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DE102005017204A1 - Schutzvorrichtung und Verfahren für das Einführen eines langgestreckten Instruments in einen Arbeitskanal - Google Patents

Schutzvorrichtung und Verfahren für das Einführen eines langgestreckten Instruments in einen Arbeitskanal Download PDF

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DE102005017204A1
DE102005017204A1 DE102005017204A DE102005017204A DE102005017204A1 DE 102005017204 A1 DE102005017204 A1 DE 102005017204A1 DE 102005017204 A DE102005017204 A DE 102005017204A DE 102005017204 A DE102005017204 A DE 102005017204A DE 102005017204 A1 DE102005017204 A1 DE 102005017204A1
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Abstract

Für das Einführen eines lang gestreckten Instruments (1) in einen Arbeitskanal (2), insbesondere einer senkrecht abgeschnittenen Laserfaser in den Arbeitskanal (2) eines flexiblen Endoskops, ist ein flexibler Schutzschlauch (4) vorgesehen, mit dem das distale Ende (3) des Instruments (1) so ummantelbar ist, dass während des Einführens des Instruments (1) in den Arbeitskanal (2) das distale Ende (5) des Schutzschlauchs (4) über das distale Ende (3) des Instruments (1) übersteht und das proximale Ende (6) des Schutzschlauchs (4) aus dem Arbeitskanal herausragt, wobei der Schutzschlauch (4) zumindest so weit relativ zu dem Instrument (1) in dem Arbeitskanal (2) nach proximal zurückziehbar ist, dass sein distales Ende (5) das distale Ende (3) des Instruments (1) freigibt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung für das Einführen eines langgestreckten Instruments in einen Arbeitskanal. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein Instrument zum Einführen in einen lang gestreckten Arbeitskanal mit einer solchen Schutzvorrichtung, einen Instrumentensatz mit einem einen Arbeitskanal aufweisenden flexiblen Endoskop und einem solchen Instrument sowie auf ein Verfahren zum Einführen eines lang gestreckten Instruments in einen Arbeitskanal.
  • Die vorliegende Erfindung wird mit besonderem Fokus auf die Endoskopie beschrieben werden. Sie kann aber auch auf anderen technischen Gebieten zur Anwendung kommen. Auf dem Gebiet der Endoskopie gibt es sowohl medizinische als auch nicht medizinische Anwendungen. Soweit im Folgenden medizinische Endoskopieanwendungen geschildert werden, sind auch diese nur als Beispiel für die Anwendung der Erfindung zu sehen.
  • In der medizinischen Endoskopie werden vielfach flexible Endoskope eingesetzt, deren Arbeitkanäle durch einen Kunststoffschlauch begrenzt sind. Die Arbeitskanäle werden einerseits zur Spülung eines Sichtfelds des Endoskops, insbesondere eines Operationsfelds, mit einer optisch transparenten Flüssigkeit oder zum Einbringen von zusätzlichen Instrumenten verwendet. Diese Instrumente können Mikrozangen, Führungsdrähte, Körbchen zur Bergung von Material aus einem Operationsfeld, wie beispielsweise zertrümmerten Harnwegsteinen, oder auch Lichtleiterfasern, insbesondere Laserfasern, sein. Ungünstigerweise wird die Beweglichkeit, d. h. die Mobilität flexibler Endoskopie stark reduziert, wenn ein Instrument in seinen Arbeitskanal eingeführt ist. Daher werden die Endoskope häufig zunächst ohne eingeführte Instrumente positioniert, und die Instrumente werden erst nachträglich in den Arbeitskanal eingeführt. Auch aus anderen Gründen kann es notwendig sein, Instrumente nachträglich in ein Endoskop einzuführen. Wenn beispielsweise mit einem flexiblen Ureterorenoskop die untere Nierenkelchgruppe visuell untersucht wird, um Nierensteine zu lokalisieren und anschließend zu fragmentieren und/oder zu entfernen, wird für die Lokalisierung der Nierensteine einerseits eine uneingeschränkte Mobilität des flexiblen Ureterorenoskops und andererseits der volle Querschnitt des Arbeitskanals zur Spülung des Sichtfelds benötigt. Deshalb kann ein Instrument für die anschließende Fragmentierung oder Bergung der Nierensteine zum Zeitpunkt deren Lokalisierung noch nicht in den Arbeitskanal des Ureterorenoskops eingeführt sein. Für die Fragmentierung von