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DE102004036671A1 - Schwadkreisel für eine Heuwerbungsmaschine - Google Patents

Schwadkreisel für eine Heuwerbungsmaschine Download PDF

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Publication number
DE102004036671A1
DE102004036671A1 DE102004036671A DE102004036671A DE102004036671A1 DE 102004036671 A1 DE102004036671 A1 DE 102004036671A1 DE 102004036671 A DE102004036671 A DE 102004036671A DE 102004036671 A DE102004036671 A DE 102004036671A DE 102004036671 A1 DE102004036671 A1 DE 102004036671A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
machine according
tine
haymaking machine
locking device
folding bracket
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102004036671A
Other languages
English (en)
Inventor
Clemens Frick
Manfred Geng
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Claas Saulgau GmbH
Original Assignee
Claas Saulgau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Claas Saulgau GmbH filed Critical Claas Saulgau GmbH
Priority to DE102004036671A priority Critical patent/DE102004036671A1/de
Priority to AT05014723T priority patent/ATE396610T1/de
Priority to DE502005004248T priority patent/DE502005004248D1/de
Priority to EP05014723A priority patent/EP1621067B1/de
Priority to AT07005344T priority patent/ATE443986T1/de
Priority to EP07005344A priority patent/EP1803344B1/de
Priority to DE502005008250T priority patent/DE502005008250D1/de
Publication of DE102004036671A1 publication Critical patent/DE102004036671A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D78/00Haymakers with tines moving with respect to the machine
    • A01D78/08Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels
    • A01D78/10Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis
    • A01D78/12Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis the tines having an additional movement superimposed upon their rotary movement
    • A01D78/125Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis the tines having an additional movement superimposed upon their rotary movement by a guiding track

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Abstract

Heuwerbungsmaschine, insbesondere Kreiselschwader, mit wenigstens einem um eine aufrechte Kreiselachse umlaufenden Schwadkreisel mit gesteuerten Rechzinken (7) aufweisenden Zinkenarmen (1), die in Traglagern eines umlaufenden Kreiselgehäuses gelagert sind und wobei wenigstens einer der Zinkenarme (1) zumindest aus zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen, einem dem Kreiselgehäuse (4) zugewandten inneren Teil (2) und einem den Rechzinken (7) aufnehmenden äußeren Teil (3) besteht, die in einer Drehmoment übertragenden Schiebsitzverbindung, ausgebildet als Kupplungseinrichtung (10), ineinandersteck- oder demontierbar sind, und wobei die Kupplungseinrichtung (10) eine axiale Übergangsfuge vom inneren (2) zum äußeren Teil (3) aufweist, wobei beide Teile (2 und 3) durch eine Verriegelungseinrichtung (9) in der Betriebsstellung gegeneinander verriegelbar sind, wobei der axialen Übergangsfuge (37) der Kupplungseinrichtung (10) ein Axialkräfte aufnehmendes Widerlager (12) zugeordnet ist und dass der Anschlagfläche (22) des Widerlagers (12) ein Anschlagbund (8) mit zwei Anschlagschultern, einer vorderen (16) und einer hinteren Anschlagschulter (17) gegenüberliegt, und die vordere Anschlagschulter (16) der Anschlagfläche (22) des Widerlagers (12) zugewandt ist, und wobei dem Widerlager (12) und dem Anschlagbund (8) ein lösbares Sicherungselement (15) als Teil der Verriegelungseinrichtung (9) zugeordnet ist und das Sicherungselement (15) den Zinkenarm (1) quer zu dessen ...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schwadkreisel für Kreiselschwader gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs.
  • Kreiselschwader mit gesteuerten Zinkenarmen verfügen über mit Rechzinken bestückte Zinkenarme, die in bekannter Weise von Kurvenbahnen gesteuert werden. Aus Transport- oder Montagegründen werden die Zinkenarme zweiteilig ausgeführt, so dass diese getrennt voneinander transportiert werden können. Zur Herbeiführung ihrer Betriebsstellung werden beide Teile dann mittels einer Kupplungs- und Verriegelungseinrichtung miteinander gekoppelt.
  • Dazu werden die beiden Teile in einer Kupplungsverbindung nach dem Prinzip Welle und Kupplungsmuffe ineinander gesteckt. Dabei muss die Kupplungsverbindung infolge des Belastungszustandes funktional in der Lage sein Biegemomente, ein Drehmoment, Quer- und Längskräfte zu übertragen bzw. diesen Stand zu halten.
  • Die DE 42 32 768 A1 offenbart einen Kreiselschwader, bei dem die Tragarme der Rechzinken aus inneren, als Zinkentragarme bezeichneten Abschnitten und aus äußeren als Zinkenträger bezeichneten Abschnitten bestehen, wobei Zinkenträger und Zinkentragarme über eine Schiebesitzverbindung ineinander steckbar sind. Damit über diese Schiebesitzverbindung ein Drehmoment übertragen werden kann, weisen die Zinkenträger hohlkehlenförmige längsgerichtete Vertiefungen auf, die mit Schrägflächen der Zinkenarme zusammen wirken. Zur axialen Sicherung der Schiebesitzverbindung ist eine Querbohrung vorgesehen, durch die ein Sicherungsbolzen, eine Schraube oder ein Federstecker hindurch gesteckt wird. Infolge der dynamischen Belastung, welcher die Schiebesitzverbindung ausgesetzt ist, neigt die Kontaktfläche zwischen dem Sicherungsbolzen und den Elementen der Schiebesitzverbindung dazu, sich durch Verformung zu verändern, welches Stauchungen zu Folge hat. Dieses erschwert für den Fall der Demontage das Auseinanderziehen der beiden Abschnitte des Tragarms der Rechzinken bzw. auch umgekehrt das Ineinanderstecken bei der späteren Montage zur Wiederherstellung des Betriebszustands.
