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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Bauteil mit integrierter Kapazitätsstruktur.
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In
der Halbleitertechnik besteht zur Integration von analogen Schaltungselementen
der Bedarf nach passiven Bauelementen, insbesondere Kapazitäten, von
hoher Fertigungs-Güte
und -Reproduzierbarkeit bei gleichzeitig großem Kapazitätswert und geringem Flächenbedarf.
Da durch die fortschreitende Hochintegration von Halbleiterbauelementen
die lateralen Dimensionen sich in Relation zur vertikalen Dimension
stärker
verringern, gewinnen die lateralen Anteile von Kapazitätsstrukturen
zunehmend an Bedeutung.
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Die
US 5,583,359 A offenbart
eine Kapazitätsstruktur
mit vertikalen Teilkapazitäten,
welche aus mindestens zwei Elektroden aufgebaut ist, die sich in mehreren
Metallisierungsebenen der Halbleiterstruktur befinden. Jede Metallisierungsebene
besitzt eine erste und eine zweite Teilelektrode, wobei die zweite Teilelektrode
die erste Teilelektrode lateral umgibt und wobei die erste Teilelektrode
einer Metallisierungsebene mit der zweiten Teilelektrode einer benachbarten
Metallisierungsebene leitfähig
verbunden ist.
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Eine
weitere Ausbildung einer Kapazitätsstruktur
ist aus der
DE 102
17 565 A1 bekannt. Innerhalb einer Gitterstruktur mit quasi
kubisch raumzentrierter Elementarzelle sind in jeder Metallisierungsebene
quadratische Metallflecken als erste Teilstrukturen realisiert,
welche von quadratischen Gitterrahmen als zweite Teilstrukturen
vollständig
umschlossen sind. Es ist dabei eine Stapelfolge realisiert, bei der
in jeder zweiten Ebene eine Teilstruktur um je einen halben lateralen
Gittervektor in x- bzw. y-Richtung gegenüber der vorherigen Teilstruktur
verschoben ist. Jede weitere Teilstruktur überdeckt so wieder ihre vorvorige
Teilstruktur vollständig.
Bei dieser Kapazitätsstruktur
werden die vertikalen Teilkapazitäten nur sehr punktuell ausgenutzt,
nämlich
im Wesentlichen nur an den Kreuzungspunkten zweier übereinander liegender
Gitterrahmen. Die stark unterschiedlichen Strukturdimensionen von
Metallflecken bzw. Gitterrahmen sind design-, layout- und fertigungstechnisch
nachteilig. Da die Verbindungselemente (Vias) von Kreuzungspunkten
der Gitterstruktur ausgehen, kann eine vergleichsweise geringe laterale Dejustage
eine fehlerhafte Kontaktierung zur Folge haben. In vorhandenen Standardzell-Bibliotheken sind
derartige bekannte Kapazitätsstrukturen
nur schwer zu integrieren.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bauteil mit integrierter
Kapazitätsstruktur zu
schaffen, das einen größeren Kapazitätswert bei kleinerem
Volumenbedarf, insbesondere auch bei kleinerem lateralen Flächenbedarf,
aufweist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Bauteil, welches die Merkmale des Patentanspruchs
1 umfasst, gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Bauteil
ist die Kapazitätsstruktur
auf ein Substrat aufgebracht, beispielsweise ein Halbleitersubstrat.
Dieses Substrat kann typischerweise aus mono- oder polykristallinem Silizium
bestehen. Es sind aber auch andere Halbleitermaterialien, wie beispielsweise
Siliziumcarbid (SiC) oder Galliumarsenid (GaAs) möglich. Über diesem
Substrat wird entweder direkt oder über eine zusätzliche
Isolationsschicht eine erste integrierte Umverdrahtungsebene aufgebracht.
