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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Schließeinrichtung für Fahrzeugtüren oder
-klappen, insbesondere für
eine Verwendung bei Großraumfahrzeugen,
mit einer elektrisch betätigbaren
Zuziehhilfe, wobei die Schließeinrichtung
eine mit einem Schließelement
wie z. B. einer Drehfalle zusammenwirkende, verrastbare Mitnehmerscheibe
und eine auf diese einwirkende, elektrisch betätigbare Zuziehhilfe umfasst,
um das jeweilige Tür-
oder Klappenelement auf dem letzten Wegstück in die Schließstellung
zu bewegen.
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Es
sind aus dem Stand der Technik bzw. aus der Praxis verschiedene
Schließeinrichtungen
für Fahrzeugtüren oder
-klappen mit einer elektrisch betätigbaren Zuziehhilfe bekannt,
bei denen diese elektrisch betätigbare
Zuziehhilfe jeweils einen Bestandteil der kompletten Schließmechanik
bildet, d. h. für ein
Nachrüsten
bzw. Umrüsten
einer Schließeinrichtung
mit einer elektrisch betätigbaren
Zuziehhilfe ist jeweils der komplette Ausbau und Austausch der gesamten
Schließmechanik
notwendig. Es sei dazu beispielhaft auf die
DE 199 33 371 A1 verwiesen.
Es bezieht sich diese Druckschrift auf eine Schließeinrichtung,
insbesondere für
Fahrzeugtüren,
die eine mit einem Schließzapfen
zusammenwirkende Drehfalle umfasst, eine lösbare Sperrklinke zum Arretieren
der Tür
und eine motorisch angetriebene Zuziehhilfe, welche die Tür in die
Schließstellung
bewegt. Es befasst sich dabei diese Druckschrift mit der Problematik
einer Aktivierung der Zuziehhilfe, wenn sich zwischen der Tür und der
Karosserie noch Finger oder Gepäckstücke befinden,
um die Verletzungs- bzw. Beschädigungsgefahr
zu vermindern wird deshalb bei der hier beschriebenen Anordnung
vorgeschlagen, dass beim Betätigen
der Entrieglungsmechanismus gleichzeitig eine mechanische Unterbrechung
des Kraftflusses zwischen dem Antrieb der Zuziehhilfe und der zu
schließenden
Tür erfolgt.
Durch diese Maßnahme
soll die Drehfalle sofort freigegeben werden und die Tür aufspringen.
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Ausgehend
von diesen bekannten Schließeinrichtungen
mit Zuziehhilfe liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die bekannten
Anordnungen unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile in der Weise zu
verbessern bzw. weiter zu entwickeln, dass die zuvor genannten Nachteile
der bekannten Ausführungsformen
vermieden werden, wobei insbesondere ein Nachrüsten bzw. Umrüsten von
gängigen Schließeinrichtungen
für Fahrzeugtüren oder
-klappen mit einer elektrisch betätigbaren Zuziehhilfe ermöglicht werden
soll, ohne dabei die komplette Schließmechanik ausbauen und auswechseln
zu müssen.
Die gewünschte
Anordnung soll dabei auch einfach im Aufbau und zuverlässig in
ihren Funktionseigenschaften sein.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die elektrisch betätigbare
Zuziehhilfe als eigenständige,
nachrüst-/umrüstbare Baueinheit ausgebildet
ist, dass die verrastbare Mitnehmerscheibe im Wesentlichen als Durchmesser
veränderliche,
federbelastete Kurvenscheibe mit zwei auf ihrem Umfang befindlichen,
Durchmesser reduzierenden, jeweils in diesem Bereich eine Endposition
bildenden Abstufungen gebildet ist und dass die elektrisch betätigbare
Zuziehhilfe einen mit dem Umfang der Kurvenscheibe im Bereich der
zweiten Abstufung in Wirkverbindung stehenden, von einem elektrisch betätigbaren
Stellglied beaufschlagbaren, federbelasteten Umlenkhebel umfasst.
Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln eine Schließeinrichtung
für Fahrzeugtüren oder
-klappen geschaffen, bei der eine elektrisch betätigbare Zuziehhilfe nachgerüstet bzw.
umgerüstet
werden kann, ohne dabei die komplette Schließmechanik ausbauen und auswechseln
zu müssen.
Da die als eigenständige
nachrüst-/umrüstbare Baueinheit
ausge bildete erfindungsgemäße, elektrisch
betätigbare
Zuziehhilfe im Wesentlichen bei allen gängigen Schließeinrichtungen
angebracht werden kann, ergibt sich gegenüber den bekannten Lösungen ein
erheblicher Vorteil, insbesondere in montagetechnischer Hinsicht,
da die erfindungsgemäß ausgebildete
Zuziehhilfe unter Ergänzung
weniger Bauteile einfach bei Schließeinrichtungen unterschiedlicher
Art angebracht werden kann. Die erfindungsgemäße Zuziehhilfe lässt sich also
einfach anbringen und ist außerdem
durch die Verwendung der bisherigen Schließeinrichtungen als Grundbauteil
unverändert
zuverlässig
in ihren Funktionseigenschaften. Weiterhin wird durch die beschriebene
Ausbildung der Mitnehmerscheibe durch diese mit dem Schließelement
wie z. B. einer Drehfalle zusammenwirkende, mit bekannten Mitteln
verrastbare Mitnehmerscheibe in noch näher zu erläuternder Weise mit einfachen
Mitteln die Funktion der Zuziehhilfe auf das Schließelement
wie z. B. die Drehfalle der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung übertragen.
Außerdem
wird über
den von dem elektrisch betätigbaren
Stellglied nach Auslösung
der Zuziehhilfe beaufschlagten, federbelasteten Umlenkhebel die
Zuziehhilfefunktion mit einfachen Mitteln auf die als Kurvenscheibe
ausgebildete Mitnehmerscheibe übertragen.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass zur Auslösung der
Zuziehhilfe ein mit dem Umfangsbereich der Kurvenscheibe im Bereich
der ersten Abstufung in Wirkverbindung stehender erster Endschalter ausgebildet
ist. Über
diesen ersten Endschalter wird, nachdem die Fahrzeugtür oder -klappe
geschlossen wurde und sich die Kurvenscheibe durch die Mitnahme
z. B. der Drehfalle bis in den Bereich der ersten Abstufung gedreht
hat, mit einfachen Mitteln die Zuziehhilfe ausgelöst.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung,
dass der Umlenkhebel der elektrisch betätigbaren Zuziehhilfe im Wesentlichen
L-förmig
mit einer unterseitigen drehbaren Lagerung und einer unterhalb davon
befindlichen, an dem kürzeren
Schenkel dieses Umlenkhebels angeordneten Betätigungsnase für die zweite
Abstufung der Kurvenscheibe ausgebildet ist. Mit diesen Mitteln wird
die Funktion der Zuziehhilfe nach deren Auslösung durch den ersten Endschalter über die
Mitnehmerscheibe auf besonders vorteilhafte Weise von dem Stellglied
auf die Mitnehmerscheibe übertragen. Dabei
empfiehlt es sich im Weiteren, dass der Umlenkhebel an dem der Betätigungsnase
gegenüber liegenden
Ende einen Anschlag zum Angreifen des elektrisch betätigbaren
Stellglieds umfasst.
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Nach
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass zur Abschaltung der Zuziehhilfe ein bei Erreichen der zweiten
Endposition der Mitnehmerscheibe auslösender zweiter Endschalter
ausgebildet ist. Über
diesen zweiten Endschalter wird also bei Erreichen der Schließposition
der Fahrzeugtür
bzw. -klappe in einfacher Weise die Zuziehhilfe abgeschaltet, so
dass anschließend die
Mitnehmerscheibe und der Umlenkhebel beispielsweise über Federelemente
in ihre ursprüngliche
Position zurück überführt werden
können.
