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DE102004023966A1 - Vorrichtung mit einer Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße - Google Patents

Vorrichtung mit einer Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße Download PDF

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DE102004023966A1
DE102004023966A1 DE102004023966A DE102004023966A DE102004023966A1 DE 102004023966 A1 DE102004023966 A1 DE 102004023966A1 DE 102004023966 A DE102004023966 A DE 102004023966A DE 102004023966 A DE102004023966 A DE 102004023966A DE 102004023966 A1 DE102004023966 A1 DE 102004023966A1
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Germany
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unit
sensor
sensor unit
cavernous body
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Application number
DE102004023966A
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English (en)
Inventor
Dieter Denner
Hans-Emil Kuttner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Denner Electronic & Co KG GmbH
Original Assignee
Denner Electronic & Co KG GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung mit einer Sensoreinheit (10, 12, 14, 16) zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs. DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, dass die Sensoreinheit (10, 12, 14, 16) dazu vorgesehen ist, zumindest eine von einer Schwellkörperveränderung eines Schwellkörpers (18) wenigstens abhängige Kenngröße zu erfassen.

Description

  • Die Erfindung geht insbesondere aus von einer Vorrichtung zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bereits eine Vorrichtung zur Ortung eines nervösen Gewebes und von Nerven mit einer Sensoreinheit bekannt, mittels der eine Kontraktion eines Muskels sensierbar ist. Bereiche, in denen die Nerven vermutet werden, werden stimuliert. Wird eine Muskelkontraktion festgestellt, kann daraus geschlossen werden, dass im stimulierten Bereich die entsprechenden Nerven verlaufen.
  • Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung bereitzustellen, die vorteilhaft bei der Beckenbodenchirurgie einsetzbar ist. Sie wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Nebenansprüchen und Unteransprüchen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung geht insbesondere aus von einer Vorrichtung mit einer Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Sensoreinheit dazu vorgesehen ist, zumindest eine von einer Schwellkörperveränderung eines insbesondere menschlichen Schwellkörpers wenigstens abhängige Kenngröße zu erfassen. Unter „vorgesehen" soll in diesem Zusammenhang insbesondere „entsprechend ausgestattet" und/oder „ausgelegt" verstanden werden. Dem Schwellkörper zugeordnete Nerven und/oder zugeordnete nervöse Gewebebereiche können vorteilhaft geortet und differenziert werden. Ein ungewünschtes Durchtrennen von Nerven und/oder nervösen Gewebebereichen bei einer Beckenbodenoperation und die damit verbundenen Konsequenzen, wie insbesondere Impotenz und/oder Inkontinenz, können vermieden werden. Die Kenngröße kann dabei von verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Schwellkörperveränderungen abhängig sein, wie insbesondere von einer Längenänderung, einer Durchmesseränderung usw.
  • Neben einem Einsatz zur Ortung und Differenzierung von Nerven und nervösem Gewebe kann die erfindungsgemäße Vorrichtung in verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Bereichen eingesetzt werden, wie insbesondere für eine Überwachung von Nerven- und/oder Schwellkörperfunktionen, beispielsweise für eine Onlineüberwachung, für eine operative Erfolgskontrolle, für eine Diagnose von Störungen, beispielsweise für eine Diagnose von Impotenz und/oder Inkontinenz infolge von Nerven- und/oder Gefäßschäden, und/oder für eine Erfolgskontrolle von Therapiemaßnahmen usw. Neben dem bevorzugten Einsatz der Vorrichtung zur Erfassung einer Kenngröße von einem Penis ist die Vorrichtung jedoch auch für die Erfassung einer Kenngröße anderer Schwellkörper denkbar, wie beispielsweise die Erfassung einer Kenngröße einer Klitoris usw.
  • Die Sensoreinheit kann verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Sensoren aufweisen, wie mechanische, elektrische, z.B. kapazitive, elektromagnetische und/oder optische Sensoren usw. Besonders vorteilhaft weist die Sensoreinheit jedoch wenigstens einen Dehnmessstreifen auf, über den konstruktiv einfach und kostengünstig exakte Kenngrößen für eine Schwellkörperveränderung erfasst werden können.
