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Die
Erfindung betrifft eine Leiterplatte zur Bestückung mit elektrischen und/oder
elektronischen Bauteilen. Die Erfindung betrifft insbesondere solche Leiterplatten,
die mit SMD-Bauteilen bestückt
und in einem Reflow-Lötofen
gelötet
werden.
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Unter
dem Begriff "Leiterplatte" wird nachfolgend
eine Trägerplatte
mit Leiterbahnen verstanden, die aus einem relativ starren Material
besteht.
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Es
sind verschiedene Anwendungen mit solchen herkömmlichen Leiterplatten bekannt,
bei denen zwei Leiterplatten über
eine relativ flexible Verbindung elektrisch miteinander verbunden
werden, weil die Leiterplatten beispielsweise in unterschiedlichen
Positionen zueinander angeordnet werden sollen. Eine solche Verbindung
ist am einfachsten durch ein Kabel mit einer Steckverbindung als
lösbare
Verbindung der Leiterplatten zu realisieren; sie erfordert jedoch
auf wenigstens einer Leiterplatte und/oder dem Kabel ein zusätzliches
Bauteil. In anderen Fällen,
wo eine nicht lösbare
Verbindung der Leiterplatten gewünscht
wird, werden häufig
flexible Leiterbahnen oder kurze Flachbandkabel, sogenannte Jumper,
verwendet.
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Unter
dem Begriff "flexible
Leiterbahn" wird dabei üblicherweise
eine Anordnung mehrerer metallener Leiterbahnen auf einem flexiblen
Trägermaterial
verstanden, Unter dem Begriff "Jumper" werden üblicherweise
dünne Litzen,
die von einer Isolation aus Papier oder Kunststoff umschlossen sind,
verstanden. Jumper werden meistens direkt auf der oder einer der
Bestückungsseiten
der Leiterplatten verlötet.
Bei den flexiblen Leiterbahnen sind auch Kombinationen denkbar,
wobei die flexiblen Leiterbahnen auf einer Leiterplatte verlötet und
an ihrem anderen Ende mit einem Stecker versehen sind, der in eine entsprechende
Steckerbuchse auf der anderen Leiterplatte gesteckt wird.
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Bei
Leiterplatten-Herstellern sind heute auch Leiterplatten, die durch
flexible Leiterbahnen miteinander verbundene sind, als Fertigprodukte
erhältlich. Bei
solchen Produkten werden beispielsweise zunächst alle miteinander zu verbindenden
Leiterplatten zu einer einzelnen mehrlagigen Platte aufgebaut, wobei
die flexiblen Leiterbahnen als Innenlage für die gesamte Platte integriert
werden. Danach wird an den Stellen, wo nur die flexiblen Leiterbahnen
stehen bleiben sollen, das starre Trägermaterial der Leiterplatten
bis auf die flexiblen Leiterbahnen entfernt. Übrig bleiben einzelne starre
Leiterplatten, die miteinander durch flexible Leiterbahnen verbunden
sind. Solche Leiterplatten-Anordnungen
sind auch unter dem Begriff "Starrflex-Leiterplatten" bekannt. Sie können mit
SMD-Bauteilen bestückt
und in einem Lötautomaten,
beispielsweise einem Reflow-Lötofen,
gelötete
werden. Nachteilig ist jedoch, daß beim Biegen der flexible
Leiterbahnen, weil die Leiterplatten in bestimmter Weise zueinander
ausgerichtet werden sollen, gewisse minimale Biegeradien der flexiblen
Leiterbahnen nicht unterschritten werden dürfen. Anderenfalls können sich
die eigentlichen metallischen Leiterbahnen vom flexiblen Trägermaterial
ablösen und/oder
brechen.
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Sollen
bei den angesprochenen Verbindung von Leiterplatten die flexiblen
Leiterbahnen jedoch auch sehr kleine Biegeradien überstehen
können,
so bleiben nur Verbindungen mit Jumpern, wobei, wie üblich, deren
Litzen auf beiden Leiterplatten verlötet oder mit Leitkleber geklebt
werden. Hierbei werden heute jedoch das Löten oder Kleben von Jumpern
zusätzlich
zum sonstigen Bestückungs-
und Lötprozeß der Leiterplatten
in einem separaten Arbeitsschritt ausgeführt. Dies ist nicht nur zeitaufwendig
sondern auch teuer.
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Vorteilhaft
wäre es
hingegen, wenn die beschriebenen Verbindungen der Leiterplatten
untereinander durch flexible Leiterbahnen oder Jumper in einem Schritt
mit dem Lötprozess
für die
SMD- und anderen Bauteile auf den Leiterplatten in einem Reflow-Lötofen zu
akzeptablen Preisen hergestellt werden könnten. Preiswerte Jumper, insbesondere
solche mit Isolationen aus Papier halten jedoch den hohen, für einen
Lötvorgang
im Reflow-Lötofen
erforderlichen Temperaturen nicht Stand. Jumper mit hoch temperaturfester Ummantelung,
die auch den hohen Temperaturspitzen im Reflow-Lötofen widersteht, sind andererseits
sehr teuer.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der
oben genannten Nachteile eine Leiterplatte zu schaffen, mit der
bzw. denen es auf einfache Weise und zudem kostengünstig möglich ist,
eine Verbindung zwischen dieser und einer anderen Leiterplatte zu
schaffen.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Leiterplatte nach der Erfindung zur Bestückung mit
elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen, wobei die Leiterplatte
in einer Stirnseite wenigstens eine seitliche Öffnung zur Aufnahme eines Drahtes,
Anschlußpins
oder einer Litze aufweist und diese Öffnung metallisiert ist.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Leiterplatte nach der Erfindung sieht vor, daß die Öffnung durch
Bohrung oder Fräsen
hergestellt wird.
