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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere ein elektrisches
Haushaltsgerät,
wie beispielsweise einen elektrischen Wasserkocher, einen elektrischen
Brotröster
oder eine elektrische Kaffeemaschine, und einen Standsockel eines
Haushaltsgerätes.
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Bekannte
Haushaltsgeräte
stehen üblicherweise
direkt mit dem Geräteboden
ihres Gerätegehäuses auf
einer Abstellfläche
oder auf einem Standsockel. Ein Beispiel eines Haushaltsgerätes, das
mit dem Gehäuseboden
direkt auf der Abstellfläche steht,
ist ein Brotröster.
Der Brotröster
umfasst zur Kühlung
des Röstraums
Lüftungsöffnungen,
die i.d.R. bodennah angebracht sind. Da der Brotröster jedoch
mit seinem Geräteboden
direkt auf der Abstellfläche
steht, sind der Kühlung
des Röstraums Grenzen
gesetzt.
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Ein
Beispiel eines Haushaltsgerätes,
dessen Gerätegehäuse auf
einem Standsockel steht, ist ein Wasserkocher. Der Wasserkocher
umfasst eine allgemein bekannte Steckkupplung, mit einer in dem Standsockel
integrierten Teilkupplung und einer am Geräteboden des Wasserkochers angeordneten
Teilkupplung. Wenn das Gerätegehäuse des
Wasserkochers auf dem Sockel steht, sind die beiden Teilkupplungen
zusammengefügt,
so dass eine innerhalb des Gerätegehäuses bodennah
angeordnete Heizung mit elektrischer Energie versorgt wird. Da die
bekannten Standsockel jedoch im Wesentlichen die Form von Bodenplatten
haben, auf denen die Gehäuseböden der
Wasserkocher direkt stehen, können sich
die Standsockel ungewollt erwärmen.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird daher ein Haushaltsgerät mit einem
Gerätegehäuse und
einem Standsockel angegeben, das dadurch gekennzeichnet ist, dass
der Standsockel ein Standelement zum Abstellen des Standsockels
und ein Trägerelement
umfasst, das das Gerätegehäuse beabstandet vom
Standelement trägt.
Das Gerätegehäuse verkleidet
oder umfasst wesentliche funktionelle Bestandteile des Haushaltsgerätes oder
wesentliche elektrische Komponenten des Haushaltsgerätes. Durch
diese Ausgestaltung ist es möglich,
dass der Geräteboden
des Haushaltsgerätes
nicht mehr direkt auf dem Standelement zum Abstellen des Standsockels
steht, sondern von diesem babstandet ist. Dadurch wird z.B. erreicht,
dass sich der Standsockel nicht unzulässig erwärmt. Außerdem kann dabei einem Nutzer
bei normalem Gebrauch des Haushaltsgerätes der visuelle Eindruck vermittelt
werden, dass das Gerätegehäuse über dem
Standsockel schwebt, dass also das Trägerelement für einen
Nutzer bei normalem Gebrauch des Haushaltsgerätes nicht oder zum überwiegenden
Teil nicht sichtbar ist.
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Die
Erfindung ermöglicht
es außerdem,
dass die elektrischen Komponenten eines Haushaltsgerätes zumindest
größtenteils
kompakter von dem Gerätegehäuse ummantelt
werden können,
als dies bisher im Stand der Technik möglich war. Denn bei den bekannten
Haushaltsgeräten
musste das Gerätegehäuse ja so
groß ausgelegt
sein, dass nicht nur die elektrischen Komponenten, sondern auch
die tragenden Bestandteile von dem Gerätegehäuse umfasst werden. Durch diese
kompaktere Gestaltung des Gerätegehäuses kann
vermieden werden, dass sich in Hohlräumen des Gerätegehäuses Stauwärme ansammelt.
Außerdem
kann das enger an den elektrischen Komponenten anliegende Gerätegehäuse für eine effizientere
Kühlung
der elektrischen Komponenten sorgen, da die Wärmeabfuhr insbesondere an der
Unterseite der Gerätegehäuse verbessert werden
kann. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, dass das schwebend getragene
Gerätegehäuse eine im
Verhältnis
zum umgebenden Volumen große Oberfläche aufweist.
