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Die
Erfindung betrifft einen geschlossenen Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug,
insbesondere für
einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges, wobei der Laderaumschutzbehälter wenigstens
einen Öffnungsbereich
aufweist.
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Derartige
Laderaumschutzbehälter
werden verwendet, wenn in einem Fahrzeug-Laderaum, insbesondere
einem Kofferraum eines Kraftfahrzeuges, beispielsweise verschmutztes
und/oder scharfkantiges Ladegut transportiert werden soll, um den
gesamten Laderaum vor Beschädigungen
und/oder gegebenenfalls dauerhaften sichtbaren Verschmutzungen,
beispielsweise durch Farben oder aggressive Medien, zu schützen. Solche
Laderaumschutzbehälter
können
beispielsweise zu Reinigungszwecken oder wenn sie nicht benötigt werden
aus dem Laderaum entfernt werden.
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Darüber hinaus
sind bereits Schutzmatten, Schutzplanen und Schutzwannen für Laderäume, insbesondere
Kofferräume
von Kraftfahrzeugen bekannt. Mit diesen werden allerdings lediglich
beispielsweise der Boden und/oder die Seitenwände des Laderaumes geschützt, die
Decke bleibt ungeschützt.
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Die
DE 102 61 397 A1 beschreibt
einen geschlossenen Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug zum Aufnehmen
von Ladegut. Der Laderaumschutzbehälter umfasst eine Mehrzahl
von vertikal und horizontal ausgerichteten Stangenelementen, welche über Gelenkelemente
miteinander gekoppelt sind. Zum Zusammenfalten des Laderaumschutzbehälters sind
ferner bei jeweils zwischen in Reihe angeordneten Stangenelementen
als Gelenkelemente verrastbare Klemmorgane vorgesehen. Im Bereich zwischen
den Stangenelementen in einer Ebene ist jeweils eine etwa rechteckförmige Kunststofffolie
vorgesehen, so dass ein abgeschlossener Laderaumschutzbehälter gebildet
wird. Ferner weist der Laderaumschutzbehälter einen Öffnungsbereich auf, der beispielsweise
mit Klettbändern
oder dergleichen verschlossen und geöffnet werden kann. Da die Form dieses
Laderaumschutzbehälters
durch die Stangenelemente fest vorgegeben ist, müssen diese, um eine optimale
Ausnutzung des Laderaumes zu erreichen, an den Laderaum angepasst
sein. Hier ist beispielsweise die Position von Radkästen, die
bei den meisten Kraftfahrzeuge unterschiedlich sind, zu berücksichtigen.
Ein solcher Laderaumschutzbehälter
muss daher entweder so klein sein, dass er in jeden Laderaum passt,
wobei entsprechend viel Stauraum außerhalb des Laderaumschutzbehälters ungenutzt bleibt,
oder er ist speziell auf den Laderaum angepasst. Im letzteren Fall
ist der Laderaumschutzbehälter
für andere
Laderäume
nur mit Einschränkung oder
gar nicht verwendbar.
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Aus
der
EP 0 670 791 B1 ist
eine der Kofferraumkontur angepasste Einsatzschale aus steifem Kunststoffmaterial
als Schutzauskleidung bekannt. In die Einsatzschale sind Kunststoffwände einsetzbar, um
sie in verschiedene Fächer
aufzuteilen. Nachteilig bei diesem Aufbau ist, dass für jeden
Fahrzeugtyp eine eigene Schale mit einem entsprechendem Formwerkzeug
hergestellt werden muss. Außerdem sind
diese Einsätze
sperrig und daher schlecht handhabbar, wenn sie beispielsweise zu
Reinigungszwecken aus dem Kofferraum entfernt werden sollen. Darüber hinaus
bleibt mit dieser Einsatzschale die Decke des Kofferraumes ungeschützt.
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Ferner
ist aus der
DE 297
04 646 U1 eine Schutzauskleidung für Kraftfahrzeug-Kofferräume bekannt,
die in Form eines in den Kofferraum lose einlegbaren und herausnehmbaren,
der Gestalt des Kofferraumes angepassten Wellpappe-Zuschnitts ausgebildet
ist. Um ein Durchweichen des Wellpappe-Zuschnitts zu vermeiden,
kann dieser mit einer flüssigkeitsdichten
oder flüssigkeitsaufnehmenden Oberfläche versehen
werden. Ein derartiger Wellpappe-Zuschnitt stellt lediglich eine
provisorische Schutzauskleidung dar und vermittelt einen insgesamt
qualitativ minderwertigen Eindruck, was insbesondere in Verbindung
mit qualitativ hochwertigen Fahrzeugen nicht erwünscht ist. Außerdem werden mit
dieser Schutzauskleidung lediglich der Boden und die Wände des
Kofferraumes geschützt,
die Decke des Kofferraumes bleibt auch hier ungeschützt.
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Weiter
ist aus der
DE 196
45 692 A1 eine Schutzauskleidung für den Kofferraum eines Fahrzeuges
bekannt, die aus einem zusammenfaltbaren Material ausgebildet ist
und in einer Gebrauchsstellung den Boden und die Wände eines
Laderaumes wenigstens bereichsweise abdeckt, sowie mit Laderaum-Befestigungsmitteln
im Laderaumbereich lösbar
befestigbar ist. Die Schutzauskleidung ist zusammengefaltet in einer
im Laderaumbereich angeordneten Aufnahmebox verstaubar. Ein ähnlicher
Aufbau ist auch aus der
DE
297 10 777 U1 bekannt. Bei diesen Schutzauskleidungen bleibt
ein Teil des Laderaumes ungeschützt.
