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DE102004049509B4 - Speichelsauger - Google Patents

Speichelsauger Download PDF

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DE102004049509B4 DE102004049509A DE102004049509A DE102004049509B4 DE 102004049509 B4 DE102004049509 B4 DE 102004049509B4 DE 102004049509 A DE102004049509 A DE 102004049509A DE 102004049509 A DE102004049509 A DE 102004049509A DE 102004049509 B4 DE102004049509 B4 DE 102004049509B4
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    • A61C17/06Saliva removers; Accessories therefor
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Abstract

Sauger, aufweisend:
ein Saugrohr mit einem ersten Ende (1a) und einem zweiten Ende (1b), wobei das Rohr (1) einen Außendurchmesser Da von etwa 4 mm bis 9 mm und eine Länge l von 10 bis 20 cm aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem ersten Ende (1a) ein Außengewinde (2a) für das Aufschrauben einer Kanüle vorhanden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sauger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
  • Die Verwendung von Speichelsaugern ist in der Zahnmedizin weit verbreitet. Sie bestehen üblicherweise aus einer Saugpumpe, die über einen flexiblen Schlauch mit einer Kupplung verbunden ist, in welche ein Saugrohr einsteckbar ist. Das Saugrohr selbst kann bspw. aus Kunststoff oder rostfreiem Edelstahl ausgebildet sein. Im Prinzip werden zwei Arten von Saugrohren benutzt: ein relativ, großes, steifes Saugrohr, auch "Nebelsauger" genannt, zum Ansaugen von Bruchstücken und Kühlwasser, die durch einen Zahnbohrer ausgeschleudert werden, und ein Speichelsauger, dessen Saugrohr von geringerem Durchmesser und flexibel ausgebildet ist. Der Speichelsauger hängt zumeist während der gesamten Behandlungsphase im Mundwinkel des Patienten und saugt den vom ihm erzeugten Speichel aus der Mundhöhle ab.
  • In der DE 296 13 629 U1 ist ein Sauger offenbart, welcher auch für den zahnmedizinischen Bereich einsetzbar ist, wobei das Saugrohr eine Länge von etwa 120 mm bis 170 mm und einen Außendurchmesser von etwa 6 mm bis 8 mm aufweist. Hier sind Saugrohr und Kanüle durch eine Steckverbindung aneinander gesichert.
  • Die DE 198 46 298 A1 betrifft ein Dentalinstrument mit einem Saugrohr, dessen distales Ende mit einer Halteöffnung ausgebildet ist, in die ein Spiegel einsteckbar ist. Zusätzlich sind noch eine oder zwei weitere Öffnungen im Bereich des Saugrohrs vorhanden, die der Absaugung von Speichel dienen.
  • Ausgehend von dem genannten Stand der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte und vielfältig einsetzbare Absaugvorrichtung anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche 1 und 10 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Sauger weist ein starres Saugrohr mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende auf, wobei an dem ersten Ende ein Außengewinde für das Aufschrauben einer Kanüle vorhanden ist und wobei das Rohr einen Außendurchmesser Da von etwa 4 mm bis 9 mm und eine Länge l von etwa 10,0 cm bis 20,0 cm aufweist. Das starre und schmale Rohr ermöglicht eine präzise Handhabung des Saugers und eine punktgenaues, steriles Absaugen. Über das Gewinde können im Handel erhältliche Einmalkanülen auf den Sauger aufgeschraubt werden, welche bislang lediglich für Spritzen zum Einsatz kamen. Da die Einmalkanülen wegwerfbar sind, entfällt ein umständliches Sterilisieren der Saugspitzen. Das zweite Ende des Saugrohres kann in eine übliche Kupplung für zahnärztliche Sauger eingesteckt werden. Die Absaugung erfolgt über herkömmliche Saugpumpen, die über einen flexiblen Schlauch mit der Kupplung verbunden sind. Über das Außengewinde sind die Kanülen schnell und mit wenigen Handgriffen mit dem Saugrohr verbindbar.
