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DE102005020909B4 - Elektronisches Gerät zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen sowie Verfahren zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen - Google Patents

Elektronisches Gerät zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen sowie Verfahren zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen Download PDF

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DE102005020909B4
DE102005020909B4 DE200510020909 DE102005020909A DE102005020909B4 DE 102005020909 B4 DE102005020909 B4 DE 102005020909B4 DE 200510020909 DE200510020909 DE 200510020909 DE 102005020909 A DE102005020909 A DE 102005020909A DE 102005020909 B4 DE102005020909 B4 DE 102005020909B4
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DE
Germany
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Jürgen Atzkern
Stefan Koller
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Fujitsu Client Computing Ltd
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Fujitsu Technology Solutions GmbH
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Abstract

Elektronisches Gerät (1) zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen, aufweisend
– eine Empfangsvorrichtung (2) zum Empfangen eines digitalen oder analogen Rundfunk- oder Fernsehsignals (3, 4),
– eine mit der Empfangsvorrichtung (2) verbundene Aufzeichnungsvorrichtung (5) zum Aufzeichnen von Sendungen, die über die Empfangsvorrichtung (2) empfangen werden, auf einem digitalen Speichermedium (6),
– eine Aufzeichnungssteuerung (7) mit einem Vorprogrammierungsspeicher (8) zur Aufnahme von Programminformationen, die aufzuzeichnende Sendungen kennzeichnen,
wobei eine Steuereinheit (15), dazu eingerichtet ist,
– für die in den Vorprogrammierungsspeicher (8) programmierten Sendungen jeweils eine zur Aufzeichnung benötigte Speicherkapazität zu bestimmen und
– die für die Aufzeichnung einer Mehrzahl von Sendungen benötigte Speicherkapazität auf dem Speichermedium (6) zu berechnen, die auf dem Speichermedium freie Speicherkapazität zu ermitteln und die benötigte Speicherkapazität mit der freien Speicherkapazität zu vergleichen,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, dass
– bei der Vorprogrammierung die...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektronisches Gerät zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen, aufweisend eine Empfangsvorrichtung zum Empfangen eines digitalen oder analogen Rundfunk- oder Fernsehsignals, eine mit der Empfangsvorrichtung verbundene Aufzeichnungsvorrichtung zum Aufzeichnen von Sendungen, die über die Empfangsvorrichtung empfangen werden, auf einem digitalen Speichermedium und eine Aufzeichnungssteuerung mit einem Vorprogrammierungsspeicher zur Aufnahme von Programminformationen, die aufzuzeichnende Sendungen kennzeichnen, wobei eine Steuereinheit dazu eingerichtet ist, für die in den Vorprogrammierungsspeicher programmierten Sendungen jeweils eine zur Aufzeichnung benötigte Speicherkapazität zu bestimmen und die für die Aufzeichnung einer Mehrzahl von Sendungen benötigte Speicherkapazität auf dem Speichermedium zu berechnen, die auf dem Speichermedium freie Speicherkapazität zu ermitteln und die benötigte Speicherkapazität mit der freien Speicherkapazität zu vergleichen.
  • Zudem betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren.
  • Früher waren elektronische Geräte zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen in der Regel so ausgestaltet, dass die Daten auf Magnetbändern, beispielsweise Videokassetten, analog aufgezeichnet werden. Bei dieser Aufzeichnungstechnik wird auf den Magnetbändern eine verhältnismäßig hohe Speicherdichte erzielt, sodass insbesondere Fernsehsendungen in vergleichsweise hoher Bild- und Tonqualität aufgezeichnet werden können. Diese Aufzeichnungstechnik hat jedoch auch eine Vielzahl von Nachteilen, insbesondere was die nachlassende Qualität der aufgezeichneten Bild- und Tondaten als auch den Benutzungskomfort angeht. Um von einer Stelle einer aufgezeichneten Fernsehsendung zu einer anderen zu gelangen, ist ein zeitaufwändiges Spulen des Bandes erforderlich. Beim wiederholten Abspielen der Bänder wird zudem die Bildqualität schlechter. Weiterhin ist die Aufzeichnungsdauer durch die Größe der Kassetten begrenzt und recht gering.