Nieren- bzw. Harnwegssteinen wird vorzugsweise durch eine Laserfaser geführte Laserenergie verwendet. Die verwendete Laserfaser ist in den meisten Fällen senkrecht zu ihrer optischen Achse abgeschnitten, um sie mit ihrem stumpfen Ende mit dem zu fragmentierenden Harnwegstein in Kontakt zu bringen. Obwohl derartige Laserfasern so konstruiert werden, dass sie die Mobilität eines flexiblen Endoskops nur wenig reduzieren, stellt das Einbringen einer solchen Laserfaser in den Arbeitskanal eines flexiblen Endoskops ein Problem dar. Aufgrund der verhandelnden Reststeifigkeit der Laserfaser, bei der es sich um eine Glasfaser handeln kann, gräbt sich deren scharfe Vorderkante dort, wo das Endoskop gekrümmt ist, von innen in die Außenkurve der Krümmung ein und trägt dort bei jedem neuen Einführen Material von der den Arbeitkanal begrenzenden Wandung ab bzw. zerfurcht sie. Dies führt zu einer Beschädigung und langfristig zu einer Zerstörung des Endoskops. Konkret gehen bis zur Hälfte der Reparaturen an flexiblen Endoskopen zu Lasten von Beschädigungen des Arbeitskanals aufgrund der Einführung von Instrumenten in den Arbeitskanal. Jede dieser Reparaturen kann Kosten von einigen 1.000 EUR verursachen.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung und ein Verfahren für das Einführen eines langgestreckten Instruments in einem Arbeitskanal aufzuzeigen, mit denen Beschädigungen der den Arbeitskanal begrenzenden Wandung durch das Instrument auch im Bereich von Krümmungen des Arbeitskanals selbst dann vermieden werden, wenn das Instrument eine scharte Vorderkante aufweist.
  • LÖSUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Schutzvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der neuen Schutzvorrichtung sind in den Unteransprüchen 2 bis 5 beschrieben. Die Unteransprüche 6 und 7 betreffen ein Instrument zum Einführen in einen langgestreckten Arbeitskanal mit einem darauf angeordneten Schutzschlauch nach einem der Ansprüche 1 bis 5. Die Unteransprüche 8 und 9 betreffen einen Instrumentensatz mit einem einen Arbeitskanal aufweisenden flexiblen Endoskop und einem Instrument nach einem der Ansprüche 6 und 7. Eine bevorzugte Ausführungsform des neuen Verfahrens ist in dem Unteranspruch 11 dargelegt. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des neuen Verfahrens sind aus den bevorzugten Merkmalen der neuen Schutzvorrichtung ableitbar.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Wesentlicher Bestandteil der neuen Schutzvorrichtung ist ein flexibler Schutzschlauch, mit dem das distale Ende des Instruments so ummantelbar ist, dass während des Einführens des Instruments in den Arbeitskanal das distale Ende des Schutzschlauchs über das distale Ende des Instruments übersteht. So kommt das distale Ende des Instruments mit der den Arbeitskanal begrenzenden Wandung beim Einführen des Instruments in den Arbeitskanal nicht direkt in Berührung. Vielmehr deckt der flexible Schutzschlauch alle scharten Kanten an dem distalen Ende des Instruments ab. Zusätzlich steht er über das distale Ende des Instruments über, d. h. sein distales Ende eilt dem distalen Ende des Instruments beim Einführen in den Arbeitskanal vor. Hierdurch nimmt der Schutzschlauch alle Krümmungen des Arbeitskanals auf, bevor das distale Ende des Instruments in dem Schutzschlauch diese Krümmungen erreicht. Mit anderen Worten muss die den Arbeitskanal begrenzende Wandung nur den flexiblen Schutzschlauch beim Einführen des Instruments im Bereich der Krümmungen des Arbeitskanals umlenken und nicht das in dem Schutzschlauch enthaltene distale Ende des Instruments. Weiterhin ragt das proximate Ende des Schutzschlauchs bis zum vollständigen Einführen des Instruments in den Arbeitskanal aus dem Arbeitskanal heraus, so dass der Schutzschlauch zumindest soweit relativ zu dem Instrument in dem Arbeitskanal nach proximal zurückziehbar ist, dass sein distales Ende das distale Ende des Instruments freigibt. Nach dem Einführen des Instruments in den Arbeitskanal ist der Schutzschlauch also soweit zurückziehbar, dass das Instrument ungehindert verwendet werden kann.
