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DE102005006348A1 - Haushaltsgerät und Standsockel eines Haushaltsgerätes - Google Patents

Haushaltsgerät und Standsockel eines Haushaltsgerätes Download PDF

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Publication number
DE102005006348A1
DE102005006348A1 DE200510006348 DE102005006348A DE102005006348A1 DE 102005006348 A1 DE102005006348 A1 DE 102005006348A1 DE 200510006348 DE200510006348 DE 200510006348 DE 102005006348 A DE102005006348 A DE 102005006348A DE 102005006348 A1 DE102005006348 A1 DE 102005006348A1
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DE
Germany
Prior art keywords
pedestal
device housing
diameter
stand
domestic appliance
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200510006348
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Huber
Siegmund Kramer
Anton Dr. Mathes
Thomas Schönfelder
Michael Steffl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to PCT/EP2006/050586 priority patent/WO2006084811A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät (100, 300, 600) mit einem Gerätegehäuse (102, 302, 602). Das Haushaltsgerät (100, 300, 600) weist einen Standsockel (101, 301, 606) auf, der ein Standelement (101a, 301a, 606a) zum Abstellen des Standsockels (101, 301, 606) und ein Trägerelement (109, 309, 607) umfasst, das das Gerätegehäuse (102, 302, 602) beabstandet vom Standelement (101a, 301a, 606a) trägt. Die Erfindung betrifft außerdem einen Standsockel (101) eines Haushaltsgeräts (100). Das Haushaltsgerät (100) umfasst ein Gerätegehäuse (102), das auf dem Standsockel (101) abstellbar ist. Der Standsockel (101) umfasst ein Standelement (101a) zum Abstellen des Standsockels (101) und ein Trägerelement (109) mit einer Abstellfläche (108) für das Gerätegehäuse (102). Die Abstellfläche (108) ist zum Standelement (101a) beabstandet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere ein elektrisches Haushaltsgerät, wie beispielsweise einen elektrischen Wasserkocher, einen elektrischen Brotröster oder eine elektrische Kaffeemaschine, und einen Standsockel eines Haushaltsgerätes.
  • Bekannte Haushaltsgeräte stehen üblicherweise direkt mit dem Geräteboden ihres Gerätegehäuses auf einer Abstellfläche oder auf einem Standsockel. Ein Beispiel eines Haushaltsgerätes, das mit dem Gehäuseboden direkt auf der Abstellfläche steht, ist ein Brotröster. Der Brotröster umfasst zur Kühlung des Röstraums Lüftungsöffnungen, die i.d.R. bodennah angebracht sind. Da der Brotröster jedoch mit seinem Geräteboden direkt auf der Abstellfläche steht, sind der Kühlung des Röstraums Grenzen gesetzt.
  • Ein Beispiel eines Haushaltsgerätes, dessen Gerätegehäuse auf einem Standsockel steht, ist ein Wasserkocher. Der Wasserkocher umfasst eine allgemein bekannte Steckkupplung, mit einer in dem Standsockel integrierten Teilkupplung und einer am Geräteboden des Wasserkochers angeordneten Teilkupplung. Wenn das Gerätegehäuse des Wasserkochers auf dem Sockel steht, sind die beiden Teilkupplungen zusammengefügt, so dass eine innerhalb des Gerätegehäuses bodennah angeordnete Heizung mit elektrischer Energie versorgt wird. Da die bekannten Standsockel jedoch im Wesentlichen die Form von Bodenplatten haben, auf denen die Gehäuseböden der Wasserkocher direkt stehen, können sich die Standsockel ungewollt erwärmen.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird daher ein Haushaltsgerät mit einem Gerätegehäuse und einem Standsockel angegeben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Standsockel ein Standelement zum Abstellen des Standsockels und ein Trägerelement umfasst, das das Gerätegehäuse beabstandet vom Standelement trägt. Das Gerätegehäuse verkleidet oder umfasst wesentliche funktionelle Bestandteile des Haushaltsgerätes oder wesentliche elektrische Komponenten des Haushaltsgerätes. Durch diese Ausgestaltung ist es möglich, dass der Geräteboden des Haushaltsgerätes nicht mehr direkt auf dem Standelement zum Abstellen des Standsockels steht, sondern von diesem babstandet ist. Dadurch wird z.B. erreicht, dass sich der Standsockel nicht unzulässig erwärmt. Außerdem kann dabei einem Nutzer bei normalem Gebrauch des Haushaltsgerätes der visuelle Eindruck vermittelt werden, dass das Gerätegehäuse über dem Standsockel schwebt, dass also das Trägerelement für einen Nutzer bei normalem Gebrauch des Haushaltsgerätes nicht oder zum überwiegenden Teil nicht sichtbar ist.