  • Weist die Sensoreinheit vorteilhaft einen berührungslosen Sensor auf, wie insbesondere einen optischen Sensor, können elektrische und elektronische Bauteile von einem Patienten zumindest weitgehend fern gehalten werden und es kann eine vorteilhafte Patientenisolation erzielt werden. Dabei sind verschiedene optische Sensoren denkbar, besonders vorteilhaft wird jedoch eine Kamera mit einer digitalen Bildverarbeitungseinheit eingesetzt, mittels der einfach umfangreiche Informationen erfasst werden können und die zudem für eine manuelle optische Überwachung genutzt werden kann, indem beispielsweise das von der Kamera aufgenommene Bild vergrößert auf einen von einem Arzt einsehbaren Überwachungsbildschirm übertragen wird.
  • Weist die Sensoreinheit zumindest einen Sensor zur Erfassung einer Wartungskenngröße auf, können Fehlbedienungen, insbe sondere bei mehrfachverwendbaren, reinigungsfähigen Vorrichtungen, sicher vermieden werden. Dabei können wiederum verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Sensoren vorgesehen sein. Besonders vorteilhaft umfasst die Sensoreinheit jedoch zumindest einen Sensor zur Erfassung einer Kenngröße für eine Temperatur, so dass ein Sterilisationsvorgang bei einer hohen Temperatur erfasst werden kann, beispielsweise um sicher zu stellen, dass nach einer Benutzung ein Sterilisationsvorgang mit einer gewünschten Temperatur durchgeführt wurde und/oder die Vorrichtung nicht öfters sterilisiert und damit verwendet wird als vorgesehen usw. Neben mehrfach verwendbaren Vorrichtungen sind jedoch auch nur einmal verwendbare Vorrichtungen denkbar.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung eine Trägereinheit zur Befestigung am Schwellkörper umfasst, an der vorteilhaft Markierungen für die Sensoreinheit, beispielsweise für einen optischen Sensor, und/oder Sensoren der Sensoreinheit vorteilhaft angeordnet und am Schwellkörper gehalten werden können. Dabei können die Sensoren durch verschiedene, als geeignet erscheinende kraftschlüssige, formschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindungen mit der Trägereinheit verbunden sein, beispielsweise können diese auf der Trägereinheit aufgeklebt, in diese eingegossen und/oder an diese angeklemmt sein usw.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet ist, wie beispielsweise aus einem elastischen Kunststoff. Durch das elastische Material kann eine vorteilhafte Anpassungsfähigkeit der Vorrichtung an den Schwellkörper erzielt und Verän derungen des Schwellkörpers können frühzeitig und exakt erfasst werden.
  • Die Trägereinheit kann verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Formen aufweisen, beispielsweise ringförmig, zylindrisch, halbschalenförmig usw. Weist die Trägereinheit zumindest einen im Wesentlichen zylinderförmigen Teilbereich auf, kann eine vorteilhafte Aufnahme eines Schwellkörpers, insbesondere eines Penis, erreicht werden, über die eine Schwellkörperveränderung, insbesondere eine Durchmesserveränderung besonders vorteilhaft, insbesondere großflächig erfasst werden kann.
  • Ist der zylindrische Teilbereich zu einem Ende zumindest teilweise geschlossen, kann einfach eine exakte Positionierung gewährleistet werden und es kann insbesondere einfach eine Kenngröße für eine Längenänderung des Schwellkörpers erfasst werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit einen einstellbaren Aufnahmebereich aufweist, beispielsweise indem ein zylindrischer Teilbereich zur Einstellung mit Luft und/oder mit einer Flüssigkeit gefüllt werden kann, ein Klettverschluss zur Einstellung vorgesehen ist und/oder indem die Trägervorrichtung von einer Art Klemme gebildet ist, dessen Aufnahmebereich einfach manuell verändert werden kann. Mittels dem einstellbaren Aufnahmebereich kann ein komfortables Anlegen der Vorrichtung erzielt werden und es kann stets sicher gestellt werden, dass die Vorrichtung nach dem Anlegen wunschgemäß am Schwellkörper anliegt.
  • Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine spezielle Auswerteeinheit auf, so dass diese gezielt aufeinander abgestimmt werden können.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung eine Speichereinheit zur Speicherung wenigstens einer Kenngröße umfasst. Dabei kann die Speichereinheit unbeschreibbar oder vorteilhaft beschreibbar ausgeführt sein, wodurch neben vorrichtungsspezifischen Daten, wie Identifikationsdaten, Daten zur Betreibung der Vorrichtung, z.B. Daten zur Nervenstimulation, wie Stromimpulsstärke, Impulsdauer, Impulsfrequenz, weitere, sich über den Betrieb verändernde Daten, abgespeichert werden können, wie beispielsweise Betriebsstunden, die Anzahl von Sterilisationsvorgänge, die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen usw.
  • Ist an der Trägereinheit zumindest eine Schaltungseinheit, wie insbesondere ein Chip, angeordnet, können insbesondere Informationen und/oder Signale ausgehend von der Trägereinheit vorteilhaft gezielt gesteuert werden. Dabei sollen unter einer Schaltungseinheit insbesondere auch eine Recheneinheit, eine Steuereinheit und/oder eine Regeleinheit verstanden werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung wenigstens eine Datenübertragungseinheit umfasst, die zumindest teilweise zur kabellosen Datenübertragung vorgesehen ist, wodurch insbesondere eine vorteilhafte Trennung zwischen einem zumindest weitgehend keimfreien und einem mit Keimen behafteten Bereich geschaffen werden kann. Es sind jedoch auch andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Datenübertragungseinheiten denkbar, wie beispielsweise Datenübertragungseinheiten mit Lichtleiter und/oder mit Strom leitenden Datenleitungen usw.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung beim Einsatz,
  • 1a einen vergrößerten Ausschnitt einer Elektronikeinheit aus 1,
  • 2 einen schematisch dargestellten Schnitt entlang der Linie II-II in 1,
  • 3 einen Ausschnitt einer ersten alternativen Vorrichtung,
  • 3a einen vergrößerten Ausschnitt einer Elektronikeinheit aus 3,
  • 4 einen Ausschnitt einer zweiten alternativen Vorrichtung und
  • 4a einen vergrößerten Ausschnitt einer Elektronikeinheit aus 4.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erfassung einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, und zwar zur Ortung eines speziellen nervösen Gewebes und von Nerven bei einer Beckenbodenoperation. Die Vorrichtung weist eine ringförmige Trägereinheit 20 zur Befestigung an einem von einem Penis gebildeten Schwellkörper 18 auf. Die Trägereinheit 20 ist aus einem elastischen Material gebildet, und zwar aus Silikon. Die Trägereinheit 20 weist einen einstellbaren Aufnahmebereich auf, indem die Trägereinheit 20 an einer Seite offen ausgeführt ist und dessen den Aufnahmebereich begrenzender Innendurchmesser über einen Klettverschluss 42 einstellbar ist (2). An der Trägereinheit 20 ist eine Elektronikeinheit 34 befestigt, die eine Sensoreinheit 10, eine Speichereinheit 28 und eine von einem Chip gebildete Schaltungseinheit 30 umfasst.
  • Die Sensoreinheit 10 ist dazu vorgesehen, Kenngrößen zu erfassen, die abhängig von einer Schwellkörperveränderung des Schwellkörpers 18 sind. Die Sensoreinheit 10 weist zur Erfassung der Kenngrößen für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers 18 Dehnmessstreifen 38 auf, mittels der eine Dehnung der Trägereinheit 20 erfassbar ist. Zudem weist die Sensoreinheit 10 neben den Dehnmessstreifen 38 einen Temperatursensor 40 zur Erfassung von Wartungskenngrößen auf, die in der Speichereinheit 28 gespeichert werden. Mittels dem Tempe ratursensor 40 kann zum einen erfasst werden, ob ein nach einem Einsatz der Vorrichtung anstehender Sterilisationsvorgang durchgeführt wird, ob dieser bei einer vorgeschriebenen Temperatur durchgeführt wird und wie viele Sterilisationsvorgänge insgesamt durchgeführt wurden. Wurde ein anstehender Sterilisationsvorgang nicht oder nicht bei einer vorgegebenen Temperatur durchgeführt oder ist bereits eine maximale Anzahl an Sterilisationsvorgängen durchgeführt worden, wird über eine Ausgabeeinheit 88 ein Warnsignal ausgegeben.
