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DE102004058375B4 - Bogenanschlag in einem Bogenausleger - Google Patents

Bogenanschlag in einem Bogenausleger Download PDF

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DE102004058375B4
DE102004058375B4 DE200410058375 DE102004058375A DE102004058375B4 DE 102004058375 B4 DE102004058375 B4 DE 102004058375B4 DE 200410058375 DE200410058375 DE 200410058375 DE 102004058375 A DE102004058375 A DE 102004058375A DE 102004058375 B4 DE102004058375 B4 DE 102004058375B4
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Abstract

Vorrichtung zum Ausrichten eines Bogenstapels (7) in einem Bogenausleger (1) einer Bogen verarbeitenden Maschine mit
Stapelanschlägen für die Seitenkanten des Bogenstapels (7) und
einer Hilfsstapeleinrichtung (2) zur Bildung eines Hilfsstapels (6) während eines Non-Stop-Stapelwechsels,
wobei die Hilfsstapeleinrichtung (2) im Bogenausleger (1) anhebbar und absenkbar angeordnet ist,
wobei an einer Trageinrichtung (4) der Hilfsstapeleinrichtung (2) für den Non-Stop-Stapelwechsel wenigstens ein Hilfsstapelanschlag (10) einer quer zu einer Bogenförderrichtung (R) des Bogenauslegers (1) ausgerichteten Vorderkante des Hilfsstapels (6) zugeordnet ist und
der Hilfsstapelanschlag (10) an einer mit der Hilfsstapeleinrichtung (2) verbundenen Traverse (11) angebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausrichten eines Bogenstapels in einem Bogenausleger nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • In Bogenauslegern sind zur Ausführung eines Non-Stop-Stapelwechsels vielfach Hilfsstapeleinrichtungen vorgesehen, die während der Anförderung von Bogen von einer Bogen verarbeitenden Maschine in einen Stapelbereich des Bogenauslegers einfahrbar sind. Hierzu werden Einrichtungen beispielsweise in Form so genannter Rollos verwendet. Ein Rollo besteht aus einer Reihe von Tragelementen, die mittels einer Antriebskette in eine Lücke des angeförderten Bogenstroms im Bereich des Bogenauslegers eingefahren werden können. Die Tragelemente können von einem Rollotuch umhüllt sein, bilden so eine ebene Ablagefläche und nehmen während des Auswechselns eines Bogenstapels aus dem Bogenausleger die während dessen weiter angeförderten Bogen auf. Hierbei muss weiterhin sichergestellt werden, dass die auf dem Hilfsstapel aufliegenden Bogen kantengenau abgelegt werden. Die exakte Stapelung soll auch erhalten bleiben, wenn die Hilfsstapeleinrichtungen wieder aus dem Stapelraum entfernt werden und der Abstapelvorgang normal fortgesetzt wird.
  • Beispielsweise ist aus der DE 101 00 199 C1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Sicherung und Führung von Bogen beim Non-Stop-Stapelwechsel in Bogenauslegern von Druckmaschinen bekannt. Die hierin beschriebene Vorrichtung weist Stapelanschläge auf, die gegen die verschiedenen Seiten der Bogenstapel angestellt werden können. Die Stapel werden unterhalb der Non-Stop-Stapeleinrichtung durch gegen die Stapelkanten anfahrbare Eckenanschläge gehalten und dabei auch ausgerichtet. Hierbei wird aber lediglich der Hauptstapel ausgerichtet.
  • Weiterhin ist aus der DE 103 54 675 A1 ein Hinterkantenanschlag im Ausleger von bogenverarbeitenden Maschinen bekannt. Der Hinterkantenanschlag wirkt in Zusammenhang mit der Funktion eines Zwischenstapelträgers auf die in Bogenlaufrichtung gesehen hintere Kante eines Zwischenstapels auf dem Zwischenstapelträger. Der Hinterkantenanschlag hält diese Hinterkante bei einer Bewegung des Zwischenstapelträgers gegen die Bogenlaufrichtung aus dem Stapelraum des Bogenauslegers fest und richtet sie dabei aus.
