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DE102004052726B3 - Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers Download PDF

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Publication number
DE102004052726B3
DE102004052726B3 DE200410052726 DE102004052726A DE102004052726B3 DE 102004052726 B3 DE102004052726 B3 DE 102004052726B3 DE 200410052726 DE200410052726 DE 200410052726 DE 102004052726 A DE102004052726 A DE 102004052726A DE 102004052726 B3 DE102004052726 B3 DE 102004052726B3
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DE
Germany
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organic
liquid
content
mixture
rotting
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Application number
DE200410052726
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English (en)
Inventor
Wolfgang Wondrak
Lilli Weck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wondrak Wolfgang 08340 Schwarzenberg De
Original Assignee
Profunda Schwarzenberg GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Neuerung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers, basierend auf der Kompostierung und Verwertung biogener Abfälle verschiedenster Herkunft und fester Anfallformen, DOLLAR A - wobei nach dem Auftreten der Pilzstrukturen der Rotteansatz auflockernd, intensiv mit Luft verwirbelnd und Partikel auf 2 bis 6 mm zerkleinernd zu Rottemieten umgesetzt werden, vor Nässe geschützt, aber unter Luftzutrittsmöglichkeit gelagert wird und täglich Messungen des O¶2¶-Gehaltes, des CO¶2¶-Gehaltes und der Temperatur durchgeführt werden, DOLLAR A - nach wenigstens drei Tagen mit Temperaturen größer 50-70 DEG C und Erreichen eines O¶2¶-Gehaltes von unter 5% und eines CO¶2¶-Gehaltes von über 15% im Inneren des Lagergutes die Rottemiete wiederum auflockernd und intensiv mit Luft verwirbelnd umgesetzt wird, vor Nässe geschützt, aber unter Luftzutrittsmöglichkeit wiederum gelagert wird und wiederum täglich Messungen des O¶2¶-Gehaltes, des CO¶2¶-Gehaltes und der Temperatur durchgeführt werden DOLLAR A - und diese vorgenannte Umsetzung der Rottemiete so lange wiederholt wird, bis im Inneren des Lagergutes die Temperatur sich der Umgebungstemperatur angenähert hat.

Description

  • Die Neuerung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers, basierend auf der Kompostierung und Verwertung biogener Abfälle verschiedenster Herkunft und fester und flüssiger Anfallformen.
  • Für die Kompostierung und Verwertung einzelner oder einer Gruppe oder von separierten Bestandteilen von biogenen Abfällen gibt es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen, so dass insgesamt von einem abgegrasten technischen Gebiet ausgegangen werden muss. Auch ist der allgemeine Vorgang der Kompostierung so alt, wie die belebte Natur existiert.
  • In DE 34 09 019 A1 wird ein Mischprodukt aus Urgestein, Tonmehl, Algenkalk, kompostiertem Pferde-Schaf-Rindermist, Horn- und Knochenmehl, Grünalgen und ausgesuchten Kräutern für die Anreicherung von Kompost mit allen notwendigen Mineralstoffen vorgeschlagen. Nachteilig ist dabei, dass keine flüssig anfallenden Abfallstoffe der Tierhaltung, wie Güllen, eingesetzt werden können. Der vorkompostierte Pferde-Schaf-Rindermist wird lediglich durch Zusatzstoffe in seiner Zusammensetzung verändert.
  • Mit DE 36 11 046 C2 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Verrottung von Rottegut veröffentlicht, die sich ausschließlich auf die Verrottung von zerkleinertem Stroh mit Gülle in geschlossenen Behältern befasst. Nachteilig ist dabei die Einengung auf die Anwendung nur zweier biogener Abfälle einerseits und die Durchführung in geschlossenen Anlagen andererseits. Die biogenen Abfälle fallen in großen Mengen in der Landwirtschaft an, wodurch eine wirtschaftliche Verarbeitung nur in der Nähe des Anfallortes möglich wird. Bestimmte biogene Abfälle aus Haushalt, Industrie oder Waldwirtschaft lassen sich massenmäßig mit geringerem Aufwand zu den Entstehungsstellen in der Landwirtschaft transportieren als umgekehrt Gülle und Stroh zu Industrieanlagen. Auch die dezentrale Verarbeitung am Anfallort ist damit nicht möglich.
  • Mit der DE 37 36 889 A1 wird ein Verfahren zum Aufbereiten organischer Abfälle durch Verrottung offengelegt, dass in den zerkleinerten Ausgangsmaterialien durch Zugabe von trockenen Materialien die Feuchte einregelt, ein Starterpräparat zusetzt und in einem speziellen geschlossenen wärmeisolierten Kompostierbehälfer mit Luftzutrittsmöglichkeiten gemäß Spalte 6, Zeile 52 die Kompostierung durchführt. In den Unteransprüchen und Beschreibungsteil wird eine Einstellung des C:N-Verhältnisses auf 20 bis 40 erwähnt. Die gleichzeitig vorgeschlagene Nutzung der bei der Kompostierung anfallenden Wärme, z.B. in Spalte 8, beeinträchtigt die Geschwindigkeit und Vollständigkeit des Prozesses entscheidend. Dadurch ist keine gesicherte Zerstörung oder Sterilisation von derzeit bekannten Krankheitserregern bei der Tierproduktion, wie Salmonellen, Rinderpesterreger, Spulwürmer und andere schädigende Organismen, oder von Unkrautsamen und Lockstoffen für Schadinsekten gewährleistet. Somit bleibt insbesondere nachteilig, dass Krankheitserreger oder Unkrautsamen und Lockstoffe für Schadinsekten mit dem Ausbringen des Endproduktes umfänglich verbreitet werden.
  • Mit der DE 38 15 424 A1 wird eine Vermischung organisch-mineralischer Düngemittel, aus Wirtschaftsdünger und anorganischen Stoffen, und anschließende Granulierung vorgeschlagen. Damit wird die Wasserlöslichkeit und Ausschwemmbarkeit der Nährstoffe verringert. Nachteilig bleibt auch hierbei, dass der Wirtschaftsdünger, Feststoff- oder Flüssigmist, ohne jegliche Kompostierung und auch ohne jegliche Zerstörung von bekannten Krankheitserregern bei der Tierproduktion, wie Salmonellen, Rinderpesterreger, Spulwürmer und andere schädigende Organismen, oder von Unkrautsamen und Lockstoffen für Schadinsekten eingesetzt wird und mit dem Ausbringen des Endproduktes dieselben umfänglich verbreitet werden.
