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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung einer Faserstoffbahn,
insbesondere Papier-, Karton oder Tissuebahn, mit einer Pressenpartie
und einer Trockenpartie, wobei die Pressenpartie eine Zentralwalze
umfasst, die von einem zumindest im Wesentlichen impermeablen Band
umschlungen ist, und die Faserstoffbahn von diesem impermeablen
Band abgenommen und der Trockenpartie zugeführt wird.
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Zum
Auspressen von Wasser aus Faserstoffbahnen werden häufig Zentralwalzen-Pressenanordnungen
eingesetzt.
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Hierbei
wird die Faserstoff- oder Papierbahn von einem impermeablen Entwässerungsmedium, beispielsweise
einem Filz, auf eine glatte Zentralwalze übergeben. Auf der glatten Zentralwalze
erfolgt eine weitere Pressung in einem zusätzlichen Nip. Als Beispiel
für eine
solche Presse sei die so genannte "DuoCentri II"-Presse genannt. Diese kann auch mit einem
Schuhpressnip als vorangehendem Nip oder als letztem Nip versehen
sein.
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Zur
Abnahme der Papierbahn in die darauf folgende Trockenpartie ist
ein freier Zug erforderlich, bei der die Papierbahn ungestützt von
einem Bespannungsmedium auf das erste Trockensieb gezogen wird.
Bei einem solchen freien Zug kommt es häufig zu einem Bahnabriss.
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Zur
Vermeidung solcher Bahnabrisse wurden bereits Lösungen angegeben, bei denen
die Bahn von einem impermeablen Band gestützt in die Trockenpartie geführt wird.
Hierbei umschlingt das impermeable Band, d.h. das so genannte Zentralband
die Zentralwalze.
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Da
eine absolute Undurchlässigkeit
in vielen Fällen
nicht realisierbar ist, kann das Band auch eine Restpermeabilität bis beispielsweise
etwa 10 cfm aufweisen.
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Ein
Nachteil dieser zuletzt genannten Lösung besteht darin, dass die
kritische Stelle für
eventuelle Bahnabrisse lediglich von der Zentralwalze in die Trockenpartie
verlegt wird. Abrisse treten somit häufig im vorderen Bereich der
Trockenpartie auf.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Belastungen
der Faserstoffbahn verringert werden und entsprechend die Gefahr
eines Bahnabrisses auf ein Minimum reduziert wird.
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Diese
Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass die in Bahnlaufrichtung
betrachtet erste Trockengruppe der Trockenpartie maximal drei Trockenzylinder
umfasst und dass im Ablaufbereich zumindest des ersten Trockenzylinders
der ersten Trockengruppe, in dem die Faserstoffbahn zusammen mit
einem permeablen umlaufenden Band vom Trockenzylinder abläuft bzw.
durch ein solches permeables umlaufendes Band vom Trockenzylinder
abgenommen wird, auf der von der Faserstoffbahn abgewandten Seite
des permeablen umlaufenden Bandes eine mit Unterdruck beaufschlagte
Abnahmezone vorgesehen ist.
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Aufgrund
dieser Ausbildung ergibt sich eine hinsichtlich einer möglichst
geringen Belastung der Faserstoffbahn optimale Konfiguration der
Trockenpartie in Verbindung mit einer von einem impermeablen Band
umschlungenen Zentralwalze der Pressenpartie. Züge bzw. Geschwindigkeitsdifferenzen
werden minimiert, und die noch notwendigen Geschwindigkeitsdifferenzen
werden möglichst
weit nach hinten in die Trockenpartie verlagert, wo die Faserstoffbahn
einen höheren
Trockengehalt und entsprechend auch eine höhere Festigkeit aufweist und
entsprechend weniger empfindlich gegenüber einer jeweiligen Zugbeanspruchung
ist. Infolge der geringeren Belastung der Faserstoffbahn sind auch
entsprechend höhere
Maschinenlaufgeschwindigkeiten möglich.
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Die
mit Unterdruck beaufschlagte Abnahmezone kann zweckmäßigerweise
durch einen Stabilisatorkasten oder dergleichen gebildet sein.
