Der
vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, thermoplastische
Polyesterformmassen zur Verfügung
zu stellen, welche eine gute Fließfähigkeit und gleichzeitig gute
mechanische Eigenschaften aufweisen.
Demgemäß wurden
die eingangs definierten Formmassen gefunden. Bevorzugte Ausführungsformen sind
den Unteransprüchen
zu entnehmen.
Als
Komponente (A) enthalten die erfindungsgemäßen Formmassen 10 bis 99,99,
bevorzugt 30 bis 99,5 und insbesondere 30 bis 99,3 Gew.-% mindestens
eines thermoplastischen Polyesters, welcher verschieden von B) ist.
Allgemein
werden Polyester A) auf Basis von aromatischen Dicarbonsäuren und
einer aliphatischen oder aromatischen Dihydroxyverbindung verwendet.
Eine
erste Gruppe bevorzugter Polyester sind Polyalkylenterephthalate,
insbesondere solche mit 2 bis 10 C-Atomen im Alkoholteil.
Derartige
Polyalkylenterephthalate sind an sich bekannt und in der Literatur
beschrieben. Sie enthalten einen aromatischen Ring in der Hauptkette,
der von der aromatischen Dicarbonsäure stammt. Der aromatische
Ring kann auch substituiert sein, z.B. durch Halogen wie Chlor und
Brom oder durch C1-C4-Alkylgruppen wie
Methyl-, Ethyl-, i- bzw. n-Propyl- und n-, i- bzw. t-Butylgruppen.
Diese
Polyalkylenterephthalate können
durch Umsetzung von aromatischen Dicarbonsäuren, deren Estern oder anderen
esterbildenden Derivaten mit aliphatischen Dihydroxyverbindungen
in an sich bekannter Weise hergestellt werden.
Als
bevorzugte Dicarbonsäuren
sind 2,6-Naphthalindicarbonsäure,
Terephthalsäure
und Isophthalsäure
oder deren Mischungen zu nennen. Bis zu 30 mol-%, vorzugsweise nicht
mehr als 10 mol-% der aromatischen Dicarbonsäuren können durch aliphatische oder
cycloaliphatische Dicarbonsäuren
wie Adipinsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Dodecandisäuren und
Cyclohexandicarbonsäuren
ersetzt werden.
Von
den aliphatischen Dihydroxyverbindungen werden Diole mit 2 bis 6
Kohlenstoffatomen, insbesondere 1,2-Ethandiol, 1,3-Propandiol, 1,4-Butandiol,
1,6-Hexandiol, 1,4-Hexandiol,
1,4-Cyclohexandiol, 1,4-Cyclohexandimethanol und Neopentylglykol
oder deren Mischungen bevorzugt.
Als
besonders bevorzugte Polyester (A) sind Polyalkylenterephthalate,
die sich von Alkandiolen mit 2 bis 6 C-Atomen ableiten, zu nennen.
Von diesen werden insbesondere Polyethylenterephthalat, Polypropylenterephthalat
und Polybutylenterephthalat oder deren Mischungen bevorzugt. Weiterhin
bevorzugt sind PET und/oder PBT, welche bis zu 1 Gew.-%, vorzugsweise
bis zu 0,75 Gew.-% 1,6-Hexandiol und/oder 2-Methyl-1,5-Pentandiol als weitere
Monomereinheiten enthalten.
Die
Viskositätszahl
der Polyester (A) liegt im allgemeinen im Bereich von 50 bis 220,
vorzugsweise von 80 bis 160 (gemessen in einer 0,5 gew.-%igen Lösung in
einem Phenol/o-Dichlorbenzolgemisch (Gew.-Verh. 1:1 bei 25°C) gemäß ISO 1628.
Insbesondere
bevorzugt sind Polyester, deren Carboxylendgruppengehalt bis zu
100 mval/kg, bevorzugt bis zu 50 mval/kg und insbesondere bis zu
40 mval/kg Polyester beträgt.
Derartige Polyester können
beispielsweise nach dem Verfahren der DE-A 44 01 055 hergestellt
werden. Der Carboxylendgruppengehalt wird üblicherweise durch Titrationsverfahren
(z.B. Potentiometrie) bestimmt.
Insbesondere
bevorzugte Formmassen enthalten als Komponente A) eine Mischung
aus Polyestern, welche verschieden von PBT sind, wie beispielsweise
Polyethylenterephthalat (PET). Der Anteil z.B. des Polyethylenterephthalates
beträgt
vorzugsweise in der Mischung bis zu 50, insbesondere 10 bis 35 Gew.-%,
bezogen auf 100 Gew.-% A).
Weiterhin
ist es vorteilhaft PET Rezyklate (auch scrap-PET genannt) gegebenenfalls
in Mischung mit Polyalkylenterephthalaten wie PBT einzusetzen.
Unter
Rezyklaten versteht man im allgemeinen:
- 1)
sog. Post Industrial Rezyklat: hierbei handelt es sich um Produktionsabfälle bei
der Polykondensation oder bei der Verarbeitung z.B. Angüsse bei
der Spritzgussverarbeitung, Anfahrware bei der Spritzgussverarbeitung
oder Extrusion oder Randabschnitte von extrudierten Platten oder
Folien.
- 2) Post Consumer Rezyklat: hierbei handelt es sich um Kunststoffartikel,
die nach der Nutzung durch den Endverbraucher gesammelt und aufbereitet
werden. Der mengenmäßig bei
weitem dominierende Artikel sind blasgeformte PET Flaschen für Mineralwasser,
Softdrinks und Säfte.
Beide
Arten von Rezyklat können
entweder als Mahlgut oder in Form von Granulat vorliegen. Im letzteren
Fall werden die Rohrezyklate nach der Auftrennung und Reinigung
in einem Extruder aufgeschmolzen und granuliert. Hierdurch wird
meist das Handling, die Rieselfähigkeit
und die Dosierbarkeit für
weitere Verarbeitungsschritte erleichtert.
Sowohl
granulierte als auch als Mahlgut vorliegende Rezyklate können zum
Einsatz kommen, wobei die maximale Kantenlänge 10 mm, vorzugsweise kleiner
8 mm betragen sollte.
Aufgrund
der hydrolytischen Spaltung von Polyestern bei der Verarbeitung
(durch Feuchtigkeitsspuren) empfiehlt es sich, das Rezyklat vorzutrocknen.
Der Restfeuchtegehalt nach der Trocknung beträgt vorzugsweise <0,2 %, insbesondere <0,05 %.
Als
weitere Gruppe sind voll aromatische Polyester zu nennen, die sich
von aromatischen Dicarbonsäuren
und aromatischen Dihydroxyverbindungen ableiten.
Als
aromatische Dicarbonsäuren
eignen sich die bereits bei den Polyalkylenterephthalaten beschriebenen
Verbindungen. Bevorzugt werden Mischungen aus 5 bis 100 mol-% Isophthalsäure und
0 bis 95 mol-% Terephthalsäure,
insbesondere Mischungen von etwa 80 % Terephthalsäure mit
20 % Isophthalsäure
bis etwa äquivalente
Mischungen dieser beiden Säuren
verwendet.
Die
aromatischen Dihydroxyverbindungen haben vorzugsweise die allgemeine
Formel
in der Z eine Alkylen- oder
Cycloalkylengruppe mit bis zu 8 C-Atomen, eine Anlengruppe mit bis
zu 12 C-Atomen, eine Carbonylgruppe, eine Sulfonylgruppe, ein Sauerstoff-
oder Schwefelatom oder eine chemische Bindung darstellt und in der
m den Wert 0 bis 2 hat. Die Verbindungen können an den Phenylengruppen
auch C
1-C
6-Alkyl- oder Alkoxygruppen
und Fluor, Chlor oder Brom als Substituenten tragen.
Als
Stammkörper
dieser Verbindungen seinen beispielsweise
Dihydroxydiphenyl,
Di-(hydroxyphenyl)alkan,
Di-(hydroxyphenyl)cycloalkan,
Di-(hydroxyphenyl)sulfid,
Di-(hydroxyphenyl)ether,
Di-(hydroxyphenyl)keton,
di-(hydroxyphenyl)sulfoxid,
α,α'-Di-(hydroxyphenyl)-dialkylbenzol,
Di-(hydroxyphenyl)sulfon,
Di-(hydroxybenzoyl)benzol
Resorcin und
Hydrochinon sowie
deren kernalkylierte oder kernhalogenierte Derivate genannt.
Von
diesen werden
4,4'-Dihydroxydiphenyl,
2,4-Di-(4'-hydroxyphenyl)-2-methylbutan
α,α'-Di-(4-hydroxyphenyl)-p-diisopropylbenzol,
2,2-Di-(3'-methyl-4'-hydroxyphenyl)propan
und
2,2-Di-(3'-chlor-4'-hydroxyphenyl)propan,
sowie
insbesondere
2,2-Di-(4'-hydroxyphenyl)propan
2,2-Di-(3',5-dichlordihydroxyphenyl)propan,
1,1-Di-(4'-hydroxyphenyl)cyclohexan,
3,4'-Dihydroxybenzophenon,
4,4'-Dihydroxydiphenylsulfon
und
2,2-Di(3',5'-dimethyl-4'-hydroxyphenyl)propan
oder
deren Mischungen bevorzugt.
Selbstverständlich kann
man auch Mischungen von Polyalkylenterephthalaten und vollaromatischen Polyestern
einsetzen. Diese enthalten im allgemeinen 20 bis 98 Gew.-% des Polyalkylenterephthalates
und 2 bis 80 Gew.-% des vollaromatischen Polyesters.
Selbstverständlich können auch
Polyesterblockcopolymere wie Copolyetherester verwendet werden. Derartige
Produkte sind an sich bekannt und in der Literatur, z.B. in der
US_A 3 651 014, beschrieben. Auch im Handel sind entsprechende Produkte
erhältlich,
z.B. Hytrel® (DuPont).
Als
Polyester sollen erfindungsgemäß auch halogenfreie
Polycarbonate verstanden werden. Geeignete halogenfreie Polycarbonate
sind beispielsweise solche auf Basis von Diphenolen der allgemeinen
Formel
worin Q eine Einfachbindung,
eine C
1- bis C
8-Alkylen-,
eine C
2- bis C
3-Alkyliden-,
eine C
3- bis C
6-Cycloalkylidengruppe,
eine C
6- bis C
12-Arylengruppe
sowie -O-, -S- oder -SO
2- bedeutet und m
eine ganze Zahl von 0 bis 2 ist.
Die
Diphenole können
an den Phenylenresten auch Substituenten haben wie C1-
bis C6-Alkyl oder C1- bis
C6-Alkoxy.
Bevorzugte
Diphenole der Formel sind beispielsweise Hydrochinon, Resorcin,
4,4'-Dihydroxydiphenyl, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan,
2,4-Bis-(4-hydroxyphenyl)-2-methylbutan,
1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan. Besonders bevorzugt sind 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan
und 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan, sowie 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan.
Sowohl
Homopolycarbonate als auch Copolycarbonate sind als Komponente A
geeignet, bevorzugt sind neben dem Bisphenol A-Homopolymerisat die
Copolycarbonate von Bisphenol A.
Die
geeigneten Polycarbonate können
in bekannter Weise verzweigt sein, und zwar vorzugsweise durch den
Einbau von 0,05 bis 2,0 mol-%, bezogen auf die Summe der eingesetzten
Diphenole, an mindestens trifunktionellen Verbindungen, beispielsweise
solchen mit drei oder mehr als drei phenolischen OH-Gruppen.
Als
besonders geeignet haben sich Polycarbonate erwiesen, die relative
Viskositäten ηrel von 1,10 bis 1,50, insbesondere von 1,25
bis 1,40 aufweisen. Dies entspricht mittleren Molekulargewichten
Mw (Gewichtsmittelwert) von 10 000 bis 200
000, vorzugsweise von 20 000 bis 80 000 g/mol.
