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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erstellen und Verkaufen von
Entgeltmarken an einer Vorrichtung, wobei die Entgeltmarken zum
Versand von Sendungen jeglicher Art (z.B. Postsendungen, Pakete,
Warensendungen) von einem Kunden zu einem Empfänger verwendbar sind.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Erstellen und Verkaufen
von Entgeltmarken, wobei die Entgeltmarken zum Versand von Sendungen von
einem Kunden zu einem Empfänger
verwendbar sind.
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Neben
der Verwendung von Schließfachanlagen
für die
Aufbewahrung beispielsweise von Gepäckstücken oder Bankdokumenten ist
die Verwendung spezifisch ausgestalteter Anlagen zur Zustellung
und Abholung von Waren- oder Postsendungen bekannt. Derartige elektronische
Paketfachanlagen ermöglichen
es, Sendungen durch einen Zusteller in einem verschließbaren Fach
der Anlage zu deponieren, woraufhin der Empfänger der Sendung üblicherweise über die
Einlieferung informiert wird. Der Empfänger kann die Sendung daraufhin
zu einem beliebigen Zeitpunkt aus der Anlage abholen, wozu ihm beispielsweise
ein individueller Zugangscode übermittelt
wird.
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Elektronische
Paketfachanlagen und zugehörige
Verfahren haben den Vorteil, dass ein Kunde zur Lieferung einer
Sendung nicht wie üblich
an seiner Heimatadresse anwesend sein muss, sondern eine Sendung
direkt oder nach einem vergeblichen Zustellversuch in einer Paketfachanlage
deponiert werden kann. Dem Empfänger
wird somit beispielsweise bei einem vergeblichen Zustellversuch
keine Benachrichtigung hinterlassen, mit welcher er die Sendung
zu festen Öffnungszeiten
einer Postfiliale abholen muss, sondern seine Flexibilität wird durch die
Paketfachanlage erheblich erhöht.
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Ein
weiterer Vorteil elektronischer Paketfachanlagen ist es, dass die
Anlagen auch zur Abgabe und zum Versand von Sendungen durch einen
Kunden genutzt werden können.
Bei den Sendungen kann es sich beispielsweise um Retourensendungen handeln,
welche vom Empfänger über einen
Transportdienst-leister zurückgesendet
werden sollen. Möglich
ist auch der Erstversand von Sendungen, welche ein Kunde in einer
Paketfachanlage einstellt und die durch einen Dienstleister abgeholt
und einem Empfänger
zugestellt werden.
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Zur
Implementierung einer Versandfunktion in eine elektronische Paketfachanlage
ist es vor allem erforderlich, eine korrekte Entgeltentrichtung oder
-überprüfung für die jeweilige
Sendung zu gewährleisten.
Dabei ist das Thema der automatisierten Entgeltentrichtung und Entgeltsicherung
auch für
andere Aufgabekanäle
wie etwa mit Personal betriebene stationäre Einrichtungen (z.B. Postfilialen)
relevant.
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Es
ist beispielsweise bekannt, ähnlich
wie an üblichen
Schließfachanlagen
an Paketfachanlagen Mittel zur Entgeltentrichtung wie Bargeldeinwürfe oder
EC-/Kreditkartenleser einzusetzen. Vorteilhaft ist ferner der Einsatz
von Wertmarken wie Briefmarken oder anderer Marken mit einer gespeicherten Entgeltangabe,
mit denen Kunden Sendungen versehen und somit frankieren können. Derartige
Wertmarken sind derzeit für
den Kunden beispielsweise in Postfilialen oder über das Internet erhältlich und
werden von Kunden durch seine Absenderadresse und die gewünschte Empfängeradresse
ergänzt
und auf eine Postsendung aufgebracht. Eine Erfassung und Überprüfung der
Wertmarke kann direkt an der elektronischen Paketfachanlage oder
in einer nachgelagerten Vorrichtung erfolgen.
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Für die Annahme
von Sendungen und zugehörige
Erfassungs- und Kontrollfunktionen sind verschiedene Mittel bekannt.
