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DE102004060291A1 - Sensorelement zur Bestimmung von Gaskomponenten in Gasgemischen und Verfahren zur Herstellung desselben - Google Patents

Sensorelement zur Bestimmung von Gaskomponenten in Gasgemischen und Verfahren zur Herstellung desselben Download PDF

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DE102004060291A1
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Lothar Diehl
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Abstract

Es wird ein Sensorelement zur Bestimmung der Konzentration von Gaskomponenten in Gasgemischen, insbesondere zur Bestimmung der Sauerstoffkonzentration in Abgasen von Verbrennungsmotoren, beschrieben, mit mindestens einer elektrochemischen Messzelle, die eine erste und eine zweite in Kontakt mit einem Festelektrolytmaterial stehende Elektrode (22, 23) umfasst, mit einem Heizelement (40) zur Beheizung des Sensorelements auf Betriebstemperatur und mit einem in das Sensorelement integrierten Hohlraum (25, 27). Der Hohlraum (25, 27) weist in mindestens einem den seitlichen Begrenzungsflächen des Hohlraums nahen Bereich (25a, 25b) einen von Null verschiedenen, geringeren Durchmesser auf als in seinem mittleren Bereich.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sensorelement zur Bestimmung von Gaskomponenten in Gasgemischen, insbesondere zur Bestimmung der Sauerstoffkonzentration in Abgasen von Verbrennungsmotoren, und ein Verfahren zu dessen Herstellung nach dem Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche.
  • Stand der Technik
  • Es sind Sensorelemente zur Bestimmung der Sauerstoffkonzentration in Abgasen von Verbrennungsmotoren bekannt, die aus einem planaren Festelektrolytkörper gebildet sind und eine elektrochemische Pumpzelle sowie eine mit dieser zusammenwirkende elektrochemische Nernst- oder Konzentrationszelle aufweisen. Derartige Sauerstoffsensoren werden auch als Breitband-Lambdasonden bezeichnet.
  • Mit Hilfe der Elektroden der Pumpzelle wird aus einem Messgasraum des Sensors Sauerstoff in den Abgasstrom gepumpt oder vom Abgasstrom in den Messgasraum. Dazu ist eine der Pumpelektroden im Messgasraum und die andere auf einer dem Abgasstrom ausgesetzten Außenfläche des Sensorelements aufgebracht. Die Elektroden der Konzentrationszelle sind so angeordnet, dass eine sich ebenfalls im Messgasraum befindet, die andere dagegen in einem üblicherweise mit Luft gefüllten Referenzgaskanal. Diese Anordnung ermöglicht den direkten Vergleich des Sauerstoffpotentials der Messelektrode im Messgasraum mit dem Referenz-Sauerstoffpotential der Referenzelektrode in Form einer an der Konzentrationszelle anliegenden, messbaren Spannung. Messtechnisch wird die an die Elektroden der Pumpzelle anzulegende Pumpspannung so gewählt, dass an der Konzentrationszelle ein vorbestimmter Spannungswert eingehalten wird. Als ein dem Sauerstoffpartialdruck proportionales Messsignal des Sensorelements wird der zwischen den Elektroden der Pumpzelle fließende Pumpstrom herangezogen.
  • Da keramische Festelektrolytmaterialien erst bei höheren Temperaturen eine ausreichende Ionenleitfähigkeit aufweisen, umfasst das Sensorelement weiterhin ein Heizelement in Form einer zwischen keramischen Isolationsschichten ausgebildeten Widerstandsleiterbahn. Diese dient der Beheizung des Sensorelements auf eine Betriebstemperatur von beispielsweise 750 bis 800 °C. Die hierzu an den elektrischen Widerstandsheizer anlegbare Spannung ist durch die Bordspannung des Kraftfahrzeugs begrenzt.
  • So benötigt das Heizelement beispielsweise bei einem Kaltstart eine bestimmte Zeit, bis das Sensorelement auf Betriebstemperatur aufgeheizt ist und der Sensor einen zuverlässigen Messwert der Sauerstoffkonzentration im Abgas zu liefern vermag. Die Aufheizzeit des Sensorelements wird durch Wärmeverluste an dessen Außenflächenflächen desselben verlängert, die infolge einer Kühlung des Sensorelements durch kaltes, vorbeiströmendes Abgas und durch Wärmeabstrahlung entstehen.