  • Mit der DE 39 23 641 A1 wird ein Verfahren zur aerob-thermischen Kompostierung in einem Durchlaufreaktor offengelegt, wobei die Abluft abgeführt wird. Insbesondere die Korrosion durch die Abgase in bisherigen Anlagen soll hiermit verringert werden. Dadurch ist die dezentrale Verarbeitung am Anfallort mit diesem Verfahren nicht möglich und es entstehen die wirtschaftlichen Nachteile durch den Transport vom Entstehungs- zum Verarbeitungsort. Außerdem indiziert die Anordnung eines Filters in der Abluft, dass Fäulnisprozesse nicht vermieden werden können.
  • Mit der DE 39 27 486 A1 wird der Zusatz von Branntkalk zu Gülle und die Weitervermischung mit trockenem organischen oder anorganischen Feststoffen zu einem streufähigem Düngemittel offengelegt. Die Gülle wird hier nicht kompostiert oder anderweitig biologisch weiter verarbeitet.
  • Mit der DE 43 42 915 A1 wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kompostierung von Biomüll offengelegt. Dabei muss nach Spalte 2, Zeile 9, der Biomüll nach seiner Aufbereitung zunächst in der Zwischenstufe, vorrichtungsseitig in einer Doppelschneckenpresse, auf ca. 45 °C erwärmt werden. Da das Ausgangsmaterial insbesondere aus der Biotonne gewonnen wird, reicht eine hier angeführte Entschrottung sicher nicht, um in das biologische Material eingedrungene lösliche schädliche Stoffe und nichtmetallische Bestandteile zu entfernen. Dieser Vorschlag ist für die großen Mengen in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden biologischen Abfälle, wie Gülle, Stroh oder Schwachholz, durch die zentrale Anordnung an der Annahmestelle der Biotonnen nicht einsetzbar. Eine Einstellung des C:N-Verhältnisses oder der Trockenmasse der Ausgangsmaterialien unterbleibt ebenfalls. Lediglich auf eine nachträgliche Bewässerung des Rottegutes wird hingewiesen. Es ist während des Rotteprozesses keine Sauerstoffzufuhr möglich, da die vorgeschlagenen Doppel-Rotteboxen luftabgeschlossen aufgestellt sind, Spalte 3, Zeile 23. Auch hier indiziert die Anordnung eines Filters in der Abluft, dass Fäulnisprozesse nicht vermieden werden können.
  • In der EP 0 444 392 B1 wird durch tribochemische Aktivierung eine intensivere Mischung und Bindung von mineralischen und organischen Komponenten erreicht und anschließend das Produkt pelletiert. Doch durch die Pelletierung werden nur Ausbringungsverluste bei fein vermahlenen Produkten kompensiert. Die Wasserlöslichkeit wird aufgabengemäß sogar entscheidend erhöht. Dabei werden auch flüssige Phasen enthaltende organische Komponenten selbst verarbeitet, wobei aber nachteiligerweise große Mengen von tribomechanisch aktivierten Kalziten und Zeolithen zur Güllebindung benötigt werden; im Anwendungsbeispiel 600 kg Mineralien auf 4000 Liter Hühnergülle. Wenn aber die in der flüssigen Güllephase enthaltenen Ionen mittels der mineralischen Zugaben und tribochemischen Aktivierung besser gebunden werden, so werden auch die bei nicht getrennter Abführung in der Gülle enthaltenen Giftstoffe für die menschliche Ernährung, beispielsweise Kupfersulfat aus Klauenbädern, noch verstärkt in das Düngemittel übernommen.
  • EP 0 835 855 B1 will lediglich das Staubproblem bei der Zugabe von pulvrigen Kompostierbeschleunigern lösen und gibt diese deshalb in abgeschirmten Bereichen der Vorrichtung hinzu.
  • Mit der EP 0 936204 A1 wird ein Verfahren zur Kompostherstellung vorgeschlagen, dass den Nachteil bisheriger Verfahren, nämlich teure Anlagen und hoher Aufwand an Ausrüstungen bei der geschlossenen Druckkompostierung, bei gleichzeitiger Erzeugung eines hygienisch unbedenklichen Düngesubstrates durch die zwingende Zugabe von Gesteinsmehl und/oder Tonmineralien zur mittels Preßschneckenseparatoren abgetrennten festen Phase von Güllen und deren blasender Belüftung während eines Mietenansatzes vorschlägt. Dabei erfolgt aber überhaupt keine Verarbeitung der im Preßschneckenseparator abgetrennten Flüssigkeit. Somit bleibt hierbei der Nachteil, dass unbehandelte Flüssigbestandteile der Güllen ohne Verarbeitungsmöglichkeit anfallen. Deren Ausbringung auf Felder, wie üblicherweise gehandhabt, hebt aber gerade den mit dem Vorschlag angestrebten Effekt eines hygienisch unbedenklichen Düngesubstrates wieder auf und erzeugt einen Überschuss an Gülleflüssigkeiten.
  • In der DE 39 07 751 C1 wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Güllekompostierung geschützt. Hierbei wird auf einem fahrbaren Sammelgerät die Gülle gleich mit Feststoffen und Sauerstoff gemischt und die entstandene Masse zentralen Kompostierwannen mit Zwangssauerstoffzugabe zugeführt. Verfahrenseinzelheiten, die eine Nacharbeitbarkeit ermöglichten, sind nicht angegeben. Damit ist lediglich der Verfahrensschritt Einsammeln von dezentralen Anfallstellen und Fertigverarbeiten in zentralen Vorrichtungen zur Nacharbeit angeboten.
  • In der DE 41 23 798 C1 wird ein Verfahren zur ammoniakemissionsfreien Herstellung von Humus aus Gülle oder kommunalem Klärschlamm geschützt. Dieses Verfahren geht nur von ganz wenigen und konkreten Ausgangs- und Zusatzstoffen, nämlich Gülle, kommunalem Klärschlamm, Sägemehl und Stroh, aus und verarbeitet diese. Es ist also nicht möglich, alle anfallenden biogenen Abfälle zu verarbeiten. Weiterhin nachteilig ist die sehr lange Verweilzeit von 4 bis 6 Monaten in der Kompostmiete, die mit dem angesprochenem Vorteil, dass nicht umgesetzt werden muss sicher nicht zu kompensieren ist. Die Beseitigung von hygienisch und/oder phytosanitär bedenklichen Bestandteilen oder austriebsfähigen Samen und Pflanzenteilen sowie Lockstoffen für Schadinsekten wird nicht einmal erwähnt.