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In
welcher Weise der schwebende Charakter eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes hervortritt,
hängt davon
ab, ob das Trägerelement
unter dem Blickwinkel des Betrachters vom Gerätegehäuse abgeschattet wird. Dies
wiederum ist abhängig vom
Einblickwinkel, unter dem ein Betrachter des Geräts in den Spalt zwischen der
Oberseite des Standsockels und der Unterseite des Gerätegehäuses soweit
hineinblicken kann, dass er das Trägerelement sieht. Der Einblickwinkel
ist hier definiert als der von einer Oberseite des Standsockels
und einer Geraden zwischen dem Übergang
vom Standsockel zum Trägerelement
und einer unteren Außenkante des
Gerätegehäuses eingeschlossene
Winkel. Wenn das Gerätegehäuse rundliche
Konturen aufweist, so kann die Gerade auch die Tangente sein, die
von dem Übergang
vom Standsockel zum Trägerelement ausgehend
an das Gerätegehäuse gelegt
wird.
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Je
größer der
Einblickwinkel ist, desto stärker
tritt der schwebende Charakter des Haushaltsgerätes insofern hervor, als das
Gerätegehäuse höher über dem
Standsockel schwebt. Je kleiner jedoch der Einblickwinkel ist, desto
größer ist
die Anzahl der Nutzungssituationen, in denen überhaupt ein schwebender Charakter
des Haushaltsgerätes
hervortritt.
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Die
genannten Vorteile werden dann besonders effizient genützt, wenn
der Einblickwinkel kleiner als 45 Grad oder bevorzugt kleiner als
25 Grad sind. Wenn der Einblickwinkel zudem größer als 10 Grad ist, sind die
genannten Vorteile besonders ausgeprägt.
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Der
schwebende Charakter kann auch dann besonders gut hervorgehoben
werden, wenn das Standelement flächenhaft
ausgebildet ist und das Trägerelement
einen an das Standelement angrenzenden säulenartigen Abschnitt umfasst.
Bevorzugt ist der Durchmesser des säulenartigen Abschnitts des
Trägerelements
maximal halb so groß als
der Durchmesser des Standelements. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung
ist es auch, dass ein Spalt zwischen dem Gehäuseboden und dem flächenhaften
Standelement entsteht, wodurch z.B. einer Erwärmung des Standsockels oder
auch des gesamten Haushaltsgerätes
entgegengewirkt wird.
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Wenn
der Standsockel dafür
vorgesehen ist, dass das Gerätegehäuse von
dem Standsockel abnehmbar ist, dann umfasst das Trägeelement
eine Abstellfläche
zum Abstellen des Gerätegehäuses. Durch
eine geeignete Wahl der Abmessungen von Trägerelement, Abstellfläche für das Gerätegehäuse und
Standelement ist es möglich,
dass ein Nutzer das Trägerelement
während
des Gebrauchs des Haushaltsgerätes
nicht sieht und der optische Eindruck entsteht, als würde das
Gerätegehäuse über dem
Standsockel schweben. Dieser Eindruck tritt dann besonders auf,
wenn der Durchmesser der Abstellfläche des Trägerelements größer, insbesondere wenigstens
doppelt so groß als
der Durchmesser des säulenartigen
Abschnitts des Trägerelements
ist.
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Der
Abstand zwischen der Oberseite des Standsockels und dem Gerätegehäuse ist
vorzugsweise größer als
1 cm, so dass ein Nutzer das Haushaltsgerät zum Transport bequem am Trägerelement oder
im Bereich zwischen Gerätegehäuse und Standsockel
greifen kann.
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Vorzugsweise
werden das Trägerelement und/oder
der Standsockel ganz oder teilweise aus zwei verschiedenen Materialien
gefertigt, wobei ein erstes Material temperaturbeständiger als
ein zweites Material ist und wobei das erste Material zumindest
teilweise die Oberfläche
des Trägerelements und/oder
des Standsockels bildet.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst
das Haushaltsgerät
einen elektrischen Wasserkocher bzw. handelt es sich bei dem Haushaltsgerät um einen
elektrischen Wasserkocher.
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In
diesem Fall umfasst das Gerätegehäuse einen
Wasserbehälter.
Dabei umfasst das Trägerelement
vorzugsweise die Abstellfläche,
auf die das Gerätegehäuse abgestellt
werden kann. Der Durchmesser der Abstellfläche ist bevorzugt kleiner als
der Durchmesser des Gerätegehäuses im
unteren Bereich oder als der größte Durchmesser
des Gerätegehäuses.