  • Hierzu kann es nötig sein, den Schutzschlauch vollständig aus dem Arbeitskanal zu entfernen. Zu diesem Zweck kann der Schutzschlauch an seinem proximalen Ende aufgeschlitzt und so von dem Instrument entfernt werden. Es ist jedoch bevorzugt, dass auch der vollständig aus dem Arbeitskanal zurückgezogene Schlauch auf dem Instrument verbleibt, worauf im Folgenden noch näher eingegangen wird.
  • Es ist bevorzugt, wenn an dem proximalen Ende des Schlauchs eine Festlegeeinrichtung vorgesehen ist, um den Schutzschlauch an dem Instrument festzulegen. Hierdurch kann ein Überstand des distalen Endes des Schutzschlauchs über das distale Ende des Instruments festgelegt werden, soweit das Material des Schutzschlauchs eine ausreichende Schubsteifigkeit aufweist, die bei der Auswahl des Materials für den Schutzschlauch zu berücksichtigen ist. Ein Überstand des Schutzschlauchs über das Instrument von wenigen Millimetern, beispielsweise 1 bis 5 mm ist vorteilhaft.
  • In aller Regel ist der Schutzschlauch länger als der Arbeitskanal. Gleichzeitig ist es bevorzugt, wenn der Schutzschlauch kürzer als die halbe Länge des Instruments ist. Dann ist es möglich, den Schutzschlauch auf dem in den Arbeitkanal eingeführten Instrument bis aus dem Arbeitskanal hinaus nach proximal zurückzuziehen. Sobald der Schutzschlauch aus dem Arbeitskanal entfernt ist, entfällt jede durch den Schlauch bedingte Versteifung eines den Arbeitskanal aufweisenden flexiblen Endoskops, und der beispielsweise für die Spülung eines Sichtfelds des Endoskops neben dem eingeführten Instrument zur Verfügung stehende freie Querschnitt des Arbeitskanals nimmt um die Stirnfläche des Schutzschlauchs zu.
  • Grundsätzlich gilt, dass der Außendurchmesser des Schlauchs kleiner als der Innendurchmesser des Arbeitskanals und der Innendurchmesser des Schutzschlauchs größer als der Außendurchmesser des Instruments ist, um eine geringe Reibung sowohl zwischen dem Arbeitskanal und dem Schutzschlauch als auch zwischen dem Schutzschlauch und dem Instrument sicherzustellen. Natürlich hängt die Reibung auch von dem Material des Schutzschlauchs ab. Vorzugsweise ist diese besonders gleitfähig. Eine ausreichende seitliche Flexibilität des Schutzschlauchs ist ebenfalls zu beachten, obwohl sich diese häufig allein aufgrund einer geringen Wandstärke des Schutzschlauchs in der Größenordnung von einem Zehntelmillimeter häufig automatisch einstellt.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Instrument zum Einführen in einen langgestreckten Arbeitskanal mit einem auf dem Instrument angeordneten Schutzschlauch kann es sich um eine stumpf endende Lichtleiterfaser handeln. Insbesondere kann es sich um eine unter Ausbildung einer scharfen Vorderkante abgeschnittene Glasfaser handeln, die als Laserfaser verwendet wird.
