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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Lackieranlage für Fahrzeugkarosserien
in der Großserienproduktion,
in welcher der Lackieranlage zugeführte Fahrzeugkarosserien sowohl
mit einem Füller
als auch mit einem Decklack oder einem Decklack-Basislack lackiert
werden.
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Bei
bekannten Lackieranlagen für
Fahrzeugkarosserien in der Großserienproduktion
werden die zu lackierenden Fahrzeugkarosserien taktweise oder kontinuierlich
längs einer
Vorschubstrecke gefördert, an
der Reinigungseinrichtungen, Lackiereinrichtungen für Füller, Kontrollstationen
für die
Füllerlackierung,
Durchlauftrockner für
die Trocknung der Füllerlackierung,
weitere Reinigungseinrichtungen, Lackiereinrichtungen für Decklack,
Kontrollstationen für die
Decklackierung und Durchlauftrockner für die Decklackierung sequentiell
aufeinanderfolgen. Dabei ist die in jeder dieser aufeinanderfolgenden
Stationen zur Verfügung
stehende Bearbeitungszeit durch die kontinuierliche Fördergeschwindigkeit
bzw. durch die Taktzeit bei getakteter Förderung für alle Fahrzeugkarosserien
in derselben Weise vorgegeben. Die Lackiereinrichtungen für Füller und
die Lackiereinrichtungen für
Decklack müssen,
jeweils getrennt voneinander, so ausgelegt werden, daß sie bei
der vorgegebenen Fördergeschwindigkeit
bzw. Taktzeit jeweils eine komplette Füllerlackierung bzw. Decklackierung
durchführen
können.
Eine zumindest zeitweise Nutzung der Lackierkapazitäten für Füller zum Auftragen
von Decklack oder eine zumindest zeitweise Nutzung der Lackierkapazitäten für Decklack
zum Auftragen von Füller
ist nicht möglich.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lackieranlage
für Fahrzeugkarosserien
in der Großserienproduktion
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche eine flexible Nutzung
der Lackierkapazitäten
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Lackieranlage gemäß Anspruch 1 erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß die
Lackieranlage einen Lackierabschnitt für Füller und Decklack oder Decklack-Basislack,
in welchem sowohl eine Lackierung mit einem Füller als auch eine Lackierung
mit einem Decklack oder einem Decklack-Basislack durchführbar ist,
und eine Karosserieverteileinrichtung umfaßt, welcher in dem Lackierabschnitt
für Füller und
Decklack oder Decklack-Basislack lackierte Fahrzeugkarosserien zugeführt werden
und von welcher Fahrzeugkarosserien wahlweise in einen von mindestens
zwei verschiedenen Durchlauftrocknern abgegeben werden.
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Durch
das erfindungsgemäße Konzept
ist es möglich,
die Lackierkapazitäten
in dem Lackierabschnitt für
Füller
und Decklack oder Decklack-Basislack zeitvariabel und flexibel,
je nach Bedarf, für
die Lackierung von Fahrzeugkarosserien mit einem Füller oder
für die
Lackierung der Fahrzeugkarosserien mit einem Decklack oder einem
Decklack-Basislack zu nutzen.
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Diese
Flexibilität
ist insbesondere dann von Nutzen, wenn der Lackieranlage Fahrzeugkarosserien
von mindestens zwei unterschiedlichen Fahrzeugkarosserietypen zugeführt werden,
deren Bearbeitungsaufwand für
die Füllerlackierung
einerseits und für
die Decklackierung andererseits sich deutlich unterscheiden, und
wenn sich der zahlenmäßige Anteil dieser
verschiedenen Fahrzeugkarosserietypen während der Betriebszeit der
Lackieranlage verändert.
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Außerdem ermöglicht es
die Verwendung eines gemeinsamen Lackierabschnitts für die Füllerlackierung
und die Decklackierung sowie die Verwendung der Karosserieverteileinrichtung
in vielen Fällen,
den für
die Lackieranlage benötigten
Flächenbedarf
zu reduzieren und/oder den Grundriß der Lackieranlage besser
an die vorgegebenen Platzverhältnisse
anzupassen.
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Außerdem ermöglicht es
die Karosserieverteileinrichtung, welche die Fahrzeugkarosserien wahlweise
in einen von mindestens zwei verschiedenen Durchlauftrocknern abgibt,
die lackierten Fahrzeugkarosserien flexibel auf verschiedene Durchlauftrockner
zu verteilen, welche jeweils für
den Trocknungsvorgang einer bestimmten Lackierungsart optimal abgestimmt
sind.
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Besonders
günstig
ist es, wenn die Fahrzeugkarosserien von der Karosserieverteileinrichtung
wahlweise in einen von mindestens drei Durchlauftrocknern abgegeben
werden.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, daß die
Fahrzeugkarosserien von der Karosserieverteileinrichtung einem Füller-Durchlauftrockner
zuführbar sind.
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Alternativ
oder ergänzend
hierzu kann vorgesehen sein, daß die
Fahrzeugkarosserien von der Karosserieverteileinrichtung einem Decklack-Durchlauftrockner
zuführbar
sind.
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Alternativ
oder ergänzend
hierzu kann ferner vorgesehen sein, daß die Fahrzeugkarosserien von der
Karosserieverteileinrichtung einem Decklack-Basislack-Zwischen-Durchlauftrockner
zuführbar
sind.
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Unter
einem Decklack-Basislack ist dabei ein Lack zu verstehen, welcher
nach dem Füllerauftrag als
farbgebende Schicht aufgetragen wird.
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Ein
solcher Decklack-Basislack kann beispielsweise ein Metallic-Lack
sein.
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Unter
einem Durchlauftrockner ist in dieser Beschreibung in den beigefügten Ansprüchen ein Trockner
zu verstehen, durch welchen die Fahrzeugkarosserien kontinuierlich
oder taktweise hindurchgefördert
werden, wobei sich jeweils mehrere Fahrzeugkarosserien gleichzeitig
hintereinander in demselben Trockner befinden. Der Begriff Durchlauftrockner
umfaßt
insbesondere auch sogenannte "A-Trockner" (also solche, die
am Eingang und am Ausgang eine Aufzugsschleuse aufweisen).
