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Die
Erfindung betrifft ein Mobilfunk-Endgerät mit zusätzlicher Sprechfunk-Funktionalität.
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Staatliche
Einrichtungen und Organisationen sowie Firmen mit Sicherheits- oder
Rettungsaufgaben nutzen traditionell neben den öffentlichen Telefonverbindungen – früher ausschließlich als
Festnetz-Verbindungen verfügbar – mobile
Nachrichtenverbindungen, wie den Polizeifunk oder Sprechfunkverbindungen.
Nur auf diesem Wege waren vor der Einführung der Mobilfunknetze vor
Ort tätige
Mitarbeiter bzw. Einsatzgruppen zuverlässig auch dann erreichbar,
wenn keine leitungsgebundene Telefonverbindung vorhanden oder herstellbar
war.
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Die
technische Infrastruktur dieser drahtlosen Nachrichtensysteme war
und ist völlig
unabhängig
von der des leistungsgebundenen Telefonnetzes; insbesondere gilt
dies auch für
die jeweiligen Endgeräte.
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Mit
der massenhaften Verbreitung der Mobilfunktechnik und der in den
Industrieländern
inzwischen praktisch vollständigen
Flächenabdeckung durch
mindestens ein Mobilfunknetz ist die mobile Erreichbarkeit über ein öffentliches
Telekommunikationsnetz alltäglich
geworden. Es versteht sich, dass die genannten Einrichtungen und
Firmen die Mobilfunknetze ebenso nutzten wie Privatleute und Wirtschaftsunternehmen.
Damit sind ihre Mitarbeiter an den weitaus meisten potentiellen
Einsatzorten leicht und vergleichsweise zuverlässig erreichbar.
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Aufgrund
dessen haben sich auch bereits spezielle Nutzungsformen der Mobilfunknetze
herausgebildet, wie der Bahnfunk nach dem Standard GSM-R, der einen
separaten Frequenzbereich von 4 MHz Breite bei 900 MHz mit 19 Kanälen zugewiesen bekommen
hat. Da dieses Frequenzband direkt an den öffentlich genutzten EGSM-Bereich
angrenzt, bietet sich die Nutzung vorhandener, hinsichtlich der Betriebsfrequenz
geringfügig
modifiziertem Mobilfunk-Endgerätemodule
für diesen
Dienst an. Es versteht sich, dass bei Nutzung der öffentlichen
Mobilfunknetze unveränderte
Standard-Mobiltelefone Verwendung finden können.
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Die
erwähnten
Einrichtungen, Organisationen und Firmen stellen jedoch an die mobile
Kommunikation teilweise Anforderungen, die durch die öffentlichen
Mobilfunknetze nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden können. Hierzu
zählen
die Dienste
- – Voice Broadcast Service (VBS)
= gerichteter Sammelruf von einem Teilnehmer zu einer Teilnehmergruppe,
- – Voice
Group Call Service (VGCS) = Gruppenruf mit Sprechübergabemöglichkeit
per Knopfdruck,
- – Enhanced
Multi-Level Precedence and Premption (eMLPP) = Verbindungsaufbau
mit höherer Priorität und Verdrängung von
Verbindungen mit niedriger Priorität,
- – Functional
Addressing = Dynamische Nummernzuteilung,
- – Location
Dependent Adressing = vom Standort abhängiger Verbindungsaufbau.
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Es
sind allerdings Aktivitäten
im Gange, durch Erweiterung der Netz-Funktionalität derartige Dienste
auch in auf dem normalen GSM-Standard basierenden Netzen anzubieten.
