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DE102004029466A1 - Medieninjektor - Google Patents

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DE102004029466A1
DE102004029466A1 DE102004029466A DE102004029466A DE102004029466A1 DE 102004029466 A1 DE102004029466 A1 DE 102004029466A1 DE 102004029466 A DE102004029466 A DE 102004029466A DE 102004029466 A DE102004029466 A DE 102004029466A DE 102004029466 A1 DE102004029466 A1 DE 102004029466A1
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DE
Germany
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gap
media injector
injector according
gas
plasma
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102004029466A
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English (en)
Inventor
Peter Pecher
Eckhard Wirth
Roland Schneider
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Buehler Alzenau GmbH
Original Assignee
Leybold Optics GmbH
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Publication date
Application filed by Leybold Optics GmbH filed Critical Leybold Optics GmbH
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Priority to EP05746431A priority patent/EP1756851A1/de
Priority to PCT/EP2005/005949 priority patent/WO2005124819A1/de
Priority to JP2007515815A priority patent/JP5408874B2/ja
Priority to US11/628,525 priority patent/US20080264784A1/en
Priority to TW094119154A priority patent/TWI296486B/zh
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    • H01J37/00Discharge tubes with provision for introducing objects or material to be exposed to the discharge, e.g. for the purpose of examination or processing thereof
    • H01J37/32Gas-filled discharge tubes
    • H01J37/32431Constructional details of the reactor
    • H01J37/3244Gas supply means
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    • C23COATING METALLIC MATERIAL; COATING MATERIAL WITH METALLIC MATERIAL; CHEMICAL SURFACE TREATMENT; DIFFUSION TREATMENT OF METALLIC MATERIAL; COATING BY VACUUM EVAPORATION, BY SPUTTERING, BY ION IMPLANTATION OR BY CHEMICAL VAPOUR DEPOSITION, IN GENERAL; INHIBITING CORROSION OF METALLIC MATERIAL OR INCRUSTATION IN GENERAL
    • C23CCOATING METALLIC MATERIAL; COATING MATERIAL WITH METALLIC MATERIAL; SURFACE TREATMENT OF METALLIC MATERIAL BY DIFFUSION INTO THE SURFACE, BY CHEMICAL CONVERSION OR SUBSTITUTION; COATING BY VACUUM EVAPORATION, BY SPUTTERING, BY ION IMPLANTATION OR BY CHEMICAL VAPOUR DEPOSITION, IN GENERAL
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    • C23C14/22Coating by vacuum evaporation, by sputtering or by ion implantation of the coating forming material characterised by the process of coating
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    • HELECTRICITY
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Abstract

Bei einem erfindungsgemäßen Medieninjektor zum Transport eines insbesondere fluiden Mediums in einen Prozessraum mit vorzugsweise einer Zuführeinrichtung und mit zumindest einem Spalt als Tranportöffnung für das Medium, wobei der Spalt zumindest zwei Spaltbegrenzungsflächen mit einem dazwischen angeordneten Spaltraum aufweist, ist vorgesehen, dass zumindest eine Spaltbegrenzungsfläche durch zumindest einen Teil zumindest einer Stirnfläche eines ersten Rohrelements gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Medieninjektor gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sowie eine Plasmaquelle und eine Sputtereinrichtung gemäß den Oberbegriffen der Patentansprüche 27 bzw. 35.
  • Ein gattungsgemäßer Medieninjektor dient zum Transport eines fluiden Mediums, vorzugsweise eines Gases, einer Flüssigkeit, von Dämpfen oder Lösungen, Suspensionen, Emulsionen, Kolloiden, Pasten, Rauch oder dergleichen in einen Prozessraum, vorzugsweise im Zusammenhang mit der technischen Nutzung von Plasmen, und ist bereits in verschiedenen Ausführungsformen bekannt, von denen im Folgenden nur einige angeführt werden. Aus der DE 39 351 89 A1 ist bereits eine Gasdusche bekannt, mit der ein Prozessgasgemisch durch eine Anzahl von Öffnungen in einen Reaktionsraum einer Vorrichtung zur Behandlung von Werkstücken durch reaktives Ionenätzen eingelassen werden kann. Aus der DE 43 011 89 C2 ist ferner eine Sputtereinrichtung zum Beschichten von Substraten bekannt mit zwei Elektroden und einer Abschirmung für die Elektroden. Ein Substratträger ist parallel zur Oberfläche der beiden Elektroden bewegbar. In der Dunkelraumabschirmung und unterhalb der Fläche einer der Elektroden ist eine Gasleitung angeordnet, durch die Prozessgase in den Plasmaraum der Vorrichtung eingeleitet werden. Um einer Verschleppung von Plasma und der Entstehung parasitärer Plasmen entgegenzuwirken, ist der Abstand der Elektrode zur Dunkelraumabschirmung kleiner als der Dunkelraumabstand. Aus der US 6,171,461 B1 ist eine Magnetron-Sputterelektrode mit einer Anoden- und Kathoden-Abschirmung bekannt. Die Kathoden-Abschirmung ist von der Anoden-Abschirmung umgeben. In einem Bereich zwischen der Anoden-Abschirmung und der Kathoden-Abschirmung wird über einen Gaseinlass Prozessgas eingeführt, welches über die Oberfläche des Sputtertargets fließen kann.
  • In der WO 96/26533 wird eine Einrichtung zur reaktiven Beschichtung von Substraten nach dem Magnetron-Prinzip beschrieben, deren Target aus mindestens zwei galvanisch voneinander getrennten Teil-Targets besteht. Die Teil-Targets sind konzentrisch angeordnet und bilden eine sogenannte Zweiring-Quelle. Im Zentrum des inneren teil-Targets und zwischen den Teil-Targets sind ringförmige Zwischenstücke konzentrisch angeordnet. In den Zwischenstücken ist ein Kanal eingebracht, in den Reaktionsgas über Leitungen geleitet wird. Dieses tritt aus über den Umfang verteilten Düsen aus, so dass es sich über den Teil-Targets verbreitet. In der DE 199 44 039 A1 wird eine Filmbildungskammer einer Filmbildungsvorrichtung beschrieben, wobei ein Mischgas, das ein Sputtergas und ein reaktionsfähiges Gas umfasst, der Filmbildungskammer durch eine Gaseinlassöffnung zugeführt wird. Aus der EP 0 296 921 B1 ist ein Mikrowellen-Plasmabrenner mit einer koaxial ausgebildeten Gaszufuhr bekannt. In der EP 0 463 230 B1 ist eine Beschichtungsvorrichtung für Substrate gezeigt, bei der eine Einrichtung zur Erzeugung einer Plasmawolke vorgesehen ist, die einen Elektronenemitter mit einer nachgeschalteten rohrförmigen Anode aufweist. Die Anode ist mit einem Einlass für das Prozessgas versehen, der als Gasdusche ausgeführt ist. Zum Einsatz bei einem Reaktor zum Behandeln einer Fläche eines Substrats ist in der EP 0 709 486 B1 ein Reaktor mit einem Duschkopf vorgesehen, der eine planare Anordnung von in geringem Abstand angeordneten Öffnungen aufweist, durch die ein Gas in die Behandlungskammer des Reaktors zum Abscheiden auf dem Wafer eingedüst werden kann. Auch die US 2002/0096258 A1 beschreibt einen Plasmareaktor, der ein isotropes Ätzen eines Substrats mit einem zentral angeordneten Gaseinlass zum Erreichen eines möglichst uniformen Plasmapotentials aufweist.
  • Aus der DE-OS 2 149 606 und der US 2002/0108571 A1 ist bereits bekannt, einen Gaseinlass im Inneren einer Abschirmung vorzusehen. Ferner ist in der US 4,574,733 ein Glimmentladungsapparat zur Abscheidung von Halbleiterschichten mit einer Kathode und einer Kathodenabschirmung offenbart. Mittels einer Prozessgaszuführung mit Gasdüsen kann ein Prozessgas in den Bereich der Kathode eingeführt werden. Zur Zuführung von Gas in einen Plasmareaktor ist aus der US 5,811,022 bereits eine mit Bohrungen versehene Gasleitung bekannt, die einen zu bearbeitenden Halbleiter-Wafer umgibt. Zur Darstellung eines Sputterreaktors mit einem Gaseinlass mit einem hohen Leitwert ist aus der US 6,296,747 B1 eine perforierte Abschirmung bekannt, die eine Vielzahl von Löchern enthält, durch die Prozessgas strömen kann. Zur Verbesserung der Plasmaverteilung in einem induktiv gekoppelten Plasma wird in der WO 02/19364 vorgeschlagen, Abschirmungen mit Schlitzen und Bohrungen zum Gaseinlass und zur Gasverteilung in einer Prozesskammer zu verwenden.
