DE102005021608A1 - Mehrteiliges Haushaltsgerät - Google Patents
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Abstract
Bei einem Haushaltsgerät mit einem ersten und einem zweiten Gehäuse (2, 4), die Seitenwand (10) an Seitenwand (16) nebeneinander angeordnet und aneinander befestigt sind, ist jeweils an einem Rand der einander zugewandten Seitenwände (10, 16) der Gehäuse (2, 4) jeweils ein die Gehäuse schwenkbar verbindendes Scharnier (6, 8) angebracht, und von diesem Rand beabstandet ist an den Gehäusen (2, 4) ein Verbindungselement (18, 20) angebracht, das die Bewegungsfreiheit des Scharniers (6, 8) blockiert.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einem ersten und einem zweiten Gehäuse, die Seitenwand an Seitenwand nebeneinander angeordnet und aneinander befestigt sind (Side-by-Side-Anordnung).
- Side-by-Side-Anordnungen von Haushaltsgeräten sind seit langer Zeit bekannt. Elektrogeräte und Küchenmöbel werden heute so gefertigt, dass sie sich aneinanderfügen, einbauen und kombinieren lassen, um einen fließenden Arbeitsablauf im Küchenbereich zu gewährleisten. Dieses baukastenähnliche Konzept öffnet dem Hersteller darüber hinaus die Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten auf den individuellen Gestaltungswunsch des Kunden eingehen zu können.
- Besonders beliebt ist derzeit eine Side-by-side-Anordnung von einer Kühl- und einer Gefriereinrichtung. Hier spiegeln sich die zunehmend verändernden Einkauf-, Koch- und Eßgewohnheiten in der Küchengestaltung wieder. So werden in wenigen Einkäufen zahlreichen Fertigprodukte erworben, die in verschiedenen Kühlzonen gelagert werden müssen.
- In der
DE 202 09 516 U1 wird eine solche Kühl- und Gefriervorrichtung offenbart, die aus einem quaderförmigen Kühlteil und einem Gefrierteil besteht, die Seite an Seite zu einer Einheit aufstellbar sind. Der Zwischenraum wird mittels einer Dichtung luftdicht abgeschlossen. Hierdurch wird verhindert, dass in den vergleichsweise zur Umgebungsluft kühleren Spaltbereich zwischen Kühl- und Gefrierteil feuchtigkeitsbeladene Luft hindurchtritt, die an den Seitenflächen des Kühl- und Gefrierteils kondensiert. An der Vorderseite sind Befestigungsschienen angebracht, um ein Auseinanderrücken der Geräte zu verhindern. - Bei dieser Aufbauweise kann es jedoch passieren, das durch unachtsames Verschieben während oder nach dem Aufbau des Haushaltsgeräte der Spalt zwischen den einander zugewandten Wandflächen zur Rückseite des Kältegerätes hin breiter und so die umlaufende Dichtung wirkungslos wird. Es hat sich darüber hinaus noch gezeigt, das in schwierigen Montage-Situationen beim Verschieben der Gehäuse in die „Sollposition" die empfindlichen Dichtungen beschädigt werden können.
- Aufgabe der Erfindung ist, ein Haushaltsgerät zu schaffen, das zwei Gehäuse mit einander zugewandten Seitenwände aufweist, bei dem die Gehäuse auf einfache Weise zu montieren sind und einen formstabilen Aufbau bilden.
- Die Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 dadurch gelöst, dass jeweils an einem Rand der aneinander zugewandten Seitenwände der Gehäuse ein die Gehäuse schwenkbar verbindendes Scharnier angebracht ist und dass von diesem Rand beabstandet an den Gehäusen ein Verbindungselement angebracht ist, das die Bewegungsfreiheit des Scharniers blockiert. Das Scharnier ermöglicht eine Verbindung der Gehäuse durch eine Drehbewegung und vereinfacht so die Montage der Gehäuse vor Ort, denn die Befestigung der Gehäuse aneinander kann in einem ersten Schritt erfolgen, ohne dass die Gehäuse vollständig parallel zueinander ausgerichtet werden müssen. Damit wird die Montagezeit erheblich verkürzt, denn das auf Grund des Gewichtes und der Größe der Gehäuse oft langwierige und mühevolle „Hin- und Herrücken" der Gehäuse, bis sie an ihrer Vorder- und Rückseite fluchten, entfällt komplett.