Zum Beispiel offenbart die deutsche Gebrauchsmusterschrift
DE 201 21 302 U1 eine
Einrichtung zur Annahme von Paketen mit einem aufgeklebten, mit
Adresse und Absender versehenen Paketschein. Die Vorrichtung umfasst
eine Eingabeöffnung
zum Auflegen des Pakets auf eine Fördereinrichtung, eine integrierte
Waage, optoelektronische Messeinrichtungen zur Erfassung der Paketmaße, einen
Bildschirm und Eingabemittel zur Dialogführung zwischen einem Kunden
und der Vorrichtung. Die Einrichtung weist ferner eine Zahlungsmittel-Eingabe
und eine Rückgeldausgabe
auf.
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Die
deutsche Offenlegungsschrift
DE 38 08 616 A1 offenbart beispielsweise
eine Vorrichtung zur Versandabfertigung von Packstücken, welche
eine Gewichtseingabeeinrichtung, eine Druckereinrichtung, eine Speichereinrichtung,
eine Eingabetastatur und eine mit diesen gekoppelte Steuereinrichtung umfasst.
Das Verfahren zum Betrieb der Vorrichtung sieht die Speicherung
mehrerer Empfängeradressen, Versandarten,
Ortscodeabschnitte, Formularcodeabschnitte und Versandgebühren vor,
so dass ein Nutzer der Vorrichtung gewünschte Empfängerdaten und eine Versandart
auswählen
kann. Anhand einer Gebührentabelle
wird in Kombination mit dem durch eine Waage ermittelten Gewicht
der Sendung eine Versandgebühr
ermittelt. Die Gewichtsinformation kann auch in Form eines Strichcodes
auf der Sendung angebracht sein. Der Kunde kann zusätzlich Sonderleistungen
wie eine Eil- oder Nachtzustellung auswählen, was zur Addition einer
Zusatzgebühr führt. Die
Vorrichtung setzt nun in definierte Formulare die verarbeiteten
Daten ein und druckt die Formulare aus.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Erstellen und
zum Verkaufen von Entgeltmarken bereitzustellen, wobei die Entgeltmarken
zum Versand von Postsendungen von einem Kunden zu einem Empfänger verwendbar
sind und das Verfahren dem Kunden einen einfachen und zu einem hohen
Maße auf
den Kunden angepassten Erwerb von Entgeltmarken ermöglicht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es ferner, eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens bereitzustellen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs
1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs
13 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich
aus den Unteransprüchen
2–12 und
14–17.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Erstellen und Verkaufen von Entgeltmarken an einer Vorrichtung
beinhaltet, dass die Entgeltmarken zum Versand von Postsendungen
von einem Kunden zu einem Empfänger
verwendbar sind. Die verschiedenen Schritte des Verfahrens sehen
die Speicherung von Kundendaten eines Kunden in einem Speichermittel
in Verbindung mit der Vorrichtung vor, wobei die Kundendaten wenigstens
die Adresse des Kunden beinhalten. Ferner erfolgt eine Speicherung mehrerer
einmaliger Identcodes in einem Speichermittel in Verbindung mit
der Vorrichtung. Das Speichermittel kann sich dabei innerhalb der
Vorrichtung oder entfernt von dieser befinden, wobei das Speichermittel
im zweiten Fall über
eine permanente oder temporär
hergestellte Leitung mit der Vorrichtung verbunden ist.
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In
einem Erfassungsmittel der Vorrichtung erfolgen die Erfassung der
Identifikation eines Kunden und die Zuordnung von Kundendaten zu
einem Kunden anhand der Identifikation in einem Verarbeitungsmittel
in Verbindung mit der Vorrichtung. Bei der Identifikation kann es
sich beispielsweise um eine Kundenkarte oder die Eingabe von Identifikationsangaben
wie Codes handeln. In einem Verarbeitungsmittel in Verbindung mit
der Vorrichtung werden dem Kunden anhand der Identifikation gespeicherte
Kundendaten zugeordnet und dem Kunden auf einem Anzeigemittel der
Vorrichtung die Adresse des Kunden zur Auswahl und/oder Änderung
angezeigt. Ferner wird das Gewicht einer Postsendung ermittelt. Die
Ermittlung des Gewichts kann beispielsweise durch Eingabe durch
den Kunden oder durch Aufbringen einer Postsendung auf eine Waage
erfolgen.
