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Die
vorliegende Erfindung betrifft Mittel zur Färbung keratinischer Fasern,
die spezielle m-Phenylendiaminderivate enthalten, ein Verfahren
zur Färbung
von Haaren mit diesen Mitteln, sowie diese m-Phenylendiaminderivate
selbst, deren Verwendung und Zwischenprodukte, die bei der Herstellung
dieser Verbindungen entstehen.
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Für das Färben von
Keratinfasern, insbesondere menschlichen Haaren, spielen die sogenannten
Oxidationsfärbemittel
wegen ihrer intensiven Farben und guten Echtheitseigenschaften eine
bevorzugte Rolle. Solche Färbemittel
enthalten Oxidationsfarbstoffvorprodukte, sogenannte Entwicklerkomponenten
und Kupplerkomponenten. Die Entwicklerkomponenten bilden unter dem
Einfluss von Oxidationsmitteln oder von Luftsauerstoff untereinander
oder unter Kupplung mit einer oder mehreren Kupplerkomponenten die
eigentlichen Farbstoffe aus.
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Als
Entwicklerkomponenten werden üblicherweise
primäre
aromatische Amine mit einer weiteren, in para- oder ortho-Position
befindlichen, freien oder substituierten Hydroxy- oder Aminogruppe, Diaminopyridinderivate,
heterocyclische Hydrazone, 4-Aminopyrazolonderivate
sowie 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin und dessen Derivate eingesetzt.
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Spezielle
Vertreter sind beispielsweise p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin,
2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin, p-Aminophenol, N,N-Bis(2-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin,
2-(2,5-Diaminophenyl)-ethanol,
2-(2,5-Diaminophenoxy)-ethanol, 1-Phenyl-3-carboxyamido-4-amino-pyrazolon-5,
4-Amino-3-methylphenol, 2-Aminomethyl-4-aminophenol, 2-Hy droxy-4,5,6-triaminopyrimidin,
2,4-Dihydroxy-5,6-diaminopyrimidin, 2,5,6-Triamino-4-hydroxypyrimidin
und 1,3-N,N'-Bis(2-hydroxyethyl)-N,N'-bis(4-aminophenyl)-diaminopropan-2-ol.
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Als
Kupplerkomponenten werden in der Regel m-Phenylendiaminderivate,
Naphthole, Resorcin und Resorcinderivate, Pyrazolone und m-Aminophenole
verwendet. Als Kupplersubstanzen eignen sich insbesondere 1-Naphthol,
1,5-, 2,7- und 1,7-Dihydroxynaphthalin,
5-Amino-2-methylphenol, m-Aminophenol, Resorcin, Resorcinmonomethylether,
m-Phenylendiamin, 1-Phenyl-3-methyl-pyrazolon-5, 2,4-Dichlor-3-aminophenol, 1,3-Bis-(2,4-diaminophenoxy)-propan,
2-Chlorresorcin, 4-Chlorresorcin, 2-Chlor-6-methyl-3-aminophenol, 2-Methylresorcin,
5-Methylresorcin und 2-Methyl-4-chlor-5-aminophenol.
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In
der EP-B-0 663 814 sind Verfahren zum Färben von Keratinfasern unter
Verwendung eines Alkoxy-m-Phenylendiamins bei einem sauren pH-Wert
beschrieben. Es werden zahlreiche substituierte 2,4-Diaminobenzole
beschrieben, die jedoch nicht gleichzeitig in den Positionen 1,
5 und 6 Substituenten tragen. Die Aminogruppen können in einer Position einen
N-(Hydroxyalkyl)-Substituenten aufweisen. In der parallelen WO 93/10744
wird auch 2,4-Bis-(2-Hydroxyethylamino)anisol unter den Beispielen
genannt.
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Gute
Oxidationsfarbstoffvorprodukte sollen bei der oxidativen Kupplung
die gewünschten
Farbnuancen in ausreichender Intensität und Echtheit ausbilden. Sie
sollen ferner ein gutes Aufziehvermögen auf die Faser besitzen,
wobei insbesondere bei menschlichen Haaren keine merklichen Unterschiede
zwischen strapaziertem und frisch nachgewachsenem Haar bestehen
sollen (Egalisiervermögen).
Sie sollen beständig
sein gegen Licht, Wärme,
Schweiß,
Reibung und den Einfluss chemischer Reduktionsmittel, z.B. Dauerwellenflüssigkeiten.
Schließlich
sollen sie – falls
als Haarfärbemittel
zur Anwendung kommend – die
Kopfhaut nicht zu sehr anfärben,
und vor allem sollen sie in toxikologischer und dermatologischer
Hinsicht unbedenklich sein. Weiterhin soll die erzielte Färbung durch
Blondierung leicht wieder aus dem Haar entfernt werden können, falls sie
doch nicht den individuellen Wünschen
der einzelnen Person entspricht und rückgängig gemacht werden soll.
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Allein
mit einer Entwicklerkomponente oder einer speziellen Kuppler/Entwicklerkombination
gelingt es in der Regel nicht, eine auf dem Haar natürlich wirkende
Farbnuance zu erhalten. In der Praxis werden daher üblicherweise
Kombinationen verschiedener Entwickler- und/oder Kupplerkomponenten
eingesetzt. Es besteht daher ständig
Bedarf an neuen, verbesserten Farbstoffkomponenten, die das vorstehende
Eigenschaftsprofil zeigen und die auch in toxikologischer und dermatologischer
Hinsicht unproblematisch sind.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, neue Kupplerkomponenten
zu entwickeln, die die an Oxidationsfarbstoffvorprodukte gestellten
Anforderungen, auch hinsichtlich der toxikologischen und dermatologischen
Eigenschaften, erfüllen
und Färbungen
in einem breiten Farbspektrum mit guten Echtheitseigenschaften ermöglichen.
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Es
wurde erfindungsgemäß gefunden,
dass spezielle m-Phenylendiaminderivate den an Kupplerkomponenten
gestellten Anforderungen in einem hohen Maße genügen. Die erfindungsgemäßen Kupplerkomponenten
ermöglichen
insbesondere die Erzeugung von intensiven Rottönen mit guten Echtheitseigenschaften.
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Ein
erster Gegenstand der Erfindung sind daher Mittel zur Färbung keratinischer
Fasern, insbesondere menschlicher Haare, enthaltend in einem kosmetisch
akzeptablen Träger
als Kupplerkomponente mindestens ein m-Phenylendiaminderivat der
allgemeinen Formel (I)
mit der Bedeutung
R
1, R
2, R
3,
R
4 unabhängig
voneinander H, C
1-6-Alkyl, C
2-6-Hydroxyalkyl, C
2-6-Alkoxyalkyl, C
2-6-Aminoalkyl, C
2-10-Alkylaminoalkyl,
C
3-12-Dialkylaminoalkyl,
R
5,
R
6, R
7 unabhängig voneinander
C
1-6-Alkyl, das gegebenenfalls substituiert
ist durch:
-OH, gegebenenfalls OH-substituiertes C
1-4-Alkoxy,
-NH
2, -NHR, -NR
2 mit
R jeweils unabhängig
voneinander gegebenenfalls OH-substituiertes C
1-4-Alkyl,
X H,
Halogen oder C
1-6-Alkyl, C
1-6-Alkoxy,
die gegebenenfalls, außer
am dem aromatischen Kern nächstliegenden
C-Atom substituiert sind durch:
-OH, gegebenenfalls OH-substituiertes
C
1-4-Alkoxy, -NH
2,
-NHR, -NR
2 mit R jeweils unabhängig voneinander gegebenenfalls
OH-substituiertes C
1-4-Alkyl,
oder Salze davon.
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Unter
keratinischen Fasern sind dabei erfindungsgemäß Pelze, Wolle, Federn und
insbesondere menschliche Haare zu verstehen. Obwohl die erfindungsgemäßen Oxidationsfärbemittel
in erster Linie zum Färben
von Keratinfasern geeignet sind, steht prinzipiell einer Verwendung
auch auf anderen Gebieten, insbesondere in der Farbphotographie,
nichts entgegen.
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Da
es sich bei den erfindungsgemäßen m-Phenylendiaminderivaten
um Amino-Verbindungen
handelt, lassen sich aus diesen in üblicher Weise die bekannten
Säureadditionssalze
herstellen. Die Erfindung bezieht sich daher sowohl auf die in freier
Form vorliegenden Verbindungen als auch auf deren wasserlösliche,
physiologisch verträglichen
Salze. Beispiele für
solche Salze sind die Hydrochloride, die Hydrobromide, die Sulfate, die
Phosphate, die Acetate, die Propionate, die Citrate und die Lactate.
Die Hydrochloride und die Sulfate sind dabei besonders bevorzugt.
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Beispiele
für die
als Substituenten in den erfindungsgemäßen Verbindungen genannten
C1- bis
C6-Alkylgruppen, vorzugsweise C1-C4-Alkylgruppen, die linear oder verzweigt
sein können,
sind die Gruppen Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Butyl, Pentyl
und Hexyl. Ethyl und Methyl sind bevorzugte Alkylgruppen. Als bevorzugte
C2- bis C6-(Mono)hydroxyalkylgruppe
können
eine Hydroxymethyl-, eine 2-Hydroxyethyl-, eine 3-Hydroxypropyl- oder
eine 4-Hydroxybutylgruppe genannt werden. Eine 2-Hydroxyethylgruppe ist besonders bevorzugt.
C2-6-Alkoxyalklyreste weisen insgesamt 2
bis 6 C-Atome auf, die sich auf den Alkoxy- und den Alkylrest verteilen.
Es können
damit im Alkoxy- bzw. Alkylrest jeweils bis zu 5 C-Atome vorliegen.
Bevorzugt handelt es sich um einen C1-3-Alkoxy-C1-3-Alkylrest, besonders bevorzugt C1-2-Alkoxy-C1-2-Alkylrest.
Sowohl der Alkoxy- als auch der Alkylrest können linear oder verzweigt
sein. Sie sind vorzugsweise linear. C2-6-Aminoalkylreste, vorzugsweise
C2-4-Aminoalkylreste, C2-10-Alkylaminoalkylreste,
vorzugsweise C2-6-Alkylaminoalkylreste und C3-12-Dialkylaminoalkylreste,
vorzugsweise C3-9-Dialkylaminoalkylreste
können
jeweils lineare oder verzweigte Alkylreste aufweisen. Jede einzelne
Alkylgruppe weist dabei vorzugsweise 1 bis 3 C-Atome auf. Die in
den jeweiligen Gruppen vorliegenden Alkylreste sind vorzugsweise
wie vorstehend bei den reinen Alkylresten definiert.
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Sofern
Reste gegebenenfalls substituiert sind, können, abhängig von der Anzahl der Kohlenstoffatome im
Alkyl- oder Alkoxyrest, vorzugsweise 1 bis 3, besonders bevorzugt
1 oder 2, insbesondere ein Substituent vorliegen. Für R5, R6, R7 und
X können
Substituenten vorliegen, die teilweise wiederum durch -OH substituiert sein
können.
