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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß Oberbegriff des Anspruches
1 und eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff
des Anspruches 12 zur berührungslosen
Detektion von geschichteten, flächigen Objekten,
insbesondere von blatt- oder bogenförmigen Aufzeichnungsträgern.
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Der
Begriff des blatt- bzw. bogenförmigen Aufzeichnungsträgers wird
in dieser Anmeldung sehr breit verstanden.
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Einerseits
werden hierunter Papiere verstanden, welche in Bürogeräten wie Scannern, Druckeinheiten,
Kopierern, aber auch in Geldvereinzeler und Druckmaschinen zum Einsatz
kommen. Andererseits soll der Begriff der Aufzeichnungsträger auch
den Bereich der haftend miteinander verbundenen, geschichteten Materialien,
insbesondere im Sinne von Etiketten, Klebe-, Abriss- oder Aufreißstellen
mit umfassen. Auch Folien und Geldscheine werden in diesem Sinn
unter Aufzeichnungsträger
subsumiert.
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Bei
der Verarbeitung derartiger Aufzeichnungsträger bzw. der entsprechenden
geschichteten flächigen
Objekte in Kopierern oder Vereinzelungsanlagen, wie Geldausgabeautomaten,
besteht das absolute Erfordernis, dass in Stapeln vorliegenden Aufzeichnungsträger zur
Weiterverarbeitung oder Ausgabe nur vereinzelt zugeführt werden.
Trotz hoher Zuverlässigkeit
mechanischer Vereinzelungssysteme kommt es immer wieder zum Einzug von
Mehrfachabzügen
oder keines Abzuges. Es ist daher die Weiterführung von Mehrfach- oder Doppelbogen bzw.
von Fehlbogen dieser Aufzeichnungsträger auf alle Fälle zu vermeiden
bzw. zu detektieren.
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Unter
flächigen
Objekten werden in dieser Anmeldung auch in Bogenform vorliegende
Objekte, wie Papier, Folien, Blechen, Wellpappen und ähnlich flächigen Materialien
oder Verpackungen und auf Grund- oder Trägermaterial haftend aufgebrachte mehrfach
geschichtete Materialien, z.B. Etiketten, Klebe-, Abriss- oder Aufreißstellen
und Ähnliches subsumiert.
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Da
ein entsprechendes Verfahren zur berührungslosen Detektion der Aufzeichnungsträger im Hinblick
darauf, dass eine Vereinzelung bzw. ein Einfachbogen vorliegt, zudem über einen
großen
Grammatur- und Flächengewichtsbereich
dieser Aufzeichnungsträger
einsetzbar sein soll, bestehen erhebliche Probleme, dies technisch
und ökonomisch
mit hoher Zuverlässigkeit
realisieren zu können.
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Insbesondere
aus der
DE 36 20 042
A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art
bekannt.
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Um
die hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit im
Hinblick auf die Detektion und die entsprechende Aussage erreichen
zu können,
dass eine Vereinzelung des entsprechenden Aufzeichnungsträgers und nicht
ein Mehrfachbogen oder Fehlbogen vorliegt, geht die bekannte Vorrichtung
den Weg, zwei Sensoreinrichtungen mit jeweils zwei Wandlern einzusetzen.
Hierbei werden beim Einsatz von Ultraschall sowohl eine Amplitudenauswertung
wie eine Phasenauswertung durchgeführt. Es werden bei dieser Vorrichtung
bewusst die einwirkenden Störgrößen bzw. die
Drift der Ultraschallfrequenz durch die Verwendung einer zweiten
Ultraschall-Vergleichsmessstrecke
erfasst und in einer Vergleichsschaltung mit den entsprechenden
Messwerten zu Differenzwerten gebildet, welche bei der Detektionsaussage
berücksichtigt
werden. Bei unterschiedlichen Papiergewichten ist zunächst ein
Teach-In-Schritt
erforderlich.
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Zwar
kann die bekannte Vorrichtung und das Verfahren auf diese Weise
bereits Störgrößen wie Wandlertrift,
Temperaturtrift, Laufzeitänderungen durch
Umgebungstemperatur mit berücksichtigen. Die
erfassbaren Grammaturgewichte liegen aber in einem relativ engen
Bereich von z.B. 35 bis 400 g/m2.
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Insgesamt
gesehen ist daher diese bekannte Vorrichtung und das Verfahren als
technisch sehr aufwändig
anzusehen, ohne dass eine relativ hohe Flexibilität im Hinblick
auf ein großes
Spektrum an Grammaturen erreicht würde.
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Andere
Verfahren und Vorrichtungen zur Detektion von Einfachbogen sind
z.B. aus der
DE 199 21
217 A1 bzw.
EP
1 067 053 A1 bekannt. Diese auf Ultraschallbasis arbeitenden
Vorrichtungen verwenden Sensoreinrichtungen mit gabelförmigem Aufbau. Zur
Erkennung von Etiketten bedarf es eines vorhergehenden Teach-In-Schrittes, d.h.
eines Einlernvorganges auf die im Detektionsvorgang zu erwartenden
Etikettenstärken,
um auf diese Weise vorab die entsprechenden spezifischen Signalwerte
und Bereiche festlegen zu können.
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Insgesamt
gesehen sind diese bekannten Vorrichtungen noch zu komplex aufgebaut
und noch zu stark durch Störgrößen beeinflussbar.
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Auch
die Erkennung von vereinzelten Banknoten ist, wie z.B. in der
DE 102 33 052 A1 relativ kompliziert.
Hierbei geht man davon aus, die von der Banknote bzw. dem Aufzeichnungsträger ausgehende
Strahlung in mindestens zwei Bereichen zu erfassen. Sofern die Banknote
mehrfach vorliegt, wird das durch die Strahlung erhaltene Messsignal
erheblich verändert
und gedämpft,
so dass daraus ein Detektionskriterium ableitbar ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung der
gattungsgemäßen Art
so zu verbessern, dass unter Berücksichtigung
einer ökonomisch,
technischen Realisierung bestmögliche
Sicherheit im Hinblick auf die Erkennung von Mehrfachbogen oder
Einfachbogen bzw. die Vereinzelung von Aufzeichnungsträgern oder
verschiedensten flächigen
Objekten erreichbar ist, wobei dies über ein breites Spektrum von
Flächengewichten bzw. über ein
breites Spektrum von verschiedensten flächigen Objekten möglich sein
soll.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem
Verfahren durch die Merkmale des Anspruches 1 und bei einer Vorrichtung
durch die Merkmale des Anspruches 12 gelöst.
