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DE102004037168A1 - Handwerkzeugmaschinen - Google Patents

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DE102004037168A1
DE102004037168A1 DE102004037168A DE102004037168A DE102004037168A1 DE 102004037168 A1 DE102004037168 A1 DE 102004037168A1 DE 102004037168 A DE102004037168 A DE 102004037168A DE 102004037168 A DE102004037168 A DE 102004037168A DE 102004037168 A1 DE102004037168 A1 DE 102004037168A1
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DE
Germany
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housing parts
hand tool
housing
tool according
sealing
Prior art date
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Pending
Application number
DE102004037168A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Fuchs
Heiko Roehm
Jürgen Gairing
Jens Blum
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Filing date
Publication date
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Priority to US11/188,545 priority patent/US8403336B2/en
Priority to GB0515319A priority patent/GB2416814B/en
Priority to CN2005100845916A priority patent/CN1727126B/zh
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Abstract

Eine Handwerkzeugmaschine mit einem aus mindestens zwei Gehäuseteilen (14, 16) bestehenden Gehäuse (12), wobei die Gehäuseteile (14, 16) mithilfe von Dichtungsmitteln (36) flüssigkeitsdicht aneinander montierbar sind, wird dadurch sicherer abdichtbar und zugleich einfacher herstellbar, dass die Gehäuseteile (14, 16) mit ihren Schmalseiten über zwischengelagerte Dichtungsmittel aneinander stoßen, wobei die Dichtungsmittel an einem der Gehäuseteile (14, 16), insbesondere unlösbar, fixiert sind.

Description

  • Stand der Technik:
  • Die vorliegende Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zur Abdichtung öl- oder fettgefüllter Hohlräume, z.B. einer Getriebekammer, von Handwerkzeugmaschinen ist es üblich, eine separate Dichtung aus Papier oder Elastomer in die abzudichtende Fugen zwischen Gehäuseteilen einzulegen. Diese sorgt dafür, daß Fett oder Öl nicht aus dem Fettraum in angrenzende Funktionsräume oder ins Freie treten kann. Das Dichtelement ist notwendig, da die Kontaktfläche zwischen Gehäuseteilen aus Kunststoff oder Metall kostengunstig hergestellt und daher grob toleriert sind. Diese werden von vornherein so ausgeführt, daß sie erst fertig montiert ausreichend dicht sind.
  • Die als Dichtung dienenden biegeschlaffen Bauteile werden in entsprechende Nuten der Gehäuseteile eingelegt und füllen den Zwischenraum zwischen den Gehäuseteilen dichtend aus. Der Zeitaufwand für die Montage ist verhältnismäßig hoch – ebenso das Risiko von Montagefehlern.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass ein Gehäuse aus mehreren Teilen geschaffen worden ist, die ohne separat zu montierende Dichtungsmittel schnell, sicher und besonders dicht miteinander verbindbar sind. Dabei ist Elastomer mit einem oder mehreren Gehäuseteilen, die einen abzudichtenden, separatem Raum, bilden, fest verbunden. Damit entfallen der Montageaufwand für die separate Dichtung, deren Transport, Logistik und Lagerhaltung. Außerdem ist das Risiko einer Fehlmontage und der damit verbundenen Geräteundichtigkeit gering. Durch den Entfall der Montageschritte für den Einbau einer separaten Dichtung kann der Bauraum für die Dichtfunktion, d.h. der Dichtungsspalt, optimiert und kleiner gehalten werden.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass erfindungsgemäß ausgestaltete Inspektionsklappen und dergl. am Gehäuse der Handwerkzeugmaschine nach dem Öffnen und Wiederverschließen für Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne Austausch eines separaten Dichtelements, wie dies z.B. bei der Papierdichtung der Fall ist, beliebig oft wieder abdichtbar sind.
