DE102004003408A1 - Ofenmuffel für einen Garofen mit Mikrowellenbetrieb - Google Patents
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Abstract
Ofenmuffel mit Mikrowellenfunktion, wobei in geringem Abstand zu einem Bodenblech Tragelemente für eine mikrowellendurchlässige Bodenplatte als Gargutträger vorgesehen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Ofenmuffel für einen Garofen mit Mikrowellenbetrieb.
- In modernen Haushaltsküchen sind immer häufiger Kombinationsgeräte vorzufinden, die die Funktion eines Mikrowellengerätes mit anderweitigen Gar- bzw. Backfunktionen verbinden. Neben Mikrowellengeräten mit eingebautem Grill werden verstärkt Garöfen mit zusätzlicher Mikrowellenfunktion neben den herkömmlichen thermischen Beheizungsarten angeboten und auch eingesetzt.
- Während ein herkömmliches Mikrowellengerät hinsichtlich der Abmessungen der Ofenmuffel und deren Innenraumes (Garraumes) auf die Leistung des Mikrowellengenerators optimal abgestimmt werden kann, bestehen bei einem Kombinations-Garofen diesbezüglich Einschränkungen, die sich aus den weiteren Funktionen (z. B. thermisches Backen und Braten) und den hieraus abgeleiteten Erwartungen des Nutzers in Bezug auf die Größe, Form und mögliche Untergliederung des Garraumes sowie der gesamten Ofenmuffel im Wesentlichen zwangsläufig ergeben. Auf die insbesondere bei Einbaugeräten weitgehend festgelegten Abmessungen dieses Back- bzw. Garraumes ist eine bei einem Backgerät zusätzlich integrierte Mikrowellenanordnung nicht ohne weiteres abzu stimmen. Je nach Anordnung eines mit der Mikrowellenkomponente zu garenden oder zu erwärmenden Gutes im Innenraum des Backkastens wird die Mikrowellenenergie u.U. mit recht geringem Wirkungsgrad umgesetzt, so dass unnötig lange Erwärmungs- bzw. Garzeiten erforderlich werden können und das Zubereitungsergebnis zudem schlecht reproduzierbar ist. Dies sind erhebliche Gebrauchswerteinschränkungen eines herkömmlichen Garofens mit Mikrowellenfunktion, die sich merklich negativ auf die Nachfrage potentieller Nutzer nach derartigen Geräten auswirken können bzw: die Nutzung der Mikrowellentechnik bei Besitzern solcher Geräte beeinträchtigen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe der Bereitstellung einer neuen Ofenmuffel sowie eines entsprechenden Garofens zugrunde.
- Diese Aufgabe wird durch eine Ofenmuffel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. einen Garofen mit den Merkmalen des Anspruchs 21 gelöst.
- Die Ofenmuffel eines Garofens oder für einen Garofen mit Mikrowellenbetrieb oder Mikrowellengarfunktion umfasst gemäß Anspruch 1
- a) eine Muffelwandung (oder: Garraumwandung), a1) die einen Garraum (oder: Muffelinnenraum) umgibt und a2) die einen die in dem Mikrowellenbetrieb im Garraum auftretenden Mikrowellen wenigstens teilweise reflektierenden Muffelboden aufweist, sowie
- b) eine Bodenplatte; b1) die im unteren Bereich des Garraums angeordnet oder anordenbar ist, b2) die für die Mikrowellen im Mikrowellenbetrieb zumindest teilweise durchlässig ist und b3) die an ihrer vom Muffelboden abgewandten oberen Seite wenigstens eine, insbesondere glatte und/oder leicht zu reinigende, Auflagefläche zum Auflegen oder Aufstellen von Gargut oder Gargutträgern oder Gargutbehältern aufweist.
