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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrzeugscheinwerfer.
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Seit
kurzem wird die Erfassung von Hindernissen vor einem Fahrzeug, beispielsweise
einem Kraftfahrzeug, oder am Rand der Straße, durch Aussenden von Infrarotlicht
diskutiert. In einem derartigen Fall wird durch einen auf dem Fahrzeug
angebrachten Projektor für
Infrarotstrahlung Infrarotlicht ausgesandt. Weiterhin ist eine Fahrzeugleuchte
bekannt, einschließlich,
jedoch nicht hierauf beschränkt,
eines üblichen
Scheinwerfers, einer Nebelleuchte und einer Abbiegeleuchte für Kraftfahrzeuge, Motorräder, Züge und dergleichen,
der die Funktion eines Infrarotstrahlungsprojektors hat, wie dies
beispielsweise in der japanischen Gebrauchsmusteranmeldungsveröffentlichung
JP 6-10880 U beschrieben wird.
Als Lichtquelle eines derartigen Fahrzeugscheinwerfers wird eine
geeignete Anzahl an LEDs für
Infrarotlicht vorgesehen, zusätzlich
zu einer LED für
weißes
Licht, um das Licht einer Leuchtenlichtfarbe abzustrahlen.
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Die
Lichtquelle, die das Infrarotlicht aussendet, kann allerdings darüber hinaus
auch rotes Licht aussenden. In diesem Fall wird der Infrarotstrahlungsprojektor
zusammen mit dem Aussenden des Infrarotlichts auch das rote Licht
aussenden.
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Da
die Farbe des roten Lichts als die Leuchtenlichtfarbe beispielsweise
einer Bremsleuchte eines Fahrzeugs eingesetzt wird, kann die ungeeignete
Aussendung des roten Lichts unerwünscht sein. Daher kann es geschehen,
dass im Stand der Technik das Infrarotlicht nicht ordnungsgemäß ausgesandt
wird.
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In
der
EP 0 936 107 B1 wird
ein Fahrzeugscheinwerfer beschrieben, der eine Lampe zur Aussendung
von Strahlung mit einem sichtbaren und einem infraroten Anteil aufweist,
ein Filter und einen Reflektor. Eine weiße Lampe sendet weißes Licht aus.
Der Reflektor dient nur zum Reflektieren der von der Lampe ausgesandten
Strahlung mit einem sichtbaren und infraroten Anteil; für die weiße Lampe
ist ein zweiter Reflektor vorgesehen. Die Lampe und die weiße Lampe
sind herkömmliche
Lampen.
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Aus
der
FR 2 730 035 A1 sind
Infrarot-LEDs bekannt, und auch Halbleiterlichtquellen für Weißlicht.
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Aus
der
US 2001/0019482
A1 ist bekannt, bei niedrigen Geschwindigkeiten eine Infrarot-Lichtquelle
abzuschalten.
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Daher
besteht ein Ziel der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung
eines Fahrzeugscheinwerfers, der die voranstehend geschilderten
Schwierigkeiten überwinden
kann, die beim Stand der Technik auftreten. Die voranstehenden und
weitere Ziele können
durch die im unabhängigen
Patentanspruch angegebene Kombination erreicht werden. In den abhängigen Patentansprüchen sind
weitere vorteilhafte und beispielhafte Kombinationen gemäß der vorliegenden
Erfindung angegeben.
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Bei
dem Fahrzeugscheinwerfer gemäß der vorliegenden
Erfindung weist die Infrarotlichtquelle ein Halbleiterlichtemissionselement
für Infrarotlicht zur
Erzeugung des roten Lichts und des infraroten Lichts aufweist, und
die Quelle für
weißes
Licht weist eine Halbleiterlichtemissionsquelle für weißes Licht zur
Erzeugung des weißen
Lichts aufweist.
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Die
Beleuchtungsschaltung kann die Lichtquellen für Infrarotlicht und für weißes Licht
mit einer solchen Stärke
einschalten, dass die X-Koordinate des Farbwertes in dem Emissionsbereich
im Bereich von 0,450 bis 0,500 liegt, und dessen Y-Koordinate im
Bereich von 0,380 bis 0,440 liegt.
