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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bereithalten chirurgischer
Befestigungselemente. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Bereithaltevorrichtung
für lang
gestreckte Befestigungselemente wie Knochenschrauben. Die Erfindung
betrifft ferner ein die Vorrichtung enthaltendes System.
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Hintergrund der Erfindung
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Im
Rahmen chirurgischer Eingriffe werden häufig Befestigungselemente wie
Knochenschrauben oder Knochennägel
benötigt.
Aufgrund ihrer oftmals geringen Größe und weiterer handhabungsbedingter
Aspekte wurden Bereithaltevorrichtungen für derartige Befestigungselemente
entwickelt. In vielen Fällen
kann der Chirurg dann ein von ihm ausgewähltes Befestigungselement mittels
eines geeigneten Werkzeugs (beispielsweise mittels eines Schraubendrehers
mit Selbsthalte-Mechanismus) unmittelbar aus der Bereithaltevorrichtung
entnehmen und an der gewünschten
Stelle im Operationsgebiet einsetzen. Herkömmliche Bereithaltevorrichtungen
für chirurgische
Zwecke sind in der Regel in chirurgische Trays, Racks oder Carts
integriert, was die Handhabung der Bereithaltevorrichtungen erschwert.
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Aus
der
WO 00/07510 ist
eine einfach handhabbare Bereithaltevorrichtung für Knochenschrauben
bekannt. Die Bereithaltevorrichtung umfasst einen Grundkörper mit
Einsätzen,
in denen Knochenschrauben aufgenommen sind. Der Grundkörper besitzt
handliche Dimensionen und kann von dem Chirurgen während eines
chirurgischen Eingriffs daher in der Hand gehalten werden.
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Aus
der
DE 196 81 355
T1 ist ein Mehrzweckbehälter
für Gewindedrähte bekannt.
Die Gewindedrähte
werden in aufrechter Lage in hierfür vorgesehenen Öffnungen
des Behälters
bereitgehalten. Um eine Messung der Gewindelänge zu ermöglichen, ist auf einer Oberseite
des Behälters
eine horizontale Messnut mit zugehöriger Messskala vorgesehen.
Zum Messen der Gewindelänge
wird der Gewindedraht in die Messnut eingelegt.
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Das
US-amerikanische Patent 4,288,066 zeigt
einen Behälter
zur horizontalen Aufnahme eines Implantats. Der Behälter kann
für die
Aufbewahrung, den Transport, das Sterilisieren und die chirurgische
Vorbereitung des Implantats verwendet werden und umfasst eine Vertiefung
zur formschlüssigen Aufnahme
des Implantats sowie eine entlang der Vertiefung angebrachte Skala
zur Bestimmung seiner Länge.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Bereithaltevorrichtung
für lang
gestreckte chirurgische Befestigungselemente anzugeben, die eine verbesserte
Funktionalität
aufweist.
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Kurzer Abriss der Erfindung
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Bereithaltevorrichtung für lang gestreckte Befestigungselemente
gemäß Anspruch
1 und ein die Vorrichtung umfassendes System nach Anspruch 14.
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Die
Vorrichtung zum Bereithalten von lang gestreckten chirurgischen
Befestigungselementen wie Knochenschrauben umfasst einen Grundkörper, der
dimensioniert ist, um in einer Hand gehalten zu werden, wobei der
Grundkörper
wenigstens eine Öffnung
zur Aufnahme eines lang gestreckten chirurgischen Befestigungselments
aufweist und wobei seitlich am Grundkörper eine Messskala zur Bestimmung
der Länge
des Befestigungselements im aufgenommenen Zustand ausgebildet ist.
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Der
Chirurg muss daher ein in der Bereithaltevorrichtung bereitgehaltenes
Befestigungselement nicht mehr aus der Bereithaltevorrichtung entnehmen und
eine separate Messeinrichtung bemühen, um die Länge des
chirurgischen Befestigungselements zu bestimmen. Vielmehr kann der
Chirurg mittels der erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung
die Länge eines
Befestigungselements unmittelbar im aufgenommenen und bereitgehaltenen
Zustand ermitteln.