- Dabei kann die Verbindung der Scharnierteile kann in einem beliebigen Winkel vorgenommen werden. Die durch das Scharnier exakt definierte Drehbewegung verhindert, dass die Dichtung beim Verbinden der Geräte beschädigt wird. Sie wird langsam, dem fortschreitenden Schließvorgang entsprechend, schonend komprimiert. Das blockierende Verbindungselement verhindert im Anschluss an die Montage das Auseinanderrücken der Gehäuse, so dass die umlaufende Dichtung ihre Wirkung voll entfalten kann.
- Um eine gute Zugänglichkeit der Scharniere und somit eine einfache Montageder Scharniere vor Ort zu ermöglichen und gleichzeitig störende Elemente im vom Kunden nach der Montage sichtbaren Bereich der Gehäuse zu vermeiden, ist das Scharnier am rückwärtigen Rand der einander zugewandten Seitenwände angebracht.
- Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, dass an einer Ecke eines jeden Gehäuses, an der die einander zugewandten Seitenwände und eine Rückwand jedes Gehäuses aufeinandertreffen, eine Aussparung gebildet ist und dass die Achse des Scharniers in der Aussparung verläuft. Diese Ausführungsvariante verhindert, dass das Scharnier über die Rückwand der Gehäuse hinausragt und einen Vorsprung bildet, der beim Aufstellen des Haushaltgerätes an einer Wand oder beim Einbau in einen dafür vorgesehen Rahmen störend wäre.
- Vorzugsweise besteht das Scharnier als verbindendes Gelenk zwischen den Gehäuseteilen jeweils aus einem am ersten und einem am zweiten Gehäuse befestigten Teil, wobei die Teile in Richtung der Schwenkachse des Scharniers formschlüssig ineinander greifen.
- Um eine stabile Aufhängung der Scharniere an den Gehäusen zu erzielen, umfasst bei einer bevorzugten Ausführungsform das Scharnier jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse befestigtes Teil, wobei die Teile jeweils eine Ecke des ersten bzw. zweiten Gehäuses übergreifend befestigt sind.
- Damit die Scharnierteile in großer Stückzahl und somit kostengünstig gefertigt werden können, umfasst das Scharnier jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse befestigtes Teil, die identisch geformt sind. Die Scharnierteile sind so geformt, dass sie ineinander greifen und dass zwischen den Teilen ein Formschluss in Richtung der Schwenkachse des Scharniers besteht, um eine Übertragung von vertikalen Kräften von einem Gehäuse auf das andere zu ermöglichen. Darüber hinaus wird der Montageaufwand reduziert, wenn nur wenige sich in der Bauform unterscheidende Montageteile zum Aufbau des Haushaltsgerätes benötigt werden.
- Dieses Montagekonzept setzt sich bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung fort, bei der das Scharnier einen entfernbaren Drehbolzen aufweist. Nachdem die Gehäuse entsprechend zusammengebracht sind und die Scharnierteile ineinander greifen, wird der Drehbolzen einfach als Schwenkachse in die Scharnierteile geschoben.
- Erfindungsgemäß ist das Verbindungselement, das in einiger Entfernung zu dem oben beschriebenen Scharnier an den Gehäusen in deren Randbereich angebracht ist, mit zwei Bügeln versehen, die an jeweils einer der einander zugewandten Seitenwände angebracht sind und gemeinsam einen Verriegelungskanal begrenzen. Es umfasst zudem einen in den Verriegelungskanal eingreifenden Riegel.