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Ein
wesentlicher Kerngedanke der Erfindung ist daher, die eingesetzte
Sensoreinrichtung bzw. Sensoreinrichtungen, z.B. nach dem Schallprinzip, insbesondere
dem Ultraschallprinzip, mit Sender und Empfänger so zu separieren, dass
senderseitig eine vollständige
galvanische Trennung von der Empfängerseite vorliegt und zusätzlich Sender
und Empfänger
mechanisch vollständig
voneinander entkoppelt werden.
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Mit
anderen Worten werden Sender und Empfänger benachbart zum Detektionsspalt,
in dem üblicherweise
die Aufzeichnungsträger
zwischen Sender und Empfänger
hindurchgeführt
werden, elektrisch vollständig
voneinander getrennt angeordnet und auf separierte Baugruppen platziert.
Dies bedeutet, dass selbst die Versorgung von Sender und Empfänger getrennt,
insbesondere z.B. über
zwei getrennte Netzteile, ausgeführt
werden kann.
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Hierdurch
wird in einfacher Weise verhindert, dass Sendeenergie über freie
verdrahtete und/oder auf Leiterplatten aufgebrachte Leitungen oder
aber durch Potentialanhebung auf derselben Leiterplatte, in einen
auf die Sendefrequenz abgestimmten Empfänger eingekoppelt werden können.
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Beim
Empfänger
werden daher Störsignale mit
der gleichen Frequenz wie die Nutzfrequenz vollständig vermieden.
Das Stör-
zu Nutzsignalverhältnis steigt
somit und die Empfindlichkeit des Empfängers kann somit erhöht werden.
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Während man
bisher Aufzeichnungsträger mit
Grammaturen im Bereich von 100 bis ca. 4.000 g/m
2 detektieren
konnte, ist es auf diese Weise möglich,
insbesondere bei der Verwendung eines Kennlinien-Korrekturverfahrens
(gemäß
P 10 2004 056 742.5 )
dies deutlich ohne Teach-in bzw. Einlernvorgang zu erweitern und
in den Bereich von etwa 6.000 g/m
2 bzw.
das dazu adäquate
Dämpfungsmaß zu kommen.
Zusätzlich
besteht die Möglichkeit
auf diese Weise Simplex- und sogar Duplex-Wellpappen zu detektieren.
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Ein
Einlernvorgang auf einen Aufzeichnungsträger oder auf ein vereinzeltes
flächiges
Objekt kann in der in Kombination mit dem Verfahren der Korrekturkennlinie
bei dem Gerät
vorgesehen werden, um das zu detektierende Materialspektrum zu erweitern.
Die Erhöhung
der Empfindlichkeit des Empfängers
kann z.B. durch eine größere Verstärkung im
Eingangssignalverstärker
des Empfängers erreicht
werden.
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Die
erfindungsgemäß eingesetzte
Sensoreinrichtung kann prinzipiell von verschiedener sensorischer
Wirkart sein und auf optische, elektromagnetische, induktive, kapazitive
weise funktionieren bzw. eine Kombination dieser Wirkprinzipien
berücksichtigen.
Entscheidend ist die Unterscheidung von Sender und Empfänger, bei
denen mindestens eine galvanische Signaltrennung stattfindet, auch
bei Versorgung aus einem gemeinsamen Netzteil.
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In
dieser Anmeldung wird die Sensoreinrichtung auf Ultraschall-Basis
als bevorzugtes Beispiel angeführt.
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Ein
weiterer wichtiger Gedanke der Erfindung ist hierbei, dass bereits
eine Sensoreinrichtung mit jeweils einem Wandler als Sender und
Empfänger
ausreicht, um die hohe Detektions-Sicherheit und -Zuverlässigkeit
zu gewährleisten,
d.h. es kann beispielsweise auf Referenzmessstrecken verzichtet werden.
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Es
genügt
daher eine unidirektionale Messstrecke mit nur einem Wandlerpaar
zwischen dem die entsprechenden Aufzeichnungsträger relativ im Hinblick auf
die Detektion von Mehrfachbogen, Fehlbogen oder vereinzelten Bogen
geführt
werden.
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Der
Störpegel
im Empfänger
kann daher durch die vorausgehend genannten Maßnahmen erheblich reduziert
werden.
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Es
wird daher eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht, ohne dass aufwändige und
teure Vergleichsmessstrecken oder andere Kompensationsmethoden erforderlich
wären.
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Auch
können
mehrere derartige Sensoreinrichtungen ohne und mit entsprechend üblicher
Synchronisation der einzelnen Sensoren parallel geschaltet werden,
um z.B. eine Qualitätskontrolle
des Messguts bei sehr breitem Messgut zu erreichen. Diese Methode
kann z.B. bei breiten laminierten Papierbahnen dazu eingesetzt werden,
Lunker oder Delamination auf der Papierbahn oder jedweden anderen
flächigen
Objekten bzw. Materialien zu detektieren, um beispielsweise die
Produktqualität
dieser Materialien zu sichern.
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Der
Begriff Wandler wird in dieser Anmeldung und im Hinblick auf einen
Ultraschall-Sensor dahingehend verstanden, dass ein nach dem jeweiligen
physikalischen Prinzip arbeitendes Wandlerelement vorhanden ist,
das mit den erforderlichen mechanischen Fixierungselementen die
gemeinsamen elektromechanische Baugruppe "Wandler" bildet.
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Beim
Ultraschall-Wandler ist daher eine anregende bzw. empfangende Piezo-Schicht
vorhanden und optional ein entsprechender Metallring zur Verbesserung
der Wandlereigenschaften. In Strahlungsrichtung ist dann eine Auskoppelschicht
vorgesehen, die den Wellenwiderstand der Piezo-Keramik an den Wellenwider stand
der Luft bestmöglich
anpasst. Wandlerelement und Auskoppelschicht werden in einer Wandler-Aufnahme
aufgenommen, welche verschäumt
wird, wobei letztere Maßnahme auch
zur Bedämpfung
des Wandlers dient. Zur Schirmung des Wandlerelementes und auch
zur mechanischen Fixierung des Wandlers ist nach außen ein Wandlerschirmbecher
vorgesehen, der wiederum mit der äußeren Wandleraufnahme als mechanische Aufnahme,
sprich Gehäuse
für den
Sender bzw. Empfänger
fungiert.
