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DE102004056026A1 - Geschlossener Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Geschlossener Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges Download PDF

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DE102004056026A1
DE102004056026A1 DE102004056026A DE102004056026A DE102004056026A1 DE 102004056026 A1 DE102004056026 A1 DE 102004056026A1 DE 102004056026 A DE102004056026 A DE 102004056026A DE 102004056026 A DE102004056026 A DE 102004056026A DE 102004056026 A1 DE102004056026 A1 DE 102004056026A1
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DE
Germany
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cargo space
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cargo
space protection
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Withdrawn
Application number
DE102004056026A
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English (en)
Inventor
Marvin Dominic Andrae
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Individual
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Abstract

Es wird ein geschlossener Laderaumschutzbehälter (101) für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Kofferraum (14) eines Kraftfahrzeuges (9), wobei der Laderaumschutzbehälter (101) wenigstens einen Öffnungsbereich (25) aufweist, beschrieben. Mit dem Laderaumschutzbehälter (101) sollen sämtliche Innenflächen des Laderaumes (14) des Fahrzeuges (9), nämlich Seiten, Boden und Fahrzeughimmel (13), vor Verschmutzungen und/oder Beschädigungen durch Ladegut geschützt werden und gleichzeitig soll nahezu das gesamte Volumen des Laderaumes (14) zur Verfügung stehen. Ebenso soll verhindert werden, dass vom Ladegut gegebenenfalls ausgehende Gerüche und/oder insbesondere bei Ladegut aus biologischem Material Insekten und/oder Krankheitserreger in den Laderaum beziehungsweise bei Kombifahrzeugen auch in den Innenraum des Fahrzeuges gelangen. Außerdem soll der Laderaumschutzbehälter (101) schnell und technisch einfach in unterschiedlichste Laderäume verschiedener Fahrzeuge einsetzbar und wieder entfernbar sein. Hierzu wird vorgeschlagen, dass der Laderaumschutzbehälter (101) verformbare Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) aufweist, mit denen die Außenkontur des Laderaumschutzbehälters (101) an die Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume (14) anpassbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen geschlossenen Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges, wobei der Laderaumschutzbehälter wenigstens einen Öffnungsbereich aufweist.
  • Derartige Laderaumschutzbehälter werden verwendet, wenn in einem Fahrzeug-Laderaum, insbesondere einem Kofferraum eines Kraftfahrzeuges, beispielsweise verschmutztes und/oder scharfkantiges Ladegut transportiert werden soll, um den gesamten Laderaum vor Beschädigungen und/oder gegebenenfalls dauerhaften sichtbaren Verschmutzungen, beispielsweise durch Farben oder aggressive Medien, zu schützen. Solche Laderaumschutzbehälter können beispielsweise zu Reinigungszwecken oder wenn sie nicht benötigt werden aus dem Laderaum entfernt werden.
  • Darüber hinaus sind bereits Schutzmatten, Schutzplanen und Schutzwannen für Laderäume, insbesondere Kofferräume von Kraftfahrzeugen bekannt. Mit diesen werden allerdings lediglich beispielsweise der Boden und/oder die Seitenwände des Laderaumes geschützt, die Decke bleibt ungeschützt.
  • Die DE 102 61 397 A1 beschreibt einen geschlossenen Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug zum Aufnehmen von Ladegut. Der Laderaumschutzbehälter umfasst eine Mehrzahl von vertikal und horizontal ausgerichteten Stangenelementen, welche über Gelenkelemente miteinander gekoppelt sind. Zum Zusammenfalten des Laderaumschutzbehälters sind ferner bei jeweils zwischen in Reihe angeordneten Stangenelementen als Gelenkelemente verrastbare Klemmorgane vorgesehen. Im Bereich zwischen den Stangenelementen in einer Ebene ist jeweils eine etwa rechteckförmige Kunststofffolie vorgesehen, so dass ein abgeschlossener Laderaumschutzbehälter gebildet wird. Ferner weist der Laderaumschutzbehälter einen Öffnungsbereich auf, der beispielsweise mit Klettbändern oder dergleichen verschlossen und geöffnet werden kann. Da die Form dieses Laderaumschutzbehälters durch die Stangenelemente fest vorgegeben ist, müssen diese, um eine optimale Ausnutzung des Laderaumes zu erreichen, an den Laderaum angepasst sein. Hier ist beispielsweise die Position von Radkästen, die bei den meisten Kraftfahrzeuge unterschiedlich sind, zu berücksichtigen. Ein solcher Laderaumschutzbehälter muss daher entweder so klein sein, dass er in jeden Laderaum passt, wobei entsprechend viel Stauraum außerhalb des Laderaumschutzbehälters ungenutzt bleibt, oder er ist speziell auf den Laderaum angepasst. Im letzteren Fall ist der Laderaumschutzbehälter für andere Laderäume nur mit Einschränkung oder gar nicht verwendbar.
  • Aus der EP 0 670 791 B1 ist eine der Kofferraumkontur angepasste Einsatzschale aus steifem Kunststoffmaterial als Schutzauskleidung bekannt. In die Einsatzschale sind Kunststoffwände einsetzbar, um sie in verschiedene Fächer aufzuteilen. Nachteilig bei diesem Aufbau ist, dass für jeden Fahrzeugtyp eine eigene Schale mit einem entsprechendem Formwerkzeug hergestellt werden muss. Außerdem sind diese Einsätze sperrig und daher schlecht handhabbar, wenn sie beispielsweise zu Reinigungszwecken aus dem Kofferraum entfernt werden sollen. Darüber hinaus bleibt mit dieser Einsatzschale die Decke des Kofferraumes ungeschützt.