- Die Erfindung schließt den Gedanken ein, innerhalb der Ofenmuffel auf oder nahe dem Boden oder im unteren Bereich eine mikrowellendurchlässige Bodenplatte anzuordnen. Diese Bodenplatte kann als Gargutträger oder Unterlage für Gargutträger verwendet werden und weist dazu an ihrer vom Muffelboden abgewandten Oberfläche wenigstens eine Auflagefläche oder Aufstellfläche für ein mit Mikrowellen zu behandelndes oder zu garendes Gargut auf, das unmittelbar auf die Oberfläche der Bodenplatte gelegt werden kann oder in einem Behälter oder auf einem gargutträger mittelbar auf die Oberfläche der Bodenplatte aufgestellt werden kann. Es wird somit durch die Erfindung in der Ofenmuffel ein Bodenreflektor für die (in der Regel von oben) in den Garraum eingespeiste Mikrowellenstrahlung geschaffen, der es ermöglicht, das Gargut in geeigneter Konfiguration auch von unten mit Mikrowellen zu beaufschlagen. Die Bodenplatte lässt dabei die Mikrowellen sowohl auf ihrem Weg nach unten zum Muffelboden als auch nach oben zum auf der Bodenplatte befindlichen Gargut passieren. Damit lässt sich eine u.U. sehr wesentliche Erhöhung des Wirkungsgrades oder eine effizientere Ausnutzung der bereitgestellten Mikrowellenenergie, eine Verkürzung der Zubereitungszeiten und eine höhere Verlässlichkeit hinsichtlich des Zubereitungsergebnisses erzielen.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
- Vorzugsweise ist die Bodenplatte unter Abstand oder Ausbildung eines Zwischenraumes vom Muffelboden angeordnet. Der Abstand oder Zwischenraum ist im Allgemeinen abhängig von dem Frequenzspektrum oder der oder den Wellenlänge(n) der Mikrowellenstrahlung und insbesondere auch abhängig von der Form der Ofenmuffel oder deren Abmessungen.
- In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die Bodenplatte über wenigstens ein und vorzugsweise mehrere Tragelement(e)(oder: Stützelement(e), Lagerelement(e)) auf dem Muffelboden gelagert oder lagerbar oder abgestützt oder abstützbar ist.
- Die Lagerung der Bodenplatte gegenüber dem Muffelboden erfolgt vorzugsweise schwingungs- und/oder geräuschgedämpft, um im Garofen auftretende Schwingungen nicht oder nur abgeschwächt auf die Bodenplatte zu übertragen. Dazu ist das wenigstens eine Tragelement zumindest teilweise schwingungs- und/oder geräuschdämpfend ausgebildet und/oder zumindest teilweise aus einem schwingungs- und/oder geräuschdämpfenden Material gebildet.
- Vorzugsweise ist das wenigstens eine Tragelement zumindest teilweise aus einem oder mehreren Elastomer(en) gebildet, das eine für die im Garraum auftretenden Temperaturen ausreichend hohe Temperaturfestigkeit aufweist. Solche Elastomere wandeln die Bewegungsenergie oder kinetische Energie intern in Wärmeenergie oder thermische Energie um. Dieser irreversible Verlust an kinetischer Energie durch Umwandlung in thermische Energie wird auch als Dissipation bezeichnet. Durch die Dissipation wird die Bewegungsenergie und Amplitude der Schwingung verringert oder absorbiert. Die Elastizität des Elastomers bewirkt außerdem aufgrund der rückstellenden Kraft gegen ihre Deformation die Wiederherstellung der ursprünglichen Form nach Abnehmen der Bodenplatte.
- Bevorzugt als Elastomer ist ein Siloxan-Elastomer oder Silikon. Siloxan-Elastomere (SI) sind im Allgemeinen aus vernetzten Polysiloxanen oder Polysiloxanverbindungen aufgebaut und umfassen insbesondere Siloxankautschuk (SIR, Siloxangummi), das auch als Siliconkautschuk oder kurz Silikon bezeichnet wird. Ein Siloxankautschuk ist im Allgemeinen aus vernetzten hochmolekularen Polydimethylsiloxanen gebildet (Q), wobei ein Teil der Methylgruppen durch Phenylgruppen (PMQ) oder Vinylgruppen (VMQ) ersetzt sein kann. Die Vulkanisation oder Vernetzung kann insbesondere eine Heißvernetzung, insbesondere mit Peroxiden, oder eine Kaltvernetzung, insbesondere mit Platinverbindungen, organischen Zinnverbindungen oder Aminen, sein oder auch direkt in einem Einkomponenten-Siloxankautschuk vorliegen. Siloxan-Elastomere sind hitzefest und ge sundheitlich und für die Umwelt praktisch unbedenklich.
- Durch die "weiche" Aufnahme der Bodenplatte in der Ofenmuffel wird eine zusätzliche Geräuschentwicklung, die von den Benutzern als störend empfunden werden und sie zu einem Herausnehmen der Bodenplatte verleiten könnte, vermieden.
