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Die
Erfindung betrifft eine Abdichtung für Abdeckungen von Beschriftungsfeldern,
wie sie bei Gehäusen
oder Frontpaneelen elektrischer Geräte oder Anschlüssen Verwendung
finden können.
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Beschriftungsfelder,
die mit einer Abdeckung versehen sind, werden häufig im Zusammenhang mit elektrischen
Geräten,
beispielsweise bei Telefongehäusen,
eingesetzt. Sie werden jedoch in zunehmendem Maße auch im industriellen Umfeld
benötigt,
beispielsweise zur Kennzeichnung von Datenleitungen, elektrischen
Leitungen und Anschlüssen
sowie zugehörigen
Gehäusen
oder Frontpaneelen, die insbesondere in einem Fertigungsumfeld,
d. h. in Fabrik- oder Montagehallen, aber auch im Bereich der technischen
Instandsetzung und Instandhaltung, z. B. in Werkstätten, zum
Einsatz kommen. Dabei werden vergleichsweise hohe Anforderungen
gestellt, insbesondere hinsichtlich eines Schutzes des Beschriftungsfeldes
gegen Staub oder Betriebsmittel, weswegen erforderlich ist, dass
die Abdeckungen der Beschriftungsfelder beispielsweise gegen Öl und Schmutz,
aber auch gegen Reinigungsmittel sowie Spritz- und Kondenswasser
abgedichtet sind. Abdichtungen, die für den beschriebenen Anwendungsfall
Verwendung finden, müssen
aber neben einer ausreichenden Dichtigkeit auch noch weitere Voraussetzungen
erfüllen.
So ist zum einen erforderlich, dass sich die Abdichtung einfach
anbringen und fixieren lässt.
Zum anderen muss aber auch unter alltäglichen Betriebsbedingungen,
z. B. beim Auswechseln des abgedeckten Beschriftungsfeldes oder
beim Reinigen, eine einfache Handhabung möglich sein und die Dichtwirkung
auch einfach und reproduzierbar zu gewährleisten sein. Zudem sollte
die Abdichtung auch in der Herstellung möglichst einfach und preisgünstig sein
und zusätzlichen
Fertigungs- oder Montageaufwand und dadurch entstehende Kosten möglichst
vermeiden.
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Einfache
und preisgünstige
Dichtungen, die auch flexibel einsetzbar sind, sind in zahlreichen
Varianten bekannt und auf dem Markt erhältlich. So ist es beispielsweise
denkbar, die Abdichtung der Abdeckung eines Beschriftungsfeldes,
welches am Gehäuse
einer Auslassdose für
Datenleitungsanschlüsse
für Industrieanwendungen
angebracht ist, mit Hilfe einer einfachen O-Ringdichtung aus Gummi
vorzunehmen. Ein beträchtlicher
Nachteil dieser Vorgehensweise besteht jedoch darin, dass insbesondere bei
kleiner Dimensionierung des Dichtungsquerschnitts und relativ geringen
gleichzeitig auf die Dichtung wirkenden Anpresskräften, wie
sie üblicherweise
zwischen Abdeckung und Gehäuse
auftreten, die Abdeckung als auch das Gehäuse inklusive des zugehörigen Dichtungssitzes
entsprechend aufwendiger gefertigt werden. So müssen dann z. B. durch Schaffung
von Hinterschneidungen oder Haltestegen in einem abzudeckenden Bereich
eines beispielsweise im Spritzgussverfahren hergestellten Gehäuses zusätzliche
Vorkehrungen getroffen werden, damit die Dichtung überhaupt
im Dichtungssitz fixiert werden kann, dort auch beim Abnehmen der
Abdeckung verbleibt und nach Wiedereinsetzen der Abdeckung dennoch
stets eine zufrieden stellende Dichtwirkung gewährleistet ist. Zudem muss aufgrund
der höheren Anpresskräfte für Abdeckung
und Gehäuse
eine größere Materialstärke oder
ein stabilerer Werkstoff gewählt
werden. Diese Vorgehensweise ist somit aufwendig und teuer in der
Herstellung und generiert trotz Verwendung eines relativ einfachen
und preisgünstigen
Dichtungstyps zusätzliche
Kosten bei der Herstellung des Gehäuses.