Die
Diphenole der allgemeinen Formel sind an sich bekannt oder nach
bekannten Verfahren herstellbar.
Die
Herstellung der Polycarbonate kann beispielsweise durch Umsetzung
der Diphenole mit Phosgen nach dem Phasengrenzflächenverfahren oder mit Phosgen
nach dem Verfahren in homogener Phase (dem sogenannten Pyridinverfahren)
erfolgen, wobei das jeweils einzustellende Molekulargewicht in bekannter
Weise durch eine entsprechende Menge an bekannten Kettenabbrechern
erzielt wird. (Bezüglich
polydiorganosiloxanhaltigen Polycarbonaten siehe beispielsweise
DE-OS 33 34 782).
Geeignete
Kettenabbrecher sind beispielsweise Phenol, p-t-Butylphenol aber
auch langkettige Alkylphenole wie 4-(1,3-Tetramethyl-butyl)-phenol,
gemäß DE-OS 28 42 005 oder
Monoalkylphenole oder Dialkylphenole mit insgesamt 8 bis 20 C-Atomen in den Alkylsubstituenten
gemäß DE-A 35
06 472, wie p-Nonylphenyl, 3,5-di-t-Butylphenol, p-t-Octylphenol, p-Dodecylphenol,
2-(3,5-dimethyl-heptyl)-phenol und 4-(3,5-Dimethylheptyl)-phenol.
Halogenfreie
Polycarbonate im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass
die Polycarbonate aus halogenfreien Diphenolen, halogenfreien Kettenabbrechern
und gegebenenfalls halogenfreien Verzweigern aufgebaut sind, wobei
der Gehalt an untergeordneten ppm-Mengen an verseifbarem Chlor,
resultierend beispielsweise aus der Herstellung der Polycarbonate
mit Phosgen nach dem Phasengrenzflächenverfahren, nicht als halogenhaltig
im Sinne der Erfindung anzusehen ist. Derartige Polycarbonate mit
ppm-Gehalten an verseifbarem Chlor sind halogenfreie Polycarbonate
im Sinne vorliegender Erfindung.
Als
weitere geeignete Komponenten A) seien amorphe Polyestercarbonate
genannt, wobei Phosgen gegen aromatische Dicarbonsäureeinheiten
wie Isophthalsäure
und/oder Terephthalsäureeinheiten,
bei der Herstellung ersetzt wurde. Für nähere Einzelheiten sei an dieser
Stelle auf die EP A 711 810 verwiesen.
Weitere
geeignete Copolycarbonate mit Cycloalkylresten als Monomereinheiten
sind in der EP-A 365 916 beschrieben.
Weiterhin
kann Bisphenol A durch Bisphenol TMC ersetzt werden. Derartige Polycarbonate
sind unter dem Warenzeichen APEC HT® der
Firma Bayer erhältlich.
Als
Komponente B) enthalten die erfindungsgemäßen Formmassen 0,01 bis 50,
vorzugsweise 0,5 bis 20 und insbesondere 0,7 bis 10 Gew.-% einer
Mischung aus B1) mindestens eines hoch- oder hyperverzweigten Polycarbonates,
mit einer OH-Zahl von 1 bis 600, vorzugsweise 10 bis 550 und insbesondere
von 50 bis 550 mgKOH/g Polycarbonat (gemäß DIN 53240, Teil 2) und mindestens
eines hyperverzweigten Polyesters als Komponente B2) wie nachstehend
erläutert.
Unter
hyperverzweigten Polycarbonaten B1) werden im Rahmen dieser Erfindung
unvernetzte Makromoleküle
mit Hydroxyl- und Carbonatgruppen verstanden, die sowohl strukturell
als auch molekular uneinheitlich sind. Sie können auf der einen Seite ausgehend
von einem Zentralmolekül
analog zu Dendrimeren, jedoch mit uneinheitlicher Kettenlänge der Äste aufgebaut
sein. Sie können
auf der anderen Seite auch linear, mit funktionellen Seitengruppen,
aufgebaut sein oder aber, als Kombination der beiden Extreme, lineare
und verzweigte Molekülteile
aufweisen. Zur Definition von dendrime ren und hyperverzweigten Polymeren
siehe auch P.J. Flory, J. Am. Chem. Soc. 1952, 74, 2718 und H. Frey
et al., Chem. Eur. J. 2000, 6, No. 14, 2499.
Unter „hyperverzweigt" wird im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verstanden, dass der Verzweigungsgrad
(Degree of Branching, DB), dass heißt die mittlere Anzahl dendritischer
Verknüpfungen plus
mittlere Anzahl der Endgruppen pro Molekül, 10 bis 99.9 %, bevorzugt
20 bis 99 %, besonders bevorzugt 20–95 % beträgt. Unter „dendrimer" wird im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung verstanden, daß der
Verzweigungsgrad 99,9–100%
beträgt.
Zur Definition des „Degree
of Branching" siehe
H. Frey et al., Acta Polym. 1997, 48, 30.
Vorzugsweise
weist die Komponente B1) ein Zahlenmittel des Molekulargewichtes
Mn von 100 bis 15000, vorzugsweise von 200
bis 12000 und insbesondere von 500 bis 10000 g/mol (GPC, Standard
PMMA).
Die
Glasübergangstemperatur
Tg beträgt
insbesondere von –80°C bis –140, vorzugsweise
von –60
bis 120°C
(gemäß DSC, DIN
53765).
Insbesondere
beträgt
die Viskosität
(mPas) bei 23°C
(gemäß DIN 53019)
von 50 bis 200000, insbesondere von 100 bis 150000 und ganz besonders
bevorzugt von 200 bis 100000.
Die
Komponente B1) ist vorzugsweise erhältlich durch ein Verfahren,
welches mindestens die folgenden Schritte umfasst:
- a) Umsetzung mindestens eines organischen Carbonats (A) der
allgemeinen Formel RO(CO)OR mit mindestens einem aliphatischen Alkohol
(B), welcher mindestens 3 OH-Gruppen aufweist, unter Eliminierung von
Alkoholen ROH zu einem oder mehreren Kondensationsprodukten (K),
wobei es sich bei R jeweils unabhängig voreinander um einen geradkettigen
oder verzweigten aliphatischen, araliphatischen oder aromatischen
Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20 C-Atomen handelt, sowie
- b) intermolekulare Umsetzung der Kondensationsprodukte (K) zu
einem hochfunktionellen, hoch- oder hyperverzweigten Polycarbonat,
wobei
das Mengenverhältnis
der OH-Gruppen zu den Carbonaten im Reaktionsgemisch so gewählt wird, dass
die Kondensationsprpdukte (K) im Mittel entweder eine Carbonatgruppe
und mehr als eine OH-Gruppe oder eine OH-Gruppe und mehr als eine
Carbonatgruppe aufweisen.
Bei
den Resten R der als Ausgangsmaterial eingesetzten organischen Carbonate
(A) der allgemeinen Formel RO(CO)OR handelt es sich jeweils unabhängig voneinander
um einen geradkettigen oder verzweigten aliphatischen, araliphatischen
oder aromatischen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 20 C-Atomen handelt.
Die beiden Reste R können
auch unter Bildung eines Ringes miteinander verbunden sein. Bevorzugt
handelt es sich um einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest und
besonders bevorzugt um einen geradkettigen oder verzweigten Alkylrest
mit 1 bis 5 C-Atomen.
Dialkyl-
oder Diarylcarbonate können
zum Beispiel hergestellt werden aus der Reaktion von aliphatischen,
araliphatischen oder aromatischen Alkoholen, vorzugsweise Monoalkoholen
mit Phosgen. Weiterhin können
sie auch über
oxidative Carbonylierung der Alkohole oder Phenole mittels CO in
Gegenwart von Edelmetallen, Sauerstoff oder NOx hergestellt
werden. Zu Herstellmethoden von Diaryl- oder Dialkylcarbonaten siehe
auch „Ullmann's Encyclopedia of
Industrial Chemistry",
6th Edition, 2000 Electronic Release, Verlag Wiley-VCH.
Beispiele
geeigneter Carbonate umfassen aliphatische oder aromatische Carbonate
wie Ethylencarbonat, 1,2- oder 1,3-Propylencarbonat, Diphenylcarbonat,
Ditolylcarbonat, Dixylylcarbonat, Dinaphthylcarbonat, Ethylphenylcarbonat,
Dibenzylcarbonat, Dimethylcarbonat, Diethylcarbonat, Dipropylcarbonat,
Dibutylcarbonat, Diisobutylcarbonat, Dipentylcarbonat, Dihexylcarbonat,
Dicyclohexylcarbonat, Diheptylcarbonat, Dioctylcarbonat, Didecylacarbonat
oder Didodecylcarbonat.
Bevorzugt
werden aliphatische Carbonate eingesetzt, insbesondere solche, bei
denen die Reste 1 bis 5 C-Atome umfassen, wie zum Beispiel Dimethylcarbonat,
Diethylcarbonat, Dipropylcarbonat, Dibutylcarbonat oder Diisobutylcarbonat.
Die
organischen Carbonate werden mit mindestens einem aliphatischen
Alkohol (B), welcher mindestens 3 OH-Gruppen aufweist oder Gemischen
zweier oder mehrerer verschiedener Alkohole umgesetzt.
Beispiele
für Verbindungen
mit mindestens drei OH-Gruppen umfassen Glycerin, Trimethylolmethan, Trimethylolethan,
Trimethylolpropan, 1,2,4-Butantriol, Tris(hydroxymethyl)amin, Tris(hydroxyethyl)amin, Tris(hydroxypropyl)amin,
Pentaerythrit, Bis(trimethylolpropan) oder Zucker, wie zum Beispiel
Glucose, tri- oder höherfunktionelle
Polyetherole auf Basis tri- oder höherfunktioneller Alkohole und
Ethylenoxid, Propylenoxid oder Butylenoxid, oder Polyesterole. Dabei
sind Glycerin, Trimethylolethan, Trimethylolpropan, 1,2,4-Butantriol,
Pentaerythrit, sowie deren Polyetherole auf Basis von Ethylenoxid
oder Propylenoxid besonders bevorzugt.
Diese
mehrfunktionellen Alkohole können
auch in Mischung mit difunktionellen Alkoholen (B') eingesetzt werden,
mit der Maßgabe,
dass die mittlere OH-Funktionalität aller eingesetzten Alkohole
zusammen größer als
2 ist. Beispiele geeigneter Verbindungen mit zwei OH-Gruppen umfassen
Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, 1,2- und 1,3-Propandiol,
Dipropylenglykol, Tripropylenglykol, Neopentylglykol, 1,2-, 1,3-
und 1,4-Butandiol, 1,2-, 1,3- und 1,5-Pentandiol, Hexandiol, Cyclopentandiol,
Cyclohexandiol, Cyclohexandimethanol, difunktionelle Polyether-
oder Polyesterole.
Die
Reaktion des Carbonats mit dem Alkohol oder Alkoholgemisch zum erfindungsgemäßen hochfunktionellen
hochverzweigten Polycarbonat erfolgt in der Regel unter Eliminierung
des monofunktionellen Alkohols oder Phenols aus dem Carbonat-Molekül.
Die
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
gebildeten hochfunktionellen hochverzweigten Polycarbonate sind
nach der Reaktion, also ohne weitere Modifikation, mit Hydroxylgruppen
und/oder mit Carbonatgruppen terminiert. Sie lösen sich gut in verschiedenen
Lösemitteln,
zum Beispiel in Wasser, Alkoholen, wie Methanol, Ethanol, Butanol,
Alkohol/Wasser-Mischungen, Aceton, 2-Butanon, Essigester, Butylacetat,
Methoxypropylacetat, Methoxyethylacetat, Tetrahydrofuran, Dimethylformamid,
Dimethylacetamid, N-Methylpyrrolidon, Ethylencarbonat oder Propylencarbonat.