  • Aus der DE G86 24 527.9 ist ebenfalls eine Heuwerbungsmaschine, insbesondere ein Kreiselschwader mit abnehmbaren Zinkenträgern des Zinkenkreisels bekannt. Der abnehmbare Zinkenträger wird in seine Betriebsstellung gebracht, indem dieser in eine Führungsbuchse eingeführt wird, wobei die Führungsbuchse an ihrem äußeren Umfang im Bereich der Schiebesitzverbindung eine Mitnehmerlasche aufweist, die mit einer am Zinkenarm angebrachten Zuglasche Drehmoment übertragend in Wirkverbindung steht. Beide Teile, die Mitnehmerlasche und die Zuglasche sind mittels einer Arretierfeder gegeneinander gegen unbeabsichtigtes Lösen verriegelt. Diese Verriegelungsart vermeidet zwar die zuvor angesprochene Bohrung im Schiebesitzbereich, sie überträgt jedoch auch nicht das Drehmoment zur Abstützung und Betätigung der Rechzinken auf Ihrer Umlaufbahn um die Kreiselachse. Diese Funktion ist dem Zusammenwirken von Mitnehmer- und Zuglasche vorbehalten, und ebenfalls dazu zählt die Funktion als Widerlager zur Aufnahme der Zentrifugalkraft, welche die umlaufenden Zinkenträger mit deren Rechzinken verursachen. Wegen der Demontierbarkeit ist die gegenseitige Durchdringung von Mitnehmer- und Zuglasche mit einer Spielpassung versehen, welches dem problematischen spielvergrößernden Ausschlagen Vorschub leistet.
  • In der DE 197 46 216.2 ist ein analoger zweiteiliger Zinkenarm beschrieben. Er besteht ebenfalls aus einem ersten und einem zweiten Abschnitt, wobei der zweite äußere Abschnitt die Rechzinken trägt. Auch dieser Zinkenarm umfasst eine Schiebesitzverbindung, die von einer Verriegelungsanordnung, ausgeführt als Blattfeder, vollständig übergriffen wird, wobei die Blattfeder an ihrem freien Ende eine Bohrung aufweist, in die im verriegelten Zustand ein Bolzen einrastet. Diese Ausführung vermeidet es, die eigentliche Schiebesitzverbindung mit einer Querbohrung zu versehen, um den oben angesprochenen Nachteil einer Querbohrung im Schiebsitzbereich zu vermeiden. Die Verriegelungsanordnung ist dabei so ausgestaltet, dass diese an einem der beiden Abschnitte eines Zinkenarms außerhalb des Überdeckungsbereichs der Schiebesitzverbindung gehaltert ist und dabei den gesamten Überdeckungsbereich der Schiebesitzverbindung übergreift und am jeweils anderen Abschnitt in einer Verriegelungsanordnung festlegbar ist.
  • Die Weiterentwicklung von Kreiselschwadern insbesondere vor dem Hintergrund größer werdender Arbeitsbreiten und größerer Schwadkreiseldurchmesser, deren Belastung und Einsatzdauer im professionellen Anwendungsbereich stetig zunimmt führt dazu, dass die Anforderungen an die Dauerfestigkeit und damit insbesondere an die Gestaltfestigkeit derartiger Kupplungsverbindungen für abnehmbare Zinkenträger zunehmen. Insbesondere dann, wenn ein Teil der Zinkenarme für den Transport abgenommen werden soll, ist es zudem erforderlich, dass sich die Zinkenarme schnell und zuverlässig aus der Kupplungsverbindung herausnehmen bzw. kuppeln und verriegeln lassen.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Verriegelungseinrichtung zur Kupplung von zweiteiligen Zinkenarmen von Kreiselschwadern vorzuschlagen, die eine hohe Gestaltfestigkeit mit geringer Verschleißanfälligkeit aufweist, und die dabei ohne zur Hilfenahme von Werkzeugen schnell und einfach lös- und verriegelbar ist.
  • Gelöst wird die Aufgabe der Erfindung mit den kennzeichnenden Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Figurendarstellungen zu entnehmen.
  • Die Erfindung sieht dabei vor, die eigentliche Verriegelungseinrichtung aus dem Überdeckungsbereich des Kupplungsbereichs der beiden Zinkenarmabschnitte funktional auszulagern, so dass die Verriegelungselemente von Scherkräften, deren Ursache in Torsionskräften liegen und die auf einen Zinkenarm während seines Umlaufs um die Kreiselachse des Schwadkreisels einwirken, freigehalten werden. Derartige Torsionskräfte werden im Wesentlichen verursacht durch die Verschiebekraft, die erforderlich ist, um das am Boden liegende Futter mit den Rechzinken zusammenzurechen und die ein Torsionsmoment auf den Zinkenarm ausüben. Zudem wird in Folge der Winkelbeschleunigung und des Massenträgheitsmomentes bezogen auf die Achse der Zinkenarmlagerung während der Umsteuervorgänge der Rechzinkenstellung ein weiteres Torsionsmoment auf den Zinkenarm ausgeübt. Diese Torsionsmomente werden als Reaktionsmoment über den Steuerhebel des Zinkenarms über die Laufrolle des Steuerhebels auf der Kurvenbahn der Schwaderglocke abgestützt.
