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DE102005021811B4 - Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst - Google Patents

Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst Download PDF

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DE102005021811B4
DE102005021811B4 DE200510021811 DE102005021811A DE102005021811B4 DE 102005021811 B4 DE102005021811 B4 DE 102005021811B4 DE 200510021811 DE200510021811 DE 200510021811 DE 102005021811 A DE102005021811 A DE 102005021811A DE 102005021811 B4 DE102005021811 B4 DE 102005021811B4
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communication
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Frank-Uwe Andersen
Andreas Hauptvogel
Christian Herzog
Thomas Dr. Lüde
Karsten Lüttge
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Nokia Solutions and Networks GmbH and Co KG
Original Assignee
Siemens AG
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Priority to CNA2006800151325A priority patent/CN101171824A/zh
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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Abstract

Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst bei einem Ereignis, welches mehrere Phasen umfasst und wobei während dieser Phasen jeweils eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten (KEG1, KEG2, KEG3, KEG4) an dem Ereignis beteiligt ist, wobei bei dem Verfahren
– von einem Steuerrechner (S) aus einem Datenspeicher (SP) Ortsdaten ausgelesen werden, welche den Phasen des Ereignisses jeweils zugeordnete geographische Orte beschreiben,
– von dem Steuerrechner (S) aus dem Datenspeicher (SP) Berechtigungsdaten ausgelesen werden, welche die für die Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen beschreiben,
– von dem Steuerrechner Nutzerdaten empfangen werden, welche den Aufenthaltsort der Nutzer beschreiben,
– mittels eines Vergleichs der Ortsdaten und der Nutzerdaten der Beginn der Phasen erkannt wird, wobei der Beginn der Phasen erkannt wird, wenn der Vergleich der Ortsdaten (O) und der Nutzerdaten (NG) ergibt, dass sich ein vorbestimmter Anteil der Nutzer an dem einer Phase zugeordneten geographischen Ort befindet,...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst bei einem Ereignis, welches mehrere Phasen umfasst und wobei während dieser Phasen jeweils eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten an dem Ereignis beteiligt ist.
  • In modernen Telekommunikationsnetzen werden Kommunikationsteilnehmern eine Vielzahl von Diensten angeboten, welche weit über den ursprünglich in Telefon-Kommunikationsnetzen genutzten Sprach-Übertragungsdienst hinausgehen. Solche modernen Dienste umfassen beispielsweise Email-Dienste, Push-to-talk-Dienste, Präsenz-Dienste, Location-Dienste und Instant-Messaging-Dienste. Bei diesen und anderen Telekommunikationsdiensten werden oftmals vor einer Dienstteilnahme Kommunikationsberechtigungen von den Dienstnutzern abgefragt oder müssen durch diese eingegeben und/oder bestätigt werden. Mit Hilfe dieser Kommunikationsberechtigungen wird beispielsweise festgelegt, ob ein Nutzer an einem speziellen Dienst teilnehmen darf und/oder für welche anderen Nutzer durch diesen Dienst Daten bereitgestellt werden. Die Möglichkeit der Vergabe von Kommunikationsberechtigungen trägt wesentlich zur Akzeptanz moderner Dienste durch potentielle Dienstnutzer bei. Durch derartige Kommunikationsberechtigungen wird insbesondere dem Datenschutzbedürfnis von Dienstnutzern entsprochen; dies ist insbesondere wichtig, weil von derartigen modernen Kommunikationsdiensten oftmals persönliche oder private Daten der Dienstnutzer erhoben oder gespeichert werden. Ein Beispiel für derartige sensible Daten ist der aktuelle Aufenthaltsort eines Nutzers mit seinem Mobiltelefon; derartige Aufenthaltsdaten werden z. B. bei dem Präsenz-Dienst (Presence-Service) erhoben und gespeichert. Die bisher übliche manuelle Vergabe von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an Kommunikationsdiensten beispielsweise durch den potentiellen Dienstnutzer (z.B. durch manuelle Eingaben über die Tastatur seines Mobiltelefons) ist oftmals gewöhnungsbedürftig, umständlich und fehleranfällig. Dies führte in der Vergangenheit oftmals sogar dazu, dass potentielle Dienstnutzer von einer Nutzung eines Kommunikationsdienstes absahen, weil ihnen das Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zu umständlich und schwierig erschien.
  • Aus der internationalen Patentanmeldung WO 99/55102 A1 ist ein Verfahren bekannt, bei dem mittels eines in oder bei einem vorbestimmten Gebiet installierten Frontend-Gerätes und einer Mobil-Vermittlungsstelle der Aufenthaltsort eines Mobiltelefons bestimmt wird. Die Mobil-Vermittlungsstelle fragt daraufhin aus in einer Datenbank enthaltenen Nutzerprofilen ab, welche Dienste dem Nutzer des Mobiltelefons an seinem jeweiligen Aufenthaltsort anzubieten sind.
  • Aus der Patentschrift US 6,011,973 ist ein Verfahren bekannt, bei dem ein Mobiltelefon mit einem Gerät zum Ermitteln der jeweiligen geographischen Position ausgestattet ist. Durch Vergleich der ermittelten Position mit in einer Datenbank abgelegten Informationen wird festgestellt, ob ein bestimmter Dienst oder eine bestimmte Funktion des Mobiltelefons an der jeweiligen Position ausgeführt werden darf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem einfach und zuverlässig Kommunikationsbe rechtigungen zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst vergeben werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst bei einem Ereignis, welches mehrere Phasen umfasst und wobei während dieser Phasen jeweils eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten an dem Ereignis beteiligt ist, wobei bei dem Verfahren
    • – von einem Steuerrechner aus einem Datenspeicher Ortsdaten ausgelesen werden, welche den Phasen des Ereignisses jeweils zugeordnete geographische Orte beschreiben,
    • – von dem Steuerrechner aus dem Datenspeicher Berechtigungsdaten ausgelesen werden, welche die für die Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen beschreiben,
    • – von dem Steuerrechner Nutzerdaten empfangen werden, welche den (aktuellen) Aufenthaltsort der Nutzer beschreiben,
    • – mittels eines Vergleichs der Ortsdaten und der Nutzerdaten der Beginn der Phasen erkannt wird,
    • – bei Beginn einer dieser Phasen entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese Phase für die Mehrzahl der während dieser Phase beteiligten Nutzer vergeben werden, und
    • – bei Beginn der nachfolgenden Phase entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese nachfolgende Phase für die Mehrzahl der während dieser Phase beteiligten Nutzer vergeben werden.
  • Hierbei ist insbesondere vorteilhaft, dass die für die einzelnen zeitlichen Phasen gültigen Kommunikationsberechtigun gen automatisch und ohne Beteiligung eines Dienstnutzers vergeben werden. Weiterhin ist vorteilhaft, dass für die einzelnen zeitlichen Phasen des Ereignisses unterschiedliche Kommunikationsberechtigungen vergeben werden können, wobei mittels der Nutzerdaten und der Ortsdaten der Beginn der Phasen erkannt wird. Dadurch ergibt sich ein außerordentlich flexibles Verfahren, bei dem für ein Ereignis eine große Zahl an Einzelphasen berücksichtigt werden kann und für diese einzelnen zeitlichen Phasen jeweils verschiedene Kommunikationsberechtigungen vergeben werden können.
