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DE102004035906A1 - Mobilfunk-Endgerät - Google Patents

Mobilfunk-Endgerät Download PDF

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DE102004035906A1
DE102004035906A1 DE102004035906A DE102004035906A DE102004035906A1 DE 102004035906 A1 DE102004035906 A1 DE 102004035906A1 DE 102004035906 A DE102004035906 A DE 102004035906A DE 102004035906 A DE102004035906 A DE 102004035906A DE 102004035906 A1 DE102004035906 A1 DE 102004035906A1
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DE
Germany
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mobile
mobile radio
radio
terminal according
radio terminal
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102004035906A
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English (en)
Inventor
Bernd Dr. Burchardt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE102004035906A priority Critical patent/DE102004035906A1/de
Priority to PCT/EP2005/053459 priority patent/WO2006008288A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Mobilfunk-Endgerät mit einem Mobilfunk-Sende/Empfangsmodul und einer an dieses angepassten Mobilfunk-Benutzerschnittstelle, wobei ein separates Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul und eine an dieses angepasste Sprechfunk-Benutzerschnittstelle in einem gemeinsamen Handgerätegehäuse vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Mobilfunk-Endgerät mit zusätzlicher Sprechfunk-Funktionalität.
  • Staatliche Einrichtungen und Organisationen sowie Firmen mit Sicherheits- oder Rettungsaufgaben nutzen traditionell neben den öffentlichen Telefonverbindungen – früher ausschließlich als Festnetz-Verbindungen verfügbar – mobile Nachrichtenverbindungen, wie den Polizeifunk oder Sprechfunkverbindungen. Nur auf diesem Wege waren vor der Einführung der Mobilfunknetze vor Ort tätige Mitarbeiter bzw. Einsatzgruppen zuverlässig auch dann erreichbar, wenn keine leitungsgebundene Telefonverbindung vorhanden oder herstellbar war.
  • Die technische Infrastruktur dieser drahtlosen Nachrichtensysteme war und ist völlig unabhängig von der des leistungsgebundenen Telefonnetzes; insbesondere gilt dies auch für die jeweiligen Endgeräte.
  • Mit der massenhaften Verbreitung der Mobilfunktechnik und der in den Industrieländern inzwischen praktisch vollständigen Flächenabdeckung durch mindestens ein Mobilfunknetz ist die mobile Erreichbarkeit über ein öffentliches Telekommunikationsnetz alltäglich geworden. Es versteht sich, dass die genannten Einrichtungen und Firmen die Mobilfunknetze ebenso nutzten wie Privatleute und Wirtschaftsunternehmen. Damit sind ihre Mitarbeiter an den weitaus meisten potentiellen Einsatzorten leicht und vergleichsweise zuverlässig erreichbar.
  • Aufgrund dessen haben sich auch bereits spezielle Nutzungsformen der Mobilfunknetze herausgebildet, wie der Bahnfunk nach dem Standard GSM-R, der einen separaten Frequenzbereich von 4 MHz Breite bei 900 MHz mit 19 Kanälen zugewiesen bekommen hat. Da dieses Frequenzband direkt an den öffentlich genutzten EGSM-Bereich angrenzt, bietet sich die Nutzung vorhandener, hinsichtlich der Betriebsfrequenz geringfügig modifiziertem Mobilfunk-Endgerätemodule für diesen Dienst an. Es versteht sich, dass bei Nutzung der öffentlichen Mobilfunknetze unveränderte Standard-Mobiltelefone Verwendung finden können.
  • Die erwähnten Einrichtungen, Organisationen und Firmen stellen jedoch an die mobile Kommunikation teilweise Anforderungen, die durch die öffentlichen Mobilfunknetze nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden können. Hierzu zählen die Dienste
    • – Voice Broadcast Service (VBS) = gerichteter Sammelruf von einem Teilnehmer zu einer Teilnehmergruppe,
    • – Voice Group Call Service (VGCS) = Gruppenruf mit Sprechübergabemöglichkeit per Knopfdruck,
    • – Enhanced Multi-Level Precedence and Premption (eMLPP) = Verbindungsaufbau mit höherer Priorität und Verdrängung von Verbindungen mit niedriger Priorität,
    • – Functional Addressing = Dynamische Nummernzuteilung,
    • – Location Dependent Adressing = vom Standort abhängiger Verbindungsaufbau.