  • Dabei ist eine erfindungsgemäße Kupplungsverbindung zwischen dem lösbaren äußeren und inneren Teil eines erfindungsgemäßen Zinkenarms einschließlich deren Verriegelungseinrichtung so ausgelegt, dass nur die Kupplungseinrichtung auch bei unvermeidlichem Spiel, welches sich verschleißbedingt vergrößern kann, die Torsionskräfte aufnimmt, so dass die Verriegelungselemente selbst von diesen Kräften frei gehalten werden.
  • Erfindungsgemäß wird die Lösung des Problems darin gesehen, dass die Verriegelungseinrichtung so ausgestaltet ist, dass sie lediglich Kräfte aufnehmen kann, die eine axiale Verrückung innerhalb der Kupplungseinrichtung, d.h. zwischen dem inneren Teil und dem äußeren Teil eines Zinkenarms unterbindet. Torsionskräfte hingegen, die auf den Zinkenarm einwirken, werden konsequent von den Verriegelungselementen ferngehalten.
  • Dazu sieht die Erfindung vor, dass an der axialen Übergangsfuge der Kupplungseinrichtung ein Axialkräfte aufnehmendes Widerlager angeordnet ist, welches eine Anschlagfläche zur Begrenzung der Einstecktiefe von Kupplungshülse und Kupplungsschaft bildet, dem ein Anschlagbund mit zwei Anschlagschultern, einer vorderen und einer hinteren Anschlagschulter, gegenüberliegt.
  • Dabei ist die vordere Anschlagschulter der Anschlagfläche des Widerlagers zugewandt, und dem Widerlager und dem Anschlagbund ein lösbares Sicherungselement als Teil der Verriegelungseinrichtung zugeordnet. Das Sicherungselement übergreift dabei den Zinkenarm quer zu dessen Längserstreckung.
  • Dabei ist der Zinkenarm als Ganzes in bekannter Weise zweiteilig ausgebildet, wobei der radial innenliegende Teil im Lagergehäuse der dem Fachmann bekannten Schwaderglocke gelagert ist, die als rotierendes Gehäuse das Winkelgetriebe zum Antrieb des Schwadkreisels und auch die Kurvenbahn und die Steuerhebel zur Steuerung der Zinkenarme aufnimmt.
  • Die Drehmoment und Biegkräfte übertragende Kupplungsverbindung besteht aus einer an sich bekannten Kupplungshülse und einen Kupplungsschaft, die in der Betriebsstellung ineinander greifen, d.h. ineinander eingesteckt sind.
  • Dabei bildet der eigentliche Zinkenträger den außenliegenden Teil des Zinkenarms, der die Rechzinken aufnimmt. Diese Steckverbindung, bestehend aus Kupplungshülse und Kupplungsschaft ist dabei so ausgebildet und bemessen, dass sie gleichermaßen als Führungshülse in radialer Richtung bezogen auf die Kreiselachse des Schwadkreisels eine biegesteife Verbindung beider Teile untereinander und durch eine entsprechende Profilpaarung von Kupplunngshülse und Kupplungsschaft eine drehfeste Verbindung beider Teile, dem innenliegenden und dem außenliegenden Teil des Zinkenarms, umfasst.
  • Sollen diese beiden Funktionalitäten unter Einwirkung dynamisch wechselnder Belastungen dauerhaft ohne Verschleißerscheinungen gewährleistet sein, so verlangt dieses nach einer entsprechenden Qualität hinsichtlich der Werkstoffe und der Güte der Passungen im engen quasi spielfreien Toleranzbereich.
  • Daher ist es von besonderer Bedeutung, weitere Funktionalitäten, die auf die Dauerfestigkeit dieser Verbindung verschleißfördernd Einfluss nehmen können, von diesen Bauteilen möglichst fernzuhalten.
  • Dazu zählt unter anderem auch das Fernhalten von negativen Einflussgrößen, wie die Minderung der Gestaltfestigkeit durch Querbohrungen oder Duktilitätsstörungen durch Grobkornbildung in der Wärmeeinflußzone von Schweißnähten, die auch zur Rissbildung bei hohen Spannungsspitzen in der Schweißnaht führen können.
  • Dieses gilt um so mehr in dem hochbelasteten und daher für die Dauerfestigkeit kritischen Überdeckungsbereich der Steckkupplung.
  • Die Einführtiefe des Kupplungsschaftes in die Kupplungshülse ist durch einen Anschlagbund begrenzt, wobei dieser Anschlagbund gleichzeitig auch der Anschlag für die Verriegelungseinrichtung darstellt.