  • Ferner ist aus der DE 297 04 646 U1 eine Schutzauskleidung für Kraftfahrzeug-Kofferräume bekannt, die in Form eines in den Kofferraum lose einlegbaren und herausnehmbaren, der Gestalt des Kofferraumes angepassten Wellpappe-Zuschnitts ausgebildet ist. Um ein Durchweichen des Wellpappe-Zuschnitts zu vermeiden, kann dieser mit einer flüssigkeitsdichten oder flüssigkeitsaufnehmenden Oberfläche versehen werden. Ein derartiger Wellpappe-Zuschnitt stellt lediglich eine provisorische Schutzauskleidung dar und vermittelt einen insgesamt qualitativ minderwertigen Eindruck, was insbesondere in Verbindung mit qualitativ hochwertigen Fahrzeugen nicht erwünscht ist. Außerdem werden mit dieser Schutzauskleidung lediglich der Boden und die Wände des Kofferraumes geschützt, die Decke des Kofferraumes bleibt auch hier ungeschützt.
  • Weiter ist aus der DE 196 45 692 A1 eine Schutzauskleidung für den Kofferraum eines Fahrzeuges bekannt, die aus einem zusammenfaltbaren Material ausgebildet ist und in einer Gebrauchsstellung den Boden und die Wände eines Laderaumes wenigstens bereichsweise abdeckt, sowie mit Laderaum-Befestigungsmitteln im Laderaumbereich lösbar befestigbar ist. Die Schutzauskleidung ist zusammengefaltet in einer im Laderaumbereich angeordneten Aufnahmebox verstaubar. Ein ähnlicher Aufbau ist auch aus der DE 297 10 777 U1 bekannt. Bei diesen Schutzauskleidungen bleibt ein Teil des Laderaumes ungeschützt.
  • Bei der DE 100 11 216 A1 handelt es sich um eine Schutzauskleidung, welche schnell und sicher aus einer Aufnahmebox entfaltet werden kann. Mit dieser Schutzauskleidung werden ebenfalls lediglich der Boden und die Wände des Laderaumes abgedeckt.
  • Außerdem sind Schutzwannen aus Kunststoff in verschiedenen Maßen bekannt. Der Nachteil dieser Schutzwannen ist, dass sie groß, sperrig und unhandlich sind und/oder nicht den gesamten möglichen Laderaum zur Verfügung stellen. Schutzwannen sind aufgrund ihrer Ausmaße und dem Fehlen der Möglichkeit zusammengeklappt oder gefaltet zu werden, relativ schwierig zu lagern.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen geschlossenen Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges, insbesondere eines Kombi-Personenkraftwagens so auszugestalten, dass er sämtliche Innenflächen des Laderaumes, nämlich die Seiten, den Boden und den Fahrzeughimmel vor Verschmutzungen und/oder Beschädigungen durch das Ladegut schützt und gleichzeitig nahezu das gesamte Volumen des Laderaumes zur Verfügung steht. Ebenso soll verhindert werden, dass vom Ladegut ausgehende Gerüche und/oder insbesondere bei Ladegut aus biologischem Material Insekten und/oder Krankheitserreger in den Laderaum beziehungsweise bei Kombifahrzeugen auch in den Innenraum des Fahrzeuges gelangen. Der Laderaumschutzbehälter soll schnell und technisch einfach in unterschiedlichste Laderäume verschiedener Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, einsetzbar und wieder entfernbar sein.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass der Laderaumschutzbehälter verformbare Begrenzungselemente aufweist, mit denen die Außenkontur des Laderaumschutzbehälters an die Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume anpassbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird auf Stangenelemente oder dergleichen, die eine Form des Laderaumschutzbehälters fest vorgeben, verzichtet. So sind die Außenkonturen des Laderaumschutzbehälters an die Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume anpassbar, wodurch eine optimale Raumausnutzung erzielt wird. Insbesondere kann wegen des vollständig flexiblen Aufbaus des Laderaumschutzbehälters das Ladegut die Begrenzungselemente auch im Bereich der Kanten des Laderaumschutzbehälters nahezu vollständig gegen die Laderaumwände drücken. Der Laderaumschutzbehälter kann außerdem ohne großen technischen Aufwand bei unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden, was beispielsweise bei der Verwendung von Miet- oder Leasingfahrzeugen von großem Vorteil ist. Beim Einsatz in kleinen Lade- beziehungsweise Kofferräumen können überstehende Bereiche der Begrenzungselemente zusammengerafft und/oder gefaltet werden. Beim Nichtgebrauch kann der Laderaumschutzbehälter einfach platzsparend zusammengefaltet und zu Reinigungszwecken aus dem Laderaum entfernt werden. Der Laderaumschutzbehälter kann im zusammengefalteten Zustand in einem Ablagefach, einer Reserveradmulde oder dergleichen verstaut werden und somit ständig im Fahrzeug mitgeführt und jederzeit eingesetzt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass der Laderaumschutzbehälter lösbare Befestigungselemente aufweist, mit denen er im Laderaum befestigt, insbesondere in einem Bereich der Laderaumdecke an wenigstens einer Aufhängeinrichtung aufgehängt ist. Der Laderaumschutzbehälter ist so gut zugängig und leicht mit Ladegut befüllbar. Er ist außerdem einfach und schnell aus der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung und umgekehrt überführbar.
  • Die Befestigungselemente können vorteilhafterweise ineinander verhakende Klettbänder und/oder Haken-Ösen-Verschlüsse und/oder ineinander verrastbare Druckknöpfe und/oder einander anziehende Magnetstreifen und/oder nach dem Knopfloch/Knopf-Prinzip funktionierende Verbindungselemente sein. Dabei kann jeweils ein erster Teil des Befestigungselements an dem Laderaumschutzbehälter, vorzugsweise an einer Kante, angeordnet sein, während ein diesem ersten Teil zugeordneter, zweiter Teil des Befestigungselements entsprechend im Laderaum, vorzugsweise im Bereich der Decke, an einer Rückenlehne eines Sitzes, an einem Gepäckgitter und/oder separaten Aufhängeinrichtungen angeordnet sein kann. Bei der Verwendung von sich verhakenden Klettbändern können beide Teile am Laderaumschutzbehälter befestigt sein. Sie können dann als lösbare Schlinge um die entsprechende Aufhängeinrichtung gelegt werden. Wird der Laderaumschutzbehälter an ohnehin im Laderaum vorhandenen Aufhängeinrichtungen aufgehängt, so kann der Laderaumschutzbehälter in Laderäumen von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, ohne dass am Fahrzeug selbst eine Änderung vorgenommen werden muss. Dies ist insbesondere bei der Verwendung von Miet- oder Leasingfahrzeugen von Vorteil, bei denen beispielsweise das Anbringen von Schrauben oder dergleichen Befestigungsmittel nicht gestattet ist.
