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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse,
insbesondere ein Gehäuse
für eine
elektrische Anschlußklemme
oder ein Elektronikgehäuse,
mit mindestens einer Führung
und mindestens einem Verriegelungsmechanismus zur Verriegelung mit
einem zweiten Gehäuse
in einer gemeinsame Verriegelungsposition, wobei der Verriegelungsmechanismus
ein Federelement mit einem Rastelement und eine Rastelementaufnahme
umfaßt,
das Rastelement in der Verriegelungsposition in die Rastelementaufnahme
des zweiten Gehäuses
einrastet, so daß die
beiden Gehäuse mit
ihren Flachseiten aneinanderliegend miteinander verbindbar sind.
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Gehäuse der
in Rede stehenden Art dienen zur Aufnahme und als Schutz für Anschlußklemmen oder
elektrische und elektronische Bauteile und sind aus der industriellen
Praxis von unterschiedlichen Anwendungsfeldern her bekannt. Elektrische
Anschlußklemmen
werden beispielsweise zur Montage auf Trägerplatinen verwendet, wobei
sie zur Herstellung eines elektrischen Kontaktes zwischen der Trägerplatine
bzw. einer Leiterbahn der Trägerplatine und
einem in die Anschlußklemme
eingeführten
elektrischen Leiter dienen. Die Anschlußelemente können dabei insbesondere als
Schraubklemmen, als Zugfederklemmen oder als Schneidanschlußklemmen
ausgebildet sein. Elektronikgehäuse
werden meist zur Kapselung eines elektrischen Bauelements bzw. einer
elektronischen Schaltung verwendet, wobei das Elektronikgehäuse die
elektronische Schaltung zum einen vor äußerer mechanischer Beeinflussung
und Verschmutzung schützt
und zum anderen die elektrische Schaltung durch Verwendung eines elektrisch
isolierfähigen
Materials für
das Elektronikgehäuse
von ihrer Umgebung elektrisch isoliert, so daß weder eine elektrische Beeinflussung
der Schaltung von außen
möglich
ist noch die elektrische Schaltung nach außen ungewollt elektrisch wirksam ist.
Beeinflussungspunkt der elektrischen Schaltung werden dann gezielt
aus dem Gehäuse
als elektrische Kontakte in Form von Ein- und Ausgängen herausgeführt, so
daß sie
in bestimmter Weise durch das Gehäuse hindurch kontaktierbar
sind.
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Oftmals
wird eine Mehrzahl gleichartiger derartiger Gehäuse benötigt, wobei es aus Gründen einer
erwünschten
kompakten Bauweise oder der elektrischen Kontaktierung benachbarter
Gehäuse
besonders zweckmäßig oder
sogar notwendig ist, die Gehäuse
direkt zueinander benachbart und mechanisch miteinander verbunden
zu montieren.
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Diesem
Erfordernis wird bei einigen aus dem Stand der Technik bekannten
Gehäusen
dadurch Rechnung getragen, daß die
Gehäuse
mit Hilfe einer nicht zum Gehäuse
gehörenden
Führung
definiert zueinander ausgerichtet und in eine gemeinsame Verriegelungsposition
gebracht werden können.
Derartige Gehäuse
sind in der Praxis beispielsweise zur Anbringung und Verriegelung
an Tragschienen bekannt. Andere Gehäuse können über zusätzliche, aufwendig geformte
Elemente miteinander verbunden bzw. verschraubt werden (vgl. Katalog
3/4 "MARKIERUNG,
MONTAGE, WERKZEUG" '98/99, Seiten 66,
67, Phoenix Contact GmbH & Co.,
Blomberg).
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Nachteilig
bei den bekannten Gehäusen
ist, daß die
gemeinsame Verriegelungsposition erst durch Montage der Gehäuse an einem
weiteren Objekt (Führungsleiste,
Tragschiene, Leiterplatte) erzielt werden kann, so daß eine gegenseitige
Fixierung der Gehäuse
untereinander nur mittelbar durch zusätzliche Fixierungs- bzw. Verriegelungselemente
zu erreichen ist.
