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DE102005017374A1 - Verfahren zur Bestätigung einer Dienstleistungsanforderung - Google Patents

Verfahren zur Bestätigung einer Dienstleistungsanforderung Download PDF

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DE102005017374A1
DE102005017374A1 DE102005017374A DE102005017374A DE102005017374A1 DE 102005017374 A1 DE102005017374 A1 DE 102005017374A1 DE 102005017374 A DE102005017374 A DE 102005017374A DE 102005017374 A DE102005017374 A DE 102005017374A DE 102005017374 A1 DE102005017374 A1 DE 102005017374A1
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Abstract

Die Erfindung bedtrifft ein Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10). Dabei wird eine Dienstleistungsanforderung durch einen Kommunikationsserver (16) eines Dienstanbieters erfasst. Die Dienstanforderung wird mit Kommunikationsmitteln (12) über ein erstes Kommunikationsnetzwerk (14) übermittelt. Die Dienstleistung wird erst dann von dem Dienstanbieter ausgeführt, wenn der Auftrag hierfür mit einer Nachricht vom Dienstanbieter über ein zweites Kommunikationsnetzwerk (20) bestätigt wird. Dabei wird eine Nachricht bzgl. einer Annahme oder Ablehnung der Dienstleistung über das zweite Kommunikationsnetzwerk (20) zum Kommunikationsserver (16) des Dienstanbieters übermittelt.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer mit folgenden Verfahrensschritten:
    • (a) Erfassen einer Dienstleistungsanforderung durch einen Kommunikationsserver eines Dienstanbieters, wobei
    • (b) die Dienstanforderung mit Kommunikationsmitteln über ein erstes Kommunikationsnetzwerk übermittelt wird,
    • (c) Ausführen der Dienstleistungen von dem Dienstanbieter.
  • Ein Dienstleistungsnehmer, ist eine Person, die eine Dienstleistung eines Dienstleistungsanbieters in Anspruch nimmt. Der Dienstleistungsnehmer forderte dazu die Dienstleistung beim Dienstleistungsanbieter an, der diese Dienstleistung anschließend liefert. Online-Banking ist eine Dienstleistung, die von den Banken als Dienstleistungsanbieter angeboten werden. Über das Internet kann ein Bankkunde als Dienstleistungsnehmer Transaktionen, wie Geldüberweisungen, bei seiner Bank vornehmen. Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Bankkunde selbst am Bankschalter anwesend ist. Mit seinem Terminal, üblicherweise ein Computer, kann der Bankkunde über ein Telekommunikationsnetz auf die Internetseite des Bankinstituts zugreifen. Der Bankkunde muss sich dazu auf der Internetseite des Bankinstituts beispielsweise mit einem Passwort, was nur dem Bankkunden bekannt sein sollte, z.B. einer PIN (=Personal Identification Number), identifizieren. Mit einer einmaligen TAN (=Transaktionsnummer) kann der Bankkunde nunmehr eine gewünschte Transaktion vornehmen. Dem Bankkunden wird eine Liste mit Transaktionsnummern von dem Bankinstitut zugesandt, so dass er für jede Transaktionen eine eigene Transaktionsnummer verwenden kann.
  • Sobald einem Kriminellen PIN und wenigstens eine TAN bekannt ist, kann er problemlos über das Konto des Bankkunden verfügen. Erst wenn der Bankkunde bemerkt hat, dass die Liste mit den Transaktionsnummern fehlt, oder bestimmte Beträge von seinem Konto unbemerkt entnommen wurden, kann er veranlassen, dass die Liste mit den Transaktionsnummern und sein Konto gesperrt werden. Meistens vergeht dabei viel Zeit, so dass die Kriminellen viel Schaden anrichten können Die gleiche Problematik ergibt sich auch bei Geldautomaten. Wenn die Bankkarte, die zu Abhebungen von Geldbeträgen an einem Geldautomaten berechtigt, und die dazugehörige PIN abhanden kommen, beziehungsweise in unbefugte Dritte Hände geraten, können diese beliebig Geldbeträge von den Automaten abheben.
  • Aus der DE 296 24 477 U1 ist ein System für elektronische Dienste aus der Entfernung bekannt. Der Austausch zwischen dem Dienstleistungsnehmer und dem Dienstanbieter erfolgt jeweils über ein einziges Kommunikationsnetzwerk.
