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DE102004048352B4 - Haltevorrichtung, ausgebildet zur Halterung einer Kochplatte aus Glaskeramik eines Kochfeldes - Google Patents

Haltevorrichtung, ausgebildet zur Halterung einer Kochplatte aus Glaskeramik eines Kochfeldes Download PDF

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DE102004048352B4 DE200410048352 DE102004048352A DE102004048352B4 DE 102004048352 B4 DE102004048352 B4 DE 102004048352B4 DE 200410048352 DE200410048352 DE 200410048352 DE 102004048352 A DE102004048352 A DE 102004048352A DE 102004048352 B4 DE102004048352 B4 DE 102004048352B4
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Abstract

Haltevorrichtung (1), ausgebildet zur Halterung einer Kochplatte (2) aus Glaskeramik eines Kochfeldes (3) in einem Haltezustand der Kochplatte (2), wobei das Kochfeld (3) im Haltezustand in eine Kochfeldöffnung einer Arbeitsplatte (4) eingesetzt und an der Arbeitsplatte (4) befestigt ist, mit einem einen horizontalen Auflageschenkel (5) und einen vertikalen Befestigungsschenkel (6) aufweisenden einteiligen Rahmenelement, wobei die Kochplatte (2) mit ihrem Randbereich auf dem Auflageschenkel (5) aufliegt und der Auflageschenkel (5) zur Auflage auf den an die Kochfeldöffnung angrenzenden Randbereich der Arbeitsplatte (4) vorgesehen ist, wobei der Befestigungsschenkel (6) in die Kochfeldöffnung im wesentlichen senkrecht hineinragt und wobei der Auflageschenkel (5) an seinem dem Befestigungsschenkel (6) abgewandten Ende ein C-förmiges Winkelprofil (7) mit einem Einsteckbereich (8) für die Kochplatte (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsteckbereich (8) einen im Haltezustand auf die Oberseite der Kochplatte (2) wirkenden Federschenkel (20) aufweist, wobei der Federschenkel (20) durch eine Vertiefung (22) in dem C-förmigen Winkelprofil...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung, ausgebildet zur Halterung einer Kochplatte aus Glaskeramik eines Kochfeldes in einem Haltezustand der Kochplatte, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 196 15 371 C2 ist eine Halteeinrichtung der vorgenannten Art bekannt. Die bekannte Halteeinrichtung weist einen Halterahmen auf, der auf eine Glaskeramikplatte aufgeschrumpft ist. Zwischen dem Halterahmen und der Glaskeramikplatte ist mindestens ein Schrumpf aufnehmendes Element vorgesehen, das beim Aufschrumpfen des Halterahmens auf die Glaskeramikplatte zusammengedrückt wird. Der Auflageschenkel weist ein C-förmiges Winkelprofil auf, das die Glaskeramikplatte umgibt. Dabei liegt die Glaskeramikplatte auf einer Dichtauflage auf, die von einem Auflageschenkel des Halterahmens gestützt ist Bei einer Ausführungsform der bekannten Haltevorrichtung ist vorgesehen, dass die Glaskeramikplatte im Stirnbereich lediglich durch dünne, leicht nachgebende Stege gehalten wird, die über vorzugsweise schräg gestellte dünne Querstege gehalten werden. Auftretende Schrumpfspannungen werden bei dieser Konstruktion über eine definierte Verformung der Stege abgebaut. Um die Stabilität der Rahmenkonstruktion zusätzlich zu verbessern, kann gegebenenfalls ein vormontierter Verstärkungswinkel, bestehend aus Metall oder Kunststoff, zusätzlich angebracht werden.
  • Bei der vorgenannten Haltevorrichtung mit einem auf eine Glaskeramikplatte aufgeschrumpften Halterahmen handelt es sich um eine vergleichsweise starre Anordnung, die eine Relativbewegung zwischen der Glaskeramikplatte und dem Halterahmen nicht zuläßt. Von Nachteil bei der bekannten Haltevorrichtung ist, dass es bei einem Durchbiegen der Glaskeramikplatte im Betriebszustand der bekannten Haltevorrichtung zu einem Bruch des durch Schrumpfen auf die Glaskeramikplatte aufgebrachten Halterahmens im Bereich des C-förmigen Winkelprofils kommen kann. Eine sichere Befestigung und Abdichtung der Glaskeramikplatte ist dann nicht mehr gewährleistet. Im übrigen ist das Aufschrumpfen des Halterahmens auf die Glaskeramikplatte aufwändig.