  • Das Verfahren läuft erfindungsgemäß so ab, dass der Beginn der Phasen erkannt wird, wenn der Vergleich der Ortsdaten und der Nutzerdaten ergibt, dass sich ein vorbestimmter Anteil der Nutzer an dem dieser Phase zugeordneten geographischen Ort befindet. Dadurch wird vorteilhafterweise der Beginn der Phasen durch den aktuellen Aufenthaltsort der Nutzer mit ihren Kommunikationsendgeräten bestimmt. Der Anteil kann beispielsweise in Prozent angegeben sein.
  • Das Verfahren kann erfindungsgemäß so ablaufen, dass die Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, indem von dem Steuerrechner eine Nachricht erstellt wird, die Informationen über die jeweils gültigen Kommunikationsberechtigungen enthält, und diese Nachricht an einen den Kommunikationsdienst steuernden Dienststeuerknoten gesendet wird. Mittels dieser automatisch erstellten Nachricht werden die Kommunikationsberechtigungen ohne Beteiligung von Nutzern des Kommunikationsdienstes vergeben.
  • Das Verfahren kann so ablaufen, dass von dem Steuerrechner die Nachricht in einem kommunikationsdienst-spezifischen Format erstellt wird. Durch die Erstellung der Nachrichten in einem kommunikationsdienst-spezifischen Format wird vorteilhafterweise ermöglicht, dass Kommunikationsberechtigungen für verschiedenste Dienste vergeben werden können, welche unterschiedlich ausgestaltet und realisiert sind.
  • Das Verfahren kann auch so ablaufen, dass der Steuerrechner nach der Vergabe der Kommunikationsberechtigungen eine Bestätigungsnachricht des Kommunikationsdienstes empfängt, mit der der Steuerrechner über eine erfolgreiche Vergabe der Kommunikationsberechtigungen informiert wird. Dadurch wird vorteilhafterweise die Sicherheit des Verfahrens zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen erhöht, weil der Steuerrechner anhand der Bestätigungsnachricht unmittelbar erkennen kann, ob die Kommunikationsberechtigungen erfolgreich vergeben wurden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann so ablaufen, dass zum Ende der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses die vergebenen Kommunikationsberechtigungen entzogen werden. Damit wird vorteilhafterweise erreicht, dass nach Ablauf des Ereignisses keine Kommunikationsberechtigungen unbeabsichtigterweise erhalten bzw. gültig bleiben, was zu einer unkontrollierten bzw. unberechtigten Nutzung der Kommunikationsdienste führen könnte.
  • Das Verfahren kann so ausgestaltet sein, dass die vergebenen Kommunikationsberechtigungen entzogen werden, indem von dem Steuerrechner eine Nachricht erstellt wird, die die Information enthält, dass keine Kommunikationsberechtigungen vorliegen, und diese Nachricht an einen den Kommunikationsdienst steuernden Dienststeuerknoten gesendet wird. Dadurch werden die vergebenen Kommunikationsberechtigungen zuverlässig entzogen und damit eine weitere Nutzung des Kommunikationsdienstes verhindert.
  • Das Verfahren kann auch so ausgestaltet sein, dass zum Ende der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses diejenigen Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, welche vor dem Ereignis für den Kommunikationsdienst genutzt wurden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann so ablaufen, dass diejenigen Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, welche vor dem Ereignis für den Kommunikationsdienst genutzt wurden, indem die vor Beginn der ersten Phase des Ereignisses gültigen Kommunikationsberechtigungen abgespeichert werden, und zum Ende der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses die abgespeicherten Kommunikationsberechtigungen für den Kommunikationsdienst vergeben werden. Durch die beiden zuletzt genannten Ausführungsformen des Verfahrens wird vorteilhafterweise erreicht, dass nach dem Ende des Ereignisses bezüglich der Kommunikationsberechtigungen wieder dieselbe Situation vorliegt, wie sie vor Beginn des Ereignisses vorlag. Insbesondere wird dadurch erreicht, dass vor dem Ereignis vorhandene (z.B. manuell von Nutzern eingestellte) Kommunikationsberechtigungen durch das beschriebene Verfahren nicht verloren gehen, sondern dass derartige ursprünglich vorhandene Kommunikationsberechtigungen gesichert und nach dem zeitlichen Ereignis wieder zur Anwendung gebracht werden. Damit ergibt sich ein für die Nutzer außerordentlich bequemes Verfahren, da die Nutzer nach Ende des Ereignisses die ursprünglich gültigen Kommunikationsberechtigungen nicht erneut zu vergeben brauchen.
  • Das Verfahren kann auch so ablaufen, dass Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einer Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden, indem für die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten von dem Steuerrechner aus dem Datenspeicher Berechtigungsdaten ausgelesen werden, welche die für die Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen beschreiben, bei Beginn einer der Phasen entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese Phase für die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden, und bei Beginn der nachfolgenden Phase entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese nachfolgende Phase für die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden. Insbesondere können sämtliche bisher beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens auch so ablaufen, dass in einem Verfahrensablauf die Kommunikationsberechtigungen nicht nur für einen Kommunikationsdienst, sondern für eine Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden. Insbesondere bei Vorhandensein von mehreren Kommunikationsdiensten ergibt sich dabei ein für den Nutzer sehr bequemes und einfaches Verfahren, weil sich der jeweilige Kommunikationsdienstnutzer weder um die für die verschiedenen Kommunikationsdienste anzuwendenden Kommunikationsberechtigungen noch um die jeweiligen kommunikationsdienst-spezifischen Formate der abzusendenden Nachrichten und/oder die kommunikationsdienst-spezifischen Formate der Informationen über die jeweilig anzuwendenden Kommunikationsberechtigungen zu kümmern braucht. Bei einer großen Anzahl an verschiedenen Kommunikationsdiensten erhöht sich dadurch die Praktikabilität und Benutzerfreundlichkeit der Nutzung der Kommunikationsdienste erheblich.
  • Das Verfahren kann so ablaufen, dass für die Mehrzahl der während einer Phase beteiligten Nutzer von Kommunikationsendgeräten gleichartige Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. Dadurch lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhafterweise mit geringem Aufwand für die Speicherung und Pflege der Berechtigungsdaten realisieren.
