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DE102005021608A1 - Mehrteiliges Haushaltsgerät - Google Patents

Mehrteiliges Haushaltsgerät Download PDF

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DE102005021608A1
DE102005021608A1 DE102005021608A DE102005021608A DE102005021608A1 DE 102005021608 A1 DE102005021608 A1 DE 102005021608A1 DE 102005021608 A DE102005021608 A DE 102005021608A DE 102005021608 A DE102005021608 A DE 102005021608A DE 102005021608 A1 DE102005021608 A1 DE 102005021608A1
Authority
DE
Germany
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hinge
housing
appliance according
domestic appliance
parts
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102005021608A
Other languages
English (en)
Inventor
Alexander GÖRZ
Hans-Philipp Reitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to US11/919,722 priority patent/US7845745B2/en
Priority to CN2006800157355A priority patent/CN101171484B/zh
Priority to EP06725562A priority patent/EP1851494A1/de
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Abstract

Bei einem Haushaltsgerät mit einem ersten und einem zweiten Gehäuse (2, 4), die Seitenwand (10) an Seitenwand (16) nebeneinander angeordnet und aneinander befestigt sind, ist jeweils an einem Rand der einander zugewandten Seitenwände (10, 16) der Gehäuse (2, 4) jeweils ein die Gehäuse schwenkbar verbindendes Scharnier (6, 8) angebracht, und von diesem Rand beabstandet ist an den Gehäusen (2, 4) ein Verbindungselement (18, 20) angebracht, das die Bewegungsfreiheit des Scharniers (6, 8) blockiert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einem ersten und einem zweiten Gehäuse, die Seitenwand an Seitenwand nebeneinander angeordnet und aneinander befestigt sind (Side-by-Side-Anordnung).
  • Side-by-Side-Anordnungen von Haushaltsgeräten sind seit langer Zeit bekannt. Elektrogeräte und Küchenmöbel werden heute so gefertigt, dass sie sich aneinanderfügen, einbauen und kombinieren lassen, um einen fließenden Arbeitsablauf im Küchenbereich zu gewährleisten. Dieses baukastenähnliche Konzept öffnet dem Hersteller darüber hinaus die Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten auf den individuellen Gestaltungswunsch des Kunden eingehen zu können.
  • Besonders beliebt ist derzeit eine Side-by-side-Anordnung von einer Kühl- und einer Gefriereinrichtung. Hier spiegeln sich die zunehmend verändernden Einkauf-, Koch- und Eßgewohnheiten in der Küchengestaltung wieder. So werden in wenigen Einkäufen zahlreichen Fertigprodukte erworben, die in verschiedenen Kühlzonen gelagert werden müssen.
  • In der DE 202 09 516 U1 wird eine solche Kühl- und Gefriervorrichtung offenbart, die aus einem quaderförmigen Kühlteil und einem Gefrierteil besteht, die Seite an Seite zu einer Einheit aufstellbar sind. Der Zwischenraum wird mittels einer Dichtung luftdicht abgeschlossen. Hierdurch wird verhindert, dass in den vergleichsweise zur Umgebungsluft kühleren Spaltbereich zwischen Kühl- und Gefrierteil feuchtigkeitsbeladene Luft hindurchtritt, die an den Seitenflächen des Kühl- und Gefrierteils kondensiert. An der Vorderseite sind Befestigungsschienen angebracht, um ein Auseinanderrücken der Geräte zu verhindern.
  • Bei dieser Aufbauweise kann es jedoch passieren, das durch unachtsames Verschieben während oder nach dem Aufbau des Haushaltsgeräte der Spalt zwischen den einander zugewandten Wandflächen zur Rückseite des Kältegerätes hin breiter und so die umlaufende Dichtung wirkungslos wird. Es hat sich darüber hinaus noch gezeigt, das in schwierigen Montage-Situationen beim Verschieben der Gehäuse in die „Sollposition" die empfindlichen Dichtungen beschädigt werden können.
  • Aufgabe der Erfindung ist, ein Haushaltsgerät zu schaffen, das zwei Gehäuse mit einander zugewandten Seitenwände aufweist, bei dem die Gehäuse auf einfache Weise zu montieren sind und einen formstabilen Aufbau bilden.
