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DE102004002648A1 - Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage - Google Patents

Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage Download PDF

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DE102004002648A1
DE102004002648A1 DE200410002648 DE102004002648A DE102004002648A1 DE 102004002648 A1 DE102004002648 A1 DE 102004002648A1 DE 200410002648 DE200410002648 DE 200410002648 DE 102004002648 A DE102004002648 A DE 102004002648A DE 102004002648 A1 DE102004002648 A1 DE 102004002648A1
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DE
Germany
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extinguishing
cavity
spray
nozzles
building
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DE200410002648
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English (en)
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Rolf Hemsing
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HEMSING SACHVERSTAENDIGENBUERO
Hemsing Sachverstandigenbuero fur Brandschutz GmbH
Original Assignee
HEMSING SACHVERSTAENDIGENBUERO
Hemsing Sachverstandigenbuero fur Brandschutz GmbH
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Abstract

Flächig ausgedehnter Gebäude-Hohlraum, insbesondere Deckenhohlraum bei abgehängter Decke oder Fußbodenhohlraum sowie Kabelkanal, der mit einer Löschanlage versehen ist, wobei letztere umfasst:
– eine Anordnung von Löschmittelleitungen (5, 6, 7, 8) die in dem Gebäude-Hohlraum verlegt ist,
– eine Anzahl von Löschköpfen (10, 11, 12, 13), die mit jeweils wenigstens einer Sprühdüse ausgestattet sind und mit der Anordnung von Löschmittelleitungen in geeigneter Weise verbunden sind,
– Auslösevorrichtungen und Anschlüsse, über die im Brandfall die Löschmittelleitungen mit einem flüssigen Löschmittel zu beschicken sind,
dadurch gekennzeichnet, dass mit den Düsen ein Sprühnebel erzeugbar ist, wobei wenigstens ein Teil der Düsen den Sprühnebel in den Gebäude-Hohlraum sprüht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen flächig ausgedehnten Gebäude-Hohlraum, insbesondere Deckenhohlraum bei abgehängter Decke oder Fußbodenhohlraum sowie Kabelkanal, der mit einer Löschanlage versehen ist, wobei letztere umfasst:
    • – eine Anordnung von Löschmittelleitungen, die in dem Gebäude-Hohlraum verlegt ist,
    • – eine Anzahl von Löschköpfen, die mit jeweils wenigstens einer Sprühdüse ausgestattet sind und mit der Anordnung von Löschmittelleitungen in geeigneter Weise verbunden sind, und
    • – Auslösevorrichtungen und Anschlüsse, über die im Brandfall die Löschmittelleitungen mit einem flüssigen Löschmittel zu beschicken sind.
  • Eine solche Konstruktion ist insbesondere bekannt aus der US-PS 4 791 993 . Diese Anlage, die für Sprinkler-Auslösung bestimmt ist, bedient sich eines Rohrnetzes oberhalb einer Hohldecke. An bestimmten Stellen sind Sprinklerköpfe durch die Decke hindurch angebracht und durch eine hitzeempfindliche Ampulle auszulösen.
  • Derartige bekannte Anlagen zur Brandbekämpfung bzw. Brandeindämmung haben allerdings den Nachteil, dass sie einen hohen Wasserbedarf und eine hohe Pumpenleistung erfordern. Bei derartigen Sprinkleranlagen sind Schäden am Rauminventar und an der Bausubstanz fast nicht vermeidbar.
  • Es stellt sich demnach die Aufgabe, insbesondere bei Gebäuden mit Gebäudehohlräumen, wie Deckenhohlräumen bei abgehängter Decke oder Fußbodenhohlräumen sowie Kabelkanälen, eine Löscheinrichtung vorzusehen, die abgeht vom Prinzip der Sprinkleranlagen und insbesondere eine schonende und Wasserschäden vermeidende Brandbekämpfung erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst bei Gebäude-Hohlräumen, die mit einer Löschanlage versehen sind und die die eingangs genannten Einzelheiten umfasst, wobei mit den Düsen ein Sprühnebel erzeugbar ist, wobei wenigstens ein Teil der Düsen den Sprühnebel in den Deckenhohlraum bzw. Fußbodenhohlraum sprüht.