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Der
Grundkörper
ist ausgebildet, um das wenigstens eine lang gestreckte Befestigungselement in
aufrechter Lage bereitzuhalten. Ein derartiges Bereithalten erleichtert
die Entnahme des Befestigungselements mittels eines geeigneten Entnahmeinstruments
(z. B. eines Schraubendrehers mit einem Selbsthalte-Mechanismus für das Befestigungselement).
Der Chirurg kann demgemäß ein aus
der Bereithaltevorrichtung mittels des Entnahmeinstruments aufgenommenes
Befestigungselement unmittelbar an der gewünschten Stelle im oder am Körper eines
Patienten positionieren.
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Der
Grundkörper
kann wenigstens einen transparenten oder offenen Bereich aufweisen,
der eine Sicht auf sowohl die Messskala als auch das aufgenommene
Befesti gungselement gestattet. Der Grundkörper kann auch vollständig aus
einem transparenten Material, vorzugsweise aus Kunststoff, gefertigt
sein.
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Gemäß einer
ersten Variante ist die Messskala auf oder im transparenten Bereich
des Grundkörpers
ausgebildet. Gemäß einer
weiteren Variante ist die Messskala auf oder in einem dem transparenten
oder dem geöffneten
Bereich bezüglich
des aufzunehmenden Befestigungselements gegenüberliegenden Bereich angeordnet.
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Das
Befestigungselement wird hängend
bereitgehalten. Beispielsweise kann die wenigstens eine Öffnung zur
Aufnahme des bereitzuhaltenden Befestigungselements eine hängende Aufnahme
des Befestigungselements gestatten. Zu diesem Zweck kann die Öffnung einen
Anschlag zum Zusammenwirken mit einer Durchmessererweiterung (z.
B. einem Kopf) des aufzunehmenden Befestigungselements besitzen.
Dieser Anschlag kann mit einem Referenzpunkt wie dem Nullpunkt der
Messskala übereinstimmen.
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Zur
Erleichterung der Handhabung des Grundkörpers kann dieser ergonomisch
geformt sein. So ist es denkbar, den Grundkörper im Wesentlichen als Block
oder Kasten auszubilden und die Wände des Grundkörpers ergonomisch
zu profilieren. Insbesondere kann der Grundkörper ausgebildet sein, um zwischen
den Fingern gehalten zu werden.
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Die
Befestigungselemente können
lose oder unverlierbar im Grundkörper
aufgenommen sein. Zur unverlierbaren Aufnahme kann ein leichter
Presssitz zwischen einem Abschnitt wie einem Kopf des Befestigungselements
und einem damit zusammenwirkenden Bereich des Grundkörpers vorgesehen
werden.
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Gemäß einer
Variante der Erfindung ist eine Abdeckung (z. B. ein klappbarer
Deckel oder ein Schiebedeckel) zum Verschließen des Grundkörpers in
Bezug auf die darin aufgenommenen Befestigungselemente vorgesehen.
Die Abdeckung kann dampfdurchlässig
oder durchlässig
für ein
anderes Sterilisationsmedium ausgebildet sein. Dies erleichtert
die Sterilisation der Bereithaltevorrichtung (und ggf. der darin
aufgenommenen Befestigungselemente). Zur Erzielung der Dampfdurchlässigkeit
können in
der Abdeckung Öffnungen
ausgebildet werden.
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Der
Grundkörper
kann eine oder mehrere Öffnungen
besitzen, die einen Zutritt eines Sterilisationsmediums zu den bereitgehaltenen
Befestigungselementen gestattet.
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Vorzugsweise
setzt sich die Öffnung
in Gestalt eines die langgestreckten Abschnitte der Befestigungselemente
aufnehmenden Raumes innerhalb des Grundkörpers fort.
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Sollte
es wünschenswert
sein, eine Mehrzahl von Befestigungselementen in dem Grundkörper bereitzuhalten,
kann der Grundkörper
eine oder mehrere Reihen von Öffnungen
zur Aufnahme der Befestigungselemente besitzen. Vorzugsweise ist
der Grundkörper
zur Aufnahme von ungefähr
vier bis sechzehn Knochenschrauben ausgebildet. Die Messskala kann
derart angeordnet sein, dass sie im Wesentlichen senk recht zu der
wenigstens einen Reihe von Öffnungen
verläuft.