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Ein
eingangs beschriebenes Gehäuse
ist aus der Druckschrift
US
5,864,467 A bekannt. Diese Druckschrift offenbart ein kaskadierbares
Modemgehäuse,
wobei mehrere gleichartige Modemgehäuse über einen Verriegelungsmechanismus
miteinander verbindbar sind. Der ein Federelement mit einem Rastelement
und eine Rastelementaufnahme umfassende Verriegelungsmechanismus
ist in der Verriegelungsposition verdeckt, da der Verriegelungsmechanismus
an den korrespondierenden und sich in der Verriegelungsposition
gegenüberstehenden Flachseiten
des Gehäuses
ausgebildet ist. Diese Anordnung des Verriegelungsmechanismus bringt
den Nachteil mit sich, daß der
Verriegelungsmechanismus in der Verriegelungsposition schwer erreichbar und
nur mit Hilfe eines Werkzeuges, z. B. zwecks Lösens der Verriegelung, beeinflußbar ist.
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Die
DE 195 23 793 C1 offenbart
einen an einem Datenbus betreibbaren stapelbaren Datenträger, wobei
benachbarte Datenträger
in einer gemeinsamen Verriegelungsposition über einen Verriegelungsmechanismus
miteinander verbunden sind. Zwei miteinander zu verbindende Datenträger müssen dabei
an einer Seite über
eine Schwalbenschwanz-Führung
in lockeren Eingriff gebracht werden und zwar so, daß die beiden
Datenträger
in dieser Schwalbenschwanz-Führung
gegeneinander verschwenkbar sind und durch Kraftausübung am
anderen Ende – also
an dem Ende, daß keine
Schwalbenschwanz-Führung
aufweist – miteinander
verschnappt werden können.
Bei dem bekannten Datenträger
ist der Verriegelungsmechanismus innerhalb des Gehäuses ausgebildet
und lediglich von einer Flachseite her zugänglich, wobei im zusammengesetzten
Zustand jeweils nur der Verriegelungsmechanismus des äußeren stapelbaren
Datenträgers
von einer Flachseite her zugänglich
ist.
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Die
DE 33 31 594 C2 offenbart
ein nicht gattungsgemäßes Gehäuse, nämlich eine
Steckdosenanordnung für
einsteckbar ausgeführte
elektrische Geräte,
bei dem benachbarte Gehäuse
in ihrer Verriegelungsposition entlang der Führung trotzdem noch gegeneinander
bewegt werden können.
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Die
DE 299 03 000 U1 offenbart
Gehäuse
für eine
elektrische Anschlußklemme,
wobei auch diese Gehäuse
nicht gattungsgemäß sind,
da sie – genau wie
die aus der
DE 33 31
594 C2 bekannten Gehäuse – in ihrer "Verriegelungsposition" trotzdem noch gegeneinander
bewegt werden können.
Benachbarte Gehäuse
gemäß der
DE 299 03 000 U1 sind
lediglich über
eine Schwalbenschwanz-Führung miteinander verbunden,
die jedoch nicht verrastet ist, weshalb ein Lösen benachbarter Gehäuse jederzeit
möglich
ist. Um die Gehäuse
fest miteinander zu verbinden, müssen
die Gehäuse
mit federnden Rasten an einem weiteren Element, nämlich einer
Tragschiene, befestigt werden.
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Der
Erfindung liegt nun daher Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse mit
verbesserten Eigenschaften bei der Verriegelung mit einem benachbarten
Gehäuse
zur Verfügung
zu stellen.
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Das
erfindungsgemäße Gehäuse, bei
dem diese Aufgabe gelöst
ist, ist zunächst
und im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement mit dem
Rastelement und die Rastelementaufnahme an wenigstens einer Stirnseite
des Gehäuses ausgebildet
sind. Dadurch ist der Verriegelungsmechanismus für eine nachträgliche Betätigung zugänglich.
Durch die Anordnung des Verriegelungsmechanismus an einer Stirnseite
der Gehäuse
ist der Verriegelungsmechanismus zwangsläufig auf einer außenliegenden
und damit zugänglichen
Gehäuseseite angebracht;
der Verriegelungsmechanismus kann damit als solcher – also unmittelbar – betätigt werden.