Vorzugsweise liegt dabei nur einer dieser weiteren OH-Substituenten
vor. C1-4-Alkylreste und C1-4-Alkoxyreste sind
wiederum linear oder verzweigt, vorzugsweise linear, und besonders
bevorzugt Ethyl oder Methyl. Sofern einer der Reste R1 bis
R7 und X eine Hydroxylgruppe an einem Alkylenrest
gebunden enthält,
liegt die Hydroxylgruppe vorzugsweise endständig vor, und der Alkylenrest
ist linear. Ein Hydroxyethylrest ist damit vorzugsweise ein 2-Hydroxyethylrest.
Sofern der Rest X ein C1-6-Alkoxy- oder
C1-6-Alkylrest ist, kann dieser substituiert
sein, nicht jedoch an dem C-Atom, das dem aromatischen Kern, an
den der Rest X gebunden ist, am nächsten liegt.
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Halogen
ist im Allgemeinen F, Br, Cl oder I, vorzugsweise Cl oder Br.
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Besonders
bevorzugt weist ein m-Phenylendiaminderivat der allgemeinen Formel
(I) insgesamt maximal vier OH-Gruppen, vorzugsweise maximal zwei
OH-Gruppen auf. Es liegen im m-Phenylendiaminderivat der allgemeinen
Formel (I) vorzugsweise maximal vier Stickstoffatome, besonders
bevorzugt zwei Stickstoffatome vor. Insgesamt liegen, abgesehen
von den Hydroxylgruppen, im m-Phenylendiaminderivat der allgemeinen
Formel (I) vorzugsweise maximal weitere vier Sauerstoffatome, vorzugsweise
maximal weitere zwei Sauerstoffatome vor.
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Bevorzugte
Bedeutungen der Reste werden nachstehend aufgeführt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
sind R1, R2, R3, R4 unabhängig voneinander
Wasserstoff, C1-4-Alkyl oder C2-4-Hydroxyalkyl.
Dabei bedeuten besonders bevorzugt R1 und
R3 Wasserstoff und R2 und
R4 Wasserstoff oder C2-4-Hydroxyalkyl.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung bedeuten R5, R6 und
R7 unabhängig
voneinander C1-4-Alkyl, insbesondere Methyl.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung bedeutet X vorzugsweise Wasserstoff oder C1-4-Alkyl, insbesondere Wasserstoff.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bedeuten R1, R2,
R3, R4, X Wasserstoff
und R5, R6, und
R7 Methyl.
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Gemäß einer
weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bedeuten
R1, R3, X Wasserstoff,
R5, R6, R7 Methyl und R2,
R4 -CH2-CH2OH.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
kann ein oder mehrere, beispielsweise mindestens zwei unterschiedliche
m-Phenylendiaminderivate der allgemeinen Formel (I) enthalten.
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Die
m-Phenylendiaminderivate der Formel (I) lassen sich mit Hilfe herkömmlicher
organischer Methoden herstellen. Beispielhaft sei an dieser Stelle
auf die Versuchsdurchführungen
im Rahmen der Ausführungsbeispiele
verwiesen.
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Die
erfindungsgemäßen Mittel
zur Färbung
keratinischer Fasern enthalten das mindestens eine m-Phenylendiaminderivat
der allgemeinen Formel (I) vorzugsweise in einer Menge von 0,001
bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 5 Gew.-%, bezogen auf
das fertige Mittel.
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Das
Mittel zur Färbung
keratinischer Fasern kann dabei aus beliebigen geeigneten Mitteln
ausgewählt werden,
die insbesondere zur Färbung
menschlicher Haare geeignet sind. Als kosmetisch akzeptabler Träger wird
dabei insbesondere ein ansonsten üblicher Träger von Mitteln zur Färbung menschlicher
Haare eingesetzt. Die erfindungsgemäßen Färbemittel können dabei, abgesehen von den
m-Phenylendiaminderivaten der allgemeinen Formel (I) entsprechend
bekannter Färbemittel
zusammengesetzt sein bzw. die für
diese üblichen Inhaltsstoffe
enthalten. Beispiele weiterer geeigneter und erfindungsgemäß bevorzugter
Inhaltsstoffe sind nachstehend angegeben.
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Erfindungsgemäße Mittel
können
die nachstehenden Inhaltsstoffe in den angegebenen Mengen aufweisen.
Entwickler | 0,05-5% |
Kuppler | 0,05-5% |
Tenside,
Emulgatoren | 0,1-20% |
Fettalkohole
und andere Emulsionsbildner | 0,5-20% |
Komplexierungsmittel | 0,05-10% |
Puffermittel | 0,1-1,0% |
Löslichkeitsvermittler
+ Lösungsmittel | 0,5-15% |
pH-Stellmittel | nach
Bedarf |
Parfümöle | 0,1-0,6% |
Polymere | 0,1-5% |
Wasser | 50-98% |
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Geeignete
Färbemittel-Zusammensetzungen
sind beispielsweise in DE-U1-299 11 819, DE-A-101 25 451, DE-U1-201
11 036, sowie dem Fachbuch Kosmetik, Hrsg. W. Umbach, 2. Aufl. 1995,
G. Thieme Verlag Stuttgart, New York beschrieben.
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Neben
den m-Phenylendiaminderivaten der Formel (I) können die erfindungsgemäßen Färbemittel
ferner mindestens eine Entwicklerkomponente enthalten.
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Als
Entwicklerkomponenten werden üblicherweise
primäre
aromatische Amine mit einer weiteren, in para- oder ortho-Position
befindlichen, freien oder substituierten Hydroxy- oder Aminogruppe, Diaminopyridinderivate,
heterocyclische Hydrazone, 4-Aminopyrazolderivate sowie 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin
und dessen Derivate eingesetzt.
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Es
kann erfindungsgemäß bevorzugt
sein, als Entwicklerkomponente ein p-Phenylendiaminderivat oder eines seiner
physiologisch verträglichen
Salze einzusetzen. Besonders bevorzugt sind p-Phenylendiaminderivate
der Formel (E1)
wobei
- – G1 steht für
ein Wasserstoffatom, einen C1- bis C4-Alkylrest, einen C1-
bis C4-Monohydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen (C1- bis C4)-Alkoxy-(C1-
bis C4)-alkylrest, einen 4'-Aminophenylrest oder
einen C1- bis C4-Alkylrest,
der mit einer stickstoffhaltigen Gruppe, einem Phenyl- oder einem
4'-Aminophenylrest
substituiert ist;
- – G2 steht für
ein Wasserstoffatom, einen C1- bis C4-Alkylrest, einen C1-
bis C4-Monohydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen (C1- bis C4)-Alkoxy-(C1- bis C4)-alkylrest
oder einen C1- bis C4-Alkylrest,
der mit einer stickstoffhaltigen Gruppe substituiert ist;
- – G3 steht für
ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, wie ein Chlor-, Brom-, Iod- oder Fluoratom,
einen C1- bis C4-Alkylrest,
einen C1- bis C4-Monohydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen C1- bis C4- Hydroxyalkoxyrest,
einen C1- bis C4-Acetylaminoalkoxyrest,
einen C1- bis C4-Mesylaminoalkoxyrest
oder einen C1- bis C4-Carbamoylaminoalkoxyrest;
- – G4 steht für
ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom oder einen C1-
bis C4-Alkylrest oder
- – wenn
G3 und G4 in ortho-Stellung
zueinander stehen, können
sie gemeinsam eine verbrückende α,ω-Alkylendioxogruppe,
wie beispielsweise eine Ethylendioxygruppe bilden.
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Beispiele
für die
als Substituenten in den Verbindungen genannten C1-
bis C4-Alkylreste sind die Gruppen Methyl,
Ethyl, Propyl, Isopropyl und Butyl. Ethyl und Methyl sind bevorzugte
Alkylreste. Bevorzugte C1- bis C4-Alkoxyreste sind beispielsweise eine Methoxy-
oder eine Ethoxygruppe. Weiterhin können als bevorzugte Beispiele
für eine
C1- bis
C4-Hydroxyalkylgruppe eine Hydroxymethyl-,
eine 2-Hydroxyethyl-, eine 3-Hydroxypropyl-
oder eine 4-Hydroxybutylgruppe genannt werden. Eine 2-Hydroxyethylgruppe
ist besonders bevorzugt. Eine besonders bevorzugte C2-
bis C4-Polyhydroxyalkylgruppe
ist die 1,2-Dihydroxyethylgruppe. Beispiele für Halogenatome sind F-, Cl-
oder Br-Atome, Cl-Atome sind ganz besonders bevorzugt. Die weiteren
verwendeten Begriffe leiten sich von den hier gegebenen Definitionen
ab. Beispiele für
stickstoffhaltige Gruppen der Formel (E1) sind insbesondere die
Aminogruppen, C1- bis C4-Monoalkylaminogruppen,
C1- bis C4-Dialkylaminogruppen,
C1- bis C4-Trialkylammoniumgruppen,
C1- bis C4-Monohydroxyalkylaminogruppen,
Imidazolinium und Ammonium.
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Besonders
bevorzugte p-Phenylendiamine der Formel (E1) sind ausgewählt aus
p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin,
2-Chlor-p-phenylendiamin, 2,3-Dimethyl-p-phenylendiamin, 2,6-Dimethyl-p-phenylendiamin,
2,6-Diethyl-p-phenylendiamin, 2,5-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Diethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dipropyl-p-phenylendiamin,
4-Amino-3-methyl-(N,N-diethyl)-anilin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin,
4-N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-amino-2-methylanilin, 4-N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-amino-2-chloranilin,
2-(β-Hydroxyethyl)-p- phenylendiamin, 2-(α,β-Dihydroxyethyl)-p-phenylendiamin,
2-Fluor-p-phenylendiamin, 2-Isopropyl-p-phenylendiamin,
N-(β-Hydroxypropyl)-p-phenylendiamin,
2-Hydroxymethyl-p-phenylendiamin,
N,N-Dimethyl-3-methyl-p-phenylendiamin, N,N-(Ethyl,β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin,
N-(β,γ-Dihydroxypropyl)-p-phenylendiamin,
N-(4'-Aminophenyl)-p-phenylendiamin,
N-Phenyl-p-phenylendiamin, 2-(β-Hydroxyethyloxy)-p-phenylendiamin, 2-(β-Acetylaminoethyloxy)-p-phenylendiamin,
N-(β-Methoxyethyl)-p-phenylendiamin, N-(4-Amino-3-methylphenyl)-N-[3-(1H-imidazol-1-yl)propyl]amin,
wobei auch anstelle von 3-methylphenyl allgemein phenyl oder C1-6-alkylphenyl vorliegen kann und 5,8-Diaminobenzo-1,4-dioxan
sowie ihren physiologisch verträglichen
Salzen.