  • In der WO 95/62052 wird eine Vorrichtung zur uniformen Verteilung einer Gaskonzentration innerhalb einer Prozesskammer mit einem porösen keramischen Rohr beschrieben. Zum Injizieren eines oder mehrerer Verfahrensgase in eine Reaktionskammer ist in der EP 0 823 491 B1 ein Gasinjektionssystem offenbart mit einem oder mehreren Schlitzen und Löchern in einem Teil der Bodenfläche und einer Seitenwand.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Medieninjektors zum Transport eines insbesondere fluiden Mediums in einen Prozessraum, der einen einfachen und zugleich stabilen Aufbau aufweist und der kostengünstig zu realisieren ist. Eine weitere Aufgabe ist die Schaffung einer Plasma- und/oder Ionenvorrichtung, beispielsweise einer Plasma-, Ionen- oder Sputterquelle, mit einer als Medieninjektor ausgebildeten Medien-Einlasseinrichtung, die einen einfachen und zugleich stabilen Aufbau aufweist und kostengünstig zu realisieren ist.
  • Die genannten Aufgaben werden erfindungsgemäß jeweils mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Weiterbildungen sind den abhängigen Patentansprüchen zu entnehmen.
  • Ein erfindungsgemäßer Medieninjektor zum Transport eines insbesondere fluiden Mediums in einen Prozessraum beinhaltet vorzugsweise zumindest eine Zuführeinrichtung und zumindest einen Spalt als Transportöffnung für das Medium. Der Spalt weist zumindest zwei Spaltbegrenzungsflächen mit einem dazwischen angeordneten Spaltraum auf, wobei zumindest eine Spaltbegrenzungsfläche durch zumindest einen Teil zumindest einer Stirnfläche eines ersten Rohrelement gebildet ist.
  • Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass rohrförmige Teile, deren Stirnfläche eine Spaltbegrenzungsfläche bilden, eine hohe Stabilität aufweisen und kostengünstig mit hoher Genauigkeit, beispielsweise durch Drehen, hergestellt werden können. Der erfindungsgemäße Medieninjektor ermöglicht durch die Schaffung eines hochpräzise dimensionierten Spalts als Transportöffnung ferner eine gleichmäßigere Gasverteilung als beispielsweise Bohrungen, Düsen oder Löcher. Als Prozessraum im Sinne der Erfindung wird ein Raumbereich bezeichnet, in den durch den Spalt ein Medium transportierbar ist, unabhängig davon, ob noch weitere physikalische oder chemische Prozesse stattfinden.
  • Bei einem gattungsgemäßen Medieninjektor sind neben seinem konstruktiven Aufbau weitere Parameter wie die durch ihn zu erreichende Verteilung des Mediums im Zuführ- und Prozessraum, seine Positionierung im Prozessraum sowie seine mechanische, thermische und chemische Stabilität gegenüber dem Medium von Bedeutung. Ein gattungsgemäßer Medieninjektor kann beispielsweise eingesetzt werden, um geschichtete Flußverteilungen zu erhalten, auch ohne dass es dabei zu chemischen oder physikalischen Reaktionen kommt. Bei Einsatz eines gattungsgemäßen Medieninjektors auf dem Gebiet der Plasmatechnologie muss die Beeinflussung von Parametern wie Ionenfluß, Bildung von aktivierten Spezies, Arcing und Dunkelräumen sowie von Druck- und Potentialverteilungen im Plasma durch die Ausgestaltung des Medieninjektors in angemessener Weise berücksichtigt werden. Bei Einsatz in Plasmen ist es im Hinblick auf eine längere Lebensdauer des Medieninjektors vorteilhaft, wenn dieser eine ausreichende Plasmaresistenz aufweist.
  • Bei gasförmigen Medien ist der Medieninjektor vorzugsweise als Gasdusche ausgeführt.
  • Die vorzugsweise vorgesehene Zuführeinrichtung kann zweckmäßigerweise als Zuführleitung ausgebildet werden. In einer weiteren Ausführungsform kann ein innerer Prozessraum in einem Vorratsraum des Mediums angeordnet sein und das Medium durch den Medieninjektor in den Prozessraum fließen.
  • Wenn der Medieninjektor derart ausgebildet wird, dass eine zweite, der ersten Spaltbegrenzungsfläche gegenüberliegende Spaltbegrenzungsfläche durch zumindest einen Teil einer Stirnfläche eines zweiten Rohrelements gebildet ist, kann durch eine einfache Positionierung der Stirnflächen des ersten und zweiten Rohrelements der Spaltraum mit hoher Genauigkeit kostengünstig dimensioniert werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann jedoch eine zweite, der ersten Spaltbegrenzungsfläche gegenüberliegende Spaltbegrenzungsfläche durch eine Oberfläche eines nicht rohrförmigen Werkstücks gebildet werden, so dass eine Kombination von Spaltbegrenzungsflächen mit vorhandenen Bauteilen, die in eine Gesamtfunktion integriert sind, erreicht wird.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform des Medieninjektors ist der Spalt Teil einer Elektrodenanordnung, wodurch ein Medieneinlass nahe eines Bereichs, in dem elektrische und/oder magnetische Felder im Prozessraum wirksam werden, möglich wird.
  • Zweckmäßigerweise ist als Material für Bauelemente, Bauteile oder Werkstücke ein Leiter, vorzugsweise ein Metall, insbesondere Stahl, Edelstahl, Titan, Aluminium, Kupfer, Tantal, Wolfram, Molybdän, Graphit, ein Halbleiter oder ein Isolator, vorzugsweise aus Keramik oder Kunststoff, vorgesehen. Dabei versteht es sich, dass sowohl verschiedene als auch einzelne Bauelemente aus verschiedenen Materialien bestehen können.
  • Wenn ein erfindungsgemäßer Medieninjektor zur Zuführung des Mediums in einen Prozessraum einer Plasmavorrichtung vorgesehen ist, kann damit eine stabile prozessoptimierte Zuführung des Mediums erreicht werden. Vorteilhaft ist ein Spalt, der einem faradayschen Dunkelraum des Plasmas zugeordnet ist, der als Bereich für die Einbringung des Mediums genutzt werden kann. Der faradaysche Dunkelraum ist nicht zur aktiven Isolation zwischen benachbarten Bauteilen gedacht, sondern dafür notwendig, dass zwischen zwei Bauteilen mit zumindest zeitweise unterschiedlichem Potential kein parasitäres Plasma zünden kann, was dann meist eine leitfähige Verbindung ergibt.
  • Eine erfindungsgemäße Plasma- und/oder Ionenvorrichtung weist einen erfindungsgemäßen Medieninjektor auf.
  • Bevorzugt ist eine Plasmaquelle mit zumindest einer Gaseinlasseinrichtung für ionisierbares Gas zur Erzeugung eines Plasmas und zumindest einer Kathode zur Erzeugung von Elektronen zur Ionisierung des Gases sowie zumindest einer der Kathode zugeordneten Anode. Zumindest eine Gaseinlasseinrichtung ist als erfindungsgemäßer Medieninjektor ausgebildet. Es versteht sich, dass der Medieninjektor auch bei elektrodenlosen Plasmaquellen sowie bei Plasmaquellen mit einer oder mehreren Elektroden ohne Elektronenemitter (z.B. induktiv gekoppelte Quellen) eingesetzt werden kann.
  • Eine derartige Plasmaquelle weist demnach eine mit hoher Stabilität betreibbare und kostengünstig herstellbare Gaseinlasseinrichtung auf.
  • Eine erfindungsgemäße Sputtereinrichtung zum Beschichten von Substraten weist zumindest eine Gaseinlasseinrichtung für Sputter- und/oder Reaktivgas und eine Sputterkathode auf, welche zumindest ein Sputtertarget mit einer Sputteroberfläche beinhaltet. Zumindest eine Gaseinlasseinrichtung ist als erfindungsgemäßer Medieninjektor ausgebildet.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Plasmaquelle oder Sputtereinrichtung ist über den erfindungsgemäß ausgebildeten Medieninjektor eine genaue und kostengünstige Beeinflussung von Betriebs- und Prozessparametern möglich.
