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Vorrichtung
zur Halterung und/oder Führung von
medizinischen Instrumenten, einschließlich Endoskopen, oder Kanülen, die,
vorzugsweise im Bereich der interventionellen Radiologie oder der
minimalinvasiven Chirurgie, in den Patientenkörper mit einer definierten
Ausrichtung im Wege der Interpunktion eingeführt und anschließend gegebenenfalls
innerhalb des Patientenkörpers
bis zu einer definierten Einstichtiefe vorangetrieben werden.
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Eine
derartige Haltevorrichtung, ein sogenanntes „Nadeltrokar", ist unter anderem
aus der
DE 198 08
220 A1 vorbekannt. Wie in der Beschreibungseinleitung dieser
Schrift zutreffend festgestellt, ist es in der modernen Radiologie,
etwa zum Zwecke der Durchführung
von Biopsien notwendig, entsprechende Punktionen des Patientenkörpers vorzunehmen,
wobei die hierzu eingesetzten Nadeln genau positioniert werden müssen. Aus
der erwähnten
Patentanmeldung ist hierzu eine stereotaktische Nadelhaltevorrichtung
vorbekannt, mit deren Hilfe eine derartige Nadel möglichst
definiert platziert werden soll, wobei gegebenenfalls ein bildgebendes
System, wie etwa ein Kernspintomograph, zum Einsatz kommen kann.
Als problematisch wird es im Rahmen der vorbekannten Anmeldung empfunden,
dass die bildgebenden Systeme üblicherweise
ihre Referenzpunkte nicht am Patientenkörper festmachen, sondern vielmehr
am Operationstisch. Im Falle einer Relativbewegung des Patienten
gegenüber
dem Operationstisch ist somit die Nadelpositionierung zwangsläufig fehlerhaft.
Dies ist im medizinischen Bereich unter keinen Umständen hinnehmbar.
Die hierzu vorgeschlagene Lösung
umfasst daher eine Klemmvorrichtung mit einem verstellbaren Kanal,
wobei die Klemmvorrichtung insgesamt auf die Haut des Patienten
geklebt werden kann. Die Nadelhalterung selbst umfasst ein mit einer
Befestigungsplatte verbundenes Kugelgelenk, das eine Instrumenteneinführröhre gelenkig
lagert. Mittels einer dem Kugelgelenk zugeordneten Klemmvorrichtung
kann dann die Instrumenteneinführröhre in der
als festgelegten Positionierung fixiert werden.
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Eine ähnliche
Lösung
sieht die
DE 297 19 526
U1 vor. Im Wesentlichen unterscheidet sich die dort offenbarte
Neurotrokar-Vorrichtung von der bereits beschriebenen Nadeltrokar-Vorrichtung
dadurch, dass die bereits erwähnte
Befestigungsplatte nicht am Patientenkörper, sondern am Kopf des Patienten
befestigbar ist.
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Aus
der
DE 196 17 534
A1 ist ein weiteres durchaus wertvolles Hilfsmittel zur
Positionierung und letztlich auch Einführung medizinischer Geräte in den
Patientenkörper
vorbekannt. Die Patentanmeldung beschreibt ein Positioniergitter,
das Hohlräume zur
Aufnahme von Kontrastmitteln aufweist. Die in den Hohlräumen des
Positioniergitters aufgenommenen Kontrastmittel stellen wiederum
sicher, dass das Positioniergitter bzw. dessen Hohlräume in einem bildgebenden
System, also etwa mittels eines Kernspintomographen darstellbar
sind. Das derart in dem bildgebenden System gut sichtbare Positioniergitter kann
somit dazu eingesetzt werden, unter Verwendung des bildgebenden
Systems eine medizinisch sinnvolle Einstichstelle auf dem Patientenkörper zu wählen und
vorzugeben, indem das Positioniergitter an der gewählten Stelle
auf die Haut des Patientenkörpers
geklebt wird.