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Aus
der
DE 34 38 695 A1 ist
eine gattungsgemäße Abdichtung
für Abdeckungen
bekannt. Dabei offenbart die Druckschrift ein rechteckförmiges Gehäuse für Armbanduhren
mit einer den Boden und den Mittelteil bildenden Gehäuseschale
und einem Glasreif, der unter Einfügung einer Dichtung zwischen
dem oberen Rand der Gehäuseschale
und dem Uhrglasrand an der Gehäuseschale
befestigt ist. Dabei weist der obere Rand der Gehäuseschale
eine Nut auf. Die Dichtung ist im Querschnitt L-förmig, die mit
ihrem einen Schenkel in diese Nut eingreift, während sie mit ihrem radial
nach innen weisenden Schenkel den Rand eines Ziffernblattes übergreift. Dabei
nimmt die Breite der Nut zum Nutboden hin ab, wobei der in die Nut
eingreifende Teil der Dichtung dieser Form angepasst ist und sich
entsprechend verjüngt.
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Aus
der
DE 100 22 707
A1 ist ein Mobiltelefon mit einem Tastaturfeld bekannt,
welches durch eine Öffnung
in der Gehäuseoberschale
von außen bedienbar
ist, wobei die Gehäuseoberschale
eine Dichtrippe und die Tastaturmatte als Gegenstück zu dieser
Dichtrippe eine Nut aufweist, auf deren Boden sich eine in Längsrichtung
der Nut verlaufende Dichtlippe befindet, wobei sich unter dem Boden
der Nut ein in Längsrichtung
der Nut verlaufender Hohlraum befindet.
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Aus
dem Fachartikel ”Masuch,
Ch.: Doppelt dichtend mit X-Ringen, in: Antriebstechnik Bd. 42 (2003)
Nr. 11, Seiten 42, 43” ist
ein im Querschnitt X-förmiges
Dichtelement bekannt, das gegenüber herkömmlichen
O-Ringen eine geringere Vorpressung benötigt.
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Aus
der
US 4 616 764 ist
eine verrastbare Abdeckung für
einen Grundkörper
bekannt.
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Aus
der
DE 91 03 247 U1 ist
eine Dichtungsleiste für
das Gehäuse
von Tablettenpressen bekannt, wobei die einteilige Dichtungsleiste
auf der Oberseite eines Mittelsteges zwei an seinen Rändern angeordnete
und schräg
zueinander ausgerichtete Dichtungslippen trägt, wobei auf der Unterseite
des Mittelsteges eine mittig angeordnete Klemmleiste mit seitlich
angeordneten Stegen angeordnet ist.
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Der
Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine in der
Herstellung vereinfachte Abdichtung für Abdeckungen von Beschriftungsfeldern
zu schaffen.
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Die
Lösung
des technischen Problems ergibt sich erfindungsgemäß durch
den Gegenstand des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Der
Erfindung liegt dabei die Erkenntnis zugrunde, dass eine verbesserte
Dichtwirkung gegenüber
einer herkömmlichen
O-Ringdichtung erzielt werden kann, wenn auf ein Dreipunkt-Dichtungsprofil
zurückgegriffen
wird, welches zudem relativ einfach und preiswert zu fertigen ist,
und welches problemlos in einen ebenfalls relativ einfach und damit
preiswert zu fertigenden Dichtungssitz eingebracht und ohne Schwierigkeiten
dort fixiert werden kann. Dies wird erfindungsgemäß gelöst, indem
eine Abdichtung für Abdeckungen
von Beschriftungsfeldern vorgeschlagen wird, die einerseits ein
Abdeckelement umfasst, welches zum Einsetzen in einen als Aufnahme
ausgebildeten Grundkörper
vorgesehen ist, und andererseits mindestens ein Dichtelement, das
in einen Zwischenraum zwischen dem Grundkörper und dem Abdeckelement
eingebracht und durch Grundkörper und
Abdeckelement komprimiert werden kann, wodurch mindestens ein Teil
des vom Abdeckelement abdeckten Bereichs abgedichtet wird. Dabei
wird ein Dichtelement verwendet, dessen Profil so ausgebildet ist,
dass im komprimierten Zustand in seinem Querschnitt nicht nur – wie bei
einer O-Ringdichtung – an
zwei, sondern an mindestens drei Punkten des Profils eine Dichtwirkung
erzielt wird. Der komprimierte Zustand des Dichtelements ist dabei
der Zustand, in dem das Abdeckelement in den Grundkörper eingebracht
ist und mit diesem in Eingriff steht, wodurch das zwischen den beiden
gelegene Dichtelement leicht zusammengedrückt und somit eine Dichtwirkung
erzielt wird.