  • Weitere Ausführungsformen, Vorteile und Aspekte der Erfindung werden unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen im Folgenden ohne Beschränkung der Allgemeinheit schematisch anhand von Zeichnungen erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine aus dem Stand der Technik bekannte Ringdusche
  • 2 einen Medieninjektor
  • 3 die Spaltkonfiguration bei einem Medieninjektor
  • 4 eine Schnittdarstellung eines Medieninjektors mit einem Vorlieferraum
  • 5 einen Medieninjektor mit einem Überlauf
  • 6 eine Konfiguration eines mit Werkstücken gefüllten Spaltraums
  • 7 einen Medieninjektor mit einer zwischen zwei Elektroden angeordneten Gasdusche
  • 8 einen Medieninjektor, vorzugsweise für eine Plasmaquelle
  • 9 eine Weiterbildung der Ausführungsform von 8
  • 10 eine weitere Ausführungsform eines Medieninjektors, vorzugsweise für eine Plasmaquelle
  • 11 einen horizontalen Schnitt durch einen im wesentlichen rotationssymmetrischen Medieninjektor
  • 12 einen horizontalen Schnitt durch eine rechteckförmige Plasmaquelle
  • 13 eine räumliche Darstellung einer rotationssymmetrischen Plasmaquelle mit Medieninjektor
  • 1417 jeweils einen vertikalen Schnitt durch eine Sputtereinrichtung mit Medieninjektor.
  • Im Folgenden werden in verschiedenen Figuren gleiche Bezugszeichen für gleichartige Komponenten verwendet.
  • In 1 ist ein aus dem Stand der Technik bekannter, als Ringdusche ausgebildeter Medieninjektor zur Gaszuführung in einen umschlossenen Raumbereich gezeigt, der aus einer im Wesentlichen ringförmigen Gasleitung 3 mit einer Gaszuführung 1 besteht und mehrere Austrittsöffnungen 2 wie Bohrungen oder dergleichen aufweist, durch die das Gas aus der Gasleitung austreten kann. Eine derartige Ringdusche wird beispielsweise in einer Plasmaquelle zur Zuführung von Sauerstoff in einen Kreisbereich oberhalb der Austrittsöffnung des Plasmas eingesetzt. Eine direkte Zuführung von Sauerstoff in das Innere der Quelle ist mit der bekannten Ringdusche nicht möglich. Ferner bedingt die Zuführung durch die Bohrungen 2 räumliche Inhomogenitäten des zugeführten Gases, die sich nachteilig auf verschiedene Betriebsparameter der Plasmaquelle wie Ionenstromdichte oder Arcing-Wahrscheinlichkeit auswirken können.
  • 2 zeigt eine Darstellung von Komponenten eines erfindungsgemäßen Medieninjektors mit einer Gaszuführleitung 1 und einem Spalt 4 als Transportöffnung für das Medium. Der Spalt 4 weist zwei Spaltbegrenzungsflächen 5, 6 mit einem dazwischen angeordneten Spaltraum 7 auf, wobei letzterer mit einem Prozessraum 8 räumlich verbunden ist.
  • Wie in 3 in einem Schnitt genauer dargestellt ist, sind die Spaltbegrenzungsflächen 5, 6 jeweils durch einen Teil einer Stirnfläche von zwei rohrförmigen Bauelementen (Rohrelement) 9 und 10 gebildet. Die Stirnflächen bzw. Spaltbegrenzungsflächen 5, 6 können einen beliebigen Winkel zur Achse des Rohrelements aufweisen. Die Gaszufuhr erfolgt im Fall der 3 von außen in den Spaltraum 7. Der Medieninjektor MI gemäß 3 kann linear oder als gekrümmte Komponente ausgeführt sein. Im Prozessraum 8 lässt sich im Vergleich zu mit Düsen oder Bohrungen eingebrachten Gasmengen eine gleichmäßigere Gasverteilung erreichen. In der Ausführungsform der 2 umfasst der Spalt den Prozessraum 8 genau einmal. Es versteht sich, dass die Erfindung auch Konfigurationen des Spalts beinhaltet, in denen ein Prozessraum teilweise oder auch mehrfach vom Spalt umfasst wird.
  • Gegenüber einem geschlitzten Rohr weist der erfindungsgemäße Medieninjektor eine höhere Stabilität, insbesondere Langzeit- und Prozess-Stabilität auf, da mögliche Abstandsänderungen der Spaltbegrenzungsflächen, hervorgerufen durch äußere mechanische Kräfte oder Wärmedehnungskräfte, verringert werden können. Der Abstand zwischen den Spaltbegrenzungsflächen kann durch einfache Distanzhalter genau definiert und gegenüber äußeren Einwirkungen stabilisiert werden.
  • Der neue Medieninjektor MI kann mit einer konventionellen Gasdusche mit Austrittsöffnungen wie Bohrungen, Düsen, Schlitzen oder Löchern kombiniert werden, um eine modulierte oder gleichmäßigere Verteilung des Gases zu erreichen, wie in 4 illustriert ist. Das durch die Gaszuführleitung 1 strömende Gas durchströmt eine konventionelle Gasdusche mit einem Gaskanal 11 und mit Löchern 2 für den Gasaustritt und gelangt über einen weiteren Gaskanal 12 in den Spaltraum 7. Die Gaskanäle 11 und 12 werden hier vorzugsweise ebenso wie der Spaltraum 7 von Rohrelementen 9 und 10 gebildet. Der Gaskanal 12 bildet zugleich einen Vorlieferraum für den Spalt 4, durch welchen Druckschwankungen des Gases gepuffert werden können. Durch die Kombination des Spaltes 4 des erfindungsgemäßen Medieninjektors MI mit den Löchern oder Bohrungen der konventionellen Gasdusche kann eine räumliche Modulation oder Vergleichmäßigung der Gasverteilung im Prozessraum 8 erreicht werden. Ferner kann durch die Kombination von Löchern oder Bohrungen mit einer Spaltkonfiguration erreicht werden, dass auch bei einem höhere Fertigungstoleranzen aufweisenden Spalt eine vorgegebene Gasverteilung gewährleistet ist.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung wird eine Anzahl von Spaltsegmenten zwischen den Rohrelementen gebildet. Der erfindungsgemäße Medieninjektor kann derart ausgeführt sein, dass eine zweite, der ersten Spaltbegrenzungsfläche gegenüberliegende Spaltbegrenzungsfläche durch eine Oberfläche eines nicht rohrförmigen Werkstücks gebildet wird. Vorzugsweise ist diese Oberfläche eben. in 5 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der wie in 4 eine konventionelle Gasdusche mit Bohrungen 2 und ein Gaskanal 11 einen Transport des Gases in einen Vorlieferraum 12 ermöglicht, der mit einem Spaltraum 7 verbunden ist. Der Gaskanal 11 wird hier von einem Rohrelement 9 gebildet. Der Spaltraum 7 befindet sich zwischen der Stirnfläche eines als Rohrelement ausgebildeten Gasduschenrings 13 und einem beliebigen nichtrohrförmigen Werkstück 14. Da der Spaltraum 7 im oberen Endbereich des Gasduschenrings 13 angeordnet ist, ist der Medieninjektor hier als Überlauf ausgeführt. Der Gasduschenring 13 selbst ist zwischen zwei nicht rohrförmigen Werkstücken 14 und 15 angeordnet.
  • Statt der zweiteiligen Ausführungsform der 5 kann auch eine einteilige, ähnlich wie in 4, gewählt werden.
  • Die Erfindung umfasst auch Ausführungsformen, in denen mehrere Stirnflächen von Rohrelementen zur Bildung eines strukturierten Spaltraums vorgesehen sind und/oder in der ein Spalt mehr als zwei Spaltsegmente aufweist. Das Rohrelement kann einen Querschnitt mit geschlossenem Umfang zur Bildung eines durchgehenden Spalts aufweisen. Bevorzugt ist, wenn das Rohrelement einen kreisförmigen, ovalen, polygonen oder beispielsweise rechteckigen Querschnitt aufweist. Es versieht sich, dass der Querschnitt auch ganz allgemein aus einfach oder mehrfach zusammenhängenden Kurvenabschnitten mit unterschiedlichen Radien bestehen kann.