  • Ferner weist die Vorrichtung eine Sensoreinheit 12 mit einem berührunglosen Sensor auf, und zwar mit einer digitalen Kamera, mittels der ebenfalls Kenngrößen für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers 18 erfassbar sind, indem ein Abstand zwischen Markierungsstrichen 36 auf der Trägereinheit 20 optisch sensierbar ist.
  • Die Elektronikeinheit 34 ist über eine Datenleitung 44, über eine Spannungsversorgungsleitung 46 und über eine Masseleitung 48 mit einer Einheit 50 der Vorrichtung, einer so genannten „Headbox", verbunden, die dazu vorgesehen ist, an einem Kopfteil eines Patienten im zumindest wesentlichen keimfreien Bereich positioniert zu werden. Anstatt einer zusätzlichen Datenleitung könnten zusätzlich oder alternativ auch Daten über die Spannungsversorgungsleitung 46 übertragen werden. In der Einheit 50 ist die einen Bildschirm 54 und einen Lautsprecher 56 umfassende Ausgabeeinheit 88 und eine Eingabeeinheit 52 integriert. Über die Ausgabeeinheit 88 können ermittelte Messergebnisse akustisch über eine Sprachausgabe und Tonausgabe alphanumerisch und visuell ausgegeben werden. Ferner ist eine Stromleitung 58 mit einem Anschlussstück 60 und eine Masseleitung 62 mit einem Anschlussstück 64 an die Einheit 50 angeschlossen, die dazu vorgesehen sind, nervöses Gewebe und Nerven zu stimulieren.
  • Die Einheit 50 weist eine Datenübertragungseinheit 32 auf, die dazu vorgesehen ist, Daten von der Einheit 50 kabellos über Funk an eine von der Einheit 50 getrennt angeordnete Auswerteeinheit 26 der Vorrichtung zu übertragen, die dazu vorgesehen ist, in einem mit Keimen behafteten Bereich angeordnet zu werden. Die Auswerteeinheit 26 dient zur Auswertung der Kenngrößen und zur Ermittlung der Messergebnisse in einem gewünschten Format. In einer nicht näher dargestellten Speichereinheit der Auswerteeinheit 26 sind zur Auswertung Kennfelder hinterlegt. Alternativ oder zusätzlich können auch verschiedene Algorithmen zur Auswertung hinterlegt sein, um möglichst Fehlinterpretationen sicher zu vermeiden. Dabei sind insbesondere auch Schwellwerte festgelegt, die von den Kenngrößen überschritten werden müssen, bevor auf eine Schwellkörperveränderung geschlossen wird. Die Schwellwerte sind dabei einstellbar ausgeführt, könnten jedoch auch von festen nicht einstellbaren Größen gebildet sein. In der Speichereinheit der Auswerteeinheit 26 können die ermittelten Messergebnisse den Patientendaten zugeordnet abgespeichert werden.
  • Wird die auf der Trägereinheit 20 angeordnete Elektronikeinheit 34 in die Einheit 50 eingesteckt, werden in der Speichereinheit 28 gespeicherte sensorspezifische Daten ausgelesen, abhängig von denen Kenngrößen zur Stimulation der nervösen Gewebebereiche und der Nerven von der Auswerteeinheit 26 eingestellt werden, wie Stromimpulsstärke, Impulsfrequenz usw. Ferner wird ein Identifikationsdatum ausgelesen, so dass eine durchgeführte Untersuchung einem über die Eingabeeinheit 52 eingegebenen und/oder über einen in einer Halterung entnehmbar angeordneten Scanner 66 eingescannten individuellen Patientendatensatz sicher zugeordnet werden kann.