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Das
erfindungsgemäße Gehäuse ist
in vielfacher Weise vorteilhaft. Dadurch, daß der Verriegelungsmechanismus
so mit dem Gehäuse
ausgebildet ist, daß das über das
Federelement unter mechanische Spannung versetzbare Rastelement
in der Verriegelungsposition in die Rastelementaufnahme eines benachbarten
Gehäuses
einrastet und so das Gehäuse
mit dem benachbarten Gehäuse
verbindet, ist kein weiteres Fixierungs- bzw. Verbindungselement
zur sicheren Verbindung der Gehäuse
notwendig. Damit entfällt
beim Zusammenfügen
mehrerer erfindungsgemäßer Gehäuse zu einem
Gesamtmodul das Hantieren mit zusätzlichen Verbindungsteilen,
was, je nach Ausgestaltung der zusätzlichen Verbindungsteile und
der Größe der hier
in Rede stehenden Gehäuse,
relativ kompliziert, zeitaufwendig und daher auch kostenintensiv
sein kann.
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Dadurch,
daß der
Verriegelungsmechanismus durch ein Federelement mit einem Rastelement und
eine Rastelementaufnahme realisiert ist, läßt sich der Verriegelungsmechanismus
z. B. im Vergleich zu aus der Praxis bekannten Gehäuse-Schraubverbindungen
besonders vorteilhaft hinsichtlich der schnellen Herstellbarkeit
einer Verbindung mehrerer Gehäuse
ausgestalten.
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Das
erfindungsgemäße Gehäuse läßt sich hinsichtlich
seiner Verwendbarkeit noch weiter verbessern, indem der Verriegelungsmechanismus
derart ausgestaltet wird, daß er
eine lösbare
Verbindung zwischen zwei Gehäusen
herstellt, so daß diese mehrfach
und zerstörungsfrei
voneinander getrennt und wieder verbunden werden können. Diese
Eigenschaft ist bei dem erfindungsgemäßen Gehäuse vorzugsweise dadurch realisiert,
daß das
Rastelement des einen Gehäuses
und die Rastelementaufnahme des anderen Gehäuses, als Schnappverschluß ausgebildet
ist.
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Die
Führung
der hier in Rede stehenden Gehäuse
dient dazu, die Relativbewegung zweier zunächst nicht verbundener, dann
aber zu verbindender Gehäuse
mit konstruktiven Mitteln derart festzulegen, daß die Gehäuse nur auf definierte Art
und Weise in ihre gemeinsame Verriegelungsposition gebracht werden
können.
Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn
das Gehäuse
einen Anschlag aufweist, der die Bewegung des in der Führung in
Fügerichtung bewegten
zweiten Gehäuses
beschränkt.
Hat das in Fügerichtung
bewegte zweite Gehäuse
den Anschlag erreicht, befindet es sich in der Verriegelungsposition,
wobei der gleichzeitig eingreifende Verriegelungsmechanismus die rückwärtige Bewegung
des Gehäuses – also eine
Bewegung in die der Fügerichtung
entgegengesetzten Richtung – verhindert.
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Durch
den zusätzlichen
Anschlag wird die Verriegelungsfunktionalität konstruktiv auf zwei unterschiedliche
Orte verteilt. Dies kann vorteilhaft dazu genutzt werden, die beiden,
die Bewegung des Gehäuses
beschränkenden
Elemente – Anschlag
und Verriegelungsmechanismus – massiver
auszuführen, als
dies möglicherweise
bei einem beidseitig wirkenden Verriegelungsmechanismus möglich wäre, der konstruktiv
an einem Ort realisiert ist. Umgekehrt gestattet die Verteilung
der Verriegelungsfunktionalität auf
zwei verschiedene Orte aber auch eine feingliedrigere Ausführung der
beiden Halteelemente – Anschlag
und Verriegelungsmechanismus – als
bei einem auf einen Ort konzentrierten Verriegelungsmechanismus
bei gleichen mechanischen Festigkeitseigenschaften.
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Es
hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn das Federelement
des erfindungsgemäßen Gehäuses in
der Form eines Bügels
ausgebildet ist, der eine Stirnseite des Gehäuses überspannt. Über die Länge des Bügels und durch die ein- oder zweiseitige
Befestigung des Bügels
an der Stirnseite des Gehäuses
ist die von dem als Bügel
ausgebildeten Federelement aufbringbare Federkraft und die zur Ausübung dieser
Federkraft notwendige Auslenkung des Federelementes in weiten Grenzen
variierbar.