  • Der erfindungsgemäße Medieninjektor wird vorteilhaft zum Transport eines vorzugsweise fluiden Mediums in einen Prozessraum in einer beliebigen Vorrichtung eingesetzt. Beispiele hierfür sind Gaswäscher, Fermenter und Durchmischungsreaktoren. Besonders bevorzugt ist jedoch der Einsatz in Vorrichtungen, in denen ein Plasma erzeugt und/oder verwendet wird. Vorzugsweise ist der Medieninjektor derart ausgebildet, dass der Spalt Teil einer Elektrodenanordnung ist.
  • Damit wird es möglich, einen Einlass des Mediums in einen Bereich vorzunehmen, in dem besonders angepasste Bedingungen für das Wirksamwerden des Mediums vorliegen. Ferner können gegebenenfalls weitere vorhandene Bauelemente zur Gestaltung des Spalts genutzt werden. In einer Weiterbildung der Erfindung liegen zumindest Teile der Spaltbegrenzungsfläche zumindest zeitweise auf unterschiedlichem elektrischen Potential.
  • Der erfindungsgemäße Medieninjektor kann vorteilhaft zu Verhinderung von Bogenentladungen (Arcing) zwischen zwei Elektroden, die zumindest zeitweise unterschiedliche Potentiale besitzen, ausgestaltet sein. Wie an sich bekannt ist, kann Arcing zwischen zwei Elektroden mit unterschiedlichen Potentialen verhindert werden, wenn der Zwischenraum zwischen den beiden Elektroden verkleinert oder der Plasma-Druck dazwischen erniedrigt wird. Der Druck zwischen den Elektroden kann durch Pumpen erniedrigt werden oder, wenn zwischen den Elektroden ein höherer Druck herrscht als räumlich hinter einer der Elektroden, durch Anordnung von Löchern in der letztgenannten Elektrode. Derartige Löcher dürfen nur so groß dimensioniert sein, dass die jeweilige Funktion der Elektrode nicht beeinträchtigt wird. Beispielsweise muss die Funktion der Elektrode als Abschirmung auch bei vorhandenen Löchern gewährleistet sein. Ferner werden Löcher in der Elektrode bevorzugt in einem Bereich angebracht, der bezüglich des Arcing weniger kritisch ist und/oder in dem der Druck auf der Seite der Elektrode, die dem Zwischenraum der beiden Elektroden abgewandt ist, ausreichend gering ist. Zur Verhinderung von Arcing zwischen zwei Elektroden kann ferner ein Zwischenraum zwischen den Elektroden zumindest teilweise mit einem geeigneten Material aufgefüllt werden.
  • In 6 bilden zwei Elektroden 16 und 17 einen Spalt mit zwischen ihnen angeordneten Werkstücken 18, 19, 20. Die Elektroden 16, 17 und die Werkstücke 18, 19, 20 können gegebenenfalls aus Leitern, Halbleitern oder Isolatoren bestehen oder auch aus unterschiedlichen Stoffen zusammengesetzt sein. Beispielsweise kann ein Werkstück 18, 19, 20 aus Metall, mit einer Keramik oder einem Kunststoff beschichtet sein, um eine gute isolierende Wirkung mit guter Wärmeleitfähigkeit zu kombinieren. Der Zwischenraum zwischen den Elektroden 16, 17 kann auch mit einem oder mehreren Werkstücken teilweise ausgefüllt sein, welche zumindest teilweise zumindest eine der Elektroden 16, 17 berühren. Der Bereich zwischen den Elektroden 16 und 17 kann von dem Werkstück 18 auch vollkommen ausgefüllt sein. Die Werkstücke 18, 19, 20, die den Bereich zwischen den Elektroden 16, 17 ausfüllen, können auf verschiedenem Potential liegen. Die Werkstücke 18, 19, 20 können insbesondere auf dem Potential einer der Elektroden, auf einem eigenen, von außen angelegten Potential oder auf dem Massepotential der Umgebung liegen. Ferner können die Werkstücke auf einem floatenden Potential liegen, d.h. isoliert sein, so dass sich ein Potentialwert dynamisch einstellt.
  • Da die Funktion eines Injektors insbesondere bei einem Einsatz des Medieninjektors im Bereich der Plasmatechnologie häufig von einem exakten Einhalten bestimmter geometrischer Vorgaben günstig beeinflusst wird, ist eine sichere Positionierung des Injektors sowie seiner Bestandteile vorteilhaft. Daher ist vorzugsweise eine Positionierung von zumindest einem Bauelement, Bauteil und/oder Werkstück des Medieninjektors durch formschlüssige Fixierung vorgesehen. Besonders einfach lassen sich rotationsmetrische Teile formschlüssig miteinander verbinden, indem sogenannte Zentrierungen an den zu verbindenden Teilen vorgesehen sind. Der Spalt 4 kann vorzugsweise durch zwei beabstandete, übereinander gestapelte Kreisringe gebildet werden, die vorzugsweise mit Zentrierungen versehen sind. Besonders bevorzugt ist eine Weiterbildung, bei der die Kreisringe zur Zentrierung oder Selbstzentrierung ineinander liegend ausgebildet sind.
  • Die Zentrierung kann ferner von einem oder mehreren zwischen den Elektroden 16, 17 angeordneten Werkstücken, die den Zwischenraum zwischen den Elektroden zumindest teilweise ausfüllen, bewirkt werden. Ferner kann ein Werkstück oder können mehrere Werkstücke derart angepasst sein, das sie mehr als eine Funktion erfüllen. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die beiden Elektroden durch ein oder mehrere Werkstücke isoliert sind und zusätzlich zwischen den Elektroden ein guter Wärmetransport gewährleistet ist. Das Werkstück oder die Werkstücke können aus isolierendem Material bestehen. In einer anderen Ausführungsform sind mehrere Materialien kombiniert. In einer anderen Weiterbildung ist ein Material mit guter Wärmeleitfähigkeit, das auch elektrisch leitend ist, beispielsweise ein Metall wie Silber, Kupfer oder Aluminium mit einer oder mehreren Schichten von Isolatoren, die bei schlechter Wärmeleitfähigkeit vorzugsweise dünn ausgeführt sind, kombiniert. Bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der eine Elektrode aktiv oder passiv gekühlt wird und unter anderem Wärme aufnimmt, die an der anderen Elektrode anfällt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist dem Spalt ein faradayscher Dunkelraum des Plasmas zugeordnet. Vorzugsweise erfolgt ein Gaseinlass in den faradayschen Dunkelraum zwischen zwei Elektroden. Infolge des Transports des Mediums entsteht im Spaltraum ein Bereich erhöhten Drucks im Gegensatz zu der aus dem Stand der Technik beschriebenen gewünschten Druckerniedrigung zur Vermeidung von Bogenentladungen. Bei dem erfindungsgemäßen Medieninjektor hat sich gezeigt, dass überraschenderweise eine Gaszufuhr in den Spaltraum zwischen zwei Elektroden erfolgen kann, ohne dass Arcing auftritt. Die Elektroden können dabei auf beliebigen Potentialen liegen. Es versteht sich, dass eine der Elektroden auch auf Massepotential liegen kann.
  • Bei Einsatz eines erfindungsgemäßen Medieninjektors für eine Plasmaquelle kann die Ionenstromdichte wesentlich erhöht und die Wahrscheinlichkeit eines Arcings reduziert werden. Ferner wird eine optimierte Verteilung der Ionenstromdichte und von aktivierten reaktiven Spezies wie zum Beispiel aktiviertem Sauerstoff ermöglicht.