  • Als besonders stabile Aufhängeinrichtung kann vorteilhafterweise wenigstens ein insbesondere U-förmiger Bügel im Laderaum angeordnet sein, an dem der Laderaumschutzbehälter aufgehängt und vorzugsweise aufgespannt ist. Vorzugsweise ist der Bügel in einem Bereich der Ladeöffnung seitlich am Laderaumboden befestigt, insbesondere verschraubt. Ein zweiter Bügel kann in einem Bereich hinter den Rücksitzen am Laderaumboden befestigt, insbesondere verschraubt, sein. Im Bereich von Radkästen können die Bügel entsprechend gebogen sein, so dass sie insgesamt möglichst nah an den Innenwänden des Laderaumes verlaufen. Der zweite Teil des Befestigungsmittels des Laderaumschutzbehälters kann an den Bügeln befestigt werden. Die Bügel können leicht aus dem Laderaum entfernt werden.
  • Besonders platzsparend kann als Aufhängeinrichtung vorteilhafterweise mindestens ein Stab, insbesondere ein arretierbarer Teleskopstab, insbesondere im Bereich der Laderaumdecke, nahe der Laderaumöffnung und/oder nahe der Rücksitzlehnen, angeordnet sein. An dem Stab kann der Laderaumschutzbehälter mit den Befestigungselementen sehr einfach aufgehängt und aufgespannt werden. Teleskopstäbe haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie an unterschiedlich breite Laderäume angepasst werden können. Sie können daher rasch eingebaut und wieder entfernt werden, und daher bei unterschiedlichen Fahrzeugen, insbesondere bei Miet- oder Leasingfahrzeugen, verwendet werden. Im Laderaum selbst sind keine fixen Befestigungsmittel, insbesondere Verschraubungen oder dergleichen, für eine Aufhängeinrichtung erforderlich.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass der Laderaumschutzbehälter an Haltegriffen im Bereich der Fahrzeugdecke aufgehängt ist. Auf diese Weise ist eine gesonderte Aufhängeinrichtung für das Befestigungselement nicht erforderlich. Haltegriffe sind insbesondere in Kraftfahrzeugen dieser Art häufig ohnehin vorhanden.
  • Technisch besonders einfach befestigbar und lösbar ist vorteilhafterweise als alternative Aufhängeinrichtung wenigstens ein Saugnapf an einer glatten Oberfläche des Laderaumes, insbesondere einer Seiten- oder Rückscheibe, vorgesehen. Saugnäpfe haben den Vorteil, dass sie ohne bleibende Spuren zu hinterlassen wieder entfernt werden können.
  • Darüber hinaus können vorteilhafterweise am Außenmantel des Laderaumschutzbehälters, insbesondere im Bereich seines Bodens, vorzugsweise in regelmäßigen Abständen Fixier mittel, insbesondere Schlaufen und/oder Ösen oder dergleichen, vorgesehen sein, durch die ein Zugmittel, insbesondere ein Seil oder dergleichen, geführt ist. Hiermit kann der Laderaumschutzbehälter in seiner Gebrauchsstellung im Laderaum, vorzugsweise über am Zugmittel einhakbare Haken, beispielsweise Karabinerhaken, an den Laderaumwänden an dort ausgebildeten Laderaum-Ösen, fixiert werden. Derartige Laderaum-Ösen sind beispielsweise in Kofferräumen von Kraftfahrzeugen als Sicherheitsösen häufig ohnehin angeordnet, so dass kein gesondertes Bauteil erforderlich ist.
  • Um den Laderaumschutzbehälter zu stabilisieren, kann er aufblasbare Luftkammern aufweisen. Diese haben den Vorteil, dass sie einfach verformbar sind und so an die Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume anpassbar sind. Außerdem kann so der Laderaumschutzbehälter auch ohne Befestigungsmittel beziehungsweise Aufhängeinrichtungen verwendet werden, da der Laderaumschutzbehälter beim Aufblasen der Luftkammern seine Form annimmt und sich einer Innenkontur des Laderaumes anpasst. Zusätzlich schützt das durch die Luftkammern realisierte Luftpolster den Laderaum. Die Luftkammern können fest mit dem Laderaumschutzbehälter verbunden sein, sie können aber auch beispielsweise in entlang den Begrenzungselementen angeordneten Taschen eingesteckt oder mit Klettverschlüssen oder dergleichen an den Begrenzungselementen lösbar befestigt sein. Die Luftkammern können luftleitend miteinander verbunden sein, so dass lediglich ein einziges gemeinsames Ventil erforderlich ist.
  • Bei einer bevorzugten vorteilhaften Ausführungsform sind die Begrenzungselemente biegeschlaff. Biegeschlaffe Begrenzungselemente, das heißt Begrenzungselemente die keine starre, vorgegebene Form aufweisen und nach einer Verformung nicht wieder von selbst ihre ursprüngliche Form annehmen, sind besonders einfach faltbar und/oder raffbar.
  • Darüber hinaus können die Begrenzungselemente vorteilhafterweise reißfest sein.
  • Zweckmäßigerweise sind die Begrenzungselemente schmutzundurchlässig und/oder flüssigkeitsundurchlässig und/oder gasundurchlässig, wobei Übergänge zwischen benachbarten Begrenzungselementen insbesondere wasserdicht vernäht und/oder versiegelt sind. Aus dem geschlossenen Laderaumschutzbehälter können somit vom Ladegut gegebenenfalls ausgehender Schmutz, Flüssigkeit, Insekten und/oder Gerüche nicht in den Laderaum beziehungsweise den Innenraum des Fahrzeuges gelangen.
  • Besonders fluiddicht ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Laderaumschutzbehälter, bei dem die Außenseiten der Begrenzungselemente insbesondere mit PVC beschichtet sind.
