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DE102005010233B3 - Motorgetriebeträger - Google Patents

Motorgetriebeträger Download PDF

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DE102005010233B3
DE102005010233B3 DE102005010233A DE102005010233A DE102005010233B3 DE 102005010233 B3 DE102005010233 B3 DE 102005010233B3 DE 102005010233 A DE102005010233 A DE 102005010233A DE 102005010233 A DE102005010233 A DE 102005010233A DE 102005010233 B3 DE102005010233 B3 DE 102005010233B3
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    • B60K17/00Arrangement or mounting of transmissions in vehicles
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Motorgetriebeträger (1). Um ein Optimum zwischen dem Geräuschpegel im Fahrzeuginnenraum, dem Gewicht und der Unfallsicherheit zu erreichen, besteht der Motorgetriebeträger (1) aus einem Blechunterteil (2) und einem zu diesem relativ steifen Leichtmetalloberteil (3). Dabei ist der Motorgetriebeträger (1) derart dimensioniert, dass bei einem Unfall das Leichtmetalloberteil (3) bricht, wohingegen das Blechunterteil (2) plastisch verformt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Motorgetriebeträger gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Aus der DE 198 21 107 A1 ist bereits ein Motorgetriebeträger bekannt. Ein solcher Motorgetriebeträger findet Anwendung bei einem Kraftfahrzeug mit front-längs eingebauter Motorgetriebe-Einheit deren Getriebe innerhalb eines Tunnels angeordnet ist und über eine Antriebswelle zu einem Heckantrieb führt.
  • Ferner zeigt die DE 28 47 679 A1 einen Tunnel für ein Fahrzeug mit front-längs eingebauter Motorgetriebe-Einheit deren Getriebe innerhalb des Tunnels angeordnet ist und über eine Antriebswelle zu einem Heckantrieb führt.
  • Die DE 102 60 393 A1 zeigt einen Tunnel eines Kraftfahrzeuges, der einen als Gussteil gefertigten Grundkörper und ein mit diesem verschraubtes dickwandiges Blechunterteil aufweist. Der Grundkörper ist halbschalenförmig und umschließt einen Getriebeblock teilweise. An dem oberhalb des Blechunterteils angeordneten Grundkörper sind Rippen vorgesehen, die derart angeordnet und dimensioniert sind, dass Kräfte eines Seitenaufpralls sicher abgeleitet werden können.
  • Aus der DE 41 39 331 C2 ist ein Tunnel eines Kraftfahrzeuges bekannt, der einen halbschalenförmigen Getriebetunnel als Blechteil, ein Leichtmetall-Gussteil und eine Tunnelbrücke umfasst. Diese Tunnelbrücke ist unterhalb des Blechteils angeordnet. Zwischen dem Blechteil und der Tunnelbrücke ist das Leichtmetall-Gussteil angeordnet. An den Tunnel schließt sich ein Bodenblech und ein Sitzquerträger als Aluminium-Strangprofil an. Mit dieser Konstruktion wird ein sehr steifer Teileverband erzielt, der wirksam die beim Seitencrash auf die Karosseriestruktur einwirkenden Druckkräfte aufnimmt. Der Teileverband ist auch für eine abgestufte Energieaufnahme dimensionierbar.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine hohe Unfallsicherheit und eine hohe Geräuschabkoppelung gegenüber dem Fahrzeuginnenraum zu erreichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß teilt sich der Motorgetriebeträger in ein Leichtmetalloberteil und ein Blechunterteil auf. Gemäß einem Vorteil der Erfindung ist das Leichtmetalloberteil relativ steif und steift somit den Tunnel stark aus, so dass eine geringe Luftschallempfindlichkeit und somit ein geringer Geräuschpegel im Fahrgastinnenraum die Folge ist. Infolge der steifen aber gewichtsoptimierten Auslegung kann dieses Leichtmetalloberteil bei einem Unfall jedoch leicht brechen. Gemäß einem weitern Vorteil der Erfindung kann das Getriebe beim direkten oder versetzten Frontalunfall in dem Tunnel nach hinten geschoben werden, wobei ein sich verformendes - jedoch nicht brechendes - Blechunterteil verhindert, dass das Getriebe nach unten geschoben wird.
