-
Die
Erfindung betrifft eine Rückenlehne,
insbesondere eine Hintersitz-Rückenlehne
mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
-
Aus
dem Stand der Technik sind verschwenkbare Hintersitz-Rückenlehnen
in Kraftfahrzeugen bekannt, die zumeist beidseitig der Rückenlehne
manuell betätigbare
Sperrelemente aufweisen. An der Karosserieinnenwandung sind ortsfest
Verriegelungsteile angeordnet, in die in die Rückenlehne integrierte Sperrvorrichtungen
in einem Verriegelungszustand eingreifen. Es ist ferner allgemein
bekannt die durchgehende oder geteilte Rückenlehne der Hintersitze in
Kraftfahrzeugen verschwenkbar auszubilden. Die Verschwenkbarkeit
reicht bis zum völligen
nach vorn umklappen der Rückenlehne
zur Gewinnung eines vergrößerten Laderaumes.
Eine solche Verschwenkbarkeit der Hintersitz-Rückenlehne erfordert Maßnahmen
zur lösbaren
Verriegelung in ihrer aufrechten Gebrauchsstellung. Neben der Ver-
und Entriegelung der Hintersitz-Rückenlehne sind Lösungen bekannt,
bei denen nach einem Lösen der
Verriegelung ein selbsttätiges
Klappen der Hintersitz-Rückenlehnen
um eine Klappachse in Fahrtrichtung durch ein an der Rückenlehne
angeordnetes vorgespanntes Federelement ausführbar ist. Eine Rückklappung
der Hintersitz-Rückenlehne
zurück
in die Ausgangsposition erfolgt unter Spannen des Federelementes,
in der dann die Hintersitz-Rückenlehne
wieder entsprechend verriegelbar ist.
-
Für solche
Lösungen
muss jedoch gleichzeitig sicher gestellt werden, dass bei einer
Verstellung der Hintersitz-Rückenlehne
von einer Gebrauchsposition (Sitzposition) in eine Nichtgebrauchsposition (Ladeposition)
keine zu hohen Reibungskräfte
zwischen Polster und Radhaus entstehen, damit die zu Klappung benötigten Federkräfte nicht
zu groß ausgewählt werden
müssen
um die selbsttätige
Klappung der Hintersitz-Rückenlehne
zu bewerkstelligen. Sind die Federkräfte nämlich zu groß, löst sich
die Rückenlehne
nach Überwindung
der Reibungskräfte aus
der die Rückenlehne
umgebenden beziehungsweise angrenzenden Karosserie, und schießt die Rückenlehne
mit hoher Geschwindigkeit auf das Sitzteil. Dieser Fall muss zum
Schutz der Bediener vermieden werden. Die einfache Reduzierung der
Anlagefläche
zur Vermeidung hoher Reibungskräfte
zwischen Polster der Hintersitz-Rückenlehne und Radhaus in einer
Komfortposition der Hintersitz-Rückenlehne
stehen meisten optische Gründe
entgegen, da dann zwischen Polster und Radhaus keine spaltfreien Übergangsanlageflächen realisierbar
sind.
-
Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Rückenlehne, insbesondere eine
Hintersitz-Rückenlehne
in einer Karosserie so anzuordnen, dass die Reibungskräfte zwischen
Rückenlehne
und Karosserie zum Zeitpunkt der Entriegelung und anschließend erfolgender
Klappung der Hintersitz-Rückenlehne
von der Gebrauchsposition in die Nichtgebrauchsposition möglichst
gering sind. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
zur Reduzierung der Reibungskräfte
eine Entriegelung der Rückenlehne
und eine anschließende
manuelle oder selbsttätige
Klappung erst nach einer Neigungsverstellung der Rückenlehne
in die vorderste Position ausführbar
ist.
-
In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen Karosserie,
insbesondere einem Radhaus, und der Rückenlehne ein Antrieb zur elektrischen
Neigungseinstellung vorgesehen, mittels dem die Rückenlehne
bevor sie tatsächlich
zur Klappung freigegeben wird in die vorderste Position verfahren wird.
In verschiedenen Ausführungsvarianten
besteht unabhängig
davon, das stets die vorderste Position eingenommen werden muss,
bevor eine Klappung der Rückenlehne
erfolgen kann nun in einer einfachsten Variante die Möglichkeit,
dass die Klappung der Rückenlehne
auf ein Sitzteil des Kraftfahrzeugsitzes manuell durch den Fahrzeugnutzer
erfolgt oder in einer erweiterten Variante die Rückenlehne erst nach Freigabe
mittels eines angeordneten ersten und/oder zweiten Betätigungselementes
entriegelbar und klappbar ist. Bei der Ausführungsvariante bei der das
Klappen nach Freigabe durch die Betätigungselemente ist ferner
erweiternd ein selbsttätigen Klappen
der Rückenlehne
auf das Sitzteil möglich, wobei
im Bereich eines Lehnendrehpunktes, beispielsweise Federelemente
angeordnet, die dafür sorgen,
dass nach Freigabe der Rückenlehne
durch eine in den Federelementen vorgesehene Federvorspannung eine
selbsttätige
Klappung der Rückenlehne
erfolgt.