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Ein
weiteres Problem bei der Nutzung von öffentlichen Mobilfunknetzen
durch mit Sicherheits- bzw. Rettungsaufgaben betraute Einrichtungen
und Firmen liegt, jedenfalls für
einige Nutzer, im Erfordernis der Erreichbarkeit auch an Punkten,
die von GSM-Netzen nicht oder jedenfalls nicht zuverlässig abgedeckt
werden, wie etwa in Treppenhäusern
von Hochhäusern,
Kellern, Kanälen
oder Schächten
oder unter Tage. Um eine zuverlässige
Erreichbarkeit der Mitarbeiter auch an solchen Punkten zu gewährleisten
und im übrigen
Funktionen der oben beschriebenen Art unabhängig von wirtschaftlich motivierten und
limitierten Bemühungen
einzelner Mobilfunk-Netzbetreiber verfügbar zu haben, wird an der Verfügbarkeit
von Sprechfunkverbindungen, parallel zu Mobilfunkverbindungen, festgehalten.
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Hinsichtlich
der Ausstattung der erwähnten Einrichtungen
und Firmen mit Mitteln zur mobilen Kommunikation ist auch zu beachten,
dass es ggf. erforderlich sein kann,
- – einen
Frequenzbereich für
die Kommunikation zu verwenden, der nicht an den Frequenzbereich des
Mobilfunknetzes grenzt,
- – ein
Modulationsverfahren zu verwenden, dass zu dem Modulationsverfahren
von Mobiltelefonen nicht kompatibel ist,
- – größere Sendeausgangsleistungen
zu verlangen, als Mobiltelefone bieten und auch nicht durch sog.
Nachrüsten
erreicht werden können,
- – spezielle
Betriebsverhalten zu unterstützen,
wie z.B. Repeaterfunktion zwischen anderen Mobilteilen,
- – netzwerkunabhängig die
Funktionen VBS, VGCS, eMLPP, Functional Addressing, Location Dependent
Addressing zu unterstützen.
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Ausgehend
von den erläuterten
Prämissen, hat
es in der Vergangenheit Versuche zu einer Umrüstung herkömmlicher Mobiltelefone zur
Erfüllung eines
Teils der genannten Anforderungen gegeben. Hierbei von einem herkömmlichen
Mobiltelefon auszugehen, ist durch deren technische Ausgereiftheit und
niedrige Kosten zu begründen.
Diese Versuche haben aber nur begrenzten Erfolg gehabt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe der Bereitstellung eines verbesserten
Mobilfunk-Endgerätes
der gattungsgemäßen Art
zugrunde, welches variabel an die besonderen Anforderungen verschiedener
Nutzer im Bereich der öffentlichen
Sicherheit und des Rettungswesen anpassbar und daher für eine weite
Verbreitung geeignet sein und eine lange (moralische) Lebensdauer
haben soll.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Mobilfunk-Endgerät mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Zweckmäßige Fortbildungen
des Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Ein
wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, ein aus zwei voneinander
unabhängigen Sendeempfangseinheiten,
die einzeln. oder insbesondere auch gleichzeitig betrieben werden
können, bestehendes
Mehrfunktions-Handgerät
bereitzustellen. Eine dieser Einheiten ist für den Betrieb in einem Mobilfunk netz,
insbesondere nach dem GSM-Standard, und die andere für einen
Sprechfunkbetrieb angepasst.
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Aufgrund
der im beschriebenen Einsatzbereich unvermeidlichen und auch durchsetzbaren
höheren
Gerätekosten,
verbunden mit der Anforderung weitgehender Variabilität, bietet
das vorgeschlagene modulare Konzept gegenüber früheren Entwicklungs-Ansätzen erhebliche
Vorteile: So ist es möglich,
kostengünstige
Standard-GSM-Module im Mobilgeräteteil
ebenso einzusetzen wie höherwertige GSM-GPRS-Module
oder auch HSCSD- oder UMTS-Module. Weiterhin kann neben den inzwischen üblichen
Dualband-Modulen auf Triband-Module sogar Quadband-Module zurückgegriffen
werden, sofern der potentielle territoriale Einsatzbereich der Nutzer über den
lokalen Abdeckungsbereich der GSM-Netze hinaus reicht. Wahlweise
sind auch Mobilfunk-Module
unterschiedlicher Sendeleistungsklassen einsetzbar. In ähnlicher
Weise lassen sich beim vorgeschlagenen modularen Geräteaufbau Sprechfunkmodule
mit unterschiedlichen Leistungsparametern und diversen Ausstattungsvarianten
der Benutzerschnittstelle, entsprechend den konkreten Nutzeranforderungen,
einbauen.