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Erfindungsgemäß wird ein
Identcode aus dem Speichermittel vergeben und in dem Verarbeitungsmittel
einer Entgeltmarke zugeordnet. Das Entgelt für den Versand der Sendung wird
in einem Verarbeitungsmittel in Verbindung mit der Vorrichtung berechnet
und das zu entrichtende Entgelt auf einem Anzeigemittel der Vorrichtung
angezeigt. Die Bezahlung der Entgeltmarke wird an einem Zahlmittel
der Vorrichtung durchgeführt,
was beispielsweise über die
Abbuchung eines Guthabenkontos, einen Geldeinwurf oder eine Geldbeziehungsweise
EC-Kartenfunktion erfolgen kann.
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Das
Verfahren sieht ferner den Ausdruck einer Entgeltmarke in einem
Druckmittel vor, wobei die Entgeltmarke wenigstens den vergebenen
Identcode aufweist. Falls der Kunde keine Blanko-Entgeltmarke gewählt hat, weist die Entgeltmarke
vorzugsweise auch die Adresse des Kunden auf.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird das Verfahren durch weitere Schritte ergänzt, welche
die Speicherung von Empfängeradressdaten,
welche einem Kunden zugeordnet sind, in einem Speichermittel in
Verbindung mit der Vorrichtung umfassen. Dem Kunden werden neben
seiner Adresse die Empfängeradressdaten, welche
dem an der Vorrichtung erfassten Kunden zugeordnet sind, auf einem
Anzeigemittel der Vorrichtung zur Auswahl angezeigt. Der Kunde kann
eine Empfängeradresse
auswählen,
welche automatisch in das Empfängerfeld
einer Entgeltmarke gedruckt werden soll. Das Druckmittel der Vorrichtung
druckt eine Entgeltmarke aus, wobei die Entgeltmarke neben dem vergebenen
Identcode und wahlweise der Kundenadresse nun auch eine Empfängeradresse aufweisen
kann.
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Die
gespeicherten Empfängeradressdaten können auf
verschiedene Weisen erstellt und an das Speichermittel übermittelt
werden. In einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung werden die Adressen von dem Kunden erstellt und an
das Speichermittel übermittelt.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung werden die Empfängeradressdaten von
einer externen Komponente erstellt, einem Kunden zugeordnet und
an das Speichermittel übermittelt.
Beispielsweise können
die Empfängeradressdaten
von einem Internetauktionshaus erstellt, einem Kunden zugeordnet
und an das Speichermittel übermittelt
werden. So sind die erforderlichen Empfängerdaten für eine Transaktion eines Internetauktionshauses
automatisch im Speichermittel hinterlegt und können vom Kunden zum Ausdrucken
auf einer Entgeltmarke ausgewählt
werden.
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In
einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der
Erfindung erstellt die Vorrichtung eine Quittung über die
verkaufte Entgeltmarke und gibt diese aus. Die Quittung kann beispielsweise
Angaben zum Standort der für
den Kauf verwendeten Vorrichtung, das Kaufdatum, das maximal zulässige Gewicht,
den Betrag und/oder den vergebenen Identcode enthalten.
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Es
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass es sich bei der
Vorrichtung zum Erstellen und Verkaufen einer Entgeltmarke um eine
elektronische Paketfachanlage handelt, welche wenigstens ein verschließbares Fach
zum Einstellen und Entnehmen einer Postsendung aufweist. Die Paketfachanlage
weist in einem derartigen Ausführungsbeispiel
neben Funktionen zur Annahme und Ausgabe von Postsendungen Mittel
zur Durchführung
eines Entgeltmarken-Verkaufs auf. Alternativ ist jedoch auch der
Verkauf von Paketmarken an einem anders gearteten Automaten, der
keine Paketfachanlage darstellt, vorstellbar.
