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Die
Erfindung betrifft einen Sauger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 und gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 10.
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Die
Verwendung von Speichelsaugern ist in der Zahnmedizin weit verbreitet.
Sie bestehen üblicherweise
aus einer Saugpumpe, die über
einen flexiblen Schlauch mit einer Kupplung verbunden ist, in welche
ein Saugrohr einsteckbar ist. Das Saugrohr selbst kann bspw. aus
Kunststoff oder rostfreiem Edelstahl ausgebildet sein. Im Prinzip
werden zwei Arten von Saugrohren benutzt: ein relativ, großes, steifes
Saugrohr, auch "Nebelsauger" genannt, zum Ansaugen
von Bruchstücken
und Kühlwasser,
die durch einen Zahnbohrer ausgeschleudert werden, und ein Speichelsauger,
dessen Saugrohr von geringerem Durchmesser und flexibel ausgebildet
ist. Der Speichelsauger hängt
zumeist während
der gesamten Behandlungsphase im Mundwinkel des Patienten und saugt
den vom ihm erzeugten Speichel aus der Mundhöhle ab.
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In
der
DE 296 13 629
U1 ist ein Sauger offenbart, welcher auch für den zahnmedizinischen
Bereich einsetzbar ist, wobei das Saugrohr eine Länge von
etwa 120 mm bis 170 mm und einen Außendurchmesser von etwa 6 mm
bis 8 mm aufweist. Hier sind Saugrohr und Kanüle durch eine Steckverbindung
aneinander gesichert.
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Die
DE 198 46 298 A1 betrifft
ein Dentalinstrument mit einem Saugrohr, dessen distales Ende mit einer
Halteöffnung
ausgebildet ist, in die ein Spiegel einsteckbar ist. Zusätzlich sind
noch eine oder zwei weitere Öffnungen
im Bereich des Saugrohrs vorhanden, die der Absaugung von Speichel
dienen.
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Ausgehend
von dem genannten Stand der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung,
eine verbesserte und vielfältig
einsetzbare Absaugvorrichtung anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche 1 und
10 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Der
erfindungsgemäße Sauger
weist ein starres Saugrohr mit einem ersten Ende und einem zweiten
Ende auf, wobei an dem ersten Ende ein Außengewinde für das Aufschrauben
einer Kanüle
vorhanden ist und wobei das Rohr einen Außendurchmesser Da von
etwa 4 mm bis 9 mm und eine Länge l
von etwa 10,0 cm bis 20,0 cm aufweist. Das starre und schmale Rohr
ermöglicht
eine präzise
Handhabung des Saugers und eine punktgenaues, steriles Absaugen. Über das
Gewinde können
im Handel erhältliche
Einmalkanülen
auf den Sauger aufgeschraubt werden, welche bislang lediglich für Spritzen
zum Einsatz kamen. Da die Einmalkanülen wegwerfbar sind, entfällt ein
umständliches
Sterilisieren der Saugspitzen. Das zweite Ende des Saugrohres kann
in eine übliche
Kupplung für
zahnärztliche
Sauger eingesteckt werden. Die Absaugung erfolgt über herkömmliche
Saugpumpen, die über
einen flexiblen Schlauch mit der Kupplung verbunden sind. Über das Außengewinde
sind die Kanülen
schnell und mit wenigen Handgriffen mit dem Saugrohr verbindbar.
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Entsprechend
den geringen Außendurchmessern
weist das Saugrohr vorzugsweise einen Innendurchmesser von 2 bis
6, besonders bevorzugt von 3 bis 5 mm auf. Dieser Innendurchmesser
ist ausreichend, um Speichel sowie kleinere Bruchstücke, die
beim Arbeiten mit zahnärztlichen
Geräten
erzeugt werden, abzusaugen.
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Der
Außendurchmesser
Da liegt bevorzugt bei 5 bis 7 mm. Ein Rohr
dieser Stärke
liegt, ähnlich wie
ein Stift, gut in der Hand des Zahnarztes und kann präzise im
benötigten
Bereich eingesetzt werden.
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Das
Saugrohr ist vorzugsweise zumindest teilweise mit einem rutschfesten
Kunststoffüberzug versehen.
