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DE102004036941A1 - Reinigungsverfahren für im wesentlichen gasförmige Substanzen - Google Patents

Reinigungsverfahren für im wesentlichen gasförmige Substanzen Download PDF

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DE102004036941A1
DE102004036941A1 DE200410036941 DE102004036941A DE102004036941A1 DE 102004036941 A1 DE102004036941 A1 DE 102004036941A1 DE 200410036941 DE200410036941 DE 200410036941 DE 102004036941 A DE102004036941 A DE 102004036941A DE 102004036941 A1 DE102004036941 A1 DE 102004036941A1
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filter
filter according
dehumidifying unit
water
air
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DE200410036941
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Michael Salzer
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Individual
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Abstract

Reinigungsverfahren für im wesentlichen gasförmige Substanzen, wie Gase, gasförmige Gemische oder dergleichen, insbesondere Luft, wobei zur Reinigung der im wesentlichen gasförmigen Substanzen diesen zuerst Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe oder dergleichen, zumindest weitgehend entzogen werden und anschließend die verbleibende Substanz entfeuchtet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Reinigungsverfahren für im wesentlichen gasförmige Substanzen, wie Gase, gasförmige Gemische oder dergleichen, insbesondere Luft.
  • Derartige Reinigungsverfahren finden in vielen Bereichen Anwendung. Beispielsweise sind Luftfilter beim Befüllen von Tauch-Pressluftflaschen vorgeschaltet. Auch im Gesundheitsbereich, zum Beispiel in Krankenhäusern, ist der Einsatz von Luftfiltern notwendig. Bei bisherigen Luftfiltern, insbesondere so genannten „Triplex"-Patronen, wie sie beispielsweise in Anlagen zur Füllung von Luftflaschen für Taucher verwandt werden, wird zunächst die Luft gereinigt und danach entfeuchtet. Das Entfeuchten ist insbesondere notwendig bei Luftfilteranlagen, die für Pressluft verwandt werden, weil durch die Kompression der Luft die Temperatur sinkt und sich dadurch Feuchtigkeit im Filter niederschlägt. Die bisherigen Luftfiltersysteme beinhalten Komplett-Patronen.
  • Bei diesen gesamten bisherigen Stand der Technik ist erstens der hohe Materialverbrauch nachteilig, der auch zu einer erhöhten Umweltbelastung führt. Wenn auch nur einer der verschiedenen in einer Komplettpatrone beinhalteten Filter nicht mehr hinreichend funktionstüchtig ist, muss die gesamte Patrone ausgewechselt werden. Ferner ist bei den bisherigen Systemen nachteilig, das sich eine sehr hohe Menge Kondenswasser bildet, die auch zur Notwendigkeit eines relativ raschen Austausches der Filterpatronen führt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die genannten Nachteile zu vermeiden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren löst die Aufgabe dadurch, dass zur Reinigung der im wesentlichen gasförmigen Substanzen diesen zuerst Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe oder dergleichen, zumindest weitgehend entzogen werden und anschließend die verbleibende Substanz entfeuchtet wird.
  • Vorteilhaft bei diesem Verfahren ist, dass bereits bei der Reinigung durch das Filterelement, dass die Zusatzstoffe entzieht, schon eine gewisse Entfeuchtung stattfindet, so dass der für die endgültige Luftentfeuchtung eingesetzte Filter nur noch eine relativ geringere Feuchtigkeitsmenge entziehen muss.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen Filter für die Reinigung von im wesentlichen gasförmigen Substanzen, wie Gase, gasförmige Gemische oder dergleichen, insbesondere Luft.
  • Vorteilhaft bei diesem Filter ist, dass zur Reinigung der im wesentlichen gasförmigen Substanzen diesen zuerst Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe oder dergleichen, zumindest weitgehend entzogen werden und anschließend die verbleibende Substanz entfeuchtet wird.
  • Mit einem derartigen Filter kann das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren vorteilhaft durchgeführt werden.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass zum Entzug der in den im wesentlichen gasförmigen Substanzen enthaltenen Zusatzstoffen ein Filterelement vorgesehen ist.