  • Entsprechend den geringen Außendurchmessern weist das Saugrohr vorzugsweise einen Innendurchmesser von 2 bis 6, besonders bevorzugt von 3 bis 5 mm auf. Dieser Innendurchmesser ist ausreichend, um Speichel sowie kleinere Bruchstücke, die beim Arbeiten mit zahnärztlichen Geräten erzeugt werden, abzusaugen.
  • Der Außendurchmesser Da liegt bevorzugt bei 5 bis 7 mm. Ein Rohr dieser Stärke liegt, ähnlich wie ein Stift, gut in der Hand des Zahnarztes und kann präzise im benötigten Bereich eingesetzt werden.
  • Das Saugrohr ist vorzugsweise zumindest teilweise mit einem rutschfesten Kunststoffüberzug versehen. Der Kunststoffüberzug sollte rutschfest ausgebildet sein, um einen sicheren Griff des Zahnarztes zu ermöglichen. Zudem sollte der Kunststoffüberzug so ausgebildet sein, dass er leicht gereinigt bzw. desinfiziert werden kann, insbesondere in einem Autoklav.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist am Saugrohr ein Schaltmittel angebracht, durch das der Sauger ein- und ausschaltbar ist. Das Schaltmittel ist vorzugsweise als Unterbrecher ausgestaltet, wobei die Saugung durch Knopfdruck, bspw. mit dem Zeigefinger, unterbrochen wird. Das Schaltmittel kann mit einem Geschiebe verbunden sein, durch welches das Saugrohr verschließbar ist. Über das Schaltmittel wird somit unmittelbar auf das Saugrohr zur Unterbrechung des Saugvorgangs eingewirkt. Zusätzlich dazu kann selbstverständlich der übliche Ein-/Ausschalter an der Saugmaschine bzw. der Haltevorrichtung zur Unterbrechung der Energieversorgung vorhanden sein.
  • Zusätzlich zu dem Schaltmittel für die Unterbrechung der Saugströmung kann ein Betätigungsmittel zur Steuerung der Saugdruckleistung vorhanden sein. Auf diese Weise kann die Bedienungsperson, bspw. der Arzt, unmittelbar manuell auf den erfindungsgemäßen Sauger einwirken, um die Saugdruckleistung dem jeweiligen Bedarf anzupassen. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Betätigungsmittel als Stellrädchen auf dem Saugrohr ausgebildet. Das Stellrädchen ermöglicht eine stufenlose Regelung der Saugdruckleistung, bspw. durch den Zeigefinger der Bedienungsperson, wobei die Arbeit mit dem erfindungsgemäßen Sauger nicht unterbrochen zu werden braucht. Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann das Betätigungsmittel auch als Fußanlasser ausgebildet sein. In diesem Fall ist der Fußanlasser direkt mit dem erfindungsgemäßen Saugrohr gekoppelt. Die Einstellung der Saugleistung kann über eine Änderung des Öffnungsquerschnitts des Saugrohres erfolgen.
  • Ergänzend oder alternativ zu den vorgenannten Ausführungsformen weist ein Sauger gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung ein Saugrohr mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende auf, wobei am Saugrohr benachbart dem ersten Ende ein Spiegelelement oder ein chirurgischer Wundhaken lösbar befestigt ist und das Rohr einen Außendurchmesser Da von etwa 4 mm bis etwa 9 mm und eine Länge l von etwa 10,0 bis etwa 20,0 cm aufweist. Das Saugrohr des erfindungsgemäßen Saugers erfüllt demzufolge ein Doppelfunktion: Zum einen kann über das erste offene Ende gezielt Speichel aus dem Mund des Patienten abgesaugt werden und zum anderen dient es als Halterung für ein zusätzliches zahnärztliches und/oder chirurgisches Instrument, nämlich einen chirurgischen Rundhaken. Dieses zusätzliche chirurgische Instrument ist unmittelbar am äußeren Umfang des Saugrohres angebracht, so dass das Element zusammen mit dem ersten, vorderen Ende des Saugrohres im Mund des Patienten bewegt werden kann. Der Benutzer, das heißt, bspw. der Zahnarzt, kann mit nur einer Hand somit mehrere Arbeitsgeräte gleichzeitig betätigen. Hierdurch wird Assistenzpersonal eingespart, das andernfalls zum Halten der Geräte notwendig wäre. Zudem bietet sich dem Zahnarzt bei der Arbeit ein übersichtliches Arbeitsfeld.
