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DE102005020591C5 - Basisvorrichtung einer Anlage zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen - Google Patents

Basisvorrichtung einer Anlage zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen Download PDF

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DE102005020591C5
DE102005020591C5 DE200510020591 DE102005020591A DE102005020591C5 DE 102005020591 C5 DE102005020591 C5 DE 102005020591C5 DE 200510020591 DE200510020591 DE 200510020591 DE 102005020591 A DE102005020591 A DE 102005020591A DE 102005020591 C5 DE102005020591 C5 DE 102005020591C5
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Abstract

Basisvorrichtung einer aus mehreren auswechselbaren Einzelaggregaten (42–45) aufbaubaren Anlage zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen, wobei zur Durchführung unterschiedlicher Arbeiten der Anlage im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse die Basisvorrichtung mit unterschiedlichen Einzelaggregaten (42–45) bestückbar ist, mit den Merkmalen:
a) die Basisvorrichtung (1) besteht aus einem Arbeitstisch (2) mit einer sich in Richtung der Längsachse (3) des Arbeitstisches (2) erstreckenden Transportstrecke (4), die mindestens ein Transportband (15, 17) zum Transport der Druckerzeugnisse umfaßt, wobei an dem ersten Ende (6) der Transportstrecke (4) mindestens eine Zuführeinheit (7) zur Zuführung der weiterzubearbeitenden Druckerzeugnisse und an dem zweiten Ende (8) der Transportstrecke (4) mindestens eine Entnahmeeinheit (9) zur Entnahme der weiterbearbeiteten Druckerzeugnisse anordbar ist;
b) die Basisvorrichtung (1) umfaßt mindestens eine in dem Arbeitstisch (2) angeordnete Antriebseinheit (50) zum Antrieb des jeweiligen Transportbandes (15, 17) und eine mit einer Bedienungseinheit (5) zusammenwirkende Steuereinrichtung (51) zur Steuerung der Antriebseinheit (50);
c) die...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Basisvorrichtung einer aus mehreren auswechselbaren Einzelaggregaten aufbaubaren Anlage zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen.
  • Um den Anforderungen in der Weiter- und Endverarbeitung von Druckerzeugnissen in der Papier- und Kartonagenindustrie gerecht zu werden, benötigen Druckereibetriebe einen leistungsfähigen Maschinenpark mit einer Vielzahl unterschiedlicher Anlagen zur Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse. Insbesondere bei kleineren und mittleren Druckereibetrieben wird dieser relativ kostenaufwendige Maschinenpark häufig nicht voll ausgelastet.
  • So benötigt z. B. eine Druckerei für eine einmal im Monat erscheinende Fachzeitschrift für das Adressieren und Fertigstellen zum Postversand eine entsprechende Hochleistungsanlage, die z. B. lediglich zwei Tage im Monat im Betrieb ist. Wenn die gleiche Druckerei in Werbekataloge Warenproben einlegen will, so benötigt sie hierfür eine weitere spezielle Maschine, die z. B. ebenfalls nur an 2 bis 3 Tagen im Monat genutzt wird. Gleiches gilt auch z. B. für das nachträgliche Aufkleben von Kundenkarteien auf Werbeanschreiben etc.
  • Aus der US 6,279,891 B1 ist eine Verarbeitungsstraße zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen bekannt, die sich aus einer Anzahl in Verarbeitungsrichtung unmittelbar hintereinander angeordneter Einzelaggregate (Baumodule) zusammensetzt. Dabei sind die Baumodule voneinander trennbar und bilden jeweils einen Teil der Transportstrecke der zu transportierenden Druckerzeugnisse und enthalten demnach einen Bereich eines trennbar ausgebildeten Transportbandes.
  • Derartig modular zusammensetzbare Verarbeitungsstraßen sind unter anderem relativ aufwendig aufgebaut, da sie auch das trennbar ausgebildete Transportband mit umfassen. Außerdem kann die gesamte Verarbeitungsstraße, je nach zu erfüllender Aufgabe, relativ platzaufwendig sein, wobei die Länge der Verarbeitungsstraße von der jeweils verwendeten Anzahl an Baumodulen abhängt.