  • Es sind allerdings Aktivitäten im Gange, durch Erweiterung der Netz-Funktionalität derartige Dienste auch in auf dem normalen GSM-Standard basierenden Netzen anzubieten.
  • Ein weiteres Problem bei der Nutzung von öffentlichen Mobilfunknetzen durch mit Sicherheits- bzw. Rettungsaufgaben betraute Einrichtungen und Firmen liegt, jedenfalls für einige Nutzer, im Erfordernis der Erreichbarkeit auch an Punkten, die von GSM-Netzen nicht oder jedenfalls nicht zuverlässig abgedeckt werden, wie etwa in Treppenhäusern von Hochhäusern, Kellern, Kanälen oder Schächten oder unter Tage. Um eine zuverlässige Erreichbarkeit der Mitarbeiter auch an solchen Punkten zu gewährleisten und im übrigen Funktionen der oben beschriebenen Art unabhängig von wirtschaftlich motivierten und limitierten Bemühungen einzelner Mobilfunk-Netzbetreiber verfügbar zu haben, wird an der Verfügbarkeit von Sprechfunkverbindungen, parallel zu Mobilfunkverbindungen, festgehalten.
  • Hinsichtlich der Ausstattung der erwähnten Einrichtungen und Firmen mit Mitteln zur mobilen Kommunikation ist auch zu beachten, dass es ggf. erforderlich sein kann,
    • – einen Frequenzbereich für die Kommunikation zu verwenden, der nicht an den Frequenzbereich des Mobilfunknetzes grenzt,
    • – ein Modulationsverfahren zu verwenden, dass zu dem Modulationsverfahren von Mobiltelefonen nicht kompatibel ist,
    • – größere Sendeausgangsleistungen zu verlangen, als Mobiltelefone bieten und auch nicht durch sog. Nachrüsten erreicht werden können,
    • – spezielle Betriebsverhalten zu unterstützen, wie z.B. Repeaterfunktion zwischen anderen Mobilteilen,
    • – netzwerkunabhängig die Funktionen VBS, VGCS, eMLPP, Functional Addressing, Location Dependent Addressing zu unterstützen.
  • Ausgehend von den erläuterten Prämissen, hat es in der Vergangenheit Versuche zu einer Umrüstung herkömmlicher Mobiltelefone zur Erfüllung eines Teils der genannten Anforderungen gegeben. Hierbei von einem herkömmlichen Mobiltelefon auszugehen, ist durch deren technische Ausgereiftheit und niedrige Kosten zu begründen. Diese Versuche haben aber nur begrenzten Erfolg gehabt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe der Bereitstellung eines verbesserten Mobilfunk-Endgerätes der gattungsgemäßen Art zugrunde, welches variabel an die besonderen Anforderungen verschiedener Nutzer im Bereich der öffentlichen Sicherheit und des Rettungswesen anpassbar und daher für eine weite Verbreitung geeignet sein und eine lange (moralische) Lebensdauer haben soll.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Mobilfunk-Endgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Fortbildungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, ein aus zwei voneinander unabhängigen Sendeempfangseinheiten, die einzeln. oder insbesondere auch gleichzeitig betrieben werden können, bestehendes Mehrfunktions-Handgerät bereitzustellen. Eine dieser Einheiten ist für den Betrieb in einem Mobilfunk netz, insbesondere nach dem GSM-Standard, und die andere für einen Sprechfunkbetrieb angepasst.
  • Aufgrund der im beschriebenen Einsatzbereich unvermeidlichen und auch durchsetzbaren höheren Gerätekosten, verbunden mit der Anforderung weitgehender Variabilität, bietet das vorgeschlagene modulare Konzept gegenüber früheren Entwicklungs-Ansätzen erhebliche Vorteile: So ist es möglich, kostengünstige Standard-GSM-Module im Mobilgeräteteil ebenso einzusetzen wie höherwertige GSM-GPRS-Module oder auch HSCSD- oder UMTS-Module. Weiterhin kann neben den inzwischen üblichen Dualband-Modulen auf Triband-Module sogar Quadband-Module zurückgegriffen werden, sofern der potentielle territoriale Einsatzbereich der Nutzer über den lokalen Abdeckungsbereich der GSM-Netze hinaus reicht. Wahlweise sind auch Mobilfunk-Module unterschiedlicher Sendeleistungsklassen einsetzbar. In ähnlicher Weise lassen sich beim vorgeschlagenen modularen Geräteaufbau Sprechfunkmodule mit unterschiedlichen Leistungsparametern und diversen Ausstattungsvarianten der Benutzerschnittstelle, entsprechend den konkreten Nutzeranforderungen, einbauen.