  • Aus der DE 10 2004 013 852 ist ein Sensorelement zur Bestimmung der physikalischen Eigenschaft eines Messgases bekannt, das zwei Hohlräume aufweist, die sich zwischen einem in das Sensorelement integrierten Heizelement und einer Außenfläche des Sensorelements befinden. Durch den in den Hohlräumen existierenden Luftraum wird die Wärmeabstrahlung des Sensorelements verringert und die Aufheizzeit des Sensorelements verkürzt.
  • Weiterhin ist aus der DE 43 43 089 A1 ein Sensorelement zur Bestimmung des Sauerstoffgehaltes in Gasgemischen bekannt, bei dem ein Teil einer das Widerstandsheizelement umgebenden Isolierung aus in das Sensorelement integrierten Hohlräumen ausgeführt ist. Auf diese Weise wird eine Beeinflussung der Messsignale des Sensorelements durch die im Widerstandsheizelement fließenden Heizerströme vermieden.
  • Problematisch ist an der Einarbeitung von Hohlräumen in keramische Sensorelemente, dass es bei Aufheiz- und Abkühlungsprozessen zu thermischen Spannungen im keramischen Material kommen kann und somit zur Rissbildung in den keramischen Folien. Treten diese Risse beispielsweise in den als Isolation dienenden, das Heizelement umgebenden keramischen Folien auf, so kommt es zu einer starken Einkopplung der Heizerströme in die Messsignale des Sensorelements, sodass dieses unbrauchbar wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Sensorelement bereitzustellen, das eine kurze Aufheizzeit bei guter Dauerbetriebsbeständigkeit zeigt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße Sensorelement bzw. das erfindungsgemäße Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen der jeweiligen unabhängigen Ansprüche lösen in vorteilhafter Weise die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe.
  • Es wurde beobachtet, dass bei Sensorelementen, in die ein Hohlraum integriert ist, eine Rissbildung vorzugsweise an den Außenrändern des Sensorelements im Bereich der Hohlräume auftrat. So ist es von besonderem Vorteil, wenn bei der Ausführung des Sensorelementes geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Spannungsreduzierung in diesem Bereich des Sensorelementes führen.
  • So weist das Sensorelement einen Hohlraum auf, der in mindestens einem den seitlichen Begrenzungsflächen des Hohlraums nahen Bereich einen von 0 verschiedenen, geringeren Durchmesser aufweist als in seinem mittleren Bereich. Auf diese Weise wird erreicht, dass mindestens eine der keramischen Schichten, die den Hohlraum begrenzen, im rissgefährdeten äußeren Bereich des Sensorelements eine größere Schichtdicke aufweist als in ihrem außenflächenfernen Bereich, sodass auftretende thermische Spannungen im außenflächennahen Bereich der keramischen Schicht zu einer geringeren Zugbelastungen als in deren außenflächenfernen Bereich führen und somit zu einer geringeren Neigung zur Rissbildung.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des in den unabhängigen Ansprüchen angegebenen Sensorelements bzw. Verfahrens möglich.
  • So ist es von Vorteil, wenn zumindest eine der Längskanten des in das Sensorelement integrierten Hohlraums abgerundet ist oder eine Fase aufweist, da sich eine solche konstruktive Ausführung relativ einfach bewerkstelligen lässt. Weiter ist von Vorteil, wenn sich der Hohlraum innerhalb des Sensorelements zwischen der oder den elektrochemischen Messzellen und dem Heizelement befindet, da sich auf diese Weise neben einer guten thermischen Isolation des Sensorelements zusätzlich eine geringe Beeinflussung der Messsignale des Sensorelements durch im Heizelement auftretende Ströme erreichen lässt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist eine den Hohlraum begrenzende keramische Schicht des Sensorelements eine Durchbrechung auf. Auf diese Weise werden in der keramischen Schicht auftretende thermische Spannungen weiter verringert. Die Durchbrechung ist vorzugsweise schlitzförmig ausgeführt.