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Demgegenüber ist
der entlastete Zustand des Dichtelements derjenige Zustand, in dem
das Abdeckelement nicht in den Grundkörper eingebracht ist und nicht
mit diesem in Eingriff steht, weswegen das Dichtelement auch nicht
zusammengedrückt
wird und somit keine Dichtwirkung vorliegt.
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Weiter
ist das Profil des Dichtelements so ausgebildet, dass im entlasteten
Zustand an seiner dem Grundkörper
zugewandten Seite ein Hohlraum zwischen Dichtelement und Grundkörper gebildet wird.
Dies bietet den Vorteil, dass dann nur eine geringe Kraft aufgebracht
werden muss, um das Dichtelement zu komprimieren und damit eine
zufrieden stellende Dichtwirkung zu erzielen, da sich das Material
des Dichtelements dann in die Richtung des Hohlraums hinein elastisch
verformen kann und nicht das Volumen des Dichtelements selbst durch
Kompression reduziert werden muss. Somit werden die für die Gewährleistung
einer ausreichenden Dichtwirkung notwendigen Anpresskräfte reduziert,
was sowohl für das
Gehäuse
als auch für
die Abdeckung aufgrund der einfacheren Dimensionierung und der geringeren notwendigen
Festigkeit des Werkstoffs zu reduzierten Materialkosten führt. Zudem
kann dann für
das Dichtelement auch auf ein Material zurückgegriffen werden, welches
selbst nicht wesentlich kompressibel, sondern lediglich elastisch
verformbar und flexibel sein muss.
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Weiter
wird der Hohlraum bei konstanter Profilstärke durch eine höckerförmige Erhebung
im Querschnittsverlauf des Dichtelements gebildet. Dies bietet den
Vorteil, dass auf ein relativ flaches Dichtungsprofil ohne zusätzliche
Winkel und Kanten zurückgegriffen
werden kann, welches während
des Herstellungsvorgangs lediglich in geringem Ausmaß plastisch
verformt werden muss, um eine Krümmung des
flachen Profils in Form einer höckerförmigen Erhebung
zur Schaffung des erwünschten
Hohlraums zu bewerkstelligen. Ein derart gestaltetes Dichtprofil ist
somit trotz der erfindungsgemäßen vorteilhaften Eigenschaften
hinsichtlich der Dreipunkt-Dichtwirkung relativ einfach und preiswert
zu fertigen.
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Schließlich weist
das Profil des Dichtelements einen v-förmigen Querschnitt auf. Ein
v-förmiges Querschnittsprofil
bietet den Vorteil, dass der Scheitelpunkt im Querschnitt des Dichtelements,
der durch die beiden zusammenlaufenden Schenkel des v-förmigen Profils
gebildet wird und eine einfache Dichtwirkung erzeugt, exakt definierbar
und erkennbar ist. Dies zeigt sich in der Gesamtbetrachtung des Dichtelements
in Form einer an der Oberfläche
des Dichtelements umlaufenden deutlich sichtbaren Scheitellinie,
die durch die Aneinanderreihung der Scheitelpunkte des v-förmigen Profils
gebildet wird und somit den mittels des Dichtelements einfach abgedichteten
Bereich genau kennzeichnet. Dabei sind die Profilschenkel des Dichtungsquerschnitts,
welche die v-Form bilden, bevorzugt in einem Winkel von etwa 90° zueinander
angeordnet. Es ist jedoch auch denkbar, dass eine deutlich flachere
v-Form mit einem Winkel zwischen den Profilschenkeln, der größer ist
als 90°,
oder aber eine steilere v-Form mit einem Winkel, der kleiner ist
als 90°,
gewählt
wird.