  • Der erfindungsgemäße Medieninjektor wird bevorzugt bei einer aus der EP 0 463 203 A1 bekannten Plasmaquelle eingesetzt. Der Inhalt dieses Dokuments wird daher in vollem Umfang zur Charakterisierung von Aspekten der vorliegenden Erfindung übernommen. Die Plasmaquelle weist einen Elektronenemitter mit einer nachgeschalteten rohrförmigen Anode auf und ist mit einem Einlass für Prozessgas zum Zünden des Plasmas versehen. Ferner ist die Plasmaquelle mit Magneten ausgestattet zum Ausrichten und Führen des Plasmas durch das Anodenrohr in die Prozesskammer. In der Prozesskammer ist eine Vorrichtung zur Erzeugung von Atomen, Molekülen oder Clustern der Materialien zur Erzeugung einer Schicht auf Substraten angeordnet. Vorzugsweise ist dies ein Elektronenstrahlverdampfer, ein thermischer Verdampfer oder eine Sputterkathode. Die Plasmaquelle ist ferner mit einer Dunkelraumabschirmung versehen, die dafür Sorge trägt, dass unerwünschte Nebenplasmen verhindert werden. Bei der bekannten Vorrichtung zum Beschichten von Substraten beziehungsweise der in ihr verwendeten Plasmaquelle erfolgt eine Zufuhr von Gas durch Einlassstutzen mit einer entsprechend inhomogenen Verteilung von Gas in den Zuführraum. Aus der EP 1 154 459 A2 ist eine gleichartige Plasmaquelle bekannt, bei der eine Zufuhr von Reaktivgas durch einen Gasring oberhalb der Plasmaquelle erfolgt. Erfindungsgemäß erfolgt eine Zufuhr von Gas bei derartigen Plasmaquellen durch zumindest einen erfindungsgemäßen Medieninjektor.
  • In 7 ist ein erfindungsgemäßer Medieninjektor MI für eine Plasmaquelle mit einer zwischen zwei Elektroden 16, 17 angeordneten Gasdusche 21 gezeigt. Wenn die Gasdusche 21 einen Spalt aufweist, stellt die Konfiguration der 7 zwei ineinander liegende erfindungsgemäße Medieninjektoren dar. Die Gasdusche 21 kann auch als konventionelle Gasdusche mit Löchern, Bohrungen oder Düsen ausgebildet sein oder eine Kombination von beiden darstellen. Die Spalte 22 zwischen der Gasdusche 21 und den Elektroden 16, 17 können teilweise oder ganz mit Material ausgefüllt sein. In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform kann die Gasdusche 21 in eine der Elektroden 16 oder 17 integriert sein. Der Zwischenraum zwischen den Elektroden 16 und 17 kann ebenfalls ganz oder teilweise mit Material gefüllt sein, beispielsweise einem Isolator. Vorzugsweise ist die Darstellung in 7 durch eine korrespondierende spiegelbildliche zweite Konfiguration zu ergänzen, insbesondere bei einem Injektor mit kreisförmigem Querschnitt bzw. einer sonstigen, zumindest teilweise geschlossenen Querschnittsform.
  • Die in 8 dargestellte Ausführungsform der Erfindung zeigt eine besonders für Plasmaquellen bevorzugte Konfiguration, bei der in einem Bereich vor den Elektroden 16, 17 ein Plasma brennt. Dabei müssen die Elektroden 16,17 nicht notwendigerweise die treibenden Elektroden (Kathode, Anode, HF-Elektrode etc.) des Plasmas sein. Vorzugsweise ist diese Ausführungsform Teil eines Injektors mit kreisförmigem Querschnitt. Der Zwischenraum zwischen den Elektroden 16 und 17 ist mit mehreren Auffüllbauteilen 13, 18, 19, 21 ausgefüllt, Vor der Gasdusche 21 ist ein Gasduschenring 13 angebracht, dessen Stirnfläche 13a eine erste Spaltbegrenzungsfläche bildet, während eine zweite Spaltbegrenzungsfläche von der Stirnfläche 16a der Elektrode 16 gebildet ist, wenn diese Komponenten als Rohrelemente ausgebildet sind. Der Raum zwischen dem Gasduschenring 13 und der Gasdusche 21 einerseits und der Elektrode 17 anderseits kann zumindest teilweise mit dem Werkstück 18 aufgefüllt sein. Zwischen der Gasdusche 21 und der Elektrode 16 kann ein Werkstück 19 vorgesehen werden. Zur Beeinflussung von elektrischen Feldern im Bereich des Medieninjektors MI ist eine weitere Elektrode 23 vorgesehen, die auf gleichem Potential oder unterschiedlichem Potential wie die Elektroden 16 oder 17 liegen kann. Die Elektrode 16 liegt bevorzugt auf Massepotential und bildet eine Abschirmung gegenüber äußeren Feldern, wenn. die Elektrode 16 die Austrittsöffnung der Quelle definiert. In Abhängigkeit von dem für das Werkstück 19 verwendeten Material kann die Gasdusche 21 auf gleichem oder verschiedenem Potential wie die Elektrode 16 liegen. Wenn das Werkstück 18 als Isolator ausgebildet ist, ergibt sich für den Gasduschenring 13 ein floatendes Potential. Der Spaltraum 7 ist vorzugsweise ein faradayscher Dunkelraum, durch den von dem Gaskanal 11 ausgehend Gas in das brennende Plasma injiziert werden kann. Die Elektrode 23 kann Löcher 24 aufweisen, die zur Entlüftung der eingeschlossenen Hohlräume verwendet werden können. Ferner kann ein Werkstück 20 vorgesehen sein, welches die Elektrode 23 von der Elektrode 17 und/oder der Gasdusche 21 isoliert. Es versteht sich, dass auch Ausführungsformen des Medieninjektors, bei denen in 8 gezeigte Komponenten, insbesondere die Werkstücke 18, 19, 20 und/oder die Löcher 24 fehlen, von der Erfindung umfasst werden. Ferner kann die Elektrode 16 vorzugsweise bei einer Plasmaquelle mit mehreren Elektroden auf einem anderen als Massepotential liegen. Die Komponenten 7, 13 und 16 des erfindungsgemäßen Medieninjektors bilden eine abgeschrägte Fläche, so dass eine konkave Austrittsöffnung für das Plasma geschaffen werden kann.
  • Die Ausführungsform des neuen Medieninjektors in 8 kann so gestaltet sein, dass die einzelnen Teile fest zueinander fixiert sind, vorzugsweise durch geometrische Formgebung, wobei die Teile ineinander passen und/oder durch sonstiges Fixieren mit Maschinenelementen zum Beispiel Buchsen, Schrauben, Stiften oder dergleichen. Falls erforderlich, sind die entsprechenden Maschinenelemente aus nicht leitendem Material wie Keramik oder Kunststoff gefertigt. Ferner kann jede Komponente aktiv oder passiv gekühlt sein, beispielsweise durch ein Medium oder durch Wärmeleitung oder Wärmestrahlung. Jede Komponente kann aus einem Werkstoff, welcher mindestens teilweise mit mindestens einem anderen Werkstoff überzogen ist, gefertigt sein. Das Werkstück 18 besteht vorzugsweise aus Keramik oder aus Kupfer, das mit Keramik überzogen wurde, falls eine erhöhte Wärmeableitung in eine gekühlte Elektrode 17 vorgesehen ist. In einer anderen Ausführung kann das Werkstück 18 als magnetischer Jochring ausgebildet sein. Der Gasduschenring 13 besteht vorzugsweise aus einem plasmastabilen Material, zum Beispiel Titan, Tantal, Wolfram, Molybdän, Kohlenstoff, Niob oder Keramik. Die Elektrode 17 besteht vorzugsweise aus einem Werkstoff mit hoher Wärmeleitfähigkeit zur Abführung von Wärme, die an anderen Komponenten entsteht, beispielsweise an der Elektrode 16 oder der Gasdusche 21. Hierzu ist vorgesehen, dass zwischen der Elektrode 17 und den Teilen und den Komponenten, an denen Wärme abfällt, ein guter Wärmekontakt hergestellt wird. Vorzugsweise ist die Elektrode 17 aktiv oder passiv gekühlt. Bei passiver Kühlung ist eine Ausführung der Elektrode 17 aus einem Werkstoff mit guter Wärmeleitfähigkeit, beispielsweise aus Silber, Kupfer oder Aluminium, und mit einem großen Querschnitt und einer geeigneten Beschichtung besonders bevorzugt. Günstig ist ein Material mit einer hohen Emissivität für Wärmestrahlung oder einer elektrischen Isolationswirkung. Die Elektrode 23 kann ebenso wie andere Bauteile beispielsweise schwarz beschichtet, insbesondere eloxiert sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der 8 gewährleistet eine feste Fixierung der Elektroden 16, 23 einen sicheren elektrischen Kontakt sowie eine hohe mechanische Stabilität. Die stabile Geometrie verhindert insbesondere Kurzschlüsse zwischen den Elektroden 16 und 23 und beispielsweise den auf einem anderen Potential liegenden Elektroden oder Werkstücken wie beispielsweise der Elektrode 17. Die mechanische beziehungsweise geometrische Stabilität der komplexen Anordnung wird insbesondere dadurch erreicht, dass alle miteinander verbundenen Werkstücke formschlüssig mittels Zentrieransätzen fixiert und/oder verschraubt oder verstiftet sind.