  • Durch die Trennung beider Systeme ist eine gegenseitige Beeinflussung (z.B, beim Protocol Stack oder Betriebssystem) gering gehalten, und beide Module lassen sich unabhängig voneinander weiterentwickeln bzw. weiterentwickelte Ersatzmodule einsetzen. Applikationen für beide Module lassen sich, weitgehend ohne störende Randbedingungen aus dem jeweils anderen Modul, bedarfsgerecht entwickeln. Hierzu zählt die geeignete Wahl von Kodierungsverfahren, z.B. CTCSS (Continues Tone Code Squelch System) oder DCS (Digitally Coded Squelch) oder die Realisierung spezieller Betriebsfrequenzen.
  • Eine Weiterentwicklung des modularen Konzeptes betrifft die Wahl von Standard-Gehäusen oder aber industrietauglichen oder Outdoor-Gehäusen, die aus Wahl geeigneter Stromversorgungen (etwa mit besonders leistungsfähigen Akkus für den Langzeit-Einsatz) oder die Auswahl von an besondere Anforderungen angepassten Elementen der Benutzerschnittstelle, wie etwa Hörkapseln bzw. Lautsprechern oder Freisprecheinrichtungen. Schließlich ermöglicht das modulare Konzept auch eine zuverlässigere und kostengünstigere Bereitstellung von Ersatzteilen bzw. -komponenten bzw. die Nachrüstung mit weiterentwickelten Modulen, die – gemäß den Roadmaps der Hersteller von GSM-Modulen – abwärtskompatibel sind.
  • Schließlich bietet das vorgeschlagene modulare Konzept aufgrund seiner großen Variabilität und Anpassbarkeit auch für extreme Anforderungen den potentiellen Vorteil, wesentliche Komponenten (bezogen auf den vergleichsweise kleinen Kreis der Bedarfsträger) in einigermaßen großen Stückzahlen absetzen und damit die Preise in einem verträglichen Rahmen halten zu können.
  • Zur leichten Realisierung der oben erwähnten Vorteile ist in einer bevorzugten Ausführung das Mobilfunk-Sende/Empfangsmodul und/oder das Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul als austauschbarer, im Wesentlichen geschlossener Block, insbesondere mit standardisierter Steckverbindungskonfiguration für gehäuseinterne Anschlüsse, ausgebildet. Die Ausschöpfung der Möglichkeiten dieser bevorzugten Ausführungen erfordert die Festlegung einer vorbestimmten ("standardisierten") internen Anschlussfiguration sowie der verfügbaren Innenraum-Volumina für die einzelnen Module, dies erscheint aber als praktisch realisierbar.
  • Eine weitere Ausführung sieht vor, dass neben einer Hör- und einer Sprechkapsel weitere Teile der Mobilfunk-Benutzerschnittstelle, insbesondere mindestens ein Bereich des Displays und/oder Teile einer Eingabetastatur und/oder Sprachsteuermittel, zugleich Teile der Sprechfunk-Benutzerschnittstelle bilden. Hierdurch lässt sich insbesondere die für die Anzeige- und Bedienelemente benötigte Fläche auch dann begrenzen, wenn die Größe der einzelnen Elemente (etwa im Sinne leichter Ablesbarkeit bzw. Bedienbarkeit unter erschwerten Einsatzbedingungen) nicht zu sehr reduziert werden soll. Zudem lassen sich mit dieser Ausführung Vereinfachungen der Bedienung für den Nutzer erreichen.