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Erfindungsgemäß ganz besonders
bevorzugt eingesetzte p-Phenylendiaminderivate der Formel (E1) sind
p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-(α,β-Dihydroxyethyl)-p-phenylendiamin
und N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin.
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Es
kann erfindungsgemäß weiterhin
bevorzugt sein, als Entwicklerkomponente Verbindungen einzusetzen,
die mindestens zwei aromatische Kerne enthalten, die mit Amino-
und/oder Hydroxylgruppen substituiert sind.
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Unter
den zweikernigen Entwicklerkomponenten, die in den Färbezusammensetzungen
gemäß der Erfindung
verwendet werden können,
kann man insbesondere die Verbindungen nennen, die der folgenden Formel
(E2) entsprechen, sowie ihre physiologisch verträglichen Salze:
wobei:
- – Z1 und Z2 stehen unabhängig voneinander
für einen
Hydroxyl- oder NH2-Rest, der gegebenenfalls
durch einen C1- bis C4-Alkylrest,
durch einen C1- bis C4-Hydroxyalkylrest
und/oder durch eine Verbrückung
Y substituiert ist oder der gegebenenfalls Teil eines verbrückenden
Ringsystems ist,
- – die
Verbrückung
Y steht für
eine Alkylengruppe mit 1 bis 14 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise
eine lineare oder verzweigte Alkylenkette oder einen Alkylenring,
die von einer oder mehreren stickstoffhaltigen Gruppen und/oder
einem oder mehreren Heteroatomen wie Sauerstoff-, Schwefel- oder
Stickstoffatomen unterbrochen oder beendet sein kann und eventuell
durch einen oder mehrere Hydroxyl- oder C1-
bis C8-Alkoxyreste substituiert sein kann,
oder eine direkte Bindung,
- – G5 und G6 stehen unabhängig voneinander
für ein
Wasserstoff- oder Halogenatom, einen C1-
bis C4-Alkylrest, einen C1-
bis C4-Monohydroxyalkylrest, einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen C1- bis C4-Aminoalkylrest
oder eine direkte Verbindung zur Verbrückung Y,
- – G7, G8, G9,
G10, G11 und G12 stehen unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom,
eine direkte Bindung zur Verbrückung
Y oder einen C1- bis C4-Alkylrest,
mit
den Maßgaben,
dass
- – die
Verbindungen der Formel (E2) nur eine Verbrückung Y pro Molekül enthalten
und
- – die
Verbindungen der Formel (E2) mindestens eine Aminogruppe enthalten,
die mindestens ein Wasserstoffatom trägt.
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Die
in Formel (E2) verwendeten Substituenten sind analog zu den obigen
Ausführungen
definiert.
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Bevorzugte
zweikernige Entwicklerkomponenten der Formel (E2) sind insbesondere:
N,N'-Bis-(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4'-aminophenyl)-1,3-diamino-propan-2-ol,
N,N'-Bis-(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4'-aminophenyl)-ethylendiamin,
N,N'-Bis-(4-aminophenyl)-tetramethylendiamin,
N,N'-Bis-(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4-aminophenyl)-tetramethylendiamin,
N,N'-Bis-(4-methyl-aminophenyl)-tetramethylendiamin,
N,N'-Diethyl-N,N'-bis-(4'-amino-3'-methylphenyl)-ethylendiamin,
Bis-(2-hydroxy-5-aminophenyl)-methan,
1,3-Bis-(2,5-diaminophenoxy)-propan-2-ol, N,N'-Bis-(4'-aminophenyl)-1,4-diazacycloheptan, N,N'-Bis-(2-hydroxy-5-aminobenzyl)-piperazin,
N-(4'-Aminophenyl)-p-phenylendiamin
und 1,10-Bis-(2',5'-diaminophenyl)-1,4,7,10-tetraoxadecan und
ihre physiologisch verträglichen
Salze.
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Ganz
besonders bevorzugte zweikernige Entwicklerkomponenten der Formel
(E2) sind N,N'-Bis-(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4'-aminophenyl)-1,3-diamino-propan-2-ol,
Bis-(2-hydroxy-5-aminophenyl)-methan,
1,3-Bis-(2,5-diaminophenoxy)-propan-2-ol, N,N'-Bis-(4'-aminophenyl)-1,4-diazacycloheptan
und 1,10-Bis-(2',5'-diaminophenyl)-1,4,7,10-tetraoxadecan oder
eines ihrer physiologisch erträglichen
Salze.
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Weiterhin
kann es erfindungsgemäß bevorzugt
sein, als Entwicklerkomponente ein p-Aminophenolderivat oder eines seiner
physiologisch verträglichen
Salze einzusetzen. Besonders bevorzugt sind p-Aminophenolderivate
der Formel (E3)
wobei:
- – G13 steht für ein Wasserstoffatom, ein
Halogenatom, einen C1- bis C4-Alkylrest,
einen C1- bis C4-Monohydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen (C1- bis C4)-Alkoxy-(C1- bis C4)-alkylrest,
einen C1- bis C4-Aminoalkylrest,
einen Hydroxy-(C1- bis C4)-alkylaminorest,
einen C1- bis C4-Hydroxyalkoxyrest, einen
C1- bis C4-Hydroxyalkyl-(C1-bis C4)-aminoalkylrest
oder einen (Di-C1- bis C4-Alkylamino)-(C1- bis C4)-alkylrest,
und
- – G14 steht für ein Wasserstoff- oder Halogenatom,
einen C1- bis C4-Alkylrest,
einen C1- bis C4-Monohydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen (C1- bis C4)-Alkoxy-(C1- bis C4)-alkylrest,
einen C1- bis C4-Aminoalkylrest
oder einen C1- bis C4-Cyanoalkylrest,
- – G15 steht für Wasserstoff, einen C1- bis C4-Alkylrest,
einen C1- bis C4-Monohydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen Phenylrest oder einen Benzylrest, und
- – G16 steht für Wasserstoff oder ein Halogenatom.
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Die
in Formel (E3) verwendeten Substituenten sind analog zu den obigen
Ausführungen
definiert.
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Bevorzugte
p-Aminophenole der Formel (E3) sind insbesondere p-Aminophenol,
N-Methyl-p-aminophenol,
4-Amino-3-methyl-phenol, 4-Amino-3-fluorphenol, 2-Hydroxymethylamino-4-aminophenol,
4-Amino-3-hydroxymethylphenol, 4-Amino-2-(β-hydroxyethoxy)-phenol, 4-Amino-2-methylphenol,
4-Amino-2-hydroxymethylphenol, 4-Amino-2-methoxymethyl-phenol,
4-Amino-2-aminomethylphenol, 4-Amino-2-(β-hydroxyethyl-aminomethyl)-phenol, 4-Amino-2-(α,β-dihydroxyethyl)-phenol,
4-Amino-2- fluorphenol,
4-Amino-2-chlorphenol, 4-Amino-2,6-dichlorphenol, 4-Amino-2-(diethyl-aminomethyl)-phenol
sowie ihre physiologisch verträglichen
Salze.
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Ganz
besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (E3) sind p-Aminophenol,
4-Amino-3-methylphenol,
4-Amino-2-aminomethylphenol, 4-Amino-2-(α,β-dihydroxyethyl)-phenol und 4-Amino-2-(diethyl-aminomethyl)-phenol.
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Ferner
kann die Entwicklerkomponente ausgewählt sein aus o-Aminophenol
und seinen Derivaten, wie beispielsweise 2-Amino-4-methylphenol,
2-Amino-5-methylphenol oder 2-Amino-4-chlorphenol.
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Weiterhin
kann die Entwicklerkomponente ausgewählt sein aus heterocyclischen
Entwicklerkomponenten, wie beispielsweise den Pyridin-, Pyrimidin-,
Pyrazol-, Pyrazol-Pyrimidin-Derivaten
und ihren physiologisch verträglichen
Salzen.
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Bevorzugte
Pyridin-Derivate sind insbesondere die Verbindungen, die in den
Patenten
GB 1 026 978 und
GB 1 153 196 beschrieben
werden, wie 2,5-Diamino-pyridin, 2-(4'-Methoxyphenyl)-amino-3-amino-pyridin,
2,3-Diamino-6-methoxy-pyridin, 2-(β-Methoxyethyl)-amino-3-amino-6-methoxy-pyridin
und 3,4-Diamino-pyridin.
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Bevorzugte
Pyrimidin-Derivate sind insbesondere die Verbindungen, die im deutschen
Patent
DE 2 359 399 ,
der japanischen Offenlegungsschrift
JP 02019576 A2 oder in der Offenlegungsschrift
WO 96/15765 beschrieben werden, wie 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin,
4-Hydroxy-2,5,6-triaminopyrimidin, 2-Hydroxy-4,5,6-triaminopyrimidin,
2-Dimethylamino-4,5,6-triaminopyrimidin,
2,4-Dihydroxy-5,6-diaminopyrimidin und 2,5,6-Triaminopyrimidin.
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Bevorzugte
Pyrazol-Derivate sind insbesondere die Verbindungen, die in den
Patenten
DE 3 843 892 ,
DE 4 133 957 und Patentanmeldungen
WO 94/08969, WO 94/08970, EP-740 931 und
DE 195 43 988 beschrieben werden,
wie 4,5-Diamino-1-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-(β-hydroxyethyl)-pyrazol, 3,4-Diaminopyrazol,
4,5-Diamino-1-(4'-chlorbenzyl)-pyrazol,
4,5-Diamino-1,3-dimethylpyrazol, 4,5-Diamino-3-methyl-1-phenylpyrazol, 4,5-Diamino-1-methyl-3-phenylpyrazol,
4-Amino-1,3-dimethyl-5-hydrazinopyrazol,
1-Benzyl-4,5-diamino-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-3-tert.-butyl-1-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-tert.-butyl-3-methylpyrazol,
4,5-Diamino-1-(β-hydroxyethyl)-3-methylpyrazol,
4,5-Diamino-1-ethyl-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-ethyl-3-(4'-methoxyphenyl)-pyrazol,
4,5-Diamino-1-ethyl-3-hydroxymethylpyrazol, 4,5-Diamino-3-hydroxymethyl-1-methylpyrazol,
4,5-Diamino-3-hydroxymethyl-1-isopropylpyrazol,
4,5-Diamino-3-methyl-1-isopropylpyrazol, 4-Amino-5-(β-aminoethyl)-amino-1,3-dimethylpyrazol,
3,4,5-Triaminopyrazol, 1-Methyl-3,4,5-triaminopyrazol, 3,5-Diamino-1-methyl-4-methylaminopyrazol
und 3,5-Diamino-4-(β-hydroxyethyl)-amino-1-methylpyrazol.
