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DE102004049636A1 - Vorrichtung zur Kühlung von flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medien von Fahrzeugen - Google Patents

Vorrichtung zur Kühlung von flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medien von Fahrzeugen Download PDF

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DE102004049636A1
DE102004049636A1 DE200410049636 DE102004049636A DE102004049636A1 DE 102004049636 A1 DE102004049636 A1 DE 102004049636A1 DE 200410049636 DE200410049636 DE 200410049636 DE 102004049636 A DE102004049636 A DE 102004049636A DE 102004049636 A1 DE102004049636 A1 DE 102004049636A1
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cooled
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Anke Kollmus
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Kollmuß Anke
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    • B60K11/00Arrangement in connection with cooling of propulsion units
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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cooling, Air Intake And Gas Exhaust, And Fuel Tank Arrangements In Propulsion Units (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Kühlung von flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medien (2) von Fahrzeugen (3) oder Apparaten zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, bei welcher die Mantelhülle (4) des Fahrzeuges (3) oder Apparates vollständig oder bereichsweise unter Einsatz einer oder mehrerer, schräg oder parallel zur Mantelhülle (4) ausgerichteter Wandungen (6) doppelwandig oder mehrwandig ausgebildet ist, wobei das zu kühlende Medium (2) in dem oder den zwischen der Mantelhülle (4) und der oder den Wandungen (6) gebildeten Zwischenräumen (7) geführt ist und die Wandungen (6) in ihren Randbereichen (11) abschnittsweise oder umlaufend dicht mit der Mantelhülle (4) in Verbindung stehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kühlung von flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medien von Fahrzeugen oder Apparaten zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
  • Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, beispielsweise das Kühlwasser eines Kraftfahrzeuges durch einen aus mehreren nebeneinander angeordneten Kühlrohren bestehenden Kühler hindurchzuleiten, wobei der Anstellwinkel dieses Kühlers rechtwinklig zur Strömungsrichtung des Fahrtwindes ist.
  • Damit dieser bekannte Kühler überhaupt eine kühlende Wirkung entfalten kann, ist es gegebenenfalls erforderlich, diesen Kühler beispielsweise exponiert – d.h. die Manteloberfläche des Fahrzeuges nach außen hin überragend – an dem Fahrzeug anzubringen. Denn dann kann der Fahrtwind kühlenden Einfluß auf diesen bekannten Kühler ausüben.
  • Alternativ zu der exponierten, aerodynamisch äußerst ungünstigen Anbringung des Kühlers ist es aus dem Stand der Technik bekannt, aus mehreren nebeneinander angeordneten Kühlstäben bestehende bekannte Kühler im stirnseitigen Bereich des Motorraumes vorzusehen, wobei die Karosserie des Fahrzeuges dann stirnseitig eine Lufteinlaßöffnung aufweist, durch welche die den bekannten Kühler kühlende Luft in den Motorraum eindringenden und kühlenden Einfluß auf den Kühler ausüben kann.
  • Sowohl die exponierte, aus dem Fahrzeug aerodynamisch ungünstig herausragende Anbringung eines Kühlers als auch die Kombination eines im Motorraum vorgesehenen Kühlers mit einer stirnseitigen Lufteintrittsöffnung der Karosserie erfordern jeweils eine ausgeprägte Anströmung des bekannte Kühlers mit Fahrtwind, damit dieser überhaupt seine Wirkung entfalten kann.
  • Der bekannte Kühler mit nebeneinanderliegenden Kühlstäben weist daher den gravierenden Nachteil eines erheblichen, durch die erforderliche Anströmung und seinen steilen Anstellwinkel bedingten Luftwiderstandes auf.
  • Dieser erhebliche Luftwiderstand des bekannten Kühlers macht sich einerseits durch einen erhöhten Treibstoffverbrauch nachteilig bemerkbar.
  • Andererseits führt der erhöhte Luftwiderstand des bekannten Kühlers zu einer gerade im Rennsport unerwünschten Geschwindigkeitsreduzierung.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung zur Kühlung von flüssigen, gasförmigen und fließfähigen Medien von % Fahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, deren Luftwiderstand besonders niedrig ist und deutlich unterhalb desjenigen Luftwiderstandes liegt, den ein herkömmlicher Kühler mit senkrecht zur Fahrtrichtung ausgerichteten Kühlstäben aufweist, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung durch die Absenkung des Luftwiderstandes einerseits einer Senkung des Treibstoffverbrauches bewirken soll und andererseits eine höhere Geschwindigkeit bei gleicher Motorleistung erlauben soll.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeuges zu Lande mit einer strichpunktiert angedeuteten erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Kühlung eines flüssigen Mediums des Fahrzeuges zu Lande;
  • 2 einen ausschnittsweisen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Kühlung entlang der Linie A-A in 1 mit einer Verkleidung;
  • 3 eine ausschnittsweise, schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Kühlung.