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Bei
wieder einer anderen Ausführungsform der
Leiterplatte nach der Erfindung wird die Öffnung durch ein Laser-Verfahren
hergestellt.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Leiterplatte nach der Erfindung sieht vor, daß die Öffnung durch
ein Plasma-Ätzverfahren
hergestellt wird.
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Noch
eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leiterplatte
ist aus mehreren Lagen zusammengesetzt.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Leiterplatte nach der Erfindung wird die Öffnung aus einer Ausnehmung
wenigstens einer Innenlage der Leiterplatte gebildet.
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Bei
noch wieder einer anderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leiterplatte
wird die Ausnehmung der Innenlage während des Zusammenfügens der
Lagen zur Leiterplatte durch ein später entfernbares Material ausgefüllt.
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Weitere
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Leiterplatte
betreffen verschieden Formen der Öffnung als Buchse bzw. aus
wenigstens einem Schlitz.
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Bei
noch einer anderen Ausführungsform
der Leiterplatte nach der Erfindung weist die Öffnung eine Lotzuführung auf,
die in besonderer Ausgestaltung auch metallisiert sein kann.
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Noch
eine andere bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung betrifft einen Nutzen aus mehreren erfindungsgemäßen Leiterplatten.
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Die
oben genannte Aufgabe wird nach der Erfindung auch gelöst durch
eine erste Variante einer Anordnung aus mindestens zwei der oben
beschriebenen Leiterplatten, die durch Jumper oder flexible Leiterbahnen
verbunden sind, deren Anschlußpins oder
Litzen in den seitlichen Öffnungen
der Leiterplatten eingesetzt und dort verlötet sind.
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Die
genannte Aufgabe wird außerdem
gelöst durch
eine weitere Variante einer Anordnung aus mindestens zwei der oben
beschriebenen Leiterplatten nach der Erfindung auch gelöst mit in
die seitlichen Öffnungen
eingelöteten
Anschlußpins
bzw. Anschlußdrähten eines
Jumpers zur Verbindung der Leiterplatten.
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Bei
anderen, besonderen Ausführungsformen
einer Leiterplatte nach der Erfindung ist in die seitliche Öffnung ein
Anschlußpin
bzw. Anschlußdraht
einer Leuchtdiode (LED) oder sind, im Falle mehrerer seitlicher Öffnungen,
Anschlußpins
einer Steckerleiste oder Steckerbuchsenleiste eingelötet.
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Bei
wieder einer anderen Ausführungsform einer
Leiterplatte nach der Erfindung ist in die seitliche Öffnung der
Leiterplatte eine metallische Hülse eingelötet.
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Bei
noch weiteren Ausführungsformen
einer Leiterplatte nach der Erfindung sind mehrere seitlichen Öffnungen
mit unterschiedlicher Größe bzw. Durchmesser
oder mit unterschiedlichem Abstand zueinander vorgesehen, wodurch
eine Kodierung bewirkt wird, die eine lagerichtige Platzierung von
Steckern in den Hülsen
ermöglicht.
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Der
Erfindung basiert im wesentlichen auf der Idee, herkömmliche
Leiterplatten durch eine seitliche Anordnung von Anschlußöffnungen
für Anschlußpins bzw.
Anschlußdrähte zu verbessern.
Indem diese Anschlußöffnungen
von den eigentlichen Bestückungsseiten
der Leiterplatte auf deren seitliche Kanten bzw. in die Stirnflächen verlagert
werden, wird Platz auf den Bestückungsseiten
der Leiterplatte gewonnen bzw. eingespart. Bei einer besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ergibt sich dadurch die Möglichkeit,
mehrere Leiterplatten eines Nutzens mit Jumpern zu verbinden, die
nicht in einem separaten Lötvorgang
sondern zusammen mit SMD-Bauteilen beim Lötprozess im Reflow-Lötofen gelötete werden,
wodurch erhebliche Kosten eingespart werden.
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Die
Erfindung weist darüber
hinaus noch einen weiteren großen
Vorteil auf: Die seitlichen Öffnungen
in der Stirnseite einer Leiterplatte nach der Erfindung können nicht
nur Litzen oder Anschlußdrähte von
Jumpern aufnehmen, sondern können auch
zum seitlichen Anschluß von
anderen bedrahteten Bauteilen an die Leiterplatte dienen. So können in den
seitlichen Öffnungen
der Leiterplatte beispielsweise Anschlußdrähte oder Anschlußpins von
LEDs oder Steckerleisten eingelötet
werden. Es ist außerdem
möglich,
die seitlichen Öffnungen
in der Stirnfläche
einer Leiterplatte durch eingelötete
Metallhülsen zu
stabilisieren und als Buchsen zu benutzen. Sind diese Buchsen mit
den üblicherweise
auf Leiterplatten vorgesehenen Testpunkten zur Prüfung der
fertig bestückten
und gelöteten
Leiterplatte verbunden, so können
Teststifte oder zum Prüfen
verwendete Stiftstecker direkt in die seitlichen Buchsen eingesetzt werden.
