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DE102004043040B4 - Verschlusseinrichtung für Tuben und Tube - Google Patents

Verschlusseinrichtung für Tuben und Tube Download PDF

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DE102004043040B4
DE102004043040B4 DE102004043040A DE102004043040A DE102004043040B4 DE 102004043040 B4 DE102004043040 B4 DE 102004043040B4 DE 102004043040 A DE102004043040 A DE 102004043040A DE 102004043040 A DE102004043040 A DE 102004043040A DE 102004043040 B4 DE102004043040 B4 DE 102004043040B4
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verschlusseinrichtung für Tuben, die einen Tubenkörper (3) mit einer Tubenschulter (100) und einem Tubenhals (102) aufweisen, wobei die Verschlusseinrichtung einen mit einem Gewinde (82) versehenen Deckel (2) und eine auf dem Tubenhals (102) positionierbare Hülse (1) aufweist, die mit einem ersten axialen Ende (10) und mit einem zweiten axialen Ende (12) versehen ist, und wobei die Außenmantelfläche (16) dieser Hülse (1) mit einem Gewinde (18) für das Zusammenwirken mit dem Gewinde (82) des Deckels (2) versehen ist wobei weiter das Gewinde (82) des Deckels (2) an einer sich um eine Längsachse (64) des Deckels (2) erstreckenden Wand (60) dieses Deckels (2) ausgebildet ist und wobei der Deckel (2) aus Richtung des ersten axialen Endes (10) der Hülse (1) auf die Hülse (1) aufschraubbar ist, wobei die Hülse (1) zumindest einen axialen Anschlag (24) für den Deckel (2) aufweist, der axial vom ersten Ende (10) der Hülse (1) beabstandet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verschlusseinrichtung für Tuben sowie eine Tube zur Aufnahme von Medium, wie gegebenenfalls mit pharmazeutischen Wirkstoffen versetzte Pasten oder Cremes, oder wie Senf, Ketchup, Mayonnaise oder dergleichen.
  • Tuben mit einem als Schraubdeckel gestalteten Deckel sowie einem Tubenkörper, der eine Tubenschulter und einen Tubenhals aufweist, sind bereits bekannt. Beispielsweise ist bekannt, dass der Tubenkörper dabei so ausgebildet ist, dass er ein Behältnis zur Aufnahme von Medium bildet. Bekannt ist weiter, dass im Bereich des Tubenhalses eine Öffnung vorgesehen ist, durch welche Medium entnommen werden kann. Derartige Tuben können beispielsweise zur Aufnahme von Gel oder Pasten oder Cremes, die gegebenenfalls mit Arzneimittel versetzt sind, oder diverser Lebensmittel, wie beispielsweise Senf, Ketchup, Mayonnaise oder dergleichen, verwendet werden. Derartige Tuben können auch zur Aufnahme von Zahnpasta oder dergleichen verwendet werden.
  • Bekannt sind Gestaltungen der vorgenannten Art, bei denen der Tubenkörper samt Tubenschulter und Tubenhals einstückig ausgebildet ist, wobei am Tubenhals, ebenfalls einstückig mit dem Tubenhals verbunden, ein Gewinde ausgebildet wird, das als Gegengewinde zum am Deckel angeordneten Gewinde dient.
  • Darüber hinaus sind Tuben bekannt geworden, bei denen das für das Zusammenwirken mit dem Deckel bestimmte Gewinde nicht einstückig am Tubenhals angeordnet ist, sondern an einer Hülse, die auf den Tubenhals aufgesetzt wird. Auch bei solchen Tuben kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Tubenkörper samt Tubenhals und Tubenschulter einstückig ausgebildet ist, jedoch separat von der angesprochenen Hülse. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Hülse auf den Tubenhals aufgeprellt ist. Bekannt ist beispielsweise, dass dabei der Tubenkörper mit dem Tubenhals und der Tubenschulter aus Aluminium ist, und die aufgesetzte Hülse aus einem Kunststoff. Ein Grund dafür, eine Gestaltung der letztgenannten Art einzusetzen, kann beispielsweise darin bestehen, dass es häufig wünschenswert ist zu vermeiden, dass das in der Tube befindliche Medium während der Benutzung sich in Gewindegängen aus Aluminium festsetzt, bzw. auf der Außenseite eines Tubenhalses aus Aluminium. Dies kann beispielsweise nämlich zu ungewollten Verfärbungen führen.
  • Allerdings hat sich gezeigt, dass diese Gestaltungen der bekannten Art häufig nicht besonders betriebssicher sind.
  • Bei den Gestaltungen der bekannten Art besteht nämlich die nicht ganz unerhebliche Gefahr, dass die das Gewinde tragende Hülse beim Zuschrauben des Deckels vollständig vom Tubenhals entfernt wird. Dies kann insbesondere so sein, dass das Gewinde des Deckels zunehmend mit dem Gewinde der Hülse verschraubt wird und sich eine Mantelwand des Deckels gegen die Schulter der Hülse abstützt, so dass durch das entsprechende Zusammenwirken die Hülse vom Tubenhals abgezogen wird. Diese Gefahr besteht auch dann, wenn – was häufig der Fall ist – eine Platte des Deckels an das obere Ende des Tubenhalses zur Dichtung anschlägt, da eine solche Dichtung einerseits eine gewisse Elastizität aufweist, und im übrigen die Gefahr besteht, wenn beispielsweise der Tubenhals beim ”Rausquetschen” von Resten des in der Tube befindlichen Mediums verformt wurde.
  • Die entsprechende Gefahr hat sich in den letzten Jahren sogar vergrößert, da zunehmend Doppelwandverschlüsse eingesetzt werden und überdies der Außendurchmesser derartiger Doppelwandverschlüsse zunehmend vergrößert wird.
  • Die DE 29 07 502 A1 offenbart eine Verschlusseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, durch die die Betriebssicherheit und/oder Lebensdauer von Tuben verbessert werden kann, bei denen das mit einem Gewinde des Deckels zusammenwirkende Gewinde an einer vom Tubenhals separat gefertigten Hülse im Bereich des Tubenhalses angeordnet ist.