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Die
Abstellfläche
kann rund gebildet sein und mit einer ebenfalls runden Aussparung
an der Unterseite des Gerätegehäuses korrespondieren.
Weil die Abstellfläche
optisch unter dem Gerätegehäuse verschwindet,
ist es nicht notwendig, dass die Abstellfläche und das Gerätegehäuse exakt
konzentrisch und exakt im Winkel zueinander passen. Dadurch wird die
Herstellung des Haushaltsgerätes
vereinfacht, da die Anforderungen an die Maßhaltigkeit zwischen Standsockel
und Gerätegehäuse nicht
so hoch sind wie bei herkömmlichen
Haushaltsgeräten.
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Durch
die Abstellfläche
und eine darin angeordnete elektrische Kupplung, deren Gegenstück in der
Unterseite des Gerätegehäuses eingebaut
ist, kann eine mechanische und/oder eine elektrische Verbindung
zwischen dem Trägerelement
und dem Gerätegehäuse oder
elektrischen Komponenten in dem Gerätegehäuse realisiert werden.
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Besonders
bevorzugt sind das Haushaltsgerät
bzw. das Trägerelement,
insbesondere die Abstellfläche
und die damit korrespondierende Aussparung im Gerätegehäuse sowie
gegebenenfalls die elektrische Kupplung derart ausgestaltet, dass
das Gerätegehäuse relativ
zum Standsockel um die Mittelachse des Trägerelementes um 360 Grad schwenkbar
ist.
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Zudem
weist das Gerätegehäuse im unteren äußeren Bereich
vorzugsweise eine sich nach unten erstreckende kreisförmige Auskragung
auf, welche um den äußeren Rand
der Abstellfläche
verläuft.
Dadurch kann die Stabilität
des Haushaltsgerätes
weiter erhöht
und das Haushaltsgerät
leichter gereinigt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsvariante weist
das Trägerelement
im Bereich der runden Abstellfläche
den größten Durchmesser
auf, wobei der Durchmesser der Abstellfläche kleiner ist als der Durchmesser
des Standelements. Ergänzend
oder alternativ dazu ist der Durchmesser des Gerätegehäuses im unteren Bereich kleiner
als der Durchmesser des Standelements.
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Vorzugsweise
ist an der Unterseite des Gerätegehäuses und/oder
in der Abstellfläche
zumindest eine Lüftungsöffnung angeordnet.
Durch den schwebenden Charakter des Haushaltsgerätes und diese Lüftungsöffnung wird
eine verstärkte
Luftströmung
von unten nach oben durch das Gerätegehäuse erreicht, welche zu einer
schnellen Abkühlung
des Gerätes
nach der Nutzung führt.
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Bei
einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel
umfasst das Haushaltsgerät
einen elektrischen Brotröster
bzw. handelt es sich bei dem Haushaltsgerät um einen elektrischen Brotröster.
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Bei
einem solchen Brotröster
ist vorzugsweise im unteren Bereich des Gerätegehäuses, insbesondere auf der
dem Standsockel gegenüberliegenden
Fläche
des Gerätegehäuses, zumindest
eine Lüftungsöffnung angeordnet,
welche zumindest teilweise entlang dem Übergangsbereich zwischen dem Trägerelement
und dem Gerätegehäuse verläuft. Beispielsweise
ist die Lüftungsöffnung insbesondere schlitzförmig um
das Trägerelement
umlaufend gebildet. Dadurch kann durch einfache Mittel eine verstärkte Luftströmung von
unten nach oben durch das Gerätegehäuse, das
auch den Röstraum
umgibt, erreicht werden. Dies kann im Ergebnis auch zu einer gewünschten
schnellen Abkühlung
des Gerätes
nach der Nutzung und zu einer homogeneren Wärmeverteilung durch Konvektion
im Röstraum
während
der Nutzung führen.
Außerdem
wird durch die genannte Anordnung der Lüftungsöffnung verhindert, dass die Lüftungsschlitze
von anderen Gegenständen
zugestellt oder abgedeckt werden können, wenn der Brotröster auf
eine ungeeignete Unterlage, beispielsweise eine weiche Decke, gestellt
wird. Dies ist bei herkömmlichen
Brotröstern,
welche Belüftungsöffnungen
an der Gehäuseunterseite
aufweisen, ein Problem.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes umfasst
dieses eine Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkes bzw.
handelt es sich bei diesem um eine Vorrichtung zum Herstellen eines
Getränkes.