  • Bei dem Spiegel kann es sich bspw. um einen üblichen zahnärztlichen Rundspiegel handeln, der vorzugsweise über ein Geschiebe am Außenumfang des Rohres befestigt ist. Bei dem Geschiebe kann es sich insbesondere um ein T-Geschiebe handeln, wie es im Stand der Technik für verschiedene Einsätze üblich ist. Auch eine andere, vorzugsweise lösbare Befestigung am Außenumfang des Saugrohres ist möglich. Eine lösbare Befestigung ist insofern von Vorteil, als es die Reinigung bzw. Sterilisation der beiden Elemente unabhängig voneinander ermöglicht. Darüber hinaus können Spiegelelemente verschiedener Form oder Größe, je nach Bedarf, befestigt werden. Auch ist das Auswechseln des Spiegelelements, bspw. durch einen chirurgischen Wundhaken, ist möglich, so dass sich die Einsatzmöglichkeit des erfindungsgemäßen Saugers zusätzlich erweitert.
  • Der Außendurchmesser Da am ersten Ende, das heißt, an demjenigen Ende, das dem Spiegelelement oder dem chirurgischen Wundhaken benachbart ist, kann kleiner sein als der Außendurchmesser Da am zweiten Ende. Durch diese konische Verjüngung des Saugrohres gegen das erste, beim Einsatz dem Patienten zugewandte Ende wird es ermöglicht, eine besonders feine Ansaugspitze auszubilden, wobei gleichzeitig das zweite, hintere Ende einen ausreichenden Durchmesser aufweist, um in herkömmliche Kupplungen eingeführt zu werden.
  • Die Erfindung wird nun in Bezug auf bevorzugte Ausführungsformen, dargestellt in den beigefügten Zeichnungen, beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Sauger im Längsschnitt;
  • 2 eine Detailansicht des vorderen Endes des erfindungsgemäßen Saugers im Längsschnitt;
  • die 3a und 3b Teilansichten zur Ausgestaltung des Schaltmittels des erfindungsgemäßen Saugers;
  • 4 eine Detailansicht des erfindungsgemäßen Saugers entlang der Längsachse; und
  • 5 einen Sauger gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Sauger, der aufgrund seiner Abmessungen im weiteren als "Mikrosauger" bezeichnet wird, in Längsansicht. Der Sauger umfasst ein Saugrohr 1 mit einem ersten Ende 1a, das bei der Benutzung zum Patienten hin gerichtet ist, und einem zweiten Ende 1b, das mit einer herkömmlichen Kupplung zum Anschluss an eine Saugmaschine koppelbar ist. Das Saugrohr kann bspw. aus rostfreiem Edelstahl oder einem anderen Material hergestellt sein, das für den Einsatz im zahnärztlichen Bereich geeignet ist. Im Griffbereich des Saugrohres kann ein sterilisierbarer Kunststoffüberzug zur Erhöhung der Rutschfestigkeit vorhanden sein. Am vorderen ersten Ende 1a des Saugrohrs 1 befindet sich ein Außengewinde 2a für das Aufschrauben einer Kanüle. Bei den für diese Art des Aufsatzes geeigneten Kanülen handelt es sich um üblicherweise für den Einsatz in medizinischen Spritzen verwendeten sterile Kanülen. Diese Kanülen sind für punktgenaues Arbeiten ausgelegt und ermöglichen zusammen mit dem erfindungsgemäßen Sauger ein präzises Absaugen des Speichels im zahnärztlichen Bereich.