  • Erfindungsgemäß wird eine Verschlusseinrichtung gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen. Eine erfindungsgemäße Tube ist Gegenstand des Anspruchs 13. Bevorzugte Gestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß wird insbesondere eine Verschlusseinrichtung für Tuben vorgeschlagen, die einen mit einem Gewinde versehenen Deckel sowie ein Hülse aufweist. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass diese Hülse und dieser Deckel separate Teile sind und der Deckel auf die Hülse geschraubt werden kann. Die Hülse weist ein erstes axiales Ende und ein zweites axiales Ende auf. Auf dem Außenmantel bzw. der radial außen gelegenen Oberfläche dieser Hülse ist ein Gewinde vorgesehen bzw. wird ein Gewinde gebildet. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass dieses Gewinde einstückig mit der Hülse verbunden ist. Dieses Gewinde der Hülse ist dafür bestimmt, mit dem Gewinde des Deckels zusammenzuwirken, so dass der Deckel mit seinem Gewinde in dem Gewinde der Hülse verschraubt werden kann, um den Deckel an der Hülse bzw. an einer Tube zu halten, bzw. eine Tube bzw. die Entnahmeöffnung zu verschließen. Insbesondere ist vorgesehen, dass der Deckel hierzu – insbesondere aus Richtung des ersten axialen Endes der Hülse – auf diese aufschraubbar ist.
  • Diese Verschlusseinrichtung ist insbesondere für Tuben bestimmt, die einen Tubenkörper mit einer Tubenschulter und einem Tubenhals aufweisen. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der Tubenkörper einen Innenraum definiert bzw. begrenzt, in dem ein Medium, wie beispielsweise mit pharmazeutischen Wirkstoffen versetzte Pasten oder Cremes oder Gele, oder Pasten oder Cremes oder Gele, die nicht mit pharmazeutischen Wirkstoffen versetzt sind, oder Lebensmittel, wie Senf, Ketchup, Mayonnaise oder dergleichen aufgenommen werden kann. Solche Tuben können auch für andere Medien vorgesehen sein, wie beispielsweise Zahnpasta oder dergleichen. Sie können insbesondere für pastenartige Medien vorgesehen sein.
  • Die Verschlusseinrichtung ist insbesondere für Tuben bestimmt, die eine (insbesondere genau eine) Entnahmeöffnung aufweisen. Diese Entnahmeöffnung ist insbesondere im Tubenhals vorgesehen. Es ist insbesondere vorgesehen, dass sich an den Tubenhals die Tubenschulter anschließt.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Gewinde des Deckels an einer sich um die Längsachse des Deckels erstreckenden Wand ausgebildet ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass sich dieses Gewinde um die entsprechende Längsachse windet. Anzumerken ist allerdings, dass ein Gewinde im Sinne der Erfindung auch ein Gewindeabschnitt sein kann oder von mehreren solcher Gewindeabschnitte gebildet sein kann. Die jeweiligen Gewinde können ein- oder mehrgängig ausgebildet sein, das Gewinde des Deckels und das Gewinde der Hülse sind insbesondere so, dass die Gewinde miteinander verschraubt werden können. Es kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass eines dieser Gewinde von einem oder mehreren Vorsprüngen gebildet wird, die in Windungen oder Windungsabschnitten, die das andere Gewinde bilden, verschraubt werden können.
  • Der Begriff ”Gewinde” ist folglich im Sinne der Erfindung weit zu verstehen und umfasst insbesondere auch solche Gewinde, die mehr als eine oder mehrere Windungen aufweisen, wobei ein Gewinde eine ganzzahlige Anzahl an Windungen aufweisen kann, oder eine nicht ganzzahlige Anzahl von Windungen.
  • Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, dass der Deckel aus Richtung des ersten axialen Endes der Hülse auf diese Hülse aufschraubbar ist bzw. in Richtung des ersten axialen Endes der Hülse von dieser abschraubbar ist. Erfindungsgemäß ist ferner vorgesehen, dass die Hülse zu mindest einen axialen Anschlag für den Deckel aufweist, wobei dieser axiale Anschlag axial vom ersten Ende der Hülse beabstandet ist. Dieser axiale Anschlag ist insbesondere einstückig mit der Hülse verbunden.
  • In bevorzugter Gestaltung steht der an der Hülse angeordnete axiale Anschlag für den Deckel nach radial außen über das Gewinde der Hülse hervor. Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass dieser Anschlag im Bereich des zweiten Endes der Hülse angeordnet ist. Der Anschlag kann insbesondere schräg bzw. konisch ausgebildet sein. Dabei kann insbesondere die Anschlagfläche, die für ein Anschlagen des Deckels bestimmt ist, schräg bzw. konisch ausgebildet sein. Der Anschlag weist vorteilhafterweise einen Ringflansch auf, und zwar insbesondere einen konisch gestalteten Ringflansch. Beispielsweise ist vorgesehen, dass der Anschlag bzw. der Ringflansch – insbesondere im Bereich der Anschlagfläche für den Deckel – so ausgebildet ist, dass das radiale Außenmaß dieses Anschlags, in Richtung des zweiten Endes der Hülse gesehen, zunimmt. In besonders vorteilhafter Weise weist die Hülse eine zylindrische bzw. hohlzylindrische Wand auf, auf deren Außenoberfläche sich das Gewinde der Hülse erstreckt, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass auf der dem zweiten Ende der Hülse zugewandten Seite sich an diese Hülse ein umfangsmäßig geschlossener, insbesondere ringförmiger, und zunehmend – insbesondere konisch – nach radial außen verlaufender Wandabschnitt anschließt, der den axialen Anschlag bildet bzw. an dem der axiale Anschlag vorgesehen ist.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass ein zweiter – insbesondere vom axialen Anschlag verschiedener – Ringflansch vorgesehen ist, der im Bereich des ersten axialen Endes der Hülse angeordnet ist. Es kann vorgesehen sein, dass ein solcher zweiter Ringflansch im wesentlichen scheibenförmig ausgebildet ist und in einer Ebene liegt, die im wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Hülse gelegen ist. Dieser zweite Ringflansch kann insbesondere zum Abdecken der einen kreisringförmigen Stirnfläche des Tubenhalses einer Tube vorgesehen sein.
  • Der Anschlag ist insbesondere auch umfangsmäßig geschlossen, und zwar insbesondere als Ringflansch ausgebildet. Der Anschlag kann insbesondere nach Art eines Kegelstumpf-Mantels geformt sein.