Im Prinzip können
damit Testpads und Prüfpunkte
auf den Bestückungsseiten
der Leiterplatte eingespart werden.
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Ein
anderer besonderer Vorteil der Erfindung wurde ebenfalls oben bereits
beschrieben. Die seitlichen Öffnungen
in der Stirnfläche
der Leiterplatte erlauben durch eine Variation von Durchmessern
und Abstand zueinander eine einfache Kodierung und vereinfachen
ein lagerichtiges Platzieren von Jumpern oder Steckern in den Öffnungen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend genauer erläutert und beschrieben, wobei
auf verschiedene und in der beigefügten Zeichnung dargestellte
Ausführungsbeispiele
verwiesen wird. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer herkömmlichen Leiterplatte mit üblichen
Anschlüssen
für Jumper;
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2 eine
schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Leiterplatte
nach der Erfindung;
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3 eine
schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Leiterplatte
nach der Erfindung;
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4 eine
Schnittdarstellung der Leiterplatte nach 3 entlang
einer in 3 durch "IV-IV" markierten Schnittlinie;
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5 eine
schematische Darstellung zweier Innenlagen für ein drittes Ausführungsbeispiel
einer Leiterplatte nach der Erfindung;
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6 eine
schematische Schnittdarstellung des dritten Ausführungsbeispiels einer Leiterplatte nach
der Erfindung;
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7 eine
schematische Schnittdarstellung eines vierten Ausführungsbeispiels
einer Leiterplatte nach der Erfindung;
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8 eine
schematische Schnittdarstellung eines fünften Ausführungsbeispiels einer Leiterplatte nach
der Erfindung;
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9a eine
schematische Schnittdarstellung der Leiterplatte nach 8 mit
aufgebrachter Lotpaste;
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9b eine
schematische Schnittdarstellung der Leiterplatte nach 9 nach einem Lötvorgang in einem Reflow-Lötofen;
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10a eine schematische Darstellung von zwei durch
einen thermisch unkritischen Jumper miteinander verbundenen Leiterplatten
nach 8 nach einem Lötvorgang
in einem Reflow-Lötofen;
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10b eine schematische Darstellung von zwei durch
einen thermisch kritischen Jumper miteinander verbundenen Leiterplatten
nach 8 nach einem Lötvorgang
in einem Reflow-Lötofen;
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11 eine
schematische Darstellung der Leiterplatte nach 6 mit
einer seitlichen Steckverbinderleiste;
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12 eine
schematische Darstellung der Leiterplatte nach 7 mit
einer seitlichen LED;
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13 eine
schematische Darstellung der Leiterplatte nach 6 mit
einer in die seitliche Öffnung
einzusetzende Metallhülse;
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Wo
es zweckmäßig erscheint,
werden zur Vereinfachung in der Zeichnung und in der dazugehörenden Beschreibung
gleiche Bezugszeichen für gleiche
Elemente bzw. Module der erfindungsgemäßen Leiterplatte und des erfindungsgemäßen Verfahrens
verwendet.
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Die
nachfolgend beschriebenen Leiterplatten bzw. Anordnungen von solchen
Leiterplatten nach der Erfindung sind wie herkömmliche Leiterplatten auch
meist mit einer Vielzahl elektrischer bzw. elektronischer Bauteile
und Komponenten bestückt.
Aus Gründen
der Übersichtlichkeit
und zur Vereinfachung der Zeichnung wurde auf eine Darstellung der
verschiedenen SMD- bzw. bedrahteten Bauteile auf den Bestückungs-
bzw. Lötseiten
oder -Flächen
der Leiterplatten verzichtet. Da diese sonstigen elektrischen bzw.
elektronischen Bauteile und Komponenten auf die erfindungsgemäßen Leiterplatten
in gleicher Weise wie auf die herkömmlichen Leiterplatten bestückt und
gelötet
werden, ist die Verwendung solcher Bauteile und Komponenten auf
den Leiterplatten nach der Erfindung für den Fachmann ohne Probleme
klar und auf einfache Weise zu realisieren.