  • Die Länge l des Saugrohres beträgt etwa 10 bis 20 cm, im dargestellten Beispiel etwa 18 cm.
  • In 2 ist das vordere bzw. erste Ende des erfindungsgemäßen Saugers im Längsschnitt gezeigt. Wie dies zu erkennen ist, ist das Außengewinde 2a Teil eines Gewindeeinsatzes 2, dessen rückwärtiges Ende 2b in das Innere des Saugrohrschaftes eingeführt ist. Ebenso wie das Saugrohr selbst ist der Gewindeeinsatz vorzugsweise aus sterilisierbaren Material hergestellt. Die Befestigung des Gewindeeinsatzes am Rohr kann entweder durch die Passgenauigkeit des Innendurchmessers Di des Saugrohrs und des Außendurchmessers dGa des Gewindeeinsatzes oder durch eine Klebeverbindung verwirklicht werden. Es sind selbstverständlich auch alle anderen im Stand der Technik bekannten und geeigneten Verbindungsarten einsetzbar. Das Außengewinde dient dem Aufschrauben einer Saugkanüle bei der Verwendung. Die Abmessungen des hier gezeigten Saugers, welche nur beispielhaft gegeben werden, sind wie folgt:
    Länge lGE des Gewindeeinsatzes 18 mm; Innendurchmesser Di des Saugrohres 5 mm; Innendurchmesser dGi des Gewindeeinsatzes 1 mm; Außendurchmesser des Gewindeeinsatzes dGa 4,8 mm.
  • In den 3a und 3b ist beispielhaft die Ausgestaltung eines Schaltmittels zur Unterbrechung der Saugströmung angezeigt. Das Schaltmittel ist als Geschiebe ausgelegt und weist eine Geschiebeplatte 3a auf, die beispielsweise aus einem Quader besteht, dessen eine Stirnseite in 3a sichtbar ist. Der Quader ist senkrecht zur Längsachse des erfindungsgemäßen Saugrohres durch dieses hindurchgeführt und kann in seiner Längsrichtung, d. h. senkrecht zu der in 3a gezeigten Ebene, durch Fingerdruck verschoben werden. Der Quader hat eine innere Durchgangsbohrung senkrecht zu seiner Längsachse, die so ausgestaltet ist, dass sie in einer ersten Stellung mit der Saugrohröffnung ausgerichtet ist, so dass eine Luftströmung ermöglicht wird, und in einer zweiten Stellung die Saugrohröffnung vollständig verschließt, um die Saugströmung zu stoppen. Als Beispiel für die Abmessungen der Geschiebeplatte wird eine Quadergrundfläche (Stirnseite) von etwa 3 × 5 mm und eine Länge von etwa 11 mm vorgeschlagen. Der Durchmesser der Durchgangsbohrung kann vorzugsweise etwa 1 bis 2 mm betragen. In 3a ist ersichtlich, dass in dem Saugrohr 1 eine entsprechende Öffnung für die Geschiebeplatte 3a ausgebildet ist. Für die vorstehend genannten Maße der Geschiebeplatte kann die Öffnung eine Fläche von etwa 5,2 × 3,2 mm aufweisen.
  • Um einen Halt der Geschiebeplatte im Saugrohr zu ermöglichen, ist am hinteren Ende des Gewindeeinsatzes ein Gegenstück 3b oder eine Matrize für die Geschiebeplatte ausgebildet. Hierbei handelt es sich um einen runden Bolzen mit einem Außendurchmesser, welcher im Wesentlichen demjenigen des hinteren Endes des Gewindeeinsatzes entspricht sowie mit einer Ausfräsung, welche sich durch den gesamten Bolzen senkrecht zu der in 3b gezeigten Ebene erstreckt, um einen Durchgang der Geschiebeplatte zu ermöglichen. Dabei sollte die Ausfräsung so dimensioniert sein, dass ein ausreichender Reibungseingriff zwischen Geschiebeplatte 3a und Matrize 3b besteht, so dass sich die Geschiebeplatte nicht selbsttätig verstellt, wobei der Reibungseingriff aber leicht durch den Druck eines Zeigefingers der Bedienungsperson überwunden werden können sollte.
