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DE102005013617A1 - Handwerkszeug oder Zubehörteil für ein Handwerkszeug - Google Patents

Handwerkszeug oder Zubehörteil für ein Handwerkszeug Download PDF

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DE102005013617A1
DE102005013617A1 DE200510013617 DE102005013617A DE102005013617A1 DE 102005013617 A1 DE102005013617 A1 DE 102005013617A1 DE 200510013617 DE200510013617 DE 200510013617 DE 102005013617 A DE102005013617 A DE 102005013617A DE 102005013617 A1 DE102005013617 A1 DE 102005013617A1
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DE
Germany
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transponder
plastic
particular according
functional part
commodity
Prior art date
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DE200510013617
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English (en)
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Klaus Amtenbrink
Martin Strauch
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Wera Werk Hermann Werner GmbH and Co KG
Original Assignee
Wera Werk Hermann Werner GmbH and Co KG
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    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Gebrauchsgegenstand in Form eines Handwerkzeuges oder Zubehörteiles für ein Handwerkzeug, insbesondere Aufbewahrungskassette oder dergleichen, mit einem Funktionsteil (1, 11, 19, 24). Wesentlich ist ein dem Funktionsteil zugeordneter RF-Transponder (3), der nach einer drahtlosen Anfrage von einem RF-Lesegerät eine Kennung zurücksendet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gebrauchsgegenstand in der Form eines Handwerkszeuges oder eines Zubehörteiles für ein Handwerkszeug, insbesondere eine Aufbewahrungskassette oder dergleichen mit einem Funktionsteil.
  • Handwerkszeuge sind in vielfältiger Form im Stand der Technik bekannt. Insbesondere in Form von Schraubendrehern. Diese Handwerkszeuge besitzen einen insbesondere aus einem Kunststoffmaterial gefertigten Griff, in welchem eine Klinge sitzt. Zubehörteile für Handwerkszeuge sind ebenfalls im Stand der Technik bekannt. Hierzu zählen insbesondere Aufbewahrungskassetten für Bits. Diese Aufbewahrungskassetten für Bits besitzen Funktionsteile in Form eines Gehäuses bzw. eines Deckels. Eine Aufbewahrungskassette der vorbezeichneten Art ist beispielsweise aus der DE 102004002038 vorbekannt. Ein Schraubwerkzeug wird beispielsweise von DE 102004016521 A1 , DE 10000529 A1 und DE 10322236 A1 beschrieben. Eine Aufbewahrungskassette für Werkzeuge ist darüber hinaus aus der DE 196200566 A1 bekannt.
  • Ausgehend von dem zuvor genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, derartige Gebrauchsgegenstände individualisierbar zu machen.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die in der Ansprüchen angegebene Erfindung, wobei grundsätzlich jeder Anspruch eine eigenständige Lösung der Aufgabe darstellt und jeder Anspruch mit jedem beliebigen anderen Anspruch oder einer Vielzahl beliebiger anderer Ansprüche kombinierbar ist.
  • Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass einem Funktionsteil ein RF-Transponder zugeordnet ist, der nach einer drahtlosen Anfrage von einem RF-Lesegerät eine Kennung zurücksendet. Die Kennung ist bevor zugt eindeutig, so dass der Gebrauchsgegenstand unter einer Vielzahl gleicher oder ähnlicher Gebrauchsgegenstände individualisierbar ist. Dies kann bei Werkzeugen in einer Werkzeugskiste oder einem Werkzeugschrank erfolgen. Dieser kann in einfacher Weise auf Vollständigkeit überprüft werden, da die mit einem Transponder versehenen Werkzeuge eine eindeutige Kennung zurückgeben. Das Lesegerät kann dann überprüfen, ob die Werkzeuge, die in der Werkzeugkiste oder dem Werkzeugschrank vorhanden sein sollen, auch tatsächlich dort sich befinden. Die Anwendungsmöglichkeiten der individualisierten und drahtlos ermittelbaren Kennung der Werkzeuge ist vielseitig. Sie ist nicht nur für den Verwender des Werkzeuges oder des Zubehörteiles von Nutzen, sondern auch für den Hersteller oder den Händler. Der Hersteller kann über die Kennzeichnung des Werkzeuges den Herstellungsweg desselben verfolgen. Die Herstellung ist protokollierbar. Werden die Werkzeuge oder die Zubehörteile zu mehreren in größere Kartons oder anderen Gebinden verpackt, kann nicht nur die Anzahl der dort enthaltenen Werkzeuge bzw. Zubehörteile festgestellt werden. Es ist auch möglich, festzustellen, um welche Werkzeuge bzw. um welche Zubehörteile es sich handelt. Beim Händler ist durch die individuelle Kennzeichnung jedes Werkzeuges oder jedes Zubehörteiles die Inventur vereinfacht. Darüber hinaus bieten derartige Kennzeichnungen auch einen sicheren Diebstahlschutz. Erfindungsgemäß ist zunächst vorgesehen, dass ein Funktionsteil eines Handwerkszeuges mit einem Transponder ausgestattet wird. In einer ersten Variante handelt es sich bei dem Handwerkszeug um ein Schraubwerkzeug. Ein solches Schraubwerkzeug wird beispielsweise von der DE 19738079 A1 beschrieben. Dieses Schraubwerkzeug besitzt einen Kunststoffgriff. In diesem Kunststoffgriff kann der Transponder untergebracht sein. Der Kunststoffgriff, wie er beispielsweise auch von der DE 18937154 beschrieben wird, besteht aus einem spritzgegossenen Kunststoffteil. Der Transponder kann beim Spritzgiessen mit eingespritzt werden. Es sind vorzugsweise Lagefixierelemente vorgesehen, die den Transponder in der Spritzgussform halten. Diese Lagefixierlemente können aus Kunststoff bestehen und vollständig um spritzt werden. Bei einem Schraubwerkzeug, wie es die DE 20007951 U1 beschreibt, sind in Ausnehmungen eingelassene Weichzonen an der Oberfläche vorgesehen. Das Werkzeug wird in einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren gefertigt. Zunächst wird ein aus einem Hartkunststoff bestehender Kern gespritzt. Es ist vorgesehen, dass der Transponder in einer Tasche dieses Hartkunststoffkernes einliegt. Dabei kann der Transponder umspritzt werden. Es ist aber auch möglich, dass das Hartkunststoffkernteil eine Tasche ausbildet, in die der Transponder eingelegt werden kann. Diese Tasche wird sodann mit einem Weichkunststoffmaterial überspritzt, so dass die Tasche geschlossen ist und der Transponder gekapselt ist. Bei dem Transponder handelt es sich bevorzugt um einen sogenannten "Coil-on-Chip"-Transponder. Diese, kreisscheibenförmigen Transponder besitzen einen Durchmesser von etwa 5 mm und können ein Kunststoffgehäuse besitzen, so dass sie in einfacher Weise mit umspritzt werden können. Aus der DE 4219253 A1 ist ein Schraubwerkzeug bekannt, bei dem der Griff ebenfalls aus mehreren Kunststoffkomponenten besteht. Auch bei diesem Griff ist es vorgesehen, dass der Transponder in einer Tasche des Kernes einliegt. Auch bei dieser Variante kann die Tasche beim Fertigen des Kernes von einer Aussparung gebildet werden, in die der Transponder eingelegt wird. Die Tasche sitzt auf dem Boden einer Ausnehmung, die in einem nachfolgenden Verfahrensschritt mit Weichkunststoff ausgespritzt wird. Es ist aber auch möglich, dass der Gebrauchsgegenstand ein Funktionsteil aufweist, das aus mehreren ineinander gesteckten Teilen besteht. Ein Teil wird dabei in eine Höhlung des anderen Teiles hineingesteckt. Die dadurch verschlossene Höhlung kann den Transponder aufnehmen. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Funktionsteil mit einem Betätigungsteil oder mit einem Kennzeichnungsteil ausgestattet ist. Das Betätigungsteil dient der Übertragung einer Druck- oder Scherkraft zwischen einem Finger der Hand eines Benutzers und dem Funktionsteil des Gebrauchsgegenstandes. Das Kennzeichnungsteil trägt ein Logo oder eine Beschriftung. Das Kennzeichnungsteil bzw. das Betätigungsteil kann auf das Funktionsteil aufgeklebt werden. Hierzu bildet das Funktionsteil eine Befestigungsfläche aus. Die Befestigungsfläche kann der Boden einer Vertiefung sein. Das Kennzeichnungsteil bzw. Betätigungsteil kann einen transparenten Weichkunststoffkörper aufweisen, der die Form eines Halbzylinders aufweist und der sich über einem Zeichenträger erstreckt, auf dem ein Sichtzeichen angebracht ist, welches durch den Weichkunststoffkörper erkennbar ist. In dem Weichkunststoffkörper kann der Transponder angeordnet sein. Es ist aber auch möglich, den Zeichenträger mit einem Transponder zu versehen. Der Transponder kann hierbei insbesondere die Form eines "Smart-Labels" aufweisen. Ein derartiger Transponder besitzt eine flächige Struktur mit einer von einer Leiterbahn gebildeten Antenne. Dieser Transponder kann flächig mit dem Zeichenträger verbunden sein, welcher an die Befestigungsfläche angeklebt ist. Bei dem Gebrauchsgegenstand kann es sich auch um einen Bit handeln, welcher mit einer Banderole versehen ist. Der Transponder ist dann der Banderole zugeordnet.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Schraubendreher mit einem Griff, in welchem ein Transponder angeordnet ist;
  • 2 die Draufsicht auf den Griff gemäß 1;
  • 3 den Schnitt gemäß der Linie III-III in 2;
  • 4 einen Schnitt ähnlich 3 eines zweiten Ausführungsbeispiels;
  • 5 eine Aufbewahrungskassette für Bits mit einem Betätigungsteil, welches einen Transponder aufweist;
  • 6 in vergrößerter Darstellung das Betätigungsteil;
  • 7 einen Schnitt gemäß der Linie VII-VII in 6;
  • 8 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Betätigungsteiles bzw. Kennzeichnungsteiles;
  • 9 einen als "Smart-Label" ausgebildeten Transponder zur Ausbildung eines Kennzeichnungsträgers;
  • 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel in Form eines Flachschlüssels mit einem Transponder im Griff;
  • 11 einen Schnitt gemäß der Linie XI-XI in 10;
  • 12 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem der Transponder in einer einem Hals eines Bits zugeordneten Banderole steckt und
  • 13 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem der Transponder einem Kennzeichnungsteil eines Winkelschlüsselclips zugeordnet ist.
  • Das in den 1 bis 3 dargestellte Ausführungsbeispiel ist ein Schraubendreher mit einer Klinge 2 und einem aus Kunststoff bestehenden Griff 1. Der Griff 1 besitzt einen aus Hartkunststoff bestehenden Kern 7, welcher die Klinge 2 aufnimmt. In diesem, aus Hartkunststoff bestehenden Kern 7 befindet sich ein Transponder 3. Im Ausführungsbeispiel befindet sich der Transponder 3 am Rande des Kerns 1. Es ist aber auch möglich, dass der Transponder 3 vollständig von dem Kunststoffmaterial des Kernes umspritzt ist.
  • Aus der 3 ist zu entnehmen, dass der Kern 1 eine Vielzahl von Ausnehmungen 4 ausbildet. Diese Vertiefungen werden in einem zweiten Verfahrensschritt mit einer Weichkunststoffmasse 6 ausgespritzt. Auf dem Boden der Ausnehmung 4 befindet sich eine Tasche 5, in die ein Transponder 3 einliegt. Der Transponder 3 kann nach Spritzen des Kernes 7 dort eingelegt werden. Es ist aber auch möglich, dass der Transponder 3 vor dem Spritzen des Kernes 7 in die Spritzgussform eingelegt wird, um sodann mit dem Material, das den Kern 7 bildet, umspritzt zu werden. Die nach aussen weisende Breitseitenfläche des eine kreiszylindrische Scheibenform aufweisenden Transponders 3 wird in dem zweiten Spritzgussschritt mit Weichkunststoff umspritzt.