Unter
einem hochfunktionellen Polycarbonat ist im Rahmen dieser Erfindung
ein Produkt zu verstehen, das neben den Carbonatgruppen, die das
Polymergerüst
bilden, end- oder seitenständig
weiterhin mindestens drei, bevorzugt mindestens sechs, mehr bevorzugt
mindestens zehn funktionelle Gruppen aufweist. Bei den funktionellen
Gruppen handelt es sich um Carbonatgruppen und/oder um OH-Gruppen.
Die Anzahl der end- oder seitenständigen funktionellen Gruppen
ist prinzipiell nach oben nicht beschränkt, jedoch können Produkte
mit sehr hoher Anzahl funktioneller Gruppen unerwünschte Eigenschaften,
wie beispielsweise hohe Viskosität
oder schlechte Löslichkeit,
aufweisen. Die hochfunktionellen Polycarbonate der vorliegenden
Erfindung weisen zumeist nicht mehr als 500 end- oder seitenständige funktionelle
Gruppen, bevorzugt nicht mehr als 100 end- oder seitenständige funktionelle
Gruppen auf.
Bei
der Herstellung der hochfunktionellen Polycarbonate B1) ist es notwendig,
das Verhältnis
von den OH-Gruppen enthaltenden Verbindungen zu dem Carbonat so
einzustellen, dass das resultierende einfachste Kondensationsprodukt
(im weiteren Kondensationsprodukt (K) genannt) im Mittel entweder
eine Carbonatgruppe und mehr als eine OH-Gruppe oder eine OH-Gruppe
und mehr als eine Carbonatgruppe enthält. Die einfachste Struktur
des Kondensationsproduktes (K) aus einem Carbonat (A) und einem
Di- oder Polyalkohol (B) ergibt dabei die Anordnung XYn oder
YnX, wobei X eine Carbonatgruppe, Y eine
Hydroxyl-Gruppe und n in der Regel eine Zahl zwischen 1 und 6, vorzugsweise
zwischen 1 und 4, besonders bevorzugt zwischen 1 und 3 darstellt.
Die reaktive Gruppe, die dabei als einzelne Gruppe resultiert, wird
im folgenden generell „fokale Gruppe" genannt.
Liegt
beispielsweise bei der Herstellung des einfachsten Kondensationsproduktes
(K) aus einem Carbonat und einem zweiwertigen Alkohol das Umsetzungsverhältnis bei
1:1, so resultiert im Mittel ein Molekül des Typs XY, veranschaulicht
durch die allgemeine Formel 1.
Bei
der Herstellung des Kondensationsproduktes (K) aus einem Carbonat
und einem dreiwertigen Alkohol bei einem Umsetzungsverhältnis von
1 : 1 resultiert im Mittel ein Molekül des Typs XY2,
veranschaulicht durch die allgemeine Formel 2. Fokale Gruppe ist
hier eine Carbonatgruppe.
Bei
der Herstellung des Kondensationsproduktes (K) aus einem Carbonat
und einem vierwertigen Alkohol ebenfalls mit dem Umsetzungsverhältnis 1
: 1 resultiert im Mittel ein Molekül des Typs XY3,
veranschaulicht durch die allgemeine Formel 3. Fokale Gruppe ist
hier eine Carbonatgruppe.
In
den Formeln 1 bis 3 hat R die eingangs definierte Bedeutung und
R1 steht für einen aliphatischen Rest.
Weiterhin
kann die Herstellung des Kondensationsprodukts (K) zum Beispiel
auch aus einem Carbonat und einem dreiwertigen Alkohol, veranschaulicht
durch die allgemeine Formel 4, erfolgen, wobei das Umsetzungsverhältnis bei
molar 2:1 liegt. Hier resultiert im Mittel ein Molekül des Typs
X2Y, fokale Gruppe ist hier eine OH-Gruppe.
In der Formel 4 haben R und R1 die gleiche
Bedeutung wie in den Formeln 1 bis 3.
Werden
zu den Komponenten zusätzlich
difunktionelle Verbindungen, z.B ein Dicarbonat oder ein Diol gegeben,
so bewirkt dies eine Verlängerung
der Ketten, wie beispielsweise in der allgemeinen Formel 5 veranschaulicht.
Es resultiert wieder im Mittel ein Molekül des Typs XY2,
fokale Gruppe ist eine Carbonatgruppe.
In
Formel 5 bedeutet R2 einen organischen,
bevorzugt aliphatischen Rest, R und R1 sind
wie vorstehend beschrieben definiert.
Die
beispielhaft in den Formeln 1–5
beschriebenen einfachen Kondensationsprodukte (K) reagieren erfindungsgemäß bevorzugt
intermolekular unter Bildung von hochfunktionellen Polykondensationsprodukten, im
folgenden Polykondensationsprodukte (P) genannt. Die Umsetzung zum
Kondensationsprodukt (K) und zum Polykondensationsprodukt (P) erfolgt üblicherweise
bei einer Temperatur von 0 bis 250 °C, bevorzugt bei 60 bis 160°C in Substanz
oder in Lösung.
Dabei können
allgemein alle Lösungsmittel
verwendet werden, die gegenüber
den jeweiligen Edukten inert sind. Bevorzugt verwendet werden organische
Lösungsmittel,
wie zum Beispiel Decan, Dodecan, Benzol, Toluol, Chlorbenzol, Xylol,
Dimethylformamid, Dimethylacetamid oder Solventnaphtha.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Kondensationsreaktion in Substanz durchgeführt. Der bei
der Reaktion freiwerdende monofunktionelle Alkohol ROH oder das
Phenol, kann zur Beschleunigung der Reaktion destillativ, gegebenenfalls
bei vermindertem Druck, aus dem Reaktionsgleichgewicht entfernt
werden.
Falls
Abdestillieren vorgesehen ist, ist es regelmäßig empfehlenswert, solche
Carbonate einzusetzen, welche bei der Umsetzung Alkohole ROH mit
einem Siedepunkt von weniger als 140°C freisetzen.
Zur
Beschleunigung der Reaktion können
auch Katalysatoren oder Katalysatorgemische zugegeben werden. Geeignete
Katalysatoren sind Verbindungen, die zum Veresterungs- oder Umesterungsreaktionen
katalysieren, zum Beispiel Alkalihydroxide, Alkalicarbonate, Alkalihydrogencarbonate,
vorzugsweise des Natriums, Kaliums oder Cäsiums, tertiäre Amine,
Guanidine, Ammoniumverbindungen, Phosphoniumverbindungen, Aluminium-,
Zinn-, Zink, Titan-, Zirkon- oder Wismut-organische Verbindungen,
weiterhin sogenannte Doppelmetallcyanid (DMC)-Katalysatoren, wie
zum Beispiel in der
DE 10138216 oder
in der
DE 10147712 beschrieben.
Vorzugsweise
werden Kaliumhydroxid, Kaliumcarbonat, Kaliumhydrogencarbonat, Diazabicyclooctan (DABCO),
Diazabicyclononen (DBN), Diazabicycloundecen (DBU), Imidazole, wie
Imidazol, 1-Methylimidazol oder 1,2-Dimethylimidazol, Titan-tetrabutylat,
Titantetraisopropylat, Dibutylzinnoxid, Dibutylzinn-dilaurat, Zinndioctoat,
Zirkonacetylacetonat oder Gemische davon eingesetzt.
Die
Zugabe des Katalysators erfolgt im allgemeinen in einer Menge von
50 bis 10000, bevorzugt von 100 bis 5000 Gew. ppm bezogen auf die
Menge des eingesetzten Alkohols oder Alkoholgemisches.
Ferner
ist es auch möglich,
sowohl durch Zugabe des geeigneten Katalysators, als auch durch
Wahl einer geeigneten Temperatur die intermolekulare Polykondensationsreaktion
zu steuern. Weiterhin lässt
sich über
die Zusammensetzung der Ausgangskomponenten und über die Verweilzeit das mittlere
Molekulargewicht des Polymeren (P) einstellen.
Die
Kondensationsprodukte (K) bzw. die Polykondensationsprodukte (P),
die bei erhöhter
Temperatur hergestellt wurden, sind bei Raumtemperatur üblicherweise über einen
längeren
Zeitraum stabil.
Aufgrund
der Beschaffenheit der Kondensationsprodukte (K) ist es möglich, dass
aus der Kondensationsreaktion Polykondensationsprodukte (P) mit
unterschiedlichen Strukturen resultieren können, die Verzweigungen, aber
keine Vernetzungen aufweisen. Ferner weisen die Polykondensationsprodukte
(P) im Idealfall entweder eine Carbonatgruppe als fokale Gruppe
und mehr als zwei OH-Gruppen oder aber eine OH-Gruppe als fokale Gruppe und mehr als
zwei Carbonatgruppen auf. Die Anzahl der reaktiven Gruppen ergibt
sich dabei aus der Beschaffenheit der eingesetzten Kondensationsprodukte
(K) und dem Polykondensationsgrad.
Beispielsweise
kann ein Kondensationsprodukt (K) gemäß der allgemeinen Formel 2
durch dreifache intermolekulare Kondensation zu zwei verschiedenen
Polykondensationsprodukten (P), die in den allgemeinen Formeln 6
und 7 wiedergegeben werden, reagieren.
In
Formel 6 und 7 sind R und R1 wie vorstehend
definiert.
Zum
Abbruch der intermolekularen Polykondensationsreaktion gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Beispielsweise
kann die Temperatur auf einen Bereich abgesenkt werden, in dem die
Reaktion zum Stillstand kommt und das Produkt (K) oder das Polykondensationsprodukt
(P) lagerstabil ist.
In
einer weiteren Ausführungsform
kann, sobald aufgrund der intermolekularen Reaktion des Kondensationsproduktes
(K) ein Polykondensationsprodukt (P) mit gewünschten Polykondensationsgrad
vorliegt, dem Produkt (P) zum Abbruch der Reaktion ein Produkt mit
gegenüber
der fokalen Gruppe von (P) reaktiven Gruppen zugesetzt werden. So
kann bei einer Carbonatgruppe als fokaler Gruppe zum Beispiel ein
Mono-, Dioder Polyamin zugegeben werden. Bei einer Hydroxylgruppe
als fokaler Gruppe kann dem Produkt (P) beispielsweise ein Mono-,
Di- oder Polyisocyanat, eine Epoxydgruppen enthaltende Verbindung
oder ein mit OH-Gruppen reaktives Säurederivat zugegeben werden.
Die
Herstellung der erfindungsgemäßen hochfunktionellen
Polycarbonate erfolgt zumeist in einem Druckbereich von 0,1 mbar
bis 20 bar, bevorzugt bei 1 mbar bis 5 bar, in Reaktoren oder Reaktorkaskaden, die
im Batchbetrieb, halbkontinuierlich oder kontinuierlich betrieben
werden.
Durch
die vorgenannte Einstellung der Reaktionsbedingungen und gegebenenfalls
durch die Wahl des geeigneten Lösemittels
können
die erfindungsgemäßen Produkte
nach der Herstellung ohne weitere Reinigung weiterverarbeitet werden.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
können
die erfindungsgemäßen Polycarbonate
neben den bereits durch die Reaktion erhaltenden funktionellen Gruppen
weitere funktionelle Gruppen erhalten. Die Funktionalisierung kann
dabei während
des Molekulargewichtsaufbaus oder auch nachträglich, d.h. nach Beendigung
der eigentlichen Polykondensation erfolgen.
Gibt
man vor oder während
des Molekulargewichtsaufbaus Komponenten zu, die neben Hydroxyl- oder
Carbonatgruppen weitere funktionelle Gruppen oder funktionelle Elemente
besitzen, so erhält
man ein Polycarbonat-Polymer mit statistisch verteilten von den
Carbonat-oder Hydroxylgruppen verschiedenen Funktionalitäten.