  • Das Leichtmetalloberteil kann in besonders vorteilhafter Weise aus Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung bestehen. Jedoch kann das Leichtmetalloberteil auch aus Magnesium oder einer Magnesiumlegierung bestehen. Es kann insbesondere als hohl gegossenes Druckgussteil ausgeführt sein. Ebenso ist die Fertigung als Leichtmetallschaum möglich.
  • In besonders vorteilhafter weise kann das Leichtmetalloberteil über ein Abkoppelelement mit dem Getriebe direkt oder alternativ über einen Getriebehalter verbunden sein. Das Abkoppelelement kann einen Elastomerkörper aufweisen.
  • Dieser Elastomerkörper kann insbesondere zwischen einem Lagerkern und einem Lagergehäuse angeordnet sein. Dabei kann der Lagerkern mittelbar oder unmittelbar fest mit dem Getriebegehäuse verschraubt sein, wohingegen das Lagergehäuse fest mit dem Leichtmetalloberteil verschraubt oder verpresst ist.
  • In besonders vorteilhafter Weise kann der Lagerkern bewegungsfest mit einem Getriebehalter verbunden - insbesondere verschraubt – sein, der seinerseits mit dem Getriebe verschraubt ist. Durch die Zweiteilung auf Lagerkern und Getriebehalter werden mehrere Vorteile erzielt:
  • Der Lagerkern kann relativ klein gestaltet sein, so dass sich dieser einfach mit dem Elastomerkörper vulkanisieren lässt. Große Lagerkerne würden sich nur aufwändig in eine Werkzeugmaschine zum Vulkanisieren einsetzen lassen.
  • Ferner kann für verschiedene Baureihen von Fahrzeugen und/oder verschiedene Getriebe der gleiche Getriebehalter verwendet werden. Die sich aus den verschiedenen Baureihen von Fahrzeugen und/oder den verschiedenen Getrieben ergebenden unterschiedlichen Einbaulängen können durch Variation der Lagerkerne kompensiert werden. Ebenso kann der Getriebe-Halter je nach Getriebe variiert werden. Damit kann sogar die gleiche Einheit aus Blechunterteil, Leichtmetalloberteil und Lagerkern für verschiedene Getriebe verwendet werden, deren Getriebegehäuseanschlussflansch voneinander abweicht. Durch Verzicht auf einen Getriebehalter ist es sogar möglich, besonders große Getriebe direkt an den Lagerkern zu schrauben, während bei kleineren Getrieben ein separater Getriebehalter Anwendung findet. Ein solches großes Getriebe ist beispielsweise eine Allradversion mit einem zusätzlichen Längsverteilergetriebe und Seitenabtrieb, das somit gegenüber einer Standardvariante verlängert ist. Diese Standardvariante ist der einfache Heckantrieb ohne zusätzlichen Frontantrieb. Zum Aufbau eines solchen Allrad-Antriebsstranges bzw. eines Standardantriebes wird auf die EP 1321327 A2 verwiesen, die diesbezüglich auch in dieser Anmeldung als aufgenommen gelten soll.
  • In besonders vorteilhafter Weise kann eine akustische Entkopplung bzw. Schwingungsdämpfung zwischen dem Leichtmetalloberteil und dem Blechunterteil vorgesehen sein. Dabei wirkt das Leichtmetalloberteil und das Blechunterteil als Zwei-Massen-System. Beispielweise können dazu ein oder mehrere Elastomerkörper zwischen dem Leichtmetalloberteil und dem Blechunterteil vorgesehen sein. Diese Elastomerkörper können gezielt über deren Steifigkeit, deren Vorspannung, deren Dämpfungseigenschaft, deren Anzahl und deren Position auf unkomfortabel empfundene Schwingungsphänomene abgestimmt werden, um beispielsweise Getriebeheuler oder ein Brummen zu reduzieren.
