DE102004028755A1 - Auftragsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums auf einen laufenden Untergrund, wobei der Untergrund (2) bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Papier-, Karton- oder anderen Faserstoffbahn und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Übertragselementes ist, welche das Auftragsmedium (M) an die Faserstoffbahn abgibt, DOLLAR A umfassend: DOLLAR A eine Auftragskammer (3), die bezogen auf die Laufrichtung (L) des laufenden Untergrundes (2) zumindest ablaufseitig von einem Rakelelement (8) und einlaufseitig von einer Stauleiste (9) oder einem weiteren Rakelelement begrenzt ist und die Auftragskammer (3) an ihrem seitlichen Ende jeweils ein Begrenzungselement (10) zur Einstellung der Auftragsbreite (B) aufweist, wobei das Begrenzungselement (10) mit einer flexiblen Abdichtplatte (11) bestückt ist, die den Raum zwischen dem laufenden Untergrund (2) und den ablauf- und einlaufseitigen Rakelelementen (8) bzw. der Stauleiste (9) im Wesentlichen abdichtet. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist zur Verbesserung der Standzeit des Begrenzungselementes (10) vorgesehen, dass die Abdichtplatte (11) einen zum laufenden Untergrund (2) und den ablauf- und einlaufseitigen Rakelelementen (8) bzw. der Stauleiste (9) gerichteten, aufgesetzten Verschleißkörper (15) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums auf einen laufenden Untergrund, wobei der Untergrund bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Papier-, Karton- oder andere Faserstoffbahn und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Übertragselementes ist, welche das Auftragsmedium an die Faserstoffbahn abgibt. Die Vorrichtung umfasst eine Auftragskammer, die bezogen auf die Laufrichtung des laufenden Untergrundes zumindest ablaufseitig von einem Element, beispielsweise einem Rakelelement und einlaufseitig von einem weiteren Element, beispielsweise einer Stauleiste oder einem weiteren Rakelelement begrenzt ist und die Auftragskammer an ihrem Seitenrand jeweils ein Begrenzungselement zur Einstellung der Auftragsbreite aufweist, wobei das Begrenzungselement mit einer flexiblen Abdichtplatte bestückt ist, die den Raum zwischen dem laufenden Untergrund und den ablauf- und einlaufseitigen Elementen im Wesentlichen abdichtet.
- Eine derartige Auftragsvorrichtung wird als SDTA, d.h. Short Dwell Time Applicator, also Auftragsvorrichtung mit kurzer Einwirkzeit des Auftragsmediums, in der Fachsprache bezeichnet.
- Als Auftragsmedium wird Streichfarbe, Leim, Stärke, ein Imprägniermittel oder dergleichen verwendet, welches in einer Auftragskammer aufgetragen und unmittelbar danach auf das gewünschte Strichgewicht gebracht wird.
- Die aus dem Stand der Technik bekannten Begrenzungselemente, die auch als Randbegrenzer bzw. auch als Formatbegrenzer bezeichnet werden, und wie der Name schon aussagt, einen strichfreien Rand und ein bestimmtes Format oder Auftragsbreite auf der laufenden Faserstoffbahn während ihrer Herstellung und/oder Veredelung festlegen sollen, haben verschiedene Nachteile. Bei Berührung mit dem laufenden Untergrund wird dieser aufgrund der hohen Reibung partiell beschädigt.
- Außerdem können aus dem Rohmaterial der Faserstoffbahn und aus dem Auftragsmedium sich herauslösende Partikel an der Abdichtplatte ablagern. Diese abrasiv wirkenden Partikel beschädigen dadurch den laufenden Untergrund, also die Faserstoffbahn selbst und die sie stützende Walze oder falls der laufende Untergrund eine Auftragswalze ist, auch deren Walzenbezug. Eine Beschädigung des zur Dosierung und/oder Vergleichmäßigung des aufgebrachten Auftragsmediums dienenden Rakelelementes ist ebenfalls zu verzeichnen. Insbesondere, wenn das Rakelelement ein in einem Rakelbett drehender kreiszylindrischer Rakelstab ist, führt das zu einem lokalen Trockenlauf, mit den negativen Folgen der Schädigung der Außenfläche des Rakelstabes und der damit zusammenhängenden Qualität der Auftragsschicht.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Auftragsvorrichtung derart weiterzubilden, mit der die Nachteile des Standes der Technik vermeidbar sind.
- Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches 1 gelöst.