  • Desweiteren ist aus der DE 81 19 275 U1 eine Haltevorrichtung bekannt, die einen eine Kochplatte umlaufenden Rahmen aufweist. Der Rahmen besteht aus ei nem senkrechten Steg mit einem den Rand der Kochplatte untergreifenden Innenflansch und einem Außenflansch, der in einem Montagezustand eine Kochfeldöffnung einer Arbeitsplatte übergreift. Im Ergebnis liegt die Kochplatte bei der bekannten Haltevorrichtung mit ihrem Randbereich auf dem Innenflansch des senkrechten Steges des umlaufenden Rahmens auf. Zur Verklebung und Abdichtung ist ein Dichtmittel zwischen dem Innenflansch und der Kochplatte vorgesehen. Die bekannte Anordnung aus Kochplatte und einer Haltevorrichtung weist jedoch einen nur geringen Widerstand gegen Durchbiegung der Kochplatte auf. Darüber hinaus ist eine Dichtmittelfuge des Dichtmittels von oben für einen Betrachter sichtbar, was ästhetisch wenig ansprechend ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Haltevorrichtung der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, die einfach montierbar ist und eine sichere Befestigung einer Kochplatte auch bei Durchbiegen der Kochplatte gewährleistet.
  • Die vorgenannte Aufgabe wird bei einer Haltevorrichtung der eingangs genannten Art durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch die erfindungsgemäße Haltevorrichtung ist eine einfache Montage und eine kraftschlüssige Verbindung zwischen der Kochplatte und der Haltevorrichtung möglich. Die Haltevorrichtung kann in einfacher Weise auf die Kochplatte aufgesteckt werden, wobei die Kochplatte in den Einsteckbereich des an dem einen Ende des Auflageschenkels vorgesehenen C-förmigen Winkelprofils eingeschoben bzw. eingesetzt wird. Dadurch kann eine kraftschlüssige Verbindung von Kochplatte und Haltevorrichtung bei hoher Maßgenauigkeit sichergestellt werden. Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung trägt insgesamt zu einer höheren Stabilität der Anordnung aus Kochplatte und Haltevorrichtung bei, da sich das C-förmige Winkelprofil an der Kochplatte abstützt, wodurch eine feste Verbindung zwischen Kochplatte und Haltevorrichtung erreicht wird. Die besondere Geometrie der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung führt darüber hinaus zu einem erheblichen Widerstand gegen eine Durchbiegung der Kochplatte.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung werden nachfolgend anhand der einzigen Figur der Zeichnung näher erläutert, ohne dadurch die Erfindungsgedanken auf die in der Figur dargestellte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung zu beschränken.
  • In der einzigen Figur der Zeichnung ist eine Haltevorrichtung 1 dargestellt, die zur Halterung einer Kochplatte 2 aus Glaskeramik eines Kochfeldes 3 dient, wobei das Kochfeld 3 in eine Kochfeldöffnung einer Arbeitsplatte 4 eingesetzt und an der Arbeitsplatte 4 befestigt ist. Die Haltevorrichtung 1 weist ein einen horizontalen Auflageschenkel 5 und einen vertikalen Befestigungsschenkel 6 aufweisendes Rahmenelement auf, wobei die Kochplatte 2 mit ihrem Randbereich auf dem Auflageschenkel 5 aufliegt und der Auflageschenkel 5 zur Auflage auf den an die Kochfeldöffnung angrenzenden Randbereich der Arbeitsplatte 4 vorgesehen ist und wobei der Befestigungsschenkel 6 in die Kochfeldöffnung im wesentlichen senkrecht hineinragt. Im Montagezustand steht die Kochplatte 2 über die Arbeitsplatte 4 über bzw. liegt auf dieser auf.
