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Die
Erfindung betrifft eine Offenend-Rotorspinnmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Derartige
Offenend-Rotorspinnmaschinen verfügen, wie bekannt und beispielsweise
in der
DE 198 36 065
A1 beschrieben, über
eine Vielzahl gleichartiger, in Reihe nebeneinander angeordneter Arbeitsstellen,
auf denen ein vorzugsweise in einer Spinnkanne vorgelegtes Faserband
zu einem Faden versponnen und anschließend zu einer Kreuzspule aufgewickelt
wird.
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Die
einzelnen Arbeitsstellen weisen zu diesem Zweck jeweils eine Spinnvorrichtung
sowie eine Spulvorrichtung auf, wobei sowohl die Arbeitsorgane der
Spinnvorrichtung als auch die Arbeitsorgane der Spulvorrichtung
in der Regel über
maschinenlange Antriebsmittel beaufschlagt werden.
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Das
heißt,
im Bereich der Spinnvorrichtungen sind Tangentialriemen zum Antreiben
der Spinnrotoren und der Faserband-Auflösewalzen
sowie eine maschinenlange Antriebswelle zum Beaufschlagen der Faserband-Einzugszylinder
angeordnet.
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Der
Antrieb der im Bereich der Spulvorrichtungen angeordneten Spulenantriebswalze
erfolgt ebenfalls über
eine maschinenlange Antriebswelle.
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Außerdem ist
eine hin- und hergehende Fadenführerstange
vorhanden, die durch ein maschinenendseitig angeordnetes Changiergetriebe
beaufschlagt wird und an der die Fadenführer festgelegt sind.
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Des
Weiteren sind Fadenabzugseinrichtungen vorhanden, deren angetriebene
Abzugswalzen Bestandteil einer durchgehenden Antriebswelle sind.
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Die
Arbeitsstellen solcher Offenend-Rotorspinnmaschinen werden durch
Serviceaggregate betreut, die beispielsweise entlang der Arbeitsstellen patrouillieren
und selbsttätig
eingreifen, wenn an einer der Arbeitsstellen ein Störfall, zum
Beispiel ein Fadenbruch, aufgetreten ist.
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In
einem solchen Fall läuft
das Serviceaggregat zu der betreffenden Arbeitsstelle, verriegelt
sich dort und sucht mit einer schwenkbar gelagerten, unterdruckbeaufschlagbaren
Saugdüse
den nach einem Fadenbruch auf die Kreuzspule aufgelaufenen Faden.
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Solche
Serviceaggregate weisen neben der Saugdüse noch eine Reihe weiterer
Fadenhandhabungselemente auf, die es ermöglichen, den von der Saugdüse aufgenommenen
Faden nach einer entsprechenden Vorbereitung in der Offenend-Rotorspinnvorrichtung
der betreffenden Arbeitsstelle neu an einen dort mit dem Spinnrotor
umlaufenden Faserring anzuspinnen.
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Der
Antrieb der einzelnen Fadenhandhabungselemente des Serviceaggregates,
einschließlich
der Saugdüse,
erfolgt vorzugsweise über
einen Elektromotor, der ein Kurvenscheibenpaket antreibt, das über spezielle
Hebelgestänge
mit den Fadenhandhabungselementen verbunden ist.
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Derartige
beispielsweise in der
DE
198 27 605 A1 relativ ausführlich beschriebene Serviceaggregate
sind in ihrem konstruktiven Aufbau allerdings relativ kompliziert
und daher verhältnismäßig kostenintensiv.
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Aus
der Vergangenheit sind durch die DE-OS 22 03 198 oder die DE-OS
25 34 816 außerdem
Rotorspinnmaschinen bekannt, die noch ohne solche fahrbaren Serviceaggregate
betrieben wurden.
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Diese
Offenend-Rotorspinnmaschinen weisen im Bereich der Fadenabzugsröhrchen ihrer Spinnvorrichtungen
jeweils eine Anspinnhilfe auf, die es ermöglicht, einen von einer Kreuzspule
zurückgeholten
Faden auf eine bestimmte Länge
zu kürzen, vorzubereiten,
zur Rotorrille eines in einem unterdruckbeaufschlagbaren Spinngehäuses rotierenden Spinnrotors
zurückzufördern und
dort an einen umlaufenden Faserring anzuspinnen.