- Die aus dem Stand der Technik bereits bekannte Abdichtplatte ist erfindungsgemäß so ausgebildet, dass sie einen zum laufenden Untergrund und den ablauf- und einlaufseitigen Rakelelementen bzw. der Stauleiste gerichteten, aufgesetzten Verschleißkörper aufweist.
- Die Oberflächen des laufenden Untergrundes und auch die der Rakelelemente, insbesondere des ablaufseitig angeordneten Rakelelementes, welches eine Dosierung und/oder Vergleichmäßigung der von einer Auftragskammer abgegebenen auf den laufenden Untergrund aufgebrachten Schicht realisiert, werden somit geschont und erhöhen dadurch erheblich die Standzeiten dieser Bauteile.
- Es soll an dieser Stelle nochmals erwähnt sein, dass der laufende Untergrund bei direktem Auftrag eine Papier-, Karton oder andere Faserstoffbahn ist, die teilweise eine sogenannte Stütz- oder Gegenwalze umschlingt. Bei indirektem Auftrag ist der laufende Untergrund ein Übertragselement, welches das auf dieses aufgebrachte Auftragsmedium danach an die Faserstoffbahn abgibt. Als Übertragselement dient zumeist eine Walze, d.h. eine Auftragswalze, deren Walzenbezug durch die erfindungsgemäßen Verschleißkörper an den Strichrandbegrenzungselementen besonders geschont wird.
- Die Erfindung lässt sich daher besonders zweckmäßig für sogenannte, vom zugehörigen Unternehmen der Anmelderqin vertriebenen "Speedsizer" oder "Speedcoater" anwenden. Diese Streichmaschinen beschichten eine Faserstoffbahn, wie eben beschrieben, auf indirektem Wege, indem zwei solche Auftragswalzen miteinander einen Spalt bilden, durch den die Faserstoffbahn läuft. Die Faserstoffbahn soll dabei beidseitig einen strichfreien Rand aufweisen. Dieser strichfreie Rand ist hinsichtlich der damit vermeidbaren Abspritzungen von Auftragsmedium in die Umgebung gewünscht und lässt sich mit eingestzten Begrenzungselementen, die sich entsprechend quer zur laufenden Bahn verschieben lassen, erreichen. Die Begrenzungselemente verbleiben während des laufenden Betriebes in der einmal eingestellten Position. Außerdem wird mit den Begrenzungselementen das Format bzw. die gewünschte Auftragsbreite über die Breite der Bahn bestimmt, weshalb die Begrenzungselemente in ihrer position auch veränderbar sind. Damit lässt sich eine Anpassung an die jeweilige Breite der Bahn gewährleisten.
- Der erfindungsgemäße auf ein Begrenzungselement, genauer gesagt auf die Abdichtplatte eines Begrenzungselementes aufgesetzte Verschleißkörper weist eine nur geringe Reibung auf. Die Ein- bzw. Ablagerung von abrasiv wirkenden Partikeln wird verhindert, wodurch auch eine einheitliche und qualitativ hochwertige Auftragschicht erreicht wird.
- Eine zweckmäßige Ausbildung des erfindungsgemäßen Verschleißkörpers kann darin bestehen, dass dieser bezüglich des übrigen flexiblen Werkstoffes der Abdichtplatte verschleiß-, form- und auch hitzebeständiger ist, wodurch das gesamte Begrenzungselement eine höhere Standzeit als bisher erreicht.
- Im Rahmen der Erfindung wird vorgeschlagen, den Verschleißkörper mit dem übrigen Werkstoff der Abdichtplatte durch verkleben, verschweißen, verschrauben, vernieten, einpressen oder eingießen zu verbinden. Der Verschleißkörper ist bei einigen dieser Verbindungsarten dann auch auswechselbar und erhöht dadurch die Standzeit des Begrenzungselementes weiter.
- Als Werkstoff für die Abdichtplatte ist Gummi, Moosgummi, Polyurethan oder dergleichen vorgesehen, wohingegen als Werkstoff für den Verschleißkörper im Rahmen der Erfindung Thermoplaste, wie Polyethylen, Polyester, oder Polymere, wie Polyurethan, Keramik oder Materialmischungen, wie Gummi mit Graphit oder auch sogenannte Lagermetalle, wie Bronze, verwendbar sind. Die Materialien für den Verschleißkörper zeichnen sich durch Formstabilität, Hitzebeständigkeit und vor allem einen niedrigen Reibungskoeffzienten aus.