  • Gemäß der Erfindung ist es hierbei vorteilhaft, wenn das Filterelement Aktivkohle oder dergleichen enthält.
  • Das Filterelement soll dazu dienen, Luftverunreinigungen aus der zu reinigenden Luft oder dergleichen herauszufiltern. Insbesondere bei Luft, die durch Öl oder dergleichen verunreinigt ist, werden sehr gute Filtereigenschaften durch Aktivkohle erzielt.
  • In Abhängigkeit von dem Anwendungsbereich kann dieses Filterelement unterschiedlich aufgebaut sein. Beispielsweise bei dem Befüllen von Tauch-Pressluftflaschen ist ein Filterelement, dass aus 100 % Aktivkohle besteht, vorteilhaft. Ein derartiges Aktivkohle-Filterelement ist in der Lage, sowohl Kondenswasser als auch Hydrocarbonate zu adsorbieren.
  • Durch die Hinzufügung weiterer Substanzen zu einem Aktivkohle-Filterelement kann die Adsorptionsrate eines derartigen Filterelementes erhöht werden. Werden beispielsweise der Aktivkohle Hydrocarbonate, Carbon Dioxide und andere organische Substanzen beigefügt, kann ein derartiges Aktivkohle-Filterelement bis zu 23 % Wasser im Vergleich zum eigenen Gewicht aufnehmen.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zur Entfeuchtung der verbleibenden Substanz eine Entfeuchtungseinheit vorgesehen ist.
  • Durch das vorgeschaltete Filterelement werden die in den im wesentlichen gasförmigen Substanzen enthaltenen Zusatzstoffe ausgefiltert. Die erfindungsgemäße Entfeuchtungseinheit dient dazu, die bereits von den Zusatzstoffen gefilterten gasförmigen Substanzen zu entfeuchten.
  • Die Ausbildung der Entfeuchtungseinheit sollte in Abhängigkeit von dem Einsatzbereich des Filters gewählt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Entfeuchtungseinheit Silicagel oder dergleichen enthält.
  • Silicagel ist sehr gut zur Aufnahme von Feuchtigkeit geeignet.
  • Eine derartiges Silicagel kann eine unterschiedliche Zusammensetzung aufweisen. Vorteilhaft ist es, wenn es bis zu 50 % Siliconoxide enthält. Hierbei sind synthetische Siliconoxide vorteilhaft. Weiterhin sind bis zu 40 Aluminiumoxide vorgesehen. Hinzu kommen bis zu 20 Sodiumoxide sowie bis zu 5 % Magnesiumoxide. Der Quarzanteil sollte unter 3 % liegen.
  • Die Eigenschaften des Filters können dadurch verbessert werden, wenn gemäß der Erfindung vorgesehen ist, dass zwischen dem Filterelement und der Entfeuchtungseinheit ein Filtervlies vorgesehen ist.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass ein Wasserabscheider vorgesehen ist.
  • Hierbei kann das der zu reinigenden gasförmigen Substanz entzogene Wasser abgeschieden werden. Hierdurch verlängert sich erheblich die Lebensdauer eines derartigen Filters.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass im Betriebszustand des Filters der Wasserabscheider unterhalb des Filterelementes zum Entzug von Zusatzstoffen vorgesehen ist.
  • Dies hat den Vorteil, dass das Wasser aus dem Filter abgelassen werden kann, ohne dass es hierbei mit Filterelement oder der Entfeuchtungseinheit in Berührung kommt.
  • Hierbei ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass der Wasserabscheider einen Wassersammelraum im Betriebszustand des Filters nach oben begrenzt.
  • Eine mögliche erfindungsgemäße Ausbildung des Wasserabscheiders sieht vor, dass der Wasserabscheider als Platte mit wenigstens einer, vorzugsweise mehreren, Öffnungen, weiter vorzugsweise als Lochplatte, ausgebildet ist.
  • Weiterhin ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass der Wassersammelraum eine Wasserablassvorrichtung, vorzugsweise eine manuelle Wasserablassvorrichtung, insbesondere einen Ablasshahn oder dergleichen, aufweist.
