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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen
zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst bei einem Ereignis,
welches mehrere Phasen umfasst und wobei während dieser Phasen jeweils
eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten an dem
Ereignis beteiligt ist.
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In
modernen Telekommunikationsnetzen werden Kommunikationsteilnehmern
eine Vielzahl von Diensten angeboten, welche weit über den
ursprünglich
in Telefon-Kommunikationsnetzen genutzten Sprach-Übertragungsdienst
hinausgehen. Solche modernen Dienste umfassen beispielsweise Email-Dienste, Push-to-talk-Dienste, Präsenz-Dienste,
Location-Dienste und Instant-Messaging-Dienste. Bei diesen und anderen
Telekommunikationsdiensten werden oftmals vor einer Dienstteilnahme
Kommunikationsberechtigungen von den Dienstnutzern abgefragt oder
müssen
durch diese eingegeben und/oder bestätigt werden. Mit Hilfe dieser
Kommunikationsberechtigungen wird beispielsweise festgelegt, ob
ein Nutzer an einem speziellen Dienst teilnehmen darf und/oder für welche
anderen Nutzer durch diesen Dienst Daten bereitgestellt werden. Die
Möglichkeit
der Vergabe von Kommunikationsberechtigungen trägt wesentlich zur Akzeptanz
moderner Dienste durch potentielle Dienstnutzer bei. Durch derartige
Kommunikationsberechtigungen wird insbesondere dem Datenschutzbedürfnis von
Dienstnutzern entsprochen; dies ist insbesondere wichtig, weil von
derartigen modernen Kommunikationsdiensten oftmals persönliche oder
private Daten der Dienstnutzer erhoben oder gespeichert werden.
Ein Beispiel für
derartige sensible Daten ist der aktuelle Aufenthaltsort eines Nutzers mit
seinem Mobiltelefon; derartige Aufenthaltsdaten werden z. B. bei
dem Präsenz-Dienst
(Presence-Service) erhoben und gespeichert. Die bisher übliche manuelle
Vergabe von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an Kommunikationsdiensten
beispielsweise durch den potentiellen Dienstnutzer (z.B. durch manuelle Eingaben über die
Tastatur seines Mobiltelefons) ist oftmals gewöhnungsbedürftig, umständlich und fehleranfällig. Dies
führte
in der Vergangenheit oftmals sogar dazu, dass potentielle Dienstnutzer
von einer Nutzung eines Kommunikationsdienstes absahen, weil ihnen
das Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zu umständlich und
schwierig erschien.
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Aus
der internationalen Patentanmeldung WO 99/55102 A1 ist ein Verfahren
bekannt, bei dem mittels eines in oder bei einem vorbestimmten Gebiet
installierten Frontend-Gerätes
und einer Mobil-Vermittlungsstelle der Aufenthaltsort eines Mobiltelefons
bestimmt wird. Die Mobil-Vermittlungsstelle fragt daraufhin aus
in einer Datenbank enthaltenen Nutzerprofilen ab, welche Dienste
dem Nutzer des Mobiltelefons an seinem jeweiligen Aufenthaltsort
anzubieten sind.
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Aus
der Patentschrift
US 6,011,973 ist
ein Verfahren bekannt, bei dem ein Mobiltelefon mit einem Gerät zum Ermitteln
der jeweiligen geographischen Position ausgestattet ist. Durch Vergleich
der ermittelten Position mit in einer Datenbank abgelegten Informationen
wird festgestellt, ob ein bestimmter Dienst oder eine bestimmte
Funktion des Mobiltelefons an der jeweiligen Position ausgeführt werden
darf.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit
dem einfach und zuverlässig Kommunikationsbe rechtigungen
zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst vergeben werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zur
Teilnahme an einem Kommunikationsdienst bei einem Ereignis, welches
mehrere Phasen umfasst und wobei während dieser Phasen jeweils
eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten an dem
Ereignis beteiligt ist, wobei bei dem Verfahren
- – von einem
Steuerrechner aus einem Datenspeicher Ortsdaten ausgelesen werden,
welche den Phasen des Ereignisses jeweils zugeordnete geographische
Orte beschreiben,
- – von
dem Steuerrechner aus dem Datenspeicher Berechtigungsdaten ausgelesen
werden, welche die für die
Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen beschreiben,
- – von
dem Steuerrechner Nutzerdaten empfangen werden, welche den (aktuellen)
Aufenthaltsort der Nutzer beschreiben,
- – mittels
eines Vergleichs der Ortsdaten und der Nutzerdaten der Beginn der
Phasen erkannt wird,
- – bei
Beginn einer dieser Phasen entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten
die Kommunikationsberechtigungen für diese Phase für die Mehrzahl
der während
dieser Phase beteiligten Nutzer vergeben werden, und
- – bei
Beginn der nachfolgenden Phase entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten
die Kommunikationsberechtigungen für diese nachfolgende Phase
für die
Mehrzahl der während
dieser Phase beteiligten Nutzer vergeben werden.
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Hierbei
ist insbesondere vorteilhaft, dass die für die einzelnen zeitlichen
Phasen gültigen
Kommunikationsberechtigun gen automatisch und ohne Beteiligung eines
Dienstnutzers vergeben werden. Weiterhin ist vorteilhaft, dass für die einzelnen
zeitlichen Phasen des Ereignisses unterschiedliche Kommunikationsberechtigungen
vergeben werden können,
wobei mittels der Nutzerdaten und der Ortsdaten der Beginn der Phasen erkannt
wird. Dadurch ergibt sich ein außerordentlich flexibles Verfahren,
bei dem für
ein Ereignis eine große Zahl
an Einzelphasen berücksichtigt
werden kann und für
diese einzelnen zeitlichen Phasen jeweils verschiedene Kommunikationsberechtigungen
vergeben werden können.
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Das
Verfahren läuft
erfindungsgemäß so ab,
dass der Beginn der Phasen erkannt wird, wenn der Vergleich der
Ortsdaten und der Nutzerdaten ergibt, dass sich ein vorbestimmter
Anteil der Nutzer an dem dieser Phase zugeordneten geographischen
Ort befindet. Dadurch wird vorteilhafterweise der Beginn der Phasen durch
den aktuellen Aufenthaltsort der Nutzer mit ihren Kommunikationsendgeräten bestimmt.
Der Anteil kann beispielsweise in Prozent angegeben sein.