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Für den elektromagnetischen
Sensor, insbesondere den optischen Sensor bedeutet dies, dass als
Wandlerelemente z.B. Fototransistor und Fotodiode oder andere dergestalt ähnliche
elektromagnetische Strahlungssender und Empfänger Verwendung finden können.
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Die
erfindungsgemäßen Maßnahmen
ermöglichen
es daher, auf störanfällige Kabelverbindungen
zwischen Sender und Empfänger
zu verzichten. Speziell in aufklappbaren Baugruppen und Elementen
von Büromaschinen
oder blattförmige
Aufzeichnungsträger
be- und verarbeitenden Maschinen, wie Druckeinheiten, Kopierern,
Geldausgabeautomaten oder dergleichen, können Servicearbeiten leichter
durchgeführt
werden, da eine Beschädigung von
Verbindungsleitungen zwischen Sender und Empfänger überhaupt nicht auftreten kann.
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Es
ist zweckmäßig, nicht
nur die Signalverbindungen zwischen Sender und Empfänger völlig zu separieren,
sondern auch eine völlig
separierte Spannungs- und Stromversorgung zwischen Sender und Empfänger vorzusehen,
so dass elektronische Wechselwirkungen des Senders auf den Empfänger und
dessen Auswertung gänzlich
ausgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist auch die räumliche Trennung
von Sender und Empfänger.
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Es
ist besonders vorteilhaft die erfindungsgemäßen Maßnahmen (gemäß
P 10 2004 056 742.5 ) mit
den Kennlinien-Korrekturmaßnahmen
verfahrens- und vorrichtungsmäßig zu kombinieren.
Hierbei wird einerseits bei flächigen
Materialien, wie z.B. bogenförmigen
Aufzeichnungsträgern
und Papieren der empfangenen Messkennlinie eine spezifische Korrekturkennlinie
derart aufgeprägt,
dass eine Zielkennlinie erreicht wird, welche einem idealen Signalverlauf
zur optimalen Auswertung nahe kommt. In analoger Weise wird dies
auch bei auf Grund- oder Trägermaterial
haftend aufgebrachten mehrfach geschichteten Materialien, die in
Kurzfassung mit Etiketten umrissen werden, genutzt. Auch in diesen
Fällen
wird eine Korrektur-Kennlinie verwendet, die zu einer Zielkennlinie
anderer Struktur führt,
anhand der eine eindeutige Detektion zum Vorliegen oder nicht Vorhandensein
einer Etikette ermöglicht
wird. Es ist auch möglich
beide Verfahren zu kombinieren und innerhalb eines Geräts zu implementieren.
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Geeigneter
Weise wird das Sendesignal mindestens einer Frequenzmodulation unterzogen.
Dies verhindert, dass zwischen den Aufzeichnungsträgern und
dem Empfänger
stehende wellen im Transmissionsbetrieb entstehen können.
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Weiterhin
kann in besonders vorteilhafter Ausprägung der Erfindung die Frequenzmodulation auch
zur Kompensation von Alterungseffekten der Wandler genutzt werden,
so dass das eingesetzte Amplitudenmaximum immer im überstrichenen
Frequenzbereich liegen sollte.
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Ein
weiterer Vorteil der Frequenzmodulation bei der Erfindung liegt
darin, dass Wandlertoleranzen der Sensorelemente automatisch im
Betrieb durch die Frequenzmodulation korrigiert werden können. Da
die Wandlerpaare in der Regel verschiedene Resonanzfrequenzen aufweisen,
wird durch ein Frequenzsweep fS das Resonanzmaximum
periodisch überschritten.
Sofern die Ansprechzeit des Geräts deutlich
kleiner als 1/fS ist, kann auf diese Art
und Weise die Eigenschaft eines jeden individuellen Wandlers bzw.
Wandlerpaares optimal zur Schalltransmission genutzt werden.
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Auch
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Sensoreinrichtung
schaltungstechnisch oder programmgesteuert am Sender vom Impulsbetrieb
auf kontinuierlichen Betrieb umschaltbar ist, wobei bei kontinuierlichem
Betrieb zur Vermeidung von stehenden Wellen Phasensprünge und/oder
kurzen Pausen des Sendesignals erzeugt werden oder aber oben beschriebene
Modulation des Sendesignals verwendet wird.
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Erfindungsgemäß bedarf
es für
den kontinuierlichen Betrieb grundsätzlich keiner Synchronisation
des Senders durch den Empfänger.
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Im
gepulsten Betrieb des Senders kann der Empfänger auf den Sender synchronisiert
werden. Die Synchronisation des Empfängers auf den Sender kann hierbei,
um nur ein Beispiel zu nennen, in einer Art Taktrückgewinnung,
z.B. durch Anstoßen
eines PLL-Kreises oder mittels eines Synchronisationsimpulses erfolgen.
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Auch
ist es möglich,
Wandlertoleranzen von Ultraschallsensoren vor und/oder während des
Betriebes automatisch zu korrigieren. Einerseits ist hierzu eine
Normierung der Wandlerpaare auf einen festen Wert bei einem vorgegebenen
festen Abstand, z.B. dem optimalen Montageabstand, erforderlich.
Es resultiert hieraus ein Korrekturfaktor, der dann in der auswertenden
Software als Tabelle abgelegt wird und dann beim Einschalten des
Geräts
zur Anwendung kommt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass durch die
Verwendung beispielsweise einer einfach logarithmischen Korrektur-Kennlinie
eine linear fallende Zielkennlinie über den Wandlerabstand erzeugt
wird, d.h. das Eingangs signal an einem am Ausgang des Empfängers vorhandenen
Mikroprozessors fällt
in guter Näherung
linear mit dem Abstand zum Wandler ab. Aus diesem Grund fällt die Korrektur
der Werte auch bei variablem Abstand der Wandler einfach, da beim
Einschalten der Sensoreinrichtung sozusagen nur eine Geradenfunktion
für den richtigen
Anfangswert berechnet werden muss.
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Die
Erfindung bietet auch den Vorteil, dass der Abstand zwischen Sender
und Empfänger
mit der hohen Detektionssicherheit nicht auf einen fixierten Abstand
beschränkt
ist, sondern entsprechend den Erfordernissen und Applikationen variabel
gehalten werden kann. Dies gilt speziell für die Verwendung von Schall,
insbesondere Ultraschall sowie für
elektromagnetische Sensoren, insbesondere optische Sensoren, bei
denen sich die Wandlereigenschaften über die Lebensdauer ändern.