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Es
wird grundsätzlich
als problematisch im Zusammenhang mit den bereits angesprochenen Positionierhilfen
empfunden, dass eine etwaige Falschausrichtung oder Fehlpositionierung
nur schwer korrigierbar ist. Der Einsatz von mechanischen oder ferngesteuerten
Führungssystemen scheitert
zumeist daran, dass eine spontane Intervention des behandelnden
Arztes zumeist durch die feste Verbindung von Führungssystem und medizinischen
Instrument oder Kanüle
nur ausgesprochen kompliziert oder gar nicht korrigiert werden kann.
In den allermeisten Fällen
ist es erforderlich, das bereits in den Patientenkörper eingeführte medizinische
Instrument oder die Kanüle
wiederum vollständig
zu entfernen und die Intervention wieder ganz von vorne, d. h. mit
einer erneuten Interpunktion, zu beginnen. Eine weitere Komplikation
besteht grundsätzlich darin,
dass selbstverständlich
Patientenbewegungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können und
sollen Überdies
ist bei Interventionen an atmungsaktiven Organen grundsätzlich eine
gewisse Relativbewegung des Patienten zum Instrument hinzunehmen
sollen. Von den modernen Systemen der Radiologie, wie auch der minimalinvasiven
Chirurgie, wird also grundsätzlich
zu fordern sein, dass etwaige den behandelnden Arzt unterstützende Führungs- und
Positionierungssysteme die natürliche
Patientenbewegung nicht beeinträchtigen,
behindern oder gar verunmöglichen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Haltevorrichtung
für medizinische
Instrumente oder Kanülen
zu schaffen, die jederzeit – also
auch nach Einführen
des Instruments oder der Kanüle
in den Patientenkörper
den Eingriff des behandelnden Arztes gestattet und etwaige Patientenbewegungen
nicht weiter beeinträchtigt
und gleichzeitig eine optimale Unterstützung des behandelnden Arztes
gewährleisten.
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Die
Lösung
der erfindungsgemäßen Aufgabe
gelingt dadurch, dass die erfindungsgemäße Haltevorrichtung im Unterschied
zu den aus dem Stand der Technik bekannten Haltevorrichtungen jederzeit, aber
insbesondere auch nach erfolgter Interpunktion, von dem Instrument
und/oder der Kanüle
bestimmungsgemäß lösbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Haltevorrichtung
ist dabei im Rahmen der Erfindung, vorzugsweise lösbar, mit
einem mechanischen Führungssystem
verbunden. Dieses Führungssystem
arbeitet idealerweise mit einem bildgebenden System, also etwa einem MRI
(Magnetic-Resonance-Imagine)-System bzw. einem MRT (Magnet-Resonanz-Tomograph)-System oder
einem CT (Computertomographie)-System zusammen.
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Das
vorstehende System wird üblicherweise durch
Anzeige- und Bedienelemente,
also etwa einen Touchscreen oder einen Computer mit graphischer
Benutzeroberfläche,
ergänzt,
wobei mit Hilfe des bildgebenden Systems und der erwähnten Anzeige-
und Bedienelemente der behandelnde Arzt den Interpunktions- und
Interventionsort festlegen kann.
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Hierdurch
ist eindeutig die Positionierung und Ausrichtung des medizinischen
Instruments oder der einzuführenden
Kanüle
vorgesehen.
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Das
System kann im Anschluss selbsttätig berechnen,
an welcher Stelle und in welcher Ausrichtung des Patientenkörpers das
Instrument bzw. die Kanüle
angesetzt werden muss. Im Weiteren kann das angeschlossene Führungssystem
den Interpunktionsort des Patientenkörpers selbsttätig anfahren. Nach
erfolgter Interpunktion, vorzugsweise durch den behandelnden Arzt
in der vorgegebenen Ausrichtung erfolgt das weitere Einführen des
medizinischen Instruments oder der Kanüle an der Interpunktionsstelle
in der vorgegebenen Ausrichtung ebenfalls durch den behandelnden
Arzt selbst. Das erfindungsgemäße Führungssystem
verzichtet also bewusst und ausdrücklich darauf, den Einstich
und den Vorschub der Kanüle
oder des medizinischen Instruments in den Patientenkörper zu
automatisieren.