Der Kunststoffüberzug
sollte rutschfest ausgebildet sein, um einen sicheren Griff des
Zahnarztes zu ermöglichen.
Zudem sollte der Kunststoffüberzug
so ausgebildet sein, dass er leicht gereinigt bzw. desinfiziert
werden kann, insbesondere in einem Autoklav.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist am Saugrohr ein Schaltmittel angebracht, durch das der Sauger
ein- und ausschaltbar ist. Das Schaltmittel ist vorzugsweise als
Unterbrecher ausgestaltet, wobei die Saugung durch Knopfdruck, bspw.
mit dem Zeigefinger, unterbrochen wird. Das Schaltmittel kann mit
einem Geschiebe verbunden sein, durch welches das Saugrohr verschließbar ist. Über das
Schaltmittel wird somit unmittelbar auf das Saugrohr zur Unterbrechung
des Saugvorgangs eingewirkt. Zusätzlich
dazu kann selbstverständlich der übliche Ein-/Ausschalter
an der Saugmaschine bzw. der Haltevorrichtung zur Unterbrechung
der Energieversorgung vorhanden sein.
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Zusätzlich zu
dem Schaltmittel für
die Unterbrechung der Saugströmung
kann ein Betätigungsmittel
zur Steuerung der Saugdruckleistung vorhanden sein. Auf diese Weise
kann die Bedienungsperson, bspw. der Arzt, unmittelbar manuell auf
den erfindungsgemäßen Sauger
einwirken, um die Saugdruckleistung dem jeweiligen Bedarf anzupassen. Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist das Betätigungsmittel
als Stellrädchen
auf dem Saugrohr ausgebildet. Das Stellrädchen ermöglicht eine stufenlose Regelung
der Saugdruckleistung, bspw. durch den Zeigefinger der Bedienungsperson,
wobei die Arbeit mit dem erfindungsgemäßen Sauger nicht unterbrochen
zu werden braucht. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
kann das Betätigungsmittel
auch als Fußanlasser
ausgebildet sein. In diesem Fall ist der Fußanlasser direkt mit dem erfindungsgemäßen Saugrohr
gekoppelt. Die Einstellung der Saugleistung kann über eine Änderung
des Öffnungsquerschnitts
des Saugrohres erfolgen.
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Ergänzend oder
alternativ zu den vorgenannten Ausführungsformen weist ein Sauger
gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung ein Saugrohr mit einem ersten Ende
und einem zweiten Ende auf, wobei am Saugrohr benachbart dem ersten Ende
ein Spiegelelement oder ein chirurgischer Wundhaken lösbar befestigt
ist und das Rohr einen Außendurchmesser
Da von etwa 4 mm bis etwa 9 mm und eine
Länge l
von etwa 10,0 bis etwa 20,0 cm aufweist. Das Saugrohr des erfindungsgemäßen Saugers
erfüllt
demzufolge ein Doppelfunktion: Zum einen kann über das erste offene Ende gezielt
Speichel aus dem Mund des Patienten abgesaugt werden und zum anderen
dient es als Halterung für
ein zusätzliches
zahnärztliches
und/oder chirurgisches Instrument, nämlich einen chirurgischen Rundhaken.
Dieses zusätzliche
chirurgische Instrument ist unmittelbar am äußeren Umfang des Saugrohres
angebracht, so dass das Element zusammen mit dem ersten, vorderen
Ende des Saugrohres im Mund des Patienten bewegt werden kann. Der
Benutzer, das heißt,
bspw. der Zahnarzt, kann mit nur einer Hand somit mehrere Arbeitsgeräte gleichzeitig
betätigen. Hierdurch
wird Assistenzpersonal eingespart, das andernfalls zum Halten der
Geräte
notwendig wäre. Zudem
bietet sich dem Zahnarzt bei der Arbeit ein übersichtliches Arbeitsfeld.
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Bei
dem Spiegel kann es sich bspw. um einen üblichen zahnärztlichen
Rundspiegel handeln, der vorzugsweise über ein Geschiebe am Außenumfang
des Rohres befestigt ist. Bei dem Geschiebe kann es sich insbesondere
um ein T-Geschiebe handeln, wie es im Stand der Technik für verschiedene Einsätze üblich ist.