  • Weiterhin ist von Vorteil, wenn eine den Hohlraum auf seiner dem Heizelement abgewandten Seite begrenzende erste keramische Schicht aus einem Material gefertigt ist, das eine höhere Wärmedehnung zeigt als das Material, aus dem eine den Hohlraum auf seiner dem Heizelement zugewandten Seite begrenzende zweite keramische Schicht besteht. Da in der heizerfernen ersten keramischen Schicht beim Aufheizen eine niedrigere Temperatur herrscht als in der heizernahen zweiten keramischen Schicht, kompensiert die höhere Wärmedehnung der heizerfernen ersten keramischen Schicht trotz geringerer Temperatur die auftretende Ausdehnung der zweiten, heizernahen Schicht.
  • Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, dass die den Hohlraum auf seiner dem Heizelement abgewandten Seite begrenzende erste keramische Schicht aus einem Material gefertigt ist, das ein höheres Elastizitätsmodul aufweist als das Material, aus dem die den Hohlraum auf seiner dem Heizelement zugewandten Seite begrenzende zweite keramische Schicht besteht. Auf diese Weise kann die erste keramische Schicht auftretende thermische Spannungen bedingt durch ihr größeres Elastizitätsmodul abfangen. Gleiches wird erreicht, wenn die erste keramische Schicht aus einem Material gefertigt ist, das eine höhere Zugfestigkeit aufweist als das Material, aus dem die zweite keramische Schicht besteht.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine sich zwischen erster und zweiter den Hohlraum begrenzenden Schicht befindende dritte keramische Schicht aus einem Material gefertigt, das eine höhere Zugfestigkeit aufweist als das Material, aus dem die erste oder die zweite den Hohlraum begrenzende keramische Schicht besteht.
  • Zeichnung
  • Fünf Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Querschnitt durch ein Sensorelement gemäß Stand der Technik,
  • 2 einen Querschnitt durch ein Sensorelement gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 2a bis 2d zeigt Varianten des in 2 dargestellten Sensorelements,
  • 3 einen Querschnitt durch ein Sensorelement gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 4 einen Querschnitt durch ein Sensorelement gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
  • 5 einen Querschnitt durch ein Sensorelement gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel und
  • 6 einen Querschnitt durch ein Sensorelement gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 1 zeigt einen prinzipiellen Aufbau eines Sensorelements, wie es beispielsweise aus der DE 43 43 089 A1 bekannt ist. Mit 10 ist ein planares Sensorelement eines elektrochemischen Gassensors bezeichnet, das beispielsweise eine Mehrzahl von sauerstoffionenleitenden Festelektrolytschichten 11a, 11b, 11c, 11d, 11e, 11f, 11g und 11h aufweist. Die Festelektrolytschichten 11a, 11b, 11c, 11e, 11f und 11h werden dabei als keramische Folien ausgeführt und bilden einen planaren keramischen Körper. Sie bestehen aus einem sauerstoffionenleitenden Festelektrolytmaterial, wie beispielsweise mit Y2O3 stabilisiertem oder teilstabilisiertem ZrO2.
  • Die Festelektrolytschichten 11d und 11g werden dagegen mittels Siebdruck eines pastösen keramischen Materials beispielsweise auf den Festelektrolytschichten 11a, 11c und 11f erzeugt. Als keramische Komponente des pastösen Materials wird dabei bevorzugt dasselbe Festelektrolytmaterial verwendet, aus dem auch die Festelektrolytschichten 11a, 11b, 11c, 11e, 11f und 11h bestehen.
  • Die integrierte Form des planaren keramischen Körpers des Sensorelements 10 wird durch Zusammenlaminieren der mit den Festelektrolytschichten 11d, 11g und mit Funktionsschichten bedruckten keramischen Folien 11a, 11b, 11c, 11e, 11f und anschließendem Sintern der laminierten Struktur in an sich bekannter Weise hergestellt.
  • Auf der dem Gasgemisch unmittelbar zugewandten Großfläche des Sensorelements 10 ist auf der Festelektrolytschicht 11a eine äußere Messelektrode 23 angeordnet, die mit einer nicht dargestellten porösen Schutzschicht bedeckt sein kann. Eine dazugehörige Referenzelektrode 22 ist in einem Referenzgaskanal 13 ausgebildet der beispielsweise als mit einer Referenzgasatmosphäre in Kontakt stehender Hohlraum ausgeführt ist. Alternativ kann der Referenzgaskanal 15 auch mit einem porösen keramischen Material ausgefüllt sein. Die Messelektrode 23 und die Referenzelektrode 22 bilden zusammen eine Nernst- bzw. Konzentrationszelle. Als ein der Sauerstoffkonzentration des Messgases proportionales Messsignal wird die sich an den Elektroden 22, 23 einstellende Potentialdifferenz herangezogen.
