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DE102004023707A1 - Mosaik - Google Patents

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DE102004023707A1
DE102004023707A1 DE200410023707 DE102004023707A DE102004023707A1 DE 102004023707 A1 DE102004023707 A1 DE 102004023707A1 DE 200410023707 DE200410023707 DE 200410023707 DE 102004023707 A DE102004023707 A DE 102004023707A DE 102004023707 A1 DE102004023707 A1 DE 102004023707A1
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DE
Germany
Prior art keywords
mosaic
elements
light exit
joints
optical fibers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200410023707
Other languages
English (en)
Inventor
Carmen Kotulla
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE200410023707 priority Critical patent/DE102004023707A1/de
Priority to DE102004030907A priority patent/DE102004030907A1/de
Priority to EP05749576A priority patent/EP1758741B1/de
Priority to US11/579,914 priority patent/US20090162593A1/en
Priority to PCT/DE2005/000856 priority patent/WO2005111337A2/de
Publication of DE102004023707A1 publication Critical patent/DE102004023707A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C17/00Pavement lights, i.e. translucent constructions forming part of the surface

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mosaik (1), insbesondere für Wände, Decken oder Böden, bestehend aus einer Vielzahl einzelner, durch Fugen (3) voneinander beabstandeter Mosaikelemente (2). DOLLAR A Um die gestalterischen Möglichkeiten des Mosaiks (1) zu verbessern, können in den Fugen (3) Lichtaustrittselemente (5) angeordnet sein.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mosaik, insbesondere für Wände, Decken oder Böden.
  • Ein Mosaik besteht üblicherweise aus einer Vielzahl einzelner, durch Fugen voneinander beabstandeter Mosaikelemente. Mosaike wurden schon bei den alten Griechen und bei den alten Römern, also vor mehr als 2 000 Jahren zur künstlerischen Gestaltung von Böden und Wänden verwendet. Mit Hilfe von Mosaiken können Bilder und Designs zur Gestaltung von Räumen und Plätzen geschaffen werden. Mosaike können dabei an Böden, Wänden und, Decken angebracht werden, und zwar in In-Door-Bereichen, also z. B. in Gebäuden, sowie in Out-Door-Bereichen, also z. B. auf Plätzen im Freien. Die Verlegung kann in trockenen Räumen oder in Feuchträumen, z. B. in Schwimmbädern, Saunen und Dampfbädern, erfolgen. Die Herstellung von Mosaiken erfordert ein hohes handwerkliches Geschick sowie eine ausgefeilte Installationstechnik, die heute nur noch von wenigen beherrscht wird.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Mosaik der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die es insbesondere ermöglicht, zusätzliche gestalterische Effekte zu erzielen, um dadurch die Gefälligkeit und Akzeptanz des Mosaiks zu erhöhen.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, in die Fugen, die zwischen den Mosaikelementen verlaufen, Lichtaustrittselemente zu integrieren. Während bei herkömmlichen Mosaiken den Fugen an sich keine gestalterische Bedeutung zukommt, ermöglicht es die Erfindung, durch gezielte Anordnung von Lichtaustrittselementen in den Fugen gestalterische Akzente zu setzen. Insbesondere kann dadurch ein Bild oder ein Design innerhalb des Mosaiks auf besondere Weise hervorgehoben und betont werden. Gleichzeitig kann mit Hilfe der Lichtaustrittselemente eine indirekte Beleuchtung der mit dem Mosaik ausgestatteten Fläche, z. B. ein Boden, eine Wand oder eine Decke, erreicht werden.
  • Durch die Erfindung werden zwei bislang völlig unabhängige Gestaltungsmöglichkeiten auf besondere Weise miteinander kombiniert. Die Gestaltung von Räumen mittels besonderer Lichteffekte ist eine gängige Maßnahme aus dem Bereich der Innenarchitektur. Ebenfalls geläufig ist die Gestaltung von Wänden, Decken und Böden mittels Mosaiken. Durch die Kombination dieser Gestaltungsmöglichkeiten ergibt sich jedoch eine neue Dimension. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass die Integration der Lichtaustrittselemente in das Mosaik im Bereich der Fugen erfolgt, da hierdurch die Anordnung der Mosaikelemente nicht gestört wird, sondern vielmehr die bislang unbeachtete Fuge zur Betonung des jeweiligen Designs und/oder zur Schaffung einer eigenen Gestalt genutzt werden kann.