  • Der Arbeitskanal, in den das Instrument mit dem Schutzmantel eingeführt wird, kann bei einem flexiblen Endoskop vorgesehen sein und wird dabei typischerweise durch einen flexiblen Kunststoffschlauch begrenzt.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen und der gesamten Beschreibung. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche abweichend von den gewählten Rückbeziehungen ist ebenfalls möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungsfiguren dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispielen weiter erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt das proximale Ende eines Instruments und eines dieses umgebenden Schutzschlauchs vor dem Einführen in einen Arbeitskanal.
  • 2 zeigt das distale Ende des Instruments und des Schutzschlauchs gemäß 1 beim Einführen in den Arbeitskanal im Bereich einer Krümmung des Arbeitskanals.
  • 3 zeigt das distale und das proximale Ende des Arbeitskanals, wobei das Instrument mit seinem distalen Ende über das distale Ende des Arbeitskanals bis an einen Harnwegstein vorsteht und der Schutzschlauch soweit zurückgezogen ist, dass sein distales Ende das distale Ende des Instruments freigibt; und
  • 4 zeigt eine 3 entsprechende Anordnung, außer dass der Schutzschlauch hier vollständig nach proximal aus dem Arbeitskanal herausgezogen ist.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • 1 deutet ein lang gestrecktes Instrument 1 an, das in einen Arbeitskanal 2 einzuführen ist. Der Arbeitskanal 2 kann insbesondere der Arbeitskanal 2 eines flexiblen Endoskops sein, beispielsweise eines Uterorenoskops, und parallel zu einem optischen Hauptkanal des Endoskops verlaufen. Für das Einführen des Instruments 1 in den Arbeitskanal 2 ist das distale Ende 3 des Instruments 1 mit einem Schutzschlauch 4 ummantelt, wobei das distale Ende 5 des Schutzschlauchs 4 über das distale Ende 3 des Instruments 1 übersteht. An seinem proximalen Ende 6 ist der Schutzschlauch 4 an dem Instrument 1 festgelegt, was durch Pfeile 7 angedeutet ist. Bei ausreichender Schubsteifigkeit des Schutzschlauchs 4 ist durch die Festlegung des Schutzschlauchs 4 an seinem proximalen Ende 6 sichergestellt, dass der Überstand seines distalen Endes 5 über das distale Ende 3 des Instruments 1 beibehalten bleibt.
  • Die Funktion des Schutzschlauchs 4 ergibt sich aus 2, die eine Krümmung des Arbeitskanals 2 skizziert. Im Bereich solch einer Krümmung besteht die grundsätzliche Gefahr, dass sich das distale Ende 3 des Instruments 1 in die Wandung 8 des Arbeitskanals 2 eingräbt und so den Arbeitskanal 2 beschädigt. Durch den Schutzschlauch 4 ist das distale Ende 3 des Instruments 1 jedoch nicht nur seitlich ummantelt, sondern das distale Ende 3 wird auch durch das ihm voreilende distale Ende 5 des Schutzschlauchs durch die Krümmung des Arbeitskanals hindurch geführt, wobei die Wandung 8 des Arbeitskanals 2 nur das flexiblere überstehende distale Ende 5 des Schutzschlauchs 4 beim Vorschieben des Instruments 1 mit dem Schutzschlauch 4 umlenken muss. Hierbei besteht nicht nur aufgrund der höheren Flexibilität des distalen Endes 5 des Schutzschlauchs 4 gegenüber dem distalen Ende 3 des Instruments 1 keine Gefahr einer Beschädigung der Wandung 8. Dieser Beschädigungsgefahr wirkt auch entgegen, dass der Außendurchmesser des Schutzschlauchs 4 einen geringeren Unterschied zu dem Innendurchmesser des Arbeitskanals 2 aufweist als das Instrument 1, dass das Material des Schutzschlauchs 4 in Bezug auf eine besonders hohe Gleitfähigkeit gegenüber der Wandung 8 ausgewählt werden kann und dass die Vorderkante 9 des Schutzschlauchs 4 abgerundet werden kann, was bei vielen Instrumenten nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre.