  • Das Verfahren kann so ablaufen, dass von dem Steuerrechner Nutzerdaten empfangen werden, welche von einem Ortsbestimmungssystem und/oder von einem Ortsbestimmungsdienst eines Telekommunikationsnetzes stammen. Mittels Ortsbestimmungssystemen, die beispielsweise mit den Kommunikationsendgeräten verbunden sind, lässt sich der aktuelle Aufenthaltsort der Kommunikationsendgeräte und damit der aktuelle Aufenthaltsort der Nutzer genau ermitteln. Bei Verwendung eines Ortsbestimmungsdienstes eines Telekommunikationsnetzes (z.B. eines GPRS-Mobilfunknetzes) ergibt sich vorteilhafterweise ein einfach zu realisierendes Verfahren, bei dem auf gelegentlich in Telekommunikationsnetzen bereits realisierte Ortsbestimmungsdienste zurückgegriffen werden kann.
  • Zur weiteren Erläuterung der Erfindung ist in
  • 1 eine beispielhafte Übersicht über das erfindungsgemäße Verfahren, in
  • 2 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens, in
  • 3 ein Ausführungsbeispiel von bei dem erfindungsgemäßen Verfahren genutzten Berechtigungsdaten und in
  • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel von bei dem erfindungsgemäßen Verfahren genutzten Berechtigungsdaten dargestellt.
  • 1 zeigt in einer schematischen Übersichtsdarstellung einen beispielhaften Verfahrensablauf. Das Verfahren betrifft Ereignisse, an denen mehrere Nutzer von Kommunikationsendgeräten (beispielsweise mehrere Nutzer von Mobiltelefonen, Palmtops mit Mobilfunkschnittstelle oder Laptops) beteiligt sind. Derartige Ereignisse können beispielsweise berufliche, soziale oder kulturelle Aktivitäten sein, an denen jeweils mehrere Personen teilnehmen. Beispiele für derartige Ereignisse sind:
    • – eine Warenlieferung mit mehreren beteiligten Personen,
    • – eine Bergtour mit mehreren Kletterern,
    • – ein Fußballturnier, an dem Mitglieder einer Sportgemeinschaft teilnehmen,
    • – eine Konferenz mit einer Vielzahl von Konferenzteilnehmern,
    • – ein Filmfestival mit einer Vielzahl von Zuschauern, Schauspielern und Regisseuren.
  • Während ein solches Ereignis abläuft, wollen die an dem Ereignis beteiligten Personen (welche Nutzer von Kommunikationsendgeräten sind) an verschiedenen Kommunikationsdiensten teilnehmen. Mit Hilfe eines Präsenz-Dienstes können die Ereignisteilnehmer beispielsweise erfahren, wo sich aktuell andere Teilnehmer des Ereignisses befinden. Mittels eines Push-to-talk-over-cellular-Dienstes können die Teilnehmer auf einfache Art und Weise Kontakt zu anderen Teilnehmern des Ereignisses aufnehmen (z.B. zu allen anderen Teilnehmern), um mit diesen zu kommunizieren. Als weiteres Beispiel können mittels des SMS-Dienstes (Short Message Service) Textnachrichten und Multimedianachrichten an Ereignisteilnehmer versendet werden.
  • Dadurch können beispielsweise Zusatzinformationen über das Ereignis an die Teilnehmern übermittelt werden, oder die Teilnehmer können auf einfache Art und Weise mit anderen Teilnehmern kommunizieren. Dadurch wird das Ereignis für die Teilnehmer deutlich attraktiver und/oder eine Teilnahme an dem Ereignis wird erleichtert oder lohnenswerter.
  • Beispielhaft wird in 1 ein Ereignis in Form einer Warenlieferung dargestellt, an der mehrere Personen (Fahrer, Lagerarbeiter) beteiligt sind.
  • Das Ereignis „Warenlieferung" besteht aus fünf Phasen (Abschnitte, zeitliche Abschnitte, Zeitabschnitte):
    einer Abfahrtphase, einer Abholphase, einer Transportphase, einer Lieferphase und einer Abfahrtphase.
  • Die erste Ereignisphase (die Abfahrtphase) beginnt, sobald Herr Müller und Herr Meier auf dem Hof eines Fuhrunternehmens eingetroffen sind. Herr Müller und Herr Meier sind LKW-Fahrer, die mit Mobiltelefonen ausgestattet sind und diese nutzen. Die Fahrer Müller und Meier sind die an der ersten Phase bzw. während der ersten Phase beteiligten Nutzer. Die Anfahrtphase beginnt also, sobald der Nutzer Herr Müller und der Nutzer Herr Meier (das entspricht 100% der während der ersten Phase beteiligten Nutzer) an dem der ersten Ereignisphase zugeordneten geographischen Ort (hier: am Hof des Fuhrunternehmens) eingetroffen sind. Im Ausführungsbeispiel fährt Herr Müller den LKW zu einer Firma A, um dort Waren abzuholen; Herr Meier begleitet ihn im selben LKW (denkbar wäre auch, dass Herr Meier einen zweiten LKW fährt). Bei der Firma A erwartet der Lagerarbeiter Herr Schulz oder der Lagerarbeiter Herr Schmidt den LKW. Sobald Herr Müller, Herr Meier und Herr Schulz oder Herr Schmidt am geographischen Ort der Firma A angekommen sind, beginnt die zweite Ereignisphase, die Ab holphase. Die Abholphase beginnt also, sobald der Nutzer Herr Müller, der Nutzer Herr Meier und einer der Herren Schulz oder Schmidt (das entspricht 75% der während der zweiten Phase beteiligten Nutzer) an dem der zweiten Ereignisphase zugeordneten geographischen Ort (hier: Ort der Firma A) eingetroffen sind. Im Ausführungsbeispiel werden die Waren auf den LKW geladen. Sobald Herr Müller und Herr Meier die Ausfahrt des Betriebsgeländes der Firma A passieren, beginnt die dritte Ereignisphase, die Transportphase (Transportphase). Die Transportphase beginnt also, sobald der Nutzer Müller und der Nutzer Meier (das entspricht 100% der der an der dritten Phase beteiligten Nutzer) sich an dem der dritten Ereignisphase zugeordneten geographischen Ort (hier: Ausfahrt des Betriebsgeländes Firma A) befinden. Im Ausführungsbeispiel fährt dann der LKW zur Firma B, um dort die Waren abzuliefern. Bei der Firma B erwartet der Lagerarbeiter Herr Kunz oder der Lagerarbeiter Herr Krause den die Waren liefernden LKW. Sobald Herr Müller, Herr Meier und einer der Herren Kunz oder Krause am geographischen Ort der Firma B angekommen sind, beginnt die vierte Ereignisphase, die Lieferphase. Die Lieferphase beginnt also, sobald die Nutzer Herr Müller, Herr Meier und einer der Herren Kunz oder Krause (das entspricht 75% der Nutzer) an dem der vierten Ereignisphase zugeordneten geographischen Ort (hier: Ort der Firma B) eingetroffen sind. Im Ausführungsbeispiel wird der LKW auf dem Hof der Firma B entladen. Sobald die Fahrer Herr Müller und Herr Meier mit dem LKW die Ausfahrt der Firma B passiert, beginnt die letzte Ereignisphase, die Abfahrtphase. Herr Müller fährt zu dem Hof des Fuhrunternehmens zurück. Sobald er mit dem LKW den Hof des Fuhrunternehmens erreicht, endet das Ereignis "Warenlieferung".
