DE102004036977A1 - Zweiseitig verschlossene elektrische Lampe - Google Patents
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Abstract
Der Kolben der Lampe ist an einander gegenüberliegenden Enden durch Abdichtungsteile (6) verschlossen, wobei jeweils ein Sockel (8) an einem Ende angebracht ist, wobei der Sockel ein elektrisches Kontaktelement (13) aufweist, das mit einer zu einem Leuchtmittel führenden Stromzuführung (15) elektrisch leitend verbunden ist, wobei das Kontaktelement in einer rohrförmigen Verlängerung (11) des Abdichtungsteils untergebracht ist. Das Sockelteil (8) besitzt ein bezogen auf das Lampeninnere nach innen gerichtetes Justierteil (14; 24), das über einen Ausleger mit der Hülse (11) in Kontakt steht.
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft eine Zweiseitig verschlossene elektrische Lampe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Es handelt sich dabei insbesondere um Metallhalogenidlampen, aber auch andere Arten von Hochdruckentladungslampen oder Halogenglühlampen.
- Aus der
EP 780 883 - Aus der DE-Az 103 25 553.2 (noch unveröffentlicht) ist eine gattungsgemäße Lampe bekannt, die mit zwei radial nach außen gerichteten Zentrierteilen ausgestattet ist um ein Kontaktelement des Sockels zu justieren. Der Justiervorgang ist jedoch relativ aufwendig und muss sorgfältig erfolgen, da das Justierteil sich nicht selbst zentriert, so dass eine schnelle automatisierte Fertigung nicht ohne weiteres möglich ist.
- Darstellung der Erfindung
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine zweiseitig verschlossene Lampe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bereitzustellen, die eine einfache, sicher montierte und exakt ausgerichtete Halterung des Sockels ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
- Die erfindungsgemäße zweiseitig verschlossene Lampe besitzt einen vakuumdicht abgeschlossenen, längsgestreckten Kolben, der eine Längsachse definiert, und der an einander gegenüberliegenden Enden durch Abdichtungsteile verschlossen ist, wobei jeweils ein Sockel an einem Ende des Abdichtungsteils angebracht ist. Der Sockel weist ein elektrisches Kontaktelement auf, das mit einer zu einem Leuchtmittel im Innern der Lampe führenden Stromzuführung elektrisch leitend verbunden ist. Dabei ist das Kontaktelement zusammen mit einem Justierteil in einem rohrförmigen Bereich, insbesondere in einer rohrförmigen Verlängerung, des Abdichtungsteils verankert. Das Justierteil, das vom Kontaktelement zum Lampeninneren hin gerichtet ist, ist mit dem Kontaktelement verbunden. Es besitzt mindestens ein nach außen abstehendes, selbstjustierendes Zentrierteil, das mit der rohrförmigen Verlängerung in Kontakt stehen. Durch die Kontaktnahme wird das Justieren des Kontaktelements erreicht. Das Justierteil ist also zwischen Kontaktelement und Lampeninnerem angeordnet.
- Insbesondere handelt es sich bei der vorliegenden Erfindung um einen vakuumdicht abgeschlossenen, längsgestreckten Kolben, der eine Längsachse definiert und in dem sich ein Leuchtmittel befindet, wobei der Kolben an einander gegenüberliegenden Enden durch Abdichtungsteile verschlossen ist,. Dabei ist jeweils ein Sockel an einem Abdichtungsteil angebracht, wobei der Sockel ein elektrisches Kontaktelement aufweist, das mit einer zu dem Leuchtmittel führenden Stromzuführung elektrisch leitend über ein Justierteil verbunden ist. Dabei ist das Kontaktelement in einer rohrförmigen Teil des Abdichtungsteils, insbesondere einem Bereich oder einer Verlängerung, untergebracht. An das Kontaktelement ist das auf das Lampeninnere hin gerichtete Justierteil angesetzt, das mit einem nach außen abstehenden und selbstjustierenden Zentrierteil, hier Ausleger genannt, ausgestattet ist, das mit der rohrförmigen Verlängerung bzw. Bereich in Kontakt steht.