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Diesem
Merkmal kommt insofern besondere Bedeutung zu, als daß durch
die Ausbildung des Federelementes als Bügel der Verriegelungsmechanismus
an Materialien mit sehr unterschiedlichen mechanischen Eigenschaften
anpaßbar
ist. Bei der Serienfertigung von Leiterplatten, bei der auch die
hier in Rede stehenden erfindungsgemäßen Gehäuse zum Einsatz kommen können, wird
heutzutage üblicherweise
die Surface-Mount-Technology (SMT) eingesetzt, bei der elektronische
Bauelemente auf der Oberfläche
von Leiterplatten angebracht und dort auch kontaktiert werden. Der
SMT-Fertigungsprozeß stellt
auf der einen Seite hohe thermische Anforderungen an die per Lötverbindung
aufzubringenden elektrischen Bauteile, andererseits weisen die lediglich
durch Oberflächenverlötung hergestellten
Lötverbindungen
keine hohe mechanische Festigkeit auf. Sollen beispielsweise mechanisch
beanspruchte Bauelemente – wie
Anschlußklemmen
und Steckverbinder –,
die grundsätzlich
mit dem erfindungsgemäßen Gehäuse ausgestattet
sein können,
im Rahmen des SMT-Prozesses auf Leiterplatten gesetzt werden, so
geschieht dies häufig
mit Hilfe des sogenannten Through-Hole-Reflow-Verfahren (THR), das verdrahtete
Bauelemente auch im SMT-Prozeß verwendbar
macht.
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Um
die SMT- bzw. THR-Fähigkeit
der erfindungsgemäßen Gehäuse sicherzustellen,
werden diese aus einem elektrisch isolierfähigem Hochleistungsthermoplast
hergestellt, insbesondere aus einem LCP-Material (Liquid Crystal
Polymer). Der Nachteil solcher Materialien besteht aber darin, daß sie relativ
spröde
und daher nur in engen Grenzen, ohne bleibende Schäden im Material
hervorzurufen, verformbar sind. Durch die Ausbildung des Federelements
als Bügel
an einer Stirnseite des erfindungsgemäßen Gehäuses, durch Variation der durch
den Bügel überspannten
Distanz, durch ein- oder zweiseitige Befestigung des Bügels an
der Stirnseite des Gehäuses,
durch Variation der Dicke des Bügels
usw. ist es möglich,
auch bei Gehäusen
aus den oben genannte Materialien auf einfache Art und Weise eine Verriegelung
benachbarter Gehäuse
zu erreichen.
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Wenigstens
zwei der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Gehäuse bilden ein Gehäusesystem,
bei dem die Gehäuse
in Verriegelungsposition insbesondere flachseitig aneinander gereiht
und miteinander verbunden werden können. Wenn die bei dem Gehäusesystem
zum Einsatz kommenden Gehäuse
gemäß der bevorzugten
Ausführungsform mit
als Bügel
ausgestalteten Federelementen ausgeführt sind, so werden die Gehäuse bzw.
die Federelemente vorzugsweise so ausgestaltet, daß sie bei aneinandergereihten,
benachbarten und miteinander verriegelten Gehäusen mit einem Zwischenraum voneinander
beabstandet sind, insbesondere im Bereich des Rastelements, so daß die Betätigung der Bügel zum
Lösen des
Verriegelungsmechanismus einfach möglich ist. Dies kann einfach
dadurch erreicht werden, daß die
Bügel bogenförmig ausgebildet
sind.
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Selbstverständlich ist
es ohne weiteres denkbar, daß der
Verriegelungsmechanismus – unabhängig davon,
ob er als Bügel
oder in einer anderen Form ausgebildet ist – nicht an nur einer Stirnseite
des Gehäuses
vorgesehen werden kann; es ist genauso gut möglich, mehrere Verriegelungsmechanismen,
insbesondere an gegenüberliegenden
Stirnseiten des erfindungsgemäßen Gehäuses vorzusehen.
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Im
einzelnen gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Gehäuse auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen auf die dem Patentanspruch
1 nachgeordneten Patentansprüche
und auf die Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung
mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel zweier
nicht miteinander verbundener erfindungsgemäßer Gehäuse und
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2 ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel zweier
miteinander verbundener erfindungsgemäßer Gehäuse bzw. eines Gehäusesystems.