Es empfiehlt sich dabei bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, dass der zweite Endschalter zur Abschaltung der Zuziehhilfe im
Bereich der Betätigungsnase
des Umlenkhebels ausgebildet ist.
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Nach
einem letzten dazu alternativen Merkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass der zweite Endschalter zur Abschaltung der
Zuziehhilfe im Bereich des Umfangs der Kurvenscheibe der Mitnehmerscheibe
ausgebildet ist.
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Die
Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung
mit Zuziehhilfe,
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2 die
schematische Darstellung gemäß 1 mit
entferntem Federelement für
die Mitnehmerscheibe zur Verdeutlichung des Zusammenwirkens von
Mitnehmerscheibe und Umlenkhebel.
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Die
erfindungsgemäße Schließeinrichtung für Fahrzeugtüren oder
-klappen ist generell mit 10 bezeichnet und ist insbesondere
für eine
Verwendung bei Großraumfahrzeugen
vorgesehen, es ist hier z. B. eine Verwendung in Wohnmobiltüren oder Busklappen
vorgesehen. Die Schließeinrichtung 10 umfasst
eine mit 11 bezeichnete elektrisch betätigbare Zuziehhilfe, es umfasst
dabei die Schließeinrichtung 10 weiterhin
eine mit einem mit 12 bezeichneten Schließelement,
das hier als Drehfalle 13 ausgebildet ist, zusammenwirkende,
verrastbare Mitnehmerscheibe 14 und die auf diese einwirkende,
elektrisch betätigbare
Zuziehhilfe 11, um das jeweilige Tür- oder -Klappenelement auf
dem letzten Wegstück
in die Schließstellung
zu bewegen.
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Um
die bei den bekannten Ausführungsformen
von Schließeinrichtungen
für Fahrzeugtüren oder
-klappen sich ergebenden Nachteile eines erforderlichen Ausbaus
und Auswechselns der kompletten Schließmechanik im Fall eines Nachrüstens bzw. Umrüstens einer
Schließeinrichtung
mit einer Zuziehhilfe zu beseitigen, ist bei der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung 10 für Fahrzeugtüren oder
-klappen vorgesehen, dass die elektrisch betätigbare Zuziehhilfe 11 als
eigenständige,
nachrüst-/umrüstbare Baueinheit 11 ausgebildet
ist. Über
eine derart ausgebildete Schließeinrichtung 10 mit
elektrisch betätigbarer
Zuziehhilfe 11 lässt
sich im Fall des Nachrüstens
bzw. Umrüstens
einer Schließeinrichtung
mit einer elektrisch betätigbaren
Zuziehhilfe 11 ein kompletter Ausbau und ein komplettes
Auswechseln der gesamten Schließmechanik
vermeiden, es kann vielmehr mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Schließeinrichtung 10 jede
beliebige Schließeinrichtung
für Fahrzeugtüren oder
-klappen in einfacher Weise mit einer Zuziehhilfe 11 nachgerüstet bzw. eine
bestehende Zuziehhilfe 11 umgerüstet werden. Es ist dabei bei
der noch näher
zu erläuternden
Ausbildung der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung 10 mit
Zuziehhilfe 11 neben der Montage der Bauteile für die Zuziehhilfe 11 im
Wesentlichen lediglich die Grundplatte für die Schließeinrichtung 10 zu
verändern.
Bzgl. der Ausbildung der elektrisch betätigbaren Zuziehhilfe 11 der
erfindungsgemäßen Schließeinrichtung 10 als
nachrüst-/umrüstbare Zuziehhilfe 11 wird
dazu zunächst
auf die 1 der Zeichnung verwiesen.