  • In 9 ist eine weitere Ausgestaltung der Ausführungsform der 8 gezeigt, wobei zur besseren Übersicht verschiedene gleichartige Teile der 8 nicht dargestellt sind, die aber entsprechend eingesetzt werden können. Die Elektrode 16 ist in 9 zusätzlich zumindest teilweise mit einem Plasmaschild 25 versehen. Vorteilhaft besteht der Plasmaschild aus einem plasmastabilen Material wie Tantal, Titan, Niob, Molybdän, Wolfram, Kohlenstoff oder Keramik (z.B. Aluminiumoxid, Bornitrit etc.) und kann lösbar an der Elektrode 16 befestigt sein. Zur Kühlung ist ein Kühlelement 26 an der Gasdusche 21 angebracht, das aktiv gekühlt wird oder als passive Kaltfläche ausgeführt sein kann. Die Kaltfläche kann einem aktiven Kühlkreislauf oder einer Kühlung mittels eines Wärmetransports, vorzugsweise unter Ausnutzung zumindest eines Phasenübergangs, zugeordnet sein. Wenn das Kühlelement mit mindestens einem Medium gekühlt wird, ist es vorteilhaft, die Leitungen des oder der Medien zumindest teilweise flexibel zu gestalten. Ferner kann jede Komponente des Medieninjektors aktiv oder passiv gekühlt sein. Bevorzugt ist eine Kühlung der Elektroden und/oder der Gasdusche vorgesehen. Vorzugsweise erfolgt eine Kühlung durch eine Kaltfläche, zum Beispiel ein angeschraubtes Teil, welches von Wasser durchflossen wird.
  • In 10 ist eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Medieninjektors dargestellt, bei dem eine Gaszuführleitung 1 durch eine Elektrode 17 hindurch zu einer Gasdusche 21 geführt ist. Wenn die Elektrode 17 und die Gasdusche 21 auf unterschiedlichen Potentialen liegen, kann die Gaszuführleitung 1 von der Elektrode 17 isoliert sein oder zwischen den verschiedene Potentiale aufweisenden Teilen ist ein Isolator oder Halbleiter vorzusehen.
  • Zur Unterdrückung von parasitären Plasmen in der Gaszuführung 1 können Gitter 27 oder poröse Werkstücke eingesetzt werden, die aus einem Metall, einem Isolator oder einem Halbleiter bestehen können. In 10 ist ferner statt eines Gasduschenrings ein Diffusor 28 aus einem porösen, gewebeartigen oder schwammartigen, vorzugsweise plasmastabilen Material angeordnet.
  • Der erfindungsgemäße Medieninjektor kann verschiedene geometrische Konfigurationen aufweisen. Im Zusammenhang mit einer Plasmaquelle, jedoch nicht auf eine solche beschränkt, sind in den 11 und 12 bevorzugte geometrische Konfigurationen dargestellt.
  • 11 zeigt eine Schnittdarstellung durch einen rotationssymmetrischen Medieninjektor mit einer beidseitigen Gaszuführleitung 1. Innerhalb der Gasdusche 21 erfolgt eine Verteilung des Gases mittels des Gaskanals 11. Durch Öffnungen 2 für einen Gasaustritt kann Gas in den Raum zwischen der Gasdusche 21 und dem Gasduschenring 13 strömen. Über den Gasduschenring 13, der vorzugsweise als eine Kante mit Überlauf ausgebildet ist, kann Gas nach innen in den Prozessraum 8 strömen.
  • In 12 ist ein Medieninjektor MI mit einer rechteckigen Konfiguration dargestellt, wobei im Übrigen gleichartige Komponenten wie in 11 vorgesehen sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausbildungsform der Plasmaquelle weist die Anode eine zylindrische Form auf und ist axial zu einer Kathode versetzt angeordnet, wie an sich bereits aus dem Stand der Technik bekannt. Das Medium kann zweckmäßigerweise durch den Spalt in eine axial versetzt zur Anode und auf einer der Kathode entgegen gesetzten Seite des Prozessraums angeordneten Bereich oder in einen zwischen Anode und Kathode angeordneten Bereich des Prozessraums zugeführt werden. Ferner kann das Medium in einen auf der Seite der Kathode angeordneten Bereich des Prozessraums axial zur Anode versetzt zugeführt werden. Ferner ist es vorteilhaft, wenn das Medium durch den Spalt in einem Bereich der Anode und/oder der Kathode des Prozessraums zugeführt wird. Es versteht sich, dass der axiale Versatz zwischen Kathode und Anode nicht essentiell für die Funktion der Plasmaquelle ist.
  • In 13 ist eine räumliche Darstellung eines für eine zylinderförmige Plasmaquelle bevorzugten Medieninjektors MI dargestellt. Eine Gaszuführleitung 1 wird durch eine Elektrode 23 zu einem Gasduschenring geführt. Die Plasmaquelle weist eine ebene und/oder eine geneigte Stirnfläche auf, die durch eine Elektrode 16 gebildet wird. in Weiterbildungen kann die Stirnfläche auch einem definierten Kurvenverlauf folgen, z.B. wie bei einer Laval-Düse. Unterhalb der Elektrode 16 ist der Gasduschenring 13 angeordnet, so dass ein Spaltraum 7 zwischen der Unterseite der Elektrode 16 und dem Gasduschenring 13 ausgebildet ist. Der Gasduschenring 13 sitzt auf einem Werkstück 18 auf, welches wiederum auf einer Elektrode 17 aufsitzt. Es versteht sich, dass die im Zusammenhang mit den Ausführungsformen der 2 bis 11 beschriebenen Komponenten und Materialien zweckmäßigerweise auch in der Ausführungsform der 13 eingesetzt werden können. Ferner kann ein Schutzrohr, das in die Elektrode 17 gestellt wird und diese vor Verunreinigungen schützt, vorgesehen sein. Um entstehende Verunreinigungen auf diesem Schutzrohr festzuhalten und zu verhindern, dass diese Verunreinigungen wieder ins Plasma gelangen, ist dieses Rohr auf der dem Plasma zugewandten Innenseite sehr rau oder gerändelt. Das Schutzrohr kann herausgenommen und gereinigt werden.
  • Die Plasmaquelle weist zeichnerisch nicht dargestellte weitere Komponenten auf, insbesondere einen Elektronenemitter sowie optional Magnete zum Ausrichten und Führen des Plasma, und erzeugt eine sich außerhalb der Quelle erstreckende Plasmakeule. Die Positionierung des Spaltraums 7 im Inneren der zylindrischen Elektrodenkonfiguration 16, 17, 23, ermöglicht es, eine direkte Bedampfung der Spaltbegrenzungsflächen, beispielsweise durch außerhalb der Plasmaquelle erzeugte Atome, Moleküle oder Cluster der Beschichtungsmaterialien zu reduzieren oder vollständig zu verhindern. Daher sind zumindest insofern die Parameter der Transportöffnung für die Zuführung des Gases unverändert, so dass eine hohe Betriebsstabilität erreicht werden kann. Die von einer erfindungsgemäß ausgebildeten Plasmaquelle erzeugte Plasmakeule ist breiter, als es mit konventionellen Plasmaquellen, wie beispielsweise in der EP 0 463 203 A1 oder EP 1 154 459 A2 beschrieben, erreicht werden kann. Damit kann eine homogenere Schichtverteilung auf den zu beschichtenden Substraten erreicht werden. Besonders ausgeprägt ist die erhöhte Homogenität in Bereichen mit einem großen radialen Abstand von der Symmetrieachse der Quelle. Ferner lässt sich eine gegenüber den erwähnten Vorrichtungen aus dem Stand der Technik um ca. 25% erhöhte Ionenstromdichte in einem zentralen Bereich relativ zur Symmetrieachse der Quelle erreichen. Die Steigerung der Ionenstromdichte im peripheren Bereich relativ zur Symmetrieachse der Quelle beträgt ca. 50%.