  • Die Erfindung ermöglicht es außerdem, dass die elektrischen Komponenten eines Haushaltsgerätes zumindest größtenteils kompakter von dem Gerätegehäuse ummantelt werden können, als dies bisher im Stand der Technik möglich war. Denn bei den bekannten Haushaltsgeräten musste das Gerätegehäuse ja so groß ausgelegt sein, dass nicht nur die elektrischen Komponenten, sondern auch die tragenden Bestandteile von dem Gerätegehäuse umfasst werden. Durch diese kompaktere Gestaltung des Gerätegehäuses kann vermieden werden, dass sich in Hohlräumen des Gerätegehäuses Stauwärme ansammelt. Außerdem kann das enger an den elektrischen Komponenten anliegende Gerätegehäuse für eine effizientere Kühlung der elektrischen Komponenten sorgen, da die Wärmeabfuhr insbesondere an der Unterseite der Gerätegehäuse verbessert werden kann. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, dass das schwebend getragene Gerätegehäuse eine im Verhältnis zum umgebenden Volumen große Oberfläche aufweist.
  • In welcher Weise der schwebende Charakter eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes hervortritt, hängt davon ab, ob das Trägerelement unter dem Blickwinkel des Betrachters vom Gerätegehäuse abgeschattet wird. Dies wiederum ist abhängig vom Einblickwinkel, unter dem ein Betrachter des Geräts in den Spalt zwischen der Oberseite des Standsockels und der Unterseite des Gerätegehäuses soweit hineinblicken kann, dass er das Trägerelement sieht. Der Einblickwinkel ist hier definiert als der von einer Oberseite des Standsockels und einer Geraden zwischen dem Übergang vom Standsockel zum Trägerelement und einer unteren Außenkante des Gerätegehäuses eingeschlossene Winkel. Wenn das Gerätegehäuse rundliche Konturen aufweist, so kann die Gerade auch die Tangente sein, die von dem Übergang vom Standsockel zum Trägerelement ausgehend an das Gerätegehäuse gelegt wird.
  • Je größer der Einblickwinkel ist, desto stärker tritt der schwebende Charakter des Haushaltsgerätes insofern hervor, als das Gerätegehäuse höher über dem Standsockel schwebt. Je kleiner jedoch der Einblickwinkel ist, desto größer ist die Anzahl der Nutzungssituationen, in denen überhaupt ein schwebender Charakter des Haushaltsgerätes hervortritt.
  • Die genannten Vorteile werden dann besonders effizient genützt, wenn der Einblickwinkel kleiner als 45 Grad oder bevorzugt kleiner als 25 Grad sind. Wenn der Einblickwinkel zudem größer als 10 Grad ist, sind die genannten Vorteile besonders ausgeprägt.
  • Der schwebende Charakter kann auch dann besonders gut hervorgehoben werden, wenn das Standelement flächenhaft ausgebildet ist und das Trägerelement einen an das Standelement angrenzenden säulenartigen Abschnitt umfasst. Bevorzugt ist der Durchmesser des säulenartigen Abschnitts des Trägerelements maximal halb so groß als der Durchmesser des Standelements. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung ist es auch, dass ein Spalt zwischen dem Gehäuseboden und dem flächenhaften Standelement entsteht, wodurch z.B. einer Erwärmung des Standsockels oder auch des gesamten Haushaltsgerätes entgegengewirkt wird.
  • Wenn der Standsockel dafür vorgesehen ist, dass das Gerätegehäuse von dem Standsockel abnehmbar ist, dann umfasst das Trägeelement eine Abstellfläche zum Abstellen des Gerätegehäuses. Durch eine geeignete Wahl der Abmessungen von Trägerelement, Abstellfläche für das Gerätegehäuse und Standelement ist es möglich, dass ein Nutzer das Trägerelement während des Gebrauchs des Haushaltsgerätes nicht sieht und der optische Eindruck entsteht, als würde das Gerätegehäuse über dem Standsockel schweben. Dieser Eindruck tritt dann besonders auf, wenn der Durchmesser der Abstellfläche des Trägerelements größer, insbesondere wenigstens doppelt so groß als der Durchmesser des säulenartigen Abschnitts des Trägerelements ist.
  • Der Abstand zwischen der Oberseite des Standsockels und dem Gerätegehäuse ist vorzugsweise größer als 1 cm, so dass ein Nutzer das Haushaltsgerät zum Transport bequem am Trägerelement oder im Bereich zwischen Gerätegehäuse und Standsockel greifen kann.
  • Vorzugsweise werden das Trägerelement und/oder der Standsockel ganz oder teilweise aus zwei verschiedenen Materialien gefertigt, wobei ein erstes Material temperaturbeständiger als ein zweites Material ist und wobei das erste Material zumindest teilweise die Oberfläche des Trägerelements und/oder des Standsockels bildet.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst das Haushaltsgerät einen elektrischen Wasserkocher bzw. handelt es sich bei dem Haushaltsgerät um einen elektrischen Wasserkocher.
  • In diesem Fall umfasst das Gerätegehäuse einen Wasserbehälter. Dabei umfasst das Trägerelement vorzugsweise die Abstellfläche, auf die das Gerätegehäuse abgestellt werden kann. Der Durchmesser der Abstellfläche ist bevorzugt kleiner als der Durchmesser des Gerätegehäuses im unteren Bereich oder als der größte Durchmesser des Gerätegehäuses.