  • 3 zeigt das Instrument 1 nach dem vollständigen Einführen in den Arbeitskanal 2, wobei sein proximales Ende 3 über das proximale Ende 10 des Arbeitskanals 2 übersteht und an einem Nierenstein 11 anliegt. Wenn das Instrument 1 eine Laserfaser ist, kann der Nierenstein 11 so mit einem Laserpuls, der von der Laserfaser geführt wird, fragmentiert werden. Der Schutzmantel 4 ist hier gegenüber dem Instrument 1 von seinem proximalen Ende 6 her so weit zurückgezogen, dass sein distales Ende 5 das distale Ende 3 des Instruments 1 freigibt. Je nach Beeinflussung der Funktion des Instruments 1 durch den Schutzschlauch 4 kann auch ein Zurückziehen des Schutzschlauchs 4 über ein geringeres Maß ausreichend sein, so dass die beiden distalen Enden 3 und 5 gleichauf liegen oder das distale Ende 3 des Instruments 1 gegenüber dem distalen Ende 5 des Schutzschlauchs 4 sogar noch etwas zurücksteht. Das Zurückziehen des Schutzschlauchs 4 erfolgte erst, nachdem das Instrument 1 vollständig in den Arbeitskanal 2 eingeführt war. Hierzu ist der Schutzschlauch 4 länger als der Arbeitskanal 2, so dass sein proximales Ende 6 auch beim Einführen des Instruments 1 immer aus dem Schutzschlauch 4 herausragt.
  • 4 skizziert im Prinzip dieselbe Anordnung wie 3. Hier ist jedoch der Schutzschlauch 4 vollständig aus dem Arbeitskanal herausgezogen, wobei er auf dem Instrument 1 verblieben ist. Dazu ist das Instrument 1 mindestens etwa doppelt so lang wie der Schutzschlauch 4. Konkret kann der Schutzschlauch 4 etwa 70 cm lang sein. Eine übliche Laserfaser als Instrument 1 weist eine Länge von ca. 3 m auf.
  • In einem konkreten Ausführungsbeispiel ist der Arbeitskanal 2 ein Arbeitskanal eines flexiblen Ureterorenoskops des Herstellers KARL STORZ mit der Bezeichnung Flex-X. Der Arbeitskanal 2 dieses Endoskops weist einen Innendurchmesser von etwa 1,1 mm auf. Die als Instrument 1 verwendete Glasfaser zur Übertragung von Laserenergie ist ein Produkt der Anmelderin mit der Typenbezeichnung FlexiFib und hat einen Außendurchmesser von 0,43 mm. Der Schutzschlauch besteht aus PTFE und hat einen Innendurchmesser von 0,7 mm sowie einen Außendurchmesser von 0,9 mm. Dies entspricht einer Wandstärke des Schutzschlauchs 4 von 0,1 mm. An einem Ende des Schutzschlauchs ist ein Touhy Borst Adapter befestigt, der so bemessen ist, dass er sich reversibel auf dem Außendurchmesser der als Instrument 1 verwendeten Glasfaser fest quetschen lässt, ohne diese zu beschädigen. Die Glasfaser wird so weit in den Schutzschlauch eingeführt, bis dieser nur noch etwa 3 bis 5 mm über das distale Ende 3 übersteht. Dann wird der Touhy Borst Adapter auf der Glasfaser festgelegt. In diesem Zustand kann der Schutzschlauch zusammen mit der von ihm ummantelten Glasfaser auch dann in den Arbeitskanal 2 in dem Ureterorenoskop eingeführt werden, ohne die Wandung des Arbeitskanals 2 mit der Glasfaser zu beschädigen, wenn das Ureterorenoskop extremal gekrümmt ist. Sobald das distale Ende 3 der Glasfaser das distale Ende 10 des Arbeitskanals 2 verlassen hat, wird der Touhy Borst Adapter geöffnet und der Schutzschlauch 4 kann aus dem Arbeitskanal 2 herausgezogen werden. Die Glasfaser bleibt dabei relativ zu dem Endoskop ortsfest.