  • Grundsätzlich können die Lichtaustrittselemente durch Lichtaustrittsenden von Lichtleitfasern, insbesondere Glasfasern, gebildet sein. Hierdurch ist es möglich, in den Fugen extrem kleine Lichtpunkte z. B. mit einem Durchmesser von etwa 1,5 mm zu setzen. Dies ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn eine sehr große Anzahl von Lichtaustrittselementen in die Fugen eingesetzt werden soll oder wenn, z. B. bei Mosaiken mit sehr kleinen Mosaikelementen, nur sehr schmale Fugen zur Verfügung stehen.
  • Alternativ oder zusätzlich innerhalb desselben Mosaiks können auch andere separate Lichtaustrittselemente zum Einsatz kommen, die jeweils über eine Lichtleitfaser mit Licht versorgt werden. Derartige Lichtaustrittselemente können quasi beliebig gestaltet werden und somit an die unterschiedlichsten Belange des jeweiligen Mosaiks angepasst und im Hinblick auf das jeweilige Design ausgewählt werden. Beispielsweise können derartige Lichtaustrittselemente durch Glaskörper, insbesondere durch Kristallglaskörper gebildet sein, die ungeschliffen, geschliffen oder facettiert geschliffen sein können. Darüber hinaus können die Lichtaustrittselemente auch optische Linsen oder optische Prismen sein. Den Gestal tungsmöglichkeiten der Lichtaustrittselemente sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Lediglich die jeweils zur Verfügung stehende Fugenbreite begrenzt eine Dimension für die Ausgestaltung der Lichtaustrittselemente.
  • Alternativ oder zusätzlich innerhalb desselben Mosaiks können auch Lichtaustrittselemente zur Anwendung kommen, die durch lichtemittierende Dioden gebildet sind und über entsprechende Elektrokabel mit Strom versorgt sind. Moderne lichtemittierende Dioden, kurz LED, können ebenfalls nahezu beliebig gestaltet werden. Insbesondere können auch sehr kleine LEDs hergestellt werden. Von besonderem Vorteil ist z.B., dass LEDs zur Abstrahlung von Licht unterschiedlicher Wellenlänge, also unterschiedlicher Farben angeregt werden können. Hierdurch können zusätzliche Effekte erreicht werden.
  • Um große Mosaiken rationeller besser handhaben und transportieren zu können, ist es zweckmäßig, das Mosaik aus mehreren, vorgefertigten Mosaikabschnitten zusammenzusetzen, wobei die Mosaikelemente eines derartigen Mosaikabschnitts an einem flexiblen Träger befestigt sind. Bekannte flexible Träger sind beispielsweise Gewebematten, auf welche die Mosaikelemente aufgeklebt sind. Die Fugen sind dann noch nicht verfüllt. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung können nun die Lichtleitfasern und/oder die Elektrokabel an diesem flexiblen Träger festgelegt sein. Hierdurch kann bereits in die vorgefertigten Mosaikabschnitte die Beleuchtung integriert werden. Diese Maßnahme vereinfacht die Installation des Mosaiks vor Ort.
  • Zweckmäßig ist der flexible Träger auf einem starren Träger angeordnet, was die Handhabung der vorgefertigten Mosaikelemente nochmals erleichtert.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform kann der genannte starre Träger unterhalb der Mosaikelemente einen Hohlraum zum Verlegen der Lichtleitfasern und/oder der Elektrokabel bilden. Auf diese Weise besitzt der Mosaikabschnitt mit dem starren Träger eine definierte Dicke, unabhängig davon, ob und wie viele Lichtleitfasern oder Elektrokabel im Träger verlaufen. Diese Bauweise erleichtert die Vorbereitung des jeweiligen Untergrunds des Mosaiks, wodurch die Installation des Mosaiks und dessen Einpassung in andere Beläge erheblich vereinfacht. Außerdem ist der starre Träger zweckmäßig so stabil gestaltet, dass die Dicke des Mosaiks bzw. des Mosaikabschnitts entlang seiner gesamten Fläche nahezu konstant ist und während der Verarbeitung konstant bleibt und insbesondere trittfest ist.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine stark vereinfachte, prinzipielle Draufsicht auf einen Ausschnitt eines Mosaiks nach der Erfindung,
  • 2 bis 4 Querschnitte durch das Mosaik bei verschiedenen Ausführungsformen,
  • 5 eine Ansicht von oben auf einen Träger ohne Mosaikelemente,
  • 6 eine Ansicht von unten auf den Träger,
  • 7 eine perspektivische Ansicht auf den Träger,
  • 8 eine Ansicht wie in 7, jedoch mit Mosaikelementen, allerdings ohne Beleuchtung,
  • 9 eine Ansicht wie in 8, jedoch mit Beleuchtung,
  • 10 eine Seitenansicht auf das Mosaik bzw. auf einen Mosaikabschnitt beim Verlegen.