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Vorzugsweise
ist das Dichtelement in eine im Grundkörper vorgesehene Nut einbringbar.
Auf diese Weise befindet sich das Dichtelement auch bei nicht eingesetzter
Abdeckung immer am für
die optimale Dichtwirkung vorgesehenen Dichtungssitz. Dabei wird
das Dichtelement bevorzugt bereits ohne zusätzliche Fixierung im Grundkörper gehalten.
Es ist jedoch auch denkbar, dass eine zusätzliche Fixierung des Dichtelements
in der Nut vorgesehen werden kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform
entspricht die Nut in ihren Abmessungen derjenigen Seite des Dichtelements,
die dem Grundkörper
zugewandt ist, wobei die Nut durch das Dichtelement zumindest in seinem
komprimierten Zustand vollständig
ausfüllbar ist,
und die dem Abdeckelement zugewandte Seite des Dichtelements in
seinem entlasteten Zustand in der dem Grundkörper abgewandten Richtung über den
Rand der Nut hinausragt. Auf diese Weise wird zum einen gewährleistet,
dass das Dichtelement exakt der Form des Dichtungssitzes angepasst
ist und somit auch ohne zusätzliche
Fixierung im Dichtungssitz verbleibt. Zum anderen kann somit im
komprimierten Zustand durch elastische Verformung des Dichtelements
die erwünschte
Dichtwirkung erzielt werden, und zwar dadurch dass der im entlasteten Zustand über den
Rand der Nut hinausragende Teil des Dichtelements im komprimierten
Zustand vom Abdeckelement in Richtung des Grundkörpers geschoben und in die
Nut hineingedrückt
wird, wodurch der zwischen Nut und Dichtelement vorhandene Hohlraum
dann nahezu vollständig
vom Dichtelement ausgefüllt
wird.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der abzudichtende
Bereich rechteckig ausgebildet. Die rechteckige Form entspricht
in der Regel dem Umriss des abzudeckenden Beschriftungsfeldes und
ist zudem, sowohl was das Dichtelement als auch was den Dichtungssitz
angeht, relativ einfach und preiswert zu fertigen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der abzudichtende
Bereich abgerundete Ecken auf. Dadurch werden zum einen am Dichtungsmaterial
scharfkantige Übergänge vermieden, was
fertigungstechnische Vorteile bietet, zum anderen wirkt sich ein
eher linearer Verlauf der Abgrenzung des abzudichtenden Bereichs
günstig
auf die Charakteristik der erzielten Dichtwirkung auf, die somit
aufgrund der fehlenden abrupten Übergänge an den
Ecken keine sprunghaften Änderungen
aufweist und dadurch gleichmäßiger verläuft.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umschließt
der abzudichtende Bereich mindestens ein Beschriftungsfeld vollständig. Dabei
befindet sich zwischen dem Abdeckelement und dem Grundkörper bevorzugt
ein abzudichtender Bereich, der ein Beschriftungsfeld vollständig umschließt. Es ist
jedoch auch denkbar, dass sich zwischen dem Abdeckelement und dem
Grundkörper
ein abzudichtender Bereich befindet, der mehrere Beschriftungsfelder vollständig umschließt, oder
aber mehrere abzudichtende Bereiche, die jeweils ein oder jeweils
mehrere Beschriftungsfelder umschließen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist das Dichtelement aus einem gummiartigen Material ausgebildet.