  • Ein erfindungsgemäßer Medieninjektor kann vorteilhaft bei einer Sputtereinrichtung zum Beschichten von Substraten vorgesehen sein. Eine derartige Sputtereinrichtung weist in einem Prozessraum zumindest eine Gaseinlasseinrichtung für Sputter- und/oder Reaktivgas und eine Sputterkathode auf, welche zumindest ein Sputtertarget mit einer Sputteroberfläche umfasst. Erfindungsgemäß ist zumindest eine Gaseinlasseinrichtung als erfindungsgemäßer Medieninjektor ausgebildet. Im Betrieb der Sputtereinrichtung brennt über der Sputterkathode ein Plasma und/oder es erfolgt ein Beschuss der Sputterkathode mit hoch energetischen Teilchen. in der Schnittdarstellung der 14 ist eine Gasdusche 21 in unmittelbarer Nähe einer Sputterkathode angeordnet. Durch eine Gaszuführung 1 wird Gas in die durch Rohrelemente gebildete Gasdusche 21 geführt und über den Kanal 11, durch die Öffnungen 2 oder einen Spaltraum 7 für den Gasaustritt, verteilt.
  • Die in 14 dargestellte Konfiguration ermöglicht eine Zuführung von Gas in unmittelbarer Nähe der Sputterkathode 29. Eine derartige Zuführung von Gas reduziert die erforderliche Menge an Gas gegenüber einem Verfahren, bei dem Gas an einer anderen Steile in den Prozessraum eingelassen wird. Da der jeweilige Partialdruck eines Gases am Ort des Gaseinlasses maximal ist, kann ferner mit einem relativ niedrigem Druck gearbeitet werden. Bevorzugt wird in unmittelbarer Nähe der Sputterkathode Reaktivgas eingelassen, wenn dieses Reaktivgas den Sputterprozess verbessert.
  • Die in 14 gezeigte Sputtereinrichtung weist ferner ein Abschirmungselement 31 auf, das typischerweise zumindest zeitweise auf einem anderen Potential als die Sputterkathode 29 liegt. Meist wird eine auf dem Potential der Anlagenmasse liegende Abschirmung gewählt. Die Gaszuführung erfolgt in diesem Fall in dem Faradayschen Dunkelraum der Sputterkathode, wobei es sich versteht, dass die bei der Gasdusche 21 auftretenden Abstände entsprechend klein dimensioniert sind.
  • Zur Montage und/oder Justage und/oder elektrischen Isolation der Gasdusche 21 gegenüber der Sputterkathode 29 und der Abschirmung 31 sind Befestigungselemente 32 und 33 vorgesehen. Falls zumindest zeitweise verschiedene Potentiale an, der Gasdusche 21, der Sputterkathode 29 und der Abschirmung 31 vorgesehen sind, sind diese Komponenten gegeneinander elektrisch isoliert. Durch eine geeignete Formgebung kann sichergestellt sein, dass das Gas nur in Richtung des Plasmas über die Sputterkathode 29 strömt.
  • In 15 ist eine weitere Ausführungsform einer Sputtereinrichtung dargestellt mit einem Spaltraum 7, der zwischen der Sputterkathode 29 und der als Rohrelement ausgeführten Gasdusche 21 gebildet ist und eine unmittelbar an die Sputterkathode 29 angrenzende Gaszuführung erlaubt.
  • In 16 ist eine Sputtereinrichtung mit einem Gasduschenring dargestellt, der aus zwei Komponenten 13 und 14, gebildet ist. Die Gasdusche 21 und die Gasduschenringe 13 und 14 sind selbstzentrierend ausgebildet. Der Gasduschenring 14 kann aus einem Isolator gefertigt sein und der Gasduschenring 13 auf einem floatenden Potential liegen. In einer alternativen Ausbildungsform ist die Gasdusche 21 vollständig isoliert von anderen Komponenten ausgebildet.
  • Gasdusche 21 und die Gasduschenringe 13 und 14 können ferner analog den Abschirmungselementen aus dem DE-OS 2 149 606 ausgeführt sein. Der Inhalt dieses Dokuments wird vollständig der vorliegenden Erfindung inkorporiert. In die in der DE-OS 2 149 606 beschriebenen Zwischenschirme 29, 22 wird in unmittelbarer Nähe der Sputterkathode 29 eine Gaseinlasseinrichtung, die als erfindungsgemäßer Medieninjektor ausgebildet ist, integriert.
  • Zur Montage und/oder Justage und/oder elektrischen Isolation der Sputterkathode 29 und Gasdusche 21 sowie den Gasduschenringen 13 und 14 können, wie in 16 dargestellt, ferner Werkstücke 32, 34 vorgesehen sein, welche Vorsprünge 35 zur Bildung von abgeschatteten Zonen aufweisen. In anderen Ausführungsformen ist es auch möglich, entsprechende Vorsprünge 35 in andere Bauelemente wie z.B. die Gasdusche 21 zu integrieren. Es versteht sich, dass deren Formgebung und/oder Werkstoff demgemäß angepasst werden muss. Material, welches beispielsweise in den Bereich der Spalte 7 bzw. 22 gelangt, kann in dem Bereich der Vorsprünge 35 als Schicht niedergeschlagen werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass durch unerwünscht abgeschiedene Schichten eine leitfähige Verbindung zwischen Komponenten hergestellt wird, zwischen denen eine Isolation vorgesehen ist. Die isolierenden Werkstücke 32 und 34 können auch, unter Bauteil 21 verbunden, als ein Werkstück ausgebildet sein.
  • In 17 ist eine weitere Sputtereinrichtung mit einem erfindungsgemäßen Medieninjektor als Gaseinlasseinrichtung für Sputter- und/oder Reaktivgas dargestellt, wobei der Spaltraum 7 einem Bereich oberhalb der Sputteroberfläche 30 der Sputterkathode 29 zugeordnet ist. Auf diese Weise ist Gas von außen her direkt dem Sputterplasma in dem Raum oberhalb der Sputteroberfläche 30 zuführbar. Vorzugsweise ist der Spaltraum 7 umlaufend angeordnet. Die Zuführung des Gases erfolgt durch die Gaszuführleitung 1 in eine Gasdusche 21, wobei eine Verteilung über einen Gaskanal 11 erfolgt. Dabei erfolgt ein Austritt des Gases aus dem Gaskanal 11 über Austrittsöffnungen 2. Der Spaltraum 7 wird von dem Abschirmungselement 31 einerseits und einem Gasduschenring 13 andererseits gebildet. Das Abschirmungselement 31 und/oder der Gasduschenring 13 sind erfindungsgemäß als Rohrelemente ausgebildet. Gegebenenfalls ist die Spaltbegrenzungsfläche durch die Stirnfläche 31a des Abschirmungselements 31 gebildet.
  • Sputterkathode 29 und Gasduschenring 13 werden bei der gezeigten Ausführungsform in einem elektrisch isolierenden Werkstück 32 vorzugsweise gehaltert, welches sowohl der Positionierung der Gasdusche 21 relativ zum Gasduschenring 13 dient als auch der Positionierung von Gasdusche 21 und Gasduschenring 13 relativ zur Sputterkathode 29. Zwischen dem Abschirmungselement 31 und der Gasdusche 21 ist ein weiteres elektrisch isolierendes Werkstück 34 angeordnet, welches die Positionierung des Abschirmungselements 31 relativ zur Gasdusche 21 ermöglicht. Das Werkstück 32 kann Vorsprünge 35 aufweisen zur Verhinderung von durchgehenden Schichten, welche elektrische Kurzschlüsse zur Folge haben könnten. Es versteht sich, dass das Werkstück 34 in der gleichen Art wie Werkstück 32 mit Vorsprüngen 35 ausgebildet sein kann.
  • In Abhängigkeit von den verwendeten Materialien der verschiedenen miteinander zu verbindenden Bauteile kann die Notwendigkeit der elektrisch isolierenden Funktion der Werkstücke 32 und/oder 34 entfallen. Dies gilt auch, wenn benachbarte Bauteile wie z.B. die Gasdusche 21 und das Abschirmungselement 31 auf gleichem Potential (z.B. Masse) liegen.