  • Für einen Großteil der sinnvollen Anwendungen eignet sich besonders ein stoßfestes und wasserdichtes Handgerätegehäuse. Obgleich dieses etwas kostenaufwendiger als ein Standard-Gehäuse ist, entspricht es in besonderer Weise den hohen Anforderungen potentiellen Nutzer. In diesem Sinne ist auch eine spezielle Dimensionierung und ergonomisch vorteilhafter Gestaltung und/oder optischer Hervorhebung der wichtigsten Bedienelemente von Vorteil.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführung sieht selbsttätige oder interaktive Betriebsart-Umschaltmittel zur Umschaltung zwischen einem Mobilfunkbetrieb und einem Sprechfunkbetrieb vor. In einer Fortbildung dieser Ausführungsform weisen die Betriebsart-Umschaltmittel Umschalt-Erfassungsmittel auf, welche im Ansprechen auf die Eingabe einer vorbestimmten Mobilfunk-Rufnummer und die Erfassung ungenügender Feldstärke des Mobilfunknetzes oder des Nichtzustandekommens der gewünschten Verbindung ein Steuersignal zur Umschaltung auf eine vorbestimmte Sprechfunkverbindung ausgeben. Eine weitere Fortbildung dieses Gedankens sieht vor, dass die Betriebsart-Um schaltmittel Umschalt-Erfassungsmittel aufweisen, welche im Ansprechen auf die Aktivierung einer vorbestimmten Sprechfunkverbindung und die Erfassung des Nichtzustandekommens der gewünschten Verbindung ein Steuersignal zum Abruf oder zur Anwahl einer vorbestimmten Mobilfunk-Rufnummer ausgeben.
  • Die erwähnte Umschaltung kann einerseits vollautomatisch erfolgen, alternativ – und aus diesseitiger Sicht bevorzugt – wird sie durch den Nutzer aufgrund einer deutlich wahrnehmbaren Anzeige einer Umschalt-Option selbst vorgenommen. Bei dieser letztgenannten Ausführung weisen die Betriebsart-Umschaltmittel Umschalt-Anzeigemittel zur optischen und/oder akustischen oder telemetrischen Anzeige einer Umschalt-Option und Auslösemittel zur Ausführung der Umschalt-Option im Ansprechen auf eine, insbesondere einschrittige, Eingabe durch den Nutzer oder ein Fernwirksignal auf.
  • Eine weitere zweckmäßige Ausführung, bei der in vorteilhafter Weise von bewährten Möglichkeiten der Mobilfunknetze Gebrauch gemacht wird, sieht die Nutzung von dort etablierten Authentisierungsmechanismen auch für die Sprechfunk-Komponente des vorgeschlagenen Gerätes vor. In diesem Sinne sind dem Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul Sprechfunk-Autorisierungsmittel zugeordnet, welche eingangsseitig mit Standard-Authentisierungsmitteln des Mobilfunk-Sende/Empfangsmoduls verbunden sind, die ihrerseits Daten auf einer SIM-Karte einer vergleichenden Verarbeitung mit einer nutzerseitigen Eingabe, insbesondere der Eingabe einer PIN oder von biometrischen Daten, unterziehen.
  • Sofern bei bestimmten Nutzern gegenüber dem Sicherheitsstandard der GSM-Netze noch erhöhte Anforderungen an die Autorisierung des Sprechfunkverkehrs bestehen, können die Sprech funk-Autorisierungsmittel zusätzliche Sprechfunk-Authentisierungsmittel aufweisen, die eine Aktivierung des Sprechfunk-Sende/Empfangsmoduls nur in Abhängigkeit von einer zusätzlichen nutzerseitigen Eingabe ermöglichen.
  • In einer besonders leicht, auch in Extremsituationen, zu bedienenden Ausführung sind Abschnitte beider Benutzerschnittstellen parallel in Betrieb, um betriebsrelevante Informationen über beide Kommunikationswege sofort und parallel verfügbar zu haben bzw. eingeben zu können. Hierzu weist insbesondere das Display einen vorbestimmten Mobilfunk-Anzeigebereich und einen vorbestimmten Sprechfunk-Anzeigebereich auf, die mit separaten Mobilfunk-Anzeigesteuermitteln bzw. Sprechfunk-Anzeigesteuermitteln verbunden sind und die simultane Anzeige von Informationen zu einem optionalen Mobilfunkbetrieb und Sprechfunkbetrieb ermöglichen. In ähnlicher Weise kann vorgesehen sein, dass eine Eingabetastatur oder ein entsprechender Eingabeabschnitt eines Touchscreen-Displays einen vorbestimmten und optisch entsprechend gekennzeichneten Mobilfunk-Eingabeabschnitt und Sprechfunk-Eingabeabschnitt aufweist. Schließlich ordnet sich diesem Konzept eine Ausführung unter, bei der eine OK/Bestätigungs-Taste und/oder eine Rufannahme- und/oder Beendigungs-Taste bzw. entsprechende Abschnitte eines Touchscreen-Displays von der Mobilfunk-Benutzerschnittstelle und der Sprechfunk-Benutzerschnittelle geteilt werden. Hierdurch werden insbesondere Bedienungsfehler in Nutzungssituationen mit extremer psychischer Belastung vermieden.