  • Bei dem in der 4 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich ebenfalls um den Griff 1 eines Schraubendrehers. Der Griff besitzt eine Schlagkappe 8, die einen Zapfen 10 ausbildet, der in eine Einstecköffnung 9 des Kernes 7 des Griffes 1 eingebracht ist. Die Aussparung 9 besitzt eine Länge, die größer ist als die Länge des Zapfens 10, so dass auf den Boden 9' der Aussparung 9 ein Transponder 3 gelegt werden kann. Die Stirnseite 10' des Zapfens 10 besitzt dann einen geringen Abstand zur Breitseite des Transponders.
  • Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Aufbewahrungsvorrichtung für Schraubendreherbits oder dergleichen und zugehörigem Futter, wie es von der DE 19620566 A1 beschrieben wird. Diese Aufbewahrungsvorrichtung 11 besitzt zwei gegeneinander verschwenkbare Gehäuseteile und bildet Fächer 16 zur Aufnahme der Bits und ein Fach 17 zur Aufnahme eines Futters aus. Die beiden Gehäuseteile sind einander schwenkbeweglich zugeordnet. Um die beiden Gehäuseteile in einer Geschlossenstellung zu halten, ist eine Rast vorgesehen, die durch Betätigen eines Betätigungsknopfes 12 aufgehoben werden kann. Der Betätigungsknopf 12 wird von der DE 102004006913 beschrieben. Er besitzt einen Zeichenträger 14, der eine Be schriftung aufweist und eine rechteckige Grundrisskontur aufweist. Auf der Rückseite des Zeichenträgers 14 befindet sich eine Klebebeschichtung 15, mit der der Zeichenträger 14 auf einer Befestigungsfläche befestigt ist. Auf der der Klebeschicht 15 gegenüberliegenden Seite grenzt an den Zeichenträger 14 ein Klarsichtkörper 13 aus einem transparenten Weichkunststoff. In diesem Klarsichtkörper 13 ist der Transponder 3 untergebracht. Wie aus den 6 und 7 zu entnehmen ist, befindet sich der kreisscheibenförmige Transponder an einem Rand des die Form eines Halbzylinders aufweisenden Klarsichtkörpers 13. Auch hierbei handelt es sich um einen kreisscheibenförmigen Transponder, dessen Durchmesser geringer ist als der Radius des halbzylindrischen Klarsichtkörpers 13, so dass er hochkant am Rande eingespritzt sein kann.
  • Wie aus der 8 zu entnehmen ist, kann sich die Breitseite des kreisscheibenförmigen Transponders 3 aber auch parallel zur Fläche des Zeichenträgers 14 erstrecken. Die Form des Transponders 3 kann dann so gewählt werden, dass sie ästhetisch zur grafischen Darstellung des Zeichens passt.
  • In der 9 ist eine Alternative dargestellt, bei der der Zeichenträger 14 mit einem Smart-Label versehen ist, der eine Antenne 18 aufweist, die von einem rechteckigen leitenden Druck gebildet ist.
  • Das in den 6 bis 9 beschriebene Element kann sowohl als Betätigungsknopf 12 als auch als reines Kennzeichnungsteil, wie es beispielsweise in der 13 mit der Bezugsziffer 26 bezeichnet ist, verwendet werden.
  • Bei dem in der 10 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Sechskantschlüssel. Auch hier steckt die Klinge 20 in einem aus Kunststoff gefertigten Griff 19. Der Griff trägt auch hier einen Transponder 3. Wie bei dem in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich auch hier um einen Zweikomponenten-Griff. Auch hier liegt der Transponder 3 in einer Tasche 5 eines aus einem Hartkunststoff bestehenden Kernes 7. Die Breitseitenfläche des Transponders 3 ist von einer Weichzone 21 überdeckt, die in einem zweiten Spritzgussschritt gefertigt werden kann.
  • Beide voneinander weg weisenden Breitseiten des Griffes 19 besitzen jeweils eine Weichzone 21.
  • Bei dem in 12 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Bit 22, der mit einer aus Kunststoff bestehenden Banderole 23 versehen ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Transponder 3 innerhalb der Banderole 23 angeordnet.