  • Aus der EP 1 424 191 A2 ist ferner eine Falt- und Klebemaschine bekannt, die im wesentlichen einen gestellförmigen Arbeitstisch mit einer sich in Richtung der Längsachse des Arbeitstisches erstreckenden und aus Rollen gebildeten Transportstrecke umfaßt, wobei an dem ersten Ende der Transportstrecke eine Zuführeinheit zur Zuführung zu bearbeitender flacher Zuschnitte und an dem zweiten Ende der Transportstrecke mindestens eine Entnahmeeinheit zur Entnahme der bearbeiteten Zuschnitte anordbar ist.
  • Diese bekannte Falt- und Klebemaschine umfaßt mindestens eine in dem Arbeitstisch angeordnete Antriebseinheit zum Antrieb der Rollen der Transportstrecke. Der Arbeitstisch der Falt- und Klebemaschine umfaßt an seinen beiden parallel zur Transportstrecke verlaufenden seitlichen Randbereichen jeweils eine Randleiste, die parallel zueinander angeordnet sind. Die Randleisten dienen einerseits als Lager für die Rollen der Transportstrecke. Andererseits sind an den Randleisten rahmenförmige Träger befestigt, die sich jeweils aus gegenüberliegenden Seitenteilen und einem die Seitenteile oberhalb der Transportstrecke verbindenden Querträger zusammensetzen. Dabei sind an den Querträgern sich in Richtung der Längsachse des Arbeitstisches erstreckende, stangenförmige Führungsschienen befestigt, an denen nach unten zur Transportstrecke gerichtete Verbindungsteile angeordnet sind, an denen sowohl Druckrollen als auch Einzelaggregate zum Formen und Kleben der zu bearbeitenden Zuschnitte befestigt sind.
  • Während die Seitenteile der Träger jeweils nur in konkreten Abständen an den Randleisten in axialer Richtung befestigbar sind, können die die Druckrollen und Einzelaggregate tragenden Verbindungsteile kontinuierlich entlang der stangenförmigen Schienen verschoben werden.
  • Die aus rahmenförmigen Trägern, stangenförmigen Führungsschienen und Verbindungsteilen bestehende Haltevorrichtung zur Aufnahme der Einzelaggregate der Falt- und Klebemaschine ist einerseits relativ kostenaufwendig und andererseits im Hinblick auf die hängend angeordneten Einzelaggregate außerordentlich platzaufwendig. Die Verwendung einer derartigen Falt-Klebemaschine für andere Einsatzzwecke offenbart diese Druckschrift nicht und ist auch schwer vorstellbar, da ein Austausch der alternativ benötigten Einzelaggregate mit relativ langen Umrüstzeiten verbunden wäre. Ferner läßt sich der Druckschrift weder entnehmen wie derartige Einzelaggregate (wie Anleger, zusätzliche Warenspender, Adressiersysteme etc.) an der aufwendigen Haltevorrichtung befestigbar sind noch gibt die Druckschrift irgendeinen Hinweis auf die für die Ansteuerung der unterschiedlichen Einzelaggregate erforderliche Steuereinrichtung und deren Anordnung in bezug auf die Falt- und Klebemaschine.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen, insbesondere bei Druckereien, sehr unterschiedlich anfallenden Arbeiten auf kostengünstigere Weise durchzuführen als dieses mit bekannten Vorrichtungen möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
  • Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, nicht wie bisher für jede neue Aufgabe eine entsprechend neue Anlage zu verwenden, sondern eine im folgenden als Basisvorrichtung bezeichnete Vorrichtung zu benutzen, die, je nach Aufgabenstellung, mit unterschiedlichen Einzelaggregaten (Modulen) bestückbar ist. Derartige Einzelaggregate sind in der Regel wesentlich kostengünstiger herstellbar als vollständig neue Anlagen.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Einzelaggregate bei den jeweiligen Druckereibetrieben wesentlich platzsparender gelagert werden können, als der aus kompletten Einzelanlagen bestehende Maschinenpark.