  • Vorteile und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich im übrigen aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung bevorzugte Ausführungsbeispiele anhand der Figuren. Von diesen zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Mobilfunk-Endgerätes in Form eines (vereinfachten) Funktions-Blockschaltbildes,
  • 2 eine schematische Außenansicht eines erfindungsgemäßen Mobilfunk-Endgerätes als Draufsicht,
  • 3 eine schematische Darstellung eines Abschnittes des Bedienfeldes eines Mobilfunk-Endgerätes nach einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 4 eine schematische Darstellung eines Funktionsabschnittes eines Mobilfunk-Endgerätes nach einer Ausführungsform der Erfindung und
  • 5 eine schematische Darstellung eines weiteren Funktionsabschnittes eines Mobilfunk-Endgerätes nach einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 1 zeigt schematisch den Grundaufbau der im Zusammenhang mit der Erfindung wesentliche Abschnitte eines kombinierten Mobilfunk/Sprechfunk-Endgerätes 1. Hierin steuert ein Controller 3 sämtliche Gerätefunktionen, die von einer Akku-Stromversorgung 5 mit Strom versorgt werden. Ein Mobilfunkteil wird durch ein GSM/GPRS-Modul 7 gebildet, dem (in an sich bekannter Weise) eine Mobilfunkantenne 9 und Authentisierungsmittel 11 zugeordnet sind, die eine SIM-Karte 11a einschließen. Ein Sprechfunkteil des Kombinationsgerätes 1 wird durch eine Sprechfunk-Sende/Empfangseinheit 13 gebildet, der eine Sprechfunkantenne 15 zugeordnet ist.
  • Zur Steuerung der Gerätefunktionen durch den Nutzer über den Controller 3 ist eine Benutzerschnittstelle 17 vorgesehen, die – in an sich bekannter Weise – ein Display 17a, eine Eingabetastatur 17b, eine Sprechkapsel 17c, eine Hörkapsel 17d und (optional) weitere Schnittstellenelemente 17e umfasst. Die Benutzerschnittstelle 17 dient zur Anzeige von Gerätefunktionen bzw. Nachrichten, die beide Geräteabschnitte betreffen, und ebenso für Eingaben im Zusammenhang mit beiden Grundfunktionen des Kombinationsgerätes 1.
  • 2 zeigt ein beispielhaftes Äußeres des Kombinationsgerätes 1. Das Gerät hat ein robustes, weitgehend stoßfestes und wasser- sowie staubdichtes Gehäuse 19 für den Outdoor-Einsatz. Im dargestellten Beispiel ist das Gehäuse 19 mit einem Bügel 21 versehen, welcher zugleich als Handgriff und Tragschlaufe dient und die Mobilfunk-Antenne 9 und/oder die Sprechfunk-Antenne 15 (siehe 1) aufnehmen kann.
  • Das in üblicher Weise als hinterleuchtetes LCD-Display ausgeführte Display 17a ist hier in zwei (nicht gesonderte bezeichnete) Anzeigeabschnitte unterteilt, von denen der obere (größere) für Anzeigen im Zusammenhang mit der Mobilfunk-Funktion des Gerätes vorgesehen ist, während der untere (kleinere) für Anzeigen im Zusammenhang mit der Sprechfunk-Funktionalität vorgesehen ist. Auf der Frontseite des Gehäuses 19 ist (in an sich üblicher Weise) die Eingabetastatur 17b angeordnet. Diese umfasst (nicht gesondert bezeichnete) Tasten, die allein zur Bedienung des Mobilfunk-Abschnittes dienen (etwa alphanumerische Tasten zur Rufnummerneingabe und Texterstellung), von beiden Geräteabschnitten gemeinsam genutzte Tasten (etwa Softkeys für die Menüsteuerung) sowie schließlich für beide Geräteabschnitte getrennte Tasten (im dargestellten Beispiel etwa separate Rufannahme-Tasten 23.1, 23.2 und Beendigungs-Tasten 25.1, 25.2. Zur Übertragung von Texten oder Signalisierungen können die Tastatur (und auch andere Tasten) ggf. auch im Funkgerätebereich genutzt werden.