  • Damit lässt sich eine Einrichtung zur automatischen und manuellen Brandbekämpfung in Gebäuden mit einzelnen Räumen ermöglichen. Gleich, ob es sich um Warteräume im Flughafen oder Bahnhofsbereich oder um Büroräume, Werkshallen oder Kino- oder Theatersäle handelt, lässt sich ein Brand sehr rasch in den Hohlräumen unterdrücken, wobei gleichzeitig ein Teil der versprühten Wassermenge in den Raum selber eindringt und die Sauerstoffzufuhr zum Feuer unterbricht. Die Löschanlage lässt sich auch für Kabelkanäle benutzen. Hier werden innerhalb und außerhalb eines Kabelkanals Rohrleitungen mit Sprühdüsen verlegt und die entsprechenden Leitungsabschnitte auslösbar gemacht.
  • Zur Vereinfachung der Montage und für eine verbesserte Zugänglichkeit werden die Löschmittelleitungen unmittelbar auf oder unter dem den Hohlraum begrenzenden Bauwerkteil angeordnet.
  • Die einzelnen Löschköpfe können mit mehreren Sprühdüsen bestückt sein. Bei wenigstens zwei Sprühdüsen am Löschkopf sprühen diese einen Sprühnebel in den Hohlraum und einen weiteren Sprühnebel durch entsprechende Öffnungen in den an den Hohlraum angrenzenden Hauptraum hinein. Diese Anordnung hat sich für die Brandbekämpfung als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Es ist auch möglich, in einem Hohlraum zwei Löschmittelleitungsanordnungen in verschiedenen Ebenen einzubauen, die jeweils mit Sprühdüsen bestückt sind, die damit in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.
  • Zur Verstärkung der Löschwirkung trägt bei, wenn bei mehreren Düsen am Löschkopf die Düsen Sprühnebel mit verschiedenen Tröpfchengrößen erzeugen.
  • Wesentlich sind auch die Elemente der Verteilung und Steuerung des Sprühdüseneinsatzes. Vorzugsweise sind die einzelnen Löschköpfe und/oder deren Düsen einzeln ansteuerbar und programmierbar freizugeben.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile, die sich in den Unteransprüchen finden, werden anhand der folgenden Be schreibung erläutert. Die Beschreibung erfolgt anhand einer Zeichnung, deren Figuren im Einzelnen zeigen:
  • 1 in schematisierter, perspektischer Ansicht einen Raum mit Decken- und Fußbodenhohlraum, die mit einer Löschanlage versehen sind;
  • 2 eine schematisierte Ansicht des Deckenhohlraumes, von oben gesehen;
  • 3 eine schematisierte Ansicht des Raumes mit Deckenhohlraum und Fußbodenhohlraum, von der Seite im Schnitt gesehen.
  • Die schematisierte Zeichnung zeigt Räume mit Gebäudehohlräumen, nämlich einen durch eine abgehängte Decke 1 erzeugten Deckenhohlraum 2 und einen durch einen aufgeständerten Fußboden 3 erzeugten Fußbodenhohlraum 4. In den Gebäudehohlräumen 2 und 4 sind verschiedene Kabel, Leitungen und dergleichen verlegt, die hier angedeutet sind. Die Gebäudehohlräume 2 und 4 erstrecken sich üblicherweise über große Flächen, beispielsweise über Theater-Zuschauerräume, Flughafen-Warteräume und dergleichen. Auch Großraumbüros oder Werkhallen können mit derartigen Gebäudehohlräumen ausgestattet sein.
  • Die vorgenannten Gebäudehohlräume 3 und 4 haben üblicherweise eine freie Höhe von 100 bis 800 mm. Die in ihnen verlegten Leitungen, Kabel und dergleichen sind mit brennbaren Kunststoffen ummantelt. Darüber hinaus werden in den Hohlräumen Dämmmaterialien verwendet, die in manchen Fällen brennbar sind oder mit der Zeit durch Ver stauben brennbar wurden. Auch das Material der Fußböden und Zwischendecken, das beispielsweise Holz sein kann, ist brennbar. Es ergeben sich daher oftmals Brandgefahren.
