DE102004023966A1 - Vorrichtung mit einer Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit einer Sensoreinheit (10, 12, 14, 16) zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs. DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, dass die Sensoreinheit (10, 12, 14, 16) dazu vorgesehen ist, zumindest eine von einer Schwellkörperveränderung eines Schwellkörpers (18) wenigstens abhängige Kenngröße zu erfassen.
Description
- Die Erfindung geht insbesondere aus von einer Vorrichtung zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Es ist bereits eine Vorrichtung zur Ortung eines nervösen Gewebes und von Nerven mit einer Sensoreinheit bekannt, mittels der eine Kontraktion eines Muskels sensierbar ist. Bereiche, in denen die Nerven vermutet werden, werden stimuliert. Wird eine Muskelkontraktion festgestellt, kann daraus geschlossen werden, dass im stimulierten Bereich die entsprechenden Nerven verlaufen.
- Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung bereitzustellen, die vorteilhaft bei der Beckenbodenchirurgie einsetzbar ist. Sie wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Nebenansprüchen und Unteransprüchen.
- Vorteile der Erfindung
- Die Erfindung geht insbesondere aus von einer Vorrichtung mit einer Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs.
- Es wird vorgeschlagen, dass die Sensoreinheit dazu vorgesehen ist, zumindest eine von einer Schwellkörperveränderung eines insbesondere menschlichen Schwellkörpers wenigstens abhängige Kenngröße zu erfassen. Unter „vorgesehen" soll in diesem Zusammenhang insbesondere „entsprechend ausgestattet" und/oder „ausgelegt" verstanden werden. Dem Schwellkörper zugeordnete Nerven und/oder zugeordnete nervöse Gewebebereiche können vorteilhaft geortet und differenziert werden. Ein ungewünschtes Durchtrennen von Nerven und/oder nervösen Gewebebereichen bei einer Beckenbodenoperation und die damit verbundenen Konsequenzen, wie insbesondere Impotenz und/oder Inkontinenz, können vermieden werden. Die Kenngröße kann dabei von verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Schwellkörperveränderungen abhängig sein, wie insbesondere von einer Längenänderung, einer Durchmesseränderung usw.
- Neben einem Einsatz zur Ortung und Differenzierung von Nerven und nervösem Gewebe kann die erfindungsgemäße Vorrichtung in verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Bereichen eingesetzt werden, wie insbesondere für eine Überwachung von Nerven- und/oder Schwellkörperfunktionen, beispielsweise für eine Onlineüberwachung, für eine operative Erfolgskontrolle, für eine Diagnose von Störungen, beispielsweise für eine Diagnose von Impotenz und/oder Inkontinenz infolge von Nerven- und/oder Gefäßschäden, und/oder für eine Erfolgskontrolle von Therapiemaßnahmen usw. Neben dem bevorzugten Einsatz der Vorrichtung zur Erfassung einer Kenngröße von einem Penis ist die Vorrichtung jedoch auch für die Erfassung einer Kenngröße anderer Schwellkörper denkbar, wie beispielsweise die Erfassung einer Kenngröße einer Klitoris usw.
- Die Sensoreinheit kann verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Sensoren aufweisen, wie mechanische, elektrische, z.B. kapazitive, elektromagnetische und/oder optische Sensoren usw. Besonders vorteilhaft weist die Sensoreinheit jedoch wenigstens einen Dehnmessstreifen auf, über den konstruktiv einfach und kostengünstig exakte Kenngrößen für eine Schwellkörperveränderung erfasst werden können.
- Weist die Sensoreinheit vorteilhaft einen berührungslosen Sensor auf, wie insbesondere einen optischen Sensor, können elektrische und elektronische Bauteile von einem Patienten zumindest weitgehend fern gehalten werden und es kann eine vorteilhafte Patientenisolation erzielt werden. Dabei sind verschiedene optische Sensoren denkbar, besonders vorteilhaft wird jedoch eine Kamera mit einer digitalen Bildverarbeitungseinheit eingesetzt, mittels der einfach umfangreiche Informationen erfasst werden können und die zudem für eine manuelle optische Überwachung genutzt werden kann, indem beispielsweise das von der Kamera aufgenommene Bild vergrößert auf einen von einem Arzt einsehbaren Überwachungsbildschirm übertragen wird.