  • Entsprechend 1 besteht ein Mosaik 1 aus einer Vielzahl einzelner Mosaikelemente 2, die so angeordnet sind, dass sie jeweils durch Fugen 3 voneinander beabstandet sind. Im fertig installierten Zustand sind die Fugen 3 mit einem geeigneten Fugenmaterial 4 verfüllt. Üblicherweise handelt es sich beim Fugenmaterial 4 um Mörtel oder um Silikon oder um einen Fließ-Klebe-Estrich.
  • Die Mosaikelemente 2 können unterschiedlichster Natur sein, z. B. aus Stein, z.B. Granit, Marmor, aus Ton, aus Keramik, aus Glas, aus Metall, aus Kunststoff.
  • Erfindungsgemäß sind nun in den Fugen 3 Lichtaustrittselemente 5 angeordnet. Im dargestellten Beispiel sind mehrere verschiedene Lichtaustrittselemente 5 durch die Buchstaben a bis h voneinander differenziert. Durch Anordnen der Lichtaustrittselemente 5 innerhalb der Fugen 3 können ungewöhnliche, neuartige gestalterische Akzente gesetzt werden, was die ästhetischen Möglichkeiten des Mosaiks 1 signifikant verbessert.
  • Exemplarisch sind hier einige der Lichtaustrittselemente 5f unmittelbar durch Lichtaustrittsenden von Lichtleitfasern 6 gebildet. Diese Lichtaustrittsenden oder Lichtaustrittselemente 5f besitzen somit einen extrem kleinen Querschnitt und können dadurch auch in extrem schmalen Fugen 3 platziert werden. Des Weiteren kann auch eine große Anzahl derartiger Lichtaustrittsenden bzw. Lichtaustrittelementen 5f innerhalb einer Fuge 3 positioniert werden.
  • Bei den anderen hier dargestellten Ausführungsformen sind die Lichtaustrittselemente 5 durch separate Körper gebildet, die mit den Lichtaustrittsenden der Lichtleitfasern 6 optisch gekoppelt sind. Die Lichtleitfasern 6 sind vorzugsweise Glasfasern. Derartige separate Lichtaustrittselemente 5 können in besonderer Weise an das jeweilige Design des Mosaiks 1 angepasst und für den jeweils beabsichtigen Effekt speziell ausgewählt werden. Beispielsweise können diese Lichtaustrittselemente 5 Glaskörper, insbesondere Kristallglaskörper, sein, die grundsätzlich ungeschliffen sein können, vorzugsweise jedoch geschliffen oder sogar facettiert geschliffen sind. Diese Glaskörper können dabei z.B. birnchenförmig, halbkugelförmig oder vollkugelförmig sein. Des Weiteren können die Lichtaustrittselemente 5 optische Linsen oder optische Prismen bilden, um weitere besondere optische Effekte zu erzielen. In 1 sind exemplarisch mehrere einfache Glaskörper 5a, unterschiedliche Prismen 5b, 5c, 5e sowie eine facettiert geschliffene Halbkugel 5d angedeutet.
  • Alternativ ist es ebenfalls möglich, zumindest einige der Lichtaustrittselemente als lichtemittierende Dioden auszugestalten, die dementsprechend dann an Elektrokabel ange schlossen sind. Derartige lichtemittierende Dioden (LED) sind im Handel weit verbreitet und quasi in beliebigen Formen herstellbar, so dass auch hier entsprechende Effekte erzielt werden können.
  • Bevorzugt werden jedoch Lichtaustrittselemente 5 mit Lichtleitfasern 6, da hierdurch eine örtliche Trennung des Lichtabstrahlorts von einer das Licht erzeugenden Lichtquelle 7 erreicht werden kann. Die Lichtquelle 7, beispielsweise ein spezieller Projektor, speist das Licht in die Lichtleitfasern 6, beispielweise Glasfasern, ein, welche das Licht zu ihren Lichtaustrittsenden leiten und dort die Lichtaustrittselemente 5f bilden bzw. die separaten Lichtaustrittselemente 5 mit Licht versorgen. Diese Art der Lichtübertragung erfolgt völlig stromlos und ist somit beispielsweise auch für Nassbereiche geeignet. Des Weiteren ermöglicht die Lichtleitertechnik die Abstrahlung von schonendem Kaltlicht, das im wesentlichen frei ist von schädlichen UV- und IR-Anteilen. Des Weiteren sind die Lichtleitfasern 6 und die Lichtaustrittselemente quasi wartungsfrei und von nahezu unbegrenzter Lebensdauer. Im Unterschied dazu besitzen LEDs, die gleichzeitig Lichtquelle und Lichtabstrahlort sind, eine zwar große, jedoch begrenzte Lebenszeit. Des Weiteren gestaltet sich die Stromversorgung bei LEDs im Nassbereich aufwändiger.