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Die
Beleuchtungsschaltung kann die Infrarotlichtquelle abschalten, wenn
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs niedriger ist als ein vorbestimmter Wert.
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Die
Fahrzeugleuchte, bei welcher die vorliegende Erfindung eingesetzt
werden kann, umfasst, ist jedoch nicht hierauf beschränkt, einen üblichen Scheinwerfer,
eine Nebelleuchte, und eine Abbiegeleuchte, für Kraftfahrzeuge, Motorräder, Züge und dergleichen.
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Die
voranstehende Zusammenfassung der Erfindung beschreibt nicht notwendigerweise
alle erforderlichen Merkmale der vorliegenden Erfindung. Die vorliegende
Erfindung kann auch eine Unterkombination der voranstehend angegebenen
Merkmale sein. Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
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1 ein
Beispiel für
den Aufbau einer Fahrzeugleuchte gemäß einer beispielhaften nicht
erfindungsgemäßen Ausführungsform
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2 ein
Beispiel für
den Aufbau einer nicht erfindungsgemäßen Infrarotlichtquelleneinheit;
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3 ein
Beispiel für
den Aufbau einer nicht erfindungsgemäßen Weißlichtquelleneinheit;
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4 ein
Beispiel für
ein Lichtverteilungsmuster;
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5 Farbwertkoordinaten,
die den Farbwert eines Infrarotlichtmusters darstellen;
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6 eine
vertikale Querschnittsansicht BB einer Infrarotlichtquelleneinheit;
und
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7 eine
Horizontalquerschnittsansicht AA einer Infrarotlichtquelleneinheit
des vorliegenden Erfindung
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Die
Erfindung wird nachstehend auf Grundlage von Ausführungsformen
beschrieben, welche die Erfindung verdeutlichen sollen, jedoch nicht
den Umfang der vorliegenden Erfindung einschränken sollen. Es sind nicht
sämtliche
Merkmale und deren Kombinationen, die bei der Ausführungsform
beschrieben werden, notwendigerweise wesentlich für die Erfindung.
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1 zeigt
ein Beispiel für
den Aufbau einer Fahrzeugleuchte 20, nützlich für das Verständnis der vorliegenden Erfindung.
Das Ziel der vorliegenden Ausführungsform
besteht darin, eine Fahrzeugleuchte 20 zum ordnungsgemäßen Aussenden
von Infrarotlicht in Vorwärtsrichtung
von einem Fahrzeug zur Verfügung
zu stellen.
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Bei
dieser Ausführungsform
weist die Fahrzeugleuchte 20, die einen Fahrzeugscheinwerfer zum
Aussenden von Abblendlicht und Fernlicht darstellt, der an einem
Fahrzeug wie beispielsweise einem Kraftfahrzeug angebracht ist,
mehrere Infrarotlichtquelleneinheiten 100 auf, mehrere
Weißlichtquelleneinheiten 200 und 250,
und mehrere Nebelleuchten-Lichtquelleneinheiten 300, in
einer Leuchtenkammer, die aus einer transparenten Abdeckung 22 und
einem Leuchtenkörper 24 besteht.
Die Fahrzeugleuchte 20 enthält die Lichtquelleneinheiten 100, 200, 250 und 300 in
der Kammer so, dass die Lichtachse, wenn die Fahrzeugleuchte 20 an
einer Fahrzeugkarosserie angebracht ist, nach unten um 0,3 bis 0,6
Grad gegen die Richtung von vorn nach hinten des Fahrzeugs geneigt
ist.
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Weiterhin
bildet die Fahrzeugleuchte 20 ein vorbestimmtes Lichtverteilungsmuster
aus, auf der Grundlage des Lichts, das von den Lichtquelleneinheiten 100, 200, 250 und 300 von
einem Fahrzeug aus nach vorn ausgesandt wird. In diesem Fall senden
die Infrarotlichtquelleneinheiten 100 das Infrarotlicht
in Vorwärtsrichtung
von dem Fahrzeug aus. Die Weißlichtquelleneinheiten 200 und 250 senden
das weiße
Licht in Vorwärtsrichtung
von dem Fahrzeug aus. Weiterhin senden die Nebelleuchten-Lichtquelleneinheiten 300 gelbes
Licht in Vorwärtsrichtung
von dem Fahrzeug aus. Jede der Lichtquelleneinheiten 100, 200, 250 und 300 erzeugt
Licht entsprechend der Energie, die von einer Beleuchtungsschaltung 112 empfangen
wird, die in der Fahrzeugleuchte 20 vorgesehen ist.