- Dabei ist es zweckmäßig, dass zwischen den ineinandergreifenden Bügeln genauso wie zwischen den Scharnierteilen in Richtung der Schwenkachse des Scharniers Formschluss besteht, so dass eine Gewichtskraft zwischen den Gehäuseteilen über die Bügel übertragen werden kann und beide Gehäuseteile als eine Einheit an einer Seite angehoben werden können, um sie zu verschieben.
- Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung hat der Riegel einen abgewinkelten Endabschnitt, der auf einem der Bügel abgestützt ist, wenn der Riegel in den Verriegelungskanal eingeführt ist. Der abgewinkelte Endabschnitt stellt eine Sicherung des Verbindungselementes dar, die den eingreifenden Riegel vor einem Durchrutschen durch den Verriegelungskanal bewahrt.
- Günstig ist es, wenn der Endabschnitt nur auf einem Teil seiner Breite an dem Bügel abgestützt ist. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einem Umbau der Gehäuse mit einem Schraubenzieher oder ähnlichem Werkzeug, unter den nicht am Bügel abgestützten Teil des Endabschnitts gegriffen werden kann, um den Riegel aus dem Verriegelungskanal herauszuziehen und so die Verriegelung zu lösen.
- Alternativ zu der bevorzugten Ausführungsform ist in dem abgestützten Endabschnitt ein Schraubgewinde gebildet. Durch das Eindrehen einer passenden Schraube in das Gewinde, die dann gegen den Bügel drückt, kann der Riegel aus dem Verriegelungskanal gezogen werden.
- Das erfindungsgemäße Haushaltsgerät ist insbesondere als Kältegerät ausgebildet und weist zur Abdichtung des Spaltes und zur Verhinderung von Kondenswasserbildung eine Dichtung zwischen den Seitenwänden auf.
- Um diese Dichtung optisch zu verstecken, ist nach der Erfindung vorgesehen, dass der Spalt zwischen den einander zugewandten Seitenwänden zumindest an der Vorderseite des Geräts durch ein Abdeckprofil verborgen ist.
- Die nachfolgende Beschreibung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Haushaltsgerät mit einem ersten und zweiten Gehäuse vor Beginn der Montage -
2 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Haushaltsgerät bei der Montage -
3 eine Draufsicht auf das fertig aufgestellte, erfindungsgemäße Haushaltsgerät -
4 eine perspektivische Darstellungen der Scharnierteile des erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes -
5 eine perspektivische Darstellung der formschlüssig ineinandergreifenden Scharnierteile mit dem Drehbolzen zum Zeitpunkt der Einführung des Drehbolzen in das Scharnier -
6 eine perspektivische Darstellung der Rückseite des fertig montierten, erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes -
7 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes mit dem Verbindungselement während der Montage -
8 eine perspektivische Darstellung des Verbindungselements mit den zwei Bügeln und dem eingreifenden Riegel -
1 ist eine Draufsicht auf die Oberseite zweier Gehäuse2 ,4 einer Side-by-Side-Anordnung eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes. Das Gehäuse2 kann beispielsweise das eines Kühlschranks sein, während das Gehäuse4 zu einem Gefrierschrank gehört. Weiter sind in der Abbildung die Scharnierteile6 und8 erkennbar, die jeweils in einem Eckbereich der Gehäuse2 und4 angeordnet sind. An der Seitenwand10 des Gehäuses2 ist ein Rahmen aus einem flexiblen Dichtprofil12 aufgeklebt. Ein Verbindungselement14 ist an den Seitenwänden10 und16 der Gehäuseteile2 und4 in der Nähe der Vorderseiten19 und21 der Gehäuseteile2 und4 angebracht und umfasst zwei Bügel18 und20 . - In