Diese Umverdrahtungsebene ist dahingehend strukturiert, dass sie
in zwei galvanisch vollständig
getrennte, elektrisch leitfähige
Bereiche, im Folgenden Teilstrukturen genannt, unterteilt ist. Diese
beiden Teilstrukturen, welche die beiden Polaritäten der Kapazitätsstruktur
bilden, sind so angeordnet, dass eine Teilstruktur eines ersten
Typs von der Teilstruktur eines zweiten Typs umschlossen.
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Über der
ersten Umverdrahtungsebene befindet sich eine erste Isolationsschicht.
Diese Isolationsschicht trennt die erste Umverdrahtungsebene von
einer über
der ersten Isolationsschicht aufgebrachten, zweiten integrierten
Umverdrahtungsebene.
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Die
zweite Umverdrahtungsebene ist erfindungsgemäß wiederum in eine erste Teilstruktur
und eine zweite Teilstruktur aufgeteilt. Es werden die ersten und
zweiten Teilstrukturen dieser zweiten Umverdrahtungsebene in im
Wesentlichen gleicher Weise ausgeführt wie die ersten und zweiten
Teilstrukturen der ersten Umverdrahtungsebene. Die beiden Umverdrahtungsebenen
sind weiterhin derart strukturiert, dass sich die Positionen ihrer
jeweiligen Teilstrukturen innerhalb eines in deren Ebene liegenden bzw.
lateralen xy-Koordinatensystems entlang der durch die kürzere Vorzugsachse
bzw. Ausdehnung der Teilstrukturen definierten ersten Koordinatenachse
nicht unterscheiden. Eine relative Verschiebung der jeweiligen Teilstrukturen
liegt ausschließlich
entlang der durch die längere
Vorzugsachse definierten zweiten Koordinatenachse vor. Die Abmessungen der
Teilstrukturen entlang der Vorzugsachsen müssen nicht stark voneinander
abweichen. Der Basisvektor der kürzeren
Vorzugsachse steht senkrecht auf dem Basisvektor der längeren Vorzugsachse,
so dass mit dem senkrecht zur Substratebene orientierten Basisvektor
z ein kartesisches Koordinatensystem vorliegt.
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Weiterhin
ist die erste Teilstruktur der ersten Umverdrahtungsebene mit der
zweiten Teilstruktur der zweiten Umverdrahtungsebene durch ein elektrisch
leitfähiges
Verbindungselement verbunden, während
die zweite Teilstruktur der ersten Umverdrahtungsebene mit der ersten
Teilstruktur der zweiten Umverdrahtungsebene auf gleiche Weise verbunden
ist. Diese Verbindungselemente können
beispielsweise durch aus der Halbleitertechnik bekannte Vias realisiert
sein. Die Vias können
z.B. aus dem gleichen Material wie die oben genannten Teilstrukturen
bestehen. Aber auch alle gebräuchlichen
Via-Materialien
wie z.B. Wolfram (Wo) bzw. Wolfram-Legierungen kommen für diese
Anwendung in Frage.
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Eine
derart aufgebaute Kapazitätsstruktur besitzt
einen hohen Kapazitätswert
bei gleichzeitig geringem Volumenbedarf, insbesondere auch bei geringem
lateralen Flächenbedarf.
Dadurch ist eine kostenoptimierte Herstellung möglich.