  • In der DE 41 39 682 A1 soll lediglich die Ammoniakemission bei der Kompostierung, Ablagerung oder Ausbringung von Gülle oder Klärschlämmen durch Zusatz von Milchsäure aus silierten Biomassen beseitigt werden.
  • In der WO 92/04304 wird ein verrottbares Material mit Mineralstoffen zu einem Humusdüngemittel gemischt. Die Verarbeitung von flüssigen biogenen Materialien ist an keiner Stelle ersichtlich. Wert wird bei der Vorrichtungsausführung darauf gelegt, dass die Einrichtung ortsveränderlich ist und an den Anfallort gebracht werden kann.
  • Dem vorgenannten Stand der Technik haften trotz der Vielzahl an veröffentlichten Lösungen weiterhin die Nachteile an, dass
  • – entweder sehr teure Anlagen und hoher Aufwand an Ausrüstungen erforderlich sind,
  • – dadurch nur eine zentrale Verarbeitung entfernt von den Hauptanfallorten und dadurch große Transportaufwendungen sowohl für den Transport der biogenen Materialien zur Verarbeitungsstätte als auch für den Rücktransport des Düngers zum Verbraucher entstehen,
    • – nur ein Teil der anfallenden biogenen Materialien überhaupt verarbeitbar ist,
    • – die Weiterverbreitung von hygienisch bedenklichen Düngesubstraten und für die menschliche Ernährung giftigen Begleitstoffen bei einer Vielzahl von Vorschlägen nicht auszuschließen ist,
    • – in den Vorrichtungen die am Anfallort vorhandene Technik nicht einsetzbar ist,
    • – keinerlei Vorkehrungen getroffen werden, um für die menschliche Ernährung giftige Begleitstoffe auszuschließen und
    • – die Wasserlöslichkeit und damit Auswaschung aus dem Boden, beispielsweise bei Regen, bestehen bleibt oder sogar verstärkt wird.
  • Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers zu schaffen, wobei:
    • • Die Kompostierung und organische Umsetzung biogener Abfälle verschiedenster Herkunft und aller festen und flüssigen Anfallformen möglich sein soll.
    • • Eine rückstandsfreie Verarbeitung der Ausgangsstoffe und aller Komponenten derselben erfolgen soll.
    • • Ein homogenisierter, hygienisch und unbedenklicher N/P/K-Dünger als Endprodukt frei von Krankheitserreger und austriebsfähigen Samen und Pflanzenteilen sowie frei von für die menschliche Ernährung giftigen Zusätzen erhalten wird.
    • • Ein N/P/K-Dünger als Endprodukt im wesentlichen frei von Lockstoffen für Schadinsekten erhalten wird
    • • Der erhaltene N/P/K-Dünger sich in einer granulierten Form durch eine Wasserunlöslichkeit der pflanzenspezifischen Nährstoffe auszeichnet.
    • • Nährstoffsteigerungen in den mit dem erfindungsgemäßen N/P/K-Dünger aufgezogenen Produkten erreicht werden sollen.
    • • Der erhaltene N/P/K-Dünger und die mit ihm erzeugten Produkte als unbedenklich durch landwirtschaftliche und lebensmittelchemische Prüfanstalten eingeschätzt und zertifiziert werden sollen.
    • • Der erhaltene N/P/K-Dünger keine Übertragung von Krankheitserregern und/oder Unkräutern ermöglicht, da er durch die Verfahrenstemperaturen sterilisiert werden soll.
    • • Das Verfahren in Vorrichtungsstufen realisiert wird, für:
      – Kleinproduktion für ländlichen Bereich ca: 30 m3/h
      – Mittelgroßer Produzent – Kreisstadt ca: 50 m3/h und
      – Großproduzent – Großstadtbereich ca: 100 m3/h und größer
    • • Die Vorrichtung auf am Entstehungsort vorhandene landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zurückgreift.
  • Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mit den Merkmalen der Hauptansprüche gelöst. Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Folgende Vorteile sind mit der Erfindung nachweisbar und über Beprobungen belegbar.
  • Das Problem der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern in der Landwirtschaft wird gelöst. Außerdem werden in unserem Verfahren alle auf der Welt anfallenden organischen und chemisch unbelasteten biogenen Substanzen rückstandsfrei in Kombination mit tierischen Kotabfällen in einer aeroben Kompostierung zu einem hygenisierten und homogenisierten N/P/K-Naturdünger verarbeitet.
  • Außerdem werden Rinder- und Schweinegülle hierbei in einem Arbeitsschritt unter Beachtung mehrerer technologischer Stufen rückstandsfrei sowohl mit der festen, wie auch mit der flüssigen Phase verarbeitet. Die rückstandsfreie Verarbeitung ist im wesentlichen unabhängig von den atmosphärischen Temperaturen. Die Verarbeitung kann von –10 Grad Umgebungstemperatur bis + 50 Grad Umgebungstemperatur erfolgen. Die Reaktionstemperaturen beginnen bei + 4 Grad Celsius und enden bei + 85 Grad Celsius in diesem vollbiologischen Umwandlungsprozess. Eine weitere wichtige Eigenschaft in unserem Verfahren ist die Sterilisation von uns derzeit bekannten Krankheitserregern bei der Tierproduktion. Es wurde in Proben nachgewiesen, dass Salmonellen, Rinderpesterreger, Spulwürmer und andere schädigende Organismen nach kürzester Zeit nicht mehr nachweisbar waren. Da das Produkt in granulierter Form anfällt, sind die pflanzenspezifischen Nährstoffe nicht mehr wasserlöslich und damit nicht mehr auswaschbar. Diese Eigenschaft, der Wasserunlöslichkeit pflanzenspezifischer Nährstoffe ist ebenfalls eine Neuheit im Gegensatz zu anderen herkömmlichen Produkten und den chemischen Düngern. Damit ermöglicht nur das erfindungsgemäße Endprodukt eine kontinuierliche pflanzenspezifische Ernährung, ohne dass die Nährstoffe den Auswascheffekten und damit der Wassererosion unterworfen wäre. Nur die Mykorrhiza der Pflanzenwurzel in Zusammenwirken mit Pilzen und Enzymen ist in der Lage diese pflanzenspezifischen Nährstoffe aus dem erfindungsgemäßen Substrat zu lösen und in eine pflanzenverfügbare Form aufzuspalten. Damit stellt das erfindungsgemäße Substrat nicht nur einen hohen Nährstoffspeicher dar, sondern hat durch das Festlegen der pflanzenspezifischen Nährstoffe, die nicht mehr auswaschbar sind, die Eigenschaft über die gesamte Vegetationsperiode der Pflanze eine kontinuierliche und spezifische Pflanzenernährung zu ermöglichen.