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Bei
der
DE 100 11 216
A1 handelt es sich um eine Schutzauskleidung, welche schnell
und sicher aus einer Aufnahmebox entfaltet werden kann. Mit dieser
Schutzauskleidung werden ebenfalls lediglich der Boden und die Wände des
Laderaumes abgedeckt.
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Außerdem sind
Schutzwannen aus Kunststoff in verschiedenen Maßen bekannt. Der Nachteil dieser
Schutzwannen ist, dass sie groß,
sperrig und unhandlich sind und/oder nicht den gesamten möglichen
Laderaum zur Verfügung
stellen. Schutzwannen sind aufgrund ihrer Ausmaße und dem Fehlen der Möglichkeit
zusammengeklappt oder gefaltet zu werden, relativ schwierig zu lagern.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen geschlossenen Laderaumschutzbehälter für ein Fahrzeug,
insbesondere für
einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges, insbesondere eines Kombi-Personenkraftwagens
so auszugestalten, dass er sämtliche
Innenflächen
des Laderaumes, nämlich
die Seiten, den Boden und den Fahrzeughimmel vor Verschmutzungen
und/oder Beschädigungen
durch das Ladegut schützt
und gleichzeitig nahezu das gesamte Volumen des Laderaumes zur Verfügung steht.
Ebenso soll verhindert werden, dass vom Ladegut ausgehende Gerüche und/oder
insbesondere bei Ladegut aus biologischem Material Insekten und/oder
Krankheitserreger in den Laderaum beziehungsweise bei Kombifahrzeugen
auch in den Innenraum des Fahrzeuges gelangen. Der Laderaumschutzbehälter soll schnell
und technisch einfach in unterschiedlichste Laderäume verschiedener
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, einsetzbar und wieder entfernbar sein.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass der Laderaumschutzbehälter verformbare Begrenzungselemente
aufweist, mit denen die Außenkontur
des Laderaumschutzbehälters
an die Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume anpassbar ist.
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Erfindungsgemäß wird auf
Stangenelemente oder dergleichen, die eine Form des Laderaumschutzbehälters fest
vorgeben, verzichtet. So sind die Außenkonturen des Laderaumschutzbehälters an die
Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume anpassbar, wodurch eine
optimale Raumausnutzung erzielt wird. Insbesondere kann wegen des
vollständig
flexiblen Aufbaus des Laderaumschutzbehälters das Ladegut die Begrenzungselemente
auch im Bereich der Kanten des Laderaumschutzbehälters nahezu vollständig gegen
die Laderaumwände
drücken.
Der Laderaumschutzbehälter
kann außerdem ohne
großen
technischen Aufwand bei unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden,
was beispielsweise bei der Verwendung von Miet- oder Leasingfahrzeugen
von großem
Vorteil ist. Beim Einsatz in kleinen Lade- beziehungsweise Kofferräumen können überstehende
Bereiche der Begrenzungselemente zusammengerafft und/oder gefaltet
werden. Beim Nichtgebrauch kann der Laderaumschutzbehälter einfach
platzsparend zusammengefaltet und zu Reinigungszwecken aus dem Laderaum
entfernt werden. Der Laderaumschutzbehälter kann im zusammengefalteten
Zustand in einem Ablagefach, einer Reserveradmulde oder dergleichen
verstaut werden und somit ständig
im Fahrzeug mitgeführt
und jederzeit eingesetzt werden.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
sieht vor, dass der Laderaumschutzbehälter lösbare Befestigungselemente
aufweist, mit denen er im Laderaum befestigt, insbesondere in einem
Bereich der Laderaumdecke an wenigstens einer Aufhängeinrichtung aufgehängt ist.
Der Laderaumschutzbehälter
ist so gut zugängig
und leicht mit Ladegut befüllbar.
Er ist außerdem
einfach und schnell aus der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchsstellung
und umgekehrt überführbar.
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Die
Befestigungselemente können
vorteilhafterweise ineinander verhakende Klettbänder und/oder Haken-Ösen-Verschlüsse und/oder
ineinander verrastbare Druckknöpfe
und/oder einander anziehende Magnetstreifen und/oder nach dem Knopfloch/Knopf-Prinzip
funktionierende Verbindungselemente sein. Dabei kann jeweils ein
erster Teil des Befestigungselements an dem Laderaumschutzbehälter, vorzugsweise
an einer Kante, angeordnet sein, während ein diesem ersten Teil
zugeordneter, zweiter Teil des Befestigungselements entsprechend
im Laderaum, vorzugsweise im Bereich der Decke, an einer Rückenlehne
eines Sitzes, an einem Gepäckgitter
und/oder separaten Aufhängeinrichtungen
angeordnet sein kann. Bei der Verwendung von sich verhakenden Klettbändern können beide
Teile am Laderaumschutzbehälter
befestigt sein. Sie können
dann als lösbare
Schlinge um die entsprechende Aufhängeinrichtung gelegt werden. Wird
der Laderaumschutzbehälter
an ohnehin im Laderaum vorhandenen Aufhängeinrichtungen aufgehängt, so
kann der Laderaumschutzbehälter
in Laderäumen
von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, ohne dass
am Fahrzeug selbst eine Änderung
vorgenommen werden muss. Dies ist insbesondere bei der Verwendung
von Miet- oder Leasingfahrzeugen von Vorteil, bei denen beispielsweise das
Anbringen von Schrauben oder dergleichen Befestigungsmittel nicht
gestattet ist.