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Bei
dem in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung 10 mit
elektrisch betätigbarer Zuziehhilfe 11 ist,
siehe dazu auch die 2 der Zeichnung, die verrastbare
Mitnehmerscheibe 14 im Wesentlichen als Durchmesser veränderliche,
federbelastete Kurvenscheibe 15 mit zwei auf ihrem Umfang 16 befindlichen,
Durchmesser reduzierenden, jeweils in diesem Bereich eine Endposition
bildenden Abstufungen 17, 18 gebildet. Über die
derart ausgebildete verrastbare Mitnehmerscheibe 14 wird
in noch näher
zu erläuternder
Weise die Funktion der Zuziehhilfe für die erfindungsgemäße Schließeinrichtung 10 verwirklicht.
Die als Kurvenscheibe 15 ausgebildete Mitnehmerscheibe 14 steht
dabei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
in bekannter Weise über
eine mit 30 bezeichnete Mitnehmerachse mit einer Drehfalle 13 in
Wirkverbindung, im Weiteren steht die besagte Mitnehmerscheibe 14 auf
der in den Figuren der Zeichnung linken Seite in an sich bekannter
Weise über
eine hier nicht näher
dargestellte Rasteinrichtung wie üblicher Weise bekannt mit einer mit 31 bezeichneten
federbelasteten Hebelmechanik in Wirkverbindung, um die üblichen
Rastfunktionen der mit der Drehfalle 13 in Wirkverbindung
stehenden Mitnehmerscheibe 14 zu verwirklichen. An der
als Kurvenscheibe 15 ausgebildeten Mitnehmerscheibe 14 greift
außerdem
ein anderends an dem Gehäuse befestigtes
Federelement 29 an, das die Mitnehmerscheibe 14 in
Richtung seiner Ausgangsposition federbelastet.
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Zur
Auslösung
der Zuziehhilfe 11 ist, siehe wieder insbesondere die 1 der
Zeichnung, ein mit dem Umfangsbereich der Kurvenscheibe 14 im Bereich
der ersten Abstufung 17 in Wirkverbindung stehender erster
Endschalter 19 ausgebildet. Über diesen ersten Endschalter 19 wird,
nachdem die Mitnehmerscheibe 14 durch Zuschlagen des Tür- oder Klappenelements
z. B. über
einen Rastbolzen über die
Drehfalle 13 in den Bereich der ersten Abstufung 17 hinein
gedreht wird, die Funktion der Zuziehhilfe ausgelöst, so dass
das jeweilige Tür-
oder Klappenelement auf dem letzten Wegstück in die Schließstellung
bewegt wird. Es wird dabei kurz vor Erreichen dieser ersten Abstufung 17 der
Mitnehmerscheibe 14 in an sich bekannter Weise die erste
Raststufe dieser Mitnehmerscheibe 14 bzgl. der Hebelmechanik 31 erreicht.
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Bei
der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung 10 umfasst
weiterhin die elektrisch betätigbare Zuziehhilfe 11,
siehe dazu insbesondere die 2 der Zeichnung,
einen mit dem Umfang 16 der Kurvenscheibe 15 im
Bereich der zweiten Abstufung 18 in Wirkverbindung stehenden,
von einem elektrisch betätigbaren
Stellglied 21, das in diesem Fall als Stellmotor ausgebildet
ist, beaufschlagbaren, federbelasteten Umlenkhebel 20.
Die Federbelastung erfolgt dabei über ein anderends mit dem Gehäuse verbundenes
Federelement 28, das an dem Umlenkhebel 20 angreifend
ausgebildet ist und diesen in Richtung seiner Ausgangsposition belastet.