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Bei
der erfindungsgemäßen Lackieranlage können der
Füller-Durchlauftrockner
und der Decklack-Durchlauftrockner voneinander verschiedene, jeweils
auf die Trocknung der Füllerlackierung
bzw. der Decklackierung abgestimmte Durchlauftrockner sein.
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Es
ist aber auch ohne weiteres denkbar, daß der Füller-Durchlauftrockner und
der Decklack-Durchlauftrockner miteinander identisch sind, d.h.
daß die
Fahrzeugkarosserien nach der Füllerlackierung
denselben Durchlauftrockner durchlaufen wie nach der Decklackierung.
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Ferner
ist es von Vorteil, wenn die Lackieranlage eine stromaufwärts von
der Karosserieverteileinrichtung angeordnete Kontrollstation umfaßt. Eine solche,
von den Fahrzeugkarosserien vor der Karosserieverteileinrichtung
durchlaufene Kontrollstation kann dazu genutzt werden, nach allen
Lackaufträgen,
die an einer Fahrzeugkarosserie erfolgen, jeweils vor dem Trocknen
eine Kontrolle der Lackierqualität
durchzuführen,
so daß nur
eine gemeinsame Kontrollstation benötigt wird, um sowohl die Füllerlackierung
als auch die Decklackierung, die Decklack-Basislackierung und die
Klarlackierung zu kontrollieren, während im Gegensatz hierzu bei
einer klassischen Linien-Lackieranlage je eine separate Kontrollstation
für die
Füllerlackierung,
für die
Decklackierung bzw. die Decklack-Basislackierung und für die Klarlackierung
erforderlich ist.
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Wenn
der Lackieranlage in gemischter Folge Fahrzeugkarosserien von mindestens
zwei verschiedenen Fahrzeugkarosserietypen zugeführt werden, so ist es ferner
von Vorteil, wenn der Lackierabschnitt für Füller und Decklack oder Decklack-Basislack
mindestens eine Lackierbox umfaßt,
in welcher eine vollautomatische Innen- und Außenlackierung mit Füller und/oder
Decklack und/oder Decklack-Basislack von Fahrzeugkarosserien von
mindestens zwei verschiedenen Fahrzeugkarosserietypen durchführbar ist.
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Hierbei
wird also die komplette Innen- und Außenlackierung einer Fahrzeugkarosserie
mit Füller,
die komplette Innen- und Außenlackierung
einer Fahrzeugkarosserie mit Decklack und/oder die komplette Innen-
und Außenlackierung
einer Fahrzeugkarosserie mit Decklack-Basislack in einem einzigen Arbeitsschritt
in einer einzigen Lackierbox vollautomatisch durchgeführt.
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Vorzugsweise
ist dabei vorgesehen, daß die Verweilzeit
jeder Fahrzeugkarosserie in der Lackierbox fahrzeugkarosserietypspezifisch
vorgegeben ist. Durch das Lackierbox-Konzept kann sich diese vorgegebene
Verweilzeit von Fahrzeugkarosserietyp zu Fahrzeugkarosserietyp um
einen beliebigen Faktor unterscheiden, ohne daß hierdurch die Effizienz der Lackieranlage
beeinträchtigt
wird.
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Dabei
wird in der Regel eine kleine Fahrzeugkarosserie eine kurze Verweilzeit
in der Lackierbox aufweisen, während
eine größere Fahrzeugkarosserie
eine längere
Verweilzeit in der Lackierbox aufweisen wird.
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Die
in der Praxis notwendigen Unterschiede der Verweilzeiten (bei jeweils
gleicher Lackiervorgangsart) können
bis zu einem Faktor 2 betragen.
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Besonders
große
fahrzeugkarosserietypspezifische Unterschiede in den erforderlichen
Verweilzeiten treten bei der Lackierung von Transporterfahrzeugen
auf, welche – in
Abhängigkeit
vom jeweiligen Radstand – stark
unterschiedliche Laderaumgrößen und
somit deutliche Unterschiede in der Größe der jeweils zu lackierenden
Fläche
aufweisen.
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Durch
die Durchführung
der kompletten Innen- und Außenlackierung
einer Fahrzeugkarosserie in jeweils einer einzigen Lackierbox entfallen
die Förderzeiten
zwischen verschiedenen Lackierstationen einer Lackierlinie.
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Außerdem ist
eine Vermessung des Standortes einer zu lackierenden Fahrzeugkarosserie
nur einmal und nicht mehrfach, in mehreren aufeinanderfolgenden
Lackierstationen für
dieselbe Lackart, erforderlich.
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Besonders
günstig
ist es, wenn der Lackierabschnitt für Füller und Decklack oder Decklack-Basislack
mindestens zwei Lackierboxen umfaßt, welche individuell und
flexibel, je nach dem gerade bestehenden Bedarf, mit Fahrzeugkarosserien
von unterschiedlichen Fahrzeugkarosserietypen belegt werden können.
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Durch
die Optimierung der Anzahl parallel zueinander betreibbarer Lackierboxen
und durch Optimierung der Anzahl der Lackierautomaten in jeder Lackierbox
kann die Effizienz der erfindungsgemäßen Lackieranlage im Vergleich
zum klassischen Linienkonzept, bei welchem die Lackierautomaten längs einer
von allen Fahrzeugkarosserien durchlaufenen Vorschubstrecke angeordnet
sind, deutlich erhöht
werden.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, daß die
Lackierung sämtlicher
Fahrzeugkarosserien, welche dem Lackierabschnitt für Füller und/oder
Decklack und/oder Decklack-Basislack zugeführt werden, in einer Lackierbox
durchgeführt
wird, und daß kein
Lackiervorgang mit Füller
und/oder Decklack und/oder Decklack-Basislack außerhalb einer solchen Lackierbox,
an einer klassischen Lackierlinie, durchgeführt wird.