  • Die Funktionalität dieses Anschlagbundes beinhaltet somit eine Doppelfunktion, nämlich die der Lagefixierung der beiden Bauteile Kupplungshülse und Zinkenträger in Bezug auf die Einstecktiefe einerseits, und die der Lagefunktion gegenüber einer Verrückung in entgegengesetzter Richtung andererseits.
  • Letzteres bedeutet, dass der vorderen Anschlagschulter eine zweite, nämlich eine hintere Anschlagschulter zugeordnet ist, wobei beiden Anschlagschultern lediglich eine fixierende Lagefunktion in der axialen Längserstreckung des Zinkenarms zukommt.
  • Die hintere Anschlagschulter liegt dabei ebenfalls formschlüssig an einem Verriegelungselement der Verriegelungseinrichtung an, welches nunmehr ein unbeabsichtigtes herausgleiten des äußeren Teils des Zinkenarms, dem Zinkenträger, aus der Kupplungshülse verhindert. Gleichzeitig stellt diese Verriegelungseinrichtung auch das Widerlager zur Aufnahme der Zentripetalkraft als Reaktionskraft auf die Zentrifugalkraft dar.
  • Das eigentliche Verriegelungselement nimmt dabei eine tangentiale Lage gegenüber der Längsachse des Zinkenträgers ein und durchdringt diesen, wie im Fall eines Absteckbolzens nicht. Das Sicherungselement kann im einfachsten Fall ein Steckbolzen, beispielsweise auch ein Federstecker sein. Diese Ausgestaltung ist die Basis für eine hohe und dauerhafte Gestaltsfestigkeit bei weitestgehender Vermeidung von Kerben und Steifigkeitssprüngen, die gerade bei hohen dynamischen Belastungen Spannungskonzentration verursachen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Sicherungselement zusätzlich eine axiale Vorspannkraft auf den Anschlagbund ausüben, welches einen zusätzlichen Beitrag zur Erhöhung der dauerhaften Gestaltfestigkeit der Kupplungsverbindung liefert.
  • Erfindungsgemäß kann ein derartiges Sicherungselement als Klappbügel ausgebildet sein. In vorteilhafter Weise ergibt sich dabei zusätzlich auch eine Verbesserung der Handhabbarkeit und damit des Bedienungskomforts des Kuppelvorganges und dieses auch im Sinne der Verbesserung der Eigensicherheit der Kupplungsverbindung.
  • Vorzugsweise wird dieses Verriegelungselement durch einen Klappbügel aus Federstahldraht gebildet. Der Klappbügel ist dabei in einer Scharnierlagerung des Widerlagers befestigt und kann dabei als Klappbügel zum Verriegeln und Verspannen über den Anschlagbund hinweg geklappt werden.
  • Die Lage der Achse der Scharnierlagerung des Klappbügels ist dabei gegenüber der Kupplungsmuffe und dessen Längsachse so gewählt, dass der Klappbügel beim Einklappen eine Druckkraft auf die außenliegende Ringfläche der Anschlagschulter des Anschlagbunds ausüben kann, welches eine Vorschubbewegung auf den eingesteckten Zinkenträger bewirken kann, sofern dieser nicht bereits an der Kontaktfläche des Widerlagers, welche den Anschlag für das Erreichen der vollen Einstecklänge des Zinkenträgers bildet, anliegt.
  • Somit wird mit geringem manuellen Kraftaufwand durch die ohnehin erforderliche Betätigung des Klappbügels für den Verriegelungsvorgang, der Kontakt zwischen den Anschlägen, dem des Anschlagbunds und dem des Widerlagers hergestellt.
  • Die Ausgestaltung des Klappbügels ist dabei so, dass er das Zinkenarmrohr in seiner Verriegelungsposition an seinem Umfang teilweise umgreift, wobei sich der Griff des Klappbügels zur Verbringung in diese Verriegelungsposition öffnen, d.h. elastisch verformen muss, um eben das Zinkenarmrohr übergreifen zu können. Nach dem Übergreifen des Zinkenarmrohrs stellt sich eine Rückverformung des Griffs des Klappbügels ein, wodurch sich durch diese Umklammerung des Rohrquerschnitts des Zinkenarmrohrs gleichzeitig eine Sicherungswirkung gegen unbeabsichtigtes Lösen der Verriegelung durch unbeabsichtigte Betätigung des Klappbügels einstellt.
  • Ein weiterer Vorteil dieser Art der Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Lösen des Klappbügels besteht darin, dass es keine Zwischenstufe der Endverriegelung des Klappbügels gibt, d.h. entweder ist die Verriegelung mit dem Zinkenarmrohr durch dessen Umklammerung richtig verrastet, oder der Klappbügel steht deutlich sichtbar in einer nicht abgesicherten Position, d.h. die Umklammerung hat überhaupt nicht stattgefunden. Die nicht verriegelte Lage des Klappbügels ist dadurch deutlich erkennbar, indem der Klappbügel dann nämlich oberhalb des Zinkenarmes aufliegt.
  • Auch darin liegt ebenfalls ein erfinderischer Vorteil, der darin besteht, dass hierdurch im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Verriegelung ein eindeutig wahrnehmbares Unterscheidungsmerkmal gegenüber der Verrieglungsstellung existiert. Dieses stellt somit auch einen Beitrag zur Erhöhung der Eigensicherheit der Verriegelungseinrichtung dar.