  • 1 zeigt eine weitere Besonderheit, da das Mosaik 1 bei der hier gezeigten Ausführungsform im verlegten Zustand zumindest teilweise, hier an seinem rechten Rand, von einem anderen Belag 8 berandet ist. Dieser andere Belag 8 kann beispielsweise gebildet sein aus Steinplatten (z.B. aus Marmor oder Granit, die insbesondere wasserstrahlgeschnitten sein können), aus Fliesen (z. B. aus Keramik), aus Spiegel- und Glasplatten, aus Metallplatten (insbesondere laserstrahlgeschnitten). Dabei verläuft zwischen diesem Belag 8 und dem Mosaik 1 eine Grenzfuge 3', die zweckmäßig mit demselben Fugenmaterial 4 verfüllt ist wie die anderen Fugen 3. Bei der hier gezeigten speziellen Ausführungsform können auch in dieser Grenzfuge 3' Lichtaustrittselemente 5g angeordnet sein. Mit diesen Lichtaustrittselementen 5g kann beispielsweise die Berandung des Mosaiks 1 optisch herausgehoben werden.
  • Eine weitere Besonderheit bildet hier das mit einer Kreuzschraffur versehene Mosaikelement 2'. Dieses Mosaikelement 2' ist hier durch ein Lichtaustrittselement gebildet, das entsprechend groß dimensioniert ist. Dieses Lichtaustritts-Mosaikelement 2' wird ebenfalls durch eine Lichtleitfaser 6 mit Licht versorgt. Durch die Integration derartiger Lichtaustritts-Mosaikelemente 2' in das Mosaik 1 können weitere besondere Akzente im Mosaik 1 gesetzt werden.
  • Bevorzugt wird eine Ausführungsform, bei welcher die Lichtaustrittselemente 5 einen Durchmesser aufweisen, der kleiner ist als eine Fugenbreite. Zweckmäßig sind die Durchmesser der Lichtaustrittselemente 5 zumindest halb so groß wie die Fugenbreite gewählt. Hierdurch können die Lichtaustrittselemente 5 in das Fugenmaterial 4 eingebettet werden und bis auf ihre Lichtaustrittsseite vollständig vom Fugenmaterial 4 umschlossen sein. Die 1 zeigt exemplarisch auch eine andere Ausführungsform, bei welcher eines der Lichtaustrittselemente 5h so dimensioniert ist, dass es in seinem Bereich die Fuge 3 vollständig ausfüllt und dadurch selbst das Fugenmaterial bildet.
  • Die Lichtleitfasern 6 sind für die Installation des Mosaiks 1 so verlegt, dass sie unterhalb der Mosaikelemente 2 bis zu den Lichtaustrittselementen 5 verlaufen. Des Weiteren können zur Vereinfachung mehrere Lichtleitfasern 6 zu Bündeln 9 zusammengefasst sein, die unterhalb der Mosaikelemente 2 verlegt sind. Diese Bündel 9 können separat oder gemeinsam an die Lichtquelle 7 angeschlossen sein.
  • Es ist klar, dass die vorstehend und nachfolgend im Hinblick auf Lichtleitfasern 6 beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten analog auch für Elektrokabel gelten. Dabei sind dann die Elektrokabel nicht an einer Lichtquelle 7, sondern an eine geeignete Stromquelle angeschlossen.
  • Um die Installation eines großen Mosaiks 1 zu vereinfachen, ist es zweckmäßig, das Mosaik 1 in einzelne Mosaikabschnitte 1' aufzugliedern, die vorgefertigt und vor Ort dann zum gewünschten Mosaik 1 zusammengesetzt werden können. Entsprechend den 2 bis 4 können beim gesamten Mosaik 1 oder zumindest bei einem derartigen Mosaikabschnitt 1' die zugehörigen Mosaikelemente 2 an einem flexiblen Träger 10 befestigt sein. Dieser flexible Träger 10 besteht beispielweise aus einem flexiblen Bahnenmaterial, das netz- oder gitterförmig sein kann. Beispielsweise sind die Mosaikelemente 2 mit dem flexiblen Träger 10 verklebt. Solange die Fugen 3 nicht verfüllt sind, ist die Handhabung des vorgefertigten Mosaikabschnittes 1' besonders einfach, was die Installation des Mosaiks 1 erleichtert.
