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DE102004024093B4 - Abdeckung - Google Patents

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Abstract

Abdeckung, vorgesehen zur Befestigung an einem, einen Tragring (3) aufweisenden elektrischen Installationsgerät, welche aus einem mit zumindest einem Durchbruch (6) versehenen Grundteil (1), zumindest einem davon mit Spiel aufgenommenen Einsatzteil (2) und zumindest einer Funktionsanordnung (5) besteht, die von dem zumindest einem Einsatzteil (2) mit Spiel umgebenen ist, wobei die Funktionsanordnung (5) eine mit dem Tragring (3) in Wirkverbindung kommende Befestigungseinrichtung aufweist, und wobei an das zumindest eine Einsatzteil (2) und an die zumindest eine Funktionsanordnung (5) miteinander in Eingriff kommende Zentrierelemente (9) angeformt sind und wobei das zumindest eine Einsatzteil (2) einen den Durchbruch (6) des Grundteiles (1) überkragenden Rand aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an das Grundteil (1) mehrere federelastisch auslenkbare Haltezungen (7) angeformt sind, die zur haltenden Aufnahme und schwimmenden Lagerung zumindest eines in einen Durchbruch (6) des Grundteils (1) einsetzbaren Einsatzteiles (2) jeweils an eine Außenwand des zugeordneten Einsatzteiles (2) zur Anlage kommen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung geht von einer gemäß Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten Abdeckung, insbesondere zur Befestigung an Tragringen von elektrischen Installationsgeräten aus.
  • Derartige Abdeckungen bilden den aus sicherheitstechnischen Gründen oftmals notwendigen, formschönen Abschluss elektrischer Installationsgeräte der Gebäudesystemtechnik, wie z. B. Schalter, Taster, Steckdosen usw. In diesem Zusammenhang sind vielfältige Ausführungen mit unterschiedlichen Designs vorbekannt.
  • Durch die DE 100 20 217 A1 ist eine dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechende Abdeckung bekannt geworden. Diese Abdeckung, vorgesehen zur Befestigung an einem, einen Tragring aufweisenden elektrischen Installationsgerät welche aus einem Grundteil, einen davon mit Spiel aufgenommenen Einsatzteil und zumindest einer Funktionsanordnung besteht, die von dem Einsatzteil mit Spiel umgeben ist. An das Einsatzteil sind mehrere, zur haltenden Aufnahme des Einsatzteils an dem Grundteil vorgesehene, Haltezunge angeformt ist, welche mit Durchtrittsöffnungen des Grundteiles zusammenwirken. Die Funktionsanordnung weist eine mit dem Tragring und/oder dem Installationsgerät in Wirkverbindung kommende Befestigungseinrichtung auf. An das zumindest eine Einsatzteil und an die zumindest eine Funktionsanordnung sind miteinander in Eingriff kommende Zentrierelemente angeformt. Die Haltezungen sind zapfenartig ausgeführt. Nach dem Zusammenstecken von Einsatzteil und Grundteil werden die Enden der zapfenartigen Haltezungen unterhalb des Grundteiles plastisch umgeformt, so dass die beiden Teile dauerhaft miteinander verbunden sind. Eine schwimmende Lagerung des Einsatzteiles am Grundteil zum Zwecke eines Toleranzausgleiches ist somit nicht gegeben.
  • Durch die DE 298 03 339 U1 und die EP 1 098 411 B1 sind jeweils mehrteilige Abdeckungen von elektrischen Installationsgeräten der Gebäudesystemtechnik bekannt geworden. Oftmals besteht bei solchen Abdeckungen das Problem, dass es zu leichtem Versatz und unterschiedlich breiten Spalten bei den bzw. zwischen den miteinander kombinierten Teilen kommt, weil die Tragringe der elektrischen Installationsgeräte bzw. Installationsgeräte selbst mit leichtem Versatz in ihren Unterputzaufnahmen installiert wurden. Aufgrund der höheren Ansprüche der Verbraucher bezüglich einer formschönen Ausführung solcher Installationen sind solche Fehlausrichtungen bzw. unterschiedlich breite Spalte oftmals nicht tolerabel, zu dem es die extremen Fehlausrichtungen auch zu Funktionsstörungen (klemmen der Betätigungselemente) kommen kann.
  • Außerdem ist durch die DE 102 00 939 A1 ein elektrisches Installationsgerät für die Unterputzmontage bekannt geworden, bei dem ein Distanzrahmen vorgesehen ist. Der Distanzrahmen ist vor eine Rohbauwand montierbar und weist einen Anschlag für einen Tragrahmen auf. Der Distanzrahmen ist längenverstellbar, wozu dieser aus zwei ineinander gesetzten Rahmenteilen besteht, die zueinander einstellbar sind. Dabei ermöglichen die beiden Rahmenteile über zusammengreifende Rastelemente lediglich zum Zwecke des Putzausgleiches unterschiedliche gegenseitige Positionierungen. Der an die beiden Rahmenteile angeformte Verstellmechanismus besteht aus federnden Zungen und einer Zahnreihe.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine mehrteilige Abdeckung zu schaffen, bei der das Einsatzteil schwimmend im Grundteil gelagert ist, so dass auf einfache Art und Weise ein durch nicht korrekte Montage der Installationsgeräte entstandener Versatz bezüglich der miteinander kombinierten Teile automatisch ausgeglichen wird und das Entstehen von unterschiedlich breiten Spalten wirkungsvoll verhindert ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Hauptanspruch angegebenen Merkmale gelöst.
