einen Teilnehmer T diesem Teilnehmer T nur einmal in Rechnung gestellt wird.
  • Nach erfolgreicher Aktivierung der Vergebührungs- und Kontrollregel sendet die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF eine entsprechende Bestätigung an die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF.
  • Alternativ zur Aktivierung der Vergebührungs- und Kontrollregel ist die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF auch berechtigt zu entscheiden, ob die Anfrage eines Teilnehmers T abgelehnt werden soll, falls zum Beispiel der betreffende Teilnehmer T für den angeforderten Dienst D nicht zugelassen, das heißt zum Beispiel nicht subskribiert ist. In einem solchen Fall wird der Dienstanbieter PSP mit einer Fehlernachricht informiert (in 2 nicht dargestellt). Der Dienstanbieter PSP leitet in diesem Fall die Fehlernachricht an den Teilnehmer T weiter und beendet den Dienst D.
  • Da dem Dienstanbieter PSP für die Vergebührung des Dienstes D ausschließlich die IP-Adresse des Endgeräts UE des Teilnehmers T bekannt ist, ist im Zugangsknoten GGSN für die vom Endgerät UE des Teilnehmers T gesendeten IP-Pakete zu prüfen, ob als Source-Adresse die korrekte IP-Adresse des Endgeräts UE des Teilnehmers T vermerkt ist, die dem Endgerät UE des Teilnehmers T seitens des Netzwerkbetreibers zugewiesen wurde. Diese Überprüfung ist zum Beispiel standardmäßig im Zugangsknoten GGSN vorgesehen.
  • Schritt 6:
  • Die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF leitet die Bestätigung der Aktivierung der Vergebührungs- und Kontrollregel an den Dienstanbieter PSP weiter.
  • Schritt 7:
  • Für den Dienstanbieter PSP ist der Erhalt der Bestätigung der Aktivierung der Vergebührungs- und Kontrollregel in der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF gleichzeitig eine Bestätigung für die Zugehörigkeit des Teilnehmers T zu dem Kommunikationsnetzwerk des Netzwerkbetreibers. Der Dienstanbieter PSP gibt nach Erhalt der Bestätigung den vom Teilnehmer T angeforderten Dienst D für diesen Teilnehmer frei.
  • Schritt 8:
  • Der vom Teilnehmer T subskribierte Dienst D sendet mittels des Service-Serversystems PS Dienst-spezifische Daten zum Endgerät UE des Teilnehmers T.
  • Schritt 9:
  • Beendet der Teilnehmer T seine Internetverbindung, wird die Teilnehmer-spezifische Vergebührungs- und Kontrollregel automatisch deaktiviert. Die IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF informiert die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF über die Deaktivierung der Vergebührungs- und Kontrollregel. Die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion CRF signalisiert das Ende der Dienstnutzung weiter an den Dienstanbieter PSP, der den Dienst D bezüglich des Teilnehmers T deaktiviert.
  • Für die Vergebührung des Push-Dienstes D gibt es verschiedene Möglichkeiten, von denen in der Folge einige Varianten dargestellt werden. Andere Vergebührungsmodelle auf Basis der Erfindung sind möglich.
  • Um die erfindungsgemäße anonyme Dienstabonnierung beim Dienstanbieter PSP und die Vergebührung beim Netzwerkbetrei ber durchführen zu können, ist eine „Trusted Relationship" erforderlich. Eine solche „Trusted Relationship" ist vorteilhaft insbesondere dann gegeben, wenn der Push Service-Server PS vom Netzwerkbetreiber selbst in seinem Kommunikationsnetz bereitgestellt wird. Der Push Service-Server PS kann vorteilhaft wiederum eine Schnittstelle zu 3rd Party Content-Providern haben.
  • Unter anderem sind folgende Varianten der Vergebührung denkbar:
    • • Der Push-Dienst-Verkehr kann wie normaler Internetverkehr vom Netzwerkbetreiber vergebührt werden. In diesem Fall besteht die Funktion der IP-Verkehrsbehandlungsfunktion TPF vor allem in der Kontrolle des Push-Dienstes D und/oder dem Verhindern von Spam.
    • • Der Push-Dienst-Verkehr kann weniger kosten als normaler Internetverkehr oder ganz kostenfrei sein. In diesem Fall kann es sich zum Beispiel um Werbung handeln, wenn beispielsweise der Netzwerkbetreiber ein Vergebührungsabkommen mit dem Dienstanbieter PSP hat und von diesem Gebühren für den Push-Dienst-Verkehr erhält.
    • • Der Push-Dienst-Verkehr kann mehr kosten als normaler Internetverkehr. In diesem Fall kann es sich beispielsweise um „Value added Services" handeln, wenn beispielsweise der Netzwerkbetreiber ein Vergebührungsabkommen mit dem Dienstanbieter PSP hat und diesem Gebühren für den Push-Dienst-Verkehr abführt. In diesem Fall ist eine Integration des Dienstes D in ein Zugangsportal WAP sinnvoll, um Zugang zum Push-Dienst nur für Teilnehmer T zu erlauben, die zu dem Netzwerkbetreiber gehören, der ein Vergebührungsabkommen mit dem Dienstanbieter PSP hat. Auf diese Weise lassen sich zum Beispiel Teilnehmer T ausschließen, die sich im Status des „Roaming" befinden.
  • Die Gebühren können beim Netzwerkbetreiber zum Beispiel auf der Basis von Volumen (IP-Pakete) und/oder Zeitdauer der Übertragung erhoben werden. Andere Vergebührungsmodelle sind möglich.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Kontrolle und Vergebührung von Diensten (D) in einem Kommunikationsnetzwerk, a. bei dem Dienst-spezifische Daten durch einen Dienstanbieter (PSP) von einem Service-Serversystem (PS) zu einem Endgerät (UE) eines Teilnehmers (T) im Kommunikationsnetzwerk gesendet werden, b. bei dem eine eine Schnittstelle (Rx) zum Service-Serversystem (PS) aufweisende Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion (CRF) zur Vergebührung und Kontrolle der gesendeten Dienst-spezifischen Daten verwendet wird.
  2. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Inanspruchnahme eines Dienstes (D) des Dienstanbieters (PSP) eine Registrierung des Teilnehmers (T) für diesen Dienst (D) vorgenommen wird.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Dienstanbieter (PSP) Adressdaten des für den Dienst (D) angemeldeten Endgeräts (UE) des Teilnehmers (T) übermittelt werden, die dem Dienstanbieter (PSP) die Teilnehmer-spezifische Erbringung des Dienstes (D) ermöglichen.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Dienst (D) um einen Mehrwertdienst handelt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion (CRF) auf der Basis von Vergebührungs- und Kontrollregeln die Übertragung Dienstspezifischer Daten gewährt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion (CRF) auf der Basis von Vergebührungs- und Kontrollregeln die Übertragung Dienstspezifischer Daten verweigert und der Dienstanbieter (PSP) von der Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion (CRF) mit einer Fehlernachricht benachrichtigt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Teilnehmer (T) der Zugang zu dem Dienst (D) für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Teilnehmer (T) die Zugangsberechtigung zu dem Dienst (D) entzogen wird, wenn der Teilnehmer (T) die Kommunikationsverbindung beendet.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Dienst (D) um einen IP-basierten Dienst handelt.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Dienst (D) um einen IP-basierten Push-Dienst handelt.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Kommunikationsnetzwerk um ein mobiles Kommunikationsnetzwerk handelt.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kommunikationsverkehr zwischen dem Endgerät (UE) des Teilnehmers (T) und dem Service-Serversystem (PS) über ein Service-Portal (WAP) geführt wird.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Service-Portal (WAP) ein Internet- und/oder WAP-Portal darstellt.
  14. Anordnung zur Kontrolle und Vergebührung von Diensten (D) in einem Kommunikationsnetzwerk, a. mit Mitteln zum Senden Dienst-spezifischer Daten durch einen Dienstanbieter (PSP) von einem Service-Serversystem (PS) zu einem Endgerät (UE) eines Teilnehmers (T) im Kommunikationsnetzwerk, b. mit einer eine Schnittstelle (Rx) zum Service-Serversystem (PS) aufweisenden Vergebührungs- und Kontrollregelfunktion (CRF) zur Vergebührung und Kontrolle der gesendeten Dienst-spezifischen Daten.
DE200510037868 2005-08-10 2005-08-10 Verfahren und Anordnung zur Vergebührung und Zugangskontrolle in einem Kommunikationsnetzwerk Withdrawn DE102005037868A1 (de)