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Das
Verfahren kann erfindungsgemäß so ablaufen,
dass die Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, indem von
dem Steuerrechner eine Nachricht erstellt wird, die Informationen über die
jeweils gültigen
Kommunikationsberechtigungen enthält, und diese Nachricht an
einen den Kommunikationsdienst steuernden Dienststeuerknoten gesendet
wird. Mittels dieser automatisch erstellten Nachricht werden die
Kommunikationsberechtigungen ohne Beteiligung von Nutzern des Kommunikationsdienstes
vergeben.
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Das
Verfahren kann so ablaufen, dass von dem Steuerrechner die Nachricht
in einem kommunikationsdienst-spezifischen Format erstellt wird.
Durch die Erstellung der Nachrichten in einem kommunikationsdienst-spezifischen
Format wird vorteilhafterweise ermöglicht, dass Kommunikationsberechtigungen
für verschiedenste
Dienste vergeben werden können,
welche unterschiedlich ausgestaltet und realisiert sind.
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Das
Verfahren kann auch so ablaufen, dass der Steuerrechner nach der
Vergabe der Kommunikationsberechtigungen eine Bestätigungsnachricht
des Kommunikationsdienstes empfängt,
mit der der Steuerrechner über
eine erfolgreiche Vergabe der Kommunikationsberechtigungen informiert
wird. Dadurch wird vorteilhafterweise die Sicherheit des Verfahrens
zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen erhöht, weil der
Steuerrechner anhand der Bestätigungsnachricht
unmittelbar erkennen kann, ob die Kommunikationsberechtigungen erfolgreich
vergeben wurden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann so ablaufen, dass zum Ende der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses
die vergebenen Kommunikationsberechtigungen entzogen werden. Damit
wird vorteilhafterweise erreicht, dass nach Ablauf des Ereignisses
keine Kommunikationsberechtigungen unbeabsichtigterweise erhalten
bzw. gültig
bleiben, was zu einer unkontrollierten bzw. unberechtigten Nutzung
der Kommunikationsdienste führen
könnte.
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Das
Verfahren kann so ausgestaltet sein, dass die vergebenen Kommunikationsberechtigungen
entzogen werden, indem von dem Steuerrechner eine Nachricht erstellt
wird, die die Information enthält,
dass keine Kommunikationsberechtigungen vorliegen, und diese Nachricht
an einen den Kommunikationsdienst steuernden Dienststeuerknoten
gesendet wird. Dadurch werden die vergebenen Kommunikationsberechtigungen zuverlässig entzogen
und damit eine weitere Nutzung des Kommunikationsdienstes verhindert.
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Das
Verfahren kann auch so ausgestaltet sein, dass zum Ende der letzten
zeitlichen Phase des Ereignisses diejenigen Kommunikationsberechtigungen
vergeben werden, welche vor dem Ereignis für den Kommunikationsdienst
genutzt wurden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann so ablaufen, dass diejenigen Kommunikationsberechtigungen vergeben
werden, welche vor dem Ereignis für den Kommunikationsdienst
genutzt wurden, indem die vor Beginn der ersten Phase des Ereignisses
gültigen
Kommunikationsberechtigungen abgespeichert werden, und zum Ende
der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses die abgespeicherten
Kommunikationsberechtigungen für
den Kommunikationsdienst vergeben werden. Durch die beiden zuletzt
genannten Ausführungsformen
des Verfahrens wird vorteilhafterweise erreicht, dass nach dem Ende
des Ereignisses bezüglich
der Kommunikationsberechtigungen wieder dieselbe Situation vorliegt,
wie sie vor Beginn des Ereignisses vorlag. Insbesondere wird dadurch
erreicht, dass vor dem Ereignis vorhandene (z.B. manuell von Nutzern
eingestellte) Kommunikationsberechtigungen durch das beschriebene
Verfahren nicht verloren gehen, sondern dass derartige ursprünglich vorhandene
Kommunikationsberechtigungen gesichert und nach dem zeitlichen Ereignis
wieder zur Anwendung gebracht werden. Damit ergibt sich ein für die Nutzer
außerordentlich
bequemes Verfahren, da die Nutzer nach Ende des Ereignisses die
ursprünglich
gültigen
Kommunikationsberechtigungen nicht erneut zu vergeben brauchen.
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Das
Verfahren kann auch so ablaufen, dass Kommunikationsberechtigungen
zur Teilnahme an einer Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben
werden, indem für
die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten von dem Steuerrechner aus
dem Datenspeicher Berechtigungsdaten ausgelesen werden, welche die
für die
Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen beschreiben,
bei Beginn einer der Phasen entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten
die Kommunikationsberechtigungen für diese Phase für die Mehrzahl
von Kommunikationsdiensten vergeben werden, und bei Beginn der nachfolgenden
Phase entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen
für diese
nachfolgende Phase für
die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden. Insbesondere
können
sämtliche
bisher beschriebenen Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
auch so ablaufen, dass in einem Verfahrensablauf die Kommunikationsberechtigungen
nicht nur für
einen Kommunikationsdienst, sondern für eine Mehrzahl von Kommunikationsdiensten
vergeben werden. Insbesondere bei Vorhandensein von mehreren Kommunikationsdiensten
ergibt sich dabei ein für
den Nutzer sehr bequemes und einfaches Verfahren, weil sich der
jeweilige Kommunikationsdienstnutzer weder um die für die verschiedenen
Kommunikationsdienste anzuwendenden Kommunikationsberechtigungen
noch um die jeweiligen kommunikationsdienst-spezifischen Formate
der abzusendenden Nachrichten und/oder die kommunikationsdienst-spezifischen
Formate der Informationen über
die jeweilig anzuwendenden Kommunikationsberechtigungen zu kümmern braucht.
Bei einer großen
Anzahl an verschiedenen Kommunikationsdiensten erhöht sich
dadurch die Praktikabilität
und Benutzerfreundlichkeit der Nutzung der Kommunikationsdienste
erheblich.
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Das
Verfahren kann so ablaufen, dass für die Mehrzahl der während einer
Phase beteiligten Nutzer von Kommunikationsendgeräten gleichartige
Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. Dadurch lässt sich
das erfindungsgemäße Verfahren
vorteilhafterweise mit geringem Aufwand für die Speicherung und Pflege
der Berechtigungsdaten realisieren.
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Das
Verfahren kann so ablaufen, dass von dem Steuerrechner Nutzerdaten
empfangen werden, welche von einem Ortsbestimmungssystem und/oder
von einem Ortsbestimmungsdienst eines Telekommunikationsnetzes stammen.