Derartige
Effekte lassen sich zum Beispiel durch Zusatz von Verbindungen während der
Polykondensation erzielen, die neben Hydroxylgruppen oder Carbonatgruppen
weitere funktionelle Gruppen oder funktionelle Elemente, wie Mercaptogruppen,
primäre,
sekundäre
oder tertiäre
Aminogruppen, Ethergruppen, Derivate von Carbonsäuren, Derivate von Sulfonsäuren, Derivate
von Phosphonsäuren,
Silangruppen, Siloxangruppen, Arylreste oder langkettige Alkylreste
tragen. Zur Modifikation mittels Carbamat-Gruppen lassen sich beispielsweise Ethanolamin,
Propanolamin, Isopropanolamin, 2-(Butylamino)ethanol, 2-(Cyclohexylamino)ethanol,
2-Amino-1-butanol, 2-(2'-Aminoethoxy)ethanol
oder höhere
Alkoxylierungsprodukte des Ammoniaks, 4-Hydroxypiperidin, 1-Hydroxyethylpiperazin,
Diethanolamin, Dipropanolamin, Diisopropanolamin, Tris(hydroxymethyl)aminomethan,
Tris(hydroxyethyl)aminomethan, Ethylendiamin, Propylendiamin, Hexamethylendiamin
oder Isophorondiamin verwenden.
Für die Modifikation
mit Mercaptogruppen lässt
sich zum Beispiel Mercaptoethanol einsetzten. Tertiäre Aminogruppen
lassen sich zum Beispiel durch Einbau von N-Methyldiethanolamin,
N-Methyldipropanolamin oder N,N-Dimethylethanolamin erzeugen. Ethergruppen
können
zum Beispiel durch Einkondensation von di- oder höherfunktionellen
Polyetherolen generiert werden. Durch Reaktion mit langkettigen
Alkandiolen lassen sich langkettige Alkylreste einbringen, die Reaktion
mit Alkyl- oder Aryldiisocyanaten generiert Alkyl-, Aryl- und Urethangruppen
aufweisende Polycarbonate.
Eine
nachträgliche
Funktionalisierung kann man erhalten, indem das erhaltene hochfunktionelle, hoch-
oder hyperverzweigte Polycarbonat in einem zusätzlichen Verfahrensschritt
(Schritt c)) mit einem geeigneten Funktionalisierungsreagenz, welches
mit den OH- und/oder Carbonat-Gruppen des Polycarbonates reagieren
kann, umsetzt.
Hydroxylgruppen
enthaltende hochfunktionelle, hoch oder hyperverzweigte Polycarbonate
können zum
Beispiel durch Zugabe von Säuregruppen-
oder Isocyanatgruppen enthaltenden Molekülen modifiziert werden. Beispielsweise
lassen sich Säuregruppen
enthaltende Polycarbonate durch Umsetzung mit Anhydridgruppen enthaltenden
Verbindungen erhalten.
Weiterhin
können
Hydroxylgruppen enthaltende hochfunktionelle Polycarbonate auch
durch Umsetzung mit Alkylenoxiden, zum Beispiel Ethylenoxid, Propylenoxid
oder Butylenoxid, in hochfunktionelle Polycarbonat-Polyetherpolyole überführt werden.
Ein
großer
Vorteil des Verfahren liegt in seiner Wirtschaftlichkeit. Sowohl
die Umsetzung zu einem Kondensationsprodukt (K) oder Polykondensationsprodukt
(P) als auch die Reaktion von (K) oder (P) zu Polycarbonaten mit
anderen funktionellen Gruppen oder Elementen kann in einer Reaktionsvorrichtung
erfolgen, was technisch und wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Als
Komponente B2) der erfindungsgemäßen Mischung
B) enthalten die erfindungsgemäßen Formmassen
mindestens eines hyperverzweigten Polyesters des Typs AxBy, wobei
x mindestens 1,1 vorzugsweise
mindestens 1,3, insbesondere mindestens 2
y mindestens 2,1,
vorzugsweise mindestens 2,5, insbesondere mindestens 3
beträgt.
Selbstverständlich können als
Einheiten A bzw. B auch Mischungen eingesetzt werden.
Unter
einem Polyester des Typs AxBy versteht
man ein Kondensat, das sich aus einem x-funktionellen Molekül A und
einem y-funktionellen Molekül
B aufbaut. Beispielsweise sei genannt ein Polyester aus Adipinsäure als
Molekül
A (x = 2) und Glycerin als Molekül
B (y = 3).
Unter
hyperverzweigten Polyestern B2) werden im Rahmen dieser Erfindung
unvernetzte Makromoleküle
mit Hydroxyl- und Carboxylgruppen verstanden, die sowohl strukturell
als auch molekular uneinheitlich sind. Sie können auf der einen Seite ausgehend
von einem Zentralmolekül
analog zu Dendrimeren, jedoch mit uneinheitlicher Kettenlänge der Äste aufgebaut
sein. Sie können
auf der anderen Seite auch linear, mit funktionellen Seitengruppen,
aufgebaut sein oder aber, als Kombination der beiden Extreme, lineare
und verzweigte Molekülteile
aufweisen. Zur Definition von dendrimeren und hyperverzweigten Polymeren
siehe auch P.J. Flory, J. Am. Chem. Soc. 1952, 74, 2718 und H. Frey
et al., Chem. Eur. J. 2000, 6, No. 14, 2499.
Unter „hyperverzweigt" wird im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verstanden, dass der Verzweigungsgrad
(Degree of Branching, DB), dass heißt die mittlere Anzahl dendritischer
Verknüpfungen plus
mittlere Anzahl der Endgruppen pro Molekül, 10 bis 99.9 %, bevorzugt
20 bis 99 %, besonders bevorzugt 20–95 % beträgt.
Unter „dendrimer" wird im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verstanden, dass der Verzweigungsgrad
99,9–100%
beträgt.
Zur Definition des „Degree
of Branching" siehe
H. Frey et al., Acta Polym. 1997, 48, 30.
Die
Komponente B2) weist vorzugsweise ein Mn von
300 bis 30 000, insbesondere von 400 bis 25000 und ganz besonders
von 500 bis 20000 g/mol auf, bestimmt mittels GPC, Standard PMMA,
Laufmittel Dimethylacetamid.
Vorzugsweise
weist B2) eine OH-Zahl von 0 bis 600, vorzugsweise 1 bis 500, insbesondere
von 20 bis 500 mg KOH/g Polyester gemäß DIN 53240 auf sowie bevorzugt
eine COOH-Zahl von 0 bis 600, vorzugsweise von 1 bis 500 und insbesondere
von 2 bis 500 mg KOH/g Polyester.
Die
Tg beträgt
vorzugsweise von –50°C bis 140°C und insbesondere
von –50
bis 100°C
(mittels DSC, nach DIN 53765).
Insbesondere
solche Komponenten B2) sind bevorzugt, in denen mindestens eine
OH- bzw. COOH-Zahl
größer 0, vorzugsweise
größer 0,1
und insbesondere größer 0,5
ist.
Insbesondere
durch die nachfolgend beschriebenen Verfahren ist die erfindungsgemäße Komponente B2)
erhältlich,
u.z. indem man
- (a) eine oder mehrere Dicarbonsäuren oder
eines oder mehrere Derivate derselben mit einem oder mehreren mindestens
trifunktionellen Alkoholen
oder - (b)
eine oder mehrere Tricarbonsäuren
oder höhere
Polycarbonsäuren
oder eines oder mehrere Derivate derselben mit einem oder mehreren
Diolen
in
Gegenwart eines Lösemittels
und optional in Gegenwart eines anorganischen, metallorganischen oder
niedermolekularen organischen Katalysators oder eines Enzyms umsetzt.
Die Umsetzung im Lösungsmittel
ist die bevorzugte Herstellmethode.
Hochfunktionelle
hyperverzweigte Polyester B2) im Sinne der vorliegenden Erfindung
sind molekular und strukturell uneinheitlich. Sie unterscheiden
sich durch ihre moleku lare Uneinheitlichkeit von Dendrimeren und
sind daher mit erheblich geringerem Aufwand herzustellen.
Zu
den nach Variante (a) umsetzbaren Dicarbonsäuren gehören beispielsweise Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Undecan-a,w-dicarbonsäure, Dodecan-a,w-dicarbonsäure, cis-
und trans-Cyclohexan-1,2-dicarbonsäure, cis- und trans-Cyclohexan-1,3-dicarbonsäure, cis-
und trans-Cyclohexan-1,4-dicarbonsäure, cis- und trans-Cyclopentan-1,2-dicarbonsäure sowie
cis- und trans-Cyclopentan-1,3-dicarbonsäure,
wobei
die oben genannten Dicarbonsäuren
substituiert sein können
mit einem oder mehreren Resten, ausgewählt aus
C1-C10-Alkylgruppen, beispielsweise Methyl, Ethyl,
n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl,
iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl,
sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl
oder n-Decyl,
C3-C12-Cycloalkylgruppen,
beispielsweise Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl,
Cycloheptyl, Cyclooctyl, Cyclononyl, Cyclodecyl, Cycloundecyl und
Cyclododecyl; bevorzugt sind Cyclopentyl, Cyclohexyl und Cycloheptyl;
Alkylengruppen
wie Methylen oder Ethyliden oder
C6-C14-Arylgruppen wie beispielsweise Phenyl,
1-Naphthyl, 2-Naphthyl, 1-Anthryl, 2-Anthryl, 9-Anthryl, 1-Phenanthryl, 2-Phenanthryl,
3-Phenanthryl, 4-Phenanthryl und 9-Phenanthryl, bevorzugt Phenyl, 1-Naphthyl und
2-Naphthyl, besonders bevorzugt Phenyl.
Als
beispielhafte Vertreter für
substituierte Dicarbonsäuren
seien genannt: 2-Methylmalonsäure, 2-Ethylmalonsäure, 2-Phenylmalonsäure, 2-Methylbernsteinsäure, 2-Ethylbernsteinsäure, 2-Phenylbernsteinsäure, Itaconsäure, 3,3-Dimethylglutarsäure.
Weiterhin
gehören
zu den nach Variante (a) umsetzbaren Dicarbonsäuren ethylenisch ungesättigte Säuren wie
beispielsweise Maleinsäure
und Fumarsäure
sowie aromatische Dicarbonsäuren
wie beispielsweise Phthalsäure,
Isophthalsäure
oder Terephthalsäure.
Weiterhin
lassen sich Gemische von zwei oder mehreren der vorgenannten Vertreter
einsetzen.
Die
Dicarbonsäuren
lassen sich entweder als solche oder in Form von Derivaten einsetzen.
Unter
Derivaten werden bevorzugt verstanden
- – die betreffenden
Anhydride in monomerer oder auch polymerer Form,
- – Mono-
oder Dialkylester, bevorzugt Mono- oder Dimethylester oder die entsprechenden
Mono- oder Diethylester, aber auch die von höheren Alkoholen wie beispielsweise
n-Propanol, iso-Propanol, n-Butanol, Isobutanol, tert.-Butanol, n-Pentanol,
n-Hexanol abgeleiteten Mono- und Dialkylester,
- – ferner
Mono- und Divinylester sowie
- – gemischte
Ester, bevorzugt Methylethylester.
Im
Rahmen der bevorzugten Herstellung ist es auch möglich, ein Gemisch aus einer
Dicarbonsäure und
einem oder mehreren ihrer Derivate einzusetzen. Gleichfalls ist
es möglich,
ein Gemisch mehrerer verschiedener Derivate von einer oder mehreren
Dicarbonsäuren
einzusetzen.