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Ferner
werden die Fahrzeugkarosserien vorzugsweise für die Lackierung innerhalb
der Lackierbox stillgesetzt.
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Bei
Verwendung mehrerer parallel geschalteter Lackierboxen ergibt sich
der zusätzliche
Vorteil, daß bei
einer Reduzierung der Stückzahl
der Fahrzeugkarosserien, welche pro Zeiteinheit in dem Lackierabschnitt
zu lackieren sind, einzelne Lackierboxen stillgelegt werden können, wodurch
der Energie- und Instandhaltungsaufwand deutlich reduziert wird, während eine
solche zeitweise Stillegung von Lackierabschnitten beim klassischen
Linienkonzept einer Lackieranlage nicht möglich ist.
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Umgekehrt
kann die Bearbeitungskapazität des
Lackierabschnittes für
eine Erhöhung
der Stückzahl
der Fahrzeugkarosserien, welche in dem Lackierabschnitt pro Zeiteinheit
zu lackieren sind, durch den Anbau bzw. die Inbetriebnahme weiterer
parallel geschalteter Lackierboxen in einfacher und flexibler Weise
erweitert werden.
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Dadurch,
daß der
Lackierabschnitt für
Füller und
Decklack oder Decklack-Basislack
mehrere parallel zueinander betriebene, voneinander unabhängige Lackierboxen
aufweist, ist auch im Falle von Störungen einzelner Lackierboxen
eine hohe technische Verfügbarkeit
des Lackierabschnitts als Ganzem gegeben.
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Bei
einem Fahrzeugkarosserietypwechsel genügt es, die in einer einzigen
Lackierbox vorhandenen Lackierautomaten, beispielsweise durch ein Teach-In-Verfahren, für den neuen
Fahrzeugkarosserietyp neu zu programmieren und anschließend die in
dieser einen Lackierbox neu erstellten Programme auf die entsprechenden
Lackierautomaten der übrigen
Lackierboxen zu übertragen.
Dabei kann die erforderliche Neuprogrammierung einer Lackierbox durchgeführt werden,
während
der normale Lackierbetrieb in den übrigen Lackierboxen ungestört weiterläuft. Bei
einem klassischen Linienkonzept ist hingegen bei einem Fahrzeugkarosserietypwechsel
und der hierfür
erforderlichen Neuprogrammierung der Lackierautomaten stets die
ganze Lackierlinie betroffen.
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Eine
besonders effiziente Nutzung der Lackierkapazitäten in dem Lackierabschnitt
für Füller und/oder
Decklack und/oder Decklack-Basislack wird erzielt, wenn in der mindestens
einen Lackierbox dieses Lackierabschnitts sowohl eine vollautomatische Füller-Lackierung
als auch eine vollautomatische Decklack-Lackierung und/oder eine
vollautomatische Decklack-Basislackierung durchführbar ist. In diesem Fall kann
die Lackierbox, je nach Bedarf, mit einer mit dem Füller zu
lackierenden Fahrzeugkarosserie oder mit einer mit dem Decklack
oder dem Decklack-Basislack zu lackierenden Fahrzeugkarosserie belegt werden,
so daß jede
frei werdende Lackierbox sofort mit der nächsten dem Lackierabschnitt
zugeführten Fahrzeugkarosserie
beschickt werden kann, unabhängig
davon, ob diese Fahrzeugkarosserie bereits mit der Füllerlackierung
versehen ist oder nicht.
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Die
Verweilzeit in der mindestens einen Lackierbox ist vorzugsweise
für jeden
Fahrzeugkarosserietyp und für
jeden Lackiervorgangstyp fest vorgegeben.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lackieranlage
ist ferner vorgesehen, daß die
Lackieranlage einen Klarlack-Lackierabschnitt umfaßt, der
mindestens eine Klarlackierbox umfaßt, in welcher eine vollautomatische
Innen- und Außenlackierung
mit Klarlack von Fahrzeugkarosserien von mindestens zwei verschiedenen
Fahrzeugkarosserietypen durchführbar
ist. Durch die Umsetzung des Lackierboxen-Konzepts auch im Klarlack-Lackierabschnitt
werden die Vorteile höherer Flexibilität und effizienterer
Ausnutzung der Lackieranlage, welche vorstehend im Zusammenhang
mit dem Lackierabschnitt für
Füller
und/oder Decklack und/oder Decklack-Basislack beschrieben worden sind,
auch in Bezug auf den Klarlack-Lackierabschnitt erreicht.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, daß auch
die Verweilzeit der Fahrzeugkarosserien in der mindestens einen
Klarlackierbox fahrzeugkarosserietypspezifisch vorgegeben ist.
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Aus
den vorstehend bereits im Zusammenhang mit den Lackierboxen des
Lackierabschnitts für Füller und
Decklack oder Decklack-Basislack angegebenen Gründen ist es ferner von Vorteil,
wenn der Klarlack-Lackierabschnitt mindestens zwei Klarlackierboxen
umfaßt,
welche parallel zueinander und unabhängig voneinander betreibbar
sind.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Lackieranlage ist ferner vorgesehen,
daß die
Fahrzeugkarosserien, die mit Klarlack lackiert werden sollen, aus
dem Lackierabschnitt für
Füller
und Decklack oder Decklack-Basislack durch einen Decklack-Basislack-Zwischentrockner
in den Klarlack-Lackierabschnitt gefördert werden. Auf diese Weise
ist es möglich,
den Aufbau und die Betriebsweise des Decklack-Basislack-Zwischentrockners
optimal auf die Trocknung des vor dem Klarlack aufgetragenen Decklack-Basislacks
abzustimmen.
