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DE102005001396A1 - Aufrichten einer Rückenlehne, insbesondere einer Hintersitz-Rückenlehne mit elektrischer Neigungseinstellung - Google Patents

Aufrichten einer Rückenlehne, insbesondere einer Hintersitz-Rückenlehne mit elektrischer Neigungseinstellung Download PDF

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DE102005001396A1
DE102005001396A1 DE102005001396A DE102005001396A DE102005001396A1 DE 102005001396 A1 DE102005001396 A1 DE 102005001396A1 DE 102005001396 A DE102005001396 A DE 102005001396A DE 102005001396 A DE102005001396 A DE 102005001396A DE 102005001396 A1 DE102005001396 A1 DE 102005001396A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz, insbesondere Hintersitz-Rückenlehne, deren Polster in Gebrauchsstellung (Sitzposition) zumindest mit seiner Seitenfläche an einer Karosserie eine Anlagefläche ausbildet, wobei eine Neigungsverstellung zwischen einer vordersten und einer hintersten Position der Rückenlehne und eine Ver- und Entriegelung zur Durchführung einer manuellen oder selbsttätigen Klappung der Rückenlehne in eine Nichtgebrauchsstellung (Ladeposition) stets unter Überwindung der durch die Polsterüberschneidung an der Karosserie hervorgerufenen Reibungskräfte erfolgt. DOLLAR A Es ist vorgesehen, dass zur Reduzierung der Reibungskräfte eine Entriegelung der Rückenlehne (14) und die anschließende manuelle oder selbsttätige Klappung erst nach der Neigungsverstellung der Rückenlehne (14) in die vorderste Position (32) ausführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne, insbesondere eine Hintersitz-Rückenlehne mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
  • Aus dem Stand der Technik sind verschwenkbare Hintersitz-Rückenlehnen in Kraftfahrzeugen bekannt, die zumeist beidseitig der Rückenlehne manuell betätigbare Sperrelemente aufweisen. An der Karosserieinnenwandung sind ortsfest Verriegelungsteile angeordnet, in die in die Rückenlehne integrierte Sperrvorrichtungen in einem Verriegelungszustand eingreifen. Es ist ferner allgemein bekannt die durchgehende oder geteilte Rückenlehne der Hintersitze in Kraftfahrzeugen verschwenkbar auszubilden. Die Verschwenkbarkeit reicht bis zum völligen nach vorn umklappen der Rückenlehne zur Gewinnung eines vergrößerten Laderaumes. Eine solche Verschwenkbarkeit der Hintersitz-Rückenlehne erfordert Maßnahmen zur lösbaren Verriegelung in ihrer aufrechten Gebrauchsstellung. Neben der Ver- und Entriegelung der Hintersitz-Rückenlehne sind Lösungen bekannt, bei denen nach einem Lösen der Verriegelung ein selbsttätiges Klappen der Hintersitz-Rückenlehnen um eine Klappachse in Fahrtrichtung durch ein an der Rückenlehne angeordnetes vorgespanntes Federelement ausführbar ist. Eine Rückklappung der Hintersitz-Rückenlehne zurück in die Ausgangsposition erfolgt unter Spannen des Federelementes, in der dann die Hintersitz-Rückenlehne wieder entsprechend verriegelbar ist.