- Bevorzugt ist der Ausleger ein mit einer Federwirkung ausgestatteter, und insbesondere um Zweck der Selbstjustierung einer Kippbewegung zugänglicher Ausleger, der seitlich und beabstandet von der Achse der Lampe am Justierteil angebracht ist.
- Die Selbstjustierung wird dadurch erleichtert, dass das Justierteil zwei in etwa achsparallele Schienenstücke besitzt, die zusammen mit dem Zentrierteil eine Dreipunktlagerung, im Querschnitt gesehen, ermöglichen. Die Auflagepunkte der Schienenstücke sind auf der anderen Seite der Achse angeordnet.
- Des weiteren ist eine vorteilhafte Ausgestaltung, dass das Justierteil mindestens eine, bevorzugt zwei Buchsen oder Aussparungen zur Halterung der Stromzuführung besitzt. Bei zwei Buchsen ist die Stabilität de Verbindung höher und die Ausrichtung der Stromzuführung exakter einstellbar.
- Vorteilhaft sind das Justierteil und evtl. auch das Kontaktelement aus Stahl, vornehmlich Federstahl, gefertigt. Dabei kann beides einteilig aus einem einzigen Stück geschnitten sein und anschließend passend zurechtgebogen werden.
- Meist ist das Kontaktelement scheibenartig geformt. Es kann zur besseren Kontaktierung nach außen zur Fassung hin tellerartig ausgebaucht sein.
- Zur Stabilisierung kann das Justierteil bevorzugt zwei Seitenwände besitzen, die achsparallel ausgerichtet sind und die über mindestens ein, bevorzugt zwei, Brückenteile miteinander verbunden sind. Dabei können die Schienenstücke insbesondere jeweils Schmalseiten der Seitenwände darstellen.
- Zweckmäßig und platzsparend ist die eine oder jede Buchse über ein Verlängerungsteil an ein Brückenteil angesetzt.
- Vorteilhaft ist der Ausleger ein leicht gegen die Achse nach außen geneigter Arm aus Federstahl, der insbesondere integral mit dem Rest des Justierteils ausgebildet ist. Er drückt entweder gegen die umgebende Wandung der rohrförmigen Verlängerung, oder er ist in die umgebende Wandung der rohrförmigen Verlängerung, die eine Hülse darstellt, eingeschmolzen. Insbesondere besitzt die freie Spitze des Auslegers eine verringerte Neigung, verglichen mit dem Arm selbst. Dies erleichtert das Einführen des Justierteils in den rohrförmigen Bereich. Dadurch entsteht eine Art Gelenk, die die Selbstzentrierung erleichtert.
- Bevorzugt beträgt die Neigung des Arms 5° bis 20° gegen die Lampenachse, so dass das Justierteil leichtgängig in die rohrförmige Verlängerung eingeführt werden kann, wobei der Ausleger letztlich dabei unter Spannung steht und so eine Halte rung bewirkt, die noch durch eine dem Ausleger zugeordnete Riefe verbessert werden kann. Die Riefe sitzt im rohrförmigen Bereich.
- Insbesondere ist am freien Ende des Auslegers die Spitze des Arms zur Achse zurück gebogen um beim Einführen des Justierteils Beschädigungen des umgebenden rohrförmigen Bereichs zu vermeiden.
- Im Detail besteht jedes Schienenstück bevorzugt aus mindestens zwei axial hintereinander liegenden Abschnitten der Seitenwand. Die Gestalt der Schienenstücke ist so, dass die Kanteneigung der beiden Abschnitte gegen die Achse etwa 3 bis 20° beträgt und voneinander um mindestens 2°, bevorzugt um etwa 5 bis 15°, differiert. Bevorzugt sind die Abschnitte dachartig, indem die Kantenneigung grundsätzlich gegensätzlich gerichtet ist, sie kann insbesondere symmetrisch sein.
- Bevorzugt gibt es noch mindestens einen weiteren Abschnitt. Er ist zwischen die beiden ersten Abschnitte eingefügt. Insbesondere kann er achsparallel ausgerichtet sein, muss es aber nicht. Insbesondere kann sich auch die Kantenneigung zwischen den beiden Endpunkten, die in diesem speziellen Fall quasi die beiden ersten Abschnitte darstellen, kontinuierlich ändern.