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Gerade
beim dem erfindungsgemäßen Einsatz
von Wandlern ist eine hohe Flexibilität bei der Auslegung von Sender
und Empfänger
und deren Kombination miteinander vorhanden.
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So
können
die Wandler als gerade oder gewinkelte Wandler gestaltet sein, die
Wandler mit der Wandleraufnahme in Gehäuse, insbesondere ein zylindrisches
oder quaderförmiges
Gehäuse
eingebracht werden, oder aber über
kein Gerätegehäuse verfügen. In
besonders einfacher und kosteneffizienter Weise können daher
derartige Wandler direkt, insbesondere ebenparallel oder in einem
rechten Winkel zu bzw. auf dem Träger, der üblicherweise eine Leiterplatte
oder Platine ist, aufgebracht werden. Üblicherweise befindet sich
auf den Trägern
die notwendige Elektronik für
die zu bildenden Sensoren. Sender und Empfänger können daher als Wandlerpaar
in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlichen Gehäusen miteinander
kombiniert werden, wesentlich ist hierbei, dass die axiale Ausrichtung
der Strahlung zwischen Sender und Empfänger gegeben ist. Die so gebildeten
Sensoreinrichtungen, welche aus getrenntem Sender und Empfänger bestehen
können
somit über
ein Gehäuse
verfügen,
welches die zentralen Baugruppen Wandler bzw. Wandleraufnahme und
Leiterplattenträger
vollständig,
insbesondere dichtend umhüllt
oder aber über
kein Gehäuse
verfügen.
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Diese
Sensoreinrichtungen können
wiederum in Geräten
wie Büromaschinen,
blattförmige
Aufzeichnungsträger
be- und verarbeitenden Maschinen, wie Druckeinheiten, Kopierern,
Geldausgabeautomaten, Wahlmaschinen oder dergleichen eingesetzt
werden. In besonders wirtschaftlicher Weise können die allein auf einen Träger montierten
Wandler in die flächige
Materialien verarbeitenden Maschinen eingebaut werden, wobei diese
Maschinengehäuse
den Schutz des auf einen Träger
aufgebrachten Sensors gewährleisten.
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Dadurch
kann erreicht werden, dass bei den Sensoreinrichtungen auf das oftmals
durch den hohen Fertigungsaufwand teure Gehäuse verzichtet werden kann.
Somit stellt das erfindungsgemäße Vorgehen
eine wirtschaftlich effiziente Methode dar, Sensoren ohne wesentliche
technische Nachteile in die Aufzeichnungsträger verarbeitenden Maschinen einzubauen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnung noch beispielhaft
näher erläutert. Es
zeigen
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1 die
schematische Darstellung einer Sensoreinrichtung mit einem galvanisch
und mechanisch vom Empfänger
getrennten Sender;
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2a die
Möglichkeit
einer Anordnung eines zylindrischen Senders und eines zylindrischen Empfängers auf
unterschiedlichen Baugruppen;
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2b eine
separierte Anordnung von Sender und Empfänger mit gewinkeltem Wandler
und Ausrichtung axial in Strahlungsrichtung;
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3 einen
Vertikalschnitt durch einen Ultraschall-Wandler mit direkter Anbringung auf
einer Leiterplatte;
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4 einen
Vertikalschnitt durch ein anderes Beispiel eines gewinkelten Ultraschall-Wandlers mit
direkter Anbringung auf einer Leiterplatte;
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5 eine
schematische seitliche Ansicht eines Beispiels einer Sensoreinrichtung
mit durch den Führungsspalt
für Aufzeichnungsträger beabstandeten
Sender und Empfänger;
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6 die
schematische Darstellung eines vertikalen Schnitts durch Sender
und Empfänger beidseitig
eines horizontalen Führungsspaltes
für Aufzeichnungsträger, mit
den senderseitig vorgesehenen Schirmungsmaßnahmen;
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7 die
schematische Darstellung einer Sensoreinrichtung mit um einen Winkel
geneigter Strahlungsachse zu einer horizontalen Laufrichtung eines
Doppelbogens;
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8a eine
vereinfachte Darstellung zwischen Messwertkennlinie, Korrektur-Kennlinie
und idealer Zielkennlinie bei einem Doppelbogen;
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8b eine
vereinfachte Darstellung zwischen Messwertkennlinie, Korrektur-Kennlinie
und Zielkennlinie für
die Detektion von flächigen
Objekten wie Etiketten;
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8c die
schematische Darstellung eines realistischen Verlaufes von Messwertkennlinie,
Korrektur-Kennlinie und erreichbarer Zielkennlinie im Falle eines
Doppelbogens,
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9 die
beispielhafte schematische Darstellung verschiedener Ausführungsformen
an Sensoren mit zylindrischen und quaderförmigen Gehäusen von Trägern für die Wandler sowie deren mögliche Kombinationen
mit Sender und Empfänger
als Sensoreinrichtung,
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10a eine schematische blockschaltartige Darstellung
einer Sensoreinrichtung mit zwei verschiedenen Quellen der Spannungs-/Stromversorgung,
und
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10b ein analoges Beispiel nach 10a, jedoch mit Spannungs-/Stromversorgung aus
einer Quelle.
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In 1 ist
schematisch der grundlegende Gedanke der Erfindung dargestellt.
Hierbei wird der Sender T elektronisch und mechanisch vollständig vom
Empfänger
R getrennt, wobei einerseits eine galvanische Isolierung zwischen
Sender T und Empfänger
R, und andererseits eine vollständige
mechanische Trennung auf unterschiedlichen Baugruppen vorgesehen
ist. Auf diese Weise werden sowohl elektronische und elektromagnetische
Stör- und
Kopplungseffekte z.B. durch Koppel-Kapazitäten/Induktivitäten aber
auch Vibrationseffekte und dergleichen zwischen diesen wesentlichen
Elementen einer Sensoreinrichtung verhindert. Der Sender T befindet
sich hierbei auf einer separaten Baugruppe 12, meist einer
separierten Leiterplatte, welche mindestens durch die Breite des
Führungsspaltes 16 für die flächigen Objekte,
Aufzeichnungsträger
bzw. Messguts 18 von der Baugruppe 14, welche
ebenfalls in bevorzugter weise als separierte Leiterplatte ausgeführt wird,
bzw. dem Empfänger
R beabstandet ist.