  • Bei einer solchermaßen ausgebildeten Abdeckung für elektrische Installationsgeräte der Gebäudesystemtechnik ist besonders vorteilhaft, dass ein Versatzausgleich bzw. die Realisierung gleichbreiter Spalte zwischen den miteinander kombinierten Teilen einfach bei der Befestigung von Grundteil, Einsatzteil und Funktionsanordnung am zugehörigen Installationsgerät auf automatische Art und Weise realisiert ist.
  • Weiterhin ist besonders vorteilhaft, dass je nach Bedarf ein Einsatzteil mit oder ohne Schriftfeld bei ein und demselben Grundteil und verschiedenen Funktionsanordnungen zum Einsatz kommen kann, wobei das Einsatzteil je nach Bedarf um 90, 180 oder 270 Grad verdreht in das Grundteil einsetzbar ist, wodurch sich hinsichtlich der Ausrichtung und der Anwendung des Schriftfeldes vielfältige Varianten eröffnen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben. Anhand eines Ausführungsbeispieles sei der erfindungsgemäße Gegenstand näher erläutert.
  • Wie aus der Zeichnung hervorgeht, besteht die Abdeckung aus einem Grundteil 1 und mehreren Einsatzteilen 2, welche einerseits zur Befestigung an einem mit einem Tragring 3 versehenen Installationsgerät 4 und welche andererseits jeweils zur Aufnahme einer z. B. als Steckdosenzentralstück, als Schaltwippe, als Taster, als Anzeigegerät usw. ausgebildeten Funktionsanordnung 5 vorgesehen sind.
  • Wie des weiteren aus der Zeichnung hervorgeht, weist das dargestellte Grundteil 1 drei rechteckförmige Durchbrüche 6 auf, welche jeweils zur haltenden Aufnahme eines rahmenförmig ausgebildeten Einsatzteiles 2 vorgesehen sind. Jedes Einsatzteil 2 weist zum Spielausgleich einen, den Durchbruch 6 des Grundteiles 1 überkragenden Rand auf. Zur haltenden Aufnahme der Einsatzteile 2 sind an die vier Innenwände eines jeden der drei Durchbrüche 6 jeweils zwei federelastisch auslenkbare Haltezungen 7 angeformt. Jeder der drei Durchbrüche 6 weist also zur haltenden Aufnahme seines zugeordneten Einsatzteiles 2 acht angeformte federelastische Haltezungen 7 auf. Damit ist eine sichere Aufnahme und gleichzeitig schwimmende Lagerung der mit einem überkragenden Rand versehenen Einsatzteile 2 gewährleistet ist, kommen die federelastischen Haltezungen 7 direkt an den vier Außenwänden des zugeordneten Einsatzteiles 2 zur Anlage.
  • Damit die drei Funktionsanordnungen 5 lagegerecht mit dem sie umgebenden Einsatzteil 2 in Verbindung kommen, weisen sowohl die drei Funktionsanordnungen 5, als auch die drei Einsatzteile 2 jeweils angeformte, miteinander in Eingriff kommende Zentrierelemente 9 auf. Bei der Montage wird das Grundteils 1 zuerst mit seinen drei Einsatzteilen 2 bestückt, dann werden die drei Funktionsanordnungen 5 unter Zwischenschaltung des zugeordneten Einsatzteiles 2 jeweils in ihren zugehörigen Durchbruch 6 eingesetzt und letztendlich an den entsprechenden Installationsgeräten 4 bzw. deren Tragring 3 festgelegt. Die als Steckdosenzentralstück ausgebildete Funktionsanordnung 5 weist zu diesem Zwecke eine als Schraube ausgebildete Befestigungseinrichtung 10 auf, die direkt mit dem zugehörigen Installationsgerät 4 in Wirkverbindung kommt. Die beiden als Schaltwippe ausgebildeten Funktionsanordnungen 5 weisen zu diesem Zweck jeweils zwei als Halteklammern ausgebildete Befestigungseinrichtungen 10 auf, die jeweils in entsprechende Ausnehmungen der Tragringe 3 eingreifen.