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In
einem weiteren besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird der Identcode im Speichermittel durch wenigstens zwei Statusanzeigen
1 und 2 gekennzeichnet, von denen die Statusanzeige 1 angibt, dass
eine Entgeltmarke mit einem Identcode gedruckt wurde und die Statusanzeige
2 angibt, dass keine Entgeltmarke mit einem Identcode gedruckt wurde.
Die Statusanzeige eines Identcodes im Speichermittel ist zweckmäßigerweise beim
Start des Verfahrens auf 2 gesetzt und wird auf 1 gesetzt, nachdem
von der Vorrichtung eine Entgeltmarke mit dem Identcode ausgegeben
wurde.
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Die
Erfindung umfasst ferner eine Vorrichtung zum Erstellen und Verkaufen
von Entgeltmarken, wobei die Entgeltmarken zum Versand von Postsendungen
von einem Kunden zu einem Empfänger verwendbar
sind. Die Vorrichtung weist wenigstens ein Speichermittel in Verbindung
mit der Vorrichtung zum Speichern von Kundendaten und/oder Empfängeradressdaten
auf, welche einem Kunden zugeordnet sind, und zum Speichern von
mehreren einmaligen Identcodes genutzt werden können.
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Die
Vorrichtung umfasst ferner Erfassungsmittel zur Erfassung einer
Identifikation eines Kunden, Anzeigemittel zur Anzeige von Informationen
für einen
Kunden und Mittel zur Ermittlung des Gewichts einer Postsendung.
Ferner weist die Vorrichtung Verarbeitungsmittel auf, welche zur
Zuordnung von Kundendaten zu einem erfassten Kunden, zur Berechnung
eines Entgelts für
den Versand einer Postsendung anhand eines erfassten Gewichts und
zur Zuordnung eines Identcodes aus dem Speichermittel zu einer Entgeltmarke
dienen. Weitere Mittel der Vorrichtung sind Zahlmittel zum Zahlen
eines Entgelts für
eine Entgeltmarke und Druckmittel zum Drucken einer Entgeltmarke.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung handelt es sich bei der Vorrichtung um eine elektronische
Paketfachanlage, welche wenigstens ein verschließbares Fach zum Einstellen
und Entnehmen von Postsendungen aufweist. Das Speichermittel befindet
sich innerhalb der Vorrichtung oder ist entfernt von der Vorrichtung
positioniert und mit ihr verbindbar.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
und die zugehörige
Vorrichtung weisen bei der Erstellung und dem Verkauf von Entgeltmarken
verschiedene Vorteile auf. So lassen sich auf einfache Art Entgeltmarken
erstellen und verkaufen, welche zu einem hohen Maß an den
Kunden angepasst sind, da dieser wählen kann, wie viele und welche
Art der gespeicherten Daten automatisch in den Ausdruck einer Entgeltmarke übernommen
werden sollen. Dabei kann der Kunde auch auf den Ausdruck gespeicherter
Daten verzichten und eine Blanko-Entgeltmarke erwerben. Wünscht er
die Einfügung
bestimmter Daten, kann er diese über
eine Anzeige auswählen
und modifizieren, wodurch die aufwändige Eingabe seiner Absenderadresse
und/oder der Empfängeradresse
beispielsweise über
eine Tastatur entfällt,
da ihm sein persönliches
Empfängeradressbuch
zur Verfügung
gestellt werden kann.
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Das
Verfahren hat neben einem erhöhten Komfort
für den
Kunden ferner den Vorteil, dass Schreibfehler bei der Eingabe von
Adressen vermieden werden können
und sowohl Absender- als auch Empfängeradressen durch den Ausdruck
besser lesbar sind als handschriftliche Einträge. Dies erleichtert insbesondere
die automatische Verarbeitung der Postsendung bei einem anschließenden Sortier-
und Transportvorgang anhand der Adressangaben.