  • In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Sputtereinrichtung können mehrere Gasduschen im Bereich einer Sputterkathode vorgesehen sein, um Gas in verschiedenen Abständen von der Sputteroberfläche bzw. des zu beschichtenden Substrats zuzuführen. Hiermit wird zweckmäßigerweise die Teilchendichte der eingesetzten Gase an den Orten hoch eingestellt, an denen dies prozessgemäß benötigt ist. Ferner kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Sputtereffekt durch die Bildung von Oxiden an der Oberfläche des Sputtertargets reduziert wird, wobei auf dem Substrat Oxide aufgebracht werden sollen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, Sauerstoff nahe dem Substrat und Sputtergas nahe dem Sputtertarget zuzuführen.
  • MI
    Medieninjektor
    1
    Gaszuführleitung
    2
    Austrittsöffnungen
    3
    Gasleitung
    4
    Spalt
    5
    Spaltbegrenzungsfläche
    6
    Spaltbegrenzungsfläche
    7
    Spaltraum
    8
    Prozessraum
    9
    Rohrelement
    10
    Rohrelement
    11
    Gaskanal
    12
    Gaskanal, Vorlieferraum
    13
    Gasduschenring
    13a
    Stirnfläche Gasduschenring
    14
    Werkstück
    15
    Werkstück
    16
    Elektrode
    16a
    Stirnfläche Elektrode
    17
    Elektrode
    18
    Werkstück
    19
    Werkstück
    20
    Werkstück
    21
    Gasdusche
    22
    Spalt
    23
    Elektrode
    24
    Loch
    25
    Plasmaschild
    26
    Kühlelement/Kaltfläche
    27
    Gitter
    28
    Diffusor
    29
    Sputterkathode
    30
    Sputteroberfläche
    31
    Abschirmungselement
    31a
    Stirnfläche Abschirmungselement
    32
    Befestigungselement
    33
    Befestigungselement
    34
    Befestigungselement
    35
    Vorsprung

Claims (38)

  1. Medieninjektor zum Transport eines insbesondere fluiden Mediums in einen Prozessraum mit vorzugsweise einer Zuführeinrichtung und mit zumindest einem Spalt als Transportöffnung für das Medium, wobei der Spalt zumindest zwei Spaltbegrenzungsflächen mit einem dazwischen angeordneten Spaltraum aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Spaltbegrenzungsfläche durch zumindest einen Teil zumindest einer Stirnfläche eines ersten Rohrelements gebildet ist.
  2. Medieninjektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite, der ersten Spaltbegrenzungsfläche gegenüberliegende Spaltbegrenzungsfläche durch zumindest einen Teil einer Stirnfläche eines zweiten Rohrelements gebildet ist.
  3. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite, der ersten Spaltbegrenzungsfläche gegenüberliegende Spaltbegrenzungsfläche durch eine vorzugsweise ebene Oberfläche eines nicht rohrförmigen Werkstücks gebildet wird.
  4. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Stirnflächen zur Bildung eines strukturierten Spaltraumes vorgesehen sind.
  5. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt zumindest zwei Spaltsegmente aufweist.
  6. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohrelement, vorzugsweise zur Bildung eines durchgehenden Spalts, einen Querschnitt mit geschlossenem Umfang hat.
  7. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohrelement einen kreisförmigen, ovalen, polygonen, oder rechteckigen Querschnitt aufweist.
  8. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohrelement aus Vollmaterial gedreht oder ein nahtlos geschweißtes oder gezogenes Rohr ist.
  9. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierung von zumindest einem Bauelement, Bauteil und/oder Werkstück durch formschlüssige Fixierung vorgesehen ist.
  10. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt durch zwei beabstandete, übereinander gestapelte Kreisringe gebildet wird.
  11. Medieninjektor nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kreisringe zur Zentrierung oder Selbstzentrierung ineinanderliegend ausgebildet sind.
  12. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Beeinflussung, insbesondere zur Erhöhung der Gleichmäßigkeit des Medienflusses, zumindest ein Vorlieferraum stromauf vor dem Spalt angeordnet ist, welcher vorzugsweise über lochartige und/oder spaltartige Öffnungen mit dem Prozessraum verbunden ist
  13. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Spaltraum oder mit diesem verbundenen Raumbereichen Vorsprünge zur Bildung von abgeschatteten Zonen vorgesehen sind.
  14. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einem Teil des Spaltraums zumindest ein Auffüllbauteil angeordnet ist.
  15. Medieninjektor nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Auffüllbauteil einen Vorlieferraum zum Transport des Mediums in den Spaltraum aufweist.
  16. Medieninjektor nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Auffüllbauteil durch zumindest ein Rohrelement gebildet ist.
  17. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Zuführleitung in zumindest eines der Rohrelemente integriert ist.
  18. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Bauelement, Bauteil oder Werkstück mit einem aktiven und/oder passiven Kühlelement versehen ist.
  19. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Material für Bauelemente, Bauteile oder Werkstücke ein Leiter, vorzugsweise ein Metall, insbesondere Stahl, Edelstahl, Titan, Aluminium, Kupfer, Tantal, Wolfram, Molybdän, Graphit, ein Halbleiter und/oder ein Isolator, vorzugsweise Keramik oder Kunststoff, vorgesehen ist.
  20. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Teile der Oberfläche von zumindest einem Bauelement, Bauteil oder Werkstück mit einem anderen Material beschichtet sind, insbesondere mit einem schützenden Beschichtungsmaterial.
  21. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt Teil einer Elektrodenanordnung ist.
  22. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Teile der Spaltbegrenzungsflächen zumindest zeitweise auf unterschiedlichen elektrischen Potentialen liegen.
  23. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt den Prozessraum zumindest teilweise umschließt.
  24. Medieninjektor nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Medieninjektor zur Zuführung des Mediums in einen Plasmaraum einer Plasmavorrichtung, in dem ein Plasma zündbar ist, vorzugsweise zur Beschichtung von Oberflächen, vorgesehen ist.
  25. Medieninjektor nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Plasma mittels einer selbständigen oder unselbständigen Gasentladung, mit oder ohne Magnetfeld oder mittels einer Elektronen- oder Ionenquelle erzeugbar ist.
  26. Medieninjektor nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt einem faradayschen Dunkelraum des Plasmas zugeordnet ist.
  27. Plasma- und/oder Ionenvorrichtung mit zumindest einem Medieninjektor, dadurch gekennzeichnet, dass der Medieninjektor nach zumindest einem der Ansprüche 1–26 ausgebildet ist.
  28. Plasma – und/oder Ionenvorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als Plasmaquelle mit zumindest einer Kathode zur Erzeugung von Elektronen zur Ionisierung eines Gases und zumindest einer der Kathode zugeordneten Anode ausgebildet ist.
  29. Plasmaquelle nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass Kathode und Anode innerhalb des Prozessraums angeordnet sind.
  30. Plasmaquelle nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Anode eine zylindrische Form aufweist und axial zur Kathode versetzt angeordnet ist.
  31. Plasmaquelle nach zumindest einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Medium durch den Spalt in einen axial versetzt zur Anode und auf einer der Kathode entgegengesetzten Seite des Prozessraums angeordneten Bereich zuführbar ist.
  32. Plasmaquelle nach zumindest einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass das Medium durch den Spalt in einen zwischen Anode und Kathode angeordneten Bereich des Prozessraums zuführbar ist.
  33. Plasmaquelle nach zumindest einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Medium in einen auf der Seite der Kathode angeordneten Bereich des Prozessraums und axial zur Anode versetzt zuführbar ist.
  34. Plasmaquelle nach zumindest einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Medium durch den Spalt in einen Bereich der Anode und/oder Kathode zuführbar ist.
  35. Sputtereinrichtung zum Beschichten von Substraten mit zumindest einer Gaseinlasseinrichtung für Sputter- und/oder Reaktivgas und einer Sputter-Kathode, welche zumindest ein Sputtertarget mit einer Sputteroberfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Gaseinlasseinrichtung als Medieninjektor nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 26 vorgesehen ist.
  36. Sputtereinrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass ein Spalt des Medieninjektors in einem Bereich oberhalb der Sputteroberfläche angeordnet ist.
  37. Sputtereinrichtung nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Spaltbegrenzungsfläche als Abschirmungselement oder Teil eines Abschirmungselementes ausgebildet ist.
  38. Sputtereinrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Medieninjektor zumindest zwei vorzugsweise axial und/oder radial gegeneinander versetzte Spalte zur Zuführung gleicher oder unterschiedlicher Gase aufweist.
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