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In
funktionaler Hinsicht wird z.B. das vom Sender T ausgestrahlte Signal,
hier z.B. das Ultraschallsignal durch den oder die vorhandenen Aufzeichnungsträger transmittiert
und im Empfänger
R als Messsignal UM erhalten. Dieses Messsignal
wird zur weiteren Auswertung einem Signalverstärker 4 mit z.B. n-Signalpfaden zugeführt und
einer Bewertung mit entsprechenden Korrektur-Kennlinien unterzogen.
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Die
schematische, oberhalb des Signalverstärkers 4 dargestellte
Messwert-Kennlinie UM zeigt wenigstens einen
logarithmisch bzw. exponentiell oder dergleichen abfallenden Kurvenverlauf, über den
auf der Abszisse vorgesehenen Grammaturbereich bzw. der durch das
Messgut bzw. Aufzeichnungsträger
einhergehenden Dämpfung
des Sendesignals. Die dem Signalverstärker 4 zugeführte bzw. zugeführten Korrektur-Kennlinien
sind so geprägt, dass
sie im Falle der Detektion von Einfachbogen, d.h. das Vorliegen
bzw. Vereinzeln eines einzigen Aufzeichnungsträgers, in idealer Weise am Ausgang eine
Zielkennlinie UZ erzeugen, welche schematisch dargestellt
ist und in idealer Weise einen konstanten Linienzug ohne Steigung
ergibt. Das heißt,
idealer Weise geht der Spannungshub Delta UZ gegen
Null, so dass über
den gesamten Grammaturbereich bzw. das gesamte Materialspektrum
an Aufzeichnungsträgern
eine maximale Spannungsdifferenz im Hinblick auf einen Fehlbogen
bzw. Luft oder einen vorliegenden Doppelbogen erreicht wird oder
sich für
ein beliebig dicken vereinzelten Aufzeichnungsträger immer der gleiche Signalpegel
ergibt. Die reale Schaltung liefert eine etwa linear fallende Zielkennlinie
UZ über der
Grammatur bzw. der dazu korrelierenden Signaldämpfung des flächigen vereinzelten
Materials oder Aufzeichnungsträgers.
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Diese
weitgehend ideale Zielkennlinie UZ wird
nachfolgend einem Mikroprozessor μP
zur weiteren Auswertung und nachfolgenden Anzeige, ob ein vereinzelter
Aufzeichnungsträger
oder ein Doppel-/Mehrfachbogen bzw. Fehlbogen vorliegt, weitergeleitet.
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Anstelle
der vorausgehend genannten Ultraschall-Sensoreinrichtung kann prinzipiell
auch jede andere Sensoreinrichtung auf optischer, elektromagnetischer,
kapazitiver oder induktiver Basis oder dergleichen eingesetzt oder
miteinander kombiniert werden. Die Kriterien mindestens der vollständigen galvanischen
Siganaltrennung beider Seiten sowie der mechanischen Entkopplung
müssen
jedoch eingehalten werden.
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2a zeigt
in vereinfachter Form die Möglichkeit
der Anordnung einer Sensoreinrichtung.
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Der
als zylindrischer Wandler 22 in der Wandleraufnahme ausgelegte
Sender T ist hierbei beispielsweise direkt auf einer unteren Leiterplatte 12 montiert,
deren Elektronik eine separate Spannungsvorsorgung 23 hat.
Zudem ist diese Leiterplatte 12 räumlich getrennt und separat über die
Befestigung 15 in einem Gerät installiert.
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Beabstandet
durch den Spalt 16, ist oberhalb eine zweite Leiterplatte 14 mit
direkt darauf montiertem, ebenfalls zylindrisch ausgelegten Wandler 24 des
Empfängers
R vorgesehen. Auch diese Baugruppe hat eine galvanisch getrennte
Stromversorgung 25 und ist über Befestigungen 17 mechanisch entkoppelt
zum Sender im entsprechenden Gerät
befestigt.
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Die 2b zeigt
die schematische Anordnung einer Ultraschall-Sensoreinrichtung mit
gewinkelten Wandlern 26, 28. Die Wandler 26, 28 sind
mit ihrem weitgehend zylindrischen Gehäuse, der Wandleraufnahme, direkt
auf entsprechenden Leiterplatten 12 bzw. 14 montiert,
aber mechanisch voneinander entkoppelt. Zudem besteht eine strikte
galvanische Trennung zwischen den beiden elektronischen Baugruppen
auf den Leiterplatten 12, 14. Die Wandler 26, 28 sind
mit ihrer axialen Strahlungsrich tung zueinander ausgerichtet, so
dass ein Transmissionssignal mit seinem Amplitudenmaximum empfangen
werden kann.
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3 zeigt
schematisch einen Vertikalschnitt durch einen Ultraschall-Wandler 22.
Der in besonders vorteilhafter Ausführung in einer zylindrischen
Wandleraufnahme 31 formschlüssig aufgenommene Wandler 22 ist über laschenförmige Durchführungen 32 direkt
mit der Leiterplatte 12 verlötet 33 und befestigt.
Das Sensor- bzw. Piezoelement 34 ist von einem optional
einsetzbaren umlaufenden Metallring 35 umgeben und nach
vorn unten, an eine Auskoppelschicht 36 fixiert. Diese
Art der Fixierung stellt nur eine von vielen möglichen Fixierungsarten des
Wandlers auf der Leiterplatte 12 dar.
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Wandlerelement 34 mit
Auskoppelschicht 36 sowie geschirmtes Wandlerkabel 42 sind
z.B. mittels eine Polyurethanschaumes 37 innerhalb eines Schirmbechers 38 festgelegt.
Der Schirmbecher 38 ist hierbei formschlüssig in
der äußeren Wandleraufnahme 39 aufgenommen,
die in Richtung Leiterplatte 12 einen ebenen, umlaufenden
Ringbereich 41 aufweist, der zur ebenen Ausrichtung des
Wandlers mit der Leiterplatte 12 dient.
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Auf
diese Art und Weise ist einerseits eine sehr einfache, kostengünstige Montage
des Wandlers direkt auf der Leiterplatte möglich, die zudem eine präzise Ausrichtung
erlaubt.
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In 4 ist
ein vergleichbares Beispiel mit dem nach 3, jedoch
mit einem gewinkelten Wandler dargestellt. Gleiche Bezugszeichen
markieren gleiche Elemente, wie in 3.