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Wird
das Verfahren so ausgebildet, dass nicht nur der Kunde Empfängeradressdaten
erstellt, sondern auch externe Einrichtungen spezifische Empfängeradressen
an das Speichermittel in Verbindung mit der Vorrichtung übertragen,
erhöht
dies die Flexibilität
des Verfahrens und den Nutzen für
den Kunden.
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Wird
die erfindungsgemäße Vorrichtung
in eine elektronische Paketfachanlage integriert, lassen sich die
Vorteile der flexiblen Nutzung einer Paketfachanlage mit weiteren
Vorteilen ergänzen.
Dem Kunden steht dadurch eine Vorrichtung zur Verfügung, durch
die er alle erforderlichen Transaktionen für die Annahme und den Versand
von Postsendungen abwickeln kann. Insbesondere kann er Entgeltmarken
erstellen und erwerben, welche er auf Postsendungen anbringt, die
er zur Abholung durch einen Logistikdienstleister in ein Fach der
Paketfachanlage einstellt.
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Weitere
Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anhand der Abbildungen.
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Von
den Abbildungen zeigt:
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1 ein
besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
integriert in eine elektronische Paketfachanlage;
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2 ein
Ausführungsbeispiel
einer mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
erstellten Entgeltmarke; und
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3 ein
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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3 zeigt
ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
integriert in eine elektronische Paketfachanlage 10. Die
Paketfachanlage weist vorzugsweise mehrere verschließbare Fächer zum
Einbringen und Entnehmen von Postsendungen durch Kunden und/oder Zusteller
auf. Die Anlage kann beispielsweise dazu genutzt werden, dass ein
Kunde 20 eine Postsendung 130 in ein Fach der
Paketfachanlage einstellt, welche daraufhin von einem Logistikdienstleister
entnommen und an einen Empfänger 30 übermittelt wird.
Zweckmäßigerweise
handelt es sich dabei um einen registrierten Kunden 20 eines
Gesamtsystems, das mehrere Paketfachanlagen an verschiedenen Orten
umfasst, so dass der Kunde an verschiedenen Paketfachanlagen Sendungen
entnehmen und einstellen kann.
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Die
Steuerung der Paketfachanlage weist spezifische Mittel zur Abwicklung
verschiedener Transaktionen an der Paketfachanlage auf. Zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens weist die
Vorrichtung wenigstens ein Speichermittel 60 in Verbindung
mit der Paktfachanlage auf. Bei dem Speichermittel handelt es sich
beispielsweise um eine Datenbank.
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Das
Speichermittel 60 kann sich lokal innerhalb der Paketfachanlage
oder örtlich
entfernt von dieser befinden, wobei das Speichermittel im zweiten Fall über eine
permanente oder temporär
hergestellte Leitung mit der Vorrichtung verbunden ist. Da vorzugsweise
mehrere Paketfachanlagen in ein Gesamtsystem eingebunden sind und
es vorteilhaft ist, diese zentral zu verwalten, hat es sich als
zweckmäßig erwiesen,
das Speichermittel 60 beispielsweise in einer zentralen
Datenverarbeitungseinheit entfernt von der jeweiligen Paketfachanlage
zu installieren. So haben mehrere Paketfachanlagen Zugriff auf die Daten
des Speichermittels, wobei die zentrale Datenverarbeitungseinheit
weitere Mittel wie beispielsweise eine Benachrichtigungskomponente
zum Austausch von Statusmitteilungen zwischen den Nutzern des Systems
aufweisen kann. Eine Benachrichtigungskomponente könnte einem
Dienstleister beispielsweise eine Mitteilung übermitteln, dass eine Postsendung
zur Abholung in eine Paketfachanlage eingebracht wurde.