  • Die fortschreitende technische Entwicklung ermöglicht es mittlerweile, Bild- und Tondaten in hoher Qualität auf digitalen Speichermedien abzulegen. Voraussetzung dafür sind einerseits Datenverarbeitungsvorrichtungen mit ausreichender Verarbeitungsgeschwindigkeit als auch Speichermedien mit ausreichender Speicherkapazität, die zwischenzeitlich jedoch kostengünstig zur Verfügung stehen. Digital empfangene Daten können nach entsprechender Aufbereitung direkt auf dem Speichermedium abgelegt werden. Analog empfangene Rundfunk- oder Fernsehsendungen werden digitalisiert und dann in digitaler Form auf dem Speichermedium abgelegt.
  • Unabhängig davon, ob es sich um analoge oder digitale Speichermedien handelt, besteht die Möglichkeit einer Programmierung aufzuzeichnender Sendungen. Ein Benutzer kann dabei eine oder mehrere Sendungen unter Verwendung eines Codes oder durch Angabe des Senders und der Sendezeiten programmieren. Die programmierten Sendungen werden später automatisch aufgezeichnet. Im praktischen Betrieb kommt es jedoch vor, dass mehr Aufnahmen programmiert werden, als auf dem digitalen Speichermedium, beispielsweise einer Festplatte, aufgezeichnet werden können. Dies wird auch als "Überprogrammierung" bezeichnet. Dies führt dazu, dass ein Benutzer erst nach fehlgeschlagener Aufzeichnung feststellt, dass nicht mehr genügend Speicherkapazität zur Verfügung stand.
  • Von Aufzeichnungsgeräten der Firma Philips ist es bekannt, dass die ältesten Aufnahmen automatisch gelöscht werden, wenn der Festplattenspeicher fast voll ist, sodass er für die Aufzeichnung weiterer Sendungen nicht mehr ausreichend freie Speicherkapazität aufweist. Ein entsprechendes Gerät ist beispielsweise unter der Typbezeichnung HDRW720 im Handel. Nachteilig ist bei dieser Lösung, dass der Anwender unabsichtlich Aufnahmen verliert, da sie von neuen Aufnahmen überschrieben werden.
  • Aus dem Dokument DE 10055937 A1 ist eine Verfahren und eine Vorrichtung zur Aufzeichnung von digitalen audiovisuellen Daten bekannt. Für diese digitalen audiovisuellen Daten werden während der Aufzeichnung Informationen über mittlere Datenraten von Programmbeiträgen ermittelt. Daraus ist es möglich die zu erwartende Datenmenge eines jeden Programmbeitrags zu ermitteln.
  • Aus dem Dokument DE 100 59 845 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Aufzeichnung von audiovisuellen Daten bekannt, welche die Verwaltung und Aufzeichnung der aufgezeichneten audiovisuellen Daten ermöglichen. Die zeitlichen Verhältnisse von aufgezeichneten audiovisuellen Daten werden von für eine Aufzeichnung vorgesehenen audiovisuellen Daten und eine verbleibende Zeitdauer durch graphische Darstellung verdeutlicht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gerät zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen anzugeben, bei dem ein unbeabsichtigtes Löschen von Aufnahmen vermieden wird und trotz dem alle beabsichtigten Sendungen aufgezeichnet werden. Daneben soll ein entsprechendes Verfahren angegeben werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein elektronisches Gerät der eingangs genannten Art gelöst, das durch eine Steuereinheit gekennzeichnet ist, die dazu eingerichtet ist, für die in den Vorprogrammierungsspeicher programmierten Sendungen jeweils eine zur Aufzeichnung benötigte Speicherkapazität zu bestimmen, die für die Aufzeichnung einer Mehrzahl von Sendungen benötigte Speicherkapazität auf dem Speichermedium zu berechnen, die auf dem Speichermedium freie Speicherkapazität zu ermitteln und die benötigte Speicherkapazität mit der freien Speicherkapazität zu vergleichen.
  • Das erfindungsgemäße elektronische Gerät kann somit schon bei der Programmierung von Sendungen erkennen, dass die verfügbare Speicherkapazität für die programmierten Sendungen nicht ausreichen wird.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das elektronische Gerät dazu eingerichtet, die programmierten Sendungen auf einer angeschlossenen Anzeigeeinheit darzustellen und dabei die Sendungen zu kennzeichnen, für deren Aufzeichnung keine ausreichende Speicherkapazität vorhanden ist.
  • In einer anderen günstigen Ausführung wird automatisch die Aufzeichnungsqualität verringert, um dadurch alle programmierten Sendungen aufzeichnen zu können.