-
Bevorzugte
Pyrazol-Pyrimidin-Derivate sind insbesondere die Derivate des Pyrazol-[1,5-a]-pyrimidin der
folgenden Formel (E4) und dessen tautomeren Formen, sofern ein tautomeres
Gleichgewicht besteht:
wobei:
- – G17, G18, G19 und G20 unabhängig voneinander
stehen für
ein Wasserstoffatom, einen C1- bis C4-Alkylrest, einen Aryl-Rest, einen C1- bis C4-Hydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest
einen (C1- bis C4)-Alkoxy-(C1- bis C4)-alkylrest, einen
C1- bis C4-Aminoalkylrest,
der gegebenenfalls durch ein Acetyl-Ureid- oder einen Sulfonyl-Rest geschützt sein
kann, einen (C1- bis C4)-Alkylamino-(C1- bis C4)-alkylrest, einen
Di-[(C1- bis C4)-alkyl]-(C1- bis C4)-aminoalkylrest, wobei
die Dialkyl-Reste gegebenenfalls einen Kohlenstoffzyklus oder einen
Heterozyklus mit 5 oder 6 Kettengliedern bilden, einen C1- bis C4-Hydroxyalkyl- oder
einen Di-(C1- bis C4)-[Hydroxyalkyl]-(C1- bis C4)-aminoalkylrest,
- – die
X-Reste stehen unabhängig
voneinander für
ein Wasserstoffatom, einen C1- bis C4-Alkylrest, einen Aryl-Rest, einen C1- bis C4-Hydroxyalkylrest,
einen C2- bis C4-Polyhydroxyalkylrest,
einen C1- bis C4-Aminoalkylrest,
einen (C1- bis C4)-Alkylamino-(C1- bis C4)-alkylrest,
einen Di-[(C1- bis C4)alkyl]-
(C1- bis C4)-aminoalkylrest, wobei
die Dialkyl-Reste gegebenenfalls einen Kohlenstoffzyklus oder einen
Heterozyklus mit 5 oder 6 Kettengliedern bilden, einen C1- bis C4-Hydroxyalkyl- oder
einen Di-(C1- bis C4-hydroxyalkyl)-aminoalkylrest,
einen Aminorest, einen C1- bis C4-Alkyl- oder Di-(C1-
bis C4-hydroxyalkyl)-aminorest, ein Halogenatom,
eine Carboxylsäuregruppe
oder eine Sulfonsäuregruppe,
- – i
hat den Wert 0, 1, 2 oder 3,
- – p
hat den Wert 0 oder 1,
- – q
hat den Wert 0 oder 1 und
- – n
hat den Wert 0 oder 1,
mit der Maßgabe, dass
- – die
Summe aus p + q ungleich 0 ist,
- – wenn
p + q gleich 2 ist, n den Wert 0 hat, und die Gruppen NG17G18 und NG19G20 belegen die
Positionen (2,3); (5,6); (6,7); (3,5) oder (3,7);
- – wenn
p + q gleich 1 ist, n den Wert 1 hat, und die Gruppen NG17G18 (oder NG19G20) und die Gruppe
OH belegen die Positionen (2,3); (5,6); (6,7); (3,5) oder (3,7);
-
Die
in Formel (E4) verwendeten Substituenten sind analog zu den obigen
Ausführungen
definiert.
-
Wenn
das Pyrazol-[1,5-a]-pyrimidin der obenstehenden Formel (E4) eine
Hydroxygruppe an einer der Positionen 2, 5 oder 7 des Ringsystems
enthält,
besteht ein tautomeres Gleichgewicht, das zum Beispiel im folgenden
Schema dargestellt wird:
-
Unter
den Pyrazol-[1,5-a]-pyrimidinen der obenstehenden Formel (E4) kann
man insbesondere nennen:
- – Pyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3,7-diamin;
- – 2,5-Dimethyl-pyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3,7-diamin;
- – Pyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3,5-diamin;
- – 2,7-Dimethyl-pyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3,5-diamin;
- – 3-Aminopyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-7-ol;
- – 3-Aminopyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-5-ol;
- – 2-(3-Aminopyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-7-ylamino)-ethanol;
- – 2-(7-Aminopyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3-ylamino)-ethanol;
- – 2-[(3-Aminopyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-7-yl)-(2-hydroxy-ethyl)-amino]-ethanol;
- – 2-[(7-Aminopyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3-yl)-(2-hydroxy-ethyl)-amino]-ethanol;
- – 5,6-Dimethylpyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3,7-diamin;
- – 2,6-Dimethylpyrazol-[1,5-a]-pyrimidin-3,7-diamin;
- – 3-Amino-7-dimethylamino-2,5-dimethylpyrazol-[1,5-a]-pyrimidin;
sowie
ihre physiologisch verträglichen
Salze und ihre tautomeren Formen, wenn ein tautomers Gleichgewicht vorhanden
ist.
-
Die
Pyrazol-[1,5-a]-pyrimidine der obenstehenden Formel (E4) können wie
in der Literatur beschrieben durch Zyklisierung ausgehend von einem
Aminopyrazol oder von Hydrazin hergestellt werden.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsfonn
enthalten die erfindungsgemäßen Färbemittel
mindestens eine weitere Kupplerkomponente.
-
Als
Kupplerkomponenten werden in der Regel m-Phenylendiaminderivate,
Naphthole, Resorcin und Resorcinderivate, Pyrazolone und m-Aminophenolderivate
verwendet. Als Kupplersubstanzen eignen sich insbesondere 1-Naphthol,
1,5-, 2,7- und 1,7-Dihydroxynaphthalin,
5-Amino-2-methylphenol, m-Aminophenol, Resorcin, Resorcinmonomethylether,
m-Phenylendiamin, 1-Phenyl-3-methyl-pyrazolon-5, 2,4-Dichlor-3-aminophenol, 1,3-Bis-(2',4'-diaminophenoxy)-propan,
2-Chlor-resorcin, 4-Chlor-resorcin, 2-Chlor-6-methyl-3-aminophenol,
2-Amino-3-hydroxypyridin, 2-Methylresorcin, 5-Methylresorcin und 2-Methyl-4-chlor-5-aminophenol.
-
Erfindungsgemäß bevorzugte
weitere Kupplerkomponenten sind
- – m-Aminophenol
und dessen Derivate wie beispielsweise 5-Amino-2-methylphenol, N-Cyclopentyl-3-aminophenol,
3-Amino-2-chlor-6-methylphenol, 2-Hydroxy-4-aminophenoxyethanol, 2,6-Dimethyl-3-aminophenol,
3-Trifluoroacetylamino-2-chlor-6-methylphenol,
5-Amino-4-chlor-2-methylphenol, 5-Amino-4-methoxy-2-methylphenol, 5-(2'-Hydroxyethyl)-amino-2-methylphenol,
3-(Diethylamino)-phenol,
N-Cyclopentyl-3-aminophenol, 1,3-Dihydroxy-5-(methylamino)-benzol,
3-Ethylamino-4-methylphenol
und 2,4-Dichlor-3-aminophenol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-2-methoxy-5-methylphenyl}ami-no)ethanol,
3-Amino-4-(2- methoxyethoxy)-5-methylphenylamin,
2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol und 2-[(3-Morpholin-4-ylphenyl)amino]ethanol
- – o-Aminophenol
und dessen Derivate,
- – m-Diaminobenzol
und dessen Derivate wie beispielsweise 2,4-Diaminophenoxyethanol, 1,3-Bis-(2',4'-diaminophenoxy)-propan,
1-Methoxy-2-amino-4-(2'-hydroxyethylamino)benzol,
1,3-Bis-(2',4'-diaminophenyl)-propan,
2,6-Bis-(2'-hydroxyethylamino)-1-methylbenzol
und 1-Amino-3-bis-(2'-hydroxyethyl)-aminobenzol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-2-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol,
3-Amino-4-(2-methoxyethoxy)-5-methylphenylamin, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol
und 2-[(3-Morpholin-4-ylphenyl)amino]ethanol,
- – o-Diaminobenzol
und dessen Derivate wie beispielsweise 3,4-Diaminobenzoesäure und
2,3-Diamino-1-methylbenzol,
- – Di-
beziehungsweise Trihydroxybenzolderivate wie beispielsweise Resorcin,
Resorcinmonomethylether, 2-Methylresorcin, 5-Methylresorcin, 2,5-Dimethylresorcin,
2-Chlorresorcin, 4-Chlorresorcin, Pyrogallol und 1,2,4-Trihydroxybenzol,
- – Pyridinderivate
wie beispielsweise 2,6-Dihydroxypyridin, 2-Amino-3-hydroxypyridin, 2-Amino-5-chlor-3-hydroxypyridin,
3-Amino-2-methylamino-6-methoxypyridin,
2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridin, 2,6-Dihydroxy-4-methylpyridin, 2,6-Diaminopyridin,
2,3-Diamino-6-methoxypyridin und 3,5-Diamino-2,6-dimethoxypyridin,
- – Naphthalinderivate
wie beispielsweise 1-Naphthol, 2-Methyl-1-naphthol, 2-Hydroxymethyl-1-naphthol, 2-Hydroxyethyl-1-naphthol,
1,5-Dihydroxynaphthalin, 1,6-Dihydroxynaphthalin, 1,7-Dihydroxynaphthalin, 1,8-Dihydroxynaphthalin,
2,7-Dihydroxynaphthalin
und 2,3-Dihydroxynaphthalin,
- – Morpholinderivate
wie beispielsweise 6-Hydroxybenzomorpholin und 6-Aminobenzomorpholin,
- – Chinoxalinderivate
wie beispielsweise 6-Methyl-1,2,3,4-tetrahydrochinoxalin,
- – Pyrazolderivate
wie beispielsweise 1-Phenyl-3-methylpyrazol-5-on,
- – Indolderivate
wie beispielsweise 4-Hydroxyindol, 6-Hydroxyindol und 7-Hydroxyindol,
- – Pyrimidinderivate,
wie beispielsweise 4,6-Diaminopyrimidin, 4-Amino-2,6-dihydroxypyrimidin,
2,4-Diamino-6-hydroxypyrimidin, 2,4,6-Trihydroxypyrimidin, 2-Amino-4-methylpyrimidin,
2-Amino-4-hydroxy-6-methylpyrimidin
und 4,6-Dihydroxy-2-methylpyrimidin, oder
- – Methylendioxybenzolderivate
wie beispielsweise 1-Hydroxy-3,4-methylendioxybenzol,
1-Amino-3,4-methylendioxybenzol und 1-(2'-Hydroxyethyl)-amino-3,4-methylendioxybenzol.
-
Erfindungsgemäß besonders
bevorzugte weitere Kupplerkomponenten sind 1-Naphthol, 1,5-, 2,7-
und 1,7-Dihydroxynaphthalin, 3-Aminophenol, 5-Amino-2-methylphenol,
2-Amino-3-hydroxypyridin,
Resorcin, 4-Chlorresorcin, 2-Chlor-6-methyl-3-aminophenol, 2-Methylresorcin, 5-Methylresorcin,
2,5-Dimethylresorcin und 2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridin.