- Weist die Sensoreinheit zumindest einen Sensor zur Erfassung einer Wartungskenngröße auf, können Fehlbedienungen, insbe sondere bei mehrfachverwendbaren, reinigungsfähigen Vorrichtungen, sicher vermieden werden. Dabei können wiederum verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Sensoren vorgesehen sein. Besonders vorteilhaft umfasst die Sensoreinheit jedoch zumindest einen Sensor zur Erfassung einer Kenngröße für eine Temperatur, so dass ein Sterilisationsvorgang bei einer hohen Temperatur erfasst werden kann, beispielsweise um sicher zu stellen, dass nach einer Benutzung ein Sterilisationsvorgang mit einer gewünschten Temperatur durchgeführt wurde und/oder die Vorrichtung nicht öfters sterilisiert und damit verwendet wird als vorgesehen usw. Neben mehrfach verwendbaren Vorrichtungen sind jedoch auch nur einmal verwendbare Vorrichtungen denkbar.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung eine Trägereinheit zur Befestigung am Schwellkörper umfasst, an der vorteilhaft Markierungen für die Sensoreinheit, beispielsweise für einen optischen Sensor, und/oder Sensoren der Sensoreinheit vorteilhaft angeordnet und am Schwellkörper gehalten werden können. Dabei können die Sensoren durch verschiedene, als geeignet erscheinende kraftschlüssige, formschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindungen mit der Trägereinheit verbunden sein, beispielsweise können diese auf der Trägereinheit aufgeklebt, in diese eingegossen und/oder an diese angeklemmt sein usw.
- Ferner wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet ist, wie beispielsweise aus einem elastischen Kunststoff. Durch das elastische Material kann eine vorteilhafte Anpassungsfähigkeit der Vorrichtung an den Schwellkörper erzielt und Verän derungen des Schwellkörpers können frühzeitig und exakt erfasst werden.
- Die Trägereinheit kann verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Formen aufweisen, beispielsweise ringförmig, zylindrisch, halbschalenförmig usw. Weist die Trägereinheit zumindest einen im Wesentlichen zylinderförmigen Teilbereich auf, kann eine vorteilhafte Aufnahme eines Schwellkörpers, insbesondere eines Penis, erreicht werden, über die eine Schwellkörperveränderung, insbesondere eine Durchmesserveränderung besonders vorteilhaft, insbesondere großflächig erfasst werden kann.
- Ist der zylindrische Teilbereich zu einem Ende zumindest teilweise geschlossen, kann einfach eine exakte Positionierung gewährleistet werden und es kann insbesondere einfach eine Kenngröße für eine Längenänderung des Schwellkörpers erfasst werden.
- Ferner wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit einen einstellbaren Aufnahmebereich aufweist, beispielsweise indem ein zylindrischer Teilbereich zur Einstellung mit Luft und/oder mit einer Flüssigkeit gefüllt werden kann, ein Klettverschluss zur Einstellung vorgesehen ist und/oder indem die Trägervorrichtung von einer Art Klemme gebildet ist, dessen Aufnahmebereich einfach manuell verändert werden kann. Mittels dem einstellbaren Aufnahmebereich kann ein komfortables Anlegen der Vorrichtung erzielt werden und es kann stets sicher gestellt werden, dass die Vorrichtung nach dem Anlegen wunschgemäß am Schwellkörper anliegt.
- Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine spezielle Auswerteeinheit auf, so dass diese gezielt aufeinander abgestimmt werden können.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung eine Speichereinheit zur Speicherung wenigstens einer Kenngröße umfasst. Dabei kann die Speichereinheit unbeschreibbar oder vorteilhaft beschreibbar ausgeführt sein, wodurch neben vorrichtungsspezifischen Daten, wie Identifikationsdaten, Daten zur Betreibung der Vorrichtung, z.B. Daten zur Nervenstimulation, wie Stromimpulsstärke, Impulsdauer, Impulsfrequenz, weitere, sich über den Betrieb verändernde Daten, abgespeichert werden können, wie beispielsweise Betriebsstunden, die Anzahl von Sterilisationsvorgänge, die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen usw.
- Ist an der Trägereinheit zumindest eine Schaltungseinheit, wie insbesondere ein Chip, angeordnet, können insbesondere Informationen und/oder Signale ausgehend von der Trägereinheit vorteilhaft gezielt gesteuert werden. Dabei sollen unter einer Schaltungseinheit insbesondere auch eine Recheneinheit, eine Steuereinheit und/oder eine Regeleinheit verstanden werden.
- Ferner wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung wenigstens eine Datenübertragungseinheit umfasst, die zumindest teilweise zur kabellosen Datenübertragung vorgesehen ist, wodurch insbesondere eine vorteilhafte Trennung zwischen einem zumindest weitgehend keimfreien und einem mit Keimen behafteten Bereich geschaffen werden kann. Es sind jedoch auch andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Datenübertragungseinheiten denkbar, wie beispielsweise Datenübertragungseinheiten mit Lichtleiter und/oder mit Strom leitenden Datenleitungen usw.
- Zeichnung
- Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
- Es zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung beim Einsatz, -
1a einen vergrößerten Ausschnitt einer Elektronikeinheit aus1 , -
2 einen schematisch dargestellten Schnitt entlang der Linie II-II in1 , -
3 einen Ausschnitt einer ersten alternativen Vorrichtung, -
3a einen vergrößerten Ausschnitt einer Elektronikeinheit aus3 , -
4 einen Ausschnitt einer zweiten alternativen Vorrichtung und -
4a einen vergrößerten Ausschnitt einer Elektronikeinheit aus4 . - Beschreibung der Ausführungsbeispiele
-
1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erfassung einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, und zwar zur Ortung eines speziellen nervösen Gewebes und von Nerven bei einer Beckenbodenoperation. Die Vorrichtung weist eine ringförmige Trägereinheit20 zur Befestigung an einem von einem Penis gebildeten Schwellkörper18 auf. Die Trägereinheit20 ist aus einem elastischen Material gebildet, und zwar aus Silikon. Die Trägereinheit20 weist einen einstellbaren Aufnahmebereich auf, indem die Trägereinheit20 an einer Seite offen ausgeführt ist und dessen den Aufnahmebereich begrenzender Innendurchmesser über einen Klettverschluss42 einstellbar ist (2 ). An der Trägereinheit20 ist eine Elektronikeinheit34 befestigt, die eine Sensoreinheit10 , eine Speichereinheit28 und eine von einem Chip gebildete Schaltungseinheit30 umfasst. - Die Sensoreinheit
10 ist dazu vorgesehen, Kenngrößen zu erfassen, die abhängig von einer Schwellkörperveränderung des Schwellkörpers18 sind. Die Sensoreinheit10 weist zur Erfassung der Kenngrößen für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers18 Dehnmessstreifen38 auf, mittels der eine Dehnung der Trägereinheit20 erfassbar ist. Zudem weist die Sensoreinheit10 neben den Dehnmessstreifen38 einen Temperatursensor40 zur Erfassung von Wartungskenngrößen auf, die in der Speichereinheit28 gespeichert werden. Mittels dem Tempe ratursensor40 kann zum einen erfasst werden, ob ein nach einem Einsatz der Vorrichtung anstehender Sterilisationsvorgang durchgeführt wird, ob dieser bei einer vorgeschriebenen Temperatur durchgeführt wird und wie viele Sterilisationsvorgänge insgesamt durchgeführt wurden. Wurde ein anstehender Sterilisationsvorgang nicht oder nicht bei einer vorgegebenen Temperatur durchgeführt oder ist bereits eine maximale Anzahl an Sterilisationsvorgängen durchgeführt worden, wird über eine Ausgabeeinheit88 ein Warnsignal ausgegeben. - Ferner weist die Vorrichtung eine Sensoreinheit