  • Bei einer derartigen erfindungsgemäßen Ausgestaltung liegt der Vorteil darin, dass die Aktivkohle beispielsweise auf einer Lochplatte als Wasserabscheider gelagert werden kann. Die komprimierte Luft hat eine höhere Temperatur auf Grund der Komprimierung, so dass bei Abstellen des Luftfilters die Temperatur sinkt und das Wasser – insbesondere in der Aktivkohle – kondensiert. Bei dem erfindungsgemäßen Filter ist es möglich, dass dieses Kondenswasser auf Grund der Schwerkraft nach unten fließt und dann vor Betriebsbeginn abgelassen werden kann. Hierdurch wird die Lebensdauer eines derartigen Filters wesentlich verlängert. Bei den bekannten Filterpatronen, beispielsweise bei der Triplex-Patrone, sammelt sich schnell eine größere Menge Kondenswasser in den Patronen an, bis diese dann nicht mehr hinreichend funktionieren. Gerade durch die Möglichkeit, das Kondenswasser ablassen zu können, verlängert sich die Lebensdauer von Aktivkohle und Silicagel erheblich.
  • Gemäß der Erfindung kann die Wasserablassvorrichtung unterschiedlich ausgebildet sein.
  • Beispielsweise ist es gemäß der Erfindung möglich, dass der Wassersammelraum eine elektrische, vorzugsweise elektrisch-pneumatische Wasserablassvorrichtung aufweist.
  • Hierbei sieht eine erfindungsgemäße Ausgestaltung vor, dass die elektrisch-pneumatische Wasserablassvorrichtung als elektrisch-pneumatisch steuerbares Ventil ausgebildet ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Filter kann das Ablassen des Kondenswassers vor der jeweiligen Inbetriebnahme entweder manuell erfolgen oder aber elektrisch-pneumatisch, beispielsweise dass beim Anstellen der Anlage zunächst elektrisch-pneumatisch ein Ventil geöffnet wird, das das Kondenswasser herauslässt. Danach muss dieses Ventil geschlossen werden und erst danach wird die Luft zum Filtern in den Filter eingeleitet.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Filter zumindest abschnittsweise wieder verschließbar ausgebildet ist.
  • Dies hat den Vorteil, dass der Filter geöffnet und wieder verschlossen werden kann.
  • Hierbei ist es insbesondere gemäß der Erfindung vorteilhaft, dass das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit austauschbar sind.
  • Die eigentlich reinigenden Bestandteile wie das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit, die beispielsweise aus Aktivkohle und Silicagel als Hauptbestandteilen bestehen können, können einzeln ausgetauscht und auch entsorgt werden. Entsprechendes gilt für das zwischen dem Filterelement und der Entfeuchtungseinheit vorgesehene Filtervlies.
  • Hierdurch entstehen ein wesentlich verringerter Materialaufwand und damit auch geringere Kosten, sowie auch eine geringere Umweltbelastung gegenüber den bisherigen Bekannten Luftfiltern, die bei erreichter Unwirksamkeit der Filterstoffe, insbesondere wenn das Silicagel hinreichend Feuchtigkeit aufgenommen hat und nicht mehr insoweit funktioniert, komplett entsorgt werden müssen. Bei einer solchen kompletten Entsorgung werden auch an dem Filter vorgesehene Dichtungsringe, Ventile und das gesamte Gehäuse entsorgt, auch wenn diese keine Beschädigung oder nachteilige Wirksamkeit aufweisen. Dies führt bei den bekannten Stand der Technik zu einem wesentlich höheren Materialverbrauch.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Filters sieht vor, dass wenigstens eine Sättigungsanzeige oder dergleichen für das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit vorgesehen ist.
  • Dies hat den Vorteil, dass der Benutzer eines derartigen Filters über die Sättigungsanzeige darüber informiert wird, wenn das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit ausgetauscht werden müssen, weil die Wirksamkeit beeinträchtigt sein könnte.
  • Eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Filters sieht vor, dass der Filter von einem druckbeständigen Gehäuse umschlossen wird, das insbesondere einem Druck bis wenigstens 250 bar standhält.