  • Um zu gewährleisten, dass an den Elektroden 22, 23 des Sensorelements eine Einstellung des thermodynamischen Gleichgewichts der Gasgemischkomponenten erfolgt, bestehen die Elektroden 22, 23 vorzugsweise aus einem katalytisch aktiven Material, wie beispielsweise Platin, wobei das Elektrodenmaterial für alle Elektroden in an sich bekannter Weise als Cermet eingesetzt wird, um mit den keramischen Folien zu versintern.
  • Des weiteren ist ein Widerstandsheizer 40 in die Festelektrolytschichten 11e und 11f integriert und in eine elektrische Isolation 41, beispielsweise aus Al2O3, eingebettet. Mittels des Widerstandsheizers 40 wird das Sensorelement 10 auf eine entsprechende Betriebstemperatur von beispielsweise 750°C erhitzt.
  • Um zum einen die Wärmeverluste des Sensorelements gegenüber dem umgebenden Gasgemisch zu vermindern als auch Einkopplungen der im Widerstandsheizer 40 auftretenden Ströme in die Messsignale des Sensorelements zu verhindern, sind zwischen den Festelektrolytschichten 11c und 11e bzw. 11f und 11h Hohlräume 25, 27 vorgesehen, die flächig ausgedehnt ausgeführt sind und vorzugsweise den heizenden Bereich des Widerstandsheizer 40 komplett überdecken.
  • Beim Aufheizen des Sensorelements 10 kommt es zu thermischen Spannungen im Schichtverbund des Sensorelements. Dabei treten beispielsweise in der Festelektrolytschicht 11e Druckspannungen auf, während es hingegen in der Festelektrolytschicht 11c zu Zugspannungen kommt. Dies ist in 1 durch Pfeile entsprechend angedeutet. In ungünstigen Fällen kann es bedingt durch die thermischen Spannungen zu Rissen in den einzelnen Festelektrolytschichten kommen. Ein derartiger Riss 45 tritt insbesondere in den außenflächennahen Bereichen der Festelektrolytschichten auf. Zur Lösung dieses Problems wird vorgeschlagen, mindestens einen der Hohlräume des Sensorelements so auszuführen, dass der Hohlraum in mindestens einem den seitlichen Begrenzungsflächen des Hohlraums nahen Bereich einen von 0 verschiedenen, geringeren Durchmesser aufweist als in seinem mittleren Bereich. Ein Ausführungsbeispiel hierzu ist in 2 dargestellt. Dabei bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteilkomponenten wie in 1.
  • Dabei ist erkennbar, dass der Hohlraum 25 in seinen den Außenflächen nahen Bereichen 25a, 25b eine sich zu den Seitenbegrenzungen des Hohlraums hin kontinuierlich verkleinernde Höhe aufweist. Der Hohlraum 25 weist somit in seinem den Mittelachsen des Sensorelements nahen Bereich einen größeren Durchmesser auf als in seinen den Seitenbegrenzungen des Hohlraums 25 nahen Bereichen 25a, 25b. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, wie in 2 dargestellt, nicht nur den Hohlraum 25 in abgeschrägter Form auszuführen sondern auch den Hohlraum 27. Durch entsprechende Pfeile in der Festelektrolytschicht 11c ist angedeutet, dass bei der Beheizung des Sensorelements sich einstellende thermische Spannungen in den Randbereichen der Festelektrolytschicht 11c bedingt durch deren größere Schichtdicke deutlich geringer ausfallen als im Fall des Sensorelements in 1. Auf diese Weise wird wirkungsvoll der Bildung von Rissen in außenflächennahen Bereichen der Festelektrolytschicht 11c bzw. 11h vorgebeugt.
  • Anstelle in abgeschrägten Form können die Hohlräume 25, 27 in ihren den seitlichen Begrenzungsflächen nahen Bereichen auch in einer abgerundeten Form, wie in den 2a und 2b dargestellt, ausgeführt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Kanten der Hohlräume 25, 27 mit einer Fase zu versehen, wie in den 2c und 2d dargestellt.