  • Weitere Vorteile der Erfindung gehen aus den weiteren Patentansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung vor.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen des Motorgetriebeträgers erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 in einer perspektivischen Ansicht einen Motorgetriebeträger, wobei ein zusätzlicher Schnitt zur Darstellung von Profilen eingezeichnet ist,
  • 2 den Motorgetriebeträger aus 1 in einer Seitenansicht, wobei ein zusätzlicher Schnitt eingezeichnet ist,
  • 3 den Motorgetriebeträger in einer Draufsicht,
  • 4 den Motorgetriebeträger in einer Ansicht von hinten und
  • 5 in einer alternativen Ausgestaltung ein Leichtmetalloberteil eines Motorgetriebeträgers mit drei Elastomerkörpern zur akustischen Entkopplung bzw. zur Schwingungsdämpfung.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht einen Motorgetriebeträger 1 für ein Kraftfahrzeug. In die perspektivische Ansicht ist ein Schnitt entlang der mittigen Fahrzeug-längs-hoch-Ebene eingezeichnet. Das Kraftfahrzeug weist eine nicht näher dargestellte front-längs eingebaute Motorgetriebe-Einheit auf, die einen Antriebsmotor und ein Getriebe umfasst. Das Getriebe ist innerhalb eines Tunnels angeordnet, der über eine Antriebswelle zu einem Heckantrieb führt. Diese Einbauart einer solchen Motorgetriebe-Einheit in einem Tunnel ist hinlänglich von drehmomentstarken Fahrzeugen der Anmelderin bekannt, weshalb nicht näher auf diese Einbauart eingegangen wird. Ferner ist diese Einbauart in der DE 198 21 107 A1 , der DE 28 47 679 A1 und der EP 1273473 A2 dargestellt, die diesbezüglich als in dieser Anmeldung aufgenommen gelten sollen.
  • Der Motorgetriebeträger 1 umfasst
    • – ein Blechunterteil 2,
    • – ein darüber angeordnetes Leichtmetalloberteil 3,
    • – ein mit letzterem verschraubtes Lagergehäuse 4,
    • – einen an letzterem anvulkanisieren Elastomerring 5,
    • – einen an letzterem anvulkanisierten Lagerkern 6 und
    • – einen mit letzterem bewegungsfest verschraubten Getriebehalter 7.
  • Das Leichtmetalloberteil 3 weist auf der in Fahrzeuglängsrichtung rechts und links liegenden Seite jeweils drei Lageraugen 8, 9, 10, 11, 12, 13 auf, deren Ausnehmungen mit insgesamt sechs Ausstanzungen im Blechunterteil 2 fluchten. Durch diese Ausstanzungen und Ausnehmungen sind von unten Schrauben gesteckt und mit verstärkten Gewindesacklöchern an der Fahrzeugkarosserie im Randbereich des Tunnels verschraubt. Damit verschließen das Blechunterteil 2 und das Leichtmetalloberteil 3 den Tunnel in einem unteren Teilbereich. Somit wird die Steifigkeit der Karosserie in dem Bereich des Tunnels, in dem Schwingungen von der Motorgetriebe-Einheit eingeleitet werden, sehr stark erhöht. Daraus resultiert eine geringe Luftschallempfindlichkeit und somit ein geringer Geräuschpegel im Fahrzeuginnenraum.
  • Das Blechunterteil 2 ist als Tiefziehteil aus Stahl hergestellt, das – wie weiter unten noch erläutert – auf die Verformung beim Unfall optimiert ist. Hingegen ist das Leichtmetalloberteil 3 als im Sandguss hohl gegossenes Druckgussteil hergestellt, so dass das Leichtmetalloberteil 3 relativ steif ist und Schwingungen und Geräusche bestmöglich reduziert. Dazu weist ein Hohlkörper 38 des Leichtmetalloberteils 3 eine in Fahrtrichtung vorne geöffnete u-förmige Grundform auf. Dieser u-förmige Hohlkörper 38 weist an dem in Fahrtrichtung hinten liegendem Ende zwei fertigungsbedingte Öffnungen 14, 15 auf, die jeweils an einem Rand 16, 17 versteift ausgeführt sind.