  • Zu Beginn der Anfahrtphase werden Kommunikationsberechtigungen für die an der Abfahrtphase beteiligten Personen und de ren Kommunikationsendgeräte vergeben. Dabei kann es sich um eine relativ kleine Gruppe von Personen und Kommunikationsendgeräten handeln. Diese Kommunikationsberechtigungen bleiben während der gesamten Anfahrtphase bis zum Beginn der Abholphase gültig. Zu Beginn der Abholphase werden Kommunikationsberechtigungen für die an der Abholphase beteiligten Personen und deren Kommunikationsendgeräte vergeben. Bei diesen Personen mit ihren Kommunikationsendgeräten kann es sich um eine größere Gruppe von Nutzern von Kommunikationsendgeräten bzw. um eine größere Gruppe von Kommunikationsendgeräten handeln. Die für diese Nutzergruppe anzuwendenden Kommunikationsberechtigungen bleiben bis zum Beginn der Transportphase in Kraft. Zu Beginn der Transportphase werden Kommunikationsberechtigungen für alle Nutzer vergeben, welche an der Transportphase teilnehmen. In analoger Weise werden zu Beginn der Lieferphase Kommunikationsberechtigungen für die Teilnehmer an der Lieferphase vergeben. (Zur Illustration: Beispielsweise waren weder Herr Müller noch Herr Meier zuvor bei der Firma B, kennen also die Örtlichkeiten bei der Firma B nicht. Als Dienstnutzer erhalten Herr Müller und Herr Meier aber während der Lieferphase die Berechtigungen, mit den ihnen persönlich unbekannten Lagerarbeitern der Firma B beispielsweise über Instant Messaging zu kommunizieren. Auf diese Weise können sie sich z.B. nach der Lage der Einfahrt des Betriebsgeländes erkundigen.) Zu Beginn der Abfahrtphase werden Kommunikationsberechtigungen für die Teilnehmer an der Abfahrtphase vergeben. Zum Ende der Abfahrtphase werden die vergebenden Kommunikationsberechtigungen entzogen und die vor der Anfahrtphase gültigen Kommunikationsberechtigungen wiederhergestellt. Diese ursprünglich gültigen Kommunikationsberechtigungen wurden nämlich abgespeichert, bevor sie durch die Vergabe von neuen Kommunikationsberechtigungen überschrieben wurden.
  • In 2 ist ein Steuerrechner S (Server) dargestellt, mit dem Kommunikationsberechtigungen für verschiedene Kommunikationsdienste vergeben werden. Der Steuerrechner S ist mit einem Administrations-Interface AI ausgerüstet, über das Daten in den Steuerrechner S eingegeben werden können. Der Steuerrechner S ist mit einem Datenspeicher SP in Form einer Datenbank verbunden. Der Steuerrechner S ist in der Lage, Nachrichten an Dienststeuerknoten (Kommunikationsdienste steuernde Einrichtungen bzw. Kommunikationsnetz-Knoten) verschiedener Kommunikationsdienste abzusenden bzw. von diesen zu empfangen. Beispielhaft ist in 2 ein erster Dienststeuerknoten IM zur Steuerung eines Instant-Messaging-Kommunikationsdienstes (Sofortversendung von Nachrichten), ein zweiter Dienststeuerknoten P zur Steuerung eines Push-to-talk-Kommunikationsdienstes, ein dritter Dienststeuerknoten PR zur Steuerung eines Präsenz-Dienstes und ein vierter Dienststeuerknoten L zur Steuerung eines Location-Kommunikationsdienstes (Ortsbestimmungsdienst) dargestellt. Der Steuerrechner S kann Nachrichten auch an weitere Dienststeuerknoten senden bzw. von diesen empfangen, was in der Figur symbolhaft durch einen fünften Dienststeuerknoten X dargestellt ist. Weiterhin sind in 2 vier Kommunikationsendgeräte KEG1, KEG2, KEG3 und KEG4 in Form von vier Mobiltelefonen dargestellt, wobei das erste Kommunikationsendgerät KEG1 einem ersten Nutzer (z.B. Herrn Müller), das zweite Kommunikationsendgerät KEG2 einem zweiten Nutzer (z.B. Herrn Meier), das dritte Kommunikationsendgerät KEG3 einem dritten Nutzer und das vierte Kommunikationsendgerät KEG4 einem vierten Nutzer zugeordnet ist. Die vier Nutzer bilden eine Gruppe von Dienstnutzern; ihre vier Kommunikationsendgeräte bilden eine Gruppe G von Kommunikationsendgeräten. Jedes der Kommunikationsendgeräte KEG1, KEG2, KEG3 und KEG4 ist so ausgestattet, dass mit ihm jeder der dargestellten Dienste (Instant-Messaging, Push-to-talk, Presence und Location) genutzt werden kann. Diese Nutzungsmöglichkeit ist symbolhaft dargestellt durch Pfeile, welche das jeweilige Kommunikationsendgerät mit dem jeweiligen Dienststeuerknoten verbinden.
  • Die Kommunikationsendgeräte sind mit Ortsbestimmungssystemen G1, G2, G3 und G4 in Form von GPS-Systemen verbunden (GPS = Global Positioning System). Die Ortsbestimmungssysteme G1, G2, G3 und G4 informieren den Steuerrechner S über die aktuelle Ortsposition des jeweiligen Kommunikationsendgeräts (und damit über die aktuelle Ortsposition des jeweiligen Nutzers). Die Daten können beispielsweise per GPRS (GPRS = General Packet Radio Service) oder per USSD-String (USSD = Unstructured Supplementary Service Data) zu dem Steuerrechner S übertragen werden. Alternativ oder zusätzlich ist der Steuerrechner S mit dem vierten Dienststeuerknoten L verbindbar. Alternativ oder zusätzlich zu den GPS-Systemen informiert der vierte Dienststeuerknoten L (welcher den Ortsbestimmungsdienst steuert oder realisiert) den Steuerrechner S über die aktuellen geographischen Orts-Positionen der Kommunikationsendgeräte.
  • Zu Verfahrensbeginn sind in dem Datenspeicher SP Ortsdaten und Berechtigungsdaten abgespeichert. Die Ortsdaten beschreiben die den Phasen des Ereignisses jeweils zugeordneten geographischen Orte, die während der Phasen jeweils beteiligten Nutzer und (optional) einen Anteil der beteiligten Nutzer. Dieser (vorbestimmte) Anteil gibt an, wie viele der jeweils an einer Phase beteiligten Nutzer sich an dem dieser Phase zugeordneten Ort befinden müssen, damit der Beginn der Phase erkannt wird. Der Anteil kann z.B. als Prozentangabe gespeichert sein. Im Ausführungsbeispiel sind als Ortsdaten die Informationen abgespeichert, dass der ersten Phase des Ereignisses (der Anfahrtsphase) der geographische Ort "Hof des Fuhrunternehmens" zugeordnet ist, dass der zweiten Phase des Ereignisses (der Abholphase) der geographische Ort "Lager der Firma A" zugeordnet ist, dass der dritten Phase des Ereignisses (der Transportphase) der geographische Ort "Ausfahrt des Betriebsgeländes der Firma A" zugeordnet ist, dass der vierten Phase des Ereignisses (der Lieferphase) der geographische Ort "Lager der Firma B" zugeordnet ist, dass der fünften Phase des Ereignisses (der Abfahrtphase) der geographische Ort "Ausfahrt der Firma B" zugeordnet ist, und dass dem Ende des Ereignisses "Warenlieferung" der geographische Ort "Hof des Fuhrunternehmens" zugeordnet ist.