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Durch
die Trennung beider Systeme ist eine gegenseitige Beeinflussung
(z.B, beim Protocol Stack oder Betriebssystem) gering gehalten,
und beide Module lassen sich unabhängig voneinander weiterentwickeln
bzw. weiterentwickelte Ersatzmodule einsetzen. Applikationen für beide
Module lassen sich, weitgehend ohne störende Randbedingungen aus dem
jeweils anderen Modul, bedarfsgerecht entwickeln. Hierzu zählt die
geeignete Wahl von Kodierungsverfahren, z.B. CTCSS (Continues Tone
Code Squelch System) oder DCS (Digitally Coded Squelch) oder die
Realisierung spezieller Betriebsfrequenzen.
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Eine
Weiterentwicklung des modularen Konzeptes betrifft die Wahl von
Standard-Gehäusen
oder aber industrietauglichen oder Outdoor-Gehäusen, die aus Wahl geeigneter
Stromversorgungen (etwa mit besonders leistungsfähigen Akkus für den Langzeit-Einsatz) oder die
Auswahl von an besondere Anforderungen angepassten Elementen der
Benutzerschnittstelle, wie etwa Hörkapseln bzw. Lautsprechern
oder Freisprecheinrichtungen. Schließlich ermöglicht das modulare Konzept
auch eine zuverlässigere
und kostengünstigere
Bereitstellung von Ersatzteilen bzw. -komponenten bzw. die Nachrüstung mit
weiterentwickelten Modulen, die – gemäß den Roadmaps der Hersteller
von GSM-Modulen – abwärtskompatibel
sind.
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Schließlich bietet
das vorgeschlagene modulare Konzept aufgrund seiner großen Variabilität und Anpassbarkeit
auch für
extreme Anforderungen den potentiellen Vorteil, wesentliche Komponenten
(bezogen auf den vergleichsweise kleinen Kreis der Bedarfsträger) in
einigermaßen
großen
Stückzahlen
absetzen und damit die Preise in einem verträglichen Rahmen halten zu können.
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Zur
leichten Realisierung der oben erwähnten Vorteile ist in einer
bevorzugten Ausführung
das Mobilfunk-Sende/Empfangsmodul und/oder das Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul
als austauschbarer, im Wesentlichen geschlossener Block, insbesondere
mit standardisierter Steckverbindungskonfiguration für gehäuseinterne
Anschlüsse,
ausgebildet. Die Ausschöpfung
der Möglichkeiten
dieser bevorzugten Ausführungen
erfordert die Festlegung einer vorbestimmten ("standardisierten") internen Anschlussfiguration sowie
der verfügbaren
Innenraum-Volumina für
die einzelnen Module, dies erscheint aber als praktisch realisierbar.
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Eine
weitere Ausführung
sieht vor, dass neben einer Hör-
und einer Sprechkapsel weitere Teile der Mobilfunk-Benutzerschnittstelle,
insbesondere mindestens ein Bereich des Displays und/oder Teile einer
Eingabetastatur und/oder Sprachsteuermittel, zugleich Teile der
Sprechfunk-Benutzerschnittstelle bilden. Hierdurch lässt sich
insbesondere die für
die Anzeige- und Bedienelemente benötigte Fläche auch dann begrenzen, wenn
die Größe der einzelnen
Elemente (etwa im Sinne leichter Ablesbarkeit bzw. Bedienbarkeit
unter erschwerten Einsatzbedingungen) nicht zu sehr reduziert werden
soll. Zudem lassen sich mit dieser Ausführung Vereinfachungen der Bedienung
für den
Nutzer erreichen.