Eine Vorrichtung zum Her stellen eines Getränkes ist insbesondere eine
Vorrichtung zum Herstellen eines Brühgetränkes wie z.B. eine Kaffeemaschine.
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Eine
Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkes umfasst i.d.R. mehrere
Komponenten, wie z.B. einen Wasservorratsbehälter oder eine Getränkezubereitungseinrichtung,
die bei einer Vorrichtung zum Herstellen eines Brühgetränkes beispielsweise eine
Brühkammer
oder Filtervorrichtung ist. Die Höhe des Trägerelementes kann bei dieser
Variante die Höhe
des Haushaltsgerätes
bestimmen. Dabei kann das Gerätegehäuse im unteren
Bereich eine seitlich auskragende Tragplatte aufweisen, durch welche
ein Getränkesammelbehälter der
Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkes getragen wird.
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Handelt
es sich nach einer Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei dem Trägerelement um
eine Säule,
dann sind diese Komponenten bevorzugt an der Säule angeordnet. Nach einer
Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist diese eine Haltevorrichtung für den Getränkesammelbehälter auf,
die ebenfalls an der Säule
angeordnet ist. Diese Anordnung der Haltevorrichtung für den Getränkesammelbehälter ist
dann besonders praktisch, wenn die Haltevorrichtung schwenkbar and
der Säule
gelagert ist. So ist es möglich,
dass die Haltevorrichtung aus einer ersten Position, bei der sich
die Haltevorrichtung den Getränkesammelbehälter in
eine Position bringt, in der das Getränk gesammelt werden kann, in
eine zweite Position schwenkt, in der der Getränkesammelbehälter bequem
von der Haltevorrichtung genommen werden kann. Besonders praktisch ist
diese Ausführungsform,
wenn die Haltevorrichtung nach dem Ende der Zubereitung des Getränkes automatisch
in ihre zweite Position schwenkt. Somit kann der Getränkesammelbehälter nicht
nur bequem von der Haltevorrichtung genommen werden, sondern es
wird auch angezeigt, wenn das Getränk fertig ist.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird auch ein Standsockel eines Haushaltsgeräts angegeben,
wobei das Haushaltsgerät
ein Gerätegehäuse umfasst, das
auf dem Standsockel abstellbar ist. Der Standsockel ist dadurch
gekennzeichnet, dass er ein Standelement zum Abstellen des Standsockels
und ein Trägerelement
mit einer Abstellfläche
für das
Gerätegehäuse umfasst,
und die Abstellfläche
zum Standelement beabstandet ist. Durch eine geeignete Wahl der Abmessungen
von Trägerelement,
Abstellfläche
für das
Gerätegehäuse und
Standelement ist es möglich,
dass ein Nutzer das Trägerelement
während
des Gebrauchs des Haushaltsgerätes
nicht sieht und der optische Eindruck entsteht, als würde das
Gerätegehäuse über dem
Standsockel schweben. Dieser Eindruck wird beispielsweise dann entstehen,
wenn das Standelement flächenhaft
ausgebildet und das Trägerelement
einen an das Standelement angrenzenden säulenförmigen Abschnitt umfasst und
insbesondere dann, wenn der Durchmesser des Standelements größer, insbesondere
wenigstens doppelt so groß als
der Durchmesser des säulenförmigen Abschnitts
des Trägerelements
ist. Ein relativ großes flächenhaftes
Standelement, das z.B. die Form einer Bodenplatte hat, verhindert
auch ein Umkippen des Haushaltsgerätes.
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Gemäß vorteilhafter
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Standsockels ist der Durchmesser
des säulenförmigen Abschnitts
des Trägerelement
kleiner und insbesondere höchstens
halb so groß als
der Durchmesser der Abstellfläche
des Trägerelements
und/oder ist die Höhe
des Trägerelements
kleiner als der Durchmesser der Abstellfläche des Trägerelements.