  • Die geographischen Daten dieser Orte können z.B. abgespeichert sein in Form von Längen- und Breitengrad, in Form einer Kennung der Mobilfunkzelle, in deren Einflußbereich der Ort liegt, in Form eines Kennzeichens eines für den Ort zuständigen Besucherregisters oder in Form von GPS-Daten). Optional können zu diesen geographischen Daten auch Toleranzangaben abgespeichert sein, die beispielsweise angeben, welcher Längen- und Breitengradbereich für den jeweiligen geographischen Ort gelten soll (im Unterschied zu einem punktförmigen Längen- und Breitengrad-Wert).
  • Zusätzlich ist in den Ortsdaten abgespeichert, dass an der ersten Phase (Anfahrtphase) die Nutzer Müller und Meier beteiligt sind und dass die Anfahrtphase dann beginnt, wenn 100% der an der Anfahrtphase beteiligten Nutzer an dem der Anfahrtphase zugeordneten geographischen Ort eintreffen (vergleiche auch 1). Im Ausführungsbeispiel beginnt die Anfahrtphase also dann, wenn beide Nutzer Müller und Meier (das entspricht 100% der beteiligten Nutzer) am Ort des Hofes des Fuhrunternehmens eintreffen.
  • Weiterhin ist in den Ortsdaten abgespeichert, dass an der zweiten Phase (Abholphase) die Nutzer Müller, Meier, Schulz und Schmidt beteiligt sind und dass die Abholphase dann beginnt, wenn 75% der an der Abholphase beteiligten Nutzer an dem der Abholphase zugeordneten geographischen Ort eintreffen. Im Ausführungsbeispiel beginnt die Abholphase also dann, wenn drei von den vier Nutzern Müller, Meier, Schulz und Schmidt (das entspricht 75% der an der Abholphase beteiligten Nutzer) am Ort des Lagers der Firma A eintreffen. Für die weiteren Phasen sind in analoger Weise Ortsdaten gespeichert.
  • Die Berechtigungsdaten beschreiben die für die zeitlichen Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen, d.h. die Kommunikationsberechtigungen, die während der zeitlichen Phasen gültig sind bzw. anzuwenden sind. Die Ortsdaten und die Berechtigungsdaten können in dem Datenspeicher SP vorgehalten werden, indem ein zu dem jeweiligen Ereignis passendes „Template" (Leer-Datensatz, Muster-Datensatz, Schablonen-Datensatz, hier also ein Template „Warenlieferung") mit den konkreten Daten gefüllt und abgespeichert ist.
  • In 3 ist in Tabellenform ein Beispiel von Berechtigungsdaten dargestellt. In den Zeilen der Tabelle sind die einzelnen Phasen des Ereignisses „Warenlieferung" sowie eine „Nach-Lieferungsphase" dargestellt; in den Spalten der Tabelle sind die den verschiedenen Kommunikationsdiensten während den einzelnen Phasen jeweils zugeordneten Kommunikationsberechtigungen dargestellt. Im Einzelnen sind in den Tabellenspalten die für die einzelnen Phasen des Ereignisses „Warenlieferung" gültigen Berechtigungsdaten für folgende Kommunikationsdienste abgespeichert:
    • – Kommunikationsdienst IM: Instant-Messaging-Dienst
    • – Kommunikationsdienst PTT: Push-To-Talk-Dienst
    • – Kommunikationsdienst Tel: Mobiltelefondienst
    • – Kommunikationsdienst Content: Bereitstellung von Daten zum Herunterladen von sogenannten Content-Servern
    • – Kommunikationsdienst Presence: Präsenz-Dienst
    • – Kommunikationsdienst Location: Ortsbestimmungsdienst
    • – Kommunikationsdienst Email: Übertragung von Emails.
  • Ein waagerechter Strich bedeutet, dass während der entsprechenden Phase für den entsprechenden Kommunikationsdienst keine Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. Wenn Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, dann weisen die Tabelleneinträge das Format „x: By" auf. Vor dem Doppelpunkt sind Kategorien von Kommunikationsendgerätenutzern angegeben, für welche in der entsprechenden Phase Kommunikationsberechtigungen für den entsprechenden Kommunikationsdienst vergeben werden sollen.
  • Im Ausführungsbeispiel werden folgende Kategorien (Gruppen) von Nutzern verwendet:
  • F
    = Fahrer
    LA
    = Lagerarbeiter bei Firma A
    LB
    = Lagerarbeiter bei Firma B
  • Zu jeder dieser Kategorien von Nutzern wird eine Liste mit den jeweils zugehörigen Nutzern erstellt und in dem Datenspeicher SP abgespeichert. Im Folgenden sind Beispiele für derartige Listen „F", „LA" und „LB" dargestellt:
  • F
    = „Müller", „Meier"
    LA
    = "Schulz", „Schmidt"
    LB
    = "Kunz", „Krause"
  • Zu den einzelnen Nutzern werden in dem Datenspeicher SP Adressinformationen abgespeichert. Beispielhaft ist nachfolgend eine Adressinformation für den Nutzer „Müller" dargestellt:
    Figure 00180001
  • In der Tabelle in 3 sind im zweiten Teil eines Tabellenfeldes (hinter dem Doppelpunkt) die konkreten Kommunikationsberechtigungen angegeben, welche während der entsprechenden Phase für den entsprechenden Kommunikationsdienst zu vergeben sind. Beispielsweise ist angegeben, dass in der Anfahrtphase für den Kommunikationsdienst „Instant Messaging IM" die Berechtigung B1 zu vergeben ist. Die Abkürzung B1 steht symbolhaft für die Information, dass in der Anfahrtphase für den Instant-Messaging-Dienst allen Nutzern der Kategorie F (Fahrer) die Berechtigung vergeben werden soll, untereinander Instant-Messaging-Nachrichten auszutauschen. Für die Nutzer Müller und Meier, welche eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten darstellen, werden also gleichartige Kommunikationsberechtigungen vergeben. Diese Information ist beispielsweise in folgender Form abgespeichert:
    Figure 00180002
  • Alternativ können aber auch für die Nutzer Müller und Meier (d.h. für die Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten) verschiedenartige Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. Dabei kann berücksichtigt werden, dass für einzelne Nutzer (z.B. vor Verfahrensbeginn durch die Nutzer selbst oder durch einen Dienstoperator gesetzte bzw. vorgewählte) Berechtigungsbeschränkungen bestehen können, und dass solche Berechtigungsbeschränkungen in dem Datenspeicher SP abgespeichert sein können. Beispielsweise kann in einem anderen Ausführungsbeispiel nur für den Nutzer Müller eine Kommunikationsberechtigung zur Teilnahme am Location-Dienst vergeben werden, für den Nutzer Meier aber nicht, obwohl beide Nutzer Müller und Meier zur Kategorie/Gruppe "Fahrer" gehören.