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Nachteilig
bei diesen Einrichtungen ist allerdings, dass das Anspinnen eines
neuen Fadens an den in der Rotorrille umlaufenden Faserring weitestgehend
unkontrolliert erfolgt. Das heißt,
bei diesen bekannten Einrichtungen ist weder eine exakte Abstimmung
der Fasereinspeisung in den Spinnrotor noch eine genaue zeitliche
Abstimmung des Fadenabzugs auf die Drehzahl des Spinnrotors gegeben, was
dazu führt,
dass die mit diesen bekannten Einrichtungen erzeugten Anspinner
heutigen Qualitätsstandards
in keiner Weise entsprechen.
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Des
Weiteren sind Offenend-Rotorspinnvorrichtungen bekannt, die im Bereich
ihrer Arbeitstellen verschiedene Einzelantriebe aufweisen.
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In
der
DE 43 09 947 A1 sind
beispielsweise Offenend-Rotorspinnvorrichtungen
beschrieben, bei denen der Faserband-Einzugszylinder und/oder die Faserband-Auflösewalze
jeweils über
einen Einzelantrieb angetrieben werden.
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Auch
durch die
DE 100 62
096 A1 ist eine Offenend-Spinnmaschine bekannt, bei der
im Bereich der Arbeitsstellen jeweils verschiedene Einzelantriebe
angeordnet sind.
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Die
Arbeitsstellen dieser Rotorspinnmaschine weisen beispielsweise eine
Offenend-Rotorspinnvorrichtung mit einem einzelmotorisch angetriebenen Faserband-Einzugszylinder,
eine einzelmotorisch angetriebene Fadenabzugseinrichtung sowie einen Einzelantrieb
für die
Spulenantriebswalze auf.
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Des
Weiteren ist in der
EP
1 283 288 A2 eine Offenend-Rotorspinnmaschine beschrieben, deren Arbeitsstellen
so ausgebildet sind, dass sie Störfälle, insbesondere
Fadenbrüche,
selbsttätig
beheben können.
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Die
weitestgehend autarken Arbeitsstellen dieser bekannten Offenend-Rotorspinnmaschine weisen
neben einer spinnstelleneigenen Saugdüse unter anderem Einzelantriebe
für die
Spulenantriebswalze und die Fadenabzugseinrichtung auf.
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Die
Arbeitsstellen verfügen
außerdem
jeweils über
eine im Bereich der Offenend-Rotorspinnvorrichtung angeordnete Anspinnhilfsvorrichtung,
in der der von der Saugdüse
bereitgelegte Faden für das
Wiederanspinnen vorbereitet wird.
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Ausgehend
vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine kostengünstige
Offenend-Rotorspinnmaschine zu
schaffen, die so ausgebildet ist, dass die Arbeitsstellen nach einem
Störfall
wieder problemlos angesponnen werden können, ohne dass dazu ein spezielles
Serviceaggregat notwendig ist, wobei die Qualität der erstellten Anspinner
den heutigen, hohen Qualitätsstandards
entsprechen soll.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung gelöst,
wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
im Anspruch 1 beschriebene Ausführungsform
einer Offenend-Rotorspinnmaschine
hat insbesondere den Vorteil, dass sie einerseits kostengünstig zu
realisieren ist und andererseits die Herstellung von Anspinnern
ermöglicht,
die den heutigen, hohen Qualitätsanforderungen
entsprechen.
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Das
heißt,
die nach einem Störfall,
zum Beispiel einem Fadenbruch erstellten Anspinner sind, sowohl
was deren Optik als auch was deren Festigkeit betrifft, mit Anspinnern
vergleichbar, wie sie durch selbsttätig arbeitende Serviceaggregate
erstellt werden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Einrichtung kann
außerdem
die Anzahl von unerkannten "Out-off-Standard" Anspinnern deutlich
gemindert werden, da solche Anspinner, insbesondere aufgrund der
hohen Rotordrehzahl, bereits beim Abziehen des Fadens aus der Spinnvorrichtung
zu einem Fadenbruch führen.
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Das
heißt,
im Durchschnitt ist die Qualität
der mit der erfindungsgemäßen Einrichtung
hergestellten Anspinner besser als Anspinner die mit einem Serviceaggregate
erstellt werden. Insgesamt zeichnen sich Offenend-Rotorspinnmaschinen
mit den im Anspruch 1 beschriebenen Merkmalen durch ein sehr günstiges
Preis-/Leistungsverhältnis
aus.