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Zur
Veranschaulichung ist in 1 eine herkömmliche Leiterplatte 1 dargestellt,
die aus mehreren Innenlagen 2 zusammengesetzt ist. Wie üblich sind
zwischen bzw. auf die einzelnen Innenlagen aus isolierendem Material
leitende Schichten, beispielsweise Kupfer-Kaschierungen, gebracht,
aus denen Leiterbahnen 3 in verschiedenen Ebenen herausgearbeitet
sind. Zur Verbindung zweier solcher Leiterplatten 1 werden
heute Jumper 4a und 4b verwendet, die meistens
nichts anderes sind als dünne
und biegsame Flachbandkabel, also meist Litzen, die von einer Isolation
umgeben und zusammengefaßt
werden. Heutzutage werden Jumper je nach ihrer Befestigung und Kontaktierung
mit der Leiterplatte 1 in sogenannte THT-Jumper 4a und
sogenannte SMD-Jumper unterschieden. Bei den THT-Jumpern 4a (Through-Hole-Technique)
werden die Anschlußpins
bzw. Anschlußdrähte in Anschlußbohrungen 5a verlötet, die
die Leiterplatte durchgreifenden. Bei den THT-Jumpern 4a (Surface-Mounted-Device)
werden die Anschlußpins
bzw. Anschlußdrähte auf
speziell dafür
vorgesehene Pads 5b auf der Leiterplatte 1 üblicherweise
mit Leitkleber verklebt. Das Löten
der THT-Jumper 4a wird heutzutage nicht in einem Reflow-Lötofen durchgeführt sondern
in einem Wellenlotbad oder sie werden per Hand gelötet. SMD-Jumper 4b werden üblicherweise
nachdem alle sonstigen lötbaren
Bauteile auf die Leiterplatte gelötet worden sind, in einem zusätzlichen
Arbeitsschritt auf die Leiterplatte 1 geklebt.
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In 2 ist
demgegenüber
eine erste Ausführungsform
einer Leiterplatte 10 nach der Erfindung dargestellt, die ähnlich der
Leiterplatte 1 nach 1 mehrere
Innenlagen 11, innere Leiterbahnen 12 und äußere Leiterbahnen 13 aufweist.
Im Vergleich zur herkömmlichen
Leiterplatte 1 nach 1 weist
die erfindungsgemäße Leiterplatte 10 auf
ihrer in 2 dargestellten Bestückungsseite 14 weder Anschlußbohrungen 5a für die Anschlußpins bzw. Anschlußdrähte 16 eines
Jumpers 15 auf noch speziell dafür vorgesehene Pads 5b (siehe
dazu 1). Bei der erfindungsgemäßen Leiterplatte 10 nach 2 werden
die Anschlußpins
bzw. Anschlußdrähte 16 des
Jumpers 15 in seitlichen Öffnungen 17 verlötet, die
in einer Stirnseite 18 der Leiterplatte 10 vorgesehen
sind. Die Herstellung einer Leiterplatte nach der Erfindung, ihre
Bestückung
und das Löten
werden nachfolgend noch genauer beschrieben.
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In
den 3 und 4 ist eine zweite Ausführungsform
einer Leiterplatte 20 nach der Erfindung schematisch dargestellt.
Bei dieser Leiterplatte 20, von der hier zur Vereinfachung
nur ein kleiner Teil dargestellt ist, wird die seitliche Öffnung (siehe 2)
aus einem ersten Schlitz 22 in ihrer Bestückungsseite 21 und
einem zweiten Schlitz 23 in einer der Bestückungsseite 21 gegenüberliegenden
Seite der Leiterplatte 20 gebildet. Wie 4 veranschaulicht,
durchdringt keiner der beiden Schlitze 22, 23 für sich die
Leiterplatte 20. Beide Schlitze 22, 23 reichen nur
etwa bis zur Hälfte
der Leiterplattendicke. Sie überdecken
einander derart, daß sie
in einem Verbindungsbereich 24 ein Durchgang zwischen beiden
gebildet wird, was in 4 im Schnitt dargestellt ist. Dies
ist auch in 4 dargestellt. Um den ersten Schlitz 22 herum
ist ein Lötauge 26 vorgesehen,
das mit anderen, hier nur angedeutete dargestellten, inneren und äußeren Leiterbahnen 25 der
Leiterplatte 20 elektrisch verbunden ist.
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Die
die seitliche Öffnung
(siehe auch 2) bildenden Schlitze 22, 23 sind
vorzugsweise metallisiert, was in 4 durch
eine Metallisierungshülse 27 veranschaulicht
wird. Für
die 4 wurde eine Darstellung gewählt, die eine erfindungsgemäße Leiterplatte 20 zeigt,
die zum Löten
vorbereitet wurde. In den zweiten Schlitz 23 wurde ein
Anschlußpin 28 eines
hier nicht dargestellten THT-Bauteils, beispielsweise eines Jumpers
hineingesteckt, der wegen des Verbindungsbereiches 24,
in dem sich die Schlitze 22, 23 überdecken,
auch in den ersten Schlitz hineinragt. Über den ersten Schlitz 22,
der sich zur Bestückungsseite 21 der
Leiterplatte 10 hin öffnet,
ist bereits Lot in Form von Lotpaste 29 aufgebracht worden.
Die Lotpaste 29 wird auf das Lötauge 26 vorzugsweise
mit einem Druckverfahren aufgebracht, und zwar in einem Arbeitsgang
zusammen mit der Lotpaste für
hier nicht dargestellte SMD-Bauteile
dieser Bestückungsseite 21.
In einem sich anschließenden Lötvorgang
kann der Anschlußpin 28 zusammen mit
den SMD-Bauteilen in einem Reflow-Lötofen gelötet werden.