- Ein optimales Zusammenwirken zwischen Schienenstück und Ausleger wird dann erzielt, wenn der achsparallele Abschnitt des Schienenstücks in etwa gleicher Entfernung vom Leuchtmittel oder Mittelpunkt der Lampe angeordnet ist wie das Zwischenstück des Auslegers. Mit Zwischenstück ist der Nahtstelle zwischen den beiden unterschiedlich geneigten Teilen des Auslegers gemeint.
- Insbesondere können die beiden Schienenstücke auch unterschiedliche einzelne Kantenneigungen ihrer beiden Abschnitte besitzen.
- Insbesondere sind Justierteil und Kontaktelement aus einem Stück gefertigt sind, wobei meist rostfreier Stahl, Wolfram oder auch Molybdän oder ein anderes leitendes Metall als Material dienen. Es kann auch aus zwei oder drei Teilen zusammengefügt sein.
- Grundsätzlich eignet sich das vorstehende Konzept für viele Arten von Lampen, insbesondere für Entladungslampen oder Glühlampen. Besonders bevorzugt ist es bei Lampen mit einen Außenkolben. Dabei kann der Außenkolben das Entla dungsgefäß vollständig oder teilweise umgeben. Die Lampenschäfte können Quetschungen oder Einschmelzungen sein.
- Üblicherweise ist das Kontaktelement scheibenartig geformt, und zwar meist als Kreisscheibe oder Oval mit glattem oder gezacktem Rand.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst der Sockel ein Justierteil aus Federblech. Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist, dass sie es erlaubt, die Toleranzen in der Fertigung hoch zu setzen. Während übliche Techniken, siehe dazu DE-Az 103 25 553.2, eine hohe Genauigkeit bei der Fertigung des Bauteils von typisch 2/100 mm erfordern, benötigt das erfindungsgemäße Bauteil aufgrund seiner Selbstzentrierung lediglich eine Genauigkeit von 2/10 mm. das wie ein Clip wirkende Bauteil rutscht von selbst nach dem Eisnetzen in die Hülse in die richtige Position.
- Eine Versteifung der ganzen Konstruktion wird erreicht, indem das Kontaktelement sowohl direkt mit der Stromzuführung verbunden ist, als auch über das Zentrierelement.
- Eine typische Anwendung sind Metallhalogenidlampen und Halogenglühlampen mit und ohne Außenkolben.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Im folgenden soll die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
-
1 eine Halogenglühlampe in Seitenansicht; -
2 ein Ausführungsbeispiel einer Metallhalogenidlampe in Seitenansicht; -
3 ein Ausführungsbeispiel eines Sockels im Schnitt; -
4 verschiedene Ausführungsbeispiele für Schienenstücke in Seitenansicht; -
5 bis8 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sockels in Perspektive, Seitenansicht, Draufsicht und im Schnitt; -
9 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sockels im Schnitt. - Bevorzugte Ausführung der Erfindung
-
1 zeigt die seitliche Ansicht einer zweiseitig gequetschten Halogenglühlampe. Sie besteht aus einem zylindrischen Kolben1 , in dem ein Leuchtkörper2 axial angeordnet ist und eine halogenhaltige Füllung eingebracht ist. Der Leuchtkörper ist im Kolben1 durch Noppen10 gehaltert. - Der Leuchtkörper
2 besteht aus leuchtenden Abschnitten3 mit kleiner Steigung, die durch nichtleuchtende Abschnitte4 mit großer Steigung voneinander getrennt sind. Die Enden5 des Leuchtkörpers sind in ihrer Funktion als innere Stromzuführung direkt in die Quetschung6 eingebettet und dort mit einer Molybdänfolie7 verbunden. - An die Quetschung
6 ist außen eine Verlängerung in Gestalt einer rohrförmigen Glashülse11 angeformt. Die Hülse11 ist schmaler als die Breitseite der Quetschung6 , jedoch breiter als die Schmalseite der Quetschung6 . - In der Hülse