1 stehen die Gehäuse2 und4 an einem vorgesehenen Montageplatz -etwa in einem Küchenbereich- unverbunden nebeneinander. - In den
2 und3 sind erneut die Gehäuseteile2 und4 in einer Draufsicht abgebildet. Die2 und3 zeigen in zwei unterschiedlichen Aufbauschritten den Ablauf eines Montagevorgangs, wie er erst durch die vorliegende Erfindung möglich wird. - Herkömmlicherweise wurden die Gehäuseteile aufeinander zugeschoben, bis ihre gegenüberliegenden Seitenwände parallel ausgerichtet waren und ihre Vorderseiten fluchteten, um einen flächigen Frontbereich zu bilden. Dabei war es nicht selten, dass die Dichtung schon bei der Montage durch ein ungleichmäßiges Verschieben der wuchtigen Gehäuse beschädigt wurde. Insbesondere beim Verschieben der sich berührenden Gehäuse parallel zu ihren einander zugewandten Seitenwänden traten oft Reibungskräfte zwischen der Seitenwand des Gehäuses ohne Dichtungsrahmen und der mit dem Dichtungsrahmen versehenen Gehäuseseite auf, die die Dichtung zerstörten. Wurde dieser Defekt nicht rechtzeitig entdeckt und die Dichtung erneuert, konnte der Zwischenraum nicht mehr luftdicht abgeschlossen werden, so dass in den Spaltbereich zwischen Kühl- und Gefrierteil feuchtigkeitsbeladene Luft hindurchtrat, die an den Seitenflächen des Kühl- und Gefrierteils kondensierte. Es passierte auch, dass durch unachtsames Verschieben während oder nach dem Aufbau des Haushaltsgeräte der Spalt zwischen den einander zugewandten Wandflächen zur Rückseite des Kältegerätes hin breiter und so die umlaufende Dichtung wirkungslos wurde.
- Dagegen werden bei der vorliegenden Erfindung zunächst die die Scharnierteile
6 ,8 tragenden hinteren Ecken der Gehäuse2 ,4 so zueinander platziert, dass die Scharnierteile6 ,8 ineinandergreifen und in später noch genauer erläuterter Weise verbunden werden können. Die verbundenen Scharnierteile6 ,8 definieren nun eine Schwenkachse, um die die Seitenwände der Gehäuse2 ,4 gegeneinander geschwenkt werden und dabei das Dichtprofil12 zusammendrücken.3 zeigt die endgültige Stellung der Gehäuse2 ,4 nebeneinander. - Zum besseren Verständnis des Aufbaus und der Montage der Side-by-Side-Geräte
2 und4 sind in4 die in1 am rückwärtigen Rand der einander zugewandten Seitenwände10 und16 angebrachten Scharnierteile6 und8 in einer vergrößerten perspektivischen Darstellung abgebildet. - Die Scharnierteile
6 und8 sind identisch einteilig aus Blech geformt. Sie haben jeweils zwei Befestigungsflügel35 und37 mit je zwei Schraublöchern30 und ein bogenförmig die Befestigungsflügel verbindendes Mittelstück22 , in dem durch horizontale Schlitze drei Bügel24 ,26 und28 voneinander abgeteilt sind. Die Befestigungsflügel35 und37 eines Scharnierteils6 bzw.8 stehen im rechten Winkel zueinander, um jeweils einen an einer Seitenwand und den anderen an einer Rückwand des Gehäuses2 bzw.4 befestigen zu können. Das Scharnierteil6 ist im Vergleich zum Scharnierteil8 so gedreht und positioniert, das eine mit38 bezeichnete Seitenkante, die beim Scharnierteil6 nach oben ausgerichtet ist, beim Scharnierteil8 nach unten weist und eine Seitenkante40 umgekehrt. - In der perspektivischen Darstellung der