  • Die Abstellfläche kann rund gebildet sein und mit einer ebenfalls runden Aussparung an der Unterseite des Gerätegehäuses korrespondieren. Weil die Abstellfläche optisch unter dem Gerätegehäuse verschwindet, ist es nicht notwendig, dass die Abstellfläche und das Gerätegehäuse exakt konzentrisch und exakt im Winkel zueinander passen. Dadurch wird die Herstellung des Haushaltsgerätes vereinfacht, da die Anforderungen an die Maßhaltigkeit zwischen Standsockel und Gerätegehäuse nicht so hoch sind wie bei herkömmlichen Haushaltsgeräten.
  • Durch die Abstellfläche und eine darin angeordnete elektrische Kupplung, deren Gegenstück in der Unterseite des Gerätegehäuses eingebaut ist, kann eine mechanische und/oder eine elektrische Verbindung zwischen dem Trägerelement und dem Gerätegehäuse oder elektrischen Komponenten in dem Gerätegehäuse realisiert werden.
  • Besonders bevorzugt sind das Haushaltsgerät bzw. das Trägerelement, insbesondere die Abstellfläche und die damit korrespondierende Aussparung im Gerätegehäuse sowie gegebenenfalls die elektrische Kupplung derart ausgestaltet, dass das Gerätegehäuse relativ zum Standsockel um die Mittelachse des Trägerelementes um 360 Grad schwenkbar ist.
  • Zudem weist das Gerätegehäuse im unteren äußeren Bereich vorzugsweise eine sich nach unten erstreckende kreisförmige Auskragung auf, welche um den äußeren Rand der Abstellfläche verläuft. Dadurch kann die Stabilität des Haushaltsgerätes weiter erhöht und das Haushaltsgerät leichter gereinigt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsvariante weist das Trägerelement im Bereich der runden Abstellfläche den größten Durchmesser auf, wobei der Durchmesser der Abstellfläche kleiner ist als der Durchmesser des Standelements. Ergänzend oder alternativ dazu ist der Durchmesser des Gerätegehäuses im unteren Bereich kleiner als der Durchmesser des Standelements.
  • Vorzugsweise ist an der Unterseite des Gerätegehäuses und/oder in der Abstellfläche zumindest eine Lüftungsöffnung angeordnet. Durch den schwebenden Charakter des Haushaltsgerätes und diese Lüftungsöffnung wird eine verstärkte Luftströmung von unten nach oben durch das Gerätegehäuse erreicht, welche zu einer schnellen Abkühlung des Gerätes nach der Nutzung führt.
  • Bei einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst das Haushaltsgerät einen elektrischen Brotröster bzw. handelt es sich bei dem Haushaltsgerät um einen elektrischen Brotröster.
  • Bei einem solchen Brotröster ist vorzugsweise im unteren Bereich des Gerätegehäuses, insbesondere auf der dem Standsockel gegenüberliegenden Fläche des Gerätegehäuses, zumindest eine Lüftungsöffnung angeordnet, welche zumindest teilweise entlang dem Übergangsbereich zwischen dem Trägerelement und dem Gerätegehäuse verläuft. Beispielsweise ist die Lüftungsöffnung insbesondere schlitzförmig um das Trägerelement umlaufend gebildet. Dadurch kann durch einfache Mittel eine verstärkte Luftströmung von unten nach oben durch das Gerätegehäuse, das auch den Röstraum umgibt, erreicht werden. Dies kann im Ergebnis auch zu einer gewünschten schnellen Abkühlung des Gerätes nach der Nutzung und zu einer homogeneren Wärmeverteilung durch Konvektion im Röstraum während der Nutzung führen. Außerdem wird durch die genannte Anordnung der Lüftungsöffnung verhindert, dass die Lüftungsschlitze von anderen Gegenständen zugestellt oder abgedeckt werden können, wenn der Brotröster auf eine ungeeignete Unterlage, beispielsweise eine weiche Decke, gestellt wird. Dies ist bei herkömmlichen Brotröstern, welche Belüftungsöffnungen an der Gehäuseunterseite aufweisen, ein Problem.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes umfasst dieses eine Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkes bzw. handelt es sich bei diesem um eine Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkes. Eine Vorrichtung zum Her stellen eines Getränkes ist insbesondere eine Vorrichtung zum Herstellen eines Brühgetränkes wie z.B. eine Kaffeemaschine.
  • Eine Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkes umfasst i.d.R. mehrere Komponenten, wie z.B. einen Wasservorratsbehälter oder eine Getränkezubereitungseinrichtung, die bei einer Vorrichtung zum Herstellen eines Brühgetränkes beispielsweise eine Brühkammer oder Filtervorrichtung ist. Die Höhe des Trägerelementes kann bei dieser Variante die Höhe des Haushaltsgerätes bestimmen. Dabei kann das Gerätegehäuse im unteren Bereich eine seitlich auskragende Tragplatte aufweisen, durch welche ein Getränkesammelbehälter der Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkes getragen wird.