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Die
in diesem Zusammenhang eingesetzte Haltevorrichtung besteht zum
Zwecke der Einführung einer
Kanüle
aus einem Hülsenhalter,
der im Wesentlichen ein Winkelelement umfasst, das aus einer Halteschulter,
und einem rechtwinklig dazu angeordneten Hülsensitz besteht. Der Hülsensitz
als solcher ist mit einer Durchführung
zur Aufnahme eines Abschnitts der Hülse versehen, wobei die Hülse hier
bereits mit einer durchgeführten
Kanüle
versehen ist. Die Durchführung
des Hülsensitzes
zur Aufnahme des entsprechenden Hülsenabschnitts oder der Hülse insgesamt
ist über
ihre gesamte Längserstreckung
mit einem Längsschlitz
versehen. Über
diesen Längsschlitz
bzw. die proximale Öffnung
des Hülsenhalters
kann jederzeit die Hülsenhalterung
von der Hülse
und damit auch die Kanüle
vom Hülsenhalter gelöst werden.
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Hierzu
ist es lediglich erforderlich, dass die Hülse in proximaler Richtung
relativ zum Hülsensitz bewegt
wird, bis die Hülse
außer
Eingriff der Durchführung
gelangt ist und im Weiteren lediglich noch die Kanüle von der
erwähnten
Durchführung
des Hülsensitzes
umschlossen ist. In dieser Stellung kann die Kanüle jederzeit unproblematisch
durch der Längsschlitz
der Durchführung
ausgefädelt
werden kann und somit ein etwa angeschlossenes Führungssystem vollständig von
der Kanüle
abgekoppelt werden. Dies ist beispielweise nach abgeschlossener
selbsttätiger
Interpunktion sinnvoll, wenn die Kanüle oder das medizinische Instrument
so weit eingestochen ist, bis es mehr oder minder selbsttätig durch
die Haut und das Patientengewebe an der gewünschten Stelle in der gewünschten
Ausrichtung gehalten wird.
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Im
Rahmen der hier beschriebenen Erfindung sind spezielle Kanülen entwickelt
worden, die bereits derart vorkonfektioniert sind, dass die Kanüle komplett
mit einer Hülse
und gegebenenfalls einer Hülsenhalterung
als sterile Einmal- und
Wegwerfartikel ausgeliefert werden. Der Vorteil der bereits in einer
entsprechenden Hülse
vormontierten Kanüle
besteht darin, dass ansonsten die Gefahr besteht, dass beim Einführen der
Kanüle
in die, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigte, Hülse mit
der Kanülenspitze
ein gegebenenfalls nur mikroskopischer Span abgelöst wird,
der dann mit der Kanüle
in den Patientenkörper eingeführt werden
könnte.
Ein derartiger Fremdkörpereintrag
ist selbstverständlich
im Rahmen einer Punktion unbedingt zu vermeiden. Im übrigen lassen sich
die bereits vormontierten Kanülen
leichter steril halten, weil sie mehr oder minder direkt am Patienten einsetzbar
sind.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung weist die Hülsenhalterung eine Halteschulter
auf, wobei die Halteschulter auf der dem Hülsensitz abgewandten Seite mit
einem Halteklotz versehen ist. Der Halteklotz dient zur Ankopplung
eines vorstehend beschriebenen Führungssystems. Über die
Hülsenhalterung kann
also die Hülse
mit der darin aufgenommenen Kanüle
lösbar
mit einem mechanisch oder elektromotorisch bewegten Führungssystem
verbunden werden.
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Die
in Verbindung mit der vorstehend erwähnten Hülsenhalterung eingesetzte Hülse ist
an ihrem proximalen Ende üblicherweise
mit einem radial erweiterten Hülsenflansch
versehen, wobei der Hülsenflansch
bei bestimmungsgemäßer Montage
plan auf dem Hülsensitz
aufsitzt, so dass die Hülse
in axialer Richtung insbesondere beim Vortrieb der Kanüle durch
die Hülse
erhalten ist. Wenn also der behandelnde Arzt die Kanüle durch
die Hülse
in den Patientenkörper
einführt,
stellt der Hülsensitz
der Hülsenhalterung
zugleich einen Anschlag für
die in der Hülsenhalterung
aufgenommene Hülse
dar.