  • Innerhalb des u-förmigen Hohlkörpers 38 ist das Leichtmetalloberteil 3 abgeflacht und mit einer in 2 ersichtlichen Ausnehmung 18 versehen. Der Rand dieser Ausnehmung ist zur Gewichtsreduktion am in Fahrtrichtung vorderen Ende als Hohlkörper 19 und am hinteren Ende als Vollkörper ausgeführt. Dieser Hohlkörper 19 ist vom Profil erheblich kleiner als der u-förmige Hohlkörper, dessen uförmiger Grundkörper am vorderen Ende durch den Hohlkörper 19 geschlossen wird. Durch den Vollkörper verläuft senkrecht eine Bohrung 20, die mit einer Gewindebohrung 21 im Lagergehäuse 4 fluchtet. Durch die Bohrung 20 ist von unten eine nicht näher dargestellte Schraube gesteckt und mit der Gewindebohrung 21 verschraubt. Analog dieser Schraubverbindung 33 sind gleichmäßig am Umfang des Lagergehäuses zwei weitere Schraubverbindungen 22, 23 ausgeführt, die in 3 ersichtlich sind. An diesen Schraubverbindungen 22, 23 ist das Leichtmetalloberteil 3 ebenfalls als Vollkörper ausgeführt.
  • Mittels dieser komplexen Formgebung, die sich in Vollkörper und Hohlkörper aufteilt, wird beim Leichtmetalloberteil 3 ein Optimum zwischen Gewicht, Steifigkeit und Festigkeit im Bereich der Schraubverbindungen erreicht.
  • Das Lagergehäuse 4 hat eine ringförmige Grundform, innerhalb derer der Elastomerring 5 einvulkanisiert ist. Dieser Elastomerring 5 ist schräg nach oben und radial innen ausgerichtet. Durch diese Formgebung kann das hohe Gewicht des hinteren Getriebeendes aufgenommen werden. Dieses Gewicht wird vom Lagerkern 6 eingeleitet, der im Verbindungsbereich zum Elastomerring 5 korrespondierend zur zuvor beschriebenen Form kegelförmig ist. Diese Kegelform 24 kragt oberhalb des Elastomerringes 5 zu einem Bund 25 radial nach außen aus. Diesem Bund 25 schließen sich Versteifungsrippen 26, 27 an, die schräg nach vorne und oben gerichtet sind und von der Motorgetriebe-Einheit eingeleitete Kräfte aufnehmen, so dass ein Verbindungsflansch 28 gegen Bruch geschützt ist. Rechts- und linksseitig der beiden Versteifungsrippen 26, 27 sind Bohrungen im Verbindungsflansch 28 eingearbeitet, durch die Schrauben gesteckt und mit dem Getriebehalter 7 verschraubt sind. Ab dieser Verbindungsstelle zum Verbindungsflansch 28 weitet sich der Getriebehalter pyramidenförmig bis zu einer Anschlussfläche zum Getriebe auf, das mittels vier Verschraubungen 29, 30, 31, 32 mit dem Getriebehalter 7 verschraubt ist.
  • Das Blechunterteil 2 ist aus einem relativ weichen Stahl tiefgezogen und folgt in Grundzügen der Kontur auf der Unterseite des Leichtmetalloberteils 3. Wie in 2 ersichtlich ist, verläuft das Blechunterteil 2 jedoch im Bereich der Ausnehmung 18 in der tiefsten Ebene des Blechunterteils 2. Damit wird gewährleistet, dass der Lagerkern 3 ausreichend Bewegungsspiel nach unten hat. Das Blechunterteil 2 weist unter den drei Schraubverbindungen 33, 22, 23 drei Ausstanzungen auf, von denen in 2 die eine Ausstanzung 34 ersichtlich ist. Durch diese Ausstanzungen ist die Zugänglichkeit der drei Schraubverbindungen 33, 22, 23 von unten gewährleistet.
  • Das im Verhältnis zum Blechunterteil 2 relativ steife Leichtmetalloberteil 3 bricht bei einem durchschnittlichen Frontalunfall, so dass das Leichtmetalloberteil 3 an sich das Getriebe frei gibt. Der Motorgetriebeträger ist jedoch erart dimensioniert, dass sich bei einem durchschnittlichen Frontalunfall oder versetztem Frontalunfall das Blechunterteil plastisch verformt, jedoch nicht bricht. Damit ist gewährleistet, dass sich das Getriebe der Motorgetriebe-Einheit nicht frei nach unten bewegen kann, sondern nach hinten geführt wird. Dies erhöht aufgrund der geführten Bewegungsbahn die Sicherheit in der Fahrgastzelle.