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Ferner
kann vorgesehen sein, daß die
mit Klarlack lackierten Fahrzeugkarosserien von dem Klarlack-Lackierabschnitt
zu einer Karosserieverteileinrichtung gefördert werden, von welcher Fahrzeugkarosserien
wahlweise in einen von mindestens zwei verschiedenen Durchlauftrocknern
abgegeben werden. Auf diese Weise ist es möglich, ein und dieselbe Karosserieverteileinrichtung
sowohl für
die Verteilung der Fahrzeugkarosserien auf die nachfolgenden Durchlauftrockner
nach dem Durchlaufen des Lackierabschnitts für Füller und Decklack oder Decklack-Basislack
als auch für
die Weiterförderung
der Fahrzeugkarosserien zu dem Decklack-Durchlauftrockner nach dem
Durchlaufen des Klarlackierabschnitts zu verwenden.
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Ferner
kann vorgesehen sein, daß die
Lackieranlage einen Füller-Durchlauftrockner
umfaßt, wobei
die Fahrzeugkarosserien, die den Füller-Durchlauftrockner durchlaufen
haben, dem Lackierabschnitt für
Füller
und Decklack oder Decklack-Basislack zugeführt werden. Bei einer solchen Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Lackieranlage
wird der Lackierabschnitt für
Füller
und Decklack oder Decklack-Basislack also nach der Füllerlackierung
und der Trocknung der Füllerlackierung
erneut von den Fahrzeugkarosserien durchlaufen, so daß in demselben
Lackierabschnitt sowohl die Füllerlackierung
als auch die Lackierung mit Decklack bzw. mit Decklack-Basislack
durchgeführt
werden können, wodurch
dieser Lackierabschnitt besonders effizient genutzt werden kann.
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Ferner
ist es günstig,
wenn stromaufwärts vor
dem Lackierabschnitt für
Füller
und Decklack oder Decklack-Basislack eine Reinigungseinrichtung angeordnet
ist, in welcher die Fahrzeugkarosserien vor dem ersten Eintreten
in den Lackierabschnitt für Füller und
Decklack oder Decklack-Basislack und nach dem Durchlaufen des Füller-Durchlauftrockners gereinigt
werden. Bei dieser Ausgestaltung kann also eine gemeinsame Reinigungseinrichtung
verwendet werden, um die erforderliche Reinigung der Fahrzeugkarosserien
sowohl vor der Füllerlackierung
als auch vor der Lackierung mit Decklack bzw. mit Decklack-Basislack
durchzuführen,
im Gegensatz zu der klassischen Linien-Lackieranlage, bei welcher
jeweils separate Reinigungsstationen für die Reinigung der Fahrzeugkarosserien
vor der Füllerlackierung und
vor der Decklackierung benötigt
werden.
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Wenn
der Lackierabschnitt für
Füller
und Decklack oder Decklack-Basislack mindestens eine Lackierbox
umfaßt,
in welcher eine vollautomatische Innen- und Außenlackierung mit Füller und/oder Decklack
und/oder Decklack-Basislack durchführbar ist, so kann das Einfahren
bzw. Ausfahren der Fahrzeugkarosserien in die mindestens eine Lackierbox auf
einander gegenüberliegenden
Seiten der jeweiligen Lackierbox erfolgen, was den Vorteil bietet,
daß gleichzeitig
mit der Ausfahrt einer bereits lackierten Fahrzeugkarosserie aus
der Lackierbox die Einfahrt einer noch zu lackierenden Fahrzeugkarosserie
in dieselbe Lackierbox erfolgen kann, so daß der Fahrzeugkarosseriewechsel
mit minimalen Applikationsstillstandszeiten in der Lackierbox verbunden
ist.
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Alternativ
hierzu kann aber auch vorgesehen sein, daß die Fahrzeugkarosserien auf
derselben Seite der Lackierbox in die Lackierbox eingefahren und
aus der Lackierbox ausgefahren werden. Eine solche Ausgestaltung
der Lackierbox eignet sich insbesondere für solche Fälle, in denen ein zusätzlicher Lackierautomat
für die
Lackierung des Laderauminnenbereichs einer Transporterkarosserie
eingesetzt wird, welcher hinter dem Heck der Fahrzeugkarosserie,
auf der der Einfahrtsöffnung
der Lackierbox entgegengesetzten Seite der Lackierbox, angeordnet ist,
so daß auf
dieser Seite dann keine Ausfahrt der lackierten Fahrzeugkarosserie
möglich
ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 ein
schematisches Layout einer ersten Ausführungsform eines Lackierabschnitts
für Füller und
Decklack einer Lackieranlage, mit Lackierboxen, bei denen die Einfahrt
und die Ausfahrt der zu lackierenden Fahrzeugkarosserien auf einander
gegenüberliegenden
Seiten der jeweiligen Lackierbox erfolgen;
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2 einen
schematischen Grundriß einer Lackierbox
des Lackierabschnitts aus 1;
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3 ein
schematisches Layout einer zweiten Ausführungsform eines Lackierabschnitts
für Füller und
Decklack einer Lackieranlage, mit Lackierboxen, bei denen die Einfahrt
und die Ausfahrt der zu lackierenden Fahrzeugkarosserien auf derselben
Seite der jeweiligen Lackierbox erfolgen; und
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4 einen
schematischen Grundriß einer Lackierbox
des Lackierabschnitts aus 3.
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Gleiche
oder funktional äquivalente
Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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Von
einer als Ganzes mit 100 bezeichneten Lackieranlage für Fahrzeugkarosserien 102 in
der Großserienproduktion
ist in den 1 und 2 ein Abschnitt 104 dargestellt,
welcher dazu dient, die in einem vorhergehenden Abschnitt der Lackieranlage 100 bereits
mit einem Grundlack versehenen Fahrzeugkarosserien mit einem Füller und
mit einem Decklack oder mit einem Füller, einem Decklack-Basislack
und einem Klarlack zu versehen.