- Die Bodenplatte liegt in den bevorzugten Ausführungsformen auf oder in dem oder den Tragelement(en) lose auf und/oder ist von dem oder den Tragelement(en) abnehmbar oder lösbar mit diesem/diesen verbunden. Das einfache Auflegen oder Einlegen der Bodenplatte auf oder in das oder die Tragelement(e) ermöglicht eine Handhabung ohne jegliche Hilfsmittel oder Werkzeuge.
- Das oder die Tragelement(e) weist im Allgemeinen Kontaktfläche auf, mit der es mit der Bodenplatte in Kontakt steht oder bringbar ist. Diese Kontaktfläche ist zweckmäßigerweise (konvex) abgerundet, insbesondere wenigstens annähernd kugelförmig, und/oder weist eine vorgegebene Oberflächenrauhigkeit oder vorgegebener Oberflächenstrukturierung, beispielsweise. Rillen, Noppen oder dergleichen, auf. Beide Maßnahmen verhindern oder verringern für sich oder in Kombination das Festkleben der Bodenplatte an dem oder den Tragelement(en), insbesondere einer aus Glas gefertigten Bodenplatte, auch bei längerer Hochtemperaturbelastung, d. h. sehr häufigem Betrieb der Ofenmuffel im Back- bzw. Garbetrieb und auch trotz der Druckbelastung in folge ihres Eigengewichtes und des Gewichtes eines darauf platzierten Gargutes.
- In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens ein Tragelement an der Muffelwandung, insbesondere am Muffelboden und/oder an einer Muffelseitenwand, vorzugsweise lösbar, befestigt oder gelagert, insbesondere in oder an dafür vorgesehenen Auflagen oder Aufnahmen, vorzugsweise am Rand des Muffelbodens. Die Tragelemente werden also in der Ofenmuffel vormontiert. Dadurch ist auch eine konventionelle Garofenmuffel ohne größere Maßnahmen mit einer Bodenplatte und entsprechenden Tragelementen nachrüstbar. Die Aufnahme(n) oder Auflage(n) für das oder die Tragelemente sind insbesondere angeformt oder eingeprägt. Wenigstens ein Trageelement ist insbesondere in die zugehörige Aufnahme oder Auflage eingerastet oder eingeschnappt. In einer speziellen Ausführung weist wenigstens eine Aufnahme oder Auflage wenigstens eine Bohrung zur Aufnahme eines Tragelements auf und das oder die Tragelement(e) ist bzw. sind stiftartig mit über einen Schaft überstehendem Kopf und insbesondere einem eingezogenen Halsabschnitt zur vertikalen Fixierung im in die Bohrung eingesteckten Zustand ausgebildet. Tragelemente in dieser Ausführung lassen sich leicht in die Ofenmuffel einsetzen, sind dort hinreichend fixiert und bieten eine ausreichend große, weiche Auflagefläche für die erfindungsgemäß vorgesehene Bodenplatte.
- Der Abstand der Kontaktflächen der Tragelemente oder der Bodenplatte zum Muffelboden ist typischerweise in einem Bereich zwischen 15 mm und 60 mm gewählt.
- Die Bodenplatte ist vorzugsweise, insbesondere zu Reinigungszwecken, aus dem Garraum herausnehmbar.
- Weiterhin ist zweckmäßigerweise vorgesehen, dass die Bodenplatte derart dimensioniert ist, dass sie den Garraum in dessen horizontaler Ausdehnung zumindest weitgehend ausfüllt oder dass ihre Außenseiten im in den Garraum eingesetzten Zustand nahe an oder in Kontakt zu der Rückwand und den Seitenwänden der Muffelwandung und nahe einer Beschickungsöffnung der Muffelwandung positioniert sind.
- Im Übrigen sind an den Seitenwänden vorzugsweise Zentrierungsmittel, insbesondere in die Seitenwände eingeformte Zentrierungs-Prägungen, zur Positionsvorgabe der Bodenplatte in Seitenrichtung vorgesehen. Durch diese Anordnungen wirken die Muffelrückwand und die geschlossene Ofentür im wesentlichen als Anschlag, um ein Verschieben der Bodenplatte in der Muffel nach vorn oder hinten zu verhindern. Die gleiche Wirkung in Seitenrichtung wird von den Zentrierungsmitteln ausgeübt. Deren Einprägung in die Seitenwände des Backkastens stellt eine technologisch einfache und kostengünstige Lösung dar, bei der insbesondere zusätzlicher Logistik- und Montageaufwand, wie er beim Vorsehen zusätzlicher Zentrierungselemente entstehen würde, völlig entfällt.