-
Als
erfindungsgemäß besonders
geeignet haben sich die folgenden Kuppler/Entwicklerkombinationen erwiesen:
p-Toluylendiamin,
2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin, 1-(2-Hydroxyethyl)-2,5-diaminobenzol,
4-Amino-2-[(5-amino-2-hydroxyphenyl)methyl]phenol × 2 HCL,
sowie N-(4-Amino-3-methylphenyl)-N-[3-(1H-Imidazol-1-yl)propyl]amin
jeweils in Kombination mit den Verbindungen aus den Beispielen.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
die Färbemittel
mindestens eine Vorstufe eines naturanalogen Farbstoffs enthalten.
Als Vorstufen naturanaloger Farbstoffe werden bevorzugt solche Indole
und Indoline eingesetzt, die mindestens eine Hydroxy- oder Aminogruppe,
bevorzugt als Substituent am Sechsring, aufweisen. Diese Gruppen
können
weitere Substituenten tragen, z. B. in Form einer Veretherung oder
Veresterung der Hydroxygruppe oder eine Alkylierung der Aminogruppe.
In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform enthalten die Färbemittel
mindestens ein Indol- und/oder Indolinderivat.
-
Besonders
gut als Vorstufen naturanaloger Haarfarbstoffe geeignet sind Derivate
des 5,6-Dihydroxyindolins
der Formel (IIa),
in der unabhängig voneinander
- – R1 steht für
Wasserstoff, eine C1-C4-Alkylgruppe
oder eine C1-C4-Hydroxy-alkylgruppe,
- – R2 steht für
Wasserstoff oder eine -COOH-Gruppe, wobei die -COOH-Gruppe auch
als Salz mit einem physiologisch verträglichen Kation vorliegen kann,
- – R3 steht für
Wasserstoff oder eine C1-C4-Alkylgruppe,
- – R4 steht für
Wasserstoff, eine C1-C4-Alkylgruppe
oder eine Gruppe -CO-R6, in der R6 steht für
eine C1-C4-Alkylgruppe,
und
- – R5 steht für
eine der unter R4 genannten Gruppen,
sowie
physiologisch verträgliche
Salze dieser Verbindungen mit einer organischen oder anorganischen
Säure.
-
Besonders
bevorzugte Derivate des Indolins sind das 5,6-Dihydroxyindolin,
N-Methyl-5,6-dihydroxyindolin,
N-Ethyl-5,6-dihydroxyindolin, N-Propyl-5,6-dihydroxyindolin, N-Butyl-5,6-dihydroxyindolin,
5,6-Dihydroxyindolin-2-carbon-säure
sowie das 6-Hydroxyindolin, das 6-Aminoindolin und das 4-Aminoindolin.
-
Besonders
hervorzuheben sind innerhalb dieser Gruppe N-Methyl-5,6-dihydroxyindolin, N-Ethyl-5,6-dihydroxyindolin,
N-Propyl-5,6-dihydroxyindolin, N-Butyl-5,6-dihydroxyindolin und
insbesondere das 5,6-Dihydroxyindolin.
-
Als
Vorstufen naturanaloger Haarfarbstoffe hervorragend geeignet sind
weiterhin Derivate des 5,6-Dihydroxyindols der Formel (IIb),
in der unabhängig voneinander
- – R1 steht für
Wasserstoff, eine C1-C4-Alkylgruppe
oder eine C1-C4-Hydroxyalkylgruppe,
- – R2 steht für
Wasserstoff oder eine -COOH-Gruppe, wobei die -COOH-Gruppe auch
als Salz mit einem physiologisch verträglichen Kation vorliegen kann,
- – R3 steht für
Wasserstoff oder eine C1-C4-Alkylgruppe,
- – R4 steht für
Wasserstoff, eine C1-C4-Alkylgruppe
oder eine Gruppe -CO-R6, in der R6 steht für
eine C1-C4-Alkylgruppe,
und
- – R5 steht für
eine der unter R4 genannten Gruppen,
- – sowie
physiologisch verträgliche
Salze dieser Verbindungen mit einer organischen oder anorganischen Säure.
-
Besonders
bevorzugte Derivate des Indols sind 5,6-Dihydroxyindol, N-Methyl-5,6-dihydroxyindol, N-Ethyl-5,6-dihydroxyindol,
N-Propyl-5,6-dihydroxyindol, N-Butyl-5,6-dihydroxyindol, 5,6-Dihydroxyindol-2-carbonsäure, 6-Hydroxyindol,
6-Aminoindol und 4-Aminoindol.
-
Innerhalb
dieser Gruppe hervorzuheben sind N-Methyl-5,6-dihydroxyindol, N-Ethyl-5,6-dihydroxyindol, N-Propyl-5,6-dihydroxyindol,
N-Butyl-5,6-dihydroxyindol sowie insbesondere das 5,6-Dihydroxyindol.
-
Die
Indolin- und Indol-Derivate können
in den erfindungsgemäßen Färbemitteln
sowohl als freie Basen als auch in Form ihrer physiologisch verträglichen
Salze mit anorganischen oder organischen Säuren, z. B. der Hydrochloride,
der Sulfate und Hydrobromide, eingesetzt werden. Die Indol- oder
Indolin-Derivate sind in diesen üblicherweise
in Mengen von 0,05-10 Gew.-%, vorzugsweise 0,2-5 Gew.-% enthalten.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann es erfindungsgemäß bevorzugt
sein, das Indolin- oder
Indolderivat in Färbemitteln
in Kombination mit mindestens einer Aminosäure oder einem Oligopeptid
einzusetzen. Die Aminosäure
ist vorteilhafterweise eine α-Aminosäure; ganz
besonders bevorzugte α-Aminosäuren sind
Arginin, Ornithin, Lysin, Serin und Histidin, insbesondere Arginin.
-
Neben
den erfindungsgemäßen m-Phenylendiaminderivaten
der Formel (I) können
die erfindungsgemäßen Färbemittel
in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zur Nuancierung einen oder mehrere direktziehende Farbstoffe
enthalten. Direktziehende Farbstoffe sind üblicherweise Nitrophenylendiamine,
Nitroaminophenole, Azofarbstoffe, Anthrachinone oder Indophenole.
Bevorzugte direktziehende Farbstoffe sind die unter den internationalen
Bezeichnungen bzw. Handelsnamen HC Yellow 2, HC Yellow 4, HC Yellow
5, HC Yellow 6, HC Yellow 12, Acid Yellow 1, Acid Yellow 10, Acid
Yellow 23, Acid Yellow 36, HC Orange 1, Disperse Orange 3, Acid
Orange 7, HC Red 1, HC Red 3, HC Red 10, HC Red 11, HC Red 13, Acid
Red 33, Acid Red 52, HC Red BN, Pigment Red 57:1, HC Blue 2, HC
Blue 12, Disperse Blue 3, Acid Blue 7, Acid Green 50, HC Violet
1, Disperse Violet 1, Disperse Violet 4, Acid Violet 43, Disperse
Black 9, Acid Black 1, und Acid Black 52 bekannten Verbindungen
sowie 1,4-Diamino-2-nitrobenzol, 2-Amino-4-nitrophenol, 1,4-Bis-(β-hydroxyethyl)-amino-2-nitrobenzol,
3-Nitro-4-(β-hydroxyethyl)-aminophenol,
2-(2'-Hydroxyethyl)amino-4,6-dinitrophenol,
1-(2'-Hydroxyethyl)amino-4-methyl-2-nitrobenzol, 1-Amino-4-(2'-hydroxyethyl)-amino-5-chlor-2-nitrobenzol,
4-Amino-3-nitrophenol,
1-(2'-Ureidoethyl)amino-4-nitrobenzol,
4-Amino-2-nitrodiphenylamin-2'-carbonsäure, 6-Nitro-1,2,3,4-tetrahydrochinoxalin,
2-Hydroxy-1,4-naphthochinon, Pikraminsäure und deren Salze, 2-Amino-6-chloro-4-nitrophenol,
4-Ethylamino-3-nitrobenzoesäure und 2-Chloro-6-ethylamino-1-hydroxy-4-nitrobenzol.
-
Ferner
können
die erfindungsgemäßen Mittel
einen kationischen direktziehenden Farbstoff enthalten. Besonders
bevorzugt sind dabei
- (a) kationische Triphenylmethanfarbstoffe,
wie beispielsweise Basic Blue 7, Basic Blue 26, Basic Violet 2 und
Basic Violet 14,
- (b) aromatische Systeme, die mit einer quaternären Stickstoffgruppe
substituiert sind, wie beispielsweise Basic Yellow 57, Basic Red
76, Basic Blue 99, Basic Brown 16 und Basic Brown 17, sowie
- (c) direktziehende Farbstoffe, die einen Heterocyclus enthalten,
der mindestens ein quaternäres
Stickstoffatom aufweist, wie sie beispielsweise in der EP-A2-998
908, auf die an dieser Stelle explizit Bezug genommen wird, in den
Ansprüchen
6 bis 11 genannt werden.
-
Bevorzugte
kationische direktziehende Farbstoffe der Gruppe (c) sind insbesondere
die folgenden Verbindungen:
-
Die
Verbindungen der Formeln (DZ1), (DZ3) und (DZ5), die auch unter
den Bezeichnungen Basic Yellow 87, Basic Orange 31 und Basic Red
51 bekannt sind, sind ganz besonders bevorzugte kationische direktziehende
Farbstoffe der Gruppe (c).
-
Die
kationischen direktziehenden Farbstoffe, die unter der Marke Arianor® vertrieben
werden, sind erfindungsgemäß ebenfalls
ganz besonders bevorzugte kationische direktziehende Farbstoffe.
-
Die
erfindungsgemäßen Mittel
gemäß dieser
Ausführungsform
enthalten die direktziehenden Farbstoffe bevorzugt in einer Menge
von 0,01 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Färbemittel.
-
Weiterhin
können
die erfindungsgemäßen Zubereitungen
auch in der Natur vorkommende Farbstoffe wie sie beispielsweise
in Henna rot, Henna neutral, Henna schwarz, Kamillenblüte, Sandelholz,
schwarzem Tee, Faulbaumrinde, Salbei, Blauholz, Krappwurzel, Catechu,
Sedre und Alkannawurzel enthalten sind, enthalten.
-
Es
ist nicht erforderlich, dass die Oxidationsfarbstoffvorprodukte
oder die direktziehenden Farbstoffe jeweils einheitliche Verbindungen
darstellen. Vielmehr können
in den erfindungsgemäßen Haarfärbemitteln, bedingt
durch die Herstellungsverfahren für die einzelnen Farbstoffe,
in untergeordneten Mengen noch weitere Komponenten enthalten sein,
soweit diese nicht das Färbeergebnis
nachteilig beeinflussen oder aus anderen Gründen, z.B. toxikologischen,
ausgeschlossen werden müssen.