  • Wie bereits aus 1 hervorgeht, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) zur Kühlung von flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medien (2) von Fahrzeugen (3) oder Apparaten zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, die Mantelhülle (4) des Fahrzeuges (3) oder Apparates vollständig oder bereichsweise.
  • Unter Einsatz einer oder mehrerer, schräg oder parallel zur Mantelhülle (4) ausgerichteter Wandungen (6) ist die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) zur Kühlung in der Regel doppelwandig oder mehrwandig ausgebildet.
  • Vorzugsweise ist das zu kühlende Medium (2) in dem oder den zwischen der Mantelhülle (4) und der oder den Wandungen (6) gebildeten Zwischenräumen (7) geführt, wobei die Wandungen (6) in ihren Randbereichen (11) abschnittsweise oder umlaufend und vorzugsweise dicht mit der Mantelhülle (4) in Verbindung stehen.
  • Wie insbesondere aus 3 hervorgeht, verfügt der Zwischenraum (7) zwischen der Mantelhülle (4) und der oder den Wandungen (6) über einen oder mehrere Zuläufe (12) für das zu kühlende Medium (2) sowie über einen oder mehrere Abläufe (13) für das gekühlte Medium (2).
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen können der oder die Zuläufe (12) und/oder der oder die Abläufe (13) für das zu kühlende Medium (2) rohrartig, schlitzartig, spaltartig, in Form von schmalen Öffnungen, in Form von mehreren nebeneinander angeordneter Düsen oder in Form eines Rohres mit einer Lochreihe ausgebildet sein und sich vorzugsweise über die gesamte Breite der Vorrichtung (1) zur Kühlung – oder zumindest über einen Teil deren Breite – erstrecken.
  • Durch die vorbeschriebene breite Form der Anschlüsse des Zulaufes (12) und/oder des Ablaufes (13) an der eigentlichen Vorrichtung (1) zur Kühlung eines Mediums (2) wird die die Kühlleistung nachteilig beeinflussende Bildung von Bereichen ohne Durchströmung und von störenden Verwirbelungen wirksam verhindert und die Durchflußleistung gesteigert.
  • Vorzugsweise ist die Wandung (6) innenwärtig oder außenwärtig von der Mantelhülle (4) der Vorrichtung (1) zur Kühlung vorgesehen.
  • Die Mantelhülle (4) der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung kann beispielsweise bündig mit der sie seitlich umgebenden Mantelhülle des Fahrzeuges oder Apparates abschließen oder gegenüber der seitlich umgebenden Mantelhülle des Fahrzeuges nach innen zurückgesetzt oder diese nach außen überragend sein.
  • In einer besonders bevorzugten und nachträglich besonders einfach zu montierenden Ausführungsform können die Mantelhülle (4) der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung und die mindestens eine benachbarte Wandung (6) eine funktionelle Kühl-Einheit bilden, welche in die Mantelfläche des Fahrzeuges grundsätzlich an beliebiger Stelle bündig, überstehend oder zurückgesetzt einsetzbar ist.
  • Zwischen der Mantelhülle (4) und der oder den Wänden (6) können ein oder mehrere Stege (5) zu Versteifungszwecken und/oder zu Wärmeabführungszwecken und/oder zur Führung des zu kühlenden Mediums (2) vorgesehen sein.
  • Der Begriff „Mantelhülle" (4) umfaßt im Sinne des vorliegenden Schutzrechtes beispielsweise sämtliche Oberflächenanteile – oder Teile hiervon – des Fahrzeuges (3) oder Apparates zur Beförderung oder von dessen Bauteilen.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu kann im Sinne des vorliegenden Schutzrechtes der Begriff „Mantelhülle" (4) die komplette Grenzfläche – oder einen Teil hiervon – des Fahrzeuges (3) oder des Apparates zur Beförderung oder von dessen Bauteilen gegenüber dem das Fahrzeug oder den Apparat zur Beförderung umgebenden oder diese durchströmenden Medium darstellen, einschließlich der Grund- und Deckfläche des Fahrzeuges (3) oder Apparates.