  • Besonders strapazierfähig und darüber hinaus im Wesentlichen gas- und flüssigkeitsundurchlässig sind Begrenzungselemente aus Leder oder Kunstleder. Leder und Kunstleder vermitteln darüber hinaus einen qualitativ hochwertigen Eindruck.
  • Leicht faltbar und/oder raffbar und darüber hinaus robust sind die Begrenzungselemente bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform, bei der sie wenigstens zu einem Teil aus Persenningmaterial und/oder Folie oder dergleichen sind. Diese sind darüber hinaus technisch einfach herstellbar, leicht reparierbar und gegebenenfalls recyclebar.
  • Darüber hinaus können die Begrenzungselemente vorteilhafterweise Vorfaltungen und/oder Scharniere und/oder vorbestimmten Biegelinien aufweisen, entlang denen sie schnell und technisch einfach gefaltet beziehungsweise entfaltet werden können.
  • Zusätzlich können die dem Inneren des Laderaumschutzbehälters zugewandten Oberflächen der Begrenzungselemente, insbesondere eines Bodenbegrenzungelements, gummiert und/oder mit Filz oder dergleichen rutschfestem Material ausgekleidet sein. Dies hat den Vorteil, dass ein Verrutschen des Ladeguts verhindert wird.
  • Die maximal erreichbare räumliche Ausdehnung des Laderaumschutzbehälters ist vorteilhafterweise wenigstens so groß, wie die räumliche Ausdehnung des Laderaumes, so dass dieser vollständig nutzbar ist.
  • Der Öffnungsbereich umfasst bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ein Begrenzungselement, das an dem Laderaumschutzbehälter, insbesondere am Bodenbegrenzungselement klappbar befestigt ist oder sich an dieses einstückig anschließt. Dies hat den Vorteil, dass der Laderaumschutzbehälter technisch einfach geöffnet werden kann. Außerdem kann das Begrenzungselement im Öffnungsbereich bei geöffneter Ladeöffnung des Laderaumes insbesondere über die Ladekante des Laderaumes und vorzugsweise über die Stoßstange des Kraftfahrzeuges geklappt werden. Hierdurch werden sowohl die Stoßstange, als auch die Ladekante beim Be- oder Entladen vor Beschädigungen insbesondere durch scharfe Kanten von sperrigem Ladegut oder Krallen von Haustieren, beispielsweise von Hunden, geschützt.
  • Schnell und technisch einfach ist der Öffnungsbereich bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform insbesondere mit einem Klettverschluss und/oder einen Druckknopfverschluss und/oder einen Reißverschluss oder dergleichen verschließbar.
  • Zweckmäßigerweise sind das Begrenzungselement im Öffnungsbereich und/oder das Bodenbegrenzungselement aus verstärktem Material, um Belastungen beim Be- und Entladen widerstehen zu können. Ebenso kann vorgesehen sein, dass Verbindungsstellen zwischen benachbarten Begrenzungselementen, insbesondere Nähte, an besonders beanspruchten Stellen verstärkt sind, wodurch ein Einreißen des Materials verhindert wird.
  • Der Laderaumschutzbehälter weist vorteilhafterweise im Wesentlichen die Form eines hohlen Quaders auf, wobei eine Wand des Quaders aufklappbar ist und den Öffnungsbereich mitbildet. Im Wesentlichen quaderförmige Innenkonturen sind bei Laderäumen von Kraftfahrzeugen üblich.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausbildungsform weist wenigstens ein Begrenzungselement eine verschließbare Klappe auf, durch die hindurch beispielsweise ein Skisack aus einer Durchladeöffnung in einer Rückenlehne in den Laderaumschutzbehälter eingeschoben werden kann, so dass der Laderaumschutzbehälter in Verbindung mit dem Skisack verwendet werden kann. Die Klappe kann auch so im Begrenzungselement positioniert sein, dass durch sie hindurch Staufächer im Laderaum erreichbar sind.
  • Um die Übersichtlichkeit des Fahrzeuges für den Fahrer zu vergrößern, können die Begrenzungselemente wenigstens zu einem Teil durchsichtig sein.
  • Damit im Laderaumschutzbehälter ein Tier transportiert werden kann, wobei eine Luftzufuhr erforderlich ist, sind bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform verschließbare Luftöffnungen, vorzugsweise ein Netz und/oder ein flexibles Gitter, in wenigstens einem Begrenzungselement vorgesehen.
  • Das Ladegut kann vorteilhafterweise mit im Inneren des Laderaumschutzbehälters angeordneten Sicherungsmitteln gesichert werden. Beispielsweise kann mit diesen ein Tier mit entsprechenden Geschirren im Laderaum angeschnallt werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Laderaumschutzbehälter in einem Kofferraum einer Limousine mit Stufenheck angeordnet.
  • Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen
  • 1 schematisch eine perspektivische Darstellung eines Laderaumschutzbehälters gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem ein Öffnungsbereich verschlossen ist;
  • 2 der in 1 dargestellte Laderaumschutzbehälter mit geöffnetem Öffnungsbereich;
  • 3 der in 2 dargestellte Laderaumschutzbehälter, der in einem Kofferraum eines Personenkraftwagens an Bügeln aufgehängt ist;
  • 4 schematisch eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels mit einem geöffneten Laderaumschutzbehälter, der im Kofferraum des in 3 dargestellten Personenkraftwagens mit umgelegten Rücksitzen an Stäben und an Haltegriffen aufgehängt ist;
  • 5 schematisch eine perspektivische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels, bei dem der in 4 dargestellte Laderaumschutzbehälter an Haltegriffen und an Saugnäpfen an den Seitenfenstern im Kofferraum aufgehängt ist;
  • 6 schematisch eine perspektivische Darstellung eines Laderaumschutzbehälters gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung, mit einer Vielzahl von Luftkammern.
  • In 1 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehener Laderaumschutzbehälter eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung für einen in 3, 4 und 5 dargestellten Kofferraum 14 eines Personenkraftwagens 9 in geschlossenem Zustand, und in 2 in geöffnetem Zustand dargestellt.
