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DE102005034971B4 - Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät - Google Patents

Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät Download PDF

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DE102005034971B4
DE102005034971B4 DE102005034971A DE102005034971A DE102005034971B4 DE 102005034971 B4 DE102005034971 B4 DE 102005034971B4 DE 102005034971 A DE102005034971 A DE 102005034971A DE 102005034971 A DE102005034971 A DE 102005034971A DE 102005034971 B4 DE102005034971 B4 DE 102005034971B4
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Abstract

Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) zur Bestrahlung einer Hautfläche, umfassend einen Laserkopf (12), in dem wenigstens drei unkollimierte Laserdioden (14) angeordnet sind, die derart ausgerichtet sind, dass bei einem vorgegebenen Abstand zwischen dem Laserkopf (12) und der zu bestrahlenden Hautfläche nur diejenige Hautfläche bestrahlt wird, die kleiner oder gleich derjenigen Fläche ist, die von den Strahlungsaustrittsöffnungen (46) der Laserdioden (14) begrenzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserdioden (14) jeweils einen divergenten elliptischen Strahlenaustritt aufweisen, wobei die Hauptachse (54) des elliptischen Strahlungskegels wenigstens jeder im Laserkopf (12) außen angeordneten Laserdiode (14) durch Drehung derart ausgerichtet ist, dass die Hautfläche gleichmäßig bestrahlt wird, wobei die Laserdioden (14) hierzu in ihren Sitzen derart gedreht sind, dass die Hauptachsen (54) der elliptischen Strahlungsauftrittsflächen zum Mittelpunkt der Hautfläche hin ausgerichtet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergeräte, die Licht im sichtbaren, im infraroten und im nahen ultravioletten Bereich ausstrahlen, sind in einer Vielzahl von Ausgestaltungen bekannt.
  • Die Verwendung von beispielsweise Infrarotstrahlung zu medizinischen Zwecken ist seit langem bekannt. Bei der Absorption von IR-Strahlung erhöht sich die Bewegungsenergie der Moleküle. Im lebenden Gewebe hat diese Erhöhung beschleunigenden Einfluss auf den Verlauf biochemischer Reaktionen sowie auf die Zirkulation, nämlich Durchblutung, und somit auf die Sauerstoffversorgung des Gewebes. Flächenlasergeräte eignen sich daher besonders gut zum Auslösen biochemischer oder bioelektrischer Effekte im bestrahlten lebenden Gewebe. Hierbei kann die Bestrahlung einerseits die Vernetzung von Molekülen zu komplexen Strukturen und andererseits die Stimulation der Mikrozirkulation und des zellulären Stoffwechsels bewirken. Diese Biostimulation bewirkt beispielsweise eine Revitalisierung der Haut. Es ist bekannt, dass aktive Bestandteile eines kosmetischen oder homöopathischen Produkts, eines Medikaments oder eines Kräuterheilmittels durch Bestrahlung mit einem Laser, insbesondere mit einem Diodenlaser, dazu gebracht werden können, die Epidermis und mithin die kutane Barriere der Haut zu passieren. Daher finden medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergeräte insbesondere Anwendung in Verbindung mit einem kosmetischen oder homöopathischen Produkt, einem Medikament, einem Kräuterheilmittel oder dergleichen.
  • Üblicherweise umfassen derartige medizinisch-therapeutische Flächenlasergeräte einen Laserkopf, in dem mehrere Laserdioden angeordnet sind. Die von diesen Laserdioden emittierte Strahlung trifft auf eine zu bestrahlende Hautfläche, die größer als 1 cm2 ist.
  • Eine Laserdiode ist ein der Leuchtdiode (LED) verwandtes Halbleiter-Bauteil, welches Laserlicht erzeugt. In eine Laserdiode wird die stimulierte Emission zur Lichtverstärkung eingesetzt. Laserdioden haben daher gegenüber LEDs eine wesentlich höhere Ausgangsleistung und erzeugen im Gegensatz zu LEDs kohärentes Licht mit einer spektralen Breite von nur 1–3 nm. Je nach gewünschter Wellenlänge kommen hierzu verschiedene Halbleiter-Materialien zum Einsatz.
  • Die Lebensdauer handelsüblicher Laserdioden beträgt üblicherweise 105 Stunden.
  • Die Wellenlänge der von der Laserdiode emittierten Strahlung ist im Wesentlichen abhängig von der Temperatur und dem durch die Laserdiode fließenden Strom. Durch Stabilisierung dieser Parameter kann eine gute Wellenlängen- und Leistungsstabilität der Laserdiode erreicht werden.
  • Die emittierte Lichtleistung kann je nach Diodentyp zwischen einigen hundert μW bis in den kW-Bereich variieren.
  • Es sind unkollimierte und kollimierte Laserdioden bekannt. Die Kollimation bezeichnet die Parallelrichtung von Lichtstrahlen. Mittels einer Linse, dem so genannten Kollimator, lässt sich die Streuung der von der Laserdiode emittierten Strahlung verringern. Unkollimierte Laserdioden haben eine Streuung der emittierten Strahlung, welche bis zu 15°, teilweise auch bis zu 20° betragen kann.