-
Bezüglich der
in den erfindungsgemäßen Haarfärbe- und
-tönungsmitteln
einsetzbaren Farbstoffe wird weiterhin ausdrücklich auf die Monographie
Ch. Zviak, The Science of Hair Care, Kapitel 7 (Seiten 248-250; direktziehende
Farbstoffe) sowie Kapitel 8, Seiten 264-267; Oxidationsfarbstoffvorprodukte),
erschienen als Band 7 der Reihe "Dermatology" (Hrg.: Ch., Culnan
und H. Maibach), Verlag Marcel Dekker Inc., New York, Basel, 1986,
sowie das "Europäische Inventar
der Kosmetik-Rohstoffe",
herausgegeben von der Europäischen Gemeinschaft,
erhältlich
in Diskettenform vom Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel,
Reformwaren und Körperpflegemittel
e.V., Mannheim, Bezug genommen.
-
Die
erfindungsgemäßen Färbemittel
können
weiterhin alle für
solche Zubereitungen bekannten Wirk-, Zusatz- und Hilfsstoffe enthalten.
In vielen Fällen
enthalten die Färbemittel
mindestens ein Tensid, wobei prinzipiell sowohl anionische als auch
zwitterionische, ampholytische, nichtionische und kationische Tenside
geeignet sind. In vielen Fällen
hat es sich aber als vorteilhaft erwiesen, die Tenside aus anionischen,
zwitterionischen oder nichtionischen Tensiden auszuwählen.
-
Als
anionische Tenside eignen sich in erfindungsgemäßen Zubereitungen alle für die Verwendung
am menschlichen Körper
geeigneten anionischen oberflächenaktiven
Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslichmachende,
anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat-
oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 10
bis 22 C-Atomen. Zusätzlich
können
im Molekül
Glykol- oder Polyglykolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen
sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete
anionische Tenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und
Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2
oder 3 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
- – lineare
Fettsäuren
mit 10 bis 22 C-Atomen (Seifen),
- – Ethercarbonsäuren der
Formel R-O-(CH2-CH2O)x-CH2-COOH, in der
R eine lineare Alkylgruppe mit 10 bis 22 C-Atomen und x = 0 oder
1 bis 16 ist,
- – Acylsarcoside
mit 10 bis 18 C-Atomen in der Acylgruppe,
- – Acyltauride
mit 10 bis 18 C-Atomen in der Acylgruppe,
- – Acylisethionate
mit 10 bis 18 C-Atomen in der Acylgruppe,
- – Sulfobernsteinsäuremono-
und -dialkylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester
mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen,
- – lineare
Alkansulfonate mit 12 bis 18 C-Atomen,
- – lineare
Alpha-Olefinsulfonate mit 12 bis 18 C-Atomen,
- – Alpha-Sulfofettsäuremethylester
von Fettsäuren
mit 12 bis 18 C-Atomen,
- – Alkylsulfate
und Alkylpolyglykolethersulfate der Formel R-O(CH2-CH2O)x-SO3H,
in der R eine bevorzugt lineare Alkylgruppe mit 10 bis 18 C-Atomen
und x = 0 oder 1 bis 12 ist,
- – Gemische
oberflächenaktiver
Hydroxysulfonate gemäß DE-A-37
25 030,
- – sulfatierte
Hydroxyalkylpolyethylen- und/oder Hydroxyalkylenpropylenglykolether
gemäß DE-A-37
23 354,
- – Sulfonate
ungesättigter
Fettsäuren
mit 12 bis 24 C-Atomen und 1 bis 6 Doppelbindungen gemäß DE-A-39 26
344,
- – Ester
der Weinsäure
und Zitronensäure
mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2-15 Molekülen Ethylenoxid
und/oder Propylenoxid an Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen darstellen.
-
Bevorzugte
anionische Tenside sind Alkylsulfate, Alkylpolyglykolethersulfate
und Ethercarbonsäuren mit
10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 12 Glykolethergruppen
im Molekül
sowie insbesondere Salze von gesättigten
und insbesondere ungesättigten
C8-C22-Carbonsäuren, wie Ölsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure und
Palmitinsäure.
-
Nichtionogene
Tenside enthalten als hydrophile Gruppe z. B. eine Polyolgruppe,
eine Polyalkylenglykolethergruppe oder eine Kombination aus Polyol-
und Polyglykolethergruppe. Solche Verbindungen sind beispielsweise
- – Anlagerungsprodukte
von 2 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an
lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit
12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in
der Alkylgruppe,
- – C12-C22-Fettsäuremono-
und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid
an Glycerin,
- – C8-C22-Alkylmono-
und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga sowie
- – Anlagerungsprodukte
von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl.
-
Bevorzugte
nichtionische Tenside sind Alkylpolyglykoside der allgemeinen Formel
R1O-(Z)x. Diese Verbindungen sind durch die folgenden
Parameter gekennzeichnet.
-
Der
Alkylrest R1 enthält 6 bis 22 Kohlenstoffatome
und kann sowohl linear als auch verzweigt sein. Bevorzugt sind primäre lineare
und in 2-Stellung methylverzweigte aliphatische Reste. Solche Alkylreste
sind beispielsweise 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl, 1-Myristyl, 1-Cetyl
und 1-Stearyl. Besonders bevorzugt sind 1-Octyl, 1-Decyl, 1-Lauryl,
1-Myristyl. Bei Verwendung sogenannter "Oxo-Alkohole" als Ausgangsstoffe überwiegen Verbindungen mit
einer ungeraden Anzahl von Kohlenstoffatomen in der Alkylkette.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
Alkylpolyglykoside können
beispielsweise nur einen bestimmten Alkylrest R1 enthalten. Üblicherweise
werden diese Verbindungen aber ausgehend von natürlichen Fetten und Ölen oder
Mineralölen
hergestellt. In diesem Fall liegen als Alkylreste R Mischungen entsprechend
den Ausgangsverbindungen bzw. entsprechend der jeweiligen Aufarbeitung
dieser Verbindungen vor.
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Besonders
bevorzugt sind solche Alkylpolyglykoside, bei denen R1
- – im
wesentlichen aus C8- und C10-Alkylgruppen,
- – im
wesentlichen aus C12- und C14-Alkylgruppen,
- – im
wesentlichen aus C8- bis C16-Alkylgruppen
oder
- – im
wesentlichen aus C12- bis C16-Alkylgruppen
besteht.
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Als
Zuckerbaustein Z können
beliebige Mono- oder Oligosaccharide eingesetzt werden. Üblicherweise werden
Zucker mit 5 bzw. 6 Kohlenstoffatomen sowie die entsprechenden Oligosaccharide
eingesetzt. Solche Zucker sind beispielsweise Glucose, Fructose,
Galactose, Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose,
Gulose, Idose, Talose und Sucrose. Bevorzugte Zuckerbausteine sind
Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose und Sucrose; Glucose ist
besonders bevorzugt.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
Alkylpolyglykoside enthalten im Schnitt 1,1 bis 5 Zuckereinheiten.
Alkylpolyglykoside mit x-Werten von 1,1 bis 1,6 sind bevorzugt.
Ganz besonders bevorzugt sind Alkylglykoside, bei denen x 1,1 bis
1,4 beträgt.
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Die
Alkylglykoside können
neben ihrer Tensidwirkung auch dazu dienen, die Fixierung von Duftkomponenten
auf dem Haar zu verbessern. Der Fachmann wird also für den Fall,
dass eine über
die Dauer der Haarbehandlung hinausgehende Wirkung des Parfümöles auf
dem Haar gewünscht
wird, bevorzugt zu dieser Substanzklasse als weiterem Inhaltsstoff
der erfindungsgemäßen Zubereitungen
zurückgreifen.
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Auch
die alkoxylierten Homologen der genannten Alkylpolyglykoside können erfindungsgemäß eingesetzt
werden. Diese Homologen können
durchschnittlich bis zu 10 Ethylenoxid- und/oder Propylenoxideinheiten
pro Alkylglykosideinheit enthalten.
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Weiterhin
können,
insbesondere als Co-Tenside, zwitterionische Tenside verwendet werden.
Als zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktive Verbindungen bezeichnet,
die im Molekül
mindestens eine quartäre
Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–)-
oder -SO3 (–)-Gruppe
tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten
Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise
das Kokosalkyl-dimethylammonium-glycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate,
beispielsweise das Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat,
und 2-Alkyl-3-carboxylmethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils
8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat.
Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung
Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat.
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Ebenfalls
insbesondere als Co-Tenside geeignet sind ampholytische Tenside.
Unter ampholytischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven
Verbindungen verstanden, die außer
einer C8-C18-Alkyl-
oder Acylgruppe im Molekül
mindestens eine freie Amino gruppe und mindestens eine -COOH- oder
-SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung
innerer Salze befähigt
sind. Beispiele für
geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine,
N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine,
2-Alkylaminopropionsäuren
und Alkylaminoessigsäuren
mit jeweils etwa 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders
bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat,
das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-18-Acylsarcosin.
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Erfindungsgemäß können als
kationische Tenside insbesondere solche vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen,
der Esterquats und der Amidoamine eingesetzt werden.
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Bevorzugte
quaternäre
Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und
Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride
und Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid,
Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid,
Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid
und Tricetylmethylammoniumchlorid, sowie die unter den INCI-Bezeichnungen
Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen.
Die langen Alkylketten der oben genannten Tenside weisen bevorzugt
10 bis 18 Kohlenstoffatome auf.
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Bei
Esterquats handelt es sich um bekannte Stoffe, die sowohl mindestens
eine Esterfunktion als auch mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe
als Strukturelement enthalten. Bevorzugte Esterquats sind quaternierte
Estersalze von Fettsäuren
mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit
Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalze von Fettsäuren mit
1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Solche Produkte werden beispielsweise
unter den Marken Stepantex®, Dehyquart® und
Armocare® vertrieben.
Die Produkte Armocare® VGH-70, ein N,N-Bis(2-Palmitoyloxyethyl)dimethylammoniumchlorid,
sowie Dehyquart® F-75
und Dehyquart® AU-35
sind Beispiele für
solche Esterquats.
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Die
Alkylamidoamine werden üblicherweise
durch Amidierung natürlicher
oder synthetischer Fettsäuren
und Fettsäureschnitte
mit Dialkylaminoaminen hergestellt. Eine erfindungsgemäß besonders
geeignete Verbindung aus dieser Substanzgruppe stellt das unter
der Marke Tegoamid® S 18 im Handel erhältliche
Stearamidopropyl-dimethylamin dar.
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Weitere
erfindungsgemäß verwendbare
kationische Tenside stellen die quaternisierten Proteinhydrolysate
dar.
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Erfindungsgemäß ebenfalls
geeignet sind kanonische Silikonöle
wie beispielsweise die im Handel erhältlichen Produkte Q2-7224 (Hersteller:
Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon), Dow Corning
929 Emulsion (enthaltend ein hydroxylamino-modifiziertes Silicon,
das auch als Amodimethicone bezeichnet wird), SM-2059 (Hersteller:
General Electric), SLM-55067 (Hersteller: Wacker) sowie Abil®-Quat
3270 und 3272 (Hersteller: Th. Goldschmidt; diquaternäre Polydimethylsiloxane,
Quaternium-80).
