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Die
Erfindung betrifft eine Basisvorrichtung einer aus mehreren auswechselbaren
Einzelaggregaten aufbaubaren Anlage zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen.
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Um
den Anforderungen in der Weiter- und Endverarbeitung von Druckerzeugnissen
in der Papier- und Kartonagenindustrie gerecht zu werden, benötigen Druckereibetriebe
einen leistungsfähigen Maschinenpark
mit einer Vielzahl unterschiedlicher Anlagen zur Weiterverarbeitung
der Druckerzeugnisse. Insbesondere bei kleineren und mittleren Druckereibetrieben
wird dieser relativ kostenaufwendige Maschinenpark häufig nicht
voll ausgelastet.
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So
benötigt
z. B. eine Druckerei für
eine einmal im Monat erscheinende Fachzeitschrift für das Adressieren
und Fertigstellen zum Postversand eine entsprechende Hochleistungsanlage,
die z. B. lediglich zwei Tage im Monat im Betrieb ist. Wenn die
gleiche Druckerei in Werbekataloge Warenproben einlegen will, so
benötigt
sie hierfür
eine weitere spezielle Maschine, die z. B. ebenfalls nur an 2 bis
3 Tagen im Monat genutzt wird. Gleiches gilt auch z. B. für das nachträgliche Aufkleben
von Kundenkarteien auf Werbeanschreiben etc.
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Aus
der
US 6,279,891 B1 ist
eine Verarbeitungsstraße
zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen bekannt, die sich aus
einer Anzahl in Verarbeitungsrichtung unmittelbar hintereinander
angeordneter Einzelaggregate (Baumodule) zusammensetzt. Dabei sind
die Baumodule voneinander trennbar und bilden jeweils einen Teil
der Transportstrecke der zu transportierenden Druckerzeugnisse und
enthalten demnach einen Bereich eines trennbar ausgebildeten Transportbandes.
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Derartig
modular zusammensetzbare Verarbeitungsstraßen sind unter anderem relativ
aufwendig aufgebaut, da sie auch das trennbar ausgebildete Transportband
mit umfassen. Außerdem
kann die gesamte Verarbeitungsstraße, je nach zu erfüllender Aufgabe,
relativ platzaufwendig sein, wobei die Länge der Verarbeitungsstraße von der
jeweils verwendeten Anzahl an Baumodulen abhängt.
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Aus
der
EP 1 424 191 A2 ist
ferner eine Falt- und Klebemaschine bekannt, die im wesentlichen
einen gestellförmigen
Arbeitstisch mit einer sich in Richtung der Längsachse des Arbeitstisches
erstreckenden und aus Rollen gebildeten Transportstrecke umfaßt, wobei
an dem ersten Ende der Transportstrecke eine Zuführeinheit zur Zuführung zu
bearbeitender flacher Zuschnitte und an dem zweiten Ende der Transportstrecke
mindestens eine Entnahmeeinheit zur Entnahme der bearbeiteten Zuschnitte anordbar
ist.
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Diese
bekannte Falt- und Klebemaschine umfaßt mindestens eine in dem Arbeitstisch
angeordnete Antriebseinheit zum Antrieb der Rollen der Transportstrecke.
Der Arbeitstisch der Falt- und Klebemaschine umfaßt an seinen
beiden parallel zur Transportstrecke verlaufenden seitlichen Randbereichen
jeweils eine Randleiste, die parallel zueinander angeordnet sind.
Die Randleisten dienen einerseits als Lager für die Rollen der Transportstrecke.
Andererseits sind an den Randleisten rahmenförmige Träger befestigt, die sich jeweils
aus gegenüberliegenden
Seitenteilen und einem die Seitenteile oberhalb der Transportstrecke
verbindenden Querträger
zusammensetzen. Dabei sind an den Querträgern sich in Richtung der Längsachse
des Arbeitstisches erstreckende, stangenförmige Führungsschienen befestigt, an
denen nach unten zur Transportstrecke gerichtete Verbindungsteile
angeordnet sind, an denen sowohl Druckrollen als auch Einzelaggregate zum
Formen und Kleben der zu bearbeitenden Zuschnitte befestigt sind.
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Während die
Seitenteile der Träger
jeweils nur in konkreten Abständen
an den Randleisten in axialer Richtung befestigbar sind, können die
die Druckrollen und Einzelaggregate tragenden Verbindungsteile kontinuierlich
entlang der stangenförmigen
Schienen verschoben werden.