So kann die Messskala im Bereich einer schmalen Stirnseite des Grundkörpers ausgebildet
sein.
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Die
erfindungsgemäße Bereithaltevorrichtung
lässt sich
als Transportverpackung für
das wenigstens eine darin aufgenommene Befestigungselement verwenden.
Das wenigstens eine Befestigungselement kann in der Transportverpackung
steril verpackt sein. Zu diesem Zweck ist es möglich, die Bereithaltevorrichtung
mit einer oder mehreren weiteren Transportverpackungen (z. B. Umhüllungen
wie Plastikbeuteln oder Kunststoffwannen) zu umgeben.
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Die
Erfindung umfasst ferner ein System zum Bereithalten von lang gestreckten
chirurgischen Befestigungselementen mit einer erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung
sowie mit wenigstens einem in der Vorrichtung bereitgehaltenen Befestigungselement.
Das Befestigungselement kann einen Schaft und einen Kopf mit einem
größeren Durchmesser
als der Schaft aufweisen. Vorzugsweise ist das Befestigungselement
als Knochenschraube, Knochennagel oder Knochenstift ausgebildet.
Das Befestigungselement kann eine Länge von ungefähr 2 bis
50 mm, vorzugsweise zwischen ungefähr 4 und 25 mm aufweisen.
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Das
System kann ferner eine oder mehrere Transportverpackungen umfassen,
welche die Bereithaltevorrichtung (vorzugsweise steril) umgeben. Die
wenigstens eine Transportverpackung kann zumindest bereichsweise
transparent sein, um einen Blick auf die Messskala freizugeben.
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Das
erfindungsgemäße System
kann ein chirurgisches Tray, Rack oder Cart zur Aufnahme der wenigstens
einen Vorrichtung umfassen. Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist angedacht, das Tray, Rack oder Cart
mit einer oder mehreren Vertiefungen zur Aufnahme der Vorrichtung
zu versehen. Die Vertiefungen können
eine an die Form der Bereithaltevorrichtungen angepasste Gestalt
aufweisen. Ferner können
die Vertiefungen mit abgeschrägten Bereichen
versehen sein, um das Einführen
der Bereithaltevorrichtungen in die Vertiefungen zu erleichtern.
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Gemäß einem
weiteren, erfindungsgemäßen Aspekt
wird ein System bereitgestellt, welches die oben beschriebene Bereithaltevorrichtung
umfasst sowie das chirurgische Tray, Rack oder Cart mit definierten
Bereichen zur Aufnahme der Bereithaltevorrichtung.
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Beschreibung der Zeichnungen
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
sowie aus den Figuren. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung
mit Messskala;
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2 eine
weitere perspektivische Ansicht der Bereithaltevorrichtung gemäß 1;
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3 eine
Aufsicht auf die Bereithaltevorrichtung gemäß 1;
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4 eine
Schnittansicht entlang der Linie A-A in 3;
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5 eine
Schnittansicht entlang der Linie B-B in 3;
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6 eine
perspektivische Ansicht des Deckels der Bereithaltevorrichtung gemäß 1;
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7 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung
ohne Deckel;
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8 eine
Aufsicht auf die Bereithaltevorrichtung gemäß 7;
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9 einen
Schnitt entlang der Linie B-B in 8;
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10 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung
ohne Deckel;
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11 eine
Frontalansicht der Bereithaltevorrichtung gemäß 10 mit
Deckel;
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12 bis 15 verschiedene
Ansichten einer Transportverpackung für eine erfindungs- gemäße Bereithaltevorrichtung;
und
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16 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Bereithalte-Systems.
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Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
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Im
Folgenden werden mehrere Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Bereithaltevorrichtungen
und -systeme erläutert. Übereinstimmende
Elemente sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung 10. Die
Bereithaltevorrichtung 10 umfasst einen transparenten Grundkörper 12 sowie
eine transparente Abdeckung 14 zum Verschließen eines
mit einer Mehrzahl von Öffnungen 16 versehenen,
oberen Abschnitts des Grundkörpers 12.