  • Um hinsichtlich Bauraumausnutzung, Steifigkeit und Gewicht ein Optimum zu erzielen, weist das Leichtmetalloberteil 3 die besagte Grundform mit dem u-förmigen Hohlkörper 38 auf. Das in Fahrtrichtung hinten liegende Ende des Hohlkörpers 38 bildet den am höchsten liegenden Punkt 35 des Leichtmetalloberteils 3. Die besagte U-form ist am vorne liegenden Ende mittels des Hohlkörpers 19 geschlossen. Dessen Oberkante 36 liegt so weit unterhalb des besagten höchsten Punktes 35, dass die Oberkante 36 einer Ebene zugehörig ist, auf welcher das Lagergehäuse 4 aufliegt. Dabei liegt eine Oberkante 37 des Lagergehäuses 4 unter einer dreidimensional ausgeformten Struktur der Oberkante des u-förmigen Hohlkörpers 38.
  • 5 zeigt in einer alternativen Ausgestaltung ein Leichtmetalloberteil 103 eines Motorgetriebeträgers mit drei Elastomerkörpern 197, 198, 199 zur akustischen Entkopplung bzw. zur Schwingungsdämpfung. Dabei ist das Leichtmetalloberteil 103 in einer Ansicht von hinten/unten dargestellt. Die drei Elastomerkörper 197, 198, 199 sind an der Unterseite des Leichtmetalloberteils 103 gleichmäßig verteilt. Im eingebauten Zustand des Motorgetriebeträgers sind die Elastomerkörper 197, 198, 199 zwischen dem Leichtmetalloberteil 103 und dem in 5 nicht ersichtlichen Blechunterteil verspannt. Dabei gewährleistet die Anzahl von drei Elastomerkörpern eine sichere Verspannung sämtlicher drei Elastomerkörper 197, 198, 199. Die drei Elastomerkörper 197, 198, 199 sind in einem mittigen Bereich 111 zwischen den in Fahrzeuglängsrichtung links liegenden Verschraubungen 112 und den in Fahrzeuglängsrichtung rechts liegenden Verschraubungen 110 angeordnet. Damit wird ein relativ großer Abstand der Elastomerkörper 197, 198, 199 zu den Verschraubungen 110, 112 gewährleistet, wodurch die Elastomerkörper 197, 198, 199 das Blechunterteil im Bereich der maximalen Schwingungsamplitude dämpfen können und nicht zu stark an den Verschraubungen 110 bzw. 112 verspannt werden.
  • Je nach Anordnung ist aber auch eine beliebige andere Anzahl von Elastomerkörpern möglich.
  • Die Elastomerkörper können sowohl einseitig gegenüber dem Leichtmetalloberteil als auch alternativ gegenüber dem Blechunterteil festgelegt sein. Ebenso können die Elastomerkörper beidseitig festgelegt sein. Sowohl mittels der einseitigen, als auch mittels der beidseitigen Festlegung wird auch die Montage erleichtert. Zur Festlegung können die Elastomerkörper beispielsweise an deren Ende zapfenförmig ausgestaltet sein und in Bohrungen des Leichtmetalloberteils 103 gesteckt sein.
  • Bei den beschriebenen Ausführungsformen handelt es sich nur um beispielhafte Ausgestaltungen. Eine Kombination der beschriebenen Merkmale für unterschiedliche Ausführungsformen ist ebenfalls möglich. Weitere, insbesondere nicht beschriebene Merkmale der zur Erfindung gehörenden Vorrichtungsteile, sind den in den Zeichnungen dargestellten Geometrien der Vorrichtungsteile zu entnehmen.