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Die
aus rahmenförmigen
Trägern,
stangenförmigen
Führungsschienen
und Verbindungsteilen bestehende Haltevorrichtung zur Aufnahme der
Einzelaggregate der Falt- und Klebemaschine ist einerseits relativ
kostenaufwendig und andererseits im Hinblick auf die hängend angeordneten
Einzelaggregate außerordentlich
platzaufwendig. Die Verwendung einer derartigen Falt-Klebemaschine
für andere Einsatzzwecke
offenbart diese Druckschrift nicht und ist auch schwer vorstellbar,
da ein Austausch der alternativ benötigten Einzelaggregate mit
relativ langen Umrüstzeiten
verbunden wäre.
Ferner läßt sich
der Druckschrift weder entnehmen wie derartige Einzelaggregate (wie
Anleger, zusätzliche
Warenspender, Adressiersysteme etc.) an der aufwendigen Haltevorrichtung
befestigbar sind noch gibt die Druckschrift irgendeinen Hinweis
auf die für
die Ansteuerung der unterschiedlichen Einzelaggregate erforderliche Steuereinrichtung
und deren Anordnung in bezug auf die Falt- und Klebemaschine.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die im Zusammenhang
mit der Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen, insbesondere bei Druckereien,
sehr unterschiedlich anfallenden Arbeiten auf kostengünstigere
Weise durchzuführen
als dieses mit bekannten Vorrichtungen möglich ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren
die Unteransprüche.
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Die
Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, nicht wie bisher
für jede
neue Aufgabe eine entsprechend neue Anlage zu verwenden, sondern
eine im folgenden als Basisvorrichtung bezeichnete Vorrichtung zu
benutzen, die, je nach Aufgabenstellung, mit unterschiedlichen Einzelaggregaten
(Modulen) bestückbar
ist. Derartige Einzelaggregate sind in der Regel wesentlich kostengünstiger herstellbar
als vollständig
neue Anlagen.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Einzelaggregate bei den
jeweiligen Druckereibetrieben wesentlich platzsparender gelagert werden
können,
als der aus kompletten Einzelanlagen bestehende Maschinenpark.
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Erfindungsgemäß besteht
die Basisvorrichtung aus einem Arbeitstisch vorgegebener Abmessungen
mit einer sich in Richtung der Längsachse des
Arbeitstisches erstreckenden und mindestens ein Transportband umfassenden
Transportstrecke, wobei an dem ersten Ende der Transportstrecke
eine Zuführeinheit
und an dem zweiten Ende der Transportstrecke eine Entnahmeeinheit
anordbar ist. Der Arbeitstisch umfaßt auch den für das Transportband erforderlichen
Antrieb und die für
den Antrieb vorgesehene Steuereinrichtung sowie an seinen beiden parallel
zur Transportstrecke verlaufenden seitlichen Randbereichen jeweils
mindestens eine Führungsschiene,
die parallel zueinander angeordnet sind. In den beiden Führungsschienen
sind jeweils Tragarme zur Verbindung der Einzelaggregate mit der
Basisvorrichtung einsetzbar, wobei die Einzelaggregate lagegerecht
an den Führungsschienen
befestigbar sind.
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Da
das Transportband einen Teil der erfindungsgemäßen Basisvorrichtung bildet,
entfallen die bei der
US
6,279,891 B1 den Baumodulen zugeordneten Einzelabschnitte
des Transportbandes. Es werden daher keine aufwendigen Verbindungsbereiche
zum Verbinden der Einzelabschnitte des Transportbandes benötigt, und
die Länge
der Transportstrecke hängt
nicht von der Anzahl der erforderlichen Baumodule ab.
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Bei
einer besonderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die in den beiden Führungsschienen
gegenüberliegenden
Tragarme nicht direkt mit Einzelaggregaten verbunden, sondern mit sich
quer zur Transportstrecke erstreckenden stangenförmigen Querträgern. An
diesen stangenförmigen
Querträgern
werden dann die für
die Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse benötigten Einzelaggregate auswechselbar
befestigt.