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Eine
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Bauteils besteht darin,
dass die Kapazitätsstrukturen
in hoher Fertigungsqualität
bei gleichzeitig hoher Ausbeute herstellbar sind. Auch ist eine
einfache Aufnahme in bestehende Tools zur Layout- und Design-Erstellung möglich.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Bauteils sind in den Unteransprüchen angegeben.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird
zur optimalen Ausnutzung der lateralen Kapazitätsanteile der Abstand zwischen
der ersten und der zweiten Teilstruktur minimal ausgestaltet. Diese
minimalen Abstände
sind in der Regel durch die Designregeln der aktuellen Technologiegeneration
vorgegeben und bewegen sich typischerweise in einer Größenordnung
von 2 s, wobei s ein Maß für die Größenordnung
der Transistorgatelänge
bzw. Linienbreite der Metallisierung darstellt. Je zwei Teilstrukturen
der ersten und der zweiten Umverdrahtungsebene stellen eine Basiszelle
einer möglichen,
umfassenderen Kapazitätsstruktur
des Bauteils dar. Zur Anpassung an eine vorhandene Schaltungsanordnung
können diese
Basiszellen in allen drei Raumrichtungen fortgesetzt werden. Um
hierbei den lateralen Flächenbedarf – bei gleichzeitiger
Maximierung der Gesamtkapazität – zu minimieren,
werden die Basiszellen vorwiegend periodisch angeordnet. Insbesondere
eine periodisch regelmäßige Stapelfolge
bei alternierender Polarität
der sich überlappenden
Teilstrukturen erweist sich als besonders vorteilhaft.
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Eine
sich jedoch nicht periodisch wiederholende, alternierende Stapelfolge,
sowohl was die geometrische Kongruenz als auch die Polarität der Teilstrukturen
angeht, kann bei bestimmten Anwendungen von Vorteil sein. Insbesondere
wenn Kapazitätsstrukturen
in großen
oder komplexen Halbleiterbauelementen integriert werden, kann es
erforderlich sein, einzelne Umverdrahtungsebenen oder Teile von
Umverdrahtungsebenen zur Optimierung der Eigenschaften von anderen
aktiven oder passiven Schaltungselementen zu nutzen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung stimmen die Strukturbreiten der beiden Teilstrukturen
im Rahmen der Fertigungsgenauigkeit überein. Hierdurch wird sichergestellt, dass
zum einen eine hohe Ausbeute der in der Fertigung erforderlichen
Metallisierungs- und CMP-Prozesse (CMP = Chemisch-Mechanisches Polieren)
erreicht wird und zum anderen, dass eine homogene Metall-/Nicht-Metall-Verteilung
im Bauteil erreicht wird. Letzteres bewirkt, dass eine geringe thermomechanische
Belastung im Produktbetrieb zu erwarten ist.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die erste Teilstruktur stabförmig ausgeführt und von der Teilstruktur
des zweiten Typs rahmenförmig
umschlossen. Unter "stabförmig" ist dabei zu verstehen,
dass die erste Teilstruktur in ihrer Längsrichtung wenigstens doppelt
so lang ist wie in ihrer Querrichtung. Durch diese rahmenförmige Gestaltung
wird es möglich,
dass bei vertikaler Stapelung eine in Richtung der längeren Vorzugsachse große Überlappung
der jeweils zweiten Teilstrukturen vorliegt. Dadurch wird eine große Nutzung
der vertikalen Kapazitätsanteile
sichergestellt.
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Da
mit zunehmender Technologieentwicklung die Strukturabstände innerhalb
der Umverdrahtungsebenen immer weiter abnehmen, gewinnt der laterale
Kapazitätsanteil
von integrierten Halbleiter-Kapazitätsstrukturen zunehmend an Bedeutung zu
Lasten des vertikalen Anteils. Dieser Effekt wird berücksichtigt,
indem der laterale Abstand zweier Teilstrukturen zumindest an einer
Stelle den Wert von 0,25 μm
nicht übersteigt.
In einer weiteren, layout-technisch optimierten Ausführungsform
der Erfindung werden in einer Mehrfach-Stapelfolge die erforderlichen
Verbindungselemente senkrecht von der untersten zu obersten Umverdrahtungsebene
durchgeführt.
Dies erlaubt einen kleinen lateralen Flächenbedarf des erfindungsgemäßen Bauteils
bei Minimierung der Zahl der z.B. durch Design-, Layout- oder Fertigungsschwankungen
hervorgerufenen fehlerhaften Kontaktierungen.
