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Die
Erfindung betrifft ein Reinigungsverfahren für im wesentlichen gasförmige Substanzen,
wie Gase, gasförmige
Gemische oder dergleichen, insbesondere Luft.
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Derartige
Reinigungsverfahren finden in vielen Bereichen Anwendung. Beispielsweise
sind Luftfilter beim Befüllen
von Tauch-Pressluftflaschen vorgeschaltet. Auch im Gesundheitsbereich,
zum Beispiel in Krankenhäusern,
ist der Einsatz von Luftfiltern notwendig. Bei bisherigen Luftfiltern,
insbesondere so genannten „Triplex"-Patronen, wie sie
beispielsweise in Anlagen zur Füllung
von Luftflaschen für
Taucher verwandt werden, wird zunächst die Luft gereinigt und
danach entfeuchtet. Das Entfeuchten ist insbesondere notwendig bei
Luftfilteranlagen, die für
Pressluft verwandt werden, weil durch die Kompression der Luft die
Temperatur sinkt und sich dadurch Feuchtigkeit im Filter niederschlägt. Die
bisherigen Luftfiltersysteme beinhalten Komplett-Patronen.
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Bei
diesen gesamten bisherigen Stand der Technik ist erstens der hohe
Materialverbrauch nachteilig, der auch zu einer erhöhten Umweltbelastung führt. Wenn
auch nur einer der verschiedenen in einer Komplettpatrone beinhalteten
Filter nicht mehr hinreichend funktionstüchtig ist, muss die gesamte Patrone
ausgewechselt werden. Ferner ist bei den bisherigen Systemen nachteilig,
das sich eine sehr hohe Menge Kondenswasser bildet, die auch zur Notwendigkeit
eines relativ raschen Austausches der Filterpatronen führt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die genannten Nachteile zu
vermeiden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
löst die Aufgabe
dadurch, dass zur Reinigung der im wesentlichen gasförmigen Substanzen
diesen zuerst Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe
oder dergleichen, zumindest weitgehend entzogen werden und anschließend die
verbleibende Substanz entfeuchtet wird.
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Vorteilhaft
bei diesem Verfahren ist, dass bereits bei der Reinigung durch das
Filterelement, dass die Zusatzstoffe entzieht, schon eine gewisse
Entfeuchtung stattfindet, so dass der für die endgültige Luftentfeuchtung eingesetzte
Filter nur noch eine relativ geringere Feuchtigkeitsmenge entziehen
muss.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin einen Filter für die Reinigung von im wesentlichen
gasförmigen
Substanzen, wie Gase, gasförmige
Gemische oder dergleichen, insbesondere Luft.
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Vorteilhaft
bei diesem Filter ist, dass zur Reinigung der im wesentlichen gasförmigen Substanzen diesen
zuerst Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe oder dergleichen,
zumindest weitgehend entzogen werden und anschließend die verbleibende
Substanz entfeuchtet wird.
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Mit
einem derartigen Filter kann das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren vorteilhaft durchgeführt werden.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass zum Entzug der in den
im wesentlichen gasförmigen
Substanzen enthaltenen Zusatzstoffen ein Filterelement vorgesehen
ist.
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Gemäß der Erfindung
ist es hierbei vorteilhaft, wenn das Filterelement Aktivkohle oder
dergleichen enthält.
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Das
Filterelement soll dazu dienen, Luftverunreinigungen aus der zu
reinigenden Luft oder dergleichen herauszufiltern. Insbesondere
bei Luft, die durch Öl
oder dergleichen verunreinigt ist, werden sehr gute Filtereigenschaften
durch Aktivkohle erzielt.
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In
Abhängigkeit
von dem Anwendungsbereich kann dieses Filterelement unterschiedlich
aufgebaut sein. Beispielsweise bei dem Befüllen von Tauch-Pressluftflaschen
ist ein Filterelement, dass aus 100 % Aktivkohle besteht, vorteilhaft.
Ein derartiges Aktivkohle-Filterelement ist in der Lage, sowohl Kondenswasser
als auch Hydrocarbonate zu adsorbieren.