Dies bietet den Vorteil, dass bei relativ niedrigem Herstellungspreis
und günstigen
elastischen Verformungseigenschaften des Dichtelements eine für einen
Großteil
der in der Praxis vorkommenden Anwendungsfälle ausreichende Dichtwirkung
bei gleichzeitig relativ geringen Anpresskräften erzielt werden kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist in der dem Grundkörper
zugewandten Seite des Abdeckelements eine als Vertiefung ausgebildete
Aussparung vorgesehen, die die Form mindestens eines zwischen Grundkörper und
Abdeckelement vorgesehenen Beschriftungsfeldes aufweist. Auf diese
Weise kann gewährleistet
werden, dass beispielsweise ein unter dem Abdeckelement befindliches
Schild sich in der richtigen Position befindet und ein Verrutschen des
Schildes unterbunden wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist die im Abdeckelement vorgesehene Vertiefung mit einem am Grundkörper vorgesehenen
Rand, welcher zumindest einen Teil des Beschriftungsfelds umschließt, in Eingriff
bringbar. Dies dient ebenfalls dazu, ein unter dem Abdeckelement
befindliches Schild genau positionieren zu können und dessen Verrutschen
zu unterbinden. Zudem wird durch den Eingriff des Randes am Grundkörper mit
der Vertiefung am Abdeckelement nochmals eine zusätzliche
Schutz- und Dichtwirkung bezüglich
des Beschriftungsfeldes, insbesondere gegen Staub und Schmutz, erzielt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist am Abdeckelement mindestens eine als Rastöffnung ausgeformte Aussparung
vorgesehen, die mit mindestens einer der Rastöffnung entsprechenden am Grundkörper vorgesehenen
Rastnase in Eingriff bringbar ist, wodurch eine lösbare Rastverbindung zwischen
Abdeckelement und Grundkörper
bildbar ist. Auf diese Weise kann eine besonders einfach zu handhabende,
robuste und funktionale Abdeckung für Beschriftungsfelder beliebiger
Art geschaffen werden, die neben der erzielten Dichtwirkung auch äußerst vielseitig
einsetzbar ist. Da das Abdeckelement leicht dem Grundkörper zu
entnehmen ist und ebenso einfach wieder in den Grundkörper eingesetzt
werden kann, kann das abzudeckende Beschriftungsfeld somit beliebig
oft neu bestückt
oder auch modifiziert werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. In
den zugehörigen
Zeichnungen zeigen
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1 eine
perspektivische Darstellung der Explosionsansicht einer bevorzugten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdichtung
für die Abdeckung
eines Beschriftungsfeldes,
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2a eine
Draufsicht einer bevorzugten Ausführungsform des Dichtelements
der erfindungsgemäßen Abdichtung,
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2b eine
vergrößerte Detaildarstellung aus
der Querschnittsansicht der gleichen Ausführungsform des Dichtelements,
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3a eine
Draufsicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Dichtelements
der erfindungsgemäßen Abdichtung
und
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3b eine
vergrößerte Detaildarstellung aus
der Querschnittsansicht der gleichen Ausführungsform des Dichtelements.
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1 zeigt
eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdichtung
für die
Abdeckung eines Beschriftungsfeldes in der Explosionsansicht. Dabei ist
ein Abdeckelement 8 dargestellt, welches zum Einsetzen
in einen als Aufnahme 24 ausgebildeten Grundkörper 1 vorgesehen
ist. Außerdem
ist ein Dichtelement 5 gezeigt, das in einen Zwischenraum zwischen
dem Grundkörper 1 und
dem Abdeckelement 8 einbringbar ist und durch Grundkörper 1 und Abdeckelement 8 komprimiert
werden kann, wodurch ein Teil des vom Abdeckelement 8 abdeckten
Bereichs abgedichtet wird. Dabei wird als Dichtelement 5 ein
aus einem gummiartigen Material ausgebildetes Dreipunkt-Dichtelement
verwendet, dessen Profil so ausgebildet ist, dass im komprimierten
Zustand in seinem Querschnitt an drei Punkten des Profils eine Dichtwirkung
erzielt wird, wobei dann durch seine dem Grundkörper 1 zugewandte
Seite 18 (s. 2b) eine doppelte Dichtwirkung
und durch seine dem Abdeckelement 8 zugewandte Seite 19 (s. 2b)
eine einfache Dichtwirkung erzielt wird. Das Dichtelement 5 weist
dabei ein leicht v-förmiges
Querschnittsprofil auf, wobei eine an der dem Abdeckelement 8 zugewandten
Oberfläche
des Dichtelements 5 umlaufende Scheitellinie 13 sichtbar
ist, die durch die Aneinanderreihung von Scheitelpunkten 12 (s. 2b)
des v-förmigen
Profils gebildet wird und den mittels des Dichtelements 5 einfach
abgedichteten Bereich genau kennzeichnet. Das Dichtelement 5 ist
in eine im Grundkörper 1 vorgesehene
Nut 25 einbringbar, welche den für das Dichtelement 5 vorgesehenen
Dichtungssitz bildet. Die Nut 25 entspricht dabei in ihren Abmessungen
derjenigen Seite 18 des Dichtelements 5, die dem
Grundkörper 1 zugewandt
ist, wodurch gewährleistet
wird, dass das Dichtelement 5 exakt der Form des Dichtungssitzes
angepasst ist. Dadurch wird das Dichtelement 5 auch bei
nicht eingesetztem Abdeckelement 8 bereits ohne zusätzliche
Fixierung im Grundkörper 1 gehalten.