-
Der
Vorteil der Erfindung ist, dass eine vorherige Neigungsverstellung
der Rückenlehne
in die vorderste Position eine Polsterüberschneidung, zumindest zwischen
der Seitenfläche
der Rückenlehne und
der Karosserie verringert wird, und somit zum selbsttätigen Klappen
der Rückenlehne
eine geringe Federvorspannung des Federelementes notwendig ist.
Selbstverständlich
ist dadurch auch ein Zurückklappen
der Rückenlehne
in die Ausgangsposition leichter durchführbar, da der Fahrzeugnutzer
geringere Kräfte
aufwenden muss, um beim Klappen der Rückenlehne in die Ausgangsstellung
das Federelement wieder für eine
erneute selbsttätige
Klappung zu spannen. Für
die manuelle Betätigung
gilt analog das bei vorheriger Neigungsverstellung der Rückenlehne
in die vorderste Position, ein Lösen
der Rückenlehne
von der Anlagefläche
der Karosserie aufgrund geringerer Reibungskräfte leichter ausführbar ist,
da entweder nur noch eine geringe oder keine Anlagefläche zur
Karosserie je nach Auslegung der Verstellmöglichkeiten der Neigungsverstellung
ausbildbar ist.
-
Durch
das nahezu senkrecht stellen der Rückenlehne in der vordersten
Position durch die Neigungsverstellung reduzieren sich zudem die
Gewichtskräfte
der Rückenlehne,
so dass durch den Bediener insgesamt eine leichtere Handhabung von Gebrauchsstellung
(Sitzposition) in Nichtgebrauchsstellung (Ladeposition) ermöglicht wird.
-
In
vorteilhafter Weise reduzieren sich somit sowohl die Umklappkräfte zur
Betätigung
der Rückenlehne
manuell oder selbsttätig,
die Gewichtkräfte
zum Aufrichten wegen der bereits nahezu senkrechten Position in
der vordersten Position, als auch die durch Reibung hervorgerufenen
Ver- und Entriegelungskräfte.
-
In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Antrieb zur Neigungsverstellung,
beispielsweise ein Spindelantrieb, der bei Entriegelung der Rückenlehne
zur manuellen oder selbsttätigen
Klappung von der Rückenlehne
entkoppelbar ist.
-
In
weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Freigabe
beziehungsweise die Ausführung
der Neigungsverstellung durch ein drittes Betätigungselement und die Neigungsverstellung zwischen
der vordersten Position und der hintersten Position der Rückenlehne
ist erfindungsgemäß in einem
Verstellbereich von vorzugsweise circa 10° vorgesehen. Innerhalb dieses
Verstellbereiches ist eine Grundposition der Rückenlehne ausgebildet, wobei zwischen
dieser Grundposition und einer hintersten Position (Komfortposition)
ein Verstellbereich von ca. 8° ausführbar ist.
Somit ergibt sich in bevorzugter Ausgestaltung, dass zwischen der
Grundposition und der vordersten Position ein Verstellbereich von
ca. 2° ausführbar ist,
wodurch dann bei Einnahme der vordersten Position die geringste
oder keine Polsterüberschneidung
zwischen Rückenlehne
und Karosserie (Radhaus) vorhanden ist. Selbstverständlich sind auch
größere oder
kleinere Verstellbereiche vorsehbar. Die Grundposition kann beispielsweise
je nach Fahrzeug auch genau in der Mitte des Verstellbereiches liegen.
-
Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen,
in den Unteransprüchen
genannten Merkmalen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der
zugehörigen
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
-
1A einen
Schnitt durch einen Kraftfahrzeugsitz mit klappbarer und neigungsverstellbarer Rückenlehne;
-
1B einen
Schnitt AA einer Seitenkonsole gemäß 1A;
-
2 ein
Auslegungsdiagramm mit Darstellung eines Verstellbereiches der Rückenlehne;
-
3 ein
Auslegungsdiagramm mit Blick auf die Rückenlehne zur Darstellung einer
Polsterüberschneidung
zwischen Rückenlehne
und Karosserie.