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Durch
die Hinzufügung
weiterer Substanzen zu einem Aktivkohle-Filterelement kann die Adsorptionsrate
eines derartigen Filterelementes erhöht werden. Werden beispielsweise
der Aktivkohle Hydrocarbonate, Carbon Dioxide und andere organische Substanzen
beigefügt,
kann ein derartiges Aktivkohle-Filterelement bis zu 23 % Wasser
im Vergleich zum eigenen Gewicht aufnehmen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zur Entfeuchtung
der verbleibenden Substanz eine Entfeuchtungseinheit vorgesehen ist.
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Durch
das vorgeschaltete Filterelement werden die in den im wesentlichen
gasförmigen
Substanzen enthaltenen Zusatzstoffe ausgefiltert. Die erfindungsgemäße Entfeuchtungseinheit
dient dazu, die bereits von den Zusatzstoffen gefilterten gasförmigen Substanzen
zu entfeuchten.
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Die
Ausbildung der Entfeuchtungseinheit sollte in Abhängigkeit
von dem Einsatzbereich des Filters gewählt werden.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Entfeuchtungseinheit
Silicagel oder dergleichen enthält.
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Silicagel
ist sehr gut zur Aufnahme von Feuchtigkeit geeignet.
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Eine
derartiges Silicagel kann eine unterschiedliche Zusammensetzung
aufweisen. Vorteilhaft ist es, wenn es bis zu 50 % Siliconoxide
enthält. Hierbei
sind synthetische Siliconoxide vorteilhaft. Weiterhin sind bis zu
40 Aluminiumoxide vorgesehen. Hinzu kommen bis zu 20 Sodiumoxide
sowie bis zu 5 % Magnesiumoxide. Der Quarzanteil sollte unter 3
% liegen.
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Die
Eigenschaften des Filters können
dadurch verbessert werden, wenn gemäß der Erfindung vorgesehen
ist, dass zwischen dem Filterelement und der Entfeuchtungseinheit
ein Filtervlies vorgesehen ist.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass ein Wasserabscheider
vorgesehen ist.
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Hierbei
kann das der zu reinigenden gasförmigen
Substanz entzogene Wasser abgeschieden werden. Hierdurch verlängert sich
erheblich die Lebensdauer eines derartigen Filters.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass im Betriebszustand
des Filters der Wasserabscheider unterhalb des Filterelementes zum
Entzug von Zusatzstoffen vorgesehen ist.
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Dies
hat den Vorteil, dass das Wasser aus dem Filter abgelassen werden
kann, ohne dass es hierbei mit Filterelement oder der Entfeuchtungseinheit
in Berührung
kommt.
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Hierbei
ist gemäß der Erfindung
vorgesehen, dass der Wasserabscheider einen Wassersammelraum im
Betriebszustand des Filters nach oben begrenzt.
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Eine
mögliche
erfindungsgemäße Ausbildung
des Wasserabscheiders sieht vor, dass der Wasserabscheider als Platte
mit wenigstens einer, vorzugsweise mehreren, Öffnungen, weiter vorzugsweise
als Lochplatte, ausgebildet ist.
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Weiterhin
ist gemäß der Erfindung
vorgesehen, dass der Wassersammelraum eine Wasserablassvorrichtung,
vorzugsweise eine manuelle Wasserablassvorrichtung, insbesondere
einen Ablasshahn oder dergleichen, aufweist.
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Bei
einer derartigen erfindungsgemäßen Ausgestaltung
liegt der Vorteil darin, dass die Aktivkohle beispielsweise auf
einer Lochplatte als Wasserabscheider gelagert werden kann. Die
komprimierte Luft hat eine höhere
Temperatur auf Grund der Komprimierung, so dass bei Abstellen des
Luftfilters die Temperatur sinkt und das Wasser – insbesondere in der Aktivkohle – kondensiert.