  • Das zuvor bereits erwähnte, in der 13 dargestellte Ausführungsbeispiel ist ein Clip für Winkelschlüssel 25. Der Clip besteht aus einem Kunststoffmaterial und besitzt eine Vielzahl von zueinander parallelen Durchstecköffnungen, in die jeweils der lange Schenkel eines Winkelschlüssels eingesteckt werden kann. Auf einer seiner Breitseiten besitzt der Winkelschlüsselclip 24 eine Befestigungsfläche, auf die ein Kennzeichnungsteil 26 aufgeklebt ist. Dieses Kennzeichnungsteil besitzt die oben beschriebene Ausgestaltung und trägt einen Transponder 3.
  • Bei dem Transponder kann es sich um einen "Coil-On-Chip"-Transponder handeln. Es kann sich aber auch um ein "Smart-Label" handeln. Unter einem Smart-Label versteht man einen Transponder, der eine papierdünne Bauform besitzt. Die Transponderspule 18 kann dabei durch Siebdruck oder durch Ätztechnik auf eine sehr dünne (0,1 mm dicke) Plastikfolie aufgebracht werden. Im Allgemeinen wird diese Folie mit einer Papierschicht laminiert, auf deren Rückseite ein Kleber 15 aufgebracht ist. Die bedruckte Papierschicht kann mit einem Klarsichtkörper 13 überklebt sein. Es ist möglich, auf die Papierschicht ein Label, eine Beschriftung oder einen Barcode aufzubringen.
  • Bei dem Transponder handelt es sich bevorzugt um einen sogenannten "Read-Only-Transponder". Ein derartiger Transponder ist mit einem Mikrochip ausgestattet, der über einen fest codierten Datensatz verfügt. In der Regel besteht dieser Datensatz aus einer eindeutigen, mehrere Byte langen Seriennummer. Wird ein derartiger Transponder in ein Hochfrequenzfeld eines Lesegerätes gebracht, so beginnt dieser damit, fortlaufend seine eigene Seriennummer auszusenden. Hierdurch kann das mit dem Transponder versehene Werkzeug oder Zubehörteil eindeutig identifiziert werden. Es ist aber auch möglich, Transponder zu verwenden, die nicht nur einen unidirektionalen Datenfluss vom Transponder zum Lesegerät durchführen, sondern auch solche Transponder, die sich erst nach Empfang eines Codes identifizieren. Solche Transponder sind beispielsweise programmierbar. Es können Transponder verwendet werden, die induktiv mit dem Lesegerät koppeln. Ein derartiger Transponder besteht aus einem elektronischen Datenträger, beispielsweise einem Mikrochip sowie einer grossflächigen Spule, welche als Antenne 18 dient. Solche Transponder werden deshalb bevorzugt, weil sie passiv betrieben werden können. Dies bedeutet, dass die gesamte zum Betrieb dieses Transponders erforderliche Energie durch das Lesegerät zur Verfügung gestellt wird. Diese sendet eine Trägerfrequenz aus. Diese kann im Bereich < 135 KHz liegen. Es sind aber auch Frequenzen im Megahertzbereich möglich. Das elektromagnetische Feld, welches von der Antenne 18 empfangen wird, versorgt die elektrische Schaltung des Transponders mit Energie, so dass über dieselbe Antenne 18 der Transponder seine individuelle Kennung absenden kann. Dies erfolgt bevorzugt mit derselben Frequenz, die das Lesegerät aussendet. Es ist aber auch möglich, dass eine andere Frequenz verwendet wird.
  • Es werden solche Transponder verwendet, die eine Reichweite im Bereich eines Meters besitzen, so dass die Werkzeuge bzw. Zubehörteile auch noch aus größerer Entfernung identifiziert werden können. Darüber hinaus kann es vorge sehen sein, Transponder zu verwenden, die nur eine Reichweite im Zentimeterbereich besitzen. Hier können Einzelabfragen durchgeführt werden, ohne dass sich dicht nebeneinander liegende Werkzeuge stören.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (23)

  1. Gebrauchsgegenstand in Form eines Handwerkszeuges oder Zubehörteiles für ein Handwerkszeug, insbesondere Aufbewahrungskassette oder dergleichen, mit einem Funktionsteil (1, 11, 19, 24), gekennzeichnet durch einen dem Funktionsteil zugeordneten RF-Transponder (3), der nach einer drahtlosen Anfrage von einem RF-Lesegerät eine Kennung zurücksendet.