  • Nähere Einzelheiten der Erfindung sind den nachfolgenden Figurendarstellungen und deren Beschreibungen zu entnehmen.
  • Es zeigen:
  • 1 zeigt einen Zinkenarm in der Situation vor dem Zusammenstecken mit offener Verriegelungseinrichtung
  • 1a Vergrößerung der Einzelheit X in 1
  • 2 zeigt den Zinkenarm gemäß 1 in der Situation nach dem Zusammenstecken mit geschlossener Verriegelungseinrichtung
  • 2a Vergrößerung der Einzelheit X in 2
  • 3 zeigt einen Zinkenarm in der Situation vor dem Zusammenstecken mit offener Verriegelungseinrichtung nach dem Klappbügelprinzip
  • 3a Vergrößerung der Einzelheit X in 3
  • 4 zeigt den Zinkenarm gemäß 3 in der Situation nach dem Zusammenstecken mit geschlossener Verriegelungseinrichtung
  • 4a Vergrößerung der Einzelheit X in 4
  • 5 zeigt einen Zinkenarm in der Situation vor dem Zusammenstecken mit offener Verriegelungseinrichtung nach einem anderen Klappbügelprinzip
  • 5a Vergrößerung der Einzelheit X in 5
  • 6 zeigt den Zinkenarm gemäß 5 in der Situation nach dem Zusammenstecken mit geschlossener Verriegelungseinrichtung
  • 6a Vergrößerung der Einzelheit X in 6
  • 7 ein Ausführungsbeispiel analog 3 nach dem Umkehrprinzip
  • 7a Vergrößerung der Einzelheit X in 7
  • 8 ein Ausführungsbeispiel analog 4 nach dem Umkehrprinzip
  • 8a Vergrößerung der Einzelheit X in 8
  • 1 zeigt einen Ausschnitt aus einem Schwadkreisel 11 mit einem noch nicht montierten Zinkenarm 1 in der Situation vor dem Zusammenstecken des äußeren Teils des Zinkenarms 3 ausgebildet als Zinkenträger mit der noch offenen Verriegelungseinrichtung 9 und noch nicht eingelegtem Sicherungselement 15.
  • Der Zinkenarm 1 als Ganzes ist in bekannter Weise in der Schwaderglocke 4 geführt und gelagert. Der Schwadkreisel 11 besteht aus der Schwaderglocke 4 mit dem darin enthaltenen Winkelgetriebe und der Kurvenbahnsteuerung, welche während des Umlaufs der Rechzinken 7 um die Kreiselachse des Schwadkreisels 11 die Zinkenarme 1 hinsichtlich ihrer Rechfunktion steuert. Der besseren Übersicht halber wurde nur ein Zinkenarm 1 des Schwadkreisels 11 dargestellt, wobei ein Schwadkreisel 11 beispielsweise dreizehn derartige Zinkenarme 1 umfassen kann.
  • Der Zinkenarm 1 besteht im Wesentlichen aus einem inneren Teil 2 und dem äußeren Teil 3 des Zinkenarms 1, den Rechzinken 7 und der Verriegelungseinrichtung 9. Dabei ist der innere Teil 2 mit den aus der Schwaderglocke 4 herausragenden von der Kurvenbahn gesteuerten Abtriebswellen 5 drehfest, beispielsweise mittels einer Schraubverbindung 6 verbunden.
  • Die Verriegelungseinrichtung 9 besteht im Wesentlichen aus der Kupplungseinrichtung 9, bestehend aus der Kupplungshülse 35 und dem Kupplungsschaft 36, dem Widerlager 12, dem Anschlagbund 8 und dem Sicherungselement 15.
  • Die Kupplungshülse 35 ist als Schiebesitzkupplung mit eingepressten Tangentialsicken 18 ausgebildet, die dazu dienen, ein Drehmoment zu übertragen.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der äußere Teil 3 – der eigentliche Rechzinken 7 tragende Zinkenträger – als Rohr ausgebildet, wobei der Teil des Zinkenträgers 3, der als Kupplungsschaft 36 ausgebildet ist, in den Kupplungsbereich der Kupplungshülse 35 eingeführt wird, ebenfalls mit eingepressten Tangentialsicken 18 ausgestaltet ist. Der Teil des Rohres des Zinkenarms, der den Kupplungsschaft 36 bildet, mit den darin eingepressten Tangentialsicken 19, bildet somit das komplementäre Profil zur Kupplungshülse 35.
  • Endseitig ist der Zinkenträger 3 mit vier Rechzinken 7 bestückt. Der Zinkenträger ist dem Ausführungsbeispiel mit einem Anschlagbund 8 fest verbunden, der beispielsweise aufgepresst oder aufgeschrumpft sein kann. Der Anschlagbund umfasst zwei Anschlagschultern, die vordere Anschlagschulter 16 und die hintere Anschlagschulter 17.
  • Die Kupplungshülse 35 ist an ihrem äußeren stirnseitigen Ende mit einem Widerlager 12 fest verbunden, beispielsweise mit diesem verschraubt oder verschweist. Das Widerlager 12 ist dabei so ausgestaltet, dass es wenigstens zwei sich gegenüberliegende Laschen 20, 20' mit Durchgangsbohrungen 21, 21' aufweist. Die Durchgangsbohrungen 21, 21' dienen zur Aufnahme des eigentlichen Sicherungselementes 15, beispielsweise einer Stiftverbindung oder zur Lagerung eines Klappbügels, welcher den beweglichen Teil der Verriegelungseinrichtung 9 darstellt.