  • Der Laderaumschutzbehälter 1 umfasst als Begrenzungselemente in 1 unten ein leicht gerafftes Bodenbegrenzungselement 20, oben ein leicht gerafftes Deckenbegrenzungselement 21, hinten ein rückwärtiges Begrenzungselement (Rückwand 23), links und rechts jeweils ein seitliches, leicht gerafftes Begrenzungselement (Seitenwände 22) und vorne einen Öffnungsbereich 25 mit einem aufklappbaren Begrenzungselement (Schürze 24). Auf die Darstellung von etwaigen Falten, die sich durch das Raffen ergeben, wird in der gesamten Zeichnung zur besseren Übersichtlichkeit verzichtet.
  • Die Außenmaße des Laderaumschutzbehälters 1 sind bei nicht gerafften Begrenzungselementen 20, 21, 22, 23, 24 insgesamt wenigstens so groß, wie die maximal erreichbaren Innenmaße des Kofferraumes 14, wenn eine Rückenlehne 11 einer Rücksitzbank, wie in 4, 5 dargestellt, umgeklappt ist. Vorzugsweise sind die Außenmaße des Laderaumschutzbehälters 1 so groß, dass dieser Kofferräume aller handelsüblichen Personenkraftwagen vollständig ausfüllen kann, so dass der Laderaumschutzbehälter 1 flexibel bei unterschiedlichen Kraftfahrzeugen eingesetzt werden kann.
  • Die Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 sind jeweils aus einer im Wesentlichen rechteckigen, biegeschlaffen, reißfesten, schmutz-, flüssigkeits- und gasundurchlässigen Plane gefertigt. Biegeschlaff bedeutet hier, dass die Plane keine starre Form aufweist, die sie nach einem Biegen oder Falten aufgrund einer rückstellenden Kraft wieder einnimmt.
  • Die Außenflächen der Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 sind mit PVC oder dergleichen beschichtet. Ihre Innenflächen sind gummiert. Die Innen- und/oder Außenflächen können auch mit einem rutschfesten Material, beispielsweise Filz, versehen sein.
  • Zusätzlich können die Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 insbesondere an Verbindungskanten nicht dargestellte Biegelinien und/oder Scharnieren aufweisen, so dass sie einfacher gefaltet werden können.
  • Alternativ können die Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 auch aus Leder, Kunstleder, Gewebe und Folien jeglicher Art gefertigt sein.
  • Die Rückwand 23 und die beiden Seitenwände 22 begrenzen aufrecht hängend das Bodenbegrenzungselement 20 an drei seiner Ränder, wobei die Rückwand 23 und die beiden Seitenwände 22 an ihren benachbarten Rändern miteinander vernäht sind. Die Rückwand 23 und die beiden Seitenwände 22 begrenzen aufrecht hängend das Deckenbegrenzungselement 21 an drei seiner Ränder, wobei das Deckenbegrenzungselement 21 mit der Rückwand 23 und den beiden Seitenwänden 22 an ihren benachbarten Ränder ebenfalls miteinander vernäht sind.
  • Die Nähte können wasserdicht versiegelt sein. Alternativ können die Ränder auch miteinander verklebt oder in anderer Weise beispielsweise mit Scharnieren oder dergleichen stabil und vorzugsweise dicht miteinander verbunden sein.
  • Das Bodenbegrenzungselement 20 ist an seinem in 1 vorderen Rand mit der Schürze 24 fest verbunden. Die Schürze 24 kann sich auch einstückig an das Bodenbegrenzungselement 20 anschließen.
  • Wenn die Schürze 24 geöffnet ist, bildet sie einen Ladeschutz für eine Stoßstange 16 ( 3).
  • Mit einer Vielzahl von Druckknöpfen 33, die entlang des Randes der Schürze 24 und entsprechenden Rändern der Seitenwände 22 und des Deckenbegrenzungelements 21 umlaufend angeordnet sind, kann der Öffnungsbereich 25 einfach verschlossen und geöffnet werden.
  • Entlang von in den 1, 2 unteren Außenkanten des Laderaumschutzbehälters 1, die durch jeweilige Ränder des Bodenbegrenzungselements 20 und jeweils einer der Seitenwände 22 gebildet sind, sind Schlaufen 37 als Fixiermittel angebracht, durch welche ein Seil 30 als Zugmittel geführt ist. In den 1, 2 ist das Fixiermittel an der rechten unteren Außenkante nicht sichtbar.
  • Mit dem Seil 30 kann der Laderaumschutzbehälter 1 im Kofferraum 14 fixiert und gespannt werden, indem das Seil 30 mit seinen beiden Enden jeweils an entsprechenden nicht dargestellten Sicherheitsösen oder dergleichen im Kofferraum 14 befestigt wird.
  • Am Ende des Seils 30 sind hierzu nicht dargestellte Haken angebracht. Die Haken können Karabinerhaken oder dergleichen sein.
  • An dem Deckenbegrenzungselement 21 sind im Bereich seines Randes außen am Laderaumschutzbehälter 1 umlaufend eine Vielzahl von Klettverschluss-Schlaufen 34 als Befestigungsmittel angebracht, mit denen der Laderaumschutzbehälter 1 insbesondere im oberen Bereich des Kofferraumes 14 aufgehängt ist (3), so dass der Laderaumschutzbehälter 1 auch leer gut zugänglich und einfach mit Ladegut befüllbar ist. Alternativ können anstelle der Klettverschluss-Schlaufen 34 auch Haken/Ösen-Paare, Druckknopfpaare, Knopfloch/Knopf-Paare, einander anziehende Magnetstreifen und/oder andere Befestigungsmittel oder auch Kombinationen von solchen verwendet werden.
  • Der Laderaumschutzbehälter 1 weist in der Rückwand 23 eine Klappe 26 im Bereich einer nicht dargestellten Durchladeöffnung in der Rückenlehne 11 der Rücksitzbank auf. Durch die Klappe 26 hindurch ist auch bei aufgehängtem Laderaumschutzbehälter 1 die Durchladeöffnung erreichbar.
  • Die Klappe 26 kann mit Druckknöpfen 33 oder dergleichen lösbar verschlossen werden. Sie ist in 1 und 3 geschlossen und in 2 geöffnet dargestellt.