Claims (12)

  1. Motorgetriebeträger (1) für ein Kraftfahrzeug mit frontlängs eingebauter Motorgetriebe-Einheit deren Getriebe innerhalb eines Tunnels angeordnet ist und über eine Antriebswelle zu einem Heckantrieb führt, dadurch gekennzeichnet, dass der Motorgetriebeträger (1) aus einen Blechunterteil (2) und einem zu diesem relativ steifen Leichtmetalloberteil (3) besteht, wobei der Motorgetriebeträger (1) derart dimensioniert ist, dass bei einem Unfall das Leichtmetalloberteil (3) bricht, wohingegen das Blechunterteil (2) plastisch verformt wird.
  2. Motorgetriebeträger nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetalloberteil (3) ein hohles Leichtmetall-Druckgußteil ist, wohingegen das Blechunterteil (2) aus gewalztem oder tiefgezogenem Stahlblech besteht.
  3. Motorgetriebeträger nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Fahrtrichtung rechts und links am Leichtmetalloberteil (3) Ausnehmungen angeordnet sind, die mit Ausnehmungen im Blechunterteil (2) fluchten, wobei durch die Ausnehmungen Schrauben gesteckt und mit der Karosserie im Bereich des Tunnels verschraubt sind, so dass sich innerhalb des Tunnels eine vom Motorgetriebeträger (1) geschlossene Form bildet, innerhalb derer eine Teilbereich des Getriebes liegt, so dass sich das Getriebe im Fall eines Frontalunfalls geführt nach hinten verschiebt.
  4. Motorgetriebeträger nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Motorgetriebeträger (1) neben den besagten Bauteilen ein mit dem Leichtmetalloberteil (3) verschraubtes Lagergehäuse (4), einen mit letzterem verbundenen Elastomerkörper (5) und einen mit letzterem verbundenen Lagerkern (6) umfasst.
  5. Motorgetriebeträger nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerkern (6) unter Zwischenfügung eines separaten Getriebehalters (7) mit dem Getriebe verschraubt ist.
  6. Motorgetriebeträger nach Patentanspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagergehäuse (4) und das Leichtmetalloberteil (3) miteinander von unten verschraubt sind, wobei im Bereich dieser Verschraubungen Ausnehmungen (34) im Blechunterteil (2) angeordnet sind, die einen Zugang zu den Verschraubungen ermöglichen.
  7. Motorgetriebeträger nach einem der Patentansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Elastomerkörper (5) schräg nach oben und radial nach innen ausgerichtet ist und einen Teil des Gewichts der Motorgetriebe-Einheit aufnimmt.
  8. Motorgetriebeträger nach einem der Patentansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Blechunterteil (2) unterhalb des Lagerkerns (6) geschlossen ist und einen größeren Abstand zur Unterkante des Lagerkerns (6) aufweist, als an den Randbereichen des Blechunterteils (2).
  9. Motorgetriebeträger nach einem der Patentansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerkern (6) sich in die nach unten weisende Richtung kegelförmig verjüngt.
  10. Motorgetriebeträger nach einem der Patentansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtmetalloberteil (3) eine Grundform mit einem u-förmigen Hohlkörper (38) aufweist, dessen in Fahrtrichtung hinteres Ende den am höchsten liegenden Punkt (35) des Leichtmetalloberteils (3) bildet, wobei die besagte U-form am vorne liegenden Ende mittels eines Hohlkörpers (19) geschlossen ist, dessen Oberkante (36) so weit unterhalb des besagten höchsten Punktes (35) liegt, dass die Oberkante (36) einer Ebene zugehörig ist, auf welcher das Lagergehäuse (4) aufliegt, so dass eine Oberkante (37) des Lagergehäuses (4) unter einer dreidimensional ausgeformten Struktur der Oberkante des u-förmigen Hohlkörpers (38) liegt.
  11. Motorgetriebeträger nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Leichtmetalloberteil (103) und dem Blechunterteil Elastomerkörper (197, 198, 199) verspannt sind.
  12. Motorgetriebeträger nach Patentanspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Elastomerkörper (197, 198, 199) in einem mittigen Bereich (111) zwischen Verschraubungen (110, 112) angeordnet sind, die das Leichtmetalloberteil (103) zwischen dem Blechunterteil und der Fahrzeugkarosserie verspannen.
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