  • Handelt es sich nach einer Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei dem Trägerelement um eine Säule, dann sind diese Komponenten bevorzugt an der Säule angeordnet. Nach einer Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist diese eine Haltevorrichtung für den Getränkesammelbehälter auf, die ebenfalls an der Säule angeordnet ist. Diese Anordnung der Haltevorrichtung für den Getränkesammelbehälter ist dann besonders praktisch, wenn die Haltevorrichtung schwenkbar and der Säule gelagert ist. So ist es möglich, dass die Haltevorrichtung aus einer ersten Position, bei der sich die Haltevorrichtung den Getränkesammelbehälter in eine Position bringt, in der das Getränk gesammelt werden kann, in eine zweite Position schwenkt, in der der Getränkesammelbehälter bequem von der Haltevorrichtung genommen werden kann. Besonders praktisch ist diese Ausführungsform, wenn die Haltevorrichtung nach dem Ende der Zubereitung des Getränkes automatisch in ihre zweite Position schwenkt. Somit kann der Getränkesammelbehälter nicht nur bequem von der Haltevorrichtung genommen werden, sondern es wird auch angezeigt, wenn das Getränk fertig ist.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird auch ein Standsockel eines Haushaltsgeräts angegeben, wobei das Haushaltsgerät ein Gerätegehäuse umfasst, das auf dem Standsockel abstellbar ist. Der Standsockel ist dadurch gekennzeichnet, dass er ein Standelement zum Abstellen des Standsockels und ein Trägerelement mit einer Abstellfläche für das Gerätegehäuse umfasst, und die Abstellfläche zum Standelement beabstandet ist. Durch eine geeignete Wahl der Abmessungen von Trägerelement, Abstellfläche für das Gerätegehäuse und Standelement ist es möglich, dass ein Nutzer das Trägerelement während des Gebrauchs des Haushaltsgerätes nicht sieht und der optische Eindruck entsteht, als würde das Gerätegehäuse über dem Standsockel schweben. Dieser Eindruck wird beispielsweise dann entstehen, wenn das Standelement flächenhaft ausgebildet und das Trägerelement einen an das Standelement angrenzenden säulenförmigen Abschnitt umfasst und insbesondere dann, wenn der Durchmesser des Standelements größer, insbesondere wenigstens doppelt so groß als der Durchmesser des säulenförmigen Abschnitts des Trägerelements ist. Ein relativ großes flächenhaftes Standelement, das z.B. die Form einer Bodenplatte hat, verhindert auch ein Umkippen des Haushaltsgerätes.
  • Gemäß vorteilhafter Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Standsockels ist der Durchmesser des säulenförmigen Abschnitts des Trägerelement kleiner und insbesondere höchstens halb so groß als der Durchmesser der Abstellfläche des Trägerelements und/oder ist die Höhe des Trägerelements kleiner als der Durchmesser der Abstellfläche des Trägerelements.
  • Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Haushaltsgeräte sind exemplarisch in den schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Wasserkochers;
  • 2 eine Schnittdarstellung des Wasserkochers nach 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Brotrösters von oben;
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Brotrösters nach 3 von unten;
  • 5 eine Schnittdarstellung des Brotrösters nach den 3 und 4;
  • 6 und 7 eine perspektivische Darstellungen einer Kaffeemaschine und
  • 8 einen Teilausschnitt der in den 6 und 7 dargestellten Kaffeemaschine.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen elektrischen Wasserkocher 100 mit Standsockel 101 und einem Gerätegehäuse 102, das einen Wasserbehälter beinhaltet. Teil des Gerä tegehäuses 102 sind ein Haltegriff 103, ein obenseitig am Haltegriff angeordneter Ein/Aus-Schalter 104 und eine Wasserfüllstandsanzeige 105. Aufgrund der von dem Standsockel 101 abgesetzten Realisierung des Gerätegehäuses 102 ist in dieser Darstellung das Trägerelement nicht sichtbar, wodurch der optische Eindruck entsteht, dass das Gerätegehäuse 102 über dem Standsockel 101 schwebt.
  • In 2 ist eine Schnittdarstellung dieses elektrischen Wasserkochers 100 gezeigt. Der übersichtlicheren Darstellung wegen sind hier Details, wie beispielsweise elektrische Komponenten, nicht dargestellt.
  • Der Standsockel 101 umfasst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine kreisrunde Bodenplatte 101a mit einem Durchmesser von 17cm und einer Höhe von 1,5cm, ein an der Bodenplatte 101a angrenzendes Trägerelement 109 mit einem Durchmesser von 8,5cm und eine Abstellfläche 108 mit einem Durchmesser von 12,5cm. Die Abstellfläche 108 und die Bodenplatte 101a haben einen Abstand 112 von mehr als 1 cm.
  • Das Gerätegehäuse 102 beinhaltet einen Wasserbehälter 106. Eine kreisrunde Aussparung 107 an der Unterseite des Gerätegehäuses 102 korrespondiert mit der Abstellfläche 108, welche das obere Ende eines Trägerelementes 109 bildet. Mittels der Aussparung 107 und der Abstellfläche 108 sowie einer in der Aussparung 107 und der Abstellfläche 108 montierten, handelsüblichen 360°-Kupplung kann lösbar eine elektrische und mechanische Verbindung hergestellt werden.