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Als
besonders stabile Aufhängeinrichtung kann
vorteilhafterweise wenigstens ein insbesondere U-förmiger Bügel im Laderaum
angeordnet sein, an dem der Laderaumschutzbehälter aufgehängt und vorzugsweise aufgespannt
ist. Vorzugsweise ist der Bügel
in einem Bereich der Ladeöffnung
seitlich am Laderaumboden befestigt, insbesondere verschraubt. Ein
zweiter Bügel
kann in einem Bereich hinter den Rücksitzen am Laderaumboden befestigt, insbesondere
verschraubt, sein. Im Bereich von Radkästen können die Bügel entsprechend gebogen sein,
so dass sie insgesamt möglichst
nah an den Innenwänden
des Laderaumes verlaufen. Der zweite Teil des Befestigungsmittels
des Laderaumschutzbehälters
kann an den Bügeln
befestigt werden. Die Bügel
können
leicht aus dem Laderaum entfernt werden.
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Besonders
platzsparend kann als Aufhängeinrichtung
vorteilhafterweise mindestens ein Stab, insbesondere ein arretierbarer
Teleskopstab, insbesondere im Bereich der Laderaumdecke, nahe der Laderaumöffnung und/oder
nahe der Rücksitzlehnen,
angeordnet sein. An dem Stab kann der Laderaumschutzbehälter mit
den Befestigungselementen sehr einfach aufgehängt und aufgespannt werden. Teleskopstäbe haben
darüber
hinaus den Vorteil, dass sie an unterschiedlich breite Laderäume angepasst
werden können.
Sie können
daher rasch eingebaut und wieder entfernt werden, und daher bei
unterschiedlichen Fahrzeugen, insbesondere bei Miet- oder Leasingfahrzeugen,
verwendet werden. Im Laderaum selbst sind keine fixen Befestigungsmittel, insbesondere
Verschraubungen oder dergleichen, für eine Aufhängeinrichtung erforderlich.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht
vor, dass der Laderaumschutzbehälter
an Haltegriffen im Bereich der Fahrzeugdecke aufgehängt ist.
Auf diese Weise ist eine gesonderte Aufhängeinrichtung für das Befestigungselement
nicht erforderlich. Haltegriffe sind insbesondere in Kraftfahrzeugen dieser
Art häufig
ohnehin vorhanden.
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Technisch
besonders einfach befestigbar und lösbar ist vorteilhafterweise
als alternative Aufhängeinrichtung
wenigstens ein Saugnapf an einer glatten Oberfläche des Laderaumes, insbesondere einer
Seiten- oder Rückscheibe,
vorgesehen. Saugnäpfe
haben den Vorteil, dass sie ohne bleibende Spuren zu hinterlassen
wieder entfernt werden können.
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Darüber hinaus
können
vorteilhafterweise am Außenmantel
des Laderaumschutzbehälters,
insbesondere im Bereich seines Bodens, vorzugsweise in regelmäßigen Abständen Fixier mittel,
insbesondere Schlaufen und/oder Ösen
oder dergleichen, vorgesehen sein, durch die ein Zugmittel, insbesondere
ein Seil oder dergleichen, geführt
ist. Hiermit kann der Laderaumschutzbehälter in seiner Gebrauchsstellung
im Laderaum, vorzugsweise über
am Zugmittel einhakbare Haken, beispielsweise Karabinerhaken, an
den Laderaumwänden
an dort ausgebildeten Laderaum-Ösen,
fixiert werden. Derartige Laderaum-Ösen sind beispielsweise in
Kofferräumen
von Kraftfahrzeugen als Sicherheitsösen häufig ohnehin angeordnet, so
dass kein gesondertes Bauteil erforderlich ist.
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Um
den Laderaumschutzbehälter
zu stabilisieren, kann er aufblasbare Luftkammern aufweisen. Diese
haben den Vorteil, dass sie einfach verformbar sind und so an die
Innenkonturen unterschiedlicher Laderäume anpassbar sind. Außerdem kann
so der Laderaumschutzbehälter
auch ohne Befestigungsmittel beziehungsweise Aufhängeinrichtungen
verwendet werden, da der Laderaumschutzbehälter beim Aufblasen der Luftkammern
seine Form annimmt und sich einer Innenkontur des Laderaumes anpasst.
Zusätzlich
schützt
das durch die Luftkammern realisierte Luftpolster den Laderaum.
Die Luftkammern können
fest mit dem Laderaumschutzbehälter
verbunden sein, sie können
aber auch beispielsweise in entlang den Begrenzungselementen angeordneten
Taschen eingesteckt oder mit Klettverschlüssen oder dergleichen an den
Begrenzungselementen lösbar
befestigt sein. Die Luftkammern können luftleitend miteinander
verbunden sein, so dass lediglich ein einziges gemeinsames Ventil
erforderlich ist.
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Bei
einer bevorzugten vorteilhaften Ausführungsform sind die Begrenzungselemente
biegeschlaff. Biegeschlaffe Begrenzungselemente, das heißt Begrenzungselemente
die keine starre, vorgegebene Form aufweisen und nach einer Verformung nicht
wieder von selbst ihre ursprüngliche
Form annehmen, sind besonders einfach faltbar und/oder raffbar.
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Darüber hinaus
können
die Begrenzungselemente vorteilhafterweise reißfest sein.