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Weiterhin
können
bei dieser Ausführungsform
die Weißlichtquelleneinheiten 200 neben
den Infrarotlichtquelleneinheiten 100 dazu verwendet werden,
den Anteil des roten Lichts zu verringern, das von den Infrarotlichtquelleneinheiten 100 beim
Emittieren des Infrarotlichts ausgesandt wird. Darüber hinaus
werden die anderen Weißlichtquelleneinheiten 250 dazu
eingesetzt, die Lichtverteilungsmuster für das Abblendlicht und das
Fernlicht auszubilden. Die mehreren Weißlichtquelleneinheiten 250 können dieselben
oder ähnliche
Lichtverteilungseigenschaften aufweisen, oder solche, die voneinander
verschieden sind.
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2 zeigt
ein Beispiel für
den nicht erfindungsgemäßen Aufbau
der Infrarotlichtquelleneinheit 100. Die Infrarotlichtquelleneinheit 100 weist
ein unteres Teil 108 auf, eine lichtdurchlässige Abdeckung 106,
eine Infrarotlichtquelle 102, und einen Reflektor 104.
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Das
untere Teil 108, welches plattenförmig ausgebildet ist, haltert
die Infrarotlichtquelle 102 auf seiner oberen Oberfläche. Die
lichtdurchlässige
Abdeckung 106, die aus einem lichtdurchlässigen und transparenten
Material besteht, und zum Abdecken der vorderen Oberfläche der
Infrarotlichtquelleneinheit 100 dient, lässt das
Licht durch, das von dem Reflektor 104 in Vorwärtsrichtung
von der Infrarotlichtquelleneinheit 100 reflektiert wird.
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Die
Infrarotlichtquelle 102, die als Lichtemissionsdiodenmodul
ausgebildet ist, das auf dem unteren Teil 108 angebracht
ist, weist eine LED 110 für Infrarotlicht und eine Form 114 auf.
Die LED 110 für
Infrarotlicht, die ein Beispiel für ein Halbleiterlichtemissionselement
darstellt, erzeugt das rote Licht und das infrarote Licht entsprechend
der Energie, die von der Beleuchtungsschaltung 112 empfangen
wird, die außerhalb
der Infrarotlichtquelleneinheit 100 angeordnet ist. Die
Infrarotlicht-LED 110 kann Licht im nahen Infrarotbereich
von etwa 770 nm bis 1 μm
Wellenlänge
als Infrarotlicht erzeugen.
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Die
Form 114, die ein Dichtungsteil ist, das beispielsweise
aus lichtdurchlässigem
Harz besteht, und zur Abdeckung der Infrarotlicht-LED 110 dient, lässt das
rote Licht und das Infrarotlicht, das von der Infrarotlichtquelle 102 erzeugt
wird, nach außerhalb der
Infrarotlichtquelle 102 durch. Daher erzeugt die Infrarotlichtquelle 102 rotes
Licht und Infrarotlicht. Das rote Licht ist beispielsweise sichtbares
Licht mit einer Wellenlänge
von etwa 630 nm, und tritt bei der Erzeugung von Licht im nahen
Infrarotbereich auf.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
ist die Beleuchtungsschaltung 110 gemeinsam für mehrere Lichtquelleneinheiten 100, 200, 250 und 300 (vgl. 1)
vorgesehen. Bei einer anderen Ausführungsform kann die Fahrzeugleuchte 20 (vgl. 1)
Beleuchtungsschaltungen 112 aufweisen, von denen jeweils
eine bei jeder der Lichtquelleneinheiten 100, 200, 250 und 300 vorgesehen
ist. In diesem Fall können
die Beleuchtungsschaltungen 112 in Leuchtenkammern entsprechend
jeder der Lichtquelleneinheiten 100, 200, 250 und 300 vorgesehen
sein.