  • Die Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 dadurch gelöst, dass jeweils an einem Rand der aneinander zugewandten Seitenwände der Gehäuse ein die Gehäuse schwenkbar verbindendes Scharnier angebracht ist und dass von diesem Rand beabstandet an den Gehäusen ein Verbindungselement angebracht ist, das die Bewegungsfreiheit des Scharniers blockiert. Das Scharnier ermöglicht eine Verbindung der Gehäuse durch eine Drehbewegung und vereinfacht so die Montage der Gehäuse vor Ort, denn die Befestigung der Gehäuse aneinander kann in einem ersten Schritt erfolgen, ohne dass die Gehäuse vollständig parallel zueinander ausgerichtet werden müssen. Damit wird die Montagezeit erheblich verkürzt, denn das auf Grund des Gewichtes und der Größe der Gehäuse oft langwierige und mühevolle „Hin- und Herrücken" der Gehäuse, bis sie an ihrer Vorder- und Rückseite fluchten, entfällt komplett.
  • Dabei kann die Verbindung der Scharnierteile kann in einem beliebigen Winkel vorgenommen werden. Die durch das Scharnier exakt definierte Drehbewegung verhindert, dass die Dichtung beim Verbinden der Geräte beschädigt wird. Sie wird langsam, dem fortschreitenden Schließvorgang entsprechend, schonend komprimiert. Das blockierende Verbindungselement verhindert im Anschluss an die Montage das Auseinanderrücken der Gehäuse, so dass die umlaufende Dichtung ihre Wirkung voll entfalten kann.
  • Um eine gute Zugänglichkeit der Scharniere und somit eine einfache Montageder Scharniere vor Ort zu ermöglichen und gleichzeitig störende Elemente im vom Kunden nach der Montage sichtbaren Bereich der Gehäuse zu vermeiden, ist das Scharnier am rückwärtigen Rand der einander zugewandten Seitenwände angebracht.
  • Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, dass an einer Ecke eines jeden Gehäuses, an der die einander zugewandten Seitenwände und eine Rückwand jedes Gehäuses aufeinandertreffen, eine Aussparung gebildet ist und dass die Achse des Scharniers in der Aussparung verläuft. Diese Ausführungsvariante verhindert, dass das Scharnier über die Rückwand der Gehäuse hinausragt und einen Vorsprung bildet, der beim Aufstellen des Haushaltgerätes an einer Wand oder beim Einbau in einen dafür vorgesehen Rahmen störend wäre.
  • Vorzugsweise besteht das Scharnier als verbindendes Gelenk zwischen den Gehäuseteilen jeweils aus einem am ersten und einem am zweiten Gehäuse befestigten Teil, wobei die Teile in Richtung der Schwenkachse des Scharniers formschlüssig ineinander greifen.
  • Um eine stabile Aufhängung der Scharniere an den Gehäusen zu erzielen, umfasst bei einer bevorzugten Ausführungsform das Scharnier jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse befestigtes Teil, wobei die Teile jeweils eine Ecke des ersten bzw. zweiten Gehäuses übergreifend befestigt sind.
  • Damit die Scharnierteile in großer Stückzahl und somit kostengünstig gefertigt werden können, umfasst das Scharnier jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse befestigtes Teil, die identisch geformt sind. Die Scharnierteile sind so geformt, dass sie ineinander greifen und dass zwischen den Teilen ein Formschluss in Richtung der Schwenkachse des Scharniers besteht, um eine Übertragung von vertikalen Kräften von einem Gehäuse auf das andere zu ermöglichen. Darüber hinaus wird der Montageaufwand reduziert, wenn nur wenige sich in der Bauform unterscheidende Montageteile zum Aufbau des Haushaltsgerätes benötigt werden.
  • Dieses Montagekonzept setzt sich bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung fort, bei der das Scharnier einen entfernbaren Drehbolzen aufweist. Nachdem die Gehäuse entsprechend zusammengebracht sind und die Scharnierteile ineinander greifen, wird der Drehbolzen einfach als Schwenkachse in die Scharnierteile geschoben.