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Der
gemäß 4 gewinkelte
Wandler 44 ist ebenfalls direkt auf einer Leiterplatte 14 aufgelötet und
mit den Endbereichen 41 eben gegenüber der Leiterplatte ausgerichtet.
In diesem Fall ist ein parallel zur Leiterplatte in axialer Richtung
des Wandlers offenes Wandlergehäuse 45 vorhanden.
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5 zeigt
eine seitliche Ansicht einer Ausführungsform einer Sensoreinrichtung
mit Anbindung an benachbarte Baugruppen. Sender T und Empfänger R sind
gegenüberliegend
dem Spalt 16, in dem die Aufzeichnungsträger 18 in
Laufrichtung L hindurchgeleitet werden, in axialer Strahlungsrichtung ausgerichtet
angeordnet. Es liegt eine vollständige galvanische
Trennung und mechanische Entkopplung zwischen Sender T und Empfänger R vor.
Der Sender T ist auf der Leiterplatte 12 befestigt und
mit separater Stromversorgung ST über wenigstens
einen Gerätestecker 46 versorgbar.
Der Zustand des Senders T ist über
wenigstens ein Leuchtmittel z.B. über LEDs 51 anzeigbar.
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Der
Empfänger
R, dessen Wandler direkt auf der Leiterplatte 14 montiert
sein kann und rückseitig durch
einen Schirmbecher 38 elektromagnetisch abgeschirmt ist,
hat über
wenigstens einen Gerätestecker 47 eine
separate Stromversorgung SR. Andererseits
ist die mechanische Befestigung im Gerät über einen dämpfenden Befestigungsbügel 48 realisiert.
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Die
als Doppelbogen bzw. Mehrfachbogen 18 stilisiert dargestellten
Aufzeichnungsträger
sind nur beispielhaft, wobei selbstverständlich auch ein vereinzelter
Bogen oder kein Bogen im Sinne eines Fehlbogens im Spalt 16 vorliegen
können.
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6 verdeutlicht
einen vertikalen Schnitt durch eine Ultraschall-Sensoreinrichtung,
bei der weitere Details der mechanischen Entkopplung und elektromagnetischen
Abschirmung des Senders dargestellt sind. Insbesondere wird hier
des Weiteren dargestellt, wie eine Sensoreinrichtung ohne eigenes Gehäuse in eine
Büromaschine
oder blattförmige Aufzeichnungsträger be- und verarbeitenden
Maschine, Kopierer, Geldausgabe- und Wahlautomate oder dergleichen
eingebaut wird und in deren Gerätegehäuse 54 integriert
wird. Dadurch wird die Sensoreinheit ausreichend gegen Umgebungseinflüsse geschützt.
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Die
Aufzeichnungsträger
werden im vorliegenden Fall durch einen horizontal verlaufenden Spalt 16 geführt. Im
oberen Bereich ist der Empfänger
R angedeutet. Die untere Darstellung betrifft den Sender T mit seiner
Anbindung an umgehende Baugruppen, die Bestandteil des Gerätegehäuses 54 sind.
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Der
Wandler ist mit dem Schirmbecher 38 in der umgebenden Wandleraufnahme 39 weitgehend formschlüssig aufgenommen.
Die Wandleraufnahme 39 hat nach unten Rastnasen 57,
welche den Träger 12 als
Leiterplatte hintergreifen. Bodenseitig hat der Schirmbecher 38 nach
unten ragende Nasen 55, mittels deren eine Ausrichtung
des Wandlerelementes zur Ebene der Leiterplatte 12 durchgeführt werden kann.
Der Sender T ist somit über
Schirmbecher 38 mit Wandleraufnahme 39 ebenparallel
zur Leiterplatte 12, trotz direkter Montage darauf, einfach
ausrichtbar. Nach unten sind die Anschlüsse durch einen Schirmbecher 49 elektromagnetisch
gekapselt.
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In
mechanischer Hinsicht ist zur Anordnung des Wandlers T gegenüber dem
Gerätegehäuse 54 eine
etwa ringförmig
umlaufende Gummi- bzw. Elastomerverbindung 58 oder aus ähnlichem
Material gestaltete Verbindung vorgesehen, welche eine Schwingungsentkopplung
des Wandlers bzw. der Wandleraufnahme 38 gegenüber dem
Gerätegehäuse 54 bewirkt.
Ebenfalls ist die Leiterplatte 12 mittels einer Schwingungsdämpfung 59,
z.B. eine Gummiunterlegscheibe, gegenüber dem Gehäuse 54 abgepuffert.
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Der
Wandler T kann somit weiterhin über
die Wandleraufnahme 39 und die umlaufende Kante 56 ebenparallel
mit der Leiterplatte 12 ausgerichtet werden.
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Auch
die alternativ vorgesehenen tiefgezogenen Nasen 55 am Schirmbecher 38 können hierzu benutzt
werden, sollten die Erfordernisse eine Wandleraufnahme 39 nicht
gestatten.
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Die
Gummiverbindung 58 zur umgebenden Baugruppe des Gerätegehäuses 54 dient
einerseits der Dämpfung
von Vibrationen und andererseits für einen staubdichten Abschluss
des Gerätegehäu ses 54 mit
der Sensoreinrichtung. Die Leiterplatte 12 ist üblicherweise
formfest mit dem Gerätegehäuse 54 verbunden.
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Die
hier beschriebenen Formteile wie Schirmbecher des Wandlers 38,
Wandleraufnahme 39, Schirmbecher auf den Leiterplatten 49,
Elastomenverbindung 58, Schwingungsdämpfung 59 und die
Ausführung
des Gerätegehäuses 54 können in Form
und Ausführung
variieren, wichtig für
den erfindungsgemäßen Einsatz
ist die beschriebene Funktionalität.
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In
dieser Konstruktion gestattet die Erfindung auch die Anordnung von
Sender T und Empfänger
R in einem variablen Abstand, welcher der entsprechenden Applikation
angepasst werden kann.
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Die
Darstellung nach 7 zeigt schematisch die Ausrichtung
von Sender T und Empfänger
R in einem Schnittwinkel mit der Ebene der Aufzeichnungsträger 18.
Die schräge
Anordnung der Strahlungsachse gegenüber den Aufzeichnungsträgern hat
auch den Vorteil, bei kontinuierlichem Betrieb stehende Wellen zu
vermeiden.
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Der
Neigungswinkel β wird
hierbei bevorzugterweise im Bereich +/– 45° vorgesehen.