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Die
Abnahmezone ist vorteilhafterweise mit einem Unterdruck von zumindest
500 kPa beaufschlagt, wobei bevorzugt ein Unterdruck von zumindest
1000 kPa vorgesehen ist.
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Gemäß einer
zweckmäßigen praktischen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist allen Trockenzylindern der ersten Trockengruppe jeweils eine
mit Unterdruck beaufschlagte Abnahmezone zugeordnet.
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Zumindest
im Bereich des ersten Trockenzylinders kann das permeable umlaufende
Band, auf dessen von der Faserstoffbahn abgewandten Seite die Abnahmezone
vorgesehen ist, zuvor den Trockenzylinder zusammen mit der Faserstoffbahn
umschlingen.
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Dagegen
kann im Bereich des letzten Trockenzylinders der ersten Trockengruppe
das permeable umlaufende Band, auf dessen von der Faserstoffbahn
abgewandten Seite die Abnahmezone vorgesehen ist, die Faserstoffbahn
lediglich vom Trockenzylinder abnehmen. Das betreffende permeable umlaufende
Band, auf dessen von der Faserstoffbahn abgewandten Seite die Abnahmezone
vorgesehen ist, umschlingt in diesem Fall also den betreffenden
Trockenzylinder nicht.
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Bei
einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist das die Faserstoffbahn vom letzten Trockenzylinder der ersten
Trockengruppe abnehmende Band der darauf folgenden Trockengruppe
zugeordnet.
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Damit
das Vakuum der Abnahmezone stets optimal durch das betreffende permeable
umlaufende Band hindurch wirken kann, ist zumindest dem der ersten
Trockengruppe zugeordneten permeablen umlaufenden Band eine Reinigungseinheit
zugeordnet. Dabei wird zweckmäßigerweise
eine Hochdruck-Reinigungseinheit
eingesetzt. Zweckmäßigerweise
ist als Reinigungseinheit eine traversierende Reinigungseinheit
vorgesehen.
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Das
die Faserstoffbahn übernehmende
permeable umlaufende Band kann insbesondere durch ein Trockensieb
gebildet sein.
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Bevorzugt
wird die Faserstoffbahn in geschlossenem Zug vom die Zentralwalze
umschlingenden impermeablen Band in die Trockenpartie überführt.
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Zur
weiteren Steigerung des Trockengehalts und entsprechend zur zusätzlichen
Verfestigung der Faserstoffbahn ist vorteilhafterweise zwischen
der die Zentralwalze umfassenden Presse der Pressenpartie und dem
ersten Trocken zylinder der ersten Trockengruppe der Trockenpartie
zumindest eine Hochleistungs-Trocknungseinheit vorgesehen. Eine solche
Hochleistungs-Trocknungseinheit
kann insbesondere gasbetrieben sein.
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Von
besonderem Vorteil ist auch, wenn die Faserstoffbahn in dem Bereich,
in dem sie mittels der Hochleistungs-Trocknungseinheit getrocknet
wird, durchgehend von einem umlaufenden Band gestützt ist.
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Gemäß einer
zweckmäßigen praktischen Ausführungsform
umfasst die Hochleistungs-Trocknungseinheit eine besaugte Walze
und einen dieser zugeordneten vorzugsweise gasbeheizten Kasten oder
dergleichen. Dabei kann die Faserstoffbahn insbesondere zusammen
mit einem permeablen umlaufenden Band zwischen der besaugten Walze
und dem Band liegend um die Walze geführt und der beheizte Kasten
dem vom Band und der Faserstoffbahn umschlungenen Bereich der Walze
zugeordnet sein.
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Zur
weiteren Erhöhung
des Trockengehalts bzw. Verfestigung der Faserstoffbahn sind vorteilhafterweise
zumindest zwei in Bahnlaufrichtung aufeinander folgende Hochleistungs-Trocknungseinheiten vorgesehen.
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Bevorzugt
ist wenigstens eine Hochleistungs-Trocknungseinheit von einem der
ersten Trockengruppe der Trockenpartie zugeordneten permeablen umlaufenden
Band umschlungen.
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Vorteilhafterweise
kann der besaugten Walze wenigstens einer Hochleistungs-Trocknungseinheit
auch ein eigenes permeables umlaufendes Band zugeordnet sein, das
außer
um die besaugte Walze nur noch um eine oder mehrere Leitwalzen geführt ist.