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Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Haushaltsgeräte sind
exemplarisch in den schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Wasserkochers;
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2 eine
Schnittdarstellung des Wasserkochers nach 1;
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Brotrösters von oben;
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4 eine
perspektivische Darstellung des Brotrösters nach 3 von
unten;
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5 eine
Schnittdarstellung des Brotrösters
nach den 3 und 4;
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6 und 7 eine
perspektivische Darstellungen einer Kaffeemaschine und
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8 einen
Teilausschnitt der in den 6 und 7 dargestellten
Kaffeemaschine.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen elektrischen
Wasserkocher 100 mit Standsockel 101 und einem
Gerätegehäuse 102,
das einen Wasserbehälter
beinhaltet. Teil des Gerä tegehäuses 102 sind
ein Haltegriff 103, ein obenseitig am Haltegriff angeordneter
Ein/Aus-Schalter 104 und eine Wasserfüllstandsanzeige 105.
Aufgrund der von dem Standsockel 101 abgesetzten Realisierung
des Gerätegehäuses 102 ist
in dieser Darstellung das Trägerelement
nicht sichtbar, wodurch der optische Eindruck entsteht, dass das
Gerätegehäuse 102 über dem Standsockel 101 schwebt.
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In 2 ist
eine Schnittdarstellung dieses elektrischen Wasserkochers 100 gezeigt.
Der übersichtlicheren
Darstellung wegen sind hier Details, wie beispielsweise elektrische
Komponenten, nicht dargestellt.
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Der
Standsockel 101 umfasst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
eine kreisrunde Bodenplatte 101a mit einem Durchmesser
von 17cm und einer Höhe
von 1,5cm, ein an der Bodenplatte 101a angrenzendes Trägerelement 109 mit
einem Durchmesser von 8,5cm und eine Abstellfläche 108 mit einem
Durchmesser von 12,5cm. Die Abstellfläche 108 und die Bodenplatte 101a haben
einen Abstand 112 von mehr als 1 cm.
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Das
Gerätegehäuse 102 beinhaltet
einen Wasserbehälter 106.
Eine kreisrunde Aussparung 107 an der Unterseite des Gerätegehäuses 102 korrespondiert
mit der Abstellfläche 108,
welche das obere Ende eines Trägerelementes 109 bildet.
Mittels der Aussparung 107 und der Abstellfläche 108 sowie
einer in der Aussparung 107 und der Abstellfläche 108 montierten,
handelsüblichen
360°-Kupplung kann
lösbar
eine elektrische und mechanische Verbindung hergestellt werden.
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Das
Gerätegehäuse 102 weist
im unteren äußeren Bereich
eine kreisförmige
Auskragung 110 nach unten auf, welche im zusammengesetzten
Zustand um den äußeren Rand
der Abstellfläche 108 verläuft. Der
Durchmesser der Abstellfläche 108 ist kleiner
als der Durchmesser des Gerätegehäuses 102 im
unteren Bereich.
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Diese
Auskragung ist für
den zusammengesetzten Zustand noch einmal gestrichelt angedeutet (Bezugsziffer 110''). Zudem ist der Einblickwinkel α eingezeichnet,
der von der Oberseite des Standsockels 101 und einer Geraden 111 zwischen
dem Übergang
vom Standsockel 101 zum Trägerelement und einer unteren
Aussenkante des Gerätegehäuses eingeschlossen
wird. Der Einblickwinkel α ist
kleiner als 45 Grad.
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3 zeigt
einen elektrischen Brotröster 300 mit
einem Standsockel 301 und einem Gerätegehäuse 302, das einen
Röstraum
umgibt. Ein oberes Teil des Gerätegehäuses 302,
das im Wesentlichen aus Aluminium gebildet sein kann, ist eine seitlich
wegschwenkbare Abdeckplatte 315. In der dargestellten Stirnseite
des Gerätegehäuses 302 befinden
sich ein Drehknopf 316 zur Bewegung eines Brotschlittens und
ein Drehknopf 317 zur Einstellung des Röstgrads. Die Abdeckplatte 315 verhindert
im geschlossenen Zustand, dass Staub und Schmutz durch den unter
der Abdeckplatte 315 liegenden Brotschlitz in den Röstraum eintreten.
Auch hier wird dem Brotröster 300 durch
die von dem Standsockel 301 abgesetzte Realisierung des
Gerätegehäuses 302 ein schwebender
Charakter verliehen.
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In 4 ist
der Brotröster 300 noch
einmal dargestellt. Zusätzlich
zu den in der Beschreibung zu 3 schon
erläuterten
Elementen zeigt diese Figur einen im Standsockel 301 angeordneten
Stauraum für
ein Netzkabel. Der Stauraum ist durch eine geeignete Aussparung 333 und
geeignete Kabelhalterungen 318 realisiert.