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In
vorteilhafter Ausführungsform
ist, wie im Anspruch 2 beschrieben, im Bereich der Offenend-Rotorspinnvorrichtung
eine stationäre
Einrichtung angeordnet, die es auf einfache Weise ermöglicht,
einen manuell von der Kreuzspule zurückgeholten Faden exakt abzulängen.
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Der
abgelängte
Faden kann anschließend durch
ein manuelles Fadenvorbereitungsgerät, das der Bediener vorzugsweise
bei sich trägt,
sofort ordnungsgemäß für die Rückspeisung
in die Offenend-Rotorspinnvorrichtung vorbereitet werden.
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Das
heißt,
das Fadenende wird weitestgehend drallfrei gemacht. Die manuelle
Fadenvorbereitung hat dabei den Vorteil, dass der Bediener das Resultat
seiner Vorbereitung optisch überprüfen und
gegebenenfalls korrigieren kann.
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Auf
diese Weise kann sichergestellt werden, dass zum Wiederanspinnen
nur ordnungsgemäß vorbereitete
Fadenenden in die Spinnvorrichtung zurückgefördert werden, was sich sehr
positiv auf die Qualität
der Anspinner auswirkt.
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Vorteilhafterweise
ist, wie im Anspruch 3 beschrieben, dass die Steuereinrichtung der
Arbeitsstelle so ausgebildet und an die Fadenabzugseinrichtung angeschlossen
ist, dass bei manueller Aktivierung der Steuereinrichtung sofort
eine Einspeisung von Fasern in den Spinnrotor gestartet und außerdem zeit-
und längengenau
die Rückförderung
des abgelängten
Fadenendes in den mit Betriebsdrehzahl rotierenden Spinnrotor initiiert
wird.
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Die
Steuereinrichtung gewährleistet
dabei eine äußerst präzise Fadenrückspeisung,
das heißt, der
vorbereitete Faden wird vorschriftsmäßig in den Spinnrotor zurückbefördert und
an den dort rotierenden Faserring angelegt.
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Wie
im Anspruch 4 und 5 beschrieben, wird der Spinnrotor entweder durch
einen maschinenlangen Tangentialriemen oder durch einen Einzelantrieb rotiert.
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Auch
die Faserband-Auflösewalze
kann entweder, wie im Anspruch 6 beschrieben über einen maschinenlangen Tangentialriemen
oder, wie im Anspruch 7 dargelegt, durch einen Einzelantrieb angetrieben
werden, der in einem solchen Fall vorzugsweise als sogenannter Außenläuferantrieb
ausgebildet ist.
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Die
in den Ansprüchen
4 und 6 beschriebene Ausführungsform
mit Tangentialriemenantrieb stellt dabei jeweils eine kostengünstige und
bewährte
Antriebsart dar, während
die in den Ansprüchen
5 und 7 beschriebene Variante mit Einzelantrieb jeweils den Vorteil
bietet, dass ein solcher Antrieb im Bedarfsfall jederzeit individuell
auf die jeweilige Arbeitssituation angepasst werden kann.
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Gemäß Anspruch
8 ist in vorteilhafter Ausführungsform
außerdem
vorgesehen, dass im Bereich des Spulenrahmens eine Antriebseinrichtung zum
Abheben der Kreuzspule von der Spulenantriebswalze vorgesehen ist.
Die Antriebseinrichtung ist dabei vorzugsweise als Schubkolbengetriebe
ausgebildet, das den Spulenrahmen beaufschlagt, in dem die Kreuzspule
gehaltert ist und das über
ein Elektromagnetventil durch die Steuereinrichtung definiert angesteuert
werden kann.
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Das
heißt,
die Kreuzspule kann während
des Anspinnvorganges gezielt auf die rotierende Spulenantriebswalze
aufgesetzt und nach dem Wiederanspinnen des Fadens zügig wenigstens
auf eine Drehzahl beschleunigt werden, bei der die Umfangsgeschwindigkeit
der Kreuzspule der Fadenabzugsgeschwindigkeit entspricht.