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Bevorzugt
wird die Faserstoffbahn in geschlossenem Zug von dem die Zentralwalze
umschlingenden impermeablen Band zu der darauf folgenden Hochleistungs-Trocknungseinheit
geführt. Dabei
wird die Faserstoffbahn vorzugsweise durch ein umlaufendes Transferband
von dem die Zentralwalze umschlingenden impermeablen Band abgenommen
und an die von einem permeablen umlaufenden Band umschlungene besaugte
Walze einer Hochleistungs-Trocknungseinheit übergeben.
Dabei kann als umlaufendes Transferband insbesondere ein permeables
Transferband vorgesehen sein, das im Abnahmebereich um eine Saugleitwalze
geführt ist.
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Es
kann beispielsweise auch wenigstens ein Dampfblaskasten mit Hitzeschild
und/oder wenigstens ein Dampfblaskasten mit Bandkühlung vorgesehen
sein, wobei das Hitzeschild bzw. die Bandkühlung insbesondere zum Schutz
des die Zentralwalze umschlingenden impermeablen Bandes vorgesehen sein
kann.
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Bei
einer zweckmäßigen praktischen
Ausführungsform
bildet die von dem impermeablen Band umschlungene Zentralwalze mit
zwei Gegenpresseinheiten zwei in Bahnlaufrichtung aufeinander folgende
Pressnips. Dabei ist als Gegenpresseinheit, mit der die Zentralwalze
den ersten an dieser Zentralwalze vorgesehenen Pressnip bildet,
bevorzugt eine Saugpresswalze vorgesehen.
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Der
Gegenpresseinheit, mit der die Zentralwalze den ersten an dieser
Zentralwalze vorgesehenen Pressnip bildet, ist vorteilhafterweise
eine weitere Presseinheit zugeordnet, um einen den beiden Pressnips
an der Zentralwalze vorangehenden Pressnip zu bilden.
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Dabei
kann dieser den beiden Pressnips an der Zentralwalze vorangehende
Pressnip durch einen Walzennip oder auch durch einen Schuhpressnip
gebildet sein.
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Auch
der zweite an der Zentralwalze vorgesehene Pressnip kann wieder
durch einen Walzennip oder durch einen Schuhpressnip gebildet sein.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert;
in dieser zeigen
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1 eine
schematische Teildarstellung einer beispielhaften Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Behandlung einer Faserstoffbahn, bei der die
Faserstoffbahn durch ein Trockensieb der ersten Trockengruppe von
dem impermeablen Band abgenommen wird, und
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2 eine
schematische Teildarstellung einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung,
bei der zwischen der die Zentralwalze umfassenden Presse und dem
ersten Trockenzylinder beispielsweise zwei Hochleistungs-Trocknungseinheiten
zugeordnet sind.
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1 zeigt
in schematischer Teildarstellung eine beispielhafte Ausführungsform
einer Vorrichtung 10 zur Behandlung einer Faserstoffbahn,
bei der es sich insbesondere um eine Papier-, Karton- oder Tissuebahn
handeln kann.
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Die
Vorrichtung umfasst eine sich an einen Former 12 anschließende Pressenpartie 14 sowie eine
darauf folgende Trockenpartie 16.
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Wie
anhand der 1 zu erkennen ist, ist eine
der Pressenpartie 12 zugeordnete Pressenanordnung vorgesehen,
die eine von einem impermeablen Band 18 umschlungene Zentralwalze 20 umfasst.
Die Faserstoffbahn wird von diesem impermeablen Band 18 abgenommen
und der Trockenpartie 16 zugeführt.
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Die
von dem impermeablen Band 18 umschlungene Zentralwalze 20 bildet
mit zwei Gegenpresseinheiten 22, 24, zwei in Bahnlaufrichtung
L aufeinander folgende Pressnips 26, 28.
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Bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist
als Gegenpresseinheit 22, mit der die die Zentralwalze 20 den
ersten an dieser Zentralwalze 20 vorgesehenen Pressnip 26 bildet,
eine Saugpresswalze vorgesehen.