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Ein
Beispiel für
ein als kanonisches Tensid einsetzbares quaternäres Zuckerderivat stellt das
Handelsprodukt Glucquat®100 dar, gemäß INCI-Nomenklatur
ein "Lauryl Methyl
Gluceth-10 Hydroxypropyl Dimonium Chloride".
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Bei
den als Tensid eingesetzten Verbindungen mit Alkylgruppen kann es
sich jeweils um einheitliche Substanzen handeln. Es ist jedoch in
der Regel bevorzugt, bei der Herstellung dieser Stoffe von nativen
pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen auszugehen, so dass man
Substanzgemische mit unterschiedlichen, vom jeweiligen Rohstoff
abhängigen
Alkylkettenlängen
erhält.
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Bei
den Tensiden, die Anlagerungsprodukte von Ethylen- und/oder Propylenoxid
an Fettalkohole oder Derivate dieser Anlagerungsprodukte darstellen,
können
sowohl Produkte mit einer "normalen" Homologenverteilung
als auch solche mit einer eingeengten Homologenverteilung verwendet
werden. Unter "normaler" Homologenverteilung
werden dabei Mischungen von Homologen verstanden, die man bei der
Umsetzung von Fettalkohol und Alkylenoxid unter Verwendung von Alkalimetallen;
Alkalimetallhydroxiden oder Alkalimetallalkoholaten als Katalysatoren
erhält.
Eingeengte Homologenverteilungen werden dagegen erhalten, wenn beispielsweise
Hydrotalcite, Erdalkalimetallsalze von Ethercarbonsäuren, Erdalkalimetalloxide,
-hydroxide oder -alkoholate als Katalysatoren verwendet werden.
Die Verwendung von Produkten mit eingeengter Homologenverteilung
kann bevorzugt sein.
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Ferner
können
die erfindungsgemäßen Färbemittel
weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe, wie beispielsweise
- – nichtionische
Polymere wie beispielsweise Vinylpyrrolidon/Vinylacrylat-Copolymere,
Polyvinylpyrrolidon und Vinylpyrrolidon/Vinylacetat-Copolymere und
Polysiloxane,
- – kationische
Polymere wie quaternisierte Celluloseether, Polysiloxane mit quaternären Gruppen,
Dimethyldiallylammoniumchlorid-Polymere, Acrylamid-Dimethyldiallyl-ammoniumchlorid-Copolymere,
mit Diethylsulfat quaternierte Dimethylamino-ethylmethacrylat-Vinylpyrrolidon-Copolymere,
Vinylpyrrolidon-Imidazolinium-methochlorid-Copolymere
und quaternierter Polyvinylalkohol,
- – zwitterionische
und amphotere Polymere wie beispielsweise Acrylamidopropyl-trimethylammoniumchlorid/Acrylat-Copolymere
und Octylacrylamid/Methylmethacrylat/tert-Butylaminoethylmethacrylat/2-Hydroxypropylmethacrylat-Copolymere,
- – anionische
Polymere wie beispielsweise Polyacrylsäuren, vernetzte Polyacrylsäuren, Vinylacetat/Crotonsäure-Copolymere,
Vinylpyrrolidon/Vinylacrylat-Copolymere,
Vinylacetat/Butylmaleat/Isobornylacrylat-Copolymere, Methylvinylether/Malein-säureanhydrid-Copolymere
und Acrylsäure/Ethylacrylat/N-tert.Butyl-acrylamid-Terpolymere,
- – Verdickungsmittel
wie Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum,
Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate,
z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose,
Stärke-Fraktionen
und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, Tone wie z.
B. Bentonit oder vollsynthetische Hydrokolloide wie z.B. Polyvinylalkohol,
- – Strukturanten
wie Maleinsäure
und Milchsäure,
- – haarkonditionierende
Verbindungen wie Phospholipide, beispielsweise Sojalecithin, Ei-Lecitin
und Kephaline,
- – Proteinhydrolysate,
insbesondere Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Milcheiweiß-, Sojaprotein-
und Weizenproteinhydrolysate, deren Kondensationsprodukte mit Fettsäuren sowie
quaternisierte Proteinhydrolysate,
- – Parfümöle, Dimethylisosorbid
und Cyclodextrine,
- – Lösungsmittel
und -vermittler wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Propylenglykol,
Glycerin und Diethylenglykol,
- – faserstrukturverbessernde
Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide wie beispielsweise Glucose,
Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose,
- – quaternierte
Amine wie Methyl-1-alkylamidoethyl-2-alkylimidazolinium-methosulfat
- – Entschäumer wie
Silikone,
- – Farbstoffe
zum Anfärben
des Mittels,
- – Antischuppenwirkstoffe
wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol,
- – Lichtschutzmittel,
insbesondere derivatisierte Benzophenone, Zimtsäure-Derivate und Triazine,
- – Substanzen
zur Einstellung des pH-Wertes, wie beispielsweise übliche Säuren, insbesondere
Genußsäuren und
Basen,
- – Wirkstoffe
wie Allantoin, Pyrrolidoncarbonsäuren
und deren Salze sowie Bisabolol,
- – Vitamine,
Provitamine und Vitaminvorstufen, insbesondere solche der Gruppen
A, B3, B5, B6, C, E, F und H,
- – Pflanzenextrakte
wie die Extrakte aus Grünem
Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel,
Schachtelhalm, Weißdorn,
Lindenblüten,
Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Roßkastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß, Mango,
Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei,
Rosmarin, Birke, Malve, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe,
Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Meristem, Ginseng
und Ingwerwurzel,
- – Cholesterin,
- – Konsistenzgeber
wie Zuckerester, Polyolester oder Polyolalkylether,
- – Fette
und Wachse wie Walrat, Bienenwachs, Montanwachs und Paraffine,
- – Fettsäurealkanolamide,
- – Komplexbildner
wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und
Phosphonsäuren,
- – Quell-
und Penetrationsstoffe wie Glycerin, Propylenglykolmonoethylether,
Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate,
- – Trübungsmittel
wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere
- – Perlglanzmittel
wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
- – Pigmente,
- - Stabilisierungsmittel für
Wasserstoffperoxid und andere Oxidationsmittel,
- – Treibmittel
wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether,
CO2 und Luft,
- – Antioxidantien,
enthalten.
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Bezüglich weiterer
fakultativer Komponenten sowie die eingesetzten Mengen dieser Komponenten wird
ausdrücklich
auf die dem Fachmann bekannten einschlägigen Handbücher, z. B. Kh. Schrader, Grundlagen
und Rezepturen der Kosmetika, 2. Auflage, Hüthig Buch Verlag, Heidelberg,
1989, verwiesen.
-
Die
erfindungsgemäßen Mittel
enthalten die Farbstoffvorprodukte bevorzugt in einem geeigneten wässrigen,
alkoholischen oder wässrig-alkoholischen
Träger.
Zum Zwecke der Haarfärbung
sind solche Träger beispielsweise
Cremes, Emulsionen, Gele oder auch tensidhaltige schäumende Lösungen,
wie beispielsweise Shampoos, Schaumaerosole oder andere Zubereitungen,
die für
die Anwendung auf dem Haar geeignet sind. Es ist aber auch denkbar,
die Farbstoffvorprodukte in eine pulverförmige oder auch Tabletten-förmige Formulierung
zu integrieren.
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Unter
wässrig-alkoholischen
Lösungen
sind im Sinne der vorliegenden Erfindung wässrige Lösungen enthaltend 3 bis 70
Gew.-% eines C1-C4-Alkohols,
insbesondere Ethanol bzw. Isopropanol, zu verstehen. Die erfindungsgemäßen Mittel
können
zusätzlich
weitere organische Lösemittel,
wie beispielsweise Methoxybutanol, Benzylalkohol, Ethyldiglykol
oder 1,2-Propylenglykol, enthalten. Bevorzugt sind dabei alle wasserlöslichen organischen
Lösemittel.
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Die
eigentliche oxidative Färbung
der Fasern kann grundsätzlich
mit Luftsauerstoff erfolgen. Bevorzugt wird jedoch ein chemisches
Oxidationsmittel eingesetzt, besonders dann, wenn neben der Färbung ein Aufhelleffekt
an menschlichem Haar gewünscht
ist. Als Oxidationsmittel kommen Persulfate, Chlorite und insbesondere
Wasserstoffperoxid oder dessen Anlagerungsprodukte an Harnstoff,
Melamin sowie Natriumborat in Frage. Erfindungsgemäß kann aber
das Oxidationsfärbemittel
auch zusammen mit einem Katalysator auf das Haar aufgebracht werden,
der die Oxidation der Farbstoffvorprodukte, z.B. durch Luftsauerstoff,
aktiviert. Solche Katalysatoren sind z.B. Metallionen, Iodide, Chinone
oder bestimmte Enzyme.
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Geeignete
Metallionen sind beispielsweise Zn2+, Cu2+, Fe2+, Fe3+, Mn2+, Mn4+, Li+, Mg2+, Ca2+ und Al3+. Besonders geeignet sind dabei Zn2+, Cu2+ und Mn2+. Die Metallionen können prinzipiell in der Form
eines beliebigen, physiologisch verträglichen Salzes oder in Form
einer Komplexverbindung eingesetzt werden. Bevorzugte Salze sind
die Acetate, Sulfate, Halogenide, Lactate und Tartrate. Durch Verwendung
dieser Metallsalze kann sowohl die Ausbildung der Färbung beschleunigt
als auch die Farbnuance gezielt beeinflusst werden.
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Geeignete
Enzyme sind z.B. Peroxidasen, die die Wirkung geringer Mengen an
Wasserstoffperoxid deutlich verstärken können. Weiterhin sind solche
Enzyme erfindungsgemäß geeignet,
die mit Hilfe von Luftsauerstoff die Oxidationsfarbstoffvorprodukte
direkt oxidieren, wie beispielsweise die Laccasen, oder in situ
geringe Mengen Wasserstoffperoxid erzeugen und auf diese Weise die
Oxidation der Farbstoffvorprodukte biokatalytisch aktivieren. Besonders
geeignete Katalysatoren für
die Oxidation der Farbstoffvorläufer
sind die sogenannten 2-Elektronen-Oxidoreduktasen in Kombination
mit den dafür
spezifischen Substraten, z.B.
- – Pyranose-Oxidase
und z.B. D-Glucose oder Galactose,
- – Glucose-Oxidase
und D-Glucose,
- – Glycerin-Oxidase
und Glycerin,
- – Pyruvat-Oxidase
und Benztraubensäure
oder deren Salze,
- – Alkohol-Oxidase
und Alkohol (MeOH, EtOH),
- – Lactat-Oxidase
und Milchsäure
und deren Salze,
- – Tyrosinase-Oxidase
und Tyrosin,
- – Uricase
und Harnsäure
oder deren Salze,
- – Cholinoxidase
und Cholin,
- – Aminosäure-Oxidase
und Aminosäuren.