- Bevorzugte Materialien für die Bodenplatte sind Glas, Glaskeramik, Keramik und auch hitzebeständige Kunststoff, die alle mikrowellendurchlässig sind und sich, insbesondere aufgrund ihrer leichten Reinigbarkeit, gut als Auflage für Gargut eignen. Die obere Oberfläche der Bodenplatte ist vorzugsweise durchgehend oder massiv ausgebildet, kann aber auch unterbrochen sein oder Löcher oder Durchbrüche aufweisen, beispielsweise als Gitterrost ausgebildet sein.
- Zur weiteren Erleichterung der Handhabung ist wenigstens eine Griffmulde in der Bodenplatte vorhanden, die ein leichtes-Herausziehen und Einschieben der Bodenplatte ermöglichet. Vorzugsweise sind zwei Griffmulden vorgesehen, insbesondere an zwei Kanten der Bodenplatte, die im Benutzungszustand zur Rückwand der Muffel bzw. Tür benachbart liegen.
- Oberhalb der Bodenplatte ist in der Regel wenigstens ein weiterer Gargutträger in dem Garraum oberhalb der Bodenplatte angeordnet oder anordenbar ist. Solche Gargutträger wie Backbleche oder Grillroste sind üblicherweise aus Stahlblech und würden deshalb die Mikrowellen nur unzureichend durchlassen.
- Vorteile und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich im Übrigen aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Von diesen zeigen:
-
1A und1B eine Vorderansicht bzw. eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäß ausgeführten Backkastens, -
2 eine Detaildarstellung aus1A zur Verdeutlichung der Lagerung der Bodenplatte und -
3 eine Querschnittsdarstellung eines Tragelementes in bevorzugter Ausführung. -
1A und1B zeigen Gesamtansichten eines erfindungsgemäßen emaillierten Backkastens (oder: einer Ofenmuffel)1 in Vorderansicht (1A ) bzw. einer Draufsicht bezüglich der Schnittebene A-A in1A (1B ). Der Backkasten1 hat einen annähernd quaderförmigen Innenraum (Garraum)2 , der in üblicher Weise mehrere Backbleche bzw. Bratmulden3 in Etagen-Anordnung aufnimmt. - In einem optimalen Abstand zu einem Bodenblech
4 ist eine Bodenplatte5 , insbesondere aus Glas, im Übergangsbereich zwischen dem Bodenblech4 und Seitenwandungen6a ,6b des Garraumes2 gehaltert. - Die Bodenplatte
5 ist derart bemessen, dass sie die Grundfläche des Garraumes2 zwischen den Seitenwänden6a ,6b , der Rückwand6c und einer (nicht dargestellten) Backkastentür nahezu ausfüllt. Als Abstandshalter gegenüber den Seitenwandungen6a ,6b und zur Zentrierung der Bodenplatte5 zwischen diesen sind in die Seitenwände Zentrierungs-Prägungen7a ,7b eingeformt. - Wie ebenfalls in
1B zu erkennen ist, ist in die Bodenplatte5 an der Vorder- und Hinterkante jeweils eine Griffmulde8a ,8b eingeformt. Die Bodenplatte5 aus Glas hat glatte Oberflächen, die ein leichtes Reinigen ermöglichen. Alternativ sind hinreichend temperaturbeständige Kunststoffmaterialien oder auch eine stoßfeste Glaskeramik Keramik oder ggf. Natursteine als Materialien für die Bodenplatte verwendbar. -
2 zeigt eine Detaildarstellung der rechten unteren "Ecke" des Backkastens1 aus1A zur Verdeutlichung der Art und Weise der Lagerung der Bodenplatte5 in diesem. Es ist zu erkennen, dass im gekrümmten Übergangsbereich des Bodenbleches4 zur Seitenwandung6b hin neben der bereits erwähnten Zentrierungs-Prägung7b eine Auflage-Prägung9b (die zusammen mit der linken Aufnahme-Prägung9a auch in1B gezeigt ist) vorgesehen ist.1B zeigt im übrigen, dass die Auflage-Prägungen9a ,9b an der linken bzw. rechten Seitenwand6a ,6b jeweils paarweise vorgesehen sind. - In die Oberfläche der Auflage-Prägungen ist jeweils ein Tragelement
10 aus Silikon eingesteckt, welches die Bodenplatte5 gegenüber der jeweiligen Auflage-Prägung elastisch und schwingungsdämpfend abstützt. - Die Gestalt der Tragelemente
10 ist in3 genauer zu erkennen. Sie sind im Ganzen stiftartig geformt und haben einen langen zylindrischen Schaft10.1 , an den sich ein konischer Erweiterungsabschnitt10.2 anschließt. Dieser wird durch eine eingezogene Ringnut10.3 nach oben abgeschlossen, und auf diese folgt ein Kopfabschnitt10.4 . Der Kopfabschnitt10.4 hat eine im Mittenbereich sphärische Oberfläche10.5 , die eine vorbestimmte Rauhigkeit aufweist und auf der die Bodenplatte zu liegen kommt. Die beschriebene Form des Tragelementes ("Silikonfüßchens")10 ist derart gewählt, dass dieses einerseits leicht in eine entsprechende (in den Figuren nicht zu erkennende) Ausnehmung der Auflage-Prägungen einzusetzen ist und andererseits eine gut schwingungsdämpfende und hochtemperaturfeste Auflage der Bodenplatte bildet. - Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf das oben beschriebene Beispiel beschränkt, sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachmännischen Handelns liegen. Diese betreffen insbesondere die konkrete Formgebung und Materialauswahl der Tragelemente und der Bodenplatte, aber auch die Art und Weise ihrer Lagerung nahe dem Boden des Backkastens.