  • Um auch die Installation der Lichtaustrittselemente 5 zu vereinfachen bzw. vorzubereiten, können z. B. die Lichtleitfasern 6 ebenfalls am flexiblen Träger 10 festgelegt sein. Beispielsweise sind die Lichtleitfasern 6 hierzu ebenfalls mit dem flexiblen Träger 10 verklebt. Bei einem gewebeförmigen flexiblen Träger 10 können die Lichtleitfasern 6 auch auf geeignete Weise in den flexiblen Träger 10 eingebunden, insbesondere eingewoben, sein. Diese Variante eignet sich für flächenmäßig kleine Mosaike 1 bzw. Mosaikabschnitte 1'.
  • Aus den 2 bis 4 geht ebenfalls hervor, dass die Lichtaustrittselemente 5 gemäß einer bevorzugten Bauweise so in den Fugen 3 angeordnet sind, dass sie etwa bündig oder leicht vertieft zu einer Oberfläche 11 der Mosaikelemente 2 bzw. bündig oder leicht vertieft zu einer Oberfläche 12 des Fugenmaterials 4 positioniert sind. Hierdurch sind die Lichtaustrittselemente 5 trittsicher in das Mosaik 1 integriert.
  • Grundsätzlich kann bei der Ausführungsform gemäß 2 z.B. ein flächenmäßig kleiner Mosaikabschnitt 1' mit einem entsprechenden Mörtel oder Klebstoff 13 auf einen entsprechen den Untergrund 14 aufgeklebt sein. Je nach Mosaik 1 kann es sich bei diesem Untergrund 14 um einen Boden, eine Decke oder eine Wand handeln. Da die einzelnen Lichtleitfasern 6 nur einen vergleichsweise kleinen Querschnitt aufweisen, kann ein vergleichsweise kleiner Mosaikabschnitt 1' ohne weiteres in herkömmlicher Weise verlegt werden. Damit sich beim Zusammenführen der einzelnen Lichtleitfasern 6 bis zur Lichtquelle 7 keine aufdickende Bündelung einstellt, können die Lichtleitfasern 6 beispielsweise entlang des Trägers 10 fächerartig nebeneinander verlegt werden. Insbesondere können die einzelnen Lichtleitfasern 6 dabei mit einem Klebeband oder mit Klebstoff am flexiblen Träger 10 fixiert werden, um die Handhabung des vorbereiteten Mosaikabschnitts 1' zu verbessern.
  • Für flächenmäßig größere Mosaike 1 oder Mosaikabschnitte 1' ist es zweckmäßig, diese zusammen mit dem flexiblen Träger 10 auf einem starren Träger 20, insbesondere lose, aufzubringen. Mit Hilfe des starren Trägers 20, der vorzugsweise eine begehbare Unterstützung der Mosaikabschnitte 1' bzw. des Mosaiks 1 ausbildet, wird das Handling zusätzlich verbessert.
  • Entsprechend 3 kann der starre Träger 20 so ausgestaltet sein, dass er unterhalb der Mosaikelemente 2 einen Hohlraum 15 ausbildet. Beispielsweise ist der starre Träger 20 durch eine Gitterstruktur gebildet, z. B. aus Draht. Der Hohlraum 15 ermöglicht es, die Lichtleitfasern 6 innerhalb des starren Trägers 20 zu verlegen, wobei dies besonders einfach durchgeführt werden kann. Gleichzeitig gewährleistet der starre Träger 20 eine konstante Dicke für den Mosaikabschnitt 1', was den Installationsaufwand des Mosaiks 1 erheblich reduziert. Insbesondere können im Hohlraum 15 die Lichtleitfasern 6 zu Bündeln 9 zusammengefasst und dadurch vereinfacht verlegt werden. Mit Hilfe des starren Trägers 20 können z. B. größere und dementsprechend schwere vorbereitete Mosaikabschnitte 1' bzw. Mosaike 1 einfach transportiert werden.