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Der
Reflektor 104, dessen Form so ist wie ein Teil beispielsweise
einer Parabeloberfläche,
ist so angeordnet, dass er sich von der Rückseite der Infrarotlichtquelle 102 bis
zu deren oberer Vorderseite so erstreckt, dass er die Infrarotlichtquelle 102 abdeckt. Daher
reflektiert der Reflektor 104 das rote Licht und das Infrarotlicht,
die von der Infrarotlichtquelle 102 erzeugt werden, von
der Infrarotlichtquelle 102 aus nach vorn. Der Reflektor 104 reflektiert
das rote Licht und das Infrarotlicht in Vorwärtsrichtung von dem Fahrzeug
als im wesentlichen parallele Strahlen.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
hat die Infrarotlichtquelleneinheit 100 die Aufgabe eines Infrarotstrahlungsprojektors
zum Aussenden des Infrarotlichts in Vorwärtsrichtung. Hierbei weist
das Kraftfahrzeug 10 (vgl. 1) eine
Infrarotkamera, beispielsweise eine CCD-Kamera, auf, um das Infrarotlicht
zu erfassen, und so die Erfassung von Hindernissen im unsichtbaren
Bereich vor dem Fahrzeug oder am Straßenrand durchzuführen.
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Weiterhin
kann der Reflektor 104 sein optisches Zentrum, also beispielsweise
den Brennpunkt oder den Bezugspunkt der optischen Konstruktion,
in der Nähe
der Infrarotlichtquelle 102 aufweisen. In diesem Fall kann
der Reflektor 104 sehr genau das rote Licht und das infrarote
Licht reflektieren, die von der Infrarotlichtquelle 102 erzeugt
werden.
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Darüber hinaus
kann der Reflektor 104 eine Lichtverteilungsstufe aufweisen,
um ein Lichtverteilungsmuster mit einer vorbestimmten Grenze zwischen
Hell und Dunkel zu erzielen. In diesem Fall können das rote Licht und das
Infrarotlicht ordnungsgemäß in den
gewünschten
Bereich ausgesandt werden.
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Hierbei
ist die Lichtverteilungsstüfe,
die ein Teil des Reflektors 104 bildet, der im Schnitt
die Form eines Rechtecks oder diagonal schrägen Trapezes aufweist, beispielsweise
als Hyperbel- oder Parabeloberfläche
ausgebildet, die entsprechend der Form der Grenze zwischen Hell
und Dunkel des Lichtverteilungsmusters eingestellt ist, das an jeder
Position auf der Parabeloberfläche
ausgebildet werden soll. Hierbei ist die Hyperbel- und Parabeloberfläche ebenso
oder ähnlich
wie eine gekrümmte
Oberfläche ausgebildet,
die durch Parabeln gebildet wird, deren Vertikalquerschnitt zur
Vorderseite der Infrarotlichtquelleneinheit 100 hin breiter
wird, und deren Horizontalquerschnitt zur Rückseite der Infrarotlichtquelleneinheit 100 hin
breiter wird.
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3 zeigt
ein Beispiel für
den nicht erfindungsgemäßen Aufbau
der Weißlichtquelleneinheit 200.
Die Weißlichtquelleneinheit 200 weist
eine Weißlichtquelle 202 auf,
ein unteres Teil 208, eine lichtdurchlässige Abdeckung 206,
und einen Reflektor 204.
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Die
Weißlichtquelle 202,
die ein Lichtemissionsdiodenmodul darstellt, das auf dem unteren
Teil 208 angebracht ist, weist eine Weißlicht-LED 210 und
eine Form 214 auf. Die Weißlicht-LED 210, die ein Beispiel für ein Halbleiterlichtemissionselement darstellt,
erzeugt weißes
Licht, das ein Beispiel für das
sichtbare Licht ist, dessen Wellenlänge sich von jener des roten
Lichts unterscheidet, entsprechend der Energie, die von der Beleuchtungsschaltung 112 empfangen
wird. Weiterhin lässt
die Form 214, die ein Dichtungsteil ist, das beispielsweise
aus lichtdurchlässigem
Harz besteht, und zur Abdeckung der Weißlicht-LED 210 dient,
das weiße
Licht, das von der Weißlicht-LED 210 erzeugt
wird, nach außerhalb der
Weißlichtquelle 202 durch.