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Dieser
Gegenpresseinheit 22, mit der die Zentralwalze 20 den
ersten an der Zentralwalze 20 vorgesehenen Pressnip 26 bildet,
ist eine weitere Presseinheit 30 zugeordnet, um einen den
beiden Pressnips 26, 28 an der Zentralwalze 20 vorangehenden
Pressnip 32 zu bilden.
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Dieser
den beiden Pressnips 26, 28 vorangehende Pressnip 32 kann
durch einen Walzennip oder auch durch einen Schuhpressnip gebildet
sein. Die betreffende Presseinheit 30 kann also insbesondere auch
als Schuhpresseinheit, vorzugsweise Schuhpresswalze vorgesehen sein.
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Auch
der zweite an der Zentralwalze 20 vorgesehene Pressnip 28 kann
wieder durch einen Walzennip oder durch einen Schuhpressnip gebildet sein.
Die betreffende Gegenpresseinheit 24 kann also beispielsweise
auch als Schuhpresseinheit, vorzugsweise Schuhpresse vorgesehen
sein.
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Um
die die Gegenpresseinheit 22 bildende Saugpresswalze ist
ein umlaufendes Band 34, zum Beispiel ein Filz, geführt, durch
das die Faserstoffbahn zuvor von einem Siebband des Formers 12 übernommen
wurde. Zur Unterstüt zung
der betreffenden Übergabe
ist das luftdurchlässige
Band 34 im Übergangsbereich
um eine besaugte Leitwalze 38 geführt. Um die durch eine Walze
gebildete Presseinheit 30 ist ein weiteres umlaufendes
Band 40, beispielsweise wieder ein Filz, geführt. Der
vorangehende Pressnip 32 kann also insbesondere doppelt
befilzt sein.
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Im
Anschluss an den vorangehenden Pressnip 32 wird die Faserstoffbahn
zusammen mit dem Band 34 weiter um die durch eine Saugpresswalze gebildete
Gegenpresseinheit 22 und anschließend in den ersten an der Zentralwalze 20 vorgesehenen Pressnip 26 geführt, in
deren Bereich sie von dem die Zentralwalze 20 umschlingenden
impermeablen Band 18 übernommen
wird.
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Im
Anschluss an den ersten an der Zentralwalze 20 vorgesehenen
Pressnip 26 wird die Faserstoffbahn zusammen mit dem impermeablen
Band 18 weiter um die Zentralwalze 20 bis in den
zweiten an dieser Zentralwalze 20 vorgesehenen Pressnip 28 geführt, der
wie bereits erwähnt,
ebenso wie der vorangehende Pressnip 32 als Walzennip oder
als Schuhpressnip ausgeführt
sein kann.
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Demgegenüber wird
zwischen der hier durch eine Saugpresswalze gebildeten Gegenpresseinheit 22 und
der Zentralwalze 20 ein Walzennip gebildet.
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Die
zusammen mit der Zentralwalze 20 den zweiten an dieser
Zentralwalze 20 vorgesehenen Pressnip 28 bildende
Gegenpresseinheit 24 ist ebenfalls wieder von einem umlaufenden
Band 42, zum Beispiel einem Filz, umschlungen.
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Im
Anschluss an den zweiten an der Zentralwalze 20 vorgesehenen
Pressnip 28 wird die Faserstoffbahn durch ein der ersten
Trockengruppe 44 der Trockenpartie 16 zugeordnetes
umlaufendes permeables Band, hier zum Beispiel einem Trockensieb 46, vom
impermeablen Band 18 übernommen,
wobei das Trockensieb 46 im Übergabebereich um eine besaugte
Leitwalze 48 geführt
ist.
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Mit
dem Trockensieb 46 wird die Faserstoffbahn dann beispielsweise
einem ersten Trockenzylinder 50 der Trockenpartie 16 zugeführt.
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Die
von dem impermeablen Band 18 abgenommene Faserstoffbahn
kann der Trockenpartie 16 insbesondere in geschlossenem
Zug zugeführt
werden.
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Die
in Bahnlaufrichtung L betrachtet erste Trockengruppe 44 der
Trockenpartie 16 umfasst maximal drei Trockenzylinder,
wobei im vorliegenden Fall. drei Trockenzylinder 50, 52, 54 vorgesehen sind.