  • Bei der Mantelhülle (4) kann es sich insbesondere um einen Kotflügel, eine Motorhaube, einen Unterboden, ein Dach, eine Türe, einen Seitenspiegel, einen Spoiler, eine Luftleitfläche, einen Lufttunnel, einen Luftführungskanal, eine Radaufhängung, eine Windschutzscheibe, eine Scheibe, einen Rumpf, eine Tragfläche oder ein Unterwasserschiff handeln.
  • Der Abstand (8) zwischen der Mantelhülle (4) und der benachbarten Wand (6) oder zwischen den Wänden (6) kann im Bereich von 1,5 m bis 0,1 mm, vorzugsweise im Bereich von 1,0 m bis 0,2 mm, insbesondere im Bereich von 15,0 mm bis 0,3 mm, liegen.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen kann der Abstand (8) zwischen der Mantelhülle (4) und der benachbarten Wand (6) oder zwischen den Wänden (6) derart gering bemessen sein, daß das zu kühlende Medium (2) lediglich in Form eines dünnen Filmes oder einer dünnen Schicht in dem Zwischenraum (7) fließt.
  • Dies führt zu dem Vorteil, daß eine besonders effektive Kühlung des zu kühlenden Mediums (2) mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) möglich ist.
  • In der Regel dienen die gegebenenfalls vorhandenen Stege (5) zur Beabstandung der Wände (6) voneinander oder von der Mantelhülle (4).
  • Die Stege (5) können beispielsweise in Form von Stegflächen, Stegstreifen, Stegprofilen oder von Stützen ausgebildet sein, welche massiv oder vollständig oder bereichsweise durchlässig für das zu kühlende Medium (2) ausgestaltet sind.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung können die Stege (5) wärmetransportierend – zum Zwecke eines Wärmetransportes von dem zu kühlenden Medium (2) auf die Mantelhülle (4) – und großflächig mit der Mantelhülle (4) in Verbindung stehen.
  • In der Regel handelt es sich bei dem zu kühlenden flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medium (2) beispielsweise um Kühlwasser, Motoröl, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit, Innenluft, Kabinenluft, Abgase oder Verbrennungsgase.
  • In den von den Stegen (5) vorzugsweise kammerartig unterteilten Zwischenräumen (7) der Vorrichtung (1) zur Kühlung können beispielsweise voneinander verschiedene oder einander entsprechende zu kühlende Medien (2) oder Medien (2) unterschiedlicher Temperatur im Gleichstrom oder im Gegenstrom zueinander geführt sein.
  • Vorzugsweise können die Stege (5) derart ausgebildet und angeordnet sein, daß das zu kühlende Medium (2) spiralförmig, mäanderförmig, schlingenförmig, wellenförmig, gewunden oder serpentinenförmig die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) zur Kühlung durchströmt.
  • In der Regel durchströmt das zu kühlende Medium (2) die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) zur Kühlung aufgrund von Konvektion und/oder einer Pumpeneinwirkung und/oder eines Druck- und/oder Temperaturgefälles.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung können auf der außenliegenden Oberseite der Mantelhülle (4) und/oder auf den Außenseiten der Wände (6) ein oder mehrere Kühlrippen (9) vorgesehen sein, welche beispielsweise parallel oder schräg zur Strömungsrichtung des das Fahrzeug (3) oder den Apparat zur Beförderung umgebenden Mediums ausgerichtet sind.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung kann sich ferner gegebenenfalls eine ein- oder mehrteilige Verkleidung (10) ganzflächig oder abschnittsweise außenseitig über die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) zur Kühlung erstrecken (siehe 2).
  • Wie in 3 dargestellt, können die seitlichen sowie die front- und rückwärtigen Randbereiche der Verkleidung (10) beabstandet von der durch den Fahrtwind zu kühlenden Mantelhülle (4) sein.
  • Alternativ hierzu ist es möglich, die seitlichen und/oder die front- und rückwärtigen Randbereiche der Verkleidung (10) mit der Mantelfläche des Fahrzeuges oder Apparates zur Beförderung – aerodynamisch möglichst günstig – in Verbindung zu bringen.