Der Grundkörper 12 ist
vollständig
aus einem transparenten Kunststoff-Material gefertigt und an einer
Seitenwand 20 mit einer Messskala 18 in Form einer
dunklen Beschriftung versehen. Die Messskala 18 dient dazu, die
Länge eines
in einer der Öffnungen 16 bereitgehaltenen
Befestigungselements zu bestimmen. Aufgrund der Transparenz des
Grundkörpers 12 muss das
Befestigungselement zur Längenbestimmung nicht
aus dem Grundkörper 12 entnommen
werden. Vielmehr ist das bereitgehaltene Befestigungselement (zumindest
bereichsweise) durch die mit der Messskala 18 versehene
Seitenwand 20 des Grundkörpers 12 hindurch
sichtbar. Als Folge der Transparenz des Grundkörpers 12 (jedenfalls
im Bereich der Messskala 18) ist daher eine gleichzeitige
visuelle Erfassung sowohl der Messskala 18 als auch des
im Grundkörper 12 bereitgehaltenen
Befestigungselements möglich.
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Aufgrund
der Transparenz des Grundkörpers 12 könnte die
Messskala 18 selbstverständlich auch anstatt im Bereich
der vorderen Seitenwand 20 (oder zusätzlich hierzu) auf der Innenfläche der
hinteren Seitenwand 22 (die bei transparenter vorderer
Seitenwand 20 nicht einmal transparent sein müsste) angebracht
sein. Um einen gleichzeitigen Blick auf eine auf der Innenseite
der hinteren Seitenwand 22 angeordnete Messskala und das
bereitgehaltene Befestigungselement zu ermöglichen, könnte (insbesondere bei einem
aus einem nicht-transparenten Material gefertigten Grundkörper 12)
im Bereich der vorderen Seitenwand 20 eine geeignet dimensionierte Öffnung vorhanden
sein.
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In
einem stirnseitigen Bereich des Grundkörpers 12 ist eine Öffnung 23 vorgesehen.
Diese Öffnung 23 gestattet
den Zutritt eines Sterilisationsmediums (z. B. Dampf) zu den Schaftabschnitten
der bereitgehaltenen Befestigungselemente. Da auch die Ab deckung 14 dampfdurchlässig ist,
können
die in der Bereithaltevorrichtung 10 aufgenommenen Befestigungselemente
vollständig
und zuverlässig
sterilisiert werden.
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Zweckmäßigerweise
besitzt der Grundkörper 12 eine
Länge von
ungefähr
20 bis ungefähr
100 mm, vorzugsweise von ungefähr
25 bis ungefähr
50 mm, und eine Breite von ungefähr
7 bis ungefähr
30 mm, vorzugsweise von ungefähr
8 bis ungefähr
20 mm. Ein derart dimensionierter Grundkörper 12 kann während eines
chirurgischen Eingriffes vom Chirurgen sicher zwischen den Fingern
einer einzigen Hand gehalten werden.
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Nachfolgend
wird der Aufbau und die Funktionsweise der in 1 dargestellten
Bereithaltevorrichtung 10 unter Bezugnahme auf die 2 bis 6 näher erläutert. Der
Klarheit halber wurde bei diesen Figuren die Messskala, obwohl vollständig vorhanden,
nur angedeutet.
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In 2 deutlich
zu erkennen ist die ergonomische Form des Grundkörpers 12. Nicht nur
die Dimensionen, auch die Form des Grundkörpers 12 erleichtert
daher die Handhabung der Bereithaltevorrichtung 10 während eines
chirurgischen Eingriffs. Wie 2 ferner
entnommen werden kann, ist die Abdeckung 14 als Schiebedeckel
ausgebildet. In einem in 2 unteren Bereich 24 ist
die Abdeckung 14 wellenförmig strukturiert, um insbesondere
das Öffnen
der Abdeckung (mit Handschuhen) zu erleichtern. Die Abdeckung 14 ist
mit einer Mehrzahl von Öffnungen 26 versehen,
um eine Dampfdurchlässigkeit
bei einer Sterilisation zu gewährleisten.