12 mit einem berührunglosen Sensor auf, und zwar mit einer digitalen Kamera, mittels der ebenfalls Kenngrößen für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers18 erfassbar sind, indem ein Abstand zwischen Markierungsstrichen36 auf der Trägereinheit20 optisch sensierbar ist. - Die Elektronikeinheit
34 ist über eine Datenleitung44 , über eine Spannungsversorgungsleitung46 und über eine Masseleitung48 mit einer Einheit50 der Vorrichtung, einer so genannten „Headbox", verbunden, die dazu vorgesehen ist, an einem Kopfteil eines Patienten im zumindest wesentlichen keimfreien Bereich positioniert zu werden. Anstatt einer zusätzlichen Datenleitung könnten zusätzlich oder alternativ auch Daten über die Spannungsversorgungsleitung46 übertragen werden. In der Einheit50 ist die einen Bildschirm54 und einen Lautsprecher56 umfassende Ausgabeeinheit88 und eine Eingabeeinheit52 integriert. Über die Ausgabeeinheit88 können ermittelte Messergebnisse akustisch über eine Sprachausgabe und Tonausgabe alphanumerisch und visuell ausgegeben werden. Ferner ist eine Stromleitung58 mit einem Anschlussstück60 und eine Masseleitung62 mit einem Anschlussstück64 an die Einheit50 angeschlossen, die dazu vorgesehen sind, nervöses Gewebe und Nerven zu stimulieren. - Die Einheit
50 weist eine Datenübertragungseinheit32 auf, die dazu vorgesehen ist, Daten von der Einheit50 kabellos über Funk an eine von der Einheit50 getrennt angeordnete Auswerteeinheit26 der Vorrichtung zu übertragen, die dazu vorgesehen ist, in einem mit Keimen behafteten Bereich angeordnet zu werden. Die Auswerteeinheit26 dient zur Auswertung der Kenngrößen und zur Ermittlung der Messergebnisse in einem gewünschten Format. In einer nicht näher dargestellten Speichereinheit der Auswerteeinheit26 sind zur Auswertung Kennfelder hinterlegt. Alternativ oder zusätzlich können auch verschiedene Algorithmen zur Auswertung hinterlegt sein, um möglichst Fehlinterpretationen sicher zu vermeiden. Dabei sind insbesondere auch Schwellwerte festgelegt, die von den Kenngrößen überschritten werden müssen, bevor auf eine Schwellkörperveränderung geschlossen wird. Die Schwellwerte sind dabei einstellbar ausgeführt, könnten jedoch auch von festen nicht einstellbaren Größen gebildet sein. In der Speichereinheit der Auswerteeinheit26 können die ermittelten Messergebnisse den Patientendaten zugeordnet abgespeichert werden. - Wird die auf der Trägereinheit
20 angeordnete Elektronikeinheit34 in die Einheit50 eingesteckt, werden in der Speichereinheit28 gespeicherte sensorspezifische Daten ausgelesen, abhängig von denen Kenngrößen zur Stimulation der nervösen Gewebebereiche und der Nerven von der Auswerteeinheit26 eingestellt werden, wie Stromimpulsstärke, Impulsfrequenz usw. Ferner wird ein Identifikationsdatum ausgelesen, so dass eine durchgeführte Untersuchung einem über die Eingabeeinheit52 eingegebenen und/oder über einen in einer Halterung entnehmbar angeordneten Scanner66 eingescannten individuellen Patientendatensatz sicher zugeordnet werden kann. - Bei den nachfolgenden Ausführungsbeispielen sind im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile und Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen beziffert, wobei zur Unterscheidung beim ersten alternativen Ausführungsbeispiel den Bezugszeichen der im Wesentlichen gleichen Bauteile der Buchstabe „a" und beim zweiten Ausführungsbeispiel der Buchstabe „b" hinzugefügt ist. Nachfolgend wird im Wesentlichen nur auf Unterschiede zum Ausführungsbeispiel in den