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Im
folgenden wird das erfindungsgemäße Gehäuse anhand
zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele
in Form von Gehäusen
für elektrische
Anschlußklemmen
beschrieben. Genauso gut könnte die
Erfindung auch anhand von anderen Gehäusen beschrieben werden, wie
z. B. anhand eines Elektronikgehäuses.
Das erfindungsgemäße Gehäuse ist unabhängig von
der elektrischen Funktion der Bauteile, die es umgibt.
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1 zeigt
ausschnittsweise zwei noch nicht miteinander verbundene erfindungsgemäßen Gehäuse 1,
mit einer Führung 2 und
mit einem Verriegelungsmechanismus 3, wobei der Verriegelungsmechanismus 3 ein
Federelement 4 mit einem Rastelement 5 und eine
Rastelementaufnahme 6 umfaßt. Der Verriegelungsmechanismus 3 ist
so ausgestaltet, daß eine
Verriegelung des Gehäuses 1 nicht
etwa mit einem dritten Element, wie z. B. einer Führungs-
oder Tragschiene bewerkstelligt wird, sondern indem das Rastelement 5 in
Verriegelungsposition in die Rastelementaufnahme 6 eines
zweiten, benachbarten Gehäuses 1 einrastet
und so eine sichere Verbindung der Gehäuse 1 miteinander
gewährleistet.
Der Verriegelungsmechanismus 3 wird dabei von dem an einem
Gehäuse 1 am
Federelement 4 ausgebildeten Rastelement 5 und
der am benachbarten Gehäuse 1 ausgebildeten
Rastelementaufnahme 6 gebildet. Die Anordnung zweier miteinander
verbundener erfindungsgemäßer Gehäuse 1 zeigt 2.
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Der
Verriegelungsmechanismus 3 ist in der bevorzugten Ausführungsform
nach 1 so ausgestaltet, daß die über den Verriegelungsmechanismus 3 hergestellte
Verbindung zwischen den beiden benachbarten Gehäusen 1 lösbar ist,
so daß einmal
miteinander verbundene Gehäuse 1 zerstörungsfrei wieder
voneinander getrennt werden können,
wobei der Verriegelungsmechanismus 3 ohne jede Einschränkung zur
Herstellung einer weiteren Verbindung verwendbar ist.
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Der
Verriegelungsmechanismus 3 ist, wie in den 1 und 2 dargestellt,
bevorzugt als Schnappverschluß ausgebildet.
Durch das Federelement 4 wird in der gemeinsamen Verriegelungsposition
zweier benachbarter Gehäuse 1 das
dem Federelement 4 zugeordnete Rastelement 5 so
in die Rastelementaufnahme 6 des anderen Gehäuses 1 gedrückt, das
eine formschlüssige
Verbindung zwischen Rastelement 5 und Rastelementaufnahme 6 entsteht.
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Die
Führung 2 dient
bei den hier in Rede stehenden Gehäusen 1 ganz allgemein
dazu, die Relativbewegung zweier miteinander zu verbindender Gehäuse 1 auf
dem Weg von der entriegelten Position in die gemeinsame Verriegelungsposition
definiert durchzuführen.
Ist die gemeinsame Verriegelungsposition erreicht, sorgt der Verriegelungsmechanismus 3 dafür, daß eine weitere
Bewegung bzw. ein Lösen der
miteinander verbundenen Gehäuse 1 sicher
verhindert wird.
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In
einem weiteren, hier jedoch nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Verriegelungsmechanismus 3 so ausgestaltet, daß er eine
Bewegung der miteinander verbundenen Gehäuse 1 in beide Richtungen
der Führung – also sowohl
in Fügerichtung
als auch in die der Fügerichtung
entgegengesetzten Richtung – verhindert.
Dies wird in Anlehnung an den in den 1 und 2 dargestellten Verriegelungsmechanismus 3 bewirkt,
indem das Rastelement 5 beidseitig rampenförmig zur
Verriegelungsposition hin ausgestaltet ist, also sowohl in Fügerichtung
als auch in der der Fügerichtung
entgegengesetzten Richtung. Entsprechend ist die Rastelementaufnahme 6 beidseitig
zur Verriegelungsposition hin steil abfallend ausgestaltet, im wesentlichen also
als barriereförmiges
Element, das in die durch beidseitige Rampen begrenzte Vertiefung
im Rastelement 5 eingreift. Genauso gut kann auch die Rastelementaufnahme 6 durch
zwei zur Rastposition hin ansteigende Rampen und entsprechend das
an dem Federelement 4 vorgesehene Rastelement 5 als
barriereförmiger
Vorsprung ausgebildet werden, der in der Verriegelungsposition in
die Rastelementaufnahme 6 formschlüssig eingreift.