Mittels Ortsbestimmungssystemen, die beispielsweise mit den Kommunikationsendgeräten verbunden
sind, lässt
sich der aktuelle Aufenthaltsort der Kommunikationsendgeräte und damit
der aktuelle Aufenthaltsort der Nutzer genau ermitteln. Bei Verwendung
eines Ortsbestimmungsdienstes eines Telekommunikationsnetzes (z.B.
eines GPRS-Mobilfunknetzes) ergibt sich vorteilhafterweise ein einfach
zu realisierendes Verfahren, bei dem auf gelegentlich in Telekommunikationsnetzen
bereits realisierte Ortsbestimmungsdienste zurückgegriffen werden kann.
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Zur
weiteren Erläuterung
der Erfindung ist in
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1 eine
beispielhafte Übersicht über das
erfindungsgemäße Verfahren,
in
-
2 ein
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
in
-
3 ein
Ausführungsbeispiel
von bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
genutzten Berechtigungsdaten und in
-
4 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
von bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
genutzten Berechtigungsdaten dargestellt.
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1 zeigt
in einer schematischen Übersichtsdarstellung
einen beispielhaften Verfahrensablauf. Das Verfahren betrifft Ereignisse,
an denen mehrere Nutzer von Kommunikationsendgeräten (beispielsweise mehrere
Nutzer von Mobiltelefonen, Palmtops mit Mobilfunkschnittstelle oder
Laptops) beteiligt sind. Derartige Ereignisse können beispielsweise berufliche,
soziale oder kulturelle Aktivitäten
sein, an denen jeweils mehrere Personen teilnehmen. Beispiele für derartige
Ereignisse sind:
- – eine Warenlieferung mit mehreren
beteiligten Personen,
- – eine
Bergtour mit mehreren Kletterern,
- – ein
Fußballturnier,
an dem Mitglieder einer Sportgemeinschaft teilnehmen,
- – eine
Konferenz mit einer Vielzahl von Konferenzteilnehmern,
- – ein
Filmfestival mit einer Vielzahl von Zuschauern, Schauspielern und
Regisseuren.
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Während ein
solches Ereignis abläuft,
wollen die an dem Ereignis beteiligten Personen (welche Nutzer von
Kommunikationsendgeräten
sind) an verschiedenen Kommunikationsdiensten teilnehmen. Mit Hilfe
eines Präsenz-Dienstes
können
die Ereignisteilnehmer beispielsweise erfahren, wo sich aktuell
andere Teilnehmer des Ereignisses befinden. Mittels eines Push-to-talk-over-cellular-Dienstes
können
die Teilnehmer auf einfache Art und Weise Kontakt zu anderen Teilnehmern
des Ereignisses aufnehmen (z.B. zu allen anderen Teilnehmern), um
mit diesen zu kommunizieren. Als weiteres Beispiel können mittels
des SMS-Dienstes (Short Message Service) Textnachrichten und Multimedianachrichten
an Ereignisteilnehmer versendet werden.
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Dadurch
können
beispielsweise Zusatzinformationen über das Ereignis an die Teilnehmern übermittelt werden,
oder die Teilnehmer können
auf einfache Art und Weise mit anderen Teilnehmern kommunizieren.
Dadurch wird das Ereignis für
die Teilnehmer deutlich attraktiver und/oder eine Teilnahme an dem
Ereignis wird erleichtert oder lohnenswerter.
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Beispielhaft
wird in 1 ein Ereignis in Form einer
Warenlieferung dargestellt, an der mehrere Personen (Fahrer, Lagerarbeiter)
beteiligt sind.
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Das
Ereignis „Warenlieferung" besteht aus fünf Phasen
(Abschnitte, zeitliche Abschnitte, Zeitabschnitte):
einer Abfahrtphase,
einer Abholphase, einer Transportphase, einer Lieferphase und einer
Abfahrtphase.
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Die
erste Ereignisphase (die Abfahrtphase) beginnt, sobald Herr Müller und
Herr Meier auf dem Hof eines Fuhrunternehmens eingetroffen sind.
Herr Müller
und Herr Meier sind LKW-Fahrer, die mit Mobiltelefonen ausgestattet
sind und diese nutzen. Die Fahrer Müller und Meier sind die an
der ersten Phase bzw. während
der ersten Phase beteiligten Nutzer. Die Anfahrtphase beginnt also,
sobald der Nutzer Herr Müller
und der Nutzer Herr Meier (das entspricht 100% der während der
ersten Phase beteiligten Nutzer) an dem der ersten Ereignisphase
zugeordneten geographischen Ort (hier: am Hof des Fuhrunternehmens)
eingetroffen sind. Im Ausführungsbeispiel
fährt Herr
Müller
den LKW zu einer Firma A, um dort Waren abzuholen; Herr Meier begleitet
ihn im selben LKW (denkbar wäre
auch, dass Herr Meier einen zweiten LKW fährt). Bei der Firma A erwartet
der Lagerarbeiter Herr Schulz oder der Lagerarbeiter Herr Schmidt
den LKW. Sobald Herr Müller,
Herr Meier und Herr Schulz oder Herr Schmidt am geographischen Ort
der Firma A angekommen sind, beginnt die zweite Ereignisphase, die
Ab holphase. Die Abholphase beginnt also, sobald der Nutzer Herr
Müller,
der Nutzer Herr Meier und einer der Herren Schulz oder Schmidt (das
entspricht 75% der während
der zweiten Phase beteiligten Nutzer) an dem der zweiten Ereignisphase
zugeordneten geographischen Ort (hier: Ort der Firma A) eingetroffen
sind. Im Ausführungsbeispiel
werden die Waren auf den LKW geladen. Sobald Herr Müller und Herr
Meier die Ausfahrt des Betriebsgeländes der Firma A passieren,
beginnt die dritte Ereignisphase, die Transportphase (Transportphase).
Die Transportphase beginnt also, sobald der Nutzer Müller und
der Nutzer Meier (das entspricht 100% der der an der dritten Phase
beteiligten Nutzer) sich an dem der dritten Ereignisphase zugeordneten
geographischen Ort (hier: Ausfahrt des Betriebsgeländes Firma
A) befinden. Im Ausführungsbeispiel
fährt dann
der LKW zur Firma B, um dort die Waren abzuliefern. Bei der Firma
B erwartet der Lagerarbeiter Herr Kunz oder der Lagerarbeiter Herr
Krause den die Waren liefernden LKW. Sobald Herr Müller, Herr
Meier und einer der Herren Kunz oder Krause am geographischen Ort
der Firma B angekommen sind, beginnt die vierte Ereignisphase, die
Lieferphase. Die Lieferphase beginnt also, sobald die Nutzer Herr
Müller, Herr
Meier und einer der Herren Kunz oder Krause (das entspricht 75%
der Nutzer) an dem der vierten Ereignisphase zugeordneten geographischen
Ort (hier: Ort der Firma B) eingetroffen sind. Im Ausführungsbeispiel wird
der LKW auf dem Hof der Firma B entladen. Sobald die Fahrer Herr
Müller
und Herr Meier mit dem LKW die Ausfahrt der Firma B passiert, beginnt
die letzte Ereignisphase, die Abfahrtphase. Herr Müller fährt zu dem Hof
des Fuhrunternehmens zurück.