  • Die genannten günstigen Ausführungen können auch miteinander kombiniert werden, wobei die Aufzeichnungsqualität bis zu einem unteren Grenzwert verringert wird. Sollten dann noch immer nicht alle programmierten Sendungen aufgezeichnet werden können, wird dies angezeigt.
  • In günstigen Weiterbildungen der Erfindung ist aus den in dem Vorprogrammierungsspeicher abgelegten Programminformationen bereits die zur Aufzeichnung benötigte Speicherkapazität bestimmbar. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Anfangs- und Endzeit der programmierten Sendung abgelegt ist. In einer verbesserten Ausführung werden gleichzeitig Parameter der Aufzeichnungsqualität berücksichtigt.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausführung ist eine Schnittstelle zu einem Datennetzwerk vorgesehen, wobei die Steuereinheit dazu eingerichtet ist, mittels der in dem Vorprogrammierungsspeicher abgelegten Programminformationen über die Schnittstelle aus dem Datennetzwerk solche Informationen zu beschaffen, die zur Bestimmung der zur Aufzeichnung einer Sendung benötigten Speicherkapazität erforderlich sind. Auf diese Weise können neben der Dauer der Sendung auch Angaben über das Bildformat oder über Qualitätsmerkmale abgerufen und zur Berechnung der erforderlichen Speicherkapazität berücksichtigt werden.
  • Die von der Steuereinheit ermittelte Information, ob die vorhandene Speicherkapazität ausreichen wird, kann zur Anzeige in verschiedenen Menüs eingesetzt werden, insbesondere ist eine Anzeige unabhängig von der Anzeige der programmierten Sendungen möglich. Dadurch ist, unabhängig von dargestellten Menüs, erkennbar, dass bei der Aufzeichnung von Sendungen ein Problem auftreten wird und daher der Benutzer entsprechende Korrekturen bei der Programmierung vornehmen sollte.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen weist die Schritte auf: Programmieren von aufzuzeichnenden Sendungen, Bestimmen einer Speicherkapazität, die für eine Aufzeichnung der programmierten Sendungen auf einem Speichermedium jeweils benötigt wird, Berechnen der Speicherkapazität, die für die Aufzeichnung einer Mehrzahl von Sendungen benötigt wird und einer zeitliche Reihenfolge der Sendungen, Ermitteln der freien Speicherkapazität des Speichermediums, Vergleichen der benötigten Speicherkapazität mit der freien Speicherkapazität, Erzeugen einer Warninformation, die angibt, wenn die benötigte Speicherkapazität größer als die freie Speicherkapazität ist, und Aufzeichnen programmierter Sendungen.
  • Auch das erfindungsgemäße Verfahren bietet in verschiedenen Varianten die Möglichkeiten, bei nicht ausreichender Speicherkapazität Warnungen anzuzeigen oder Änderungen der Aufzeichnungsqualität vorzunehmen oder sowohl die Aufzeichnungsqualität zu verändern, als auch Warnungen anzuzeigen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen elektronischen Geräts,
  • 2 eine mögliche Darstellung programmierter Sendungen auf einer Anzeigeeinheit,
  • 3 ein Ablaufdiagramm eines ersten Beispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens und
  • 4 ein Ablaufdiagramm eines zweiten Beispiels eines weitergebildeten erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In der 1 ist eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen elektronischen Geräts 1 dargestellt, das zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen geeignet ist. Es besitzt eine Empfangsvorrichtung 2 zum Empfangen digitaler und analoger Rundfunk- oder Fernsehsignale. Ein analoges Rundfunk- oder Fernsehsignal 3 wird über eine Schnittstelle 11 des Geräts der Empfangsvorrichtung 2 zugeführt. Ein entsprechendes digitales Signal 4 wird über eine weitere Schnittstelle 12 der Empfangsvorrichtung 2 zugeführt. Die Empfangsvorrichtung 2 extrahiert die in den Signalen 3 und 4 enthaltenen Bild- und Toninformationen. Die extrahierten Informationen werden einer Wiedergabeeinheit 9 zugeführt, die über eine Schnittstelle 13 eine nicht dargestellte Anzeigeeinheit ansteuern kann, um die Bilddaten zur Anzeige zu bringen. Ebenso können Lautsprecher angeschlossen werden, um die Toninformationen wiederzugeben.