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In
dem Speichermittel 60 sind die Daten zweckmäßigerweise
so strukturiert, dass sie für
den jeweiligen Bedarf der Paketfachanlagen abgerufen werden können. In
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind in dem Speichermittel wenigstens Kundendaten 40 und
mehrere einmalige Identcodes 120 gespeichert. Die Kundendaten
sind vorzugsweise kundenbezogen gespeichert, während die Identcodes anlagenbezogen
gespeichert werden können. So
wird für
eine Paketfachanlage ein bestimmter Identcode-Kreis vergeben, auf
den bei der Vergabe für
Entgeltmarken an dieser Paketfachanlage zurückgegriffen werden kann. Es
ist auch möglich,
die Identcodes ohne Bezug zu einer bestimmten Paketfachanlage des
Systems zu speichern, so dass alle Anlagen auf einen gemeinsamen
Identcode-Kreis zugreifen können.
Bei einer Ausführungsform
mit einem lokalen Speichermittel in jeder Paketfachanlage wird vorzugsweise
ebenfalls für
jedes Speichermittel ein bestimmter Identcode-Kreis vergeben.
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Von
der Erfindung umfasst ist ferner eine Ausführungsform, bei der das Speichermittel 60 durch
zwei getrennte Vorrichtungen gebildet wird, von denen beispielsweise
ein Teilmittel zentral alle Kunden- und Empfängerdaten verwaltet, während sich
das andere Teilmittel innerhalb einer Paketfachanlage befindet und
die jeweils für
eine Anlage vergebenen Identcodes enthält.
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Die
Erstellung der verschiedenen Adressdaten im Speichermittel 60 kann
auf verschiedene Arten erfolgen. Zweckmäßigerweise werden bei der Registrierung
eines Kunden im Gesamtsystem seine Kundendaten 40 erfasst,
was neben weiteren Angaben vorzugsweise auch die Erfassung der Kundenadresse
betrifft, so dass diese kundenbezogen abgespeichert werden kann.
Die Auswahl an Empfängeradressen 50 eines
Kunden können
von diesem beispielsweise über
eine Internetapplikation des Systems eingegeben und an das damit
in Verbindung stehende Speichermittel 60 übermittelt
werden. Dabei können
angelegte Empfängerprofile
zweckmäßigerweise
jederzeit vom Kunden ergänzt,
modifiziert oder gelöscht
werden. Darüber
hinaus können
Empfängeradressen
durch eine externe Komponente 21 erstellt und an das Speichermittel 60 übermittelt
werden.
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Die
Paketfachanlage weist ferner Erfassungsmittel 100 zur Erfassung
von Identifikationen eines Kunden 20 auf. Bei den Identifikationen
kann es sich beispielsweise um Kundenkarten (Magnetkarten, RFID-Karten,
etc.), Codes, biometrische Verfahren oder Interaktionsmittel wie
Mobiltelefone oder andere digitale Geräte handeln. Entsprechend können die
Erfassungsmittel beispielsweise als Kartenlesegeräte, Tastaturen
oder Touchscreens ausgeformt sein, über welche die Identität eines
Kunden erfasst wird. Anhand der Identifikation werden typischerweise
die Zugriffsrechte des Kunden überprüft, und
nur bei gültiger
Identifikation wird einem Kunden der Zugriff auf Funktionen der
Vorrichtung freigegeben. Anhand der Kundenidentifikation können dem
Kunden so auch Kundendaten wie seine Adresse oder die zu seinem
Profil gehörenden
Empfängeradressen
zugeordnet werden.
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Die
Vorrichtung weist ferner Anzeigemittel 70 zur Anzeige von
Informationen für
den Kunden 20 oder einen Logistikdienstleister auf. Auf
dem Anzeigemittel wird nach einem erfolgreichen Login des Kunden
vorzugsweise ein Funktionsmenü angezeigt, welches
unter anderem Funktionen zum Kauf einer Entgeltmarke umfasst. Durch
Auswahl dieses Menüpunkts
wird der Kunde zum Vorgang des Entgeltmarken-Verkaufs geführt, welcher
anhand der Zuordnung seiner Kundendaten personalisiert erfolgen kann.