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In
den 5 und 6 ist eine dritte Ausführungsform
einer Leiterplatte 30 nach der Erfindung schematisch dargestellt.
Eine erste Innenlage 31 und eine zweite Innenlage 32 sind
für dieses
Ausführungsbeispiel
zur einer Leiterplatte 30 zusammengefügt. Vorzugsweise ist in jeder
der Innenlagen 31 und 32 eine nutartige Ausnehmung 34 eingebracht,
wobei die Ausnehmungen 34 jeweils derart in der jeweiligen
Innenlage 31, 32 angeordnet sind, daß sie beim Zusammenfügen der
Innenlagen 31, 32 zur Deckung kommen und eine
Art Sackloch bilden.
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6 ist
eine schematische Schnittdarstellung des in 5 dargestellten
dritten Ausführungsbeispiels
der Leiterplatte 30 nach der Erfindung und verdeutlicht
insbesondere, in welcher Form zwei Ausnehmungen 34 in den
Innenlagen 31, 32 (siehe dazu auch 5)
eine seitliche Öffnung
und eine Anschlußbohrung 35 für einen
Anschlußpin
bzw. Anschlußdraht
eines bedrahteten Bauteil bilden. Dabei ist dem Fachmann klar, wie
er unter Zuhilfenahme herkömmlicher
Techniken die Innenlagen 31, 32 zusammenfügen muß und wie
er zwischen den Innenlagen 31, 32 angeordnete
Leiterbahnstrukturen und solche außen auf den Innenlagen 31, 32 realisiert. Werden
mehrere solcher Anschlußbohrungen 35 benötigt, ist
die doppelte Anzahl von Ausnehmungen 34 in den Innenlagen 31, 32 vorzusehen.
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Wie
die 5 und 6 zeigen, wird für jede Anschlußbohrung 35 von
einer der Bestückungsseiten
der Leiterplatte 30 her außerdem eine Sacklochbohrung
gebohrt, die in die Anschlußbohrung 35 mündet und
die als Lotzuführung 36 fungiert. Vorzugsweise
wird nach einem Bestücken
der Anschlußbohrungen 35 der
Leiterplatte 30 mit den dafür vorgesehenen Anschlußpins bzw.
Anschlußdrähten der
gewünschten
bedrahteten Bauteilen oder Jumper 15 (siehe dazu auch 2)
Lotpaste auf die Lotzuführungen 35 aufgebracht,
wie dies beispielsweise auch 9a für eine andere
Variante der erfindungsgemäßen Leiterplatte
veranschaulicht. Das Aufbringen der Lotpaste kann dabei im gleichen
Arbeitsschritt durchgeführt
werden, mit dem auch die Lotpaste für die üblicherweise außerdem auf
der Leiterplatte vorhandenen SMD-Bauteile aufgebracht wird. Vorzugsweise
geschieht dies durch Drucken der Lotpaste. Die Lotpaste kann aber
auch in Einzelfällen mit
einem sogenannten Dispenser aufgebracht werden.
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Die
Anschlußbohrungen 35 wie
auch die Lotzuführungen 35 sind
vorzugsweise metallisiert, was in 6 durch
eine Metallisierungshülse 37 veranschaulicht
wird, die mit einem Lötauge 38 um
die Lotzuführungen 35 herum
verbunden ist. Das Lötauge steht
mit innerer und äußerer Leiterbahnen
in Verbindung, die zusammen mit weiteren metallisierte Bohrungen
der Leiterplatte 30 zur Vervollständigung in 6 zur
dargestellt aber nicht näher
bezeichnet sind.
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In 7 ist
ein viertes Ausführungsbeispiel einer
Leiterplatte 40 nach der Erfindung schematisch dargestellt.
Diese Leiterplatte 40 umfaßt drei Innenlagen 41, 42 und 43 mit üblicherweise
dazwischen angeordneten, hier nicht näher bezeichneten leitenden Schichten.
Auf einer Oberfläche
der ersten Innenlage 41 ist zur Verdeutlichung eine Leiterbahn 41a dargestellt.
In der zweiten Innenlage 42 ist vor dem Zusammenfügen der
Innenlagen 41, 42, 43 eine Ausnehmung 44,
beispielsweise ein durch die Innenlage 42 hindurch gehender
Schlitz oder eine entsprechende Ausfräsung, angebracht worden. Nach
dem Zusammenfügen
der Innenlagen 41, 42, 43 bildet die
Ausnehmung 44 eine seitliche Öffnung für einen Anschlußpin bzw.
Anschlußdraht
eines bedrahteten Bauteil ähnlich
der Anschlußbohrung 17 der
Leiterplatte 14 nach 2. Dem Fachmann
ist geläufig, wie
er die Innenlagen 41–43 zusammenfügen muß und wie
er zwischen den Innenlagen 41–43 angeordnete Leiterbahnstrukturen
und solche außen
auf den Innenlagen 41–43 realisiert.
Um zu verhindern, daß beim
Zusammenfügen
der Innenlagen 41–43 die äußeren Innenlagen 41 und 43 in
die Ausnehmung 44 der Innenlage 42 eindringen
und sie verschließen,
ist die Ausnehmung 44 mit einer Ausfüllung 49 versehen.