  • Bei medizinisch-therapeutischen oder kosmetischen Flächenlasergeräten ist eine derartige divergente Strahlung durchaus gewünscht, da so bereits eine größere Hautfläche bestrahlt werden kann. Üblichweise werden daher bei solchen Flächenlasergeräte keine Kollimatoren verwendet. Vielmehr kommen so genannte Strahlaufweitungen zum Einsatz, welche die Streuung der emittierten Strahlung vergrößern. Bei so genannten Punktlasergeräten, die nicht Gegenstand dieser Patentanmeldung sind und beispielsweise in der Akupunktur Verwendung finden, ist dagegen eine Kollimation unbedingt erforderlich.
  • Der Strahlaustritt bzw. das Strahlprofil einer Laserdiode ist elliptisch. Die Strahlintensität einer Laserdiode ist entsprechend durch eine elliptische Verteilung charakterisiert.
  • Medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergeräte werden üblicherweise nach ihrer Intensität pro cm2 bestrahlter Hautfläche bewertet. Um eine bestimmte medizinisch-therapeutisch oder kosmetisch erforderliche Intensität zu erzielen, werden Laserdioden üblicherweise sehr eng, mit wenig Abstand zueinander angeordnet.
  • Aus der DE 20 2004 017 131 U1 ist beispielsweise eine entsprechende Vorrichtung zur Behandlung der Haut bekannt, welche eine Mehrzahl von Leuchtmitteln, insbesondere in Form von LEDs, aufweist. Anstelle der LEDs können aber auch Laserdioden verwendet werden. Die Vorrichtung eignet sich insbesondere zur Behandlung von Hautkrankheiten und für kosmetische Anwendungen. In der DE 20 2004 017 131 U1 wird aber auch ein Problem derartiger medizinisch-therapeutischer Flächenlasergeräte angesprochen. Wellenlängen im Infrarotbereich können zu einer störenden Wärmebelastung der Patienten während der Bestrahlung führen. Insbesondere wenn die einzelnen Laserdioden quasi auf der zu bestrahlenden Hautfläche aufliegen, kann es zu Verbrennungen kommen.
  • Ein weiterer Nachteil derartiger medizinisch-therapeutischer oder kosmetischer Flächenlasergeräte besteht darin, dass bei einer so engen Anordnung von Laserdioden, wie beispielsweise in den 1 und 2 der DE 20 2004 017 131 U1 dargestellt, die Einhaltung der idealen Betriebstemperatur von 20°C und der geringen maximal zulässigen Betriebstemperatur von 60°C der Laserdioden kaum möglich ist.
  • Eine Erhöhung der Temperatur verschlechtert die Leistung einer Laserdiode. Schlimmstenfalls fällt diese aus.
  • Nachteilig ist außerdem, dass bei derartigen medizinisch-therapeutischen oder kosmetischen Flächenlasergeräten ein Teil der auf die Hautfläche treffenden Strahlung reflektiert wird und nicht mehr für die Behandlung zur Verfügung steht. Die Bestrahlungsintensität verringert sich also. Der Reflexionsgrad der Haut hängt einerseits von der Wellenlänge und andererseits vom Hauttyp ”Hell/Dunkel” ab. Unkontrolliert in irgendeine Richtung reflektierte Strahlung kann darüber hinaus auch Schäden an anderer Stelle des Körpers oder auch beim Benutzer des medizinisch-therapeutischen oder kosmetischen Flächenlasergerätes, hervorrufen.
  • Aus der EP 0 320 080 B1 ist ein weiteres medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät bekannt, das eine Anordnung von Strahlungsquellen, die im Wesentlichen in einer Ebene in festen Abständen voneinander angeordnet sind, umfasst. Jede dieser Strahlungsquellen liefert sichtbare oder infrarote Strahlung einer vorbestimmten Wellenlänge. Die Strahlungsquellen sind in einer Einheit montiert, die direkt auf der Haut positioniert wird, so dass die Strahlungsquellen direkt auf der Haut oder fast auf der Haut angeordnet sind. Nachteilig daran ist die schon erwähnte Wärmebelastung des Patienten bei Verwendung von IR-Strahlungsquellen. Darüber hinaus muss die Oberfläche der Haut frei von Ölen und anderen Substanzen sein, um eine Reflexion, Absorption, Diffraktion oder Refraktion der Strahlung an diesen Ölen oder anderen Substanzen zu vermeiden. Wenigstens zwei der Strahlungsquellen sind dabei so ausgewählt und angeordnet, dass sie unterschiedliche Wellenlängen mit genügender Intensität liefern, um in die Haut eines Patienten an voneinander getrennten Stellen einzudringen und dabei an einer subkutanen Stelle mit genügend Leistung zu konvergieren, um an dieser Stelle einen biostimulierenden Effekt auszulösen, während das Gerät auf der Haut positioniert ist. Die Strahlungsquellen können Laserdioden sein, wobei sich beispielsweise eine Diode in der Mitte der Anordnung befindet, andere Dioden auf dem Umfang eines Kreises mit einem ersten Radius um die Mitte der Anordnung gleichmäßig verteilt sind und wiederum andere Dioden abwechselnd und in gleichen Abständen auf dem Umfang eines Kreises mit einem zweiten Radius um die Mitte der Anordnung verteilt sind. Die Strahlungsquellen sind so gewählt, dass sie in der genannten Ebene eine mittlere Leistungsdichte von wenigstens 10 mW/cm2 aussenden und an einer Stelle auf der Oberfläche der Haut des Patienten eine Leistungsdichte von wenigstens 120 mW/cm2 liefern.