1 und2 eingegangen, während bezüglich gleichen Bauteilen und Funktionen auf die Beschreibung zum Ausführungsbeispiel in den1 und2 verwiesen werden darf. - In
3 ist eine alternative Trägereinheit22 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung am Schwellkörper18 dargestellt, die einen zu einem Ende zumindest weitgehend geschlossenen zylindrischen Teilbereich aufweist. Die Trägereinheit22 ist aus Silikon, könnte jedoch auch aus anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden elastischen Materialien hergestellt sein, wie beispielsweise aus einem elastischen Gewebe usw. An der Trägereinheit22 sind zur Erreichung redundanter Informationen bzw. redundanter Kenngrößen mehrere baugleiche Elektronikeinheiten68 stoffschlüssig befestigt, die jeweils eine Sensoreinheit14 , eine Speichereinheit28a und eine Schaltungseinheit30a umfassen. Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass nur eine Elektronikeinheit68 an der Trä gereinheit22 befestigt ist. Mittels den redundanten Kenngrößen können zumindest einzelne Störgrößen erkannt und eliminiert werden. - Die Sensoreinheit
14 umfasst einen Temperatursensor40a und Dehnmessstreifen38a , die in der Art angeordnet sind, dass sowohl Kenngrößen für eine Längenänderung als auch für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers18 erfasst werden können. Ferner weist die Vorrichtung eine Sensoreinheit12a mit einem berührunglosen Sensor auf, und zwar mit einer digitalen Kamera, mittels der ebenfalls sowohl Kenngrößen für eine Durchmesseränderung als auch für eine Längenänderung des Schwellkörpers18 erfassbar sind, indem Abstände zwischen Markierungsstrichen36a auf der Trägereinheit22 optisch sensierbar sind. - Die Trägereinheit
22 ist über ein Befestigungsband70 am Patienten sicherbar. Um einen Aufnahmebereich der Trägereinheit22 einstellen und damit die Trägereinheit22 komfortabel an den Schwellkörper18 anlegen zu können, weist die Trägereinheit22 aufblasbare Taschen72 auf. Es ist jedoch auch denkbar, die Trägereinheit22 mit anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Einstellmechanismen auszuführen, wie beispielsweise mit einem Klettverschluss usw., oder auch vollständig auf einen Einstellmechanismus zu verzichten. - In
4 ist eine weitere alternative Trägereinheit24 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung am Schwellkörper18 dargestellt, die klemmenartig ausgestaltet ist. Ein Drahtgestell der Trägereinheit24 ist mit Silikon ummantelt. An der Trägereinheit24 sind in dessen vorderem Klemmbereich und in dessen hinterem Betätigungsbereich mehrere, baugleiche Elektronikeinheiten74 zur Erreichung redundanter Kenngrößen stoffschlüssig befestigt, die jeweils eine Sensoreinheit16 , eine Speichereinheit28b und eine Schaltungseinheit30b umfassen. Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass nur eine Elektronikeinheit74 an der Trägereinheit24 befestigt ist. - Die Sensoreinheit
16 umfasst einen Temperatursensor40b und Abstandssensoren76 , über die Kenngrößen für einen Abstand zwischen Klemmschaufeln78 ,80 des Klemmbereichs und Griffelementen82 ,84 des Betätigungsbereichs und damit für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers18 erfasst werden können. Ein Aufnahmebereich zwischen den Klemmschaufeln78 ,80 stellt sich, nachdem dieser über ein Zusammenführen der Griffelemente82 ,84 zur Aufnahme des Schwellkörpers18 geöffnet wird, selbsttätig durch eine zwischen den Griffelementen82 ,84 angeordnete Druckfeder86 ein, die die gekoppelten Griffelemente82 ,84 auseinander und damit die Klemmschaufeln78 ,80 zusammendrückt. -