  • Um eine kraftschlüssige Verbindung zwischen der Kochplatte 2 und der Haltevorrichtung 1 sicherzustellen und um den Widerstand gegen Durchbiegung einer Anordnung aus Kochplatte 2 und Haltevorrichtung 1 zu erhöhen, ist vorgesehen, dass der Auflageschenkel 5 an seinem dem Befestigungsschenkel 6 abgewandten Ende ein im wesentlichen C-förmiges Winkelprofil 7 mit einem Einsteckbereich 8 für die Kochplatte 2 aufweist.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform der Haltevorrichtung 1 ist vorgesehen, dass der Auflageschenkel 5 oberseitig zwei längsverlaufende Auflagebereiche 9, 10 aufweist, auf denen die Kochplatte 2 im Montagezustand der Anordnung aus Kochplatte 2 und Haltevorrichtung 1 aufliegt. Der Auflageschenkel 5 kann oberseitig wenigstens eine längsverlaufende Nut 11 zur Aufnahme eines ersten Dichtmittels 12 aufweisen, wobei die Nut 11 vorzugsweise an der dem Befestigungsschenkel 6 zugewandten Seite des Auflageschenkels 5 vorgesehen sein kann. Darüber hinaus weist die dargestellte Haltevorrichtung 1 im Einsteckbereich 8 des Winkelprofils 7 ein zweites Dichtmittel 13 auf. Bei dem Dichtmittel 12, 13 kann es sich vorzugsweise um eine dünn applizierte Silikonschicht handeln, die für die notwendige Dichtigkeit und Dämpfung der Anordnung aus Kochplatte 2 und Haltevorrichtung 1 vorgesehen ist. Die Dichtmittel 12, 13 befinden sich auf den Auflagebereichen 9, 10, wobei die Kochplatte lediglich auf den Dichtmitteln 12, 13 aufliegt.
  • Bei dem Dichtmittel 13 kann es sich aber auch um ein Dichtungsprofil handeln, das eine dem Einsteckbereich 8 angepaßte Geometrie aufweist. Alternativ kann das Dichtungsprofil einen ebenfalls C-förmigen Einsteckbereich für die Kochplatte 2 aufweisen.
  • Zur Montage einer Anordnung bestehend aus der Kochplatte 2 und der Haltevorrichtung 1 ist zunächst vorzugsweise vorgesehen, im Bereich der Auflagebereiche 9, 10 des Auflageschenkels 5 eine dünne Schicht der Dichtmittel 12, 13 aufzubringen. Anschließend wird die Haltevorrichtung 1 auf die Kochplatte 2 aufgeschoben, so dass die Kochplatte 2 in den Einsteckbereich 8 des Winkelprofils 7 eingreift. Im Montagezustand liegt die Kochplatte 2 dann auf den Dichtmitteln 12, 13 auf, so daß die Dichtmittel 12, 13 die Auflagestellen darstellen. Die Ausbildung der Haltevorrichtung mit zwei Auflagebereichen 9, 10 stellt sicher, dass ein hohes Maß an Widerstand gegen Durchbiegung der Kochplatte 2 sichergestellt wird. Da Dichtmittel 12, 13 lediglich im Bereich der Auflagebereiche 9, 10 vorgesehen sind, wird eine geringe Menge an Dichtmittel zur Montage der Anordnung aus Kochplatte 2 und Haltevorrichtung 1 benötigt. Darüber hinaus werden der Montageaufwand und die Montagezeit reduziert.
  • Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, dass der Auflageschenkel 5 lediglich einen sich über die Breite des Auflageschenkels 5 zumindest teilweise erstreckenden Auflagebereich aufweist, der vorzugsweise vollflächig mit einem Dichtmittel beschichtet ist. Darüber hinaus darf darauf hingewiesen werden, dass die Dichtmittel 12, 13 auch zur Verklebung der Kochplatte 2 mit dem Auflageschenkel 5 vorgesehen sein können, was zu einem stoffschlüssigen Verbund zwischen der Kochplatte 2 und der Haltevorrichtung 1 führt. Dies trägt zur hohen Stabilität der Anordnung aus der Kochplatte 2 und der Haltevorrichtung 1 bei.
  • Im montierten Zustand greift die Kochplatte 2 derart in den Einsteckbereich 8 ein, dass das zweite Dichtmittel 13 in horizontaler Richtung im wesentlichen spaltfrei sowohl an einer inneren Profilfläche 14 des Einsteckbereiches 8 als auch an einer Stirnseite 15 der Kochplatte 2 anliegt. Dies trägt weiter zur hohen Stabilität der Anordnung aus Kochplatte 2 und Haltevorrichtung 1 bei. Darüber hinaus wird durch das Winkelprofil 7 der Einblick auf eine Dichtmittelfuge von oben verwehrt, was ästhetisch ansprechend ist.