Daher erzeugt die Weißlichtquelle 202 das
weiße
Licht.
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Bei
dieser Ausführungsform
weist die Weißlichtquelleneinheit 200 eine
Weißlichtquelle 202 als Alternative
zur Infrarotlichtquelle 102 (vgl. 2) auf, und
hat dieselbe oder eine ähnliche
Funktion wie die Infrarotlichtquelleneinheit 100 (vgl. 2).
Sowohl das untere Teil 208, die lichtdurchlässige Abdeckung 206,
als auch der Reflektor 204 haben dieselbe oder eine ähnliche
Funktion wie das untere Teil 108, die lichtdurchlässige Abdeckung 106,
bzw. der Reflektor 104. Daher sendet die Weißlichtquelleneinheit 200 das
weiße
Licht in annähernd
denselben Bereich aus wie jenen, in welchen die Infrarotlichtquelleneinheit 100 das
rote Licht und das Infrarotlicht aussendet. In diesem Fall dienen
der Reflektor 104 (vgl. 2) und der
Reflektor 204 als optisches System zum Aussenden des roten
Lichts und des weißen
Lichts in annähernd
denselben Bereich vor dem Kraftfahrzeug 10.
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Wenn
das rote Licht in Vorwärtsrichtung
von dem Kraftfahrzeug 10 (vgl. 1) abgestrahlt
wird, kann ein anderes, entgegenkommendes Kraftfahrzeug in fehlerhafter
Weise dieses rote Licht mit dem roten Licht beispielsweise einer
Bremsleuchte oder einer Rückleuchte
verwechseln. Das Aussenden des roten Lichts von einem Fahrzeug ist
daher unter Sicherheitsgesichtspunkten unerwünscht, und darüber hinaus
gesetzlich geregelt. Bei der vorliegenden Ausführungsform allerdings sendet
die Weißlichtquelleneinheit 200 das
weiße
Licht aus, das dem Infrarotlicht hinzugefügt wird, welches von der Infrarotlichtquelleneinheit 100 ausgesandt
wird. In diesem Fall wird der Farbwert des von der Fahrzeugleuchte 20 (vgl. 1)
ausgesandten Lichts dadurch eingestellt, dass das rote Licht mit
dem weißen
Licht gemischt wird, so dass das rote Licht ordnungsgemäß in Vorwärtsrichtung
des Kraftfahrzeugs 10 abgeschwächt werden kann. Daher wird
zwar bei der vorliegenden Erfindung rotes Licht durch die Infrarotlichtquelleneinheit 102 zusammen
mit dem Infrarotlicht erzeugt, jedoch kann das Infrarotlicht von
dem Fahrzeug in Vorwärtsrichtung
sicher und ordnungsgemäß abgestrahlt
werden.
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Wenn
das von der Infrarotlichtquelle 102 erzeugte rote Licht
dadurch abgeschwächt
wird, das beispielsweise eine lichtdurchlässige Schicht wie etwa ein
Filter verwendet wird, dann kann diese lichtdurchlässige Schicht
in unerwünschter
Weise das Infrarotlicht abschwächen,
dessen Wellenlänge
nahe an jener des roten Lichts liegt. Bei der vorliegenden Ausführungsform
wird jedoch der Farbwert des Lichts dadurch eingestellt, dass sichtbares
Licht mit anderer Wellenlänge
dem roten Licht hinzugefügt wird,
so dass der rote Lichtanteil ordnungsgemäß abgeschwächt werden kann, ohne das Infrarotlicht
abzuschwächen.