  • Erfindungsgemäß besteht die Basisvorrichtung aus einem Arbeitstisch vorgegebener Abmessungen mit einer sich in Richtung der Längsachse des Arbeitstisches erstreckenden und mindestens ein Transportband umfassenden Transportstrecke, wobei an dem ersten Ende der Transportstrecke eine Zuführeinheit und an dem zweiten Ende der Transportstrecke eine Entnahmeeinheit anordbar ist. Der Arbeitstisch umfaßt auch den für das Transportband erforderlichen Antrieb und die für den Antrieb vorgesehene Steuereinrichtung sowie an seinen beiden parallel zur Transportstrecke verlaufenden seitlichen Randbereichen jeweils mindestens eine Führungsschiene, die parallel zueinander angeordnet sind. In den beiden Führungsschienen sind jeweils Tragarme zur Verbindung der Einzelaggregate mit der Basisvorrichtung einsetzbar, wobei die Einzelaggregate lagegerecht an den Führungsschienen befestigbar sind.
  • Da das Transportband einen Teil der erfindungsgemäßen Basisvorrichtung bildet, entfallen die bei der US 6,279,891 B1 den Baumodulen zugeordneten Einzelabschnitte des Transportbandes. Es werden daher keine aufwendigen Verbindungsbereiche zum Verbinden der Einzelabschnitte des Transportbandes benötigt, und die Länge der Transportstrecke hängt nicht von der Anzahl der erforderlichen Baumodule ab.
  • Bei einer besonderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die in den beiden Führungsschienen gegenüberliegenden Tragarme nicht direkt mit Einzelaggregaten verbunden, sondern mit sich quer zur Transportstrecke erstreckenden stangenförmigen Querträgern. An diesen stangenförmigen Querträgern werden dann die für die Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse benötigten Einzelaggregate auswechselbar befestigt.
  • Bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Basisvorrichtung kann ein Wechsel der einzelnen Einzelaggregate, bei geänderter Aufgabenstellung, sehr schnell mit geringem Werkzeugeinsatz und hoher Reproduzierbarkeit erreicht werden.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn an dem Arbeitstisch die Anschlüsse zur Energieversorgung der auswechselbaren Einzelaggregate (elektrische Stromversorgung, Druckluftversorgung, Energieversorgung für hydraulisch betriebene Einzelaggregate) fest angeordnet sind, so daß nur relativ kurze Versorgungsleitungen für diese Aggregate benötigt werden. Außerdem kann in einem derartigen Fall die Energieversorgung der Einzelaggregate mit Hilfe der in der Basisvorrichtung vorhandenen Steuereinrichtung geregelt bzw. ein- und ausgeschaltet werden (z. B. können bei Betätigung eines an der Basisvorrichtung angeordneten NOT-AUS-Schalters problemlos alle Aggregate einschließlich der Antriebseinheit gleichzeitig ausgeschaltet werden).
  • Um einen taktweisen Betrieb der gesamten Anlage sicherzustellen, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Antriebseinheit mit einem Drehimpulsgeber verbunden ist, dessen Ausgang mit der Steuereinrichtung und/oder mit einem an dem Arbeitstisch angeordneten separaten Anschluß verbunden ist und eine taktweise Ansteuerung der weiteren Einzelaggregaten erlaubt.
  • Sofern z. B. für die Arretierung der zu transportierenden Druckerzeugnisse Saugluft (Vakuum) benötigt wird, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, auch den für die Erzeugung der Saugluft mittels eines Ejektors (vgl. z. B. die DE 198 12 275 A1 ) benötigten Kompressor in die Basisvorrichtung zu integrieren.
  • Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Basisvorrichtung derart ausgebildet, daß alle wesentlichen, für die Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse erforderlichen Einzelaggregate an hintereinander angeordneten stangenförmigen Querträgern befestigbar sind.
  • Sofern dieses erforderlich ist, können die Einzelaggregate auch an zwei in Längsrichtung des Arbeitstisches hintereinander angeordneten stangenförmigen Querträgern befestigt werden, wobei die Höhe der Querträger unterschiedlich sein kann.