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Bei
der Erfindung unterscheidet sich die Position mindestens zweier
Teilstrukturen innerhalb eines in deren Ebene liegenden bzw. lateralen
xy-Koordinatensystems entlang der durch die kürzere Vorzugsachse bzw. Ausdehnung
der Teilstrukturen definierte erste Koordinate nicht.
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Schließlich ist
es auch in einer weiteren Ausbildung der Erfindung vorteilhaft,
wenn die Teilstrukturen in gleicher Weise über Vias elektrisch leitfähig miteinander
verbunden sind. Hierbei ist es weiterhin bevorzugt, wenn wenigstens
ein Via mindestens zwei Teilstrukturen zweier Umverdrahtungsebenen
geradlinig verbindet.
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Nachfolgend
werden mehrere Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen Bauteils
anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 Eine
perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
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2 Eine
Draufsicht von vier Teilstrukturpaaren, welche das in 1 gezeigte
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Bauteils
ergeben.
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3 Eine
Draufsicht des in 1 gezeigten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Bauteils.
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In
den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche
Elemente.
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In 1 weist
ein Halbleiterbauteil eine Kapazitätsanordnung bzw. -struktur
K auf, welche in einer nicht dargestellten Isolationsschicht oder
einem System von Isolationsschichten eingebettet ist. Als Isolationsschicht
kann eine Schicht oder eine Schichtfolge aus Silizumdioxid (SiO2), Siliziumnitrid (Si3N4) oder einem anderen, geeigneten Isoliermaterial
verwendet werden. Die Isolationsschicht und die Kapazitätsstruktur
K befinden sich über
einem Substrat S aus beispielsweise Silizium (Si) oder Siliziumcarbid
(SiC). In dem Halbleitersubstrat kann eine integrierte Schaltung
oder ein Halbleiterbauelement realisiert sein, so dass durch dieses
und die Kapazitätsstruktur
K das Bauteil gebildet wird. Das Substrat S kann auch durch eine
gedruckte Schaltung oder dergleichen gebildet werden.
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Eine
erste Umverdrahtungsebene M1 ist derart
strukturiert, dass eine erste Teilstruktur T11 von
einer zweiten Teilstruktur T21 umschlossen
ist. Der Abstand zwischen den beiden Teilstrukturen sollte vorzugsweise
250 nm nicht überschreiten,
um eine optimale Flächenausnutzung
zu gewährleisten.
Die Teilstruktur T11 ist von der Teilstruktur
T21 beabstandet. Die beiden Teilstrukturen
T11 und T21, welche
sich in vertikaler oder z-Richtung (vgl. die Koordinaten-Vektoren
x, y und z) in ähnlicher
Form in mindestens einer weiteren Umverdrahtungsebene M2 als
Teilstrukturen T12 und T22 wiederholen,
bilden die beiden Elektroden der Kapazitätsstruktur K. Geeignete Materialien
für die
Teilstrukturen sind Aluminium (Al) oder Kupfer (Cu). Es können aber
auch andere Materialien bzw. Legierungen, insbesondere Legierungen
basierend auf Al und/oder Cu, verwendet werden.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
werden die beiden Teilstrukturen T11 und
T21 insgesamt viermal wiederholt, so dass
zusätzlich
zu den Teilstrukturen T12 und T22 der
zweiten Umverdrahtungsebene M2 noch Teilstrukturen
T13 und T23 einer
dritten Umverdrahtungsebene M3 und Teilstrukturen
T14 und T24 einer
vierten Umverdrahtungsebene M4 vorliegen. Die
beiden Teilstrukturen T12 und T22 in
der zweiten Umverdrahtungsebene M2 sind
in y-Richtung um eine Versatz l bezüglich der Teilstrukturen T11 und T21 der ersten
Umverdrahtungsebene M1 verschoben. Gleiches
gilt für
die folgenden Umverdrahtungsebenen. Mittels je eines Verbindungselements
V1 und V2 wird eine
zur x-y-Ebene senkrechte, elektrisch leitfähige Verbindung zwischen sowohl
der zweiten Teilstruktur T22 der zweiten
Umverdrahtungsebene M2 mit der ersten Teilstruktur
T11 der ersten Umverdrahtungsebene M1 als auch der ersten Teilstruktur T12 der zweiten Umverdrahtungsebene M2 mit der zweiten Teilstruktur T21 der
ersten Umverdrahtungsebene M1 geschaffen.