Bei dem erfindungsgemäßen Filter
ist es möglich,
dass dieses Kondenswasser auf Grund der Schwerkraft nach unten fließt und dann
vor Betriebsbeginn abgelassen werden kann. Hierdurch wird die Lebensdauer
eines derartigen Filters wesentlich verlängert. Bei den bekannten Filterpatronen,
beispielsweise bei der Triplex-Patrone, sammelt sich schnell eine
größere Menge
Kondenswasser in den Patronen an, bis diese dann nicht mehr hinreichend
funktionieren. Gerade durch die Möglichkeit, das Kondenswasser
ablassen zu können,
verlängert
sich die Lebensdauer von Aktivkohle und Silicagel erheblich.
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Gemäß der Erfindung
kann die Wasserablassvorrichtung unterschiedlich ausgebildet sein.
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Beispielsweise
ist es gemäß der Erfindung möglich, dass
der Wassersammelraum eine elektrische, vorzugsweise elektrisch-pneumatische Wasserablassvorrichtung
aufweist.
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Hierbei
sieht eine erfindungsgemäße Ausgestaltung
vor, dass die elektrisch-pneumatische Wasserablassvorrichtung als
elektrisch-pneumatisch steuerbares Ventil ausgebildet ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Filter
kann das Ablassen des Kondenswassers vor der jeweiligen Inbetriebnahme
entweder manuell erfolgen oder aber elektrisch-pneumatisch, beispielsweise
dass beim Anstellen der Anlage zunächst elektrisch-pneumatisch
ein Ventil geöffnet
wird, das das Kondenswasser herauslässt. Danach muss dieses Ventil
geschlossen werden und erst danach wird die Luft zum Filtern in
den Filter eingeleitet.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Filter zumindest
abschnittsweise wieder verschließbar ausgebildet ist.
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Dies
hat den Vorteil, dass der Filter geöffnet und wieder verschlossen
werden kann.
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Hierbei
ist es insbesondere gemäß der Erfindung
vorteilhaft, dass das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit
austauschbar sind.
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Die
eigentlich reinigenden Bestandteile wie das Filterelement und/oder
die Entfeuchtungseinheit, die beispielsweise aus Aktivkohle und
Silicagel als Hauptbestandteilen bestehen können, können einzeln ausgetauscht und
auch entsorgt werden. Entsprechendes gilt für das zwischen dem Filterelement und
der Entfeuchtungseinheit vorgesehene Filtervlies.
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Hierdurch
entstehen ein wesentlich verringerter Materialaufwand und damit
auch geringere Kosten, sowie auch eine geringere Umweltbelastung gegenüber den
bisherigen Bekannten Luftfiltern, die bei erreichter Unwirksamkeit
der Filterstoffe, insbesondere wenn das Silicagel hinreichend Feuchtigkeit aufgenommen
hat und nicht mehr insoweit funktioniert, komplett entsorgt werden
müssen.
Bei einer solchen kompletten Entsorgung werden auch an dem Filter
vorgesehene Dichtungsringe, Ventile und das gesamte Gehäuse entsorgt,
auch wenn diese keine Beschädigung
oder nachteilige Wirksamkeit aufweisen. Dies führt bei den bekannten Stand
der Technik zu einem wesentlich höheren Materialverbrauch.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Filters sieht vor, dass
wenigstens eine Sättigungsanzeige
oder dergleichen für
das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit vorgesehen ist.
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Dies
hat den Vorteil, dass der Benutzer eines derartigen Filters über die
Sättigungsanzeige
darüber
informiert wird, wenn das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit
ausgetauscht werden müssen,
weil die Wirksamkeit beeinträchtigt
sein könnte.
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Eine
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Filters
sieht vor, dass der Filter von einem druckbeständigen Gehäuse umschlossen wird, das insbesondere
einem Druck bis wenigstens 250 bar standhält.
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Dies
ist insbesondere beim Befüllen
von Tauch-Pressluftflaschen
notwendig.
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In
Abhängigkeit
von dem Einsatzbereich des Filters kann auch gemäß der Erfindung vorgesehen sein,
dass der Filter von einem druckbeständigen Gehäuse umschlossen wird, das insbesondere
einem Druck bis wenigstens 500 bar standhält.
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Gemäß der Erfindung
ist vorgesehen, dass der Filter eine Einlassöffnung für die im wesentlichen gasförmigen zu
reinigenden Substanzen und eine Auslassöffnung für die gereinigten Substanzen
aufweist.