  • In bevorzugter Gestaltung ist der an der Hülse angeordnete Anschlag formbar bzw. nachgiebig ausgebildet. Er kann insbesondere elastisch verformbar oder plastisch verformbar ausgebildet sein.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Anschlag Vertiefungen aufweist bzw. im Bereich des Anschlags Vertiefungen vorgesehen sind. Diese Vertiefungen können insbesondere auf der dem zweiten Ende der Hülse zugewandten Seite vorgesehen sein. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass derartige Vertiefungen die Verformbarkeit des Anschlags unterstützen. Der Anschlag kann insbesondere auch aus einem verformbaren Material sein.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Deckel einen Abschnitt aufweist, der hinsichtlich seiner Formgebung an den Anschlag bzw. die Fläche des Anschlags angepasst ist, an welcher der Deckel anschlagen kann. Dieser Abschnitt ist insbesondere eine Anschlagsfläche des Deckels, die mit der genannten Anschlagsfläche der Hülse in der Anschlagsposition zusammenwirkt bzw. diesen Abschnitt kontaktiert. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass ein solcher formangepasster Abschnitt bzw. Bereich an einer Mantelwand des Deckels angeordnet ist, die das Gewinde des Deckels trägt. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Gewinde des Deckels auf der radialen Innenseite einer solchen Mantelwand getragen wird, und der genannte formangepasste Abschnitt in einem Endbereich dieser Mantelwand – und zwar insbesondere in einem Endbereich, der in einer verschraubten Stellung der Hülse zugewandt ist – vorgesehen ist. Dies kann beispielsweise so sein, dass die Mantelwand in dem im verschraubtem Zustand der Hülse zugewandten Endbereich im wesentlichen angeschrägt ist bzw. konisch ausgebildet ist, wobei die Hülse ebenfalls einen entsprechend konisch bzw. schräg ausgebildeten Bereich aufweist.
  • Insbesondere im Zusammenwirken mit einer Tube bzw. dem Tubenkörper einer Tube kann vorgesehen sein, dass die – im montierten Zustand – der Tube zugewandte Seite bzw. dem zweiten Ende der Hülse zugewandte Seite des Anschlags an eine Oberflächenkontur der Tube formangepasst ist.
  • Dabei kann auch vorgesehen sein, dass die Tubenschulter den Anschlag der Hülse abstützt.
  • Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass bei entsprechend weitem Verschrauben des Deckels auf der Hülse der Deckel, bzw. die angesprochene Mantelwand des Deckels, den Anschlag, bzw. den radial nach außen vorstehenden Bereich der Hülse, im Zusammenwirken mit der Tubenschulter einklemmt, um zu verhindern, dass bei größeren Kräften die Hülse vom Tubenhals abgerissen wird.
  • In einer bevorzugten Gestaltung weist die Hülse auf ihrer radial innenliegenden Oberfläche – insbesondere im Bereich eines zylindrisch gestalteten Abschnitts – eine Profilierung für die Bildung einer Verdrehsicherung auf. Dies kann beispielsweise so sein, dass eine solche Profilierung nach Art einer Keilverzahnung ausgebildet ist, die dann mit einer entsprechenden Gegenprofilierung bzw. Keilverzahnung, die am Tubenhals des Tubenkörpers angeordnet sein kann, zur Bildung einer Verdrehsicherung zusammenwirkt, wenn die Hülse auf diesen Tubenhals montiert ist.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass die Hülse für das Zusammenwirken mit Rastelementen des Tubenkörpers Rastelemente, wie beispielsweise Rastvorsprünge, aufweist. Diese Rastelemente können beispielsweise so gestaltet sein, dass sie im eingerasteten Zustand bewirken, dass die Hülse – gegebenenfalls zusätzlich – an dem Tubenhals axial gehalten wird. Es kann zusätzlich vorgesehen sein, dass die Hülse auf dem bzw. an dem Tubenhals klemmend bzw. in einem Klemmsitz gehalten wird. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Hülse auf den Tubenhals geprellt ist.
  • Der Deckel kann beispielsweise als Doppelwandverschluss ausgebildet sein.
  • In bevorzugter Gestaltung ist vorgesehen, dass der Deckel, der auch als Tubendeckel oder Schraubdeckel bezeichnet wird, aus Kunststoff gefertigt ist. Auch die Hülse ist vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt.
  • Erfindungsgemäß wird ferner insbesondere eine Tube zur Aufnahme von Medium vorgeschlagen. Diese Tube weist insbesondere einen Tubenkörper auf, der eine Tubenschulter und einen Tubenhals aufweist. Der Tubenkörper kann insbesondere, wie bereits oben beschrieben, einen Innenraum zur Aufnahme des Mediums begrenzen. Im Bereich des Tubenhalses ist eine Entnahmeöffnung vorgesehen, die insbesondere im Bereich einer Stirnseite des Tubenhalses angeordnet ist. Über diese Entnahmeöffnung kann Medium aus dem Tubenkörper entnommen werden. Die Tube weist ferner einen mit einem Gewinde versehenen Deckel bzw. Tubendeckel auf, mittels welchem die Entnahmeöffnung geöffnet und verschlossen werden kann. Insbesondere ist vorgesehen, dass dieser Deckel abnehmbar ist. Ferner weist die Tube eine an dem Tubenkörper gehaltene Hülse auf, die insbesondere an bzw. auf dem Tubenhals gehalten wird. Dieses Halten kann beispielsweise so sein, dass die Hülse aufgeprellt ist. Insbesondere kann auch vorgesehen sein, dass ein Rastsitz vorgesehen ist und/oder ein Klemmsitz. Die Hülse weist ein Gewinde für das Zusammenwirken mit dem Gewinde des Tubendeckels auf. Dies ist insbesondere so, dass der Tubendeckel mit seinem Gewinde in dem Gewinde der Hülse verschraubt werden kann, um die Tube zu verschließen bzw. abgeschraubt werden kann, um die Tube zu öffnen. Im Hinblick auf beispielhafte Gestaltungen des Gewindes wird auf obige Ausführungen verwiesen. Die Hülse, die auch als Gewindehülse bezeichnet werden kann, weist ein erstes axiales Ende auf, das der Tubenschulter abgewandt ist, sowie ein zweites axiales Ende, das der Tubenschulter zugewandt ist. Das erste axiale Ende kann auch als oberes Ende bezeichnet werden, und das zweite axiale Ende kann auch als unteres Ende bezeichnet werden. Unterhalb des ersten axialen Endes der Hülse – bzw. beabstandet zum ersten axialen Ende – weist diese Hülse einen axialen Anschlag für den Deckel auf. Es ist insbesondere vorgesehen, dass beabstandet zum ersten axialen Ende, und insbesondere im Bereich oder in der Nähe des zweiten axialen Endes der Hülse, ein axialer Anschlag bzw. dieser axiale Anschlag für den Deckel vorgesehen ist.
  • Die Gestaltung dieses axialen Anschlages kann insbesondere so sein, wie es bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung erläutert wurde.