Besonders
bevorzugt setzt man Bernsteinsäure,
Glutarsäure,
Adipinsäure,
Phthalsäure,
Isophthalsäure,
Terephthalsäure
oder deren Mono- oder Dimethylester ein. Ganz besonders bevorzugt
setzt man Adipinsäure
ein.
Als
mindestens trifunktionelle Alkohole lassen sich beispielsweise umsetzen:
Glycerin, Butan-1,2,4-triol, n-Pentan-1,2,5-triol, n-Pentan-1,3,5-triol,
n-Hexan-1,2,6-triol, n-Hexan-1,2,5-triol,
n-Hexan-1,3,6-triol, Trimethylolbutan, Trimethylolpropan oder Di-Trimethylolpropan,
Trimethylolethan, Pentaerythrit oder Dipentaerythrit; Zuckeralkohole
wie beispielsweise Mesoerythrit, Threitol, Sorbit, Mannit oder Gemische
der vorstehenden mindestens trifunktionellen Alkohole. Bevorzugt
verwendet man Glycerin, Trimethylolpropan, Trimethylolethan und
Pentaerythrit.
Nach
Variante (b) umsetzbare Tricarbonsäuren oder Polycarbonsäuren sind
beispielsweise 1,2,4-Benzoltricarbonsäure, 1,3,5-Benzoltricarbonsäure, 1,2,4,5-Benzoltetracarbonsäure sowie
Mellitsäure.
Tricarbonsäuren oder
Polycarbonsäuren
lassen sich in der erfindungsgemäßen Reaktion
entweder als solche oder aber in Form von Derivaten einsetzen.
Unter
Derivaten werden bevorzugt verstanden
- – die betreffenden
Anhydride in monomerer oder auch polymerer Form,
- – Mono-,
Di- oder Trialkylester, bevorzugt Mono-, Di- oder Trimethylester
oder die entsprechenden Mono-, Di- oder Triethylester, aber auch
die von höheren
Alkoholen wie beispielsweise n-Propanol, iso-Propanol, n-Butanol,
Isobutanol, tert.-Butanol, n-Pentanol, n-Hexanol abgeleiteten Mono-
Di- und Triester, ferner Mono-, Di- oder Trivinylester
- – sowie
gemischte Methylethylester.
Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es auch möglich, ein Gemisch aus einer
Tri- oder Polycarbonsäure und
einem oder mehreren ihrer Derivate einzusetzen. Gleichfalls ist
es im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich, ein Gemisch mehrerer
verschiedener Derivate von einer oder mehreren Tri- oder Polycarbonsäuren einzusetzen,
um Komponente B2) zu erhalten.
Als
Diole für
Variante (b) der vorliegenden Erfindung verwendet man beispielsweise
Ethylenglykol, Propan-1,2-diol, Propan-1,3-diol, Butan-1,2-diol,
Butan-1,3-diol, Butan-1,4-diol,
Butan-2,3-diol, Pentan-1,2-diol, Pentan-1,3-diol, Pentan-1,4-diol,
Pentan-1,5-diol,
Pentan-2,3-diol, Pentan-2,4-diol, Hexan-1,2-diol, Hexan-1,3-diol,
Hexan-1,4-diol, Hexan-1,5-diol, Hexan-1,6-diol, Hexan-2,5-diol,
Heptan-1,2-diol 1,7-Heptandiol, 1,8-Octandiol, 1,2-Octandiol, 1,9-Nonandiol,
1,10-Decandiol, 1,2-Decandiol, 1,12-Dodecandiol, 1,2-Dodecandiol, 1,5-Hexadien-3,4-diol,
Cyclopentandiole, Cyclohexandiole, Inositol und Derivate, (2)-Methyl-2,4-pentandiol,
2,4-Dimethyl-2,4-Pentandiol, 2-Ethyl-1,3-hexandiol,
2,5-Dimethyl-2,5-hexandiol, 2,2,4-Trimethyl-1,3-pentandiol, Pinacol,
Diethylenglykol, Triethylenglykol, Dipropylenglykol, Tripropylenglykol,
Polyethylenglykole HO(CH2CH2O)n-H oder Polypropylenglykole HO(CH[CH3]CH2O)n-H
oder Gemische von zwei oder mehr Vertretern der voranstehenden Verbindungen,
wobei n eine ganze Zahl ist und n = 4. Dabei kann eine oder auch
beide Hydroxylgruppen in den vorstehend genannten Diolen auch durch
SH-Gruppen substituiert werden. Bevorzugt sind Ethylenglykol, Propan-1,2-diol
sowie Diethylenglykol, Triethylenglykol, Dipropylenglykol und Tripropylenglykol.
Die
Molverhältnis
der Moleküle
A zu Molekülen
B im Ax By-Polyester bei den Varianten (a)
und (b) beträgt
4:1 bis 1:4, insbesondere 2:1 bis 1:2.
Die
nach Variante (a) des Verfahrens umgesetzten mindestens trifunktionellen
Alkohole können
Hydroxylgruppen jeweils gleicher Reaktivität aufweisen. Bevorzugt sind
hier auch mindestens trifunktionelle Alkohole, deren OH-Gruppen
zunächst
gleich reaktiv sind, bei denen sich jedoch durch Reaktion mit mindestens einer
Säuregruppe
ein Reaktivitätsabfall,
bedingt durch sterische oder elektronische Einflüsse, bei den restlichen OH-Gruppen
induzieren lässt.
Dies ist beispielsweise bei der Verwendung von Trimethylolpropan
oder Pentaerythrit der Fall.
Die
nach Variante (a) umgesetzten mindestens trifunktionellen Alkohole
können
aber auch Hydroxylgruppen mit mindestens zwei chemisch unterschiedlichen
Reaktivitäten
aufweisen.
Die
unterschiedliche Reaktivität
der funktionellen Gruppen kann dabei entweder auf chemischen (z.B. primäre/sekundäre/tertiäre OH Gruppe)
oder auf sterischen Ursachen beruhen.
Beispielsweise
kann es sich bei dem Triol um ein Triol handeln, welches primäre und sekundäre Nydroxylgruppen
aufweist, bevorzugtes Beispiel ist Glycerin.
Bei
der Durchführung
der erfindungsgemäßen Umsetzung
nach Variante (a) arbeitet man bevorzugt in Abwesenheit von Diolen
und monofunktionellen Alkoholen.
Bei
der Durchführung
der erfindungsgemäßen Umsetzung
nach Variante (b) arbeitet man bevorzugt in Abwesenheit von mono-
oder Dicarbonsäuren.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird in Gegenwart eines Lösemittels
durchgeführt.
Geeignet sind beispielsweise Kohlenwasserstoffe wie Paraffine oder
Aromaten. Besonders geeignete Paraffine sind n-Heptan und Cyclohexan.
Besonders geeignete Aromaten sind Toluol, ortho-Xylol, meta-Xylol,
para-Xylol, Xylol als Isomerengemisch, Ethylbenzol, Chlorbenzol
und ortho- und meta-Dichlorbenzol. Weiterhin sind als Lösemittel in
Abwesenheit von sauren Katalysatoren ganz besonders geeignet: Ether
wie beispielsweise Dioxan oder Tetrahydrofuran und Ketone wie beispielsweise
Methylethylketon und Methylisobutylketon.
Die
Menge an zugesetztem Lösemittel
beträgt
erfindungsgemäß mindestens
0,1 Gew.-%, bezogen auf die Masse der eingesetzten umzusetzenden
Ausgangsmaterialien, bevorzugt mindestens 1 Gew.-% und besonders
bevorzugt mindestens 10 Gew.-%. Man kann auch Überschüsse an Lösemittel, bezogen auf die Masse
an eingesetzten umzusetzenden Ausgangsmaterialien, einsetzen, beispielsweise
das 1,01- bis 10-fache. Lösemittel-Mengen
von mehr als dem 100-fachen, bezogen auf die Masse an eingesetzten
umzusetzenden Ausgangsmaterialien, sind nicht vorteilhaft, weil
bei deutlich niedrigeren Konzentrationen der Reaktionspartner die
Reaktionsgeschwindigkeit deutlich nachlässt, was zu unwirtschaftlichen
langen Umsetzungsdauern führt.
Zur
Durchführung
des erfindungsgemäß bevorzugten
Verfahrens kann man in Gegenwart eines Wasser entziehenden Mittels
als Additiv arbeiten, das man zu Beginn der Reaktion zusetzt. Geeignet
sind beispielsweise Molekularsiebe, insbesondere Molekularsieb 4Å, MgSO4 und Na2SO4. Man kann auch während der Reaktion weiteres
Wasser entziehendes Mittel zufügen
oder Wasser entziehendes Mittel durch frisches Wasser entziehendes
Mittel ersetzen. Man kann auch während
der Reaktion gebildetes Wasser bzw. Alkohol abdestillieren und beispielsweise
einen Wasserabscheider einsetzen.
Man
kann das Verfahren in Abwesenheit von sauren Katalysatoren durchführen. Vorzugsweise
arbeitet man in Gegenwart eines sauren anorganischen, metallorganischen
oder organischen Katalysators oder Gemischen aus mehreren sauren
anorganischen, metallorganischen oder organischen Katalysatoren.
Als
saure anorganische Katalysatoren im Sinne der vorliegenden Erfindung
sind beispielsweise Schwefelsäure,
Phosphorsäure,
Phosphonsäure,
hypophosphorige Säure,
Aluminiumsulfathydrat, Alaun, saures Kieselgel (pH = 6, insbesondere
= 5) und saures Aluminiumoxid zu nennen. Weiterhin sind beispielsweise Alumiumverbindungen
der allgemeinen Formel Al(OR)3 und Titanate
der allgemeinen Formel Ti(OR)4 als saure anorganische
Katalysatoren einsetzbar, wobei die Reste R jeweils gleich oder
verschieden sein können
und unabhängig
voneinander gewählt
sind aus
C1-C10-Alkylresten,
beispielsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl,
tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl,
n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl,
n-Nonyl oder n-Decyl,
C3-C12-Cycloalkylresten,
beispielsweise Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl,
Cycloheptyl, Cyclooctyl, Cyclononyl, Cyclodecyl, Cycloundecyl und
Cyclododecyl; bevorzugt sind Cyclopentyl, Cyclohexyl und Cycloheptyl.
Bevorzugt
sind die Reste R in Al(OR)3 bzw. Ti(OR)4 jeweils gleich und gewählt aus Isopropyl oder 2-Ethylhexyl.
Bevorzugte
saure metallorganische Katalysatoren sind beispielsweise gewählt aus
Dialkylzinnoxiden R2SnO, wobei R wie oben
stehend definiert ist. Ein besonders bevorzugter Vertreter für saure
metallorganische Katalysatoren ist Di-n-butylzinnoxid, das als sogenanntes
Oxo-Zinn kommerziell erhältlich
ist, oder Di-n-butylzinndilaurat.
Bevorzugte
saure organische Katalysatoren sind saure organische Verbindungen
mit beispielsweise Phosphatgruppen, Sulfonsäuregruppen, Sulfatgruppen oder
Phosphonsäuregruppen.
Besonders bevorzugt sind Sulfonsäuren
wie beispielsweise para-Toluolsulfonsäure. Man
kann auch saure Ionentauscher als saure organische Katalysa toren
einsetzen, beispielsweise Sulfonsäuregruppen-haltige Polystyrolharze,
die mit etwa 2 mol-% Divinylbenzol vernetzt sind.
Man
kann auch Kombinationen von zwei oder mehreren der vorgenannten
Katalysatoren einsetzen. Auch ist es möglich, solche organische oder
metallorganische oder auch anorganische Katalysatoren, die in Form
diskreter Moleküle
vorliegen, in immobilisierter Form einzusetzen.