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Da
die Beschleunigung der Kreuzspule, insbesondere bei großen Spulen,
zunächst
etwas hinter dem Fadenabzug zurückbleibt,
wird der dabei auftretende Fadenüberschuss
zunächst
mittels einer Speichereinrichtung kompensiert, die zu diesem Zeitpunkt
als Durchlauffadenspeicher arbeitet.
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Das
heißt,
in einem pneumatisch beaufschlagten Fadenspeicher (Anspr. 10) wird
zunächst eine
Fadenschlaufe gebildet, die im Laufe des Spinnprozesses wieder langsam
aufgelöst
wird.
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Der
pneumatische Fadenspeicher nimmt dabei auch die Fadenlänge auf,
die zu Beginn des Anspinnvorganges im Zusammenhang mit der Fadenrückspeisung
benötigt
wird.
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Wie
im Anspruch 9 dargelegt, verfügt
der Spulenrahmen außerdem über eine
Bremseinrichtung, durch die die Kreuzspule bei Bedarf gegen Rotation
festlegbar ist.
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Das
heißt,
nach dem manuellen Zurückholen des
Fadens verhindert die Bremseinrichtung, dass neben der im Zusammenhang
mit der Bildung der für den
Anspinnprozess benötigten
Fadenlänge
versehentlich weiteres, den Anspinnprozess negativ beeinflussendes,
Fadenmaterial von der Kreuzspule abgewickelt wird.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend anhand der Zeichnungen
erläuterten
Ausführungsbeispiel
entnehmbar.
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Es
zeigte
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1 in
Seitenansicht eine erste Ausführungsform
einer Arbeitsstelle einer erfindungsgemäßen Offenend-Rotorspinnmaschine,
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2 schematisch
die Ansteuerung der Einzelantriebe einer Arbeitsstelle bei einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung,
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3 ein
manuelles Fadenvorbereitungsgerät
zum Behandeln des Fadenendes des vom Bedienpersonal von der Kreuzspule
zurückgeholten,
abgelängten
Fadens.
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In 1 ist
eine Hälfte
einer erfindungsgemäßen, semiautomatischen
Offenend-Rotorspinnmaschine 1 dargestellt. Solche Spinnmaschinen
weisen eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 auf, die jeweils mit
einer Spinnvorrichtung 3 sowie einer Spuleinrichtung 33 ausgestattet
sind.
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In
den Spinnvorrichtungen 3 wird das in Spinnkannen 28 vorgelegte
Faserband 34 jeweils zu einem Faden 30 versponnen,
der auf der Spuleinrichtung 33 zu einer Kreuzspule 22 aufgewickelt
wird.
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Die
Spuleinrichtungen 33 weisen dabei, wie an sich bekannt,
jeweils einen Spulenrahmen 21 zum drehbaren Haltern der
Hülse einer
Kreuzspule 22, eine Spulenantriebswalze 23, eine
Fadenchangiereinrichtung 26 sowie eine Einrichtung 7 zum
Abheben der Kreuzspule 22 von der Spulenantriebswalze 23 auf.
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Die
Einrichtung 7 ist beispielsweise als Schubkolbengetriebe
ausgebildet, das über
eine Pneumatikleitung 24, in die ein Elektromagnetventil 17 eingeschaltet
ist, an eine (nicht dargestellte) Überdruckquelle angeschlossen
ist.
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Am
Spulenrahmen 21 ist des Weiteren eine Bremseinrichtung 50 angeordnet,
durch die im Bedarfsfall ein freies Rotieren der von der Spulenantriebswalze 23 abgehobenen
Kreuzspule 22 verhindert werden kann.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
erfolgt der Antrieb der Spulenantriebswalze 23 als Gruppenantrieb.
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Das
heißt,
es ist eine maschinenlange Antriebswelle vorgesehen, an der die
einzelnen Spulenantriebswalzen 23 festgelegt sind. In alternativer Ausführungsform
ist allerdings auch ein einzelmotorischer Antrieb der Spulenantriebswalze 23 möglich. In einem
solchen Fall ist der Antrieb der Spulenantriebswalze eine entsprechende
Steuerleitung an die spinnstelleneigene Steuereinrichtung 9 angeschlossen.