Wenn ein Halbleiterlichtemissionselement eingesetzt wird, das einen
vorbestimmten Spitzenwert der Wellenlänge aufweist, beispielsweise eine
lichtemittierende Diode, als Lichtquelle für das Infrarotlicht und das
andere sichtbare Licht, das diesem hinzugefügt werden soll, so wird ermöglicht,
das rote Licht und das andere sichtbare Licht ordnungsgemäß zu kombinieren.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
kann die Weißlichtquelleneinheit 200 darüber hinaus
anderes sichtbares Licht aussenden, zusätzlich zu dem weißen Licht.
So kann beispielsweise die Weißlichtquelleneinheit 200 zusätzlich Licht
in der Farbe Zyan aussenden, also der Komplementärfarbe der Farbe Rot. In diesem
Fall kann der rote Lichtanteil noch weiter ordnungsgemäß verringert
werden. Die Weißlichtquelleneinheit 200 kann
darüber
hinaus eine Lichtquelle zur Erzeugung des Lichts mit der Farbe Zyan aufweisen.
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Bei
einer noch anderen Ausführungsform kann
die Fahrzeugleuchte 20 eine Lichtquelleneinheit zum Aussenden
von anderem sichtbaren Licht als dem weißen Licht aufweisen, beispielsweise
mit der Farbe Grün,
als Alternative zur Weißlichtquelleneinheit 200.
In diesem Fall enthält
die Lichtquelleneinheit eine Lichtquelle zur Erzeugung des sichtbaren
Lichts, und schwächt
hierdurch den Anteil des roten Lichts ab, das von der Infrarotlichtquelleneinheit 100 ausgesandt
wird. Die Lichtquelleneinheit kann beispielsweise Licht mit der
Farbe Zyan als derartiges sichtbares Licht aussenden.
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4 zeigt
ein Beispiel für
das Lichtverteilungsmuster 400, das von der Fahrzeugleuchte 20 erzeugt
wird. Das Lichtverteilungsmuster 400 entsteht auf einer
gedachten, vertikalen Leinwand, die 25 Meter vor der Fahrzeugleuchte 20 angeordnet
ist. Die Fahrzeugleuchte 20 bildet ein Abblendlichtmuster 402 und
ein Infrarotlichtmuster 404 aus, als Beispiel für das Lichtverteilungsmuster 400.
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Die
Weißlichtquelleneinheiten 250 bilden das
Abblendlichtmuster 402 aus, welches eine Abschneidelinie
aufweist, welche die Grenze zwischen Hell und Dunkel in Horizontalrichtung
und vorbestimmten Neigungsrichtungen darstellt, durch Aussenden
des weißen
Lichts in Vorwärtsrichtung.
Die Weißlichtquelleneinheiten 250 projizieren
die Randform einer Abschirmung, die ein Lichtabschirmteil darstellt,
das in den Weißlichtquelleneinheiten 250 vorgesehen
ist, in Vorwärtsrichtung,
um die Abschneidelinie auszubilden.
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Zusätzlich erzeugen
die Infrarotlichtquelleneinheiten 100 und die Weißlichtquelleneinheiten 200 das
Infrarotlichtmuster 404 in einem vorbestimmten Aussendebereich,
welcher das Abblendlichtmuster 402 umgibt. Bei der vorliegenden
Ausführungsform senden
die Infrarotlichtquelleneinheiten 100 das rote Licht und
das infrarote Licht zu dem Emissionsbereich in aus. Darüber hinaus
senden die Weißlichtquelleneinheiten 200 weißes Licht
mit ausreichender Intensität
aus, um den Anteil des roten Lichts abzuschwächen, in denselben Emissionsbereich
hinein. In diesem Fall können
die Weißlichtquelleneinheiten 200 das
weiße
Licht schwächer
aussenden, als die Weißlichtquelleneinheiten 250.
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In
diesem Fall schaltet die Beleuchtungsschaltung 112 (vgl.
die 2 und 3) die Infrarotlichtquelle 102 (vgl. 2)
und die Weißlichtquelle 202 (vgl. 3)
mit besonderer Stärke
ein, damit der Farbwert in dem Emissionsbereich auf Grundlage des
roten Lichts und des weißen
Lichts dem weißen Licht
innerhalb eines vorbestimmten Bereiches in den Farbwertkoordinaten
entspricht. Daher kann bei der vorliegenden Ausführungsform das rote Licht an der
Vorderseite des Kraftfahrzeugs 10 ausreichend entfernt
oder abgeschwächt
werden. Darüber
hinaus kann das Infrarotlicht ordnungsgemäß ausgesandt werden.