Wünscht man
saure anorganische, metallorganische oder organische Katalysatoren
einzusetzen, so setzt man erfindungsgemäß 0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt
0,2 bis 2 Gew.-% Katalysator ein.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird unter Inertgasatmosphäre
durchgeführt,
das heißt
beispielsweise unter Kohlendioxid, Stickstoff oder Edelgas, unter
denen insbesondere Argon zu nennen ist.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird bei Temperaturen von 60 bis 200°C durchgeführt. Vorzugsweise arbeitet
man bei Temperaturen von 130 bis 180, insbesondere bis 150°C oder darunter.
Besonders bevorzugt sind maximale Temperaturen bis 145°C, ganz besonders
bevorzugt bis 135°C.
Die
Druckbedingungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind an sich
unkritisch. Man kann bei deutlich verringertem Druck arbeiten, beispielsweise
bei 10 bis 500 mbar. Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch bei
Drucken oberhalb von 500 mbar durchgeführt werden. Bevorzugt ist aus
Gründen
der Einfachheit die Umsetzung bei Atmosphärendruck; möglich ist aber auch eine Durchführung bei
leicht erhöhtem Druck,
beispielsweise bis 1200 mbar. Man kann auch unter deutlich erhöhtem Druck
arbeiten, beispielsweise bei Drucken bis 10 bar. Bevorzugt ist die
Umsetzung bei Atmosphärendruck.
Die
Umsetzungsdauer des erfindungsgemäßen Verfahrens beträgt üblicherweise
10 Minuten bis 25 Stunden, bevorzugt 30 Minuten bis 10 Stunden und
besonders bevorzugt eine bis 8 Stunden.
Nach
beendeter Reaktion lassen sich die hochfunktionellen hyperverzweigten
Polyester leicht isolieren, beispielsweise durch Abfiltrieren des
Katalysators und Einengen, wobei man das Einengen üblicherweise bei
vermindertem Druck durchführt.
Weitere gut geeignete Aufarbeitungsmethoden sind Ausfällen nach
Zugabe von Wasser und anschließendes
Waschen und Trocknen.
Weiterhin
kann die Komponente B2) in Gegenwart von Enzymen oder Zersetzungsprodukten
von Enzymen hergestellt werden (gemäß DE-A 101 63163). Es gehören die erfindungsgemäß umgesetzten
Dicarbonsäuren
nicht zu den sauren organischen Katalysatoren im Sinne der vorliegenden
Erfindung.
Bevorzugt
ist die Verwendung von Lipasen oder Esterasen. Gut geeignete Lipasen
und Esterasen sind Candida cylindracea, Candida lipolytica, Candida
rugosa, Candida antarctica, Candida utilis, Chromobacterium viscosum,
Geolrichum viscosum, Geotrichum candidum, Mucor javanicus, Mucor
mihei, pig pancreas, pseudomonas spp., pseudomonas fluorescens,
Pseudomonas cepacia, Rhizopus arrhizus, Rhizopus delemar, Rhizopus
niveus, Rhizopus oryzae, Aspergillus niger, Penicillium roquefortii,
Penicillium camembertii oder Esterase von Bacillus spp. und Bacillus
thermoglucosidasius. Besonders bevorzugt ist Candida antarctica
Lipase B. Die aufgeführten
Enzyme sind kommerziell erhältlich,
beispielsweise bei Novozymes Biotech Inc., Dänemark.
Bevorzugt
setzt man das Enzym in immobilisierter Form ein, beispielsweise
auf Kieselgel oder Lewatit®. Verfahren zur Immobilisierung
von Enzymen sind an sich bekannt, beispielsweise aus Kurt Faber, „Biotransformations
in organic chemistry",
3. Auflage 1997, Springer Verlag, Kapitel 3.2 „Immobilization" Seite 345–356. Immobilisierte
Enzyme sind kommerziell erhältlich,
beispielsweise bei Novozymes Biotech Inc., Dänemark.
Die
Menge an immobilisiertem eingesetztem Enzym beträgt 0,1 bis 20 Gew.-%, insbesondere
10 bis 15 Gew.-%, bezogen auf die Masse der insgesamt eingesetzten
umzusetzenden Ausgangsmaterialien.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird bei Temperaturen über
60°C durchgeführt. Vorzugsweise
arbeitet man bei Temperaturen von 100°C oder darunter. Bevorzugt sind
Temperaturen bis 80°C,
ganz besonders bevorzugt von 62 bis 75°C und noch mehr bevorzugt von
65 bis 75°C.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird in Gegenwart eines Lösemittels
durchgeführt.
Geeignet sind beispielsweise Kohlenwasserstoffe wie Paraffine oder
Aromaten. Besonders geeignete Paraffine sind n-Heptan und Cyclohexan.
Besonders geeignete Aromaten sind Toluol, ortho-Xylol, meta-Xylol,
para-Xylol, Xylol als Isomerengemisch, Ethylbenzol, Chlorbenzol
und ortho- und meta-Dichlorbenzol. Weiterhin sind ganz besonders
geeignet: Ether wie beispielsweise Dioxan oder Tetrahydrofuran und
Ketone wie beispielsweise Methylethylketon und Methylisobutylketon.
Die
Menge an zugesetztem Lösemittel
beträgt
mindestens 5 Gew.-Teile, bezogen auf die Masse der eingesetzten
umzusetzenden Ausgangsmaterialien, bevorzugt mindestens 50 Gew.-Teile
und besonders bevorzugt mindestens 100 Gew.-Teile. Mengen von über 10 000
Gew.-Teile Lösemittel
sind nicht erwünscht,
weil bei deutlich niedrigeren Konzentrationen die Reaktionsgeschwindigkeit
deutlich nachlässt,
was zu unwirtschaftlichen langen Umsetzungsdauern führt.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird bei Drücken
oberhalb von 500 mbar durchgeführt.
Bevorzugt ist die Umsetzung bei Atmosphärendruck oder leicht erhöhtem Druck,
beispielsweise bis 1200 mbar. Man kann auch unter deutlich erhöhtem Druck
arbeiten, beispielsweise bei Drücken
bis 10 bar. Bevorzugt ist die Umsetzung bei Atmosphärendruck.
Die
Umsetzungsdauer des erfindungsgemäßen Verfahrens beträgt üblicherweise
4 Stunden bis 6 Tage, bevorzugt 5 Stunden bis 5 Tage und besonders
bevorzugt 8 Stunden bis 4 Tage.
Nach
beendeter Reaktion lassen sich die hochfunktionellen hyperverzweigten
Polyester isolieren, beispielsweise durch Abfiltrieren des Enzyms
und Einengen, wobei man das Einengen üblicherweise bei vermindertem
Druck durchführt.
Weitere gut geeignete Aufarbeitungsmethoden sind Ausfällen nach
Zugabe von Wasser und anschließendes
Waschen und Trocknen.
Die
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
erhältlichen
hochfunktionellen, hyperverzweigten Polyester, zeichnen sich durch
besonders geringe Anteile an Verfärbungen und Verharzungen aus.
Zur Definition von hyperverzweigten Polymeren siehe auch: P.J. Flory,
J. Am. Chem. Soc. 1952, 74, 2718 und A. Sunder et al., Chem. Eur.
J. 2000, 6, No.1, 1–8.
Unter "hochfunktionell
hyperverzweigt" wird
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung jedoch verstanden,
dass der Verzweigungsgrad (Degree of branching), das heißt die mittlere
Anzahl von dendritischen Verknüpfungen
plus die mittlere Anzahl von Endgruppen pro Molekül 10–99,9 %,
bevorzugt 20–99
%, besonders bevorzugt 30–90
% beträgt
(siehe dazu H. Frey et al. Acta Polym. 1997, 48, 30).
Die
erfindungsgemäßen Polyester
haben ein Molekulargewicht Mw von 500 bis
50 000 g/mol, bevorzugt 1000 bis 20 000, besonders bevorzugt 1000
bis 19 000. Die Polydispersität
beträgt
1,2 bis 50, bevorzugt 1,4 bis 40, besonders bevorzugt 1,5 bis 30
und ganz besonders bevorzugt 1,5 bis 10. Sie sind üblicherweise gut
löslich,
d.h. man kann klare Lösungen
mit bis zu 50 Gew.-%, in einigen Fällen sogar bis zu 80 Gew.-%,
der erfindungsgemäßen Polyester
in Tetrahydrofuran (THF), n-Butylacetat, Ethanol und zahlreichen
anderen Lösemitteln
darstellen, ohne dass mit bloßem
Auge Gelpartikel detektierbar sind.
Die
erfindungsgemäßen hochfunktionellen
hyperverzweigten Polyester sind carboxyterminiert, carboxy- und
Hydroxylgruppen-terminiert und vorzugsweise Hydroxylgruppen-terminiert.
Die
Verhältnisse
der Komponenten B1) zu B2) betragen vorzugsweise von 1 : 20 bis
20 : 1, insbesondere von 1 : 15 bis 15 : 1 und ganz besonders von
1 : 5 bis 5 : 1.
Bei
den eingesetzten hyperverzweigten Polycarbonaten B1)/Polyestern
B2) handelt es sich um Partikel mit einer Größe von 20–500 nm. Diese Nanopartikel
liegen im Polymerblend fein verteilt vor, die Größe der Partikel im Compound
beträgt
von 20 bis 500 nm, vorzugsweise 50–300 nm.
Derartige
Compounds sind im Handel als Ultradur® high
speed erhältlich.
Als
Komponente C) können
die erfindungsgemäßen Formmassen
0 bis 60, insbesondere bis zu 50 Gew.- % weiterer Zusatzstoffe und
Verarbeitungshilfsmittel enthalten, welche verschieden von B) sind.
Als
Komponente C) können
die erfindungsgemäßen Formmassen
0 bis 5, vorzugsweise 0,05 bis 3 und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-%
mindestens eines Esters oder Amids gesättigter oder ungesättigter
aliphatischer Carbonsäuren
mit 10 bis 40, bevorzugt 16 bis 22 C-Atomen mit aliphatischen gesättigten
Alkoholen oder Aminen mit 2 bis 40, vorzugsweise 2 bis 6 C-Atomen
enthalten.
Die
Carbonsäuren
können
1- oder 2-wertig sein. Als Beispiele seien Pelargonsäure, Palmitinsäure, Laurinsäure, Margarinsäure, Dodecandisäure, Behensäure und
besonders bevorzugt Stearinsäure,
Caprinsäure
sowie Montansäure
(Mischung von Fettsäuren
mit 30 bis 40 C-Atomen) genannt.
Die
aliphatischen Alkohole können
1- bis 4-wertig sein. Beispiele für Alkohole sind n-Butanol, n-Octanol,
Stearylalkohol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Neopentylglykol,
Pentaerythrit, wobei Glycerin und Pentaerythrit bevorzugt sind.
Die
aliphatischen Amine können
1- bis 3-wertig sein. Beispiele hierfür sind Stearylamin, Ethylendiamin,
Propylendiamin, Hexamethylendiamin, Di(6-Aminohexyl)amin, wobei
Ethylendiamin und Hexamethylendiamin besonders bevorzugt sind. Bevorzugte
Ester oder Amide sind entsprechend Glycerindistearat, Glycerintristearat,
Ethylendiamindistearat, Glycerinmonopalmitrat, Glycerintrilaurat,
Glycerinmonobehenat und Pentaerythrittetrastearat.
Es
können
auch Mischungen verschiedener Ester oder Amide oder Ester mit Amiden
in Kombination eingesetzt werden, wobei das Mischungsverhältnis beliebig
ist.
Weitere übliche Zusatzstoffe
C) sind beispielsweise in Mengen bis zu 40, vorzugsweise bis zu
30 Gew.-% kautschukelastische Polymerisate (oft auch als Schlagzähmodifier,
Elastomere oder Kautschuke bezeichnet).