  • Für solche Lösungen muss jedoch gleichzeitig sicher gestellt werden, dass bei einer Verstellung der Hintersitz-Rückenlehne von einer Gebrauchsposition (Sitzposition) in eine Nichtgebrauchsposition (Ladeposition) keine zu hohen Reibungskräfte zwischen Polster und Radhaus entstehen, damit die zu Klappung benötigten Federkräfte nicht zu groß ausgewählt werden müssen um die selbsttätige Klappung der Hintersitz-Rückenlehne zu bewerkstelligen. Sind die Federkräfte nämlich zu groß, löst sich die Rückenlehne nach Überwindung der Reibungskräfte aus der die Rückenlehne umgebenden beziehungsweise angrenzenden Karosserie, und schießt die Rückenlehne mit hoher Geschwindigkeit auf das Sitzteil. Dieser Fall muss zum Schutz der Bediener vermieden werden. Die einfache Reduzierung der Anlagefläche zur Vermeidung hoher Reibungskräfte zwischen Polster der Hintersitz-Rückenlehne und Radhaus in einer Komfortposition der Hintersitz-Rückenlehne stehen meisten optische Gründe entgegen, da dann zwischen Polster und Radhaus keine spaltfreien Übergangsanlageflächen realisierbar sind.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Rückenlehne, insbesondere eine Hintersitz-Rückenlehne in einer Karosserie so anzuordnen, dass die Reibungskräfte zwischen Rückenlehne und Karosserie zum Zeitpunkt der Entriegelung und anschließend erfolgender Klappung der Hintersitz-Rückenlehne von der Gebrauchsposition in die Nichtgebrauchsposition möglichst gering sind. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zur Reduzierung der Reibungskräfte eine Entriegelung der Rückenlehne und eine anschließende manuelle oder selbsttätige Klappung erst nach einer Neigungsverstellung der Rückenlehne in die vorderste Position ausführbar ist.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen Karosserie, insbesondere einem Radhaus, und der Rückenlehne ein Antrieb zur elektrischen Neigungseinstellung vorgesehen, mittels dem die Rückenlehne bevor sie tatsächlich zur Klappung freigegeben wird in die vorderste Position verfahren wird. In verschiedenen Ausführungsvarianten besteht unabhängig davon, das stets die vorderste Position eingenommen werden muss, bevor eine Klappung der Rückenlehne erfolgen kann nun in einer einfachsten Variante die Möglichkeit, dass die Klappung der Rückenlehne auf ein Sitzteil des Kraftfahrzeugsitzes manuell durch den Fahrzeugnutzer erfolgt oder in einer erweiterten Variante die Rückenlehne erst nach Freigabe mittels eines angeordneten ersten und/oder zweiten Betätigungselementes entriegelbar und klappbar ist. Bei der Ausführungsvariante bei der das Klappen nach Freigabe durch die Betätigungselemente ist ferner erweiternd ein selbsttätigen Klappen der Rückenlehne auf das Sitzteil möglich, wobei im Bereich eines Lehnendrehpunktes, beispielsweise Federelemente angeordnet, die dafür sorgen, dass nach Freigabe der Rückenlehne durch eine in den Federelementen vorgesehene Federvorspannung eine selbsttätige Klappung der Rückenlehne erfolgt.
  • Der Vorteil der Erfindung ist, dass eine vorherige Neigungsverstellung der Rückenlehne in die vorderste Position eine Polsterüberschneidung, zumindest zwischen der Seitenfläche der Rückenlehne und der Karosserie verringert wird, und somit zum selbsttätigen Klappen der Rückenlehne eine geringe Federvorspannung des Federelementes notwendig ist. Selbstverständlich ist dadurch auch ein Zurückklappen der Rückenlehne in die Ausgangsposition leichter durchführbar, da der Fahrzeugnutzer geringere Kräfte aufwenden muss, um beim Klappen der Rückenlehne in die Ausgangsstellung das Federelement wieder für eine erneute selbsttätige Klappung zu spannen. Für die manuelle Betätigung gilt analog das bei vorheriger Neigungsverstellung der Rückenlehne in die vorderste Position, ein Lösen der Rückenlehne von der Anlagefläche der Karosserie aufgrund geringerer Reibungskräfte leichter ausführbar ist, da entweder nur noch eine geringe oder keine Anlagefläche zur Karosserie je nach Auslegung der Verstellmöglichkeiten der Neigungsverstellung ausbildbar ist.
  • Durch das nahezu senkrecht stellen der Rückenlehne in der vordersten Position durch die Neigungsverstellung reduzieren sich zudem die Gewichtskräfte der Rückenlehne, so dass durch den Bediener insgesamt eine leichtere Handhabung von Gebrauchsstellung (Sitzposition) in Nichtgebrauchsstellung (Ladeposition) ermöglicht wird.
  • In vorteilhafter Weise reduzieren sich somit sowohl die Umklappkräfte zur Betätigung der Rückenlehne manuell oder selbsttätig, die Gewichtkräfte zum Aufrichten wegen der bereits nahezu senkrechten Position in der vordersten Position, als auch die durch Reibung hervorgerufenen Ver- und Entriegelungskräfte.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Antrieb zur Neigungsverstellung, beispielsweise ein Spindelantrieb, der bei Entriegelung der Rückenlehne zur manuellen oder selbsttätigen Klappung von der Rückenlehne entkoppelbar ist.