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Das
in den 1 und 2 beschriebene bevorzugte Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Gehäuses 1 begrenzt
die durch die Führung 2 geführte Relativbewegung
der miteinander zu verbindenden Gehäuse 1 in Fügerichtung
durch ein weiteres Element, nämlich
den Anschlag 7. Der Verriegelungsme chanismus 3 ist
in diesem Fall so ausgestaltet, daß er in Verriegelungsposition
lediglich noch eine rückwärtsgerichtete
Bewegung der miteinander verbunden Gehäuse 1 verhindert,
also eine Bewegung in die der Fügerichtung
entgegengesetzten Richtung.
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Für die Verriegelung
zweier benachbarter erfindungsgemäßer Gehäuse 1 ist es, wie
in den 1 und 2 dargestellt, vollkommen ausreichend, wenn
der Verriegelungsmechanismus 3 zumindest an einer Stirnseite 8 des
Gehäuses 1 ausgebildet
ist. In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Federelement 4 des
Verriegelungsmechanismus 3 als Bügel ausgebildet, der die Stirnseite 8 des
Gehäuses 1 überspannt
und zweiseitig mit dem Gehäuse 1 verbunden
ist. Durch eine Variation der Länge
des als Bügel
ausgebildeten Federelements 4, also der Distanz die der
Bügel überspannt,
durch eine Veränderung
der Dicke des Bügels
und/oder durch eine Veränderung
der Anzahl der Verbindungspunkte des Federelements 4 mit
dem Gehäuse 1 lassen
sich die mechanischen Eigenschaften, insbesondere die elastischen
Eigenschaften und die mechanische Festigkeit des Federelements 4 in
weiten Grenzen anpassen, insbesondere an die Möglichkeiten des verwendeten
Materials. Hierzu darf auf die weiter oben gemachten Ausführungen
verwiesen werden, insbesondere bzgl. der zu berücksichtigenden Besonderheiten
in Verbindung mit der SMT- und THR-Kompatibilität der Gehäuse 1. Somit kann
auch bei einem relativ spröden
Material durch eine entsprechende Dimensionierung des Federelements 4 ein
ausreichender Federweg bzw. Auslenkweg für das Rastelement 5 sichergestellt
werden, um eine gut Verrastung zu gewährleisten.
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Bei
dem in den 1 und 2 dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Gehäuses 1 ist
die Führung 2 als Schwalbenschwanzführung ausgeführt. Die
Führung 2 besteht
folglich aus einer Nut 9 und einem in die Nut 9 eingreifenden
Gegenelement 10, wobei das Gehäuse 1 an zumindest
einer Flachseite 11 – nämlich der
Seite, an der die Verbindung mit dem benachbarten Gehäuse 1 hergestellt
werden soll – entweder
die Nut 9 oder das Gegenelement 10 aufweist.
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Um
das Gehäuse 1 – wie hier
dargestellt – beidseitig
mit jeweils einem benachbarten Gehäuse 1 verbinden zu
können,
weist das Gehäuse 1 zwei
im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Flachseiten 11 auf,
wobei die eine Flachseite 11 eine Nut 9 und die
andere Flachseite 11 ein Gegenelement 10 aufweist.
Die in den 1 und 2 dargestellten scheibenförmigen Gehäuse 1 sind
somit in beliebiger Vielzahl aneinanderreihbar.
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Damit
eine Aneinanderreihung nicht lediglich durch die Führung 2 sondern
entsprechend auch durch geeignete Ausgestaltung des Verriegelungsmechanismus 3 möglich ist,
ist der Verriegelungsmechanismus 3 gemäß 1 und 2 so
ausgestaltet, daß das
Rastelement 5 die Stirnseite 8 des Gehäuses 1 in
Richtung einer Flachseiten 11 überragt und somit in den Bereich
eines benachbarten Gehäuses 1 gelangt.