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Der
Vorgang des Entgeltmarkenkaufs durch einen Kunden kann verschiedene
Grade der Personalisierung beinhalten. So kann dem Kunden seine Adresse
als Absenderadresse zum Druck auf die Entgeltmarke angezeigt werden.
Der Kunde kann dabei auch auf Einfügung der angezeigten Adresse
verzichten und so eine Blanko-Entgeltmarke erzeugen oder die angezeigte
Adresse beispielsweise verändern
und dann zum Druck auswählen.
Darüber
hinaus können
dem Kunden die von ihm hinterlegten Empfängerprofile zur Auswahl angezeigt
werden. Falls eine vom Kunden gewünschte Empfängeradresse nicht in den hinterlegten
Profilen enthalten ist, kann er diese Adresse manuell eingeben.
Dabei ist es vorteilhaft, dass der Kunde wählen kann, ob diese neue Empfängeradresse
abgespeichert und in Zukunft ebenfalls verfügbar gemacht werden soll.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung werden die auswählbaren
Empfängerprofile
durch Adressangaben externer Komponenten und Systeme ergänzt. Dabei
kann es sich beispielsweise um Daten eines Internetauktionshauses
handeln, welche nach dem Verkauf einer Ware durch den Kunden automatisch
an das Speichermittel 60 übermittelt werden. Will der
Kunde daraufhin die betreffende Ware versenden, steht ihm die korrekte
Empfängeradresse
an einer Paketfachanlage zum sofortigen Druck auf eine Entgeltmarke
zur Verfügung.
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Zum
Druck einer Entgeltmarke wird ein in dem Speichermittel 60 gespeicherter
Identcode 120 vergeben und durch ein Verarbeitungsmittel 80 einer Entgeltmarke
zugeordnet. Zur Berechnung des Entgelts wird das Gewicht der Sendung
erfasst. Die Erfassung des Gewichts erfolgt beispielsweise über die Eingabe
durch den Kunden. Dabei kann er vorzugsweise zwischen mehreren Gewichtsklassen
wählen, wie
es beispielsweise in dem Verfahrensablauf in 3 dargestellt
ist. In einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird das Gewicht durch eine Waage in Verbindung mit
der Paketfachanlage erfasst. Dies kann jedoch zweckmäßigerweise
nur durchgeführt
werden, wenn eine Entgeltmarke für eine
bestimmte Sendung erstellt wird, welche danach sofort zur Abholung
in die Paketfachanlage eingestellt wird.
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Durch
das Gewicht kann das Entgelt für
die Beförderung
einer Sendung mit diesem Gewicht in dem Verarbeitungsmittel 80 berechnet
werden. In einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung fließen
in die Berechnung Informationen aus der Empfängeradresse ein, so dass beispielsweise
der Transport im In- oder Ausland berücksichtigt werden kann. Das
zu entrichtende Entgelt wird dem Kunden auf dem Anzeigemittel 70 angezeigt,
woraufhin an der Vorrichtung ein Bezahlvorgang durchgeführt werden
kann. Die Bezahlung der Entgeltmarke kann auf verschiedene Arten
erfolgen. Beispielsweise kann der Betrag von einem Guthabenkonto
des Kunden abgebucht werden. Möglich
sind ferner bekannte System wie der Geldeinwurf oder die Kartenzahlung.
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Der
Identcode wird zusammen mit den möglicherweise ausgewählten Adressangaben
in einem Druckmittel 140 auf die Entgeltmarke gedruckt
und die Entgeltmarke ausgegeben. Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer Entgeltmarke ist der 2 zu entnehmen.
Neben der Entgeltmarke wird vorzugsweise eine Quittung für den Kunden
erstellt. Die Entgeltmarke umfasst neben dem Identcode und den Adressdaten
vorzugsweise eine Angabe darüber,
dass das Entgelt für
die Marke bereits bezahlt wurde. Ferner können Angaben zum Dienstleister
enthalten sein, bei welchem der Transport bezahlt wurde. Die Entgeltmarke
weist vorzugsweise in bekannter Weise eine Klebeschicht auf der
Rückseite auf
und kann so auf Postsendungen der jeweils bezahlten Gewichtsklasse
aufgebracht werden.