  • Dies ist insbesondere beim Befüllen von Tauch-Pressluftflaschen notwendig.
  • In Abhängigkeit von dem Einsatzbereich des Filters kann auch gemäß der Erfindung vorgesehen sein, dass der Filter von einem druckbeständigen Gehäuse umschlossen wird, das insbesondere einem Druck bis wenigstens 500 bar standhält.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass der Filter eine Einlassöffnung für die im wesentlichen gasförmigen zu reinigenden Substanzen und eine Auslassöffnung für die gereinigten Substanzen aufweist.
  • Durch die Einlassöffnung wird die zu reinigende Substanz eingeleitet, durchströmt den Filter mit dem Filterelement und/oder der Entfeuchtungseinheit und gegebenenfalls zusätzlichen Filterelementen und wird dann durch die Auslassöffnung nach außen aus dem Filter beispielsweise zu einer Tauch-Pressluftflasche weitergeleitet.
  • Gemäß der Erfindung ist es möglich, dass der Filter mit einem weiteren Luftfilter, vorzugsweise über die Auslassöffnung, verbindbar ist.
  • Hierbei kann der Filter als Zusatzfilter bei bestehenden Anlagen genutzt werden. Gegebenenfalls kann dann auf eine Zertifizierung oder dergleichen verzichtet werden, da es sich nur um einen Vorfilter handelt und die letzte Sicherheit durch einen bereits geprüften weiteren Filter, beispielsweise eine Triplex-Patrone, erfolgt. Der Einsatz des erfindungsgemäßen Filters als Zusatzfilter bei bestehenden Anlagen führt zu einer wesentlich verlängerten Haltbarkeit und Nutzungsdauer des nachgeschalteten Filters, so dass sich auch insgesamt eine wesentliche Kosten- und Materialersparnis ergibt.
  • Beim Befüllen von Tauch-Pressluftflaschen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Einlassöffnung mit einem Kompressor verbindbar ist.
  • Für den Austausch des Filterelementes, des Filtervlieses oder der Entfeuchtungseinheit ist es vorteilhaft, wenn an dem Gehäuse eine Entlüftungsvorrichtung, insbesondere eine Druckablassvorrichtung, vorgesehen ist.
  • Ist der Filter beispielsweise so ausgestaltet, dass er einen zu öffnenden Deckel aufweist, wird die Entlüftungsvorrichtung vor der Demontage des Deckels betätigt. Bei der Entlüftungsvorrichtung kann es sich beispielsweise um eine über ein Ventil mit dem Filter verbundene Entlüftungsschraube handeln.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit von einer luftdurchlässigen Hülle umgeben sind.
  • Dies hat den Vorteil, dass das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit oder auch weitere Filterelemente als fertige Packsets geliefert werden können und ohne Schwierigkeiten als Ganzes jeweils ausgetauscht werden können. Ist die Hülle luftdurchlässig ausgebildet, wird die Filterleistung auch nicht durch die Hülle beeinträchtigt.
  • Um Verschleißerscheinungen der Hülle vorzubeugen ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass die das Filterelement und/oder die Entfeuchtungseinheit umschließende Hülle aus einem wasserresistenten Material besteht.
  • Erfindungsgemäß kann die Hülle aus verschiedenen Materialien bestehen.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass die Hülle aus Nylon besteht.
  • Eine Nylonhülle lässt auf Grund ihrer Netzstruktur die Luft ungehindert durchströmen. Durch Feuchtigkeit ist kein Verschleiß des Materials zu befürchten.
  • Weiterhin ist es gemäß der Erfindung möglich, dass die Hülle aus Baumwolle besteht.
  • Für eine Baumwoll-Hülle gelten im Wesentlichen die gleichen Vorteile.
  • Selbstverständlich ist gemäß der Erfindung die Hülle nicht auf Nylon oder Baumwolle beschränkt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1: ein System zur Befüllung von Tauch-Pressluftflaschen mit einem erfindungsgemäßen Filter und
  • 2: einen Längsschnitt des erfindungsgemäßen Filters gemäß 1.