  • Das Gerätegehäuse 102 weist im unteren äußeren Bereich eine kreisförmige Auskragung 110 nach unten auf, welche im zusammengesetzten Zustand um den äußeren Rand der Abstellfläche 108 verläuft. Der Durchmesser der Abstellfläche 108 ist kleiner als der Durchmesser des Gerätegehäuses 102 im unteren Bereich.
  • Diese Auskragung ist für den zusammengesetzten Zustand noch einmal gestrichelt angedeutet (Bezugsziffer 110''). Zudem ist der Einblickwinkel α eingezeichnet, der von der Oberseite des Standsockels 101 und einer Geraden 111 zwischen dem Übergang vom Standsockel 101 zum Trägerelement und einer unteren Aussenkante des Gerätegehäuses eingeschlossen wird. Der Einblickwinkel α ist kleiner als 45 Grad.
  • 3 zeigt einen elektrischen Brotröster 300 mit einem Standsockel 301 und einem Gerätegehäuse 302, das einen Röstraum umgibt. Ein oberes Teil des Gerätegehäuses 302, das im Wesentlichen aus Aluminium gebildet sein kann, ist eine seitlich wegschwenkbare Abdeckplatte 315. In der dargestellten Stirnseite des Gerätegehäuses 302 befinden sich ein Drehknopf 316 zur Bewegung eines Brotschlittens und ein Drehknopf 317 zur Einstellung des Röstgrads. Die Abdeckplatte 315 verhindert im geschlossenen Zustand, dass Staub und Schmutz durch den unter der Abdeckplatte 315 liegenden Brotschlitz in den Röstraum eintreten. Auch hier wird dem Brotröster 300 durch die von dem Standsockel 301 abgesetzte Realisierung des Gerätegehäuses 302 ein schwebender Charakter verliehen.
  • In 4 ist der Brotröster 300 noch einmal dargestellt. Zusätzlich zu den in der Beschreibung zu 3 schon erläuterten Elementen zeigt diese Figur einen im Standsockel 301 angeordneten Stauraum für ein Netzkabel. Der Stauraum ist durch eine geeignete Aussparung 333 und geeignete Kabelhalterungen 318 realisiert.
  • Außerdem ist in dieser Darstellung im unteren Bereich des Gerätegehäuses 302 zumindest teilweise eine Lüftungsöffnung 319 sichtbar, die entlang dem oder in dem Übergangsbereich zwischen dem Trägerelement (nicht sichtbar) und dem Gerätegehäuse 302 verläuft. Die Lüftungsöffnung 319 ist schlitzförmig um das Trägerelement (nicht sichtbar) umlaufend gebildet. Dabei unterbrechen Tragrippen, die von dem Trägerelement zum Gerätegehäuse 302 führen, den Lüftungsschlitz, um das Trägerelement tragend mit dem Gerätegehäuse 302 zu verbinden.
  • Eine Schnittdarstellung des Brotrösters 300 ist in 5 gezeigt. Der Standsockel 301 umfasst einen Standfuß 301a, aus dem senkrecht ein Trägerelement 309 nach oben ragt. Das Trägerelement 309 trägt das Gehäuse 302 samt Rösteinrichtung. In dem Standsockel 301 ist ein Stauraum 317 für das Netzkabel 320 des Brotrösters 300 vorgesehen.
  • Der Standfuß 301a und das Trägerelement 309 sind aus zwei verschiedenen Materialien 330, 331 gefertigt, wobei das erste Material 330 temperaturbeständiger als das zweite Material 331 ist. Das temperaturbeständigere Material 330 bildet zumindest teilweise die Oberfläche des Trägerelements 309 und des Standfußes 301a.
  • Der Röstraum liegt im Wesentlichen innerhalb eines im Gerätegehäuse 302 angeordneten Innengehäuses 321 und enthält u. a. ein Bodenblech 322, Metallblech-Reflektoren 323, Heizleiter 324 und ein Brotzentriergitter 325.
  • Mittels eines Steuerschlittens 326 kann ein Brotheber 327 nach oben und unten bewegt werden. Mit der Bewegung des Brothebers 327 nach unten wird das Brotzentriergitter 325 automatisch von seiner maximalen Befüllöffnungsbreite 328 von 35 Millimeter ausgehend so weit verengt, dass das eingeführte (nicht dargestellte) Brot im Wesentlichen im Zentrum des Röstraums gehalten wird.
  • Exemplarisch ist in der rechten Hälfte des Brotrösters 300 die Strömung der Kühlluft anhand von Pfeilen eingezeichnet. Die Luft strömt durch die an der Unterseite des Gerätegehäuses 302 angeordneten Lüftungsschlitze 319 in das Gerätegehäuse 302, strömt zum größten Teil außenseitig an den Reflektoren 323 vorbei nach oben und tritt an der Oberseite des Gerätegehäuses 302 durch geeignete Öffnungen wieder nach außen. Ein weiterer Teil der Luft strömt direkt zwischen den Reflektoren 302 am zu röstenden Brot und den Heizleitern 324 vorbei. Die Lüftungsschlitze verlaufen dabei nicht unmittelbar entlang des Trägerelementes 309, sondern entlang einer an dem Trägerelement 309 angeordneten Nut. Auch diese und ähnliche Ausgestaltungen sind selbstverständlich von der Erfindung umfasst.