  • Es ist wünschenswert, dass die Dienstleistungen, die insbesondere von Banken angeboten werden, für den Bankkunden sicherer werden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und insbesondere die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, welche über Kommunikationsnetze, wie beispielsweise das Internet, angeboten werden, für den Anwender sicherer zu machen.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass bei Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer der eingangs genannten Art,
    • (d) die Ausführung der Dienstleistung mit einer Nachricht vom Dienstanbieter über ein zweites Kommunikationsnetzwerk bestätigt wird, wobei
    • (e) eine Nachricht bzgl. einer Annahme oder Ablehnung der Dienstleistung über das zweite Kommunikationsnetz zum Kommunikationsserver des Dienstanbieters übermittelt wird.
  • Die Erfindung beruht auf dem Prinzip, jede Dienstleistung, die über ein Kommunikationsnetzwerk durch einen Dienstleistungsanbieter angeboten wird, über ein zweites Kommunikationsnetzwerk bestätigen zu lassen. Dies soll Manipulationen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen über ein Kommunikationsnetz verhindern bzw. erheblich erschweren. Ein Betrüger müsste nämlich grundsätzlich an beiden Kommunikationsnetzen Manipulationen vornehmen, um an eine Dienstleistung heranzukommen.
  • Als vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung erweist sich gemäß Patentanspruch 2, wenn als erstes Kommunikationsnetz zur Anforderung der Dienstleistung das Internet vorgesehen ist. Das Internet ist das Netzwerk, an dem weltweit die meisten Terminals miteinander verknüpft sind. So gibt es zahlreiche Dienstleistungsanbieter, die über das Internet ihre Dienste anbieten. Insofern ist es besonders vorteilhaft, wenn diese Dienstleistungen über das öffentliche Internet zusätzlich über einen zweites Kommunikationsnetz abgesichert werden.
  • In einer vorteilhaften Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist als zweites Kommunikationsnetzwerk ein Mobilfunknetz vorgesehen. Denn dieses Mobilfunknetz ist mittlerweile ebenfalls sehr verbreitet, so dass es für die zusätzliche Absicherung besonders geeignet ist. Durch geeignete Verschlüsselungen ist das Mobilfunknetz zudem äußerst abhörsicher.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens erhält man dadurch, dass die Bestätigung der Dienstleistung durch den Kommunikationsserver erfolgt. Durch diese Maßnahme kann der Vorgang weitestgehend automatisiert werden. Sobald eine Anforderung für eine Dienstleistung vorliegt, sendet der Kommunikationsserver automatisch eine entsprechende Bestätigung an den Dienstleistungsnehmer. Dieser kann entweder die Dienstleistung bestätigen oder ablehnen.
  • Weiterhin lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft ausgestalten, indem die Bestätigung der Dienstleistung zu einem Mobilfunkendgerät des Dienstleistungsnehmers erfolgt. Durch Verwendung eines Mobilfunknetzes als zweites Kommunikationsnetz eignen sich Mobilfunkendgeräte als Kommunikationsmittel für die Bestätigung der Dienstleistung besonders gut.
  • Als besondere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die Kommunikationsmittel als elektronische Terminals, insbesondere als Computer ausgebildet. Damit lassen sich beispielsweise Geldautomaten beziehungsweise Computer über ein Netzwerk, wie das Internet, leicht mit den Kommunikationsservern verbinden.
  • Es zeigt sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren als besonders vorteilhaft, wenn die Dienstleistungen mit einer SMS oder MMS bestätigt werden. Damit kann die Erfindung auf bekannte und einfache Mittel zur Bestätigung zurückgreifen, um realisiert werden zu können. Der Aufwand für das erfindungsgemäße Verfahren wird dadurch erheblich reduziert.
  • Als weiterer Schutz vor unbefugtem Eingriff, enthalten in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens die Kurznachrichten zur Bestätigung eine eindeutige Kennung. Diese Maßnahme kann getroffen werden, um auch die Nachrichten für die Bestätigung zusätzlich abzusichern. Kriminellen wird damit der positive Zugriff erheblich erschwert, um Dienstleistungen zu beeinflussen, oder für sich zu beanspruchen.
  • Zusätzlich können in einer weiteren bevorzugten Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens die Bestätigungen verschlüsselt vorgenommen werden. Auch die Verschlüsselung der Bestätigungen hilft bei der Absicherung der übermittelten Daten vor unbefugtem Zugriff.