  • Entsprechende Hohlräume 25, 27, die in ihren den Außenflächen des Sensorelements nahen Bereichen 25a, 25b eine sich zu den Seitenbegrenzungen des Hohlraums hin kontinuierlich verkleinernde Höhe aufweisen, können erzeugt werden, indem während des Herstellungsprozesses des Sensorelements die die Hohlräume 25, 27 umfassenden Festelektrolytschichten 11d, 11g durch mehrere hintereinander erfolgende Druckschritte erzeugt werden, wobei auf den die zu erzeugenden Hohlräume begrenzenden Schichten 11e, 11f mehrere sich in ihrer Flächenausdehnung unterscheidende Schichten aus einem sich bei einer Hitzebehandlung zersetzenden Material wie beispielsweise Glaskohle aufgebracht werden. Dabei wird die Flächenausdehnung der aus dem sich zersetzenden Material ausgeführten Schichten von Druckschritt zu Druckschritt beispielsweise reduziert. Die Flächenausdehnung der gedruckten Schichten aus einem sich bei Hitzebehandlung zersetzen Material werden grundsätzlich kleiner gewählt als die Flächenausdehnung der zu erzeugenden Festelektrolytschichten 11d, 11g; die Restfläche wird beispielsweise aus einem geeigneten Festelektrolytmaterial gebildet.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, unterschiedliche sich bei Hitzebehandlung zersetzende Materialien aufzubringen, wobei die sich zersetzenden Materialien jeweils in einer im wesentlichen quaderförmigen Struktur aufgedruckt werden. Dabei wird in den Randbereichen der zu erzeugenden Hohlräume 25, 27 ein Material aufgebracht, das eine geringe Dichte pro Flächeneinheit aufweist als das in den mittigen Bereichen der zu erzeugenden Hohlräume 25, 27 aufgebrachte Material. Bei der nachfolgenden Hitzebehandlung zersetzt sich das aufgebrachte Material und hinterlässt die Hohlräume 25, 27, wobei aufgrund der geringeren Dichte des in den Randbereichen der Hohlräume 25, 27 aufgebrachten Materials diese eine sich zu den Seitenbegrenzungen des Hohlraums hin kontinuierlich verkleinernde Höhe aufweisen.
  • Eine weitere Verringerung der durch Aufheizprozesse möglicherweise auftretenden Zugspannungen in der den Hohlraum 25 auf seiner dem Widerstandsheizer 40 abgewandten Seite begrenzenden Festelektrolytschicht 11c kann erreicht werden, wenn diese vorzugsweise in Längsrichtung des Sensorelements bereichsweise eine insbesondere schlitzförmige Durchbrechung 30 aufweist. Ein derartiges Ausführungsbeispiel ist in 3 dargestellt, wobei weiterhin gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteilkomponenten bezeichnen. Durch Ausbildung einer schlitzförmigen Durchbrechung 30 werden Druckspannungen in der sich zwischen Widerstandsheizer 40 und Hohlraum 25 befindenden Festelektrolytschicht 11e verkleinert und auf diese Weise Zugspannungen in der den Hohlraum 25 auf seiner dem Widerstandsheizer 40 abgewandten Seite begrenzenden Festelektrolytschicht 11c vermieden.
  • Diese Wirkung kann auch erreicht werden, wenn anstelle einer Durchbrechung 30 lediglich eine vorzugsweise in Längsrichtung des Sensorelements verlaufende Aussparung in Form einer Nut in der Festelektrolytschicht 11c ausgebildet wird. Die Durchbrechung 30 bzw. eine entsprechende Nut ist dabei vorzugsweise mittig in der Festelektrolytschicht 11c vorgesehen. Alternativ ist es möglich, mehrere Durchbrechungen oder Aussparungen innerhalb derselben Festelektrolytschicht vorzusehen. Zusätzlich kann auch die den zweiten Hohlraum 27 auf seiner dem Widerstandsheizer 40 abgewandten Seite begrenzende Festelektrolytschicht 11h mit einer entsprechenden Durchbrechung bzw. Aussparung versehen sein. Die Durchbrechung 30 wird in der Festelektrolytschicht 11c erzeugt, indem ein entsprechender Schlitz eingestanzt oder eingefräst wird. Handelt es sich bei der Festelektrolytschicht 11c um eine gedruckte Schicht, so wird ein entsprechender Schlitz bereits im Layout vorgesehen. Die Durchbrechung 30 wirkt im Sensorelement als Dehnfuge.