11 ist ein Sockelteil8 eingespannt, das nur schematisch gezeigt ist und das aus Stahlblech (V2A) oder Federblech mit einer Dicke von 0,4 mm gefertigt ist. - Zwischen Folie
7 und Sockelteil8 ist ein Molybdändraht mit einem Durchmesser von 0,6 mm als äußere Stromzuführung15 angeordnet, der mit dem Sockelteil8 verschweißt ist. - Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Metallhalogenidlampe zeigt
2 . Im Unterschied zu1 schließt das als Tonnenkörper9 ausgebildete Entladungsgefäß aus Quarzglas zwei Elektroden12 nebst einer Metallhalogenidfüllung ein. Die Kolbenenden sind durch Quetschungen6 abgedichtet, in die Folien7 eingebettet sind. Die äußere Stromzuführung15 wird in einer rohrförmigen Hülse11 geführt, die hier eine Verlängerung des Entladungsgefäßes darstellt, und endet in dem schematisch dargestellten Sockelteil8 . Der Sockel ist einteilig aus Stahl gefertigt und umfasst außerdem eine Kreisscheibe13 als Kontaktelement. Der bauchige Teil des Entladungsgefäßes ist von einem Außenkolben16 umgeben, der im Bereich des Übergangs zwischen der Quetschung6 und der Hülse11 aufgerollt (17 ) ist. - Eine mögliche Herstellung ist beispielsweise in DE-A 101 57 868, DE-A 101 59 379 oder EP-A 481 702 beschrieben. Eine Variante mit einem vollständigen Außenkolben ist beispielsweise in EP-A 465 083 angegeben. Für alle diese Konstruktionen lässt sich das erfindungsgemäße Konzept verwenden.
- Ein sehr gut selbstzentrierendes Ausführungsbeispiel eines Sockels
8 ist in3 gezeigt. Der Sockel8 umfasst ein tellerartiges Kontaktelement13 , dessen Unterkante an die äußere Stromzuführung15 über ein Justierteil21 angesetzt ist. Das Justierteil21 ist integral mit dem Kontaktelement13 . Es ist aus Federblech so gestaltet, dass es besonders stabil, erschütterungsfest und vor allem selbstzentrierend wirkt. Dafür besitzt das Justierteil21 ein Basisteil mit zwei Schienenstücken22 (nur eines ist im Schnitt sichtbar), die wie Seitenwände wirken, die parallel zur äußeren Stromzuführung15 laufen. In einer quer dazu liegenden Ebene liegen zwei Brückenteile24a ,24b . Die Brückenteile24 verbinden die beiden Schienenstücke22 ,23 jeweils in der Nähe ihrer Enden. Die Stromzuführung15 ist in zwei oben offenen Buchsen25 gelagert, die von den Brückenteilen24 über zwei Verlängerungsteile26 abzweigen. Sie sind mit ihnen verbunden, beispielsweise durch Löten oder Schweißen. - Am hinteren Brückenteil
24b ist ein Ausleger27 angesetzt, und zwar entgegengesetzt zu dem die Buchse tragenden Verlängerungsteil26 gerichtet. Dieser Ausleger27 besteht aus einem leicht gegen die Lampenachse nach außen geneigten langen Arm28 , an den sich eine kurze freie Spitze29 anschließt, die ihrerseits wieder leicht zur Achse der Lampe hin geneigt ist. Dieser Ausleger27 bewerkstelligt die Selbstzentrierung zusammen mit den Schienenstücken22 ,23 , da er gegen die Hülse11 drückt und das Justierteil21 so kippt, dass es die Stromzuführung achsparallel einstellt. Dabei dienen die Schmalseiten30 der Schienenstücke22 als Widerlager für eine Dreipunktlagerung. Diese sind so gestaltet, dass sie punktuell an der Wand der Hülse11 innen anliegen. - Besonders gut funktioniert diese Selbstzentrierung, weil die Schienenstücke