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Durch
die Einlassöffnung
wird die zu reinigende Substanz eingeleitet, durchströmt den Filter mit
dem Filterelement und/oder der Entfeuchtungseinheit und gegebenenfalls
zusätzlichen
Filterelementen und wird dann durch die Auslassöffnung nach außen aus
dem Filter beispielsweise zu einer Tauch-Pressluftflasche weitergeleitet.
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Gemäß der Erfindung
ist es möglich,
dass der Filter mit einem weiteren Luftfilter, vorzugsweise über die
Auslassöffnung,
verbindbar ist.
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Hierbei
kann der Filter als Zusatzfilter bei bestehenden Anlagen genutzt
werden. Gegebenenfalls kann dann auf eine Zertifizierung oder dergleichen verzichtet
werden, da es sich nur um einen Vorfilter handelt und die letzte
Sicherheit durch einen bereits geprüften weiteren Filter, beispielsweise
eine Triplex-Patrone, erfolgt. Der Einsatz des erfindungsgemäßen Filters
als Zusatzfilter bei bestehenden Anlagen führt zu einer wesentlich verlängerten
Haltbarkeit und Nutzungsdauer des nachgeschalteten Filters, so dass
sich auch insgesamt eine wesentliche Kosten- und Materialersparnis
ergibt.
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Beim
Befüllen
von Tauch-Pressluftflaschen hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
wenn die Einlassöffnung
mit einem Kompressor verbindbar ist.
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Für den Austausch
des Filterelementes, des Filtervlieses oder der Entfeuchtungseinheit
ist es vorteilhaft, wenn an dem Gehäuse eine Entlüftungsvorrichtung,
insbesondere eine Druckablassvorrichtung, vorgesehen ist.
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Ist
der Filter beispielsweise so ausgestaltet, dass er einen zu öffnenden
Deckel aufweist, wird die Entlüftungsvorrichtung
vor der Demontage des Deckels betätigt. Bei der Entlüftungsvorrichtung
kann es sich beispielsweise um eine über ein Ventil mit dem Filter
verbundene Entlüftungsschraube
handeln.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Filterelement
und/oder die Entfeuchtungseinheit von einer luftdurchlässigen Hülle umgeben
sind.
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Dies
hat den Vorteil, dass das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit
oder auch weitere Filterelemente als fertige Packsets geliefert
werden können
und ohne Schwierigkeiten als Ganzes jeweils ausgetauscht werden
können.
Ist die Hülle
luftdurchlässig
ausgebildet, wird die Filterleistung auch nicht durch die Hülle beeinträchtigt.
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Um
Verschleißerscheinungen
der Hülle
vorzubeugen ist gemäß der Erfindung
vorgesehen, dass die das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit
umschließende
Hülle aus
einem wasserresistenten Material besteht.
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Erfindungsgemäß kann die
Hülle aus
verschiedenen Materialien bestehen.
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Gemäß der Erfindung
ist vorgesehen, dass die Hülle
aus Nylon besteht.
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Eine
Nylonhülle
lässt auf
Grund ihrer Netzstruktur die Luft ungehindert durchströmen. Durch Feuchtigkeit
ist kein Verschleiß des
Materials zu befürchten.
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Weiterhin
ist es gemäß der Erfindung
möglich,
dass die Hülle
aus Baumwolle besteht.
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Für eine Baumwoll-Hülle gelten
im Wesentlichen die gleichen Vorteile.
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Selbstverständlich ist
gemäß der Erfindung die
Hülle nicht
auf Nylon oder Baumwolle beschränkt.
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Die
Erfindung wird nachfolgend an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Dabei
zeigen:
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1:
ein System zur Befüllung
von Tauch-Pressluftflaschen
mit einem erfindungsgemäßen Filter
und
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2:
einen Längsschnitt
des erfindungsgemäßen Filters
gemäß 1.
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In
den Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Bauteile mit gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet.