  • Aufgrund der sehr hohen Nährstoffgehalte werden die Pflanzen angeregt, ein überdurchschnittliches Wurzelwachstum auszubilden. Dies kann im Einzelfall bis zu einem vielfachen der normalen Wurzelmasse führen. Bedingt durch diese Wurzelmasse und eine Vergrößerung der Blattmassen kann eine erhöhte Nährstoffzuführung zur Pflanze hin erfolgen. Das Resultat sind enorme Erntesteigerungen sowohl in der Pflanze, wie auch im verzehrbaren Endprodukt. Eine sichtbare Vergrößerung der Fruchtblätter begünstigt zwangsläufig die Assimilation in der Pflanze und trägt somit zur Steigerung des Fruchtertrages bei. Durch das Verfahren und die damit verbundenen Temperaturverläufe werden nicht nur Krankheitserreger beseitigt, sondern auch die Lockstoffe für Schadinsekten weitestgehend eliminiert. Wir haben unter Versuchsbedingungen festgestellt, dass
    • – so gut wie kein Unkraut im Substrat mehr entsteht und
    • – kein Schadinsektenbefall nachweisbar war.
  • Durch den Einsatz des erfindungsgemäß hergestellten Substrates können durch chemische Düngung, Wassererosion und andere Einflüsse geschädigte Landwirtschafts- und Grünflächen wieder renaturiert werden. Bei einer Kompostgabe von durchschnittlich 20 Tonnen in 3 Jahren pro Hektar wurden Nährstoffsteigerungen trotz Entzug von Nährstoffen durch die Aufwüchse von Pflanzen nachgewiesen
  • Beispiele für Nährstoffsteigerungen
    Figure 00100001
  • Außerdem konnte mit Messungen nachgewiesen, dass die Stabilität der Bodenkrümel zunimmt und damit eine Begünstigung der Befahrbarkeit von Landwirtschafts- und Grünflächen durch Pufferung erfolgt.
  • Außerdem erhöhte sich im Vergleich zu mineralisch und chemisch gedüngten Böden die Fraßaktivität und die Siedlungsdichte der Bodenfauna und der Regenwürmer bei einer ausreichenden Kompostgabe der Individuen pro m2 Landwirtschaftsfläche auf 79 Stück. In Vergleichsparzellen mit chemischer Düngung oder direkter Ausbringung von Rindergülle wurden so gut wie keine Mikroorganismen mehr festgestellt und die Regenwurmkonzentration betrug nur noch 21 Stück pro m2. Ebenfalls wird mit der Einbringung des erfindungsgemäßen organischen N/P/K-Düngers eine sehr gute Durchlüftung des Bodens, eine Nährstoffanreicherung (Pflanzennährstoffe) und eine Erhöhung der Wasseraufnahme (Speichervermögen) des Bodens erreicht. Damit werden Wassererosionen bedingt durch Starkniederschläge sowie Auswaschungen mineralischer Dünger so gut wie gegenstandslos. Der erfindungsgemäß erzeugte organische Dünger hat außerdem eine weitere Wirkung auf Humus und Nährstoffversorgung im Boden und für die Pflanze. So steigt der Humusgehalt bis zu 2 % bezogen auf die Vergleichsjahre, wo mit chemischer Düngung gearbeitet wurde pro Jahr. Der Stickstoffgehalt erhöht sich im Vergleich zu den Vergleichsjahren bis zu 0,02 % und der pH-Wert stabilisiert sich auf 6 – 7 pH.
  • Beim Einsatz des erfindungsgemäßen Endproduktes zeigen sich außerdem noch folgende positive Eigenschaften für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Gemüsetreiberei. Pflanzen, welche mit falschem Mehltau befallen waren, überstanden den Krankheitsbefall schneller und entwickelten sich nach wenigen Tagen wieder zur vollen Ertragsbildung. Nach Ausgleich der mineralischen Verluste ist außerdem nach der ersten Ernte sofort wieder eine Fruchtfolge ohne Nachdüngung möglich. Eine Pflanze, welche in das bereits vorhandene, eingebrachte Substrat neu gepflanzt wird, zeichnet sich durch ein schnelles und gesundes Aufwuchswachstum aus. Hierbei kann auch eine Vorfruchtwirkung mit genutzt werden. Das bedeutet, dass eine Pflanze (z.B. Salatgurke) viel mehr Seitentriebe und Ableger produziert, als dies ansonsten der Fall wäre und an diesen Austrieben gleiche Fruchtertragserfolge, wie an der Hauptpflanze zu verzeichnen sind. Außerdem ist eine Fruchtertragserhöhung und eine Genusstauglichkeitserhöhung am verzehrbaren Endprodukt feststellbar. Das heißt: im Vergleich zu chemisch gedüngten oder andersartig gedüngten Böden wird bei Pflanzen, welche auf den erfindungsgemäßen Substraten ernährt werden eine bis zu 6%ige Ertragserhöhung nachgewiesen, bei Gewächshausgurken sogar bis zu 14 %. Die Genusstauglichkeitserhöhung ergibt sich nicht nur durch die spezielle Pflanzennährstoffkombination die durch die erfindungsgemäßen Verfahrensprodukte entsteht, sondern durch die große Anzahl nicht mehr auswaschbarer Mineralien.
  • Untersuchungen eines veterinär-pharmakologischen und toxikologischen Institutes in Deutschland ergaben nach Einsendung von Gemüsen, welche auf den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren produzierten Endprodukt gezogen wurden (Salatgurken, Tomaten, Erdbeeren, Paprika, Bohnen usw.), folgende Beurteilungen:
    • – arteigene feste Konsistenz des verzehrbaren Endproduktes
    • – Geruch arteigen
    • – im Anschnitt fleischig
    • – Geruch frisch
    • – arteigenes produktionsspezifisches Aroma besonders im Geschmack
    • – kein Nachweis aerober mesophiler coliformer Keime und anderer, besonders Enterokokken/Fäkalstreptokokken in oder an der Frucht
    • – gegen die Frucht gibt es keine Einwände
    • – Das Produkt ist nach Umfang der Untersuchung von sehr guter Qualität und frei verkäuflich.
  • Außerdem zeichnen sich die so erzeugten verzehrbaren Endprodukte durch eine besonders hohe Haltbarkeit und Lagerfähigkeit aus.