  • Um empfangene Sendungen aufzeichnen zu können, ist die Empfangsvorrichtung 2 mit einer Aufzeichnungsvorrichtung 5 verbunden. Diese beinhaltet ein digitales Speichermedium 6, das im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Festplatte ist. Festplatten sind als digitale Speichermedien besonders geeignet, da sie einerseits eine hohe Speicherkapazität und anderer seits schnelle Zugriffsmöglichkeiten aufweisen. Mit fortschreitender technologischer Entwicklung sind aber auch andere Speichermedien als Festplatten denkbar, insbesondere Flash-Speicher sind geeignet, als digitales Speichermedium eingesetzt zu werden. Derzeit eingesetzte Festplatten weisen eine Speicherkapazität von beispielsweise 80 GB auf. Flash-Speicher mit einer Kapazität von 1 GB sind bereits erhältlich und es ist absehbar, dass in wenigen Jahren Flash-Speicher mit einer vergleichbaren Speicherkapazität zur Verfügung stehen werden. Aber auch andere zukünftige Speichermedien können in dem erfindungsgemäßen elektronischen Gerät eingesetzt werden.
  • Zur Steuerung der Aufzeichnungsvorgänge ist eine Aufzeichnungssteuerung 7 vorgesehen, die mit der Empfangsvorrichtung 2 und der Aufzeichnungsvorrichtung 5 verbunden ist. Sie weist einen Vorprogrammierungsspeicher 8 auf, in den Programminformationen programmiert werden können, die aufzuzeichnende Sendungen kennzeichnen. Die Programminformationen können einen Code beinhalten, der die jeweilige Sendung eindeutig identifiziert. Es ist aber genauso möglich, eine aufzuzeichnende Sendung durch den Sender und die Sendezeit zu bestimmen. Sofern eine Referenzierung lediglich über einen Code erfolgt, muss die Information über die Sendezeit automatisch beschafft werden. Dies kann über die Schnittstelle 12 zum Empfang eines digitalen Rundfunk- oder Fernsehsignals erfolgen, da über diese Signals auch Programminformationen übertragen werden. Optional ist die Aufzeichnungssteuerung 7 mit einer Datennetz-Verbindungsvorrichtung 17 verbunden, durch die über eine Schnittstelle 18 eine Kommunikationsverbindung 19 beispielsweise in das Internet hergestellt werden kann. Dadurch können unter Verwendung des Codes die fehlenden Daten von einem Dienstanbieter aus dem Internet nachgeladen werden, sodass nach Durchführung dieses Schritts ebenfalls die Sendezeiten zur Verfügung stehen.
  • Wenn die programmierte Zeit erreicht ist, steuert die Aufzeichnungssteuerung 7 die Empfangsvorrichtung an, um sie auf den gewünschten Sender einzustellen. Zudem wird die Aufzeichnungsvorrichtung 5 angesteuert, sodass sie von der Empfangsvorrichtung 2 erhaltene Daten entgegennimmt und auf dem Speichermedium 6 ablegt. Die Empfangsvorrichtung 2 kann dabei so ausgestaltet sein, dass gleichzeitig mehrere Sender empfangen werden können, um entweder gleichzeitig mehrere Sendungen aufzuzeichnen oder eine Sendung über die Wiedergabevorrichtung auf einer angeschlossene Anzeigeeinheit darzustellen und eine andere Sendung aufzuzeichnen. Da die Aufzeichnung auch aus einem Standby-Modus heraus erfolgen kann, ist die Aufzeichnungssteuerung 7 zusätzlich mit einer Stromversorgungseinheit 10 verbunden, die die erforderlichen Betriebsspannungen zur Verfügung stellt.
  • Wie aus den 2A und 2B ersichtlich ist, können mehrere Sendungen programmiert werden. In dem in 2A anhand einer Bildschirmdarstellung gezeigten Betriebsfall ist eine Sendung programmiert. Die eingesetzte Festplatte weist eine Speicherkapazität für 13:14 h bei einer Standardaufzeichnungsqualität auf. Auf der Festplatte ist zum dargestellten Zeitpunkt Speicherkapazität für 7:10 h in der Standard-Aufzeichnungskapazität belegt. Die freie Speicherkapazität betragt demnach 6:04 h. Die programmierte Sendung dauert 0:45 h. Die freie Speicherkapazität reicht nach Aufzeichnung der programmierten Sendung demnach noch für 5:19 h aus. Bei der Überprüfung auf eine Überprogrammierung wurde festgestellt, dass die Sendung ohne Speicherplatzprobleme aufgezeichnet werden kann, was durch das Punktsymbol vor der Anzeige der programmierten Sendung gekennzeichnet ist.