  • Aus der US 6 663 659 B2 ist ein medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät zur Bestrahlung einer Hautfläche bekannt, das einen Laserkopf umfasst, in dem wenigstens drei unkollimierte Laserdioden angeordnet sind, die derart ausgerichtet sind, dass bei einem vorgegebenen Abstand zwischen dem Laserkopf und der zu bestrahlenden Hautfläche nur diejenige Hautfläche bestrahlt wird, die kleiner oder gleich derjenigen Fläche ist, die von den Strahlungsaustrittsöffnungen der Laserdioden begrenzt wird. AT 406 547 B offenbart ein weiteres Lasergerät mit einer Laserdiode, wobei der Strahlungskegel dieser Laserdiode ellipsenförmig ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart weiterzuentwickeln, dass bei Einhaltung der für die Laserdioden optimalen Betriebstemperatur eine genau begrenzten Hautfläche von mindestens 1 cm2 bestrahlt werden kann, wobei möglichst wenig reflektierende Strahlen aus dem Bereich der genannten Hautfläche austreten sollen.
  • Diese Aufgabe wird mit einem medizinisch-therapeutischen oder kosmetischen Flächenlasergerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß sind bei dem medizinisch-therapeutischen oder kosmetischen Flächenlasergerät die Laserdioden derart ausgerichtet, dass bei einem vorgegebenen Abstand zwischen dem Laserkopf und der zu bestrahlenden Hautfläche nur diejenige Hautfläche bestrahlt wird, die kleiner oder gleich derjenigen Fläche ist, die von den Strahlungsaustrittsöffnungen der Laserdioden begrenzt wird.
  • Die von den Strahlungsaustrittsöffnungen der Laserdioden begrenzte Fläche kann je nach Anordnung und Anzahl der Laserdioden unterschiedlich gestaltet sein. Die zu bestrahlende Hautfläche ist hierbei vorzugsweise nahezu deckungsgleich unterhalb dieser Fläche angeordnet.
  • Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass Laserdioden einen divergenten elliptischen Strahlungsaustritt aufweisen. Die Strahlung jeder Laserdiode breitet sich also vom Strahlungsaustrittsfenster der Laserdiode bis zum Auftreffen auf die Hautfläche kegelförmig aus, wobei die elliptische Grundfläche dieses Kegels auf der Hautfläche aufliegt. Es hat sich gezeigt, dass bei der aus dem Stand der Technik bekannten Ausrichtung der Laserdioden, bei der die Kegelachse senkrecht auf die Hautfläche trifft, ein nicht unerheblicher Teil der auf die Hautfläche treffenden Strahlung reflektiert wird und damit nicht mehr für die Behandlung der Hautfläche zur Verfügung steht. Die Bestrahlungsintensität verringert sich also.
  • Die Bestrahlungsintensität verringert sich nach dem Stand der Technik auch umso mehr, je weiter die Laserkopf mit den Laserdioden von der zu bestrahlenden Hautfläche entfernt angeordnet ist. Aufgrund des divergenten elliptischen Strahlungsaustritts vergrößert sich hierbei zwar die Fläche der Haut, die bestrahlt wird, die Bestrahlungsintensität nimmt jedoch ab.
  • Weiterhin liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, dass die Strahlungsintensität innerhalb einer Ellipse vom Mittelpunkt der Ellipse nach außen abnimmt. Das bedeutet, dass die zu bestrahlende Hautfläche nach dem Stand der Technik oftmals nicht gleichmäßig und homogen bestrahlt wird.
  • Dadurch, dass die Laserdioden erfindungsgemäß derart ausgerichtet sind, dass im Wesentlichen nur diejenige Hautfläche bestrahlt wird, die kleiner oder gleich derjenigen Fläche ist, die von den Strahlungsaustrittsöffnungen der Laserdioden begrenzt wird, wird die Bestrahlungsintensität auf der Hautfläche erhöht und eine gleichmäßige und homogene Strahlungsverteilung sichergestellt.
  • Die Ausrichtung der Laserdioden bewirkt also, dass im Wesentlichen eine genau definierte Hautfläche und nur diese bestrahlt wird. Dabei ist die Größe der Hautfläche durch die Anordnung der Laserdioden quasi vorgegeben.
  • Die erforderliche Ausrichtung der Laserdioden hat vorteilhaft zur Folge, dass sich die Reflexionen auf der Haut verringern, so dass mehr Strahlung zur Behandlung der Haut zur Verfügung steht.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausrichtung der Laserdioden wird ein Austreten der Strahlung aus dem zu bestrahlenden Bereich der vorgegebenen, im Umfang begrenzten Hautfläche verhindert.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Mittelstrahlen der Strahlungskegel wenigstens der außen angeordneten Laserdioden in einzeln festlegbaren Winkeln zu dem auf der Hautfläche stehenden Lot ausgerichtet sind.
  • Gemäß der Erfindung ist die Hauptachse des elliptischen Strahlungskegels wenigstens jeder im Laserkopf außen angeordneten Laserdiode durch Drehung derart ausgerichtet, dass die Hautfläche gleichmäßig bestrahlt wird.
  • Bei dem elliptischen Strahlungskegel handelt es sich um einen Kegel mit einer Ellipse als Grundfläche. Die genannte Hauptachse bezieht sich insofern auf die Ellipse.
  • Dadurch ergibt sich auf der zu bestrahlenden Hautfläche eine homogene Strahlungsverteilung.