  • Durch die zusätzliche Sichtkontrolle in den Erzeuger- oder Anfallstätten der biogenen Abfälle wird sowohl das Risiko kontaminiertes Material einzusetzen zusätzlich zu den Eingangskontrollen nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen und andererseits den Inhabern der Erzeuger- oder Anfallstätten Vorschläge für eine mögliche sichere getrennte Abführung der biogenen Abfälle unter Ausschluss von für die menschliche Ernährung giftigen Zusätzen unterbreitet, wie z.B. in Ställen der industriellen Tierproduktion getrennte Abführung von Klauenbädern mit Kupfersulfatlösungen von der eigentlichen Gülle durch jeweils getrennte Abflusskanäle.
  • Die Erfindung soll nachfolgend an bevorzugten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Für alle Beispiele gelten gleiche Anforderungen an die biogenen Abfälle als Ausgangsmaterialien. Diese sind dabei unterschiedlich, je nach Anfallort.
  • Für die Kompostierung sind aber grundsätzlich alle organisch-biologischen Ausgangsstoffe geeignet, wie:
    • – Grasschnitte
    • – Abfälle aus Parkanlagen, Golfplätzen, der Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau
    • – Chemisch unbehandeltes Holz von Bäumen, Pflanzen, Palmen, Palmenresten, Sträuchern etc.
    • – Rindergülle
    • – Schweinegülle
    • – Hühnerkot, Federn, Haare, Knochenabfälle, Pferde- und Kameldung, Fischabfälle, Meeres- und Flussalgen
    • – Sämtliche Pflanzenabfälle aus der Landwirtschaft
    • – Überlagertes und unbrauchbares Obst und Gemüse sowie Reststoffe von Obst und Gemüse, die bei der verarbeitenden Industrie anfallen.
  • Bei der Verarbeitung von biogenen Abfällen muss immer damit gerechnet werden, dass das angelieferte Material Stoffe enthält, die für den Prozess unerwünscht oder gar schädlich sind. Deshalb muss vor der Zulassung des Materials als Ausgangsmaterial eine Fremdstoffauslese erfolgen, die dem Ziel dient, Fremdstoffe aus dem Material zu entfernen. Dazu ist das angelieferte Material zu sichten und auszulesen.
  • Als unerwünschte Bestandteile sind insbesondere zu nennen:
    • – Glas (Behälterglas wie Flaschen und Gläser, Flachglas)
    • – Plastmaterial sowie -folie wie Flaschen, Behälter, Verpackungsmaterial u. ä.
    • – Metallteile
    • – Verbundstoffe (Getränkekartons u. ä.)
    • – Gummiformteile (Reifen, Schläuche u. ä.)
  • Der Fremdbesatz mit unerwünschten Bestandteilen ist sehr stark von der Gewinnung der zu verarbeitenden Stoffe abhängig. Garten- und Parkabfälle beispielsweise enthaften in der Regel wenig Störstoffe, wohingegen Straßenbegleitgrün häufig einen höheren Anteil an Fremdbesatz (insbesondere Plastmaterial und Getränkedosen) aufweist. Auch die Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten („braune Tonne") bringt infolge von Fehlwürfen der Nutzer einen mitunter erheblichen Anteil an Fremdbesatz mit. Nach den Empfehlungen der Kompostwirtschaft sollte der Anteil an unerwünschten Fremd- bzw. Störstoffen im Inputmaterial nicht größer als 1 Masse -% sein. Die ausgelesenen nicht kompostierbaren Stoffe sind, soweit möglich, einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Auch die thermische Nutzung der brennbaren Fraktion ist möglich.
  • Auch werden immer mit den Eingangskontrollen die von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. angegeben Richtwerte für das zu erstellende Endprodukt kontrolliert und nur Materialien unterhalb dieser Richtwerte zur Verarbeitung angenommen.
  • Tabelle 1: Richtwerte in mg/kg Trockenmasse für Schwermetalle (Auszug)
    Figure 00140001
  • Die Bestimmung des Kohlenstoff/Stickstoffverhältnisses, N:C, ist wegen der unterschiedlichsten Verhältnisse in den Ausgangstoffen notwendig, um das im erfindungsgemäßen Verfahren geforderte N:C von 1:10 bis 1:30, bevorzugt 1:20, im anzusetzenden Gemisch biogener Abfälle einstellen zu können.
  • Tabelle 2: N:C Verhältnisse biogener Abfallstoffe
    Figure 00150001
  • Die Bestimmung der Trockenmasse und Wasseraufnahmevermögen ist wegen der Unterschiede in den Ausgangstoffen notwendig, um die im erfindungsgemäßen Verfahren geforderten Einstellungen von
    Trockenmasse 50 – 90 %, bevorzugt 60 – 70 % und
    Wasseraufnahmevermögen von 150 – 400 Litern pro m3, bevorzugt 250 – 300 l/m3, im anzusetzenden Gemisch biogener Abfälle einstellen zu können.
  • Tabelle 3: Trockenmassegehalt, Wassergehalt in der Originalsubstanz (OS) und aufgenommene Wassermenge nach verschiedenen Eintauchzeiten verschiedener biogener Abfallstoffe
    Figure 00160001
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird für die drei bevorzugten Größen
    • Größe 1 ca: 30 m3/h Kleinproduktion für ländlichen Bereich
    • Größe 2 ca: 50 m3/h Mittelgroßer Produzent – Kreisstadt
    • Größe 3 ca: 100 m3/h und größer Großproduzent – Großstadtbereich
    beschrieben.
  • Für einen Rotteansatz unter europäischen Verhältnissen wird für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens das nachfolgende Berechnungsbeispiel für die Größe 3 aufgestellt, aus dem für Größe 2 entsprechend die Hälfte und für Größe 1 entsprechend ein Drittel anzusetzen sind.
  • Eingesetzte biogene Abfallstoffe:
    • 1. Strohhäcksel (Getreidestroh) aus gepressten Strohballen und
    • 2. Rindergülle aus einer Stallanlage mit getrennter Abführung des Klauenbades
  • Damit kann eine vorhergehende Fremdstoffauslese im Falle unserer Ausführungsbeispiele entfallen.