  • In bevorzugter Gestaltung ist die Hülse derart ausgebildet, dass sie die Außenmantelfläche des Tubenhalses im wesentlichen vollständig umhüllt. Die Hülse ist separat vom Tubenhals hergestellt. Die Hülse wird insbesondere an dem Tubenhals gehalten. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Hülse über einen Rastsitz mit dem Tubenhals verbunden ist und/oder über eine Prellverbindung mit dem Tubenhals verbunden ist und/oder mit dem Tubenhals verklebt ist. Auch andere Verbindungsarten sind bevorzugt, und zwar insbesondere solche, die einen im wesentlichen festen Sitz gewährleisten.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zwischen dem Tubenhals und der Hülse eine Verdrehsicherung vorgesehen ist, um ein Verdrehen der Hülse gegenüber dem Tubenhals zu verhindern oder zumindest im wesentlichen zu verhindern. Eine solche Verdrehsicherung kann beispielsweise so sein, dass eine Art Keilverzahnung auf der Innenmantelfläche der Hülse vorgesehen ist und eine Keilverzahnung auf der Außenmantelfläche des Tubenhalses vorgesehen ist, wobei diese Keilverzahnungen derart ineinander eingreifen, dass sie eine Verdrehsicherung bilden. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass eine formschlüssige Verdrehsicherung zwischen dem Tubenhals und der Hülse vorgesehen ist.
  • In einer besonders bevorzugten Gestaltung ist vorgesehen, dass der an der Hülse vorgesehene Anschlag einen Abschnitt aufweist, der an die Tubenschulter oder einen Abschnitt der Tubenschulter formangepasst ist.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der an der Hülse vorgesehene Anschlag auf seiner in Axialrichtung tubenkörperabgewandten Seite einen Abschnitt aufweist, der an einen entsprechenden Abschnitt des Deckels formangepasst ist, bzw. umgekehrt, und zwar insbesondere an einen Abschnitt des Deckels, welcher gegen diesen Abschnitt des Anschlags anstoßen kann. Besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass dieser an der Hülse angeordnete Anschlag auf der dem Tubenkörper zugewandten Seite einen Abschnitt aufweist, der an einen Abschnitt der Tubenschulter formangepasst ist, und insbesondere an diesem anliegt. Die Tubenschulter kann dabei auch als Abstützbereich für den an der Hülse vorgesehenen Anschlag dienen.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Anschlag ringförmig ausgebildet ist und zwar insbesondere so, dass er auf der dem Tubenkörper abgewandten Seite und der dem Tubenkörper zugewandten Seite jeweils von einer schrägen bzw. konischen Fläche begrenzt wird. Die jeweilige Fläche ist dabei insbesondere schräg zur Längsachse der Hülse bzw. des Deckels bzw. der Tube. Es kann vorgesehen sein, dass die Schräge auf der dem Tubenkörper abgewandten Seite, die insbesondere an eine entsprechende Schräge des Deckels angepasst ist, bzw. umgekehrt, einen anderen Neigungswinkel aufweist, als die Schräge, die auf der tubenkörperzugewandten Seite angeordnet ist und die insbesondere an die Tubenschulter bzw. an den Neigungswinkel der Tubenschulter formangepasst ist.
  • In besonders bevorzugter Gestaltung ist vorgesehen, dass der Tubenkörper aus Aluminium ist und die Hülse aus Kunststoff ist. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die Hülse so auf den Tubenhals aufgesetzt ist, dass der Tubenhals von außen durch die Hülse ummantelt ist, wobei insbesondere zusätzlich vorgesehen ist, dass die kreisringförmige Stirnfläche, die auf der dem Tubenkörper abgewandten Seite des Tubenhalses gegeben ist, von der Hülse bzw. einem Ringflansch der Hülse abgedeckt wird.
  • Im Folgenden sollen beispielhafte Gestaltungen der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert werden. Es zeigt:
  • 1 eine beispielhafte erfindungsgemäße Hülse, die Bestandteil einer beispielhaften erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung und/oder einer beispielhaften erfindungsgemäßen Tube ist, in geschnittener schematischer Seitenansicht;
  • 2 eine Ansicht der Gestaltung gemäß 1 von unten;
  • 3 eine weitere Ansicht der Gestaltung gemäß 1 und 2;
  • 4 eine dreidimensionale Ansicht der Gestaltung gemäß 1 bis 3 von schräg unten;
  • 5 eine seitliche Außenansicht der Gestaltung gemäß 1 bis 4;
  • 6 einen beispielhaften erfindungsgemäßen Deckel, der Bestandteil einer beispielhaften erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung und/oder einer beispielhaften erfindungsgemäßen Tube ist, und insbesondere mit der beispielhaften Hülse gemäß den 1 bis 5 eine beispielhafte erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung ist bzw. Bestandteil einer beispielhaften erfindungsgemäßen Tube ist, in dreidimensionaler Schrägansicht von unten;
  • 7 die Gestaltung gemäß 6 in dreidimensionaler Schrägansicht von oben;
  • 8 die Gestaltung gemäß 6 und 7 in geschnittener Seitenansicht;
  • 9 die Gestaltung gemäß 6 bis 8 in Draufsicht;
  • 10 die Gestaltung gemäß 6 bis 9 in einer weiteren Ansicht; und
  • 11 einen beispielhaften Tubenkörper, der beispielsweise zusammen mit der Hülse gemäß 1 bis 5 und dem Deckel gemäß 6 bis 10 eine beispielhafte erfindungsgemäße Tube bildet.
  • Die 1 bis 5 zeigen – in verschiedenen Ansichten – eine beispielhafte Hülse 1, die Bestandteil einer beispielhaften erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung bzw. einer beispielhaften erfindungsgemäßen Tube ist.
  • Die 6 bis 10 zeigen – ebenfalls in verschiedenen Ansichten – einen beispielhaften Deckel 2, der Bestandteil einer beispielhaften erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung bzw. einer beispielhaften erfindungsgemäßen Tube ist.
  • Die Hülse 1 weist ein erstes axiales Ende 10 sowie ein zweites axiales Ende 12 auf. Die Hülse 1 ist auf dem Tubenhals einer Tube positionierbar und/oder auf diesen aufsteckbar. Eine solche Tube kann insbesondere so gestaltet sein, dass sie einen Tubenkörper aufweist, der wiederum eine Tubenschulter und einen Tubenhals aufweist.
  • Zum Aufstecken auf den Tubenhals einer solchen Tube kann die Hülse in Richtung des Pfeils 14 auf diesen zu bewegt bzw. aufgesteckt bzw. aufgeprellt werden. Es kann dabei insbesondere vorgesehen sein, dass die Hülse 1 auf einen solchen Tubenhals aufgeprellt wird. Die radial außen gelegene Oberfläche bzw. Außenmantelfläche 16 der Hülse 1 ist mit einem Gewinde 18 versehen.