  • Die Montage dieser Konstruktion kann bspw. wie folgt stattfinden: Der Gewindeeinsatz 2 und die Matrize 3b des Geschiebes werden luftdicht miteinander verschweißt. Gemäß einer Alternative können sie auch einstückig ausgebildet oder durch andere Befestigungsmittel aneinander befestigt werden. Anschließend wird der Gewindeeinsatz mit dem Saugrohr verbunden, bspw. durch luftdichtes Einkleben. Im Anschluss daran kann die Geschiebeplatte 3a über den entsprechenden Ausschnitt im Saugrohr 1 eingeführt werden. Zur Gewährleistung einer Abdichtung gegen den Außenbereich können Gummilippen bzw. Dichtungsringe vorhanden sein.
  • In 4 ist ein Beispiel für die Ausführungsform eines Betätigungsmittels zur Steuerung der Saug- und Druckleistung gezeigt. Das Betätigungselement weist hier ein Stellrädchen 4 auf, das an der Außenseite des Saugrohres montiert ist und eine gezahnte Oberfläche hat. Hierdurch entsteht ein Reibungseingriff mit einem gezahnten Blech 4a, welches im Inneren des Saugrohres 1 geführt ist. Ein Verschieben des Bleches durch Drehen des Stellrädchens 4, beispielsweise mit dem Zeigefinger der Bedienungsperson, ermöglicht einen kontrollierten Verschluss der Saugöffnung. Hierdurch kann der Unterdruck unmittelbar am Saugrohr manuell gesteuert werden, weswegen ein atraumatisches Absaugen ermöglicht wird.
  • Der erfindungsgemäße Sauger kann beispielsweise in der Endodontie zum sterilen Absaugen der Wurzelkanäle, in der Paradontologie zum sterilen Absaugen parodontoler Taschen und in der konservierenden Stomatologie zum sterilen Absaugen der Kavität eingesetzt werden. Andere Anwendungsgebiete umfassen die Mikrochirurgie, z. B. im Hals-Nasen-Ohrenbereich, in der Augenheilkunde und der Gefäßchirurgie, sowie auch die Mikrobiologie, z. B. zur Mikroabsaugung von Flüssigkeiten und/oder Mikroben. Schließlich kann der erfindungsgemäße Sauger auch im Bereich der Mikroelektronik und -technik verwendet werden, insbesondere zur Mikroabsaugung von Staubpartikeln und anderen Rückständen und zur manuellen Montage von Mikroteilen durch direkte Steuerung bzw. Unterbrechung der Saugleistung mit dem Finger.
  • Die im Zusammenhang mit der Erfindung zu verwendenden Kanülen können gerade oder abgewinkelt sein, verschiedene Durchmesser sowie verschiedene Schliffe aufweisen. Ein rundes Kanülenende mit seitlichen Öffnungen ermöglicht ein atraumatisches Absaugen. Durch ein Sieb im Kanülenlumen kann ein Verkanten bzw. Aufsaugen von Mikroteilen beim Einsatz des Saugers in der Montage verhindert werden. Für die Verwendung im medizinischen Bereich haben sich gummierte Adapter für das vordere Kanülenende zum Verhindern von Läsionen als geeignet erwiesen.