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Zweckmäßigerweise
sind die Begrenzungselemente schmutzundurchlässig und/oder flüssigkeitsundurchlässig und/oder
gasundurchlässig,
wobei Übergänge zwischen
benachbarten Begrenzungselementen insbesondere wasserdicht vernäht und/oder
versiegelt sind. Aus dem geschlossenen Laderaumschutzbehälter können somit
vom Ladegut gegebenenfalls ausgehender Schmutz, Flüssigkeit, Insekten
und/oder Gerüche
nicht in den Laderaum beziehungsweise den Innenraum des Fahrzeuges gelangen.
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Besonders
fluiddicht ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Laderaumschutzbehälter,
bei dem die Außenseiten
der Begrenzungselemente insbesondere mit PVC beschichtet sind.
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Besonders
strapazierfähig
und darüber
hinaus im Wesentlichen gas- und flüssigkeitsundurchlässig sind
Begrenzungselemente aus Leder oder Kunstleder. Leder und Kunstleder
vermitteln darüber hinaus
einen qualitativ hochwertigen Eindruck.
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Leicht
faltbar und/oder raffbar und darüber hinaus
robust sind die Begrenzungselemente bei einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform,
bei der sie wenigstens zu einem Teil aus Persenningmaterial und/oder
Folie oder dergleichen sind. Diese sind darüber hinaus technisch einfach
herstellbar, leicht reparierbar und gegebenenfalls recyclebar.
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Darüber hinaus
können
die Begrenzungselemente vorteilhafterweise Vorfaltungen und/oder Scharniere
und/oder vorbestimmten Biegelinien aufweisen, entlang denen sie
schnell und technisch einfach gefaltet beziehungsweise entfaltet
werden können.
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Zusätzlich können die
dem Inneren des Laderaumschutzbehälters zugewandten Oberflächen der
Begrenzungselemente, insbesondere eines Bodenbegrenzungelements,
gummiert und/oder mit Filz oder dergleichen rutschfestem Material
ausgekleidet sein. Dies hat den Vorteil, dass ein Verrutschen des Ladeguts
verhindert wird.
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Die
maximal erreichbare räumliche
Ausdehnung des Laderaumschutzbehälters
ist vorteilhafterweise wenigstens so groß, wie die räumliche
Ausdehnung des Laderaumes, so dass dieser vollständig nutzbar ist.
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Der Öffnungsbereich
umfasst bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ein Begrenzungselement,
das an dem Laderaumschutzbehälter, insbesondere
am Bodenbegrenzungselement klappbar befestigt ist oder sich an dieses
einstückig
anschließt.
Dies hat den Vorteil, dass der Laderaumschutzbehälter technisch einfach geöffnet werden kann.
Außerdem
kann das Begrenzungselement im Öffnungsbereich
bei geöffneter
Ladeöffnung
des Laderaumes insbesondere über
die Ladekante des Laderaumes und vorzugsweise über die Stoßstange des Kraftfahrzeuges
geklappt werden. Hierdurch werden sowohl die Stoßstange, als auch die Ladekante
beim Be- oder Entladen vor Beschädigungen insbesondere
durch scharfe Kanten von sperrigem Ladegut oder Krallen von Haustieren,
beispielsweise von Hunden, geschützt.
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Schnell
und technisch einfach ist der Öffnungsbereich
bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform insbesondere mit
einem Klettverschluss und/oder einen Druckknopfverschluss und/oder
einen Reißverschluss
oder dergleichen verschließbar.
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Zweckmäßigerweise
sind das Begrenzungselement im Öffnungsbereich
und/oder das Bodenbegrenzungselement aus verstärktem Material, um Belastungen
beim Be- und Entladen widerstehen zu können. Ebenso kann vorgesehen
sein, dass Verbindungsstellen zwischen benachbarten Begrenzungselementen,
insbesondere Nähte,
an besonders beanspruchten Stellen verstärkt sind, wodurch ein Einreißen des
Materials verhindert wird.
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Der
Laderaumschutzbehälter
weist vorteilhafterweise im Wesentlichen die Form eines hohlen Quaders
auf, wobei eine Wand des Quaders aufklappbar ist und den Öffnungsbereich
mitbildet. Im Wesentlichen quaderförmige Innenkonturen sind bei Laderäumen von
Kraftfahrzeugen üblich.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausbildungsform weist wenigstens ein
Begrenzungselement eine verschließbare Klappe auf, durch die
hindurch beispielsweise ein Skisack aus einer Durchladeöffnung in
einer Rückenlehne
in den Laderaumschutzbehälter
eingeschoben werden kann, so dass der Laderaumschutzbehälter in
Verbindung mit dem Skisack verwendet werden kann. Die Klappe kann
auch so im Begrenzungselement positioniert sein, dass durch sie
hindurch Staufächer
im Laderaum erreichbar sind.
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Um
die Übersichtlichkeit
des Fahrzeuges für den
Fahrer zu vergrößern, können die
Begrenzungselemente wenigstens zu einem Teil durchsichtig sein.
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Damit
im Laderaumschutzbehälter
ein Tier transportiert werden kann, wobei eine Luftzufuhr erforderlich
ist, sind bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform verschließbare Luftöffnungen,
vorzugsweise ein Netz und/oder ein flexibles Gitter, in wenigstens
einem Begrenzungselement vorgesehen.
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Das
Ladegut kann vorteilhafterweise mit im Inneren des Laderaumschutzbehälters angeordneten
Sicherungsmitteln gesichert werden. Beispielsweise kann mit diesen
ein Tier mit entsprechenden Geschirren im Laderaum angeschnallt
werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Laderaumschutzbehälter in
einem Kofferraum einer Limousine mit Stufenheck angeordnet.