Auch eine andere, vorzugsweise lösbare
Befestigung am Außenumfang
des Saugrohres ist möglich.
Eine lösbare
Befestigung ist insofern von Vorteil, als es die Reinigung bzw.
Sterilisation der beiden Elemente unabhängig voneinander ermöglicht.
Darüber
hinaus können
Spiegelelemente verschiedener Form oder Größe, je nach Bedarf, befestigt
werden. Auch ist das Auswechseln des Spiegelelements, bspw. durch
einen chirurgischen Wundhaken, ist möglich, so dass sich die Einsatzmöglichkeit des
erfindungsgemäßen Saugers
zusätzlich
erweitert.
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Der
Außendurchmesser
Da am ersten Ende, das heißt, an demjenigen
Ende, das dem Spiegelelement oder dem chirurgischen Wundhaken benachbart
ist, kann kleiner sein als der Außendurchmesser Da am
zweiten Ende. Durch diese konische Verjüngung des Saugrohres gegen
das erste, beim Einsatz dem Patienten zugewandte Ende wird es ermöglicht, eine
besonders feine Ansaugspitze auszubilden, wobei gleichzeitig das
zweite, hintere Ende einen ausreichenden Durchmesser aufweist, um
in herkömmliche
Kupplungen eingeführt
zu werden.
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Die
Erfindung wird nun in Bezug auf bevorzugte Ausführungsformen, dargestellt in
den beigefügten
Zeichnungen, beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Sauger
im Längsschnitt;
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2 eine
Detailansicht des vorderen Endes des erfindungsgemäßen Saugers
im Längsschnitt;
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die 3a und 3b Teilansichten
zur Ausgestaltung des Schaltmittels des erfindungsgemäßen Saugers;
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4 eine
Detailansicht des erfindungsgemäßen Saugers
entlang der Längsachse;
und
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5 einen
Sauger gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Sauger,
der aufgrund seiner Abmessungen im weiteren als "Mikrosauger" bezeichnet wird, in Längsansicht. Der
Sauger umfasst ein Saugrohr 1 mit einem ersten Ende 1a,
das bei der Benutzung zum Patienten hin gerichtet ist, und einem
zweiten Ende 1b, das mit einer herkömmlichen Kupplung zum Anschluss
an eine Saugmaschine koppelbar ist. Das Saugrohr kann bspw. aus
rostfreiem Edelstahl oder einem anderen Material hergestellt sein,
das für
den Einsatz im zahnärztlichen
Bereich geeignet ist. Im Griffbereich des Saugrohres kann ein sterilisierbarer
Kunststoffüberzug
zur Erhöhung
der Rutschfestigkeit vorhanden sein. Am vorderen ersten Ende 1a des
Saugrohrs 1 befindet sich ein Außengewinde 2a für das Aufschrauben
einer Kanüle.
Bei den für
diese Art des Aufsatzes geeigneten Kanülen handelt es sich um üblicherweise
für den
Einsatz in medizinischen Spritzen verwendeten sterile Kanülen. Diese
Kanülen sind
für punktgenaues
Arbeiten ausgelegt und ermöglichen
zusammen mit dem erfindungsgemäßen Sauger
ein präzises
Absaugen des Speichels im zahnärztlichen
Bereich.
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Die
Länge l
des Saugrohres beträgt
etwa 10 bis 20 cm, im dargestellten Beispiel etwa 18 cm.
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In 2 ist
das vordere bzw. erste Ende des erfindungsgemäßen Saugers im Längsschnitt
gezeigt. Wie dies zu erkennen ist, ist das Außengewinde 2a Teil
eines Gewindeeinsatzes 2, dessen rückwärtiges Ende 2b in
das Innere des Saugrohrschaftes eingeführt ist. Ebenso wie das Saugrohr
selbst ist der Gewindeeinsatz vorzugsweise aus sterilisierbaren
Material hergestellt. Die Befestigung des Gewindeeinsatzes am Rohr
kann entweder durch die Passgenauigkeit des Innendurchmessers Di des Saugrohrs und des Außendurchmessers
dGa des Gewindeeinsatzes oder durch eine
Klebeverbindung verwirklicht werden. Es sind selbstverständlich auch
alle anderen im Stand der Technik bekannten und geeigneten Verbindungsarten
einsetzbar. Das Außengewinde
dient dem Aufschrauben einer Saugkanüle bei der Verwendung. Die
Abmessungen des hier gezeigten Saugers, welche nur beispielhaft
gegeben werden, sind wie folgt:
Länge lGE des
Gewindeeinsatzes 18 mm; Innendurchmesser Di des
Saugrohres 5 mm; Innendurchmesser dGi des
Gewindeeinsatzes 1 mm; Außendurchmesser
des Gewindeeinsatzes dGa 4,8 mm.