  • Um die Einzelaggregate schnell lagerichtig vormontieren zu können, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Tragarme mit der jeweiligen Führungsschiene über Rastverbindungen fixierbar sind. Dabei sind entlang der jeweiligen Führungsschiene in vorgegebenen Abständen Rastmittel (z. B. Rastnuten) angeordnet, in die entsprechende federbeaufschlagte (z. B. kugelförmig ausgebildete) Rastmittel der Tragarme eingreifen. Anschließend kann dann die eigentliche Befestigung des Einzelaggregates, z. B. mittels einer Schnell spannschraube, erfolgen. Gleiches gilt auch für die Befestigung der Einzelaggregate mit den Querträgern.
  • Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn entlang mindestens einer der Führungsschienen und/oder entlang der Querträger jeweils eine Meßskala zur reproduzierbaren Lagefixierung der Einzelaggregate angeordnet ist.
  • Bei den zur Bearbeitung erforderlichen Einzelaggregaten kann es sich beispielsweise um Anleger, Beleimungssysteme, Adressiersysteme für Zeitschriften- und Postversand, Etiketten- und Rollwarenaufsetzer und/oder Warenmusterspender handeln.
  • Die Führungsschienen können beispielsweise eine T- oder eine schwalbenschwanzförmige Führung bilden, in welchen die Tragarme des jeweiligen Querträgers mit einem komplementär ausgebildeten Fußteil eingreifen.
  • Die Transportstrecke des Arbeitstisches kann mehrere, parallel zueinander angeordnete Transportbänder umfassen.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
  • 1 die schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Basisvorrichtung mit mehreren mit der Basisvorrichtung verbindbaren Einzelaggregaten;
  • 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Basisvorrichtung mit vier daran befestigten Einzelaggregaten;
  • 3 eine Seitenansicht der in 2 dargestellten Basisvorrichtung und
  • 4 das Blockschaltbild einer möglichen Steuereinrichtung der Basisvorrichtung.
  • In den 1 bis 3 ist mit 1 eine erfindungsgemäße Basisvorrichtung einer Vorrichtung zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen bezeichnet. Die Basisvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem rechteckigen Arbeitstisch 2 mit einer sich in Richtung der Längsachse 3 (2) erstreckenden Transportstrecke 4 für ein oder mehrere Transportbänder sowie einer in dem Arbeitstisch 2 angeordneten und in 3 nur gestrichelt angedeuteten Antriebseinheit 50 mit einer Steuereinrichtung 51 (4), die mit einer von außen betätigbaren Bedienungseinheit 5 verbunden ist. Außerdem enthält die Basisvorrichtung 1 standardmäßig eine Anlegereinheit 42, die taktweise mit einem Transportband der Transportstrecke 4 zusammenarbeitet und ebenfalls mit der Steuereinrichtung 51 verbunden ist.
  • An dem ersten Ende 6 der Transportstrecke 4 ist die Basisvorrichtung 1 mit einer separaten Zuführeinheit 7, z. B. einem Zuführanleger für Zeitschriften und Kataloge, und an dem zweiten Ende 8 der Transportstrecke 4 ist die Basisvorrichtung 1 mit einer separaten Entnahmeeinheit 9, z. B. einer Auslagen- und Abstapeleinrichtung, verbindbar.
  • Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß die Basisvorrichtung 1 über ein Aufnahmesystem verfügt, um, je nach Kundenspezifikation, austauschbare Einzelaggregate, wie einem Zuführsystem 10 für Karten und gefalzte Papier- oder Kartonlagen, Beleimungssysteme 11, Adressiersysteme 12 für den Zeitschriften- und Postversand, Robotersysteme 13, Etiketten- und Rollwarenaufsetzer 14 etc., mit der Basisvorrichtung 1 zu verbinden.
  • Ein entsprechendes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Basisvorrichtung 1 mit einem Aufnahmesystem 100 für mehrere auswechselbare Einzelaggregate zeigen die 2 und 3. Dabei sind der Arbeitstisch der Basisvorrichtung, die Transportstrecke sowie die Bedienungseinheit der Antriebe und der Taktsteuerung wiederum mit den Bezugszeichen 2, 4 und 5 bezeichnet. Die Transportstrecke 4 umfaßt ein Transportband 15, welches sich in Richtung des Pfeiles 16 bewegt.