Sobald er mit dem LKW den Hof des Fuhrunternehmens erreicht, endet das
Ereignis "Warenlieferung".
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Zu
Beginn der Anfahrtphase werden Kommunikationsberechtigungen für die an
der Abfahrtphase beteiligten Personen und de ren Kommunikationsendgeräte vergeben.
Dabei kann es sich um eine relativ kleine Gruppe von Personen und
Kommunikationsendgeräten
handeln. Diese Kommunikationsberechtigungen bleiben während der
gesamten Anfahrtphase bis zum Beginn der Abholphase gültig. Zu
Beginn der Abholphase werden Kommunikationsberechtigungen für die an
der Abholphase beteiligten Personen und deren Kommunikationsendgeräte vergeben.
Bei diesen Personen mit ihren Kommunikationsendgeräten kann
es sich um eine größere Gruppe
von Nutzern von Kommunikationsendgeräten bzw. um eine größere Gruppe
von Kommunikationsendgeräten
handeln. Die für
diese Nutzergruppe anzuwendenden Kommunikationsberechtigungen bleiben
bis zum Beginn der Transportphase in Kraft. Zu Beginn der Transportphase
werden Kommunikationsberechtigungen für alle Nutzer vergeben, welche
an der Transportphase teilnehmen. In analoger Weise werden zu Beginn
der Lieferphase Kommunikationsberechtigungen für die Teilnehmer an der Lieferphase
vergeben. (Zur Illustration: Beispielsweise waren weder Herr Müller noch
Herr Meier zuvor bei der Firma B, kennen also die Örtlichkeiten
bei der Firma B nicht. Als Dienstnutzer erhalten Herr Müller und
Herr Meier aber während
der Lieferphase die Berechtigungen, mit den ihnen persönlich unbekannten
Lagerarbeitern der Firma B beispielsweise über Instant Messaging zu kommunizieren.
Auf diese Weise können
sie sich z.B. nach der Lage der Einfahrt des Betriebsgeländes erkundigen.)
Zu Beginn der Abfahrtphase werden Kommunikationsberechtigungen für die Teilnehmer
an der Abfahrtphase vergeben. Zum Ende der Abfahrtphase werden die
vergebenden Kommunikationsberechtigungen entzogen und die vor der
Anfahrtphase gültigen
Kommunikationsberechtigungen wiederhergestellt. Diese ursprünglich gültigen Kommunikationsberechtigungen
wurden nämlich
abgespeichert, bevor sie durch die Vergabe von neuen Kommunikationsberechtigungen überschrieben
wurden.
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In 2 ist
ein Steuerrechner S (Server) dargestellt, mit dem Kommunikationsberechtigungen
für verschiedene
Kommunikationsdienste vergeben werden. Der Steuerrechner S ist mit
einem Administrations-Interface AI ausgerüstet, über das Daten in den Steuerrechner
S eingegeben werden können.
Der Steuerrechner S ist mit einem Datenspeicher SP in Form einer
Datenbank verbunden. Der Steuerrechner S ist in der Lage, Nachrichten
an Dienststeuerknoten (Kommunikationsdienste steuernde Einrichtungen
bzw. Kommunikationsnetz-Knoten) verschiedener Kommunikationsdienste
abzusenden bzw. von diesen zu empfangen. Beispielhaft ist in 2 ein
erster Dienststeuerknoten IM zur Steuerung eines Instant-Messaging-Kommunikationsdienstes (Sofortversendung
von Nachrichten), ein zweiter Dienststeuerknoten P zur Steuerung
eines Push-to-talk-Kommunikationsdienstes,
ein dritter Dienststeuerknoten PR zur Steuerung eines Präsenz-Dienstes
und ein vierter Dienststeuerknoten L zur Steuerung eines Location-Kommunikationsdienstes
(Ortsbestimmungsdienst) dargestellt. Der Steuerrechner S kann Nachrichten
auch an weitere Dienststeuerknoten senden bzw. von diesen empfangen,
was in der Figur symbolhaft durch einen fünften Dienststeuerknoten X
dargestellt ist. Weiterhin sind in 2 vier Kommunikationsendgeräte KEG1,
KEG2, KEG3 und KEG4 in Form von vier Mobiltelefonen dargestellt,
wobei das erste Kommunikationsendgerät KEG1 einem ersten Nutzer
(z.B. Herrn Müller),
das zweite Kommunikationsendgerät
KEG2 einem zweiten Nutzer (z.B. Herrn Meier), das dritte Kommunikationsendgerät KEG3 einem
dritten Nutzer und das vierte Kommunikationsendgerät KEG4 einem
vierten Nutzer zugeordnet ist. Die vier Nutzer bilden eine Gruppe
von Dienstnutzern; ihre vier Kommunikationsendgeräte bilden eine
Gruppe G von Kommunikationsendgeräten. Jedes der Kommunikationsendgeräte KEG1,
KEG2, KEG3 und KEG4 ist so ausgestattet, dass mit ihm jeder der
dargestellten Dienste (Instant-Messaging, Push-to-talk, Presence
und Location) genutzt werden kann. Diese Nutzungsmöglichkeit
ist symbolhaft dargestellt durch Pfeile, welche das jeweilige Kommunikationsendgerät mit dem
jeweiligen Dienststeuerknoten verbinden.
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Die
Kommunikationsendgeräte
sind mit Ortsbestimmungssystemen G1, G2, G3 und G4 in Form von GPS-Systemen
verbunden (GPS = Global Positioning System). Die Ortsbestimmungssysteme
G1, G2, G3 und G4 informieren den Steuerrechner S über die
aktuelle Ortsposition des jeweiligen Kommunikationsendgeräts (und
damit über
die aktuelle Ortsposition des jeweiligen Nutzers). Die Daten können beispielsweise
per GPRS (GPRS = General Packet Radio Service) oder per USSD-String
(USSD = Unstructured Supplementary Service Data) zu dem Steuerrechner
S übertragen
werden. Alternativ oder zusätzlich
ist der Steuerrechner S mit dem vierten Dienststeuerknoten L verbindbar.