  • Zweckmäßigerweise sind so wenige Laserdioden wie möglich und so viele Laserdioden wie nötig vorgesehen, um die Hautfläche gleichmäßig zu bestrahlen. Je weniger Laserdioden Verwendung finden, desto geringer ist die thermische Belastung im Laserkopf und desto geringer ist die Gefahr, dass die Laserdioden wegen Überschreiten ihrer Betriebstemperatur ausfallen.
  • Zwischen Laserkopf und Hautfläche ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ein Abstandhalter vorgegebener Länge angeordnet.
  • Die Länge des Abstandhalters ist hierbei von der Divergenz der durch die Laserdioden emittierten Strahlung, der Art und Ausrichtung der Laserdioden und von der Behandlungsart bzw. angestrebten Behandlungsziel abhängig.
  • Vorzugsweise beträgt der Abstand zwischen der Strahlungsaustrittsöffnung einer Laserdiode und der Hautfläche mehr als 1 cm.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass die Laserdioden zur Abgabe von Strahlung im infraroten Bereich ausgelegt sind.
  • Vorzugsweise ist im Laserkopf wenigstens ein zur Hautfläche ausgerichtetes Leuchtmittel zur Abgabe von Strahlung im sichtbaren Bereich vorgesehen.
  • Bei diesem Leuchtmittel handelt es sich vorzugsweise um ein Pilotlicht, das gleichzeitig mit den Laserdioden betrieben wird und dazu dient, dem Benutzer des Flächenlasergeräts anzuzeigen, wann die Laserdioden betrieben werden und in welche Richtung die Laserdioden ihre Strahlung emittieren.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Laserkopf als Modul ausgebildet und mit weiteren Modulen dieser Art verbindbar ist.
  • Dadurch lässt sich das medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergerät auf überraschend einfache Weise an unterschiedlich große zu bestrahlende Hautflächen anpassen.
  • Vorzugsweise ist der Laserkopf rechteckig oder rund ausgebildet ist. Diese Formen haben den Vorteil, dass sich die Laserdioden symmetrisch anordnen lassen.
  • Wenigstens die im Laserkopf außen liegenden Laserdioden sind vorzugsweise kreisförmig oder in Form eines Rechtecks angeordnet.
  • Die Erfindung sieht vor, dass die Laserdioden in ihren Sitzen derart gedreht sind, dass die Hauptachsen der elliptischen Strahlungsauftrittsflächen zum Mittelpunkt der Hautfläche hin ausgerichtet sind.
  • Dadurch wird eine gleichmäßige Bestrahlung der Hautfläche erreicht.
  • Vorzugsweise sind die Sitze der Laserdioden derart im Laserkopf eingesenkt, dass die Mittelstrahlen der Laserdioden um 2 bis 10 Grad in Richtung der Mittelachse des gesamten Strahlenbündels aller Laserdioden geneigt sind.
  • Werden die Laserdioden derart geneigt, dass die Mittelstrahlen der elliptischen Strahlenkegel in die Richtung der Mittelachse des gesamten Strahlenbündels aller Laserdioden zeigen, dann erreicht man, dass die äußeren Strahlen des gesamten Strahlenbündels aller Laserdioden senkrecht auf die Haut auftreffen.
  • Nach dem Reflexionsgesetz ”Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel” verringert diese Ausrichtung der Strahlungsachsen das Austreten von reflektierter Laserstrahlung aus dem zu bestrahlenden Bereich der Hautfläche.
  • Das Flächenlasergerät ist derart ausgebildet, dass Hautflächen von wenigstens 1 cm2 bestrahlbar sind. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Laserdioden zur gepulsten oder kontinuierlichen Abgabe der Strahlung ausgelegt sind.
  • Die Laserdioden sind gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung derart ausgebildet und angeordnet, dass sie auf der Hautfläche eine Bestrahlungsintensität von mehr als 30 mW/cm2, bevorzugt von mehr als 50 mW/cm2 liefern.
  • Vorteilhaft ist außerdem, dass wenigstens eine Laserdiode mit einer Strahlaufweitung versehen ist.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist ein auf dem Laserkopf angeordnetes Gehäuse vorgesehen, in dem eine Ansteuerelektronik für die Laserdioden angeordnet ist.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass die Laserdioden und der Laserkopf durch eine Kühlvorrichtung gekühlt werden, vorzugsweise durch einen mittels eines Ventilators erzeugten Luftstrom, der auf die Seite der Laserkopf gerichtet ist, die der Hautfläche abgewandt ist, oder durch ein Peltier-Element.
  • Der Ventilator ist vorzugsweise im Gehäuse angeordnet.
  • Zweckmäßigerweise tritt die bei der Luftkühlung erzeugte Abluft durch Öffnungen aus, die in dem Laserdioden tragenden Laserkopf angeordnet sind.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die bei der Luftkühlung erzeugte Abluft durch Öffnungen austreten, die an den Gehäuseseiten angeordnet sind.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass das auf dem Laserkopf angeordnete Gehäuse durch eine Zwischenwand in zwei Kammern aufgeteilt ist, die als Zuluft- oder Abluftkammern wirken.
  • Vorzugsweise bestehen die Seiten des Gehäuses aus luftdurchlässigem Material.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Abstandhalter ein die Strahlung umfassendes Rohr, vorzugsweise ein Plexirohr, oder ein die Strahlung umfassender Kasten, welches oder welcher am Laserkopf befestigt, vorzugsweise angeflanscht oder angeschraubt ist.