  • In analoger Art und Weise sind die anderen Felder der Tabelle in 3 ausgefüllt. Als ein weiteres Beispiel sind im Folgenden die Kommunikationsberechtigungen erläutert, die in der Transportphase für den Kommunikationsdienst „Presence" zu vergeben sind. Das entsprechende Tabellenfeld weist den Eintrag auf:
    „F/LB: B13"
  • Dies bedeutet, dass in der Transportphase die Nutzer der Kategorie F und die Nutzer der Kategorie LB eine Berechtigung zur Nutzung des Presence-Dienstes erhalten sollen. Die Abkürzung B13 steht für die Information, dass dabei nur Präsenz-Daten der Präsenz-Kategorie „online/offline" an die Nutzer übertragen werden dürfen, d.h. Daten, die beschreiben, ob der Nutzer mit seinem Kommunikationsendgerät aktuell erreichbar („online") ist oder nicht („offline").
  • Im Ausführungsbeispiel sind während der ersten Phase des Ereignisses (Anfahrtphase) die Nutzer der Kategorie „Fahrer F" an dem Ereignis „Warenlieferung" beteiligt. Während der zweiten Ereignisphase (Abholphase) sind die Nutzer der Kategorien „Fahrer F" und „Lagerarbeiter LA" an dem Ereignis beteiligt. Während der dritten Ereignisphase (Transportphase) sind die Nutzer der Kategorien „Fahrer F" und „Lagerarbeiter LB" an dem Ereignis beteiligt usw..
  • Mittels der 2 wird nun die Vergabe von Kommunikationsberechtigungen erläutert:
    Der Steuerrechner S liest aus dem Datenspeicher SP die Ortsdaten OD aus, welche die den Phasen des Ereignisses jeweils zugeordneten geographischen Orte beschreiben. Weiterhin liest der Steuerrechner S aus dem Datenspeicher SP die Berechtigungsdaten BD aus, welche die bei den jeweiligen zeitlichen Phasen zu vergebenden Berechtigungen beschreiben.
  • Zusätzlich empfängt der Steuerrechner S von den Ortsbestimmungssystemen G1, G2, G3 und G4 Nutzerdaten, die den aktuellen Aufenthaltsort der Nutzer beschreiben (Beispielhaft ist eine Nachricht NG dargestellt, mit der die Nutzerdaten zu dem Steuerrechner S übertragen werden. Alternativ oder zusätzlich können Nutzerdaten auch von dem vierten Dienststeuerknoten L (Ortsbestimmungsdienst eines GPRS-Kommunikationnnetzes) zu dem Steuerrechner S übertragen werden; dies ist anhand einer Nachricht NL dargestellt). Im Ausführungsbeispiel enthalten die von dem Steuerrechner S aus dem Datenspeicher SP ausgelesenen Ortsdaten die Information, dass der Anfahrtsphase der geographische Ort "Hof des Fuhrunternehmens" zugeordnet ist. Weiterhin empfängt der Steuerrechner S von dem Ortsbestimmungssystem G1 Nutzerdaten, die beinhalten, dass sich Herr Müller bereits auf dem Hof befindet. Allerdings empfängt der Steuerrechner S von dem Ortsbestimmungssystem G2 Nutzerdaten, die beinhalten, dass sich Herr Meier noch nicht auf dem Hof befindet, sondern dass sich Herr Meier aktuell ca. 2 km vom Hof entfernt aufhält. In den Ortsdaten ist zusätzlich die In formation enthalten, dass die Anfahrtphase dann beginnt, wenn sich 100% der Fahrer Müller und Meier an dem der Anfahrtsphase zugeordneten geographischen Ort "Hof des Fuhrunternehmens" befinden, d.h. wenn sich beide Fahrer Müller und Meier an dem der Anfahrtsphase zugeordneten geographischen Ort "Hof des Fuhrunternehmens" befinden. Der Steuerrechner S vergleicht die Ortsdaten mit den Nutzerdaten und stellt fest, dass sich aktuell erst 50% der Menge der Nutzer {Müller, Meier} am Hof befinden. Daraus ermittelt der Steuerrechner, dass die Anfahrtphase nicht beginnt. Im Ausführungsbeispiel hat der Fahrer Meier nach einigen Minuten den Hof des Fuhrunternehmens erreicht. Der Steuerrechner S führt fortlaufend weitere Vergleiche der fortlaufend neu erhaltenen Nutzerdaten mit den Ortsdaten durch. Der Steuerrechner S vergleicht jetzt die Ortsdaten mit den neu von den Ortsbestimmungssystemen erhaltenen Nutzerdaten und stellt fest, dass sich jetzt 100% der Menge der Nutzer {Müller, Meier} auf dem Hof befinden, dass sich also beide Fahrer Müller und Meier auf dem Hof befinden. Daraus ermittelt der Steuerrechner, dass jetzt die Anfahrtphase beginnt.
  • Der Steuerrechner liest aus dem Datenspeicher SP die der Anfahrtphase zugehörigen Kommunikationsberechtigungen aus (vgl. 3) und erhält die Information, dass bezüglich des Instant-Messaging-Dienstes in der Anfahrtphase nur diejenigen Nutzer, welche den Kategorien „F" angehören, Kommunikationsberechtigungen erhalten sollen. Diese Nutzer sollen die Kommunikationsberechtigungen erhalten, sich gegenseitig Nachrichten in Form von „Instant Messages" zuzusenden und diese zu empfangen. Daraufhin erstellt der Steuerrechner S eine Nachricht N1, welche Informationen über die vorstehend genannten, während der Anfahrtphase gültigen Informationsberechtigungen enthält. Diese Nachricht N1 wird von dem Steuerrechner S in einem Format erstellt, welches spezifisch ist für den Instant-Messaging-Kommunikationsdienst bzw. für den ersten Dienststeuerknoten IM. Die Nachricht N1 wird also in einem Format erstellt, welches der erste Dienststeuerknoten IM zu empfangen und zu verarbeiten in der Lage ist. Informationen über das für die jeweiligen Dienste bzw. Dienststeuerknoten zu verwendende Format sind ebenfalls in dem Datenspeicher SP als Formatdaten FD abgespeichert. Daraufhin sendet der Steuerrechner S die Nachricht N1 an den ersten Dienststeuerknoten IM.