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Einige
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es
zeigen
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1 schematisch
eine perspektivische Darstellung eines Laderaumschutzbehälters gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, bei dem ein Öffnungsbereich
verschlossen ist;
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2 der
in 1 dargestellte Laderaumschutzbehälter mit
geöffnetem Öffnungsbereich;
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3 der
in 2 dargestellte Laderaumschutzbehälter, der
in einem Kofferraum eines Personenkraftwagens an Bügeln aufgehängt ist;
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4 schematisch
eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
mit einem geöffneten
Laderaumschutzbehälter,
der im Kofferraum des in 3 dargestellten Personenkraftwagens
mit umgelegten Rücksitzen
an Stäben
und an Haltegriffen aufgehängt
ist;
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5 schematisch
eine perspektivische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels,
bei dem der in 4 dargestellte Laderaumschutzbehälter an
Haltegriffen und an Saugnäpfen
an den Seitenfenstern im Kofferraum aufgehängt ist;
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6 schematisch
eine perspektivische Darstellung eines Laderaumschutzbehälters gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, mit einer Vielzahl von Luftkammern.
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In 1 ist
ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehener Laderaumschutzbehälter eines ersten
Ausführungsbeispiels
der Erfindung für
einen in 3, 4 und 5 dargestellten Kofferraum 14 eines
Personenkraftwagens 9 in geschlossenem Zustand, und in 2 in
geöffnetem
Zustand dargestellt.
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Der
Laderaumschutzbehälter 1 umfasst
als Begrenzungselemente in 1 unten
ein leicht gerafftes Bodenbegrenzungselement 20, oben ein leicht
gerafftes Deckenbegrenzungselement 21, hinten ein rückwärtiges Begrenzungselement
(Rückwand 23),
links und rechts jeweils ein seitliches, leicht gerafftes Begrenzungselement
(Seitenwände 22) und
vorne einen Öffnungsbereich 25 mit
einem aufklappbaren Begrenzungselement (Schürze 24). Auf die Darstellung
von etwaigen Falten, die sich durch das Raffen ergeben, wird in
der gesamten Zeichnung zur besseren Übersichtlichkeit verzichtet.
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Die
Außenmaße des Laderaumschutzbehälters 1 sind
bei nicht gerafften Begrenzungselementen 20, 21, 22, 23, 24 insgesamt
wenigstens so groß,
wie die maximal erreichbaren Innenmaße des Kofferraumes 14,
wenn eine Rückenlehne 11 einer
Rücksitzbank,
wie in 4, 5 dargestellt, umgeklappt ist. Vorzugsweise
sind die Außenmaße des Laderaumschutzbehälters 1 so
groß,
dass dieser Kofferräume aller
handelsüblichen
Personenkraftwagen vollständig
ausfüllen
kann, so dass der Laderaumschutzbehälter 1 flexibel bei
unterschiedlichen Kraftfahrzeugen eingesetzt werden kann.
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Die
Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 sind
jeweils aus einer im Wesentlichen rechteckigen, biegeschlaffen,
reißfesten,
schmutz-, flüssigkeits- und
gasundurchlässigen
Plane gefertigt. Biegeschlaff bedeutet hier, dass die Plane keine
starre Form aufweist, die sie nach einem Biegen oder Falten aufgrund
einer rückstellenden
Kraft wieder einnimmt.
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Die
Außenflächen der
Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 sind
mit PVC oder dergleichen beschichtet. Ihre Innenflächen sind
gummiert. Die Innen- und/oder Außenflächen können auch mit einem rutschfesten
Material, beispielsweise Filz, versehen sein.
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Zusätzlich können die
Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 insbesondere
an Verbindungskanten nicht dargestellte Biegelinien und/oder Scharnieren
aufweisen, so dass sie einfacher gefaltet werden können.
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Alternativ
können
die Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 auch
aus Leder, Kunstleder, Gewebe und Folien jeglicher Art gefertigt
sein.
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Die
Rückwand 23 und
die beiden Seitenwände 22 begrenzen
aufrecht hängend
das Bodenbegrenzungselement 20 an drei seiner Ränder, wobei die
Rückwand 23 und
die beiden Seitenwände 22 an ihren
benachbarten Rändern
miteinander vernäht sind.
Die Rückwand 23 und
die beiden Seitenwände 22 begrenzen
aufrecht hängend
das Deckenbegrenzungselement 21 an drei seiner Ränder, wobei
das Deckenbegrenzungselement 21 mit der Rückwand 23 und
den beiden Seitenwänden 22 an
ihren benachbarten Ränder
ebenfalls miteinander vernäht sind.
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Die
Nähte können wasserdicht
versiegelt sein. Alternativ können
die Ränder
auch miteinander verklebt oder in anderer Weise beispielsweise mit Scharnieren
oder dergleichen stabil und vorzugsweise dicht miteinander verbunden
sein.
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Das
Bodenbegrenzungselement 20 ist an seinem in 1 vorderen
Rand mit der Schürze 24 fest
verbunden. Die Schürze 24 kann
sich auch einstückig
an das Bodenbegrenzungselement 20 anschließen.
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Wenn
die Schürze 24 geöffnet ist,
bildet sie einen Ladeschutz für
eine Stoßstange 16 ( 3).
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Mit
einer Vielzahl von Druckknöpfen 33,
die entlang des Randes der Schürze 24 und
entsprechenden Rändern
der Seitenwände 22 und
des Deckenbegrenzungelements 21 umlaufend angeordnet sind,
kann der Öffnungsbereich 25 einfach
verschlossen und geöffnet
werden.