-
Die
in den 2 und 3 gezeigten Koordinaten mit
den Koordinatenachsen -Bezeichnungen x, y, z sind jeweils den verwendeten
Auslegungsrichtungen – in
beziehungsweise entgegen einer Fahrtrichtung x, quer zur Fahrtrichtung
y und den Höhenkoordinaten
z – eines
Kraftfahrzeuges zuzuordnen
-
1A zeigt
zunächst
einen Kraftfahrzeugsitz mit einem Sitzteil 12 und einer
Rückenlehne 14. Die
Rückenlehne 14 ist
sowohl in einer Gebrauchsstellung, einer Sitzposition, als auch
einer Nichtgebrauchsstellung, einer Ladeposition, dargestellt. Hinter
der geklappten Rückenlehne 14 liegend
ist eine Mittelarmlehne 16 gezeigt, die ein drittes Betätigungselement 50 aufweist.
-
Der
Kraftfahrzeugsitz ist über
eine nicht näher
dargestellte Unterkonstruktion an einer Karosserie 46 angeordnet.
-
Im
oberen seitlichen Bereich der Rückenlehne 14 ist
ein Ver- und Entriegelungselement 18 dargestellt. Dieses
Ver- und Entriegelungselement 18 ist beispielsweise ein
Drehfallenschloss mit einem quer zur Fahrtrichtung in die Rückenlehne
verlagerbaren Bolzen. Die Rückenlehne 14 wird
mittels des nicht dargestellten quer zu Fahrtrichtung verlaufenden Bolzens
in der Karosserie 46 oder wie hier in einem karosseriefesten
Antrieb 26 verriegelt. Der Bolzen durchgreift das Drehfallenschloss.
Zum Klappen der Rückenlehne 14 muss
zunächst
das Drehfallenschloss geöffnet
werden. Dazu wird das Drehfallenschloss 18 entweder durch
einen elektrischen Impuls und/oder manuell entriegelt. So wird die
Rückenlehne 14 aus
der Karosserie 46 oder bei zusätzlicher antriebsgesteuerter
Neigungsverstellung aus dem karosseriefesten Antrieb 26 gelöst und die
Rückenlehne 14 ist
frei klappbar. Der Bolzen als Teil des Ver- und Entriegelungselementes 18 durchtaucht
dabei in Fahrtrichtung, da seitlich angebracht, das Radhaus oder
das jeweils angeordnete karosserieseitige Element. Dazu ist karosserieseitig
eine Kulisse ausgebildet.
-
Zur
Sicherheit ist jedoch eine Notentriegelung 48 angeordnet,
durch die die Rückenlehne 14 unabhängig von
der Stellung der Rückenlehne 14 stets
manuell entriegelbar ist.
-
Ein
erstes Betätigungselement 20 zur
Ausführung
der elektrischen Entriegelung der Rückenlehne 14 ist in
einer Seitenkonsole 28 vorn angeordnet. Der Schnitt A-A
der 1B zeigt eine solche Seitenkonsole 28 mit
dem ersten Betätigungselement 20.
Das erste Betätigungselement 20 weist
unter anderem einen Indikator auf, der beispielsweise als Lampe
ausgebildet werden kann. So ist beispielsweise vorgebbar, dass ein
Leuchten der Lampe eine nichtentriegelte Rückenlehne 14 signalisiert
und eine nichtleuchtende Lampe eine entriegelte Rückenlehne 14 symbolisiert.
Gemäß 1A ist
sowohl das erste, als auch ein zweites Betätigungselement 22 angeordnet,
welches gleichermaßen
die Entriegelung der Rückenlehne 14 bewirkt
und zu deren Freigabe betätigbar
ist. Das erste Betätigungselement 20 befindet
sich, wie erwähnt,
im vorderen Bereich der seitlichen Konsole 28 und das zweite
Betätigungselement 22 befindet
sich im hinteren Bereich der seitlichen Konsole 28, also
beispielsweise im Kofferraumbereich eines Kraftfahrzeuges. Dies
hat den Vorteil, dass eine Entriegelung der Rückenlehne 14 von mehreren
Positionen des Nutzers ausführbar
ist.
-
Erfindungsgemäß soll diese
Entriegelung durch die Betätigungselemente 20, 22 jedoch
erst dann ausführbar
sein, wenn die Rückenlehne 14 in ihre
maximal steilste Position verfahren worden ist.
-
1A zeigt
einen Verstellbereich Δα der Rückenlehne 14,
wobei der Verstellbereich auslegungsgemäß in einen ersten Verstellbereich Δα1 und einem
zweiten Verstellbereich Δα2 aufteilbar
ist. Die Verstellung der Rückenlehne 14 im
Verstellbereich Δα erfolgt,
gemäß 2,
durch den Antrieb 26, vorzugsweise einen Spindelantrieb,
der zwischen Karosserie 46 und Rückenlehne 14 angeordnet
ist.