Die Nut 25 ist durch das Dichtelement 5 in seinem
komprimierten Zustand vollständig
ausfüllbar.
Außerdem
ragt die dem Abdeckelement 8 zugewandte Seite 19 des Dichtelements 5 in
seinem entlasteten Zustand in der dem Grundkörper 1 abgewandten
Richtung über
den Rand der Nut 25 hinaus. Somit kann im komprimierten
Zustand durch elastische Verformung des Dichtelements 5 die
erwünschte
Dichtwirkung erzielt werden, und zwar dadurch dass der im entlasteten
Zustand über
den Rand der Nut 25 hinausragende Teil des Dichtelements 5 im
komprimierten Zustand vom Abdeckelement 8 in Richtung des
Grundkörpers 1 geschoben
und in die Nut 25 hineingedrückt wird, wodurch ein zwischen
Nut 25 und Dichtelement 5 vorhandener Hohlraum 9 (s. 2b)
dann nahezu vollständig
vom Dichtelement 5 ausgefüllt wird. Der vom Dichtelement 5 abzudichtende
Bereich ist rechteckig ausgebildet, wobei die rechteckige Form in
etwa dem Umriss eines abzudeckenden Beschriftungsfeldes 22 entspricht
und der abzudichtende Bereich das Beschriftungsfeld 22 vollständig umschließt. In der
dem Grundkörper 1 zugewandten
Seite des Abdeckelements 8 ist eine als Vertiefung 20 ausgebildete
Aussparung vorgesehen, die in etwa die Form des zwischen Grundkörper 1 und
Abdeckelement 8 vorgesehenen Beschriftungsfeldes 22 aufweist.
Zudem ist die im Abdeckelement 8 vorgesehene Vertiefung 20 mit
einem am Grundkörper 1 vorgesehenen
Rand 26, welcher den größten Teil
des Beschriftungsfelds 22 umschließt, in Eingriff bringbar. Des
Weiteren sind am Abdeckelement 8 zwei als Rastöffnungen 16 ausgeformte
Aussparungen vorgesehen, die mit zwei den Rastöffnungen 16 entsprechenden
am Grundkörper 1 vorgesehenen
Rastnasen 15 in Eingriff bringbar sind, wodurch eine lösbare Rastverbindung zwischen
Abdeckelement 8 und Grundkörper 1 bildbar ist.
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In 2a und 3a sind
Draufsichten von jeweils einer bevorzugten Ausführungsform des Dichtelements 5 der
erfindungsgemäßen Abdichtung gezeigt.
Dabei ist jeweils zu erkennen, dass der durch das Dichtelement 5 abzudichtende
Bereich rechteckig ausgebildet ist und auf der dem Abdeckelement 8 zugewandten
Oberfläche
des Dichtelements 5 durch die umlaufende Scheitellinie 13 begrenzt
wird. Außerdem
wird in dieser Ansicht jeweils deutlich, dass der abzudichtende
Bereich abgerundete Ecken 10, 11 aufweist.