  • In dem in 2B dargestellten Betriebsfall sind fünf Sendungen programmiert, die zusammen 6:43 h Speicherkapazität benötigen, sofern eine Standardaufzeichnungsqualität verwendet wird. Da schon 7:10 h belegt sind und somit nur noch 6:04 h zur Verfügung stehen, reicht der verfügbare Speicherplatz nicht aus. Die ersten drei Sendungen können zwar noch in der vorgesehenen Standardaufzeichnungsqualität aufgezeichnet werden, was durch das Punktsymbol gekennzeichnet ist. Danach sind noch 2:06 h bei einer Standardaufzeichnungsqualität frei. Die vierte und fünfte Sendung, die noch aufzuzeichnen sind, umfassen jedoch zusammen 2:45 h Stunden, wobei die vierte Sendung 2:30 h und die fünfte Sendung 0:15 h dauert. Somit ist ersichtlich, dass die aufzuzeichnenden Sendungen keine ausreichende Speicherkapazität auf der Festplatte finden werden. Es liegt also eine Überprogrammierung vor. Dies wird in diesem Ausführungsbeispiel einerseits durch das "Warndreieck"-Symbol 25 oben rechts im Bild angezeigt, andererseits wird vor den nicht mehr aufzeichenbaren Sendungen ein entsprechendes Warnsymbol 26 angezeigt.
  • In dem gezeigten Beispiel ist dies zumindest noch nachvollziehbar. Wenn jedoch eine Vielzahl von Sendungen mit längerer Dauer programmiert wird, ist es nicht ohne weiteres möglich, den erforderlichen Speicherplatz abzuschätzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Sendungen in unterschiedlicher Qualität ausgestrahlt werden und entsprechend in unterschiedlicher Qualität aufgenommen werden könnten.
  • Um die Möglichkeit der Aufzeichnung programmierter Sendungen zu bestimmen, ist eine Steuereinheit 15 vorgesehen. Zu der im Folgenden beschriebenen Funktionsweise der Steuereinheit 15 sind in 3 und 4 Ablaufdiagramme dargestellt, die das Verständnis erleichtern. Die zunächst beschriebene 3 stellt dabei eine einfache Variante des Verfahrens dar, wobei bei nicht ausreichender Speicherkapazität angezeigt wird, welche der programmierten Sendungen nicht aufgezeichnet werden können.
  • Aus den Programminformationen, die durch einen Programmierschritt 31 in dem Vorprogrammierungsspeicher 8 hinterlegt sind, wird bestimmt, wie viel Speicherkapazität die Aufzeichnung der einzelnen Sendungen erfordern wird (Schritt 32). Mit diesen Informationen lässt sich der insgesamt benötigte Speicherplatz berechnen (Schritt 33). Die Steuereinheit 15 ist mit der Aufzeichnungsvorrichtung 5 bzw. dem Speichermedium 6 verbunden, um die freie Speicherkapazität ermitteln zu können (Schritt 34). Nach einem Vergleich mit der freien Speicherkapazität (Schritt 35) wird ein Ergebnissignal 16 generiert, das anzeigt, wenn die freie Speicherkapazität nicht zur Aufnahme aller programmierter Sendungen ausreicht. Dies wird auf einer Anzeigeeinheit, wie in 2B dargestellt, durch ein Symbol 25 symbolisiert. Zu diesem Zweck ist die Steuereinheit 15 mit der Wiedergabevorrichtung 9 verbunden, da über die Wiedergabevorrichtung 9 und die Schnittstelle 13 die Anzeigeeinheit angesteuert wird. Alternativ könnte die Steuereinheit 15 auch direkt mit der Schnittstelle 13 verbunden werden, wenn diese zur Übermittlung derartiger Menüinformationen ausgestaltet ist.
  • Da zuvor für jede einzelne Sendung die benötigte Speicherkapazität bestimmt wurde, kann bei Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge der Sendungen auch festgestellt und angegeben werden, welche der programmierten Sendungen nicht mehr aufgezeichnet werden können (Schritte 36 und 37). Dies ist in der Darstellung der 2B durch die Symbole 26 gekennzeichnet, die jeweils einer Sendung zugeordnet sind.