  • Dabei ist durchaus denkbar, dass der Hohlraum 15 nach dem Einbringen sämtlicher Lichtleitfasern 6 mit einem geeigneten Füllstoff ausgefüllt wird, in den dann die verlegten Lichtleitfasern 6 eingebettet sind. Ein derartiger Füllstoff dient beispielsweise zur Trittschalldämmung und kann insbesondere zur thermischen Isolation beitragen. Beispielsweise ist der Füllstoff ein dünner Fließ-Klebe-Estrich oder ein Kunststoffschaum. Gleichzeitig können mit dem Ausfüllen des Hohlraums 15 auch die Fugen 3 zumindest teilweise verfüllt werden, wenn ein entsprechendes Füll- oder Fugenmaterial 4 verwendet wird. Das bedeutet, dass dann der Füllstoff zumindest bereichsweise als Fugenmaterial 4 dient.
  • Gleichzeitig kann der starre Träger 20 für die einzelnen Lichtaustrittselemente 5 als Halterung dienen, was deren Positionierung in den Fugen 3 vor deren Verfüllung erheblich vereinfacht.
  • Gemäß 4 kann zur Positionierung der Lichtaustrittselemente 5 für jedes Lichtaustrittselement 5 ein separater Halter 16 oder für die gleichzeitige Positionierung von mehreren Lichtaustrittselementen 5 ein gemeinsamer Halter 16 vorgesehen sein. Ein derartiger Halter 16 ist beispielsweise am starren Träger 20 festgelegt. Ebenso kann dieser Halter 16 direkt an den Mosaikelementen 2 und/oder am flexiblen Träger 10 festgelegt sein. Beispielsweise ist der Halter 16 in die Fuge 3 und/oder am starren Träger 20 eingeklemmt und/oder mit den Mosaikelementen 2 bzw. mit dem flexiblen Träger 10 verklebt. Der Halter 16 ist dabei zur Positionierung des jeweiligen Lichtaustrittselements 5 vorbereitet und kann dadurch insbesondere zur Vorinstallation des jeweiligen Mosaikabschnitts 1' verwendet werden. Mit Hilfe derartiger Halter 16 können die Lichtaustrittselemente 5 einzeln oder in Gruppen zusammengefasst in der gewünschten Weise innerhalb der Fugen 3 positioniert werden. Beispielsweise sollen die Lichtaustrittselemente 5 jeweils mittig zu den benachbarten Mosaikelementen 2 in der jeweiligen Fuge 3 ausgerichtet sein. Diese Positionierung mit Hilfe der Halter 16 ist vor dem Verfüllen der Fugen 3 mit dem Fugenmaterial 4 von besonderem Vorteil, da sich dadurch der Installationsaufwand für das Mosaik 1 erheblich reduzieren lässt. Ein Halter 16 für mehrere Lichtaustrittselemente 5 kann beispielsweise als flexible Leiste ausgestaltet sein.
  • Gemäß 5 kann der starre Träger 20 des Mosaiks 1 oder eines Mosaikabschnitts 1' durch ein relativ steifes Drahtgitter, z. B. aus Metall, gebildet sein, das somit für die darauf anzubringenden Mosaikelemente 2 eine vergleichsweise formstabile Tragstruktur bildet.
  • Gemäß 6 kann der starre Träger 20 an seiner Unterseite mit Distanzelementen 17 versehen sein, die an der Unterseite des starren Trägers 20 nach unten abstehen. Diese Distanzelemente 17 können, wie hier dargestellt, in einer vergleichsweise großen Anzahl vorgesehen sein, können stelzenartig ausgestaltet sein und können insbesondere eine trittfeste Abstützung des starren Trägers 20 auf dem Untergrund 14 bilden.
  • Entsprechend 4 kann mit Hilfe der Distanzelemente 17 der starre Träger 20 unter Ausbildung des bereits oben genannten Hohlraums 15 auf dem Untergrund 14 abgestellt werden. Durch die Vorgabe der Länge der Distanzelemente 17 ergibt sich für das Mosaik 1 eine vorbestimmte Dicke, was dessen Integration in angrenzende Bodenbeläge und somit dessen Installation erheblich vereinfacht.
  • 8 zeigt den starren Träger 20 mit darauf angeordneten Mosaikelementen 2 zur Ausbildung des Mosaiks bzw. eines Mosaikabschnitts 1'. Dabei sind die Mosaikelemente 2 in der Regel am flexiblen Träger 10 befestigt, z.B. durch Verklebung, während der Verband aus flexiblem Träger 10 und daran angebrachten Mosaikelementen 2 lose auf den starren Träger 20 aufgelegt ist. Dementsprechend kann das Mosaik 1 bzw. können die Mosaikelemente 1' insbesondere örtlich getrennt vom jeweiligen Installationsort, z. B. in einer Fabrik vorgefertigt werden.