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Für einen
Großteil
der sinnvollen Anwendungen eignet sich besonders ein stoßfestes
und wasserdichtes Handgerätegehäuse. Obgleich
dieses etwas kostenaufwendiger als ein Standard-Gehäuse ist,
entspricht es in besonderer Weise den hohen Anforderungen potentiellen
Nutzer. In diesem Sinne ist auch eine spezielle Dimensionierung
und ergonomisch vorteilhafter Gestaltung und/oder optischer Hervorhebung
der wichtigsten Bedienelemente von Vorteil.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführung
sieht selbsttätige
oder interaktive Betriebsart-Umschaltmittel zur Umschaltung zwischen
einem Mobilfunkbetrieb und einem Sprechfunkbetrieb vor. In einer
Fortbildung dieser Ausführungsform
weisen die Betriebsart-Umschaltmittel Umschalt-Erfassungsmittel
auf, welche im Ansprechen auf die Eingabe einer vorbestimmten Mobilfunk-Rufnummer
und die Erfassung ungenügender
Feldstärke
des Mobilfunknetzes oder des Nichtzustandekommens der gewünschten
Verbindung ein Steuersignal zur Umschaltung auf eine vorbestimmte
Sprechfunkverbindung ausgeben. Eine weitere Fortbildung dieses Gedankens
sieht vor, dass die Betriebsart-Um schaltmittel Umschalt-Erfassungsmittel
aufweisen, welche im Ansprechen auf die Aktivierung einer vorbestimmten
Sprechfunkverbindung und die Erfassung des Nichtzustandekommens
der gewünschten
Verbindung ein Steuersignal zum Abruf oder zur Anwahl einer vorbestimmten
Mobilfunk-Rufnummer ausgeben.
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Die
erwähnte
Umschaltung kann einerseits vollautomatisch erfolgen, alternativ – und aus
diesseitiger Sicht bevorzugt – wird
sie durch den Nutzer aufgrund einer deutlich wahrnehmbaren Anzeige
einer Umschalt-Option selbst vorgenommen. Bei dieser letztgenannten
Ausführung
weisen die Betriebsart-Umschaltmittel
Umschalt-Anzeigemittel zur optischen und/oder akustischen oder telemetrischen
Anzeige einer Umschalt-Option und Auslösemittel zur Ausführung der
Umschalt-Option im Ansprechen auf eine, insbesondere einschrittige,
Eingabe durch den Nutzer oder ein Fernwirksignal auf.
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Eine
weitere zweckmäßige Ausführung, bei der
in vorteilhafter Weise von bewährten
Möglichkeiten
der Mobilfunknetze Gebrauch gemacht wird, sieht die Nutzung von
dort etablierten Authentisierungsmechanismen auch für die Sprechfunk-Komponente
des vorgeschlagenen Gerätes
vor. In diesem Sinne sind dem Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul Sprechfunk-Autorisierungsmittel
zugeordnet, welche eingangsseitig mit Standard-Authentisierungsmitteln des
Mobilfunk-Sende/Empfangsmoduls verbunden sind, die ihrerseits Daten
auf einer SIM-Karte einer vergleichenden Verarbeitung mit einer
nutzerseitigen Eingabe, insbesondere der Eingabe einer PIN oder von
biometrischen Daten, unterziehen.
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Sofern
bei bestimmten Nutzern gegenüber dem
Sicherheitsstandard der GSM-Netze noch erhöhte Anforderungen an die Autorisierung
des Sprechfunkverkehrs bestehen, können die Sprech funk-Autorisierungsmittel
zusätzliche
Sprechfunk-Authentisierungsmittel aufweisen, die eine Aktivierung
des Sprechfunk-Sende/Empfangsmoduls
nur in Abhängigkeit
von einer zusätzlichen
nutzerseitigen Eingabe ermöglichen.
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In
einer besonders leicht, auch in Extremsituationen, zu bedienenden
Ausführung
sind Abschnitte beider Benutzerschnittstellen parallel in Betrieb,
um betriebsrelevante Informationen über beide Kommunikationswege
sofort und parallel verfügbar
zu haben bzw. eingeben zu können.