  • Dazu werden eines oder mehrere Gehäuseteile, die die fett- oder ölgefüllte Kammer bilden, fest mit einer Elastomerkomponente ausgestattet, die sich dichtend gegen ein anderes Gehäuseteil abstützen und und beim Verschließen der Gehäuseteile die vorgesehene Dichtfunktion erfüllen. Hierzu ist bei Kunststoffgehäuseteilen das 2-K-Verfahren (Erfinder, bitte vollständigen Begriff ergänzen!) vorzusehen, wo direkt nach Spritzen der thermoplastischen Hartkomponente, z.B. PA 6, ABS, PP oder PC (Begriff?) jeweils mit oder ohne Glasfaseranteil, und danach die Weichkomponente, z.B. thermoplastisches Elastomer oder Gummi, aufgebracht wird.
  • Die Verbindung zwischen Hart- und Weichkomponente besteht entweder durch Haftung der beiden Materialien aufeinander oder kann zusätzlich durch Formschluß unterstützt werden, z.B. Hinterspritzen. Eine separate Klebekomponente als drittes Material entfällt.
  • Ein weiterer Vorteil dieser Erfindung ist die Reduzierung des Bauraumes, der für die Dichtfunktion erforderlich ist. Dadurch, daß das Elastomer fest auf seinem Träger, dem Gehäuseteil, sitzt, kann der Querschnitt der Dichtung minimiert und nur auf die Dichtfunktion ausgelegt werden. Bisherige Querschnitte des Elastomermaterials mußten ebenso auf Handling bei der Montage, d.h. ausreichende Eigenfestigkeit vor und bei der Montage ausgelegt werden und waren somit größer als eigentlich für die Dichtfunktion notwendig. Zudem mußte die Aufnahmegeometrie des Gehäuses für die separate Dichtung eine rasche und fehlersichere Montage gewährleisten. Typischerweise wurde dies durch Einführschrägen und große Abstände zu anderen Funktionsgeometrien sichergestellt. Auch diese Maßnahmen können nun ganz entfallen oder kleiner ausgeführt werden.
  • Weiterer Vorteil dieser Erfindung ist, daß die Dichtungsmontage ersetzt wird durch einen zusätzlichen, kurzen Arbeitsgang bei der Gehäuseherstellung, der vorzugsweise automatisiert durchgeführt wird.
  • Zeichnung
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels mit zugehöriger Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 den Ausschnitt einer Handwerkzeugmaschine mit abgedichteter Stoßfuge
  • 2 die Draufsicht auf eine Gehäuse Halbschale mit der erfindungsgemäßen Dichtung
  • 3 den Querschnitt einer Nut-Feder-Dichtfuge
  • 4 bis 7b weitere Varianten von Nut-Feder-Dichtfugen
  • 8 bis 10 drei Varianten stumpf aneinanderstoßender Dichtfugen
  • 11 einen Kugellagersitz mit der erfindungsgemäßen Dichtung.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • Die in 1 gzeigte Handwerkzeugmaschine 10 ist als Stichsäge ausgestaltet und hat ein Gehäuse 12. Dieses besteht aus einer linken und rechten Halbschale 14, 16, die entlang einer mittigen Dichtfuge 18 aneinander gefügt sind und dort die Stirnseite 19 des Gehäuses 12 bilden. Hinter der Stirnseite 19 ist ein als fett- oder ölgefüllte Kammer ausgestalteter Getrieberaum 22 angeordnet.
  • Die Halbschalen 14, 16 bestehen aus thermoplastischem Kunststoff, von denen eine am Rand der Dichtfuge 18 mit einer Weichkomponente versehen ist, die u.a. eine Dichtfunktion erfüllt. Der Kontaktpartner für diese Weichkomponente ist die gegenüberliegende Halbschale ohne Weichkomponente. An anderen Bereichen des Gehäuses kann als Kontaktpartner ein Einlegeteil dienen, z.B. ein Kugellager, eine Lagerbrücke oder z.B. eine Schalttaste 20, die besonders gut gegen den Austritt von Fett von innen nach außen bzw. gegen den Eintritt von Staub und Schmutz von außen nach innen geschützt sind.