  • In den Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Bauteile mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • In 1 ist mit 2 ein Kompressor bezeichnet, der über eine Leitung 4 zu reinigende Luft in einen erfindungsgemäßen Filter 6 bläst. In dem Filter 6 werden der Luft die Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe oder dergleichen, entzogen und außerdem wird die verbleibende Substanz entfeuchtet. Bei diesem Ausführungsbeispiel dient der Filter 6 als Vorfilter, so dass die bereits gereinigte und entfeuchtete Luft über weitere Leitungen 8 in einen Luftfilter, eine Triplex-Patrone 10, weitergeleitet wird. In der Triplex-Patrone 10 erfolgt ebenfalls eine Entfeuchtung der Luft und es werden auch Zusatzstoffe entzogen.
  • Der Filter 6 weist eine Sättigungsanzeige 12 auf, die anzeigt, wenn einzelne Filterelemente ausgetauscht werden müssen. Nach der Reinigung der Luft in dem Filter 6 und der Triplex-Patrone 10 wird die Luft über die Leitung 14 weitergeleitet. Die Leitung 14 verzweigt sich. Eine Leitung 16 wird zu Pressluftflaschen der Luftbank 18 geführt. Ein anderer Teil der Leitung 20 wird zu zu befüllenden Tauch-Pressluftflaschen 22 geleitet. Die Anlage ist so ausgestaltet, dass beim Betrieb des Kompressors 2 sowohl die Pressluftflaschen 18 der Luftbank gefüllt werden können wie auch die Tauch-Pressluftflaschen 22. Vorteilhafterweise läuft die Anlage solange, bis die Pressluftflaschen 18 der Luftbank gefüllt sind. Zu einem späteren Zeitpunkt können aus den Pressluftflaschen 18 der Luftbank weitere Tauch-Pressluftflaschen 22 gefüllt werden, ohne dass hierzu die Anlage, insbesondere der Kompressor 2, eingeschaltet werden müssen. Selbstverständlich ist es gemäß der Erfindung auch möglich, dass entweder nur Pressluftflaschen 18 der Luftbank oder nur Tauch-Pressluftflaschen 22 gefüllt werden.
  • In 2 ist ein Längsschnitt durch den Filter 6 gemäß 1 dargestellt. Dieser Filter 6 besteht aus einer Gehäuseaußenwand 24, die einen Behälter bildet. Nach oben bildet die Gehäuseaußenwand 24 durch einen Deckel 26 begrenzt, der über das Gewinde 28 in die Gehäuseaußenwand 24 eingeschraubt wird. Zur Abdichtung des Filters 6 ist in dem Bereich, an dem der Deckel 26 mit der Gehäuseaußenwand 24 zusammenwirkt, eine Dichtung 30 vorgesehen, die als O-Ring ausgebildet ist. Außerdem weist der Deckel 26 in seinem unteren Bereich eine ringförmige Dichtung 32 auf, die den Bereich zwischen Deckel 26 und Gehäuseaußenwand 24 sicher verschließt.
  • Der Filter 6 weist in seinem unteren Bereich einen Wassersammelraum 34 auf, der nach oben durch einen Wasserabscheider 36 begrenzt wird. Dieser Wasserabscheider 36 ist als Lochblech ausgebildet.
  • Auf dem Wasserabscheider 36 liegt ein Filterelement 38 auf, dass aus 100 % Aktivkohle besteht.
  • Nach oben wird das Filterelement 38 durch ein Filtervlies 40 begrenzt, dass das Filterelement 38 komplett überdeckt.
  • Oberhalb des Filtervlieses 40 ist eine Entfeuchtungseinheit 42 vorgesehen, die sich wie das Filterelement 38 und das Filtervlies 40 über die gesamte Behälterbreite erstreckt.
  • Die Entfeuchtungseinheit 42 besteht aus Silicagel.
  • Die zu reinigende Luft wird über die Leitung 4 am unteren Ende des Behälters, dass heißt in seinem Boden, in den Behälter eingeleitet.