  • Für einen Benutzer ist somit schon bei der Programmierung sofort erkennbar, welche der programmierten Sendungen nicht aufgezeichnet werden können, sodass er gegebenenfalls alte Sendungen selektiv löschen oder die Programmierung der aufzuzeichnenden Sendungen ändern kann. Es kommt nicht zu einem unbeabsichtigten Löschen früher aufgezeichneter Sendungen und durch die eindeutige Kennzeichnung auch nicht zu Fehlern bei der Aufzeichnung zukünftiger Sendungen.
  • Alternativ oder zusätzlich wird die Aufzeichnungsvorrichtung 5 beeinflusst, um bei der Aufzeichnung zukünftiger Sendungen weniger Speicherplatz pro Sendung zu verbrauchen, wenn die freie Speicherkapazität zur Aufzeichnung in einer Standardqualität nicht ausreicht, wie anhand von 4 erläutert wird. Dabei wird ausgenutzt, dass die Aufzeichnungsqualität einstellbar ist. Wenn also festgestellt wird, dass in der eingestellten Aufzeichnungsqualität die Speicherkapazität nicht ausreichen würde (Schritt 35), so kann im Schritt 40 die Aufzeichnungsqualität verringert werden. Nach der Verringerung der Aufzeichnungsqualität muss die mit den neuen Aufzeichnungsparametern erforderliche Speicherkapazität neu bestimmt (Schritte 32 und 33) und mit der zur Verfügung stehenden Kapazität verglichen werden (Schritt 35). Dieses Prozedere kann in einer günstigen Ausgestaltung des Verfahrens mehrfach wiederholt werden, sodass durch schrittweise Verringerung der Aufzeichnungsqualitätsparameter einerseits sämtliche programmierte Sendungen aufgezeichnet werden und zudem eine unter den gegebenen Speicherkapazitätsbedingungen optimale Aufzeichnungsqualität erreicht werden kann.
  • Es kann vorkommen, dass trotz einer Verringerung der Aufzeichnungsqualität der zur Verfügung stehende Speicherplatz nicht ausreicht. Das ist dann der Fall, wenn eine untere Grenze für die Aufzeichnungsqualität festgelegt ist, die nicht unterschritten werden darf. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn zusätzlich, wie oben beschrieben, angezeigt werden kann, dass die Speicherkapazität für einzelne Sendungen nicht ausreicht.
  • Dazu wird gemäß 4 nach der Feststellung im Schritt 35, dass die Speicherkapazität nicht ausreicht, in einem Schritt 39 geprüft, ob eine weitere Reduzierung der Aufzeichnungsqualität möglich ist. Sollte dies der Fall, weil eine geräte- oder benutzerbestimmte untere Grenze erreicht ist, wird zum Schritt 36 verzweigt, in dem die nicht mehr aufzeichenbaren Sendungen bestimmt werden. Nachfolgend können diese, wie anhand des Verfahrens gemäß 3 erläutert, im Schritt 37 angezeigt werden. Anschließend erfolgt die Aufzeichnung der programmierten Sendungen in Schritt 38, soweit dies unter Berücksichtigung der freien Speicherkapazität möglich ist.
  • Diese Vorgehensweise kann auch anschaulich anhand des Beispiels von 2B erläutert werden. Die freie Speicherkapazität beträgt nach Abzug der Speicherkapazität für die ersten drei programmierten Sendungen 2:06 h. Die vierte noch aufzuzeichnende Sendung hat eine Länge von 2:30 h, wobei zunächst angenommen wird, dass die Dauer einer Sendung äquivalent zum benötigten Speicherplatz ist. Um beide Sendungen mit der voreingestellten Aufzeichnungsqualität aufzuzeichnen, reicht die Speicherkapazität nicht aus, wie durch die Symbole 25 und 26 angezeigt wird. Durch eine Verringerung der Aufzeichnungsqualität könnte aber erreicht werden, dass die Sendung "Das Im perium schlägt zurück" noch aufgezeichnet werden kann. Das heißt, die Aufzeichnungsqualität wird so weit verringert, dass auf dem Speicherplatz, der mit normalen Einstellungen für 2:06 h vorgesehen ist, nun 2:30 h Sendung aufgezeichnet werden können. In diesem Fall würde also für die letztprogrammierte Sendung ein Warnsignal angezeigt werden, nicht aber für die vierte programmierte Sendung.