  • In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Freigabe beziehungsweise die Ausführung der Neigungsverstellung durch ein drittes Betätigungselement und die Neigungsverstellung zwischen der vordersten Position und der hintersten Position der Rückenlehne ist erfindungsgemäß in einem Verstellbereich von vorzugsweise circa 10° vorgesehen. Innerhalb dieses Verstellbereiches ist eine Grundposition der Rückenlehne ausgebildet, wobei zwischen dieser Grundposition und einer hintersten Position (Komfortposition) ein Verstellbereich von ca. 8° ausführbar ist. Somit ergibt sich in bevorzugter Ausgestaltung, dass zwischen der Grundposition und der vordersten Position ein Verstellbereich von ca. 2° ausführbar ist, wodurch dann bei Einnahme der vordersten Position die geringste oder keine Polsterüberschneidung zwischen Rückenlehne und Karosserie (Radhaus) vorhanden ist. Selbstverständlich sind auch größere oder kleinere Verstellbereiche vorsehbar. Die Grundposition kann beispielsweise je nach Fahrzeug auch genau in der Mitte des Verstellbereiches liegen.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1A einen Schnitt durch einen Kraftfahrzeugsitz mit klappbarer und neigungsverstellbarer Rückenlehne;
  • 1B einen Schnitt AA einer Seitenkonsole gemäß 1A;
  • 2 ein Auslegungsdiagramm mit Darstellung eines Verstellbereiches der Rückenlehne;
  • 3 ein Auslegungsdiagramm mit Blick auf die Rückenlehne zur Darstellung einer Polsterüberschneidung zwischen Rückenlehne und Karosserie.
  • Die in den 2 und 3 gezeigten Koordinaten mit den Koordinatenachsen -Bezeichnungen x, y, z sind jeweils den verwendeten Auslegungsrichtungen – in beziehungsweise entgegen einer Fahrtrichtung x, quer zur Fahrtrichtung y und den Höhenkoordinaten z – eines Kraftfahrzeuges zuzuordnen
  • 1A zeigt zunächst einen Kraftfahrzeugsitz mit einem Sitzteil 12 und einer Rückenlehne 14. Die Rückenlehne 14 ist sowohl in einer Gebrauchsstellung, einer Sitzposition, als auch einer Nichtgebrauchsstellung, einer Ladeposition, dargestellt. Hinter der geklappten Rückenlehne 14 liegend ist eine Mittelarmlehne 16 gezeigt, die ein drittes Betätigungselement 50 aufweist.
  • Der Kraftfahrzeugsitz ist über eine nicht näher dargestellte Unterkonstruktion an einer Karosserie 46 angeordnet.
  • Im oberen seitlichen Bereich der Rückenlehne 14 ist ein Ver- und Entriegelungselement 18 dargestellt. Dieses Ver- und Entriegelungselement 18 ist beispielsweise ein Drehfallenschloss mit einem quer zur Fahrtrichtung in die Rückenlehne verlagerbaren Bolzen. Die Rückenlehne 14 wird mittels des nicht dargestellten quer zu Fahrtrichtung verlaufenden Bolzens in der Karosserie 46 oder wie hier in einem karosseriefesten Antrieb 26 verriegelt. Der Bolzen durchgreift das Drehfallenschloss. Zum Klappen der Rückenlehne 14 muss zunächst das Drehfallenschloss geöffnet werden. Dazu wird das Drehfallenschloss 18 entweder durch einen elektrischen Impuls und/oder manuell entriegelt. So wird die Rückenlehne 14 aus der Karosserie 46 oder bei zusätzlicher antriebsgesteuerter Neigungsverstellung aus dem karosseriefesten Antrieb 26 gelöst und die Rückenlehne 14 ist frei klappbar. Der Bolzen als Teil des Ver- und Entriegelungselementes 18 durchtaucht dabei in Fahrtrichtung, da seitlich angebracht, das Radhaus oder das jeweils angeordnete karosserieseitige Element. Dazu ist karosserieseitig eine Kulisse ausgebildet.
  • Zur Sicherheit ist jedoch eine Notentriegelung 48 angeordnet, durch die die Rückenlehne 14 unabhängig von der Stellung der Rückenlehne 14 stets manuell entriegelbar ist.
