DE102004040319A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von in Form von Stapeln angeordnetem Produkt - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von in Form von Stapeln angeordnetem Produkt Download PDFInfo
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Abstract
Um ein sicheres Zuführen von in Form von Stapeln (1) angeordnetem Produkt (2) zu einer Verpackungsstation (3), insbesondere zu einem Füllrohr (4) einer vertikalen Schlauchbeutelmaschine zu erreichen, werden die Stapel (1) mittels Zuführeinrichtung, welche z. B. Kassetten (5) aufweist, herangebracht, mittels einer Entnahmeeinrichtung (11) aus den Kassetten (5) entnommen und einer Stapelaufnahme (14) zugeführt, und schließlich von der Stapelaufnahme (14) z. B. an eine Füllrohrzuleitung (17) abgegeben.
Description
- Der Anmeldegegenstand betrifft die Verpackungsbranche und dort eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Zuführen von in Form von Stapeln angeordnetem Produkt zu einer Verpackungsstation.
- Es ist bekannt, gestapeltes Produkt in oben offene Leerbeutel zu füllen. Dabei werden die Stapel auf einer Transporteinrichtung an die Verpackungsstation gebracht und dort in die Beutel geworfen. Nachfolgend werden die Beutel an einer Verschließstation kopfseitig verschlossen. Die Leerbeutel wurden zuvor mittels einer vertikalen Schlauchbeutelmaschine hergestellt.
- Die bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, dass sie die vertikal ausgerichteten Stapel nicht immer sicher zuführt, und es deshalb zu unansehnlichen, teilweise sich auflösenden Stapeln kommen kann.
- Es liegt die Aufgabe zu Grunde, gestapeltes Produkt in sicherer Weise einer Verpackungsstation zuzuführen.
- Gelöst ist die Aufgabe gemäß Anspruch 1. Danach umfasst eine Vorrichtung zum Zuführen von in Form von Stapeln angeordnetem Produkt zu einer Verpackungsstation, insbesondere zu einem Füllrohr einer vertikalen Schlauchbeutelmaschine, folgende Einrichtungen:
- – eine Zuführeinrichtung, welche mindestens eine Reihe Aussparungen aufweist, jeweils eine Aussparung zum Aufnehmen eines Stapels vorgesehen ist, und mindestens eine Seitenwand, vorzugsweise zwei gegenüberliegende Seitenwände der Zuführeinrichtung offen ist bzw. offen sind, sowie
- – eine mittels eines Antriebes in einer Richtung quer zur Transportrichtung der Transporteinrichtung wirkende Entnahmeeinrichtung zum Entnehmen der Stapel durch eine offene Seitenwand und zum Bewegen mindestens einer Reihe hin zu einer Stapelaufnahme.
- Die vorgeschlagene Neuerung hat den Vorteil, dass die Stapel in sicherer Weise der Verpackungsstation zugeführt werden, da die Stapel während der Zuführung zunächst in den Aussparungen der Zuführeinrichtung gehalten werden, bis sie an die Entnahmeeinrichtung gelangen. Dort werden sie in die Stapelaufnahme gesetzt, welche wiederum für einen guten Zusammenhalt der Stapel sorgt, und die die Stapel einem Verpackungsprozess zuführt.
- An der Entnahmeeinrichtung werden die Stapel erfasst und seitlich aus der Zuführeinrichtung geschoben. Dazu genügt ein Versetzen des Rechens in horizontaler Richtung, da die Zuführeinrichtung an zwei gegenüberliegenden Seiten mindestens eine offene Seitenwand aufweist, und die Entnahmeeinrichtung durch diese Seitenwand bewegbar ist.
- Die Vorrichtung kann gemäß Anspruch 11 derart betrieben werden, dass mindestens zwei Reihen vorgesehen sind, und der Antrieb derart betrieben wird, dass die Entnahmeeinrichtung eine hinterste Reihe ergreift, und diese mitsamt einer vordersten Reihe aus den Aussparungen schiebt.