  • Das Rohr bzw. der Kasten ist vorzugsweise ein ringförmiger Abschluss des Laserkopfes und derart ausgebildet, dass er das seitliche Austreten von Strahlung verhindert.
  • Das Rohr bzw. der Kasten ist vorzugsweise an der der Hautfläche zugewandten Öffnung mit einer für die Strahlung durchlässigen Scheibe verschlossen.
  • Besonders bevorzugt ist die Scheibe nach innen gewölbt, also konkav ausgebildet.
  • Dadurch werden auf diese Scheibe auftreffende Strahlen nach innen abgelenkt, so dass eine Reflexion der Strahlung aus dem zu bestrahlenden Bereich der vorgegebenen, im Umfang klar begrenzten Hautfläche verringert wird.
  • Insbesondere lässt sich bei dieser Ausgestaltung der Scheibe das Flächenlasergerät einfacher über die Haut führen.
  • Vorzugsweise ist die Scheibe in das Rohr oder den Kasten eingepresst.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann die Abluft durch Öffnungen austreten, die in den Seitenwänden des Rohrs oder Kastens angeordnet sind.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Laserkopf eine Einrichtung zur Bestimmung der Temperatur umfasst, wobei vorzugsweise einzelne oder mehre Thermistoren, Bimetalle und/oder andere temperaturempfindliche Sensoren verwendbar sind.
  • Dadurch kann die für die Leistung der Laserdioden optimale Betriebstemperatur durch Zu- oder Abschalten der Kühlvorrichtung gesteuert werden. Bei kritischen Temperaturwerten kann das Lasergerät vorübergehend außer Betrieb genommen werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. In dieser zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung eines Flächenlasergerätes im Längsschnitt,
  • 2 eine schematische Darstellung des auf der Hautfläche aufliegenden Endes eines Flächenlasergerätes im Längsschnitt,
  • 3a) eine schematische Darstellung des auf der Hautfläche aufliegenden Endes eines Flächenlasergerätes im Längsschnitt,
  • 3b) eine schematische Darstellung des in 3a) dargestellten Endes eines Flächenlasergerätes in Draufsicht,
  • 4a) eine schematische Darstellung des auf der Hautfläche aufliegenden Endes eines Flächenlasergerätes im Längsschnitt,
  • 4b) eine schematische Darstellung des in 4a) dargestellten Endes eines Flächenlasergerätes in Draufsicht,
  • 5 eine schematische Darstellung eines Laserkopfmoduls in Draufsicht,
  • 6 eine schematische Darstellung mehrerer miteinander verbundener Laserkopfmodule in Draufsicht und
  • 7 eine schematische Darstellung eines runden Laserkopfes in Draufsicht.
  • Die erfindungsgemäße Ausrichtung der Hauptachsen der elliptischen Strahlungskegel der Laserdioden kommt speziell in den 5 bis 7 zum Ausdruck.
  • In 1 ist schematisch ein medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät 10 zur Bestrahlung einer Hautfläche dargestellt, das einen Laserkopf 12umfasst, in dem Laserdioden 14 nach der üblichen aus dem Stand der Technik bekannten Art ausgerichtet sind.
  • Unabhängig von der an sich bekannten Ausrichtung der dort dargestellten Laserdioden 14 weist das medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergerät 10 zwischen dem Laserkopf 12 und der hier nicht dargestellten zu bestrahlenden Hautfläche einen Abstandhalter 18 vorgegebener Länge auf, wobei die Länge mehr als 1 cm beträgt. Der Abstandhalter 18 dient dazu, zu jeder Zeit der Bestrahlung einen konstanten für die Wirkung optimalen Abstand der Strahlungsaustrittsöffnungen der Laserdioden zur Hautfläche zu gewährleisten. Dieser Abstand, also quasi die Länge des Abstandhalters, wird in Abhängigkeit von der Art und der Anzahl der verwendeten Laserdioden, der Form des Laserkopfes und der gewünschten Wirkung der Strahlung ausgewählt.
  • Das medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergerät 10 umfasst außerdem ein auf dem Laserkopf 12 angeordnetes Gehäuse 24, in dem die Ansteuerelektronik 26 für die Laserdioden 14 angeordnet ist. Auf dem Gehäuse ist ein An-/Aus-Schalter bzw. Taster 40 angeordnet, der in gedrückter Position den Stromfluss über ein Netzkabel 42 durch die Laserdioden 14 ermöglicht und die Laserdioden 14 mithin in Betrieb nimmt.
  • Um eine optimale Betriebstemperatur der Laserdioden 14 sicherzustellen, werden diese und der Laserkopf 12 durch einen mittels eines Ventilators 28 erzeugten Luftstrom, der auf die Seite des Laserkopfes 12 gerichtet ist, die der Hautfläche abgewandt ist, gekühlt. Hierzu ist der Ventilator 28 Gehäuse 24 angeordnet ist, das durch eine Zwischenwand 32 in eine Zuluftkammer 34 und eine Abluftkammer 36 geteilt ist. Der Ventilator 28 selbst wird mit Drücken des Tasters 40 aktiviert. Vorzugsweise bestehen die Seiten 30 des Gehäuses 24 aus einem ganz oder teilweise luftdurchlässigen Material.