  • Daten der Ausgangsmaterial für die Ausführungsbeispiele
  • Gepresste Strohballen:
    • Abmessung 2,20 m × 1,20 m × 1,20 m = 3,17 m3/Stück
    • Zerschreddertes Material (Häcksel) ca. 2,5 m3/Stück, Volumenverringerung
    • Gewicht von ca. 220 kg
    • Gewicht pro m2
    • gepresst: 220 kg/Stück/3,17 m3/Stück = ca. 70 kg/m3
    • zerschreddertes: 220 kg/Stück/2,5 m3/Stück = ca. 90 kg/m3
    • Trockensubstanz von 75 – 85 %
    • N:C-Verhältnis 1 : 50
  • Wasseraufnahmevermögen It. Tabelle(bezogen auf 24 h Eindringzeit) 4,8 Liter Alle organischen Stoffe, welche zur Kompostierung angeliefert werden, müssen in ihrer Gefäßstruktur zertrümmert und entsprechend dem Mietenansatz mit einer Gesamtrockenmasse von 28 – 45 % untereinander gemischt werden. Beim Zertrümmern, Zerreißen oder Zerfasern wird bei den meisten Ausgangsmaterialien eine Volumenverkleinerung erreicht.
  • Das Getreidestroh, was als Ausgangsmaterial für die Güllebeimpfung genommen wird, hat ein Volumen von zirka 3,17 m3. Es entstehen aus diesen gepressten Ballen zirka 2,5 m3 Getreidestrohhäcksel. Bei allen geschredderten organischen Stoffen sind nach dem Schreddervorgang die Volumenmasse und das Gewicht zu bestimmen, um die Gülleaufnahme exakt bestimmen zu können.
  • Rindergülle:
    • mit einem Feststoffgehalt von max. 6-10
    • N:C-Verhältnis 1 : 12
  • Besitzt die Gülle aber eine höhere Trockenmasse von ca. 12-15 % Feststoffgehalt, dann ist es eine dickflüssige, zähe Masse, die nicht verrieselt werden kann und auch schlechtere Eindringeigenschaften besitzt, so dass diese mit Güllen geringeren Feststoffgehaltes oder Wasser auf einen Feststoffgehalt von max. 6-10 % eingestellt werden muss.
  • Berechnung der zuzusetzenden Güllemengen für 1 Schicht:
    • – Rottebecken Grundfläche von 40 m × 20 m = 800 m2
    • – 1 Schicht Strohhäcksel 30 cm Schichtdicke
    • – Wasseraufnahmevermögen It. Tabelle (bezogen auf 5 min Eindringzeit) 4,1 Liter/kg
    • – 800 m2 × 0,3 m = 240 m3 Ausgangsmaterial mit einer Trockenmasse von 75-80 %.
  • Berechnungsansatz Gülleaufnahme ohne Auflockerungsfaktor:
    • 70 kg/m3 × 4,1 Liter/kg × 5 min Eindringzeit = ca. 290 Liter/m3 (bezogen auf 5 min. Eindringzeit)
  • Berechnungsansatz mit Berücksichtigung des Auflockerungsfaktors:
    • 90 kg/m3 × 4,1 Liter/kg × 5 min. Eindringzeit = ca. 370 Liter/m3 (bezogen auf 5 min. Eindringzeit)
    • Mittelwert: (290 Liter/m3 + 370 Liter/m3) : 2 = 330 Liter/m3.
  • In unserem praktischen Versuchen haben wir festgestellt, dass Strohhäcksel nach Anrottung ein Gülleaufnahmevermögen von zirka 400 Liter/m3 aufgelockertes Material hat. Somit wird bei der untersten Schicht der mit dem niedrigsten 5-Minuten-Wert aus Tabelle 3 berechnete Gülleaufnahmewert, hier 4,1 Liter/kg, zugesetzt und bei den nachfolgenden Schichten kann ein aus dem Mittelwert der Tabelle 3 ermittelter Gülleaufnahmewert, hier 4,4 Liter/kg, angesetzt werden.
  • Hieraus ist ersichtlich, dass die Bestimmung des Wasseraufnahmevermögens nach dem Schreddern und dem Vormischen der einzusetzenden festen biogenen Abfälle bei Bedarf nochmals vorgenommen werden muss, um das tatsächliche Gülleaufnahmevermögen und die damit zusammenhängende Dosierung berechnen zu können.
  • Für eine Anlagegröße Nr. 3 mit einer Tagesproduktion von
    ca: 100 m3/h × 8 h = 800 m3
    wird beim Ansetzen von 1 Schicht mit 0,3 m Schichdicke pro Arbeitstag
    800 m2 × 0,3 m Schichtdicke × 330 Liter/m3 Gülle (Mittelwert) = ca. 80.000 Liter
  • Damit würde sich ein theoretischer Tagesbedarf von 80 m3 Gülle pro Arbeitstag ergeben.
    57.600 Liter mit einer Schichtdicke von 0,3 m.
  • Bei gemischten Ausgangsmaterial wie:
    • – Miscanthus
    • – Stroh- und Heuhäcksel
    • – Küchenabfälle
    • – Maisstroh u. a. mehr
    muss Rinder- oder Schweinegülle unter Beachtung der Wasserspeicherfähigkeit des Gemisches und dem Zustand sowie der Herkunft des Ausgangsmaterials zugesetzt werden.
  • Bei einer Anlage der Größe 3 und einer Tagesleistung von ca. 800 m3/Tag werden folgende biogene Abfälle mit einer Trockenmasse von 60 – 85% benötigt:
    Figure 00200001
  • Bei einem Mittelwert für die Dichte von zirka 185 kg/m3 wird eine Durchschnittsmasse an festen biogenen Abfällen von 175 to/d benötigt.
  • Figure 00200002
  • Mit einem Wasseraufnahmevermögen im Durchschnitt der Zuschlagsstoffe nach der o. g. Tabelle Nr. 3 bezogen auf 24 h Eintauchzeit:
    (3.1 + 2.6 + 4,0 + 4,8 + 2.5 + 0.7) : 6 = 2,95
    berechnet sich dann die Güllezugabe wie folgt:
    175 000 kg/Tag × 2,95 Liter Gülle/kg und Tag = 516 250 Liter Gülle = 516 m3
  • Somit werden mit einer Anlage der Größe 3 täglich ca.
    • – 175 to/d feste biogenen Abfälle und
    • – 520 m3/d Gülle
    verarbeitet.
  • Dieser hergestellte Rotteansatz wird schichtweise täglich erhöht bis vorzugsweise 1,2 m Gesamthöhe, also 4 Schichten zu je ca. 0,3 m, wird vor Nässe geschützt aber unter Luftzutrittsmöglichkeit bis zum durch Kontrollen festgestellten Auftreten von Pilzstrukturen in den Abmessung von 1,2 m Höhe und 2,5 m Breite so gelagert, das die Auflockerung nicht nachteilig beeinträchtigt wird und der ständige Luftzutritt möglich bleibt.