  • Ein erstes Betätigungselement 20 zur Ausführung der elektrischen Entriegelung der Rückenlehne 14 ist in einer Seitenkonsole 28 vorn angeordnet. Der Schnitt A-A der 1B zeigt eine solche Seitenkonsole 28 mit dem ersten Betätigungselement 20. Das erste Betätigungselement 20 weist unter anderem einen Indikator auf, der beispielsweise als Lampe ausgebildet werden kann. So ist beispielsweise vorgebbar, dass ein Leuchten der Lampe eine nichtentriegelte Rückenlehne 14 signalisiert und eine nichtleuchtende Lampe eine entriegelte Rückenlehne 14 symbolisiert. Gemäß 1A ist sowohl das erste, als auch ein zweites Betätigungselement 22 angeordnet, welches gleichermaßen die Entriegelung der Rückenlehne 14 bewirkt und zu deren Freigabe betätigbar ist. Das erste Betätigungselement 20 befindet sich, wie erwähnt, im vorderen Bereich der seitlichen Konsole 28 und das zweite Betätigungselement 22 befindet sich im hinteren Bereich der seitlichen Konsole 28, also beispielsweise im Kofferraumbereich eines Kraftfahrzeuges. Dies hat den Vorteil, dass eine Entriegelung der Rückenlehne 14 von mehreren Positionen des Nutzers ausführbar ist.
  • Erfindungsgemäß soll diese Entriegelung durch die Betätigungselemente 20, 22 jedoch erst dann ausführbar sein, wenn die Rückenlehne 14 in ihre maximal steilste Position verfahren worden ist.
  • 1A zeigt einen Verstellbereich Δα der Rückenlehne 14, wobei der Verstellbereich auslegungsgemäß in einen ersten Verstellbereich Δα1 und einem zweiten Verstellbereich Δα2 aufteilbar ist. Die Verstellung der Rückenlehne 14 im Verstellbereich Δα erfolgt, gemäß 2, durch den Antrieb 26, vorzugsweise einen Spindelantrieb, der zwischen Karosserie 46 und Rückenlehne 14 angeordnet ist.
  • Der Antrieb 26 ist wie beschrieben von der Rückenlehne 14 entkoppelbar, so dass nach Entriegelung der Rückenlehne 14, beispielsweise durch Öffnen des Drehfallenschloss – ausgelöst durch mindestens eines der Betätigungselemente 20, 22 – ein Klappen der Rückenlehne 14 um den Lehnendrehpunkt LDP ausführbar ist.
  • Gemäß 1A befindet sich die Rückenlehne 14 beispielsweise in einer Grundposition 30 von der aus eine vorderste Position 32 über den Verstellbereich Δα1 von ca. 2° ausführbar ist. Von der Grundposition 30 in eine hinterste Position 34 ist eine Komfortposition der Rückenlehne 14 einstellbar, wobei auslegungsgemäß der Verstellbereich Δα2 ca. 8° beträgt.
  • Gemäß den beschriebenen Vorteilen zur Reduzierung der Polsterüberschneidung im Anlagebereich zwischen mindestens der Seitenfläche der Rückenlehne 14 an der Karosserie 46, insbesondere einem Radhaus 44, sind in 3 Kennlinien dargestellt, die diese Polsterüberschneidung verdeutlichen sollen. 3 zeigt dabei eine gestrichelt dargestellte Kennlinie 40 in der vordersten Position 32 der Rückenlehne 14 und eine durchgehende dargestellte Kennlinie 38 in der Grundposition 30 der Rückenlehne 14, sowie eine punktiert dargestellte Kennlinie 42 in der hintersten Position 34 der Rückenlehne 14. Betrachtet man die Kennlinie 38 der Grundposition 30, ist erkennbar, dass zwischen Seitenfläche der Rückenlehne 14 und Linie des Radhauses 44 die Linien in einem geringen Maß zur Anlage kommen beziehungsweise fast aufeinander verlaufen. Die bedeutet eine geringe Überschneidung, die Flächen liegen demnach gerade so aneinander. Die Kennlinie 42 der hintersten Position 34 zeigt die sogenannte Komfortposition, bei der die Rückenlehne 14 am weitesten entgegen der Fahrtrichtung geschwenkt ist und die Linie des Radhauses überlagert, woraus sich eine starke Polsterüberschneidung am Radhaus 44 ergibt.