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In
der Aufsicht auf den Grundkörper 12 gemäß 3 sind
die insgesamt fünf,
in einer Reihe angeordneten Öffnungen 16 zum
Einführen
und Bereithalten der Befestigungselemente zu erkennen. Der in 3 dargestellte
Grundkörper 12 umfasst
lediglich eine einzige Reihe von Öffnungen 16, es könnten aber
auch zwei oder mehr parallele Reihen von Öffnungen 16 vorgesehen
werden. Auf der Oberseite 28 des Grundkörpers 12 kann eine
Beschriftung angebracht sein. Die Beschriftung kann sich auf den Durchmesser
und die Länge
der bereitgehaltenen Befestigungselemente beziehen.
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4 zeigt
einen Längsschnitt
durch den Grundkörper 12 gemäß 3.
Zur Veranschaulichung der Funktionsweise der Bereithaltevorrichtung 10 ist
in 4 beispielhaft ein bereitgehaltenes Befestigungselement
in Form einer Knochenschraube 30 eingezeichnet. Die Knochenschraube 30 umfasst einen
mit einem Gewinde versehenen Schraubenschaft 34 sowie eine
Schraubenkopf 32 mit einem größeren Durch messer als der Schaft 34.
Im Bereich des Schraubenkopfes 32 ist eine Drehmoment-Aufnahmestruktur
beispielsweise in Form eines Kreuzschlitzes ausgebildet (nicht dargestellt).
Die Knochenschraube 30 wird mittels eines Schraubendrehers
entnommen, dessen Klinge einen z. B. magnetischen oder kraft- oder
formschlüssigen
Selbsthalte-Mechanismus
zur Erleichterung der Entnahme der Knochenschraube 30 aus
der Bereithaltevorrichtung 10 aufweist.
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Die
Knochenschraube 30 wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel
hängend
bereitgehalten. Dies bedeutet, dass der Schraubenkopf 32 (etwas versenkt)
auf der Oberfläche 28 des
Grundkörpers aufliegt.
Die Knochenschraube 30 kann lose in der Öffnung 16 hängen oder
aber sich mittels eines leichten Presssitzes in Kontakt mit der
Begrenzungswand der Öffnung 16 befinden.
Der leichte Presssitz gewährleistet,
dass die Knochenschraube 30 bei einem unbeabsichtigtem
Kippen der Bereithaltevorrichtung 10 nicht aus der Öffnung 16 fällt.
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5 zeigt
eine teilweise Querschnittansicht entlang der Linie B-B in 3.
Zu erkennen ist eine konische Anschlagfläche 36 für den Kopf
des aufzunehmenden Befestigungselements. Die in 5 untere
Kante der Anschlagfläche 36 definiert
einen Referenzpunkt (den Nullpunkt) der Messskala.
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In 6 ist
die Abdeckung 14 für
den Grundkörper 12 der
Bereithaltevorrichtung 10 nochmals vergrößert dargestellt.
Deutlich zu sehen sind der gewellte Bereich 24 sowie die
Mehrzahl von Öffnungen 26,
welche die Dampfdurchlässigkeit
der Abdeckung 14 gewährleisten.
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In
den 7 bis 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung 10 dargestellt.
Die Bereithaltevorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel stimmt
im Wesentlichen mit der oben beschriebenen Bereithaltevorrichtung
des ersten Ausführungsbeispiel überein.
Der Grundkörper 12 der
Bereithaltevorrichtung 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel weist
jedoch eine größere Höhe zur Aufnahme
längerer
Befestigungselemente als beim ersten Ausführungsbeispiel auf. Die Messskala 18 kann
entweder nur im unteren Bereich der Seitenfläche 20 des Grundkörpers 12 angeordnet
sein (wie in 7 gezeigt) oder sich über die
gesamte Seitenfläche 20 erstrecken.
Die Abdeckung 14 des Grundkörpers 12 wurde in
den 7 und 8 der Klarheit halber weggelassen,
ist aber in der Schnittdarstellung gemäß 9 dargestellt.
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In
den 10 und 11 ist
ein drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Bereithaltevorrichtung 10 dargestellt.
Abweichend von den vorhergehenden Ausführungsbeispielen ist die Messskala 18 (nicht
maßstabsgerecht
dargestellt) an einer schmalen Stirnseite des vollständig transparenten
Grundkörpers 12 vorhanden.