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Dem
Abschnitt 104 werden die von dem (nicht dargestellten)
Abschnitt für
Grundlackierung kommenden Fahrzeugkarosserien 102 über eine
mit 106 bezeichnete Einlauf-Förderstrecke zugeführt. Die
Fahrzeugkarosserien 102 treten über eine Reinigungseinrichtung 108,
in welcher die grundlackierten Fahrzeugkarosserien 102 für die bevorstehende
Füllerlackierung
gereinigt werden, in einen Lackierabschnitt 110 für Füller und
Decklack ein.
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Nach
erfolgter Reinigung werden die Fahrzeugkarosserien 102 aus
der Reinigungseinrichtung 108 über einen Zwischenförderer 112 in
eine Karosseriezuführvorrichtung 114 gefördert, welche
die einlaufenden Fahrzeugkarosserien, je nach Verfügbarkeit,
jeweils einer von mehreren, beispielsweise vier, Lackierboxen 116 für Füller und
Decklack zuführt.
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Die
Einfahrtrichtung 118, in welcher die Fahrzeugkarosserien 102 in
die Lackierboxen 116 hineingefördert werden, ist quer zu der
Förderrichtung 120 der
Fahrzeugkarosserien 102 in der Förderstrecke 106 und
im Zwischenförderer 112 ausgerichtet,
weshalb am Eingang der Karosseriezuführvorrichtung 114 eine
Drehvorrichtung 122 vorgesehen ist, welche die Fahrzeugkarosserien 102 so
um eine vertikale Achse dreht, daß ihre Längsrichtung 124, welche
anfänglich
parallel zur Förderrichtung 120 ausgerichtet ist,
anschließend
parallel zur Einfahrtrichtung 118 ausgerichtet ist.
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Die
so gedrehten Fahrzeugkarosserien 102 werden von der Karosseriezuführvorrichtung 114 in der
Längsrichtung
der Karosseriezuführvorrichtung 114 gefördert, bis
das Einfahrtstor 126 der nächstliegenden freien Lackierbox 116 erreicht
ist.
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Anschließend wird
die Fahrzeugkarosserie 102 in der Einfahrtrichtung 118 in
die Lackierbox 116 hineingefördert und dort für den anschließenden Lackiervorgang
stillgesetzt.
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Eine
solche Lackierbox 116 ist in 2 schematisch
dargestellt, im wesentlichen quaderförmig ausgebildet und umfaßt zwei
sich parallel zur Einfahrtrichtung 118 erstreckende, voneinander
beabstandete Seitenwände 128 und
ein (nicht dargestelltes) Dach, eine der Karosseriezuführvorrichtung 114 zugewandte
Einfahrtsöffnung,
die mittels des Einfahrtstores 126 verschließbar ist,
und eine der Einfahrtsöffnung
gegenüberliegende
Ausfahrtsöffnung, welche
mittels eines Ausfahrttores 130 verschließbar ist.
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Das
Einfahrtstor 126 und das Ausfahrtstor 130 können beispielsweise
als Rolltor ausgebildet sein.
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Zu
beiden Seiten des Förderweges
der Fahrzeugkarosserien 102 durch die Lackierbox 116 befinden
sich jeweils mehrere, beispielsweise jeweils zwei, Lackierautomaten 132 in
Form von Lackierrobotern, welche dazu in der Lage sind, eine vollständige, vollautomatische
Lackierung sämtlicher
zu lackierenden Innen- und Außenflächen der
Fahrzeugkarosserien 102 wahlweise mit einem Füller, mit
einem Decklack oder mit einem Decklack-Basislack durchzuführen.
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Wenn
eine Fahrzeugkarosserie 102 zum ersten Mal den Lackierabschnitt 110 für Füller und
Decklack durchläuft,
wird sie in der Lackierbox 116 innen und außen mit
Füller
lackiert.
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Um
eine vollständige
Innen- und Außenlackierung
durchführen
zu können,
sind die Lackierautomaten 132 dazu in der Lage, Lackiereinrichtungen in
den Innenraum der Fahrzeugkarosserien 102 hinein zu bewegen,
gegebenenfalls nachdem zuvor Türen,
die Motorhaube oder der Kofferraumdeckel der Fahrzeugkarosserien 102 geöffnet worden
sind.
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Ferner
sind die Lackierautomaten 132 vorzugsweise in der Längsrichtung 133 der
Lackierbox 116 hin- und herbeweglich.
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Art
und Umfang der vollautomatischen Innen- und Außenlackierung in der Lackierbox 116 hängt von
dem Typ der jeweils zu lackierenden Fahrzeugkarosserien 102 ab.
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Mindestens
zwei verschiedene Fahrzeugkarosserietypen werden dem Abschnitt 104 der
Lackieranlage 100 in zufällig gemischter Reihenfolge zugeführt.
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Beim
Einfahren der Fahrzeugkarosserien 102 in die Lackierbox 116 erkennt
eine Anlagensteuerung der Lackierbox mittels eines hierfür vorgesehenen
Sensors aufgrund eines an der Fahrzeugkarosserie 102 angebrachten
Identifikators (beispielsweise eines mit einem Lochcode versehenen
Blechs oder eines Transponders), um welchen Karosserietyp es sich
handelt, so daß anschließend das
diesem Karosserietyp zugeordnete Lackierprogramm durchgeführt werden
kann. Alternativ hierzu ist auch möglich, daß der Steuerung der Lackierbox 116 von
einer übergeordneten
zentralen Anlagensteuerung mitgeteilt wird, von welchem Typ die
gerade in die betreffende Lackierbox 116 einfahrende Fahrzeugkarosserie 102 ist.
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Da
für die
Innen- und Außenlackierung
der Fahrzeugkarosserien 102 je nach dem Typ der Fahrzeugkarosserie
eine unterschiedliche Zeit benötigt wird,
ist die Verweilzeit der Fahrzeugkarosserien 102, in Abhängigkeit
vom jeweiligen Fahrzeugkarosserietyp, unterschiedlich, jedoch für jeden
Karosserietyp jeweils fest vorgegeben.