  • Der Einblickwinkel α ist in diesem Beispiel, bei dem das Gerätegehäuse 302 und der Übergang zwischen Standfuß 301a und Trägerelement 309 rundlich ausgebildet ist, von der Tangente an das Gerätegehäuse 302 und einer zur Oberseite des Standsockels parallelen Ebene 332 eingeschlossen. Der Übergang vom Standfuß 301a zum Trägerelement 309 ist hier also durch das obere Ende der Krümmung des rundlichen Übergangs bestimmt.
  • Die 6 und 7 zeigen dreidimensionale Ansichten einer erfindungsgemäßen Brühgetränkemaschine in Form einer Kaffeemaschine 601 mit einem Gehäuse 602 und einem Sockel 606. Das Gehäuse 602 der Kaffeemaschine 601 umfasst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels einen Wasservorratsbehälter 603, einen unterhalb des Wasservorratsbehälters 603 angeordneten Gehäuseteil 604 und eine Brühkammer 605. Der Sockel 606 umfasst einen runden Standfuß 606a und eine Säule 607. Die Säule 607, die in der 8 teilweise dargestellt ist, ist mit dem Standfuß 606a verbunden und an der Säule 607 sind der Wasservorratsbehälter 603, das Gehäuseteil 604 und die Brühkammer 605 befestigt.
  • Der Wasservorratsbehälter 603 kann über einen Deckel 603a des Wasservorratsbehälters 603 mit Wasser gefüllt werden und die Brühkammer 605 umfasst einen allgemein bekannten und daher nicht näher gezeigten Filterträger, in dem zum Brühen von Kaffee eine geeignete Filtertüte mit Kaffeemehl gelegt werden kann.
  • Der Wasservorratsbehälter 603 ist mit einem in den Figuren nicht dargestellten und im Gehäuseteil 604 angeordneten Durchlauferhitzer verbunden. Während des Brühvorgangs der Kaffeemaschine 601 läuft Wasser von dem Wasservorratsbehälter 603 durch den Durchlauferhitzer, wird dort erhitzt und mittels einer nicht dargestellten Steigleitung von dem Durchlauferhitzer zu einem oberhalb der Brühkammer 605 angeordneten Überlauf 608 geleitet. Von dem Überlauf 608 tropft das erhitzte Wasser in die Brühkammer 605, nimmt Kaffeearoma von dem in der Brühkammer 605 befindlichen Kaffeemehl auf und tropft durch eine nicht näher dargestellte Öffnung im unteren Teil der Brühkammer 605 als Kaffee in eine während des Brühvorgangs unterhalb der Brühkammer 605 angeordneten Getränkesammelbehälter, wie es in der 6 dargestellt ist. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Getränkesammelbehälter eine Thermoskanne 609, die auf einer schwenkbar an der Säule 607 befestigten Haltevorrichtung 610 steht.
  • Wie es in der 8 näher dargestellt ist, ist die Haltevorrichtung 610 im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mittels zweier Lagerbuchsen, von denen nur eine Lagerbuchse 611 in der 8 zu sehen ist, schwenkbar an der Säule 607 befestigt. Aufgrund der schwenkbaren Befestigung kann die Haltevorrichtung 610 von einer ersten Position relativ zum Gehäuse 602 in eine zweite Position relativ zum Gehäuse 602 geschwenkt werden. Die erste Position ist dafür vorgesehen, dass sich die Thermoskanne 609, wenn sie auf der Haltevorrichtung 610 steht, unterhalb der Brühkammer 605 befindet, wie es in der 6 gezeigt ist. Die erste Position ist insbesondere für den Brühvorgang des Kaffees bestimmt. Befindet sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer zweiten Position, dann befindet sich die auf der Haltevorrichtung 610 stehende Thermoskanne 609 seitlich versetzt zur Brühkammer 605 und kann somit relativ leicht von der Haltevorrichtung 610 entnommen werden. Die zweite Position ist in der 7 gezeigt.
  • Für die Bedienung der Kaffeemaschine 601 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels am Standfuß 606a Bedienelemente angeordnet, die im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine Ein-/Ausschalttaste 612 und drei Tasten 613 zum Einstellen der Stärke des zu brühenden Kaffees umfassen.
  • Innerhalb des Standfußes 606a befindet sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Steuerungselektronik 614 zum Steuern des Brühvorgangs der Kaffeemaschine 601. Die Steuerungselektronik 614 steuert während des Brühvorgangs im Wesentlichen den Durchlauferhitzer und ist mit diesem mit in den Figuren nicht dargestellten elektrischen Leitungen verbunden.