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Wird
die Hülse
z.B. nach bereist erfolgtem Einstick in die Haut des Patienten in
proximaler Richtung bewegt und somit die Hülse außer Eingriff des Hülsensitzes
gebracht, so kann im Weiteren, wie bereits erwähnt, die Kanüle durch
den Längsschlitz
der Durchführung
unproblematisch ausgefädelt
werden.
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Der
Hülsensitz
kann auch mit einer Dreiecksaussparung versehen sein, wobei die
die der Halteschulter zugewandte Dreieckspitze der Aussparung vorzugsweise
mit einer Kerbe quer zum Hülsensitz versehen.
Diese Dreiecksspitze und/oder deren Kerbe dient der unmittelbaren
einer Kanüle
oder eines medizinischen Instruments, das bedarfsweise zusätzlich mit
einem etwa durch den behandelnden Arzt angedrückten Winkelgegenstück gehalten
sein kann. Die Punktion und der weitere Vorschub kann wiederum manuell
ausgeführt
werden.
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In
alternativer Ausgestaltung kann der Hülsensitz auch mit einer gelenkigen
Anordnung derart versehen sein, dass der ansonsten zweiteilig ausgebildete
Hülsensitz
geöffnet
und die Hülse
mit dem Hülsensitz
verbunden werden kann. Wenn die gelenkige Anordnung wieder geschlossen
wird, ist eine geschlossene Durchführung mit dem Hülsensitz
gegeben. Die Entkupplung vom Führungssytem
oder einfach auch nur Freigabe der Kanüle oder des medizinischen Instruments
kann also sinnvoll dadurch realisiert werden, dass die gelenkige
Anordnung im Bedarfsfall geöffnet
wird.
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In
abermals alternativer Ausgestaltung kann auch die Hülsenhalterung
als solche mehrteilig derart ausgebildet sein, dass der Hülsensitz
von der Halteschulter insgesamt entkoppelt werden kann.
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Das
Auskoppeln des Hülsensitzes
von der Halteschulter erfolgt erneut einfach durch eine Axialbewegung
des Hülsensitzes
relativ zur Halteschulter.
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In
abermals vorteilhafter Weiterbildung kann die Haltevorrichtung als
steuerbares Greifelement ausgebildet sein. Das Greifelement kann
dabei beispielsweise analog der Mechanik einer Irisblende, wie sie
im Bereich von Spiegelreflexkameras eingesetzt wird, gestaltet sein.
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Dieses
Greifelement kann dann wiederum mit Bedienelementen, wie etwa einer
Sprach- oder Fußsteuerung,
und gegebenenfalls einer optischen Sensorik versehen sei. In der
letzten Ausbaustufe ist es denkbar, dass das System die ihm dargereichte Hülse selbsttätig greift
und in der vorstehend beschriebenen Weise die vom Arzt vorgegebene
Interpunktion in der zunächst
vom Arzt mit Hilfe eines bildgebenden Systems vorgegebene Ausrichtung
vornimmt und anschließend
der Arzt an dieser Stelle den Vortrieb des medizinischen Instrumentes
oder der Kanüle
händisch
bewirkt. Dabei kann jederzeit über eine
entsprechende Steuerung das Greifelement geöffnet und damit das medizinische
Instrument bzw. die Hülse
mit der durchgeführten
Kanüle
von dem Führungssystem
im Übrigen
entkoppelt werden.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung nur schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1:
eine Haltevorrichtung für
eine Hülse mit
durchgeführter
Kanüle
in perspektivischer Darstellung,
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2:
eine alternative Ausführung
der Haltevorrichtung mit gehaltener Hülse in perspektivischer Darstellung
mit einem Detailaufbruch,
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3:
eine Haltevorrichtung mit mehrteiligem Hülsensitz in perspektivischer
Darstellung,
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4:
eine Haltevorrichtung mit mehrteiligem Hülsenhalter in perspektivischer
Darstellung und
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5:
eine Prinzipdarstellung des Gesamtsystems.