  • Bei den nachfolgenden Ausführungsbeispielen sind im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile und Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen beziffert, wobei zur Unterscheidung beim ersten alternativen Ausführungsbeispiel den Bezugszeichen der im Wesentlichen gleichen Bauteile der Buchstabe „a" und beim zweiten Ausführungsbeispiel der Buchstabe „b" hinzugefügt ist. Nachfolgend wird im Wesentlichen nur auf Unterschiede zum Ausführungsbeispiel in den 1 und 2 eingegangen, während bezüglich gleichen Bauteilen und Funktionen auf die Beschreibung zum Ausführungsbeispiel in den 1 und 2 verwiesen werden darf.
  • In 3 ist eine alternative Trägereinheit 22 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung am Schwellkörper 18 dargestellt, die einen zu einem Ende zumindest weitgehend geschlossenen zylindrischen Teilbereich aufweist. Die Trägereinheit 22 ist aus Silikon, könnte jedoch auch aus anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden elastischen Materialien hergestellt sein, wie beispielsweise aus einem elastischen Gewebe usw. An der Trägereinheit 22 sind zur Erreichung redundanter Informationen bzw. redundanter Kenngrößen mehrere baugleiche Elektronikeinheiten 68 stoffschlüssig befestigt, die jeweils eine Sensoreinheit 14, eine Speichereinheit 28a und eine Schaltungseinheit 30a umfassen. Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass nur eine Elektronikeinheit 68 an der Trä gereinheit 22 befestigt ist. Mittels den redundanten Kenngrößen können zumindest einzelne Störgrößen erkannt und eliminiert werden.
  • Die Sensoreinheit 14 umfasst einen Temperatursensor 40a und Dehnmessstreifen 38a, die in der Art angeordnet sind, dass sowohl Kenngrößen für eine Längenänderung als auch für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers 18 erfasst werden können. Ferner weist die Vorrichtung eine Sensoreinheit 12a mit einem berührunglosen Sensor auf, und zwar mit einer digitalen Kamera, mittels der ebenfalls sowohl Kenngrößen für eine Durchmesseränderung als auch für eine Längenänderung des Schwellkörpers 18 erfassbar sind, indem Abstände zwischen Markierungsstrichen 36a auf der Trägereinheit 22 optisch sensierbar sind.
  • Die Trägereinheit 22 ist über ein Befestigungsband 70 am Patienten sicherbar. Um einen Aufnahmebereich der Trägereinheit 22 einstellen und damit die Trägereinheit 22 komfortabel an den Schwellkörper 18 anlegen zu können, weist die Trägereinheit 22 aufblasbare Taschen 72 auf. Es ist jedoch auch denkbar, die Trägereinheit 22 mit anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Einstellmechanismen auszuführen, wie beispielsweise mit einem Klettverschluss usw., oder auch vollständig auf einen Einstellmechanismus zu verzichten.
  • In 4 ist eine weitere alternative Trägereinheit 24 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung am Schwellkörper 18 dargestellt, die klemmenartig ausgestaltet ist. Ein Drahtgestell der Trägereinheit 24 ist mit Silikon ummantelt. An der Trägereinheit 24 sind in dessen vorderem Klemmbereich und in dessen hinterem Betätigungsbereich mehrere, baugleiche Elektronikeinheiten 74 zur Erreichung redundanter Kenngrößen stoffschlüssig befestigt, die jeweils eine Sensoreinheit 16, eine Speichereinheit 28b und eine Schaltungseinheit 30b umfassen. Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass nur eine Elektronikeinheit 74 an der Trägereinheit 24 befestigt ist.