  • Die Herstellung der Halbschale mit Weichkomponente kann mittels 2-K-Technik erfolgen, wobei zuerst die Hartkomponente und dann die Weichkomponente in der gleichen Form, z.B. einer Spritzgußform gespritzt werden. Dabei wird die Kavität für die Weichkomponente durch Öffnen von Schiebern nach Spritzen der Hartkomponente oder in zwei getrennten Gießformen realisiert. Als Weichkomponente kann u.a. thermoplastisches Elastomer verwendet werden, das sich mit dem Fett oder Öl des Getrieberaums 22 vertragen muss.
  • Unten tritt aus dem Getrieberaum 22 eine Hubstange 24 aus, an deren freiem Ende ein Sägeblatt 28 befestigt ist, das durch eine Fußplatte 32 der Stichsäge tritt und zum Bearbeiten eines die Fußplatte 32 stützenden, nichtdargestellten Werkstücks dient.
  • 2 zeigt die Draufsicht auf die Innenseite einer Halbschale 140, wobei deren umlaufender äußerer Rand als Dichtfuge 18 mit einer nichtdargestellten weiteren Halbschale dient. Der Rand ist als Nut 38 ausgestaltet und trägt nur im Bereich des in Betrachtungsrichtung rechts angeordneten Getrieberaums 220 eine tief im Inneren angeordnete Dichtungslippe 36 aus elastischem Weichkunststoff (3).
  • 3 zeigt den Querschnitt der rechten und linken Halbschalen 160, 140 im Bereich der Dichtnut 18, wobei in deren Mitte eine Feder 40 greift und sich gegen die im Inneren sitzende Dichtungslippe 36 mit runder Kontaktkontur 360 stützt.
  • 4 zeigt prizipiell die gleiche Konstruktion aus Nut-Feder-Verbindung 38, 40, wobei die Dichtungslippe 36 eine spitze Kontaktkontur 361 hat.
  • 5a zeigt eine Nut-Feder-Verbindung 38, 40, bei der die Dichtungslippe 36 auf der mit der Feder 40 versehenen Seite unmittelbar seitlich neben der Feder 40 angeordnet ist und außen, vor der Nut 38 dichtend an der anderen Halbschale 140 zur Anlage kommen soll.
  • 5b zeigt eine doppelte Anordnung der Dichtungslippe 36 auf beiden Seiten der Feder 40.
  • 6a zeigt eine außen an Halbschale 160 nahe der Feder 40 angeordnete Dichtunslippe 36, die dichtend an die äußere Stirnseite der Nut 38 dichtend zur anlage kommen soll.
  • 6b zeigt jeweils an beiden Halbschalen 160, 140 in doppelter Anordnung gemäß 6a positionierte Dichtungslippen 36.
  • 7a zeigt eine Variante der 5a, bei der der Dichtungslippe 36 auf der mit der Feder 40 versehenen Seite eine Dichtungslippe 36 auf der den Nutrand bildenden Seite der Halbschale 140 zugeordnet ist, die sich aneinander in Montagelage dichtend abstützen solllen.
  • 7b zeigt die Variante der 7a in beidseitiger, doppelter Ausführung.
  • Die 8 bis 10 zeigen stumpf stoßende Dichtfugen 180, die mit einseitiger Dichtungslippe 360, d.h. an einer der Halbschalen 14, 16 oder i doppelter Anordnung jeweils an jeder der beiden Halbschalen im Bereich der Dichtfuge so angeordnet sind, dass sie in der Montagelage der Halbschalen 14, 16 sich an der Gegenseite abstützen, wobei die Gegenseite dann jeweils das Hartmaterial des Gehäusekunststoffs oder das Weichmaterial der Gegen-Dichtungslippe 360 ist. Dabei können die Dichtungslippen 360 runde oder scharfkantige Konturen haben.