22 ,23 keine gerade Schmalseite30 haben, sondern ähnlich wie Schlittschuhkufen abgebogen sind. Diese Krümmung kann entweder kontinuierlich sein oder aus zwei oder mehr Abschnitten unterschiedlicher Ausrichtung bestehen. In3 ist eine Variante gezeigt, bei der jedes Schienenstück22 aus drei Abschnitten besteht. Der mittlere Abschnitt31 ist achsparallel ausgerichtet, während der vordere (32 ) und hintere (33 ) Abschnitt dagegen geneigt sind. Vorteilhaft ist der dem Kontaktelement13 benachbarte hintere Abschnitt33 weniger stark geneigt, als der entgegengesetzt abfallende vordere Abschnitt32 . Mithilfe dieser unterschiedlichen Neigung wird ein Verstellbereich für das Justierteil definiert. - Vorteilhaft ist das Kontaktelement
13 entlang seines Umfangs von der Hülse11 beabstandet oder höchstens in rein mechanischem Kontakt mit ihr, so dass kein Glasverformungsprozess benötigt wird. Das hat den positiven Effekt, dass für das Kontaktelement13 billiges, nicht an das Glas angepasstes Material wie Stahl verwendet werden kann. - In
4 sind verschiedene Formen für das Schienenstück22 gezeigt.4a zeigt ein Schienenstück aus nur zwei Abschnitten32a und33a , die im Prinzip entgegengesetzte Neigung nach Art eines Daches haben.4b zeigt ein Schienenstück aus nur zwei Abschnitten32b und33b , die im Prinzip gleichsinnige, aber unterschiedlich starke Neigung haben. Diese Kantenneigung gegen die Achse beträgt in der Regel jeweils etwa 3 bis 20°, wobei die Kantenneigung benachbarter Abschnitte jeweils voneinander um mindestens 2° differiert. Insbesondere differiert sie bei benachbarten Abschnitten um etwa 5 bis 15° gegeneinander. -
4c zeigt ein Schienenstück aus drei Abschnitten, wobei der mittlere (31c ) achsparallel ist und der vordere (32c ) und hintere (33c ) Abschnitt gleiche aber gegensinnige Neigung haben. -
4d zeigt ein Schienenstück aus drei Abschnitten, wobei der mittlere (31d ) gleichsinnig geneigt, aber weniger stark geneigt wie der hintere (33d ) Abschnitt ist, während der vordere (32d ) Abschnitt gegensinnige Neigung hat. -
4e zeigt ein Schienenstück aus vier Abschnitten, wobei der mittlere (31d ) achsparallel ist, während der vierte Abschnitt34 gleichsinnig geneigt, aber weniger stark geneigt wie der hintere (32e ) Abschnitt ist, während der vordere (33e ) Abschnitt gegensinnige Neigung hat. - Schließlich zeigt
4f ein Schienenstück19 , bei dem die unterschiedlichen Abschnitte in einer kontinuierlichen Krümmung ineinander übergehen. Insbesondere ist es möglich, dass die beiden Schienenstücke22 ,23 unterschiedliche Kantenneigungen und unterschiedlich gestaltete Abschnitte besitzen. - In
5 bis8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sockels gezeigt, bei dem der Ausleger in einer Riefe18 geführt ist. Ansonsten entsprechen gleiche Bezugsziffern gleichen Teilen.6 zeigt eine Draufsicht,7 eine perspektivische Ansicht und8 eine Sicht von hinten aus gesehen. Deutlich ist hier erkennbar, dass die Schmalseiten30 der Schienenstücke22 ,23 über den Durchmesser des Kontaktstücks13 überstehen und somit den mechanischen Kontakt in der Hülse zusammen mit dem Ausleger27 im Sinne einer Dreipunktlagerung vermitteln. -
9 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform des Justierteils34 für den Sockels mit nur einem Brückenteil35 , einem Verbindungsteil36 und einer Buchse37 , die jeweils in etwa zentral an dem Schienenstück38 angebracht sind. Die Verbindung zum Kontaktelement13 erfolgt hier nur über die Schienenstücke38 an deren Stirnseite40 , die Stromzuführung (nicht gezeigt) ist außerdem in einer Buchse39 am Tellerboden geführt.