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Im
Ablaufbereich dieser Trockenzylinder 50, 52, 54 der
ersten Trockengruppe 44, in dem die Faserstoffbahn zusammen
mit dem Trockensieb 46 vom jeweiligen Trockenzylinder 50, 52 abläuft bzw. durch
ein solches permeables umlaufendes Band bzw. Trockensieb 58 vom
Trockenzylinder 54, d.h. hier beispielsweise dem letzten
Trockenzylinder der ersten Trockengruppe 44, abgenommen
wird, ist auf der von der Faserstoffbahn abgewandten Seite des betreffenden
Trockensiebes 46 bzw. 56 jeweils eine mit Unterdruck
beaufschlagte Abnahmezone 56 vorgesehen. Dabei können diese
mit Unterdruck beaufschlagten Abnahmezonen 56 beispielsweise
jeweils durch einen Stabilisatorkasten oder dergleichen gebildet
sein.
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Im
vorliegenden Fall ist also allen Trockenzylindern 50, 52, 54 der
ersten Trockengruppe 44 jeweils eine solche mit Unterdruck
beaufschlagte Abnahmezone 56 zugeordnet.
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Wie
anhand der 1 zu erkennen ist, umschlingt
im Bereich des ersten Trockenzylinders 50 und im Bereich
des zweiten Trockenzylinders 52 das Trockensieb 46,
auf dessen von der Faserstoffbahn abgewandten Seite die jeweilige
Abnahmezone 56 vorgesehen ist, zuvor jeweils den betreffenden
Trockenzylinder 50 bzw. 52 zusammen mit der Faserstoffbahn.
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Dagegen
wird die Faserstoffbahn von dem Trockensieb 58 vom letzten
Trockenzylinder 54 der ersten Trockengruppe 44 lediglich
abgenommen. In diesem Fall wird der Trockenzylinder 54 also
nicht vom Trockensieb 58 mit umschlungen. Vor der Übernahme
der Faserstoffbahn von diesem letzten Trockenzylinder 54 wird
das der ersten Trockengruppe 44 zugeordnete Trockensieb 46 vom
Trockenzylinder 54 weggeführt.
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Wie
anhand der 1 zu erkennen ist, ist das die
Faserstoffbahn vom letzten Trockenzylinder 54 der ersten
Trockengruppe 44 abnehmende Band bzw. Trockensieb 58 der
darauf folgenden Trockengruppe zugeordnet.
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Dem
der ersten Trockengruppe 44 zugeordneten permeablen umlaufendem
Band bzw. Siebband 46 ist eine Reinigungseinheit 60 zugeordnet, bei
der es sich insbesondere um eine Hochdruck-Reinigungseinheit handeln
kann. Im vorliegenden Fall ist eine traversierende Hochdruck-Reinigungseinheit
vorgesehen.
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Die
in der 2 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich
von der gemäß 1 im
Wesentlichen dadurch, dass zwischen der die Zentralwalze 20 umfassenden
Presse der Pressenpartie 14 und dem ersten Trockenzylinder 50 der
ersten Trockengruppe 44 der Trockenpartie 16 zumindest
eine, im vorliegenden Fall beispielsweise zwei Hochleistungs-Trocknungseinheiten 62 vorgese hen
sind. Dabei können
diese Hochleistungs-Trocknungseinheiten 62 insbesondere
gasbetrieben sein.
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Wie
anhand der 2 zu erkennen ist, ist die Faserstoffbahn
in den Bereichen, in denen sie mittels der Hochleistungs-Trocknungseinheiten 62 getrocknet
wird, durchgehend von einem jeweiligen umlaufenden Band 64 bzw. 46 gestützt.
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Die
Hochleistungs-Trocknungseinheiten 62 umfassen jeweils eine
besaugte Walze 66 und einen dieser zugeordneten vorzugsweise
gasbeheizten Kasten 68.