  • 11 zeigt einen Querschnitt eines Lagersitzes 42. Darin greift ein Wälzlager 44 mit seinem Innenring 46 über ein dem Innenring 46 maßlich angepaßtes Gehäuseprofil 48, wobei das Gehäuseprofil 48 zwei u-förmige Ringnuten 50 bildet, von denen eine eine Dichtungslippe 3600 aufnimmt, die Unebenheiten zwischen dem Innenring 46 und dem Gehäuseprofil 48 ausgleicht und sich mit einer gewissen Vorspannung an der Innenfläche des Innenrings 46 dichtend abstützt, so dass kein Schmitmittel nach außen bzw. kein Staub oder Schmutz oder Feuchtigkeit von außen nach innen, hinter das Wälzlager, z.B. in einen Getrieberaum gelangen kann.
  • Der in den Halbschalen 14, 16 mögliche Dichtungsverlauf kann auch auf Gehäuse in Topfbauweise übertragen werden, bei denen zylinderförmige Gehäuseabschnitte an ringförmigen Dichtfugen aneinanderstossen. Die Dichtkontur muß nicht wie dargestellt geschlossen sein, wenn die Dichtheitsanforderung nicht alle Raumlagen des Erzeugnissen einschließt.
  • Beim Fügen der beiden Gehäuseteile verformt sich die Weichkomponente. Dadurch werden Unebenheiten der Gehäusetrennung ausgeglichen und die Weichkomponente liegt mit Anpreßkraft auf der Kontaktfläche, die entweder aus der Hartkomponente besteht oder ebenfalls aus einer Weichkomponente.
  • Der Querschnitt der Weich- bzw Hartkomponente kann über den Verlauf der Dichtkontur variieren, weshalb unterschiedliche Trennkantenquerschnitte dargestellt sind.

Claims (8)

  1. Handwerkzeugmaschine mit einem aus mindestens zwei Gehäuseteilen (14, 16) bestehenden Gehäuse (12), wobei die Gehäuseteile (14, 16) mithilfe von Dichtungsmitteln (36) flüssigkeitsdicht aneinander montierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (14, 16) mit ihren Schmalseiten über zwischengelagerte Dichtungsmittel aneinander stoßen, wobei die Dichtungsmittel an einem der Gehäuseteile (14, 16), insbesondere unlösbar, fixiert sind.
  2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (14, 16) mit ihren Flachseiten, insbesondere zueinander radial beanstandet, insbesondere einander überlappend, aneinander stoßen.
  3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsmittel (36, 360. 3600), insbesondere beim Herstellen, vorzugsweise beim Spritzgießen, der Gehäuseteile (14, 16; 140, 160) an diese angespritzt sind, wobei die Gehäuseteile (14, 16; 140, 160) aus härterem und das Dichtungsmittel (36, 360. 3600) aus weicherem, elastischem, insbesondere fett- und ölbeständigem, Kunststoff bestehen.
  4. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (14, 16; 140, 160) an der Stelle, an der es das Dichtungsmittel (36, 360. 3600) trägt, eine Vertiefung aufweist, insbesondere in Gestalt einer Nut (38).
  5. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Gehäuseteile (14, 16; 140, 160) an der Stelle, an der sie aneinander stoßen, mit einem angespritzten Dichtungsmittel (36, 360. 3600) versehen sind.
  6. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsmittel als Lippe (36, 360. 3600) geformt ist.
  7. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lippe (36, 360. 3600) einen Lagersitz (42) bildet.
  8. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (14, 16; 140, 160) an der Stelle, an der sie aneinander stoßen, insbesondere an der Stoßfuge (18, 180), als Nut- und Federverbindung (38, 40) ausgestaltet sind und dass die Dichtmittel (36, 360. 3600) in oder an den Partnerflächen der Nut-Federverbindung (38, 40) angeordnet sind.
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