  • Sofern erforderlich, kann die in 2 dargestellte Basisvorrichtung zusätzlich zu dem ersten Transportband 15 auch noch ein zweites Transportband 17 antreiben. Die beiden Transportbänder 15, 17 der Transportstrecke 4 sind durch eine Mittelleiste 18 getrennt, welche zusammen mit den Randleisten 19 und 20 eine Ausrichtung der transportierten Druckerzeugnisse bewirkt.
  • Das Aufnahmesystem der Basisvorrichtung 1 umfaßt zwei Führungsschienen 21, 22 aus Stahl, die z. B. jeweils aus einem eine Schwalbenschwanzführung bildenden Hohlprofil bestehen und jeweils in den parallel zur Transportstrecke 4 verlaufenden Randbereichen des Arbeitstisches 2 angeordnet sind.
  • In diese Führungsschienen 21, 22 sind mehrere Tragarme aus Metall 2334, teilweise unterschiedlicher Höhe, eingesetzt und mittels Schrauben 35 in vorgegebenen Lagen lösbar befestigt. Jeweils gegenüberliegende Tragarme 23, 24; 25, 27; 26, 28; 29, 31; 30, 32 und 33, 34 in den beiden parallel zueinander angeordneten Führungsschienen 21, 22 sind jeweils mit mindestens einem sich quer zur Transportstrecke erstreckenden stangenförmigen Querträger 3641 aus Metall verbunden, an dem die für die Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse dienenden Einzelaggregate 4245 auswechselbar befestigt sind.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Einzelaggregat 42 um einen an dem Querträger 36 befestigten Friktionsanleger zum Einspenden von Umschlägen für Kompaktdisketten (CDs). In Bewegungsrichtung des Transportbandes 15 folgt zunächst ein aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestelltes Beleimungssystem, welches die Umschläge an vier Eckpunkten beleimt. Es schließt sich dann ein Auflegemagazin 43 für Trägerplatten der CDs an, das an den Querträgern 37, 38 befestigt ist. Die Trägerplatten werden hier mit den Umschlägen verklebt. Schließlich folgt ein mehrere CDs enthaltender Warenmusterspender 44, der an zwei unterschiedlich hoch angeordneten Querträgern 39, 40 befestigt ist und ein an dem Querträger 41 befestigtes Greifersystem 45, welches die CDs dem Warenmusterspender 44 entnimmt und in die Trägerplatten der inzwischen weitertransportierten Umschläge einlegt.
  • Nach Erreichen des zweiten Endes 8 der Basisvorrichtung 1 werden dann die gefalteten und jeweils mit einer CD bestückten Karten von der Basisvorrichtung 1 in an sich bekannter Weise auf eine separate Einheit 9 mit Auslagenband und Abstapeleinrichtung übergeben (1).
  • Wie in 3 mit dem Bezugszeichen 53 angedeutet, sind auf der Rückseite des Arbeitsti sches 2 der Basisvorrichtung 1 mehrere Anschlüsse zur Energieversorgung der auswechselbaren Einzelaggregate 4245 vorgesehen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Anschlüsse zur elektrischen Stromversorgung und zur Drucklufterzeugung.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So müssen die Führungsschienen 21, 22 des Aufnahmesystems 100 nicht zwingend eine Schwalbenschwanzführung bilden, sondern können beispielsweise auch eine T-förmige Führung etc. bilden. Bei den Führungsschienen kann es sich außerdem um Kunststoffschienen für einen schmiermittelfreien Einsatz handeln.
  • Ferner lassen sich auch andere als die beschriebenen Einzelaggregate an dem Aufnahmesystem 100 befestigen, wie Beleimungsdüsen, Barcodeleser oder Ink-Jet-Beschriftungs-Systeme etc.
  • Außerdem kann die Breite des Arbeitstisches 2 derart gewählt werden, daß die Transportstrecke 4 auch mehr als zwei Transportbänder umfaßt.
  • Ferner können die Einzelaggregate auch direkt mit entsprechend ausgebildeten und in die Führungsschienen einsetzbaren Tragarmen verbunden werden. In diesem Fall ist allerdings in der Regel keine beliebige seitliche Positionierung der Einzelaggregate möglich, wie dieses bei Verwendung stangenförmiger Querträger der Fall ist.