  • Neben der Front-Tastatur 17b sind an beiden Seitenflächen des Gehäuses 19 zusätzliche Eingabeelemente vorgesehen, die der Funktionseinheit 17e nach 1 zuzuordnen sind. Beispielhaft sind bei dem in 2 gezeigten Gerät Eingabeelemente 27.1 auf der (von oben gesehen) linken Gehäuseseite zur Bedienung des Mobilfunkabschnittes vorgesehen, während auf der rechten Gehäuseseite vorgesehene Bedienelemente 27.2 zur Bedienung des Sprechfunkabschnittes ausgebildet sind. Es kann sich bei diesen zusätzlichen Bedienelementen etwa um Einstellelemente für die Lautstärke, für die Displayhelligkeit, für eine Geräuschunterdrückung, für separates Ein- und Ausschalten der Geräteabschnitte oder zur manuellen direkten Umschaltung zwischen beiden Abschnitten handeln, besonders bevorzugt aber zur Realisierung einer "Push-to-talk"-Funktion.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Tastatur- und sonstigen Bedienelemente gemäß den besonderen Anforderungen im Geräteeinsatz nach ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet und zur leichten Bedienung insbesondere hinreichend groß, klar voneinander getrennt und griffig ausgeführt sind. Die oben beispielhaft genannten Belegungen weichen später den Vorgaben der Geräteentwickler oder anderen Vorgaben.
  • 3 zeigt eine gegenüber der in 2 gezeigten Tastatur 17b abschnittsweise modifizierte Eingabetastatur 17b'. Diese Tastatur umfasst neben einem herkömmlichen alphanumerischen Tastensatz 29 eine Navigationswippe 31, eine Löschen-Taste 33 und eine OK-Taste 35 zur Menüsteuerung (wobei die OK-Taste sowohl zur Bedienung des Mobilfunkabschnittes wie auch des Sprechfunkabschnittes dient) und schließlich eine Rufannahme- Taste 37 für beide Geräteabschnitte und eine Beendigungs-Taste 39 für beide Geräteabschnitte.
  • 4 zeigt einen Funktionsabschnitt einer Ausführungsform des vorgeschlagenen Mobilfunk/Sprechfunk-Kombinationsgerätes, welche eine Umschaltung zwischen beiden Gerätefunktionen in zweckmäßiger Weise realisiert. Dieser Geräteabschnitt umfasst eine mit der Eingabetastatur 17b verbundene erste Erfassungseinheit 41 zur Erfassung der gültigen Eingabe einer Mobilfunk-Rufnummer, eine zweite Erfassungseinheit 43 zur Erfassung der lokalen Feldstärke des vom Kombinationsgerät genutzten Mobilfunknetzes und eine dritte Erfassungseinheit (Zählereinheit) 45 zur Erfassung einer vorbestimmten Anzahl von ausgehenden Rufen des Mobilfunkabschnittes.
  • Den Erfassungseinheiten 41 bis 45 nachgeschaltet ist eine Umschalt-Erfassungseinheit 47, die über die erste Erfassungseinheit 41 in Bereitschaft versetzt wird. Im Ansprechen auf die Erfassung einer ungenügenden Mobilfunk-Feldstärke durch die zweite Erfassungseinheit 43 am Einsatzort des Kombinationsgerätes gibt die Umschalt-Erfassungseinheit 47 umgehend ein Umschaltsignal an eine Sprechfunk-Umschalteinheit 49 aus. Ebenso gibt die Umschalt-Erfassungseinheit 47 ein Umschaltsignal aus, wenn zwar eine ausreichende Netzfeldstärke vorliegt, aber ein entsprechendes Ausgangssignal der dritten Erfassungseinheit 45 die Nicht-Erreichbarkeit der gewünschten Mobilfunk-Rufnummer signalisiert. Diese Funktion geht von der Voraussetzung aus, dass eine direkte, automatische Umschaltung zwischen den Gerätefunktionen ohne zusätzliche manuelle Bedienung durch den Nutzer gewünscht und eine Sprechfunkverbindung, auf die umzuschalten ist, vorgewählt ist.