  • Die Hülse 1 bzw. deren Mantelwand 20 weist einen zylindrisch bzw. hohlzylindrisch gestalteten Abschnitt 22 auf. Auf der radial außen gelegenen Oberfläche bzw. Außenmantelfläche dieses zylindrischen Abschnitts 22 ist das Gewinde 18 vorgesehen.
  • Axial beabstandet zum ersten axialen Ende 10, und im Ausführungsbeispiel auf der dem zweiten axialen Ende 12 der Hülse 1 zugewandten Seite dieses zylindrischen Abschnitts 22 bzw. im Bereich des zweiten Endes 12 der Hülse 1, ist ein Anschlag 24 bzw. ein erster Ringflansch vorgesehen. Insbesondere ist vorgesehen, dass hier ein als (erster) Ringflansch gestalteter Anschlag 24 vorgesehen ist. Dieser Anschlag 24 ist ein axialer Anschlag für den Deckel 2.
  • Dieser erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 ist, wie gut in 2 zu erkennen ist, umfangsmäßig geschlossen ausgebildet.
  • Dieser erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 ist im Wesentlichen konisch gestaltet, und zwar insbesondere auf der dem ersten axialen Ende 10 der Hülse 1 zugewandten Seite. Er weist auf seiner dem ersten axialen Ende 10 der Hülse 1 zugewandten Seite eine Schräge 26 auf. Diese Schräge 26 verläuft – aus Richtung des ersten axialen Endes 10 in Richtung des zweiten axialen Endes 12 gesehen – zunehmend nach radial außen.
  • Im Ausführungsbeispiel ist der erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 auch auf der dem zweiten axialen Ende 12 der Hülse 1 zugewandten Seite im Wesentlichen konisch gestaltet. Er weist auf dieser Seite eine Schräge 28 bzw. Schrägen 28 auf. Diese Schrägen 28 verlaufen jeweils – aus Richtung des ersten axialen Endes 10 in Richtung des zweiten axialen Endes 12 gesehen – zunehmend nach radial außen.
  • Der erste Ringflansch bzw. der Anschlag 24 weist Vertiefungen 30 auf. Diese Vertiefungen 30 sind auf der dem zweiten axialen Ende 12 der Hülse 1 zugewandten Seite des ersten Ringflansches bzw. des Anschlags 24 vorgesehen. Diese Vertiefungen 30 sind im Ausführungsbeispiel umfangsmäßig beanstandet angeordnet. Dies kann beispielsweise so sein, dass der Abstand zwischen jeweils in Umfangsrichtung benachbarten Vertiefungen 30 in Umfangsrichtung jeweils gleich ist. Es ist insbesondere vorgesehen, dass in Umfangsrichtung zwischen den Vertiefungen jeweils Schrägen 28 gegeben sind, was beispielsweise gut in 4 zu erkennen ist.
  • Der erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 steht, was beispielsweise auch in den 1 und 3 zu erkennen ist, nach radial außen weiter vor, als das Gewinde 18 der Hülse 1.
  • Die Hülse 1 weist eine Durchgangsöffnung 32 auf, was beispielsweise in 2 gut zu erkennen ist.
  • Auf ihrer radial innen liegenden Oberfläche 34 weist die Hülse 1 eine Profilierung 36 auf. Im Ausführungsbeispiel ist diese Profilierung 36 auf der Innenoberfläche des hohlzylindrischen Abschnitts 22 der Mantelwand 20 der Hülse 1 vorgesehen. Diese Profilierung 36 kann beispielsweise – wie es das Ausführungsbeispiel zeigt – von einer Vielzahl umfangsmäßig beabstandeter Rippen gebildet werden, zwischen denen jeweils nach Art von Vertiefungen Zwischenräume gegeben sind. Insbesondere kann diese Profilierung 36 nach Art einer Keilverzahnung ausgebildet sein. Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass diese Rippen bzw. diese Keile der Keilverzahnung dabei im Wesentlichen parallel zur zentralen Längsachse 38 der Hülse 1 verlaufen.
  • Diese Profilierung 36 ist insbesondere für die Bildung einer Verdrehsicherung bestimmt, die – wenn die Hülse 1 auf dem Tubenhals einer Tube aufgenommen wird – zwischen dieser Hülse 1 und diesem Tubenhals gebildet wird. Zu diesem Zweck kann an dem Tubenhals auf dessen Außenmantelfläche ebenfalls eine Profilierung ausgebildet sein, die beispielsweise ebenfalls von umfangsmäßig unter Bildung von vertieften Zwischenräumen beabstandeten Rippen bzw. von einer Art auf dieser Außenmantelfläche des Tubenhalses gebildeten Keilverzahnung gebildet wird.
  • Die Hülse 1 weist ferner Rastelemente 40 auf. Diese Rastelemente 40 werden insbesondere dadurch gebildet, dass axial in Richtung des ersten axialen Endes 10 der Hülse 1 benachbart zu den radial innen liegenden Enden 42 der Schrägen 28 nutartige Vertiefungen 44 im Bereich der radial innen liegenden Oberfläche 34 der Hülse 1 ausgebildet werden.
  • Wenn die Hülse 1 zur Montage an einem Tubenkörper axial bzw. in Richtung des Pfeils 14 auf den Tubenhals der Tube bewegt bzw. geprellt wird, kann dann ein Rastelement – oder mehrere Rastelemente – des Tubenkörpers hinter den radial innen liegenden Enden 42 der Schrägen 28 der Hülse 1 bzw. in der bzw. den nutartigen Vertiefungen 44 der Hülse 1 einrasten. Ein solches Rastelement des Tubenkörpers kann beispielsweise ein am Tubenhals vorgesehener Umfangswulst sein, der beispielsweise axial in der Nähe der Tubenschulter positioniert ist. Durch eine derartige Rastverbindung kann beispielsweise die Hülse 1 am Tubenkörper axial gehalten werden, bzw. ein derartiges axiales Halten unterstützt werden.
  • Die Hülse 1 weist eine von dem ersten Ringflansch bzw. dem Anschlag 24 verschiedenen zweiten Ringflansch 46 auf. Dieser zweite Ringflansch 46 ist ringscheibenförmig gestaltet. Der zweite Ringflansch 46 erstreckt sich konzentrisch zum zylindrischen Abschnitt 22 der Hülse 1. Der zweite Ringflansch 46 ist so angeordnet, dass er sich im Bereich des ersten axialen Endes 10 der Hülse 1 bzw. von dem ersten axialen Ende 10 zugewandten Ende des zylindrischen Abschnitts 22 der Hülse 1 nach radial innen erstreckt. Der zweite Ringflansch 46 erstreckt sich im Wesentlichen in einer Ebene, die senkrecht zur zentralen Längsachse 38 der Hülse 1 gelegen ist.