  • Der Abstandhalter 18 ist ein die Strahlung umfassendes bzw. umgebendes Plexirohr, das am Laserkopf 12 angeflanscht ist. Das Rohr ist hierbei derart ausgebildet, dass es das seitliche Austreten von Strahlung verhindert. Vorzugsweise ist das Rohr derart ausgebildet, dass auftreffende Strahlung zur Hautfläche hin reflektiert wird. Vorzugsweise ist das Rohr für die emittierte Strahlung undurchlässig.
  • In 2 ist schematisch das auf der Hautfläche aufliegende Ende eines Flächenlasergerätes im Längsschnitt dargestellt.
  • Unabhängig von der an sich bekannten Ausrichtung der dort dargestellten Laserdioden 14 weist das medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergerät zwischen dem Laserkopf 12 und der hier nicht dargestellten zu bestrahlenden Hautfläche einen Abstandhalter 18 vorgegebener Länge in Form eines Rohres auf, wobei die Länge mehr als 1 cm beträgt. Das Rohr ist hierbei an der der Hautfläche zugewandten Öffnung mit einer für die Strahlung durchlässigen Scheibe 38 verschlossen, welche nach innen gewölbt, also konkav ausgebildet ist.
  • In 3a) ist schematisch das auf der Hautfläche aufliegende Ende eines Flächenlasergerätes in Längsschnitt dargestellt. In 3b) ist schematisch das entsprechende in 3a) dargestellte Ende des Flächenlasergerätes in Draufsicht dargestellt, wobei auch die von den Laserdioden 14 emittierte und auf die Hautfläche auftreffende Strahlung skizziert ist. Gleiche Bezugszeichen benennen hierbei gleiche Bauteile.
  • Unabhängig von der an sich bekannten Ausrichtung der dort dargestellten Laserdioden 14 weist das medizinisch-therapeutisches oder kosmetische Flächenlasergerät zwischen dem Laserkopf 12 und der hier nicht dargestellten zu bestrahlenden Hautfläche einen Abstandhalter 18 vorgegebener Länge in Form eines Rohres auf.
  • Die in 3a) und b) dargestellte Ausrichtung der Laserdioden 14 ist aus dem Stand der Technik bekannt. Die Laserdioden 14 weisen einen divergenten elliptischen Strahlungsaustritt auf. Die Strahlung 44 jeder Laserdiode 14 breitet sich also vom Strahlungsaustrittsfenster 46 der Laserdiode 14 bis zum Auftreffen auf die Hautfläche entsprechend kegelförmig aus, wobei die elliptische Grundfläche des Kegels auf der Hautfläche aufliegt. Die elliptische Grundfläche ist in 3b) nur zu erahnen, da sich im Mittelpunkt der Hautfläche Überlappungen ergeben. Es hat sich gezeigt, dass bei der aus dem Stand der Technik bekannten und in 3a) gezeigten Ausrichtung der Laserdioden 14, bei der die Kegelachse 48 bzw. der Mittelstrahl senkrecht auf die Hautfläche trifft, ein nicht unerheblicher Teil der auf die Hautfläche treffenden Strahlung reflektiert wird und damit nicht mehr für die Behandlung der Hautfläche zur Verfügung steht. Die Bestrahlungsintensität verringert sich also.
  • In 3b) ist noch ein im Laserkopf 12 mittig angeordnetes Leuchtmittel 20 zur Abgabe von Strahlung im sichtbaren Bereich dargestellt. Dieses Leuchtmittel 20 stellt das so genannte Pilotlicht dar und zeigt an, ob die Laserdioden 14 in Betrieb sind und wohin die Strahlung der Laserdioden 14 ausgerichtet ist. Das Pilotlicht 20 leuchtet beim Drücken des Tasters 40 mit auf.
  • In 4a) ist schematisch das auf der Hautfläche aufliegende Ende eines erfindungsgemäßen Flächenlasergerätes in Längsschnitt dargestellt. In 4b) ist schematisch das entsprechende in 4a) dargestellte Ende des Flächenlasergerätes in Draufsicht dargestellt, wobei auch die von den Laserdioden 14 emittierte und auf die Hautfläche auftreffende Strahlung skizziert ist. Gleiche Bezugszeichen benennen hierbei gleiche Bauteile.
  • Das erfindungsgemäße medizinisch-therapeutische oder kosmetische Flächenlasergerät zur Bestrahlung einer Hautfläche umfasst einen runden Laserkopf 12, in dem acht unkollimierte Laserdioden 14 kreisförmig angeordnet sind, die jeweils einen divergenten elliptischen Strahlenaustritt aufweisen. Zwischen Laserkopf 12 und der Hautfläche ist ein Abstandhalter 18 vorgegebener Länge angeordnet.
  • Erfindungsgemäß sind die Laserdioden 14 derart ausgerichtet, dass nur diejenige Hautfläche bestrahlt wird, die kleiner oder gleich derjenigen Fläche ist, die von den Strahlungsaustrittsöffnungen 46 der Laserdioden 14 begrenzt wird. In 4a) ist diese Hautfläche mit der Klammer 50 angedeutet. Aus 4b) wird der Umfang 52 der Hautfläche deutlich.
  • Die Mittelstrahlen 56 der Strahlungskegel der Laserdioden 14 sind in einzeln festlegbaren Winkeln zu dem auf der Hautfläche stehenden Lot 16 ausgerichtet.