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Mit
einer Entgeltmarke versehene Postsendungen werden vorzugsweise in
einer Paketfachanlage zur Abholung durch einen Dienstleister eingestellt,
die Entgeltmarken können
jedoch auch zum herkömmlichen
Versand von Paketen über
eine Postfiliale verwendet werden. Der Versand über eine Paketfachanlage bietet
jedoch die Möglichkeit
einer effektiven Entgeltsicherung, so dass es zweckmäßig sein
kann, den Versand auf eine Einstellung in einer Paketfachanlage
einzuschränken.
Es kann jedoch auch möglich
sein, dass auch bei der Paketaufgabe etwa in einer Postfiliale durch
einen Erstscan am Schalter ermittelt wird, ob ein vorliegender Identcode gültig ist
oder nicht. Ist dies vorgesehen, kann das System der codebasierten
Entgeltsicherung unabhängig
vom Aufgabekanal realisiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass
diese Form der Entgeltsicherung nur bei Sendungen erfolgt, die in
einer wie in der Erfindung beschriebenen Vorrichtung ausgedruckt werden,
so dass eine unmittelbare Passung von Identcode und Statusanzeige
(Gültigkeit
des Identcodes) im Speichermittel vorgenommen werden kann.
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Der
Identcode 120 ist im Speichermittel 60 durch wenigstens
zwei Statusanzeigen gekennzeichnet, von denen die erste Statusanzeige
1 angibt, dass eine Entgeltmarke 110 mit diesem Identcode gedruckt
wurde. Die zweite Statusanzeige 2 gibt an, dass keine Entgeltmarke
mit diesem Identcode gedruckt wurde. Falls die Vergabe der Identcodes
zentral erfolgt, kann eine weitere Statusanzeige beispielsweise
angeben, dass und für
welche Paketfachanlage ein Identcode vergeben wurde.
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Die
Statusanzeige eines Identcodes wird zweckmäßigerweise beim Start des Verfahrens
auf 2 gesetzt, da noch kein Identcode vergeben wurde. Der Status
wird auf 1 gesetzt, nachdem von der Vorrichtung eine Entgeltmarke
mit dem jeweiligen Identcode ausgegeben wurde. Vorzugsweise wird
ein Verfahren zur Annahme von Postsendungen mit Entgeltmarken daraufhin
so durchgeführt,
dass die Statusanzeige eines Identcodes auf 2 zurückgesetzt
wird, sobald er im Zusammenhang mit einer einzustellenden Postsendung
an einer Paketfachanlage oder an einem anderen Aufgabekanal erfasst
wurde. Dies bedeutet, dass eine bezahlte Entgeltmarke zum Transport
einer Sendung eingesetzt wurde und der vergebene Identcode erneut
vergeben werden kann, wobei dies sofort oder nach einer beliebig
zu bestimmenden zeitlichen Latenz geschehen kann.
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Dabei
kann die Statusanzeige dazu genutzt werden, eine Entgeltsicherung
durchzuführen,
indem vor dem Einstellen einer Postsendung eine Überprüfung der Statusanzeige des
dabei erfassten Identcodes erfolgt. Dabei werden nur Postsendungen
mit vorhandenen Identcodes der Statusanzeige 1 angenommen, wodurch
gewährleistet
ist, dass es sich um verkaufte und noch nicht verwendete Entgeltmarken handelt.
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- 10
- Vorrichtung/Paketfachanlage
- 20
- Kunde
- 21
- Externe
Komponente
- 30
- Empfänger
- 40
- Kundendaten
- 50
- Empfängeradressdaten
- 60
- Speichermittel
- 70
- Anzeigemittel
- 80
- Verarbeitungsmittel
- 90
- Zahlmittel
- 100
- Erfassungsmittel
- 110
- Entgeltmarke
- 120
- Identcode
- 130
- Postsendung
- 140
- Druckmittel