  • Vorzugsweise erfolgt die Annahme oder Ablehnung der Dienstleistung mit dem Mobilfunkendgerät des Dienstleistungsnehmers. Dabei wird eine entsprechende Kurznachricht, beispielsweise als SMS oder MMS, zum Kommunikationsserver des Dienstanbieters übermittelt.
  • Eine weitere bevorzugte Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich dadurch, dass die Dienstleistung in entfernt ablaufenden Transaktionen besteht. Die Transaktion kann dabei beispielsweise in einer entfernt ablaufenden Banküberweisung bestehen, wie es u.a. beim Online-Banking über das Internet vorkommt.
  • Vorteilhafterweise wird im Falle einer Ablehnung der Dienstleistung durch den Dienstleistungsnehmer die Dienstleistung nicht durchgeführt. Wenn über das zweite Kommunikationsnetzwerk keine positive Bestätigung für den Dienstleistungsauftrag erfolgt, wird die Dienstleistung durch den Dienstleistungsanbieter nicht durchgeführt.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus dem Gegenstand der Unteransprüche.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • 1 zeigt in einer schematischen Prinzipskizze das erfindungsgemäße Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer.
  • Bevorzugtes Ausführungsbeispiel
  • In 1 wird in einer schematischen Prinzipskizze das erfindungsgemäße Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer 10 dargestellt. In der Figur ist ferner ein Terminal 12 zu sehen, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Computer ausgebildet ist. Der Terminal 12 ist über ein erstes Kommunikationsnetzwerk, dem Internet 14, mit einem Kommunikationsserver 16 eines Dienstleistungsanbieters verbunden. Mit 18 wird ein weiterer Terminal bezeichnet, der über ein zweites Kommunikationsnetzwerk, einem Mobilfunknetz 20, mit einem Kommunikationsserver 22 des Mobilfunknetzbetreibers verbunden ist. Der Terminal 18 ist als Mobilfunkendgerät ausgebildet. Über das Mobilfunknetz 20 können zwischen dem Mobilfunkendgerät 18 und dem Kommunikationsserver 22 des Mobilfunknetzbetreibers Kurznachrichten, beispielsweise SMS oder MMS, ausgetauscht werden. Der Kommunikationsserver 16 des Dienstleistungsanbieters ist mit dem Kommunikationsserver 22 des Mobilfunknetzbetreibers gekoppelt.
  • Zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens verfügt der Dienstleistungsnehmer 10 über das Mobilfunkendgerät 18. Der Dienstleistungsnehmer 10 kann nun über den Terminal 12 Dienstleistungen des Dienstleistungsanbieters in Anspruch nehmen. Dazu fordert der Dienstleistungsnehmer 10 die Dienstleistungen beim Dienstleistungsanbieter an.
  • Der Dienstleistungsanbieter ist beispielsweise eine Bank und die Dienstleistung besteht in einer Geldtransaktion. Da das Auslösen der Geldtransaktionen über das Internet 14 erfolgt, spricht man auch vom Online-Banking. Beim Online-Banking wird die Transaktion durchgeführt, indem sich der Dienstleistungsnehmer mit einem Password, üblicherweise eine PIN, auf der Internetseite des Bankinstituts zur Identifikation eingeloggt. Nachdem er auf der Internetseite ein entsprechendes Transaktionsformular ausgefüllt und an das Bankinstitut abgesendet hat, erfolgt eine Auftragsrückmeldung. Wenn der Dienstleistungsnehmer mit den Daten der Auftragsrückmeldungen einverstanden ist, gibt er anschließend eine einmalige Transaktionsnummer (TAN) ein.
  • Anhand des Passwords (PIN) und der Transaktionsnummer (TAN) kann das Bankinstitut die Transaktion eindeutig zuordnen. Sobald das Password (PIN) und (TAN) in falsche Hände gerät, kann jeder dritte unbefugt über das Konto des Dienstleistungsnehmer verfügen, sobald der Unbefugte über einen entsprechenden Terminal 12 verfügt. Das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren sieht daher als zusätzliche Sicherungsmaßnahme vor, dass der Kommunikationsserver 16 des Dienstleistungsanbieters über den Kommunikationsserver 22 des Mobilfunkbetreibers und des Mobilfunknetzes 20 automatisch eine Kurznachricht, beispielsweise in Form einer SMS, an das Mobilfunkendgerät 18 des Dienstleistungsnehmer übermittelt. Die Kurznachricht enthält die Auftragsdaten für die Dienstleistung. Die SMS kann zur Sicherung zusätzlich eine Kodierung enthalten, die sicherstellt, dass die soeben abgesandten Auftragsdaten tatsächlich von den Dienstleistungsanbieter stammen. Erst wenn der Dienstleistungsnehmer diese Auftragsdaten bestätigt, indem er eine Kurznachricht über das Mobilfunknetz 20 an den Kommunikationsserver 16 des Dienstleistungsanbieters gesendet hat, wird die Transaktion ausgeführt.