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Wenn
hierbei die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 10 (vgl. 1)
niedriger ist als ein vorbestimmter Wert, so dass das Kraftfahrzeug 10 anhält, schaltet
die Beleuchtungsschaltung 112 die Infrarotlichtquelle 102 ab,
durch Unterbrechung der Energiezufuhr zu der Infrarotlichtquelle 102.
Hierdurch kann verhindert werden, dass Infrarotlicht wiederholt
beispielsweise in die Augen eines Fußgängers ausgesandt wird. Daher
kann das Infrarotlicht noch sicherer ausgesandt werden. Weiterhin
kann die Fahrzeugleuchte 20 ein Nebelleuchtenmuster erzeugen,
auf Grundlage des gelben Lichts, das von den Nebelleuchten-Lichtquelleneinheiten 300 als
Teil des Lichtverteilungsmusters 400 erzeugt wird.
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5 zeigt
die Farbwertkoordinaten, welche den Farbwert des Infrarotlichtmusters 404 angeben. Die
Punkte 502 und 504 geben den Farbwert des Emissionsbereichs
an, der durch das Infrarotlichtmuster 404 in den beiden
Fällen
ausgebildet wird, in welchen die Weißlichtquelleneinheiten 200 eingeschaltet
bzw. ausgeschaltet sind. Wenn nur die Infrarotlichtquelleneinheiten 100 eingeschaltet
sind, jedoch die Weißlichtquelleneinheiten 200 ausgeschaltet,
wird das Infrarotlichtmuster 404 entsprechend dem Punkt 502 nahe
an Rot erzeugt, auf Grundlage des roten Lichts, das von den Infrarotlichtquelleneinheiten 100 ausgesandt
wird.
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Andererseits
schwächen,
wenn die Infrarotlichtquelleneinheiten 100 und die Weißlichtquelleneinheiten 200 zusammen
eingeschaltet sind, die Weißlichtquelleneinheiten 200 das
rote Licht ab, das von den Infrarotlichtquelleneinheiten 100 erzeugt wird,
nämlich
durch das weiße
Licht. Daher wird das Infrarotlichtmuster 404 durch das
weiße
Licht mit dem Farbwert entsprechend dem Punkt 504 erzeugt, auf
Grundlage des roten Lichts und des weißen Lichts, die von den Infrarotlichtquelleneinheiten 100 und
den Weißlichtquelleneinheiten 200 ausgesandt werden.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
ist die X-Koordinate des Punktes 504 gleich 0,484, und die
entsprechende Y-Koordinate gleich 0,419.
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Die
Beleuchtungsschaltungseinheit 112 schaltet die Infrarotlichtquelle 102 und
die Weißlichtquelle 202 mit solcher
Intensität
ein, dass die X-Koordinate des Farbwerts in dem Emissionsbereich
zwischen 0,450 und 0,500 liegt, und die entsprechende Y-Koordinate
zwischen 0,380 und 0,440. In diesem Fall kann verhindert werden,
da Licht mit der Farbe Rot oder Bernsteinfarbe nicht in Vorwärtsrichtung von
dem Kraftfahrzeug 10 ausgesandt wird, dass ein anderes,
dem Kraftfahrzeug 10 entgegenfahrendes Kraftfahrzeug fehlerhaft
die Fahrzeugleuchte 20 als Bremsleuchte oder Rückleuchte
wahrnimmt.
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Weiterhin
werden Menschen kurzzeitig farbenblind, nachdem ihre Augen rotes
Licht empfangen haben, so dass Fußgänger gefährdet werden können, wenn
rotes Licht zu ihren Augen hin ausgesandt wird. Bei der vorliegenden
Ausführungsform wird
jedoch der Farbwert des Infrarotlichtmusters 404 eingestellt,
wodurch verhindert werden kann, dass rotes Licht in Richtung auf
die Augen von Fußgängern ausgesandt
wird. Daher kann eine hohe Sicherheit garantiert werden. Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
wird ermöglicht,
das Infrarotlichtmuster 404 mit einem geeigneten Farbwert
zu erzeugen.