  • Der zweite Ringflansch 46 dient insbesondere zum Abdecken der kreisringförmigen Stirnfläche eines Tubenhalses.
  • Der Deckel 2 ist als Doppelwandverschluss ausgebildet. Er weist zwei radial beabstandete Wände 60, 62 auf, die sich umfangsmäßig um die zentrale Längsachse 64 des Deckels 2 herum erstrecken. Die erste Wand 60 dieser Wände 60, 62, die ge- genüber der zweiten Wand 62 Wände 60, 62 radial innen gelegen ist, ist zylindrisch bzw. hohlzylindrisch ausgebildet. Die zweite Wand 62 dieser Wände 60, 62 ist in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls zylindrisch bzw. hohlzylindrisch ausgebildet. Es kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass insbesondere die zweite Wand 62 konisch ausgebildet ist.
  • Der Deckel 2 weist eine obere Abdeckung 66 auf. Diese ist insbesondere so ausgebildet, dass der Deckel 2 nach oben geschlossen ausgebildet ist.
  • Die obere Abdeckung 66 weist einen ringförmigen, insbesondere ebenen, Abschnitt 68 auf, der sich senkrecht zur zentralen Längsachse 64 des Deckels erstreckt und das obere Ende der zweiten Wand 62 mit dem oberen Ende der ersten Wand 60 radial verbindet. Dieser ringförmige Abschnitt 68 bildet das obere Ende des Deckels 2 bzw. ist am ersten axialen Ende 70 des Deckels 2 angeordnet. Das erste axiale Ende 70 des Deckels 2 kann auch als oberes Ende bezeichnet werden, während das andere axiale Ende des Deckels, das zweite axiale Ende 72, auch als unteres axiales Ende bezeichnet werden kann.
  • Radial innerhalb des ringförmigen Abschnitts 68 weist die obere Abdeckung 66 eine Vertiefung 74 auf, die im Wesentlichen zylindrisch gestaltet ist. Vom Boden 76 dieser Vertiefung 74 ragt ein dornartiger Vorsprung 78 in Richtung des ersten axialen Endes 70 des Deckels 2. Dieser dornartige Vorsprung 78 ist in der Vertiefung 74 derart versenkt, dass er nicht aus dieser herausragt. Der dornartige Vorsprung 78 dient als Werkzeug zum Durchstechen einer Schutzfolie, die häufig die Entnahmeöffnung bzw. den Tubenhals von Tuben vor der Erstentnahme von Medium verschließt, um somit beispielsweise auch belegbar zu machen, dass der Tube noch kein Medium entnommen wurde.
  • Der Boden 76 der Vertiefung 74 weist einen ringförmigen Abschnitt 80 auf, der sich in einer senkrecht zur zentralen Längsachse 64 des Deckels gelegenen Ebene erstreckt. Dieser ringförmige Abschnitt 80 erstreckt sich radial zwischen der ersten Wand 60 und dem dornartigen Vorsprung 78.
  • An der ersten Wand 60 des Deckels 2 ist ein Gewinde 82 vorgesehen. Dieses ist auf der radial innen gelegenen Oberfläche 84 der ersten Wand 60 vorgesehen.
  • Das Gewinde 82 des Deckels 2, der auch als Schraubdeckel bezeichnet werden kann, ist so gestaltet, dass es mit dem Gewinde 18 der Hülse 1 verschraubt werden kann. Das Gewinde 82 ist unterhalb des Bodens 76 der Vertiefung 78 bzw. aus Sicht des Bodens 76 in der dem zweiten axialen Ende 72 zugewandten Richtung gelegen an der ersten Wand 60 angeordnet.
  • Die erste Wand 60, an der das Gewinde 82 vorgesehen ist, begrenzt oberhalb des Bodens 76 nach radial außen die Vertiefung 74.
  • Ein Bereich 86 der oberen Abdeckung 66, der hier ein dem zweiten Ende 72 des Deckels 2 zugewandter Oberflächenbereich des Bodens 76 ist, kann der Abdichtung der Austrittsöffnung der Tube dienen. Dies ist hier insbesondere so, dass dieser Bereich 86 bei entsprechend weitem Verschrauben des Deckels 2 dichtend auf eine kreisringförmige Stirnfläche des Tubenhalses bzw. auf den zwischen diesem Bereich 86 und dieser Stirnfläche positionierten zweiten Ringflansch 46 der Hülse 1 drückt bzw. diesen zweiten Ringflansch 46 dichtend gegen diese kreisringförmige Stirnfläche des Tubenhalses drückt.
  • Der Innendurchmesser der ersten Wand 60 ist, insbesondere im Bereich seines dem zweiten axialen Ende 72 des Deckels zugewandten freien Ende, geringer als der Außendurchmesser des ersten Ringflansches bzw. Anschlags 24 der Hülse 1.
  • Der Deckel 2, und hier insbesondere die erste Wand 60 des Deckels 2, weist einen Bereich bzw. Abschnitt 88 auf, der axial an den ersten Ringflansch bzw. Anschlag 24 anschlagen kann, und zwar insbesondere bei entsprechendem Verschrauben des Deckels 2 auf der Hülse 1.
  • Es ist insbesondere vorgesehen, dass dieser Bereich bzw. Abschnitt 88 im Wesentlichen an einen Abschnitt bzw. Bereich des ersten Ringflansches bzw. Anschlags 24, mit dem der Bereich bzw. Abschnitt 88 beim Anschlagen in Kontakt tritt bzw. treten kann, formangepasst ist. Es kann auch vorgesehen sein, das eine Formanpassbarkeit zwischen diesen Bereichen oder Abschnitten gegeben ist. Dies kann beispielsweise so sein, dass sich die Formen dieser Bereiche bzw. Abschnitte unter Last aneinander anpassen.
  • Im Ausführungsbeispiel weist der erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 der Hülse 1 – wie bereits oben erwähnt – eine Schräge 26 bzw. einen konischen Bereich auf. Wie gut der 8 entnommen werden kann, ist der Abschnitt bzw. Bereich 88 des Deckels 2 bzw. der Wand 60, der an die Schräge 26 der Hülse 1 anschlagen kann, ebenfalls als Schräge bzw. konisch ausgebildet.
  • Diese Schräge, die im Bereich 88 gebildet wird, ist im Bereich des dem zweiten axialen Ende 72 des Deckels zugewandten Endes der ersten Wand 60 vorgesehen, und zwar an der radial innen gelegenen Oberfläche dieser ersten Wand 60.