  • Ein drittes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist in 4 dargestellt. Dabei bezeichnen weiterhin gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteilkomponenten. Bei diesem Sensorelement sind die die Hohlräume 25, 27 auf ihrer dem Widerstandsheizer 40 abgewandten Seite begrenzenden Festelektrolytschichten 11c, 11h aus einem Material ausgeführt, das eine höhere Wärmeleitfähigkeit aufweist als das Festelektrolytmaterial der sich zwischen dem Widerstandsheizer 40 und den Hohlräumen 25, 27 sich befindenden Festelektrolytschichten 11e, 11f Dies kann beispielsweise durch Zugabe von ca. 10 Gew.% Aluminiumoxid zum Festelektrolytmaterial der Schichten 11e, 11f erreicht werden. Auf diese Weise treten bei Erwärmung des Sensorelementes in den Festelektrolytschichten 11e, 11f bedingt durch deren geringere Wärmedehnung geringere Druckspannungen auf und in den Festelektrolytschichten 11c, 11h somit geringere Zugspannungen.
  • Ein Sensorelement gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel ist in 5 dargestellt. Es bezeichnen weiterhin gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteilkomponenten wie in den 1 bis 4. Bei diesem Sensorelement sind die die Hohlräume 25, 27 auf ihrer dem Widerstandsheizer 40 abgewandten Seite begrenzenden Festelektrolytschichten 11c, 11h aus einem Material ausgeführt, das ein niedrigeres Elastizitätsmodul aufweist als das Festelektrolytmaterial der sich zwischen dem Widerstandsheizer 40 und den Hohlräumen 25, 27 befindenden Festelektrolytschichten 11e, 11f. Dies kann beispielsweise durch einen höheren Gehalt an Porenbildnern, beispielsweise 2 bis 10 Gew.%, in den Festelektrolytschichten 11c, 11h während der Herstellung des Sensorelementes erreicht werden. Auch bei dieser Ausführungsform treten bei Erwärmung des Sensorelementes in den Festelektrolytschichten 11e, 11f bedingt durch deren geringeres Elastizitätsmodul geringere Druckspannungen auf und in den Festelektrolytschichten 11c, 11h somit geringere Zugspannungen.
  • Alternativ ist es möglich, die Festelektrolytschichten 11c, 11h aus Folien mit einer höheren Zugfestigkeit auszuführen. Dies wird beispielsweise erreicht, indem beispielsweise der Gehalt an stabilisierendem Yttriumoxid im Vergleich zum Material der übrigen Festelektrolytschichten reduziert ist, vorzugsweise 3 Mol% anstelle von 4.5 Mo%.
  • In 6 ist ein Sensorelement gemäß einem 5. Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Es bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteilkomponenten wie in den 1 bis 5. In diesem Fall sind die Festelektrolytschichten 11d, 11g, die bei der Herstellung des Sensorelements aus einem Folienbindermaterial erzeugt werden, mit einer erhöhten Zugfestigkeit versehen. Dies wird beispielsweise erreicht, indem beispielsweise der Gehalt an stabilisierendem Yttriumoxid im Vergleich zum Material der übrigen Festelektrolytschichten reduziert ist, vorzugsweise 3 Mol% anstelle von 4.5 Mol%. Auf diese Weise wird erreicht, dass die den Festelektrolytschichten 11d, 11g benachbarten Festelektrolytschichten 11c, 11e bzw. 11f, 11h sich beim Aufheizen des Sensorelements stärker relativ zueinander bewegen können. Dies vermindert ebenfalls Zug- und Druckspannungen in diesen Schichten.