Die Rastelementaufnahme 6 ist zwar auf der selben Stirnseite 8 des
Gehäuses 1 vorgesehen,
jedoch in Richtung der zweiten Flachseite 11 des Gehäuses 1 angeordnet.
Das Rastelement 5 und die Rastelementaufnahme 6 eines
Gehäuses 1 sind somit
an gegenüberliegenden
Seiten einer Stirnseite 8 des Gehäuses 1 angeordnet.
Durch den beschriebenen Aufbau – Übergriff
des bogenförmigen
Federelements 4 mit Rastelement 5 über die
eine Flachseite 11 des Gehäuses 1 in den Bereich
eines ersten benachbarten Gehäuses 1 und
Ausbildung der Rastelementaufnahme 6 auf der Stirnseite 8 in
Richtung der zweiten Flachseite 11 des Gehäuses 1,
also in Richtung des zweiten benachbarten Gehäuses 1 – ist die Aneinanderreihung
beliebig vieler erfindungsgemäßer Gehäuse 1 zu
einer mechanischen Einheit möglich.
Dabei wird durch die bogenförmige
Ausbildung des Federelements 4 zum einen das Herüberragen des
Rastelements 5 über
die eine Flachseite 11 ermöglicht, und zum anderen auf
der anderen Seite zusätzlicher
Platz für
das Rastelement 5 des benachbarten Gehäuses 1 zur Verfügung gestellt.
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Zwei
Gehäuse 1 bilden
aufgrund der gegenseitigen Verriegelbarkeit ein Gehäusesystem 12,
so wie es in dem bevorzugten Ausführungsbeispiel in den 1 und 2 dargestellt
ist. Das Gehäusesystem 12 zeichnet
sich dadurch aus, daß die
Gehäuse 1 über ihre
Flachseiten 11 aneinanderreihbar und in der Verriegelungsposition
miteinander verbindbar sind. Mit dem Gehäusesystem 12 können beliebig
viele Gehäuse 1 zu
einem kompakten, zusammenhängenden,
eine mechanische Einheit bildenden Modul zusammengefügt werden,
ohne daß ein
zusätzliches
Verbindungselement nötig
ist, über
das die Mehrzahl an Gehäusen 1 verbunden
wird.
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In
dem hier in Rede stehenden bevorzugten Ausführungsbeispiel schließen die
miteinander verbundenen benachbarten Gehäuse 1 in der Verriegelungsposition
an den Verbindungsseiten, also an den Flachseiten 11, bündig miteinander
ab.
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In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 ist das
Gehäusesystem 12 so
ausgestaltet, daß benachbarte
Gehäuse 1 ohne
den zusätzlichen
Einsatz von Werkzeugen voneinander getrennt werden können. Zu
diesem Zweck hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt,
wenn die als Bügel
ausgebildeten Federelemente 4 benachbarter, aneinandergereihter
Gehäuse 1 mit
einem Zwischenraum voneinander beabstandet sind, so daß der Bügel von
Hand oder mit einem einfachen Werkzeug, wie beispielsweise einem
Stift oder einem Schraubendreher, hintergriffen und durch Anheben
aus der Verriegelungsposition gelöst werden kann. Hierzu ist
das als Bügel ausgebildete
Federelement 4 so ausgestaltet, daß es nicht die gesamte Breite
der Stirnseite 8 einnimmt, auf der es befestigt ist; das
Federelement 4 weist also eine geringere Breite als das
Gehäuse 1 auf.
Dabei ist das Federelement 4 von der Flachseite 11 des Gehäuses 1 beabstandet, über die
das dem Federelement 4 zugeordnete Rastelement 5 nicht
hinwegragt.
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Dies
kann – wie
in 1 dargestellt – durch eine beabstandete gerade
Kante des Federelements 4 realisiert werden. Zusätzlicher
Freiraum zwischen der der Rastelementaufnahme 6 zugewandten
Kante des Federelements 4 läßt sich – wie in 2 dargestellt – herstellen,
indem diese Kante den Bereich der Rastelementaufnahme 6 geschwungen
umläuft,
so daß das
Federelement 4 insgesamt bogenförmig ausgebildet ist. Selbstverständlich sind
auch andere Formgebungen des Federelements 4 denkbar, so daß ein Freiraum
zur Betätigung
des als Bügel
ausgeformten Federelements 4 realisiert wird.