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Bei
Verwendung einer erfindungsgemäßen Basisvorrichtung
kann ein Wechsel der einzelnen Einzelaggregate, bei geänderter
Aufgabenstellung, sehr schnell mit geringem Werkzeugeinsatz und
hoher Reproduzierbarkeit erreicht werden.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn an dem Arbeitstisch die Anschlüsse zur
Energieversorgung der auswechselbaren Einzelaggregate (elektrische Stromversorgung,
Druckluftversorgung, Energieversorgung für hydraulisch betriebene Einzelaggregate) fest
angeordnet sind, so daß nur
relativ kurze Versorgungsleitungen für diese Aggregate benötigt werden. Außerdem kann
in einem derartigen Fall die Energieversorgung der Einzelaggregate
mit Hilfe der in der Basisvorrichtung vorhandenen Steuereinrichtung
geregelt bzw. ein- und ausgeschaltet werden (z. B. können bei
Betätigung
eines an der Basisvorrichtung angeordneten NOT-AUS-Schalters problemlos
alle Aggregate einschließlich
der Antriebseinheit gleichzeitig ausgeschaltet werden).
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Um
einen taktweisen Betrieb der gesamten Anlage sicherzustellen, hat
es sich als zweckmäßig erwiesen,
wenn die Antriebseinheit mit einem Drehimpulsgeber verbunden ist,
dessen Ausgang mit der Steuereinrichtung und/oder mit einem an dem
Arbeitstisch angeordneten separaten Anschluß verbunden ist und eine taktweise
Ansteuerung der weiteren Einzelaggregaten erlaubt.
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Sofern
z. B. für
die Arretierung der zu transportierenden Druckerzeugnisse Saugluft
(Vakuum) benötigt
wird, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, auch den für die Erzeugung
der Saugluft mittels eines Ejektors (vgl. z. B. die
DE 198 12 275 A1 ) benötigten Kompressor
in die Basisvorrichtung zu integrieren.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Basisvorrichtung
derart ausgebildet, daß alle
wesentlichen, für
die Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse erforderlichen Einzelaggregate
an hintereinander angeordneten stangenförmigen Querträgern befestigbar
sind.
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Sofern
dieses erforderlich ist, können
die Einzelaggregate auch an zwei in Längsrichtung des Arbeitstisches
hintereinander angeordneten stangenförmigen Querträgern befestigt
werden, wobei die Höhe
der Querträger
unterschiedlich sein kann.
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Um
die Einzelaggregate schnell lagerichtig vormontieren zu können, hat
es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Tragarme mit der jeweiligen
Führungsschiene über Rastverbindungen
fixierbar sind. Dabei sind entlang der jeweiligen Führungsschiene in
vorgegebenen Abständen
Rastmittel (z. B. Rastnuten) angeordnet, in die entsprechende federbeaufschlagte
(z. B. kugelförmig
ausgebildete) Rastmittel der Tragarme eingreifen. Anschließend kann
dann die eigentliche Befestigung des Einzelaggregates, z. B. mittels
einer Schnell spannschraube, erfolgen. Gleiches gilt auch für die Befestigung
der Einzelaggregate mit den Querträgern.
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Ferner
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn entlang mindestens einer
der Führungsschienen
und/oder entlang der Querträger
jeweils eine Meßskala
zur reproduzierbaren Lagefixierung der Einzelaggregate angeordnet
ist.
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Bei
den zur Bearbeitung erforderlichen Einzelaggregaten kann es sich
beispielsweise um Anleger, Beleimungssysteme, Adressiersysteme für Zeitschriften-
und Postversand, Etiketten- und Rollwarenaufsetzer und/oder Warenmusterspender
handeln.
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Die
Führungsschienen
können
beispielsweise eine T- oder eine schwalbenschwanzförmige Führung bilden,
in welchen die Tragarme des jeweiligen Querträgers mit einem komplementär ausgebildeten Fußteil eingreifen.
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Die
Transportstrecke des Arbeitstisches kann mehrere, parallel zueinander
angeordnete Transportbänder
umfassen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden
anhand von Figuren erläuterten
Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
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1 die
schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Basisvorrichtung mit mehreren mit
der Basisvorrichtung verbindbaren Einzelaggregaten;
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2 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Basisvorrichtung mit vier
daran befestigten Einzelaggregaten;
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3 eine
Seitenansicht der in 2 dargestellten Basisvorrichtung
und
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4 das
Blockschaltbild einer möglichen Steuereinrichtung
der Basisvorrichtung.
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In
den 1 bis 3 ist mit 1 eine erfindungsgemäße Basisvorrichtung
einer Vorrichtung zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen bezeichnet.