Es ist dabei der Umlenkhebel 20 der elektrisch betätigbaren
Zuziehhilfe 11, siehe insbesondere die 2 der
Zeichnung, im Wesentlichen L-förmig
ausgebildet, mit einer unterseitigen, drehbaren Lagerung 22 und
einer unterhalb davon befindlichen, an dem kürzeren Schenkel 23 dieses
Umlenkhebels 20 angeordneten Betätigungsnase 24 für die zweite
Abstufung 18 der Kurvenscheibe 15. Über diese
Betätigungsnase 24 des
Umlenkhebels 20 wird nach Auslösen der Zuziehhilfe 11 über den
ersten Endschalter 19 durch die von dem Stellmotor hervorgerufene
Drehbewegung die zweite Abstufung 18 mit der Kurvenscheibe 15 nach
unten gedrückt,
so lange bis die Betätigungsnase 24 und
die zweite Abstufung 18 der Kurvenscheibe 15 außer Eingriff
kommen, und anschließend
die Betätigungsnase 24 des
Umlenkhebels 20 in noch zu erläuternder Weise den mit 26 bezeichneten
zweiten Endschalter der Zuziehhilfe 11 auslöst und damit
die Zuziehhilfe 11 abschaltet. Es umfasst dabei der Umlenkhebel 20 an
dem der Betätigungsnase 24 gegenüber liegenden
Ende einen Anschlag 25 zum Angreifen des elektrisch betätigbaren
Stellglieds 21, das hier wie erwähnt als Stellmotor ausgebildet
ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist also zur Abschaltung der Zuziehhilfe 11 ein bei Erreichen
der zweiten Endposition der Mitnehmerscheibe 14 auslösender,
wie zuvor erwähnter
zweiter Endschalter 26 ausgebildet. Es ist dieser zweite
Endschalter 26 dabei im Bereich der Betätigungsnase 24 des
Umlenkhebels 20 ausgebildet, d. h., dass nach Passieren
der Betätigungsnase 24 an
der zweiten Abstufung 18 der Kurvenscheibe 15 der
zweite Endschalter 26 durch die Betätigungsnase 24 ausgelöst wird.
Anschließend
wird die elektrisch betätigbare
Zuziehhilfe 11 über
diesen zweiten Endschalter 26 abgeschaltet und somit die
Kurvenscheibe 15 sowie auch der Umlenkhebel 20 über die
Federelemente 29 bzw. 28 in Ihrer Ausgangsposition
zurück überführt.
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Alternativ
zu der dargestellten Ausführungsform
kann aber auch vorgesehen sein, dass der zweite Endschalter 26 zur
Abschaltung der Zuziehhilfe 11 im Bereich des Umfangs 16 der
Kurvenscheibe 15 der Mitnehmerscheibe 14 ausgebildet
ist.
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Mit
der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung 10 mit
einer als eigenständige,
nachrüst-/umrüstbaren
Baueinheit 11 ausgebildeten elektrisch betätigbaren
Zuziehhilfe ist es erstmalig möglich,
eine Schließeinrichtung 10 mit
einer elektrisch betätigbaren
Zuziehhilfe 11 nachzurüsten
bzw. eine bestehende Zuziehhilfe an einer Schließeinrichtung 10 umzurüsten, ohne
dabei die komplette Schließmechanik ausbauen
und auswechseln zu müssen.
Die als nachrüst-/umrüstbare Zuziehhilfe 11 ausgebildete elektrisch
betätigbare
Zuziehhilfe 11 umfasst dabei insbesondere die beschriebene
als Kurvenscheibe 15 ausgebildete Mitnehmerscheibe 14 und
den damit in Wirkverbindung stehenden, von dem elektrisch betätigbaren
Stellglied 21, hier Stellmotor, beaufschlagbaren, federbelasteten
Umlenkhebel 20 sowie die erwähnten beiden Endschalter 19 und 26 zum
Ein- und Ausschalten der beschriebenen Zuziehhilfe 11.
Es lassen sich diese erwähnten
Bauteile in einfacher Weise bei einer bestehenden Schließeinrichtung 10 nachrüsten bzw.
bei einer Schließeinrichtung 10 mit bereits
bestehender Zuziehhilfe umrüsten,
ohne dabei wesentliche bauteiltechnische weitere Veränderungen
vornehmen zu müssen,
die diesbezüglichen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf die
Verwendung einer anderen Grundplatte für das beschriebene Schließsystem 10.