  • 2 zeigt einen Ausschnitt aus einem Schwadkreisel 11 gemäß 1 mit einem montierten Zinkenarm 1 in der Situation nach dem Zusammenstecken des Kupplungsschaftes 36 des Zinkenträgers 3 in die Kupplungshülse 35 der Kupplungseinrichtung 10 mit geschlossener Verriegelungseinrichtung 9, d.h. mit eingelegtem Sicherungselement 15.
  • In dieser montierten Stellung liegt der Anschlagbund 8 mit seiner vorderen Anschlagschulter 16 an der Anschlagfläche 22 des Wiederlagers 12 an, wobei diese Kontaktflächen, Anschlagfläche 22 und vordere Anschlagschulter 16 die axiale Übergangsfuge 37 zwischen dem gekuppelten inneren Teil 2 und dem äußeren Teil 3 des Zinkenarms bilden. Das Sicherungselement 15, beispielsweise ausgebildet als Federstecker, ist von den Durchgangsbohrungen 21, 21' aufgenommen und gehaltert. Gleichzeitig liegt der gerade Schaft des Federsteckers als Sicherungsstift 23 an der hinteren Anschlagschulter 17 an, so dass der Zinkenträger in seiner Lage fixiert und verriegelt ist.
  • Die Figuren 3 und 4 zeigen ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel einer Verriegelungseinrichtung 9 in Form eines Klappbügelverschlusses, und zwar zeigt 3 die geöffnete und 4 die verriegelte Stellung. Die Figuren 3a und 4a zeigen vergrößerte Ausschnitte der Einzelheiten „X" der Figuren 3 bzw. 4.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt aus einem Schwadkreisel 11 mit einem noch nicht montierten Zinkenarm 1 in der Situation vor dem Zusammenstecken des äußeren Teils des Zinkenarms 3, (Zinkenträger) mit der noch offenen Verriegelungseinrichtung 9 und noch nicht eingelegtem Sicherungselement 15, wobei das Sicherungselement 15 als klappbares Element bzw. als Klapp- und Überwurfbügel 24 ausgebildet ist. Der Klapp- und Überwurfbügel 24 ist in seiner geöffneten, d.h. zurück geklappten Stellung dargestellt. Gelagert ist der beispielsweise aus Federstahldraht bestehende Klapp- und Überwurfbügel 24 in den Durchgangsbohrungen 21, 21' des Widerlagers 12.
  • 4 zeigt einen Ausschnitt aus einem Schwadkreisel 11 gemäß 3 mit einem montierten Zinkenarm 1 in der Situation nach dem Zusammenstecken des Zinkenträgers 3 in die Kupplungseinrichtung 10 mit geschlossener Verriegelungseinrichtung 9, d.h. mit eingelegtem Sicherungselement 15.
  • Der Klapp- und Überwurfbügel 24 ist dabei in seiner geschlossenen. d.h. eingeklappten Stellung dargestellt, wobei der Klappbügel 24 einen Teil des Rohrumfangs des äußeren Zinkenarms 3 umklammert, welches seine Verriegelungsposition definiert.
  • Der Klappbügel 24 ist vorzugsweise aus vergütetem Federstahldraht hergestellt. Er besteht im Wesentlichen aus den angeformten Scharnierzapfen 25, den sich anschließenden Rundschenkeln 26, den Längsschenkeln 27 die im hinteren Teil 28 nach abgekröpft sind und denen sich der Umfassungsbereich 29 mit den gerundeten Umfassungsschenkeln 30 anschließt, und wobei sich den gerundeten Umfassungsschenkeln 29 ein aufsteigender gerader Schenkel 31 anschließt, die letztlich durch ein Brückenglied 32 untereinander verbunden sind. Die beiden geraden Schenkel 31 in Verbindung mit dem Brückenglied, welches diese verbindet, stellen praktisch einen Handgriff zur Betätigung des Klappbügels 27 dar.
  • Der dargestellte Klappbügel 24 ist somit ein monolithisches, beispielsweise aus Federstahldraht, durch reine Biegevorgänge herstellbares kostengünstiges Teil, welches somit einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil beinhaltet.
  • Die Scharnierzapfen 16 des Klappbügels 24 lassen sich durch einfaches Zusammendrücken der Längsschenkel 18 in die Durchgangsbohrungen 21, 21' von dem Widerlager 12, welches fest mit der Kupplungshülse 2 in Verbindung steht, einführen. Damit ist der Klappbügel 24 in den Durchgangsbohrungen 21, 21' als Lagerbohrungen scharniert und kann um die Figurenachse der Durchgangsbohrungen 21, 21' verschwenkt werden.