  • Erfindungsgemäß ist das Verbindungselement, das in einiger Entfernung zu dem oben beschriebenen Scharnier an den Gehäusen in deren Randbereich angebracht ist, mit zwei Bügeln versehen, die an jeweils einer der einander zugewandten Seitenwände angebracht sind und gemeinsam einen Verriegelungskanal begrenzen. Es umfasst zudem einen in den Verriegelungskanal eingreifenden Riegel.
  • Dabei ist es zweckmäßig, dass zwischen den ineinandergreifenden Bügeln genauso wie zwischen den Scharnierteilen in Richtung der Schwenkachse des Scharniers Formschluss besteht, so dass eine Gewichtskraft zwischen den Gehäuseteilen über die Bügel übertragen werden kann und beide Gehäuseteile als eine Einheit an einer Seite angehoben werden können, um sie zu verschieben.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung hat der Riegel einen abgewinkelten Endabschnitt, der auf einem der Bügel abgestützt ist, wenn der Riegel in den Verriegelungskanal eingeführt ist. Der abgewinkelte Endabschnitt stellt eine Sicherung des Verbindungselementes dar, die den eingreifenden Riegel vor einem Durchrutschen durch den Verriegelungskanal bewahrt.
  • Günstig ist es, wenn der Endabschnitt nur auf einem Teil seiner Breite an dem Bügel abgestützt ist. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einem Umbau der Gehäuse mit einem Schraubenzieher oder ähnlichem Werkzeug, unter den nicht am Bügel abgestützten Teil des Endabschnitts gegriffen werden kann, um den Riegel aus dem Verriegelungskanal herauszuziehen und so die Verriegelung zu lösen.
  • Alternativ zu der bevorzugten Ausführungsform ist in dem abgestützten Endabschnitt ein Schraubgewinde gebildet. Durch das Eindrehen einer passenden Schraube in das Gewinde, die dann gegen den Bügel drückt, kann der Riegel aus dem Verriegelungskanal gezogen werden.
  • Das erfindungsgemäße Haushaltsgerät ist insbesondere als Kältegerät ausgebildet und weist zur Abdichtung des Spaltes und zur Verhinderung von Kondenswasserbildung eine Dichtung zwischen den Seitenwänden auf.
  • Um diese Dichtung optisch zu verstecken, ist nach der Erfindung vorgesehen, dass der Spalt zwischen den einander zugewandten Seitenwänden zumindest an der Vorderseite des Geräts durch ein Abdeckprofil verborgen ist.
  • Die nachfolgende Beschreibung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Haushaltsgerät mit einem ersten und zweiten Gehäuse vor Beginn der Montage
  • 2 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Haushaltsgerät bei der Montage
  • 3 eine Draufsicht auf das fertig aufgestellte, erfindungsgemäße Haushaltsgerät
  • 4 eine perspektivische Darstellungen der Scharnierteile des erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes
  • 5 eine perspektivische Darstellung der formschlüssig ineinandergreifenden Scharnierteile mit dem Drehbolzen zum Zeitpunkt der Einführung des Drehbolzen in das Scharnier
  • 6 eine perspektivische Darstellung der Rückseite des fertig montierten, erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes
  • 7 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes mit dem Verbindungselement während der Montage
  • 8 eine perspektivische Darstellung des Verbindungselements mit den zwei Bügeln und dem eingreifenden Riegel
  • 1 ist eine Draufsicht auf die Oberseite zweier Gehäuse 2, 4 einer Side-by-Side-Anordnung eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes. Das Gehäuse 2 kann beispielsweise das eines Kühlschranks sein, während das Gehäuse 4 zu einem Gefrierschrank gehört. Weiter sind in der Abbildung die Scharnierteile 6 und 8 erkennbar, die jeweils in einem Eckbereich der Gehäuse 2 und 4 angeordnet sind. An der Seitenwand 10 des Gehäuses 2 ist ein Rahmen aus einem flexiblen Dichtprofil 12 aufgeklebt. Ein Verbindungselement 14 ist an den Seitenwänden 10 und 16 der Gehäuseteile 2 und 4 in der Nähe der Vorderseiten 19 und 21 der Gehäuseteile 2 und 4 angebracht und umfasst zwei Bügel 18 und 20.