  • Optional sendet daraufhin der Dienststeuerknoten IM eine Genehmigungsnachricht N2 an das erste Kommunikationsendgerät KEG1 (d.h. an das Kommunikationsendgerät des Nutzers Müller). Aufgrund dieser Genehmigungsnachricht N2 wird auf der Anzeige des ersten Kommunikationsendgerätes KEG1 ein Text ausgegeben, mit dem bei dem Nutzer des Kommunikationsendgerätes angefragt wird, ob dieser der Teilnahme an dem Kommunikationsdienst „Instant Messaging IM" zustimmt. Bei Zustimmung betätigt der Nutzer eine entsprechende Taste auf dem Kommunikationsendgerät KEG1, woraufhin eine Zustimmungsnachricht N3 an den ersten Dienststeuerknoten IM zurückgesendet wird. Eine derartige Abfrage der Zustimmung zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst kann auch bei den anderen Nutzern der entsprechenden Kategorie durchgeführt werden, z.B. bei dem Nutzer Meier. Damit endet die optionale Abfrage der Zustimmung zu der Teilnahme an dem jeweiligen Kommunikationsdienst. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Mehrzahl der Nutzer der Kommunikationsendgeräte (die als eine Gruppe von Nutzern betrachtet wird) der Teilnahme an dem Kommunikationsdienst zustimmen muß, bevor die Kommunikationsberechtigungen vergeben werden.
  • Da die Zustimmung vorliegt, werden in dem ersten Dienststeuerknoten IM die mit der Nachricht N1 übermittelten Kommunikationsberechtigungen für den Instant-Messaging-Kommunikations dienst abgespeichert. Damit haben während der gesamten Anfahrtphase die Nutzer der Kategorie „F" die Berechtigung, am Instant-Messaging-Dienst IM teilzunehmen. (Bei nicht vorliegender Zustimmung würden die mit der Nachricht N1 übermittelten Kommunikationsberechtigungen vom Dienststeuerknoten IM ignoriert werden, und der Dienststeuerknoten IM würde eine entsprechende Informationsnachricht an den Steuerknoten S übermitteln.)
  • Nach dem Abspeichern der Kommunikationsberechtigungen sendet der erste Dienststeuerknoten IM eine Bestätigungsnachricht N4 an den Steuerrechner S. Mit dieser Bestätigungsnachricht N4 wird der Steuerrechner S darüber informiert, dass die oben beschriebenen Kommunikationsberechtigungen für den Kommunikationsdienst „Instant Messaging" erfolgreich vergeben wurden.
  • In analoger Weise werden mittels einer Nachricht N6 die Kommunikationsberechtigungen für den Telekommunikationsdienst „Push-to-talk", mittels einer Nachricht N7 die Kommunikationsberechtigungen für den Telekommunikationsdienst „Presence" und mittels einer Nachricht N8 die Kommunikationsberechtigungen für den Telekommunikationsdienst „Location" vergeben. Die Kommunikationsberechtigungen für den Instant-Messaging-Kommunikationsdienst, den Push-to-talk-Kommunikationsdienst, den Präsenz-Dienst und den Location-Kommunikationsdienst bleiben daraufhin während der Anfahrtphase unverändert.
  • Das Verfahren kann optional so ablaufen: Wenn ein Nutzer vor Verfahrensbeginn bereits Kommunikationsberechtigungen für die Kommunikationsdienste besitzt und wenn diese Kommunikationsberechtigungen über die während des Verfahrens an ihn zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen hinausgehen, dann wird sichergestellt, dass durch das Verfahren die Kommunikations berechtigungen des Nutzers nicht eingeschränkt werden. Es werden also während des Verfahrens die Kommunikationsberechtigungen des Nutzers ggf. erweitert, aber die Kommunikationsberechtigungen des Nutzers werden nicht eingeschränkt.
  • Anhand der aus den Datenspeicher SP ausgelesenen Ortsdaten und der ständig bei ihm eintreffenden Nutzerdaten erkennt der Steuerrechner S den Zeitpunkt, wenn der LKW mit den Fahrern Müller und Meier am geographischen Ort der Firma A ankommt, an dem sich bereits der Lagerarbeiter Herr Schmidt befindet. Der Steuerrechner ermittelt, dass sich zu diesem Zeitpunkt ein Anteil von 75% der Nutzer {Müller, Meier, Schulz und Schmidt}, nämlich die Nutzer Müller, Meier und Schmidt, am geographischen Ort der Firma A befinden. Daher ermittelt der Steuerrechner, dass zu diesem Zeitpunkt die Anfahrtphase endet und die Abholphase beginnt.
  • Weiterhin liest der Steuerrechner aus dem Datenspeicher SP die Berechtigungsdaten aus, welche die bei der Abholphase zu verwendenden Berechtigungen beschreiben (vgl. 3, 2. Zeile der Tabelle). Analog zu den oben im Zusammenhang mit der Anfahrtphase beschriebenen Verfahrensschritten sendet daraufhin der Steuerrechner S eine Nachricht N11 an den ersten Dienststeuerknoten IM, eine weitere Nachricht N12 an den zweiten Dienststeuerknoten P, eine weitere Nachricht N13 an den dritten Dienststeuerknoten PR und eine weitere Nachricht N14 an den vierten Dienststeuerknoten L und vergibt damit die entsprechenden Kommunikationsberechtigungen für die von diesen Dienststeuerknoten jeweils gesteuerten Kommunikationsdienste. Da in der Abholphase z. B. für den Kommunikationsdienst „Presence" keine Kommunikationsberechtigungen vergeben werden sollen (vgl. den entsprechenden Tabelleneintrag in 3), wird z. B. mit der Nachricht N13 die Information zu dem Dienststeuerknoten PR übertragen, dass für die Abholphase keine den Presence-Dienst betreffenden Kommunikationsberechtigungen vergeben werden.
  • Auf analoge Weise werden bei Beginn jeder zeitlich nachfolgenden Phase entsprechend den ausgelesenen Berechtigungsdaten die für diese zeitlich nachfolgende Phase gültigen Kommunikationsberechtigungen für die entsprechenden Kommunikationsdienste vergeben.
  • Vor Beginn der ersten Phase, der Anfahrtphase, wurden durch den Steuerrechner S die vor der Anfahrtphase gültigen Kommunikationsberechtigungen von sämtlichen Dienststeuerknoten abgefragt und in dem Datenspeicher SP abgespeichert. Zum Ende der letzten Phase der Warenlieferung (zum Ende der Abfahrtphase) werden diese gespeicherten Kommunikationsberechtigungen aus dem Datenspeicher SP ausgelesen und wieder für die jeweiligen Kommunikationsdienste vergeben. Damit wird bezüglich der Kommunikationsberechtigungen der Zustand wiederhergestellt, der vor Beginn der Warenlieferung vorgelegen hat. Dies ist in den Berechtigungsdaten in der Form abgespeichert, dass für die Nach-Lieferungsphase keine Einträge enthalten sind (vgl. 3, letzte Tabellenzeile). (Wenn in einem anderen Ausführungsbeispiel für diese Nach-Lieferungsphase in den Berechtigungsdaten abgespeichert ist, dass zum Ende der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses die vergebenen Kommunikationsberechtigungen wieder entzogen werden sollen, dann würden von dem Steuerrechner S zum Ende der letzten zeitlichen Phase des Ereignisses Nachrichten erstellt werden, die die Information enthalten, dass keine Kommunikationsberechtigungen vorliegen und diese Nachrichten würden an die Dienststeuerknoten gesendet werden. Dieser Fall würde dann vorliegen, wenn in der letzten Tabellenzeile der 3 für die Kommunikationsdienste mit waagerechten Strichen symbolisiert ist, dass in dieser Nach-Lieferungsphase keine Kommuni kationsberechtigungen vergeben werden sollen. In einem weiteren Ausführungsbeispiel könnten auch für die Nach-Lieferungsphase Berechtigungsdaten abgespeichert sein; beispielsweise könnte für die Nach-Lieferungsphase für den Dienst „Content" Berechtigungsdaten für Nutzer der Kategorie „Fahrer F" abgespeichert sein (F: B26).)