- Der erfindungsgemäße Verschleißkörper kann eine verschieden ausgebildete Oberfläche aufweisen. Demgemäß kann die zum laufenden Untergrund bzw. zur Auftragswalze hin zeigende Oberfläche des Verschleißkörpers eben oder ballig ausgebildet sein. Sie kann aber auch eine schräge Dachform aufweisen oder die Oberfläche kann mit nutenförmigen Einschnitten versehen sein.
- Zusätzlich oder alternativ kann die Oberfläche des Verschleißkörpers mit einer zum ablaufseitigen und oder einlaufseitig angeordneten Element, wie der Stauleiste oder einem weiteren Rakelelement hin gerichteten gefasten oder abgerundeten Kante versehen sein. Diese Ausführungsmöglichkeiten sind nicht nur auf die Genannten beschränkt, sondern es sind weitere Möglichkeiten denkbar, die eine Ablaufmöglichkeit des vom Dosierrakelelement abgestreiften Auftragsmediums zulassen und scharfe Kanten zum laufenden Untergrund vermeiden.
- Nachfolgend soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert werden.
- Es stellen dar:
-
1 : eine grob schematische Seitenansicht einer Auftragsvorrichtung mit Seitenbegrenzungselement und Abdichtplatte gemäß dem Stand der Technik -
2 : eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Begrenzungselement, einer Abdichtplatte und einem Verschleißkörper -
3 bis6 : verschiedene Ausführungsformen des Verschleißkörpers - In der
1 ist eine bekannte Auftragsvorrichtung1 aus dem Stand der Technik dargestellt. - Diese Vorrichtung
1 ist einem in Laufrichtung L laufenden Untergrund2 zugeordnet. Bei direktem Auftrag ist der Untergrund2 die Faserstoffbahn selbst und bei indirektem Auftrag beispielsweise eine Auftragswalze, die an einem hier nicht dargestellten Abschnitt der Walze das von der Auftragsvorrichtung1 abgegebene Auftragsmedium M auf eine hier ebenfalls nicht sichtbare bis zu 10m und mehr breite Faserstoffbahn aus Papier oder Karton überträgt. - Bei der Vorrichtung
1 handelt es sich um eine sogenannte Auftragseinrichtung mit kurzer Verweilzeit, weil das auf den laufenden Untergrund in einer Auftragskammer3 aufgebrachte Auftragsmedium M sofort abgerakelt, d.h. auf das gewünschte Strichgewicht gebracht oder nur sofort vergleichmäßigt, d.h. egalisiert wird. - Die Vorrichtung
1 besteht aus einem an die Breite der Faserstoffbahn angepassten Tragbalken4 und einer Klemmleiste5 , die zwischen sich eine klingenartige Fußleiste6 einspannen, die wiederum ein Rakelbett7 trägt zur Aufnahme eines drehbaren, kreiszylinderförmigen Rakelstabes als Rakelelement. Dieses soll als Element8 bezeichnet sein. Das Element8 ist am ablaufseitigen Ende der Auftragskammer3 angeordnet. Das ist jenes Ende, wo der laufende Untergrund2 von der Auftragskammer ab- bzw. wegläuft. Sinngemäß ist das gegenüberliegende Ende der Auftragskammer das zulaufseitige bzw. einlaufseitige Ende der Auftragskammer3 , also wo der Untergrund2 der Auftragskammer3 zuläuft. Zur Begrenzung dieser Kammer3 ist demgemäß am zulaufseitigen Ende ein weiteres Element9 angeordnet. In der1 ist dafür eine Stauleiste vorgesehen. Anstelle der gezeichneten Stauleiste könnte als Element9 aber auch ein solches Rakelelement, wie das unter Nummer 8 bezeichnete mit Rakelbett7 und Fußleiste6 , Verwendung finden. - Die Auftragskammer
3 wird in ihrer Länge (diese entspricht einem Breitenabschnitt der Vorrichtung1 bzw. des laufenden Untergrundes2 ) begrenzt von seitlichen Begrenzungselementen10 , die auch als Formatbegrenzer bezeichnet werden, weil diese die Auftragsbreite B des mit dem Auftragsmedium M aufgebrachten Striches bestimmen bzw. einen entsprechend verbleibenden strichfreien Rand ermöglichen.. Dabei ist eine Anpassung an die vorhandene Breite der Faserstoffbahn möglich. - Die Begrenzungselemente
10 , wovon je eines am Seitenrand des Untergrundes angeordnet ist, sind fest installiert, können aber auch zur Mitte und nach außen hin verschiebbar eingebaut sein. - Zur Abdichtung der Auftragskammer