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Am
Ende der vorgegebenen Verweilzeit wird das Ausfahrtstor 130 geöffnet und
die Fahrzeugkarosserie 102 in der parallel zur Einfahrtsrichtung 118 verlaufenden
Ausfahrtsrichtung 134 aus der Lackierbox 116 heraus
auf eine Karosserieabführvorrichtung 136 gefördert, welche
die aus den Lackierboxen 116 ausfahrenden Fahrzeugkarosserien 102 sammelt und über einen
Zwischenförderer 138 einer
Kontrollstation 141 zuführt.
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Hierbei
kann gleichzeitig mit der Ausfahrt einer bereits lackierten Fahrzeugkarosserie 102 aus
einer Lackierbox 116 die Einfahrt einer zu lackierenden Fahrzeugkarosserie 102 in
dieselbe Lackierbox 116 erfolgen.
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Die
Karosserieabführvorrichtung 136 ist
an ihrem Ausgang mit einer Drehvorrichtung 140 versehen,
welche die Fahrzeugkarosserien 102 so um eine vertikale
Achse dreht, daß ihre
Längsrichtung 124, welche
beim Ausfahren aus den Lackierboxen 116 quer zur Förderrichtung 142 des
Zwischenförderers 138 ausgerichtet
ist, anschließend
parallel zur Förderrichtung 142 verläuft.
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In
der Kontrollstation 141 wird kontrolliert, ob die in dem
Lackierabschnitt 110 für
Füller
und Decklack durchgeführte
Lackierung ordnungsgemäß durchgeführt worden
ist. Beim ersten Durchlauf einer Fahrzeugkarosserie 102 durch den
Lackierabschnitt 110 wird also geprüft, ob die Füllerlackierung
ordnungsgemäß durchgeführt worden
ist.
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Anschließend werden
die Fahrzeugkarosserien 102 aus der Kontrollstation 141 auf
eine Karosserieverteileinrichtung 144 gefördert, von
welcher jede Fahrzeugkarosserie 102, je nach erreichtem Verfahrensstadium,
an einen von drei nachfolgenden Durchlauftrocknern abgegeben wird,
nämlich
an einen Füller-Durchlauftrockner 146,
an einen Decklack-Durchlauftrockner 148 oder an einen Zwischen-Durchlauftrockner 150.
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Nach
dem ersten Durchlaufen des Lackierabschnitts 110 für Füller und
Decklack, bei welchem die Fahrzeugkarosserien 102 mit Füller lackiert
worden sind, gibt die Karosserieverteileinrichtung 144 die
Fahrzeugkarosserien 102 über einen Zwischenförderer 152 an
den Füller-Durchlauftrockner 146 ab, durch
welchen die Fahrzeugkarosserien 102 dann parallel zur Förderrichtung 142 hindurch
gefördert werden,
wobei die Füllerlackierung
getrocknet wird.
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Am
Ausgang des Füller-Durchlauftrockners 146 kann
eine Kühlzone 154 vorgesehen
sein.
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Nach
Verlassen des Füller-Durchlauftrockners 146 werden
die getrockneten Fahrzeugkarosserien 102 über eine
Zwischen-Förderstrecke 156 erneut
der Einlauf-Förderstrecke 106 zugeführt und
somit zum zweiten Mal in die Reinigungseinrichtung 108 am
Eingang des Lackierabschnittes 110 für Füller und Decklack gefördert.
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Nach
Reinigung in der Reinigungseinrichtung 108 gelangen die
Fahrzeugkarosserien 102, die bereits mit Füller lackiert
worden sind, in der vorstehend beschriebenen Weise über die
Karosseriezuführvorrichtung 114 in
eine Lackierbox 116, welche gerade unbelegt ist, und werden
in der betreffenden Lackierbox 116 während einer fahrzeugkarosserietypspezifisch
vorgegebenen Verweilzeit vollautomatisch mit einer Innen- und einer
Außenlackierung
mit einem Decklack oder mit einem Decklack-Basislack versehen.
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Anschließend werden
die mit dem Decklack oder dem Decklack-Basislack versehenen Fahrzeugkarosserien 102 von
der Karosserieabführvorrichtung 136 der
Kontrollstation 141 zugeführt, in welcher der aufgetragene
Decklack bzw. Decklack-Basislack kontrolliert wird.
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Wenn
ein aufgetragener Decklack die letzte Lackschicht bildet, welche
auf die Fahrzeugkarosserien 102 aufzutragen ist, wird die
Fahrzeugkarosserie 102 anschließend von der Karosserieverteileinrichtung 144 über einen
Zwischenförderer 156 an
den Decklack-Durchlauftrockner 148 abgegeben.
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Auf
einen aufgetragenen Decklack-Basislack, insbesondere einen Metallic-Lack,
muß jedoch noch
ein Klarlack aufgetragen werden. In diesem Fall wird die betreffende
Fahrzeugkarosserie 102 von der Karosserieverteileinrichtung 144 über einen
Zwischenförderer 158 an
den Zwischen-Durchlauftrockner 150 abgegeben, durch welchen
die betreffende Fahrzeugkarosserie 102 parallel zur Förderrichtung 120 hindurch
gefördert
wird, wobei der aufgetragene Decklack-Basislack getrocknet wird.
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Am
Ausgang des Zwischen-Durchlauftrockners 150 kann eine Kühlzone 160 angeordnet
sein.
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Aus
dem Zwischen-Durchlauftrockner 150 gelangen die Fahrzeugkarosserien 102 in
einen Lackierabschnitt 162 für Klarlack, welcher mehrere,
beispielsweise zwei, Lackierboxen 164 für Klarlack umfaßt, welche
ebenso aufgebaut sind wie die Lackierboxen 116 des Lackierabschnitts 110 für Füller und Decklack.