Eine solche Ausfüllung 49 besteht
vorzugsweise aus einem schmelzbaren Material, das das Zusammenfügen der
Innenlagen übersteht,
aber anschließend
aus der Ausnehmung 44 heraus geschmolzen werden kann. Beispiele
geeigneter Stoffe sind Harze aber auch Zinn oder eine Zinnlegierung.
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Nach
dem Zusammenfügen
der Innenlagen 41–43 zur
Leiterplatte 40 wird die Ausfüllung aus der Ausnehmung 44 herausgebracht
und anschließend wird
durch eine der äußeren Innenlagen,
im hier dargestellten Beispiel die Innenlage 41, eine Bohrung gebohrt,
die in die Ausnehmung 44 mündet. Die Bohrung dient als
Lotzuführung 46 (siehe
dazu auch "55" in 9a).
Beide, sowohl die die Ausnehmung 44 als auch die Bohrung
für die
Lotzuführung 46 werden vorzugsweise
metallisiert, was in 7 durch eine Metallisierungshülse 47 veranschaulicht
wird. Eine solche Metallisierungshülse 47 ist sinnvollerweise wieder
mit einem die Lotzuführung 46 umgebenden Lötauge 48 verbunden.
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Die
Lotzuführung 46 ermöglicht einen
Auftrag von Lotpaste auf die Lotzuführung 46 mit dem gleichen
Arbeitsschritt, mit dem auch die Lotpaste für die SMD-Bauteile auf der
Bestückungsseite
der Leiterplatte 40 aufgebracht wird, da die Lotzuführung 47 in
diese Bestückungsseite
mündet.
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Die 8–10 sind schematische Darstellungen eines
fünften
Ausführungsbeispiels
einer Leiterplatte 50 nach der Erfindung. Diese Leiterplatte 50 umfaßt ähnlich der
Leiterplatte 40 nach 7 drei Innenlagen 51, 52 und 53 mit üblicherweise
dazwischen angeordneten, hier nicht näher bezeichneten leitenden
Schichten, in denen Leiterbahnstrukturen realisiert werden.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungen der
Leiterplatten 30 nach den 5 und 6 und der
Leiterplatte 40 nach 7 werden
die Ausnehmungen 34 bzw. 44 in Innenlagen der
Leiterplatten angebracht, bevor die Innenlagen zur eigentlichen Leiterplatte 30 bzw. 40 zusammengefügt werden. Nach
dem Zusammenfügen
der Innenlagen bilden diese Ausnehmungen die seitlichen Öffnungen
zur Aufnahme von Anschlußpins
bzw. Anschlußdrähten von
THT-Bauteilen. Im
Gegensatz dazu werden die Innenlagen 51, 52 und 53 zunächst zur
Leiterplatte 50 nach 8 zusammengefügt, und
danach wird eine Ausnehmung in die Seite der Leiterplatte 50 gebohrt
oder gefräst
zusammen mit einer weiteren Bohrung durch die erste Innenlage 51 hindurch
in die Ausnehmung hinein. Nachdem die Ausnehmung und die zusätzliche
Bohrung metallisiert wurden, bilden sie eine seitliche Öffnung 54 der
Leiterplatte 50 zur Aufnahme eines Anschlußpins bzw.
Anschlußdrahtes
eines THT-Bauteils, wobei die zusätzliche Bohrung eine Lotzuführung 55 bildet,
wie bereits im Beschreibungstext zur 7 für die Lotzuführung 46 beschrieben
wurde und wie sie in den 9a und 9b dargestellt
ist.
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Die
Metallisierung der seitliche Öffnung 54 und
der Lotzuführung 55 der
Leiterplatte 50 werden in den 8–10 durch eine Metallisierungshülse 56 veranschaulicht,
die sinnvollerweise wieder mit einem um die Lötzuführung 55 herum angeordneten Lötauge 57 verbunden
ist.
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Im
besonderen ist in der 9a die Leiterplatte 50 nach 8 dargestellt,
auf deren Lötzuführung 55 bereits
Lotpaste 58 aufgebracht wurde. Auch hier geschieht das
Auftragen der Lotpaste 58 vorzugsweise wieder mit dem gleichen
Arbeitsschritt, mit dem auch die Lotpaste für jene SMD-Bauteile aufgebracht
wurde, die auf der Bestückungsseite
der Leiterplatte 50 bestückt werden sollen, in die die
Lotzuführung 55 mündet. Das
Auftragen der Lotpaste 58 erfolgt vorzugsweise nach einem üblichen
Verfahren, beispielsweise Drucken, kann aber auch mit einem Dispenser
geschehen. In die seitliche Anschlußöffnung 54 ist hier
bereits ein Anschlußpin 16 eines Jumpers 15 (siehe
dazu auch 2), eingesteckt worden und kann
im nächsten
Arbeitsgang verlötet werden.