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In 1 ist
mit 2 ein Kompressor bezeichnet, der über eine Leitung 4 zu
reinigende Luft in einen erfindungsgemäßen Filter 6 bläst. In dem
Filter 6 werden der Luft die Zusatzstoffe, insbesondere
feste, flüssige,
gelöste
Stoffe oder dergleichen, entzogen und außerdem wird die verbleibende
Substanz entfeuchtet. Bei diesem Ausführungsbeispiel dient der Filter 6 als
Vorfilter, so dass die bereits gereinigte und entfeuchtete Luft über weitere
Leitungen 8 in einen Luftfilter, eine Triplex-Patrone 10,
weitergeleitet wird. In der Triplex-Patrone 10 erfolgt ebenfalls
eine Entfeuchtung der Luft und es werden auch Zusatzstoffe entzogen.
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Der
Filter 6 weist eine Sättigungsanzeige 12 auf,
die anzeigt, wenn einzelne Filterelemente ausgetauscht werden müssen. Nach
der Reinigung der Luft in dem Filter 6 und der Triplex-Patrone 10 wird die
Luft über
die Leitung 14 weitergeleitet. Die Leitung 14 verzweigt
sich. Eine Leitung 16 wird zu Pressluftflaschen der Luftbank 18 geführt. Ein
anderer Teil der Leitung 20 wird zu zu befüllenden Tauch-Pressluftflaschen 22 geleitet.
Die Anlage ist so ausgestaltet, dass beim Betrieb des Kompressors 2 sowohl
die Pressluftflaschen 18 der Luftbank gefüllt werden
können
wie auch die Tauch-Pressluftflaschen 22. Vorteilhafterweise
läuft die
Anlage solange, bis die Pressluftflaschen 18 der Luftbank
gefüllt
sind. Zu einem späteren
Zeitpunkt können
aus den Pressluftflaschen 18 der Luftbank weitere Tauch-Pressluftflaschen 22 gefüllt werden,
ohne dass hierzu die Anlage, insbesondere der Kompressor 2,
eingeschaltet werden müssen.
Selbstverständlich
ist es gemäß der Erfindung
auch möglich,
dass entweder nur Pressluftflaschen 18 der Luftbank oder
nur Tauch-Pressluftflaschen 22 gefüllt werden.
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In 2 ist
ein Längsschnitt
durch den Filter 6 gemäß 1 dargestellt.
Dieser Filter 6 besteht aus einer Gehäuseaußenwand 24, die einen
Behälter
bildet. Nach oben bildet die Gehäuseaußenwand 24 durch
einen Deckel 26 begrenzt, der über das Gewinde 28 in
die Gehäuseaußenwand 24 eingeschraubt
wird. Zur Abdichtung des Filters 6 ist in dem Bereich,
an dem der Deckel 26 mit der Gehäuseaußenwand 24 zusammenwirkt,
eine Dichtung 30 vorgesehen, die als O-Ring ausgebildet
ist. Außerdem weist
der Deckel 26 in seinem unteren Bereich eine ringförmige Dichtung 32 auf,
die den Bereich zwischen Deckel 26 und Gehäuseaußenwand 24 sicher verschließt.
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Der
Filter 6 weist in seinem unteren Bereich einen Wassersammelraum 34 auf,
der nach oben durch einen Wasserabscheider 36 begrenzt
wird. Dieser Wasserabscheider 36 ist als Lochblech ausgebildet.
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Auf
dem Wasserabscheider 36 liegt ein Filterelement 38 auf,
dass aus 100 % Aktivkohle besteht.
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Nach
oben wird das Filterelement 38 durch ein Filtervlies 40 begrenzt,
dass das Filterelement 38 komplett überdeckt.
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Oberhalb
des Filtervlieses 40 ist eine Entfeuchtungseinheit 42 vorgesehen,
die sich wie das Filterelement 38 und das Filtervlies 40 über die
gesamte Behälterbreite
erstreckt.
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Die
Entfeuchtungseinheit 42 besteht aus Silicagel.
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Die
zu reinigende Luft wird über
die Leitung 4 am unteren Ende des Behälters, dass heißt in seinem
Boden, in den Behälter
eingeleitet.