Ganz
allgemein handelt es sich dabei um Copolymerisate die bevorzugt
aus mindestens zwei der folgenden Monomeren aufgebaut sind: Ethylen,
Propylen, Butadien, Isobuten, Isopren, Chloropren, Vinylacetat, Styrol,
Acrylnitril und Acryl- bzw. Methacrylsäureester mit 1 bis 18 C-Atomen
in der Alkoholkomponente.
Derartige
Polymere werden z.B. in Houben-Weyl, Methoden der organischen Chemie,
Bd. 14/1 (Georg-Thieme-Verlag, Stuttgart, 1961). Seiten 392 bis
406 und in der Monographie von C.B. Bucknall, "Toughened Plastics" (Applied Science Publishers, London,
1977) beschrieben.
Im
folgenden werden einige bevorzugte Arten solcher Elastomerer vorgestellt.
Bevorzugte
Arten von solchen Elastomeren sind die sog. Ethylen-Propylen (EPM)
bzw. Ethylen-Propylen-Dien-(EPDM)-Kautschuke.
EPM-Kautschuke
haben im allgemeinen praktisch keine Doppelbindungen mehr, während EPDM-Kautschuke
1 bis 20 Doppelbindungen/100 C-Atome aufweisen können.
Als
Dien-Monomere für
EPDM-Kautschuke seien beispielsweise konjugierte Diene wie Isopren
und Butadien, nicht-konjugierte Diene mit 5 bis 25 C-Atomen wie
Penta-1,4-dien,
Hexa-1,4-dien, Hexa-1,5-dien, 2,5-Dimethylhexa-1,5-dien und Octa-1,4-dien,
cyclische Diene wie Cyclopentadien, Cyclohexadiene, Cyclooctadiene
und Dicyclopentadien sowie Alkenylnorbornene wie 5-Ethyliden-2-norbornen,
5-Butyliden-2-norbornen, 2-Methallyl-5-norbornen, 2-Isopropenyl-5-norbornen
und Tricyclodiene wie 3-Methyltricyclo(5.2.1.0.2.6)-3,8-decadien
oder deren Mischungen genannt. Bevorzugt werden Hexa-1,5-dien, 5-Ethylidennorbornen
und Dicyclopentadien. Der Diengehalt der EPDM-Kautschuke beträgt vorzugsweise
0,5 bis 50, insbesondere 1 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Kautschuks.
EPM-
bzw. EPDM-Kautschuke können
vorzugsweise auch mit reaktiven Carbonsäuren oder deren Derivaten gepfropft
sein. Hier seien z.B. Acrylsäure,
Methacrylsäure
und deren Derivate, z.B. Glycidyl(meth)acrylat, sowie Maleinsäureanhydrid
genannt.
Eine
weitere Gruppe bevorzugter Kautschuke sind Copolymere des Ethylens
mit Acrylsäure
und/oder Methacrylsäure
und/oder den Estern dieser Säuren.
Zusätzlich
können
die Kautschuke noch Dicarbonsäuren wie
Maleinsäure
und Fumarsäure
oder Derivate dieser Säuren,
z.B. Ester und Anhydride, und/oder Epoxy-Gruppen enthaltende Monomere
enthalten. Diese Dicarbonsäurederivate
bzw. Epoxygruppen enthaltende Monomere werden vorzugsweise durch
Zugabe von Dicarbonsäure-
bzw. Epoxygruppen enthaltenden Monomeren der allgemeinen Formeln
I oder II oder III oder IV zum Monomerengemisch in den Kautschuk
eingebaut
wobei
R
1 bis R
9 Wasserstoff
oder Alkylgruppen mit 1 bis 6 C-Atomen darstellen und m eine ganze
Zahl von 0 bis 20, g eine ganze Zahl von 0 bis 10 und p eine ganze
Zahl von 0 bis 5 ist
Vorzugsweise
bedeuten die Reste R1 bis R9 Wasserstoff,
wobei m für
0 oder 1 und g für
1 steht. Die entsprechenden Verbindungen sind Maleinsäure, Fumarsäure, Maleinsäureanhydrid,
Allylglycidylether und Vinylglycidylether.
Bevorzugte
Verbindungen der Formeln I, II und IV sind Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid
und Epoxygruppen-enthaltende Ester der Acrylsäure und/oder Methacrylsäure, wie
Glycidylacrylat, Glycidylmethacrylat und die Ester mit tertiären Alkoholen,
wie t-Butylacrylat.
Letztere weisen zwar keine freien Carboxylgruppen auf, kommen in
ihrem Verhalten aber den freien Säuren nahe und werden deshalb
als Monomere mit latenten Carboxylgruppen bezeichnet.
Vorteilhaft
bestehen die Copolymeren aus 50 bis 98 Gew.-% Ethylen, 0,1 bis 20
Gew.-% Epoxygruppen enthaltenden Monomeren und/oder Methacrylsäure und/oder
Säureanhydridgruppen
enthaltenden Monomeren sowie der restlichen Menge an (Meth)acrylsäureestern.
Besonders
bevorzugt sind Copolymerisate aus
50 bis 98, insbesondere 55
bis 95 Gew.-% Ethylen,
0,1 bis 40, insbesondere 0,3 bis 20
Gew.-% Glycidylacrylat
und/oder Glycidylmethacrylat, (Meth)acrylsäure und/oder
Maleinsäureanhydrid,
und
1 bis 45, insbesondere 10 bis 40 Gew.-% n-Butylacrylat
und/oder 2-Ethylhexylacrylat.
Weitere
bevorzugte Ester der Acryl- und/oder Metharylsäure sind die Methyl-, Ethyl-,
Propyl- und i- bzw. t-Butylester.
Daneben
können
auch Vinylester und Vinylether als Comonomere eingesetzt werden.
Die
vorstehend beschriebenen Ethylencopolymeren können nach an sich bekannten
Verfahren hergestellt werden, vorzugsweise durch statistische Copolymerisation
unter hohem Druck und erhöhter
Temperatur. Entsprechende Verfahren sind allgemein bekannt.
Bevorzugte
Elastomere sind auch Emulsionspolymerisate, deren Herstellung z.B.
bei Blackley in der Monographie "Emulsion
Polymerization" beschrieben
wird. Die verwendbaren Emulgatoren und Katalystoren sind an sich
bekannt.
Grundsätzlich können homogen
aufgebaute Elastomere oder aber solche mit einem Schalenaufbau eingesetzt
werden. Der schalenartige Aufbau wird durch die Zugabereihenfolge
der einzelnen Monomeren bestimmt; auch die Morphologie der Polymeren
wird von dieser Zugabereihenfolge beeinflusst.
Nur
stellvertretend seien hier als Monomere für die Herstellung des Kautschukteils
der Elastomeren Arylate wie z.B. n-Butylacrylat und 2-Ethylhexylarylat,
entsprechende Methacrylate, Butadien und Isopren sowie deren Mischungen
genannt. Diese Monomeren können
mit weiteren Monomeren wie z.B. Styrol, Arylnitril, Vinylethern
und weiteren Acrylaten oder Methacrylaten wie Methylmethacrylat,
Methylacrylat, Ethylacrylat und Propylarylat copolymerisiert werden.
Die
Weich- oder Kautschukphase (mit einer Glasübergangstemperatur von unter
0°C) der
Elastomeren kann den Kern, die äußere Hülle oder
eine mittlere Schale (bei Elastomeren mit mehr als zweischaligem Aufbau)
darstellen; bei mehrschaligen Elastomeren können auch mehrere Schalen aus
einer Kautschukphase bestehen.
Sind
neben der Kautschukphase noch eine oder mehrere Hartkomponenten
(mit Glasübergangstemperaturen
von mehr als 20°C)
am Aufbau des Elastomeren beteiligt, so werden diese im allgemeinen
durch Polymerisation von Styrol, Arylnitril, Metharylnitril, α-Methylstyrol,
p-Methylstyrol, Arylsäureestern
und Methacrylsäureestern
wie Methylarylat, Ethylacrylat und Methylmethacrylat als Hauptmonomeren
hergestellt. Daneben können
auch hier geringere Anteile an weiteren Comonomeren eingesetzt werden.
In
einigen Fällen
hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, Emulsionspolymerisate
einzusetzen, die an der Oberfläche
reaktive Gruppen aufweisen. Derartige Gruppen sind z.B. Epoxy-,
Carboxyl-, latente Carboxyl-, Amino- oder Amidgruppen sowie funktionelle
Gruppen, die durch Mitverwendung von Monomeren der allgemeinen Formel
eingeführt werden können,
wobei
die Substituenten folgende Bedeutung haben können:
R
10 Wasserstoff
oder eine C
1- bis C
4-Alkylgruppe,
R
11 Wasserstoff, eine C
1-
bis C
8-Alkylgruppe oder eine Arylgruppe,
insbesondere Phenyl,
R
12 Wasserstoff,
eine C
1- bis C
10-Alkyl-,
eine C
6- bis C
12-Arylgruppe
oder -OR
13 R
13 eine
C
1- bis C
8-Alkyl-
oder C
6- bis C
12-Arylgruppe,
die gegebenenfalls mit O- oder N-haltigen Gruppen substituiert sein
können,
X
eine chemische Bindung, eine C
1- bis C
10-Alkylen- oder C
6-C
12-Arylengruppe oder
Y O-Z oder NH-Z und
Z
eine C
1- bis C
10-Alkylen-
oder C
6- bis C
12-Arylengruppe.
Auch
die in der EP-A 208 187 beschriebenen Pfropfmonomeren sind zur Einführung reaktiver
Gruppen an der Oberfläche
geeignet.
Als
weitere Beispiele seien noch Acrylamid, Metharylamid und substituierte
Ester der Acrylsäure
oder Methacrylsäure
wie (N-t-Butylamino)-ethylmethacrylat, (N,N- Dimethylamino)ethylarylat, (N,N-Dimethylamino)-methylacrylat
und (N,N-Diethylamino)ethylacrylat
genannt.
Weiterhin
können
die Teilchen der Kautschukphase auch vernetzt sein. Als Vernetzer
wirkende Monomere sind beispielsweise Buta-1,3-dien, Divinylbenzol,
Diallylphthalat und Dihydrodicyclopentadienylacrylat sowie die in
der EP-A 50 265 beschriebenen Verbindungen.
Ferner
können
auch sogenannten pfropfvernetzende Monomere (graft-linking monomers)
verwendet werden, d.h. Monomere mit zwei oder mehr polymerisierbaren
Doppelbindungen, die bei der Polymerisation mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten reagieren. Vorzugsweise werden solche Verbindungen
verwendet, in denen mindestens eine reaktive Gruppe mit etwa gleicher
Geschwindigkeit wie die übrigen
Monomeren polymerisiert, während
die andere reaktive Gruppe (oder reaktive Gruppen) z.B. deutlich
langsamer polymerisiert (polymerisieren). Die unterschiedlichen
Polymerisationsgeschwindigkeiten bringen einen bestimmten Anteil
an ungesättigten
Doppelbindungen im Kautschuk mit sich. Wird anschließend auf
einen solchen Kautschuk eine weitere Phase aufgepfropft, so reagieren
die im Kautschuk vorhandenen Doppelbindungen zumindest teilweise
mit den Pfropfmonomeren unter Ausbildung von chemischen Bindungen,
d.h. die aufgepfropfte Phase ist zumindest teilweise über chemische
Bindungen mit der Pfropfgrundlage verknüpft.
Beispiele
für solche
pfropfvernetzende Monomere sind Allylgruppen enthaltende Monomere,
insbesondere Allylester von ethylenisch ungesättigten Carbonsäuren wie
Allylarylat, Allylmetharylat, Diallylmaleat, Diallylfumarat, Diallylitaconat
oder die entsprechenden Monoallylverbindungen dieser Dicarbonsäuren. Daneben
gibt es eine Vielzahl weiterer geeigneter pfropfvernetzender Monomerer;
für nähere Einzelheiten
sei hier beispielsweise auf die
US-PS
4 148 846 verwiesen.