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Die
den Zwischen-Durchlauftrockner 150 verlassenden Fahrzeugkarosserien 102,
die mit der Decklack-Basislackierung versehen sind, werden mittels
einer dem Zwischen-Durchlauftrockner 150 nachgeschalteten
Karosseriezuführvorrichtung 166 einer
unbelegten Lackierbox 164 für Klarlack zugeführt.
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Da
die Einfahrtsrichtung 168, längs welcher die Fahrzeugkarosserien
in die Lackierboxen 164 für Klarlack einfahren, quer
zu der Förderrichtung 120 des
Zwischen-Durchlauftrockners 150 ausgerichtet ist, umfaßt die Karosseriezuführvorrichtung 166 zwei Drehvorrichtungen 170,
mittels derer die Fahrzeugkarosserien 102 so um eine vertikale
Achse gedreht werden, daß ihre
Längsrichtung 124,
die zunächst parallel
zur Förderrichtung 120 ausgerichtet
ist, anschließend
parallel zur Einfahrtsrichtung 168 verläuft.
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Nach
dem Einfahren in eine der Lackierboxen 164 für Klarlack
bei geöffnetem
Einfahrtstor 126 und nach Stillsetzen innerhalb der Lackierbox 164 wird
in der Lackierbox 164, bei geschlossenem Einfahrtstor 126 und
geschlossenem Ausfahrtstor 130, eine vollautomatische Innen-
und Außenlackierung der
Fahrzeugkarosserien 102 mit Klarlack durchgeführt, wobei
die jeweilige Verweilzeit einer Fahrzeugkarosserie 102 in
einer der Lackierboxen 164 für Klarlack in Abhängigkeit
vom jeweiligen Fahrzeugkarosserietyp fest vorgegeben ist.
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Nach
Ablauf der vorgegebenen Verweilzeit wird das Ausfahrtstor 130 geöffnet und
die betreffende Fahrzeugkarosserie 102 in der zur Einfahrtsrichtung 168 parallelen
Ausfahrtsrichtung 172 aus der Lackierbox 164 für Klarlack
heraus gefahren und gelangt so auf eine Karosserieabführvorrichtung 174, welche
die Fahrzeugkarosserien 102, die mit dem Klarlack versehen
sind, in der quer zu ihrer Längsrichtung 124 ausgerichteten
Förderrichtung 142 zu einem
Endbereich der Karosserieabführvorrichtung 174 fördert, von
wo die Fahrzeugkarosserien 102 weiter über einen Zwischenförderer 176 längs einer antiparallel
zur Ausfahrtsrichtung 172 gerichteten Förderrichtung 178 zu
einem Anfangsbereich der Karosserieabführvorrichtung 136 des
Lackierabschnitts 110 für
Füller
und Decklack gefördert
werden.
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Diese
Karosserieabführvorrichtung 136 fördert die
mit dem Klarlack versehenen Fahrzeugkarosserien 102, unter
Drehung in der Drehvorrichtung 140, bis zu der Kontrollstation 141,
in welcher die aufgebrachte Klarlackierung überprüft wird.
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Von
der Kontrollstation 141 gelangen die klarlackierten Fahrzeugkarosserien 102 über die
Karosserieverteileinrichtung 144 und den Zwischenförderer 156 in
den Decklack-Durchlauftrockner 148.
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Die
Fahrzeugkarosserien 102 werden in der Förderrichtung 142 durch
den Decklack-Durchlauftrockner 148 hindurchgefördert und
dabei getrocknet.
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Am
Ausgang des Decklack-Durchlauftrockners 148 kann eine Kühlzone 180 vorgesehen
sein.
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Nach
Verlassen des Decklack-Durchlauftrockners 148 werden die
klarlackierten Fahrzeugkarosserien 102, ebenso wie die
nur mit einem Decklack ohne anschließende Klarlackierung versehenen Fahrzeugkarosserien 102,
zu den auf die Lackierung folgenden Fertigungsstufen weiter gefördert.
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Eine
Fahrzeugkarosserie 102, welche mit einem Füller und
mit Decklack lackiert wird, durchläuft also, von der Grundlackierung
kommend, nacheinander die Reinigungseinrichtung 108, eine
der Lackierboxen 116 für
Füller
und Decklack, in welcher die Fahrzeugkarosserie 102 mit
Füller
lackiert wird, die Kontrollstation 141, in welcher die
Füllerlackierung kontrolliert
wird, den Füller-Durchlauftrockner 146, erneut
die Reinigungseinrichtung 108, wiederum eine der Lackierboxen 116 für Füller und
Decklack, wobei diese Lackierbox 116 dieselbe Lackierbox 116 wie
beim ersten Durchgang oder aber eine andere sein kann, wobei die
Fahrzeugkarosserie 102 mit einem Decklack lackiert wird,
erneut die Kontrollstation 141, in welcher die Decklackierung
kontrolliert wird, und schließlich
den Decklack-Durchlauftrockner 148.
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Eine
Fahrzeugkarosserie 102, welche mit Füller, mit einem Decklack-Basislack
und mit einem Klarlack lackiert wird, durchläuft, von der Grundlackierung
kommend, nacheinander die Reinigungseinrichtung 108, eine
der Lackierboxen 116 für
Füller und
Decklack, wobei die Fahrzeugkarosserie 102 mit Füller lackiert
wird, die Kontrollstation 141, in welcher die Füllerlackierung
kontrolliert wird, den Füller-Durchlauftrockner 146,
erneut die Reinigungseinrichtung 108, eine der Lackierboxen 116 für Füller und
Decklack, wobei diese Lackierbox 116 dieselbe Lackierbox 116 wie
beim ersten Durchlauf oder aber eine andere Lackierbox 116 sein
kann, wobei die Fahrzeugkarosserie 102 in der Lackierbox 116 mit
einem Decklack-Basislack lackiert wird, erneut die Kontrollstation 141,
in welcher die Decklack-Basislackierung kontrolliert wird, den Zwischen-Durchlauftrockner 150,
eine der Lackierboxen 164 für Klarlack, in welcher die
Fahrzeugkarosserie 102 mit Klarlack lackiert wird, erneut
die Kontrollstation 141, in welcher die Klarlackierung
kontrolliert wird, und schließlich
den Decklack-Durchlauftrockner 148.