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Die
Strömungsrichtung
der Luft durch den Filter 6 ist durch die Pfeile in dem
Behälter
gekennzeichnet. Nach dem Durchströmen des Wassersammelraums 34 gelangt
die zu reinigende Luft in das Filterelement 38. Die Aktivkohle
entzieht der zu reinigenden Luft gelöste Stoffe wie beispielsweise Öl oder dergleichen.
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Nach
dem Durchströmen
des Filtervlies 40 gelangt die Luft, die bereits von gelösten Zusatzstoffen
gereinigt ist, in die Entfeuchtungseinheit 42, die aus
Silicagel besteht. Hier erfolgt die weitere Entfeuchtung der Luft.
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Die
komprimierte Luft hat eine höhere
Temperatur auf Grund der Komprimierung, so dass bei Abstellen von
Kompressor und Luftfilter die Temperatur sinkt und dann Wasser,
insbesondere in der Aktivkohle, kondensiert. Auf Grund der Schwerkraft
fließt dieses
Wasser nach unten. Es sammelt sich in dem Wassersammelraum 34.
Vor Beginn der Anlage kann das in dem Wassersammelraum 34 gesammelte Wasser
durch die unterhalb des Bodens des Filters 6 vorgesehene
Wasserablassvorrichtung 44 abgelassen werden.
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Das
Ablassen des Kondenswassers erfolgt vor der Inbetriebnahme des Filters 6 elektrisch-pneumatisch.
Beim Anstellen der Anlage wird zunächst elektrisch-pneumatisch
ein Ventil geöffnet,
das das Kondenswasser herauslässt.
Danach wird das Ventil geschlossen und erst danach wird die Luft
zum Filtern in den Filter 6 eingeleitet.
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Die
gereinigte und gefilterte Luft wird durch die Leitung 8 aus
dem Filter 6 herausgeleitet. Die Sättigungsanzeige 12,
die oberhalb des Filters 6 vorgesehen ist, zeigt an, wenn
die Entfeuchtungseinheit 42, das Filtervlies 40 und/oder
das Filterelement 38 ausgetauscht werden müssen.
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Die
Gehäuseaußenwand 24 ist
so ausgebildet, dass sie insbesondere einem Druck bis 500 bar standhält.
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Das
Filterelement 38, das Filtervlies 40 und die Entfeuchtungseinheit 42 können einzeln
ausgetauscht werden, wenn sie verbraucht sind. Bei bekannten Filtern
ist dies nicht möglich
und muss ein Filter immer als Ganzes, dass heißt mit Entfeuchtungseinheit,
Filtervlies, Filterelement und Gehäuse und Zusatzmaterialien ausgetauscht
werden. Hierdurch werden hohe Kosten eingespart und sinkt drastisch
der Materialverbrauch.
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Bei
dem Austausch beispielsweise der Entfeuchtungseinheit 42 wird
der Deckel 26 von dem Filter 6 abgeschraubt. Auf
Grund des in dem Behälterinneren
herrschenden Drucks ist im oberen Bereich der Gehäuseaußenwand 24 auf
der rechten Seite eine Druckablassvorrichtung 46 vorgesehen,
die über
ein Ventil mit dem Behälter
zusammenwirkt. Vor dem Öffnen
des Deckels wird die Druckablassvorrichtung 46, die als
Entlüftungsschraube
ausgebildet ist, betätigt.
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- 2
- Kompressor
- 4
- Leitung
- 6
- Filter
- 8
- Leitung
- 10
- Triplex-Patrone
- 12
- Sättigungsanzeige
- 14
- Leitung
- 16
- Leitung
- 18
- Pressluftflaschen
der Luftbank
- 20
- Leitung
- 22
- Tauch-Pressluftflaschen
- 24
- Gehäuseaußenwand
- 26
- Deckel
- 28
- Gewinde
- 30
- Dichtung
- 32
- Dichtung
- 34
- Wassersammelraum
- 36
- Wasserabscheider
- 38
- Filterelement
- 40
- Filtervlies
- 42
- Entfeuchtungseinheit
- 44
- Wasserablassvorrichtung
- 46
- Druckablassvorrichtung