Hierzu weist insbesondere das Display einen vorbestimmten Mobilfunk-Anzeigebereich
und einen vorbestimmten Sprechfunk-Anzeigebereich auf, die mit separaten
Mobilfunk-Anzeigesteuermitteln bzw. Sprechfunk-Anzeigesteuermitteln verbunden sind
und die simultane Anzeige von Informationen zu einem optionalen
Mobilfunkbetrieb und Sprechfunkbetrieb ermöglichen. In ähnlicher Weise
kann vorgesehen sein, dass eine Eingabetastatur oder ein entsprechender
Eingabeabschnitt eines Touchscreen-Displays einen vorbestimmten
und optisch entsprechend gekennzeichneten Mobilfunk-Eingabeabschnitt
und Sprechfunk-Eingabeabschnitt aufweist. Schließlich ordnet sich diesem Konzept
eine Ausführung
unter, bei der eine OK/Bestätigungs-Taste
und/oder eine Rufannahme- und/oder Beendigungs-Taste
bzw. entsprechende Abschnitte eines Touchscreen-Displays von der
Mobilfunk-Benutzerschnittstelle und der Sprechfunk-Benutzerschnittelle
geteilt werden. Hierdurch werden insbesondere Bedienungsfehler in
Nutzungssituationen mit extremer psychischer Belastung vermieden.
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Vorteile
und Zweckmäßigkeiten
der Erfindung ergeben sich im übrigen
aus den abhängigen Ansprüchen sowie
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugte Ausführungsbeispiele anhand der
Figuren. Von diesen zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Mobilfunk-Endgerätes in Form eines
(vereinfachten) Funktions-Blockschaltbildes,
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2 eine
schematische Außenansicht
eines erfindungsgemäßen Mobilfunk-Endgerätes als Draufsicht,
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3 eine
schematische Darstellung eines Abschnittes des Bedienfeldes eines
Mobilfunk-Endgerätes
nach einer Ausführungsform
der Erfindung,
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4 eine
schematische Darstellung eines Funktionsabschnittes eines Mobilfunk-Endgerätes nach
einer Ausführungsform
der Erfindung und
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5 eine
schematische Darstellung eines weiteren Funktionsabschnittes eines
Mobilfunk-Endgerätes
nach einer Ausführungsform
der Erfindung,
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1 zeigt
schematisch den Grundaufbau der im Zusammenhang mit der Erfindung
wesentliche Abschnitte eines kombinierten Mobilfunk/Sprechfunk-Endgerätes 1.
Hierin steuert ein Controller 3 sämtliche Gerätefunktionen, die von einer
Akku-Stromversorgung 5 mit
Strom versorgt werden. Ein Mobilfunkteil wird durch ein GSM/GPRS-Modul 7 gebildet,
dem (in an sich bekannter Weise) eine Mobilfunkantenne 9 und
Authentisierungsmittel 11 zugeordnet sind, die eine SIM-Karte 11a einschließen. Ein
Sprechfunkteil des Kombinationsgerätes 1 wird durch eine
Sprechfunk-Sende/Empfangseinheit 13 gebildet, der eine Sprechfunkantenne 15 zugeordnet
ist.
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Zur
Steuerung der Gerätefunktionen
durch den Nutzer über
den Controller 3 ist eine Benutzerschnittstelle 17 vorgesehen, die – in an
sich bekannter Weise – ein
Display 17a, eine Eingabetastatur 17b, eine Sprechkapsel 17c,
eine Hörkapsel 17d und (optional)
weitere Schnittstellenelemente 17e umfasst. Die Benutzerschnittstelle 17 dient
zur Anzeige von Gerätefunktionen
bzw. Nachrichten, die beide Geräteabschnitte
betreffen, und ebenso für
Eingaben im Zusammenhang mit beiden Grundfunktionen des Kombinationsgerätes 1.
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2 zeigt
ein beispielhaftes Äußeres des Kombinationsgerätes 1.
Das Gerät
hat ein robustes, weitgehend stoßfestes und wasser- sowie staubdichtes
Gehäuse 19 für den Outdoor-Einsatz.
Im dargestellten Beispiel ist das Gehäuse 19 mit einem Bügel 21 versehen,
welcher zugleich als Handgriff und Tragschlaufe dient und die Mobilfunk-Antenne 9 und/oder
die Sprechfunk-Antenne 15 (siehe 1) aufnehmen
kann.