  • Weiterhin ist aus dem Dokument DE 91 02 883 U1 ein Auslegerstapel an Druckmaschinen bekannt. Dort werden der in Bogenlaufrichtung gesehen vorderen Kante des Auslegerstapels zugeordnete Bogenanschläge beschrieben. Die Bogenanschläge sind gestellfest an einer Achse am Ausleger angebracht und wirken als Geradstoßer auf die Stapelkante. Zum Einbringen einer Zwischenstapeleinrichtung und zur Probebogenentnahme sind die Bogenanschläge abklappbar. Die Bogenanschläge wirken auf den oberen Bereich eines auf der Zwischenstapeleinrichtung aufliegenden Zwischenstapels.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher Stapelanschläge zu schaffen, die auf den Übergang zwischen dem Haupt- und dem Hilfsstapel wirken und einen Kantenversatz bei der Ablage des Hilfsstapels vermeiden.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gestaltet sich nach den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Hierbei ist insbesondere vorteilhaft, dass in Bogenlaufrichtung Stapelanschläge vorgesehen sind, die auf den unteren Randbereich des Hilfsstapels im Bereich der Hilfsstapeleinrichtung wirken. Damit kann ein über die gesamte Stapelhöhe kantengenauer Stapel erzielt werden.
  • Weiterhin ist besonders vorteilhaft, dass die Kante des Hilfsstapels nicht durch eine zwangsläufig auftretende Wellenbewegung, die innerhalb des Hilfsstapels beim Herausziehen des Rollos entsteht, versetzt werden kann.
  • Weiterhin kann so sicher in allen Fällen ein Kantenversatz an dem Hilfsstapel vermieden werden, der sich aus Relativbewegungen beim Stapeln der Bogen oder beim Bewegen des Hilfsstapelhubwerks oder aus der Lage oder Bewegung des Rollos ergeben.
  • Besonders vorteilhaft ist auch, dass der Stapelanschlag ohne die Beanspruchung zusätzlichen Bauraumes oder in einer für die Bedienung ungünstigen Lage angeordnet ist.
  • Schließlich ist vorteilhaft, dass mittels des Anschlages vermieden werden kann, dass der Maschinenbediener beim Stapelwechsel in den Stapelbereich eingreift, um den Hilfsstapel zu sichern. Dieses wird durch die Abdeckung der Übergangszone vom Hilfsstapel zur Palette gerade verhindert.
  • Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von zeichnerischen Darstellungen näher beschrieben.
  • Hierbei zeigt:
  • 1 ein Schema einer Non-Stop-Stapelwechseleinrichtung und
  • 2 Detaildarstellung eines Stapelanschlages.
  • In 1 ist eine schematische Übersicht über einen Bogenausleger 1 für einen Non-Stop-Stapelwechsel gezeigt. In dem Bogenausleger 1 werden mittels eines nicht gezeigten Fördermittels, z. B. eines endlosen Kettenförderers, von einer Bogen verarbeitenden Maschine kontinuierlich fertig bearbeitete Bogen zur Abstapelung angefördert. Zum unterbrechungsfreien Auswechseln eines vollen Bogenstapels gegen ein neues, leeres Stapeltransportmittel, z. B. eine leere Palette, ist in dem Bogenausleger 1 eine Hilfsstapeleinrichtung 2 vorgesehen.