  • Um einen Brand innerhalb der Gebäudehohlräume selbst und in den entsprechenden Räumlichkeiten möglichst umfassend und ohne Zeitverzögerung bekämpfen zu können, werden die Gebäudehohlräume mit einem Rohrnetz aus im wesentlichen parallel zueinander verlegten Rohren 5 und 6 (oben) und 7 und 8 (unten) versehen. Die Rohre sind an eine Löschwasser-Ventilzentrale 15 angeschlossen, von der aus nach Rauchmelder-Auslösung und/oder manueller Auslösung die Rohre mit Löschwasser beschickt werden können, das sich in den Rohren 5 bis 8 unter Druck ausbreitet.
  • Die Rohre 5 bis 8 sind unmittelbar auf der abgehängten Decke 1 befestigt und dort durch Schellen oder U-Verbinder gehalten. In Abständen von etwa drei bis vier Meter sind die Rohre 5 bis 8 mit Löschköpfen 10, 11, 12, 13 bestückt. Die Verteilung erfolgt nach den Vorgaben eines Brandsachverständigen und richtet sich u. a. nach der Menge und Dichte der verlegten, brandgefährdeten Kabeln und Leitungen.
  • Als Löschdüsen 10 bis 13 werden ausschließlich solche verwendet, die das Löschwasser vernebeln, wobei äußerst feine Nebeltröpfchen in der Größe von 0,05 bis 1 mm Durchmesser erzeugt werden. Das Löschwasser steht vor den Löschdüsen mit einem Druck von etwa 2 bis 10 bar an. Hierfür geeignete Düsen werden beispielsweise von der Firma Turbotrop GmbH, 48720 Rosendahl, unter der Bezeich nung K10 vertrieben. Im Unterschied zu Düsen bei Sprinkleranordnungen werden von diesen Düsen keine nässenden Tröpfchen versprüht.
  • Die Auslösung der Löschdüsen 10 bis 13 geschieht beispielsweise manuell oder durch gruppenweise Auslösung über Sensoren, insbesondere Hitze- oder Rauchmelder, die in den und außerhalb der Gebäudehohlräume 2 oder 4 angebracht sein können. Auch können einzelne Löschköpfe mit Hitzeauslösern, sogenannten Röhrchen, versehen sein. Vorteilhaft ist auch, die Löschköpfe mit Doppeldüsen oder mit mehreren Düsen auszustatten, so daß Sprühnebel mit unterschiedlichen Ausbreitungsgeschwindigkeiten und/oder Tröpfchengrößen und/oder Wurfweiten erzeugt werden können.
  • Der Abstand der einzelnen Löschköpfe kann relativ groß sein. Als zweckmäßig haben sich Abstände von drei bis vier Meter erwiesen. Dieser Abstand sollte auch für die Leitungen des Rohrnetzes untereinander eingehalten werden.
  • Wie aus 3 erkennbar, sind die Löschwasser-Rohre 5, 15 unmittelbar unter der ursprünglichen Decke, Bezugszahl 25, als auch unmittelbar auf der abgehängten Decke 5 angebracht. In diesem Falle ist letztere an den Stellen, wo Löschköpfe angebracht sind, mit Öffnungen 17, 18 versehen, so dass ein Sprühnebel gleichzeitig in den Deckenhohlraum 2 und in den darunter liegenden Werkraum oder dergleichen eingesprüht werden kann. Insbesondere diese Möglichkeit wird als vorteilhaft angesehen.
  • Im unteren Fußbodenhohlraum 4 sind Leitungen 7 und 7' an der oberen und unteren Begrenzung angebracht, die mit Düsen 13 und 13' Wassernebel erzeugen, die breit gefächert in den Hohlraum gerichtet sind und einen homogen verteilten Wassernebel im Hohlraum 4 erzeugen.
  • Die in die entsprechenden Richtungen ausgestoßenen Sprühnebel können auch von einem einzigen Sprühkopf erzeugt werden, der mit Düsen bestückt ist, die nach oben und unten weisen.
  • Die Auslösung der Sprühdüsen und Sprühköpfe geschieht vorzugsweise im Rahmen eines bestimmten Leitungsabschnittes mit mehreren Düsen, wobei Rauchmelder oder andere Sensoren entsprechende Ventile freigegeben. Es können aber auch ähnlich wie bei einer Sprinkleranordnung die einzelnen Düsen mit einem flüssigkeitsgefüllten Röhrchen versehen und verschlossen sein, das sich bei entsprechender Hitzeeinwirkung öffnet.