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Das
in üblicher
Weise als hinterleuchtetes LCD-Display ausgeführte Display 17a ist
hier in zwei (nicht gesonderte bezeichnete) Anzeigeabschnitte unterteilt,
von denen der obere (größere) für Anzeigen
im Zusammenhang mit der Mobilfunk-Funktion des Gerätes vorgesehen ist, während der
untere (kleinere) für
Anzeigen im Zusammenhang mit der Sprechfunk-Funktionalität vorgesehen ist. Auf der Frontseite
des Gehäuses 19 ist
(in an sich üblicher Weise)
die Eingabetastatur 17b angeordnet. Diese umfasst (nicht
gesondert bezeichnete) Tasten, die allein zur Bedienung des Mobilfunk-Abschnittes
dienen (etwa alphanumerische Tasten zur Rufnummerneingabe und Texterstellung),
von beiden Geräteabschnitten
gemeinsam genutzte Tasten (etwa Softkeys für die Menüsteuerung) sowie schließlich für beide
Geräteabschnitte
getrennte Tasten (im dargestellten Beispiel etwa separate Rufannahme-Tasten 23.1, 23.2 und
Beendigungs-Tasten 25.1, 25.2. Zur Übertragung
von Texten oder Signalisierungen können die Tastatur (und auch
andere Tasten) ggf. auch im Funkgerätebereich genutzt werden.
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Neben
der Front-Tastatur 17b sind an beiden Seitenflächen des
Gehäuses 19 zusätzliche
Eingabeelemente vorgesehen, die der Funktionseinheit 17e nach 1 zuzuordnen
sind. Beispielhaft sind bei dem in 2 gezeigten
Gerät Eingabeelemente 27.1 auf
der (von oben gesehen) linken Gehäuseseite zur Bedienung des
Mobilfunkabschnittes vorgesehen, während auf der rechten Gehäuseseite
vorgesehene Bedienelemente 27.2 zur Bedienung des Sprechfunkabschnittes
ausgebildet sind. Es kann sich bei diesen zusätzlichen Bedienelementen etwa um
Einstellelemente für
die Lautstärke,
für die
Displayhelligkeit, für
eine Geräuschunterdrückung, für separates
Ein- und Ausschalten der Geräteabschnitte
oder zur manuellen direkten Umschaltung zwischen beiden Abschnitten
handeln, besonders bevorzugt aber zur Realisierung einer "Push-to-talk"-Funktion.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass die Tastatur- und sonstigen Bedienelemente
gemäß den besonderen
Anforderungen im Geräteeinsatz
nach ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet und zur leichten Bedienung
insbesondere hinreichend groß, klar
voneinander getrennt und griffig ausgeführt sind. Die oben beispielhaft
genannten Belegungen weichen später
den Vorgaben der Geräteentwickler
oder anderen Vorgaben.
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3 zeigt
eine gegenüber
der in 2 gezeigten Tastatur 17b abschnittsweise
modifizierte Eingabetastatur 17b'. Diese Tastatur umfasst neben einem
herkömmlichen
alphanumerischen Tastensatz 29 eine Navigationswippe 31,
eine Löschen-Taste 33 und
eine OK-Taste 35 zur Menüsteuerung (wobei die OK-Taste
sowohl zur Bedienung des Mobilfunkabschnittes wie auch des Sprechfunkabschnittes
dient) und schließlich
eine Rufannahme- Taste 37 für beide Geräteabschnitte
und eine Beendigungs-Taste 39 für beide
Geräteabschnitte.
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4 zeigt
einen Funktionsabschnitt einer Ausführungsform des vorgeschlagenen
Mobilfunk/Sprechfunk-Kombinationsgerätes, welche eine Umschaltung
zwischen beiden Gerätefunktionen
in zweckmäßiger Weise
realisiert. Dieser Geräteabschnitt
umfasst eine mit der Eingabetastatur 17b verbundene erste
Erfassungseinheit 41 zur Erfassung der gültigen Eingabe
einer Mobilfunk-Rufnummer, eine zweite Erfassungseinheit 43 zur
Erfassung der lokalen Feldstärke
des vom Kombinationsgerät
genutzten Mobilfunknetzes und eine dritte Erfassungseinheit (Zählereinheit) 45 zur
Erfassung einer vorbestimmten Anzahl von ausgehenden Rufen des Mobilfunkabschnittes.