Der Jumper 15 ist hier als Beispiel eines an sich beliebigen
THT-Bauteils anzusehen. Falls es sich dabei um einen thermisch-unkritisches Jumper handelt,
kann der Lötvorgang
in einem Reflow-Lötofen
ausgeführt
werden. Falls der Jumper ein thermisch-kritisches Bauteil sein sollte,
das den Löttemperaturen
in einem Reflow-Lötofen
nicht widerstehen kann, sollte der Jumper wie in 10b dargestellt und in diesem Zusammenhang erklärt, von
einer direkten Wärmeeinwirkung
im Reflow-Lötofen abgeschirmt
werden.
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Der
Vollständigkeit
halber ist in 9b der fertig verlötete Anschlußpin 16 in
der seitlichen Anschlußöffnung 54 der
Leiterplatte 50 nach den 8 und 9a dargestellt.
Das Lot der Lotpaste 58 ist von der Oberseite der Leiterplatte 50 im
Reflow-Lötofen
durch die Lotzuführung 55 in
die seitliche Anschlußöffnung 54 geflossen
und hat dort den Anschlußpin 16 mit
der Metallisierungshülse 56 verlötet.
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Dem
Fachmann ist durchaus klar, daß sich Anschlußpins bzw.
Anschlußdrähte von
THT-Bauteilen nicht nur in seitlichen Anschlußöffnungen 54 nach den 8, 9a und 9b verlöten lassen
sondern auf entsprechende Weise auch in den seitlichen Öffnungen 22, 23 der
Leiterplatte 20 nach den 3 und 4,
in den seitlichen Anschlußbohrungen 35 der
Leiterplatte 30 nach 6 und in
den seitlichen Anschlußbohrungen 45 der
Leiterplatte 40 nach 7.
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10a ist eine schematische und beispielhafte Darstellung
von zwei durch einen definitiv thermisch unkritischen Jumper 15 (siehe
dazu 2 und die dazugehörende Beschreibung) miteinander
verbundene Leiterplatten 50a, 50b nach 8 nach
einem Lötvorgang
in einem Reflow-Lötofen.
Das Lot der Lotpaste 58 ist von den Oberseiten der Leiterplatten 50a, 50b im
Reflow-Lötofen durch
die Lotzuführungen 55 in
die seitlichen Anschlußöffnungen 54 geflossen
und hat dort die Anschlußpins 16a, 16b des Jumpers 15 mit
der jeweiligen Metallisierungshülse 56a, 56b verlötet. Der
Jumper ist 15 ist nur wenig gebogen dargestellt, um seine
Position im Reflow-Lötofen
zu veranschaulichen. Ein Großteil
des Jumpers 15 kann im Reflow-Lötofen der Einwirkung der Lötwärme ausgesetzt
werden.
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Bei
einem thermisch kritischen Jumper 15', wie er in 10b dargestellt
ist, ist hingegen eine Anordnung im Reflow-Lötofen vorzusehen, bei der der
Jumper 15' zum
größten Teil
von der Einwirkung der Lötwärme im Reflow-Lötofen abzuschirmen
ist. Die Leiterplatten 50a, 50b müssen dazu
enger zusammengerückt
werden, wie in der 10b dargestellt ist. Der Jumper 15', bei etwa gleicher
Länge wie der
Jumper 15 in 10a,
ist dann unter die Leiterplatten 50a, 50b gebogen
und wird von ihnen weitest möglich
gegenüber
der Lötwärme abgeschirmt.
Es hat sich gezeigt, daß sich
so auch preiswerte, aber thermisch kritische Jumper 15' mit nicht temperaturfestem
Isolationsmaterial im Reflow-Lötofen
löten lassen.
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Die 11 bis 13 verdeutlichen
weitere vorteilhafte Anwendungen der erfindungsgemäßen Leiterplatte
mit den seitlichen Anschlußöffnungen
am Beispiel der Ausführungsform
der Leiterplatte 30 nach 6 (siehe
auch dort).
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Wie
bereits mehrfach beschrieben, eignet sich die erfindungsgemäße Leiterplatte 30 nicht
nur für
einen Anschluß von
Anschlußpins 82 und
Anschlußdrähten von
THT-Bauteilen oder Jumpern 15 (siehe dazu die 2, 10a, 10b)
in den seitlichen Anschlußöffnungen 35 sondern
bietet auch die Möglichkeit
eine geeignete Steckerleiste 71 zu verwenden, wie in 11 beispielhaft
dargestellt ist. Ein Gehäuse 72 einer
solchen Steckerleiste 71 ist dazu möglichst so beschaffen, das
es um die Stirnseite 764 der Leiterplatte 30 herumgreift
und sie stabilisiert, aber andererseits die Lotzuführung 36 frei
läßt. Sinnvollerweise
wird dazu eine Steckerleiste 71 mit winkligen Steckerstiften 73 benutzt,
deren zu verlötendes
Ende, d.h. die Anschlußpins,
jeweils in die seitlichen Anschlußöffnungen 35 gesteckt
und dort verlötet
wird.
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Eine
andere Anwendung für
die erfindungsgemäße Leiterplatte 30 (siehe
dazu auch 6 und die dazu gehörende Beschreibung)
ist in 12 veranschaulicht. In diesem
Falle sind Anschlußpins 82 einer
LED 81 in die seitlichen Anschlußöffnungen 35 der Leiterplatte 30 gesteckt
und dort verlötet.