Die Basisvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem
rechteckigen Arbeitstisch 2 mit einer sich in Richtung
der Längsachse 3 (2)
erstreckenden Transportstrecke 4 für ein oder mehrere Transportbänder sowie
einer in dem Arbeitstisch 2 angeordneten und in 3 nur
gestrichelt angedeuteten Antriebseinheit 50 mit einer Steuereinrichtung 51 (4),
die mit einer von außen
betätigbaren
Bedienungseinheit 5 verbunden ist. Außerdem enthält die Basisvorrichtung 1 standardmäßig eine
Anlegereinheit 42, die taktweise mit einem Transportband der
Transportstrecke 4 zusammenarbeitet und ebenfalls mit der
Steuereinrichtung 51 verbunden ist.
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An
dem ersten Ende 6 der Transportstrecke 4 ist die
Basisvorrichtung 1 mit einer separaten Zuführeinheit 7,
z. B. einem Zuführanleger
für Zeitschriften
und Kataloge, und an dem zweiten Ende 8 der Transportstrecke 4 ist
die Basisvorrichtung 1 mit einer separaten Entnahmeeinheit 9,
z. B. einer Auslagen- und Abstapeleinrichtung, verbindbar.
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Erfindungsgemäß ist nun
vorgesehen, daß die
Basisvorrichtung 1 über
ein Aufnahmesystem verfügt,
um, je nach Kundenspezifikation, austauschbare Einzelaggregate,
wie einem Zuführsystem 10 für Karten
und gefalzte Papier- oder Kartonlagen, Beleimungssysteme 11,
Adressiersysteme 12 für
den Zeitschriften- und Postversand, Robotersysteme 13, Etiketten-
und Rollwarenaufsetzer 14 etc., mit der Basisvorrichtung 1 zu
verbinden.
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Ein
entsprechendes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Basisvorrichtung 1 mit
einem Aufnahmesystem 100 für mehrere auswechselbare Einzelaggregate
zeigen die 2 und 3. Dabei
sind der Arbeitstisch der Basisvorrichtung, die Transportstrecke
sowie die Bedienungseinheit der Antriebe und der Taktsteuerung wiederum
mit den Bezugszeichen 2, 4 und 5 bezeichnet.
Die Transportstrecke 4 umfaßt ein Transportband 15,
welches sich in Richtung des Pfeiles 16 bewegt.
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Sofern
erforderlich, kann die in 2 dargestellte
Basisvorrichtung zusätzlich
zu dem ersten Transportband 15 auch noch ein zweites Transportband 17 antreiben.
Die beiden Transportbänder 15, 17 der
Transportstrecke 4 sind durch eine Mittelleiste 18 getrennt,
welche zusammen mit den Randleisten 19 und 20 eine
Ausrichtung der transportierten Druckerzeugnisse bewirkt.
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Das
Aufnahmesystem der Basisvorrichtung 1 umfaßt zwei
Führungsschienen 21, 22 aus
Stahl, die z. B. jeweils aus einem eine Schwalbenschwanzführung bildenden
Hohlprofil bestehen und jeweils in den parallel zur Transportstrecke 4 verlaufenden Randbereichen
des Arbeitstisches 2 angeordnet sind.
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In
diese Führungsschienen 21, 22 sind
mehrere Tragarme aus Metall 23–34, teilweise unterschiedlicher
Höhe, eingesetzt
und mittels Schrauben 35 in vorgegebenen Lagen lösbar befestigt.
Jeweils gegenüberliegende
Tragarme 23, 24; 25, 27; 26, 28; 29, 31; 30, 32 und 33, 34 in
den beiden parallel zueinander angeordneten Führungsschienen 21, 22 sind jeweils
mit mindestens einem sich quer zur Transportstrecke erstreckenden
stangenförmigen
Querträger 36–41 aus
Metall verbunden, an dem die für
die Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse dienenden Einzelaggregate 42–45 auswechselbar
befestigt sind.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt
es sich bei dem Einzelaggregat 42 um einen an dem Querträger 36 befestigten
Friktionsanleger zum Einspenden von Umschlägen für Kompaktdisketten (CDs). In
Bewegungsrichtung des Transportbandes 15 folgt zunächst ein
aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
dargestelltes Beleimungssystem, welches die Umschläge an vier
Eckpunkten beleimt. Es schließt
sich dann ein Auflegemagazin 43 für Trägerplatten der CDs an, das
an den Querträgern 37, 38 befestigt
ist. Die Trägerplatten
werden hier mit den Umschlägen
verklebt. Schließlich
folgt ein mehrere CDs enthaltender Warenmusterspender 44,
der an zwei unterschiedlich hoch angeordneten Querträgern 39, 40 befestigt
ist und ein an dem Querträger 41 befestigtes
Greifersystem 45, welches die CDs dem Warenmusterspender 44 entnimmt
und in die Trägerplatten
der inzwischen weitertransportierten Umschläge einlegt.