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Der
Mindestabstand a zwischen Senderkante und Unterkante Aufzeichnungsträger sollte
etwa im Bereich 5 bis 10 mm liegen. Der Mindestabstand b kann etwa
2 bis 15 mm, insbesondere 10 mm betragen. Dieser Abstand b ist von
der gewählten
Mehrfach- bzw. Doppelbogenschwelle
und dem flächigen Material
abhängig.
Je schwerer das Papier ist, d.h, je höher die Grammatur bzw. die
damit korrespondierende Materialdämpfung ist und je mehr die
Mehrfach- bzw. Doppelbogenschwelle hierdurch abgesenkt werden muss,
desto größer muss
der Abstand b werden.
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Der
Abstand d ist technisch etwa im Bereich von 10 bis 90 mm realisierbar
und üblicherweise
im Bereich von 20 bis 80 mm, wobei ein optimaler Bereich bei etwa
45 mm liegt.
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Die 8a,
b, c zeigen in vereinfachter Darstellung prinzipielle Kurvenverläufe anhand
von Messwert-Kennlinien MK, die idealisierten Korrektur-Kennlinien
KK unterworfen werden, um die angestrebten Zielkennlinien ZK zur
sicheren Detektion in den grundsätzlich
unterschiedlichen Fällen
einer Doppelbogen-Erkennung
und/oder einer Etiketten-Erkennung zu erreichen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher als weiterer wesentlicher Gedanke
zugrunde, die Verbesserungen, welche mittels galvanischer Trennung und
mechanischer Entkopplung der Senderseite von der Empfängerseite
erreicht werden, mit dem Kennlinien-Korrektur-Verfahren, z.B. gemäß
P 10 2004 056 742.5 zu
kombinieren.
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Die
Verwendung von Korrektur-Kennlinien zur Verbesserung der Detektion
von Aufzeichnungsträgern
als Mehrfachbogen oder vereinzelte Bogen, geht davon aus, dass ohne
deren Einsatz und bei näherungweise
Linearverstärkung
des empfängerseitig empfangenen
Signales mit weiterer Filterung und Auswertung, in Abhängigkeit
von der Grammatur bzw. dem Flächengewicht
bzw. der damit korrespondierenden Materialdämpfung ist, eine Kennlinie
für das
verstärkte
Messsignal erhalten wird, die im Wesentlichen stark nichtlinear,
insbesondere exponentiell, mehrfach exponentiell, hyperbelförmig oder ähnlich fallend
verläuft,
wobei über
den großen,
gewünschten
Grammaturbereich häufig
eine unsichere und fehlerbehaftete Detektion vorliegt. Das Prinzip der
Verwendung von Korrektur-Kennlinien ändert und verbessert dies,
so dass der dem Empfänger nachfolgenden
Auswerteschaltung eine entsprechende Korrektur-Kennlinie, auch als
Kombination mehrerer Korrektur-Kennlinien, eingeprägt werden kann,
um auf diese Weise über
den gewünschten Grammaturbereich
eine gut auswertbare Zielkennlinie für die sichere Detektion mit
der Entscheidung zu erreichen, ob ein vereinzelter Aufzeichnungsträger, ein
Mehrfach- oder Doppelbogen oder kein Bogen vorliegt.
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Hierbei
wird für
die Mehrfachbogenerkennung eine ideale Zielkennlinie als horizontal
verlaufende Linie ohne Steigung anvisiert, um mit größtmöglichem
Abstand zur Luftschwelle bzw. unteren Doppelbogenschwelle eine sichere
Detektion zu erreichen. Dies gilt über den gesamten Grammaturbereich,
der unter Berücksichtigung
galvanischer Trennung und mechanischer Entkopplung bis zu einem Bereich
von ca. 6.000 g/m2 ohne Einlernvorgang ausgedehnt
werden kann, welches praktisch den Großteil des vorhandenen flächigen Objektspektrum,
bzw. des Papier- und Folien-Materialspektrums in den Applikationen
abdeckt.
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In
besonders vorteilhafter Ausgestaltung kann noch ein Einlernvorgang
auf einen Aufzeichnungsträger
oder auf ein vereinzeltes flächiges
Material in der Kombination mit dem Verfahren der Korrekturkennlinie
bei dem Gerät
vorgesehen werden, um das zu detektierende Materialspektrum nochmals
zu erweitern.
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Im
Hinblick auf die Detektion von Etiketten, die einen relativ schmalen
Grammaturbereich etwa von 40 bis 300 g/m2 umfasst,
ist die spezifische Korrektur-Kennlinie so zu treffen, dass eine
Zielkennlinie mit linearen Verlauf und maximaler Steigung der entsprechenden
Geraden erreicht wird.
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Weiterhin
ist für
das Verfahren der Korrekturkennlinie festzustellen, dass sich die
Bildung von Korrekturkennlinien für Mehrfachbogenerkennung sowie
für die
Etikettenerkennung prinzipiell voneinander unterscheiden.
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Unter
Berücksichtigung
dieser prinzipiellen Anforderungen an Korrektur-Kennlinien zeigt
die 8a ein idealisiertes Beispiel der Kurven bei dem Verfahren
der Korrekturkennlinie für
die Mehrfach- bzw. Doppelbogenerkennung.
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Im
kartesischen Koordinatensystem ist hierbei auf der Abszisse einerseits
die Grammatur g/m2, respektive das die Dämpfung verursachende
Material und auf der Ordinate die prozentuale Signalausgangsspannung
UA des beispielhaften Verlaufes einer Messwert-Kennlinie
MKDB dem Verfahren der Korrekturkennlinie
als Dämpfungsmaß dargestellt.
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Die
ideale Zielkennlinie ZKi für die Erkennung
von Einfach-, Fehl- oder Doppelbogen ist eine Konstante für den Wert
des Einfachbogens mit der Steigung 0 (Spannungshub: HDB =
0). Die erforderliche Korrektur-Kennlinie KKDB ist
für dieses
Beispiel ebenfalls dargestellt. Hieraus wird erkennbar, dass zunächst eine
Transformation der Punkte der Messwert-Kennlinie MK in Richtung
der Pfeile P nach unten und anschließend für größer werdende Grammaturen bzw.
höher dämpfende
Materialien eine Transformation der Werte nach oben erfolgt, um
die ideale Zielkennlinie ZKi für die Einfachbogenerkennung bzw.
für den
vereinzelten Aufzeichnungsträger
zu erreichen.