  • Bei einer weiteren Verringerung der Aufzeichnungsqualität könnte erreicht werden, dass auch noch die 15 Minuten der fünften Sendung aufgezeichnet werden können.
  • Eine weitere Optimierungsmöglichkeit besteht darin, die Aufzeichnungsqualität der programmierten Sendungen von dem Typ der Sendung abhängig zu machen. Wenn es sich um eine Nachrichtensendung handelt, ist in der Regel eine geringe Aufzeichnungsqualität ausreichend, da es auf die übermittelte Information ankommt. Andererseits sollten Spielfilme mit einer hohen Qualität aufgezeichnet werden, um das Sehvergnügen zu steigern. Nachdem die aufzuzeichnenden Sendungen programmiert wurden, wird ein Optimierungsverfahren ausgeführt, das jeder der programmierten Sendungen eine für diesen Typ vorgegebene Aufzeichnungsqualität zuordnet. Die Bestimmung der benötigten Speicherkapazität erfolgt dann unter Verwendung der sendungsspezifischen Aufzeichnungsqualität.
  • Selbstverständlich ist das erfindungsgemäße elektronische Gerät nicht nur als Stand-Alone-Gerät realisierbar, sondern kann auch beispielsweise in ein Fernsehgerät integriert sein. Auch ist es möglich, einen Computer durch entsprechende Schnittstellen und geeignete Software so auszurüsten, dass er die beanspruchten Funktionen erfüllt.
  • 1
    elektronisches Gerät
    2
    Empfangsvorrichtung
    3
    analoges Rundfunk- oder Fernsehsignal
    4
    digitales Rundfunk- oder Fernsehsignal
    5
    Aufzeichnungsvorrichtung
    6
    digitales Speichermedium
    7
    Aufzeichnungssteuerung
    8
    Vorprogrammierungsspeicher
    9
    Wiedergabevorrichtung
    10
    Stromversorgungseinheit
    11
    analoge Empfangsschnittstelle
    12
    digitale Empfangsschnittstelle
    13
    Schnittstelle für eine Anzeige-/Wiedergabeeinheit
    14
    Anschluss der Stromversorgungseinheit
    15
    Steuereinheit
    16
    Warnsignal
    17
    Datennetz-Verbindungsvorrichtung
    18
    Datenschnittstelle
    19
    Kommunikationsverbindung
    25
    sendungsunabhängiges Warnsignal
    26
    sendungsspezifisches Warnsignal
    31–40
    Verfahrensschritte

Claims (14)

  1. Elektronisches Gerät (1) zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen, aufweisend – eine Empfangsvorrichtung (2) zum Empfangen eines digitalen oder analogen Rundfunk- oder Fernsehsignals (3, 4), – eine mit der Empfangsvorrichtung (2) verbundene Aufzeichnungsvorrichtung (5) zum Aufzeichnen von Sendungen, die über die Empfangsvorrichtung (2) empfangen werden, auf einem digitalen Speichermedium (6), – eine Aufzeichnungssteuerung (7) mit einem Vorprogrammierungsspeicher (8) zur Aufnahme von Programminformationen, die aufzuzeichnende Sendungen kennzeichnen, wobei eine Steuereinheit (15), dazu eingerichtet ist, – für die in den Vorprogrammierungsspeicher (8) programmierten Sendungen jeweils eine zur Aufzeichnung benötigte Speicherkapazität zu bestimmen und – die für die Aufzeichnung einer Mehrzahl von Sendungen benötigte Speicherkapazität auf dem Speichermedium (6) zu berechnen, die auf dem Speichermedium freie Speicherkapazität zu ermitteln und die benötigte Speicherkapazität mit der freien Speicherkapazität zu vergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, dass – bei der Vorprogrammierung die Aufzeichnungsqualität der aufzuzeichnenden Sendungen durch einen Benutzer verringert werden kann, wenn die freie Speicherkapazität nicht zur Aufzeichnung aller in den Vorprogrammierungsspeicher (8) programmierten Sendungen ausreicht.
  2. Elektronisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Aufzeichnung einer Sendung benötigte Speicherkapazität, unter Verwendung in dem Vorprogrammierungsspeicher (8) abgelegter Programminformationen, bestimmbar ist
  3. Elektronisches Gerät nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Datennetzverbindungsvorrichtung (17) zu einem Datennetzwerk, wobei die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, mittels der in dem Vorprogrammierungsspeicher (8) abgelegten Programminformationen über die Datennetzverbindungsvorrichtung (17) aus dem Datennetzwerk solche Informationen zu beschaffen, die zur Bestimmung der zur Aufzeichnung einer Sendung benötigten Speicherkapazität erforderlich sind.