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PCT/EP2006/064330 WO2007017344A1 (de) 2005-08-10 2006-07-17 Verfahren und anordnung zur vergebührung und zugangskontrolle in einem kommunikationsnetzwerk

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DE200510037868 DE102005037868A1 (de) 2005-08-10 2005-08-10 Verfahren und Anordnung zur Vergebührung und Zugangskontrolle in einem Kommunikationsnetzwerk

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Families Citing this family (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN103037354A (zh) * 2011-10-10 2013-04-10 中国移动通信集团上海有限公司 增值业务订制方法、装置及系统
CN104322108A (zh) 2013-05-03 2015-01-28 华为技术有限公司 接入控制方法及装置

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US20040255025A1 (en) * 2003-06-13 2004-12-16 Giuseppe Ricagni Event based charging in a communications system
US20050026558A1 (en) * 2003-05-07 2005-02-03 Marco Stura Access flow based charging for IMS/POC services
WO2005027408A1 (en) * 2003-09-12 2005-03-24 Telefonaktiebolaget Lm Ericsson (Publ) Charging for multimedia services
WO2005109938A1 (en) * 2004-05-12 2005-11-17 Telefonaktiebolaget L M Ericsson (Publ) Authentication system
WO2006050758A1 (en) * 2004-11-10 2006-05-18 Telefonaktiebolaget Lm Ericsson (Publ) An arrangement, nodes and a method relating to services access over a communication system

Family Cites Families (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1238509B1 (de) * 1999-12-13 2005-11-30 Markport Limited Wapdienst personalisierung, management und vergebührung objektorientierteplattform
WO2004036825A1 (en) * 2002-10-15 2004-04-29 Telefonaktiebolaget Lm Ericsson (Publ) System for providing flexible charging in a network

Patent Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US20050026558A1 (en) * 2003-05-07 2005-02-03 Marco Stura Access flow based charging for IMS/POC services
US20040255025A1 (en) * 2003-06-13 2004-12-16 Giuseppe Ricagni Event based charging in a communications system
WO2005027408A1 (en) * 2003-09-12 2005-03-24 Telefonaktiebolaget Lm Ericsson (Publ) Charging for multimedia services
WO2005109938A1 (en) * 2004-05-12 2005-11-17 Telefonaktiebolaget L M Ericsson (Publ) Authentication system
WO2006050758A1 (en) * 2004-11-10 2006-05-18 Telefonaktiebolaget Lm Ericsson (Publ) An arrangement, nodes and a method relating to services access over a communication system

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
3GPP: TS 23.125 V6.5.0 (2005-06): Overall high level functionality and architecture impacts of flow based charging, Stage 2 (Release 6) *

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