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Dabei
ist die Faserstoffbahn im Bereich der ersten Hochleistungs-Trocknungseinheit 62 zusammen
mit einem permeablen umlaufenden Band 64 zwischen der besaugten
Walze 66 und dem Band 64 liegend um die Walze 66 geführt. Der
beheizte Kasten 68 ist dem vom Band 64 und der
Faserstoffbahn umschlungenen Bereich der Walze 66 zugeordnet.
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Im
Bereich der zweiten Hochleistungs-Trocknungseinheit 62 ist
die Faserstoffbahn zusammen mit dem Trockensieb 46 der
ersten Trockengruppe 44 zwischen der besaugten Walze 66 und
dem Trockensieb 46 liegend um die Walze 66 geführt. Der
beheizte Kasten 68 ist wieder dem vom permeablen umlaufenden
Band bzw. Trockensieb 46 und der Faserstoffbahn umschlungenen
Bereich der Walze 66 zugeordnet.
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Der
ersten Hochleistungs-Trocknungseinheit 62 ist also ein
eigenes permeables umlaufendes Band 64 zugeordnet, das
außer
um die besaugte Walze 66 im vorliegenden Fall nur noch
um eine Leitwalze 70 geführt ist. Demgegenüber ist
um die Walze 66 der zweiten Hochleistungs-Trocknungseinheit
ein der ers ten Trockengruppe 44 zugeordnetes Trockensieb 46 geführt, das
anschließend
beispielsweise um zwei Trockenzylinder 50, 52 und
eine dazwischenlegende Saugumlenkwalze 72 geführt ist.
Im vorliegenden Fall umfasst die Trocknungsgruppe 44 also
nur zwei Trockenzylinder 50, 52. Auch bei der
Ausführungsform
gemäß 1 sind
zwischen den Trockenzylindern 50, 52, 54 und
einem weiteren, der zweiten Trockengruppe zugeordneten Trockenzylinder 74 entsprechende
Saugumlenkwalzen 72 vorgesehen.
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Beim
vorliegenden, in der 2 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel
ist die Faserstoffbahn in geschlossenem Zug von dem die Zentralwalze 20 umschlingenden
impermeablen Band 18 zu der darauf folgenden Hochleistungs-Trocknungseinheit 62 geführt. Dabei
wird die Faserstoffbahn durch ein umlaufendes Transferband 76 von
dem die Zentralwalze 20 umschlingenden impermeablen Band 18 abgenommen
und an die von dem permeablen umlaufenden Band 64 umschlungene
besaugte Walze 66 der ersten Hochleistungs-Trocknungseinheit 62 übergeben.
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Bei
dem umlaufenden Transferband 76 kann es sich insbesondere
um ein permeables Transferband handeln, das im vorliegenden Fall
im Abnahmebereich um eine Saugleitwalze 78 geführt ist.
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Im übrigen besitzt
diese Ausführungsform zumindest
im Wesentlichen wieder den gleichen Aufbau wie die der 1.
Einander entsprechenden Teilen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet.
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Former
- 14
- Pressenpartie
- 16
- Trockenpartie
- 18
- impermeables
Band
- 20
- Zentralwalze
- 22
- Gegenpresseinheit
- 24
- Gegenpresseinheit
- 26
- erster
Pressnip an der Zentralwalze
- 28
- zweiter
Pressnip an der Zentralwalze
- 30
- Presseinheit
- 32
- vorangehender
Pressnip
- 34
- umlaufendes
Band
- 36
- Siebband
- 38
- besaugte
Leitwalze
- 40
- umlaufendes
Band
- 42
- umlaufendes
Band
- 44
- erste
Trockengruppe
- 46
- umlaufendes
Band, Trockensieb
- 48
- besaugte
Leitwalze
- 50
- erster
Trockenzylinder
- 52
- Trockenzylinder
- 54
- letzter
Trockenzylinder
- 56
- Abnahmezone
- 58
- umlaufendes
Band, Trockensieb
- 60
- Reinigungseinheit
- 62
- Hochleistungs-Trocknungseinheit
- 64
- umlaufendes
Band
- 66
- besaugte
Walze
- 68
- gasbeheizter
Kasten
- 70
- Leitwalze
- 72
- Saugumlenkwalze
- 74
- Trockenzylinder
- 76
- Transferband
- 78
- Saugleitwalze
- L
- Bahnlaufrichtung