  2. Gebrauchsgegenstand nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil (1, 11, 19, 24) zumindestens teilweise aus Kunststoff besteht.
  3. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil der Griff (1) eines Schraubwerkzeuges ist.
  4. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil (1, 11, 19, 24) ein Kunststoffspritzgussteil ist und der Transponder (3) von dem Kunststoff rings umspritzt ist.
  5. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil (1, 19) ein Zweikomponenten-Kunststoffteil ist, wobei der Transponder (3) in einer an die Grenzfläche (6') zweier Komponenten angrenzenden Tasche (5) einliegt.
  6. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil (1) aus mehreren ineinander gesteckten Teilen (9, 10) besteht und der Transponder (3) innerhalb einer Höhlung (9) eines ersten Kunststoffteiles (7) liegt, welches von einem zweiten Kunststoffteil (8) verschlossen ist.
  7. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (3) ein "Coil-On-Chip" ist.
  8. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (3) ein "Smart Label" ist.
  9. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil aus einem spritzgegossenen Kunststoffgrundkörper (7) besteht, welcher an seiner Außenoberfläche Ausnehmungen (4) aufweist, die in einem zweiten Kunststoffspritzgussschritt mit einem zweiten Kunststoff (6) ausgefüllt werden, wobei der Transponder (3) in einer von der Ausnehmung (4) zugänglichen Tasche (5) sitzt und mit der zweiten Kunststoffkomponente (6) überspritzt ist.
  10. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch ein am Funktionsteil (11) angeordnetes Betätigungsteil (12) zur Übertragung einer Druck- oder Scherkraft zwischen einem Finger der Hand eines Benutzers und dem Funktionsteil (11), wobei der Transponder (3) dem Betätigungsteil (12) zugeordnet ist.
  11. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch ein am Funkti onsteil (24) angeordnetes Kennzeichnungsteil (26), welches den Transponder (3) aufweist.
  12. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil (11, 24) eine Befestigungsfläche aufweist, an welcher das Betätigungsteil (12) oder das Kennzeichnungsteil (26) befestigt ist.
  13. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsfläche eine Breitseitenfläche eines Zeichenträgers (14) ist, dessen gegenüberliegende Breitseitenfläche an einen transparenten Weichkunststoffkörper (13) angrenzt, durch dessen freie Oberfläche ein auf dem Zeichenträger (14) angebrachtes Sichtzeichen erkennbar ist.
  14. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (3) dem Weichkunststoffkörper (13) zugeordnet ist.
  15. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (3) die Form eines Flachzylinders aufweist.
  16. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (3) flächig mit dem Zeichenträger (14) verbunden ist.
  17. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil (24) ein Halter (24) für Winkelschlüssel (25) ist.
  18. Gebrauchsgegenstand nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Gebrauchsgegenstand ein Bit (22) ist, welcher eine Banderole (23) trägt und der Transponder (3) der Banderole (23) zugeordnet ist.
  19. Verfahren zum Fertigen eines Gebrauchsgegenstandes insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gebrauchsgegenstand ein im Spritzgussverfahren hergestelltes Funktionsteil aufweist, wobei beim Spritzgiessen des Funktionsteiles der Transponder (3) in der Spritzgussform einliegt.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (3) mit Lagefixierungselementen in der Spritzgussform gehalten wird.
  21. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 oder 19 oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch verlorene Lagefixierungselemente.
  22. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsteil in zumindest zwei aufeinander folgenden Spritzgussschritten gefertigt wird, wobei in einem ersten Spritzgussschritt ein eine Höhlung zur Aufnahme des Transponders (3) aufweisender Grundkörper gespritzt wird und daran anschliessend der Transponder in die Höhlung eingelegt wird und die Höhlung im zweiten Spritzgussschritt verschlossen wird.
  23. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das im ersten Spritz gussschritt verwandte Kunststoffmaterial härter ist als das Kunststoffmaterial, welches im zweiten Spritzgussschritt verwendet wird.
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