  • Als Antriebseinheit für die Transportbänder kann beispielsweise ein Drehstrommotor verwendet werden, der mit einem Zahnriemenantrieb zusammenwirkt. Dabei kann die Steuereinrichtung 51 im einfachsten Fall eine Drehzahlsteuereinheit und mehrere Schaltglieder umfassen, wobei die Drehzahlverstellung in an sich bekannter Weise durch einen Frequenzgeber erfolgt. Zur Ableitung der Taktimpulse für die taktweise arbeitenden Einzelaggregate sowie für den Anleger 42 wird beispielsweise ein Drehimpulsgeber verwendet, der mit der Antriebseinheit 50 verbunden ist.
  • Selbstverständlich kann als Steuereinrichtung 51 auch eine elektronische Einrichtung verwendet werden, wie dieses in 4 schematisch dargestellt ist. Dabei umfaßt die Steuer einrichtung 51 einen Mikrocontroller 54, der sowohl mit einer Eingabetastatur 55 als auch mit einem Sichtgerät 56 verbunden ist. Zur Drehzahlsteuerung der Antriebseinheit 50 steuert der Mikrocontroller 54 einen Frequenzgeber 57 über einen Digital-/Analogwandler 58 an. Außerdem werden die Taktsignale für die Einzelaggregate 4245 von dem Mikrocontroller 54 zur Verfügung gestellt und über entsprechende Leitungen 59 den Einzelaggregaten 4245 zugeführt. Dabei erfolgt eine Synchronisierung dieser Taktsignale durch die von einem mit der Antriebseinheit 50 verbundenen Drehimpulsgeber 60 gewonnenen Taktsignale.
  • Der Mikrocontroller 54 kann mit einem oder mehreren Speichern 61 verbunden sein, in denen vorgegebene Programmabläufe für unterschiedliche Verarbeitungsvorgänge der Druckerzeugnisse abgespeichert sind. Außerdem kann die Steuereinrichtung 51 mit einem Modem 62 ausgerüstet sein, um entweder entsprechende Programmabläufe drahtgebunden oder drahtlos auf die Steuereinrichtung zu übertragen oder eine Ferndiagnose der Basisvorrichtung 1 sowie gegebenenfalls der mit der Basisvorrichtung verbundenen Einzelaggregate 4245 durchführen zu können.

Claims (11)

  1. Basisvorrichtung einer aus mehreren auswechselbaren Einzelaggregaten (4245) aufbaubaren Anlage zur Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen, wobei zur Durchführung unterschiedlicher Arbeiten der Anlage im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse die Basisvorrichtung mit unterschiedlichen Einzelaggregaten (4245) bestückbar ist, mit den Merkmalen: a) die Basisvorrichtung (1) besteht aus einem Arbeitstisch (2) mit einer sich in Richtung der Längsachse (3) des Arbeitstisches (2) erstreckenden Transportstrecke (4), die mindestens ein Transportband (15, 17) zum Transport der Druckerzeugnisse umfaßt, wobei an dem ersten Ende (6) der Transportstrecke (4) mindestens eine Zuführeinheit (7) zur Zuführung der weiterzubearbeitenden Druckerzeugnisse und an dem zweiten Ende (8) der Transportstrecke (4) mindestens eine Entnahmeeinheit (9) zur Entnahme der weiterbearbeiteten Druckerzeugnisse anordbar ist; b) die Basisvorrichtung (1) umfaßt mindestens eine in dem Arbeitstisch (2) angeordnete Antriebseinheit (50) zum Antrieb des jeweiligen Transportbandes (15, 17) und eine mit einer Bedienungseinheit (5) zusammenwirkende Steuereinrichtung (51) zur Steuerung der Antriebseinheit (50); c) die Antriebseinheit (50) ist zur Erzeugung von Taktimpulsen für taktweise arbeitende Einzelaggregate (4245) mit einem Drehimpulsgeber (60) verbunden, dessen Ausgang mit der Steuereinrichtung (51) und/oder mit einem an dem Arbeitstisch (2) angeordneten separaten Anschluß verbunden ist; d) an dem Arbeitstisch (2) sind mehrere Anschlüsse (53) zur Energieversorgung der auswechselbaren Einzelaggregate (4245) fest angeordnet; e) der Arbeitstisch (2) umfaßt an seinen beiden parallel zur Transportstrecke (4) verlaufenden seitlichen Randbereichen jeweils mindestens eine Führungsschiene (21, 22), die parallel zueinander angeordnet sind; f) in den beiden parallel zueinander angeordneten Führungsschienen (21, 22) sind jeweils Tragarme (2334) zur Verbindung der Einzelaggregate (4245) mit der Basisvorrichtung (1) anordbar, die in eine vorgegebene Lage entlang der jeweiligen Führungsschiene (21, 22) verschiebbar und in dieser Lage befestigbar sind, derart, daß die Druckerzeugnisse bei ihrem Transport entlang der Transportstrecke (4) durch die auswechselbaren Einzelaggregate (4245) in vorgesehener Weise weiterbearbeitet werden.