Da die Befestigungselemente in einer Reihe (also hintereinander) in
den Öffnungen 16 aufgenommen
werden und da die Skala 18 im Wesentlichen senkrecht zu
einer die Reihe von Öffnungen 16 durchsetzenden
Geraden verläuft,
ist eine zuverlässige
Längenmessung
vor allem für
das in der (an die Messskala 18 angrenzenden) ersten Öffnung 16 bereitgehaltene
Befestigungselement möglich.
Durch einen Blick durch die transparente Seitenwand 20 der
Bereithaltevorrichtung 10 hindurch kann verifiziert werden,
dass sämtliche
darin aufgenommene Befestigungselemente eine übereinstimmende Länge aufweisen.
Deutlich zu erkennen sind in 10 die
Vielzahl von Öffnungen 23 des
Grundkörpers 12.
Diese Öffnungen 23 erleichtern
den Zutritt eines Sterilisationsmediums zu den in der Bereithaltevorrichtung 10 aufgenommenen
Befestigungselementen (bzw. deren lang gestreckten Abschnitten).
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Die 12 bis 15 zeigen
eine Transportverpackung 50 für eine erfindungsgemäße Bereithaltevorrichtung 10 in
einer perspektivischen Ansicht (12), einer
Seitenansicht (13), einer Aufsicht von oben
in geschlossenem Zustand (14) sowie
in einer Aufsicht von oben in geöffnetem
Zustand bei entnommener Bereithaltevorrichtung (15).
Die Transportverpackung 50 kann Teil einer mehrere derartige
Transportverpackungen 50 umfassenden Blisterpackung sein
und umfasst eine transparente Kunststoffwanne 52 sowie
eine die Kunststoffwanne 52 verschließende, abreißbare Kunststofffolie 54 mit
einer Aufreißlasche 56.
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Nach
Entfernen der Kunststofffolie 54 ergibt sich die in 15 dargestellte
Ansicht. Die lediglich schematisch dargestellte Bereithaltevorrichtung 10 ist
zwischen zwei (ebenfalls transparenten) Elementen 58, 58' sicher gehalten.
Aufgrund der Transparenz der gesamten Transportverpackung 50 ist
durch die Transportverpackung 50 hindurch eine Längenmessung
der darin aufgenommenen Befestigungselemente möglich. Zweckmäßigerweise
werden die Befestigungselemente in der Transportverpackung 50 steril
ausgeliefert. Die Transportverpackung 50 kann von einer
zweiten Verpackungsschicht (z. B. einem transparenten Plastikbeutel)
umhüllt
sein.
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16 zeigt
ein erfindungsgemäßes System 40 mit
einem chirurgischen Tray 42 und einer Mehrzahl von Bereithaltevorrichtungen 10.
Das chirurgische Tray 42 besitzt eine Aufnahme 44 für chirurgische
Instrumente wie Schraubendreher sowie eine Mehrzahl von Vertiefungen 46 zur
Aufnahme der Bereithaltevorrichtungen 10. Die Vertiefungen 46 dienen
der zwischenzeitlichen Lagerung der Bereithaltevorrichtungen 10 oder
dem sicheren Abstellen dieser Vorrichtungen 10 zur Entnahme
der Befestigungselemente. Ferner umfasst das Tray 42 einen
zusätzlichen
Schraubenmessblock 48.
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Bei
den im Tray 42 aufgenommenen Bereithaltevorrichtungen 10 handelt
es sich um Einweg-Produkte, die als sterile Transportverpackungen für die Befestigungselemente
dienen. Die Befestigungselemente können auf diese Weise steril
verpackt angeliefert werden. Während
des Transports sind die Bereithaltevorrichtungen 10 zweckmäßigerweise
mittels zweier Barrieren gegenüber
möglichen Kontaminationen
geschützt.
So können
die Bereithaltevorrichtungen 10 beispielsweise doppelt
in Plastikbeutel eingeschweißt
sein oder in mit Papier oder Kunststoff-Folie verschlossenen Hartschalen-Kunststoffwannen
(z. B. ähnlich 12 bis 15)
angeliefert werden, die wiederum von einem Plastikbeutel umgeben
sind.