  • Während bei der Darstellung gemäß 8 keine Lichtaustrittselemente 5 eingebaut sind, zeigt 9 beispielhaft die Einbindung der Lichtaustrittselemente 5. Zweckmäßig werden dabei die Lichtaustrittselemente 5 von der Unterseite her in die Fugen 3 eingesetzt. Zur Vereinfachung der Montage kann zumindest eine Montagebank 18 verwendet werden, auf die der Träger 10 aufgesetzt werden kann. Bei entsprechender Dimensionierung der wenigstens einen Montagebank 18 kann die Manipulation der Lichtaustrittselemente 5 und insbesondere der Lichtleitfasern 6 an der Unterseite des Trägers 10, also unterhalb der Mosaikelemente 2 erheblich vereinfacht werden.
  • 10 zeigt eine Seitenansicht auf ein fertig vorbereitetes Mosaik 1 bzw. auf einen fertig vorbereiteten Mosaikabschnitt 1'. Dabei ist deutlich zu sehen, wie eine Vielzahl von Lichtleitfasern 6 zu einem Bündel 9 zusammengefasst sind. Gut erkennbar ist dabei gleichzeitig wie sämtliche Lichtleitfasern 6 innerhalb des Hohlraums 15 unterhalb der Mosaikelemente 2 untergebracht werden können. Gemäß der hier vorgestellten, bevorzugten Installation kann das vorgefertigte Mosaik 1 bzw. der vorgefertigte Mosaikabschnitt 1', einschließlich der Beleuchtungsinstallation (Lichtaustrittselemente 5 und Lichtleitfasern 6) und des starren Trägers 20, in ein mehr oder weniger flüssiges Bett 19 aus Klebstoff, Mörtel, Kunstharz oder Estrich eingesetzt werden. Hierdurch wird der Hohlraum 15 im wesentlichen vollständig verfüllt, wobei gleichzeitig zum einen die Anbindung des starren Trägers 20 an den Untergrund 14 und zum anderen die Anbindung der Mosaikelemente 2 an den starren Träger 20 erfolgt. Das Bett 19 ist daher zweckmäßig so gestaltet, dass es eine hinreichende Adhäsionswirkung zwischen dem Untergrund 14 (z. B. Beton), dem starren Träger 20 (z. B. Metall) und den Mosaikelementen 2 (z. B. Keramik, Glas, Marmor, Granit, Metall) herstellen kann. Beispielsweise handelt es sich beim Bett 19 um eine Art Fließ-Klebe-Estrich, vorzugsweise auf einer Reaktionsharz-Basis, der insbesondere Quarzsand beigemengt sein kann. Zweckmäßig ist der Untergrund 14 vorbehandelt, z. B. mit einer Epoxyd-Harz-Beschichtung, um diesen wasserdicht zu machen.
  • Bei entsprechender Dimensionierung des Betts 19 können beim Einbringen des Mosaiks 1 bzw. des Mosaikabschnitts 1' gleichzeitig die Fugen 3 verfüllt werden, wenn bei hinreichender Bettdicke das Bettmaterial von unten in die Fugen 3 eindringt und diese verfüllt.
  • Die Lichtleitfasern 6 bzw. die Bündel 9 können am Rand des Mosaiks 1 beispielsweise über einen entsprechenden Kabelkanal bis zu der wenigstens einen Lichtquelle 7 geführt werden, die zweckmäßig außerhalb des Mosaiks 1 gut zugänglich angeordnet ist, z. B. bei einem Bodenmosaik 1 in oder an einer angrenzenden Wand.

Claims (16)

  1. Mosaik, insbesondere für Wände, Decken oder Böden, bestehend aus einer Vielzahl einzelner, durch Fugen (3) voneinander beabstandeter Mosaikelemente (2), dadurch gekennzeichnet, dass in den Fugen (3) Lichtaustrittselemente (5) angeordnet sind.
  2. Mosaik nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass zumindest einige der Lichtaustrittselemente (5) durch Lichtaustrittsenden von Lichtleitfasern (6) gebildet sind, und/oder – dass zumindest einige der Lichtaustrittselemente (5) mit Lichtaustrittsenden von Lichtleitfasern (6) optisch gekoppelt sind, und/oder – dass zumindest einige der Lichtaustrittselemente (5) durch lichtemittierende Dioden gebildet sind, die an Elektrokabel angeschlossen sind.