Aufgrund der gewählten
Darstellungsform wird ist nur ein einzelner Anschlußpin 82 in 12 gezeigt.
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Eine
besondere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leiterplatte,
hier am Beispiel der Leiterplatte 30 nach 6,
ist in 13 dargestellt. In diesem Falle
wird die Leiterplatte 30 aus den Innenlagen 31, 32 und
die seitliche Öffnung
als Anschlußbohrung 35 aus
zwei in den Innenlagen 31, 32 vor dem Zusammenfügen angebrachten
zwei Ausnehmungen 34 (siehe dazu auch 5).
Wie 6 verdeutlicht kann in die Anschlußbohrung 35 statt
eines Anschlußpins
eines bedrahteten Bauteils auch eine vorgefertigte eingesetzt und
eingelötet
werden. Bei entsprechender Dimensionierung der Leiterplatte 30 und
im besonderen der Dicke der Innenlagen 31, 32 können auch
mehrere Anschlußbohrungen 35 mit eingelöteten metallischen
Hülsen 91 realisiert
werden, ohne daß dadurch
die mechanische Festigkeit der Leiterplatte 30 über Gebühr herabgesetzt
wird.
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Die
metallische Hülse
kann als beispielsweise als Buchse für einen Steckerstift, beispielsweise an
einem Jumper dienen, so daß lösbare Verbindungen
von Leiterplatten hergestellt werden können. Die metallische Hülse kann
aber auch mit vorgegebene Testpunkten der Schaltung auf der Leiterplatte
verbunden werden und kann einen Steckerstift eines Teststeckers
aufnehmen.
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Die
Erfindung ermöglicht
viele verschiedene und vorteilhafte Ausgestaltungen. Insbesondere
in der Ausführungsform
mit in seitliche Öffnungen
eingesetzten und dort verlöteten
Hülsen
(siehe dazu auch 13) erlaubt einen vereinfachten
Endtest der betreffenden fertig bestückten und gelöteten Leiterplatten.
Die seitlichen Anschlüsse
lassen sich dazu als Steckerbuchsen für Teststecker auslegen und
erlauben eine einfache und schnellen Endprüfung der Leiterplatte, wobei
auf der bzw. den Bestückungsseiten
der Leiterplatte entsprechende und üblicherweise Platz-raubende
Testpads eingespart werden können.
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Noch
ein andere Vorteil bietet sich bei den Leiterplatten, deren seitliche
Anschlußöffnungen
mit Hülsen
ausgestattet sind und die miteinander verbunden werden. In diesem
Fall kann die Verbindung zweier Leiterplatten miteinander durch
mit Steckerstiften versehene Jumper ausgeführt werden. Eine solche Steckverbindung
ist lösbar
und erleichtert so bei Servicearbeiten an den einzelnen Platten
die Trennbarkeit der betreffenden Leiterplatten voneinander. Die
getrennten Leiterplatten können
im Bedarfsfall einzeln repariert oder einfach ausgetauscht werden,
ohne daß komplizierte
Lötarbeiten
notwendig werden. Es ist sogar vorstellbar, mehrere erfindungsgemäße Leiterplatten
mit den beschriebenen Hülsen
in den seitlichen Anschlußöffnungen
direkt durch Steckerstifte starr miteinander zu verbinden.
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Einen
anderen besonderen Vorteil erlaubt die Erfindung bei Leiterplatten,
die für
verschiedene ähnliche,
aber voneinander unterscheidbare Anwendungen ausgelegt worden ist.
In einem solchen Falle lassen sich die verschiedenen Anwendungen
durch ein entsprechend kodiertes bedrahtetes passives oder aktives
Bauteil, das dem jeweils gewünschten Anwendungsfall
entspricht und in die seitlichen Anschlußöffnungen eingelötet wird,
einstellen.
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Die
seitlichen Öffnungen
bzw. Anschlußbohrungen 35, 45, 54 bei
den in den 6-12 dargestellten
Ausführungsformen
der Leiterplatten 30, 40, 50 nach der
Erfindung stellen mit ihren durch die Metallisierungen gebildeten
Metallisierungshülsen 37, 47, 56 selbst
bereits eine Art Buchse für
die dort zu verlötenden
Anschlußdrähte bzw.
Anschlußpins zur
Verfügung.
Eine metallische Hülse 91,
wie bei der in 13 dargestellten Ausführungsform
der Leiterplatte 30 ist in den Fällen erforderlich, wo buchsenähnlichen
Anschlußbohrungen 35, 45, 54 noch
nicht die erforderliche bzw. gewünschte
Stabilität
garantieren.
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Obwohl
bisher bei allen hier beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung
nach den 3 bis 13 häufig von
nur einer seitlichen Anschlussöffnung
die Rede war, ist dem Fachmann klar, daß er auch mehr als eine solche
Anschlussöffnung
in einer bzw. in beiden Stirnseiten der erfindungsgemäßen Leiterplatten
vorsehen kann, eben genau die Anzahl, die er für die Anschlußpins bzw.
Anschlußdrähte der gewünschten
THT-Bauteile benötigt.