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Das
Beispiel nach 8b zeigt entsprechende Verläufe der
Kennlinien für
das Verfahren der Korrekturkennlinie bei der Etikettenerkennung
sowie der Erkennung derartiger Objekte, wie auf Trägermaterial
haftend aufgebrachte anderweitige Materialien.
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Die
Messwert-Kennlinie MKE ist mit durchgezogenem
Linienzug exemplarisch dargestellt.
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Die
ideale Zielkennlinie ZKE stellt eine Gerade
mit negativer Steigung bzw. hohem Spannungshub dar.
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Die
für die
Transformation erforderliche Korrektur-Kennlinie KKE ist
beispielsweise mit unterbrochenem Linienzug gezeigt und weist in
diesem Fall eine Unstetigkeitsstelle im Schnittpunkt zwischen Messwert-Kennlinie
MKE und Zielkennlinie ZKE auf.
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Die 8c zeigt
schematisch den Verlauf der Kennlinien nach dem Verfahren der Korrekturkennlinie
für die
Einfach- bzw.
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Doppelbogenerkennung
für einen
Fall, in dem nicht die ideale Zielkennlinie, sondern eine realistischere
bzw. praxisgemäße Zielkennlinie
ZKDSr erreicht wird. Die realistischere
Zielkennlinie ZKDBr hat daher einen Hub
HDBr, der größer als der Idealhub HDB = 0 ist. Die eingezeichnete Messwert-Kennlinie
MKDB könnte
in diesem Fall durch das Einprägen
z.B. der Korrektur-Kennlinie
KKDB, als oberer, durchgezogener Linienzug,
in die Zielkennlinie ZKDBr transformiert werden.
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Die
Transformation ist mittels der Pfeile P angedeutet.
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Unter
Einbeziehung der entsprechenden Korrektur-Kennlinien-Verfahren ermöglicht die
Erfindung daher eine weitere Verbreiterung des Materialspektrums
bei gleichzeitiger Verbesserung der Signalempfindlichkeit und weitgehender
Eliminierung von Störeinflüssen, ohne
dass verfahrensmäßig ein Teach-In-Schritt
für die
zielgerichtete Erkennung von vereinzelten Aufzeichnungsträgern erforderlich
ist.
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Auch
ist eine Kombination der beiden Verfahren der Korrekturkennlinie
zur Mehrfachbogenerkennung von flächigen Materialien und zur
Etikettenerkennung und derartiger Materialien möglich.
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In
einer weiteren Fortbildung der Erfindung kann man sogar ein Einlernverfahren
einführen,
um das zu detektierende Materialspektrum nochmals zu erweitern,
indem das Einlernen mit dem Verfahren der Korrekturkennlinie kombiniert
wird.
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9 zeigt
beispielsweise verschiedene schematisch dargestellte Ausführungsformen
der Sensoreinrichtung 10 mit (a3, a4, a5, a6; b3, b4, b5, b6)
und ohne (a1, a2; b1, b2) Gehäuse.
Die Sensoreinrichtungen 10 mit und ohne Gehäuse können beliebig
kombiniert werden. Hierbei muss eine Sensoreinrichtung 10,
welche aus Sender T und Empfänger R
besteht, nicht für
Sender T und Empfänger
R gleichartige Gehäusebauformen,
wenn über haupt, aufweisen.
Besonders geeignet für
Gehäuse
sind zylindrische (a1–a4;
b1–b4)
und quaderförmige
(a5, a6; b5, b6) Gehäuse.
Wirtschaftliche Effizienz kann durch das völlige Weglassen eines Gehäuses für die Sensoreinrichtungen 10 erreicht
werden. In einem solchen Falle besitzt nur der Wandler eine Wandleraufnahme,
die es ihrerseits wiederum gestattet die Sensoreinrichtung 10 oder
Teile davon in ein Gerätegehäuse zu fassen,
welche von Druckwerken wie z.B. Bürogeräten wie Scannern, Druckeinheiten,
Kopierern, aber auch in Geldvereinzelnern, Wahl- und Druckmaschinen
zur Verfügung
gestellt werden.
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Besonders
vorteilhaft im Sinne der Montagefreundlichkeit innerhalb der Produktion
der Sensoreinheiten ist es, den Sendewandler direkt auf eine Leiterplatte
zu montieren, was ebenenparallel als auch senkrecht zur Ebene der
Leiterplatte erfolgen kann.
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In
den 10a, 10b ist
in schematischer und blockschaltartiger Darstellung eine Möglichkeit
der galvanischen Trennung für
die Versorgung von Sender T und Empfänger R gezeigt. Gleiche Bezugszeichen
bezeichnen hierbei gleiche Gegenstände bzw. Baugruppen entsprechend
den vorausgehenden Figuren.
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Zwischen
Sender T und Empfänger
R werden die Aufzeichnungsträger 18 zur
Detektion hindurchgeführt.
Sender T und Empfänger
R können
sowohl optisch, induktiv, kapazitiv arbeiten oder auf Ultraschallbasis
betrieben werden.
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Die
galvanische Trennung ist in 10a dadurch
realisiert, dass der Empfänger
R eine separate Energieversorgung aus einem Generator G1 bzw. Netzteil
erhält.
Der Sender T wird von einem vollkommen getrennten Generator G2 bzw. Netzteil versorgt. Zusätzlich sind
zwischen Sender T und Empfänger
R keinerlei Signalleitungen vorhanden.
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Im
Gegensatz zu dem Beispiel nach 10a erfolgt
die Versorgung bzw. Speisung der Sensoreinrichtung mit dem Sender
T und dem Empfänger
R nach 10b über einen Versorgungsblock
G als Generator bzw. Netzteil.
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Die
erfindungsgemäß erforderliche
galvanische Trennung von Sender T und Empfänger R wird in diesem Fall
durch mindestens eine galvanische Trenneinheit, z.B. einem Transformator 61,
im Versorgungszweig 65 erreicht.
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Im
gezeigten Beispiel ist auch für
den Sender T eine weitere separate galvanische Trennung durch einen
Transformator 62 im anderen Versorgungszweig 66 vorgesehen.
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Auch
in diesem Beispiel sind keinerlei Signalleitungen zwischen Sender
T und Empfänger
R vorhanden.
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Auf
diese weise kann sichergestellt werden, dass neben der mechanischen
Entkopplung zwischen Sender T und Empfänger R auch eine galvanische
Trennung strikt eingehalten wird, um eine Erweiterung des Detektionsspektrums
für Aufzeichnungsträger zu erreichen.