-
Der
Antrieb 26 ist wie beschrieben von der Rückenlehne 14 entkoppelbar,
so dass nach Entriegelung der Rückenlehne 14,
beispielsweise durch Öffnen
des Drehfallenschloss – ausgelöst durch
mindestens eines der Betätigungselemente 20, 22 – ein Klappen
der Rückenlehne 14 um
den Lehnendrehpunkt LDP ausführbar
ist.
-
Gemäß 1A befindet
sich die Rückenlehne 14 beispielsweise
in einer Grundposition 30 von der aus eine vorderste Position 32 über den
Verstellbereich Δα1 von
ca. 2° ausführbar ist.
Von der Grundposition 30 in eine hinterste Position 34 ist
eine Komfortposition der Rückenlehne 14 einstellbar,
wobei auslegungsgemäß der Verstellbereich Δα2 ca.
8° beträgt.
-
Gemäß den beschriebenen
Vorteilen zur Reduzierung der Polsterüberschneidung im Anlagebereich
zwischen mindestens der Seitenfläche
der Rückenlehne 14 an
der Karosserie 46, insbesondere einem Radhaus 44,
sind in 3 Kennlinien dargestellt, die
diese Polsterüberschneidung
verdeutlichen sollen. 3 zeigt dabei eine gestrichelt
dargestellte Kennlinie 40 in der vordersten Position 32 der
Rückenlehne 14 und
eine durchgehende dargestellte Kennlinie 38 in der Grundposition 30 der
Rückenlehne 14,
sowie eine punktiert dargestellte Kennlinie 42 in der hintersten
Position 34 der Rückenlehne 14.
Betrachtet man die Kennlinie 38 der Grundposition 30, ist
erkennbar, dass zwischen Seitenfläche der Rückenlehne 14 und Linie
des Radhauses 44 die Linien in einem geringen Maß zur Anlage
kommen beziehungsweise fast aufeinander verlaufen. Die bedeutet eine
geringe Überschneidung,
die Flächen
liegen demnach gerade so aneinander. Die Kennlinie 42 der hintersten
Position 34 zeigt die sogenannte Komfortposition, bei der
die Rückenlehne
14 am weitesten entgegen der Fahrtrichtung geschwenkt ist und die Linie
des Radhauses überlagert,
woraus sich eine starke Polsterüberschneidung
am Radhaus 44 ergibt.
-
Um
die Rückenlehne 14 aus
dieser Position zu lösen
und ein manuelles oder selbsttätiges
Klappen der Rückenlehne 14 durchführen zu
können, werden
somit hohe Umklapp- und/oder Ver- und Entriegelungskräfte benötigt. In
dieser Position ist auch die Gewichtskraft zum Aufrichten am Größten. Erfindungsgemäß wird somit
vor einem manuellen oder selbsttätigen
Klappen der Rückenlehne 14 die
Neigungsverstellung durch den Antrieb 26 in die vorderste
Position 32 (Kennlinie 40) durchgeführt, so
dass entweder nur noch eine ganz geringe oder keine Anlage der Seitenfläche der
Rückenlehne 14 an
dem Radhaus 44 gemäß Kennlinie 40,
bei der ein großer Anstand
der Kennlinie 40 und der Kennlinie des Radhauses 44 ersichtlich
ist, vorhanden ist. Somit sind die notwendigen Umklapp- und/oder
Verriegelungskräfte
weitestgehend reduziert oder werden sogar ganz vermieden.
-
- 10
- Kraftfahrzeugsitz
- 12
- Sitzteil
- 14
- Rückenlehne
- 16
- Mittelarmlehne
- 18
- Ver-
und Entriegelungselement
- 20
- erstes
Betätigungselement
- 22
- zweites
Betätigungselement
- 24
- Verstellbereich
- 26
- Antrieb
- 28
- Seitenkonsole
- 30
- Grundposition
- 32
- vorderste
Position
- 34
- hinterste
Position
- 36
- Bauraum
- 38
- Kennlinie
Grundposition
- 40
- Kennlinie
vorderste Position
- 42
- Kennlinie
hinterste Position
- 44
- Radhaus
- 46
- Karosserie
- 48
- Notentriegelung
- 50
- drittes
Betätigungselement
- Δα
- gesamter
Verstellbereich
- Δα1
- erster
Verstellbereich
- Δα2
- zweiter
Verstellbereich
- HP
- Hüftpunkt
- LDP
- Lehnendrehpunkt