3 dienen zusätzliche Abdichtplatten11 , wobei jedes Begrenzungselement10 mit einer flexiblen Abdichtplatte11 versehen ist. Die flexible Abdichtplatte besteht aus einem einteilig geformten Dichtmaterial, wie Gummi, Moosgummi oder auch Polyurethan. - Bei Betrieb der Vorrichtung
1 und den heutigen hohen Maschinengeschwindigkeiten von ca. 2000m/min lassen sich Berührungen der Abdichtplatte mit den eng benachbarten Bauteilen, wie dem laufenden Untergrund2 und den Rakelelementteilen7 ,8 und der auf der Einlaufseite vorhandenen Stauleiste9 (welche auch weggelassen sein kann und dafür ein weiteres Rakelelement zur Begrenzung der Auftragskammer3 vorhanden sein kann) nicht vermeiden, wodurch diese genannten Bauteile aufgrund der hohen Reibung Beschädigungen ausgesetzt sind. Insbesondere ist der Untergrund2 davon betroffen. Beim indirekten Auftragen, wo der Untergrund als Auftragswalze ausgebildet ist, ist vor allem die Walzenoberfläche (der Bezug der Auftragswalze) gefährdet. - Deshalb hat man im rahmen der Erfindung Verschleißkörper entwickelt, die auf die flexiblen Abdichtleisten oder Abdichtplatten aufgesetzt werden und somit erheblich die Standzeiten der besagen gefährdeten Bauteile verlängern.
- In
2 ist eine solche erfindungsgemäße Vorrichtung1a perspektivisch dargestellt, bei der die Abdichtplatte11 mit dem besagten Verschleißkörper15 aufgerüstet wurde. Sie weist ansonsten dieselben Bauteile wie die aus1 bekannte Vorrichtung des Standes der Technik auf, weshalb auf eine Wiederholung des Aufbaues hier verzichtet wird. - Aus den
3 bis6 sind spezielle Ausführungsformen der dem laufenden Untergrund (ist hier nicht mit dargestellt) zugewandte Oberfläche17 des Verschleißkörpers15 zu entnehmen. -
2 und3 zeigen jeweils eine dem Untergrund zugewandte ebene Oberfläche17 mit abgerundeter Kante18 . Die Kante18 kann dadurch unbedenklich die Außenfläche des rotierenden Rakelstabes8 kontaktieren. - Eine unterhalb der Oberfläche
17 angeformte Lasche20 des Verschleißkörpers dient der Befestigung an der Abdichtplatte11 und/oder am Begrenzungselement10 . Die Verbindung lässt sich komplettieren mit einem in die Lasche20 einschiebbaren Bolzen21 . -
3 zeigt eine einzige Lasche20 . - In
4 sind zwei voneinander beabstandete Laschen20 gezeigt. Außerdem weist der Verschleißkörper hier eine ballige Oberfläche17 auf. -
5 und6 entsprechen in etwa der Ausführung von4 zeigen aber unterschiedlich ausgeführte Oberflächenformen.5 zeigt eine Oberfläche17 mit schräger Dachform und die6 stellt eine mit nutenartigen Einschnitten22 versehene Oberfläche dar. - Diese Oberflächenformen sind geeignet, um einerseits möglichst geringe Berührungsflächen zum laufenden Untergrund
2 zu bilden und andererseits bestmögliche seitliche Abdichtverhältnisse für das Auftragsmedium M in der Auftragskammer3 zu garantieren. - Der Verschleißkörper
15 kann mit dem übrigen Werkstoff der Abdichtplatte11 verklebt, verschweißt, verschraubt, vernietet, eingepresst oder auch eingegossen werden. Der Verschleißkörper15 ist bei einigen dieser Verbindungsarten dann auch auswechselbar und erhöht dadurch die Standzeit des Begrenzungselementes als Ganzes weiter. - Als Werkstoff für das Begrenzungselement
10 und die Abdichtplatte11 ist Gummi, Moosgummi, Polyurethan oder dergleichen vorgesehen, wohingegen als Werkstoff für den Verschleißkörper15 verschleißfestere Werksstoffe, wie Thermoplaste aus beispielsweise Polyethylen, Polyester, oder auch Keramik oder Materialmischungen, wie Gummi mit Graphit oder auch sogenannte Lagermetalle, wie Bronze verwendbar sind. - Die Werkstoffe für den Verschleißkörper
