DE102004012870B4 - Kupplung für zwei ein Fluid führende Bauteile - Google Patents
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Abstract
Kupplung (1) für zwei ein Fluid führende Bauteile, mit zwei jeweils einen durchgehenden Fluidkanal aufweisenden, ineinandersteckbaren und dichtend miteinander verrastbaren Kupplungsgliedern (2, 3), von denen jeweils eines an einem der Bauteile angeordnet ist und das innere Kupplungsglied (3) eine pilzförmige Gestalt mit einer konischen Verjüngung (16, 20) in Steckrichtung und einer Anlageschulter (14) für ein am äußeren Kupplungsglied (2) angeordnetes Rastelement (4) aufweist und das äußere Kupplungsglied (2) mit einem Dichtungsring (15) versehen ist, der durch das innere Kupplungsglied (3) im Rastzustand dichtend verspannt ist,- wobei an der Verjüngung (16, 20) frontseitig ein Ansatz (17, 19) angeordnet ist, der zylindrisch oder konisch ausgebildet ist, wobei der Kegelneigungswinkel bei der konischen Ausbildung (19) kleiner als der der Verjüngung (20) ist,- wobei der Dichtungsring (15) im verrasteten Zustand im Übergangsbereich zwischen dem Ansatz (17, 19) und der Verjüngung (16, 20) elastisch verspannt anliegt,- und wobei das Rastelement (4) U-förmig und elastisch aufweitbar mit zwei Schenkeln (9) ausgebildet ist, wobei die beiden Schenkel (9) in Steckrichtung des inneren Kupplungsteils (3) rampenartig gestaltet sind und eine Schräge (11) sowie an ihrem in Steckrichtung vorderen Ende eine Anlageflanke (12), die im gesteckten und verrasteten Zustand der Kupplung (1) die Anlageschulter (14) hintergreift, aufweisen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Kupplung für zwei ein Fluid führende Bauteile, insbesondere für zwei eine Waschflüssigkeit führende Leitungen einer Scheibenwischeranlage in einem Fahrzeug.
- Steckkupplungen zur Verbindung von Leitungen oder Rohren sind aus dem Stand der Technik, bspw. aus der
DE 296 10 026 U1 und derDE 43 08 526 A1 bekannt. Nachteilig an diesen bekannten Steckkupplungen ist insbesondere der teilweise schwierige Einsteckvorgang sowie der teilweise nicht genügend feste und sichere Zusammenhalt der Kupplungen. - In der
DE 101 41 315 C1 ist zudem eine Kupplung zum Verbinden zweier ein Medium (Fluid) führender Bauteile, insbesondere zum Anschluß einer Waschflüssigkeitsleitung in einem Kraftfahrzeug, an ein weiteres Bauteil beschrieben. Diese Kupplung weist zwei ineinandersteckbare und miteinander verrastbare Kupplungsteile auf, von denen das äußere, topfförmig gestaltete Kupplungsteil im Innern mit einem Dichtungsring versehen ist, der durch das innere Kupplungsteil bei deren Verrastung dichtend verspannt wird. Dieses innere Kupplungsteil hat in Steckrichtung an seinem vorderen Ende eine pilzförmige Gestalt (Pilzkopf) mit einer Verjüngung in Steckrichtung und einem an deren Rückseite ausgebildeten umlaufenden Rand, der als Anlageschulter für ein Rastelement dient. Dieses hat eine C-förmige Gestalt mit einem ringförmigen, an dem Umfang des äußeren Kupplungsteils festgeklemmten Mantel und durchdringt mit zwei Rastnasen im äußeren Teil ausgebildete Ausnehmungen. Im Rastzustand hintergreifen die Rastnasen den am inneren Kupplungsteil ausgebildeten Rand. Dabei wird der Dichtungsring im Bereich der Verjüngung dichtend vorgespannt. - Die Montage einer derartigen Kupplung mit dem Ineinanderstecken der beiden Kupplungsteile, dem Verspannen des Dichtungsringes und dem Verrasten derselben erfordert eine erhebliche Kraftaufwendung, da der Dichtungsring durch die Verjüngung am inneren Kupplungsteil verspannt wird. Diese Steckkraft kann im Bereich von 40 bis 60 N liegen.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, eine feste und sichere Kupplung für zwei ein Fluid führende Bauteile mit einem vereinfachten Einsteckvorgang zu ermöglichen, insbesondere die bei der Montage der Kupplung nach Anspruch 1 erforderliche Steckkraft zu reduzieren.