  • Wie aus den Figuren weiterhin ersichtlich ist, können im oberen Bereich und im unteren Bereich der Gebäudehohlräume Leitungsnetze verlegt sein, wobei die Sprührichtungen der Sprühdüsen vertikal ausgerichtet sind und zwei im Mittel vertikale Sprühstrahlen erzeugen, die aufeinander gerichtet sind. Diese, in unterschiedlicher Höhe angeordneten Sprühdüsen können auch Gebäudehohlräume mit einer Höhe von beispielsweise 800 Millimetern mit Löschmittel-Nebel versorgen. Durch Variationen der Düsen können beispielsweise Sprühnebel mit verschiedenen Tröpfchengrößen erzeugt werden, die auch unterschiedliche Ausbreitungsgeschwindigkeiten haben. Für die Löschanlage der hier bezeichneten Art eignen sich insbesondere auch Löschköpfe, die torusförmige Gebilde mit einem durchgehenden Kanal sind, der beidseitig an je eine Zuführleitung angeschlossen ist, wobei peripher und spiegelbildlich gegenüberliegend sprühende Düsenpaare an dem Löschkopf angeordnet sind.

Claims (11)

  1. Flächig ausgedehnter Gebäude-Hohlraum, insbesondere Deckenhohlraum bei abgehängter Decke oder Fußbodenhohlraum sowie Kabelkanal, der mit einer Löschanlage versehen ist, wobei letztere umfasst: – eine Anordnung von Löschmittelleitungen (5, 6, 7, 8) die in dem Gebäude-Hohlraum verlegt ist, – eine Anzahl von Löschköpfen (10, 11, 12, 13), die mit jeweils wenigstens einer Sprühdüse ausgestattet sind und mit der Anordnung von Löschmittelleitungen in geeigneter Weise verbunden sind, – Auslösevorrichtungen und Anschlüsse, über die im Brandfall die Löschmittelleitungen mit einem flüssigen Löschmittel zu beschicken sind, dadurch gekennzeichnet, dass mit den Düsen ein Sprühnebel erzeugbar ist, wobei wenigstens ein Teil der Düsen den Sprühnebel in den Gebäude-Hohlraum sprüht.
  2. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löschmittelleitungen (5, 6, 7, 8) unmittelbar auf oder unter den den Hohlraum begrenzenden Bauwerkteil angeordnet sind.
  3. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Löschköpfe (10, 11, 12, 13) mit mehreren Sprühdüsen bestückt sind.
  4. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei wenigstens zwei Sprühdüsen am Löschkopf (10, 11) diese einen Sprühnebel in den Hohlraum und einen weiteren Sprühnebel mit im Mittel vertikaler Richtung durch entsprechende Öffnungen in den an den Hohlraum angrenzenden Hauptraum sprühen.
  5. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gebäudehohlraum die Sprühdüsen vertikal ausgerichtet sind und einen im Mittel vertikalen Sprühnebelstrahl erzeugen.
  6. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Hohlraum (2, 4) zwei. Löschmittelleitungsanordnungen in verschiedenen Ebenen eingebaut sind, die jeweils mit Sprühdüsen bestückt sind, wobei die Sprühdüsen in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.
  7. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren Düsen am Löschkopf die Düsen Sprühnebel mit verschiedenen Tröpfchengrößen erzeugen.
  8. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Löschköpfe und/oder deren Düsen einzeln ansteuerbar und programmierbar freizugeben sind.
  9. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Löschköpfe und/oder deren Düsen einzeln über eine thermische Auslösung auslösbar sind.
  10. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Löschköpfe und/oder deren Düsen von einer Brandmeldeanlage ansteuerbar sind, wobei Rauch als Auslösemedium der Brandmeldeanlage verwendet ist.
  11. Gebäude-Hohlraum mit einer Löschanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Löschköpfe torusförmige Gebilde mit einem durchgehenden Kanal, der beidseitig an je eine Zuführleitung angeschlossen ist, eingebaut sind, wobei peripher und spiegelbildlich gegenüberliegend Sprühdüsen-Paare angeordnet sind.
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