  • An der Säule 607 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ein in der 8 dargestellter Mitnehmer 615, der innerhalb dem Sockel 606 angeordnet und mit der Haltevorrichtung 610 für die Thermoskanne 609 gekoppelt ist, drehbar angeordnet. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Mitnehmer 615 mit einer von dem Mitnehmer 615 verdeckten Drehfeder, die wiederum mit dem Standfuß 606a verbunden ist, gekoppelt. Befindet sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer für den Brühvorgang vorgesehen ersten Position, so ist die Drehfeder derart vorgespannt, so dass sie die Haltevorrichtung 610 über den Mitnehmer 615 in ihre zur Entnahme der Thermoskanne 609 von der Haltevorrichtung 610 bestimmten zweiten Position zwingt. Damit die Haltevorrichtung 610 in ihrer ersten Position bleibt, ist der Mitnehmer 615 im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mittels eines Hebels 617 verriegelbar. Der Hebel 617 umfasst einen Vorsprung 617a, der in eine dem Vorsprung 617a angepasste Öffnung 615a des Mitnehmers 615 einhakt. Außerdem wird der Hebel 617 mit einer Feder derart nach oben gedrückt, so dass der Vorsprung 617a in die Öffnung 615a gedrückt wird.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist ferner im Sockel 606 eine mit dem Hebel 617 gekoppelte Taste 616 angeordnet, mit der der Mitnehmer 615 manuell entriegelt werden kann. Wird die Taste 616 gedrückt, so wird der Hebel 617 mit nach unten gedrückt und entriegelt den Mitnehmer 615. Die vorgespannte Drehfeder zieht daraufhin den Mitnehmer 615 in die Richtung des Pfeils 618. Da die Haltevorrichtung 610 wiederum mit dem Mitnehmer 615 gekoppelt ist, schwenkt die Haltevorrichtung 610 von ihrer ersten Position in ihre zweite Position. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wird die Schwenkbewegung der Haltevorrichtung 610 mittels eines am Standfuß 606a angeordne ten und mit dem Mitnehmer 615 zusammenwirkenden Rotationsdämpfer gedämpft, der in der 8 gezeigten Darstellung vom Mitnehmer 615 verdeckt ist.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels umfasst die Kaffeemaschine 601 noch einen so genannter Memory-Draht 619, der mit seinem einem Ende an dem Standfuß 606a und mit seinem anderen Ende an einem in dem Standfuß 606a angeordneten Schieber 620 befestigt ist. Der Memory-Draht 619 ist mit einer in der 8 der Übersicht halber nicht dargestellten elektrischen Leitung verbunden, mit der der Memory-Draht 619 mit einem elektrischen Strom beaufschlagt werden kann. Ist der Brühvorgang zum Brühen von Kaffee beendet, so schaltet der Durchlauferhitzer ab und die Steuerelektronik 614 veranlasst, dass der Memory-Draht 619 über die elektrische Leitung mit dem elektrischen Strom beaufschlagt wird. Dadurch wird der Memory-Draht 619 erwärmt, zieht sich zusammen und zieht den Schieber 620 in Richtung des Pfeils 621. Der Schieber 620 ist wiederum mit dem Hebel 617 derart gekoppelt, dass der Hebel 617 nach unten gedrückt wird, wenn der Schieber 620 in Richtung des Pfeils 621 gezogen wird. Dadurch wird der Mitnehmer 615 entriegelt und die Haltevorrichtung 610 von ihrer ersten Position in ihre zweite Position bewegt. Wenn sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer zweiten Position befindet, wird die elektrische Stromzufuhr für den Memory-Draht 619 abgeschaltet, wodurch sich der Memory-Draht 619 wieder abkühlt und verlängert. Eine vorgespannte, in der 8 der Übersicht halber nicht gezeigte Feder, die mit einem Ende an dem Sockel 606 und ihrem anderen Ende am Schieber 620 befestigt ist, kann dann den Schieber 620 in die entgegengesetzte Richtung des Pfeils 621 ziehen, wodurch die Haltevorrichtung 610, wenn manuell in ihre erste Position gebracht, wieder verriegelt werden kann.
  • Die Kaffeemaschine 601 umfasst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels noch einen Schalter 622, der von dem Mitnehmer 615 geschlossen wird, wenn sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer ersten Position befindet, und geöffnet ist, wenn sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer zweiten Position befindet. Ist der Schalter 622 geöffnet, so kann die Kaffeemaschine 601 nicht eingeschaltet werden bzw. schaltet automatisch aus.

Claims (30)

  1. Haushaltsgerät mit einem Gerätegehäuse (102, 302, 602) und einem Standsockel (101, 301, 606) dadurch gekennzeichnet, dass der Standsockel (101, 301, 606) ein Standelement (101a, 301a, 606a) zum Abstellen des Standsockels (101, 301, 606) und ein Trägerelement (109, 309, 607) umfasst, das das Gerätegehäuse (102, 302, 602) beabstandet vom Standelement (101a, 301a, 606a) trägt.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite des Standsockels (101, 301, 606) mit einer Geraden (111, 311) zwischen dem Übergang vom Standsockel (101, 301, 606) zum Trägerelement (109, 309, 607) und einer unteren Außenkante des Gerätegehäuses (102, 302, 602) einen Einblickwinkel (α) einschließt, welcher kleiner als 45 Grad ist.