  • Der Einsteckbereich 8 weist vorzugsweise einen Federschenkel 20 mit einem endseitigen, die obere Stirnkante der Kochplatte 2 übergreifenden Klemmabschnitt 21 auf, wobei der Klemmabschnitt 21 im Montagezustand der Anordnung aus Kochplatte 2 und Haltevorrichtung 1 zum Kraftschluß auf der Kochplatte 2 aufliegt. Durch die Ausbildung einer Vertiefung 22 des Winkelprofils 7 wird dem Federschenkel 20 bzw. dem Klemmabschnitt 21 eine in Richtung auf die obere Seite der Kochplatte 2 wirkende Federkraft aufgeprägt. Um ein Übergreifen des Klemmabschnitts 21 über die Stirnkante der Kochplatte 2 zu ermöglichen, weist der Federschenkel 20 eine Vertiefung 23 auf. Im Montagezustand liegt somit lediglich der Klemmabschnitt 21 im wesentlichen linienförmig in Längsrichtung der Halteeinrichtung 1 auf der Oberseite der Kochplatte 2 auf, während die obere Stirnkante der Kochplatte 2 berührungslos im Bereich der Vertiefung 23 angeordnet ist. Dadurch wird das Einschieben der Kochplatte 2 in den Einsteckbereich 8 bei der Montage erleichtert.
  • Der Auflageschenkel 5 weist unterseitig an seinem dem Befestigungsschenkel 6 abgewandten Ende, vorzugsweise im Bereich des Winkelprofils 7, Abstützbereiche 16, 17 auf, die eine sichere Auflage der Haltevorrichtung 1 auf der Arbeitsplatte 4 ermöglichen. Darüber hinaus kann der Auflageschenkel 5 zur Abdichtung gegenüber der Arbeitsplatte 4 unterseitig eine Vertiefung 18 zur Aufnahme wenigstens eines dritten Dichtmittels 19 aufweisen.
  • Der Auflageschenkel 5 weist unterseitig am Übergang zur Kochfeldöffnung eine weitere Vertiefung 24 auf, die mit einer Materialverdünnung des Auflageschenkels 5 in diesem Bereich einhergeht. Im montierten Zustand ist die Haltevorrichtung 1 relativ zu der Kochfeldöffnung der Arbeitsplatte 4 derart angeordnet, dass ein die Arbeitsplatte 4 übergreifender oberer Klammerabschnitt 26 eines zur Befestigung des Kochfeldes 3 mit der Arbeitsplatte 4 vorgesehenen Klemmelements 25 sich in der weiteren Vertiefung 24 befindet. Das Klemmelement 25 weist einen Rastabschnitt auf, der im Montagezustand in eine in einer Seitenwand einer Wanne 27 des Kochfeldes 3 vorgesehene Rastöffnung eingreift.
  • Der Befestigungsschenkel 6 kann vorzugsweise zum Anschluß der Kochplatte 2 an die Wanne 27 des Kochfeldes 3 und/oder an die Arbeitsplatte 4 eingerichtet sein. Bei der dargestellten Ausführungsform der Haltevorrichtung 1 ist vorgesehen, dass der Befestigungsschenkel 6 mit der Wanne 27 über ein Verbindungsmittel 28 verbunden, vorzugsweise verschraubt ist. Dies trägt zu einer einfachen Montage des Kochfeldes 3 bei, wobei ein integrales System aus Haltevorrichtung 1, Kochplatte 2 und Wanne 27 entsteht.
  • Bei dem Rahmenelement kann es sich vorzugsweise um ein durch Extrusion herstellbares Strangprofil aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung handeln. Dies ist nicht nur kostengünstig herstellbar, sondern trägt auch zu einer hohen Ästhetik der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung bei und ermöglicht eine variable Oberflächengestaltung des von außen sichtbaren Bereichs des Winkelprofils 7. Vorzugsweise ist weiter vorgesehen, daß im montierten Zustand eine Mehrzahl von Haltevorrichtungen 1 zu einem die Kochplatte 2 umlaufenden Rahmen verbunden sind, wobei, vorzugsweise, zwei in einem Eckbereich der Kochplatte 2 zusammenlaufende Rahmenelemente an den Stirnseiten spaltfrei gegeneinander anliegen. Die Rahmenelemente weisen endseitig vorzugsweise Gehrungsschnitte auf. Die in einem Eckbereich der Kochplatte 2 zusammenlaufenden Rahmenelemente können bei geringen Toleranzen und unter Verwendung von elastischen Dichtmitteln sehr hochwertig ausgeführt werden. Darüber hinaus zeichnet sich ein Rahmen mit einer Mehrzahl von Haltevorrichtungen 1 der zuvor beschriebenen Art durch einen geringen Montageaufwand bei ansprechender Ästhetik aus. Die Rahmenelemente lassen eine variable Oberflächengestaltung und nahezu freie Gestaltungsmöglichkeiten der Außenkontur zu, was zu einer ästhetisch ansprechenden Ausgestaltung der Haltevorrichtung 1 beitragen kann.