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In
den 3a und 3b ist
beispielhaft die Ausgestaltung eines Schaltmittels zur Unterbrechung der
Saugströmung
angezeigt. Das Schaltmittel ist als Geschiebe ausgelegt und weist
eine Geschiebeplatte 3a auf, die beispielsweise aus einem
Quader besteht, dessen eine Stirnseite in 3a sichtbar
ist. Der Quader ist senkrecht zur Längsachse des erfindungsgemäßen Saugrohres
durch dieses hindurchgeführt
und kann in seiner Längsrichtung,
d. h. senkrecht zu der in 3a gezeigten
Ebene, durch Fingerdruck verschoben werden. Der Quader hat eine innere
Durchgangsbohrung senkrecht zu seiner Längsachse, die so ausgestaltet
ist, dass sie in einer ersten Stellung mit der Saugrohröffnung ausgerichtet ist,
so dass eine Luftströmung
ermöglicht
wird, und in einer zweiten Stellung die Saugrohröffnung vollständig verschließt, um die
Saugströmung
zu stoppen. Als Beispiel für
die Abmessungen der Geschiebeplatte wird eine Quadergrundfläche (Stirnseite)
von etwa 3 × 5
mm und eine Länge
von etwa 11 mm vorgeschlagen. Der Durchmesser der Durchgangsbohrung kann
vorzugsweise etwa 1 bis 2 mm betragen. In 3a ist
ersichtlich, dass in dem Saugrohr 1 eine entsprechende Öffnung für die Geschiebeplatte 3a ausgebildet
ist. Für
die vorstehend genannten Maße der
Geschiebeplatte kann die Öffnung
eine Fläche von
etwa 5,2 × 3,2
mm aufweisen.
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Um
einen Halt der Geschiebeplatte im Saugrohr zu ermöglichen,
ist am hinteren Ende des Gewindeeinsatzes ein Gegenstück 3b oder
eine Matrize für
die Geschiebeplatte ausgebildet. Hierbei handelt es sich um einen
runden Bolzen mit einem Außendurchmesser,
welcher im Wesentlichen demjenigen des hinteren Endes des Gewindeeinsatzes
entspricht sowie mit einer Ausfräsung,
welche sich durch den gesamten Bolzen senkrecht zu der in 3b gezeigten
Ebene erstreckt, um einen Durchgang der Geschiebeplatte zu ermöglichen.
Dabei sollte die Ausfräsung
so dimensioniert sein, dass ein ausreichender Reibungseingriff zwischen
Geschiebeplatte 3a und Matrize 3b besteht, so
dass sich die Geschiebeplatte nicht selbsttätig verstellt, wobei der Reibungseingriff
aber leicht durch den Druck eines Zeigefingers der Bedienungsperson überwunden
werden können
sollte.
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Die
Montage dieser Konstruktion kann bspw. wie folgt stattfinden: Der
Gewindeeinsatz 2 und die Matrize 3b des Geschiebes
werden luftdicht miteinander verschweißt. Gemäß einer Alternative können sie
auch einstückig
ausgebildet oder durch andere Befestigungsmittel aneinander befestigt
werden. Anschließend
wird der Gewindeeinsatz mit dem Saugrohr verbunden, bspw. durch
luftdichtes Einkleben. Im Anschluss daran kann die Geschiebeplatte 3a über den
entsprechenden Ausschnitt im Saugrohr 1 eingeführt werden.
Zur Gewährleistung
einer Abdichtung gegen den Außenbereich
können
Gummilippen bzw. Dichtungsringe vorhanden sein.