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1 zeigt
als Ausführungsbeispiel
einer Haltevorrichtung für
medizinische Instrumente oder Kanülen 16 einen Hülsenhalter 1,
der in erster Linie als Winkelelement ausgebildet ist. Das Winkelelement
besteht im Wesentlichen aus einer Halteschulter 2, von
der sich in einem zumindest annähernd rechten
Winkel ein Hülsensitz 3 winklig
forterstreckt. Der Hülsensitz 3 ist
mehr oder minder zentrisch von einer Durchführung 4 vollständig durchdrungen,
wobei die Durchführung 4 über einen
durchgehenden Längsschlitz 5 nach
außen
eröffnet
ist.
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Distalseitig,
dies wäre
gemäß der Bilddarstellung
die Unterseite des Hülsensitzes,
ist an den Hülsensitz 3 ein
Konus 6 angeformt. Hierdurch ist sichergestellt, das die
Kanüle
auch in einem vergleichsweise spitzen Winkel in die Haut des Patienten
eingestochen werden kann. Der Hülsenhalter 1 können mit
einem in 1 nicht näher dargestellten Führungssystem
(17) verbunden werden. Hierzu weist die Halteschulter 2 auf
der dem Hülsensitz 3 abgewandten
Seite einen Halteklotz 7 zur Verbindung mit dem Führungssystem 17 auf.
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Der
in 1 dargestellte Hülsenhalter (1) ist üblicherweise
aus einem robusten und leicht zu reinigenden Kunststoff, etwa durch
ein spanabhebendes Verfahren oder als Spritzgussteil, gefertigt.
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Eine
etwas abweichende Ausführung
des Hülsenhalters 1 ist
in 2 gezeigt. Gemäß der Darstellung
in 2 ist in der Durchführung 4 eine handelsübliche Hülse 10 aufgenommen.
Die Hülse 10 weist
zunächst
ein Durchgangsloch 11 zur Aufnahme eines Abschnitts einer
Kanüle 16,
die in 2 nicht näher
dargestellt ist auf. Hinsichtlich der Hülse 10 selbst kann
zwischen einem Hülsenzylinder 12,
der gemäß der Darstellung
in 2 vollständig
in der Durchführung 4 des
Hülsenhalters 1 aufgenommen ist,
und einem gegenüber
dem Hülsenzylinder 12 radial
erweiterten Hülsenflansch 13 unterschieden
werden. Der Hülsenflansch 13 sitz
bei bestimmungsgemäßer Montage
der Hülse 10 in
der Hülsenhalterung 1 plan
auf dem Hülsensitz 3 auf.
Der Hülsensitz 3 stellt
somit einen Anschlag für
die Hülse 10 dar,
der insbesondere dann nützlich
ist, wenn durch die Hülse 10 eine
in der Hülse 10 aufgenommene
Kanüle 16 in distaler
Richtung vorgeschoben wird. Üblicherweise wird
die Hülse 10 mit
bereits vormontierter Kanüle 16 als
steriles Einmal- und
Wegwerfprodukt ausgeliefert.
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Im
Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung kann
eine derartige mit einer Kanüle 16 vormontierte Hülse 10 in
eine Hülsenhalterung 1 gemäß den 1 und 2 eingesetzt
werden. die Hülsenhalterung 1 ist
dabei üblicherweise
mit einem Führungssystem 17,
das nachstehend noch zu erläutern
sein wird, vorzugsweise lösbar,
verbunden.
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Das
Führungssystem
wird insbesondere dazu genutzt, um die im Hülsenhalter 1 enthaltene Kanüle 16 an
eine gewünschte
Interpunktionsstelle des Patienten zu führen und vorzugsweise die Interpunktion
selbst ebendort vorzunehmen. Danach wird durch die Hülse 10 die
Kanüle 16 oder
ein medizinisches Instrument in den Patientenkörper bis zur gewünschten
Einführtiefe
ebenfalls durch den behandelnden Arzt vorangetrieben. Nach erfolgter
Intervention oder bei auftretenden Komplikationen oder immer wann
der Arzt es wünscht,
kann die Hülse 10 von
der Hülsenhalterung 1 dadurch
gelöst
werden, dass die in die Durchführung 4 des
Hülsensitzes 3 eingeschobene
Hülse 10 in
der Bilddarstellung nach oben, also zur Proximalseite hin, herausgezogen wird,
bis lediglich noch die distalseitig über die Hülse 10 vorstehende
Kanüle 16 in
der Durchführung 4 des Hülsensitzes 3 aufgenommen
ist. Die Kanüle 16 kann dann
bestimmungsgemäß durch
den der Durchführungen 4 zugeordneten
Längsschlitz 5 unproblematisch
aus dem Hülsenhalter 1 ausgefädelt werden. Hierdurch
ist die Hülse 10 mit
durchgeführter
Kanüle 16 außer Eingriff
der Hülsenhalterung 1 gelangt
und damit von einem etwa an die Hülsenhalterung 1 angeschlossenen
Führungssystem 17 vollständig mechanisch
entkoppelt.