  • Dazu sind die Laserdioden 14 in ihren Sitzen derart gedreht, dass die Hauptachse 54 der hier nur zu erahnenden elliptischen Strahlungsauftrittsfläche zum Mittelpunkt der Hautfläche hin ausgerichtet ist. Die Sitze der Laserdioden 14 sind hierbei derart in den Laserkopf 12 eingesenkt, dass die Mittelstrahlen 56 der Laserdioden 14 um 2 bis 10 Grad in die Richtung der Mittelachse 16 des gesamten Strahlenbündels aller Laserdioden 14 geneigt sind.
  • In 4b) ist noch das im Laserkopf 12 mittig angeordnetes Pilotlicht 20 dargestellt, das anzeigt, ob die Laserdioden 14 in Betrieb sind und wohin die Strahlung der Laserdioden 14 ausgerichtet ist.
  • In 5 ist schematisch ein Laserkopfmodul 22 in Draufsicht dargestellt. Der dort als Modul 22 schematisch dargestellte Laserkopf 12 ist recheckig ausgebildet und umfasst acht Laserdioden 14, die derart ausgerichtet sind, dass nur diejenige Hautfläche bestrahlt wird, die kleiner oder gleich derjenigen Fläche ist, die von den Strahlungsaustrittsöffnungen der Laserdioden 14 begrenzt wird.
  • Wie in 5 schematisch angedeutet ist die Hauptachse 54 des elliptischen Strahlungskegels jeder im Laserkopfmodul 22 angeordneten Laserdiode 14 durch Drehung derart ausgerichtet, dass die Hautfläche gleichmäßig bestrahlt wird. Dabei ist es durchaus möglich, dass die elliptischen Strahlungsauftrittsflächen unterschiedlich groß gewählt sind und sich – wenn gewünscht – überlappen.
  • Durch Verbinden mehrerer dieser Laserkopfmodule 22 kann sich ein Verbund, so wie in 6 dargestellt, ergeben, der sich dann zu Bestrahlung größerer Hautflächen eignet.
  • In 7 ist schließlich noch schematisch ein runder Laserkopf in Draufsicht dargestellt, in dem acht Laserdioden 14 kreisförmig angeordnet sind. Auch hier sind die Laserdioden 14 derart gedreht, dass die Hauptachse 54 der elliptischen Strahlungsauftrittsfläche zum Mittelpunkt der Hautfläche hin ausgerichtet ist.
  • Außerdem sind die hier nicht dargestellten Sitze bzw. Halterungen der Laserdioden 14 derart im Laserkopf 12 eingesenkt, dass die Mittelstrahlen der Laserdioden 14 in die Richtung der Mittelachse des gesamten Strahlenbündels aller Laserdioden 14 geneigt sind. Dadurch wird erreicht, dass nur die vorgegebene Hautfläche bestrahlt wird.
  • Als besonders geeignet haben sich für das erfindungsgemäße Flächenlasergerät Infrarot-Laserdioden der Firma Tottori SANYO Electric Co., Ltd. mit folgenden Eigenschaften herausgestellt:
  • Eigenschaften
    • • Wellenlänge: 785 nm (Typ.)
    • • Niedriger Schwellenstrom: Ith = 30 mA (Typ.)
    • • Höchste Betriebstemperatur: 60°C at 70 mW (CW)
  • Elektrische und optische Eigenschaften
    (Tc = 25°C)
    Parameter Symbol Condition Min. Typ. Max. Einheit
    Schwellenstrom Ith CW - 30 50 mA
    Betriebsstrom Iop Po = 70 mW - 100 140 mA
    Betriebsspannung Vop Po = 70 mW - 2.0 2.8 V
    Laserwellenlänge Lp Po = 70 mW 775 785 800 nm
    Strahlenstreuung2) perpendikular Qv Po = 70 mW 14 17 20
    parallel Qh Po = 70 mW 6 8 10
    Winkel zur Achse perpendikular dQv - - - ±3
    parallel dQh - - - ±2
    Differentialleistung dPo/dIop - 0.6 1.0 1.4 mW/mA
    Überwachungsausgangsstrom Im Po = 70 mW 0.10 0.25 0.6 mA
    Astigmatismus As Po = 70 mW - - 10 μm
    • 2)Full angle at half maximum
    Absolute Grenzdaten
    (Tc = 25°C)
    Parameter Symbol Daten Einheit
    Lichtausbeute CW Po (CW) 80 mW
    Pulse1) Po (pulse) 85
    Sperrspannung Laser VR 2 V
    PD 30
    Betriebstemperatur Topr –10 to +60 °C
    Lagerungstemperatur Tstg –40 to +85 °C
    • 1)Impulsdauer < 1,0 μs, Betriebsart 50%
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Flächenlasergerät
    12
    Laserkopf
    14
    Laserdiode
    16
    Lot
    18
    Abstandhalter
    20
    Leuchtmittel
    22
    Modul
    24
    Gehäuse
    26
    Ansteuerelektronik
    28
    Ventilator
    30
    Gehäuseseiten
    32
    Zwischenwand
    34
    Kammer
    36
    Kammer
    38
    Scheibe
    40
    An-/Aus-Schalter
    42
    Netzkabel
    44
    Strahlung
    46
    Strahlungsaustrittsfenster
    48
    Kegelachse
    50
    Hautfläche
    52
    Umfang der Hautfläche
    54
    Hautachse
    56
    Mittelstrahl

Claims (25)

  1. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) zur Bestrahlung einer Hautfläche, umfassend einen Laserkopf (12), in dem wenigstens drei unkollimierte Laserdioden (14) angeordnet sind, die derart ausgerichtet sind, dass bei einem vorgegebenen Abstand zwischen dem Laserkopf (12) und der zu bestrahlenden Hautfläche nur diejenige Hautfläche bestrahlt wird, die kleiner oder gleich derjenigen Fläche ist, die von den Strahlungsaustrittsöffnungen (46) der Laserdioden (14) begrenzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserdioden (14) jeweils einen divergenten elliptischen Strahlenaustritt aufweisen, wobei die Hauptachse (54) des elliptischen Strahlungskegels wenigstens jeder im Laserkopf (12) außen angeordneten Laserdiode (14) durch Drehung derart ausgerichtet ist, dass die Hautfläche gleichmäßig bestrahlt wird, wobei die Laserdioden (14) hierzu in ihren Sitzen derart gedreht sind, dass die Hauptachsen (54) der elliptischen Strahlungsauftrittsflächen zum Mittelpunkt der Hautfläche hin ausgerichtet sind.