  • Die Strömungsrichtung der Luft durch den Filter 6 ist durch die Pfeile in dem Behälter gekennzeichnet. Nach dem Durchströmen des Wassersammelraums 34 gelangt die zu reinigende Luft in das Filterelement 38. Die Aktivkohle entzieht der zu reinigenden Luft gelöste Stoffe wie beispielsweise Öl oder dergleichen.
  • Nach dem Durchströmen des Filtervlies 40 gelangt die Luft, die bereits von gelösten Zusatzstoffen gereinigt ist, in die Entfeuchtungseinheit 42, die aus Silicagel besteht. Hier erfolgt die weitere Entfeuchtung der Luft.
  • Die komprimierte Luft hat eine höhere Temperatur auf Grund der Komprimierung, so dass bei Abstellen von Kompressor und Luftfilter die Temperatur sinkt und dann Wasser, insbesondere in der Aktivkohle, kondensiert. Auf Grund der Schwerkraft fließt dieses Wasser nach unten. Es sammelt sich in dem Wassersammelraum 34. Vor Beginn der Anlage kann das in dem Wassersammelraum 34 gesammelte Wasser durch die unterhalb des Bodens des Filters 6 vorgesehene Wasserablassvorrichtung 44 abgelassen werden.
  • Das Ablassen des Kondenswassers erfolgt vor der Inbetriebnahme des Filters 6 elektrisch-pneumatisch. Beim Anstellen der Anlage wird zunächst elektrisch-pneumatisch ein Ventil geöffnet, das das Kondenswasser herauslässt. Danach wird das Ventil geschlossen und erst danach wird die Luft zum Filtern in den Filter 6 eingeleitet.
  • Die gereinigte und gefilterte Luft wird durch die Leitung 8 aus dem Filter 6 herausgeleitet. Die Sättigungsanzeige 12, die oberhalb des Filters 6 vorgesehen ist, zeigt an, wenn die Entfeuchtungseinheit 42, das Filtervlies 40 und/oder das Filterelement 38 ausgetauscht werden müssen.
  • Die Gehäuseaußenwand 24 ist so ausgebildet, dass sie insbesondere einem Druck bis 500 bar standhält.
  • Das Filterelement 38, das Filtervlies 40 und die Entfeuchtungseinheit 42 können einzeln ausgetauscht werden, wenn sie verbraucht sind. Bei bekannten Filtern ist dies nicht möglich und muss ein Filter immer als Ganzes, dass heißt mit Entfeuchtungseinheit, Filtervlies, Filterelement und Gehäuse und Zusatzmaterialien ausgetauscht werden. Hierdurch werden hohe Kosten eingespart und sinkt drastisch der Materialverbrauch.
  • Bei dem Austausch beispielsweise der Entfeuchtungseinheit 42 wird der Deckel 26 von dem Filter 6 abgeschraubt. Auf Grund des in dem Behälterinneren herrschenden Drucks ist im oberen Bereich der Gehäuseaußenwand 24 auf der rechten Seite eine Druckablassvorrichtung 46 vorgesehen, die über ein Ventil mit dem Behälter zusammenwirkt. Vor dem Öffnen des Deckels wird die Druckablassvorrichtung 46, die als Entlüftungsschraube ausgebildet ist, betätigt.
  • 2
    Kompressor
    4
    Leitung
    6
    Filter
    8
    Leitung
    10
    Triplex-Patrone
    12
    Sättigungsanzeige
    14
    Leitung
    16
    Leitung
    18
    Pressluftflaschen der Luftbank
    20
    Leitung
    22
    Tauch-Pressluftflaschen
    24
    Gehäuseaußenwand
    26
    Deckel
    28
    Gewinde
    30
    Dichtung
    32
    Dichtung
    34
    Wassersammelraum
    36
    Wasserabscheider
    38
    Filterelement
    40
    Filtervlies
    42
    Entfeuchtungseinheit
    44
    Wasserablassvorrichtung
    46
    Druckablassvorrichtung

Claims (27)

  1. Reinigungsverfahren für im wesentlichen gasförmige Substanzen, wie Gase, gasförmige Gemische oder dergleichen, insbesondere Luft, dadurch gekennzeichnet, dass zur Reinigung der im wesentlichen gasförmigen Substanzen diesen zuerst Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe oder dergleichen, zumindest weitgehend entzogen werden und anschließend die verbleibende Substanz entfeuchtet wird.