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Im
Bereich der Spuleinrichtung 33 kann außerdem eine, an sich bekannte,
(nicht dargestellte) Fadenhebeeinrichtung installiert sein. Eine
solche Fadenhebeeinrichtung verhindert, dass der Faden während des
Anspinnvorganges unbeabsichtigt durch die traversierende Fadenchangiereinrichtung 26 erfasst
werden kann. Das heißt,
die beispielsweise als klappbares Blech ausgebildete Fadenhebeeinrichtung
hält den
Faden während
des eigentlichen Anspinnvorganges zunächst im Abstand oberhalb der
hin- und hergehenden Fadenchangiereinrichtung 26.
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Die
Spinnvorrichtung 3 verfügt
im Wesentlichen, wie bekannt, über
einen Spinnrotor 4, eine Fadenband-Auflösewalze 12 sowie einen
Faserbandeinzugszylinder 14.
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Gemäß Ausführungsbeispiel
der 1 ist der Spinnrotor 4 beispielsweise
in einer Stützscheibenlagerung 5 gelagert
und wird über
einen maschinenlangen Tangentialriemen 6 angetrieben.
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Zur
Erfassung der Drehzahl des Spinnrotors 4 kann außerdem eine
Sensoreinrichtung 8 vorgesehen sein, die dann über eine
Signalleitung 40 an die Steuereinrichtung 9 angeschlossen
ist. Die Faserband-Auflösewalze 12 wird
vorzugsweise ebenfalls über
einen maschinenlangen Tangentialriemen 13 beaufschlagt,
während
der Faserbandeinzugszylinder 14 über einen Antrieb 15 einzelmotorisch
angetrieben wird.
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Der
Antrieb des Faserbandeinzugszylinder 14, beispielsweise
ein Schrittmotor 15, ist über eine Steuerleitung 16 ebenfalls
an die Steuerrichtung 9 angeschlossen.
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Des
weiteren verfügen
die Arbeitsstellen 2 jeweils über eine Fadenabzugseinrichtung 18,
deren Antrieb 19 über
eine Steuerleitung 20 mit der Steuerrichtung 9 in
Verbindung steht.
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In
Fadenlaufrichtung gesehen ist hinter der Fadenabzugseinrichtung 18 außerdem eine
Fadenspeichereinrichtung 37, vorzugsweise eine pneumatisch
beaufschlagbare Speicherdüse,
vorgesehen.
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Die
Speicherdüse 37 ist
dabei über
eine Pneumatikleitung 38 an eine (nicht dargestellte) Unterdruckquelle
angeschlossen.
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Im
Bereich der Spinnvorrichtung 3 ist schließlich eine
stationäre
Vorrichtung 10 angeordnet, die ein definiertes Ablängen eines
manuell von der Kreuzspule 22 zurückgeholten Fadens ermöglicht,
dessen Fadenende anschließend
vom Bedienpersonal durch die in 3 dargestellte
Fadenvorbereitungseinrichtung 25 behandelt werden kann.
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Diese
Fadenvorbereitungseinrichtung 25 zum manuellen Vorbereiten
des Fadens besteht im Wesentlichen aus einem Handgriff 36 sowie
einem Fadenbehandlungsbereich 35 zum Bearbeiten des Fadenendes.
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Wie
in 1 angedeutet, ist die Steuereinrichtung 9,
die den Antrieb der Einrichtung 7 zum Abheben der Kreuzspule,
den Antrieb 16 der Fadenabzugseinrichtung 18 sowie
den Antrieb 15 des Faserbandeinzugszylinders 14 steuert, über eine
Signalleitung 29 mit einem Schaltelement 27 verbunden.
Das heißt,
die Steuereinrichtung 9 kann über das Schaltelement 27 manuell
aktiviert werden.
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In
einer alternativen Ausführungsform,
die in 2 dargestellt ist, ist der Spinnrotor 4 nicht
in einer Stützscheibenlagerung 5 abgestützt, sondern
in einer, lediglich schematisch angedeuteten Magnetlagerung.
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Der
Spinnrotor 4 wird in einem solchen Fall vorzugsweise durch
einen Einzelantrieb 31 beaufschlagt.
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Der
Spinnrotorantrieb 31 steht dabei über eine Steuerleitung 45 mit
der Steuereinrichtung 9 in Verbindung.
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Wie
im Ausführungsbeispiel
gemäß 2 weiter
dargestellt, kann auch die Faserband-Auflösewalze 12 einzelmotorisch
angetrieben sein.