  2. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelstrahlen (56) der Strahlungskegel wenigstens der außen angeordneten Laserdioden (14) in einzeln festlegbaren Winkeln zu dem auf der Hautfläche stehenden Lot (16) ausgerichtet sind.
  3. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Laserkopf (12) und der Hautfläche ein Abstandhalter (18) vorgegebener Länge angeordnet ist.
  4. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Strahlungsaustrittsöffnung (46) einer Laserdiode (14) und der Hautfläche mehr als 1 cm beträgt.
  5. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserdioden (14) zur Abgabe von Strahlung im infraroten Bereich ausgelegt sind.
  6. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Laserkopf (12) wenigstens ein Leuchtmittel (20) zur Abgabe von Strahlung im sichtbaren Bereich vorgesehen ist.
  7. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (12) als Modul (22) ausgebildet und mit weiteren Modulen (22) dieser Art verbindbar ist.
  8. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (12) rechteckig oder rund ausgebildet ist.
  9. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die im Laserkopf (12) außen liegenden Laserdioden (14) kreisförmig oder in Form eines Rechtecks angeordnet sind.
  10. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitze der Laserdioden (14) derart in den Laserkopf (12) eingesenkt sind, dass die Mittelstrahlen (56) der Laserdioden (14) um 2 bis 10 Grad in die Richtung der Mittelachse (16) des gesamten Strahlenbündels aller Laserdioden (14) geneigt sind.
  11. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserdioden (14) derart ausgebildet und angeordnet sind, dass sie auf der Hautfläche eine Bestrahlungsintensität von mehr als 30 mW/cm2, bevorzugt von mehr als 50 mW/cm2 liefern.
  12. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Laserdiode (14) mit einer Strahlaufweitung versehen ist.
  13. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein auf dem Laserkopf (12) angeordnetes Gehäuse (24) vorgesehen ist, in dem eine Ansteuerelektronik (26) für die Laserdioden (14) angeordnet ist.
  14. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserdioden (14) und der Laserkopf (12) durch eine Kühlvorrichtung gekühlt werden, vorzugsweise durch einen mittels eines Ventilators (28) erzeugten Luftstrom, der auf die Seite des Laserkopfes (12) gerichtet ist, die der Hautfläche abgewandt ist, oder durch ein Peltier-Element.
  15. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilator (28) im Gehäuse (24) angeordnet ist.
  16. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die bei der Luftkühlung erzeugte Abluft durch Öffnungen austritt, die in dem Laserdioden (14) tragenden Laserkopf (12) angeordnet sind.
  17. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die bei der Luftkühlung erzeugte Abluft durch Öffnungen austritt, die an den Gehäuseseiten (30) angeordnet sind.
  18. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das auf dem Laserkopf (12) angeordnete Gehäuse (24) durch eine Zwischenwand (32) in zwei Kammern (34, 36) aufgeteilt wird, die als Zuluft- oder Abluftkammern wirken.
  19. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten (30) des Gehäuses (24) aus ganz oder teilweise luftdurchlässigem Material bestehen.
  20. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (18) ein die Strahlung umfassendes Rohr, vorzugsweise ein Plexirohr, oder umfassender Kasten ist, welches oder welcher am Laserkopf (12) befestigt, vorzugsweise angeflanscht oder angeschraubt ist.
  21. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr oder der Kasten ein ringförmiger Abschluss des Laserkopfes (12) ist und derart ausgebildet ist, dass er das seitliche Austreten von Strahlung verhindert.
  22. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr oder der Kasten an der der Hautfläche zugewandten Öffnung mit einer für die Strahlung durchlässigen Scheibe (38) verschlossen ist.
  23. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (38) nach innen gewölbt, also konkav ausgebildet ist.
  24. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Abluft durch Öffnungen austritt, die in den Seitenwänden des Rohrs oder Kastens angeordnet sind.
  25. Medizinisch-therapeutisches oder kosmetisches Flächenlasergerät (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Laserkopf (12) eine Einrichtung zur Bestimmung der Temperatur umfasst, wobei vorzugsweise einzelne oder mehre Thermistoren, Bimetalle und/oder andere temperaturempfindliche Sensoren verwendbar sind.
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