15 zeichnen sich durch Formstabilität, Hitzebeständigkeit und vor allem einen niedrigen Reibungskoeffizienten als die Werkstoffe, die bisher nur allein für die Abdichtplatten11 oder die Begrenzungselemente10 verwendet wurden aus. - Es soll noch erwähnt sein, dass der Verschleißkörper nicht nur bei der dargestellten Vorrichtung
1a , einer SDTA-Vorrichtung anwendbar ist, sondern auch auf die bekannten flexiblen Formatschieber, die die Länge der Dosierspalte von Freistrahlauftragsdüsen begrenzen, aufsetzbar sind. -
- 1
- Auftragsvorrichtung
- 2
- Untergrund
- 3
- Auftragskammer
- 4
- Tragbalken
- 5
- Klemmleiste
- 6
- Fußleiste
- 7
- Rakelbett
- 8
- Rakelelement
- 9
- Stauleiste
- 10
- Begrenzungselement
- 11
- Abdichtplatte
- 15
- Verschleißkörper
- 17
- Oberfläche des Verschleißkörpers
- 18
- Kante
- 20
- Lasche
- 21
- Bolzen
- L
- Laufrichtung
- M
- Auftragsmedium
Claims (7)
- Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums auf einen laufenden Untergrund, wobei der Untergrund (
2 ) bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Papier-, Karton- oder anderen Faserstoffbahn und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Übertragselementes ist, welche das Auftragsmedium (M) an die Faserstoffbahn abgibt, umfassend: eine Auftragskammer (3 ), die bezogen auf die Laufrichtung (L) des laufenden Untergrundes (2 ) zumindest ablaufseitig von einem Element (8 ), beispielsweise einem Rakelelement (8 ) und einlaufseitig von einem weiteren Element (9 ), beispielsweise einer Stauleiste oder einem weiteren Rakelelement begrenzt ist und die Auftragskammer (3 ) an ihrem seitlichen Ende jeweils ein Begrenzungselement (10 ) zur Einstellung der Auftragsbreite aufweist, wobei das Begrenzungselement (10 ) mit einer flexiblen Abdichtplatte (11 ) bestückt ist, die den Raum zwischen dem laufenden Untergrund (2 ) und dem ablauf- und einlaufseitig angeordneten Elementen (8 ,9 ) im Wesentlichen abdichtet, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtplatte (11 ) einen zum laufenden Untergrund (2 ) und den ablauf- und einlaufseitigen Elementen (8 ,9 ) gerichteten, aufgesetzten Verschleißkörper (15 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißkörper (
15 ) in Bezug auf den übrigen flexiblen Werkstoff der Abdichtplatte (11 ) verschleiß-, form- und hitzebeständiger ist und einen geringen Reibungskoeffizienten aufweist.. - Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißkörper (
15 ) mit dem übrigen Werkstoff der Abdichtplatte (11 ) durch verkleben, verschweißen, verschrauben, vernieten, einpressen oder eingießen verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Werkstoff für die Abdichtplatte (
11 ) Gummi, Moosgummi, Polyurethan oder dergleichen und als Werkstoff für den Verschleißkörper (15 ) Thermoplaste, wie Polyethylen, Polyester, oder Polymere, wie Polyurethan, Keramik oder Materialmischungen, wie Gummi mit Graphit oder auch sogenannte Lagermetalle, wie Bronze verwendbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißkörper (
15 ) auswechselbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die die zum laufenden Untergrund (
2 ) zeigende Oberfläche (17 ) des Verschleißkörpers (15 ) eben oder ballig ausgebildet ist, oder eine Dachform aufweist oder mit nutenförmigen Einschnitten (22 ) versehen ist und/oder mit einer zum einlauf- und/oder ablaufseitigen Element (8 ,9 ) hin gerichteten gefasten oder abgerundeten Kante (18 ) versehen ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das ablaufseitig angeordnete Element (
8 ) als kreiszylindrischer Rakelstab und das einlaufseitig angeordnete Element ebenfalls als Rakelstab oder als flache Stauleiste ausgebildet ist..
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: VOITH PATENT GMBH, 89522 HEIDENHEIM, DE |
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R005 | Application deemed withdrawn due to failure to request examination |
Effective date: 20110616 |