Die als Mitnehmerscheibe 15 ausgebildete Kurvenscheibe 14 und
der Umlenkhebel 20 wirken dabei in der oben beschriebenen
Weise über
das als Stellmotor ausgebildete elektrisch betätigbare Stellglied 21 mit
dem hier als Drehfalle 13 ausgebildeten Schließelement 12 zusammen,
wodurch eine einfache und sichere Zuziehhilfefunktion bereit gestellt
wird. Die mit der als Kurvenscheibe 15 ausgebildete Mitnehmerscheibe 14 zusammenwirkende
Hebelmechanik 31 kann dabei eine an sich aus dem Stand
der Technik bekannte Ausbildung aufweisen, es wird deshalb hier
auf eine nähere
Beschreibung dieser mit der Kurvenscheibe 15 in Wirkverbindung
stehenden Hebelmechanik 31 verzichtet. Es sei dazu ergänzend nur
darauf verwiesen, dass diese einen in den Figuren der Zeichnung nicht
bezeichneten Auslösehebel
aufweisende Hebelmechanik 31 die üblichen Anschlusselemente für verschiedene
Betätigungsstangen
aufweist, in diesem Fall für
eine Betätigungsstange 32 für eine Außenbetätigung für die Öffnung der
Drehfalle 13, für eine
Betätigungsstange 33 für eine Verriegelung
der Drehfalle über
einen Schlüssel,
d. h. die Schließvorrichtung 12 ist
von außen
gesperrt und kann nur über einen
Schlüssel
bzw. von innen betätigt
werden, sowie für
eine Betätigungsstange 34,
die eine Öffnung der
Drehfalle 13 über
eine Türinnenbetätigung bewirkt.
Es kann dabei diese Betätigung
mechanisch oder elektromotorisch erfolgen, es ist dazu in den Figuren
der Zeichnung neben der Betätigungsstange 34 für die mechanische
Betätigung
ein mit 35 bezeichnetes elektromotorisches Betätigungselement für die Betätigungsstange 34 dargestellt.
In Abwandlung von der in den Figuren der Zeichnung dargestellten
Ausführungsform
ist auch vorgesehen, weitere elektromotorische Betätigungselemente
beispielsweise auch für
die Außenbetätigung vorzusehen.
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Die
weiteren in den 1 und 2 der Zeichnung
dargestellten konstruktiven Ausgestaltungsmerkmale der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung 10 können einen
an sich bekannten Aufbau aufweisen, und sind deshalb in den Figuren
der Zeichnung nicht separat bezeichnet bzw. in der Beschreibung
nicht separat beschrieben worden.
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- 10
- Schließeinrichtung
- 11
- Zuziehhilfe
- 12
- Schließelement
(von 10)
- 13
- Drehfalle
- 14
- Mitnehmerscheibe
- 15
- Kurvenscheibe
- 16
- Umfang
(von 15)
- 17
- erste
Abstufung (von 15)
- 18
- zweite
Abstufung (von 15)
- 19
- erster
Endschalter
- 20
- Umlenkhebel
- 21
- elektrisch
betätigbares
Stellglied
- 22
- drehbare
Lagerung (von 20)
- 23
- kurzer
Schenkel (von 20)
- 24
- Betätigungsnase
(von 20)
- 25
- Anschlag
(von 20 an 21)
- 26
- zweiter
Endschalter
- 27
- Stellmotor
- 28
- Federelement
(von 20)
- 29
- Federelement
(von 15)
- 30
- Mitnehmerachse
(durch 15 und 13)
- 31
- Hebelmechanik
(zur Verrastung von 15)
- 32
- Betätigungsstange
für Außenbetätigung
- 33
- Betätigungsstange
für Verriegelung
- 34
- Betätigungsstange
für Innenbetätigung
- 35
- elektromotorisches
Betätigungselement
(für 34)