  • Anstelle oder zusätzlich zur Klappe 26 können noch weitere, nicht dargestellte verschließbare Klappen vorgesehen sein, durch die hindurch beispielsweise nicht dargestellte Staufächer im Kofferraum 14 erreichbar sind.
  • In 3 ist der in 2 dargestellte Laderaumschutzbehälter 1 im Kofferraum 14 des Personenkraftwagens 9 mit geöffneter, nicht dargestellter Kofferraumklappe angeordnet.
  • Der besseren Übersichtlichkeit wegen ist ein linker hinterer Dachholm 18 hier transparent dargestellt.
  • Der Laderaumschutzbehälter 1 ist mit den Klettverschluss-Schlaufen 34 an zwei U-förmigen Bügeln 40, welche jeweils mit ihren Enden mit einer Bügelbefestigung 32 am Boden des Kofferraumes 14 befestigt sind, aufgehängt und aufgespannt. Die Bügel 40 sind hierbei in der senkrechten Position arretiert.
  • Wird der Laderaumschutzbehälter 1 nicht benötigt, können die Klettverschluss-Schlaufen 34 einfach gelöst werden und der Laderaumschutzbehälter 1 kann zusammengefaltet und platzsparend beispielsweise in einem Staufach oder einer Reserveradmulde verstaut werden.
  • Die Bügel 40 können bei Nichtgebrauch des Laderaumschutzbehälters 1 aus dem Personenkraftwagen 9 entfernt oder umgelegt werden (nicht dargestellt).
  • Anstelle oder zusätzlich zu den Bügeln 40 können auch Bügel in anderer Form vorgesehen sein, die beispielsweise an Radkästen 19 angepasst sind, die in den Kofferraum 14 hineinragen.
  • Die Bügel 40 können auch aus mehreren Teilen teleskopartig zusammengesteckt sein, so dass sie an unterschiedliche Kofferraumgrößen angepasst werden können.
  • Da die Rückenlehne 11 in 3 aufgerichtet dargestellt ist, sind dort die Innenmaße des Kofferraumes 14 deutlich kleiner als die maximal erreichbaren Außenmaße des Laderaumschutzbehälters 1. Aus diesem Grund sind die Begrenzungselemente 20, 21, 22 entsprechend gerafft, so dass der Laderaumschutzbehälter 1 den Kofferraum 14 nahezu vollständig ausfüllt.
  • Das Bodenbegrenzungselement 20 liegt auf dem Kofferraumboden auf und deckt diesen vollständig ab. Die Rückwand 23 liegt an der Rücklehne 11 der Rücksitze an und schützt diese.
  • Die beiden Seitenwände 22 des Laderaumschutzbehälters 1 schmiegen sich an die Seitenwände des Kofferraumes 14 an, so dass diese geschützt sind.
  • Das Deckenbegrenzungselement 21 hängt unmittelbar unter der Innenfläche des Fahrzeugdaches 13.
  • Insbesondere bei vollständig mit Ladegut gefülltem Laderaumschutzbehälter 1 oder bei sperrigem Ladegut passen sich die Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 flexibel an die Innenkonturen des Kofferraumes 14 an und legen sich auch um vorstehende Bauteile, wie zum Beispiel um die Radkästen 19 herum und schmiegen sich an deren Form an, so dass eine optimale Raumausnutzung erzielt wird.
  • Die geöffnete Schürze 24 bedeckt die häufig als Ladekante dienende Stoßstange 16 des Personenkraftwagens 1, so dass die Stoßstange 16 während des Be- und Entladens des Kofferraumes 14 geschützt ist.
  • Nach dem Be- oder Entladen wird die Schürze 24 mit den Druckknöpfen 33 an den Seitenwänden 22 und dem Deckenbegrenzungselement 21 befestigt, so dass das Ladegut vollständig verschlossen im Laderaumschutzbehälter 1 angeordnet ist.
  • Die Schürze 24 und das Bodenbegrenzungselement 20 sind aus verstärktem Material gefertigt, so dass sie entsprechend den Belastungen beim Be- und Entladen widerstandsfähiger sind.
  • In 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Diejenigen Elemente, die mit denen des ersten, in 1, 2 und 3 beschriebenen Ausführungsbeispiel identisch sind, sind mit den selben Bezugszeichen versehen, so dass bezüglich deren Beschreibung auf die Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten dadurch, dass der Öffnungsbereich 25 eines Laderaumschutzbehälters 101 statt mit den Druckknöpfen 33 mit einem Reißverschluss 133 verschließbar ist. Außerdem ist hier die Rückenlehne 11 der Rücksitze umgeklappt und der hierdurch entstandene Platz bildet zusammen mit dem Kofferraum 14 einen großen Laderaum, der bis zu den Vordersitzen 10 des Personenkraftwagens 9 reicht.
  • Darüber hinaus ist der Laderaumschutzbehälter 101 statt wie der Laderaumschutzbehälter 1 im ersten Ausführungsbeispiel in 3 an den Bügeln 40, im Bereich der Rücksitze an Haltegriffen 140, welche an der Innenseite des Fahrzeugdaches 13 bei gewöhnlichen Personenkraftwagen 9 vorhanden sind und hier als Aufhängeinrichtung dienen, mit den entsprechenden Klettverschluss-Schlaufen 34 lösbar aufgehängt.
  • Als weitere Aufhängeinrichtung für den Laderaumschutzbehälter 101 im Bereich der Kofferraumklappe ist knapp unter dem Fahrzeugdach 13 zwischen zwei in 4 linken und rechten Dachholmen 18 ein Teleskopstab 240 an beiden Enden jeweils mit einer Stangenhalterung 31 befestigt. Der Teleskopstab 240 ist in seiner Länge verstellbar und arretierbar.
  • Statt des Teleskopstabes 240 kann auch ein fester Stab vorgesehen sein, dessen Länge dem Abstand zwischen den Dachholmen 18 entspricht.
  • Die Stangenhalterungen 31 sind beispielsweise elastische Kunststoffstopfen, die vorzugsweise über eine Federkraft einer im Teleskopstab 240 angeordneten, nicht dargestellten Druckfeder nach außen gegen die Dachholmen 18 gepresst werden und somit der Teleskopstab 240 insgesamt zwischen diesen eingeklemmt ist.