  • Die Lagerung und Ausgestaltung des Klappbügels 24 machen es möglich, dass, sobald der äußere Teil 2 des Zinkenarms 12 gemäß 4 in die Kupplungshülse 35 hinreichend weit eingesteckt ist, der Klappbügel 8 aus seiner zurückgeklappten in die Verriegelungsposition 27 verklappt werden kann. Dabei kommen die Rundbügel 26 des Klappbügels 24 an der hinteren Anschlagschulter 17 des Anschlagbunds 8 zur Anlage. Liegt dabei die vordere Anschlagschulter 16 noch nicht an der Anschlagfläche 22 an, so kann unter Einwirkung der Hebelkraft, die von dem handbetätigten Klappbügel ausgeht, durch die so erzeugte Vorschubkraft die Vorschubbewegung bis zum endgültigen Anschlagkontakt unterstützt werden.
  • Dabei ist durch die Geometrie die Verformbarkeit des Klappbügels 24 so bemessen, dass durch weiteres Betätigen des Klappvorgangs in Richtung der Verriegelungsposition eine Druckkraft in Längsrichtung des Zinkenarms 3 auf die Kontaktfläche zwischen der Kupplungshülse 35 und der Anschlagschulter 13 des äußeren Zinkenarms 3 aufgebracht wird. Dieses verursacht somit eine axiale Vorspannkraft, welche als Druckkraft auf die ineinander gesteckten Teile des Zinkenarms 1, nämlich auf die Kontaktfläche zwischen der Anschlagfläche 22 des Widerlagers 12 und der vorderen Anschlagschulter 16 des Anschlagbunds 8 einwirkt.
  • Dabei verklammert sich der Klappbügel 24 in der Verriegelungsposition mit seinen Umfassungsschenkeln 30 um den Rohrschaft des Zinkenträgers 3, indem er in der Verriegelungsposition den Rohrquerschnitt des Zinkenträgers 3 umgreift, so dass der Klappbügel sich durch die Umklammerung in einer eigensicheren und damit gesicherten Position befindet. Zudem stellt diese Art einer Verriegelungseinrichtung 9 dabei ein axiales Spannglied dar.
  • Die Figuren 5 und 6 zeigen ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel einer Verriegelungseinrichtung 9 eines Klappbügelverschlusses, und zwar zeigt 5 die geöffnete und 6 die verriegelte Stellung. Die Figuren 5a und 6a zeigen vergrößerte Ausschnitte der Einzelheiten „X" der Figuren 5 bzw. 6.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist der Klappbügel 34 als Sicherungselement 15 ebenfalls in den Durchgangsbohrungen 21, 21' gelagert, wobei der Teil des Klappbügels 26, der sich zwischen den Laschen 20, 20' erstreckt, zweifach verköpft ist und somit als Klappbügel 34 mit Exzenterfunktion ausgebildet ist.
  • Diese Exzenterfunktion ermöglicht es, den Kupplungsschaft 36 des Zinkenträgers 3 mit der geöffneten Verriegelung ungehindert in die Kupplungshülse 35 einzuführen, wobei sich der exzentrische Teil des Klappbügels 34 nach dem rückwärtigen Verklappen in die Verriegelungsposition wie ein Sicherungsstift an der hinteren Anlageschulter 17 des Anschlagbunds 8 anlegt.
  • Es liegt im Können und Wissen eines Fachmanns, die Erfindung auch im Sinne des Umkehrprinzips anzuwenden. Die Figuren 7 und 8 zeigen ein Ausführungsbeispiel analog 3 bzw. 4 nach einem denkbaren Umkehrprinzip, indem der Anschlagbund 8 nunmehr der Kupplungshülse 35 und das Widerlager 12 dem Zinkenträger 3 zugeordnet ist. 7a bzw. 8a zeigen die Einzelheiten X als Vergrößerungen der Figuren 7 bzw. 8.
  • Weitere Umkehrprinzipien können auch dadurch realisiert werden, indem beispielsweise die Kupplungshülse 35 dem äußeren Teil des Zinkenarms 3 und der Kupplungsschaft 36 dem inneren Teil des Zinkenarms zugeordnet werden.