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In 4 ist
ein Beispiel für
die Ausführungsform
eines Betätigungsmittels
zur Steuerung der Saug- und Druckleistung gezeigt. Das Betätigungselement
weist hier ein Stellrädchen 4 auf,
das an der Außenseite
des Saugrohres montiert ist und eine gezahnte Oberfläche hat.
Hierdurch entsteht ein Reibungseingriff mit einem gezahnten Blech 4a,
welches im Inneren des Saugrohres 1 geführt ist. Ein Verschieben des
Bleches durch Drehen des Stellrädchens 4,
beispielsweise mit dem Zeigefinger der Bedienungsperson, ermöglicht einen
kontrollierten Verschluss der Saugöffnung. Hierdurch kann der
Unterdruck unmittelbar am Saugrohr manuell gesteuert werden, weswegen
ein atraumatisches Absaugen ermöglicht
wird.
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Der
erfindungsgemäße Sauger
kann beispielsweise in der Endodontie zum sterilen Absaugen der
Wurzelkanäle,
in der Paradontologie zum sterilen Absaugen parodontoler Taschen
und in der konservierenden Stomatologie zum sterilen Absaugen der
Kavität
eingesetzt werden. Andere Anwendungsgebiete umfassen die Mikrochirurgie,
z. B. im Hals-Nasen-Ohrenbereich,
in der Augenheilkunde und der Gefäßchirurgie, sowie auch die
Mikrobiologie, z. B. zur Mikroabsaugung von Flüssigkeiten und/oder Mikroben.
Schließlich
kann der erfindungsgemäße Sauger
auch im Bereich der Mikroelektronik und -technik verwendet werden,
insbesondere zur Mikroabsaugung von Staubpartikeln und anderen Rückständen und
zur manuellen Montage von Mikroteilen durch direkte Steuerung bzw.
Unterbrechung der Saugleistung mit dem Finger.
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Die
im Zusammenhang mit der Erfindung zu verwendenden Kanülen können gerade
oder abgewinkelt sein, verschiedene Durchmesser sowie verschiedene
Schliffe aufweisen. Ein rundes Kanülenende mit seitlichen Öffnungen
ermöglicht
ein atraumatisches Absaugen. Durch ein Sieb im Kanülenlumen
kann ein Verkanten bzw. Aufsaugen von Mikroteilen beim Einsatz des
Saugers in der Montage verhindert werden. Für die Verwendung im medizinischen
Bereich haben sich gummierte Adapter für das vordere Kanülenende
zum Verhindern von Läsionen als
geeignet erwiesen.
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Der
erfindungsgemäße Sauger
ermöglicht ein
steriles Absaugen in allen Mikrobereichen. Durch den steuerbaren
Unterdruck während
des Saugvorganges wird das Positionieren und Montieren von Mikroteilen,
z. B. in der Elektroindustrie erleichtert. Durch die abnehmbaren
Mikrokanülen
wird ein Schutz vor Infektionen gewährleistet. Zudem entfällt ein
aufwändiges
Reinigen durchmesserreduzierter Sauger. Durch Verwendung konfektionierter
steriler Kanülen
kann eine Kostenersparnis erzielt werden und es entstehen im Vergleich
zur Verwendung handelsüblicher
Saugvorrichtungen weniger Kosten.
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In 5 ist
eine zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Saugers
gezeigt. Der Sauger weist ein Saugrohr 1 auf, das hier
konisch zum vorderen, ersten Ende 1a hin zuläuft. Beispielsweise beträgt der Außendurchmesser
Da des ersten Endes 1a etwa 5 mm
und der Außendurchmesser
Da des zweiten Endes 1b etwa 7
mm. Über
ein Geschiebe 5 ist ein Spiegelelement 6 lösbar an
der Außenoberfläche des
Saugrohrschaftes angebracht. Alternativ dazu kann anstelle des Spiegelelements 6 auch
chirurgischer Wundhaken oder ein anderes chirurgisches oder zahnärztliches
Arbeitsgerät
angebracht sein. Das Spiegelelement ist durch eine Bewegung in die
von den Pfeilen angedeutete Richtung aufsteckbar bzw. abnehmbar.
Auch hier kann im Griffbereich des Saugrohres ein sterilisierbarer
Kunststoffüberzug
zur Erhöhung
der Rutschfestigkeit vorhanden sein.