-
- 1
- Backkasten
- 2
- Back-/Garraum
- 3
- Backblech
- 4
- Bodenblech
- 5
- Glas-Bodenplatte
- 6a, 6b
- Seitenwandung
- 6c
- Rückwand
- 7a, 7b
- Zentrierungs-Prägung
- 8a, 8b
- Griffmulde
- 9a, 9b
- Auflage-Prägung
- 10
- Tragelement ("Silikonfüßchen")
- 10.1
- Schaft
- 10.2
- Erweiterungsbereich
- 10.3
- Ringnut
- 10.4
- Kopfabschnitt
- 10.5
- Kontaktbereich (sphärisch)
Claims (24)
- Ofenmuffel (
1 ) für einen Garofen mit Mikrowellenbetrieb mit a) einer Muffelwandung, a1) die einen Garraum umgibt und a2) die einen die Mikrowellen in dem Mikrowellenbetrieb wenigstens teilweise reflektierenden Muffelboden (4 ) aufweist, b) einer Bodenplatte (5 ), b1) die im unteren Bereich des Garraums angeordnet oder anordenbar ist, b2) die für die Mikrowellen im Mikrowellenbetrieb zumindest teilweise durchlässig ist und b3) die an ihrer vom Muffelboden abgewandten oberen Seite wenigstens eine, insbesondere glatte und/oder leicht zu reinigende, Auflagefläche zum Auflegen oder Aufstellen von Gargut oder Gargutträgern oder Gargutbehältern aufweist. - Ofenmuffel nach Anspruch 1, bei der die Bodenplatte unter Abstand oder Bildung eines Zwischenraums vom Muffelboden angeordnet oder anordenbar ist.
- Ofenmuffel nach Anspruch 2, bei der der Abstand oder Zwischenraum zwischen Muffelboden und Bodenplatte abhängig von wenigstens einer Wellenlänge der Mikrowellen und/oder wenigstens einer Abmessung des Garraumes ist.
- Ofenmuffel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Bodenplatte über wenigstens ein und vorzugsweise mehrere Tragelement(e) (
10 ) auf dem Muffelboden gelagert oder lagerbar oder abgestützt oder abstützbar ist. - Ofenmuffel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Bodenplatte gegenüber- dem Muffelboden schwingungs- und/oder geräuschgedämpft gelagert oder lagerbar ist.
- Ofenmuffel nach Anspruch 4 und Anspruch 5, bei der das oder die Trageelement(e) zumindest teilweise schwingungs- und/oder geräuschdämpfend ausgebildet und/oder zumindest teilweise aus einem schwingungs- und/oder geräuschdämpfenden Material gebildet ist.
- Ofenmuffel nach Anspruch 4 oder einem der auf Anspruch 4 rückbezogenen Ansprüche, bei der das oder die Trageelement(e) zumindest teilweise aus einem oder mehreren Elastomer en) gebildet ist mit einer für die im Garraum auftretenden Temperaturen ausreichend hohen Temperaturbeständigkeit.
- Ofenmuffel nach Anspruch 7, bei der das oder die Trageelement(e) zumindest teilweise aus einem Siloxan-Elastomer oder Silikon gebildet ist.