  • Der Laderaumschutzbehälter 101 ist mit den entsprechenden Klettverschluss-Schlaufen 34 an dem Teleskopstab 240 lösbar befestigt.
  • In 5 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Diejenigen Elemente, die mit denen des zweiten, in 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel identisch sind, sind mit den selben Bezugszeichen versehen, so dass bezüglich deren Beschreibung auf die Ausführungen zum zweiten Ausführungsbeispiel vollinhaltlich Bezug genommen wird. Das dritte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom zweiten dadurch, dass statt des Teleskopstabes 240 als Aufhängeinrichtung im Bereich der Kofferraumklappe zwei Saugnäpfe 340 mit entsprechenden Aufnahmen für entsprechende Klettverschluss-Schlaufen 34 vorgesehen sind, die jeweils an einer hinteren Seitenscheibe 360 knapp unterhalb des Fahrzeugdachs 14 befestigt sind.
  • Bei einem vierten Ausführungsbeispiel, dargestellt in 6, sind diejenigen Elemente, die mit denen er des ersten, in 1 beschriebenen Ausführungsbeispiel identisch sind, mit den selben Bezugszeichen versehen, so dass bezüglich deren Beschreibung auf die Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel vollinhaltlich Bezug genommen wird. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten dadurch, dass eine Innenhülle 450 im Inneren eines Laderaumschutzbehälters 401 angeordnet ist. Die Innenhülle 450 erstreckt sich entlang des Bodenbegrenzungselements 20, des Deckenbegrenzungselements 23 und der Seitenwände 22.
  • Die der Schürze 24 zugewandten Ränder der Innenhülle 450 sind mit den entsprechenden Rändern der Begrenzungselemente 20, 22, 23 luftdicht verbunden, beispielsweise verklebt. Mit der Innenhülle 150 und den Begrenzungselementen 20, 22, 23 wird so eine geschlossene, zusammenhängende Luftkammer 455 begrenzt.
  • Entlang der Verbindungskanten zwischen jeweils zwei der Begrenzungselemente 20, 22, 23 ist in regelmäßigen Abständen eine Mehrzahl von Verbindungsstegen 460 angeordnet, mit denen die Innenhülle 450 mit den Begrenzungselementen 20, 22, 23 fest verbunden ist, so dass der Laderaumschutzbehälter 401 im Wesentlichen die Form eines Quaders annimmt, sobald die Luftkammer 455 über ein nicht dargestelltes Luftventil mit Luft gefüllt wird.
  • Statt oder zusätzlich zu den Verbindungsstegen 460 können auch andere Verbindungsmittel vorgesehen sein, um den Laderaumschutzbehälter 401 in einer im Wesentlichen quadratischen Form zu halten sobald die Luftkammer 455 aufgeblasen wird.
  • Die Außenkontur des Laderaumschutzbehälters 401 nimmt beim Aufblasen der Luftkammern 455 die Form eines Quaders an und passt sich einer Innenkontur des hier nicht dargestellten Laderaumes an. Darüber hinaus schützt das durch die Luftkammer 455 realisierte Luftpolster den Laderaum.
  • Auf Befestigungselemente kann hierbei verzichtet werden, so dass der Laderaumschutzbehälter 401, ohne dass Veränderungen im Laderaum selbst erforderlich sind, bei unterschiedlichen Kraftfahrzeugen, beispielsweise auch bei Miet- oder Leasingfahrzeugen, eingesetzt werden kann.
  • Statt einer Luftkammer 455 kann auch eine Mehrzahl von Luftkammern vorgesehen sein. Luftkammern bildende Elemente, beispielsweise Schläuche, können auch in entlang der Begrenzungselemente 20, 22, 23 angeordneten Taschen eingesteckt oder mit Klettverschlüssen oder dergleichen an den Begrenzungselementen 20, 22, 23 lösbar befestigt sein. Die Luftkammern können luftleitend miteinander verbunden sein. Es können auch getrennt aufblasbare Luftkammern vorgesehen sein.
  • Es können statt oder zusätzlich zu den Saugnäpfen 340 auch andere Aufhängeinrichtungen an den Seitenscheiben 360 befestigt sein. Beispielsweise können auch geklebte Haken vorgesehen sein. Es kann auch ein Paar sich anziehender Magnete Verwendung finden, wobei ein Magnet an der dem Innenraum des Kofferraumes 14 zugewandten Fläche der hinteren Seitenscheibe 360 und ein zweiter Magnet entsprechend an der Außenseite der hinteren Seitenscheibe 360 angeordnet ist, so dass das Magnetpaar an der jeweiligen Seitenscheibe 360 festgeklemmt ist.
  • Alle Merkmale aller Ausführungsbeispiele können auch beliebig miteinander kombiniert werden.
  • Die Begrenzungselemente können auch einstückig ineinander übergehen.
  • Der Laderaumschutzbehälter kann auch aus einem einzigen, zu einem Behälter geformten Begrenzungselement gefertigt sein.
  • Um die Übersichtlichkeit des Fahrzeuges für den Fahrer zu vergrößern, können die Begrenzungselemente wenigstens zu einem Teil durchsichtig sein.
  • Damit im Laderaumschutzbehälter ein Tier transportiert werden kann, wobei eine Luftzufuhr erforderlich ist, sind bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform verschließbare Luftöffnungen, vorzugsweise ein Netz und/oder ein flexibles Gitter, in wenigstens einem Begrenzungselement vorgesehen.
  • Das Ladegut kann vorteilhafterweise mit im Inneren des Laderaumschutzbehälters angeordneten Sicherungsmitteln gesichert werden. Beispielsweise kann hiermit ein Tier mit entsprechenden Geschirren im Laderaum angeschnallt werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Laderaumschutzbehälter in einem Kofferraum einer Limousine mit Stufenheck angeordnet.
  • Es können auch fluiddurchlässige Begrenzungselement verwendet werden. Die Begrenzungselemente können auch unbeschichtet oder ungummiert sein.