5 greifen die Bügel24 ,26 und28 der Scharnierteile6 und8 formschlüssig ineinander und begrenzen so einen zylindrischen Hohlraum32 . Dieser ist zur Aufnahme eines Drehbolzens42 bestimmt, der die Scharnierteile6 ,8 schwenkbar zusammenhält. Die Scharnierteile6 und8 sind so geformt, dass die Befestigungsflügel37 , die zur Befestigung der Scharnierteile6 und8 an den einander zugewandten Seitenwänden10 ,16 der Gehäuse2 ,4 bestimmt sind, beim Ineinandergreifen der Scharnierlaschen6 und8 einen Abstand A zueinander aufweisen, der etwas kleiner als die Dicke des Dichtungsprofils12 ist. -
6 zeigt die fertig montierten Gehäuse2 und4 von der Rückseite aus. Die Scharnierteile6 und8 sind jeweils in einer Aussparung44 ,46 zwischen Seiten- und Rückwand der Gehäuse2 ,4 angebracht, so dass sie nicht über der Rückwand der Gehäuse hinausragen. Der Drehbolzen42 und Scharnierteile6 und8 sind zum fertigen Scharnier zusammengefügt. Die Dichtung12 liegt zusammengepresst an den jeweiligen Seitenwänden der Gehäuse10 und16 an. Auf diese Weise wird der Zwischenraum mittels einer Dichtung luftdicht abgeschlossen. - Wie mit Bezug auf
1 bereits erwähnt, ist im vorderen Bereich der Seitenwände10 ,16 der Gehäuse2 und4 ein Verbindungselement14 mit zwei Bügeln18 ,20 angebracht, das nun mit Bezug auf7 und8 genauer erläutert wird. -
7 zeigt perspektivisch die zwei Gehäuse2 ,4 im über das Scharnier miteinander verbundenen Zustand der2 , in dem sich die Seitenwände10 ,16 noch nicht dicht gegenüberliegen. - Die aus Blech geformten Bügel
18 ,20 haben jeweils zwei Befestigungsflansche mit Bohrungen30 , die zum Verschrauben an den Seitenwänden10 ,16 dienen und die durch zwei vorgewölbte Rippen62 und64 im Falle des Bügels18 bzw. drei Rippen66 ,68 und70 im Falle des Bügels20 verbunden sind. Die Breite von Aussparungen60 zwischen den Rippen eines Bügels18 bzw.20 ist so gewählt, dass die Rippen des jeweils anderen Bügels darin eingreifen, wenn die Wände10 ,16 sich in der Stellung der3 befinden. können. - Die Bügel
18 ,20 sind an den Wänden10 ,16 so platziert, dass die Rippen62 ,64 ,66 ,68 ,70 ineinandergreifen, wenn durch Schwenken in dem Scharnier die Wände10 ,16 aufeinander zu bewegt werden und das Dichtungsprofil12 zwischen ihnen zusammengedrückt wird. Wie in8 gezeigt, entsteht durch das Ineinandergreifen der Rippen62 ,64 ,66 ,68 ,70 zwischen ihnen ein Verriegelungskanal72 , in den ein Riegel74 eingesteckt wird, um ein erneutes Auseinanderrücken der Gehäuse2 ,4 zu verhindern. - In
8 ist erkennbar, dass der Riegel74 einen abgewinkelten Endabschnitt80 hat, der von einem nach oben gerichteten Vorsprung84 zwischen Aussparungen82 am oberen Rand der Rippe66 zu liegen kommt und so den eingreifenden Riegel74 vor einem Durchrutschen durch den Verriegelungskanal72 bewahrt. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einem Umbau der Gehäuse mit einem Schraubenzieher oder ähnlichem Werkzeug in eine der Aussparungen82 gegriffen werden kann, um den Endabschnitt80 zu fassen und den Riegel74 aus dem Verriegelungskanal72 herauszuziehen und so die Verriegelung zu lösen. - Alternativ könnte der Endabschnitt mit einer Gewindebohrung versehen sein, die an der Oberkante der Rippe
66 endet. Wenn eine Schraube in diese Gewindebohrung eingedreht wird und auf die Oberkante der Rippe66 stößt, drückt sie den Endabschnitt80 nach oben und zieht so allmählich den Riegel72 aus dem Verriegelungskanal74 heraus. Auf diese Weise ist es sogar möglich, den Riegel zu lösen, wenn er in dem Kanal72 fest eingeklemmt ist. - Ein in
7 gezeigtes flexibles T-Profil76 aus Kunststoff wird erst nach Verriegeln der Bügel18 ,20 in den Zwischenraum zwischen den Wänden10 ,16 eingeschoben, um das Verbindungselement14 und die Dichtung12 zu verbergen.