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Außerdem ist
in dieser Darstellung im unteren Bereich des Gerätegehäuses 302 zumindest
teilweise eine Lüftungsöffnung 319 sichtbar,
die entlang dem oder in dem Übergangsbereich
zwischen dem Trägerelement
(nicht sichtbar) und dem Gerätegehäuse 302 verläuft. Die
Lüftungsöffnung 319 ist schlitzförmig um
das Trägerelement
(nicht sichtbar) umlaufend gebildet. Dabei unterbrechen Tragrippen, die
von dem Trägerelement
zum Gerätegehäuse 302 führen, den
Lüftungsschlitz,
um das Trägerelement tragend
mit dem Gerätegehäuse 302 zu
verbinden.
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Eine
Schnittdarstellung des Brotrösters 300 ist
in 5 gezeigt. Der Standsockel 301 umfasst
einen Standfuß 301a,
aus dem senkrecht ein Trägerelement 309 nach
oben ragt. Das Trägerelement 309 trägt das Gehäuse 302 samt
Rösteinrichtung.
In dem Standsockel 301 ist ein Stauraum 317 für das Netzkabel 320 des
Brotrösters 300 vorgesehen.
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Der
Standfuß 301a und
das Trägerelement 309 sind
aus zwei verschiedenen Materialien 330, 331 gefertigt,
wobei das erste Material 330 temperaturbeständiger als
das zweite Material 331 ist. Das temperaturbeständigere
Material 330 bildet zumindest teilweise die Oberfläche des
Trägerelements 309 und
des Standfußes 301a.
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Der
Röstraum
liegt im Wesentlichen innerhalb eines im Gerätegehäuse 302 angeordneten
Innengehäuses 321 und
enthält
u. a. ein Bodenblech 322, Metallblech-Reflektoren 323,
Heizleiter 324 und ein Brotzentriergitter 325.
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Mittels
eines Steuerschlittens 326 kann ein Brotheber 327 nach
oben und unten bewegt werden. Mit der Bewegung des Brothebers 327 nach
unten wird das Brotzentriergitter 325 automatisch von seiner
maximalen Befüllöffnungsbreite 328 von
35 Millimeter ausgehend so weit verengt, dass das eingeführte (nicht
dargestellte) Brot im Wesentlichen im Zentrum des Röstraums
gehalten wird.
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Exemplarisch
ist in der rechten Hälfte
des Brotrösters 300 die
Strömung
der Kühlluft
anhand von Pfeilen eingezeichnet. Die Luft strömt durch die an der Unterseite
des Gerätegehäuses 302 angeordneten
Lüftungsschlitze 319 in
das Gerätegehäuse 302,
strömt
zum größten Teil
außenseitig
an den Reflektoren 323 vorbei nach oben und tritt an der
Oberseite des Gerätegehäuses 302 durch
geeignete Öffnungen
wieder nach außen.
Ein weiterer Teil der Luft strömt
direkt zwischen den Reflektoren 302 am zu röstenden
Brot und den Heizleitern 324 vorbei. Die Lüftungsschlitze
verlaufen dabei nicht unmittelbar entlang des Trägerelementes 309,
sondern entlang einer an dem Trägerelement 309 angeordneten
Nut. Auch diese und ähnliche
Ausgestaltungen sind selbstverständlich
von der Erfindung umfasst.
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Der
Einblickwinkel α ist
in diesem Beispiel, bei dem das Gerätegehäuse 302 und der Übergang zwischen
Standfuß 301a und
Trägerelement 309 rundlich
ausgebildet ist, von der Tangente an das Gerätegehäuse 302 und einer
zur Oberseite des Standsockels parallelen Ebene 332 eingeschlossen.
Der Übergang
vom Standfuß 301a zum
Trägerelement 309 ist
hier also durch das obere Ende der Krümmung des rundlichen Übergangs
bestimmt.
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Die 6 und 7 zeigen
dreidimensionale Ansichten einer erfindungsgemäßen Brühgetränkemaschine in Form einer Kaffeemaschine 601 mit einem
Gehäuse 602 und
einem Sockel 606. Das Gehäuse 602 der Kaffeemaschine 601 umfasst
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
einen Wasservorratsbehälter 603,
einen unterhalb des Wasservorratsbehälters 603 angeordneten
Gehäuseteil 604 und
eine Brühkammer 605.