  2. Basisvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung der auswechselbaren Einzelaggregate (4245) durch die Steuereinrichtung (51) regelbar ist.
  3. Basisvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Arbeitstisch (2) ein Kompressor zur Erzeugung von Saugluft mittels eines Ejektors angeordnet ist.
  4. Basisvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den beiden parallel zueinander angeordneten Führungsschienen (21, 22) jeweils mindestens ein Tragarm (2334) angeordnet ist, daß die beiden gegenüberliegenden Tragarme (23, 24; 26, 28; 25, 27; 29, 31; 30, 32; 33, 34) mit einem sich quer zur Transportstrecke (4) erstreckenden stangenförmigen Querträger (3641) verbunden sind, und daß der stangenförmige Querträger (3641) derart ausgebildet ist, daß mindestens ein für die Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse dienendes Einzelaggregat (4245) auswechselbar an ihm befestigbar ist.
  5. Basisvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der für die Weiterbearbeitung des jeweiligen Druckerzeugnisses benötigten Einzelaggregate (43, 44) an zwei in Längsrichtung des Arbeitstisches (2) hintereinander angeordneten stangenförmigen Querträgern (37, 38; 39, 40) befestigbar ist.
  6. Basisvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme (2334) mit federbeaufschlagten Rastmitteln versehen sind, welche entlang der jeweiligen Führungsschiene (21, 22) in vorgegebenen Abständen angeordnete Rastnuten der Führungsschiene (21, 22) eingreifen.
  7. Basisvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelaggregate (4245) mit den Querträgern (3641) über Rastverbindungen fixierbar sind, wobei entlang der Querträger (3641) in vorgegebenen Abständen Rastmittel angeordnet sind.
  8. Basisvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den Führungsschienen (21, 22) um Hohlprofile mit einer Schwalbenschwanzführung handelt, in welche die Tragarme (2334) des jeweiligen Querträgers (3641) mit einem komplementär ausgebildeten Fußteil eingreifen.
  9. Basisvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß entlang mindestens einer der Führungsschienen (21, 22) und/oder entlang der Querträger (3641) jeweils eine Meßskala zur reproduzierbaren Lagefixierung der Einzelaggregate (4245) angeordnet ist.
  10. Basisvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den zur Weiterbearbeitung erforderlichen Einzelaggregaten (11, 12, 13, 14, 4245) um eine Anlegereinheit (42), Beleimungssysteme (11), Warenmusterspender (44), Etiketten-Aufsetzer (14), Adressiersysteme (12) und/oder Robotersysteme (13) handelt, wobei die Anlegereinheit (42) der Basisvorrichtung (1) immer zugeordnet ist und taktweise mit dem Transportband (15) der Transportstrecke (4) zusammenarbeitet und mit der Steuereinrichtung (51) verbunden ist.
  11. Basisvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportstrecke (4) des Arbeitstisches (2) zur parallelen Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen mehrere, parallel zueinander angeordnete Transportbänder (15, 17) umfaßt, in deren Verlauf die entsprechenden, zur Weiterverarbeitung der Druckerzeugnisse benötigten auswechselbaren Einzelaggregate (4245) anordbar sind.
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