Claims (14)
- Haushaltsgerät mit einem ersten und einem zweiten Gehäuse (
2 ,4 ), die Seitenwand (10 ) an Seitenwand (16 ) nebeneinander angeordnet und aneinander befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils an einem Rand der einander zugewandten Seitenwände (10 ,16 ) der Gehäuse (2 ,4 ) jeweils ein die Gehäuse schwenkbar verbindendes Scharnier (6 ,8 ,42 ) angebracht ist und dass von diesem Rand beabstandet an den Gehäusen (2 ,4 ) ein Verbindungselement (14 ) angebracht ist, das die Bewegungsfreiheit des Scharniers (6 ,8 ,42 ) blockiert. - Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
6 ,8 ,42 ) am rückwärtigen Rand der einander zugewandten Seitenwände (10 ,16 ) angebracht ist. - Haushaltsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Ecke jedes Gehäuses, an der die einander zugewandten Seitenwände (
10 ,16 ) und eine Rückwand jedes Gehäuses aufeinanderfreffen, eine Aussparung (44 ,46 ) gebildet ist, und dass die Achse des Scharniers (6 ,8 ,42 ) in der Aussparung verläuft. - Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
6 ,8 ,42 ) jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse (2 ,4 ) befestigtes Teil (6 ,8 ) umfasst, und dass die Teile (6 ,8 ) in Richtung der Schwenkachse des Scharniers (6 ,8 ,42 ) formschlüssig ineinander greifen. - Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
6 ,8 ,42 ) jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse (2 ,4 ) befestigtes Teil (6 ,8 ) umfasst, und dass die Teile (6 ,8 ) jeweils eine Ecke des ersten bzw. zweiten Gehäuses (2 ,4 ) übergreifend befestigt sind. - Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
6 ,8 ,42 ) jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse (2 ,4 ) befestigtes Teil (6 ,8 ) umfasst, und dass beide Teile (6 ,8 ) identisch geformt sind, wobei die Teile (6 ,8 ) ineinander greifen, und dass zwischen den Teilen (6 ,8 ) ein Formschluss in Richtung der Schwenkachse des Scharniers (6 ,8 ,42 ) besteht. - Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
6 ,8 ,42 ) einen entfernbaren Drehbolzen (42 ) aufweist. - Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (
14 ) zwei Bügel (18 ,20 ) die an jeweils einer der einander zugewandten Seitenwände (10 ,16 ) angebracht sind und gemeinsam einen Verriegelungskanal (72 ) begrenzen, und einen in den Verriegelungskanal (72 ) eingreifenden Riegel (74 ) umfasst. - Haushaltsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den ineinandergreifenden Bügeln (
18 ,20 ) in Richtung der Schwenkachse des Scharniers (6 ,8 ,42 ) Formschluss besteht - Haushaltsgerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (
74 ) einen abgewinkelten Endabschnitt (80 ) hat, der auf einem der Bügel (20 ) abgestützt ist, wenn der Riegel (72 ) in den Verriegelungskanal (74 ) eingeführt ist. - Haushaltsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Endabschnitt (
80 ) nur auf einem Teil seiner Breite an dem Bügel (20 ) abgestützt ist. - Haushaltsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Endabschnitt (
80 ) ein Schraubgewinde gebildet ist. - Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtung (
12 ) zwischen den Seitenwänden (10 ,16 ) angebracht ist. - Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Spalt zwischen den einander zugewandten Seitenwänden (
10 ,16 ) zumindest an der Vorderseite des Geräts durch ein Abdeckprofil verborgen ist.
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