Der Sockel 606 umfasst einen runden Standfuß 606a und
eine Säule 607.
Die Säule 607,
die in der 8 teilweise dargestellt ist, ist
mit dem Standfuß 606a verbunden
und an der Säule 607 sind
der Wasservorratsbehälter 603,
das Gehäuseteil 604 und
die Brühkammer 605 befestigt.
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Der
Wasservorratsbehälter 603 kann über einen
Deckel 603a des Wasservorratsbehälters 603 mit Wasser
gefüllt
werden und die Brühkammer 605 umfasst
einen allgemein bekannten und daher nicht näher gezeigten Filterträger, in
dem zum Brühen
von Kaffee eine geeignete Filtertüte mit Kaffeemehl gelegt werden
kann.
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Der
Wasservorratsbehälter 603 ist
mit einem in den Figuren nicht dargestellten und im Gehäuseteil 604 angeordneten
Durchlauferhitzer verbunden. Während
des Brühvorgangs
der Kaffeemaschine 601 läuft Wasser von dem Wasservorratsbehälter 603 durch
den Durchlauferhitzer, wird dort erhitzt und mittels einer nicht
dargestellten Steigleitung von dem Durchlauferhitzer zu einem oberhalb
der Brühkammer 605 angeordneten Überlauf 608 geleitet.
Von dem Überlauf 608 tropft
das erhitzte Wasser in die Brühkammer 605,
nimmt Kaffeearoma von dem in der Brühkammer 605 befindlichen
Kaffeemehl auf und tropft durch eine nicht näher dargestellte Öffnung im
unteren Teil der Brühkammer 605 als
Kaffee in eine während
des Brühvorgangs
unterhalb der Brühkammer 605 angeordneten
Getränkesammelbehälter, wie
es in der 6 dargestellt ist. Im Falle
des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ist der Getränkesammelbehälter eine
Thermoskanne 609, die auf einer schwenkbar an der Säule 607 befestigten
Haltevorrichtung 610 steht.
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Wie
es in der 8 näher dargestellt ist, ist die
Haltevorrichtung 610 im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
mittels zweier Lagerbuchsen, von denen nur eine Lagerbuchse 611 in
der 8 zu sehen ist, schwenkbar an der Säule 607 befestigt. Aufgrund
der schwenkbaren Befestigung kann die Haltevorrichtung 610 von
einer ersten Position relativ zum Gehäuse 602 in eine zweite
Position relativ zum Gehäuse 602 geschwenkt
werden. Die erste Position ist dafür vorgesehen, dass sich die
Thermoskanne 609, wenn sie auf der Haltevorrichtung 610 steht,
unterhalb der Brühkammer 605 befindet,
wie es in der 6 gezeigt ist. Die erste Position
ist insbesondere für
den Brühvorgang
des Kaffees bestimmt. Befindet sich die Haltevorrichtung 610 in
ihrer zweiten Position, dann befindet sich die auf der Haltevorrichtung 610 stehende
Thermoskanne 609 seitlich versetzt zur Brühkammer 605 und
kann somit relativ leicht von der Haltevorrichtung 610 entnommen
werden. Die zweite Position ist in der 7 gezeigt.
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Für die Bedienung
der Kaffeemaschine 601 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels am
Standfuß 606a Bedienelemente
angeordnet, die im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine Ein-/Ausschalttaste 612 und
drei Tasten 613 zum Einstellen der Stärke des zu brühenden Kaffees
umfassen.
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Innerhalb
des Standfußes 606a befindet
sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Steuerungselektronik 614 zum
Steuern des Brühvorgangs
der Kaffeemaschine 601. Die Steuerungselektronik 614 steuert
während
des Brühvorgangs
im Wesentlichen den Durchlauferhitzer und ist mit diesem mit in
den Figuren nicht dargestellten elektrischen Leitungen verbunden.