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Entlang
von in den 1, 2 unteren
Außenkanten
des Laderaumschutzbehälters 1,
die durch jeweilige Ränder
des Bodenbegrenzungselements 20 und jeweils einer der Seitenwände 22 gebildet
sind, sind Schlaufen 37 als Fixiermittel angebracht, durch
welche ein Seil 30 als Zugmittel geführt ist. In den 1, 2 ist
das Fixiermittel an der rechten unteren Außenkante nicht sichtbar.
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Mit
dem Seil 30 kann der Laderaumschutzbehälter 1 im Kofferraum 14 fixiert
und gespannt werden, indem das Seil 30 mit seinen beiden
Enden jeweils an entsprechenden nicht dargestellten Sicherheitsösen oder
dergleichen im Kofferraum 14 befestigt wird.
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Am
Ende des Seils 30 sind hierzu nicht dargestellte Haken
angebracht. Die Haken können
Karabinerhaken oder dergleichen sein.
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An
dem Deckenbegrenzungselement 21 sind im Bereich seines
Randes außen
am Laderaumschutzbehälter 1 umlaufend
eine Vielzahl von Klettverschluss-Schlaufen 34 als Befestigungsmittel
angebracht, mit denen der Laderaumschutzbehälter 1 insbesondere
im oberen Bereich des Kofferraumes 14 aufgehängt ist
(3), so dass der Laderaumschutzbehälter 1 auch
leer gut zugänglich
und einfach mit Ladegut befüllbar
ist. Alternativ können
anstelle der Klettverschluss-Schlaufen 34 auch Haken/Ösen-Paare,
Druckknopfpaare, Knopfloch/Knopf-Paare, einander anziehende Magnetstreifen
und/oder andere Befestigungsmittel oder auch Kombinationen von solchen
verwendet werden.
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Der
Laderaumschutzbehälter 1 weist
in der Rückwand 23 eine
Klappe 26 im Bereich einer nicht dargestellten Durchladeöffnung in
der Rückenlehne 11 der
Rücksitzbank
auf. Durch die Klappe 26 hindurch ist auch bei aufgehängtem Laderaumschutzbehälter 1 die
Durchladeöffnung
erreichbar.
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Die
Klappe 26 kann mit Druckknöpfen 33 oder dergleichen
lösbar
verschlossen werden. Sie ist in 1 und 3 geschlossen
und in 2 geöffnet
dargestellt.
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Anstelle
oder zusätzlich
zur Klappe 26 können
noch weitere, nicht dargestellte verschließbare Klappen vorgesehen sein,
durch die hindurch beispielsweise nicht dargestellte Staufächer im
Kofferraum 14 erreichbar sind.
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In 3 ist
der in 2 dargestellte Laderaumschutzbehälter 1 im
Kofferraum 14 des Personenkraftwagens 9 mit geöffneter,
nicht dargestellter Kofferraumklappe angeordnet.
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Der
besseren Übersichtlichkeit
wegen ist ein linker hinterer Dachholm 18 hier transparent
dargestellt.
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Der
Laderaumschutzbehälter 1 ist
mit den Klettverschluss-Schlaufen 34 an zwei U-förmigen Bügeln 40, welche jeweils
mit ihren Enden mit einer Bügelbefestigung 32 am
Boden des Kofferraumes 14 befestigt sind, aufgehängt und
aufgespannt. Die Bügel 40 sind
hierbei in der senkrechten Position arretiert.
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Wird
der Laderaumschutzbehälter 1 nicht benötigt, können die
Klettverschluss-Schlaufen 34 einfach gelöst werden
und der Laderaumschutzbehälter 1 kann
zusammengefaltet und platzsparend beispielsweise in einem Staufach
oder einer Reserveradmulde verstaut werden.
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Die
Bügel 40 können bei
Nichtgebrauch des Laderaumschutzbehälters 1 aus dem Personenkraftwagen 9 entfernt
oder umgelegt werden (nicht dargestellt).
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Anstelle
oder zusätzlich
zu den Bügeln 40 können auch
Bügel in
anderer Form vorgesehen sein, die beispielsweise an Radkästen 19 angepasst sind,
die in den Kofferraum 14 hineinragen.
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Die
Bügel 40 können auch
aus mehreren Teilen teleskopartig zusammengesteckt sein, so dass sie
an unterschiedliche Kofferraumgrößen angepasst werden
können.
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Da
die Rückenlehne 11 in 3 aufgerichtet dargestellt
ist, sind dort die Innenmaße
des Kofferraumes 14 deutlich kleiner als die maximal erreichbaren
Außenmaße des Laderaumschutzbehälters 1. Aus
diesem Grund sind die Begrenzungselemente 20, 21, 22 entsprechend
gerafft, so dass der Laderaumschutzbehälter 1 den Kofferraum 14 nahezu vollständig ausfüllt.
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Das
Bodenbegrenzungselement 20 liegt auf dem Kofferraumboden
auf und deckt diesen vollständig
ab. Die Rückwand 23 liegt
an der Rücklehne 11 der
Rücksitze
an und schützt
diese.
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Die
beiden Seitenwände 22 des
Laderaumschutzbehälters 1 schmiegen
sich an die Seitenwände
des Kofferraumes 14 an, so dass diese geschützt sind.
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Das
Deckenbegrenzungselement 21 hängt unmittelbar unter der Innenfläche des
Fahrzeugdaches 13.