Claims (15)

  1. Haltevorrichtung (1), ausgebildet zur Halterung einer Kochplatte (2) aus Glaskeramik eines Kochfeldes (3) in einem Haltezustand der Kochplatte (2), wobei das Kochfeld (3) im Haltezustand in eine Kochfeldöffnung einer Arbeitsplatte (4) eingesetzt und an der Arbeitsplatte (4) befestigt ist, mit einem einen horizontalen Auflageschenkel (5) und einen vertikalen Befestigungsschenkel (6) aufweisenden einteiligen Rahmenelement, wobei die Kochplatte (2) mit ihrem Randbereich auf dem Auflageschenkel (5) aufliegt und der Auflageschenkel (5) zur Auflage auf den an die Kochfeldöffnung angrenzenden Randbereich der Arbeitsplatte (4) vorgesehen ist, wobei der Befestigungsschenkel (6) in die Kochfeldöffnung im wesentlichen senkrecht hineinragt und wobei der Auflageschenkel (5) an seinem dem Befestigungsschenkel (6) abgewandten Ende ein C-förmiges Winkelprofil (7) mit einem Einsteckbereich (8) für die Kochplatte (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsteckbereich (8) einen im Haltezustand auf die Oberseite der Kochplatte (2) wirkenden Federschenkel (20) aufweist, wobei der Federschenkel (20) durch eine Vertiefung (22) in dem C-förmigen Winkelprofil (7) gebildet wird und wobei die Vertiefung (22) zu einer Verjüngung des Querschnitts des C-förmigen Winkelprofils (7) im Bereich der Vertiefung (22) führt, wobei der Federschenkel (20) endseitig einen die obere Stirnkante der Kochplatte (2) übergreifenden Klemmabschnitt (21) aufweist und wobei der Klemmabschnitt (21) aufgrund der aus der Querschnittsverjüngung resultierenden Federkraft des Federschenkels (20) kraftschlüssig auf der Kochplatte (2) aufliegt.
  2. Haltevorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageschenkel (5) oberseitig zwei längsverlaufende Auflagebereiche (9, 10) aufweist.
  3. Haltevorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageschenkel (5) oberseitig wenigstens eine längslaufende Nut (11) zur Aufnahme eines ersten Dichtmittels (12) aufweist, wobei die Nut (11) vorzugsweise an der dem Befestigungsschenkel (6) zugewandten Seite des Auflageschenkels (5) vorgesehen ist.
  4. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Einsteckbereich (8) des Winkelprofils (7) ein zweites Dichtmittel (13) vorgesehen ist.
  5. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageschenkel (5) unterseitig an seinem dem Befestigungsschenkel (6) abgewandten Ende, vorzugsweise im Bereich des Winkelprofils (7), wenigstens einen Abstützbereich (16, 17) aufweist.
  6. Haltevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageschenkel (5) unterseitig, vorzugsweise im äußeren Endbereich des Winkelprofils (7), eine Vertiefung (18) zur Aufnahme wenigstens eines dritten Dichtmittels (19) aufweist.
  7. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageschenkel (5) unterseitig am Übergang zur Kochfeldöffnung eine weitere Vertiefung (24) aufweist.
  8. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsschenkel (6) zum Anschluß der Kochplatte (2) an eine Wanne (27) des Kochfeldes (3) und/oder an die Arbeitsplatte (4) eingerichtet ist.
  9. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenelement ein vorzugsweise durch Extrusion herstellbares Strangprofil aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung ist.
  10. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenelement endseitig jeweils einen Gehrungsschnitt aufweist.
  11. Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der obere und/oder äußere Bereich des Winkelprofils (7) einer veränderbaren Oberflächengestaltung zugänglich ist.
  12. Kochfeld (3) mit einer Kochplatte (2) aus Glaskeramik, mit einer Wanne (27) und mit wenigstens einer Haltevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  13. Kochfeld nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kochplatte (2) über den Befestigungsschenkel (6) mit der Wanne (27) verbunden ist.
  14. Kochfeld nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Haltevorrichtungen (1) zu einem die Kochplatte (2) umlaufenden Rahmen verbunden sind, wobei, vorzugsweise, zwei in einem Eckbereich der Kochplatte (2) zusammenlaufende Rahmenelemente an den Stirnseiten spaltfrei gegeneinander anliegen.
  15. Kücheneinbauanordnung mit einem Kochfeld (3) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und mit einer Arbeitsplatte (4).
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