  • Nach dem Auftreten der Pilzstrukturen wird nunmehr der Rotteansatz auflockernd, intensiv mit Luft verwirbelnd und Partikel auf 2 bis 6 mm zerkleinernd zu Rottemieten in Abmessung von vorzugsweise 1,0 bis 2,0 m Höhe und 2,5 m Breite umgesetzt, wird vor Nässe geschützt aber unter Luftzutrittsmöglichkeit gelagert und täglich werden Messungen des O2-Gehaltes, des CO2-Gehaltes und der Temperatur durchgeführt. Nach wenigstens drei Tagen mit Temperaturen größer 50-70 °C und Erreichen eines O2-Gehaltes von unter 5% und eines CO2-Gehaltes von über 15% im Inneren des Lagergutes wird die Rottemiete wiederum auflockernd und intensiv mit Luft verwirbelnd umgesetzt, wird vor Nässe geschützt aber unter Luftzutrittsmöglichkeit wiederum gelagert und wiederum werden täglich Messungen des O2-Gehaltes, des CO2-Gehaltes und der Temperatur durchgeführt. Dieses vorgenannte Umsetzen der Rottemiete wird so lange wiederholt, bis im Inneren des Lagergutes die Temperatur sich der Umgebungstemperatur auf 5 bis 10 °C angenähert hat.
  • Der nunmehr fertiggestellte organische NIP/K-Dünger wird fraktioniert, je nach Verwendungszweck, ausgesiebt. Dabei wird ein eventuell verbliebenes Überkorn dem nächsten Ansatz zugegeben, wird durch Trocknen und Pelletieren zu einem dauerhaft wasserunlöslichen und ausspülungsresistenten N/P/K-Dünger umgewandelt und wird für den jeweiligen Verwendungszweck noch weiteren Konfektionierungsmaßnahmen unterzogen, wie
    • – Mischen mit anderen Erdstoffen zu Fertigerden oder
    • – Mischen mit Samen, insbesondere Grassamen.
  • Für jede Vorrichtung
    • – sind Vorratsbehälter für die chargenweise separierte Lagerung der Ausgangsmaterialien angeordnet,
    • – ist eine Fremdstoffausleseeinrichtung bedartsweise, nach Gewinnungs-/Anfallort der Ausgangsmaterialien ihrer Verarbeitung vorgeschaltet,
    • – sind Eingangskontrolleinrichtungen für die festen Ausgangsmaterialien bezüglich ihres N:C Verhältnisses, ihrer Trockenmasse, ihrer Wasserspeicherfähigkeit und ihres Gehaltes an für die menschliche Ernährung giftigen Begleitstoffen aus der Industrie, Haushalt oder Tierhaltung angeordnet,
    • – sind Eingangskontrolleinrichtungen für die flüssigen Ausgangsmaterialien bezüglich ihres Feststoffgehaltes und ihres Gehaltes an für die menschliche Ernährung giftigen Begleitstoffen aus der Industrie, Haushalt oder Tierhaltung angeordnet,
    • – ist für die Vorbereitung der festen biogenen Abfälle für den Rotteansatz eine Zerkleinerungseinheit für die mechanische Zerstörung der Faser- und Gefügestruktur, bevorzugt ein Schredder mit Nachzerkleinerungseinrichtungen, angeordnet,
    • – ist für die Vorbereitung der flüssigen biogenen Abfälle für den Rotteansatz bedarfsweise eine Vorzerkleinerungseinrichtung angeordnet,
    • – sind für den Rotteansatz eine Rotteansatzeinrichtung mit örtlich verfahrbaren Transportmitteln für den mechanisch aufgelockerten Ansatz der festen biogenen Abfälle, mit örtlich verfahrbaren Dosiergeräten für die Dosierung der flüssigen biogenen Abfälle, vorzugsweise mit integrierter Vorzerkleinerungseinrichtung, mit Auffangmitteln für überdosierte Mengen der flüssigen biogenen Abfälle und den Luftzutritt ermöglichenden Nässeschutzmitteln angeordnet,
    • – sind Rottemieten mit örtlich verfahrbaren Umsetz- und Zerkleinerungseinrichtungen, bevorzugt Schneefräsen oder Miststreuer mit senkrechten Streuwalzen, und den Luftzutritt ermöglichenden Nässeschutzmitteln angeordnet,
    • – sind Siebeinrichtungen, Trocknungseinrichtungen mit Pelletierung und Verpackungseinrichtungen angeordnet, wobei vor der Trocknungseinrichtung eine Zugabeeinheit für Gesteinsmehl zur Pelletierung feuchterer Produkte angeordnet sin kann.
  • Eine Vorrichtung der Größe 1 für den ländlichen Bereich wird aus am Entstehungsort vorhandenen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten realisiert. So besteht dabei vorzugsweise die Rotteansatzeinrichtung aus einer Ballenstrohgrube oder nur aus einer losen Aufschüttung mit zeltartigen Abdeckung aus dem Gartenbau. Als Zerkleinerungstechnik werden Schredder oder Scheefräsen eingesetzt. Als Auffangmitteln für überdosierte Mengen der flüssigen biogenen Abfälle ist vorzugsweise eine Lage Sägespäne oder Sägemehl, besonders bevorzugt in einer Schichtdicke von 0,30 m, angeordnet, die nach Gebrauch selbst als fester biogener Abfall wieder kompostiert wird. Die verfahrbaren Dosiergeräte für die Dosierung der flüssigen biogenen Abfälle bestehen aus Sprühnsätzen mit Prallblechen an Ladern mit nachlaufenden Behältereinheiten. Die Rottemieten werden mittels Miststreuer oder Schneefräsen umgesetzt. Auch die Rottemieten werden durch zeltartigen Abdeckung aus dem Gartenbau vor Nässe geschützt, wobei allseits Luft an und in die Rottemiete gelangt.