  • In 1 stehen die Gehäuse 2 und 4 an einem vorgesehenen Montageplatz -etwa in einem Küchenbereich- unverbunden nebeneinander.
  • In den 2 und 3 sind erneut die Gehäuseteile 2 und 4 in einer Draufsicht abgebildet. Die 2 und 3 zeigen in zwei unterschiedlichen Aufbauschritten den Ablauf eines Montagevorgangs, wie er erst durch die vorliegende Erfindung möglich wird.
  • Herkömmlicherweise wurden die Gehäuseteile aufeinander zugeschoben, bis ihre gegenüberliegenden Seitenwände parallel ausgerichtet waren und ihre Vorderseiten fluchteten, um einen flächigen Frontbereich zu bilden. Dabei war es nicht selten, dass die Dichtung schon bei der Montage durch ein ungleichmäßiges Verschieben der wuchtigen Gehäuse beschädigt wurde. Insbesondere beim Verschieben der sich berührenden Gehäuse parallel zu ihren einander zugewandten Seitenwänden traten oft Reibungskräfte zwischen der Seitenwand des Gehäuses ohne Dichtungsrahmen und der mit dem Dichtungsrahmen versehenen Gehäuseseite auf, die die Dichtung zerstörten. Wurde dieser Defekt nicht rechtzeitig entdeckt und die Dichtung erneuert, konnte der Zwischenraum nicht mehr luftdicht abgeschlossen werden, so dass in den Spaltbereich zwischen Kühl- und Gefrierteil feuchtigkeitsbeladene Luft hindurchtrat, die an den Seitenflächen des Kühl- und Gefrierteils kondensierte. Es passierte auch, dass durch unachtsames Verschieben während oder nach dem Aufbau des Haushaltsgeräte der Spalt zwischen den einander zugewandten Wandflächen zur Rückseite des Kältegerätes hin breiter und so die umlaufende Dichtung wirkungslos wurde.
  • Dagegen werden bei der vorliegenden Erfindung zunächst die die Scharnierteile 6, 8 tragenden hinteren Ecken der Gehäuse 2, 4 so zueinander platziert, dass die Scharnierteile 6, 8 ineinandergreifen und in später noch genauer erläuterter Weise verbunden werden können. Die verbundenen Scharnierteile 6, 8 definieren nun eine Schwenkachse, um die die Seitenwände der Gehäuse 2, 4 gegeneinander geschwenkt werden und dabei das Dichtprofil 12 zusammendrücken. 3 zeigt die endgültige Stellung der Gehäuse 2, 4 nebeneinander.
  • Zum besseren Verständnis des Aufbaus und der Montage der Side-by-Side-Geräte 2 und 4 sind in 4 die in 1 am rückwärtigen Rand der einander zugewandten Seitenwände 10 und 16 angebrachten Scharnierteile 6 und 8 in einer vergrößerten perspektivischen Darstellung abgebildet.
  • Die Scharnierteile 6 und 8 sind identisch einteilig aus Blech geformt. Sie haben jeweils zwei Befestigungsflügel 35 und 37 mit je zwei Schraublöchern 30 und ein bogenförmig die Befestigungsflügel verbindendes Mittelstück 22, in dem durch horizontale Schlitze drei Bügel 24, 26 und 28 voneinander abgeteilt sind. Die Befestigungsflügel 35 und 37 eines Scharnierteils 6 bzw. 8 stehen im rechten Winkel zueinander, um jeweils einen an einer Seitenwand und den anderen an einer Rückwand des Gehäuses 2 bzw. 4 befestigen zu können. Das Scharnierteil 6 ist im Vergleich zum Scharnierteil 8 so gedreht und positioniert, das eine mit 38 bezeichnete Seitenkante, die beim Scharnierteil 6 nach oben ausgerichtet ist, beim Scharnierteil 8 nach unten weist und eine Seitenkante 40 umgekehrt.