- Bei einem alternativen Verfahren zum Betreiben der vorgeschlagenen Vorrichtung (Anspruch 13) setzt die Entnahmeeinrichtung zunächst an einer vorderen Reihe an, schiebt diese aus der Zuführeinrichtung, und setzt sodann zurück, um eine weitere Reihe zu ergreifen, und diese aus der Zuführeinrichtung zu schieben.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung ist die Zuführeinrichtung eine Kassette, welche an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils eine offene Seitenwand aufweist, und die Entnahmeeinrichtung ist durch diese Seitenwände bewegbar (Anspruch 4). Dann kann gemäß Anspruch 14 jeweils eine Entnahme aus einer Kassette erfolgen.
- Weist gemäß Anspruch 2 die Entnahmeeinrichtung einen Rechen mit Zinken auf, wobei jeder Zinken bezüglich seiner Breite so bemessen ist, dass er durch eine Aussparung bewegbar ist, so können die Zinken derart alle Stapel oder nur einen Teil der Stapel aus einer Kassette entnehmen. Es wird jeweils ein Stapel (bei nur einer Reihe) bzw. werden mehrere nebeneinander liegende Stapel mehrerer benachbarter Reihen von einem Zinken erfasst und aus der Zuführeinrichtung geschoben. Weisen z. B. eine Zuführeinrichtung drei Aussparungen pro Reihe und der Rechen fünf Zinken auf (Anspruch 3), so können die ersten drei Zinken die Zuführeinrichtung in einer vorderen Position entleeren. Befindet sich dagegen die Zuführeinrichtung in einer hinteren Position (in Transportrichtung gesehen), so können die hinteren drei Zinken für eine Entleerung genutzt werden.
- Weist eine Zuführeinrichtung oder eine Kassette zwei Reihen auf (Anspruch 5), so können diese Reihen wahlweise einzeln oder gemeinsam herausgeschoben werden. Um den Entnahmevorgang effektiv durchführen zu können, sollten die Reihen jeweils mindestens drei Aussparungen aufweisen (Anspruch 6).
- Kassetten können mittels einer Transporteinrichtung (Anspruch 7) durch die Vorrichtung bewegt werden.
- Ist eine Höhenverstelleinrichtung für die Entnahmeeinrichtung vorgesehen (Anspruch 8), so kann die Entnahmeeinrichtung über eine geschlossene Seitenwand oder über eine erste Reihe gesetzt werden, um eine äußere zweite Reihe gemäß Anspruch 13 zu entnehmen. Hierbei ist es von Vorteil, dass die Entnahmeeinrichtung wahlweise an einer der Reihen durch Absenken ansetzbar ist, um wahlweise nur eine Reihe oder gleichzeitig mehrere Reihen entnehmen zu können. Wird z. B. eine mittlere von drei Reihen herausgeschoben, so schiebt diese Reihe zwangsläufig eine äußere Reihe mit heraus. Alternativ dazu könnte eine Horizontalverstelleinrichtung zum Versetzen der Entnahmeeinrichtung in die Horizontalrichtung vorgesehen werden, welche quer zu der Richtung verläuft, in welcher die Entnahmeeinrichtung die Stapel aus der Zuführeinrichtung herausschiebt, um die Entnahmeeinrichtung zwischen zwei Reihen setzen zu können (Anspruch 10).
- Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispiele darstellender Figuren näher beschrieben. Es zeigt:
-
1 in einer Seitenansicht eine Entnahmeeinrichtung, welche als Rechen mit fünf Zinken ausgeführt ist, beim Zuführen eines Stapels zu einer Stapelaufnahme an einem Füllrohr einer Verpackungsmaschine; -
2 in einer Seitenansicht einen aus aufeinander liegenden Gegenständen gebildeten Stapel, den es zu verpacken gilt; -
3 in einer Ansicht von oben den Rechen der1 an einer Kassette zum Heranführen von sechs Stapeln; -
4 in einer Ansicht von oben in drei Verfahrensschritten eine Vielzahl von Kassetten, wobei jede Kassette zwei Stapel heranführt, die vorderen drei Kassetten mittels einer Entnahmeeinrichtung geleert sind, und die entnommenen Stapel von einer Stapelaufnahme jeweils paarweise einem Füllrohr zugeführt werden; -
5 in einer Ansicht von oben den Gegenstand der4 , jedoch in drei weiteren Verfahrensschritten; -
6 in einer Ansicht von oben den Gegenstand der5 , jedoch in zwei weiteren Verfahrensschritten; -
7 in einer Ansicht von oben den Gegenstand der6 , jedoch in zwei weiteren Verfahrensschritten; -
8 in einer Ansicht von oben in einem weiteren Ausführungsbeispiel drei Verfahrensschritte, wobei jeweils eine Kassette mit zwei Reihen Stapeln und drei Stapeln pro Reihe zugeführt werden, und eine vordere Reihe von einem Rechen einer Stapelaufnahme zugeführt wird, welche die Stapel sodann einzeln nacheinander einem Füllrohr zuführt; -
9 in einer Ansicht von oben drei weitere Verfahrensschritte zum Gegenstand der8 ; -
10 in einer Ansicht von oben zwei weitere Verfahrensschritte zum Gegenstand der9 , sowie -
11 in einer Ansicht von oben zwei weitere Verfahrensschritte zum Gegenstand der10 . - Eine Vorrichtung dient zum Zuführen von in Form von Stapeln 1 angeordnetem Produkt
2 (2 ) zu einer Verpackungsstation3 (1 ), welche ein Füllrohr4 einer vertikalen Schlauchbeutelmaschine aufweist. - Eine Mehrzahl an Kassetten
5 dient dazu, jeweils sechs Stapel1 zu transportieren (3 ). Jede Kassette5 weist zwei Reihen6 ,13 Aussparungen7 auf. Jeweils eine Aussparung7 ist zum Aufnehmen eines Stapels1 vorgesehen. Die beiden gegenüberliegenden Seitenwände8 ,9 der Kassette5 sind offen. - Eine Transporteinrichtung
10 , welche ein Transportband aufweist, dient zum Transportieren der Kassetten5 durch die Vorrichtung, hin zu einer Entnahmeeinrichtung11 . - Eine mittels eines Antriebes
15 in einer Richtung18 (3 ) quer zur Transportrichtung12 der Transporteinrichtung10 wirkende Entnahmeeinrichtung11 dient zum Entnehmen der Stapel1 durch die offenen Seitenwände8 ,9 und zum Bewegen der Reihen6 ,13 hin zu einer Stapelaufnahme14 (1 ). Die Entnahmeeinrichtung11 weist einen Rechen19 mit fünf Zinken20 auf, wobei jeder Zinken20 bezüglich seiner Breite so bemessen ist, dass er durch eine Aussparung passt. Da die Kassetten5 an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils eine offene Seitenwand8 ,9 aufweisen, ist die Entnahmeeinrichtung11 durch diese Seitenwände8 ,9 bewegbar. - Beim Ausführungsbeispiel der
4 bis6 sind Kassetten5 dargestellt, die jeweils zwei Stapel1 transportieren. Jeweils drei dieser Kassetten5 aneinandergesetzt, entsprechen einer Kassette5 analog3 , welche sechs Stapel1 enthält. - Die Stapelaufnahme