  • Die Hilfsstapeleinrichtung 2 enthält einen Tragrahmen 3, der mittels eines Hilfsstapelhubwerks 4 im Bogenausleger 1 anhebbar und absenkbar angeordnet ist. Auf dem Tragrahmen 3 ist ein Rollo 5 angeordnet, das während eines Stapelwechsels in einen Stapelbereich des Bogenauslegers 1 eingefahren werden kann. Dazu besteht das Rollo 5 aus Tragelementen, wie Stangen oder Rohren, die an Antriebsketten geführt auf Führungen in den Stapelbereich des Bogenauslegers 1 einfahrbar sind. Das Rollo 5 kann dazu mit einem die Tragelemente abdeckenden Rollotuch versehen sein, sodass auf dem Rollo 5 eine im Wesentlichen glatte Ablagefläche entsteht. Auf dem Rollo 5 werden dabei Bogen zu einem Hilfsstapel 6 abgelegt, wobei die Hilfsstapeleinrichtung 2 an dem Hilfsstapelhubwerk 4 hebbar und senkbar ist.
  • Ein die Bogen aufnehmender Hauptstapel 7 des Bogenauslegers 1 ist unterhalb des Hilfsstapels 6 auf einer Stapeltragplatte 8 an einem Stapelhubwerk 9 positioniert und wird bei einem Stapelwechsel aus dem Bogenausleger 1 entnommen, während der Hilfsstapel 6 auf der Hilfsstapeleinrichtung 2 gebildet wird.
  • Dem Hauptstapel 7 sind während der Produktion ohne Hilfsstapel an allen Seiten Stapelanschläge zugeordnet, damit die von der den Bogenausleger 1 bedienenden Fördereinrichtung abgelegten Bogen zu einem kantengenau ausgerichteten Stapel aufgeschichtet werden können.
  • In 2 ist ein erfindungsgemäßer Hilfsstapelanschlag 10 dargestellt. Dieser Hilfsstapelanschlag 10 befindet sich an einer Traverse 11, die in dem Tragrahmen 3 des Rollos 5 angeordnet ist und kann einteilig sein oder aus mehreren Anschlagelementen bestehen. Der Hilfsstapelanschlag 10 ist einer in Bogenlaufrichtung R gesehen vorne liegenden Vorderkante 13 des Hilfsstapels 6 zugeordnet und im Wesentlichen auf eine Unterkante 14 des Hilfsstapels 6 gerichtet, der sich auf dem Rollo 5 aufbaut. Der Hilfsstapelanschlag 10 kann gegen die dem Hilfsstapelanschlag 10 zugeordnete Vorderkante 13 des Hilfsstapels 6 bewegt werden. Wenn nun nach dem Entfernen des Hauptstapels 7 eine leere neue Palette 12 in den Bogenausleger 1 eingebracht wird, wird diese mittels des Stapelhubwerkes 9 von unten bis zur Hilfsstapeleinrichtung 2 bzw. bis zum Rollo 5 hochgefahren. Nachdem die Palette 12 die Unterseite des Rollos 5 erreicht hat, kann das Rollo 5 unter dem Hilfsstapel 6 mittels seines Antriebes herausgezogen werden, sodass sich der Hilfsstapel 6 auf der Palette 12 ablegt.
  • Hierbei wird der Hilfsstapelanschlag 10 aus einer Ruheposition in eine Arbeitsposition bis an die Vorderkante 13 des Hilfsstapels 6 herangefahren, sodass sich die Vorderkante 13 des Hilfsstapels 6 an dem Hilfsstapelanschlag 10 abstützen kann. Die Anfahrbewegung kann mittels eines Hebeltriebes oder auf andere übliche Weise erfolgen. In der von der Stapelkante entfernten Ruheposition ist sichergestellt, dass der Hilfsstapelanschlag 10 keine Funktionsbehinderung für die Bedienung des Bogenauslegers 1 bewirken kann.
  • Nach dem Anstellen des Hilfsstapelanschlages 10 kann die Vorderkante 13 des Hilfsstapels 6 nicht durch eine zwangsläufig auftretende Wellenbewegung, die innerhalb des Hilfsstapels 6 beim Herausziehen des Rollos 5 entsteht, versetzt werden. Damit wird eine kantengenaue Ablage der in dem Hilfsstapel 6 aufgeschichteten Bogen auf der Palette 12 erreicht.