  • In der perspektivischen Darstellung der 5 greifen die Bügel 24, 26 und 28 der Scharnierteile 6 und 8 formschlüssig ineinander und begrenzen so einen zylindrischen Hohlraum 32. Dieser ist zur Aufnahme eines Drehbolzens 42 bestimmt, der die Scharnierteile 6, 8 schwenkbar zusammenhält. Die Scharnierteile 6 und 8 sind so geformt, dass die Befestigungsflügel 37, die zur Befestigung der Scharnierteile 6 und 8 an den einander zugewandten Seitenwänden 10, 16 der Gehäuse 2, 4 bestimmt sind, beim Ineinandergreifen der Scharnierlaschen 6 und 8 einen Abstand A zueinander aufweisen, der etwas kleiner als die Dicke des Dichtungsprofils 12 ist.
  • 6 zeigt die fertig montierten Gehäuse 2 und 4 von der Rückseite aus. Die Scharnierteile 6 und 8 sind jeweils in einer Aussparung 44, 46 zwischen Seiten- und Rückwand der Gehäuse 2, 4 angebracht, so dass sie nicht über der Rückwand der Gehäuse hinausragen. Der Drehbolzen 42 und Scharnierteile 6 und 8 sind zum fertigen Scharnier zusammengefügt. Die Dichtung 12 liegt zusammengepresst an den jeweiligen Seitenwänden der Gehäuse 10 und 16 an. Auf diese Weise wird der Zwischenraum mittels einer Dichtung luftdicht abgeschlossen.
  • Wie mit Bezug auf 1 bereits erwähnt, ist im vorderen Bereich der Seitenwände 10, 16 der Gehäuse 2 und 4 ein Verbindungselement 14 mit zwei Bügeln 18, 20 angebracht, das nun mit Bezug auf 7 und 8 genauer erläutert wird.
  • 7 zeigt perspektivisch die zwei Gehäuse 2, 4 im über das Scharnier miteinander verbundenen Zustand der 2, in dem sich die Seitenwände 10, 16 noch nicht dicht gegenüberliegen.
  • Die aus Blech geformten Bügel 18, 20 haben jeweils zwei Befestigungsflansche mit Bohrungen 30, die zum Verschrauben an den Seitenwänden 10, 16 dienen und die durch zwei vorgewölbte Rippen 62 und 64 im Falle des Bügels 18 bzw. drei Rippen 66, 68 und 70 im Falle des Bügels 20 verbunden sind. Die Breite von Aussparungen 60 zwischen den Rippen eines Bügels 18 bzw. 20 ist so gewählt, dass die Rippen des jeweils anderen Bügels darin eingreifen, wenn die Wände 10, 16 sich in der Stellung der 3 befinden. können.
  • Die Bügel 18, 20 sind an den Wänden 10, 16 so platziert, dass die Rippen 62, 64, 66, 68, 70 ineinandergreifen, wenn durch Schwenken in dem Scharnier die Wände 10, 16 aufeinander zu bewegt werden und das Dichtungsprofil 12 zwischen ihnen zusammengedrückt wird. Wie in 8 gezeigt, entsteht durch das Ineinandergreifen der Rippen 62, 64, 66, 68, 70 zwischen ihnen ein Verriegelungskanal 72, in den ein Riegel 74 eingesteckt wird, um ein erneutes Auseinanderrücken der Gehäuse 2, 4 zu verhindern.
  • In 8 ist erkennbar, dass der Riegel 74 einen abgewinkelten Endabschnitt 80 hat, der von einem nach oben gerichteten Vorsprung 84 zwischen Aussparungen 82 am oberen Rand der Rippe 66 zu liegen kommt und so den eingreifenden Riegel 74 vor einem Durchrutschen durch den Verriegelungskanal 72 bewahrt. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einem Umbau der Gehäuse mit einem Schraubenzieher oder ähnlichem Werkzeug in eine der Aussparungen 82 gegriffen werden kann, um den Endabschnitt 80 zu fassen und den Riegel 74 aus dem Verriegelungskanal 72 herauszuziehen und so die Verriegelung zu lösen.