- Diese Aufgabe wird bei einer Kupplung nach Anspruch 1 durch dessen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
- Die Erfindung besteht insbesondere darin, dass bei einer Kupplung für zwei ein Fluid führende Bauteile, die zwei ineinandersteckbare und dichtend miteinander verrastbare Kupplungsglieder aufweist, von denen das innere Kupplungsglied in Steckrichtung an seinem vorderen Ende einen Pilzkopf mit einer konischen Verjüngung in Steckrichtung und eine Anlageschulter für ein am äußeren Kupplungsglied angeordnetes Rastelement hat und das äußere Kupplungsglied einen in dessen Innerem angeordneten Dichtungsring aufweist, an der Verjüngung frontseitig ein Ansatz angeordnet ist, der zylindrisch ausgebildet ist. Der Übergangsbereich zwischen der Verjüngung und dem Ansatz dient dazu, den zu verspannenden Dichtungsring aufzunehmen. Der Ansatz kann alternativ zur zylindrischen Gestaltung auch konisch ausgebildet sein, wobei der Kegelneigungswinkel (halber Kegelwinkel) des Ansatzes kleiner als der der Verjüngung ist. Durch diese Gestaltung des in seiner Länge gegenüber dem Stand der Technik unveränderten Pilzkopfes und unverändertem äußeren Kupplungsteil ist die Verjüngung um den Ansatz verkürzt und hat demzufolge einen stärkeren Neigungswinkel. Dieser liegt bei einem zylindrischen Ansatz vorzugsweise zwischen 30° und 40° und bei einem leicht konischen Ansatz zwischen 20° und 30°. Durch diese Ausbildung des Pilzkopfes Endes wird die Steckkraft erheblich reduziert, etwa halbiert.
- Das Rastelement ist bevorzugt U-förmig und elastisch aufweitbar ausgebildet und in einer in der Wandung des äußeren Kupplungsteils umfangsseitig ausgebildeten Aufnahme definiert anordbar. Damit die beiden freien Schenkel des U-förmigen Rastelementes mit der Anlageschulter des inneren Kupplungsteils in Eingriff bringbar sind, sind in der Wandung des äußeren Kupplungsteils im Bereich der Aufnahme Ausnehmungen angeordnet, und die Schenkel liegen an diesem im Rastzustand tangential zum inneren Kupplungsteil an der Anlageschulter an.
- Die Anlageschulter kann auf der dem Ansatz abgewandten Seite der Verjüngung an diese angeschlossen sein, was mit einer Erhöhung der Stecksicherheit und damit der Prozeßsicherheit verbunden ist. Beim Verrasten der beiden Kupplungsteile durch das Rastelement sind Halbverrastungen, verursacht durch eine leichte Verkantung des Rastelementes, nahezu ausgeschlossen. Ist zwischen der Anlageschulter und der Verjüngung ein zylindrischer Bereich ausgebildet, kann es zu solchen Halbverrastungen kommen, bei denen das Rastelement mit einem Schenkel die Anlageschulter hintergreift und mit dem anderen Schenkel am Umfang des zylindrischen Bereiches aufliegt. Von Vorteil bei dieser Ausbildung bei gleicher Länge des Pilzkopfes ist allerdings, dass der Kegelneigungswinkel der Verjüngung größer ist und sich die Steckkraft gegenüber der Ausbildung ohne zylindrischen Bereich reduziert.