  • Um die Rückenlehne 14 aus dieser Position zu lösen und ein manuelles oder selbsttätiges Klappen der Rückenlehne 14 durchführen zu können, werden somit hohe Umklapp- und/oder Ver- und Entriegelungskräfte benötigt. In dieser Position ist auch die Gewichtskraft zum Aufrichten am Größten. Erfindungsgemäß wird somit vor einem manuellen oder selbsttätigen Klappen der Rückenlehne 14 die Neigungsverstellung durch den Antrieb 26 in die vorderste Position 32 (Kennlinie 40) durchgeführt, so dass entweder nur noch eine ganz geringe oder keine Anlage der Seitenfläche der Rückenlehne 14 an dem Radhaus 44 gemäß Kennlinie 40, bei der ein großer Anstand der Kennlinie 40 und der Kennlinie des Radhauses 44 ersichtlich ist, vorhanden ist. Somit sind die notwendigen Umklapp- und/oder Verriegelungskräfte weitestgehend reduziert oder werden sogar ganz vermieden.
  • 10
    Kraftfahrzeugsitz
    12
    Sitzteil
    14
    Rückenlehne
    16
    Mittelarmlehne
    18
    Ver- und Entriegelungselement
    20
    erstes Betätigungselement
    22
    zweites Betätigungselement
    24
    Verstellbereich
    26
    Antrieb
    28
    Seitenkonsole
    30
    Grundposition
    32
    vorderste Position
    34
    hinterste Position
    36
    Bauraum
    38
    Kennlinie Grundposition
    40
    Kennlinie vorderste Position
    42
    Kennlinie hinterste Position
    44
    Radhaus
    46
    Karosserie
    48
    Notentriegelung
    50
    drittes Betätigungselement
    Δα
    gesamter Verstellbereich
    Δα1
    erster Verstellbereich
    Δα2
    zweiter Verstellbereich
    HP
    Hüftpunkt
    LDP
    Lehnendrehpunkt

Claims (8)

  1. Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz, insbesondere Hintersitz-Rückenlehne, deren Polster in Gebrauchsstellung (Sitzposition) zumindest mit seiner Seitenfläche an einer Karosserie eine Anlagefläche ausbildet, wobei eine Neigungsverstellung zwischen einer vordersten und einer hintersten Position der Rückenlehne und eine Ver- und Entriegelung zur Durchführung einer manuellen oder selbsttätige Klappung der Rückenlehne in eine Nichtgebrauchsstellung (Ladeposition) stets unter Überwindung der durch die Polsterüberschneidung an der Karosserie hervorgerufenen Reibungskräfte erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass zur Reduzierung der Reibungskräfte eine Entriegelung der Rückenlehne (14) und die anschließende manuelle oder selbsttätige Klappung erst nach der Neigungsverstellung der Rückenlehne (14) in die vorderste Position (32) ausführbar ist.
  2. Rückenlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Entriegelung durch ein erstes und/oder zweites Betätigungselement (20, 22) und/oder manuell auslösbar ist, die ein Ver- und Entriegelungselement (18) zwischen Rückenlehne (14) und einer karosseriefesten Vorrichtung zur Neigungsverstellung frei geben.
  3. Rückenlehne nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass als die Vorrichtung zur Neigungsverstellung ein Antrieb (26), insbesondere einen Spindelantrieb, ausführbar ist, in den zumindest ein Teil des Ver- und Entriegelungselementes eingreift.
  4. Rückenlehne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der karosseriefeste Antrieb bei Entriegelung zur manuellen oder selbsttätigen Klappung von der Rückenlehne (14) entkoppelbar ist.
  5. Rückenlehne nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die selbsttätige Klappung nach Freigabe der Rückenlehne (14) durch ein Federelement erfolgt, welches sich beim Umklappen von der Gebrauchsstellung (Sitzposition) in die Nichtgebrauchsstellung (Ladeposition) entspannt und beim reversiblen Vorgang wieder spannt.
  6. Rückenlehne 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigungsverstellung durch ein drittes Betätigungselement (50) zwischen der vordersten Position (32) und der hintersten Position (34) in einem Verstellbereich (24) von circa 10° (Δαges.) freigebbar und ausführbar ist.
  7. Rückenlehne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne (14) aus der Grundposition (30) durch Neigungsverstellung in Fahrtrichtung in die vorderste Position (32) und geringster Polsterüberschneidung um circa 2° (Δα1) verlagerbar ist.
  8. Rückenlehne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne (14) aus der Grundposition der Rückenlehne (14) durch Neigungsverstellung in Fahrtrichtung in die hinterste Position (34) bei größter Polsterüberschneidung um circa 8° (Δα1) verlagerbar ist .
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