  • Alternativ könnte der Endabschnitt mit einer Gewindebohrung versehen sein, die an der Oberkante der Rippe 66 endet. Wenn eine Schraube in diese Gewindebohrung eingedreht wird und auf die Oberkante der Rippe 66 stößt, drückt sie den Endabschnitt 80 nach oben und zieht so allmählich den Riegel 72 aus dem Verriegelungskanal 74 heraus. Auf diese Weise ist es sogar möglich, den Riegel zu lösen, wenn er in dem Kanal 72 fest eingeklemmt ist.
  • Ein in 7 gezeigtes flexibles T-Profil 76 aus Kunststoff wird erst nach Verriegeln der Bügel 18, 20 in den Zwischenraum zwischen den Wänden 10, 16 eingeschoben, um das Verbindungselement 14 und die Dichtung 12 zu verbergen.

Claims (14)

  1. Haushaltsgerät mit einem ersten und einem zweiten Gehäuse (2, 4), die Seitenwand (10) an Seitenwand (16) nebeneinander angeordnet und aneinander befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils an einem Rand der einander zugewandten Seitenwände (10, 16) der Gehäuse (2, 4) jeweils ein die Gehäuse schwenkbar verbindendes Scharnier (6, 8, 42) angebracht ist und dass von diesem Rand beabstandet an den Gehäusen (2, 4) ein Verbindungselement (14) angebracht ist, das die Bewegungsfreiheit des Scharniers (6, 8, 42) blockiert.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (6, 8, 42) am rückwärtigen Rand der einander zugewandten Seitenwände (10, 16) angebracht ist.
  3. Haushaltsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Ecke jedes Gehäuses, an der die einander zugewandten Seitenwände (10, 16) und eine Rückwand jedes Gehäuses aufeinanderfreffen, eine Aussparung (44, 46) gebildet ist, und dass die Achse des Scharniers (6, 8, 42) in der Aussparung verläuft.
  4. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (6, 8, 42) jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse (2, 4) befestigtes Teil (6, 8) umfasst, und dass die Teile (6, 8) in Richtung der Schwenkachse des Scharniers (6, 8, 42) formschlüssig ineinander greifen.
  5. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (6, 8, 42) jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse (2, 4) befestigtes Teil (6, 8) umfasst, und dass die Teile (6, 8) jeweils eine Ecke des ersten bzw. zweiten Gehäuses (2, 4) übergreifend befestigt sind.
  6. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (6, 8, 42) jeweils ein am ersten bzw. zweiten Gehäuse (2, 4) befestigtes Teil (6, 8) umfasst, und dass beide Teile (6, 8) identisch geformt sind, wobei die Teile (6, 8) ineinander greifen, und dass zwischen den Teilen (6, 8) ein Formschluss in Richtung der Schwenkachse des Scharniers (6, 8, 42) besteht.
  7. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (6, 8, 42) einen entfernbaren Drehbolzen (42) aufweist.
  8. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (14) zwei Bügel (18, 20) die an jeweils einer der einander zugewandten Seitenwände (10, 16) angebracht sind und gemeinsam einen Verriegelungskanal (72) begrenzen, und einen in den Verriegelungskanal (72) eingreifenden Riegel (74) umfasst.
  9. Haushaltsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den ineinandergreifenden Bügeln (18, 20) in Richtung der Schwenkachse des Scharniers (6, 8, 42) Formschluss besteht
  10. Haushaltsgerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (74) einen abgewinkelten Endabschnitt (80) hat, der auf einem der Bügel (20) abgestützt ist, wenn der Riegel (72) in den Verriegelungskanal (74) eingeführt ist.
  11. Haushaltsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Endabschnitt (80) nur auf einem Teil seiner Breite an dem Bügel (20) abgestützt ist.
  12. Haushaltsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Endabschnitt (80) ein Schraubgewinde gebildet ist.
  13. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtung (12) zwischen den Seitenwänden (10, 16) angebracht ist.
  14. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Spalt zwischen den einander zugewandten Seitenwänden (10, 16) zumindest an der Vorderseite des Geräts durch ein Abdeckprofil verborgen ist.
DE102005021608A 2005-05-10 2005-05-10 Mehrteiliges Haushaltsgerät Withdrawn DE102005021608A1 (de)

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