Gleiches gilt für
die folgenden Umverdrahtungsebenen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind
die Verbindungselemente V1 und V2 als geradlinig zwischen allen Verdrahtungsebenen
durchgehende Vias gezeigt. Dies braucht nicht so zu sein. Die Verbindungselemente
können
zwischen den jeweiligen Umverdrahtungsebenen auch versetzt zueinander
angeordnet sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist weiterhin
gezeigt, wie durch eine Verdopplung der durch die Strukturierung
der Umverdrahtungseben M1 und M2 gegebenen
Kapazitäts-Elementarzelle mittels
der Umverdrahtungsebenen M3 und M4 eine Verdopplung der Nutzkapazität erfolgt.
Der laterale Abstand d zwischen den beiden Teilstrukturen T1i und T2i (i = 1, ...
4) ist durch die Designregeln vorgegeben und wird minimal gewählt, um die
Nutzkapazität
zu maximieren. Die lateralen Strukturbreiten b1,
b2 der Teilstrukturen T1i,
T2i sind zur Erhöhung der Fertigungsausbeute
im Wesentlichen identisch gewählt.
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In 2 ist
das Layout der in 1 gezeigten, vier strukturierten
Umverdrahtungsebenen M1 bis M4 dargestellt.
In dieser bevorzugten Ausführungsform
sind sowohl die Teilstrukturen T1i als auch T2i aller vier Umverdrahtungsebenen M1 bis M4 identisch.
Der laterale Versatz l ist so gewählt, dass das erste Verbindungselement
V1 mittig von der ersten Teilstruktur T11 der ersten Umverdrahtungsebene M1 mittig zur kurzen Seite der zweiten Teilstruktur
T22 der zweiten Umverdrahtungsebene M2 verläuft.
Entsprechendes gilt für
die höheren
Umverdrahtungsebenen und für
das zweite Verbindungselement V2.
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In 3 ist
die Aufsicht der in jeweils zwei Teilstrukturen T1,
T2 aufgeteilten Umverdrahtungsebenen M1, M2 dargestellt.
Während
die Teilstrukturen T1, T2 sich
in x-Richtung vollständig überdecken,
besteht in y-Richtung der laterale Versatz l. Je ein Verbindungselement
V1 bzw. V2 verbindet
zum einen die erste Teilstruktur T11 der
ersten Umverdrahtungsebene M1 mit der zweiten
Teilstruktur T22 der zweiten Umverdrahtungsebene
M2 und zum anderen die zweite Teilstruktur
T21 der ersten Umverdrahtungsebene M1 mit der ersten Teilstruktur T12 der
zweiten Umverdrahtungsebene M2.
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- K
- Kapazitätsstruktur
- M1
- erste
Umverdrahtungsebene
- M2
- zweite
Umverdrahtungsebene
- Mn
- n-te
Umververdrahtungsebene
- T1i
- erste
Teilstruktur in i-ter Ebene
- T2i
- zweite
Teilstruktur in i-ter Ebene
- Tn
- n-te
Teilstruktur
- b1
- Strukturbreite
der ersten Teilstruktur
- b2
- Strukturbreite
der zweiten Teilstruktur
- d
- lateraler
Abstand der Teilstrukturen
- h
- vertikaler
Abstand der Teilstrukturen
- V1
- erstes
Verbindungselement
- V2
- zweites
Verbindungselement
- S
- Substrat
- x,
y
- laterale
Koordinaten, parallel zur S-Ebene
- z
- vertikale
Koordinate, senkrecht zur S-Ebene
- l
- lateraler
Verschiebeweg