  • Der Neigungswinkel der im Bereich 88 vorgesehenen Schräge gegenüber der zentralen Längsachse 64 entspricht vorzugsweise dem Neigungswinkel der Schräge 26 gegenüber der zentralen Längsachse 38.
  • Es kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass der Neigungswinkel der im Bereich 88 vorgesehenen Schräge gegenüber der zentralen Längsachse 64 geringer ist als der Neigungswinkel der Schräge 26 gegenüber der zentralen Längsachse 38. Dies kann insbesondere so sein, dass der erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 derart nachgebend bzw. – insbesondere elastisch – verformbar ausgebildet ist, dass sich der Bereich mit der Schräge 26 unter Last an die Form der im Bereich 88 angeordneten Schräge anpasst.
  • Auf der radial außen gelegenen Oberfläche 90 kann die erste Wand 60 Verstärkungsrippen 91 aufweisen, die sich beispielsweise parallel zur zentralen Längsachse 64 über den Umfang der Wand 60 verteilt erstrecken.
  • Die zweite Wand 62 des Deckels 2 weist auf ihrer radial außen gelegenen Oberfläche 90 eine Profilierung bzw. Riffelung 92 auf, die beispielsweise von einer Vielzahl von parallel zur zentralen Längsachse 64 ausgerichteten Rippen 94 gebildet wird, wie beispielsweise die 9 zeigt.
  • 11 zeigt einen beispielhaften Tubenkörper 3 einer beispielhaften erfindungsgemäßen Tube. Dieser in 11 gezeigte Tubenkörper 3 bildet zusammen mit der in den 1 bis 5 gezeigten Hülse 1 und mit dem in den 6 bis 10 gezeigten beispielhaften Deckel 2 eine beispielhafte erfindungsgemäße Tube. Die linke Hälfte des Tubenkörpers 3 ist in 11 in geschnittener Ansicht gezeigt, und die rechte Hälfte des Tubenkörpers 3 ist in 11 in Ansicht von außen gezeigt.
  • Der Tubenkörper 3 weist eine Tubenschulter 100 auf, sowie einen Tubenhals 102. Der Tubenkörper 3 begrenzt unter Bildung eines Behältnisses einen Innenraum 104, in welchem Medium, wie beispielsweise mit pharmazeutischen Wirkstoffen versetzte Pasten oder Cremes oder Gel, oder Pasten oder Cremes oder Gele, die nicht mit pharmazeutischen Wirkstoffen versetzt sind, oder Lebensmittel, wie Senf, Ketchup, Mayonnaise oder dergleichen aufgenommen werden kann.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Tubenkörper 3 einstückig gefertigt ist. Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der untere Abschluss bzw. Boden des Tubenkörpers 3 durch – insbesondere mehrfaches – Umfalzen bzw. Aufwickeln erzeugt wird. Es kann auch vorgesehen sein, dass der Tubenkörper 3 – abgesehen von einem separat hergestellten Boden – einstückig gefertigt ist.
  • Der Tubenhals 102 ist im Wesentlichen zylindrisch geformt.
  • Auf der radial außen gelegenen Oberfläche 106 weist der Tubenhals 102 eine Profilierung 108 auf, die hier von einer Vielzahl umfangsmäßig beabstandeter Rippen gebildet wird, zwischen denen jeweils nach Art von Vertiefungen Zwischenräume gegeben sind.
  • Der Tubenhals 102 weist auf seiner radial außen gelegenen Oberfläche 106 einen Wulst 110 auf, der radial nach außen vorsteht. Dieser Wulst 110 ist insbesondere als umfangsmäßig geschlossener Wulst ausgebildet.
  • Axial zwischen diesem Wulst 110 und der Tubenschulter 100 wird mittels dieses Wulstes 110 und dieser Tubenschulter eine umlaufende Nut 112 gebildet.
  • Die in 11 noch nicht montierte Hülse 1 wird in Richtung des Pfeils 113 auf den Tubenhals 102 aufgesetzt bzw. aufgeprellt. Dabei rastet der Wulst 110 des Tubenhalses in der nutartigen Vertiefung 44 der Hülse ein bzw. die radial innen liegenden Enden der Schrägen 28 der Hülse 2 in die nutartige Vertiefung 112 am Tubenhals.
  • Die Profilierungen 36 und 108 wirken dabei so zusammen, dass eine Verdrehsicherung gebildet wird, durch welche ein Verdrehen der Hülse 1 gegenüber dem Tubenhals 102 um die Achse 38 bzw. 114 im Wesentlichen verhindert wird.
  • Die Schrägen 28 kontaktieren dabei einen konisch bzw. schräg ausgebildeten Bereich 116 der Tubenschulter 100. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der Neigungswinkel der Tubenschulter in diesem Bereich 116 im Wesentlichen an den Neigungswinkel der Schrägen 28 angepasst ist oder sich unter Belastung anpasst.
  • Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Hülse 1 die radial außengelegene Oberfläche 106 des Tubenhalses im Wesentlichen vollständig abdeckt. Insbesondere ist vorgesehen, dass der zweite Ringflansch 46 der Hülse die kreisringförmige Stirnfläche des Tubenhalses – insbesondere vollständig – abdeckt.
  • Der Deckel 2 und die Hülse sind jeweils aus Kunststoff. Der Tubenkörper 3 – und sofern separat ausgebildet – dessen Boden sind aus Aluminium.
  • Wenn der Deckel 2 auf der Hülse verschraubt wird, um die Entnahmeöffnung 118 zu verschließen, wird bei entsprechend weitem Verschrauben die Entnahmeöffnung in bereits erläuterter Weise dicht verschlossen.
  • Ferner schlägt – bei entsprechend weitem Verschrauben des Deckels 2 auf der Hülse 1 – der Deckel 2 über seinen Bereich 88 an der Schräge 26 an. Es kann vorgesehen sein, dass der erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 dabei zwischen dem Deckel bzw. dessen Bereich 88 und der Tubenschulter verklemmt wird. Gegebenenfalls gibt der erste Ringflansch bzw. Anschlag 24 dabei nach.