  • Weiterhin kann so sicher in allen Fällen ein Kantenversatz an dem Hilfsstapel 6 vermieden werden, der sich aus Relativbewegungen des Hilfsstapels 6 beim Stapeln der Bogen oder beim Bewegen des Hilfsstapelhubwerks 4 oder aus der Lage oder Bewegung des Rollos 5 ergeben.
  • Ein erfindungsgemäßer Hilfsstapelanschlag kann auch auf der der Vorderkante 13 gegenüberliegenden Seite des Hilfsstapels 6 angeordnet sein. Er wird dann so nah wie möglich am Rollo 5 angeordnet, sodass er die Stapelkante vollständig abstützen kann.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass der Stapelanschlag 10 ohne die Beanspruchung zusätzlichen Bauraumes oder in einer für die Bedienung ungünstigen Lage angeordnet ist.
  • Zudem wird mittels des Anschlages vermieden, dass das Bedienungspersonal beim Stapelwechsel in den Stapelbereich eingreifen muss, um den Hilfsstapel 6 zu sichern. Vielmehr wird dieses durch die Abdeckung der Übergangszone vom Hilfsstapel 6 auf die Oberseite der Palette 12 gerade verhindert.
  • Im Fall einer gewollten Eingriffsmöglichkeit durch das Bedienungspersonal in den Stapelraum kann der Hilfsstapelanschlag 10 über die bereits beschriebene Ruheposition hinaus abfahrbar oder abschwenkbar angeordnet sein. Der Fall der Eingriffsmöglichkeit kann eintreten, wenn bei speziellen Bedruckstoffen ein Versatz der untersten Bogen des Hilfsstapels 6 gegeben ist und das Bedienungspersonal hier zur Lagekorrektur manuell eingreifen will.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Bogenausleger
    2
    Hilfsstapeleinrichtung
    3
    Tragrahmen
    4
    Hilfsstapelhubwerk
    5
    Rollo
    6
    Hilfsstapel
    7
    Hauptstapel
    8
    Stapeltragplatte
    9
    Stapelhubwerk
    10
    Hilfsstapelanschlag
    11
    Traverse
    12
    Palette
    13
    Vorderkante
    14
    Unterkante

Claims (5)

  1. Vorrichtung zum Ausrichten eines Bogenstapels (7) in einem Bogenausleger (1) einer Bogen verarbeitenden Maschine mit Stapelanschlägen für die Seitenkanten des Bogenstapels (7) und einer Hilfsstapeleinrichtung (2) zur Bildung eines Hilfsstapels (6) während eines Non-Stop-Stapelwechsels, wobei die Hilfsstapeleinrichtung (2) im Bogenausleger (1) anhebbar und absenkbar angeordnet ist, wobei an einer Trageinrichtung (4) der Hilfsstapeleinrichtung (2) für den Non-Stop-Stapelwechsel wenigstens ein Hilfsstapelanschlag (10) einer quer zu einer Bogenförderrichtung (R) des Bogenauslegers (1) ausgerichteten Vorderkante des Hilfsstapels (6) zugeordnet ist und der Hilfsstapelanschlag (10) an einer mit der Hilfsstapeleinrichtung (2) verbundenen Traverse (11) angebracht ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Längsverschiebbarkeit des Hilfsstapelanschlags (10) aus einer Ruheposition entfernt von einer Stapelkante in eine Arbeitsposition in Richtung des Hilfsstapels (6) zu einer Stapelkante hin.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 2, gekennzeichnet durch die Anordnung eines Hilfsstapelanschlags (10) an einer entgegen der Bogenlaufrichtung (R) auf der Zufuhrseite des Bogenauslegers (1) angeordneten Hinterkante des Hilfsstapels (6).
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet durch die Anordnung des Hilfsstapelanschlags (10) in der Höhe einer Unterkante (14) des Hilfsstapels (6).
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet durch die abfahrbare oder abschwenkbare Anordnung des Hilfsstapelanschlags (10) aus der Ruheposition gegenüber einer Kante des Hilfsstapels (6) in eine weiter entfernte Ausweichposition.
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