  • Im Falle der Anbringung einer Verkleidung (10) kann der zwischen der überdeckten Mantelhülle (4) und der Verkleidung (10) befindliche Bereich von dem das Fahrzeug (3) oder den Apparat zur Beförderung umgebenden Medium während der Bewegung des Fahrzeuges (3) oder des Apparates zu Kühlzwecken vorzugsweise durchströmt werden.
  • Die Mantelhülle (4) und/oder die Wandungen (6) der erfindugsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung sind vorzugsweise aus Metall, kunststoffbeschichtetem Metall, Kunststoff, faserverstärktem Kunststoff, metallbeschichtetem Kunststoff, Keramik oder Glas gefertigt.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Kühlung eines flüssigen oder gasförmigen, fließfähigen Mediums bei mindestens gleicher Kühlleistung einen deutlich geringeren Luftwiderstand als herkömmliche Kühler mit nebeneinander angeordneten Kühlstäben und rechtwinkliger Ausrichtung zur Strömungsrichtung des Fahrtwindes aufweist.
  • Schließlich ist die Oberfläche der erfindungsgemäßen Kühlvorrichtung, anders als bei den bekannten Kühlern, nicht senkrecht, sondern – aerodynamisch deutlich günstiger – parallel zur Anströmrichtung des das Fahrzeug umgebenden Mediums ausgerichtet.
  • Aufgrund des nicht vorhandenen zusätzlichen Luftwiderstandes der erfindungsgemäßen Kühlvorrichtung bewirkt die erfindungsgemäße Kühlvorrichtung eine beträchtliche Senkung des Treibstoffverbrauchs und erlaubt gleichzeitig bei gleicher Motorleistung eine deutliche Erhöhung der Geschwindigkeit.
  • Insbesondere wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) zur Kühlung beispielsweise in einen Spoiler oder eine Luftleitfläche integriert ist, kann im Falle des Einsatzes der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung ein erhöh ter Anpreßdruck des Fahrzeuges – beispielsweise auf die Fahrbahn – erreicht werden, welcher einen positiven Einfluß auf die fahrdynamischen Eigenschaften und die Sicherheit des Fahrzeuges ausübt.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung besteht ferner darin, daß ihr Gewicht im Vergleich zu dem Gewicht von bekannten Kühlern mit senkrecht zur Fahrtwindrichtung ausgerichteter Anströmfläche deutlich geringer ist. Gerade im Rennsport führt diese Gewichtseinsparung zu entscheidenden Vorteilen.

Claims (19)

  1. Vorrichtung (1) zur Kühlung von flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medien (2) von Fahrzeugen (3) oder Apparaten zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelhülle (4) des Fahrzeuges (3) oder Apparates vollständig oder bereichsweise unter Einsatz einer oder mehrerer, schräg oder parallel zur Mantelhülle (4) ausgerichteter Wandungen (6) doppelwandig oder mehrwandig ausgebildet ist, wobei das zu kühlende Medium (2) in dem oder den zwischen der Mantelhülle (4) und der oder den Wandungen (6) gebildeten Zwischenräumen (7) geführt ist und die Wandungen (6) in ihren Randbereichen (11) abschnittsweise oder umlaufend dicht mit der Mantelhülle (4) in Verbindung stehen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum (7) zwischen der Mantelhülle (4) und der oder den Wandungen (6) über einen oder mehrere Zuläufe (12) für das zu kühlende Medium (2) sowie über einen oder mehrere Abläufe (13) für das gekühlte Medium (2) verfügt.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Zuläufe (12) und/oder der oder die Abläufe (13) für das zu kühlende Medium (2) rohrartig, schlitzartig, spaltartig, in Form von schmalen Öffnungen, in Form von mehreren nebeneinander angeordneter Düsen oder in Form eines Rohres mit einer Lochreihe ausgebildet sind und sich über die gesamte Breite der Vorrichtung (1) zur Kühlung – oder zumindest über einen Teil deren Breite – erstrecken.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (6) innenwärtig oder außenwärtig von der Mantelhülle (4) vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelhülle (4) der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung bündig mit der sie umgebenden Mantelhülle des Fahrzeuges oder Apparates abschließt oder gegenüber der Mantelhülle des Fahrzeuges nach innen zurückgesetzt oder diese nach außen überragend ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelhülle (4) der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) zur Kühlung und die mindestens eine benachbarte Wandung (6) eine funktionelle Kühl-Einheit bilden, welche in die Mantelfläche des