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In
alternativer Ausgestaltung gemäß 3 kann
der Hülsensitz 3 auch
mehrteilig ausgebildet sein. Wie durch den Dreieck-Ausschnitt 14 im
Hülsensitz 3 angedeutet,
kann an der Stelle des Dreieck-Ausschnitts 14 ein zweites
Hülsensitzteil über eine
hier nicht dargestellte gelenkige Anordnung mit dem in 3 dargestellten
Hülsensitzteil
derart verbunden sein, dass durch Schließen und Öffnen der gelenkigen Anordnung
die Kanüle 16 selbst
also hier ohne Hülse 10 in
der von den Hülsensitzteilen
umschlossenen Durchführung
aufgenommen ist. Die Halterung der Kanüle 16 erfolgt somit
durch Schließen
der gelenkigen Anordnung, während
die Entkopplung der Kanüle 16 von
dem Halterung 1 durch Öffnen
der gelenkigen Anordnung ermöglicht
ist.
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Alternativ
kann auch einfach ein Gegenstück händisch vom
Arzt unter Zwischenlage der Kanüle 16 in
den Dreiecks-Ausschnitt 14 gedrückt werden.
Um dies zu erleichtern, kann zusätzlich
eine Kerbe in Axialrichtung der Kanüle 16 in das in 3 dargestellte Hülsensitzteil 3 eingearbeitet
sein.
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Eine
abermals abweichende Ausgestaltung des Hülsenhalters 1 ist
in 4 dargestellt. Gemäß der Darstellung in 4 ist
nicht der Hülsensitz 3, sondern
vielmehr der Hülsenhalter 1 als
solcher insgesamt zweiteilig ausgebildet. Das Winkelelement der
Hülsenhalterung 1 entsteht
erst dadurch, dass die Halteschulter 2 mit dem Hülsensitz 3 verbunden wird,
wobei dabei die Verbindungsvorsprünge 15, 15' bestimmungsgemäß ineinander
greifen. Durch eine axiale Relativbewegung des Hülsensitzes 3 gegenüber der
gegebenenfalls durch Verbindung mit einem Führungssystem festgelegten Halteschulter 2 kann der
Hülsensitz 3 von
der Halteschulter 2 bestimmungsgemäß entkoppelt werden. Eine derartige
Entkopplung des Hülsensitzes 3 von
der Halteschulter 2 kann beispielsweise auch durch ein
Niesen oder eine unbedachte Bewegung des Patienten erfolgen. Dies ist
allerdings unbedingt wünschenswert,
da der Patient durch die Positionierungshilfe oder das Führungssystem 17 zum
Einführen
von Kanülen 16 oder medizinischen
Instrumenten in keiner Weise beeinträchtigt, insbesondere nicht
festgelegt werden soll.
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Gegebenenfalls
ist nach der vorstehend beschriebenen Entkopplung des Hülsensitzes 3 von
der Hülsenhalterung 1 eine
erneute Interpunktion des Patienten erforderlich. Eventuell kann
die Neupositionierung des Hülsenhalters
aber auch entfallen und es genügt,
den Hülsensitz 3 wieder
an der Halteschulter 2 einzuhängen.