  • 1
    Zinkenarm
    2
    innerer Teil des Zinkenarms
    3
    äußerer Teil des Zinkenarms (Zinkenträger)
    4
    Schwaderglocke
    5
    Abtriebwelle
    6
    Schraubverbindung
    7
    Rechzinken
    8
    Anschlagbund
    9
    Verriegelungseinrichtung
    10
    Kupplungseinrichtung
    11
    Schwadkreisel
    12
    Widerlager
    13
    stirnseitige Anschlagfläche
    14
    Absteckbohrungen
    15
    Sicherungselement
    16
    vordere Anschlagschulter
    17
    hintere Anschlagschulter
    18
    eingepresste Tangentialsicke
    19
    eingepresste Tangentialsicke
    20, 20'
    Lasche
    21, 21'
    Durchgangsbohrung
    22
    Anschlagfläche
    23
    Sicherheitsstift
    24
    Klappbügel
    25
    Scharnierzapfen
    26
    Rundbügel
    27
    Längsschenkel
    28
    Hinterer Teil
    29
    Unfassungsbereich
    30
    Umfassungsschenkel
    31
    gerader Schenkel (Handgriff)
    32
    Brückenglied
    33
    Stiftverbindung
    34
    Klappbügel
    35
    Kupplungshülse
    36
    Kupplungsschaft
    37
    axiale Übergangsfuge

Claims (18)

  1. Heuwerbungsmaschine, insbesondere Kreiselschwader, mit wenigstens einem um eine aufrechte Kreiselachse umlaufenden Schwadkreisel mit gesteuerten Rechzinken (7) aufweisenden Zinkenarmen (1), die in Traglagern eines umlaufenden Kreiselgehäuses gelagert sind und wobei wenigstens einer der Zinkenarme (1) zumindest aus zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen, einem dem Kreiselgehäuse (4) zugewandten inneren Teil (2) und einem den Rechzinken (7) aufnehmenden äußeren Teil (3) besteht, die in einer Drehmoment übertragenden Schiebsitzverbindung, ausgebildet als Kupplungseinrichtung (10), ineinandersteck- oder demontierbar sind, und wobei die Kupplungseinrichtung (10) eine axiale Übergangsfuge vom inneren (2) zum äußeren Teil (3) aufweist, wobei beide Teile (2 und 3) durch eine Verriegelungseinrichtung (9) in der Betriebsstellung gegeneinander verriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der axialen Übergangsfuge (37) der Kupplungseinrichtung (10) ein Axialkräfte aufnehmendes Wiederlager (12) zugeordnet ist, und dass der Anschlagfläche (22) des Wiederlagers (12) ein Anschlagbund (8) mit zwei Anschlagschultern, einer vorderen (16) und einer hinteren Anschlagschulter (17) gegenüberliegt, und die vordere Anschlagschulter (16) der Anschlagfläche (22) des Widerlagers (12) zugewandt ist, und wobei dem Widerlager (12) und dem Anschlagbund (8) ein lösbares Sicherungselement (15) als Teil der Verriegelungseinrichtung (9) zugeordnet ist, und das Sicherungselement (15) den Zinkenarm (1) quer zu dessen Längserstreckung übergreift.
  2. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (9) einen Anschlagbund (8) mit einer vorderen Anschlagschulter (16) und einer hinteren Anschlagschulter (17) umfasst, wobei im verriegelten Zustand der Verriegelungseinrichtung (9) die vordere Anschlagschulter (16) von der stirnseitigen Anschlagfläche (22) des inneren Teils (2) und die hintere Anschlagschulter (17) von dem Sicherungselement (15) festgelegt ist.
  3. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (15) an dem Widerlager (12) festlegbar ist.
  4. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (15) eine Stiftverbindung (33) als Abstecksicherung umfasst.
  5. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (15) einen Klappbügel (24, 34) umfasst.
  6. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierachse des Klappbügel (24, 34) quer zur Längserstreckung des Zinkenarms verläuft.
  7. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (12) zwei Laschen (20, 20') aufweist, welche Durchgangsbohrungen (21, 21') aufweisen.
  8. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Figurenachse der Durchgangsbohrungen (21, 21') quer zur Längserstreckung des Zinkenarms (1) und oberhalb des Zinkenarms (1) verlaufen.
  9. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsbohrungen (21, 21') ein Sicherungselement (15) aufnehmen.
  10. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsbohrungen (21, 21') die Scharnierlagerung eines Klappbügels (24, 34) sind.
  11. Heuwerbungsmaschine, insbesondere Kreiselschwader, mit wenigstens einem um eine aufrechte Kreiselachse umlaufenden Schwadkreisel mit gesteuerten Rechzinken (7) aufweisenden Zinkenarmen (1), die in Traglagern eines umlaufenden Kreiselgehäuses gelagert sind und wobei wenigstens einer der Zinkenarme (1) zumindest aus zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen, einem dem Kreiselgehäuse (4) zugewandten inneren Teil (2) und einem den Rechzinken (7) aufnehmenden äußeren Teil (3) besteht, die in einer Drehmoment übertragenden Schiebsitzverbindung, ausgebildet als Kupplungseinrichtung (10), ineinandersteck- oder demontierbar sind, und wobei die Kupplungseinrichtung (10) eine axiale Übergangsfuge vom inneren (2) zum äußeren Teil (3) aufweist, wobei beide Teile (2 und 3) durch eine Verriegelungseinrichtung (9) in der Betriebsstellung gegeneinander verriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (9) ein Spannglied zur axialen Verspannbarkeit der zu verbindenden Teile, dem inneren Teil (2) und dem äußeren Teil (3) des Zinkenarms (1) aufweist.
  12. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 11 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied der Verriegelungseinrichtung (9) werkzeuglos betätigbar ist.
  13. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 11 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied der Verriegelungseinrichtung (9) als Klappbügel (26, 34) ausgebildet ist.
  14. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 11 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied als Klappbügel (26, 34) in einem Widerlager (12) ausgebildet als Scharnierlager klappbar gelagert ist.
  15. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 11 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (12) als Scharnierlager ausgebildet ist.
  16. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 11 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappbügel (26, 34) aus Federstahlrundmaterial besteht.
  17. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 11 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappbügel (26, 34) in der Verriegelungsposition die hintere Anschlagschulter (17) des äußeren Teils (3) des Zinkenarms (1) festlegt.
  18. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 11 in Verbindung mit einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Klappbügels (26, 34) in der Verriegelungsposition einen Teil des Rohrquerschnitts des Zinkenarmes (2) umgreift.
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EP4449854A1 (de) 2023-04-20 2024-10-23 Kverneland Group Kerteminde AS Heuwerbungsmaschine mit abnehmbarem zinkenträger

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