Claims (18)
- Zweiseitig verschlossene elektrische Lampe mit einem vakuumdicht abgeschlossenen, längsgestreckten Kolben (
1 ), der eine Längsachse (A) definiert und in dem sich ein Leuchtmittel befindet, wobei der Kolben an einander gegenüberliegenden Enden durch Abdichtungsteile (6 ) verschlossen ist, wobei jeweils ein Sockelteil (8 ) an einem Abdichtungsteil (6 ) angebracht ist, wobei das Sockelteil (8 ) ein elektrisches Kontaktelement (13 ) aufweist, das mit einer zu dem Leuchtmittel führenden Stromzuführung (15 ) elektrisch leitend verbunden ist, wobei das Kontaktelement in einer rohrförmigen Hülse, insbesondere einer Verlängerung (11 ), des Abdichtungsteils untergebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass an das Kontaktelement (13 ) ein auf das Lampeninnere hin gerichtetes Justierteil (21 ) angesetzt ist, das einen nach außen abstehenden und selbstjustierenden Ausleger (27 ) umfasst, der mit der rohrförmigen Hülse (11 ) in Kontakt steht. - Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (
27 ) mit einer Federwirkung ausgestattet ist, wobei der Ausleger seitlich und beabstandet von der Achse am Justierteil (21 ) angebracht ist. - Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Justierteil (
21 ) mindestens ein, bevorzugt zwei Schienenstücke (22 ,23 ) umfasst, die zusammen mit dem Ausleger (27 ) eine Dreipunktlagerung, im Querschnitt gesehen, in der Hülse (11 ) ermöglichen. - Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Justierteil (
21 ) mindestens eine, bevorzugt zwei Buchsen (25 ) zur Halterung der Stromzuführung (15 ) besitzt. - Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Justierteil und evtl. das Kontaktelement aus Stahl, Molybdän oder einem anderen Metall gefertigt ist.
- Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (
13 ) scheibenartig mit einem Durchmesser kleiner als der Innendurchmesser der Hülse geformt ist. - Lampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Justierteil (
21 ) zwei Schienenstücke (22 ,23 ) besitzt, die achsparallel ausgerichtet sind, und die über mindestens ein, bevorzugt zwei Brückenteile (24 ) miteinander verbunden sind. - Lampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Buchse (
25 ) über ein Verlängerungsteil (26 ) an das Brückenteil (24 ) angesetzt ist. - Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (
27 ) ein leicht gegen die Achse nach außen geneigter Arm (28 ) aus Federstahl ist, der gegen die umgebende Wandung der Hülse (11 ) eingespreizt ist, und dessen Spitze (29 ) insbesondere eine andere Neigung besitzt. - Lampe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die umgebende Wandung der Hülse (
11 ) eine Riefe (18 ) besitzt, die den Ausleger (27 ) führt. - Lampe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung des Arms 5° bis 20° gegen die Lampenachse beträgt.
- Lampe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende des Auslegers die Spitze zur Achse zurück gebogen ist.
- Lampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schienenstück (
22 ,23 ) zumindest aus zwei axial hintereinander liegenden Abschnitten (31 ,32 ,33 ) besteht, deren Kantenneigung gegen die Achse etwa 3 bis 20° beträgt, und deren Kantenneigung jeweils voneinander um mindestens 2° differiert. - Lampe nach Anspruch 13, wobei die Kantenneigung beider Abschnitte um etwa 5 bis 15° gegeneinander differiert.
- Lampe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abschnitte eine gegensätzlich gerichtete Kantenneigung nach Art eines Daches besitzen.
- Lampe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiterer Abschnitt mit einer Kantenneigung, die zwischen der Neigung der beiden ersten Abschnitte liegt, zwischen beide Abschnitte eingefügt ist, wobei insbesondere die Kantenneigung sich kontinuierlich zwischen den beiden Kantenneigungen der beiden ersten Abschnitte ändern kann.
- Lampe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenneigung eines der weiteren Abschnitte achsparallel ausgerichtet ist, wobei insbesondere dieser achsparallele Abschnitt des Schienenstücks auf etwa gleicher Höhe der Achse angeordnet ist wie das Zwischenstück des Arms.
- Lampe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schienenstücke unterschiedliche Kantenneigungen ihrer Abschnitte besitzen.
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