  • Der erfindungsgemäße Sauger ermöglicht ein steriles Absaugen in allen Mikrobereichen. Durch den steuerbaren Unterdruck während des Saugvorganges wird das Positionieren und Montieren von Mikroteilen, z. B. in der Elektroindustrie erleichtert. Durch die abnehmbaren Mikrokanülen wird ein Schutz vor Infektionen gewährleistet. Zudem entfällt ein aufwändiges Reinigen durchmesserreduzierter Sauger. Durch Verwendung konfektionierter steriler Kanülen kann eine Kostenersparnis erzielt werden und es entstehen im Vergleich zur Verwendung handelsüblicher Saugvorrichtungen weniger Kosten.
  • In 5 ist eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Saugers gezeigt. Der Sauger weist ein Saugrohr 1 auf, das hier konisch zum vorderen, ersten Ende 1a hin zuläuft. Beispielsweise beträgt der Außendurchmesser Da des ersten Endes 1a etwa 5 mm und der Außendurchmesser Da des zweiten Endes 1b etwa 7 mm. Über ein Geschiebe 5 ist ein Spiegelelement 6 lösbar an der Außenoberfläche des Saugrohrschaftes angebracht. Alternativ dazu kann anstelle des Spiegelelements 6 auch chirurgischer Wundhaken oder ein anderes chirurgisches oder zahnärztliches Arbeitsgerät angebracht sein. Das Spiegelelement ist durch eine Bewegung in die von den Pfeilen angedeutete Richtung aufsteckbar bzw. abnehmbar. Auch hier kann im Griffbereich des Saugrohres ein sterilisierbarer Kunststoffüberzug zur Erhöhung der Rutschfestigkeit vorhanden sein.

Claims (14)

  1. Sauger, aufweisend: ein Saugrohr mit einem ersten Ende (1a) und einem zweiten Ende (1b), wobei das Rohr (1) einen Außendurchmesser Da von etwa 4 mm bis 9 mm und eine Länge l von 10 bis 20 cm aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem ersten Ende (1a) ein Außengewinde (2a) für das Aufschrauben einer Kanüle vorhanden ist.
  2. Sauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (1) einen Außendurchmesser Da von etwa 5 bis 7 mm aufweist.
  3. Sauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (2a) Teil eines Gewindeeinsatzes (2) ist, welcher mit seinem rückwärtigen Abschnitt (2b) in das Innere des Saugrohres (1) eingeführt und dort befestigt ist.
  4. Sauger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugrohr (1) zumindest teilweise mit einem Kunststoffüberzug versehen ist.
  5. Sauger nach einem vorstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Saugrohr ein Schaltmittel angebracht ist, durch das der Sauger ein- und ausschaltbar ist.
  6. Sauger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet dass das Schaltmittel mit einem Geschiebe verbunden ist, durch welches das Saugrohr (1) verschließbar ist.
  7. Sauger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Betätigungsmittel zur Steuerung der Saugdruckleistung aufweist.
  8. Sauger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel als Stellrädchen (4) auf dem Saugrohr (1) ausgebildet ist.
  9. Sauger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel als Fußanlasser ausgebildet ist.
  10. Sauger, aufweisend: ein Saugrohr mit einem ersten Ende (1a) und einem zweiten Ende (1b), dadurch gekennzeichnet, dass am Saugrohr (1) benachbart dem ersten Ende (1a) ein Spiegelelement (6) oder ein chirurgischer Wundhaken lösbar befestigt ist und dass das Rohr (1) einen Außendurchmesser Da von etwa 4 mm bis etwa 9 mm und eine Länge l von etwa 10,0 bis etwa 20,0 cm aufweist.
  11. Sauger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Spiegelelement (6) oder der chirurgische Wundhaken über ein T-Geschiebe (5) am Saugrohr befestigt ist.
  12. Sauger nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser Da des Saugrohres (1) etwa 5 bis 7 mm beträgt.
  13. Sauger nach einem der vorstehenden Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser Da am ersten Ende (1a) kleiner ist als der Außendurchmesser Da am zweiten Ende (1b).
  14. Sauger nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugrohr (1) zumindest teilweise mit Kunststoff versehen ist.
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