-
Das
eigentliche Haarfärbemittel
wird zweckmäßigerweise
unmittelbar vor der Anwendung durch Mischung der Zubereitung des
Oxidationsmittels mit der Zubereitung, enthaltend die Farbstoffvorprodukte,
hergestellt. Das dabei entstehende gebrauchsfertige Haarfärbepräparat sollte
bevorzugt einen pH-Wert im Bereich von 6 bis 12 aufweisen. Besonders
bevorzugt ist die Anwendung der Haarfärbemittel in einem schwach alkalischen
Milieu. Die Anwendungstemperaturen können in einem Bereich zwischen
15 und 40°C
liegen. Nach einer Einwirkungszeit von in der Regel 5 bis 45 Minuten
wird das Haarfärbemittel
durch Ausspülen
von dem zu färbenden
Haar entfernt. Das Nachwaschen mit einem Shampoo entfällt, wenn
ein stark tensidhaltiger Träger,
z.B. ein Färbeshampoo,
verwendet wurde.
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Insbesondere
bei schwer färbbarem
Haar kann die Zubereitung mit den Farbstoffvorprodukten aber auch
ohne vorherige Vermischung mit der Oxidationskomponente auf das
Haar aufgebracht werden. Nach einer Einwirkdauer von 20 bis 30 Minuten
wird dann – gegebenenfalls
nach einer Zwischenspülung – die Oxidationskomponente
aufgebracht. Nach einer weiteren Einwirkdauer von 10 bis 20 Minuten
wird dann gespült
und gewünschtenfalls
nachshampooniert. Bei dieser Ausführungsform wird gemäß einer
ersten Variante, bei der das vorherige Aufbringen der Farbstoffvorprodukte
eine bessere Penetration in das Haar bewirken soll, das entsprechende
Mittel auf einen pH-Wert von etwa 4 bis 7 eingestellt. Gemäß einer
zweiten Variante wird zunächst
eine Luftoxidation angestrebt, wobei das aufgebrachte Mittel bevorzugt
einen pH-Wert von 7 bis 10 aufweist. Bei der anschließenden beschleunigten
Nachoxidation kann die Verwendung von sauer eingestellten Peroxidisulfat-Lösungen als
Oxidationsmittel bevorzugt sein.
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Ein
zweiter Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist die Verwendung
der erfindungsgemäßen m-Phenylendiaminderivate
zum Färben
keratinischer Fasern.
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Ein
dritter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zur Färbung
keratinischer Fasern, bei dem ein erfindungsgemäßes Haarfärbemittel auf die Fasern aufgetragen
wird und nach einer Einwirkzeit wieder abgespült wird.
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Ein
vierter Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist 1,3-Bis-[(2-hydroxyethyl)amino]-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol.
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Ein
fünfter
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Synthesezwischenstufen,
ausgewählt
aus 2-Chlorethyl-5-{[2-chlorethoxy)carbonyl]amino}-2,4-dimethoxy-3-methylphenylcarbamat
und 3-[2,4-Dimethoxy-3-methyl-5-(2-oxo-1,3-oxazolidin-3-yl)phenyl]-1.3-oxazolidin-2-on.
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Die
Erfindung wird durch die nachstehenden Beispiele näher erläutert.
-
Ausführungsbeispiele
-
1. Synthesen
-
1.1
1,3-Diamino-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol
-
1.1.1 1,3-Dinitro-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol
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500
ml rauchende Salpetersäure
wurden bei Raumtemperatur vorgelegt, und man tropfte unter Rühren 100
g 2,6-Dimethoxytoluol gelöst
in 200 ml Eisessig zu, so dass die Temperatur nicht über 30°C stieg.
Man ließ für 12 h nachrühren und
goß dann
den Ansatz auf Eis, filtrierte den Niederschlag ab und wusch ihn
mit viel Wasser neutral. Für
analytische Zwecke trocknete man eine Probe über Nacht unter vermindertem
Druck.
Schmelzpunkt: 80-82°C
Ausbeute:
168 g wasserfeuchtes Produkt
-
1.1.2 1,3-Diamino-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol
-
168
g wasserfeuchtes 1,3-Dinitro-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol, 1,5 l
Ethanol, 100 ml Wasser und 2 g Pd/C (5%ig) wurden im Autoklav vorgelegt,
und es wurde bei 50°C
mit 50 bar Wasserstoff-Druck für
12 h hydriert. Im Anschluss ließ man
den Ansatz abkühlen,
filtrierte den Katalysator ab und engte am Rotavapor bis zur Trockne
ein.
Ausbeute: 52 g (zähflüssiges Öl)
-
1.2
1,3-Bis-[(2-hydroxyethyl)amino]-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol
-
1.2.1 2-Chlorethyl 5-{[(2-chlorethoxy)carbonyl]amino}-2,4-dimethoxy-3-methylphenylcarbamat
-
61
g 1,3-Diamino-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol und 103 g Calciumcarbonat
wurden in 1 l Dioxan vorgelegt und auf 90°C erwärmt. Innerhalb von 15 min wurden
119 g 2-Chlorethyl-chloroformiat
zugegeben, und man ließ für weitere
4 h bei dieser Temperatur rühren.
Im Anschluss ließ man
den Ansatz abkühlen
und filtrierte die Mineralsalze ab. Das Filtrat wurde auf Eiswasser
gegossen, und man extrahierte mehrfach mit Essigsäureethylester.
Im Anschluss wurde der Extrakt am Rotavapor bis zur Trockne eingeengt,
wobei ein schwarzes Öl
erhalten wurde.
Ausbeute: 126 g (97%)
-
1.2.2 3-[2,4-Dimethoxy-3-methyl-5-(2-oxo-1,3-oxazolidin-3-yl)phenyl]-1.3-oxazolidin-2-on
-
200
ml Natronlauge (20%ig) wurden vorgelegt und auf 45°C erwärmt. Im
Anschluss gab man 126 g 2-Chlorethyl 5-{[(2-chlorethoxy)carbonyl]amino}-2,4-dimethoxy-3-methylphenyl-carbamat
portionsweise hinzu, verdünnte
mit 200 ml Dioxan und rührte
für weitere
2 h bei 45°C
nach. Nach Rühren über Nacht
bei Raumtemperatur goß man
den Ansatz auf Eis und neutralisierte mit Salzsäure. Das ausgefallene Produkt
wurde abgesaugt und über
Nacht unter vermindertem Druck getrocknet.
Ausbeute: 48 g (49%)
Schmelzpunkt:
203-205°C
-
1.2.3 1,3-Bis-[(2-hydroxyethyl)amino]-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol
-
200
ml 20%iger NaOH wurden vorgelegt und auf 90°C erwärmt. Man gab portionsweise
48 g 3-[2,4-Dimethoxy-3-methyl-5-(2-oxo-1,3-oxazolidin-3-yl)phenyl]-1.3-oxazolidin-2-on hinzu, verdünnte mit
200 ml Dioxan und erwärmte
für weitere
2 h unter Rückfluss.
Man ließ über Nacht
auf Raumtemperatur abkühlen
und gab den Ansatz auf 1,5 l Eiswasser. Danach wurde mit HCl neutralisiert,
die wässrige
Phase mit NaCl gesättigt
und mehrfach mit Essigester extrahiert. Nach Trocknen über Natriumsulfat
engte man die Extraktphase am Rotavapor ein und destillierte anschließend im
Kugelrohr (240-290°C, < 0,01 mbar).
Ausbeute:
20,4 g (50%)
-
2. Ausfärbungen
-
2.1 Versuchsdurchführung
-
Für die Herstellung
der Färbecreme
wurden 50g einer Cremebasis in einem 250 ml Becherglas eingewogen
und bei 80°C
geschmolzen. Die verwendete Cremebasis hatte die folgende Zusammensetzung:
Hydrenol® D | 17,0
Gew.-% |
Lorol® tech. | 4,0
Gew.-% |
Texapon® NSO | 40,0
Gew.-% |
Dehyton® K | 25,0
Gew.-% |
Eumulgin® B2 | 1,5
Gew.-% |
Wasser | 12,5
Gew.-% |
-
Es
wurden jeweils 1/400 Mol der Entwickler- bzw. Kupplerkomponente
getrennt in destilliertem Wasser suspendiert bzw. unter Erwärmen gelöst. Anschließend wurde Ammoniak
(< 1 ml; 25%ige
Ammoniaklösung) zugegeben,
bis der pH-Wert zwischen 9 und 10 lag.
-
Die
gelösten
Farbstoffvorprodukte wurden nacheinander in die heiße Creme
eingearbeitet. Anschließend
wurde mit destilliertem Wasser auf 97 g aufgefüllt und mit Ammoniak ein pH-Wert
von 9,5 eingestellt. Nach Auffüllen
mit destilliertem Wasser auf 100 g wurde der Ansatz kaltgerührt (< 30°C), wobei
eine homogene Creme entstand.
-
Für die Ausfärbungen
wurden (soweit nichts anderes vermerkt ist) jeweils 25 g Färbecreme
mit 25 g der folgenden Oxidationsmittelzubereitung vermischt.
Dipicolinsäure | 0,1
Gew.-% |
Natriumpyrophosphat | 0,03
Gew.-% |
Turpinal® SL | 1,50
Gew.-% |
Texapon® N28 | 2,00
Gew.-% |
Acrysol® 22 | 0,60
Gew.-% |
Wasserstoffperoxid,
50%ig | 12,0
Gew.-% |
Natronlauge,
45%ig | 0,80
Gew.-% |
Wasser | ad
100 |
-
In
jede der so erhaltenen Mischungen wurde eine Haarsträhne (80
% ergraut; 330 mg bis 370 mg schwer) gegeben. Anschließend wurden
die Mischungen und die Haarsträhnen
auf jeweils ein Uhrglas gegeben und die Haarsträhnen in die Färbecremes
gut eingebettet. Nach 30 Minuten (±1 Minute) Einwirkzeit bei Raumtemperatur
wurden die Haarsträhnen
entnommen und mit einer wässrigen
Texapon® EVR-Lösung so oft gewaschen, bis der
Farbüberschuß entfernt
war. Die Haarsträhnen
wurden an der Luft getrocknet, und ihr Farbton wurde unter der Tageslichtlampe
(Farbprüfgerät HE240A)
bestimmt und notiert (Taschenlexikon der Farben, A. Kornerup u.
J.H. Wanscher, 3. unveränderte
Auflage 1981, MUSTER-SCHMIDT Verlag; Zürich, Göttingen).
-
Die
bei den Ausfärbungs-Untersuchungen
erhaltenen Ergebnisse sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt.
-
2.2
Ausfärbungen
mit 1,3-Diamino-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol
-
2.3
Ausfärbungen
mit 1,3-Bis-[(2-hydroxyethyl)amino]-4,6-dimethoxy-5-methylbenzol