  3. Haushaltsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Einblickwinkel (α) größer als 10 Grad und/oder kleiner als 25 Grad ist.
  4. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Standelement (101a, 301a, 606a) flächenhaft ausgebildet ist und das Trägerelement (109, 309, 607) einen an das Standelement (101a, 301a, 606a) angrenzenden säulenartigen Abschnitt umfasst.
  5. Haushaltsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des säulenartigen Abschnitts des Trägerelements (109, 309, 607) maximal halb so groß als der Durchmesser des Standelements (101a, 301a, 606a) ist.
  6. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägeelement (109) eine Abstellfläche (108) umfasst, auf der das Gerätegehäuse (102) des Haushaltsgerätes (100) abstellbar ist.
  7. Haushaltsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Abstellfläche (108) des Trägerelements (109) größer als der Durchmesser des säulenartigen Abschnitts des Trägerelements (109) ist.
  8. Haushaltsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Abstellfläche (108) des Trägerelements (109) wenigstens doppelt so groß als der Durchmesser des säulenartigen Abschnitts des Trägerelements (109) ist.
  9. Haushaltsgerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Standelements (101a) größer als der Durchmesser der Abstellfläche (108) des Trägerelements (109) ist.
  10. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es einen elektrischen Wasserkocher (100) umfasst.
  11. Haushaltsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gerätegehäuse (102) ein Wasserbehälter (106) angeordnet ist und das Gerätegehäuse (102) von dem Standsockel (102) abnehmbar ist.
  12. Haushaltsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Standelements (101a) größer als der Durchmesser des Bodens (107) des Gerätegehäuses (102) ist.
  13. Haushaltsgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (107) des Gerätegehäuses (102) eine Auskragung (110) nach unten aufweist, die um den äußeren Rand der Abstellfläche (108) des Trägerelements (109) verläuft.
  14. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es einen elektrischen Brotröster (300) umfasst.
  15. Haushaltsgerät (300) nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch zumindest eine Lüftungsöffnung (319) im unteren Bereich des Gerätegehäuses (302), welche zumindest teilweise entlang dem Übergangsbereich zwischen dem Trägerelement (309) und dem Gerätegehäuse (302) verläuft.
  16. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Vorrichtung (600) zum Herstellen eines Getränkes umfasst.
  17. Haushaltsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement eine Säule (607) umfasst, an der Komponenten (604, 605) des Gerätegehäuses (602) angeordnet sind.
  18. Haushaltsgerät nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Haushaltsgerät eine Haltevorrichtung (610) für einen Getränkesammelbehälter (609) umfasst, die an der Säule (607) angeordnet ist.
  19. Haushaltsgerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (610) schwenkbar and der Säule (607) gelagert ist.
  20. Haushaltsgerät nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (610) für den Getränkesammelbehälter (609) beabstandet von dem Standelement (606a) des Standsockels (606) an der Säule (607) gelagert ist.
  21. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Getränk ein Brühgetränk ist und die Vorrichtung eine am oder im Gerätegehäuse (602) angeordnete Filtervorrichtung (605) zur Aufnahme eines Brühfiltergutes umfasst.
  22. Haushaltsgerät nach Anspruch 21, die eine Kaffeemaschine (601) ist.
  23. Standsockel eines Haushaltsgeräts (100), wobei das Haushaltsgerät (100) ein Gerätegehäuse (102) umfasst, das auf dem Standsockel (101) abstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Standsockel (101) ein Standelement (101a) zum Abstellen des Standsockels (101) und ein Trägerelement (109) mit einer Abstellfläche (108) für das Gerätegehäuse (102) umfasst, und die Abstellfläche (108) zum Standelement (101a) beabstandet ist.
  24. Standsockel nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Standelement (101a) flächenhaft und das Trägerelement (109) einen an das Standelement (101a) angrenzenden säulenförmigen Abschnitt umfasst.
  25. Standsockel nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Standelements (101a) größer als der Durchmesser des säulenförmigen Abschnitts des Trägerelements (109) ist.
  26. Standsockel nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Standelements (101a) wenigstens doppelt so groß als der Durchmesser des säulenförmigen Abschnitts des Trägerelements (109) ist.
  27. Standsockel nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (108) einen säulenförmigen Abschnitt aufweist, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser der Abstellfläche (108) des Trägerelements (108) ist.
  28. Standsockel nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des säulenförmigen Abschnitts des Trägerelements (109) höchstens halb so groß als der Durchmesser der Abstellfläche (108) des Trägerelements (108) ist.
  29. Standsockel nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Trägerelements (109) kleiner als der Durchmesser der Abstellfläche des Trägerelements (109) ist.
  30. Standsockel nach einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Haushaltsgerät (100) über den Standsockel (101) mit elektrischer Energie versorgbar ist.
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