  • 1
    Instrument
    2
    Arbeitskanal
    3
    distales Ende Instrument
    4
    Schutzschlauch
    5
    distales Ende Schutzschlauch
    6
    proximales Ende Schutzschlauch
    7
    Festlegungseinrichtung
    8
    Wandung des Arbeitskanals
    9
    Vorderkante Schutzschlauch
    10
    distales Ende Arbeitskanal
    11
    Nierenstein

Claims (11)

  1. Schutzvorrichtung für das Einführen eines lang gestreckten Instruments in einen Arbeitskanal, dadurch gekennzeichnet, dass ein flexibler Schutzschlauch (4) vorgesehen ist, mit dem das distale Ende (3) des Instruments (1) so ummantelbar ist, dass während des Einführens des Instruments (1) in den Arbeitskanal (2) das distale Ende (5) des Schutzschlauchs (4) über das distale Ende (3) des Instruments (1) übersteht und das proximale Ende (6) des Schutzschlauchs aus dem Arbeitskanal (2) herausragt, wobei der Schutzschlauch (4) zumindest soweit relativ zu dem Instrument (1) in dem Arbeitskanal (2) nach proximal zurückziehbar ist, dass sein distales Ende (5) das distale Ende (3) des Instruments freigibt.
  2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem proximalen Ende (6) des Schutzschlauchs eine Festlegeeinrichtung (7) vorgesehen ist, um den Schutzschlauch (4) an dem Instrument (1) festzulegen.
  3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzschlauch (4) länger als der Arbeitskanal (2) ist.
  4. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzschlauch (4) kürzer als die halbe Länge des Instruments (1) ist.
  5. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des Schutzschlauchs (4) kleiner als der Innendurchmesser des Arbeitskanals (2) und der Innendurchmesser des Schutzschlauchs (4) größer als der Außendurchmesser des Instruments (1) ist.
  6. Instrument zum Einführen in einen lang gestreckten Arbeitskanal mit einem darauf angeordneten Schutzschlauch nach einem der Ansprüche 1 bis 5.
  7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass es eine stumpf endende Lichtleiterfaser aufweist.
  8. Instrumentensatz mit einem einen Arbeitskanal aufweisenden flexiblen Endoskop und einem Instrument nach einem der Ansprüche 6 und 7.
  9. Instrumentensatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitskanal (2) des Endoskops durch einen Wandung (8) aus Kunststoff begrenzt ist.
  10. Verfahren zum Einführen eines lang gestreckten Instruments in einen Arbeitskanal, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende (3) des Instruments (1) mit einem flexiblen Schutzschlauch (4) so ummantelt wird, dass das distale Ende (5) des Schutzschlauchs (4) über das distale Ende (3) des Instruments (1) übersteht, dass das Instrument (1) mit dem ummantelten distalen Ende (3) in den Arbeitskanal (2) eingeführt wird, wobei das distale Ende (5) des Schutzschlauchs (4) über das distale Ende (3) des Instruments (1) übersteht und das proximate Ende des Schutzschlauchs (4) aus dem Arbeitskanal (2) herausragt, und dass der Schutzschlauch (4) zumindest soweit relativ zu dem in den Arbeitskanal (2) eingeführten Instrument (1) nach proximal zurückgezogen wird, dass sein distales Ende (5) das distale Ende (3) des Instruments (1) freigibt.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzschlauch (4) soweit relativ zu dem in den Arbeitskanal (2) eingeführten Instrument (1) nach proximal zurückgezogen wird, dass sein distales Ende aus dem Arbeitskanal (2) heraustritt.
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