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Dabei
werden die Fahrzeugkarosserien 102 außerhalb der Lackierboxen 116 bzw. 164 kontinuierlich
oder taktweise, mit einer vorgegebenen Taktzeit, gefördert.
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In
den Lackierboxen 116 bzw. 164 werden die Fahrzeugkarosserien 102 hingegen
für die
Zeitdauer des jeweiligen Lackiervorgangs stillgesetzt, wobei die
Verweilzeit in der jeweiligen Lackierbox 116 bzw. 164 in
Abhängigkeit
vom Typ der jeweiligen Fahrzeugkarosserie und in Abhängigkeit
von der Art des jeweiligen Lackiervorgangs vorgegeben ist und wobei
die Verweilzeiten in den Lackierboxen 116 und 164 völlig unabhängig von
irgendwelchen Taktzeiten, mit denen die Fördervorrichtungen außerhalb
der Lackierboxen 116 und 164 arbeiten, vorgegeben
werden können.
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Eine
in den 3 und 4 dargestellte zweite Ausführungsform
einer Lackieranlage 100 unterscheidet sich von der vorstehend
beschriebenen ersten Ausführungsform
dadurch, daß die
Lackierboxen 116 für
Füller
und Decklack nicht jeweils ein Einfahrtstor 126 und ein
auf der gegenüberliegenden Seite
der Lackierbox angeordnetes Ausfahrtstor 130 aufweisen,
sondern nur ein einziges Zugangstor 182, welches auf der
der Karosseriezuführvorrichtung 114 zugewandten
Seite jeder Lackierbox 116 für Füller und Decklack angeordnet
ist.
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Bei
dieser Ausführungsform
sind ferner die Lackierboxen 116 für Füller und Decklack nicht zwischen
der Karosseriezuführvorrichtung 114 und
der Karosserieabführvorrichtung 136 des
Lackierabschnitts 110 für
Füller
und Decklack angeordnet, sondern vielmehr auf der der Karosserieabführvorrichtung 136 abgewandten
Seite der Karosseriezuführvorrichtung 114.
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Die
mit dem Füller
bzw. mit dem Decklack zu versehenden Fahrzeugkarosserien 102 werden
bei dieser Ausführungsform
demnach in einer quer zur Förderrichtung 120 gerichteten
Einfahrtsrichtung 118 durch das Zugangstor 182 in
die Lackierbox 116 für Füller und
Decklack eingefahren, in der Lackierbox 116 stillgesetzt
und mittels der darin angeordneten Lackierautomaten 132 lackiert,
und nach der vorgegebenen Verweilzeit in der Lackierbox 116 für Füller und
Decklack und nach Öffnen
des Zugangstors 182 in der zur Einfahrtsrichtung 118 entgegengesetzten Ausfahrtsrichtung 134 aus
der Lackierbox 116 ausgefahren und über die Karosseriezuführvorrichtung 114 hinweg
auf die Karosserieabführvorrichtung 136 gefördert, welche
die Fahrzeugkarosserien 102, wie bei der ersten Ausführungsform,
zu der Kontrollstation 141 hin bewegt.
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Die
Lackierboxen 116 für
Füller
und Decklack dieser Ausführungsform
weisen an ihrer der Zugangsöffnung
abgewandten Stirnseite eine Erweiterung 184 auf, welche
einen zusätzlichen
Lackierautomaten 186 in Form eines Lackierroboters aufnimmt, welcher
insbesondere dafür
vorgesehen ist, bei einem Transporterfahrzeug nach Öffnen der
rückwärtigen Ladeklappe
sich in den Laderaum der Tranporterkarosserie hinein zu bewegen
und die Innenflächen
des Laderaums mit Füller
bzw. mit Decklack oder Decklack-Basislack zu lackieren.
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Diese
Ausführungsform
bietet also den Vorteil, daß insbesondere
im Fall der Lackierung von Transporterfahrzeugen die Verweilzeiten
in den Lackierboxen 116 für Füller und Decklack verringert werden
können.
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Auch
die Lackierboxen 164 für
Klarlack im Lackierabschnitt 162 für Klarlack sind bei der zweiten Ausführungsform
so ausgebildet, wie in 4 dargestellt, das heißt mit nur
einem Zugangstor 182, das auf der Seite der Karosseriezuführvorrichtung 166 angeordnet
ist.
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Ferner
sind auch die Lackierboxen 164 für Klarlack mit einem zusätzlichen
Lackierautomaten 186 für
die Lackierung des Laderauminnenbereichs versehen.
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Nach
der Einfahrt in der Einfahrtsrichtung 168, der Lackierung
mit Klarlack in der jeweiligen Lackierbox 164 für Klarlack
und nach der Ausfahrt in der der Einfahrtsrichtung 168 entgegengesetzten
Ausfahrtsrichtung 172 werden die klarlackierten Fahrzeugkarosserien 102 über die
Karosseriezuführvorrichtung 166 hinweg
direkt auf die Karosserieabführvorrichtung 136 des
Lackierabschnitts 110 für
Füller und
Decklack gefördert,
von wo die klarlackierten Fahrzeugkarosserien 102 dann über die
Kontrollstation 141 und die Karosserieverteileinrichtung 144 in den
Decklack-Durchlauftrockner 148 gelangen.
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Im übrigen stimmt
die in den 3 und 4 dargestellte
zweite Ausführungsform
einer Lackieranlage 100 hinsichtlich Aufbau und Funktion
mit der in den 1 und 2 dargestellten
ersten Ausführungsform überein,
auf deren vorstehende Beschreibung in soweit Bezug genommen wird.