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Den
Erfassungseinheiten 41 bis 45 nachgeschaltet ist
eine Umschalt-Erfassungseinheit 47, die über die
erste Erfassungseinheit 41 in Bereitschaft versetzt wird.
Im Ansprechen auf die Erfassung einer ungenügenden Mobilfunk-Feldstärke durch
die zweite Erfassungseinheit 43 am Einsatzort des Kombinationsgerätes gibt
die Umschalt-Erfassungseinheit 47 umgehend ein Umschaltsignal
an eine Sprechfunk-Umschalteinheit 49 aus. Ebenso gibt
die Umschalt-Erfassungseinheit 47 ein Umschaltsignal aus, wenn
zwar eine ausreichende Netzfeldstärke vorliegt, aber ein entsprechendes
Ausgangssignal der dritten Erfassungseinheit 45 die Nicht-Erreichbarkeit der
gewünschten
Mobilfunk-Rufnummer signalisiert. Diese Funktion geht von der Voraussetzung
aus, dass eine direkte, automatische Umschaltung zwischen den Gerätefunktionen
ohne zusätzliche
manuelle Bedienung durch den Nutzer gewünscht und eine Sprechfunkverbindung,
auf die umzuschalten ist, vorgewählt
ist.
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Mit
gestrichelten Linien ist in 4 eine alternative
Option verdeutlicht, bei der die Umschalt-Erfassungseinheit 47 ein
Anzeigesignal an das Display 17a bereitstellt, falls eine
Umschaltung auf Sprechfunkbetrieb vorzunehmen ist. Nach Wahrnehmung
der Anzeige auf dem Display 17a betätigt der Nutzer bei dieser
alternativen Ausführung
ein entsprechendes Element der Eingabetastatur 17b (etwa die
OK-Taste) und steuert hierdurch manuell die Betriebsart-Umschalteinheit 49 an.
Solch komplizierte Funktionen können
auch aus der Ferne eingeleitet werden, über GSM und/oder Funk.
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5 zeigt
schematisch einen weiteren Funktionsabschnitt eines erfindungsgemäßen Kombinationsgerätes, der
die Autorisierung einer Sprechfunkverbindung realisiert. Dieser
Abschnitt umfasst eine Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51,
die einen Zugriff auf die vorprogrammierten Sprechfunkverbindungen
des Kombinationsgerätes
gewährt
oder verweigert. Die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 ist über einen
ersten Eingang mit der Mobilfunk-Authentisierungseinheit 11 verbunden,
die die SIM-Karte 11a enthält und ihrerseits zur PIN-Eingabe mit der Eingabetastatur 17b verbunden
ist.
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Über einen
weiteren Eingang ist (im hier gezeigten Beispiel) die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 mit
einer Sprachsteuereinheit 53 verbunden, welche ihrerseits
eingangsseitig mit der Sprechkapsel 17c des Kombinationsgerätes verbunden
ist. Sie wandelt ein hierüber
per Spracheingabe eingegebenes Codewort in einen durch die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 "lesbaren" Datenstring um.
Die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 weist logische Verarbeitungsmittel
auf, die die Eingaben über
beide Eingänge
verknüpfen
und bei Korrektheit beider Eingaben, die die Autorisierung des eingebenden
Nutzers für
die Benutzung der Sprechfunkverbindung signalisiert, ein Sprechfunkt-Freigabesignal
an den Controller 3 ausgibt, der darauf hin seinerseits
den Sprechfunkabschnitt 13 freigibt.
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Die
Ausführung
der Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Beispiele und
hervorgehobenen Aspekte beschränkt,
sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die
im Rahmen fachgemäßen Handelns
liegen.