  • Durch die an das Grundteil 1 angeformten, federelastisch auslenkbaren Haltezungen 7 ergibt sich im Rahmen deren Auslenkbarkeit eine schwimmende Lagerung der Einsatzteile 2 in ihrem zugehörigen, geringfügig größer dimensionierten Durchbruch 6. Durch die schwimmende Lagerung ist auf einfache und kostengünstige Art und Weise ein Versatzausgleich gewährleistet, d. h. sind die Installationsgeräte 4 gegebenenfalls in ihren Unterputzaufnahmen mit leichtem Versatz montiert, wird diese Fehlausrichtung der miteinander kombinierten Teile (Grundteil 1, Einsatzteil 2 und Funktionsanordnung 5) automatisch beim Befestigungsvorgang durch die schwimmende Lagerung ausgeglichen. Das mit einem überkragenden Rand versehene Einsatzteil 2 gleicht den Versatz bzw. die Fehlausrichtung aus, indem dieses innerhalb des Durchbruches 6 leicht (d. h. im Rahmen der Auslenkbarkeit der Haltezungen 7) verschoben wird. Wegen des überkragenden Randes des Einsatzteiles 2 sind die im Rahmen des Spiels zwischen dem Einsatzteil 2 und dem Durchbruch 6 des Grundteiles 1 vorhandenen Spalte verborgen, d. h. für den Anwender nicht sichtbar. Die miteinander in Eingriff kommenden Zentrierelemente 9 des Einsatzteiles 2 und der davon umgebenden Funktionsanordnung 5 sorgen gleichzeitig dafür, dass die zwischen Einsatzteil 2 und Funktionsanordnung 5 vorhandenen Spalte immer die gleiche Breite aufweisen. Ein Klemmen der Betätigungselemente ist somit wirkungsvoll verhindert. Automatisch, d. h. mit dem Befestigungsvorgang des Grundteiles 1, der Einsatzteile 2 und der Funktionsanordnungen 5 am Installationsgerät 4 ist somit eine formschöne und funktionssichere Installation auf kostengünstige Art und Weise realisiert.
  • Wie außerdem der Zeichnung zu entnehmen ist, weist das obere der drei Einsatzteile 2 ein angeformtes Schriftfeld 11 auf. Um dauerhaft den Beschriftungsträger vor Beschädigungen bzw. Abnutzungen zu schützen, ist das Schriftfeld 11 mit einer Klarsichtabdeckung versehen. Über angeformte bzw. eingeformte Rastnasen bzw. Rastöffnungen ist die Klarsichtabdeckung auf einfache Art und Weise sicher am Schriftfeld 11 festlegbar. Dabei ist besonders vorteilhaft, dass je nach Bedarf ein Einsatzteil 2 mit oder ohne Schriftfeld 11 bei ein und demselben Grundteil 1 und verschiedenen Funktionsanordnungen 5 zum Einsatz kommen kann. Außerdem ist das Einsatzteil 2 je nach Bedarf um 90, 180 oder 270 Grad verdreht in das Grundteil 1 einsetzbar, wodurch sich hinsichtlich der Ausrichtung und der Anwendung des Schriftfeldes 11 in Kombination mit verschiedenen Funktionsanordnungen 5 vielfältige Varianten bei der Installation eröffnen.
  • Der erfinderische Gedanke beschränkt sich nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel, selbstverständlich sind andere Ausführungen bzw. Varianten von Grundteilen 1 in Kombination mit den unterschiedlichsten Funktionsanordnungen 5 unter Zwischenschaltung einer entsprechenden Anzahl von Einsatzteilen 2 vom erfinderischen Gedanken mit umfasst.

Claims (7)

  1. Abdeckung, vorgesehen zur Befestigung an einem, einen Tragring (3) aufweisenden elektrischen Installationsgerät, welche aus einem mit zumindest einem Durchbruch (6) versehenen Grundteil (1), zumindest einem davon mit Spiel aufgenommenen Einsatzteil (2) und zumindest einer Funktionsanordnung (5) besteht, die von dem zumindest einem Einsatzteil (2) mit Spiel umgebenen ist, wobei die Funktionsanordnung (5) eine mit dem Tragring (3) in Wirkverbindung kommende Befestigungseinrichtung aufweist, und wobei an das zumindest eine Einsatzteil (2) und an die zumindest eine Funktionsanordnung (5) miteinander in Eingriff kommende Zentrierelemente (9) angeformt sind und wobei das zumindest eine Einsatzteil (2) einen den Durchbruch (6) des Grundteiles (1) überkragenden Rand aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an das Grundteil (1) mehrere federelastisch auslenkbare Haltezungen (7) angeformt sind, die zur haltenden Aufnahme und schwimmenden Lagerung zumindest eines in einen Durchbruch (6) des Grundteils (1) einsetzbaren Einsatzteiles (2) jeweils an eine Außenwand des zugeordneten Einsatzteiles (2) zur Anlage kommen.
  2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundteil (1) zumindest einen rechteckförmigen, zur Aufnahme eines Einsatzteiles (2) vorgesehenen Durchbruch (6) aufweist.
  3. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsatzteil (2) rahmenförmig ausgebildet ist.
  4. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einem der Randbereiche des Einsatzteiles (2) ein Schriftfeld (11) vorhanden ist.
  5. Abdeckung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schriftfeld (11) an das Einsatzteil (2) angeformt ist.
  6. Abdeckung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schriftfeld (11) eine Klarsichtabdeckung aufweist.
  7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schriftfeld (11) beleuchtbar ist.
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