  • 1
    Laderaumschutzbehälter
    9
    Personenkraftwagen
    10
    Vordersitze
    11
    Rücksitzlehne
    13
    Fahrzeugdach
    14
    Kofferraum
    16
    Stoßstange
    18
    Dachholm
    19
    Radkasten
    20
    Bodenbegrenzungselement
    21
    Deckenbegrenzungselement
    22
    Seitenwand
    23
    Rückwand
    25
    Öffnungsbereich
    24
    Schürze
    26
    Klappe
    30
    Seil
    31
    Stangenhalterung
    32
    Bügelbefestigung
    33
    Druckknopf
    34
    Klettverschluss-Schlaufe
    37
    Schlaufen
    40
    Bügel
    101
    Laderaumschutzbehälter
    140
    Haltegriff
    240
    Teleskopstab
    133
    Reißverschluss
    340
    Saugnapf
    360
    hintere Seitenscheibe
    401
    Laderaumschutzbehälter
    450
    Innenhülle
    460
    Verbindungsstege
    455
    Luftkammer

Claims (28)

  1. Geschlossener Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug, insbesondere für einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges, wobei der Laderaumschutzbehälter wenigstens einen Öffnungsbereich aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaumschutzbehälter (1; 101; 401) verformbare Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) aufweist, mit denen die Außenkontur des Laderaumschutzbehälters (1; 101; 401) an die Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume (14) anpassbar ist.
  2. Laderaumschutzbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaumschutzbehälter (1; 101; 401) lösbare Befestigungselemente (34) aufweist, mit denen er im Laderaum (14) befestigt, insbesondere in einem Bereich der Laderaumdecke (13) an wenigstens einer Aufhängeinrichtung (40; 140; 240; 340) aufgehängt ist.
  3. Laderaumschutzbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (34) ineinander verhakende Klettbänder und/oder Haken-Ösen-Verschlüsse und/oder ineinander verrastbare Druckknöpfe und/oder einander anziehende Magnetstreifen und/oder nach dem Knopfloch/Knopf-Prinzip funktionierende Verbindungselemente sind.
  4. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein insbesondere U-förmiger Bügel (40) als Aufhängeinrichtung im Laderaum (14) angeordnet ist.
  5. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Stab, insbesondere ein arretierbarer Teleskopstab (240), insbesondere im Bereich der Laderaumdecke (13), nahe einer Laderaumöffnung und/oder nahe einer Rücksitzlehne (11), angeordnet ist.
  6. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaumschutzbehälter (1; 101; 401) an Haltegriffen (140) im Bereich der Laderaumdecke (13) aufgehängt ist.
  7. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieser an wenigstens einem Saugnapf (340) an einer glatten Oberfläche des Laderaumes (14), insbesondere einer Seitenscheibe (360) oder Rückscheibe, aufgehängt ist.
  8. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenmantel des Laderaumschutzbehälters (1; 101; 401), insbesondere im Bereich seines Bodens (20), vorzugsweise in regelmäßigen Abständen Fixiermittel, insbesondere Schlaufen (37) und/oder Ösen oder dergleichen, vorgesehen sind, durch die insbesondere ein Zugmittel, insbesondere ein Seil (30) oder dergleichen, geführt ist.
  9. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, gekennzeichnet durch aufblasbare Luftkammern (455).
  10. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) biegeschlaff sind.
  11. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) reißfest sind.
  12. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) schmutzundurchlässig und/oder flüssigkeitsundurchlässig und/oder gasundurchlässig sind, wobei Übergänge zwischen benachbarten Begrenzungselementen (20, 21, 22, 23, 24) insbesondere wasserdicht vernäht und/oder versiegelt sind.
  13. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseiten der Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) insbesondere mit PVC beschichtet sind.
  14. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) wenigstens zu einem Teil aus Leder oder Kunstleder sind.
  15. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente (20, 21, 22, 23, 24) wenigstens zu einem Teil aus Persenningmaterial und/oder Folie oder dergleichen sind.
  16. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente Vorfaltungen und/oder Scharniere und/oder vorbestimmte Biegelinien aufweisen.
  17. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Inneren des Laderaumschutzbehälters (1; 101; 401) zugewandten Oberflächen der Begrenzungselemente, insbesondere eines Bodenbegrenzungelements (20), gummiert und/oder mit Filz oder dergleichen rutschfestem Material ausgekleidet sind.
  18. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die maximal erreichbare räumliche Ausdehnung des Laderaumschutzbehälters (1; 101; 401) vorteilhafterweise wenigstens so groß ist, wie die räumliche Ausdehnung des Laderaumes (14).
  19. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsbereich (25) ein Begrenzungselement (24) umfasst, das an dem Laderaumschutzbehälter (1; 101; 401) insbesondere am Bodenbegrenzungselement (20) klappbar befestigt ist oder sich einstückig an dieses anschließt.
  20. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsbereich (25) insbesondere mit einem Klettverschluss und/oder einen Druckknopfverschluss (33) und/oder einen Reißverschluss (133) oder dergleichen verschließbar ist.
  21. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Begrenzungselement (24) im Öffnungsbereich (25) und/oder das Bodenbegrenzungselement (20) aus verstärktem Material ist und/oder Verbindungsstellen zwischen benachbarten Begrenzungselementen (20, 21, 22, 23, 24), insbesondere Nähte, verstärkt sind.
  22. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er im Wesentlichen die Form eines hohlen Quaders aufweist, wobei eine Wand (24) des Quaders aufklappbar ist und den Öffnungsbereich (25) mitbildet.
  23. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Begrenzungselement (23) eine verschließbare Klappe (26) aufweist.
  24. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungselemente wenigstens zu einem Teil durchsichtig sind.
  25. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass verschließbare Luftöffnungen, vorzugsweise ein Netz und/oder ein flexibles Gitter, in wenigstens einem Begrenzungselement vorgesehen sind.
  26. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in seinem Inneren Sicherungsmittel für Ladegut angeordnet sind.
  27. Laderaumschutzbehälter nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieser im Laderaum (14) eines Kombi-Kraftwagens (9) angeordnet ist
  28. Laderaumschutzbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass dieser in einem Kofferraum einer Limousine mit Stufenheck angeordnet ist.
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