  • Eine Vorrichtung der Größe 2 für einen mittelgroßen Produzenten sind bereits alle Einrichtungen in einer kleinen Halle untergebracht, so dass die Abdeckung mit Foliezelten aus dem Gartenbau entfällt. Als Zerkleinerungstechnik wird auch hier vorhandene Landmaschinentechnik eingesetzt. Die Rotteansatzeinrichtung wird bevorzugt aus Strohballen oder Wänden zusammengesetzt. Die verfahrbaren Dosiergeräte für die Dosierung der flüssigen biogenen Abfälle bestehen aus Sprühnsätzen mit Prallblechen an Ladern mit nachlaufenden Behältereinheiten oder am Kran befestigten Einrichtungen. Als Auffangmitteln für überdosierte Mengen der flüssigen biogenen Abfälle ist vorzugsweise eine Folienlage mit Drainageeinrichtung und Sammeleinrichtung mit Pumpe für die Wiederverwendung angeordnet. Die Rottemieten sind ebenfalls in der Halle durch entsprechende Fahrspuren getrennt angeordnet und werden je nach Gegebenheit mittels Miststreuer oder Schneefräsen oder mit am Kran befestigten Einrichtungen umgesetzt.
  • Bei einer Vorrichtung der Größe 3 für einen Großproduzenten sind alle Einrichtungen in einer entsprechend großen Halle mit Kranbahn angeordnet. Die Rotteansatzeinrichtung ist bevorzugt als ein festes Rottebecken mit Spaltboden als Auffangmittel für überdosierte Mengen der flüssigen biogenen Abfälle und Sammeleinrichtung mit Pumpen für die Wiederverwendung derselben angeordnet. Der Kran ist dabei vorzugsweise das Transportmittel für den mechanisch aufgelockerten Ansatz und Umsatz der festen biogenen Abfälle und das verfahrbare Dosiergeräten für die Dosierung der flüssigen biogenen Abfälle. Damit erfolgt entweder die lageweise Dosierung in mehreren Schichten, besonders bevorzugt 4 Schichten zu je 0,3 m Schichtdicke, mit dem Wechsel fest und flüssig oder eine gleichzeitige Dosierung der festen und flüssigen biogenen Abfälle. Dazu ist der Kran mit entsprechenden Greif-, Verteil- und Sprüheinrichtungen ausgerüstet. Die Rottemieten sind parallel, auch mit befahrbaren Zwischenspuren bei Einsatz anderer Umsetzeinrichtungen als dem Kran, angeordnet. Dass der Kran auch das Transportmittel für die Endbehandlung, also Fraktionieren, Trocknen und Pelletieren, darstellt ist eine Selbstverständlichkeit; ebenso wie der Ersatz der Kranarbeiten durch straßengebundene Einrichtungen.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Herstellung eines organischen, hygienisierten, homogenisierten und keiner Auswaschung unterliegenden N/P/K-Düngers durch Kompostierung eines Gemisches aus flüssigen und durch mechanische Vorbehandlung in ihrer Gefügestruktur zerstörten festen organischen Abfälle in Mieten, in denen auf eine aerobe Phase eine Verpilzungsphase folgt, dadurch gekennzeichnet, dass a) das Gemisch fester biogener Abfälle einen Trockenmasseanteil von 50 – 90 und ein Wasseraufnahmevermögen von 150 – 400 l/m3 aufweist, b) mit der sich daraus ergebenden Menge rückstandslos einbringbarer flüssiger biogener Abfälle ein Rotteansatz mit einem C/N-Verhältnis 10 – 30 : 1 hergestellt wird, c) nach Auftreten der Pilzstrukturen der Rotteansatz auflockernd, intensiv mit Luft verwirbelnd und die Partikel auf 2 bis 6 mm zerkleinernd zu Rottemieten umgesetzt wird, d) in der vor Nässe geschützten, Luftzutrittsmöglichkeiten aufweisenden Miete täglich die Temperatur und O2- und CO2-Gehalt gemessen wird, e) nach wenigstens drei Tagen mit Temperaturen größer 50 °C und Erreichen eines O2-Gehaltes unter 5% und eines CO2-Gehaltes von über 15% im Inneren der Miete diese auflockernd und intensiv mit Luft verwirbelnd umgesetzt wird, wobei d) und e) so lange wiederholt werden, bis die Temperatur im Innern der Miete annähernd der Umgebungstemperatur entspricht und f)- der organische N/P/K-Dünger in an sich bekannter Weise fraktioniert, gesiebt, getrocknet und pelletiert wird.
  2. Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass aus verschiedenen festen biogenen Abfällen eine Mischung mit vorzugsweise 60 – 70 % Trockenmasse und einem Wasseraufnahmevermögen von vorzugsweise 250 – 300 l/m3, unter Beachtung des durch die Zerkleinerung erhaltenen Auflockerungsfaktors, rechnerisch so zusammengestellt wird, dass mit den einbringbaren flüssigen biogenen Abfällen die Gesamtmischung ein C:N Verhältnis von 20:1 besitzt.
  3. Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotteansatz aus den festen biogenen Abfällen mit den flüssigen biogenen Abfällen in der vorberechneten Menge gleichmäßig und allmählich, besonders bevorzugt bis zu mehreren Stunden, beregnet wird, wozu die flüssigen biogenen Abfälle auf einen Feststoffgehalt von vorzugsweise 6 bis 10 % eingestellt und bei Bedarf die darin enthaltenen Feststoffe vorzerkleinert wurden.
  4. Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotteansatz in mehreren Schichten, bevorzugt mit einer Schichtstärke von 0,3 m, angesetzt und jeweils mit den flüssigen biogenen Abfällen in der vorberechneten Menge für die jeweilige verwendete Schichtstärke jede Schicht gleichmäßig und allmählich beregnet wird.
  5. Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach wenigstens drei Tagen mit Temperaturen größer 65 °C und Erreichen eines O2-Gehaltes von 3% und eines CO2-Gehaltes von 18% im Inneren des Lagergutes die Rottemiete wiederum auflockernd und intensiv mit Luft verwirbelnd umgesetzt wird, vor Nässe geschützt aber unter Luftzutrittsmöglichkeit wiederum gelagert wird und wiederum täglich Messungen des O2-Gehaltes, des CO2-Gehaltes und der Temperatur durchgeführt werden.
  6. Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Umsetzen der Rottemiete so lange wiederholt wird, bis im Inneren des Lagergutes die Temperatur sich der Umgebungstemperatur auf 5 bis 10 °C angenähert hat.
  7. Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknung auf 75 bis 95 % Trockenmasse und ein anschließendes Pelletieren erfolgt.
  8. Verfahren zur Herstellung eines organischen N/P/K-Düngers nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknung auf 75 bis 85 % Trockenmasse erfolgt und zum Pelletieren Gesteinsmehl, vorzugsweise Granitmehl, mit einer Korngröße von 90 bis 100 Mikrometer, in geringen Mengen zugesetzt wird.
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