  • Es wird – wie das Ausführungsbeispiel zeigt – im Vergleich zu bekannten Gestaltungen die Gefahr reduziert, dass sich der Deckel 2 bei Verschrauben derart gegen den Tubenkörper 3 abdrückt, dass die Hülse 1 ungewollt von der Schulter gezogen wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Hülse
    2
    Deckel
    3
    Tubenkörper
    10
    erstes axiales Ende von 1
    12
    zweites axiales Ende von 1
    14
    Pfeil
    16
    Außenmantelfläche von 1
    18
    Gewinde von 1
    20
    Mantelwand von 1
    22
    hohlzylindrischer Abschnitt von 1
    24
    Anschlag
    26
    Schräge von 24 auf 10 zugewandter Seite
    28
    Schräge von 24 auf 12 zugewandter Seite
    30
    Vertiefung in 24
    32
    Durchgangsöffnung in 1
    34
    radial innen liegende Oberfläche von 1
    36
    Profilierung an 34
    38
    zentrale Längsachse von 1
    40
    Rastelemente von 1
    42
    radial innen liegendendes Ende von Schrägen
    44
    nutartige Vertiefung in 34
    46
    zweiter Ringflansch von 1
    60
    erste Wand von 2
    62
    zweite Wand von 2
    64
    zentrale Längsachse von 2
    66
    obere Abdeckung von 2
    68
    ringförmiger Abschnitt von 66
    70
    erstes axiales Ende von 2
    72
    zweites axiales Ende von 2
    74
    Vertiefung in 66
    76
    Boden von 74
    78
    dornartiger Vorsprung in 74 an 76
    80
    ringförmiger Abschnitt von 76
    82
    Gewinde an 60
    84
    radial innen gelegene Oberfläche von 60
    86
    Bereich von 66
    88
    Bereich bzw. Abschnitt von 60
    90
    radial außen gelegene Oberfläche von 60
    91
    Verstärkungsrippe an 60
    92
    Profilierung bzw. Riffelung auf 90
    94
    Rippe von 92
    100
    Tubenschulter
    102
    Tubenhals
    104
    Innenraum 104 von 3
    106
    radial außen gelegene Oberfläche von 102
    108
    Profilierung an 106
    110
    Wulst
    112
    Nut
    113
    Pfeil
    114
    Achse
    116
    konisch bzw. schräg ausgebildeter Bereich von 100
    118
    Entnahmeöffnung von 3
    120
    Stirnfläche von 102

Claims (19)

  1. Verschlusseinrichtung für Tuben, die einen Tubenkörper (3) mit einer Tubenschulter (100) und einem Tubenhals (102) aufweisen, wobei die Verschlusseinrichtung einen mit einem Gewinde (82) versehenen Deckel (2) und eine am oder auf dem Tubenhals (102) positionierbare Hülse (1) aufweist, die mit einem ersten axialen Ende (10) und mit einem zweiten axialen Ende (12) versehen ist, und wobei die Außenmantelfläche (16) dieser Hülse (1) mit einem Gewinde (18) für das Zusammenwirken mit dem Gewinde (82) des Deckels (2) versehen ist, wobei weiter das Gewinde (82) des Deckels (2) an einer sich um eine Längsachse (64) des Deckels (2) erstreckenden Wand (60) dieses Deckels (2) ausgebildet ist und wobei der Deckel (2) aus Richtung des ersten axialen Endes (10) der Hülse (1) auf die Hülse (1) aufschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1) zumindest einen axialen Anschlag (24) für den Deckel (2) aufweist, der axial vom ersten Ende (10) der Hülse (1) beabstandet ist.
  2. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (24) nach radial außen über das Gewinde (18) der Hülse (1) vorsteht.
  3. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (24) einen, insbesondere umfangsmäßig geschlossenen, Ringflansch aufweist.
  4. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (24), insbesondere Ringflansch, konisch verläuft.
  5. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (24) im Bereich des zweiten Endes (12) der Hülse (1) angeordnet ist.
  6. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlag (24) verformbar ausgebildet ist, und zwar insbesondere elastisch verformbar oder plastisch verformbar.
  7. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (24), insbesondere Ringflansch, Vertiefungen (30) aufweist, und zwar insbesondere Vertiefungen (30), die auf der dem zweiten Ende (12) zugewandten Seite angeordnet sind.
  8. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1) auf ihrer radial innen liegenden Oberfläche (34) eine Profilierung (36) für die Bildung einer Verdrehsicherung aufweist.
  9. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1) im Bereich ihres erstes axialen Endes (10) einen zweiten Ringflansch (46) aufweist, der für die Abdeckung der Stirnfläche (120) des Tubenhalses (102) nach radial innen vorsteht.
  10. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1) für das Zusammenwirken mit Rastelementen (110, 112) des Tubenkörpers (3) Rastelemente (40), insbesondere Rastvorsprünge und/oder Rastvertiefungen, aufweist.
  11. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (2) als Doppelwandverschluss ausgebildet ist.
  12. Verschlusseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (2) einen Abschnitt (88), der insbesondere ein Abschnitt einer sich um seine Längsachse (64) erstreckenden und/oder dessen Gewinde (82) tragenden Wand (60) ist, aufweist, welcher bei auf der Hülse (1) verschraubtem Deckel (2) an den Anschlag (24) der Hülse (1) anschlägt und welcher im Wesentlichen an den Anschlag (24) zumindest abschnittsweise formangepasst ist.
  13. Tube zur Aufnahme von Medium mit einem Tubenkörper (3), der eine Tubenschulter (100) und einen Tubenhals (102) aufweist, wobei im Tubenhals (102) eine Entnahmeöffnung (118) für die Entnahme von Medium aus dem Tubenkörper (3) vorgesehen ist, und mit einem mit einem Gewinde (82) versehenen Deckel (2) für das Öffnen und Verschließen der Entnahmeöffnung (118) und mit einer an dem Tubenkörper (3) gehaltenen Hülse (1), an welcher ein Gewinde (18) für das Zusammenwirken mit dem Gewinde (82) des Deckels (2) vorgesehen ist, wobei diese Hülse (1) ein erstes bzw. oberes axiales Ende (10) aufweist, das der Tubenschulter (100) abgewandt ist, sowie ein zweites bzw. unteres axiales Ende (12), das der Tubenschulter (100) zugewandt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1) unterhalb des ersten axialen Endes (10) der Hülse (1) bzw. axial beabstandet zum ersten axialen Endes (10) der Hülse (1) einen axialen Anschlag (24) für den Deckel (2) aufweist.
  14. Tube mit einem Tubenkörper (3), der eine Tubenschulter (100) und einen Tubenhals (102) aufweist, insbesondere nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Tube eine Verschlusseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 aufweist.
  15. Tube nach einem der Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (1) die Außenmantelfläche (106) des Tubenhalses (102) vollständig umhüllt.
  16. Tube nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine, insbesondere formschlüssige, Verdrehsicherung zwischen dem Tubenhals (102) und der Hülse (1) vorgesehen ist.
  17. Tube nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (24) an die Tubenschulter (100) formangepasst ist.
  18. Tube nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Anschlag (24) der Hülse (1) an bzw. auf der Tubenschulter (100) abstützt.
  19. Tube nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Tubenkörper (3) aus Aluminium und/oder die Hülse aus Kunststoff ist.
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