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Die 2b und
die 3b zeigen jeweils eine vergrößerte Detaildarstellung aus
der Querschnittsansicht der in 2a und
in 3a gezeigten Ausführungsformen des Dichtelements 5.
Der Schnitt erfolgt dabei jeweils entlang der in 2a und
in 3a dargestellten Linie X-X. Das Dichtelement 5 ist
dabei jeweils in seinem entlasteten Zustand dargestellt, d. h. demjenigen
Zustand, in dem das Dichtelement 5 nicht zusammengedrückt ist,
da das Abdeckelement 8 nicht in den Grundkörper 1 eingebracht
ist und nicht mit diesem in Eingriff steht. Dabei ist jeweils zu
erkennen, dass an der dem Grundkörper 1 zugewandten
Seite 18 des Dichtelements 5 ein Hohlraum 9 zwischen
Dichtelement 5 und Grundkörper 1 ausgebildet
ist. Dieser Aufbau ermöglicht, dass
das Dichtelement 5 zum Erzielen der angestrebten Dichtwirkung
unter Aufbringung einer relativ geringen Kraft in die Richtung des
Hohlraums 9 hinein elastisch verformt werden kann. Dabei
wird der Hohlraum 9 bei ansonsten konstanter Profilstärke durch
eine höckerförmige Erhebung 14 im
Querschnittsverlauf des Dichtelements 5 gebildet, weswegen
in der Herstellung auf ein relativ flaches Dichtungsprofil ohne
zusätzliche
Winkel und Kanten zurückgegriffen
werden kann, welches während
des Herstellungsvorgangs lediglich in geringem Ausmaß plastisch
verformt werden muss, um eine Krümmung des
flachen Profils in Form einer höckerförmigen Erhebung 14 zur
Schaffung des erwünschten
Hohlraums 9 zu bewerkstelligen. In der in 2a und
in 2b dargestellten bevorzugten Ausführungsform weist
das Profil des Dichtelements 5 einen leicht v-förmigen Querschnitt
auf. Der Winkel zwischen den beiden Profilschenkeln 29, 30 ist
dabei größer als 90°, was zu
einem relativ flachen Dichtungsprofil führt. In der in 3a und
in 3b dargestellten weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist das Profil des Dichtelements 5 einen stärker ausgeprägten v-förmigen Querschnitt
auf. Dabei beträgt
der Winkel zwischen den beiden Profilschenkeln 29, 30 in
etwa 90°,
was zu einem etwas steileren Dichtungsprofil führt. Zu erkennen ist bei beiden
Ausführungsformen,
dass der Scheitelpunkt 12 im Querschnitt des Dichtelements 5,
der auf der dem Abdeckelement zugewandten Seite 19 eine
einfache Dichtwirkung erzeugt, jeweils durch die beiden zusammenlaufenden
Profilschenkel 29, 30 des leicht bzw. stärker ausgeprägt v-förmigen Profils gebildet wird.
Wie bereits in den Draufsichten des Dichtelements 5 (s. 2a und 3a)
gezeigt, wird durch die Aneinanderreihung sämtlicher Scheitelpunkte 12 des
leicht bzw. stärker
ausgeprägt
v-förmigen
Profils des Dichtelements 5 jeweils eine an der Oberfläche des
Dichtelements umlaufende Scheitellinie 13 gebildet, die den
mittels des Dichtelements 5 einfach abgedichteten Bereich
kennzeichnet.
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- 1
- Grundkörper
- 5
- Dichtelement
- 8
- Abdeckelement
- 9
- Hohlraum
- 10,
11
- Abgerundete
Ecken
- 12
- Scheitelpunkt
- 13
- Scheitellinie
- 14
- Höckerförmige Erhebung
- 15
- Rastnase
- 16
- Rastöffnung
- 18
- Seite
des Dichtelements, die dem Grundkörper zugewandt ist
- 19
- Seite
des Dichtelements, die dem Abdeckelement zugewandt ist
- 20
- Vertiefung
- 22
- Beschriftungsfeld
- 23
- Schild
- 24
- Aufnahme
- 25
- Nut
- 26
- Rand
- 29,
30
- Profilschenkel