  2. Filter (6) für die Reinigung von im wesentlichen gasförmigen Substanzen, wie Gase, gasförmige Gemische oder dergleichen, insbesondere Luft, dadurch gekennzeichnet, dass zur Reinigung der im wesentlichen gasförmigen Substanzen diesen zuerst Zusatzstoffe, insbesondere feste, flüssige, gelöste Stoffe oder dergleichen, zumindest weitgehend entzogen werden und anschließend die verbleibende Substanz entfeuchtet wird.
  3. Filter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zum Entzug der in den im wesentlichen gasförmigen Substanzen enthaltenen Zusatzstoffen ein Filterelement (38) vorgesehen ist.
  4. Filter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (38) Aktivkohle oder dergleichen enthält.
  5. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entfeuchtung der verbleibenden Substanz eine Entfeuchtungseinheit (42) vorgesehen ist.
  6. Filter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfeuchtungseinheit (42) Silicagel oder dergleichen enthält.
  7. Filter nach Ansprüchen 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Filterelement (38) und der Entfeuchtungseinheit (42) ein Filtervlies (40) vorgesehen ist.
  8. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wasserabscheider (36) vorgesehen ist.
  9. Filter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Betriebszustand des Filters (6) der Wasserabscheider (36) unterhalb des Filterelementes zum Entzug von Zusatzstoffen vorgesehen ist.
  10. Filter nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserabscheider (36) einen Wassersammelraum (34) im Betriebszustand des Filters (6) nach oben begrenzt.
  11. Filter nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserabscheider (36) als Platte mit wenigstens einer, vorzugsweise mehreren, Öffnungen, weiter vorzugsweise als Lochplatte, ausgebildet ist.
  12. Filter nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wassersammelraum eine Wasserablassvorrichtung, vorzugsweise eine manuelle Wasserablassvorrichtung, insbesondere einen Ablasshahn oder dergleichen, aufweist.
  13. Filter nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wassersammelraum (34) eine elektrische, vorzugsweise elektrisch-pneumatische Wasserablassvorrichtung (44) aufweist.
  14. Filter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch-pneumatische Wasserablassvorrichtung (44) als elektrisch-pneumatisch steuerbares Ventil ausgebildet ist.
  15. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest abschnittsweise wieder verschließbar ausgebildet ist.
  16. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (38) und/oder die Entfeuchtungseinheit (42) austauschbar sind.
  17. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Sättigungsanzeige (12) oder dergleichen für das Filterelement (38) und/oder die Entfeuchtungseinheit (42) vorgesehen ist.
  18. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter von einem druckbeständigen Gehäuse umschlossen wird, das insbesondere einem Druck bis wenigstens 250 bar standhält.
  19. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter (6) von einem druckbeständigen Gehäuse umschlossen wird, das insbesondere einem Druck bis wenigstens 500 bar standhält.
  20. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter (6) eine Einlassöffnung für die im wesentlichen gasförmigen zu reinigenden Substanzen und eine Auslassöffnung für die gereinigten Substanzen aufweist.
  21. Filter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter (6) mit einem weiteren Luftfilter (10), vorzugsweise über die Auslassöffnung, verbindbar ist.
  22. Filter nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlassöffnung mit einem Kompressor (2) verbindbar ist.
  23. Filter nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (24) eine Entlüftungsvorrichtung, insbesondere eine Druckablassvorrichtung (46), vorgesehen ist.
  24. Filter nach einem der Ansprüche 2 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (38) und/oder die Entfeuchtungseinheit (42) von einer luftdurchlässigen Hülle umgeben sind.
  25. Filter nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die das Filterelement (38) und/oder die Entfeuchtungseinheit (42) umschließende Hülle aus einem wasserresisten Material besteht.
  26. Filter nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle aus Nylon besteht.
  27. Filter nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle aus Baumwolle besteht.
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