  • Mit gestrichelten Linien ist in 4 eine alternative Option verdeutlicht, bei der die Umschalt-Erfassungseinheit 47 ein Anzeigesignal an das Display 17a bereitstellt, falls eine Umschaltung auf Sprechfunkbetrieb vorzunehmen ist. Nach Wahrnehmung der Anzeige auf dem Display 17a betätigt der Nutzer bei dieser alternativen Ausführung ein entsprechendes Element der Eingabetastatur 17b (etwa die OK-Taste) und steuert hierdurch manuell die Betriebsart-Umschalteinheit 49 an. Solch komplizierte Funktionen können auch aus der Ferne eingeleitet werden, über GSM und/oder Funk.
  • 5 zeigt schematisch einen weiteren Funktionsabschnitt eines erfindungsgemäßen Kombinationsgerätes, der die Autorisierung einer Sprechfunkverbindung realisiert. Dieser Abschnitt umfasst eine Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51, die einen Zugriff auf die vorprogrammierten Sprechfunkverbindungen des Kombinationsgerätes gewährt oder verweigert. Die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 ist über einen ersten Eingang mit der Mobilfunk-Authentisierungseinheit 11 verbunden, die die SIM-Karte 11a enthält und ihrerseits zur PIN-Eingabe mit der Eingabetastatur 17b verbunden ist.
  • Über einen weiteren Eingang ist (im hier gezeigten Beispiel) die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 mit einer Sprachsteuereinheit 53 verbunden, welche ihrerseits eingangsseitig mit der Sprechkapsel 17c des Kombinationsgerätes verbunden ist. Sie wandelt ein hierüber per Spracheingabe eingegebenes Codewort in einen durch die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 "lesbaren" Datenstring um. Die Sprechfunk-Autorisierungseinheit 51 weist logische Verarbeitungsmittel auf, die die Eingaben über beide Eingänge verknüpfen und bei Korrektheit beider Eingaben, die die Autorisierung des eingebenden Nutzers für die Benutzung der Sprechfunkverbindung signalisiert, ein Sprechfunkt-Freigabesignal an den Controller 3 ausgibt, der darauf hin seinerseits den Sprechfunkabschnitt 13 freigibt.
  • Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Beispiele und hervorgehobenen Aspekte beschränkt, sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachgemäßen Handelns liegen.

Claims (18)

  1. Mobilfunk-Endgerät mit einem Mobilfunk-Sende/Empfangsmodul und einer an dieses angepassten Mobilfunk-Benutzerschnittstelle, dadurch gekennzeichnet, dass ein separates Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul und eine an dieses angepasste Sprechfunk-Benutzerschnittelle in einem gemeinsamen Handgerätegehäuse vorgesehen sind.
  2. Mobilfunk-Endgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunk-Sende/Empfangsmodul und/oder das Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul als austauschbarer, im Wesentlichen geschlossener Block, insbesondere mit standardisierter Steckverbindungskonfiguration für gehäuse-interne Anschlüsse, ausgebildet ist.
  3. Mobilfunk-Endgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass neben einer Hör- und einer Sprechkapsel weitere Teile der Mobilfunk-Benutzerschnittstelle, insbesondere mindestens ein Bereich des Displays und/oder Teile einer Eingabetastatur und/oder Sprachsteuermittel, zugleich Teile der Sprechfunk-Benutzerschnittstelle bilden.
  4. Mobilfunk-Endgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunk-Sende/Empfangsmodul und/oder das Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul eine dedizierte Softwarekonfiguration aufweist, die zur Realisierung eines im Wesentlichen unabhängigen Betriebs beider Module ausgebildet ist.
  5. Mobilfunk-Endgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein stoßfestes und wasserdichtes Handgerätegehäuse.
  6. Mobilfunk-Endgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch selbsttätige oder interaktive Betriebsart-Umschaltmittel zur Umschaltung zwischen einem Mobilfunkbetrieb und einem Sprechfunkbetrieb.