  • Die Dienstleistung kann auch z.B. darin bestehen, dass Geld mit einer Bankkarte von einem Geldautomaten als Terminal 12 bezogen wird. Die Bankkarte wird dazu von dem Dienstleistungsnehmer 10 in den Geldautomaten eingeführt. Nach Eingabe einer PIN zur Identifikation am Geldautomaten kann ein Geldbetrag über eine Tastatur eingegeben werden. Anschließend wird der Geldbetrag von dem Geldautomaten ausgegeben. Häufig kommt es jedoch vor, dass die PIN des Bankkunden durch Kriminelle ausgespäht wird. Anschließend wird die Bankkarte gestohlen. Die Kriminellen können sich nun mit Hilfe der PIN und der Bankkarte an jedem Geldautomaten Geld beschaffen. Auch in diesem Falle kann eine Sicherung über ein zweites Kommunikationsnetz 20 erfolgen.
  • Entsprechend zum Online-Banking sendet der Kommunikationsserver 16 des Bankinstituts, über den Kommunikationsserver 22 des Mobilfunkbetreibers und des Mobilfunknetzes 20 automatisch eine SMS, an das Mobilfunkendgerät 18 des Dienstleistungsnehmers. Die Kurznachricht enthält die Auftragsdaten für die Dienstleistung. Damit die Daten nicht abgehört werden können, werden in diese in verschlüsselter Form übermittelt. Erst wenn der Dienstleistungsnehmer diese Auftragsdaten bestätigt, indem er wiederum eine Kurznachricht über das Mobilfunknetz 20 an den Kommunikationsserver 16 des Dienstleistungsanbieters gesendet hat, erfolgt eine Geldauszahlung am Geldautomaten. Falls der Dienstleistungsnehmer die Auftragsdaten per SMS nicht bestätigt, also ablehnt, wird die Dienstleistung, das heißt die Auszahlung des Geldes am Geldautomaten, nicht durchgeführt.

Claims (12)

  1. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) mit folgenden Verfahrensschritten: (a) Erfassen einer Dienstleistungsanforderung durch einen Kommunikationsserver (16) eines Dienstanbieters, wobei (b) die Dienstanforderung mit Kommunikationsmitteln (12) über ein erstes Kommunikationsnetzwerk (14) übermittelt wird, (c) Ausführen der Dienstleistungen von dem Dienstanbieter, dadurch gekennzeichnet, dass (d) die Ausführung der Dienstleistung mit einer Nachricht vom Dienstanbieter über ein zweites Kommunikationsnetzwerk (20) bestätigt wird, wobei (e) eine Nachricht bzgl. einer Annahme oder Ablehnung der Dienstleistung über das zweite Kommunikationsnetz (20) zum Kommunikationsserver (16) des Dienstanbieters übermittelt.
  2. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als erstes Kommunikationsnetz zur Anforderung der Dienstleistung das Internet (14) vorgesehen ist.
  3. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als zweites Kommunikationsnetzwerk ein Mobilfunknetz (20) vorgesehen ist
  4. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestätigung der Dienstleistung durch den Kommunikationsserver (16) erfolgt.
  5. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestätigung der Dienstleistung zu einem Mobilfunkendgerät (18) des Dienstleistungsnehmers (10) erfolgt.
  6. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel als elektronische Terminals (12, 18), insbesondere als Computer (12) ausgebildet sind.
  7. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Dienstleistungen mit einer SMS oder MMS bestätigt werden.
  8. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurznachrichten zur Bestätigung eine eindeutige Kennung enthalten.
  9. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestätigung verschlüsselt vorgenommen wird.
  10. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Annahme oder Ablehnung der Dienstleistung mit dem Mobilfunkendgerät (18) des Dienstleistungsnehmers als Kurznachricht zum Kommunikationsserver (16) des Dienstanbieters übermittelt wird.
  11. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dienstleistung in entfernt ablaufenden Transaktionen besteht.
  12. Verfahren zum Ausführen von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsnehmer (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer Ablehnung der Dienstleistung durch den Dienstleistungsnehmer (10) die Dienstleistung nicht durchgeführt wird.
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