- 10
- Sensoreinheit
- 12
- Sensoreinheit
- 14
- Sensoreinheit
- 16
- Sensoreinheit
- 18
- Schwellkörper
- 20
- Trägereinheit
- 22
- Trägereinheit
- 24
- Trägereinheit
- 26
- Auswerteeinheit
- 28
- Speichereinheit
- 30
- Schaltungseinheit
- 32
- Datenübertragungsein
- heit
- 34
- Elektronikeinheit
- 36
- Markierungsstrich
- 38
- Dehnmessstreifen
- 40
- Sensor
- 42
- Klettverschluss
- 44
- Datenleitung
- 46
- Spannungsversorgungs
- leitung
- 48
- Masseleitung
- 50
- Einheit
- 52
- Eingabeeinheit
- 54
- Bildschirm
- 56
- Lautsprecher
- 58
- Stromleitung
- 60
- Anschlussstück
- 62
- Masseleitung
- 64
- Anschlussstück
- 66
- Scanner
- 68
- Elektronikeinheit
- 70
- Befestigungsband
- 72
- Tasche
- 74
- Elektronikeinheit
- 76
- Abstandssensor
- 78
- Klemmschaufel
- 80
- Klemmschaufel
- 82
- Griffelement
- 84
- Griffelement
- 86
- Druckfeder
- 88
- Ausgabeeinheit
Claims (16)
- Vorrichtung mit einer Sensoreinheit (
10 ,12 ,14 ,16 ) zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs, dadurch gekennzeichnet , dass die Sensoreinheit (10 ,12 ,14 ,16 ) dazu vorgesehen ist, zumindest eine von einer Schwellkörperveränderung eines Schwellkörpers (18 ) wenigstens abhängige Kenngröße zu erfassen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (
10 ,14 ) wenigstens einen Dehnmessstreifen (38 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (
12 ,16 ) zumindest einen berührungslosen Sensor aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (
12 ) zumindest einen optischen Sensor aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (
10 ,14 ,16 ) zumindest einen Sensor (40 ) zur Erfassung einer Wartungskenngröße umfasst. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (
10 ,14 ,16 ) wenigstens einen Sensor (40 ) zur Erfassung einer Kenngröße für eine Temperatur aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Trägereinheit (
20 ,22 ,24 ), die zur Befestigung am Schwellkörper (18 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (
20 ,22 ,24 ) zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (
22 ) zumindest einen im Wesentlichen zylinderförmigen Teilbereich aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zylinderförmige Teilbereich zu einem Ende zumindest teilweise geschlossen ist.
- Vorrichtung zumindest nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (
20 ,22 ,24 ) einen einstellbaren Aufnahmebereich aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Auswerteeinheit (
26 ) . - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Speichereinheit (
28 ) zur Speicherung wenigstens einer Kenngröße. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Trägereinheit (
20 ,22 ,24 ) zumindest eine Schaltungseinheit (30 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine Datenübertragungseinheit (
32 ), die zumindest teilweise zur kabellosen Datenübertragung vorgesehen ist. - Vorrichtung mit einer Auswerteeinheit (
26 ) zur Auswertung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (26 ) zur Auswertung einer zumindest von einer Schwellkörperveränderung eines Schwellkörpers (18 ) abhängigen Kenngröße vorgesehen ist.
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DE102004023966A1 true DE102004023966A1 (de) | 2005-12-01 |
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Family Applications (1)
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DE102004023966A Withdrawn DE102004023966A1 (de) | 2004-05-14 | 2004-05-14 | Vorrichtung mit einer Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße |
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