  7. Mobilfunk-Endgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betriebsart-Umschaltmittel Umschalt-Erfassungsmittel aufweisen, welche im Ansprechen auf die Eingabe einer vorbestimmten Mobilfunk-Rufnummer und die Erfassung ungenügender Feldstärke des Mobilfunknetzes oder des Nichtzustandekommens der gewünschten Verbindung ein Steuersignal zur Umschaltung auf eine vorbestimmte Sprechfunkverbindung ausgeben.
  8. Mobilfunk-Endgerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Betriebsart-Umschaltmittel Umschalt-Erfassungsmittel aufweisen, welche im Ansprechen auf die Aktivierung einer vorbestimmten Sprechfunkverbindung und die Erfassung des Nichtzustandekommens der gewünschten Verbindung ein Steuersignal zum Abruf oder zur Anwahl einer vorbestimmten Mobilfunk-Rufnummer ausgeben.
  9. Mobilfunk-Endgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Betriebsart-Umschaltmittel Umschalt-Anzeigemittel zur optischen und/oder akustischen oder telemetrischen Anzeige einer Umschalt-Option und Auslösemittel zur Ausführung der Umschalt-Option im Ansprechen auf eine, insbesondere einschrittige, Eingabe durch den Nutzer oder ein Fernwirksignal aufweisen.
  10. Mobilfunk-Endgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Betriebsart-Umschaltmittel eine Empfangseinrichtung zum Empfang eines externen Steuersignals zur Umschaltung zwischen Mobilfunkbetrieb und Sprechfunkbetrieb, insbesondere zur Umschaltung auf eine vorbestimmte Sprechfunk- oder Mobilfunkverbindung, aufweisen.
  11. Mobilfunk-Endgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sprechfunk-Sende/Empfangsmodul Sprechfunk-Autorisierungsmittel zugeordnet sind, welche eingangsseitig mit Standard-Authentisierungsmittel des Mobilfunk-Sende/Empfangsmoduls verbunden sind, die ihrerseits Daten auf einer SIM-Karte einer vergleichenden Verarbeitung mit einer nutzerseitigen Eingabe, insbesondere der Eingabe einer PIN oder von biometrischen Daten, unterziehen.
  12. Mobilfunk-Endgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprechfunk-Autorisierungsmittel zusätzliche Sprechfunk-Authentisierungsmittel aufweisen, die eine Aktivierung des Sprechfunk-Sende/Empfangsmoduls in Abhängigkeit von einer zusätzlichen nutzerseitigen Eingabe ermöglichen.
  13. Mobilfunk-Endgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Display einen vorbestimmten Mobilfunk-Anzeigebereich und einen vorbestimmten Sprechfunk-Anzeigebereich aufweist, die mit separaten Mobilfunk-Anzeigesteuermitteln bzw. Sprechfunk-Anzeigesteuermitteln verbunden sind und die simultane Anzeige von Informationen zu einem optionalen Mobilfunkbetrieb und Sprechfunkbetrieb ermöglichen.
  14. Mobilfunk-Endgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Eingabetastatur oder ein entsprechender Eingabeabschnitt eines Touchscreen-Displays einen vorbestimmten und optisch entsprechend gekennzeichneten Mobilfunk-Eingabeabschnitt und Sprechfunk-Eingabeabschnitt aufweist.
  15. Mobilfunk-Endgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handgerätegehäuse einen Tragbügel oder eine Tragschlaufe, insbesondere mit mindestens teilweise dort integrierter Sende-/Empfangsantenne, aufweist.
  16. Mobilfunk-Endgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handgerätegehäuse eine Schutzklappe zur mindestens teilweisen Abdeckung der Frontseite mit einer Zusatzfunktion, insbesondere einer Bedienungshilfen- oder optischen Filterfunktion, aufweist.
  17. Mobilfunk-Endgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine OK/Bestätigungs-Taste und/oder eine Rufannahme- und/oder Beendigungs-Taste und/oder eine Push-to-talk-Taste bzw. entsprechende Abschnitte eines Touchscreen-Displays von der Mobilfunk-Benutzerschnittstelle und der Sprechfunk-Benutzerschnittelle geteilt werden.
  18. Mobilfunk-Endgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass Sprachsteuermittel von der Mobilfunk-Benutzerschnittstelle und der Sprechfunk-Benutzerschnittstelle geteilt werden.
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