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Die 6 und 7 zeigen
ein Beispiel für den
Aufbau der Infrarotlichtquelleneinheit 100 gemäß der Erfindung. 6 ist
eine Vertikalschnittansicht BB der Infrarotlichtquelleneinheit 100. 7 ist
eine Horizontalschnittansicht AA der Infrarotlichtquelleneinheit 100.
Bei dieser Ausführungsform
weist die Infrarotlichtquelle 102 zusätzlich eine Weißlicht-LED 210 auf.
Die Weißlicht-LED 210 ist
in der Nähe
der Infrarotlicht-LED 110 so angeordnet, dass der Abstand zwischen
ihnen kleiner oder gleich 0,2 mm ist. Die Oberflächen der Infrarotlicht-LED 110 und
der Weißlicht-LED 210 können Abmessungen
von etwa 1 mm aufweisen. Weiterhin dichtet bei der vorliegenden Ausführungsform
die Form 114 die Infrarotlicht-LED 110 und die
Weißlicht-LED 210 zusammen
ab.
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In
diesem Fall hat die Infrarotlichtquelle 102 zusätzlich die
Aufgabe, als Weißlichtquelle
zur Erzeugung weißen
Lichtes zu dienen. Darüber
hinaus sind die Infrarotlicht-LED 110 und die Weißlicht-LED 210 einander
benachbart angeordnet, wodurch der Reflektor 104 die Aufgabe
eines optischen Systems zum Aussenden des roten Lichts und des weißen Lichts
im wesentlichen in demselben Emissionsbereich vor dem Kraftfahrzeug 10 (vgl. 1)
hat. In diesem Fall schwächt
die Weißlicht-LED 210 durch das
erzeugte weiße
Licht das rote Licht ab, das von der Infrarotlicht-LED 110 erzeugt
wird.
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Daher
kann auch bei der vorliegenden Ausführungsform das rote Licht,
das beim Aussenden des Infrarotlichts auftritt, ordnungsgemäß abgeschwächt werden.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
kann das Infrarotlicht sicher und ordnungsgemäß ausgesandt werden. Weiterhin
wird, mit Ausnahme der voranstehend angegebenen Einzelheiten, die
Ausbildung in Bezug auf die 6 und 7,
so weit dieselben Bezugszeichen wie in 2 und 3 vorhanden
sind, nicht erneut beschrieben, da insoweit dieselben Funktionen
wie in den 2 und 3 vorhanden
sind.
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Weiterhin
kann bei einer anderen Ausführungsform
die Infrarotlicht-LED 110 und die Weißlicht-LED 210 jeweils
durch eine unterschiedliche Form abgedichtet sein. In diesem Fall
können
die Infrarotlichtquelleneinheiten 100 mehrere Lichtquellen aufweisen,
von denen jede eine Infrarotlicht-LED 110 und eine Weißlicht-LED 210 enthält.
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Wie
aus der voranstehenden Beschreibung deutlich geworden sein sollte,
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung ermöglicht,
Infrarotlicht ordnungsgemäß auszusenden.
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Zwar
wurde die vorliegende Erfindung anhand beispielhafter Ausführungsformen
beschrieben, jedoch wird darauf hingewiesen, dass Fachleuten auf diesem
Gebiet zahlreiche Änderungen
und Ersetzungen auffallen werden, ohne vom Wesen und Umfang der
vorliegenden Erfindung abzuweichen, die sich aus der Gesamtheit
der vorliegenden Anmeldeunterlagen ergeben und von den beigefügten Patentansprüchen umfasst
sein sollen. So kann beispielsweise die Fahrzeugleuchte, bei welcher
die vorliegende Erfindung eingesetzt wird, ein normaler Scheinwerfer sein,
eine Nebelleuchte, oder eine Abbiegeleuchte, für Kraftfahrzeuge, Motorräder, Züge und dergleichen.