  • In 4 ist in einer weiteren Tabelle ein weiteres Ausführungsbeispiel von Berechtigungsdaten dargestellt, welche das Ereignis „Wanderung" betreffen. In dieser Tabelle sind lediglich die Kategorien der Nutzer dargestellt, für die für die jeweiligen Phasen nutzbare Kommunikationsberechtigungen vergeben werden sollen. In diesem Fall sind Kategorien "Organisatoren O", "Interessierte I" und "Teilnehmer P" vorhanden. Die konkreten Kommunikationsberechtigungen für jede Phase und jeden Dienst sind ebenfalls abgespeichert, aber nicht gesondert dargestellt.
  • Es wurde ein Verfahren beschrieben, mit dem bei einem mehrere zeitliche Phasen umfassenden Ereignis automatisch Kommunikationsberechtigungen für eine Vielzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden können. Insbesondere können vorteilhafterweise für eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten gleichartige Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. Die Mehrzahl der Nutzer der Kommunikationsendgeräte wird dabei als eine Gruppe von Nutzern betrachtet, bei der für alle Gruppenmitglieder die gleichen Kommunikationsberechtigungen vergeben werden. An dem Ereignis teilnehmenden Nutzern wird ermöglicht, auf eine äußerst komfortable Weise an den Kommunikationsdiensten teilzunehmen, ohne sich für jeden einzelnen Kommunikationsdienst um die oftmals komplizierte Vergabe der Kommunikationsberechtigungen kümmern zu müssen. Damit wird für diese Nutzer die Kommunikationsdienst-Nutzung vereinfacht und daher attraktiv.

Claims (11)

  1. Verfahren zum Vergeben von Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einem Kommunikationsdienst bei einem Ereignis, welches mehrere Phasen umfasst und wobei während dieser Phasen jeweils eine Mehrzahl von Nutzern von Kommunikationsendgeräten (KEG1, KEG2, KEG3, KEG4) an dem Ereignis beteiligt ist, wobei bei dem Verfahren – von einem Steuerrechner (S) aus einem Datenspeicher (SP) Ortsdaten ausgelesen werden, welche den Phasen des Ereignisses jeweils zugeordnete geographische Orte beschreiben, – von dem Steuerrechner (S) aus dem Datenspeicher (SP) Berechtigungsdaten ausgelesen werden, welche die für die Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen beschreiben, – von dem Steuerrechner Nutzerdaten empfangen werden, welche den Aufenthaltsort der Nutzer beschreiben, – mittels eines Vergleichs der Ortsdaten und der Nutzerdaten der Beginn der Phasen erkannt wird, wobei der Beginn der Phasen erkannt wird, wenn der Vergleich der Ortsdaten (O) und der Nutzerdaten (NG) ergibt, dass sich ein vorbestimmter Anteil der Nutzer an dem einer Phase zugeordneten geographischen Ort befindet, – bei Beginn einer dieser Phasen entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese Phase für die Mehrzahl der während dieser Phase beteiligten Nutzer vergeben (N1) werden, und – bei Beginn der nachfolgenden Phase entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese nachfolgende Phase für die Mehrzahl der während dieser Phase beteiligten Nutzer vergeben (N11) werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, indem – von dem Steuerrechner (S) eine Nachricht (N1) erstellt wird, die Informationen über die jeweils gültigen Kommunikationsberechtigungen enthält, und – diese Nachricht an einen den Kommunikationsdienst steuernden Dienststeuerknoten (IM) gesendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass – von dem Steuerrechner (S) die Nachricht in einem kommunikationsdienst-spezifischen Format erstellt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der Steuerrechner (S) nach der Vergabe der Kommunikationsberechtigungen eine Bestätigungsnachricht (N4) des Kommunikationsdienstes empfängt, mit der der Steuerrechner (S) über eine erfolgreiche Vergabe der Kommunikationsberechtigungen informiert wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – zum Ende der letzten Phase des Ereignisses die vergebenen Kommunikationsberechtigungen entzogen werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die vergebenen Kommunikationsberechtigungen entzogen werden, indem – von dem Steuerrechner (S) eine Nachricht erstellt wird, die die Information enthält, dass keine Kommunikationsberechtigungen vorliegen, und – diese Nachricht an den den Kommunikationsdienst steuernden Dienststeuerknoten gesendet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass – zum Ende der letzten Phase des Ereignisses diejenigen Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, welche vor dem Ereignis für den Kommunikationsdienst genutzt wurden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass diejenigen Kommunikationsberechtigungen vergeben werden, welche vor dem Ereignis für den Kommunikationsdienst genutzt wurden, indem – die vor Beginn der ersten Phase des Ereignisses gültigen Kommunikationsberechtigungen abgespeichert werden, und – zum Ende der letzten Phase des Ereignisses die abgespeicherten Kommunikationsberechtigungen für den Kommunikationsdienst vergeben werden.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Kommunikationsberechtigungen zur Teilnahme an einer Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben werden, indem – für die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten von dem Steuerrechner (S) aus dem Datenspeicher (SP) Berechtigungsdaten ausgelesen werden, welche die für die Phasen zu vergebenden Kommunikationsberechtigungen beschreiben, – bei Beginn einer der Phasen entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese Phase für die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben (N1, N6, N7, N8) werden, und – bei Beginn der nachfolgenden Phase entsprechend der ausgelesenen Berechtigungsdaten die Kommunikationsberechtigungen für diese nachfolgende Phase für die Mehrzahl von Kommunikationsdiensten vergeben (N11, N12, N13, N14) werden.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – für die Mehrzahl der während einer Phase beteiligten Nutzer von Kommunikationsendgeräten (KEG1, KEG2, KEG3, KEG4) gleichartige Kommunikationsberechtigungen vergeben (N1) werden.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – von dem Steuerrechner (S) Nutzerdaten empfangen (NG, NL) werden, welche von einem Ortsbestimmungssystem (G1, G2, G3, G4) und/oder von einem Ortsbestimmungsdienst (L) eines Telekommunikationsnetzes stammen.
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