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Dies
wird allerdings bewusst in Kauf genommen, um sonstige Beeinträchtigungen
des Patienten zu vermeiden. Die strichpunktierte durch die Durchführung 4 des
Hülsensitzes 3 deutet
die Lage der Kanüle 16 in
skizzenhafter Weise im Hülsensitz 3 an. Die
Ausführung
gemäß 4 wird
insbesondere für die
Intervention an atmungsaktiven Organen eingesetzt.
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Die
Hülsenhalterung 1 muss
bei richtigem Verständnis
der Erfindung als Bestandteil einer umfassenden Gesamtanordnung
verstanden werden, die in 5 in einem
Prinzipbild dargestellt ist.
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Der
Hülsenhalter 1 mit
einem darin aufgenommenen Instrument oder einer Kanüle 16 ist
in hier nicht weiter interessierender Weise mit einem Führungssystem 17 mechanisch
verbunden. Das Führungssystem 17 gestattet
eine translatorische und rotatorische Bewegung und ist hierzu entsprechend
aufwendig in einer Art C-Bogen 20 über einem Behandlungstisch 21 für einen
Patienten gelagert. Dem Behandlungstisch 21 ist zusätzlich ein
bildgebendes System, also beispielsweise ein Magnet-Resonanz-Tomograph 22,
zugeordnet. Das bildgebende System steht wiederum mit Anzeige- und
Bedienelementen, etwa einem Touchscreen 23 und/oder einem
Rechner mit graphischer Benutzeroberfläche, in Datenverbindung. Sowohl
dem Touchscreen 23, wie auch dem Magnet-Resonanz-Tomographen 22 ist
eine Datenver arbeitungsanlage 24 zugeordnet. Das Führungssystem 17 kann
durch weitere Bedienelemente, also etwa einen Fußschalter 25, durch den
behandelnden Arzt bedient, abgeschaltet oder zugeschaltet werden.
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Nachstehend
wir die Funktion des Gesamtsystems in der hier gebotenen Kürze näher erläutert.
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Im
Rahmen einer nur als Beispiel erläuterten Biopsie legt der behandelnde
Arzt unter Verwendung eines bildgebenden Systems, also etwa einem
Magnet-Resonanz-Tomographen 22, den Ort der Interpunktion
auf den Patientenkörper
und der Intervention in dem Patientenkörper fest und markiert diese
auf einer Bilddarstellung des Touchscreens 23. Anhand dieser
Vorgaben errechnet dann das System unter Verwendung der Datenverarbeitungsanlage 24 die Ausrichtung
des einzuführenden
medizinischen Instruments oder der Kanüle 16 in den Patientenkörper und
steuert entsprechend das Führungssystem 17 derart
an, dass den Patientenkörpers
an der gewünschten
Stelle in der erforderlichen Ausrichtung selbsttätig anfährt. Die Interpunktion selbst
erfoilgt dann aber bestimmungsgemäß durch den Arzt. Nach der
Interpunktion kann dann der Arzt, unterstützt durch die Hülsenhalterung 1 oder
einer sonstigen bestimmungsgemäßen Haltevorrichtung 1,
das medizinische Instrument, also beispielsweise ein Endoskop, oder
die vorstehend beschriebene Kanüle 16 in den
Patientenkörper
bis zur gewünschten
Einführtiefe
einführen.
Dabei kann aufgrund der speziellen Gestaltung der Haltevorrichtung 1 gemäß der Erfindung das
medizinische Instrument oder die Kanüle 16 jederzeit von
dem Führungssystem 17 bzw.
der Haltevorrichtung 1 entkoppelt werden.
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- 1
- Hülsenhalter
- 2
- Halteschulter
- 3
- Hülsensitz
- 4
- Durchführung
- 5
- Längsschlitz
- 6
- Konus
- 7
- Halteklotz
- 10
- Hülse
- 11
- Durchgangsbohrung
- 12
- Hülsenzylinder
- 13
- Hülsenflansch
- 14
- Dreiecks-Aussschnitt
- 15,
15'
- Haltevorsprung
- 16
- Kanüle
- 17
- Führungssystem
- 20
- C-Bogen
- 21
- Behandlungstisch
- 22
- Magnet-Resonanz-
-
- Tomograph
- 23
- Touchscreen
- 24
- Datenverarbeitungs
-
- einrichtung
- 25
- Fußschalter