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Das
heißt,
innerhalb des Garniturringes der Auflösewalze ist beispielsweise
ein Außenläuferantrieb 59 angeordnet,
der über
eine Steuerleitung 32 ebenfalls mit der Steuereinrichtung 9 verbunden
ist.
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Funktion der erfindungsgemäßen Offenend-Rotorspinnmaschine:
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Während des
regulären
Spinnprozesses wird der in der Spinnvorrichtung 3 hergestellte
Faden 30 durch die Fadenabzugseinrichtung 18 abgezogen und
auf der Spulvorrichtung 33 zu einer Kreuzspule 22 aufgewickelt.
Die zwischen den Armen eines Spulenrahmens 21 rotierbar
gelagerte Kreuzspule 22 liegt dabei mit ihrer Oberfläche auf
der Spulenantriebswalze 23 auf und wird von dieser über Reibschluss
in Aufwickelrichtung angetrieben.
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Gleichzeitig
wird der auf die Spule auflaufende Faden 30 mittels der
Fadenchangiereinrichtung 26 so verlegt, dass er in sich
kreuzenden Lagen auf die Mantelfläche der Kreuzspule 22 aufläuft.
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Wenn
es an einer der Arbeitsstellen 2 der Offenend-Rotorspinnmaschine 1 zu
einem Störfall,
beispielsweise zu einem Fadenbruch kommt, was vorzugsweise durch
einen (nicht dargestellten) Fadenwächter detektiert wird, sorgt
die Steuereinrichtung 9 dafür, dass die betreffende Arbeitsstelle 2 stillgesetzt wird.
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Das
heißt,
zunächst
wird im Bereich der Spinnvorrichtung 3 der Antrieb 15 des
Faserbandeinzugszylinders 14 abgeschaltet und damit die
weitere Faserzufuhr zum Spinnrotor 4 gestoppt. Gleichzeitig wird
der Antrieb 19 der Fadenabzugseinrichtung 18 abgeschaltet
und durch die Einrichtung 7 die Kreuzspule 22 von
der Spulenantriebswalze 23 abgehoben.
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Der über einen
Tangentialriemen 6 angetriebene Spinnrotor 4 bzw.
die über
einen Tangentialriemen 13 angetriebene Auflösewalze 12 rotieren
dabei zunächst
weiter mit Betriebsdrehzahl.
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Wenn,
wie im Ausführungsbeispiel
gemäß 2 dargestellt,
Einzelantriebe 31 bzw. 59 für den Spinnrotor 4 bzw.
die Faserband-Auflösewalze 12 vorgesehen
sind, werden bei einem Fadenbruch diese Antriebe in der Regel sofort
abgeschaltet. Nach einem Fadenbruch ergeben sich für das Wiederanspinnen
des Fadens unterschiedliche Vorgehensweisen.
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Es
gibt beispielsweise die Möglichkeit,
dass ohne Reinigung des Spinnrotors sofort wieder angesponnen wird.
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Wahrscheinlicher
ist allerdings die in der Regel praktizierte Methode, dass vor dem
Wiederanspinnen zunächst
die Spinnvorrichtung 3 gereinigt wird.
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Wenn
ohne vorherige Reinigung des Spinnrotors sofort wieder angesponnen
werden soll, wird die von der Spulenantriebswalze 23 abgehobene Kreuzspule 22 zunächst manuell
in Abwickelrichtung gedreht, der nach dem Fadenbruch auf die Mantelfläche der
Kreuzspule 22 aufgelaufene Faden 30 durch die
Bedienperson aufgenommen und in den Bereich der Spinnvorrichtung 3 zurückgeholt.
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Anschließend wird
die Kreuzspule 22 durch die Bremseinrichtung 50 gegen
Rotation festgelegt und der stramm gezogene Faden 30 durch
die Bedienperson in die Fadenabzugseinrichtung 18 eingelegt.
Die Bedienperson sorgt durch Betätigung
der Steuereinrichtung 9 dann dafür, dass die Fadenabzugseinrichtung 18 kurz
entgegen der Fadenabzugsrichtung anläuft, wobei eine exakt vorgegebene
Fadenmenge in den pneumatischen Fadenspeicher 37 der Arbeitsstelle 2 eingesaugt
und dort bevorratet wird.