  • Das erfindungsgemäße Sensorelement und das Verfahren zu seiner Herstellung sind nicht auf die aufgeführten konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten beschränkt, sondern es sind weitere Ausführungsformen denkbar, wie beispielsweise Sensorelemente, die alternativ oder zusätzlich elektrochemischen Pumpzellen aufweisen oder weitere Festelektrolytschichten bzw. Hohlräume beinhalten. Weiterhin ist eine Anwendung bei Sensorelementen denkbar, die der Bestimmung anderer Gase wie beispielsweise Stickoxide, Schwefeloxide, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffe dienen.

Claims (11)

  1. Sensorelement zur Bestimmung der Konzentration von Gaskomponenten in Gasgemischen, insbesondere zur Bestimmung der Sauerstoffkonzentration in Abgasen von Verbrennungsmotoren, mit mindestens einer elektrochemischen Messzelle, die eine erste und eine zweite in Kontakt mit einem Festelektrolytmaterial stehende Elektrode (22, 23) umfasst, mit einem Heizelement (40) zur Beheizung des Sensorelements auf Betriebstemperatur, und mit einem in das Sensorelement integrierten Hohlraum (25, 27), dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (25, 27) in mindestens einem den seitlichen Begrenzungsflächen des Hohlraums nahen Bereich (25a, 25b) einen von 0 verschiedenen, geringeren Durchmesser aufweist als in seinem mittleren Bereich.
  2. Sensorelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Längskanten des Hohlraum (25, 27) abgerundet ist oder eine Fase aufweist.
  3. Sensorelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (25, 27) gasdicht abgeschlossen ist.
  4. Sensorelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Hohlraum (25) innerhalb des Sensorelements zwischen der ersten und/oder der zweiten Elektrode (22, 23) und dem Heizelement (40) befindet.
  5. Sensorelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine den Hohlraum (25) begrenzende keramische Schicht (11c) des Sensorelements eine Durchbrechung (30) oder Aussparung aufweist.
  6. Sensorelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechung (30) schlitzförmig ausgeführt ist.
  7. Sensorelement nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine den Hohlraum (25, 27) auf seiner dem Heizelement (40) abgewandten Seite begrenzende erste keramische Schicht (11c, 11h) aus einem Material gefertigt ist, das eine höhere Wärmedehnung zeigt als das Material, aus dem eine den Hohlraum (25, 27) auf seiner dem Heizelement (40) zugewandten Seite begrenzende zweite keramische Schicht (11e, 11f) besteht.
  8. Sensorelement nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den Hohlraum (25, 27) auf seiner dem Heizelement (40) abgewandten Seite begrenzende erste keramische Schicht (11c, 11h) aus einem Material gefertigt ist, das ein höheres Elastizitätsmodul aufweist als das Material, aus dem die den Hohlraum (25, 27) auf seiner dem Heizelement (40) zugewandten Seite begrenzende zweite keramische Schicht (11e, 11f) besteht.
  9. Sensorelement nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den Hohlraum (25, 27) auf seiner dem Heizelement (40) abgewandten Seite begrenzende erste keramische Schicht (11c, 11h) aus einem Material gefertigt ist, das eine höhere Zugfestigkeit aufweist als das Material, aus dem die den Hohlraum (25, 27) auf seiner dem Heizelement (40) zugewandten Seite begrenzende zweite keramische Schicht (11e, 11f) besteht.
  10. Sensorelement nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine sich zwischen erster und zweiter den Hohlraum (25, 27) begrenzenden Schicht (11c, 11e, 11f, 11h) befindende dritte keramische Schicht (11d, 11g) aus einem Material gefertigt ist, das eine höhere Zugfestigkeit aufweist als das Material, aus dem die erste oder die zweite den Hohlraum (25, 27) begrenzende keramische Schicht (11c, 11e, 11f, 11h) besteht.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Sensorelements zur Bestimmung der Konzentration von Gaskomponenten in Gasgemischen mit mindestens einer elektrochemischen Messzelle, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung eines Hohlraums (25, 27) im Sensorelement auf einer den zu erzeugenden Hohlraum (25, 27) begrenzenden keramischen Schicht (11e, 11f) mehrere sich in ihrer Flächenausdehnung unterscheidende Schichten aus einem sich bei einer Hitzebehandlung zersetzenden Material aufgebracht werden, wobei die Flächenausdehnung der aus dem sich zersetzenden Material ausgeführten Schichten kleiner gewählt wird als die Flächenausdehnung der keramischen Schicht (11e, 11f).
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