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Insbesondere
bei vollständig
mit Ladegut gefülltem
Laderaumschutzbehälter 1 oder
bei sperrigem Ladegut passen sich die Begrenzungselemente 20, 21, 22, 23, 24 flexibel
an die Innenkonturen des Kofferraumes 14 an und legen sich
auch um vorstehende Bauteile, wie zum Beispiel um die Radkästen 19 herum
und schmiegen sich an deren Form an, so dass eine optimale Raumausnutzung
erzielt wird.
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Die
geöffnete
Schürze 24 bedeckt
die häufig als
Ladekante dienende Stoßstange 16 des
Personenkraftwagens 1, so dass die Stoßstange 16 während des
Be- und Entladens des Kofferraumes 14 geschützt ist.
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Nach
dem Be- oder Entladen wird die Schürze 24 mit den Druckknöpfen 33 an
den Seitenwänden 22 und
dem Deckenbegrenzungselement 21 befestigt, so dass das
Ladegut vollständig
verschlossen im Laderaumschutzbehälter 1 angeordnet
ist.
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Die
Schürze 24 und
das Bodenbegrenzungselement 20 sind aus verstärktem Material
gefertigt, so dass sie entsprechend den Belastungen beim Be- und
Entladen widerstandsfähiger
sind.
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In 4 ist
ein zweites Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Diejenigen Elemente, die mit denen des
ersten, in 1, 2 und 3 beschriebenen
Ausführungsbeispiel
identisch sind, sind mit den selben Bezugszeichen versehen, so dass
bezüglich
deren Beschreibung auf die Ausführungen zum
ersten Ausführungsbeispiel
vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Das
zweite Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem ersten dadurch, dass der Öffnungsbereich 25 eines
Laderaumschutzbehälters 101 statt mit
den Druckknöpfen 33 mit
einem Reißverschluss 133 verschließbar ist.
Außerdem
ist hier die Rückenlehne 11 der
Rücksitze
umgeklappt und der hierdurch entstandene Platz bildet zusammen mit
dem Kofferraum 14 einen großen Laderaum, der bis zu den
Vordersitzen 10 des Personenkraftwagens 9 reicht.
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Darüber hinaus
ist der Laderaumschutzbehälter 101 statt
wie der Laderaumschutzbehälter 1 im ersten
Ausführungsbeispiel
in 3 an den Bügeln 40,
im Bereich der Rücksitze
an Haltegriffen 140, welche an der Innenseite des Fahrzeugdaches 13 bei gewöhnlichen
Personenkraftwagen 9 vorhanden sind und hier als Aufhängeinrichtung
dienen, mit den entsprechenden Klettverschluss-Schlaufen 34 lösbar aufgehängt.
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Als
weitere Aufhängeinrichtung
für den
Laderaumschutzbehälter 101 im
Bereich der Kofferraumklappe ist knapp unter dem Fahrzeugdach 13 zwischen
zwei in 4 linken und rechten Dachholmen 18 ein
Teleskopstab 240 an beiden Enden jeweils mit einer Stangenhalterung 31 befestigt.
Der Teleskopstab 240 ist in seiner Länge verstellbar und arretierbar.
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Statt
des Teleskopstabes 240 kann auch ein fester Stab vorgesehen
sein, dessen Länge
dem Abstand zwischen den Dachholmen 18 entspricht.
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Die
Stangenhalterungen 31 sind beispielsweise elastische Kunststoffstopfen,
die vorzugsweise über
eine Federkraft einer im Teleskopstab 240 angeordneten,
nicht dargestellten Druckfeder nach außen gegen die Dachholmen 18 gepresst
werden und somit der Teleskopstab 240 insgesamt zwischen
diesen eingeklemmt ist.
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Der
Laderaumschutzbehälter 101 ist
mit den entsprechenden Klettverschluss-Schlaufen 34 an dem
Teleskopstab 240 lösbar
befestigt.
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In 5 ist
ein drittes Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt. Diejenigen Elemente, die mit denen des zweiten,
in 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel identisch sind,
sind mit den selben Bezugszeichen versehen, so dass bezüglich deren Beschreibung
auf die Ausführungen
zum zweiten Ausführungsbeispiel
vollinhaltlich Bezug genommen wird. Das dritte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich vom zweiten dadurch, dass statt des Teleskopstabes 240 als
Aufhängeinrichtung
im Bereich der Kofferraumklappe zwei Saugnäpfe 340 mit entsprechenden
Aufnahmen für
entsprechende Klettverschluss-Schlaufen 34 vorgesehen sind,
die jeweils an einer hinteren Seitenscheibe 360 knapp unterhalb des
Fahrzeugdachs 14 befestigt sind.
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Bei
einem vierten Ausführungsbeispiel,
dargestellt in 6, sind diejenigen Elemente,
die mit denen er des ersten, in 1 beschriebenen
Ausführungsbeispiel
identisch sind, mit den selben Bezugszeichen versehen, so dass bezüglich deren
Beschreibung auf die Ausführungen
zum ersten Ausführungsbeispiel
vollinhaltlich Bezug genommen wird. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem ersten dadurch, dass eine Innenhülle 450 im Inneren
eines Laderaumschutzbehälters 401 angeordnet
ist. Die Innenhülle 450 erstreckt
sich entlang des Bodenbegrenzungselements 20, des Deckenbegrenzungselements 23 und
der Seitenwände 22.
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Die
der Schürze 24 zugewandten
Ränder
der Innenhülle 450 sind
mit den entsprechenden Rändern
der Begrenzungselemente 20, 22, 23 luftdicht verbunden,
beispielsweise verklebt. Mit der Innenhülle 150 und den Begrenzungselementen 20, 22, 23 wird
so eine geschlossene, zusammenhängende Luftkammer 455 begrenzt.