Alternativ oder zusätzlich
zu den GPS-Systemen informiert der vierte Dienststeuerknoten L (welcher
den Ortsbestimmungsdienst steuert oder realisiert) den Steuerrechner
S über die
aktuellen geographischen Orts-Positionen der Kommunikationsendgeräte.
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Zu
Verfahrensbeginn sind in dem Datenspeicher SP Ortsdaten und Berechtigungsdaten
abgespeichert. Die Ortsdaten beschreiben die den Phasen des Ereignisses
jeweils zugeordneten geographischen Orte, die während der Phasen jeweils beteiligten
Nutzer und (optional) einen Anteil der beteiligten Nutzer. Dieser (vorbestimmte)
Anteil gibt an, wie viele der jeweils an einer Phase beteiligten
Nutzer sich an dem dieser Phase zugeordneten Ort befinden müssen, damit
der Beginn der Phase erkannt wird. Der Anteil kann z.B. als Prozentangabe
gespeichert sein. Im Ausführungsbeispiel
sind als Ortsdaten die Informationen abgespeichert, dass der ersten
Phase des Ereignisses (der Anfahrtsphase) der geographische Ort "Hof des Fuhrunternehmens" zugeordnet ist,
dass der zweiten Phase des Ereignisses (der Abholphase) der geographische
Ort "Lager der Firma
A" zugeordnet ist,
dass der dritten Phase des Ereignisses (der Transportphase) der
geographische Ort "Ausfahrt
des Betriebsgeländes
der Firma A" zugeordnet
ist, dass der vierten Phase des Ereignisses (der Lieferphase) der
geographische Ort "Lager
der Firma B" zugeordnet
ist, dass der fünften
Phase des Ereignisses (der Abfahrtphase) der geographische Ort "Ausfahrt der Firma
B" zugeordnet ist,
und dass dem Ende des Ereignisses "Warenlieferung" der geographische Ort "Hof des Fuhrunternehmens" zugeordnet ist.
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Die
geographischen Daten dieser Orte können z.B. abgespeichert sein
in Form von Längen-
und Breitengrad, in Form einer Kennung der Mobilfunkzelle, in deren
Einflußbereich
der Ort liegt, in Form eines Kennzeichens eines für den Ort
zuständigen
Besucherregisters oder in Form von GPS-Daten). Optional können zu diesen
geographischen Daten auch Toleranzangaben abgespeichert sein, die
beispielsweise angeben, welcher Längen- und Breitengradbereich
für den
jeweiligen geographischen Ort gelten soll (im Unterschied zu einem
punktförmigen
Längen-
und Breitengrad-Wert).
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Zusätzlich ist
in den Ortsdaten abgespeichert, dass an der ersten Phase (Anfahrtphase)
die Nutzer Müller
und Meier beteiligt sind und dass die Anfahrtphase dann beginnt,
wenn 100% der an der Anfahrtphase beteiligten Nutzer an dem der
Anfahrtphase zugeordneten geographischen Ort eintreffen (vergleiche
auch 1). Im Ausführungsbeispiel
beginnt die Anfahrtphase also dann, wenn beide Nutzer Müller und
Meier (das entspricht 100% der beteiligten Nutzer) am Ort des Hofes
des Fuhrunternehmens eintreffen.
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Weiterhin
ist in den Ortsdaten abgespeichert, dass an der zweiten Phase (Abholphase)
die Nutzer Müller,
Meier, Schulz und Schmidt beteiligt sind und dass die Abholphase
dann beginnt, wenn 75% der an der Abholphase beteiligten Nutzer
an dem der Abholphase zugeordneten geographischen Ort eintreffen.
Im Ausführungsbeispiel
beginnt die Abholphase also dann, wenn drei von den vier Nutzern
Müller,
Meier, Schulz und Schmidt (das entspricht 75% der an der Abholphase
beteiligten Nutzer) am Ort des Lagers der Firma A eintreffen. Für die weiteren
Phasen sind in analoger Weise Ortsdaten gespeichert.
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Die
Berechtigungsdaten beschreiben die für die zeitlichen Phasen zu
vergebenden Kommunikationsberechtigungen, d.h. die Kommunikationsberechtigungen,
die während
der zeitlichen Phasen gültig
sind bzw. anzuwenden sind. Die Ortsdaten und die Berechtigungsdaten
können
in dem Datenspeicher SP vorgehalten werden, indem ein zu dem jeweiligen
Ereignis passendes „Template" (Leer-Datensatz,
Muster-Datensatz, Schablonen-Datensatz, hier also ein Template „Warenlieferung") mit den konkreten
Daten gefüllt
und abgespeichert ist.
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In 3 ist
in Tabellenform ein Beispiel von Berechtigungsdaten dargestellt.
In den Zeilen der Tabelle sind die einzelnen Phasen des Ereignisses „Warenlieferung" sowie eine „Nach-Lieferungsphase" dargestellt; in
den Spalten der Tabelle sind die den verschiedenen Kommunikationsdiensten
während
den einzelnen Phasen jeweils zugeordneten Kommunikationsberechtigungen
dargestellt. Im Einzelnen sind in den Tabellenspalten die für die einzelnen
Phasen des Ereignisses „Warenlieferung" gültigen Berechtigungsdaten
für folgende Kommunikationsdienste
abgespeichert:
- – Kommunikationsdienst IM:
Instant-Messaging-Dienst
- – Kommunikationsdienst
PTT: Push-To-Talk-Dienst
- – Kommunikationsdienst
Tel: Mobiltelefondienst
- – Kommunikationsdienst
Content: Bereitstellung von Daten zum Herunterladen von sogenannten
Content-Servern
- – Kommunikationsdienst
Presence: Präsenz-Dienst
- – Kommunikationsdienst
Location: Ortsbestimmungsdienst
- – Kommunikationsdienst
Email: Übertragung
von Emails.
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Ein
waagerechter Strich bedeutet, dass während der entsprechenden Phase
für den
entsprechenden Kommunikationsdienst keine Kommunikationsberechtigungen
vergeben werden. Wenn Kommunikationsberechtigungen vergeben werden,
dann weisen die Tabelleneinträge
das Format „x:
By" auf. Vor dem
Doppelpunkt sind Kategorien von Kommunikationsendgerätenutzern
angegeben, für
welche in der entsprechenden Phase Kommunikationsberechtigungen
für den
entsprechenden Kommunikationsdienst vergeben werden sollen.