14 dient zum Aufnehmen jeweils zweier Reihen6 ,13 , wobei die Stapelaufnahme14 in die Richtung, in die sich die Reihen6 ,13 erstrecken, bewegbar ist, um derart jeweils zwei Stapel1 der Reihen6 ,13 einer bodenseitig vorgesehenen Füllrohrzuleitung17 zuzuführen. Die Stapelaufnahme14 weist drei Gabeln22 auf, bei welchen jeweils ein Zwischenraum 16 zum Aufnehmen von zwei Stapeln1 der Reihen6 ,13 vorgesehen ist. Jeweils zwei Stapel1 werden derart nach unten in Richtung Füllrohr4 (1 ) gestoßen und gelangen in einen Schlauchbeutel, welcher dann die beiden Stapel1 , nebeneinander angeordnet, enthält. Der Antrieb15 der Entnahmeeinrichtung11 wird derart betrieben, dass die Entnahmeeinrichtung11 die hinterste Reihe13 ergreift, und diese mitsamt der vordersten Reihe6 aus den Aussparungen7 schiebt. - Beim Ausführungsbeispiel der
7 bis11 wird die Vorrichtung dagegen derart betrieben, dass die Entnahmeeinrichtung11 zunächst an einer vorderen Reihe6 ansetzt, diese aus der Zuführeinrichtung schiebt, und sodann zurücksetzt, eine weitere Reihe13 ergreift, und diese aus der Zuführeinrichtung schiebt. Um ein dazu nötiges Anheben und Absenken des Rechens19 ausführen zu können, ist an der Entnahmeeinrichtung11 eine Höhenverstelleinrichtung21 vorgesehen (1 ). - Nachdem der Rechen die vordere Reihe
6 in die Stapelaufnahme14 geschoben hat (7 , Position1 ), fällt ein erster Stapel1 der Reihe6 dort in die Füllrohrzuleitung17 (Position2 ). Bei ortsfestem Rechen19 werden sodann die Kassette5 und die Stapelaufnahme14 um jeweils einen Stapelabstand weiterbewegt (Position3 ), wodurch ein zweiter Stapel1 über die Füllrohrzuleitung17 gelangt. Die Zwischenräume16 werden nun von den mittleren drei Zinken20 des fünfzinkigen Rechens19 begrenzt. Danach fällt der zweite Stapel1 ab (8 , Position4 ). Nach einem weiteren Transportweg (Position5 ) gelangt der dritte und letzte Stapel1 der Reihe6 über die Füllrohrleitung17 und fällt in diese (Position6 ). Von Position4 bis Position6 schiebt der Rechen19 die zweite Reihe13 in die Stapelaufnahme14 . Der Rechen19 ist ganz nach rechts gesetzt, wenn eine nachfolgende Kassette5 an der Entnahmeeinrichtung11 ankommt (9 , Position7 ). Durch eine Bewegung der Stapelaufnahme14 entgegen der Transportrichtung12 der Kassetten5 werden die Stapel1 der Reihe13 nun von entgegengesetzter Seite her an die Füllrohrzuleitung17 abgegeben (Position8 bis12 der9 bis11 ). Währenddessen wird der Rechen zwischen zwei weitere Reihen6 ,13 gesetzt, um zunächst eine Reihe6 der inzwischen vollständig zurückgesetzten Stapelaufnahme14 zuzuführen (Positionen11 bis13 der10 und11 ), und dann später auch die weitere Reihe6 an die Stapelaufnahme14 abzugeben. -
- 1
- Stapel
- 2
- Produkt
- 3
- Verpackungsstation
- 4
- Füllrohr
- 5
- Kassette
- 6
- Reihe
- 7
- Aussparung
- 8, 9
- Seitenwand
- 10
- Transporteinrichtung
- 11
- Entnahmeeinrichtung
- 12
- Transportrichtung
- 13
- Reihe
- 14
- Stapelaufnahme
- 15
- Antrieb
- 16
- Zwischenraum
- 17
- Füllrohrzuleitung
- 18
- Richtung
- 19
- Rechen
- 20
- Zinken
- 21
- Höhenverstelleinrichtung
- 22
- Gabel
Claims (14)
- Vorrichtung zum Zuführen von in Form von Stapeln (
1 ) angeordnetem Produkt (2 ) zu einer Verpackungsstation (3 ), insbesondere zu einem Füllrohr (4 ) einer vertikalen Schlauchbeutelmaschine, wobei die Vorrichtung folgende Einrichtungen umfasst: – eine Zuführeinrichtung, welche mindestens eine Reihe (6 ,13 ) Aussparungen (7 ) aufweist, jeweils eine Aussparung (7 ) zum Aufnehmen eines Stapels (1 ) vorgesehen ist, und mindestens eine Seitenwand (8 ), vorzugsweise zwei gegenüberliegende Seitenwände (8 ,9 ) der Zuführeinrichtung offen ist bzw. offen sind, sowie – eine mittels eines Antriebes (15 ) in einer Richtung (18 ) quer zur Transportrichtung (12 ) der Transporteinrichtung (10 ) wirkende Entnahmeeinrichtung (11 ) zum Entnehmen der Stapel (1 ) durch eine offene Seitenwand (8 ) und zum Bewegen mindestens einer Reihe (6 ,13 ) hin zu einer Stapelaufnahme (14 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmeeinrichtung (
11 ) einen Rechen (19 ) mit Zinken (20 ) aufweist, wobei jeder Zinken (20 ) bezüglich seiner Breite so bemessen ist, dass er durch eine Aussparung (7 ) bewegbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rechen (
19 ) fünf Zinken (20 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung eine Kassette (
5 ) ist, dass die Kassette (5 ) an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils eine offene Seitenwand (8 ,9 ) aufweist, und die Entnahmeeinrichtung (11 ) durch diese Seitenwände bewegbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kassette (
5 ) zwei Reihen (6 ,13 ) Aussparungen (7 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass jede Reihe (
6 ,13 ) mindestens drei Aussparungen (7 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Transporteinrichtung (
10 ), vorzugsweise ein Transportband, zum Transportieren der Kassetten (5 ) durch die Vorrichtung vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhenverstelleinrichtung (
21 ) für die Entnahmeeinrichtung (11 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Horizontalverstelleinrichtung zum Versetzen der Entnahmeeinrichtung in horizontaler Richtung vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmeeinrichtung (
11 ) wahlweise an einer der Reihen (6 ,13 ) durch Absenken bzw. Horizontalversetzen ansetzbar ist, um wahlweise nur eine Reihe (6 ) oder gleichzeitig mehrere Reihen (6 ,13 ) entnehmen zu können. - Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei mindestens zwei Reihen (
6 ,13 ) vorgesehen sind, und der Antrieb (15 ) derart betrieben wird, dass die Entnahmeeinrichtung (11 ) eine hinterste Reihe (13 ) ergreift, und diese mitsamt einer vordersten Reihe (6 ) aus den Aussparungen (7 ) schiebt. - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst die vordere Reihe (
6 ) und später, in einem weiteren Entnahmevorgang, die hintere Reihe (13 ) aus der Zuführeinrichtung geschoben wird. - Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmeeinrichtung (
11 ) zunächst an einer vorderen Reihe (6 ) ansetzt, diese aus der Zuführeinrichtung schiebt, und sodann zurücksetzt, eine weitere Reihe (13 ) ergreift, und diese aus der Zuführeinrichtung schiebt. - Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung gemäß Anspruch 4 und wahlweise mindestens einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Entnahme aus jeweils einer Kassette (
5 ) erfolgt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE200410040319 DE102004040319A1 (de) | 2004-08-20 | 2004-08-20 | Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von in Form von Stapeln angeordnetem Produkt |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE200410040319 DE102004040319A1 (de) | 2004-08-20 | 2004-08-20 | Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von in Form von Stapeln angeordnetem Produkt |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE102004040319A1 true DE102004040319A1 (de) | 2006-02-23 |
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ID=35721507
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE200410040319 Withdrawn DE102004040319A1 (de) | 2004-08-20 | 2004-08-20 | Vorrichtung und Verfahren zum Zuführen von in Form von Stapeln angeordnetem Produkt |
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Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE102004040319A1 (de) |
Citations (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
2004
- 2004-08-20 DE DE200410040319 patent/DE102004040319A1/de not_active Withdrawn
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