- Zur Erhöhung der Positioniersicherheit des Rastelementes sind an dessen Schenkeln Anlageflanken zur formschlüssigen Anlage am Umfang des inneren Kupplungsteils ausgebildet. Von Vorteil ist es auch, wenn das Rastelement und das äußere Kupplungsteil eine Vormontageeinheit bilden, in die das innere Kupplungsteil bis zur selbsttätigen Verrastung eingesteckt werden kann. Dazu sind die Schenkelenden in Steckrichtung des inneren Kupplungsteils rampenartig gestaltet. Beim Hineinschieben des inneren Kupplungsteils werden die beiden Schenkel durch die Verjüngung am Pilzkopf elastisch aufgeweitet und hintergreifen nach Passieren desselben selbsttätig die Anlageschulter.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen:
-
1 : eine Kupplung mit einem äußeren und einem inneren Kupplungsglied im verrasteten Zustand, -
2 : die Kupplung in einer Seitenansicht, -
3 : das die beiden Kupplungsglieder verrastende Rastelement, -
4 : die Kupplung im Schnitt, -
5 : eine Hauptansicht des inneren Kupplungsgliedes und -
6 : eine alternative Ausführung zu diesem. - In den
1 und2 ist eine gesteckte und verrastete Kupplung1 mit einem äußeren Kupplungsglied2 und einem inneren Kupplungsglied3 dargestellt, die jeweils aus einem festen Kunststoff bestehen und an einen nicht dargestellten Waschflüssigkeitsschlauch anschließbar sind. Die beiden Kupplungsglieder2 und3 sind mit einem Rastelement4 , das in3 in perspektivischer Darstellung gezeigt ist und zwei Grifflaschen5 aufweist, rastverbunden und weisen jeweils einen durchgehenden Waschflüssigkeitskanal6 und7 auf. - Das in
3 dargestellte und von der Seite des inneren Kupplungsgliedes3 aus betrachtete Rastelement4 , ist in einer in der Wandung des äußeren Kupplungsgliedes2 umfangsseitig ausgebildeten ringförmigen Einsenkung8 definiert angeordnet und besteht ebenfalls aus einem festen Kunststoff, ist U-förmig gestaltet und elastisch aufweitbar. Innenseitig sind die Schenkel9 mit jeweils einer konkaven und in Steckrichtung des inneren Kupplungsteils3 gestalteten Auswölbung10 versehen, die zugleich eine Schräge11 ausbildet und an ihrem in der Steckrichtung vorderen Ende (Steigungsende) zur formschlüssigen Anlage am Mantel des inneren Kupplungsgliedes3 eine Anlageflanke12 aufweist. Die Grifflaschen5 sind an den beiden Schenkeln9 angeformt. - In
4 ist die Kupplung in einem Längsschnitt dargestellt. In diesem ist das Rastelement4 in seiner Anordnung in der ringförmigen Einsenkung8 des äußeren, im wesentlichen topfförmig gestalteten Kupplungsgliedes2 mit dem Querschnitt der beiden Schenkel9 im Bereich der Auswölbung10 zu erkennen. Das äußere Kupplungsglied2 weist innerhalb der Einsenkung8 jeweils eine Ausnehmung13 auf, durch die die beiden Schenkel9 zur Anlage am Mantel des inneren Kupplungsteils3 gelangen. In dem dargestellten Verrastungszustand der beiden Kupplungsglieder2 und3 liegen die Schenkel9 tangential zum inneren Kupplungsteil3 mit ihrer gewölbten Anlageflanke12 am Mantel desselben und in axialer Richtung an einer ausgebildeten Anlageschulter14 an. Das äußere Kupplungsteil2 ist in einer zwischen der Innenwandung und dem Boden desselben ausgebildeten umlaufenden Kehle mit einem Dichtungsring15 versehen. - Das innere Kupplungsteil
3 , das auch in6 in einer Hauptansicht dargestellt ist, weist in Steckrichtung an seinem vorderen Ende einen Pilzkopf mit einer konischen Verjüngung16 in Steckrichtung mit einem Kegelneigungswinkel von 37° und der schon genannten Anlageschulter14 auf. An der Verjüngung16 sind frontseitig ein zylindrischer Ansatz17 und rückseitig ein zylindrischer Bereich18 angeformt und an diesen die Anlageschulter14 angeschlossen. Der Dichtungsring15 ist im dargestellten Verrastungszustand im Übergangsbereich zwischen dem Ansatz17 und der Verjüngung16 angeordnet und dabei im Bereich der Kehle gegen das äußere Kupplungsglied2 gedrückt und dichtend elastisch verspannt. - In