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Im
Ausführungsbeispiel
werden folgende Kategorien (Gruppen) von Nutzern verwendet:
- F
- = Fahrer
- LA
- = Lagerarbeiter bei
Firma A
- LB
- = Lagerarbeiter bei
Firma B
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Zu
jeder dieser Kategorien von Nutzern wird eine Liste mit den jeweils
zugehörigen
Nutzern erstellt und in dem Datenspeicher SP abgespeichert. Im Folgenden
sind Beispiele für
derartige Listen „F", „LA" und „LB" dargestellt:
- F
- = „Müller", „Meier"
- LA
- = "Schulz", „Schmidt"
- LB
- = "Kunz", „Krause"
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Zu
den einzelnen Nutzern werden in dem Datenspeicher SP Adressinformationen
abgespeichert. Beispielhaft ist nachfolgend eine Adressinformation
für den
Nutzer „Müller" dargestellt:
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In
der Tabelle in
3 sind im zweiten Teil eines
Tabellenfeldes (hinter dem Doppelpunkt) die konkreten Kommunikationsberechtigungen
angegeben, welche während
der entsprechenden Phase für
den entsprechenden Kommunikationsdienst zu vergeben sind. Beispielsweise
ist angegeben, dass in der Anfahrtphase für den Kommunikationsdienst „Instant
Messaging IM" die
Berechtigung B1 zu vergeben ist. Die Abkürzung B1 steht symbolhaft für die Information,
dass in der Anfahrtphase für
den Instant-Messaging-Dienst allen Nutzern der Kategorie F (Fahrer)
die Berechtigung vergeben werden soll, untereinander Instant-Messaging-Nachrichten
auszutauschen. Für
die Nutzer Müller
und Meier, welche eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten darstellen,
werden also gleichartige Kommunikationsberechtigungen vergeben.
Diese Information ist beispielsweise in folgender Form abgespeichert:
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Alternativ
können
aber auch für
die Nutzer Müller
und Meier (d.h. für
die Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten) verschiedenartige
Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. Dabei kann berücksichtigt
werden, dass für
einzelne Nutzer (z.B. vor Verfahrensbeginn durch die Nutzer selbst
oder durch einen Dienstoperator gesetzte bzw. vorgewählte) Berechtigungsbeschränkungen
bestehen können,
und dass solche Berechtigungsbeschränkungen in dem Datenspeicher
SP abgespeichert sein können.
Beispielsweise kann in einem anderen Ausführungsbeispiel nur für den Nutzer
Müller
eine Kommunikationsberechtigung zur Teilnahme am Location-Dienst
vergeben werden, für
den Nutzer Meier aber nicht, obwohl beide Nutzer Müller und
Meier zur Kategorie/Gruppe "Fahrer" gehören.
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In
analoger Art und Weise sind die anderen Felder der Tabelle in 3 ausgefüllt. Als
ein weiteres Beispiel sind im Folgenden die Kommunikationsberechtigungen
erläutert,
die in der Transportphase für
den Kommunikationsdienst „Presence" zu vergeben sind.
Das entsprechende Tabellenfeld weist den Eintrag auf:
„F/LB:
B13"
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Dies
bedeutet, dass in der Transportphase die Nutzer der Kategorie F
und die Nutzer der Kategorie LB eine Berechtigung zur Nutzung des
Presence-Dienstes erhalten sollen. Die Abkürzung B13 steht für die Information,
dass dabei nur Präsenz-Daten der Präsenz-Kategorie „online/offline" an die Nutzer übertragen werden
dürfen,
d.h. Daten, die beschreiben, ob der Nutzer mit seinem Kommunikationsendgerät aktuell
erreichbar („online") ist oder nicht
(„offline").
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Im
Ausführungsbeispiel
sind während
der ersten Phase des Ereignisses (Anfahrtphase) die Nutzer der Kategorie „Fahrer
F" an dem Ereignis „Warenlieferung" beteiligt. Während der
zweiten Ereignisphase (Abholphase) sind die Nutzer der Kategorien „Fahrer
F" und „Lagerarbeiter
LA" an dem Ereignis
beteiligt. Während der
dritten Ereignisphase (Transportphase) sind die Nutzer der Kategorien „Fahrer
F" und „Lagerarbeiter
LB" an dem Ereignis
beteiligt usw..
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Mittels
der 2 wird nun die Vergabe von Kommunikationsberechtigungen
erläutert:
Der
Steuerrechner S liest aus dem Datenspeicher SP die Ortsdaten OD
aus, welche die den Phasen des Ereignisses jeweils zugeordneten
geographischen Orte beschreiben. Weiterhin liest der Steuerrechner
S aus dem Datenspeicher SP die Berechtigungsdaten BD aus, welche
die bei den jeweiligen zeitlichen Phasen zu vergebenden Berechtigungen
beschreiben.
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Zusätzlich empfängt der
Steuerrechner S von den Ortsbestimmungssystemen G1, G2, G3 und G4 Nutzerdaten,
die den aktuellen Aufenthaltsort der Nutzer beschreiben (Beispielhaft
ist eine Nachricht NG dargestellt, mit der die Nutzerdaten zu dem
Steuerrechner S übertragen
werden. Alternativ oder zusätzlich
können Nutzerdaten
auch von dem vierten Dienststeuerknoten L (Ortsbestimmungsdienst
eines GPRS-Kommunikationnnetzes) zu dem Steuerrechner S übertragen
werden; dies ist anhand einer Nachricht NL dargestellt). Im Ausführungsbeispiel
enthalten die von dem Steuerrechner S aus dem Datenspeicher SP ausgelesenen
Ortsdaten die Information, dass der Anfahrtsphase der geographische
Ort "Hof des Fuhrunternehmens" zugeordnet ist.