- Ofenmuffel nach Anspruch 4 oder einem der auf Anspruch 4 rückbezogenen Ansprüche, bei der die Bo denplatte auf oder in dem oder den Tragelement(en) aufliegt oder auflegbar ist und/oder von dem oder den Tragelement en) abnehmbar ist oder lösbar mit diesen verbunden ist.
- Ofenmuffel nach Anspruch 4 oder einem der auf Anspruch 4 rückbezogenen Ansprüche, bei der das oder die Tragelemente eine, vorzugsweise abgerundete, insbesondere wenigstens annähernd kugelförmige, Kontaktfläche, vorzugsweise mit vorgegebener Oberflächenrauhigkeit (
10.5 ) oder vorgegebener Oberflächenstrukturierung; zur Auflage oder Abstützung der Bodenplatte (5 ) aufweist bzw. aufweisen. - Ofenmuffel nach Anspruch 10, bei der der Abstand der Kontaktflächen (
10.5 ) der Tragelemente (10 ) zum Muffelboden (4 ) in einem Bereich zwischen 15 mm und 60 mm liegt. - Ofenmuffel nach Anspruch 4 oder einem der auf Anspruch 4 rückbezogenen Ansprüche, bei der jedes oder wenigstens ein Tragelement an der Muffelwandung, insbesondere am Muffelboden und/oder an einer Muffelseitenwand, vorzugsweise lösbar, befestigt oder gelagert ist.
- Ofenmuffel nach Anspruch 4 oder einem der auf Anspruch 4 rückbezogenen Ansprüche, bei der, insbesondere an einem Rand des Muffelbodens (
4 ) und/oder an den Seitenwänden (6a ,6b ) der Muffelwandung wenigstens eine Aufnahme oder Auflage (9a ,9b ) für das oder die Tragelemente (10 ) ausgebildet, insbesondere angeformt oder eingeprägt, sind. - Ofenmuffel nach Anspruch 13, bei der wenigstens ein Trageelement in die zugehörige Aufnahme oder Auflage eingerastet oder eingeschnappt ist.
- Ofenmuffel nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, bei der wenigstens eine Aufnahme oder Auflage (
9a ,9b ) wenigstens eine Bohrung zur Aufnahme eines Tragelements (10 ) aufweist und das oder die Tragelement(e) stiftartig mit über einen Schaft (10.1 ) überstehendem Kopf (10.4 ) und insbesondere einem eingezogenen Halsabschnitt (10.3 ) zur vertikalen Fixierung im in die Bohrung eingesteckten Zustand ausgebildet ist bzw. sind. - Ofenmuffel nach Anspruch 2 oder einem der auf Anspruch 2 rückbezogenen Ansprüche, bei der der Abstand der Bodenplatte zum Muffelboden (
4 ) in einem Bereich zwischen 15 mm und 60 mm liegt. - Ofenmuffel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Bodenplatte aus dem Garraum herausnehmbar ist.
- Ofenmuffel nach einem oder mehreren der vorherge- henden Ansprüche, bei der die Bodenplatte (
5 ) derart dimensioniert ist, dass sie den Garraum in dessen horizontaler Ausdehnung zumindest weitgehend ausfüllt oder dass ihre Außenseiten im in den Garraum eingesetzten Zustand nahe an oder in Kontakt zu der Rückwand (6c ) und den Seitenwänden (6a ,6b ) der Muffelwandung und nahe einer Beschickungsöffnung der Muffelwandung positioniert sind. - Ofenmuffel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der an den Seitenwänden der Muffelwandung Zentrierungsmittel (
7a ,7b ), insbesondere in die Seitenwände eingeformte Zentrierungs-Prägungen, zur Positionsvorgabe der Bodenplatte (5 ) in horizontaler Richtung vorgesehen sind. - Ofenmuffel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Bodenplatte wenigstens teilweise aus wenigstens einem Material aus der Glas, Glaskeramik, Keramik und hitzebeständigem Kunststoff umfassenden Gruppe von Materialien besteht
- Ofenmuffel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Bodenplatte wenigstens eine und vorzugsweise zwei Griffmulden (
8a ,8b ) aufweist. - Ofenmuffel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei der wenigstens ein weiterer Gargutträger in dem Garraum oberhalb der Bodenplatte angeordnet oder anordenbar ist.
- Garofen mit einer Ofenmuffel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
- Garofen nach Anspruch 23, bei dem die Muffelwandung eine Beschickungsöffnung zum Beschicken des Garraums mit Gargut aufweist und eine Tür zum Verschließen der Beschickungsöffnung vorgesehen ist.
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