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Nach
Erreichen des zweiten Endes 8 der Basisvorrichtung 1 werden
dann die gefalteten und jeweils mit einer CD bestückten Karten
von der Basisvorrichtung 1 in an sich bekannter Weise auf
eine separate Einheit 9 mit Auslagenband und Abstapeleinrichtung übergeben
(1).
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Wie
in 3 mit dem Bezugszeichen 53 angedeutet,
sind auf der Rückseite
des Arbeitsti sches 2 der Basisvorrichtung 1 mehrere
Anschlüsse
zur Energieversorgung der auswechselbaren Einzelaggregate 42–45 vorgesehen.
Dabei handelt es sich im wesentlichen um Anschlüsse zur elektrischen Stromversorgung
und zur Drucklufterzeugung.
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Die
Erfindung ist selbstverständlich
nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So
müssen
die Führungsschienen 21, 22 des
Aufnahmesystems 100 nicht zwingend eine Schwalbenschwanzführung bilden,
sondern können beispielsweise
auch eine T-förmige
Führung
etc. bilden. Bei den Führungsschienen
kann es sich außerdem
um Kunststoffschienen für
einen schmiermittelfreien Einsatz handeln.
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Ferner
lassen sich auch andere als die beschriebenen Einzelaggregate an
dem Aufnahmesystem 100 befestigen, wie Beleimungsdüsen, Barcodeleser
oder Ink-Jet-Beschriftungs-Systeme
etc.
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Außerdem kann
die Breite des Arbeitstisches 2 derart gewählt werden,
daß die
Transportstrecke 4 auch mehr als zwei Transportbänder umfaßt.
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Ferner
können
die Einzelaggregate auch direkt mit entsprechend ausgebildeten und
in die Führungsschienen
einsetzbaren Tragarmen verbunden werden. In diesem Fall ist allerdings
in der Regel keine beliebige seitliche Positionierung der Einzelaggregate
möglich,
wie dieses bei Verwendung stangenförmiger Querträger der
Fall ist.
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Als
Antriebseinheit für
die Transportbänder kann
beispielsweise ein Drehstrommotor verwendet werden, der mit einem
Zahnriemenantrieb zusammenwirkt. Dabei kann die Steuereinrichtung 51 im einfachsten
Fall eine Drehzahlsteuereinheit und mehrere Schaltglieder umfassen,
wobei die Drehzahlverstellung in an sich bekannter Weise durch einen
Frequenzgeber erfolgt. Zur Ableitung der Taktimpulse für die taktweise
arbeitenden Einzelaggregate sowie für den Anleger 42 wird
beispielsweise ein Drehimpulsgeber verwendet, der mit der Antriebseinheit 50 verbunden
ist.
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Selbstverständlich kann
als Steuereinrichtung 51 auch eine elektronische Einrichtung
verwendet werden, wie dieses in 4 schematisch
dargestellt ist. Dabei umfaßt
die Steuer einrichtung 51 einen Mikrocontroller 54,
der sowohl mit einer Eingabetastatur 55 als auch mit einem
Sichtgerät 56 verbunden ist.
Zur Drehzahlsteuerung der Antriebseinheit 50 steuert der
Mikrocontroller 54 einen Frequenzgeber 57 über einen
Digital-/Analogwandler 58 an. Außerdem werden die Taktsignale
für die
Einzelaggregate 42–45 von
dem Mikrocontroller 54 zur Verfügung gestellt und über entsprechende
Leitungen 59 den Einzelaggregaten 42–45 zugeführt. Dabei
erfolgt eine Synchronisierung dieser Taktsignale durch die von einem
mit der Antriebseinheit 50 verbundenen Drehimpulsgeber 60 gewonnenen
Taktsignale.
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Der
Mikrocontroller 54 kann mit einem oder mehreren Speichern 61 verbunden
sein, in denen vorgegebene Programmabläufe für unterschiedliche Verarbeitungsvorgänge der
Druckerzeugnisse abgespeichert sind. Außerdem kann die Steuereinrichtung 51 mit
einem Modem 62 ausgerüstet
sein, um entweder entsprechende Programmabläufe drahtgebunden oder drahtlos
auf die Steuereinrichtung zu übertragen
oder eine Ferndiagnose der Basisvorrichtung 1 sowie gegebenenfalls
der mit der Basisvorrichtung verbundenen Einzelaggregate 42–45 durchführen zu können.