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Entlang
der Verbindungskanten zwischen jeweils zwei der Begrenzungselemente 20, 22, 23 ist
in regelmäßigen Abständen eine
Mehrzahl von Verbindungsstegen 460 angeordnet, mit denen
die Innenhülle 450 mit
den Begrenzungselementen 20, 22, 23 fest
verbunden ist, so dass der Laderaumschutzbehälter 401 im Wesentlichen
die Form eines Quaders annimmt, sobald die Luftkammer 455 über ein
nicht dargestelltes Luftventil mit Luft gefüllt wird.
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Statt
oder zusätzlich
zu den Verbindungsstegen 460 können auch andere Verbindungsmittel
vorgesehen sein, um den Laderaumschutzbehälter 401 in einer
im Wesentlichen quadratischen Form zu halten sobald die Luftkammer 455 aufgeblasen
wird.
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Die
Außenkontur
des Laderaumschutzbehälters 401 nimmt
beim Aufblasen der Luftkammern 455 die Form eines Quaders
an und passt sich einer Innenkontur des hier nicht dargestellten
Laderaumes an. Darüber
hinaus schützt
das durch die Luftkammer 455 realisierte Luftpolster den
Laderaum.
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Auf
Befestigungselemente kann hierbei verzichtet werden, so dass der
Laderaumschutzbehälter 401,
ohne dass Veränderungen
im Laderaum selbst erforderlich sind, bei unterschiedlichen Kraftfahrzeugen,
beispielsweise auch bei Miet- oder Leasingfahrzeugen, eingesetzt
werden kann.
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Statt
einer Luftkammer 455 kann auch eine Mehrzahl von Luftkammern
vorgesehen sein. Luftkammern bildende Elemente, beispielsweise Schläuche, können auch
in entlang der Begrenzungselemente 20, 22, 23 angeordneten
Taschen eingesteckt oder mit Klettverschlüssen oder dergleichen an den Begrenzungselementen 20, 22, 23 lösbar befestigt sein.
Die Luftkammern können
luftleitend miteinander verbunden sein. Es können auch getrennt aufblasbare
Luftkammern vorgesehen sein.
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Es
können
statt oder zusätzlich
zu den Saugnäpfen 340 auch
andere Aufhängeinrichtungen
an den Seitenscheiben 360 befestigt sein. Beispielsweise
können
auch geklebte Haken vorgesehen sein. Es kann auch ein Paar sich
anziehender Magnete Verwendung finden, wobei ein Magnet an der dem
Innenraum des Kofferraumes 14 zugewandten Fläche der
hinteren Seitenscheibe 360 und ein zweiter Magnet entsprechend
an der Außenseite
der hinteren Seitenscheibe 360 angeordnet ist, so dass
das Magnetpaar an der jeweiligen Seitenscheibe 360 festgeklemmt
ist.
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Alle
Merkmale aller Ausführungsbeispiele können auch
beliebig miteinander kombiniert werden.
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Die
Begrenzungselemente können
auch einstückig
ineinander übergehen.
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Der
Laderaumschutzbehälter
kann auch aus einem einzigen, zu einem Behälter geformten Begrenzungselement
gefertigt sein.
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Um
die Übersichtlichkeit
des Fahrzeuges für den
Fahrer zu vergrößern, können die
Begrenzungselemente wenigstens zu einem Teil durchsichtig sein.
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Damit
im Laderaumschutzbehälter
ein Tier transportiert werden kann, wobei eine Luftzufuhr erforderlich
ist, sind bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform verschließbare Luftöffnungen,
vorzugsweise ein Netz und/oder ein flexibles Gitter, in wenigstens
einem Begrenzungselement vorgesehen.
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Das
Ladegut kann vorteilhafterweise mit im Inneren des Laderaumschutzbehälters angeordneten
Sicherungsmitteln gesichert werden. Beispielsweise kann hiermit
ein Tier mit entsprechenden Geschirren im Laderaum angeschnallt
werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Laderaumschutzbehälter in
einem Kofferraum einer Limousine mit Stufenheck angeordnet.
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Es
können
auch fluiddurchlässige
Begrenzungselement verwendet werden. Die Begrenzungselemente können auch
unbeschichtet oder ungummiert sein.
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- 1
- Laderaumschutzbehälter
- 9
- Personenkraftwagen
- 10
- Vordersitze
- 11
- Rücksitzlehne
- 13
- Fahrzeugdach
- 14
- Kofferraum
- 16
- Stoßstange
- 18
- Dachholm
- 19
- Radkasten
- 20
- Bodenbegrenzungselement
- 21
- Deckenbegrenzungselement
- 22
- Seitenwand
- 23
- Rückwand
- 25
- Öffnungsbereich
- 24
- Schürze
- 26
- Klappe
- 30
- Seil
- 31
- Stangenhalterung
- 32
- Bügelbefestigung
- 33
- Druckknopf
- 34
- Klettverschluss-Schlaufe
- 37
- Schlaufen
- 40
- Bügel
- 101
- Laderaumschutzbehälter
- 140
- Haltegriff
- 240
- Teleskopstab
- 133
- Reißverschluss
- 340
- Saugnapf
- 360
- hintere
Seitenscheibe
- 401
- Laderaumschutzbehälter
- 450
- Innenhülle
- 460
- Verbindungsstege
- 455
- Luftkammer