  4. Elektronisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, zur Bestimmung der erforderlichen Speicherkapazität die zeitliche Dauer der jeweiligen Sendung und Parameter der Aufzeichnungsqualität zu verwenden.
  5. Elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, – für die in den Vorprogrammierungsspeicher (8) programmierten Sendungen die zeitliche Reihenfolge der Sendungen zu ermitteln, – unter Berücksichtigung der zeitlichen Reichenfolge der in den Vorprogrammierungsspeicher (8) programmierten Sendungen diejenigen Sendungen zu bestimmen, für deren Aufzeichnung keine ausreichende Speicherkapazität mehr vorhanden ist und – die in dem Vorprogrammierungsspeicher (8) abgelegten Sendungen auf einer Anzeigeeinheit darzustellen und dabei die im vorhergehenden Schritt bestimmten Sendungen zu kenn zeichnen, für deren Aufzeichnung keine ausreichende Speicherkapazität vorhanden ist.
  6. Elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, auf einer Anzeigeeinheit unabhängig von der Anzeige der in den Vorprogrammierungsspeicher (8) programmierten Sendungen eine Warnmeldung (25) anzuzeigen, wenn die benötigte Speicherkapazität größer als die freie Speicherkapazität ist.
  7. Elektronisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, auf einer Anzeigeeinheit anzuzeigen, wenn die benötigte Speicherkapazität größer als die freie Speicherkapazität ist, obwohl die Aufzeichnungsqualität bis zu einem unteren Grenzwert verringert wurde.
  8. Elektronisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (15) dazu eingerichtet ist, auf einer Anzeigeeinheit die in den Vorprogrammierungsspeicher (8) programmierten Sendungen auf einer Anzeigeeinheit darzustellen und dabei die Sendungen zu kennzeichnen, für deren Aufzeichnung unter Berücksichtigung der zeitlichen Sendereihenfolge keine ausreichende Speicherkapazität mehr vorhanden ist.
  9. Verfahren zum Aufzeichnen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen mit den Schritten: – Programmieren von aufzuzeichnenden Sendungen, – Bestimmen einer Speicherkapazität, die für eine Aufzeichnung der programmierten Sendungen auf einem Speichermedium benötigt wird, – Berechnen der Speicherkapazität, die für die Aufzeichnung einer Mehrzahl von Sendungen benötigt wird und der zeitlichen Reihenfolge der Sendungen, – Ermitteln der freien Speicherkapazität des Speichermediums, – Vergleichen der benötigten Speicherkapazität mit der freien Speicherkapazität, – Anzeigen der programmierten Sendungen und dabei Kennzeichnung, für welche der Sendungen unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge die freie Speicherkapazität nicht ausreicht, – Verringern der Aufzeichnungsqualität der aufzuzeichnenden Sendungen, wenn die freie Speicherkapazität nicht zur Aufzeichnung aller programmierter Sendungen ausreicht, – Aufzeichnen programmierter Sendungen.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei das Programmieren der aufzuzeichnenden Sendungen unter Verwendung von Programminformationen erfolgt, die die Sendung kennzeichnen, und zur Bestimmung der benötigten Speicherkapazität zeitliche Angaben in den Programminformationen verwendet werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei zur Bestimmung der benötigten Speicherkapazität zusätzlich Parameter der Aufzeichnungsqualität verwendet wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei auf einer Anzeigeeinheit angezeigt wird, wenn die benötigte Speicherkapazität größer als die freie Speicherkapazität ist.
  13. Verfahren nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch die Schritte: – schrittweises Verringern der Aufzeichnungsqualität und Bestimmung der erforderlichen Speicherkapazität, bis ein unterer Grenzwert erreicht ist, – Anzeigen, wenn die benötigte Speicherkapazität trotzdem größer als die freie Speicherkapazität ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die programmierten Sendungen auf einer Anzeigeeinheit dargestellt werden und dabei diejenigen Sendungen gekennzeichnet werden, für deren Aufzeichnung unter Berücksichtigung der zeitlichen Sendereihenfolge keine ausreichende Speicherkapazität mehr vorhanden ist.
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