  • Die Sensoreinheit 16 umfasst einen Temperatursensor 40b und Abstandssensoren 76, über die Kenngrößen für einen Abstand zwischen Klemmschaufeln 78, 80 des Klemmbereichs und Griffelementen 82, 84 des Betätigungsbereichs und damit für eine Durchmesseränderung des Schwellkörpers 18 erfasst werden können. Ein Aufnahmebereich zwischen den Klemmschaufeln 78, 80 stellt sich, nachdem dieser über ein Zusammenführen der Griffelemente 82, 84 zur Aufnahme des Schwellkörpers 18 geöffnet wird, selbsttätig durch eine zwischen den Griffelementen 82, 84 angeordnete Druckfeder 86 ein, die die gekoppelten Griffelemente 82, 84 auseinander und damit die Klemmschaufeln 78, 80 zusammendrückt.
  • 10
    Sensoreinheit
    12
    Sensoreinheit
    14
    Sensoreinheit
    16
    Sensoreinheit
    18
    Schwellkörper
    20
    Trägereinheit
    22
    Trägereinheit
    24
    Trägereinheit
    26
    Auswerteeinheit
    28
    Speichereinheit
    30
    Schaltungseinheit
    32
    Datenübertragungsein
    heit
    34
    Elektronikeinheit
    36
    Markierungsstrich
    38
    Dehnmessstreifen
    40
    Sensor
    42
    Klettverschluss
    44
    Datenleitung
    46
    Spannungsversorgungs
    leitung
    48
    Masseleitung
    50
    Einheit
    52
    Eingabeeinheit
    54
    Bildschirm
    56
    Lautsprecher
    58
    Stromleitung
    60
    Anschlussstück
    62
    Masseleitung
    64
    Anschlussstück
    66
    Scanner
    68
    Elektronikeinheit
    70
    Befestigungsband
    72
    Tasche
    74
    Elektronikeinheit
    76
    Abstandssensor
    78
    Klemmschaufel
    80
    Klemmschaufel
    82
    Griffelement
    84
    Griffelement
    86
    Druckfeder
    88
    Ausgabeeinheit

Claims (16)

  1. Vorrichtung mit einer Sensoreinheit (10, 12, 14, 16) zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs, dadurch gekennzeichnet , dass die Sensoreinheit (10, 12, 14, 16) dazu vorgesehen ist, zumindest eine von einer Schwellkörperveränderung eines Schwellkörpers (18) wenigstens abhängige Kenngröße zu erfassen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (10, 14) wenigstens einen Dehnmessstreifen (38) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (12, 16) zumindest einen berührungslosen Sensor aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (12) zumindest einen optischen Sensor aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (10, 14, 16) zumindest einen Sensor (40) zur Erfassung einer Wartungskenngröße umfasst.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (10, 14, 16) wenigstens einen Sensor (40) zur Erfassung einer Kenngröße für eine Temperatur aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Trägereinheit (20, 22, 24), die zur Befestigung am Schwellkörper (18) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (20, 22, 24) zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (22) zumindest einen im Wesentlichen zylinderförmigen Teilbereich aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zylinderförmige Teilbereich zu einem Ende zumindest teilweise geschlossen ist.
  11. Vorrichtung zumindest nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (20, 22, 24) einen einstellbaren Aufnahmebereich aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Auswerteeinheit (26) .
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Speichereinheit (28) zur Speicherung wenigstens einer Kenngröße.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Trägereinheit (20, 22, 24) zumindest eine Schaltungseinheit (30) angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine Datenübertragungseinheit (32), die zumindest teilweise zur kabellosen Datenübertragung vorgesehen ist.
  16. Vorrichtung mit einer Auswerteeinheit (26) zur Auswertung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße, insbesondere zur Ortung eines nervösen Gewebes und/oder eines Nervs, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (26) zur Auswertung einer zumindest von einer Schwellkörperveränderung eines Schwellkörpers (18) abhängigen Kenngröße vorgesehen ist.
DE102004023966A 2004-05-14 2004-05-14 Vorrichtung mit einer Sensoreinheit zur Erfassung wenigstens einer von einer Körperfunktion abhängigen Kenngröße Withdrawn DE102004023966A1 (de)

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