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An
der Säule 607 ist
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ein in der 8 dargestellter Mitnehmer 615,
der innerhalb dem Sockel 606 angeordnet und mit der Haltevorrichtung 610 für die Thermoskanne 609 gekoppelt
ist, drehbar angeordnet. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist
der Mitnehmer 615 mit einer von dem Mitnehmer 615 verdeckten
Drehfeder, die wiederum mit dem Standfuß 606a verbunden ist,
gekoppelt. Befindet sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer
für den
Brühvorgang
vorgesehen ersten Position, so ist die Drehfeder derart vorgespannt,
so dass sie die Haltevorrichtung 610 über den Mitnehmer 615 in
ihre zur Entnahme der Thermoskanne 609 von der Haltevorrichtung 610 bestimmten
zweiten Position zwingt. Damit die Haltevorrichtung 610 in
ihrer ersten Position bleibt, ist der Mitnehmer 615 im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
mittels eines Hebels 617 verriegelbar. Der Hebel 617 umfasst
einen Vorsprung 617a, der in eine dem Vorsprung 617a angepasste Öffnung 615a des
Mitnehmers 615 einhakt. Außerdem wird der Hebel 617 mit
einer Feder derart nach oben gedrückt, so dass der Vorsprung 617a in
die Öffnung 615a gedrückt wird.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ist ferner im Sockel 606 eine mit dem Hebel 617 gekoppelte
Taste 616 angeordnet, mit der der Mitnehmer 615 manuell
entriegelt werden kann. Wird die Taste 616 gedrückt, so
wird der Hebel 617 mit nach unten gedrückt und entriegelt den Mitnehmer 615.
Die vorgespannte Drehfeder zieht daraufhin den Mitnehmer 615 in
die Richtung des Pfeils 618. Da die Haltevorrichtung 610 wiederum
mit dem Mitnehmer 615 gekoppelt ist, schwenkt die Haltevorrichtung 610 von
ihrer ersten Position in ihre zweite Position. Im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels
wird die Schwenkbewegung der Haltevorrichtung 610 mittels eines
am Standfuß 606a angeordne ten
und mit dem Mitnehmer 615 zusammenwirkenden Rotationsdämpfer gedämpft, der
in der 8 gezeigten Darstellung vom Mitnehmer 615 verdeckt
ist.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
umfasst die Kaffeemaschine 601 noch einen so genannter
Memory-Draht 619, der mit seinem einem Ende an dem Standfuß 606a und
mit seinem anderen Ende an einem in dem Standfuß 606a angeordneten
Schieber 620 befestigt ist. Der Memory-Draht 619 ist
mit einer in der 8 der Übersicht halber nicht dargestellten
elektrischen Leitung verbunden, mit der der Memory-Draht 619 mit
einem elektrischen Strom beaufschlagt werden kann. Ist der Brühvorgang
zum Brühen
von Kaffee beendet, so schaltet der Durchlauferhitzer ab und die
Steuerelektronik 614 veranlasst, dass der Memory-Draht 619 über die
elektrische Leitung mit dem elektrischen Strom beaufschlagt wird.
Dadurch wird der Memory-Draht 619 erwärmt, zieht sich zusammen und
zieht den Schieber 620 in Richtung des Pfeils 621.
Der Schieber 620 ist wiederum mit dem Hebel 617 derart gekoppelt,
dass der Hebel 617 nach unten gedrückt wird, wenn der Schieber 620 in
Richtung des Pfeils 621 gezogen wird. Dadurch wird der
Mitnehmer 615 entriegelt und die Haltevorrichtung 610 von
ihrer ersten Position in ihre zweite Position bewegt. Wenn sich
die Haltevorrichtung 610 in ihrer zweiten Position befindet,
wird die elektrische Stromzufuhr für den Memory-Draht 619 abgeschaltet,
wodurch sich der Memory-Draht 619 wieder abkühlt und
verlängert.
Eine vorgespannte, in der 8 der Übersicht
halber nicht gezeigte Feder, die mit einem Ende an dem Sockel 606 und
ihrem anderen Ende am Schieber 620 befestigt ist, kann
dann den Schieber 620 in die entgegengesetzte Richtung
des Pfeils 621 ziehen, wodurch die Haltevorrichtung 610,
wenn manuell in ihre erste Position gebracht, wieder verriegelt
werden kann.
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Die
Kaffeemaschine 601 umfasst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
noch einen Schalter 622, der von dem Mitnehmer 615 geschlossen
wird, wenn sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer ersten
Position befindet, und geöffnet
ist, wenn sich die Haltevorrichtung 610 in ihrer zweiten
Position befindet. Ist der Schalter 622 geöffnet, so
kann die Kaffeemaschine 601 nicht eingeschaltet werden
bzw. schaltet automatisch aus.