Fahrzeuges an beliebiger Stelle bündig, überstehend oder zurückgesetzt einsetzbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Mantelhülle (4) und der oder den Wänden (6) ein oder mehrere Stege (5) zu Versteifungszwecken und/oder zu Wärmeabführungszwecken und/oder zur Führung des zu kühlenden Mediums (2) vorgesehen sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelhülle (4) sämtliche Oberflächenanteile – oder einen Teil hiervon- des Fahrzeuges (3) oder Apparates zur Beförderung oder von dessen Bauteilen umfaßt und die komplette oder bereichsweise Grenzfläche des Fahrzeuges (3) oder des Apparates zur Beförderung oder von dessen Bauteilen gegenüber dem das Fahrzeug oder den Apparat zur Beförderung umgebenden oder diese durchströmenden Medium darstellt, einschließlich der Grund- und Deckfläche des Fahrzeuges (3) oder Apparates.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Mantelhülle (4) um einen Kotflügel, eine Motorhaube, einen Unterboden, ein Dach, eine Türe, einen Seitenspiegel, einen Spoiler, eine Luftleitfläche, einen Lufttunnel, einen Luftführungskanal, eine Radaufhängung, eine Windschutzscheibe, eine Scheibe, einen Rumpf, eine Tragfläche oder ein Unterwasserschiff handelt.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (8) zwischen der Mantelhülle (4) und der benachbarten Wand (6) oder zwischen den Wänden (6) im Bereich von 1,5 m bis 0,1 mm, vorzugsweise im Bereich von 1,0 m bis 0,2 mm, insbesondere im Bereich von 15,0 mm bis 0,3 mm, liegt.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (8) zwischen der Mantelhülle (4) und der benachbarten Wand (6) oder zwischen den Wänden (6) derart gering bemessen ist, daß das zu kühlende Medium (2) in Form eines dünnen Filmes oder einer dünnen Schicht in dem Zwischenraum (7) fließt.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (5) zur Beabstandung der Wände (6) voneinander oder von der Mantelhülle (4) dienen und in Form von Stegflächen, Stegstreifen, Stegprofilen oder von Stützen ausgebildet sind, welche massiv oder vollständig oder bereichsweise durchlässig für das zu kühlende Medium (2) ausgestaltet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (5) wärmetransportierend zum Zwecke eines Wärmetransportes von dem zu kühlenden Medium (2) auf die Mantelhülle (4) großflächig mit der Mantelhülle (4) in Verbindung stehen.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem zu kühlenden flüssigen, gasförmigen oder fließfähigen Medium (2) um Kühlwasser, Motoröl, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit, Innenluft, Kabinenluft, Abgase oder Verbrennungsgase handelt.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den von den Stegen (5) kammerartig unterteilten Zwischenräumen (7) der Vorrichtung (1) zur Kühlung voneinander verschiedene oder einander entsprechende zu kühlende Medien (2) oder Medien (2) unterschiedlicher Temperatur im Gleichstrom oder im Gegenstrom zueinander geführt sind.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (5) derart ausgebildet und angeordnet sind, daß das zu kühlende Medium (2) spiralförmig, mäanderförmig, schlingenförmig, wellenförmig, gewunden oder serpentinenförmig die Vorrichtung (1) zur Kühlung durchströmt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zu kühlende Medium (2) die Vorrichtung (1) zur Kühlung aufgrund von Konvektion und/oder einer Pumpeneinwirkung und/oder eines Druck- und/oder Temperaturgefälles durchströmt.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelhülle (4) der Vorrichtung (1) zur Kühlung zur Verbesserung der Wärmeabgabe an den Fahrtwind gewellt ist und/oder daß auf der außenliegenden Oberseite der Mantelhülle (4) und/oder auf den Außenseiten der Wände (6) ein oder mehrere Kühlrippen (9) vorgesehen sind, welche parallel oder schräg zur Strömungsrichtung des das Fahrzeug (3) oder den Apparat zur Beförderung umgebenden Mediums ausgerichtet sind.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich eine ein- oder mehrteilige Verkleidung (10) ganzflächig oder abschnittsweise außenseitig über die Vorrichtung (1) zur Kühlung erstreckt, wobei der zwischen der überdeckten Mantelhülle (4) und der Verkleidung (10) befindliche Bereich von dem das Fahrzeug (3) oder den Apparat zur Beförderung umgebenden Medium während der Bewegung des Fahrzeuges (3) oder des Apparates durchströmt wird.
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