Weiterhin empfängt
der Steuerrechner S von dem Ortsbestimmungssystem G1 Nutzerdaten,
die beinhalten, dass sich Herr Müller
bereits auf dem Hof befindet. Allerdings empfängt der Steuerrechner S von
dem Ortsbestimmungssystem G2 Nutzerdaten, die beinhalten, dass sich
Herr Meier noch nicht auf dem Hof befindet, sondern dass sich Herr
Meier aktuell ca. 2 km vom Hof entfernt aufhält. In den Ortsdaten ist zusätzlich die In formation
enthalten, dass die Anfahrtphase dann beginnt, wenn sich 100% der
Fahrer Müller
und Meier an dem der Anfahrtsphase zugeordneten geographischen Ort "Hof des Fuhrunternehmens" befinden, d.h. wenn sich
beide Fahrer Müller
und Meier an dem der Anfahrtsphase zugeordneten geographischen Ort "Hof des Fuhrunternehmens" befinden. Der Steuerrechner
S vergleicht die Ortsdaten mit den Nutzerdaten und stellt fest,
dass sich aktuell erst 50% der Menge der Nutzer {Müller, Meier}
am Hof befinden. Daraus ermittelt der Steuerrechner, dass die Anfahrtphase
nicht beginnt. Im Ausführungsbeispiel
hat der Fahrer Meier nach einigen Minuten den Hof des Fuhrunternehmens
erreicht. Der Steuerrechner S führt
fortlaufend weitere Vergleiche der fortlaufend neu erhaltenen Nutzerdaten
mit den Ortsdaten durch. Der Steuerrechner S vergleicht jetzt die
Ortsdaten mit den neu von den Ortsbestimmungssystemen erhaltenen
Nutzerdaten und stellt fest, dass sich jetzt 100% der Menge der
Nutzer {Müller,
Meier} auf dem Hof befinden, dass sich also beide Fahrer Müller und
Meier auf dem Hof befinden. Daraus ermittelt der Steuerrechner,
dass jetzt die Anfahrtphase beginnt.
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Der
Steuerrechner liest aus dem Datenspeicher SP die der Anfahrtphase
zugehörigen
Kommunikationsberechtigungen aus (vgl. 3) und erhält die Information,
dass bezüglich
des Instant-Messaging-Dienstes in der Anfahrtphase nur diejenigen
Nutzer, welche den Kategorien „F" angehören, Kommunikationsberechtigungen
erhalten sollen. Diese Nutzer sollen die Kommunikationsberechtigungen
erhalten, sich gegenseitig Nachrichten in Form von „Instant
Messages" zuzusenden
und diese zu empfangen. Daraufhin erstellt der Steuerrechner S eine
Nachricht N1, welche Informationen über die vorstehend genannten,
während
der Anfahrtphase gültigen
Informationsberechtigungen enthält.
Diese Nachricht N1 wird von dem Steuerrechner S in einem Format
erstellt, welches spezifisch ist für den Instant-Messaging-Kommunikationsdienst
bzw. für
den ersten Dienststeuerknoten IM. Die Nachricht N1 wird also in
einem Format erstellt, welches der erste Dienststeuerknoten IM zu
empfangen und zu verarbeiten in der Lage ist. Informationen über das
für die
jeweiligen Dienste bzw. Dienststeuerknoten zu verwendende Format
sind ebenfalls in dem Datenspeicher SP als Formatdaten FD abgespeichert.
Daraufhin sendet der Steuerrechner S die Nachricht N1 an den ersten
Dienststeuerknoten IM.
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Optional
sendet daraufhin der Dienststeuerknoten IM eine Genehmigungsnachricht
N2 an das erste Kommunikationsendgerät KEG1 (d.h. an das Kommunikationsendgerät des Nutzers
Müller).
Aufgrund dieser Genehmigungsnachricht N2 wird auf der Anzeige des
ersten Kommunikationsendgerätes
KEG1 ein Text ausgegeben, mit dem bei dem Nutzer des Kommunikationsendgerätes angefragt
wird, ob dieser der Teilnahme an dem Kommunikationsdienst „Instant
Messaging IM" zustimmt.
Bei Zustimmung betätigt
der Nutzer eine entsprechende Taste auf dem Kommunikationsendgerät KEG1,
woraufhin eine Zustimmungsnachricht N3 an den ersten Dienststeuerknoten
IM zurückgesendet
wird. Eine derartige Abfrage der Zustimmung zur Teilnahme an einem
Kommunikationsdienst kann auch bei den anderen Nutzern der entsprechenden
Kategorie durchgeführt werden,
z.B. bei dem Nutzer Meier. Damit endet die optionale Abfrage der
Zustimmung zu der Teilnahme an dem jeweiligen Kommunikationsdienst.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Mehrzahl der Nutzer
der Kommunikationsendgeräte
(die als eine Gruppe von Nutzern betrachtet wird) der Teilnahme
an dem Kommunikationsdienst zustimmen muß, bevor die Kommunikationsberechtigungen
vergeben werden.
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Da
die Zustimmung vorliegt, werden in dem ersten Dienststeuerknoten
IM die mit der Nachricht N1 übermittelten
Kommunikationsberechtigungen für
den Instant-Messaging-Kommunikations dienst abgespeichert. Damit
haben während
der gesamten Anfahrtphase die Nutzer der Kategorie „F" die Berechtigung,
am Instant-Messaging-Dienst IM teilzunehmen. (Bei nicht vorliegender
Zustimmung würden
die mit der Nachricht N1 übermittelten
Kommunikationsberechtigungen vom Dienststeuerknoten IM ignoriert
werden, und der Dienststeuerknoten IM würde eine entsprechende Informationsnachricht
an den Steuerknoten S übermitteln.)
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Nach
dem Abspeichern der Kommunikationsberechtigungen sendet der erste
Dienststeuerknoten IM eine Bestätigungsnachricht
N4 an den Steuerrechner S. Mit dieser Bestätigungsnachricht N4 wird der
Steuerrechner S darüber
informiert, dass die oben beschriebenen Kommunikationsberechtigungen
für den
Kommunikationsdienst „Instant
Messaging" erfolgreich
vergeben wurden.
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In
analoger Weise werden mittels einer Nachricht N6 die Kommunikationsberechtigungen
für den
Telekommunikationsdienst „Push-to-talk", mittels einer Nachricht
N7 die Kommunikationsberechtigungen für den Telekommunikationsdienst „Presence" und mittels einer
Nachricht N8 die Kommunikationsberechtigungen für den Telekommunikationsdienst „Location" vergeben. Die Kommunikationsberechtigungen
für den
Instant-Messaging-Kommunikationsdienst, den Push-to-talk-Kommunikationsdienst,
den Präsenz-Dienst
und den Location-Kommunikationsdienst bleiben daraufhin während der
Anfahrtphase unverändert.
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Das
Verfahren kann optional so ablaufen: Wenn ein Nutzer vor Verfahrensbeginn
bereits Kommunikationsberechtigungen für die Kommunikationsdienste
besitzt und wenn diese Kommunikationsberechtigungen über die
während
des Verfahrens an ihn zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen
hinausgehen, dann wird sichergestellt, dass durch das Verfahren
die Kommunikations berechtigungen des Nutzers nicht eingeschränkt werden.