  3. Mosaik nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitfasern (6) und/oder die Elektrokabel bis zu den Lichtaustrittselementen (5) unterhalb der Mosaikelemente (2) verlaufen.
  4. Mosaik nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, – dass die Mosaikelemente (2) des Mosaiks (1) oder eines Mosaikabschnitts (1') eines aus mehreren vorfertigbaren Mosaikabschnitten (1') zusammengesetzten Mosaiks (1) an einem flexiblen Träger (10) befestigt sind, – dass die Lichtleitfasern (6) und/oder die Elektrokabel am flexiblen Träger (10) oder an einem starren Träger (20) festgelegt sind, auf den der flexible Träger (10) mit den Mosaikelementen (2) aufgelegt ist.
  5. Mosaik nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der starre Träger (20) unterhalb der Mosaikelemente (2) einen Hohlraum (15) zum Verlegen der Lichtleitfasern (6) und/oder der Elektrokabel bildet.
  6. Mosaik nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der starre Träger (20) an seiner von den Mosaikelementen (2) abgewandten Unterseite Distanzelemente (17) zum Aufstellen des starren Trägers (20) unter Ausbildung eines Hohlraums (15) auf einem Untergrund (14) aufweist.
  7. Mosaik nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, – dass der Hohlraum (15) mit einem Füllstoff ausgefüllt ist, – dass die Lichtleitfasern (6) und/oder die Elektrokabel in den Füllstoff eingebettet sind.
  8. Mosaik nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, – dass die Fugen (3) mit einem Fugenmaterial (4) verfüllt sind, – dass zumindest bei einer Fuge (3) wenigstens eines der Lichtaustrittselemente (5h) selbst das Fugenmaterial bildet und/oder – dass zumindest bei einer der Fugen (3) die Lichtaustrittselemente (5) in das Fugenmaterial (4) eingebettet sind.
  9. Mosaik nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Lichtaustrittselemente (5) einen Durchmesser aufweisen, der kleiner ist als, insbesondere mindestens halb so klein ist wie, eine Fugenbreite.
  10. Mosaik nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittselemente (5) zumindest ein Mitglied folgender Gruppe umfassen: ungeschliffene, geschliffene oder facettiert geschliffene Glaskörper, Kristallglaskörper, op tische Linsen, optische Prismen, Birnchen, Halbkugeln, Vollkugeln.
  11. Mosaik nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Lichtaustrittselemente (5) einzeln oder in Gruppen jeweils mit einem Halter (16) in den Fugen (3) positioniert sind.
  12. Mosaik nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittselemente (5) zur Oberfläche (11) der Mosaikelemente (2) und/oder zur Oberfläche (12) eines die Fugen (3) ausfüllenden und die Lichtaustrittselemente (5) einbettenden Fugenmaterials (4) bündig oder geringfügig vertieft angeordnet sind.
  13. Mosaik nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Mosaikelemente (2') durch ein entsprechend dimensioniertes Lichtaustrittselement gebildet ist.
  14. Mosaik nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, – dass das Mosaik (1) im verlegten Zustand zumindest teilweise von einem anderen Belag (8) berandet ist, wobei zwischen diesem Belag (8) und dem Mosaik (1) eine Grenzfuge (3') verläuft, – dass in der Grenzfuge (3') Lichtaustrittselemente (5) angeordnet sind.
  15. Mosaik zumindest nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lichtleitfasern (6) und/oder Elektrokabel zumindest zu einem Bündel (9) zusammengefasst sind, das unterhalb der Mosaikelemente (2) verläuft und an wenigstens eine gemeinsame Lichtquelle (7) bzw. an eine Stromquelle angeschlossen ist.
  16. Verfahren zum Installieren eines Mosaiks (1) zumindest nach Anspruch 5 oder 6, bei dem das Mosaik (1) oder der Mosaikabschnitt (1') mit auf dem flexiblen Träger (10) angeordneten Mosaikelementen (2), mit auf dem starren Träger (20) angeordneten flexiblen Träger (10), mit in die Fugen (3) eingesetzten Lichtaustrittselementen (5) und mit im Hohlraum (15) verlegten Lichtleitfasern (6) und/oder Elektrokabeln in ein auf den Untergrund (14) aufgetragenes Bett (19) aus einem flüssigen Mörtel, Kleber, Kunstharz oder Estrich eingelegt wird.
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