Im
allgemeinen beträgt
der Anteil dieser vernetzenden Monomeren an dem schlagzäh modifizierenden Polymer
bis zu 5 Gew.-%, vorzugsweise nicht mehr als 3 Gew.-%, bezogen auf
das schlagzäh
modifizierende Polymere.
Nachfolgend
seien einige bevorzugte Emulsionspolymerisate aufgeführt. Zunächst sind
hier Pfropfpolymerisate mit einem Kern und mindestens einer äußeren Schale
zu nennen, die folgenden Aufbau haben:
Diese
Pfropfpolymerisate, insbesondere ABS- und/oder ASA-Polymere in Mengen
bis zu 40 Gew.-%, werden vorzugsweise zur Schlagzähmodifizierung
von PBT, gegebenenfalls in Mischung mit bis zu 40 Gew.-% Polyethylenterephthalat
eingesetzt. Entsprechende Blend-Produkte sind unter dem Warenzeichen
Ultradur®S (ehemals
Ultrablend®S
der BASF AG) erhältlich.
Anstelle
von Pfropfpolymerisaten mit einem mehrschaligen Aufbau können auch
homogene, d.h. einschalige Elastomere aus Buta-1,3-dien, Isopren
und n-Butylacrylat oder deren Copolymeren eingesetzt werden. Auch
diese Produkte können
durch Mitverwendung von vernetzenden Monomeren oder Monomeren mit reaktiven
Gruppen hergestellt werden.
Beispiele
für bevorzugte
Emulsionspolymerisate sind n-Butylacrylat/(Meth)acrylsäure-Copolymere, n-Butylacrylat/Glycidylacrylat-
oder n-Butylarylat/Glycidylmethacrylat-Copolymere, Pfropfpolymerisate mit einem
inneren Kern aus n-Butylacrylat oder auf Butadienbasis und einer äußeren Hülle aus
den vorstehend genannten Copolymeren und Copolymere von Ethylen
mit Comonomeren, die reaktive Gruppen liefern.
Die
beschriebenen Elastomere können
auch nach anderen üblichen
Verfahren, z.B. durch Suspensionspolymerisation, hergestellt werden.
Siliconkautschuke,
wie in der DE-A 37 25 576, der EP-A 235 690, der DE-A 38 00 603
und der EP-A 319 290 beschrieben, sind ebenfalls bevorzugt.
Selbstverständlich können auch
Mischungen der vorstehend aufgeführten
Kautschuktypen eingesetzt werden.
Als
faser- oder teilchenförmige
Füllstoffe
C) seien Kohlenstoffasern, Glasfasern, Glaskugeln, amorphe Kieselsäure, Asbest,
Calciumsilicat, Calciummetasilicat, Magnesiumcarbonat, Kaolin, Kreide,
gepulverter Quarz, Glimmer, Bariumsulfat und Feldspat genannt, die
in Mengen bis zu 50 Gew.-%, insbesondere bis zu 40 % eingesetzt
werden.
Als
bevorzugte faserförmige
Füllstoffe
seien Kohlenstoffasern, Aramid-Fasern und Kaliumtitanat-Fasern genannt,
wobei Glasfasern als E-Glas besonders bevorzugt sind. Diese können als
Rovings oder Schnittglas in den handelsüblichen Formen eingesetzt werden.
Mischungen
von Glasfasern D) mit Komponente B) im Verhältnis von 1 : 100 bis 1 : 2
und bevorzugt von 1 : 10 bis 1 : 3 sind insbesondere bevorzugt.
Die
faserförmigen
Füllstoffe
können
zur besseren Verträglichkeit
mit dem Thermoplasten mit einer Silanverbindung oberflächlich vorbehandelt
sein.
Geeignete
Silanverbindungen sind solche der allgemeinen Formel
(X-(CH2)n)k-Si-(O-CmH2m+1)2-k in der die
Substituenten folgende Bedeutung haben:
n eine ganze Zahl von
2 bis 10, bevorzugt 3 bis 4
m eine ganze Zahl von 1 bis 5,
bevorzugt 1 bis 2
k eine ganze Zahl von 1 bis 3, bevorzugt
1
Bevorzugte
Silanverbindungen sind Aminopropyltrimethoxysilan, Aminobutyltrimethoxysilan,
Aminopropyltriethoxysilan, Aminobutyltriethoxysilan sowie die entsprechenden
Silane, welche als Substituent X eine Glycidylgruppe enthalten.
Die
Silanverbindungen werden im allgemeinen in Mengen von 0,05 bis 5,
vorzugsweise 0,5 bis 1,5 und insbesondere 0,8 bis 1 Gew.-% (bezogen
auf C) zur Oberflächenbeschichtung
eingesetzt.
Geeignet
sind auch nadelförmige
mineralische Füllstoffe.
Unter
nadelförmigen
mineralischen Füllstoffen
wird im Sinne der Erfindung ein mineralischer Füllstoff mit stark ausgeprägtem nadelförmigen Charakter
verstanden. Als Beispiel sei nadelförmiger Wollastonit genannt.
Vorzugsweise weist das Mineral ein L/D-(Länge
Durchmesser)-Verhältnis
von 8 : 1 bis 35 : 1, bevorzugt von 8 : 1 bis 11 : 1 auf. Der mineralische
Füllstoff
kann gegebenenfalls mit den vorstehend genannten Silanverbindungen
vorbehandelt sein; die Vorbehandlung ist jedoch nicht unbedingt
erforderlich.
Als
weitere Füllstoffe
seien Kaolin, calciniertes Kaolin, Wollastonit, Talkum und Kreide
genannt.
Als
Komponente C) können
die erfindungsgemäßen thermoplastischen
Formmassen übliche
Verarbeitungshilfsmittel wie Stabilisatoren, Oxidationsverzögerer, Mittel
gegen Wärmezersetzung
und Zersetzung durch ultraviolettes Licht, Gleit- und Entformungsmittel,
Färbemittel
wie Farbstoffe und Pigmente, Keimbildungsmittel, Weichmacher usw.
enthalten.
Als
Beispiele für
Oxidationsverzögerer
und Wärmestabilisatoren
sind sterisch gehinderte Phenole und/oder Phosphite, Hydrochinone,
aromatische sekundäre
Amine wie Diphenylamine, verschiedene substituierte Vertreter dieser
Gruppen und deren Mischungen in Konzentrationen bis zu 1 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht der thermoplastischen Formmassen genannt.
Als
UV-Stabilisatoren, die im allgemeinen in Mengen bis zu 2 Gew.-%,
bezogen auf die Formmasse, verwendet werden, seien verschiedene
substituierte Resorcine, Salicylate, Benzotriazole und Benzophenone genannt.
Es
können
anorganische Pigmente, wie Titandioxid, Ultramarinblau, Eisenoxid
und Ruß,
weiterhin organische Pigmente, wie Phthalocyanine, Chinacridone,
Perylene sowie Farbstoffe, wie Nigrosin und Anthrachinone als Farbmittel
zugesetzt werden.
Als
Keimbildungsmittel können
Natriumphenylphosphinat, Aluminiumoxid, Siliziumdioxid sowie bevorzugt
Talkum eingesetzt werden.
Weitere
Gleit- und Entformungsmittel werden üblicherweise in Mengen bis
zu 1 Gew.-% eingesetzt. Es sind bevorzugt langkettige Fettsäuren (z.B.
Stearinsäure
oder Behensäure),
deren Salze (z.B. Ca- oder Zn-Stearat) oder Montanwachse (Mischungen
aus geradkettigen, gesättigten
Carbonsäuren
mit Kettenlängen von
28 bis 32 C-Atomen) sowie Ca- oder Na-Montanat sowie niedermolekulare
Polyethylen- bzw. Polypropylenwachse.
Als
Beispiele für
Weichmacher seien Phthalsäuredioctylester,
Phthalsäuredibenzylester,
Phthalsäurebutylbenzylester,
Kohlenwasserstofföle,
N-(n-Butyl)benzolsulfonamid genannt.
Die
erfindungsgemäßen Formmassen
können
noch 0 bis 2 Gew.-% fluorhaltige Ethylenpolymerisate enthalten.
Hierbei handelt es sich um Polymerisate des Ethylens mit einem Fluorgehalt
von 55 bis 76 Gew.-%, vorzugsweise 70 bis 76 Gew.-%.
Beispiele
hierfür
sind Polytetrafluorethylen (PTFE), Tetrafluorethylenhexafluorpropylen-Copolymere oder
Tetrafluorethylen-Copolymerisate mit kleineren Anteilen (in der
Regel bis zu 50 Gew.-%) copolymerisierbarer ethylenisch ungesättigter
Monomerer. Diese werden z.B. von Schildknecht in "Vinyl and Related
Polymers", Wiley-Verlag,
1952, Seite 484 bis 494 und von Wall in "Fluorpolymers" (Wiley Interscience, 1972) beschrieben.
Diese
fluorhaltigen Ethylenpolymerisate liegen homogen verteilt in den
Formmassen vor und weisen bevorzugt eine Teilchengröße d50 (Zahlenmittelwert) im Bereich von 0,05
bis 10 μm,
insbesondere von 0,1 bis 5 μm
auf. Diese geringen Teilchengrößen lassen
sich besonders bevorzugt durch Verwendung von wässrigen Dispersionen von fluorhaltigen
Ethylenpolymerisaten und deren Einarbeitung in eine Polyesterschmelze
erzielen.
Die
erfindungsgemäßen thermoplastischen
Formmassen können
nach an sich bekannten Verfahren hergestellt werden, in dem man
die Ausgangskomponenten in üblichen
Mischvorrichtungen wie Schneckenextrudern, Brabender-Mühlen oder
Banbury-Mühlen
mischt und anschließend
extrudiert. Nach der Extrusion kann das Extrudat abgekühlt und
zerkleinert werden. Es können
auch einzelne Komponenten vorgemischt werden und dann die restlichen
Ausgangsstoffe einzeln und/oder ebenfalls gemischt hinzugegeben
werden. Die Mischtemperaturen liegen in der Regel bei 230 bis 290°C.
Nach
einer weiteren bevorzugten Arbeitsweise können die Komponenten B) sowie
gegebenenfalls C) mit einem Polyesterpräpolymeren gemischt, konfektioniert
und granuliert werden. Das erhaltene Granulat wird in fester Phase
anschließend
unter Inertgas kontinuierlich oder diskontinuierlich bei einer Temperatur
unterhalb des Schmelzpunktes der Komponente A) bis zur gewünschten
Viskosität
kondensiert.
Die
erfindungsgemäßen thermoplastischen
Formmassen zeichnen sich durch eine gute Fließfähigkeit bei gleichzeitig guter
Mechanik aus.
Insbesondere
ist die Verarbeitung der einzelnen Komponenten (ohne Verklumpung
oder Verbackung) problemlos und in kurzen Zykluszeiten möglich, so
dass insbesondere dünnwändige Bauteile
als Anwendung in Frage kommen.
Durch
Transmissionselektronenmikroskopie wurde die Morphologie ausgewählter Compounds
untersucht. Es zeigt sich eine gute Dispergierung der Partikel im
Blend. Es wurden Partikelgrößen von
20–500
nm beobachtet.
Diese
eignen sich zur Herstellung von Fasern, Folien und Formkörpern jeglicher
Art, insbesondere für Anwendungen
als Hecker, Schalter, Gehäuseteile,
Gehäusedeckel,
Scheinwerferhintergrund (Bezel), Brausenkopf, Amaturen, Bügeleisen,
Drehschalter, Herdknöpfe,
Friteusendeckel, Türgriffe,
(Rück-)spiegelgehäuse, (Heck-)scheibenwischer,
Lichtwellenleiterummantelungen.