5 ist eine alternative Ausführung mit einem konischen Ansatz19 dargestellt. Die Anlageschulter14 ist auf der dem Ansatz19 abgewandten Seite direkt an die Verjüngung20 angeschlossen. Die Länge des Pilzkopfes entspricht dabei der des in6 dargestellten. Der Kegelneigungswinkel der Verjüngung20 beträgt 27° und der des Ansatzes19 beträgt 15°. Zur Verbindung der beiden Kupplungsteile2 und3 wird zunächst das Rastelement4 auf dem äußeren Kupplungsteil2 positioniert, in das der Dichtungsring15 eingebracht ist, derart, dass die Schenkel9 mit den Anlageflanken12 in die Ausnehmungen13 greifen. Anschließend wird das innere Kupplungsteil3 eingeführt und mit der Verjüngung16 bzw.20 gegen die Schrägen11 gedrückt, wodurch diese bei entsprechender Kraftaufwendung elastisch gespreizt werden, bis die Verjüngung16 und der zylindrische Bereich18 bzw. die Verjüngung20 durch die lichte Weite zwischen den Schenkeln9 gedrückt ist. In der Verrastungsposition ist der Dichtungsring15 zusammengedrückt, und die Schenkel9 umschließen wieder den Mantel des inneren Kupplungsteils3 , dabei mit den Anlageflanken12 auf dem Mantel liegend und die Anlageschulter14 hintergreifend. Die beiden Kupplungsteile2 und3 sind dichtend miteinander verrastet. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kupplung
- 2
- äußeres Kupplungsteil
- 3
- inneres Kupplungsteil
- 4
- Rastelement
- 5
- Grifflasche
- 6
- Waschflüssigkeitskanal
- 7
- Waschflüssigkeitskanal
- 8
- Einsenkung
- 9
- Schenkel
- 10
- Auswölbung
- 11
- Schräge
- 12
- Anlageflanke
- 13
- Ausnehmung
- 14
- Anlageschulter
- 15
- Dichtungsring
- 16
- Verjüngung
- 17
- zylindrischer Ansatz
- 18
- zylindrischer Bereich
- 19
- konischer Ansatz
- 20
- Verjüngung
Claims (5)
- Kupplung (1) für zwei ein Fluid führende Bauteile, mit zwei jeweils einen durchgehenden Fluidkanal aufweisenden, ineinandersteckbaren und dichtend miteinander verrastbaren Kupplungsgliedern (2, 3), von denen jeweils eines an einem der Bauteile angeordnet ist und das innere Kupplungsglied (3) eine pilzförmige Gestalt mit einer konischen Verjüngung (16, 20) in Steckrichtung und einer Anlageschulter (14) für ein am äußeren Kupplungsglied (2) angeordnetes Rastelement (4) aufweist und das äußere Kupplungsglied (2) mit einem Dichtungsring (15) versehen ist, der durch das innere Kupplungsglied (3) im Rastzustand dichtend verspannt ist, - wobei an der Verjüngung (16, 20) frontseitig ein Ansatz (17, 19) angeordnet ist, der zylindrisch oder konisch ausgebildet ist, wobei der Kegelneigungswinkel bei der konischen Ausbildung (19) kleiner als der der Verjüngung (20) ist, - wobei der Dichtungsring (15) im verrasteten Zustand im Übergangsbereich zwischen dem Ansatz (17, 19) und der Verjüngung (16, 20) elastisch verspannt anliegt, - und wobei das Rastelement (4) U-förmig und elastisch aufweitbar mit zwei Schenkeln (9) ausgebildet ist, wobei die beiden Schenkel (9) in Steckrichtung des inneren Kupplungsteils (3) rampenartig gestaltet sind und eine Schräge (11) sowie an ihrem in Steckrichtung vorderen Ende eine Anlageflanke (12), die im gesteckten und verrasteten Zustand der Kupplung (1) die Anlageschulter (14) hintergreift, aufweisen.
- Kupplung (1) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (4) in einer in der Wandung des äußeren Kupplungsteils (2) umfangsseitig ausgebildeten Aufnahme (8) angeordnet ist, dass in der Wandung im Bereich der Aufnahme (8) Ausnehmungen (13) für die beiden Schenkel (9) des Rastelementes (4) ausgebildet sind, und dass die Schenkel (9) im Rastzustand im Bereich der Ausnehmungen (13) tangential zum inneren Kupplungsteil (3) an der Anlageschulter (14) anliegen. - Kupplung (1) nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Anlageschulter (14) auf der dem Ansatz (19) abgewandten Seite der Verjüngung (20) an diese angeschlossen ist, oder, dass zwischen der Anlageschulter (14) und der Verjüngung (16) ein zylindrischer Bereich (18) ausgebildet ist. - Kupplung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils an den Schenkeln (9) des Rastelementes (4) ausgebildete Anlageflanke (12) an den Umfang des inneren Kupplungsteils (3) angepaßt ist.
- Kupplung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (9) in Steckrichtung des inneren Kupplungsteils (3) rampenartig gestaltet sind und die Schräge (11) aufweisen und die Anlageflanken (12) jeweils am Steigungsende ausgebildet sind.
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