Es werden also während
des Verfahrens die Kommunikationsberechtigungen des Nutzers ggf.
erweitert, aber die Kommunikationsberechtigungen des Nutzers werden
nicht eingeschränkt.
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Anhand
der aus den Datenspeicher SP ausgelesenen Ortsdaten und der ständig bei
ihm eintreffenden Nutzerdaten erkennt der Steuerrechner S den Zeitpunkt,
wenn der LKW mit den Fahrern Müller
und Meier am geographischen Ort der Firma A ankommt, an dem sich
bereits der Lagerarbeiter Herr Schmidt befindet. Der Steuerrechner
ermittelt, dass sich zu diesem Zeitpunkt ein Anteil von 75% der
Nutzer {Müller,
Meier, Schulz und Schmidt}, nämlich
die Nutzer Müller,
Meier und Schmidt, am geographischen Ort der Firma A befinden. Daher
ermittelt der Steuerrechner, dass zu diesem Zeitpunkt die Anfahrtphase
endet und die Abholphase beginnt.
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Weiterhin
liest der Steuerrechner aus dem Datenspeicher SP die Berechtigungsdaten
aus, welche die bei der Abholphase zu verwendenden Berechtigungen
beschreiben (vgl. 3, 2. Zeile
der Tabelle). Analog zu den oben im Zusammenhang mit der Anfahrtphase
beschriebenen Verfahrensschritten sendet daraufhin der Steuerrechner
S eine Nachricht N11 an den ersten Dienststeuerknoten IM, eine weitere
Nachricht N12 an den zweiten Dienststeuerknoten P, eine weitere
Nachricht N13 an den dritten Dienststeuerknoten PR und eine weitere
Nachricht N14 an den vierten Dienststeuerknoten L und vergibt damit
die entsprechenden Kommunikationsberechtigungen für die von
diesen Dienststeuerknoten jeweils gesteuerten Kommunikationsdienste.
Da in der Abholphase z. B. für
den Kommunikationsdienst „Presence" keine Kommunikationsberechtigungen
vergeben werden sollen (vgl. den entsprechenden Tabelleneintrag
in 3), wird z. B. mit der Nachricht N13 die Information
zu dem Dienststeuerknoten PR übertragen,
dass für
die Abholphase keine den Presence-Dienst betreffenden Kommunikationsberechtigungen
vergeben werden.
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Auf
analoge Weise werden bei Beginn jeder zeitlich nachfolgenden Phase
entsprechend den ausgelesenen Berechtigungsdaten die für diese
zeitlich nachfolgende Phase gültigen
Kommunikationsberechtigungen für
die entsprechenden Kommunikationsdienste vergeben.
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Vor
Beginn der ersten Phase, der Anfahrtphase, wurden durch den Steuerrechner
S die vor der Anfahrtphase gültigen
Kommunikationsberechtigungen von sämtlichen Dienststeuerknoten
abgefragt und in dem Datenspeicher SP abgespeichert. Zum Ende der
letzten Phase der Warenlieferung (zum Ende der Abfahrtphase) werden
diese gespeicherten Kommunikationsberechtigungen aus dem Datenspeicher
SP ausgelesen und wieder für
die jeweiligen Kommunikationsdienste vergeben. Damit wird bezüglich der
Kommunikationsberechtigungen der Zustand wiederhergestellt, der
vor Beginn der Warenlieferung vorgelegen hat. Dies ist in den Berechtigungsdaten
in der Form abgespeichert, dass für die Nach-Lieferungsphase
keine Einträge
enthalten sind (vgl. 3, letzte Tabellenzeile). (Wenn
in einem anderen Ausführungsbeispiel
für diese
Nach-Lieferungsphase in den Berechtigungsdaten abgespeichert ist,
dass zum Ende der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses die vergebenen
Kommunikationsberechtigungen wieder entzogen werden sollen, dann
würden
von dem Steuerrechner S zum Ende der letzten zeitlichen Phase des
Ereignisses Nachrichten erstellt werden, die die Information enthalten,
dass keine Kommunikationsberechtigungen vorliegen und diese Nachrichten
würden
an die Dienststeuerknoten gesendet werden. Dieser Fall würde dann
vorliegen, wenn in der letzten Tabellenzeile der 3 für die Kommunikationsdienste
mit waagerechten Strichen symbolisiert ist, dass in dieser Nach-Lieferungsphase
keine Kommuni kationsberechtigungen vergeben werden sollen. In einem
weiteren Ausführungsbeispiel
könnten
auch für
die Nach-Lieferungsphase Berechtigungsdaten abgespeichert sein;
beispielsweise könnte
für die
Nach-Lieferungsphase für
den Dienst „Content" Berechtigungsdaten
für Nutzer
der Kategorie „Fahrer
F" abgespeichert
sein (F: B26).)
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In 4 ist
in einer weiteren Tabelle ein weiteres Ausführungsbeispiel von Berechtigungsdaten
dargestellt, welche das Ereignis „Wanderung" betreffen. In dieser Tabelle sind lediglich
die Kategorien der Nutzer dargestellt, für die für die jeweiligen Phasen nutzbare
Kommunikationsberechtigungen vergeben werden sollen. In diesem Fall
sind Kategorien "Organisatoren
O", "Interessierte I" und "Teilnehmer P" vorhanden. Die konkreten
Kommunikationsberechtigungen für
jede Phase und jeden Dienst sind ebenfalls abgespeichert, aber nicht
gesondert dargestellt.
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Es
wurde ein Verfahren beschrieben, mit dem bei einem mehrere zeitliche
Phasen umfassenden Ereignis automatisch Kommunikationsberechtigungen
für eine
Vielzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden können. Insbesondere
können
vorteilhafterweise für
eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten gleichartige
Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. Die Mehrzahl der Nutzer
der Kommunikationsendgeräte
wird dabei als eine Gruppe von Nutzern betrachtet, bei der für alle Gruppenmitglieder die
gleichen Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. An dem Ereignis
teilnehmenden Nutzern wird ermöglicht,
auf eine äußerst komfortable
Weise an den Kommunikationsdiensten teilzunehmen, ohne sich für jeden
einzelnen Kommunikationsdienst um die oftmals komplizierte Vergabe
der Kommunikationsberechtigungen kümmern zu müssen. Damit wird für diese
Nutzer die Kommunikationsdienst-Nutzung vereinfacht und daher attraktiv.