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Im
Falle einer in der Regel praktizierten, prophylaktischen oder notwendigen
Reinigung des Spinnrotors muss die Spinnvorrichtung 3 durch
den Bediener zunächst
geöffnet
werden.
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Wenn
die Spinnvorrichtung 3 einen durch einen Tangentialriemen 6 angetriebenen
Spinnrotor 4 und eine durch einen Tangentialriemen 13 angetriebene
Faserband-Auflösewalze 12 aufweist
(Ausführungsbeispiel 1),
werden diese beim Öffnen
der Spinnvorrichtung 3 automatisch von ihren Antriebsmitteln
getrennt und laufen in den Stillstand aus. Der Spinnrotor 4 wird
vorzugsweise zusätzlich
durch eine Rotorbremse abgebremst.
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Auch
bei der Ausführungsform
gemäß 2,
bei der der Spinnrotor 4 und die Auflösewalze 12 durch Einzelantriebe
beaufschlagt werden, werden diese rotierbaren Bauteile durch entsprechende Bremseinrichtung
zunächst
in der Stillstand gebremst.
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Nach
der Reinigung wird die Spinnvorrichtung 3 wieder geschlossen
und dabei beispielsweise der Spinnrotor 4 und die Auflösewalze 12 an
ihre zugehörigen
Tangentialriemen 6 bzw. 13 angelegt.
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Der
Spinnrotor 4 und die Auflösewalze 12 laufen
daraufhin auf ihre Betriebsdrehzahl hoch.
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Gleichzeitig
wird, wie vorstehend erläutert, der
Faden 30 manuell von der Kreuzspule 22 zurückgeholt,
der stramm gezogene Faden 30 in die Fadenabzugseinrichtung 18 eingelegt,
die Fadenabzugseinrichtung 18 kurz entgegen der Fadenabzugsrichtung
angetrieben und dabei im pneumatischen Fadenspeicher 37 eine
Fadenschlaufe gebildet.
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In
beiden Fällen
wird der Faden 30 anschließend an der stationären Vorrichtung 10,
die im Bereich der Spinnvorrichtung 3 angeordnet ist, abgelängt und
das Fadenende mittels einer Vorbereitungseinrichtung 25,
die jeweils im Besitz der Bedienperson ist, manuell für das Wiederanspinnen
vorbereitet. Das vorbereitete Fadenende wird schließlich in das
Fadenabzugsröhrchen 11 der
Spinnvorrichtung eingefädelt
und über
das Schaltelement 27 die Steuereinrichtung 9 aktiviert.
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Die
Steuereinrichtung 9 initiiert daraufhin den Antrieb 15 des
Faserbandeinzugszylinders 14, so dass in Verbindung mit
der mit Betriebsdrehzahl rotierenden Faserband-Auflösewalze 12 im
Spinnrotor 4 ein Faserring erzeugt wird.
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Mit
geringer, definierter Zeitverzögerung steuert
die Steuereinrichtung 9 außerdem den Antrieb 19 der
Fadenabzugseinrichtung 18 so an, dass eine gezielte Fadenrückführung des
vorbereiteten Fadenendes des Fadens 30 in die Spinnvorrichtung 3 hinein
stattfindet.
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Das
heißt,
das Fadenende wird in der Spinnvorrichtung 3 zeit- und längengenau
an den mit dem Spinnrotor 4 umlaufenden Faserring angelegt,
der Faserring aufgebrochen und der neu entstehende Faden 30 über die
Fadenabzugseinrichtung 18, die von der Steuereinrichtung 9 zeitgenau
auf Vorwärtsgeschwindigkeit
umgeschaltet wurde, aus der Spinnvorrichtung 3 abgezogen.
Zeitgleich wird über
die Einrichtung 7 die Kreuzspule 22 auf die rotierende Spulenantriebswalze 23 abgesenkt
und der Faden 30 auf der Spulvorrichtung 33 zu
einer Kreuzspule 22 aufgewickelt.
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Die
Geschwindigkeiten mit der der Faserbandeinzugszylinder 14 und
die Fadenabzugseinrichtung 18 arbeiten, sind dabei exakt
auf die durch die Gruppenantriebe weitestgehend vorgegebenen Geschwindigkeiten
von Spinnrotor 4, Faserband-Auflösewalze 12 und Spulenantriebswalze 23 abgestimmt.